Das Großherzogtum Berg auch Großherzogtum Kleve und Berg französisch Grand Duché de Berg et de Clèves war ein von 1806 b
Großherzogtum Berg

Das Großherzogtum Berg (auch Großherzogtum Kleve und Berg, französisch Grand-Duché de Berg et de Clèves) war ein von 1806 bis 1813 bestehender napoleonischer Satellitenstaat. Hauptstadt war Düsseldorf, wo das frühere Jesuitenkloster und das Statthalterpalais an der Mühlenstraße als Regierungssitze dienten. Das bei Düsseldorf gelegene Schloss Benrath fungierte als Residenz.
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Das Großherzogtum Berg ging im Kern aus dem Herzogtum Berg hervor und wurde aus zahlreichen weiteren Territorien mit unterschiedlichen konfessionellen Traditionen gebildet. Als Gründungsmitglied des Rheinbundes trat das Land am 1. August 1806 aus dem Heiligen Römischen Reich aus. Zunächst von Joachim Murat und dann ab Juli 1808 von Napoleon selbst regiert, war das de jure souveräne Großherzogtum de facto ein Satellitenstaat des Kaiserreichs Frankreich. Neben dem Königreich Westphalen sollte es als Modellstaat für die übrigen Rheinbundstaaten dienen und anfänglich als Pufferstaat („État intermédiaire“) Frankreich gegen Preußen absichern.
Es kam zu Reformen der Verwaltung, der Justiz, der Wirtschaft und zu Agrarreformen. Das bergische Heer kämpfte in verschiedenen Feldzügen während der Koalitionskriege.
Im Jahre 1808 grenzte das Großherzogtum Berg an das Kaiserreich Frankreich (Département de la Roer, Département de Rhin-et-Moselle), das Königreich Holland, das Fürstentum Salm, das Herzogtum Arenberg-Meppen, das Königreich Westphalen, das Großherzogtum Hessen und das Herzogtum Nassau. Ab dem Jahr 1811, nach der französischen Annexion bergischer Gebiete nördlich der Lippe, grenzte das Großherzogtum im Norden an zwei der sogenannten hanseatischen Departements des Kaiserreichs Frankreich, an das Département de la Lippe und an das Département de l’Ems-Supérieur.
Im Land konnte sich in der kurzen Zeit des Bestehens kein signifikantes National- oder Landesbewusstsein entwickeln. Dabei spielte nicht zuletzt eine Rolle, dass aus verschiedenen Gründen weder der Landadel, noch das Bürgertum oder die unteren Schichten das System geschlossen unterstützten. Ausgelöst von wirtschaftlichen Krisen und im Unmut gegen Truppenaushebungen kam es 1813 zu schweren Unruhen, die militärisch niedergeschlagen wurden (→ „Knüppelrussenaufstand“). Nach dem Zusammenbruch der napoleonischen Herrschaft fielen die meisten Gebiete als Ergebnis des Wiener Kongresses an Preußen.
Geschichte
Zeit unter Murat
Am 2. Dezember 1805 besiegten französische Truppen unter Napoleon in der Schlacht bei Austerlitz österreichische und russische Truppen (Zar Alexander I. und Kaiser Franz I. hatten sich verbündet). Danach zogen die russischen Truppen zurück und Franz I. unterschrieb den Frieden von Pressburg. Der Dritte Koalitionskrieg endete für Frankreich erfolgreich; es begann damit, einige deutsche Staaten in ein Bündnis unter seiner Hegemonie einzubinden. Dies führte wenige Monate später zum Untergang des Heiligen Römischen Reichs und zur Gründung des Rheinbundes. Am 15. März 1806 trat König Maximilian I. Joseph von Bayern sein Herzogtum Berg an Napoleon ab.Kurbayern hatte sich bereits im Dezember 1805 im Vertrag von Schönbrunn im Tausch gegen das Fürstentum Ansbach dazu verpflichtet.
Napoleon übertrug noch am selben Tag die Souveränität über die Herzogtümer Berg und Kleve an seinen Schwager, den französischen Prinzen Joachim Murat, der dadurch zunächst noch für wenige Monate ein deutscher Reichsfürst wurde. Das Territorium des am 15. Februar 1806 von Preußen abgetretenen Herzogtums Kleve (der nach 1795/1797/1801/1803 verbliebene rechtsrheinische Rest) wurde mit dem Herzogtum Berg verbunden. Damit knüpfte man an die historische Klever Union an, die Kleve und Berg von 1521 bis zum Ausbruch des Jülich-Klevischen Erbfolgestreits im Jahr 1609 verbunden hatte.
Murat nahm sein Land am 19. März 1806 in Köln zunächst als Herzog von Kleve (Cleve) und Berg förmlich in Besitz und ließ sich acht Tage später von den Landständen in Düsseldorf huldigen. Als Finanzminister, als provisorischer Minister-Staatssekretär sowie als Präsident des bergischen Staatsrats setzte Jean Antoine Michel Agar 1806 bis 1808 die Direktiven Murats um. Als Residenzen bei seinen seltenen Aufenthalten nutzte Murat das Statthalterpalais in der Düsseldorfer Mühlenstraße, die schon in kurpfälzischer Zeit die Züge eines Regierungsviertels angenommen hatte, und das Schloss Benrath.
Im Juli 1806 erklärte Murat auf der Grundlage der Rheinbundakte und im Zuge der Gründung des Rheinbundes den Austritt aus dem Heiligen Römischen Reich. Mit Wirkung vom 1. August 1806 beanspruchte er unter gegenseitiger Anerkennung der Signatarstaaten die Souveränität und nahm gemäß Artikel 5 der Rheinbundakte den Titel eines Großherzogs an. Mit der Rheinbundakte erfolgte die Mediatisierung der bergischen Unterherrschaften Broich und Hardenberg und der im Norden gelegene Enklave Limburg-Styrum, der Herrschaften Gimborn-Neustadt und Homburg sowie einiger nassau-usingischer Besitzungen. Auch kamen die Stadt Deutz, die Stadt und das Amt Königswinter sowie das Amt Vilich hinzu, wodurch die Grenzlinie am Rhein abgeschlossen wurde. Im Süden wurden die aus nassau-oranischem Besitz stammenden Fürstentümer Siegen, Dillenburg und Hadamar nebst der Herrschaft Beilstein, ferner die Herrschaften Wildenburg, Westerburg und Schadeck sowie der rechts der Lahn gelegene Teil der Grafschaft Wied-Runkel hinzugefügt. Im Nordosten, also im westfälischen Raum, wurde der neue Staat um die Grafschaften Horstmar, Bentheim und Steinfurt, das Fürstentum Rheina-Wolbeck sowie die in der Grafschaft Bentheim gelegene niederländische Herrschaft Lage erweitert. Diese Besitzungen waren von den übrigen Landesteilen geographisch getrennt und nur über eine Verkehrsverbindung durch das Fürstentum Salm erreichbar.
Das klevisch-bergische Großherzogtum wurde nach der Niederlage Preußens bei Jena und Auerstedt (14. Oktober 1806) und dem Frieden von Tilsit erneut erweitert. Bis zum Januar 1808 kamen folgende meist ehemals preußische Gebiete hinzu: die Stifte Elten, Essen und Werden, die Grafschaft Mark mit Lippstadt, das Erbfürstentum Münster, die Grafschaft Salm-Horstmar, die Grafschaften Tecklenburg nebst Herrschaft Rheda und Lingen, die ehemalige Reichsstadt Dortmund sowie die nassauischen Gebiete um Siegen und Dillenburg. Die Stadt Wesel wurde dagegen im Januar 1808 Teil Frankreichs; die gut ausgebaute Zitadelle Wesel diente auch zur Kontrolle des Großherzogtums.
Direkte napoleonische Herrschaft
Gemäß dem Vertrag von Bayonne vom 15. Juli 1808 ernannte Napoleon Joachim Murat zum König von Neapel und übernahm ab diesem Zeitpunkt in Personalunion mit dem französischen Kaisertum auch die Herrschaft über das Großherzogtum Berg. Durch die Personalunion Frankreichs und Bergs wurde eine Annexion vermieden, die nach der Rheinbundakte nicht zulässig war. Als Minister-Staatssekretäre für Angelegenheiten des Großherzogtums Berg bei der kaiserlichen Regierung zu Paris fungierten Michel Gaudin (bis 31. Dezember 1808), Hugues-Bernard Maret (1. Januar 1809 bis 23. September 1810) und Pierre-Louis Roederer (24. September 1810 bis November 1813). Mit ihnen stand der Kaiserliche Kommissar Jacques Claude Beugnot als Verwaltungschef der großherzoglichen Regierung zu Düsseldorf in ständiger Korrespondenz. Insofern konnte das Großherzogtum selbst kaum eine eigenständige politische Rolle spielen. Im April 1808 erreichte das Großherzogtum Berg eine Ausdehnung, die es in der Folgezeit nicht mehr übertreffen sollte.
Am 3. März 1809 ernannte Napoléon seinen vierjährigen Neffen Napoléon Louis Bonaparte zum Großherzog von Berg. Er war der älteste lebende Sohn des Königs von Holland und der Bruder des späteren Napoleon III. Da Napoléon Louis noch nicht volljährig war und da Napoléon seinem Bruder Louis, dem König von Holland, die Regentschaft über das Großherzogtum Berg wegen schwerwiegender Meinungsverschiedenheiten über die Durchsetzung der Kontinentalsperre nicht überlassen wollte, zog es der Kaiser vor, die bergische Regentschaft selbst zu übernehmen.
Nach der Abdankung des Königs von Holland am 1. Juli 1810 war das Großherzogtum Berg einige Tage lang in Personalunion mit dem Königreich Holland verbunden, weil infolge der Abdankung seines Vaters der fünfjährige Großherzog von Berg auch König von Holland geworden war. Diese Personalunion fand ihr rasches Ende durch die französische Annexion Hollands am 9. Juli 1810. Das Großherzogtum blieb zunächst von einer Annexion verschont. Erst am 13. Dezember 1810 beschloss der französische Senat zur Durchsetzung der Kontinentalsperre die Annexion der klevischen und bergischen Gebiete nördlich einer Linie von der Lippe über Haltern, Telgte bis Borgholzhausen, um sie den neu geschaffenen Departements Ober-Ems und Lippe einzugliedern.
Im Jahre 1811 besuchte Napoleon das Großherzogtum und seine Hauptstadt Düsseldorf mit dem Ziel, die auftretenden Schwierigkeiten – etwa durch Kontakte mit Persönlichkeiten der bergischen Administration und Wirtschaft – persönlich zu erörtern und in Augenschein zu nehmen. Um die bergische Bevölkerung für Frankreich und für ihn als Regenten Bergs gewogen zu halten, ließ er eine bergische Gewerbeausstellung organisieren, die er auch besuchte, ordnete eine Verschönerung der ab 1801 beseitigten Stadtbefestigung Düsseldorfs an und stellte hierfür eine bestimmte Geldsumme zur Verfügung. Das städtebauliche „Embellissement“ setzten die beauftragten Planer, insbesondere Maximilian Friedrich Weyhe, mit einem System von Boulevards, Esplanaden und landschaftlich gestalteten Parkanlagen in der Folgezeit schrittweise um. Unter anderem wurde ein Sicherheitshafen angelegt und nördlich davon der Hofgarten bis an den Rhein erweitert.
Reformen und innere Entwicklung
Als Modellstaat kam es im Großherzogtum zu zahlreichen Reformen in der Verwaltung, der Justiz und anderen Bereichen. Allerdings setzte diese Phase erst nach dem Wechsel von Murat, der nur kurze Zeit überhaupt in seinem Herrschaftsgebiete verbrachte, zu Napoleon im Jahr 1808 ein. Anders als im Königreich Westphalen kam es nicht zur Einführung einer wirklichen Verfassung. Anders als dort wurden die Reformen nicht auf der Basis einer Verfassung, sondern auf dem Verordnungsweg durchgeführt. Anders als im Königreich Westphalen, wo mit einem Schlag das französische Vorbild der Staatsorganisation eingeführt wurde, ging man im Großherzogtum behutsamer vor. Auch der kaiserliche Kommissar und Vertreter Napoleons in Düsseldorf, Jacques Claude Beugnot, warnte vor übereilten Schritten.
Rechtssystem
Eingeführt wurde der Code civil als Grundlage der Rechtsprechung im Jahr 1810. Auch der Code pénal wurde eingeführt. Zwei Jahre später wurde die Justizorganisation nach französischem Vorbild umgebildet. Dazu gehörten sowohl die französischen Gerichtsverfahren als auch die Notariatsordnung. Damit war endgültig die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung vollzogen. Bei der Einführung des französischen Systems kam es – durchgesetzt vor allem von einheimischen Beamten – allerdings zu Modifikationen, um regionale Anforderungen besser zu berücksichtigen. Grundsätzlich war die Gleichheit aller vor dem Gesetz verwirklicht. In der Praxis erwies sich die Umsetzung des neuen Justizwesens jedoch als schwierig. So war das Justizpersonal oft mit den neuen Vorschriften nicht vertraut.
Aus dem bergischen Sicherheitskorps und den Dillenburger Husaren wurde ab 1806 unter der Bezeichnung „Landjäger“ eine Landespolizei gebildet.
Verwaltungsstrukturen
Ein Staatsrat, der allerdings erst 1812 auch so genannt wurde, war für Regierung und Gesetzgebung zuständig. Darin vertreten waren Beamte aus den annektierten Gebieten. Anfangs wurde der Staatsrat von Beugnot übergangen, der in diesem eine Einschränkung seiner Machtposition sah. Als es aber zu Problemen mit der Durchsetzung der französischen Gesetzgebung kam, sah Beugnot sich gezwungen, auf den Sachverstand der Mitglieder des Staatsrates zurückzugreifen. Seither wurde dieser stärker an der Gesetzgebung beteiligt. Der Staatsrat konnte nicht gegen die französische Politik arbeiten, aber diese doch verändern. Dadurch unterschied sich schließlich das bergische von dem französischen Recht.
