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Aussiedler ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel Zu Bauern die einen Aussiedlerhof betreiben siehe dort Als Aussiedl

Spätaussiedler

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Spätaussiedler
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Aussiedler ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Zu Bauern, die einen Aussiedlerhof betreiben, siehe dort.

Als Aussiedler und Spätaussiedler versteht man Zuwanderer deutscher Abstammung, die aus einem Staat des ehemaligen Ostblocks in die Bundesrepublik Deutschland kamen, um dort ansässig zu werden. Bis Ende der 1980er Jahre kamen die meisten aus Polen und Rumänien, seit 1990 meist aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion.

Bis zum 31. Dezember 1992 wurden im amtlichen Sprachgebrauch solche Menschen Aussiedler genannt,

  • die als deutsche Staatsangehörige in den ehemals deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie geboren wurden und zunächst nach 1945 dort verblieben sind, sowie gleichfalls deren Abkömmlinge und Ehepartner anderer Volkszugehörigkeit (gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 BVFG), die nach Deutschland übergesiedelt sind, oder
  • die als deutsche Volkszugehörige aus einem kommunistisch regierten Land im Rahmen eines Aufnahmeverfahrens in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder der Deutschen Demokratischen Republik übergesiedelt sind, sowie die Angehörigen, die sie bei der Aussiedlung begleitet haben.

Spätaussiedler werden Menschen nur dann genannt, wenn sie ab dem 1. Januar 1993 in die Bundesrepublik Deutschland zugezogen sind. Wer vor dem 1. Januar 1993 in die Bundesrepublik migriert und als Aussiedler anerkannt worden ist, behält (unabhängig von der Begriffsverwendung in der Umgangssprache) den Aussiedler-Status. Die Anerkennung als Aussiedler oder Spätaussiedler erfolgt nach dem Bundesvertriebenengesetz. Vor allem sollen die Begriffe Aussiedler und Spätaussiedler die Angehörigen von deutschen Minderheiten erfassen, deren Familien teilweise seit Generationen in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa, aber auch teilweise in Zentralasien gelebt haben und nach Deutschland ausgereist sind.

Rechtlicher Status und Anerkennungsverfahren

Das zur Prüfung der Voraussetzungen für die Anerkennung der Spätaussiedlereigenschaft einschlägige Gesetz ist das am 19. Mai 1953 in Kraft getretene Bundesvertriebenengesetz (BVFG), das durch viele Reformen nun in einer sehr modifizierten Form angewendet wird. Das BVFG ist weiterhin ausdrücklich „kein Instrument zur Steuerung der Zuwanderung […], sondern nach wie vor ein Instrument zur Kriegsfolgenbewältigung“.

Personen, die im Wege des Aufnahmeverfahrens als deutsche Volkszugehörige in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, erwerben zunächst den Status eines Statusdeutschen nach Art. 116 Abs. 1 GG und nach Ausstellung der Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG dann die deutsche Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes. Zugleich erfolgt auch der Statuserwerb eines Spätaussiedlers. Neben dem Spätaussiedler können (seit dem 14. September 2013) auch Familienangehörige des Spätaussiedlers in dessen Aufnahmebescheid einbezogen werden (§ 7 Abs. 2 BVFG); hierzu zählen:

  • der Ehegatte des Spätaussiedlers,
  • Abkömmlinge des Spätaussiedlers (Kinder, Enkel, Urenkel usw.).

Diesen Personen wird ein sog. Einbeziehungsbescheid nach § 27 Abs. 2 BVFG erteilt. Das Bundesvertriebenengesetz ermöglicht auch, dass weitere Familienangehörigen des Spätaussiedlers, die nicht zum o. g. Personenkreis gehören, zeitgleich mit einer Person, die im Besitz eines Aufnahme- oder Einbeziehungsbescheides ist, ausreisen (§ 8 Abs. 2 BVFG). Rechtlich wird dies über ein auf 90 Tage befristetes nationales Visum ohne Zustimmung der Ausländerbehörde ermöglicht, das nach der Aufnahme im Bundesgebiet gemäß § 39 Nr. 1 AufenthV in eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug umgewandelt wird (Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 6./7. Dezember 2007). Zu diesen weiteren Familienangehörigen zählen unter anderem:

  • der Ehegatten eines Abkömmlings des Spätaussiedlers (Schwiegersohn/-tochter bzw. Schwiegerenkelsohn/enkeltochter usw.)
  • der minderjährige und ledige Abkömmling eines Ehegatten des Spätaussiedlers (Stiefsohn/- tochter bzw. Stiefenkelsohn/- Stiefenkeltochter)
  • der Ehegatte oder minderjährige und ledige Abkömmling des Spätaussiedlers, der aus rechtlichen Gründen nicht in den Aufnahmebescheid des Spätaussiedlers einbezogen werden kann

Diese Personen erwerben jedoch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, sondern halten sich nach Ausländerrecht in der Bundesrepublik Deutschland auf.

Wer in Deutschland als Spätaussiedler, Ehegatte eines Spätaussiedlers oder Abkömmling eines Spätaussiedlers anerkannt werden will, muss mit einem Aufnahme- oder Einbeziehungsbescheid einreisen. Diesen erhält er, wenn er mittels eines formalen schriftlichen Aufnahmeverfahrens seine deutsche Volkszugehörigkeit nachweist.

Spätaussiedler ist in der Regel ein deutscher Volkszugehöriger, der die Republiken der ehemaligen Sowjetunion nach dem 31. Dezember 1992 im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen und innerhalb von sechs Monaten im Geltungsbereich des Gesetzes seinen ständigen Aufenthalt genommen hat […].

Aus der Legaldefinition lassen sich folgende Voraussetzungen erkennen:

Deutsche Volkszugehörigkeit

Die Definition der deutschen Volkszugehörigkeit findet sich in § 6 BVFG. Sie ist unterteilt in Abs. 1 (Personen, die bis zum 31. Dezember 1923 geboren sind) und Abs. 2 (Personen, die ab dem 1. Januar 1924 geboren sind).

Absatz 1 stammt in seinen Grundzügen aus einem Runderlass des Reichsministeriums des Innern vom 29. März 1939 (RMBliV, S. 783) und wurde durch Einführung des BVFG lediglich um die Passage „Personen artfremden Blutes, insbesondere Juden, sind niemals deutsche Volkszugehörige, auch wenn sie sich bisher als solche bezeichnet haben“ gekürzt. Dass ein Teil dieser Definition aus dem Wortlaut der nationalsozialistischen Bestimmung von 1939 übernommen wurde, gab immer wieder Anlass zur Kritik und Spannungen im Zusammenhang mit der Diskussion um Deutschsein, für die diese rechtliche Definition oft herangezogen wird. Dennoch ist ein scharfer Schnitt zwischen dieser und der bundesdeutschen Vorstellung von Abstammung zu erkennen, denn heute sind Adoptivkinder den leiblichen Kindern gleichgestellt.

Absatz 2, der heute auf die weit größere Anzahl von Personen (>99 %) Anwendung findet, unterteilt sich in drei Bereiche:

Abstammung von einem deutschen Volkszugehörigen

Zu beachten ist, dass es sich hier um die rein leibliche Abstammung handelt. D. h. Adoptivkindern oder Personen, die ihre Abstammung aufgrund fehlender Dokumente nicht nachweisen können, mangelt es in der Regel an der Abstammung von einem deutschen Volkszugehörigen (Nr. 2.1 BVFG-VwV zu § 6).

Die Person, auf die man sich bei der Abstammung bezieht, muss deutscher Volkszugehöriger i. S. d. Abs. 1 sein, nach herrschender Meinung wird dies sicher angenommen bei Personen,

  • die nachweislich Vertreibungsmaßnahmen gegenüber der deutschen Minderheit aufgrund ihrer deutschen Volkszugehörigkeit im Zeitraum 1941–1956 ausgesetzt waren (z. B. Vertreibung oder Angehörige einer Arbeitsarmee),
  • die im Juni 1941 mindestens 18 Jahre alt waren und sich in einem Personenstandsdokument mit Deutscher Nationalität haben eintragen lassen (z. B. in die Geburtsurkunde eines Kindes),
  • die aufgrund einer Gesamtschau nur der deutschen Volkszugehörigkeit und keiner anderen zugerechnet werden können.