Von erheblicher Bedeutung war die Reform der Verwaltungsstrukturen nach französischem Vorbild. Grundsätzliches Ziel war es, ähnlich wie in Frankreich, die Macht der Zentralgewalt, etwa durch die Aufhebung der Selbstverwaltung der Kommunen und der Zurückdrängung intermediärer Gewalten, zu stärken. Daneben ging es um eine Stärkung der Verwaltungseffizienz. An der Spitze standen Fachminister. Der ehemalige kurkölnische Statthalter im Vest Recklinghausen und Marschall der Ritterschaft des Herzogtums Berg, Johann Franz Joseph von Nesselrode-Reichenstein, war etwa Innenminister, später Kriegsminister und Justizminister. Finanzminister war Beugnot selbst. 1812 fiel dieses Amt Johann Peter Bislinger zu, früher Mitglied des bergischen Landesdirektoriums.
Im August 1806 wurde das Herzogtum Berg zunächst in vier Bezirke (Arrondissements) eingeteilt: Düsseldorf, Elberfeld, Mülheim am Rhein und Siegburg. Das Herzogtum Kleve gliederte man in zwei Bezirke: Essen (zunächst als Arrondissement Duisburg bezeichnet) und Wesel. Letzteres wurde nach Abtretung der namensgebenden Stadt Wesel an Frankreich (21. Januar 1808) zum Arrondissement Emmerich umbenannt.
Durch ein am 14. November 1808 in Burgos unterzeichnetes kaiserliches Dekret wurde das Großherzogtum Berg verwaltungstechnisch in vier Départements (etwa: Provinzen), zwölf Arrondissements (Regierungsbezirke) und 78 Cantons (Kreise) untergliedert. Die kleinsten Verwaltungseinheiten waren die Mairies (Bürgermeistereien). Die Départements waren das Département Rhein mit der Präfektur Düsseldorf, das Département Sieg mit der Präfektur Dillenburg, das Département Ruhr mit der Präfektur Dortmund und das Département Ems, das 1811 von Frankreich annektiert wurde, mit der Präfektur Münster. Im Dezember 1808 löste die Munizipalverwaltung für die Städte und Gemeinden die früheren Vogteien, Honnschaften und Ämter endgültig ab.
Die Gemeinden wurden der staatlichen Kontrolle unterworfen; dies beendete die kommunale Selbstverwaltung. Kleinere Gemeinden wurden zusammengelegt. Es wurden Departements-, Arrondissements- und Munizipalräte gebildet. Diese wurden allerdings ernannt und nicht gewählt. Als Präfekten der Departements wurden Deutsche, meist Adelige, ernannt. Auch der Maire (Bürgermeister) wurde ernannt. In industriell geprägten Gemeinden wie Elberfeld, Barmen (beide heute zu Wuppertal), Mülheim an der Ruhr oder Iserlohn waren dies häufig Kaufleute oder Fabrikanten, in eher ländlichen Gemeinden, aber auch in Münster, waren es oft lokale Adelige.
Die ernannten Gemeinderäte hatten nur wenig Kompetenzen und traten nur ein Mal im Jahr zusammen. Auch in diesen Räten saßen meist, nach französischem Vorbild, lokale Notabeln. Im Stadtrat von Düsseldorf etwa saßen zwischen 1806 und 1815 insgesamt 43 Männer. Davon waren allein 14 Bankiers oder Kaufleute und 5 Juristen. Dabei achtete man auf Überkonfessionalität. Im mehrheitlich katholischen Düsseldorf saßen auch Protestanten im Rat. Insgesamt drängten die Reformen die Dominanz der alten städtischen Eliten zurück.
Defizit der politischen Verfassung und Repräsentation
Zu einer geschriebenen Verfassungsurkunde kam es im Großherzogtum nie. Insbesondere die französischen Vertreter vor Ort standen einer regelrechten Verfassungsgebung ablehnend gegenüber. Napoleon selbst wollte sich von einer Verfassung nicht in seinen Entscheidungen binden lassen. Verschiedene ausgearbeitete Entwürfe blieben daher ohne Wirkung.
Bereits unter Murat hatte es Überlegungen zu einer Vertretungskörperschaft als Ersatz für die alten Stände gegeben. Da man diese zunächst an eine kodifizierte Verfassung gebunden hatte, kam es vorerst nicht dazu. Nachdem infolge der Reform der Verwaltungsstrukturen von 1808 auf verschiedenen untergeordneten Ebenen Vertretungskörperschaften gebildet worden waren, war damit die alte Ständeversammlung funktionslos geworden. Reaktionen darauf gab es aus der Bevölkerung nicht. Erst beim Besuch Napoleons in Düsseldorf im Jahr 1811 kam wieder Bewegung in die Frage nach einer gesamtstaatlichen Repräsentation. Diese sollte im Wesentlichen den Reichsständen des Königreichs Westphalen ähneln. Damit stieß Napoleon allerdings auf den Widerstand von Kommissar Beugnot, der Probleme sah, das Organ politisch willfährig zu halten.
Im Jahr 1812 kam es dann zum Erlass eines organischen Statuts, das die Einrichtung eines Staatsrates und einer Repräsentation des Landes auf Basis des Zensuswahlrechtes vorsah; es trug den Titel Kaiserliches Decret, welches die Organisation des Staatsraths und des Collegiums betrifft. Die Umsetzung lahmte und blieb letztlich stecken. Die Wahl verzögerte sich, und es fanden sich häufig nicht genügend Kandidaten, weil es in den Kantonen oft nicht die geforderten Notabeln gab. Erst Anfang 1813 kam es zur Bestellung von Wahlmännern. Über diesen bescheidenen Schritt kam die Verfassungsreform nicht hinaus.
Konfessions- und Bildungspolitik
Die Bevölkerung des Großherzogtums war konfessionell gemischt, weil das Land aus verschiedenen Territorien mit unterschiedlicher Glaubensrichtung und Konfessionsgeschichte zusammengesetzt worden war. Etwa die Hälfte waren Protestanten, die andere Hälfte Katholiken. Die rheinischen und münsterländischen Gebiete waren meist katholisch, protestantisch waren das Bergische Land, das Siegerland und das märkische Sauerland. Hinzu kam ein kleiner jüdischer Bevölkerungsanteil, der etwa 4000 bis 5000 Personen ausmachte. Bereits vor Gründung des Großherzogtums hatte die Säkularisation der Klöster begonnen. Die Bischofssitze in Köln und Münster waren vakant und wurden von Kapitelsvikaren verwaltet. Im Jahr 1811 ordnete Napoleon eine Neuorganisation der Kirchengemeinden an, orientiert an den neuen Verwaltungsgrenzen. Dies wie auch die Gründung eines Bistums in Düsseldorf kamen nicht mehr zustande. Die Geistlichen wurden vom Staat besoldet. Zu einer nennenswerten Reform des Schulwesens kam es nicht. Mit Dekreten vom Dezember 1811 ordnete Napoleon Bonaparte nach seinem Besuch des Großherzogtums, der Anfang November 1811 stattgefunden hatte, an, dass das 1794 von den Kanonen der französischen Revolutionsarmee zerstörte Düsseldorfer Schloss wiederhergestellt und zum Sitz einer Universität mit fünf Fakultäten eingerichtet werden sollte.
Emanzipation der Juden
Die jüdische Minderheit wurde nach Vorbild des Königreichs Westphalen teilemanzipiert: Sonderbesteuerung und „Schutzbriefe“ wurden am 22. Juli 1808 durch den Finanzminister abgeschafft, eine volle staatsbürgerliche Gleichstellung wurde nicht erreicht. Die drei zentralen napoleonischen Dekrete von 1808 (Familiennamen, Konsistorien, Handelstätigkeit), die für Frankreich erlassen worden waren, traten im Großherzogtum nicht in Kraft. Die juristische Autonomie des ehemaligen Landesrabbiners Löb Aron Scheuer (1733–1821) wurde aufgehoben. Seit der Einführung des Code civil unterstanden die Juden der staatlichen Gerichtsbarkeit.
Wirtschafts- und Agrarreformen
Vorläufige Höhepunkte der Verwaltungs- und Rechtsreformen waren die formale Aufhebung des Feudalsystems und der Leibeigenschaft (Dezember 1808), die Beseitigung des Lehnswesens (Januar 1809), die Abschaffung der Zünfte, des Mühlenbanns, der Kellnereien und der Renteien sowie die allgemeine Gewerbefreiheit (März 1809). Dies begünstigte die Entstehung eines modernen Wirtschaftsbürgertums. Hinzu kamen grundlegende Reformen des Justizwesens, der Post, der Verwaltung und der Bildungspolitik. Die insbesondere für Besteuerungszwecke bereits 1805 eingeleitete Landesvermessung wurde unter maßgeblicher Mitwirkung des Astronomen und Geodäten Johann Friedrich Benzenberg fortgesetzt. Die Agrarreform erwies sich als schwierig. Es gelang nicht einmal, die unübersichtlichen Abgaben der Bauern in eine abslösbare Grundrente umzuwandeln. Zahlreiche Ablösedekrete wurden erlassen, die aber an der Praxis scheiterten. Schließlich übertrug man die französischen Hypothekenordnung auch auf das Großherzogtum. Im Prinzip waren damit die Zahlungen zu Grundrenten geworden, und der Bauer konnte über sein Land durch Kauf, Verkauf oder Tausch grundsätzlich frei verfügen. Im Jahr 1808 erließ Napoleon ein Dekret zur Aufhebung der Leibeigenschaft und zur Übertragung des vollständigen Landrechtes an die ehemaligen Leibeigenen und Pächter. Im September 1811 folgte ein weiteres Dekret, danach alle nicht privatrechtlichen feudalen Eigentumstitel erloschen waren. Das Gesetz kam aber zu spät, um noch Wirkung zu erzielen. Auch ignorierte der Adel die Bestimmungen vielfach. Auf Druck des Adels und vor dem Hintergrund des bevorstehenden Russlandfeldzuges stoppte die Regierung im Jahre 1812 sogar alle Prozesse von Bauern gegen die bisherigen Grundherren. An der Lage der Bauern änderte sich kaum etwas, da die Ablösesummen zu hoch lagen. Für den Adel dagegen bedeuteten die Reformen einen tiefen Einschnitt. Er verlor weitgehend seine feudalen Rechte, das faktische Monopol auf bestimmte Ämter und seine Steuerprivilegien. In Anlehnung an das französische Vorbild unterlagen Stammgüter und Fideikommisse der staatlichen Genehmigung.
Auf den Widerstand des Adels gegen die staatlichen Ansätze zur Bauernbefreiung reagierten viele Bauern mit Protesten. Unterstützt wurde ihre Sache von Arnold Mallinckrodt und seiner Zeitung, dem „Westfälischen Anzeiger“. Eine Delegation brachte eine Bittschrift der Bauern nach Paris, wo Napoleon sie empfing und letztlich vergeblich versprach, Abhilfe zu schaffen.
Wirtschaft
Zunächst erfuhr die Wirtschaft des Landes einen Aufschwung. Die gewerbliche Wirtschaft Bergs war für das napoleonische System besonders wichtig, weil in Frankreich selbst die negativen Folgen für die einheimische Wirtschaft durch die Revolution noch nicht überwunden waren. Daher räumte Frankreich dem Großherzogtum zunächst einen günstigen Zolltarif ein. Schwer schadete Berg dann jedoch die Einführung des napoleonischen Kontinentalssystems, das die Zollschranken erhöhte. Dadurch wurde das Land faktisch vom französischen, italienischen und niederländischen Markt abgeschnitten. Die Exporte Bergs gingen von 55 Millionen Franc im Jahr 1807 auf nur noch 38 Millionen im Jahr 1812 zurück. Eine Reihe von Unternehmern reagierte darauf mit der Verlagerung ihrer Betriebe auf das linke (französische) Rheinufer. Die bergischen Unternehmer forderten daher den vollen Anschluss des Landes an Frankreich. Dies wurde aber mit Sorge vor einer übermächtigen bergischen Konkurrenz für französische Produkte abgelehnt. Wenig profitierte das Großherzogtum vom Schmuggel gegen die Kontinentalsperre. Statt des Exports nach Frankreich musste sich die Wirtschaft des Großherzogtums nun auf den Handel im deutschen Bereich konzentrieren. Die wirtschaftsgeografische Verlagerung des Handels von der Küste ins Binnenland, insbesondere an den Rhein, stärkte allerdings auch einzelne Wirtschaftssektoren des Großherzogtums. So gründete Friedrich Krupp 1811 – gerade unter den günstigen Bedingungen der Kontinentalsperre, die den Import englischen Gussstahls unterband – zusammen mit Partnern in Essen eine Gussstahlfabrik, die einen Kristallisationskern der Industrialisierung des Ruhrgebiets bildete.
Zentrum des Textilgewerbes war das Gebiet um Barmen und Elberfeld. Bereits vor der Gründung des Großherzogtums gewann die Baumwollherstellung und -verarbeitung an Bedeutung. Die Entwicklung stagnierte nach 1806 auf Grund der Zollpolitik. In diesem Bereich waren im Großherzogtum bereits 50.000 Menschen beschäftigt. Die Eisenerzeugung und -verarbeitung erfuhr in der Zeit des Großherzogtums einen erheblichen Aufschwung. Von Bedeutung war hier insbesondere die kleingewerbliche Herstellung von Metallfertigwaren, etwa von Messern in Solingen. Insgesamt war dieser Sektor mit 5000 Beschäftigten aber noch vergleichsweise klein.
Bergische Post
Unter der Leitung des französischen Postinspektors Du Preuil wurden die Posteinrichtungen der von den Thurn und Taxis betriebenen Kaiserlichen Reichspost, die bisher die Postdienste im Herzogtum Berg bewerkstelligt hatte, im Mai 1806 auf Geheiß Herzog Joachims beschlagnahmt. Du Preuil, der unter der Aufsicht des bergischen Finanzministeriums agierte und alsbald zum bergischen Generalpostdirektor bestellt worden war, begann damit, das Postwesen der Bergischen Post nach französischen Anforderungen und Mustern zu organisieren, wobei eine besondere Verknüpfung mit der Post im norddeutschen Raum zu berücksichtigen war. 1809 übernahm die Bergische Post auch die Post im Herzogtum Arenberg-Meppen und im Fürstentum Salm. Auf Anweisung Napoleons wurden in den Bergischen Postämtern verdächtige Postsachen eingesehen und observiert, auch um Maßnahmen gegen die Kontinentalsperre aufzudecken.