Bekenntnis zum deutschen Volkstum

Das „Bekenntnis zum deutschen Volkstum“ kann laut Gesetzestext

  • durch ein ausdrückliches Bekenntnis durch Nationalitätenerklärung oder
  • familiäre Vermittlung der deutschen Sprache oder
  • durch Nachweis von besonders guter Beherrschung der deutschen Sprache nachgewiesen werden (in der Regel Sprachkenntnisse Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen).

Ob die genannten Bekenntnismöglichkeiten eine Rangfolge bilden oder als gleichwertig zu sehen sind, ist nicht eindeutig erkennbar und daher Grundlage eines intensiven Meinungsstreits zwischen Rechtswissenschaft und öffentlicher Verwaltung. Ein klärendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts steht noch aus.

Sprachkenntnisse

Der Spätaussiedlerbewerber wird seitens der zuständigen Verwaltungsbehörde zur deutschen Auslandsvertretung eingeladen und dort getestet. Inwieweit Sprachprüfungen anderer Organisationen ebenfalls ausreichen, um die Sprachkenntnisse nachzuweisen, ist ebenfalls nicht eindeutig geregelt. Es werden jedoch diverse Sprachprüfungen entsprechend dem Niveau B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen anerkannt, da der Gesetzgeber dieses Sprachniveau explizit in § 6 Abs. 2 BVFG genannt hat.

Auch Ehegatten und volljährige Abkömmlinge des Spätaussiedlers, die in dessen Aufnahmebescheid einbezogen werden sollen, müssen Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Lt. Verwaltungsvorschrift entspricht das dem Niveau A1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen.

Stichtagsregelung, Wohnsitzkriterium und Einreise im Wege des Aufnahmeverfahrens

Spätaussiedler ist, wenn er […]

  • seit dem 8. Mai 1945 oder
  • nach seiner Vertreibung oder der Vertreibung eines Elternteils seit dem 31. März 1952 oder
  • seit seiner Geburt, wenn er vor dem 1. Januar 1993 geboren ist und von einer Person abstammt, die die Stichtagsvoraussetzung des 8. Mai 1945 nach Nummer 1 oder des 31. März 1952 nach Nummer 2 erfüllt, es sei denn, dass Eltern oder Voreltern ihren Wohnsitz erst nach dem 31. März 1952 in die Aussiedlungsgebiete verlegt haben, seinen Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten hatte.

Spätaussiedler kann daher nur werden, wer vor dem 1. Januar 1993 geboren ist. Diese willkürlich erscheinende Grenze stellt laut Verwaltungsgericht Köln keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung gegenüber denjenigen dar, die ab 1993 geboren sind. Dem Gesetzgeber sei diese Grenzziehung durch Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz nicht verwehrt.

Für Personen, die bereits ihren Hauptwohnsitz im Bundesgebiet haben, kommt für einen absehbaren Zeitraum (3–12 Monate) nach der Einreise nur eine Aufnahme im Härtewege in Frage (besondere Voraussetzungen müssen geltend gemacht werden, z. B. Flüchtling des Krieges in der Ukraine, die begründen, warum ein Abwarten des Verfahrens im Herkunftsgebiet für den Antragsteller unmöglich war).

Nach diesem Zeitraum ist eine Anerkennung als Spätaussiedler nicht mehr möglich, da es am Kriterium des § 4 BVFG mangelt (keine Einreise im Rahmen des Aufnahmeverfahrens mit Aufnahme- oder Einbeziehungsbescheid).

Personen, die ihren Hauptwohnsitz in einem Land genommen haben, das § 4 BVFG nicht aufführt, kann es ebenfalls an o. g. Kriterium fehlen.

Heute werden alle in die Bundesrepublik Deutschland einreisenden Spätaussiedler zunächst im Grenzdurchgangslager Friedland aufgenommen. Sie werden dort registriert und nach dem Königsteiner Schlüssel auf die einzelnen Bundesländer verteilt.

Ausschlusstatbestände nach § 5 BVFG

Die Rechtsstellung eines Spätaussiedlers oder einzubeziehenden Ehegatten oder Abkömmlings (§ 27 Abs. 2 BVFG) kann ausgeschlossen werden, wenn der Bewerber einen Ausschlusstatbestand nach § 5 BVFG erfüllt. Je nach erfülltem Ausschlusstatbestand kann dieser auch eine Sperrwirkung für die Erteilung einer Einreisegenehmigung entfalten, so dass eine Aufnahme durch das BVFG grundsätzlich nicht mehr möglich ist.

Nach § 5 BVFG, erwirbt die Rechtsstellung als Spätaussiedler nicht, wer:

  • in den Aussiedlungsgebieten der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewaltherrschaft erheblich Vorschub geleistet hat,
  • in den Aussiedlungsgebieten durch sein Verhalten gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat,
  • in den Aussiedlungsgebieten in schwerwiegendem Maße seine Stellung zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer missbraucht hat,
  • eine rechtswidrige Tat begangen hat, die im Inland als Verbrechen im Sinne des § 12 Abs. 1 des Strafgesetzbuchs anzusehen wäre, es sei denn, die Tat wäre nach deutschem Recht verjährt oder eine Verurteilung deswegen nach dem Bundeszentralregistergesetz zu tilgen, oder
  • nach einer durch tatsächliche Anhaltspunkte gerechtfertigten Schlussfolgerung – es sei denn, er macht glaubhaft, dass er sich von den früheren Handlungen abgewandt hat
    • einer Vereinigung angehört oder angehört hat, die den Terrorismus unterstützt, oder eine derartige Vereinigung unterstützt oder unterstützt hat,
    • bei der Verfolgung politischer Ziele sich an Gewalttätigkeiten beteiligt oder öffentlich zur Gewaltanwendung aufgerufen oder mit Gewaltanwendung gedroht hat oder
    • Bestrebungen verfolgt oder unterstützt oder verfolgt oder unterstützt hat, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind,
  • die Aussiedlungsgebiete wegen einer drohenden strafrechtlichen Verfolgung auf Grund eines kriminellen Delikts verlassen oder
  • in den Aussiedlungsgebieten eine Funktion ausgeübt hat, die für die Aufrechterhaltung des kommunistischen Herrschaftssystems gewöhnlich als bedeutsam galt oder auf Grund der Umstände des Einzelfalles war, oder
  • wer für mindestens drei Jahre mit dem Inhaber einer solchen Funktion in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat.

Wiederaufgreifen von unanfechtbar abgeschlossenen Verfahren

Auch eröffnet die derzeitige Rechtslage die Möglichkeit, dass rechtskräftig abgeschlossene (unanfechtbar gewordene) Verfahren nun fristlos wieder aufgenommen werden können. Rechtlich wird dies durch eine Änderung des § 27 Abs. 3 BVG ermöglicht, wodurch die normalerweise geltende 3-Monatsfrist des § 51 Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes außer Kraft gesetzt wird.

Nachträgliche Einbeziehung

Auch ist nun die nachträgliche Einbeziehung von im Herkunftsgebiet verbliebenen Ehegatten oder Abkömmlingen in den Aufnahmebescheid eines in Deutschland lebenden Spätaussiedlers ohne vorherige Darlegung eines Härtefalles möglich. Das Erfordernis der gemeinsamen Ausreise entfällt.

Es kommt immer öfter vor, dass Abkömmlinge nach der Ausreise des in Deutschland lebenden Spätaussiedlers geboren wurden und somit nicht mehr als im Herkunftsgebiet verblieben gelten, so dass diese dann nur nach Ausländerrecht Aufnahme in Deutschland finden können. Diese Formulierung des Gesetzgebers führt in der Praxis oftmals zu Wertungswidersprüchen. Bei einem Spätaussiedler, der 2004 nach Deutschland eingereist ist und nun zwei Enkelkinder nachträglich einbeziehen will, die 2003 und 2005 geboren sind, erhält das 2003 geborene Enkelkind den privilegierten Status des § 7 Abs. 2 BVFG sowie die deutsche Staatsangehörigkeit und das 2005 geborene Kind nicht, da dieses nicht als im Herkunftsgebiet verblieben gilt und es hält sich nach Ausländerrecht in Deutschland auf.