Militär
Nach den völkerrechtlichen Bestimmungen der Rheinbundakte hatte das Großherzogtum für den militärischen Konfliktfall Truppen zu stellen und für die Armee zu bezahlen. Für viele Einwohner war die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht etwas Neues. Sie trug erheblich zum wachsenden Unmut gegen das Regime bei.
Bereits im Jahr 1806 wurde das 1. Bergische Linien-Infanterieregiment mit Standort Düsseldorf aufgestellt. Im Jahr 1808 kamen zwei weitere gleichartige Regimenter dazu. Ein viertes folgte 1811. Hinzu kamen die berittene Artillerie, Fußartillerie sowie technische Einheiten. Eine erste Kavallerieeinheit wurde 1807 aufgestellt (Chevau-légers du Grand-duché de Berg). Ursprünglich handelte es sich um Chevauleger mit prachtvollen Uniformen nach polnischem Vorbild. Später wechselte der Charakter hin zu einer Einheit Jäger zu Pferde mit einer schlichten grünen Uniform. Im Jahr 1810 wurde sie mit Lanzen ausgestattet und als Lanciers definiert. Um 1812 folgte eine zweite Kavallerieeinheit. Ab 1808 führten die Fahnen der großherzoglich bergischen Verbände den Sinnspruch Et nos Caesare duce (wörtlich: „Auch wir, unter der Führung des Kaisers“). Damit brachten sie zum Ausdruck, dass Kaiser Napoleon als Regent des Großherzogtums ihr unmittelbarer Oberbefehlshaber war.
Insbesondere die bergische Kavallerie erfuhr Anerkennung. Seit 1808 gehörte sie im Spanienfeldzug zur Kaisergarde und zeichnete sich in verschiedenen Schlachten und Gefechten aus. Die Fußtruppen wurden 1807 bei der Belagerung von Graudenz und 1809 im Krieg gegen Österreich eingesetzt. Ein Großteil der bergischen Truppen machte den Russlandfeldzug mit. Ein Teil der bergischen Mineure und Sappeure gehörte zur Gardeartillerie. Ein Großteil der bergischen Kavallerie geriet während der Schlacht an der Beresina in russische Kriegsgefangenschaft. Von 5000 Mann kamen im Januar 1813 nur 300 Mann wieder in Marienwerder an.
Das Land stellte 1806 3000 Mann. 1813 waren die bergischen Truppen 9600 Mann stark. Kommandeur war der Franzose François-Étienne Damas. Die meisten Offiziere waren allerdings Deutsche. Den Truppenaushebungen versuchten sich viele Rekruten durch Flucht zu entziehen. Sie wichen nach Holland oder in das Großherzogtum Hessen aus. Die neuen Soldaten mussten durch Gendarmen an der Flucht gehindert werden. In Lüdenscheid und Unna kam es als Folge von Aushebungen zu Unruhen. Um Desertionen zu verhindern, wurden die bergischen Einheiten vorwiegend an weit entfernten Kriegsschauplätzen, etwa in Spanien oder im Russlandfeldzug, eingesetzt. Im Jahr 1813 gelang es den Behörden nur noch, eine Truppe von 1200 Mann auszuheben. Ein Teil der bergischen Soldaten ging nach der Völkerschlacht bei Leipzig ins preußische Lager über.
Nach dem Sieg der Alliierten wurden die bergischen Einheiten in die preußische Armee eingegliedert. Aus der Infanterie wurde das 28. und 29. Preußische Infanterie-Regiment. Aus der Kavallerie ging nach Zwischenstufen das 11. Preußische Husaren-Regiment hervor.
Unruhen 1813 und Ende
Insgesamt blieb die Wirksamkeit der nur fünf Jahre dauernden Reformpolitik begrenzt. Vor allem gab es in der Bevölkerung, anders als in den linksrheinischen Gebieten, wo die Franzosenzeit bis zu zwanzig Jahre gedauert hatte, keine wirklichen Träger der Politik. Der Landadel blieb wegen der Agrarpolitik skeptisch, die Masse der Bevölkerung litt unter sozialer Not und unter der Wehrpflicht. Das Wirtschaftsbürgertum, das von der Reformpolitik eher profitierte, blieb als Folge der verfehlten Wirtschaftspolitik abseits.
Dem kaiserlichen Kommissar Beugnot war klar, dass es schwierig war, aus zahlreichen früheren Territorien ein „Vaterland“ zu schaffen. Tatsächlich blieb das Großherzogtum ein Kunststaat. Nach der Niederlage Napoleons in Russland begann sich die Stimmung offen gegen die französische Herrschaft zu wenden. Den Behörden war bekannt, dass die Beamten in der Grafschaft Mark insgeheim immer noch dem preußischen König treu waren und es Beziehungen zum Freiherrn vom Stein gab. Gegen die neuerlichen Truppenaushebungen flammten Anfang des Jahres 1813 schwere Unruhen auf. Vielerorts wurden die Aufständischen „Knüppel- oder Speckrussen“ genannt. Die Aufstände gingen von Ronsdorf aus und erfassten immer weitere Gebiete wie Solingen, Velbert, Wipperfürth, Elberfeld, Hagen, Gummersbach oder Herborn. Eine Rolle spielten auch die wirtschaftlichen Probleme. Diese Erhebung gilt als einer der ersten offenen Aufstände gegen die napoleonische Herrschaft im deutschen Raum. Die Revolten konnten nur durch militärische Mittel unterdrückt werden. Dabei waren auch Truppen aus dem benachbarten Königreich Westphalen unter dem Kommando des salmischen Erbprinzen Florentin behilflich.
Bald nach der Völkerschlacht bei Leipzig löste sich das Großherzogtum faktisch auf. Die französischen Spitzenbeamten nahmen die bergische Staatskasse und verließen das Großherzogtum. Am 10. November 1813 hielt ein Vortrupp der alliierten Armeen unter dem Kosaken-General Jussefowitsch Einzug in Düsseldorf, der von der Bevölkerung als Befreier bejubelt wurde. Ihm folgten ein russisches Armeekorps unter dem Generalleutnant Graf St. Priest und preußische Truppen. Von 1813 bis 1815 wurde im Gebiet des ehemaligen Herzogtums Berg sowie der Herrschaften Gimborn, Homburg und Wildenburg das Generalgouvernement Berg als interimistische Verwaltung eingerichtet, anfangs unter der Leitung von Karl Justus Gruner, der am 13. November 1813 in Düsseldorf eintraf. Die nördlichen und östlichen Landesteile des Großherzogtums fielen an das ebenfalls interimistische Generalgouvernement zwischen Weser und Rhein mit Sitz in Münster.
Der größte Teil des Gebiets des Großherzogtums fiel durch Artikel XXIV der Hauptakte des Wiener Kongresses schließlich Preußen zu und ging in den beiden neuen preußischen Provinzen Jülich-Kleve-Berg mit Sitz in Köln und Westfalen mit Sitz in Münster auf. Der äußerste Norden des Großherzogtums mit den ehemaligen Grafschaften Bentheim und Lingen kam zum Königreich Hannover.
Der Titel eines Großherzogs von Kleve und Berg ging auf den preußischen König, Friedrich Wilhelm III., und das Haus Hohenzollern über.
Trotz umfassender Restauration alter Herrschafts- und Rechtsverhältnisse blieben in vielen rheinischen Landesteilen des vormaligen Großherzogtums – ähnlich wie in Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, großen Teilen Italiens, Teilen Polens und einigen deutschen Ländern – die französische Gerichtsordnung sowie der Code civil in Kraft, wo sie sich in einer spezifischen Rechtstradition des „Rheinischen Rechts“ bis 1900 fortentwickelten.
Weitere Entwicklung
Am 1. Januar 1814 wurde das Großherzogtum Berg selbst mit dem Kanton Gummersbach und der Gemeinde Friesenhagen in vier Kreise aufgeteilt, die jeweils einem Direktor unterstanden. Diese hatten, anders als die bisherigen Präfekten und Unterpräfekten, nicht mehr die Polizeiverwaltung unter sich. Die neu eingeteilten Kreise waren Düsseldorf, Elberfeld, Mülheim und Wipperfürth.
Übergeordnet war der Kreis Düsseldorf, dessen Direktor auch Landesdirektor war. Er führte außerdem die Verwaltung der staatlichen Brandassekuranzkasse und das Präsidium des Medizinalrates, dem das Medizinalwesen sowie die Medizinal- und Sanitätspolizei in allen Kreisen unterstanden. Die Verwaltungspolizei kommandierte ein Polizeidirektor in Düsseldorf, dem in den Kantonen jeweils ein Polizeivogt unterstand.
1822 wurde die Provinz Jülich-Kleve-Berg mit der ebenfalls 1815 gebildeten Provinz Großherzogtum Niederrhein (Verwaltungssitz in Koblenz) zur Rheinprovinz vereinigt.
1946 wurde der nördliche Teil der Rheinprovinz mit der Provinz Westfalen zum neuen Land Nordrhein-Westfalen vereinigt und die ehemalige bergische Hauptstadt Düsseldorf zur Hauptstadt von Nordrhein-Westfalen bestimmt. Das neue Land – seit 1949 Land der Bundesrepublik Deutschland – stellt sich nach Geschichte, rechtlicher Sukzession, Größe, Lage und Hauptstadt als Nachfolger des Großherzogtums Berg dar.
Großherzöge
- Joachim Murat (15. März 1806 bis 15. Juli 1808)
- Napoleon Bonaparte (16. Juli 1808 bis 2. März 1809)
- Napoléon Louis Bonaparte (3. März 1809 bis November 1813)
- Regent: Napoléon Bonaparte (3. März 1809 bis November 1813)
Minister-Staatssekretäre
- Jean Antoine Michel Agar (Sommer 1806 bis Juli 1808, hauptamtlich, Amtssitz in Düsseldorf)
- Michel Gaudin (August 1808 bis 31. Dezember 1808, nebenamtlich, Amtssitz in Paris)
- Hugues-Bernard Maret (1. Januar 1809 bis 23. September 1810, nebenamtlich, Amtssitz in Paris)
- Pierre-Louis Roederer (24. September 1810 bis November 1813, hauptamtlich, Amtssitz in Paris)
Quellen
- Johann Josef Scotti (Bearb.): Sammlung der Gesetze und Verordnungen, welche in den ehemaligen Herzogthümern Jülich, Cleve und Berg und in dem vormaligen Großherzogthum Berg über Gegenstände der Landeshoheit, Verfassung, Verwaltung und Rechtspflege ergangen sind. Vom Jahr 1475 bis zu der am 15. April 1815 eingetretenen König[lich] Preuß[ischen] Landes-Regierung. 4 Bde. Düsseldorf, 1821–1822 (Onlinefassung).
- Eintrag auf archive.nrw.de
- Justizorganisation des Großherzogthums Berg: Eintheilung des Landes, Nahmen der Justiz-Beamten, Advocaten und Notarien; de Dato au Palais de Tuileries le 17. Dec. 1811. Kerschilgen, Düsseldorf 1812 (Digitalisierte Ausgabe der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf).
- Klaus Rob (Bearb.): Regierungsakten des Großherzogtums Berg 1806–1813 (= Quellen zu den Reformen in den Rheinbundstaaten, hrsg. von der Historischen Kommission bei der Bayrischen Akademie der Wissenschaften, Bd. 1). München 1992.
- Gesetz-Bulletin des Großherzogthums Berg. Düsseldorf, 1810–1813 (Digitalisat).
- Décret impérial sur la circonscription territoriale du Grand-Duché de Berg: avec le tableau des départements, districts, cantons et communes dont il se compose. Dänzer & Leers, Düsseldorf 1809 (Digitalisat).
- Sammlung der Regierungs-Verhandlungen für das Großherzogthum Berg. Düsseldorf, 1806 (Digitalisierte Ausgabe).
- Sammlung der Verordnungen und Regulative für die Fabrikengerichte im Herzogthume Berg. Lucas, Elberfeld 1841 (Digitalisierte Ausgabe).
- Sammlung der Gesetze, Verordnungen und Bekanntmachungen, welche in dem vormaligen Großherzogthum Berg und in dem jetzigen Reg.-Bezirk Düsseldorf über das Elementar-Schulwesen ergangen sind: vom Jahr 1810 bis z. Schluß d. J. 1840. 2. Auflage. Lucas, Elberfeld 1841 (Digitalisierte Ausgabe).
Literatur
- Gerd Dethlefs, Armin Owzar, Gisela Weiß (Hrsg.): Modell und Wirklichkeit. Politik, Kultur und Gesellschaft im Großherzogtum Berg und im Königreich Westphalen. Paderborn 2008, ISBN 978-3-506-75747-0.
- Elisabeth Fehrenbach: Vom Ancien Regime zum Wiener Kongress. Oldenbourg, München 2001.
- Bastian Fleermann: Marginalisierung und Emanzipation. Jüdische Alltagskultur im Herzogtum Berg 1779–1847 (= Bergische Forschungen, Bd. 30). Neustadt an der Aisch 2007.
- Meent W. Francksen: Staatsrat und Gesetzgebung im Großherzogtum Berg (1806–1813) (= Rechtshistorische Reihe, Bd. 23). Peter Lang, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-8204-7124-3 (334 Seiten).
- Stefan Geppert, Axel Kolodziej: Romerike Berge – Zeitschrift für das Bergische Land, 56. Jg., H. 3/2006: Sonderausgabe anlässlich der Ausstellung Napoleon im Bergischen Land. 1. September bis 22. Oktober, Bergisches Museum Schloss Burg, ISSN 0485-4306.
- Rudolf Göcke: Das Großherzogthum Berg unter Joachim Murat, Napoleon I. und Louis Napoleon 1806–1813. Ein Beitrag zur Geschichte der französischen Fremdherrschaft auf dem rechten Rheinufer; meist nach den Acten des Düsseldorfer Staats-Archivs. Köln 1877 (online).