Rechte und Pflichten von Spätaussiedlern

Im Prinzip sind alle Bürgerrechte auf Aussiedler und Spätaussiedler anzuwenden. Aufgrund des Wohnortzuweisungsgesetzes waren Spätaussiedler früher nach ihrer Einreise nach Deutschland in ihrer Freizügigkeit eingeschränkt, wenn sie nicht durch eigene Erwerbstätigkeit ihren Unterhalt bestreiten konnten. Hintergrund dieser Maßnahme war der Umstand, dass viele Spätaussiedler dort ihren Wohnsitz nahmen, wo bereits Familienangehörige lebten, was zu hohen Aussiedleranteilen in den betreffenden Gemeinden führte und die Leistungsfähigkeit dieser Gemeinden zu überfordern drohte. Aufgrund der über viele Jahre stetig gesunkenen Zuzüge von Aussiedlern wurde das Gesetz weitgehend obsolet und daher zum 31. Dezember 2009 aufgehoben.

Einige Gemeinden sehen in „Aussiedler-“ bzw. „Spätaussiedlerkontingenten“ bei der Vergabe von Bauplätzen ein Instrument, um den Anteil von Aussiedlern und Spätaussiedlern an den Einwohnern der betreffenden Gemeinde in Grenzen zu halten (zum Beispiel die Gemeinde Holdorf). Derartige Regelungen können allerdings von der Kommunalaufsicht wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 3 GG aufgehoben werden, da eine Ungleichbehandlung von Menschen, die am „falschen Ort“ geboren wurden, eine verbotene Diskriminierung auf Grund der Herkunft eines Menschen darstellt und verfassungswidrig ist.

Im Hinblick auf das Fremdrentengesetz ist es von zentraler Bedeutung, ob jemand als Aussiedler bzw. Spätaussiedler oder als Angehöriger eines Aussiedlers oder Spätaussiedlers in Deutschland eingereist ist: Nur Personen, die bei der Einreise selbst den Aussiedler- oder Spätaussiedlerstatus hatten, haben dadurch Ansprüche aus dem Fremdrentengesetz, das heißt auf eine höhere Altersrente als bloße Angehörige erworben.

Auch junge Männer mit Aussiedler- oder Spätaussiedlerstatus unterlagen nach Art. 12a GG der Wehrpflicht, bis diese im Rahmen einer Bundeswehrreform zum 1. Juli 2011 ausgesetzt worden ist.

Geschichte

Zuwanderung und Anerkennung

Deutsche Staatsangehörige, die nach 1945 in den früheren deutschen Gebieten östlich von Oder und Neiße verblieben waren, und deren Nachkommen bildeten anfangs die größte Gruppe unter den Aussiedlern. Aufgrund der zumeist weiterhin bestehenden deutschen Staatsangehörigkeit besaß diese Gruppe nach Art. 11 des Grundgesetzes in der Bundesrepublik das Recht auf Freizügigkeit, sodass sie keine Einreiseerlaubnis benötigte.

Von 1950 bis 2005 kamen als Aussiedler beziehungsweise Spätaussiedler in die Bundesrepublik Deutschland:

  • aus der Sowjetunion und Nachfolgestaaten: 2.334.334
  • aus Polen: 1.444.847 (die polnische Diaspora in Deutschland zählt insgesamt 2,5 Millionen Mitglieder)
  • aus Rumänien: 430.101
  • aus der Tschechoslowakei und Nachfolgestaaten: 105.095
  • aus Jugoslawien und Nachfolgestaaten: 90.378
  • aus sonstigen Gebieten: 55.716
  • aus Ungarn: 21.411

1990 wurde ein förmliches Aufnahmeverfahren eingeführt, bei dem die Einreisewilligen bereits im Herkunftsland die Erfüllung der Aufnahmekriterien nachweisen müssen. Seit 1997 wird ein Sprachtest verlangt, seit 2005 auch für Ehegatten und Kinder.

Die Nachfahren der deutschen Auswanderer, die sich vor dem 20. Jahrhundert in Osteuropa (Rumänien, Ungarn, Ukraine und vor allem Russland) niedergelassen hatten, konnten seit den 1960er Jahren auf Antrag (und mit der Begründung ihrer deutschen Volkszugehörigkeit und/oder der Familienzusammenführung) in die Bundesrepublik einwandern, sofern ihnen die Ausreise durch das jeweilige Land gestattet wurde. Denn vor dem Fall der Berliner Mauer 1989 war es mit großen Schwierigkeiten und jahrzehntelangen Wartezeiten und Repressalien verbunden, bis man in einem sozialistisch geprägten Land der Sowjetunion eine Ausreisegenehmigung erhielt, auch wenn deutsche Behörden Aufnahmebereitschaft signalisierten.

Viele deutsche Volkszugehörige waren während des Zweiten Weltkriegs nach Deutschland gekommen oder hatten außerhalb Deutschlands für Deutschland Kriegsdienst geleistet. Sie wurden oftmals von „Reichsdeutschen“ als „Beutegermanen“ diffamiert, und zwar vor allem deshalb, weil sie wegen ihres angeblich „merkwürdigen“, „heimatfremden“ Sprachgebrauchs nicht als „richtige Deutsche“ eingestuft wurden. Andere deutsche Volkszugehörige wurden gleich nach dem Krieg in die sibirischen oder asiatischen Gebiete der Sowjetunion verschleppt – als Reparationsmaßnahme zum Ausgleich für die Kosten, die der UdSSR im Kampf gegen Deutschland entstanden sind – und mussten als Zwangsarbeiter in Fabriken oder Minen arbeiten. Auch sie wurden als Aussiedler oder Spätaussiedler von einigen alteingesessenen Bewohnern der Bundesrepublik Deutschland nach ihrer Übersiedelung nach Deutschland als „Beutegermanen“ beschimpft.

Der Begriff Spätaussiedler war ursprünglich eine nicht offizielle Bezeichnung für Aussiedler, denen ab Ende der 1970er Jahre bis zum 31. Dezember 1992 die Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland gelungen beziehungsweise häufig gegen deutsche „Ausgleichszahlungen“ an die Ausreisestaaten gestattet worden war.

Jahr(e) (Spät-)Aussiedler und ihre Familienangehörigen
1950–1959 438.225
1960–1969 221.516
1970–1979 355.381
1980–1989 984.087
1990* 397.073
1991 221.995
1992 230.565
1993 218.888
1994 222.591
1995 217.898
1996 177.751
1997 134.419
1998 103.080
1999 104.916
2000 95.615
2001 98.484
2002 91.418
2003 72.885
2004 59.093
2005 35.522
2006 7.747
2007 5.792
2008 4.362
2009 3.360
2010 2.350
2011 2.148
2012 1.817
2013 2.427
2014 5.649
2015 6.118
2016 6.588
2017 7.059
2018 7.126
2019 7.155
2020 4.309
2021 7.052
2022 7.010
*) 1990: Westdeutschland.
Quelle für 1950–1989: bpb;
Quelle für 1990–2011: bpb;
Quellen für 1950–2022: BVA.

Im Zeitraum von 1951 bis 1987 zogen etwa 1,4 Millionen Aussiedler in die Bundesrepublik, zum überwiegenden Teil aus Polen und Rumänien. Ihre Eingliederung verlief weitgehend problemlos. Mit der Öffnung des Ostblocks seit Michail Gorbatschow veränderte sich die Situation drastisch: Seit 1988 stieg die Zahl der Aussiedler sprunghaft an und erreichte 1990 mit fast 400.000 Menschen einen Höhepunkt. Seitdem geht der Zuzug von Aussiedlern bzw. Spätaussiedlern stetig zurück. Während der Anteil von Personen aus Polen und Rumänien aufgrund der Demokratisierungsprozesse und der Verbesserung der Minderheitensituation rasch absank, stieg der Anteil der Deutschen aus Russland und Kasachstan seit dem Ende der Sowjetunion 1991 und den erleichterten Ausreisemöglichkeiten stark an.

Gefördert wurden die Ausreiseanliegen Deutscher und deutscher Volkszugehöriger in Ost- und Südosteuropa bilateral, ab 1986 auch im Rahmen der KSZE von der Arbeitsgruppe Aussiedlung in der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amtes in Bonn.

Im Zuge der Familienzusammenführung gelangten einige Deutsche aus den oben genannten Staaten auch in die DDR. Ihre Anzahl wurde allerdings von den örtlichen Behörden nicht amtlich erfasst, da sie nicht als Deutsche, sondern als Staatsbürger ihres Herkunftslandes, mithin als zugewanderte Ausländer eingeordnet wurden.