- Mahmoud Kandil: Sozialer Protest gegen das napoleonische Herrschaftssystem. Äußerungen der Bevölkerung des Großherzogtums Berg 1808–1813 aus dem Blickwinkel der Obrigkeit. Mainz Verlag, Aachen 1995, ISBN 3-930911-58-2 (177 Seiten; zugleich Diss. phil. Fernuniversität Hagen 1995; Teildokument online).
- Erwin Kiel, Gernot Tromnau (Hrsg.): Vivre libres ou mourir! Frei leben oder sterben! Die Französische Revolution und ihre Widerspiegelung am Niederrhein. Ausstellung 13. Duisburger Akzente. Begleitschrift. Niederrheinisches Museum, Duisburg 1989 (ohne ISBN).
- Wilhelm Ribhegge: Preußen im Westen. Kampf um den Parlamentarismus in Rheinland und Westfalen. Verlag Aschendorff, Münster 2008, ISBN 978-3-402-05489-5.
- Charles Schmidt: Le grand-duché de Berg (1806–1813). Étude sur la domination française en Allemagne sous Napoléon Ier. Paris 1905 (online). Deutsche Übersetzung: Das Großherzogtum Berg 1806–1813. Eine Studie zur französischen Vorherrschaft in Deutschland unter Napoleon I. Mit Beiträgen von Burkhard Dietz, Jörg Engelbrecht und Heinz-K. Junk, hrsg. von Burkhard Dietz und Jörg Engelbrecht, Neustadt an der Aisch 1999, ISBN 3-87707-535-5.
- Bettina Severin: Modellstaatspolitik im rheinbündischen Deutschland. Berg, Westfalen, Frankfurt im Vergleich. In: Francia, Jg. 24, H. 2, 1997, S. 181–203 (Digitalisat).
- Bettina Severin-Barboutie: Französische Herrschaftspolitik und Modernisierung. Verwaltungs- und Verfassungsreformen im Großherzogtum Berg (1806–1813). Göttingen 2008, ISBN 978-3-486-58294-9 (Digitalisat).
- Veit Veltzke (Hrsg.): Napoleon. Trikolore und Kaiseradler über Rhein und Weser. Böhlau, Köln 2007, ISBN 978-3-412-17606-8.
- Veit Veltzke (Hrsg.): Für die Freiheit – gegen Napoleon: Ferdinand von Schill, Preußen und die deutsche Nation. Böhlau, Köln 2009, ISBN 978-3-412-20340-5.
Weblinks
- Großherzogtum Berg (1806–1813), Website des Landschaftsverbandes Rheinland zur rheinischen Geschichte
- Landesarchiv NRW:
- Kap. 1.5.1.5. Provinzialarchiv Aachen-Köln
- Kap. 1.5.2.1. Großherzogtum Berg
- Kap. 1.5.2.3. Generalgouvernement Berg
- Eintrag auf his-data.de
Einzelnachweise
- Seite 264, Art. 7: Traité de Bayonne, ein kleiner Zusatzvertrag, nicht identisch mit dem eigentlichen Vertrag von Bayonne, der Spanien als Ganzes betraf.(frz.) Die Abkürzung S.A.I. in der Quelle bedeutet Son Altesse impériale, das entspricht der Anrede an Personen, die dem Imperiali (Adelsgeschlecht) angehören. Der folgende Buchstabe „R.“ bedeutet Rex oder Roi, König.
- Elisabeth Fehrenbach: Vom Ancien Regime zum Wiener Kongress. Oldenbourg, München 2001, S. 53, 82.
- Bettina Severin Barboutie: Französische Herrschaftspolitik und Modernisierung: Verwaltungs- und Verfassungsreformen im Großherzogtum Berg (1806–1813). Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2008, S. 29.
- Johann Georg von Viebahn: Statistik und Topographie des Regierungs-Bezirks Düsseldorf. Düsseldorf 1836, S. 63.
- Darstellung der völkerrechtlichen Tauschverträge zwischen Frankreich, Bayern und Preußen unter Hinweis auf Schriftquellen in: Otto von Mülmann: Statistik des Regierungs-Bezirkes Düsseldorf. In: Gewerbe-Statistik von Preussen, Dritter Theil, Band 1, Verlag von J. Baedeker, Iserlohn 1864, S. 370 ff. (online).
- Bettina Severin-Barbouti: Französische Herrschaftspolitik und Modernisierung. Verwaltungs- und Verfassungsreformen im Großherzogtum Berg (1806–1813). Pariser Historische Studien, Band 85, R. Oldenbourg Verlag, München 2008, ISBN 978-3-486-58294-9, S. 18
- Zitiert nach Charles Wilp: Düsseldorf ‚Vorort der Welt‘. Dazzledorf. Verlag Melzer, Dreieich 1977.
- Axel Kolodiej: Departements, Arrondissements, Kantone und Marien – Die mittleren und niederen Verwaltungsstrukturen des Großherzogtums Berg am Beispiel Barmen. ( des vom 1. April 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF) bgv-wuppertal.de, S. 6; abgerufen am 20. Oktober 2013.
- Wilhelm Ribhegge: Preußen im Westen. Kampf um den Parlamentarismus in Rheinland und Westfalen. Münster 2008, S. 34.
- Jörg Engelbrecht: Bürgerliche Reformen und imperiale Machtpolitik am Niederrhein und Westfalen. In: Veit Veltzke (Hrsg.): Napoleon. Trikolore und Kaiseradler über Rhein und Weser. Böhlau, Köln 2007, S. 98.
- Jörg Engelbrecht: Auf dem Weg von der ständischen zur staatsbürgerlichen Gesellschaft. Reformprozesse in Deutschland im Zeitalter Napoleons (Onlinefassung ( des vom 24. Mai 2011 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. ).
- Armin Owzar: Zwischen Gottesgnadentum und Verfassungspatriotismus. Politische Propaganda und kritische Öffentlichkeit im napoleonischen Deutschland. In: Veit Veltzke (Hrsg.): Napoleon. Trikolore und Kaiseradler über Rhein und Weser. Böhlau, Köln 2007, S. 138–139.
- Elisabeth Fehrenbach: Vom Ancien Regime zum Wiener Kongress. Oldenbourg, München 2001, S. 87.
- Wilhelm Ribhegge: Preußen im Westen. Kampf um den Parlamentarismus in Rheinland und Westfalen. Münster, 2008, S. 36.
- Bettina Severin: Modellstaatspolitik im rheinbündischen Deutschland. Berg, Westfalen, Frankfurt im Vergleich. In: Francia 24/2 (1997), S. 193–194.
- Polizei im Großherzogtum Berg ( des vom 30. März 2010 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Wilhelm Ribhegge: Preußen im Westen. Kampf um den Parlamentarismus in Rheinland und Westfalen. Münster 2008, S. 34.
- Bettina Severin: Modellstaatspolitik im rheinbündischen Deutschland. Berg, Westfalen, Frankfurt im Vergleich. In: Francia 24/2 (1997), S. 190.
- Bettina Severin: Modellstaatspolitik im rheinbündischen Deutschland. Berg, Westfalen, Frankfurt im Vergleich. In: Francia 24/2 (1997), S. 195–196.
- Johann Josef Scotti: Sammlung der Gesetze und Verordnungen …, Band 3 (Großherzogtum Berg). Wolf, Düsseldorf 1822, S. 1008 (Landesbibliothek Bonn).
- Michael Kotulla: Deutsches Verfassungsrecht 1806–1918. Eine Dokumentensammlung nebst Einführungen. 3. Band: Berg und Braunschweig. Springer Verlag, Berlin/Heidelberg 2010, ISBN 978-3-540-29496-2, S. 16 f. (Google Books)
- J. F. Wilhelmi: Panorama von Düsseldorf und seinen Umgebungen. J.H.C. Schreiner’sche Buchhandlung, Düsseldorf 1828, S. 23.
- Wilhelm Ribhegge: Preußen im Westen. Kampf um den Parlamentarismus in Rheinland und Westfalen. Münster 2008, S. 33–36.
- Bettina Severin: Modellstaatspolitik im rheinbündischen Deutschland. Berg, Westfalen, Frankfurt im Vergleich. In: Francia 24/2 (1997), S. 189.
- Kaiserliches Dekret, welches die Organisation des Staatsrates und des Collegiums betrifft (PDF; 1,2 MB).
- Veit Veltzke: Napoleons Reise zum Rhein und sein Besuch in Wesel 1811. In: ders. (Hrsg.): Napoleon. Trikolore und Kaiseradler über Rhein und Weser. Böhlau, Köln 2007, S. 46.
- Bettina Severin-Barboutie: Varianten napoleonischer Modellstaatspolitik. Die Reichsstände des Königreichs Westphalen und das Kollegium des Großherzogtum Berg. In: Veit Veltzke (Hrsg.): Napoleon. Trikolore und Kaiseradler über Rhein und Weser. Böhlau, Köln 2007, S. 147–166.
- Gesetz-Bulletins des Großherzogtum Berg Nr. 16, 1811 (S. 282 ff.) und Nr. 26, 1811 (S. 804 ff.). Wiedergegeben in: Wolfgang D. Sauer: Düsseldorf unter französischer Herrschaft 1806–1815. In: Dokumentation zur Geschichte der Stadt Düsseldorf (Pädagogisches Institut der Landeshauptstadt Düsseldorf), Oktober 1988, S. 47, 138.
- Dekret zur Annahme von amtlichen und vererbbaren Familiennamen (20. Juli 1808)
- Réglement organique du culte mosaïque (Schaffung der Konsistorien) (17. März 1808)
- „Schändliches Dekret“ („decret infame“, 17. März 1808)
- Grundlegend: Bastian Fleermann: Marginalisierung und Emanzipation. Jüdische Alltagskultur im Herzogtum Berg 1779–1847. Neustadt an der Aisch 2007.
- Wilhelm Ribhegge: Preußen im Westen. Kampf um den Parlamentarismus in Rheinland und Westfalen. Münster 2008, S. 36–37.
- ROB, Regierungsakten (1992), S. 35–147; Francksen: Staatsrat und Gesetzgebung im Großherzogtum Berg. 1982, S. 61–73.
- Elisabeth Fehrenbach: Vom Ancien Regime zum Wiener Kongress. Oldenbourg, München 2001, S. 91–93.
- Wilhelm Ribhegge: Preußen im Westen. Kampf um den Parlamentarismus in Rheinland und Westfalen. Münster 2008, S. 37.
- Otto R. Redlich: Napoleon I. und die Industrie des Grossherzogtums Berg. In: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins. Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichtsvereins. Band 17, Düsseldorf 1902, S. 188 ff. (online).
- Eingabe der Gewerbetreibenden im Großherzogtum Berg 1811 Onlinefassung mit Erläuterungen ( des vom 24. Mai 2011 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Elisabeth Fehrenbach: Vom Ancien Regime zum Wiener Kongress. Oldenbourg, München 2001, S. 99, 102.
- Ironischerweise lieferte die 1811 infolge der französischen Kontinentalsperre gegründete Krupp-Gussstahlfabrik, die später den Beinamen Waffenschmiede des Reiches erhielt, im ausgehenden 19. und im 20. Jahrhundert einen Hauptgrund für französische Ängste vor Deutschland und für die daraus erwachsende Ruhrfrage.
- Elisabeth Fehrenbach: Vom Ancien Regime zum Wiener Kongress. Oldenbourg, München 2001, S. 103–104.
- Justus Hashagen: Napoleon und die Rheinlande. In: Die Rheinlande, Jahrgang 1907, Heft 4, S. 128 (Digitalisat).
- Eckhard M. Theewen: Die Armee des Großherzogtums Berg. Veit Veltzke (Hrsg.): Napoleon. Trikolore und Kaiseradler über Rhein und Weser. Böhlau, Köln 2007, S. 265.
- Wilhelm Ribhegge: Preußen im Westen. Kampf um den Parlamentarismus in Rheinland und Westfalen. Münster 2008, S. 39.
- Veit Veltzke (Hrsg.): Napoleon. Trikolore und Kaiseradler über Rhein und Weser. Böhlau, Köln 2007, S. 266.
- Jörg Engelbrecht: Bürgerliche Reformen und imperiale Machtpolitik am Niederrhein und Westfalen. In: Veit Veltzke (Hrsg.): Napoleon. Trikolore und Kaiseradler über Rhein und Weser. Böhlau, Köln 2007, S. 101.
- Wilhelm Ribhegge: Preußen im Westen. Kampf um den Parlamentarismus in Rheinland und Westfalen. Münster 2008, S. 39.
- vgl. ausführlich: Mahmoud Kandil: Sozialer Protest gegen das napoleonische Herrschaftssystem im Großherzogtum Berg 1808–1813 (Onlinefassung ( des vom 31. August 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. ).
- Wolfgang D. Sauer: Düsseldorf unter französischer Herrschaft 1806–1815. In: Dokumentation zur Geschichte der Stadt Düsseldorf (Pädagogisches Institut der Landeshauptstadt Düsseldorf), Düsseldorf 1988, Band 11, S. 199.
- Filippo Ranieri: Die Rolle des französischen Rechts in der Geschichte des europäischen Zivilrechts. In: Werner Schubert, Mathias Schmoeckel (Hrsg.): 200 Jahre Code civil. Die napoleonische Kodifikation in Deutschland und Europa. Rechtsgeschichtliche Schriften, Band 21, Böhlau Verlag, Köln 2005, ISBN 3-412-35105-9, S. 89 f.
Autor: www.NiNa.Az
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Das Grossherzogtum Berg auch Grossherzogtum Kleve und Berg franzosisch Grand Duche de Berg et de Cleves war ein von 1806 bis 1813 bestehender napoleonischer Satellitenstaat Hauptstadt war Dusseldorf wo das fruhere Jesuitenkloster und das Statthalterpalais an der Muhlenstrasse als Regierungssitze dienten Das bei Dusseldorf gelegene Schloss Benrath fungierte als Residenz Grossherzogtum Berg Wappen FlaggeLandeshauptstadt DusseldorfRegierungsform Monarchie unter dem Rheinbund Protektorat des Kaisers der Franzosen Protecteur de la Confederation Letztes Oberhaupt Napoleon Louis BonaparteDynastie Murat BonaparteBestehen 1806 1813Flache 17 300 km 1811 Einwohner 880 000Entstanden aus Herzogtum Berg Herzogtum Kleve Grafschaft Mark Erbfurstentum Munster Reichsstadt Dortmund Reichsherrschaft Homburg und andere Aufgegangen in Preussen vorubergehend Generalgouvernement Berg Karte Das Grossherzogtum Berg ging im Kern aus dem Herzogtum Berg hervor und wurde aus zahlreichen weiteren Territorien mit unterschiedlichen konfessionellen Traditionen gebildet Als Grundungsmitglied des Rheinbundes trat das Land am 1 August 1806 aus dem Heiligen Romischen Reich aus Zunachst von Joachim Murat und dann ab Juli 1808 von Napoleon selbst regiert war das de jure souverane Grossherzogtum de facto ein Satellitenstaat des Kaiserreichs Frankreich Neben dem Konigreich Westphalen sollte es als Modellstaat fur die ubrigen Rheinbundstaaten dienen und anfanglich als Pufferstaat Etat intermediaire Frankreich gegen Preussen absichern Es kam zu Reformen der Verwaltung der Justiz der Wirtschaft und zu Agrarreformen Das bergische Heer kampfte in verschiedenen Feldzugen wahrend der Koalitionskriege Im Jahre 1808 grenzte das Grossherzogtum Berg an das Kaiserreich Frankreich Departement de la Roer Departement de Rhin et Moselle das Konigreich Holland das Furstentum Salm das Herzogtum Arenberg Meppen das Konigreich Westphalen das Grossherzogtum Hessen und das Herzogtum Nassau Ab dem Jahr 1811 nach der franzosischen Annexion bergischer Gebiete nordlich der Lippe grenzte das Grossherzogtum im Norden an zwei der sogenannten hanseatischen Departements des Kaiserreichs Frankreich an das Departement de la Lippe und an das Departement de l Ems Superieur Im Land konnte sich in der kurzen Zeit des Bestehens kein signifikantes National oder Landesbewusstsein entwickeln Dabei spielte nicht zuletzt eine Rolle dass aus verschiedenen Grunden weder der Landadel noch das Burgertum oder die unteren Schichten das System geschlossen unterstutzten Ausgelost von wirtschaftlichen Krisen und im Unmut gegen Truppenaushebungen kam es 1813 zu schweren Unruhen die militarisch niedergeschlagen wurden Knuppelrussenaufstand Nach dem Zusammenbruch der napoleonischen Herrschaft fielen die meisten Gebiete als Ergebnis des Wiener Kongresses an Preussen GeschichteZeit unter Murat Am 2 Dezember 1805 besiegten franzosische Truppen unter Napoleon in der Schlacht bei Austerlitz osterreichische und russische Truppen Zar Alexander I und Kaiser Franz I hatten sich verbundet Danach zogen die russischen Truppen zuruck und Franz I unterschrieb den Frieden von Pressburg Der Dritte Koalitionskrieg endete fur Frankreich erfolgreich es begann damit einige deutsche Staaten in ein Bundnis unter seiner Hegemonie einzubinden Dies fuhrte wenige Monate spater zum Untergang des Heiligen Romischen Reichs und zur Grundung des Rheinbundes Am 15 Marz 1806 trat Konig Maximilian I Joseph von Bayern sein Herzogtum Berg an Napoleon ab Kurbayern hatte sich bereits im Dezember 1805 im Vertrag von Schonbrunn im Tausch gegen das Furstentum Ansbach dazu verpflichtet Napoleon ubertrug noch am selben Tag die Souveranitat uber die Herzogtumer Berg und Kleve an seinen Schwager den franzosischen Prinzen Joachim Murat der dadurch zunachst noch fur wenige Monate ein deutscher Reichsfurst wurde Das Territorium des am 15 Februar 1806 von Preussen abgetretenen Herzogtums Kleve der nach 1795 1797 1801 1803 verbliebene rechtsrheinische Rest wurde mit dem Herzogtum Berg verbunden Damit knupfte man an die historische Klever Union an die Kleve und Berg von 1521 bis zum Ausbruch des Julich Klevischen Erbfolgestreits im Jahr 1609 verbunden hatte Murat nahm sein Land am 19 Marz 1806 in Koln zunachst als Herzog von Kleve Cleve und Berg formlich in Besitz und liess sich acht Tage spater von den Landstanden in Dusseldorf huldigen Als Finanzminister als provisorischer Minister Staatssekretar sowie als Prasident des bergischen Staatsrats setzte Jean Antoine Michel Agar 1806 bis 1808 die Direktiven Murats um Als Residenzen bei seinen seltenen Aufenthalten nutzte Murat das Statthalterpalais in der Dusseldorfer Muhlenstrasse die schon in kurpfalzischer Zeit die Zuge eines Regierungsviertels angenommen hatte und das Schloss Benrath Im Juli 1806 erklarte Murat auf der Grundlage der Rheinbundakte und im Zuge der Grundung des Rheinbundes den Austritt aus dem Heiligen Romischen Reich Mit Wirkung vom 1 August 1806 beanspruchte er unter gegenseitiger Anerkennung der Signatarstaaten die Souveranitat und nahm gemass Artikel 5 der Rheinbundakte den Titel eines Grossherzogs an Mit der Rheinbundakte erfolgte die Mediatisierung der bergischen Unterherrschaften Broich und Hardenberg und der im Norden gelegene Enklave Limburg Styrum der Herrschaften Gimborn Neustadt und Homburg sowie einiger nassau usingischer Besitzungen Auch kamen die Stadt Deutz die Stadt und das Amt Konigswinter sowie das Amt Vilich hinzu wodurch die Grenzlinie am Rhein abgeschlossen wurde Im Suden wurden die aus nassau oranischem Besitz stammenden Furstentumer Siegen Dillenburg und Hadamar nebst der Herrschaft Beilstein ferner die Herrschaften Wildenburg Westerburg und Schadeck sowie der rechts der Lahn gelegene Teil der Grafschaft Wied Runkel hinzugefugt Im Nordosten also im westfalischen Raum wurde der neue Staat um die Grafschaften Horstmar Bentheim und Steinfurt das Furstentum Rheina Wolbeck sowie die in der Grafschaft Bentheim gelegene niederlandische Herrschaft Lage erweitert Diese Besitzungen waren von den ubrigen Landesteilen geographisch getrennt und nur uber eine Verkehrsverbindung durch das Furstentum Salm erreichbar Das klevisch bergische Grossherzogtum wurde nach der Niederlage Preussens bei Jena und Auerstedt 14 Oktober 1806 und dem Frieden von Tilsit erneut erweitert Bis zum Januar 1808 kamen folgende meist ehemals preussische Gebiete hinzu die Stifte Elten Essen und Werden die Grafschaft Mark mit Lippstadt das Erbfurstentum Munster die Grafschaft Salm Horstmar die Grafschaften Tecklenburg nebst Herrschaft Rheda und Lingen die ehemalige Reichsstadt Dortmund sowie die nassauischen Gebiete um Siegen und Dillenburg Die Stadt Wesel wurde dagegen im Januar 1808 Teil Frankreichs die gut ausgebaute Zitadelle Wesel diente auch zur Kontrolle des Grossherzogtums Direkte napoleonische Herrschaft Joachim Murat in der Uniform der bergischen Kavallerie 1806 1808 Grossherzog von Berg Portrat von Francois Gerard etwa 1808Grossherzogin Caroline mit Tochter Laetitia der Abtissin des Stifts Elten im Jahr 1807Napoleon 1808 1809 Grossherzog von Berg 1808 1813 Regent von Berg 1806 1813 Protektor des Rheinbundes Es war seit langem mein Wunsch nach der Eroberung Agyptens Dusseldorf einzunehmen Napoleon Louis Bonaparte 1809 1813 Grossherzog von Berg Gemalde von Felix Cottrau Gemass dem Vertrag von Bayonne vom 15 Juli 1808 ernannte Napoleon Joachim Murat zum Konig von Neapel und ubernahm ab diesem Zeitpunkt in Personalunion mit dem franzosischen Kaisertum auch die Herrschaft uber das Grossherzogtum Berg Durch die Personalunion Frankreichs und Bergs wurde eine Annexion vermieden die nach der Rheinbundakte nicht zulassig war Als Minister Staatssekretare fur Angelegenheiten des Grossherzogtums Berg bei der kaiserlichen Regierung zu Paris fungierten Michel Gaudin bis 31 Dezember 1808 Hugues Bernard Maret 1 Januar 1809 bis 23 September 1810 und Pierre Louis Roederer 24 September 1810 bis November 1813 Mit ihnen stand der Kaiserliche Kommissar Jacques Claude Beugnot als Verwaltungschef der grossherzoglichen Regierung zu Dusseldorf in standiger Korrespondenz Insofern konnte das Grossherzogtum selbst kaum eine eigenstandige politische Rolle spielen Im April 1808 erreichte das Grossherzogtum Berg eine Ausdehnung die es in der Folgezeit nicht mehr ubertreffen sollte Am 3 Marz 1809 ernannte Napoleon seinen vierjahrigen Neffen Napoleon Louis Bonaparte zum Grossherzog von Berg Er war der alteste lebende Sohn des Konigs von Holland und der Bruder des spateren Napoleon III Da Napoleon Louis noch nicht volljahrig war und da Napoleon seinem Bruder Louis dem Konig von Holland die Regentschaft uber das Grossherzogtum Berg wegen schwerwiegender Meinungsverschiedenheiten uber die Durchsetzung der Kontinentalsperre nicht uberlassen wollte zog es der Kaiser vor die bergische Regentschaft selbst zu ubernehmen Nach der Abdankung des Konigs von Holland am 1 Juli 1810 war das Grossherzogtum Berg einige Tage lang in Personalunion mit dem Konigreich Holland verbunden weil infolge der Abdankung seines Vaters der funfjahrige Grossherzog von Berg auch Konig von Holland geworden war Diese Personalunion fand ihr rasches Ende durch die franzosische Annexion Hollands am 9 Juli 1810 Das Grossherzogtum blieb zunachst von einer Annexion verschont Erst am 13 Dezember 1810 beschloss der franzosische Senat zur Durchsetzung der Kontinentalsperre die Annexion der klevischen und bergischen Gebiete nordlich einer Linie von der Lippe uber Haltern Telgte bis Borgholzhausen um sie den neu geschaffenen Departements Ober Ems und Lippe einzugliedern Im Jahre 1811 besuchte Napoleon das Grossherzogtum und seine Hauptstadt Dusseldorf mit dem Ziel die auftretenden Schwierigkeiten etwa durch Kontakte mit Personlichkeiten der bergischen Administration und Wirtschaft personlich zu erortern und in Augenschein zu nehmen Um die bergische Bevolkerung fur Frankreich und fur ihn als Regenten Bergs gewogen zu halten liess er eine bergische Gewerbeausstellung organisieren die er auch besuchte ordnete eine Verschonerung der ab 1801 beseitigten Stadtbefestigung Dusseldorfs an und stellte hierfur eine bestimmte Geldsumme zur Verfugung Das stadtebauliche Embellissement setzten die beauftragten Planer insbesondere Maximilian Friedrich Weyhe mit einem System von Boulevards Esplanaden und landschaftlich gestalteten Parkanlagen in der Folgezeit schrittweise um Unter anderem wurde ein Sicherheitshafen angelegt und nordlich davon der Hofgarten bis an den Rhein erweitert Reformen und innere EntwicklungPierre Louis Roederer in Paris zustandiger Minister fur das Grossherzogtum Als Modellstaat kam es im Grossherzogtum zu zahlreichen Reformen in der Verwaltung der Justiz und anderen Bereichen Allerdings setzte diese Phase erst nach dem Wechsel von Murat der nur kurze Zeit uberhaupt in seinem Herrschaftsgebiete verbrachte zu Napoleon im Jahr 1808 ein Anders als im Konigreich Westphalen kam es nicht zur Einfuhrung einer wirklichen Verfassung Anders als dort wurden die Reformen nicht auf der Basis einer Verfassung sondern auf dem Verordnungsweg durchgefuhrt Anders als im Konigreich Westphalen wo mit einem Schlag das franzosische Vorbild der Staatsorganisation eingefuhrt wurde ging man im Grossherzogtum behutsamer vor Auch der kaiserliche Kommissar und Vertreter Napoleons in Dusseldorf Jacques Claude Beugnot warnte vor ubereilten Schritten Rechtssystem Code Napoleon Dusseldorfer Ausgabe von 1810 Hauptartikel Gerichtsorganisation im Grossherzogtum Berg Eingefuhrt wurde der Code civil als Grundlage der Rechtsprechung im Jahr 1810 Auch der Code penal wurde eingefuhrt Zwei Jahre spater wurde die Justizorganisation nach franzosischem Vorbild umgebildet Dazu gehorten sowohl die franzosischen Gerichtsverfahren als auch die Notariatsordnung Damit war endgultig die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung vollzogen Bei der Einfuhrung des franzosischen Systems kam es durchgesetzt vor allem von einheimischen Beamten allerdings zu Modifikationen um regionale Anforderungen besser zu berucksichtigen Grundsatzlich war die Gleichheit aller vor dem