Bei der Einstufung von Menschen als Aussiedler wurde der Einfachheit halber von Amts wegen angenommen, dass derjenige, der als Deutscher aus einem (früher) kommunistischen Land nach Deutschland gekommen sei, aus seiner Heimat als „ethnisch Verfolgter“ „vertrieben“ worden sei (und zwar auch dann, wenn er selbst ohne Druck seitens der Behörden oder der Bevölkerungsmehrheit das Land verlassen wollte oder wenn ganz andere Faktoren als die Diskriminierung als Deutscher als Push-Faktoren wirksam wurden). Bei den Beratungen des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes, das zum 1. Januar 1993 in Kraft trat, gelangte die Bundestagsmehrheit hingegen zu der Auffassung, dass sich in Rumänien und Polen die politischen Verhältnisse so weit normalisiert hätten, dass die deutschen Minderheiten dort nicht mehr verfolgt würden. Somit hätten nur noch solche Angehörige der deutschen Minderheit einen Anspruch auf Anerkennung als Vertriebene, die individuell nachweisen könnten, dass sie wegen ihrer Nationalität verfolgt und diskriminiert worden seien. Im Hinblick auf deutsche Volkszugehörige aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion hingegen wurde auch nach 1992 daran festgehalten, dass jeder deutsche Volkszugehörige als solcher im Herkunftsgebiet ethnischer Verfolgung ausgesetzt gewesen und von dort vertrieben worden sei.

Nach 1990 erlebte Deutschland einen erhöhten Zuzug an Aussiedlern beziehungsweise Spätaussiedlern aus Osteuropa. In den vergangenen Jahren hat dieser Zuzug nachgelassen. Bis 1995 kamen entsprechend einem gesetzlich festgelegten Jahreskontingent noch immer über 200.000 Spätaussiedler pro Jahr nach Deutschland; die 1996 eingeführten Sprachtests begrenzten diesen Zustrom, sodass die Zahlen bis ins neue Jahrtausend unter 100.000 jährlich fielen. Während bis 2012 noch einmal über 1,6 Millionen Personen in die Bundesrepublik migrierten, sind es seit 2006 allerdings nur noch wenige Tausend pro Jahr. Im Jahr 2005 kamen laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 7.500 Spätaussiedler nach Deutschland, 2012 nur noch 1.817.

Das Statistische Bundesamt stellte anhand des Mikrozensus fest, dass 2011 ungefähr 3,2 Millionen selbst zugewanderte (Spät-)Aussiedler und mitgereiste Familienangehörige in Deutschland lebten, was bedeutete, dass 71 % der etwa 4,5 Millionen von 1950 bis 2011 zugewanderten Aussiedler und Spätaussiedler nach wie vor in Deutschland lebten. Die Differenz wird vor allem auf Todesfälle zurückgeführt und nur zu einem geringen Anteil auf eine Auswanderung aus Deutschland.

Erst 2014 stieg die Zahl durch die Gesetzesänderung wieder spürbar auf 5.649 an. Auch gingen 2014 30.009 Anträge beim Bundesverwaltungsamt (BVA) ein, mehr als in den drei vorigen Jahren zusammen. Zu den Gründen für diesen neuerlichen Anstieg zählten, so der Historiker Alfred Eisfeld, der Wegfall der Familienzuzugssperre und der Umstand, dass viele in Kasachstan lebenden Deutschen für sich dort keine Perspektive mehr sahen.

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Menschen, die heute noch und in der Zukunft als Spätaussiedler nach Deutschland umsiedeln wollen, müssen die Behauptung, deutsche Volkszugehörige zu sein, durch ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache nachweisen.

Die Konzentration auf die Deutschkenntnisse der Ausreisewilligen wurde 2001 bei den Beratungen zur Neufassung des § 6 BVFG im Deutschen Bundestag folgendermaßen begründet: „Spätaussiedler würden kaum noch als (ehemalige) Volksdeutsche wahrgenommen werden können, wenn sie ohne Deutschkenntnisse als solche anerkannt werden könnten; außerdem würde ihre Integration zusätzlich erschwert. Denn insbesondere fehlende Deutschkenntnisse stellen sich bei den russlanddeutschen Spätaussiedlerfamilien zunehmend als starkes Hindernis für deren Integration in Deutschland heraus. Dadurch entstehen Belastungen für die Sozialhaushalte, welche vor allem dann schwer zu erklären sein werden, wenn die Anerkennung als Spätaussiedler trotz fehlender Deutschkenntnisse möglich sein soll.“

Laut Volkszählungen in der Sowjetunion sank der Anteil derjenigen, die Deutsch als Muttersprache angaben, unter denen, die als „Deutsche“ registriert waren, von 66,8 Prozent im Jahr 1970 auf 48,7 Prozent im Jahr 1989. In einer Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung gaben im Jahr 2003 64 Prozent der in Deutschland aufgenommenen Spätaussiedler an, dass sie in ihrem Herkunftsland zu Hause nicht Deutsch gesprochen hatten.

In neueren soziolinguistischen Untersuchungen wird die These vertreten, dass jemand, „der die deutsche Sprache nicht auf muttersprachlichem Niveau beherrscht, […] es schwer haben [wird], unhinterfragt an seiner beanspruchten deutschen Identität festzuhalten.“ Allerdings gibt es auch Widerspruch gegen die These, nur diejenigen seien deutsche Volkszugehörige, die von ihren Eltern die deutsche Sprache vermittelt bekommen hätten.

Um Deutschstämmige vor allem in Polen und in Russland zum Verbleib in ihren jetzigen Wohngebieten zu motivieren, hat die Bundesregierung auf der Grundlage des § 96 BVFG ein System von Bleibehilfen entwickelt.

Integration in die Gesellschaft

Zur Integration von Spätaussiedlern stellt die Schader-Stiftung mit einer 2007 veröffentlichten Untersuchung fest:

  „[…]

  • Die weit überwiegende Zahl der nach Deutschland übersiedelten Russlanddeutschen wurde in einem sowjetischen Umfeld sozialisiert. Nur noch die älteste Generation kennt rein deutschstämmige Heiraten und Nachbarschaften, wie sie bis zum 2. Weltkrieg üblich waren, danach aber zerschlagen wurden. Kultur und Lebensweise orientierten sich nicht einmal mehr an einem wenn auch überholten und auf veraltetem Stand stagnierenden Deutschlandbild, sondern an zeitgenössischen Kultur- und Konsummustern der sowjetischen Gesellschaften.
  • Hauptmotiv für die Übersiedlung nach Deutschland war nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion die Chance, für sich selbst und die Kinder in einem wohlhabenden Land eine bessere Zukunft zu sichern.
  • Die Ausreise nach Deutschland wurde häufig gegen den Widerstand von Angehörigen der eigenen Familie durchgesetzt. Insbesondere ältere Kinder und Jugendliche wollten ihren alten Lebenskontext und die peer groups, innerhalb derer sie sich bewegten, nicht aufgeben.
  • Die Stigmatisierung der Deutschstämmigen als ‚Deutsche‘ oder gar abwertend als ‚Nazis‘ in der Sowjetunion schlug nach der Übersiedlung in die Bundesrepublik in eine Stigmatisierung als ‚Russen‘ um. Dieser verbale Ausdruck der Ausgrenzung wurde insbesondere von der jungen Generation als Merkmal der eigenen Identitätsbildung und Selbstabgrenzung angenommen und bewirkt noch immer erhebliche Integrationsprobleme.
  • Die gleichermaßen von außen entgegengebrachte und selbst gewählte Ausgrenzung im Aufnahmeland, die vor allem auf viele männliche, jugendliche Aussiedler einwirkt, steht in enger Verbindung mit dem Zeitpunkt der Übersiedlung nach Deutschland vor oder nach Mitte der 1990er Jahre. Die frühen Aussiedlergruppen verfügten noch über Kenntnisse der deutschen Sprache und Kultur und trafen günstige Arbeitsmarktbedingungen in der Bundesrepublik an; ihre strukturelle Integration gelang schnell und erfolgreich. Unter den späteren Aussiedlergruppen besaßen nur noch wenige Personen deutsche Sprachkenntnisse, die kulturelle Sozialisation war eine komplett russische bzw. sowjetische. Die verschlechterte Arbeitsmarktlage in Deutschland und gekürzte Mittel z. B. für Sprachkurse erschwerten die Eingliederung im Aufnahmeland erheblich. Die Geschichte der Migration ist für diese Menschen daher in vielen Fällen eine Geschichte des sozialen Abstiegs.“

Ein wesentlicher Grund für die genannte Stigmatisierung ist die Auffassung vieler alteingesessener Deutscher, „deutsch“ sei man nur dann, wenn man die deutsche Sprache hinreichend gut beherrsche. Laut einer auf dem 47. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Psychologie 2010 in Bremen vorgetragenen Studie meinen das 96,6 Prozent aller autochthonen Deutschen.

Auf einer Fachkonferenz der Friedrich-Ebert-Stiftung zum Thema „Migration und Integration“, die im März 2003 stattfand, wurde festgestellt, dass Spätaussiedler überdurchschnittlich häufig von Arbeitslosigkeit betroffen und bedroht seien. „Zwar verfügen […] rund zwei Drittel der Spätaussiedler über eine mehr- oder sogar langjährige Berufserfahrung, die wenigsten können aber ihre Kenntnisse in Deutschland einbringen. Vielfach scheitert die berufliche Integration an mangelnden Deutsch- und EDV-Kenntnissen. Nur rund 21 Prozent der Befragten beurteilen ihre sprachlichen Fähigkeiten als fortgeschritten oder sehr gut. 36 Prozent der befragten Aussiedler geben an, sie hätten zu Hause schon Deutsch gesprochen.“

Die These, wonach es unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus dem Aussiedlermilieu eine erhöhte Anfälligkeit für Drogenkonsum und Kriminalität gebe, ist umstritten.

Die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland betont die Chancen, die die Zuwanderung von Russlanddeutschen nach Deutschland mit sich bringe, „weil mit ihnen junge, kinderreiche und arbeitsame Menschen in eine Gesellschaft kommen, die sich zunehmend der Gefahr einer Überalterung gegenübersieht, und weil sie sich mit ihren Fähigkeiten und ihrer Leistungsbereitschaft ganz gewiss nicht zu verstecken brauchen.“

Der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble kommentierte 2006 die Situation mit den Worten: „Der spürbare Anstieg von mitreisenden Familienangehörigen mit unzureichenden Sprachkenntnissen und die schwierige Lage auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland machen uns heute […] mehr zu schaffen, als das früher der Fall gewesen ist. Die Mehrzahl der Aussiedler bemüht sich um die eigene Integration, indem sie Deutsch lernt und Arbeiten annimmt, die oft weit unter ihrer persönlichen Qualifikation liegen. […] Leider haben wir mit einem Teil der jüngeren männlichen Generation einige Probleme – auch wenn ich vermute, dass die Darstellungen in den Medien oft überzogen und einseitig sind. […] Diesem Problem müssen wir mit aller Kraft und gemeinsam entgegenwirken so gut und wo immer wir können.“

In Russland beurteilt man die Lage skeptischer: „Heute leben in der Bundesrepublik ca. 2,5 Millionen Bürger, die als Aussiedler, Spätaussiedler oder deren Angehörige aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion zugewandert sind. Für viele von ihnen hat sich der Traum nach Akzeptanz und einem besseren Leben auch in Deutschland nicht verwirklicht.“ Im Kontext dieser russischen Kritik verabschiedete die Regierung der Russischen Föderation im Juni 2007 ein staatliches „Programm zur dauerhaften Rückführung von im Ausland lebenden Personen russischer Muttersprache auf das Territorium der Russischen Föderation“ (Kurzbezeichnung: ‚Programm Landsleute‘). Dessen Ziel ist es, die Rückwanderung von 300.000 Personen russischer Muttersprache aus der GUS, Israel, den USA und aus Deutschland (Spätaussiedler, jüdische Zuwanderer und russische Staatsangehörige) (bis 2009) zu fördern.

Aus der Gruppe der Spätaussiedler schlossen 80 Prozent und mehr die Integrationskurse, die sie besucht haben, erfolgreich ab (der Durchschnittswert aller Einwanderergruppen liegt bei ca. 70 Prozent). Im Jahresdurchschnitt 2007 waren 23.542 Spätaussiedler arbeitslos gemeldet (1998 waren 116.871 (Spät-)Aussiedler als arbeitslos gemeldet; 1999 belief sich ihre Zahl auf 92.054). Während in den Jahren 2000 bis 2006 218.708 deutsche Zuwanderer aus der Russischen Föderation nach Deutschland kamen, kehrten 13.661 Rückwanderer in diesem Zeitraum nach Russland zurück.

In zahlreichen Bundesländern wurden sogenannte Sonderlehrgänge für Aussiedler eingerichtet, wobei sich die Zielgruppen und Zulassungsvoraussetzungen je nach Land unterscheiden. Die Lehrgänge bauen in der Regel auf ausländischen Sekundarabschlüssen mit mindestens zehnjähriger Dauer auf und führen in zwei Jahren zur Allgemeinen Hochschulreife beziehungsweise zur Fachhochschulreife. Eine aufstockende Förderung zum BAföG erfolgt zum Beispiel durch die Otto Benecke Stiftung e. V.

Eisfeld schätzt, dass die Integration der Spätaussiedler in Deutschland „überwiegend gelungen“ ist, obwohl sie für viele Betroffene einen sozialen Abstieg bedeutete, vor allem, wenn sie keine Anerkennung ihrer Hochschulabschlüsse erhielten.

Gruppe der Personen aus der ehemaligen Sowjetunion

→ Hauptartikel: Geschichte der Russlanddeutschen

Viele Deutsche aus der ehemaligen UdSSR brachten auch nicht-deutsche Familienangehörige mit. Überwog zu Beginn der Einwanderungswelle bis Anfang der 1990er Jahre der Anteil derjenigen in den Familien, die sich der deutschen Kultur zugehörig fühlten und auch Deutsch sprachen, so kamen ab der bis heute andauernden vierten Phase, die zunächst durch eine Verstetigung und dann eine kontinuierliche Begrenzung der Aussiedlerzuwanderung gekennzeichnet war, überwiegend Menschen ohne Kenntnisse oder mit nur geringen Kenntnissen der deutschen Sprache.

In manchen deutschen Stadtvierteln wird mittlerweile (auch von Deutschstämmigen) überwiegend Russisch gesprochen. Dort leben Deutsche aus Russland, ethnische Russen, Angehörige anderer Völker der ehemaligen Sowjetunion sowie jüdische Kontingentflüchtlinge. Mehrere eigenständige russischsprachige Zeitungen, beispielsweise die Tageszeitung Rheinskaja Gazeta oder die Wochenzeitschrift Russkaja Germanija erscheinen heute in Deutschland; sie kommen dem anhaltenden Bedürfnis vieler Zuwanderer, auch in Deutschland die russische Sprache und Kultur zu pflegen, entgegen.

Eine , die manchmal unter diesen Einwanderergruppen gesprochen wird, ist derzeit im Entstehen begriffen. In der Regel wird eine unterschiedlich ausgeprägte Mehrsprachigkeit gepflegt, wie etwa bei den Russlandmennoniten mit dem parallelen Gebrauch von Deutsch, Russisch und Plautdietsch.

→ Hauptartikel: Russischsprachige Bevölkerungsgruppen in Deutschland

Eine kaum beachtete, aber relativ große Mittelschicht von Deutschen legt allerdings keinen Wert darauf, als „Bindestrich-Deutsche“ betrachtet zu werden und sieht sich einfach als Deutsche in Deutschland. Einige deutsche Studenten aus Russland sprechen akzentfreies Deutsch auf einem für ein Studium erforderlichen Niveau, da sie entweder noch vor der Einschulung nach Deutschland kamen oder sogar bereits hier geboren wurden.

Viele ignorieren bei dem Begriff „Deutsche aus Russland“ diejenigen, die inzwischen nicht nur integriert, sondern voll assimiliert sind, und kommen nicht auf die Idee, sie oder deren Vorfahren könnten zugewandert sein. Viele Deutsche aus der ehemaligen Sowjetunion legen allerdings großen Wert auf ihre deutsche Abstammung und nehmen die Titulierung „Russe“ als grobe Beleidigung wahr.

Neuerdings pflegen und nutzen einige Deutsche aus Russland ihre spezifischen Sozialisationserfahrungen oder diejenigen ihrer Vorfahren aus der ehemaligen Sowjetunion auch in Deutschland. Das betrifft einerseits ihre Russischkenntnisse, die einen wertvollen Teil ihres Humankapitals ausmachen können, andererseits kulturelle Traditionen, die sie in einem von Russen dominierten Umfeld erworben haben, und landeskundliche Kenntnisse.

Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) veranstaltete im März 2017 eine Konferenz zum Thema „Aussiedlung, Beheimatung, Politische Teilhabe – Deutsche aus Russland in Wechselwirkung mit russischsprachigen Gruppen in Deutschland“. Damit unterstellt die Bundeszentrale, dass es grundlegende Gemeinsamkeiten zwischen den verschiedenen Gruppen von „postsowjetischen Migranten“ gebe. Hintergrund der Einberufung der Konferenz war der Vorwurf, viele Aussiedler seien Teil von „Putins fünfter Kolonne“ in Deutschland, die besonders leicht im Rahmen von dessen „hybridem Krieg“ einsetzbar seien, weil sie eine Präferenz für Meldungen in russischer Sprache hätten.

Wenig bekannt ist, dass laut Zensus am Stichtag, dem 9. Mai 2011, ca. 570.000 Menschen in der Bundesrepublik Deutschland lebten, die sowohl die deutsche als auch die russische Staatsangehörigkeit besaßen. Bei diesen Menschen, die man nicht beleidigt, wenn man sie wahrheitsgemäß als „Russen“ bezeichnet, handelte es sich nicht nur um Aussiedler oder Spätaussiedler. Das erste russische Gesetz über die Staatsangehörigkeit wurde im November 1991 verabschiedet und legte fest, dass Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation hatten, bevor das Gesetz im Februar 1992 in Kraft trat, automatisch als Bürger der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik (RSFSR) anerkannt wurden. Diese Personen verlieren ihre Staatsangehörigkeit (außer durch Tod) nur dadurch, dass sie ausdrücklich aus ihr austreten, was viele Spätaussiedler nach ihrer Übersiedlung nach Deutschland unterlassen haben. Denn viele hielten eine Ausbürgerung für zu kostspielig und schätz(t)en es, mit ihrem russischen Pass unkomplizierter nach Russland reisen zu können. Zu der Zahl von Bürgern Deutschlands und Russlands sind noch Menschen mit zwei Staatsangehörigkeiten hinzuzurechnen, die aus einem anderen Nachfolgestaat der Sowjetunion nach Deutschland eingereist sind. Der russische Außenminister Sergei Lawrow erklärte, es sei Aufgabe der Politik Russlands, „seine Bürger zu schützen“, und zwar auch im Ausland.

Waldemar Eisenbraun, Vorsitzender der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e. V., behauptet, dass „die politischen Präferenzen der Deutschen aus Russland […] sich kaum von jenen der Mehrheit der Bevölkerung“ unterschieden. Für das „Handelsblatt“ hingegen steht fest, dass „[ü]ber Jahrzehnte […] Russlanddeutsche und die CDU/CSU untrennbar“ zusammengehört hätten. Vor der Flüchtlingskrise hätten zwei von drei wahlberechtigten Aussiedlern und Spätaussiedlern die CDU oder die CSU gewählt. Danach habe nicht der Stimmenanteil der Linken, der Grünen und der SPD, sondern der der AfD dramatisch zugenommen, und zwar besonders bei jungen Deutschen aus Russland.Spiegel Online erklärt dieses verbreitete Misstrauen gegenüber etablierten Parteien damit, dass angeblich „die eigenen konservativen Werte in Deutschland nicht mehr gefragt seien, die traditionelle Familie, die Verankerung im christlichen Glauben, die Pflege von überliefertem Brauchtum“. Viele Russlanddeutsche verträten zudem die Ansicht, „die Flüchtlinge aus dem arabischen Raum seien freundlicher aufgenommen worden und bekämen öffentliche Leistungen, die sich selbst hätten hart erkämpfen“ müssen. Hinzu komme, „dass einige noch in der Sowjetunion fremden- und islamfeindliche Grundhaltungen verinnerlicht haben; sie glauben bereitwillig Verschwörungstheorien, die russische Medien nähren“. Eine im Oktober 2016 erschienene Untersuchung des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Migration und Integration zu den Parteipräferenzen von Migranten zeigt jedoch, dass sich die (Spät-)Aussiedler insgesamt (also nicht nur die Russlanddeutschen) den Präferenzen der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund angenähert haben. Aussiedler und Spätaussiedler waren damals unter den Wählern der Linken sogar deutlich überrepräsentiert, was die These, Deutsche aus Russland seien generell eher „rechtsgerichtet“, als fragwürdig erscheinen lässt.

Nach Ansicht von Hartmut Koschyk, dem Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, ist die Integration Deutscher aus Russland in die bundesdeutsche Gesellschaft gelungen. „Gerade für die Russlanddeutschen, die vielfach in ihrer angestammten Heimat wegen ihrer deutschen Wurzeln als Fremde behandelt wurden, aber auch nicht in Deutschland heimisch zu werden glaubten, weil sie wegen ihres russischen Akzents oder ihrer Herkunft aus Russland für fremd gehalten wurden, stellt sich die Frage nach der eigenen heimatlichen Verortung auf besondere Weise. Vielfach ist auch der christliche Glaube gerade für die Spätaussiedler von Identität stiftender Bedeutung. Der säkulare Staat stiftet keinen Lebenssinn; er sättigt nicht die transzendentalen Bedürfnisse des Menschen. Es sind die Spätaussiedler, die aufgrund ihrer mehrheitlich christlichen Verwurzelung und gelebten Religiosität auch ihren in Deutschland geborenen Landsleuten etwas vorleben.“

Ernst Strohmaier, Geschäftsführer der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e. V., bestätigt, dass die meisten Deutschen aus Russland gut in die deutsche Gesellschaft integriert seien. Er kritisiert allerdings, dass nach den 1990er Jahren die Arbeit mit Problemgruppen unter russlanddeutschen Jugendlichen vernachlässigt worden sei. Ohne „nachholende Integration“ könne durchaus eine Parallelgesellschaft entstehen, in der eine Minderheit von Russlanddeutschen sich mit wirklich Russischstämmigen in Deutschland vereinige. Ein Anschluss dieser Deutschen aus Russland an Rechtsextremisten, die von Russland unterstützt würden, und „russische Mafia-Gruppen“ sei nicht ausgeschlossen.

Angesichts des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 stellt sich erneut die Frage nach der Loyalität von Menschen, die oder deren Vorfahren aus der Sowjetunion oder einem ihrer Nachfolgestaaten nach Deutschland zugewandert sind, gegenüber dem Putin-Regime in Russland. Jannis Panagiotidis von der Universität Wien, Spezialist für postsowjetische Migration in Deutschland, spricht in einem Interview von einer „Community“ Russischsprachiger und von „russischstämmigen Deutschen“. Nur eine Minderheit halte „in Treue zu Putin“, es handele sich dabei zumeist um Menschen, die bei der Einreise nach Deutschland „kein Deutsch sprachen und sich nicht wirklich in die deutsche Gesellschaft integriert fühlen. Sie informieren sich fast ausschließlich über russische Staatsmedien und sind besonders intensiv der migrationsfeindlichen und nationalistischen Propaganda des Kreml ausgesetzt“. Im Jahr 2016 (also nach der Annexion der Krim durch Russland) sei festgestellt worden, dass 17 Prozent der Menschen aus der ehemaligen Sowjetunion „eher russlandtreu“ seien. Jüngere neigten stärker als Ältere dazu, generell autoritäre Obrigkeitsstaaten abzulehnen, also auch das politische System Russlands. Panagiotidis hält es außerdem für schwierig, innerhalb der „Community“ eine saubere Unterscheidung zwischen russischen Migranten und Deutschen aus Russland vorzunehmen (die er „Exilrussen“ und „Russlanddeutsche“ nennt), „da in vielen Familien ein Teil einen russlanddeutschen Hintergrund hat und der andere einen russischen oder ukrainischen“. Panagiotidis geht davon aus, dass sich als Folge der russischen Aggression das Verhältnis der Menschen zu Russland mit Familiengeschichte in der Sowjetunion „weiter abkühlen“ werde.

Gruppe der Personen aus Polen

→ Hauptartikel: Deutsche Minderheit in Polen

Die meisten der über 1,4 Millionen aus Polen zugewanderten Aussiedler reisten in den 1980er Jahren bis 1991 zu, als der Zuzug aus diesem Herkunftsland stark begrenzt wurde. Bereits vor dem Fall des Eisernen Vorhangs hatte die Ausreise polnischer Staatsbürger, die mit einem Touristenvisum nach Westdeutschland reisten und erst hier einen Antrag auf Anerkennung als Aussiedler stellten, stark zugenommen (1987: 48.419, 1988: 140.226, 1989: 250.340, 1990: 113.253 und 1991: 40.129). Die Aussiedler aus Polen der 1980er Jahre waren zumeist polnisch sozialisiert. Der Anteil der Migranten mit ausschließlich polnischen Sprachkenntnissen für diesen Zeitraum wird mit 80 bis 95 Prozent angegeben.