Gesetz verwirklicht In der Praxis erwies sich die Umsetzung des neuen Justizwesens jedoch als schwierig So war das Justizpersonal oft mit den neuen Vorschriften nicht vertraut Aus dem bergischen Sicherheitskorps und den Dillenburger Husaren wurde ab 1806 unter der Bezeichnung Landjager eine Landespolizei gebildet Siehe auch Gesetz Bulletin des Grossherzogthums Berg Verwaltungsstrukturen Hauptartikel Verwaltungseinheiten im Grossherzogtum Berg Ein Staatsrat der allerdings erst 1812 auch so genannt wurde war fur Regierung und Gesetzgebung zustandig Darin vertreten waren Beamte aus den annektierten Gebieten Anfangs wurde der Staatsrat von Beugnot ubergangen der in diesem eine Einschrankung seiner Machtposition sah Als es aber zu Problemen mit der Durchsetzung der franzosischen Gesetzgebung kam sah Beugnot sich gezwungen auf den Sachverstand der Mitglieder des Staatsrates zuruckzugreifen Seither wurde dieser starker an der Gesetzgebung beteiligt Der Staatsrat konnte nicht gegen die franzosische Politik arbeiten aber diese doch verandern Dadurch unterschied sich schliesslich das bergische von dem franzosischen Recht Karte mit Verwaltungsgliederung des Grossherzogtums im Jahr 1810 Von erheblicher Bedeutung war die Reform der Verwaltungsstrukturen nach franzosischem Vorbild Grundsatzliches Ziel war es ahnlich wie in Frankreich die Macht der Zentralgewalt etwa durch die Aufhebung der Selbstverwaltung der Kommunen und der Zuruckdrangung intermediarer Gewalten zu starken Daneben ging es um eine Starkung der Verwaltungseffizienz An der Spitze standen Fachminister Der ehemalige kurkolnische Statthalter im Vest Recklinghausen und Marschall der Ritterschaft des Herzogtums Berg Johann Franz Joseph von Nesselrode Reichenstein war etwa Innenminister spater Kriegsminister und Justizminister Finanzminister war Beugnot selbst 1812 fiel dieses Amt Johann Peter Bislinger zu fruher Mitglied des bergischen Landesdirektoriums Im August 1806 wurde das Herzogtum Berg zunachst in vier Bezirke Arrondissements eingeteilt Dusseldorf Elberfeld Mulheim am Rhein und Siegburg Das Herzogtum Kleve gliederte man in zwei Bezirke Essen zunachst als Arrondissement Duisburg bezeichnet und Wesel Letzteres wurde nach Abtretung der namensgebenden Stadt Wesel an Frankreich 21 Januar 1808 zum Arrondissement Emmerich umbenannt Durch ein am 14 November 1808 in Burgos unterzeichnetes kaiserliches Dekret wurde das Grossherzogtum Berg verwaltungstechnisch in vier Departements etwa Provinzen zwolf Arrondissements Regierungsbezirke und 78 Cantons Kreise untergliedert Die kleinsten Verwaltungseinheiten waren die Mairies Burgermeistereien Die Departements waren das Departement Rhein mit der Prafektur Dusseldorf das Departement Sieg mit der Prafektur Dillenburg das Departement Ruhr mit der Prafektur Dortmund und das Departement Ems das 1811 von Frankreich annektiert wurde mit der Prafektur Munster Im Dezember 1808 loste die Munizipalverwaltung fur die Stadte und Gemeinden die fruheren Vogteien Honnschaften und Amter endgultig ab Die Gemeinden wurden der staatlichen Kontrolle unterworfen dies beendete die kommunale Selbstverwaltung Kleinere Gemeinden wurden zusammengelegt Es wurden Departements Arrondissements und Munizipalrate gebildet Diese wurden allerdings ernannt und nicht gewahlt Als Prafekten der Departements wurden Deutsche meist Adelige ernannt Auch der Maire Burgermeister wurde ernannt In industriell gepragten Gemeinden wie Elberfeld Barmen beide heute zu Wuppertal Mulheim an der Ruhr oder Iserlohn waren dies haufig Kaufleute oder Fabrikanten in eher landlichen Gemeinden aber auch in Munster waren es oft lokale Adelige Die ernannten Gemeinderate hatten nur wenig Kompetenzen und traten nur ein Mal im Jahr zusammen Auch in diesen Raten sassen meist nach franzosischem Vorbild lokale Notabeln Im Stadtrat von Dusseldorf etwa sassen zwischen 1806 und 1815 insgesamt 43 Manner Davon waren allein 14 Bankiers oder Kaufleute und 5 Juristen Dabei achtete man auf Uberkonfessionalitat Im mehrheitlich katholischen Dusseldorf sassen auch Protestanten im Rat Insgesamt drangten die Reformen die Dominanz der alten stadtischen Eliten zuruck Defizit der politischen Verfassung und Reprasentation Jacques Claude Beugnot Kommissar des Kaisers in Dusseldorf Zu einer geschriebenen Verfassungsurkunde kam es im Grossherzogtum nie Insbesondere die franzosischen Vertreter vor Ort standen einer regelrechten Verfassungsgebung ablehnend gegenuber Napoleon selbst wollte sich von einer Verfassung nicht in seinen Entscheidungen binden lassen Verschiedene ausgearbeitete Entwurfe blieben daher ohne Wirkung Bereits unter Murat hatte es Uberlegungen zu einer Vertretungskorperschaft als Ersatz fur die alten Stande gegeben Da man diese zunachst an eine kodifizierte Verfassung gebunden hatte kam es vorerst nicht dazu Nachdem infolge der Reform der Verwaltungsstrukturen von 1808 auf verschiedenen untergeordneten Ebenen Vertretungskorperschaften gebildet worden waren war damit die alte Standeversammlung funktionslos geworden Reaktionen darauf gab es aus der Bevolkerung nicht Erst beim Besuch Napoleons in Dusseldorf im Jahr 1811 kam wieder Bewegung in die Frage nach einer gesamtstaatlichen Reprasentation Diese sollte im Wesentlichen den Reichsstanden des Konigreichs Westphalen ahneln Damit stiess Napoleon allerdings auf den Widerstand von Kommissar Beugnot der Probleme sah das Organ politisch willfahrig zu halten Im Jahr 1812 kam es dann zum Erlass eines organischen Statuts das die Einrichtung eines Staatsrates und einer Reprasentation des Landes auf Basis des Zensuswahlrechtes vorsah es trug den Titel Kaiserliches Decret welches die Organisation des Staatsraths und des Collegiums betrifft Die Umsetzung lahmte und blieb letztlich stecken Die Wahl verzogerte sich und es fanden sich haufig nicht genugend Kandidaten weil es in den Kantonen oft nicht die geforderten Notabeln gab Erst Anfang 1813 kam es zur Bestellung von Wahlmannern Uber diesen bescheidenen Schritt kam die Verfassungsreform nicht hinaus Konfessions und Bildungspolitik Die Bevolkerung des Grossherzogtums war konfessionell gemischt weil das Land aus verschiedenen Territorien mit unterschiedlicher Glaubensrichtung und Konfessionsgeschichte zusammengesetzt worden war Etwa die Halfte waren Protestanten die andere Halfte Katholiken Die rheinischen und munsterlandischen Gebiete waren meist katholisch protestantisch waren das Bergische Land das Siegerland und das markische Sauerland Hinzu kam ein kleiner judischer Bevolkerungsanteil der etwa 4000 bis 5000 Personen ausmachte Bereits vor Grundung des Grossherzogtums hatte die Sakularisation der Kloster begonnen Die Bischofssitze in Koln und Munster waren vakant und wurden von Kapitelsvikaren verwaltet Im Jahr 1811 ordnete Napoleon eine Neuorganisation der Kirchengemeinden an orientiert an den neuen Verwaltungsgrenzen Dies wie auch die Grundung eines Bistums in Dusseldorf kamen nicht mehr zustande Die Geistlichen wurden vom Staat besoldet Zu einer nennenswerten Reform des Schulwesens kam es nicht Mit Dekreten vom Dezember 1811 ordnete Napoleon Bonaparte nach seinem Besuch des Grossherzogtums der Anfang November 1811 stattgefunden hatte an dass das 1794 von den Kanonen der franzosischen Revolutionsarmee zerstorte Dusseldorfer Schloss wiederhergestellt und zum Sitz einer Universitat mit funf Fakultaten eingerichtet werden sollte Emanzipation der Juden Die judische Minderheit wurde nach Vorbild des Konigreichs Westphalen teilemanzipiert Sonderbesteuerung und Schutzbriefe wurden am 22 Juli 1808 durch den Finanzminister abgeschafft eine volle staatsburgerliche Gleichstellung wurde nicht erreicht Die drei zentralen napoleonischen Dekrete von 1808 Familiennamen Konsistorien Handelstatigkeit die fur Frankreich erlassen worden waren traten im Grossherzogtum nicht in Kraft Die juristische Autonomie des ehemaligen Landesrabbiners Lob Aron Scheuer 1733 1821 wurde aufgehoben Seit der Einfuhrung des Code civil unterstanden die Juden der staatlichen Gerichtsbarkeit Wirtschafts und Agrarreformen Napoleons Einzug in Dusseldorf 1811 Vorlaufige Hohepunkte der Verwaltungs und Rechtsreformen waren die formale Aufhebung des Feudalsystems und der Leibeigenschaft Dezember 1808 die Beseitigung des Lehnswesens Januar 1809 die Abschaffung der Zunfte des Muhlenbanns der Kellnereien und der Renteien sowie die allgemeine Gewerbefreiheit Marz 1809 Dies begunstigte die Entstehung eines modernen Wirtschaftsburgertums Hinzu kamen grundlegende Reformen des Justizwesens der Post der Verwaltung und der Bildungspolitik Die insbesondere fur Besteuerungszwecke bereits 1805 eingeleitete Landesvermessung wurde unter massgeblicher Mitwirkung des Astronomen und Geodaten Johann Friedrich Benzenberg fortgesetzt Die Agrarreform erwies sich als schwierig Es gelang nicht einmal die unubersichtlichen Abgaben der Bauern in eine abslosbare Grundrente umzuwandeln Zahlreiche Ablosedekrete wurden erlassen die aber an der Praxis scheiterten Schliesslich ubertrug man die franzosischen Hypothekenordnung auch auf das Grossherzogtum Im Prinzip waren damit die Zahlungen zu Grundrenten geworden und der Bauer konnte uber sein Land durch Kauf Verkauf oder Tausch grundsatzlich frei verfugen Im Jahr 1808 erliess Napoleon ein Dekret zur Aufhebung der Leibeigenschaft und zur Ubertragung des vollstandigen Landrechtes an die ehemaligen Leibeigenen und Pachter Im September 1811 folgte ein weiteres Dekret danach alle nicht privatrechtlichen feudalen Eigentumstitel erloschen waren Das Gesetz kam aber zu spat um noch Wirkung zu erzielen Auch ignorierte der Adel die Bestimmungen vielfach Auf Druck des Adels und vor dem Hintergrund des bevorstehenden Russlandfeldzuges stoppte die Regierung im Jahre 1812 sogar alle Prozesse von Bauern gegen die bisherigen Grundherren An der Lage der Bauern anderte sich kaum etwas da die Ablosesummen zu hoch lagen Fur den Adel dagegen bedeuteten die Reformen einen tiefen Einschnitt Er verlor weitgehend seine feudalen Rechte das faktische Monopol auf bestimmte Amter und seine Steuerprivilegien In Anlehnung an das franzosische Vorbild unterlagen Stammguter und Fideikommisse der staatlichen Genehmigung Auf den Widerstand des Adels gegen die staatlichen Ansatze zur Bauernbefreiung reagierten viele Bauern mit Protesten Unterstutzt wurde ihre Sache von Arnold Mallinckrodt und seiner Zeitung dem Westfalischen Anzeiger Eine Delegation brachte eine Bittschrift der Bauern nach Paris wo Napoleon sie empfing und letztlich vergeblich versprach Abhilfe zu schaffen Wirtschaft Johann Caspar Engels hier auf einem Gemalde von Heinrich Christoph Kolbe ein typischer Vertreter des aufstrebenden bergischen Wirtschaftsburgertums war auch in der Zeit des Grossherzogtums wirtschaftlich erfolgreich und kommunalpolitisch aktiv Er war der Grossvater des Philosophen und Mitbegrunders des Marxismus Friedrich Engels Zunachst erfuhr die Wirtschaft des Landes einen Aufschwung Die gewerbliche Wirtschaft Bergs war fur das napoleonische System besonders wichtig weil in Frankreich selbst die negativen Folgen fur die einheimische Wirtschaft durch die Revolution noch nicht uberwunden waren Daher raumte Frankreich dem Grossherzogtum zunachst einen gunstigen Zolltarif ein Schwer schadete Berg dann jedoch die Einfuhrung des napoleonischen Kontinentalssystems das die Zollschranken erhohte Dadurch wurde das Land faktisch vom franzosischen italienischen und niederlandischen Markt abgeschnitten Die Exporte Bergs gingen von 55 Millionen Franc im Jahr 1807 auf nur noch 38 Millionen im Jahr 1812 zuruck Eine Reihe von Unternehmern reagierte darauf mit der Verlagerung ihrer Betriebe auf das linke franzosische Rheinufer Die bergischen Unternehmer forderten daher den vollen Anschluss des Landes an Frankreich Dies wurde aber mit Sorge vor einer ubermachtigen bergischen Konkurrenz fur franzosische Produkte abgelehnt Wenig profitierte das Grossherzogtum vom Schmuggel gegen die Kontinentalsperre Statt des Exports nach Frankreich musste sich die Wirtschaft des Grossherzogtums nun auf den Handel im deutschen Bereich konzentrieren Die wirtschaftsgeografische Verlagerung des Handels von der Kuste ins Binnenland insbesondere an den Rhein