Zu der Gruppe der Deutschen aus Polen gehören

  • ursprünglich ethnisch polnische Menschen, die schon vor 1945 in das Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland ausgewandert und hier eingebürgert worden sind, sofern sie nicht zum Zeitpunkt ihrer Übersiedlung bereits deutsche Staatsangehörige waren (diese Menschen gehör(t)en allerdings nicht zu den Spätaussiedlern),
  • ethnisch Deutsche, die nach 1945 aus den 1937 zum Deutschen Reich gehörenden Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie in die Bundesrepublik Deutschland ausgewandert sind (deutsche Staatsangehörige)
  • ethnisch Deutsche, die nach dem Zweiten Weltkrieg aus Danzig oder aus Gebieten zugewandert sind, die bereits vor 1945 zu Polen gehörten (deutsche Volkszugehörige),
  • ethnische Polen, die 1937 als nationale Minderheit im Deutschen Reich anerkannt waren und die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen, sowie die Abkömmlinge der genannten Personen.

Auch ethnische Polen galten also bereits bei ihrer Übersiedelung in die Bundesrepublik Deutschland als Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und damit als Spätaussiedler und nicht als zugewanderte Ausländer, wenn sie oder ihre Vorfahren vor 1937 die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen. Da der Begriff des „Deutschen im Sinne des Grundgesetzes“, wie er 1949 formuliert wurde, die Grenzen des Deutschen Reichs von 1937 zugrunde legt, wird nämlich davon ausgegangen, dass diese Staatsangehörigkeit theoretisch nie erloschen ist.

Siehe auch: Polen in Deutschland

Sprachverwendung

In vielen Statistiken werden „Aussiedler“ als Kategorie aufgeführt. Die auffallend niedrigen Zahlen erklären sich dadurch, dass „Aussiedler“ in der offiziellen Statistik der Bundesregierung nur so lange als solche aufgeführt werden, bis sie die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen bekommen haben. Umgangssprachlich wird aber eine ausgesiedelte Person (mit bereits vorhandener deutscher Staatsbürgerschaft) oft immer noch als Aussiedler bezeichnet.

Flüchtlinge und Vertriebene

Deutsche, die nach dem Zweiten Weltkrieg aus den danach unter fremder Verwaltung stehenden ehemaligen deutschen Ostgebieten vertrieben wurden (1945–1948), werden als Vertriebene bezeichnet.

Sowohl Flüchtlinge (1944/45), Vertriebene bzw. im Sprachgebrauch der DDR „Umsiedler“ (1945–48) als auch Aussiedler (1957–1992) werden als Heimatvertriebene bezeichnet. Bis 1992 zählten auch die Aussiedler zur Gruppe der Heimatvertriebenen. Aussiedler, die aus den historischen deutschen Ostgebieten kommen, waren bereits im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, da entweder ihre Vorfahren oder sie noch selbst Bürger des Deutschen Reiches (Gebietsstand 31. Dezember 1937) waren.

Russlanddeutsche, Deutsche aus Russland, Deutschrussen

→ Hauptartikel: Russlanddeutsche

Die Bedeutung des Begriffs „Russlanddeutsche“, der früher auf Aussiedler und Spätaussiedler aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion und die dort noch Lebenden bezogen wurden, verengt sich zusehends auf diejenigen Deutschen, die sich dauerhaft in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion, insbesondere in Russland aufhalten, während die Übergesiedelten sich heute selbst überwiegend als „Deutsche aus Russland“ bezeichnen. Sprachprägend ist hier insbesondere die Selbstbezeichnung der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e. V.

Die zunehmende Verwendung der Bezeichnung „Deutschrussen“ für Aussiedler und Spätaussiedler aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion als Fremdbezeichnung ist hingegen irreführend, wenn nicht unterstellt werden soll, dass es sich bei den betreffenden Menschen um Russen handele, die Deutsche werden wollen. Tatsächlich galten Aussiedler und Spätaussiedler aus offizieller deutscher Sicht bereits vor ihrer Übersiedlung nach Deutschland als Deutsche und müssen demnach auch dann als Deutsche eingeordnet werden, wenn sie sich untereinander in russischer Sprache unterhalten und diese Sprache besser beherrschen als die deutsche Sprache (→ russischsprachige Bevölkerungsgruppen in Deutschland).

In einem 2016 veröffentlichten Text von Spiegel Online über „russischsprachige Bürger und Russen, die in Deutschland leben,“ ist abwechselnd von „sogenannten Russlanddeutschen“, „Deutschrussen“, „russischsprachigen Bürgern“ und „Russischstämmigen“ die Rede, wobei offenbar die Begriffe sich auf dieselben Menschen beziehen sollen. In der Überschrift werden diese sogar zu den „Russen“ gezählt. In dem Beitrag wird eine von einem als kreml-kritisch vorgestellten russischen Institut veröffentlichte englischsprachige Studie „Russians in Germany“ zitiert, die sich auch auf Deutsche aus Russland bezieht (78 Prozent der Befragten seien „German Resettlers“, also deutsche „Rücksiedler“, gewesen). Es wird in dem Artikel zur Kenntnis genommen, dass sich, wie die Studie herausgefunden haben will, 44 Prozent der Bezugsgruppe „als deutsch verstehen“.

Migranten

Nachdem Rainer Ohliger bereits 2005 für eine differenzierte Integration von Vertriebenen und Spätaussiedlern in die allgemeine Migrationsgeschichte eingetreten ist, vertritt Panagiotidis die These, dass alle aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion Zugezogenen „Migranten“ seien, auf die die Untersuchungsmethoden angewandt werden müssten, die bei anderen Migrantengruppen (vor allem aus dem Mittelmeerraum) üblich seien. Sowohl „unauffällige Integration [als auch] fortbestehende Segregation […] beschreiben“, so Panagiotidis, „die Realität unterschiedlicher Milieus innerhalb der Großgruppe ‚russlanddeutsche Spätaussiedler‘. Diese Großgruppe ist angesichts ihrer Größe, [der] unterschiedlichen mitgebrachten Voraussetzungen der einzelnen Menschen und der Diversität der sozioökonomischen Lebenslagen notwendigerweise heterogen. Mit dieser Heterogenität, welche sich in der inzwischen erwachsenen zweiten und der heranwachsenden dritten Generation noch verstärken wird, sind die Russlanddeutschen heute zuallererst Teil der diversen bundesdeutschen Migrationsgesellschaft. Der Gebrauch der russischen Sprache und der Konsum russischer Lebensmittel hat hier genauso Platz wie die Assimilation in die bundesdeutsche Mittelklasse bei gleichzeitigem mehr oder weniger stark ausgeprägtem Bewusstsein um die eigene ‚andere‘ Herkunft, oder auch die ‚segmentierte Integration‘ in religiös definierten Gemeinschaften. Genauso wie bei anderen migrantischen Gruppen gilt es bei den Russlanddeutschen diese Vielfalt der Erfahrungen und Lebensentwürfe stets zu berücksichtigen, um unzutreffende homogenisierende Interpretationen ihrer Gegenwart zu vermeiden.“ Generell warnen Panagiotidis und andere vor „groupism“, d. h. vor dem häufig anzutreffenden Denkschema: „Ein bestimmter Mensch gehört (nicht) der sozialen Gruppe x an und weist deshalb (nicht) die Eigenschaft y auf“.

Die Bezeichnung Deutscher aus Russland als „Migranten“ trifft bei Aussiedler-Funktionären auf Widerspruch. So meint Dietmar Schulmeister, Landesvorsitzender der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland in Nordrhein-Westfalen: „Russlanddeutsche sind keine Migranten“. Die „Siebenbürgische Zeitung“ begründet die Ablehnung der Bezeichnung von Aussiedlern und Spätaussiedlern als „Migranten“ damit, dass mit dem Begriff fast zwangsläufig die Konnotation „Ausländer“ verbunden sei. Das wesentliche Merkmal eines Menschen deutscher Volkszugehörigkeit aber sei das „kulturelle Selbstverständnis als Deutscher“ bereits in seinem Herkunftsland. Der Vorgang des Wohnortwechsels über Staatsgrenzen hinweg sei im Fall der Aussiedler und Spätaussiedler eher mit der Rückkehr von Auslandsdeutschen nach Deutschland vergleichbar, die ebenfalls nicht als „Migration“ betrachtet werde. Die Zeitung zitiert eine Stellungnahme der Bundeskanzlerin Angela Merkel: „Aussiedler und Spätaussiedler sind Deutsche und als solche von ausländischen Migranten zu unterscheiden“.