starkte allerdings auch einzelne Wirtschaftssektoren des Grossherzogtums So grundete Friedrich Krupp 1811 gerade unter den gunstigen Bedingungen der Kontinentalsperre die den Import englischen Gussstahls unterband zusammen mit Partnern in Essen eine Gussstahlfabrik die einen Kristallisationskern der Industrialisierung des Ruhrgebiets bildete Zentrum des Textilgewerbes war das Gebiet um Barmen und Elberfeld Bereits vor der Grundung des Grossherzogtums gewann die Baumwollherstellung und verarbeitung an Bedeutung Die Entwicklung stagnierte nach 1806 auf Grund der Zollpolitik In diesem Bereich waren im Grossherzogtum bereits 50 000 Menschen beschaftigt Die Eisenerzeugung und verarbeitung erfuhr in der Zeit des Grossherzogtums einen erheblichen Aufschwung Von Bedeutung war hier insbesondere die kleingewerbliche Herstellung von Metallfertigwaren etwa von Messern in Solingen Insgesamt war dieser Sektor mit 5000 Beschaftigten aber noch vergleichsweise klein Bergische Post Hauptartikel Postgeschichte des Grossherzogtums Berg Unter der Leitung des franzosischen Postinspektors Du Preuil wurden die Posteinrichtungen der von den Thurn und Taxis betriebenen Kaiserlichen Reichspost die bisher die Postdienste im Herzogtum Berg bewerkstelligt hatte im Mai 1806 auf Geheiss Herzog Joachims beschlagnahmt Du Preuil der unter der Aufsicht des bergischen Finanzministeriums agierte und alsbald zum bergischen Generalpostdirektor bestellt worden war begann damit das Postwesen der Bergischen Post nach franzosischen Anforderungen und Mustern zu organisieren wobei eine besondere Verknupfung mit der Post im norddeutschen Raum zu berucksichtigen war 1809 ubernahm die Bergische Post auch die Post im Herzogtum Arenberg Meppen und im Furstentum Salm Auf Anweisung Napoleons wurden in den Bergischen Postamtern verdachtige Postsachen eingesehen und observiert auch um Massnahmen gegen die Kontinentalsperre aufzudecken Militar Bergische Lanzenreiter 1812Jager zu Pferde Artillerist Grenadier und Infanterie Offizier 1812 Nach den volkerrechtlichen Bestimmungen der Rheinbundakte hatte das Grossherzogtum fur den militarischen Konfliktfall Truppen zu stellen und fur die Armee zu bezahlen Fur viele Einwohner war die Einfuhrung der allgemeinen Wehrpflicht etwas Neues Sie trug erheblich zum wachsenden Unmut gegen das Regime bei Bereits im Jahr 1806 wurde das 1 Bergische Linien Infanterieregiment mit Standort Dusseldorf aufgestellt Im Jahr 1808 kamen zwei weitere gleichartige Regimenter dazu Ein viertes folgte 1811 Hinzu kamen die berittene Artillerie Fussartillerie sowie technische Einheiten Eine erste Kavallerieeinheit wurde 1807 aufgestellt Chevau legers du Grand duche de Berg Ursprunglich handelte es sich um Chevauleger mit prachtvollen Uniformen nach polnischem Vorbild Spater wechselte der Charakter hin zu einer Einheit Jager zu Pferde mit einer schlichten grunen Uniform Im Jahr 1810 wurde sie mit Lanzen ausgestattet und als Lanciers definiert Um 1812 folgte eine zweite Kavallerieeinheit Ab 1808 fuhrten die Fahnen der grossherzoglich bergischen Verbande den Sinnspruch Et nos Caesare duce wortlich Auch wir unter der Fuhrung des Kaisers Damit brachten sie zum Ausdruck dass Kaiser Napoleon als Regent des Grossherzogtums ihr unmittelbarer Oberbefehlshaber war Insbesondere die bergische Kavallerie erfuhr Anerkennung Seit 1808 gehorte sie im Spanienfeldzug zur Kaisergarde und zeichnete sich in verschiedenen Schlachten und Gefechten aus Die Fusstruppen wurden 1807 bei der Belagerung von Graudenz und 1809 im Krieg gegen Osterreich eingesetzt Ein Grossteil der bergischen Truppen machte den Russlandfeldzug mit Ein Teil der bergischen Mineure und Sappeure gehorte zur Gardeartillerie Ein Grossteil der bergischen Kavallerie geriet wahrend der Schlacht an der Beresina in russische Kriegsgefangenschaft Von 5000 Mann kamen im Januar 1813 nur 300 Mann wieder in Marienwerder an Das Land stellte 1806 3000 Mann 1813 waren die bergischen Truppen 9600 Mann stark Kommandeur war der Franzose Francois Etienne Damas Die meisten Offiziere waren allerdings Deutsche Den Truppenaushebungen versuchten sich viele Rekruten durch Flucht zu entziehen Sie wichen nach Holland oder in das Grossherzogtum Hessen aus Die neuen Soldaten mussten durch Gendarmen an der Flucht gehindert werden In Ludenscheid und Unna kam es als Folge von Aushebungen zu Unruhen Um Desertionen zu verhindern wurden die bergischen Einheiten vorwiegend an weit entfernten Kriegsschauplatzen etwa in Spanien oder im Russlandfeldzug eingesetzt Im Jahr 1813 gelang es den Behorden nur noch eine Truppe von 1200 Mann auszuheben Ein Teil der bergischen Soldaten ging nach der Volkerschlacht bei Leipzig ins preussische Lager uber Nach dem Sieg der Alliierten wurden die bergischen Einheiten in die preussische Armee eingegliedert Aus der Infanterie wurde das 28 und 29 Preussische Infanterie Regiment Aus der Kavallerie ging nach Zwischenstufen das 11 Preussische Husaren Regiment hervor Unruhen 1813 und EndeInsgesamt blieb die Wirksamkeit der nur funf Jahre dauernden Reformpolitik begrenzt Vor allem gab es in der Bevolkerung anders als in den linksrheinischen Gebieten wo die Franzosenzeit bis zu zwanzig Jahre gedauert hatte keine wirklichen Trager der Politik Der Landadel blieb wegen der Agrarpolitik skeptisch die Masse der Bevolkerung litt unter sozialer Not und unter der Wehrpflicht Das Wirtschaftsburgertum das von der Reformpolitik eher profitierte blieb als Folge der verfehlten Wirtschaftspolitik abseits Dem kaiserlichen Kommissar Beugnot war klar dass es schwierig war aus zahlreichen fruheren Territorien ein Vaterland zu schaffen Tatsachlich blieb das Grossherzogtum ein Kunststaat Nach der Niederlage Napoleons in Russland begann sich die Stimmung offen gegen die franzosische Herrschaft zu wenden Den Behorden war bekannt dass die Beamten in der Grafschaft Mark insgeheim immer noch dem preussischen Konig treu waren und es Beziehungen zum Freiherrn vom Stein gab Gegen die neuerlichen Truppenaushebungen flammten Anfang des Jahres 1813 schwere Unruhen auf Vielerorts wurden die Aufstandischen Knuppel oder Speckrussen genannt Die Aufstande gingen von Ronsdorf aus und erfassten immer weitere Gebiete wie Solingen Velbert Wipperfurth Elberfeld Hagen Gummersbach oder Herborn Eine Rolle spielten auch die wirtschaftlichen Probleme Diese Erhebung gilt als einer der ersten offenen Aufstande gegen die napoleonische Herrschaft im deutschen Raum Die Revolten konnten nur durch militarische Mittel unterdruckt werden Dabei waren auch Truppen aus dem benachbarten Konigreich Westphalen unter dem Kommando des salmischen Erbprinzen Florentin behilflich Ubergang der Russen uber den Rhein bei Dusseldorf unter Anfuhrung des Generals von Winzingerode am 13 Januar 1814 handkolorierte Radierung Dusseldorf um 1815 Bald nach der Volkerschlacht bei Leipzig loste sich das Grossherzogtum faktisch auf Die franzosischen Spitzenbeamten nahmen die bergische Staatskasse und verliessen das Grossherzogtum Am 10 November 1813 hielt ein Vortrupp der alliierten Armeen unter dem Kosaken General Jussefowitsch Einzug in Dusseldorf der von der Bevolkerung als Befreier bejubelt wurde Ihm folgten ein russisches Armeekorps unter dem Generalleutnant Graf St Priest und preussische Truppen Von 1813 bis 1815 wurde im Gebiet des ehemaligen Herzogtums Berg sowie der Herrschaften Gimborn Homburg und Wildenburg das Generalgouvernement Berg als interimistische Verwaltung eingerichtet anfangs unter der Leitung von Karl Justus Gruner der am 13 November 1813 in Dusseldorf eintraf Die nordlichen und ostlichen Landesteile des Grossherzogtums fielen an das ebenfalls interimistische Generalgouvernement zwischen Weser und Rhein mit Sitz in Munster Der grosste Teil des Gebiets des Grossherzogtums fiel durch Artikel XXIV der Hauptakte des Wiener Kongresses schliesslich Preussen zu und ging in den beiden neuen preussischen Provinzen Julich Kleve Berg mit Sitz in Koln und Westfalen mit Sitz in Munster auf Der ausserste Norden des Grossherzogtums mit den ehemaligen Grafschaften Bentheim und Lingen kam zum Konigreich Hannover Der Titel eines Grossherzogs von Kleve und Berg ging auf den preussischen Konig Friedrich Wilhelm III und das Haus Hohenzollern uber Trotz umfassender Restauration alter Herrschafts und Rechtsverhaltnisse blieben in vielen rheinischen Landesteilen des vormaligen Grossherzogtums ahnlich wie in Frankreich Belgien den Niederlanden Luxemburg grossen Teilen Italiens Teilen Polens und einigen deutschen Landern die franzosische Gerichtsordnung sowie der Code civil in Kraft wo sie sich in einer spezifischen Rechtstradition des Rheinischen Rechts bis 1900 fortentwickelten Weitere EntwicklungAm 1 Januar 1814 wurde das Grossherzogtum Berg selbst mit dem Kanton Gummersbach und der Gemeinde Friesenhagen in vier Kreise aufgeteilt die jeweils einem Direktor unterstanden Diese hatten anders als die bisherigen Prafekten und Unterprafekten nicht mehr die Polizeiverwaltung unter sich Die neu eingeteilten Kreise waren Dusseldorf Elberfeld Mulheim und Wipperfurth Ubergeordnet war der Kreis Dusseldorf dessen Direktor auch Landesdirektor war Er fuhrte ausserdem die Verwaltung der staatlichen Brandassekuranzkasse und das Prasidium des Medizinalrates dem das Medizinalwesen sowie die Medizinal und Sanitatspolizei in allen Kreisen unterstanden Die Verwaltungspolizei kommandierte ein Polizeidirektor in Dusseldorf dem in den Kantonen jeweils ein Polizeivogt unterstand 1822 wurde die Provinz Julich Kleve Berg mit der ebenfalls 1815 gebildeten Provinz Grossherzogtum Niederrhein Verwaltungssitz in Koblenz zur Rheinprovinz vereinigt 1946 wurde der nordliche Teil der Rheinprovinz mit der Provinz Westfalen zum neuen Land Nordrhein Westfalen vereinigt und die ehemalige bergische Hauptstadt Dusseldorf zur Hauptstadt von Nordrhein Westfalen bestimmt Das neue Land seit 1949 Land der Bundesrepublik Deutschland stellt sich nach Geschichte rechtlicher Sukzession Grosse Lage und Hauptstadt als Nachfolger des Grossherzogtums Berg dar GrossherzogeJoachim Murat 15 Marz 1806 bis 15 Juli 1808 Napoleon Bonaparte 16 Juli 1808 bis 2 Marz 1809 Napoleon Louis Bonaparte 3 Marz 1809 bis November 1813 Regent Napoleon Bonaparte 3 Marz 1809 bis November 1813 Minister StaatssekretareJean Antoine Michel Agar Sommer 1806 bis Juli 1808 hauptamtlich Amtssitz in Dusseldorf Michel Gaudin August 1808 bis 31 Dezember 1808 nebenamtlich Amtssitz in Paris Hugues Bernard Maret 1 Januar 1809 bis 23 September 1810 nebenamtlich Amtssitz in Paris Pierre Louis Roederer 24 September 1810 bis November 1813 hauptamtlich Amtssitz in Paris QuellenJohann Josef Scotti Bearb Sammlung der Gesetze und Verordnungen welche in den ehemaligen Herzogthumern Julich Cleve und Berg und in dem vormaligen Grossherzogthum Berg uber Gegenstande der Landeshoheit Verfassung Verwaltung und Rechtspflege ergangen sind Vom Jahr 1475 bis zu der am 15 April 1815 eingetretenen Konig lich Preuss ischen Landes Regierung 4 Bde Dusseldorf 1821 1822 Onlinefassung Eintrag auf archive nrw de Justizorganisation des Grossherzogthums Berg Eintheilung des Landes Nahmen der Justiz Beamten Advocaten und Notarien de Dato au Palais de Tuileries le 17 Dec 1811 Kerschilgen Dusseldorf 1812 Digitalisierte Ausgabe der Universitats und Landesbibliothek Dusseldorf Klaus Rob Bearb Regierungsakten des Grossherzogtums Berg 1806 1813 Quellen zu den Reformen in den Rheinbundstaaten hrsg von der Historischen Kommission bei der Bayrischen Akademie der Wissenschaften Bd 1 Munchen 1992 Gesetz Bulletin des Grossherzogthums Berg Dusseldorf 1810 1813 Digitalisat Decret imperial sur la circonscription territoriale du Grand Duche de Berg avec le tableau des departements districts cantons et communes dont il se compose Danzer amp Leers Dusseldorf 1809 Digitalisat Sammlung der Regierungs Verhandlungen fur das Grossherzogthum Berg Dusseldorf 1806 Digitalisierte Ausgabe Sammlung der Verordnungen und Regulative fur die Fabrikengerichte im Herzogthume Berg Lucas Elberfeld 1841 Digitalisierte Ausgabe Sammlung der Gesetze Verordnungen und Bekanntmachungen welche in dem vormaligen Grossherzogthum Berg und in dem jetzigen Reg Bezirk Dusseldorf uber das Elementar Schulwesen ergangen sind vom Jahr 1810 bis z Schluss d J 1840 2 Auflage Lucas Elberfeld 1841 Digitalisierte Ausgabe LiteraturGerd Dethlefs Armin Owzar Gisela Weiss Hrsg Modell und Wirklichkeit Politik Kultur und Gesellschaft im Grossherzogtum Berg und im Konigreich Westphalen Paderborn 2008 ISBN 978 3 506 75747 0 Elisabeth Fehrenbach Vom Ancien Regime zum Wiener Kongress Oldenbourg Munchen 2001 Bastian Fleermann Marginalisierung und Emanzipation Judische Alltagskultur im Herzogtum Berg 1779 1847 Bergische Forschungen Bd 30 Neustadt an der Aisch 2007 Meent W Francksen Staatsrat und Gesetzgebung im Grossherzogtum Berg 1806 1813 Rechtshistorische Reihe Bd 23 Peter Lang Frankfurt am Main 1982 ISBN 3 8204 7124 3 334 Seiten Stefan Geppert Axel Kolodziej Romerike Berge Zeitschrift fur das Bergische Land 56 Jg H 3 2006 Sonderausgabe anlasslich der Ausstellung Napoleon im Bergischen Land 1 September bis 22 Oktober Bergisches Museum Schloss Burg ISSN 0485 4306 Rudolf Gocke Das Grossherzogthum Berg unter Joachim Murat Napoleon I und Louis Napoleon 1806 1813 Ein Beitrag zur Geschichte der franzosischen Fremdherrschaft auf dem rechten Rheinufer meist nach den Acten des Dusseldorfer Staats Archivs Koln 1877 online Mahmoud Kandil Sozialer Protest gegen das napoleonische Herrschaftssystem Ausserungen der Bevolkerung des Grossherzogtums Berg 1808 1813 aus dem Blickwinkel der Obrigkeit Mainz Verlag Aachen 1995 ISBN 3 930911 58 2 177 Seiten zugleich Diss phil Fernuniversitat Hagen 1995 Teildokument online Erwin Kiel Gernot Tromnau Hrsg Vivre libres ou mourir Frei leben oder sterben Die Franzosische Revolution und ihre Widerspiegelung am Niederrhein Ausstellung 13 Duisburger Akzente Begleitschrift Niederrheinisches Museum Duisburg 1989 ohne ISBN Wilhelm Ribhegge Preussen im Westen Kampf um den Parlamentarismus in Rheinland und Westfalen Verlag Aschendorff Munster 2008 ISBN 978 3 402 05489 5 Charles Schmidt Le grand duche de Berg 1806 1813 Etude sur la domination francaise en Allemagne sous Napoleon Ier Paris 1905 online Deutsche Ubersetzung Das Grossherzogtum Berg 1806 1813 Eine Studie zur franzosischen Vorherrschaft in Deutschland unter Napoleon I Mit Beitragen von Burkhard Dietz Jorg Engelbrecht und Heinz K Junk hrsg von Burkhard Dietz und Jorg Engelbrecht Neustadt an der Aisch 1999 ISBN 3 87707 535 5 Bettina Severin Modellstaatspolitik im rheinbundischen Deutschland Berg Westfalen Frankfurt im Vergleich In Francia Jg 24 H 2 1997 S 181 203 Digitalisat Bettina Severin Barboutie Franzosische Herrschaftspolitik und Modernisierung Verwaltungs und Verfassungsreformen im Grossherzogtum Berg 1806 1813 Gottingen 2008 ISBN 978 3 486 58294 9 Digitalisat Veit Veltzke Hrsg Napoleon Trikolore und Kaiseradler uber Rhein und Weser Bohlau Koln 2007 ISBN 978 3 412 17606 8 Veit Veltzke Hrsg Fur die Freiheit gegen Napoleon Ferdinand von Schill Preussen und die deutsche Nation Bohlau Koln 2009 ISBN 978 3 412 20340 5 WeblinksGrossherzogtum Berg 1806 1813 Website des Landschaftsverbandes Rheinland zur rheinischen Geschichte Landesarchiv NRW Kap 1 5 1 5 Provinzialarchiv Aachen Koln Kap 1 5 2 1 Grossherzogtum Berg Kap 1 5 2 3 Generalgouvernement Berg Eintrag auf his data deEinzelnachweiseSeite 264 Art 7 Traite de Bayonne ein kleiner Zusatzvertrag nicht identisch mit dem eigentlichen Vertrag von Bayonne der Spanien als Ganzes betraf frz Die Abkurzung S A I in der Quelle bedeutet Son Altesse imperiale das entspricht der Anrede an Personen die dem Imperiali Adelsgeschlecht angehoren Der folgende Buchstabe R bedeutet Rex oder Roi Konig Elisabeth Fehrenbach Vom Ancien Regime zum Wiener Kongress Oldenbourg Munchen 2001 S 53 82 Bettina Severin Barboutie Franzosische Herrschaftspolitik und Modernisierung Verwaltungs und Verfassungsreformen im Grossherzogtum Berg 1806 1813 Oldenbourg Wissenschaftsverlag Munchen 2008 S 29 Johann Georg von Viebahn Statistik und Topographie des Regierungs Bezirks Dusseldorf Dusseldorf 1836 S 63 Darstellung der volkerrechtlichen Tauschvertrage zwischen Frankreich Bayern und Preussen unter Hinweis auf Schriftquellen in Otto von Mulmann Statistik des Regierungs Bezirkes Dusseldorf In Gewerbe Statistik von Preussen Dritter Theil Band 1 Verlag von J Baedeker Iserlohn 1864 S 370 ff online Bettina Severin Barbouti Franzosische Herrschaftspolitik und Modernisierung Verwaltungs und Verfassungsreformen im Grossherzogtum Berg 1806 1813 Pariser Historische Studien Band 85 R Oldenbourg Verlag Munchen 2008 ISBN 978 3 486 58294 9 S 18 Zitiert nach Charles Wilp Dusseldorf Vorort der Welt Dazzledorf Verlag Melzer Dreieich 1977 Axel Kolodiej Departements Arrondissements Kantone und Marien Die mittleren und niederen Verwaltungsstrukturen des Grossherzogtums Berg am Beispiel Barmen Memento des Originals vom 1 April 2016 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 PDF bgv wuppertal de S 6 abgerufen am 20 Oktober 2013 Wilhelm Ribhegge Preussen im Westen Kampf um den Parlamentarismus in Rheinland und Westfalen Munster 2008 S 34 Jorg Engelbrecht Burgerliche Reformen und imperiale Machtpolitik am Niederrhein und Westfalen In Veit Veltzke Hrsg Napoleon Trikolore und Kaiseradler uber Rhein und Weser Bohlau Koln 2007 S 98 Jorg Engelbrecht Auf dem Weg von der standischen zur staatsburgerlichen Gesellschaft Reformprozesse in Deutschland im Zeitalter Napoleons Onlinefassung Memento des Originals vom 24 Mai 2011 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Armin Owzar Zwischen Gottesgnadentum und Verfassungspatriotismus Politische Propaganda und kritische Offentlichkeit im napoleonischen Deutschland In Veit Veltzke Hrsg Napoleon Trikolore und Kaiseradler uber Rhein und Weser Bohlau Koln 2007 S 138 139 Elisabeth Fehrenbach Vom Ancien Regime zum Wiener Kongress Oldenbourg Munchen 2001 S 87 Wilhelm Ribhegge Preussen im Westen Kampf um den Parlamentarismus in Rheinland und Westfalen Munster 2008 S 36 Bettina Severin Modellstaatspolitik im rheinbundischen Deutschland Berg Westfalen Frankfurt im Vergleich In Francia 24 2 1997 S 193 194 Polizei im Grossherzogtum Berg Memento des Originals vom 30 Marz 2010 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Wilhelm Ribhegge Preussen im Westen Kampf um den Parlamentarismus in Rheinland und Westfalen Munster 2008 S 34 Bettina Severin Modellstaatspolitik im rheinbundischen Deutschland Berg Westfalen Frankfurt im Vergleich In Francia 24 2 1997 S 190 Bettina Severin Modellstaatspolitik im rheinbundischen Deutschland Berg Westfalen Frankfurt im Vergleich In Francia 24 2 1997 S 195 196 Johann Josef Scotti Sammlung der Gesetze und Verordnungen Band 3 Grossherzogtum Berg Wolf Dusseldorf 1822 S 1008 Landesbibliothek Bonn Michael Kotulla Deutsches Verfassungsrecht 1806 1918 Eine Dokumentensammlung nebst Einfuhrungen 3 Band Berg und Braunschweig Springer Verlag Berlin Heidelberg 2010 ISBN 978 3 540 29496 2 S 16 f Google Books J F Wilhelmi Panorama von Dusseldorf und seinen Umgebungen J H C Schreiner sche Buchhandlung Dusseldorf 1828 S 23 Wilhelm Ribhegge Preussen im Westen Kampf um den Parlamentarismus in Rheinland und Westfalen Munster 2008 S 33 36 Bettina Severin Modellstaatspolitik im rheinbundischen Deutschland Berg Westfalen Frankfurt im Vergleich In Francia 24 2 1997 S 189 Kaiserliches Dekret welches die Organisation des Staatsrates und des Collegiums betrifft PDF 1 2 MB Veit Veltzke Napoleons Reise zum Rhein und sein Besuch in Wesel 1811 In ders Hrsg Napoleon Trikolore und Kaiseradler uber Rhein und Weser Bohlau Koln 2007 S 46 Bettina Severin Barboutie Varianten napoleonischer Modellstaatspolitik Die Reichsstande des Konigreichs Westphalen und das Kollegium des Grossherzogtum Berg In Veit Veltzke Hrsg Napoleon Trikolore und Kaiseradler uber Rhein und Weser Bohlau Koln 2007 S 147 166 Gesetz Bulletins des Grossherzogtum Berg Nr 16 1811 S 282 ff und Nr 26 1811 S 804 ff Wiedergegeben in Wolfgang D Sauer Dusseldorf unter franzosischer Herrschaft 1806 1815 In Dokumentation zur Geschichte der Stadt Dusseldorf Padagogisches Institut der Landeshauptstadt Dusseldorf Oktober 1988 S 47 138 Dekret zur Annahme von amtlichen und vererbbaren Familiennamen 20 Juli 1808 Reglement organique du culte mosaique Schaffung der Konsistorien 17 Marz 1808 Schandliches Dekret decret infame 17 Marz 1808 Grundlegend Bastian Fleermann Marginalisierung und Emanzipation Judische Alltagskultur im Herzogtum Berg 1779 1847 Neustadt an der Aisch 2007 Wilhelm Ribhegge Preussen im Westen Kampf um den Parlamentarismus in Rheinland und Westfalen Munster 2008 S 36 37 ROB Regierungsakten 1992 S 35 147 Francksen Staatsrat und Gesetzgebung im Grossherzogtum Berg 1982 S 61 73 Elisabeth Fehrenbach Vom Ancien Regime zum Wiener Kongress Oldenbourg Munchen 2001 S 91 93 Wilhelm Ribhegge Preussen im Westen Kampf um den Parlamentarismus in Rheinland und Westfalen Munster 2008 S 37 Otto R Redlich Napoleon I und die Industrie des Grossherzogtums Berg In Beitrage zur Geschichte des Niederrheins Jahrbuch des Dusseldorfer Geschichtsvereins Band 17 Dusseldorf 1902 S 188 ff online Eingabe der Gewerbetreibenden im Grossherzogtum Berg 1811 Onlinefassung mit Erlauterungen Memento des Originals vom 24 Mai 2011 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Elisabeth Fehrenbach Vom Ancien Regime zum Wiener Kongress Oldenbourg Munchen 2001 S 99 102 Ironischerweise lieferte die 1811 infolge der franzosischen Kontinentalsperre gegrundete Krupp Gussstahlfabrik die spater den Beinamen Waffenschmiede des Reiches erhielt im ausgehenden 19 und im 20 Jahrhundert einen Hauptgrund fur franzosische Angste vor Deutschland und fur die daraus erwachsende Ruhrfrage Elisabeth Fehrenbach Vom Ancien Regime zum Wiener Kongress Oldenbourg Munchen 2001 S 103 104 Justus Hashagen Napoleon und die Rheinlande In Die Rheinlande Jahrgang 1907 Heft 4 S 128 Digitalisat Eckhard M Theewen Die Armee des Grossherzogtums Berg Veit Veltzke Hrsg Napoleon Trikolore und Kaiseradler uber Rhein und Weser Bohlau Koln 2007 S 265 Wilhelm Ribhegge Preussen im Westen Kampf um den Parlamentarismus in Rheinland und Westfalen Munster 2008 S 39 Veit Veltzke Hrsg Napoleon Trikolore und Kaiseradler uber Rhein und Weser Bohlau Koln 2007 S 266 Jorg Engelbrecht Burgerliche Reformen und imperiale Machtpolitik am Niederrhein und Westfalen In Veit Veltzke Hrsg Napoleon Trikolore und Kaiseradler uber Rhein und Weser Bohlau Koln 2007 S 101 Wilhelm Ribhegge Preussen im Westen Kampf um den Parlamentarismus in Rheinland und Westfalen Munster 2008 S 39 vgl ausfuhrlich Mahmoud Kandil Sozialer Protest gegen das napoleonische Herrschaftssystem im Grossherzogtum Berg 1808 1813 Onlinefassung Memento des Originals vom 31 August 2016 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Wolfgang D Sauer Dusseldorf unter franzosischer Herrschaft 1806 1815 In Dokumentation zur Geschichte der Stadt Dusseldorf Padagogisches Institut der Landeshauptstadt Dusseldorf Dusseldorf 1988 Band 11 S 199 Filippo Ranieri Die Rolle des franzosischen Rechts in der Geschichte des europaischen Zivilrechts In Werner Schubert Mathias Schmoeckel Hrsg 200 Jahre Code civil Die napoleonische Kodifikation in Deutschland und Europa Rechtsgeschichtliche Schriften Band 21 Bohlau Verlag Koln 2005 ISBN 3 412 35105 9 S 89 f Mitgliedstaaten des Rheinbundes 1806 1813 Rang erhoht durch Napoleon Konigreiche Bayern Sachsen Wurttemberg Grossherzogtumer Baden Hessen Herzogtum Nassau Napoleonische Staaten Konigreiche Westphalen Grossherzogtumer Berg Wurzburg Furstentumer Aschaffenburg ab 1810 als Grossherzogtum Frankfurt Von der Leyen Regensburg bis 1810 Unverandert Herzogtumer Anhalt Bernburg Anhalt Dessau Anhalt Kothen Arenberg Meppen Mecklenburg Schwerin Mecklenburg Strelitz Oldenburg Sachsen Coburg Saalfeld Sachsen Gotha Altenburg Sachsen Hildburghausen Sachsen Meiningen Sachsen Weimar Sachsen Eisenach seit 1741 Personalunion ab 1809 Realunion Sachsen Weimar Eisenach Furstentumer Hohenzollern Hechingen Hohenzollern Sigmaringen Isenburg Birstein Liechtenstein Lippe Reuss Ebersdorf Reuss Greiz Reuss Lobenstein Reuss Schleiz Salm Kyrburg Salm Salm Schaumburg Lippe Schwarzburg Rudolstadt Schwarzburg Sondershausen Waldeck Normdaten Geografikum GND 4137215 3 GND Explorer lobid OGND AKS VIAF 238412918