Internationale Regelungen über Bürgerrechte für Abkömmlinge des Staatsvolks

Gesetze für die Einreise von Menschen, die als Abkömmlinge des eigenen Staatsvolkes (als ethnische Minderheit) im Ausland leben und nach der Einreise einen Anspruch auf Teilhabe an den ausschließlich Bürgern des Einreiselandes zustehenden Rechten (Bürgerrechten) erwerben, gibt es in vielen weiteren Staaten. Beispielsweise erließ Griechenland ein Gesetz, mit welchem es griechischstämmigen Menschen aus der ehemaligen Sowjetunion ermöglichte, sich wieder in Griechenland anzusiedeln. Seitdem sind einige hunderttausend griechischstämmige Ex-Sowjetbürger, vor allem aus Georgien, der Ukraine und Kasachstan, nach Griechenland ausgewandert. Ein weiteres Beispiel sind die finnischstämmigen Bewohner des russischen Ingermanlandes. Ähnliche Gesetze existieren auch in Japan und Estland.

Einen Sonderfall stellt die Alija (die Einreise von Juden nach Israel) dar, da in diesem Fall die Kategorie „Religionszugehörigkeit“ unauflöslich mit der der „Volkszugehörigkeit“ verknüpft wird. Die aus der ehemaligen Sowjetunion stammenden Juden galten im Herkunftsland als ethnische Minderheit.

Literatur

  • Falk Blask, Belinda Bindig, Franck Gelhausen (Hrsg.): Ich packe meinen Koffer. Eine ethnologische Spurensuche rund um OstWest-Ausreisende und Spätaussiedelnde. Ringbuch Verlag, Berlin 2009, ISBN 978-3-941561-01-4.
  • Victor Dönninghaus, Jannis Panagiotidis, Hans-Christian Petersen (Hrsg.): Jenseits der „Volksgruppe“. Neue Perspektiven auf die Russlanddeutschen zwischen Russland, Deutschland und Amerika (= Schriften des Bundesinstituts für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa, Band 68). De Gruyter Oldenbourg, Berlin 2018, ISBN 978-3-11-050141-4.
  • Alfred Eisfeld: Die Russlanddeutschen. 2. Auflage 1999, ISBN 3-7844-2382-5.
  • Wilfried Heller, Hans-Joachim Bürkner, Hans-Jürgen Hofmann: Migration, Segregation und Integration von Aussiedlern – Ursachen, Zusammenhänge und Probleme. In: Erlanger Forschungen, Reihe A, Geisteswissenschaften, Band 95, 2002, S. 79–108.
  • Heinz Ingenhorst: Die Rußlanddeutschen – Aussiedler zwischen Tradition und Moderne, Frankfurt am Main 1997.
  • Christoph Pallaske: Migrationen aus Polen in die Bundesrepublik Deutschland in den 1980er und 1990er Jahren. Migrationsverläufe und Eingliederungsprozesse in sozialgeschichtlicher Perspektive. Waxmann, Münster/New York/München/Berlin 2002, ISBN 3-8309-1193-9 (online). 
  • Walter Fr. Schleser: Rückführung, Aussiedlung und Familienzusammenführung Deutscher aus Ost- und Südosteuropa. Sonderdruck aus Königsteiner Studien, Heft I und II 1984; DNB.
  • Ferdinand Stoll: Kasachstandeutsche. Migrationsstrategien Kasachstandeutscher im Übergang von ethnischer zu transnationaler Migration – aus der Sicht von Kasachstan. Kisslegg 2007, ISBN 978-3-00-023812-3.
  • Katrin Zempel-Bley: Erst waren wir Faschisten, dann waren wir Russen. Wie das Anderssein Integration verhindert. In: kulturland oldenburg. Zeitschrift der Oldenburgischen Landschaft, Ausgabe 4/2015, S. 10–15 (online).
  • Sebastian Klappert: Vertriebenenrecht. Kommentar zum Bundesvertriebenengesetz. In: Decker/Bader/Kothe (Hrsg.): Migrations- und Integrationsrecht, 2021, ISBN 978-3-406-77516-1, S. 2708–2745.

Film

  • Andrzej Klamt: Podzielona Klasa – Die geteilte Klasse – Der dt.-poln. Dokumentarfilm von Andrzej Klamt erzählt am Beispiel der Grundschulklasse des Filmemachers die Geschichte schlesischer Spätaussiedler in den 1970er Jahren. Klamt begibt sich auf die Suche nach seinen ehemaligen Klassenkameraden im polnischen Bytom (ehemals Beuthen), die zur Hälfte im kommunistischen Polen geblieben und zur anderen Hälfte nach Westdeutschland ausgewandert sind, und illustriert in Interviews und Filmausschnitten exemplarisch Schicksale und Empfindungen Hunderttausender deutscher Herkunft aus Mittel- und Osteuropa (weitere Infos).

Siehe auch

  • Geschichte der Russlanddeutschen – Geschichte der Deutschen in Russland
  • Wolgadeutsche
  • Russlandmennoniten
  • Kirgisistandeutsche, Sibiriendeutsche
  • Deutsch-Balten
  • Schwarzmeerdeutsche, Dobrudschadeutsche, Regatsdeutsche, Bukowinadeutsche, Bessarabiendeutsche, Galiziendeutsche, Bulgariendeutsche
  • Siebenbürger Sachsen, Sathmarer Schwaben, Banater Schwaben, Donauschwaben
  • Siebenbürger Landler
  • Sudetendeutsche (früher Deutschböhmen und Deutschmährer sowie Deutschschlesier)
  • Jugoslawiendeutsche
  • Vertriebenen- und Aussiedlerseelsorge
  • Zipser
  • Plautdietsch-Freunde

Weblinks

Wiktionary: Aussiedler – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
  • Thomas Darnstädt: Deutsches Blut, fremde Folter, Der Spiegel, Nr. 45/1988
  • Bundesverwaltungsamt – Spätaussiedleraufnahmeverfahren
  • Der Kompass des neuen Lebens für Spätaussiedler
  • Text des Bundesvertriebenengesetzes
  • Spätaussiedlerstatusgesetz vom 30. August 2001 (in Kraft seit 7. September 2001)
  • Materialsammlung wissenschaftlicher Quellen zur sozialen Integration von Spätaussiedlern
  • Jan Schneider: Integration. Materialien der Bundeszentrale für politische Bildung
  • Monats- und Jahresstatistiken über aufgenommene (Spät-)Aussiedler
  • Christoph Bergner und Matthias Weber (Hrsg.) Aussiedler- und Minderheitenpolitik in Deutschland. Bilanz und Perspektiven. 2009, 310 S. (PDF; 8,2 MB)
  • Zuwanderung: Ankunft – Akzeptanz – Anteilnahme, Auswahlbibliografie der Annotierten Bibliografie der Politikwissenschaft, Oktober 2015
  • SW-Radio, Radiosender für Russlanddeutsche
  • Susanne Worbs, Eva Bund, Martin Kohls, Christian Babka von Gostomski: (Spät-)Aussiedler in Deutschland. Eine Analyse aktueller Daten und Forschungsergebnisse, Forschungsbericht 20, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2013 (auch online abrufbar über das Bundesinnenministerium)

Anmerkungen

  1. Susanne Worbs, Eva Bund, Martin Kohls, Christian Babka von Gostomski: (Spät-)Aussiedler in Deutschland. Eine Analyse aktueller Daten und Forschungsergebnisse. (PDF) In: Forschungsbericht 20. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 2013, S. 7, abgerufen am 7. Mai 2018. 
  2. Diese Personen deutscher Staats- oder Volkszugehörigkeit sind in § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG legal definiert als „[Vertriebene, die] nach Abschluss der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen vor dem 1. Juli 1990 oder danach im Wege des Aufnahmeverfahrens vor dem 1. Januar 1993 die ehemals unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebiete, Danzig, Estland, Lettland, Litauen, die ehemalige Sowjetunion, Polen, die Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Jugoslawien, Albanien oder China verlassen hat oder verlässt, es sei denn, dass er, ohne aus diesen Gebieten vertrieben und bis zum 31. März 1952 dorthin zurückgekehrt zu sein, nach dem 8. Mai 1945 einen Wohnsitz in diesen Gebieten begründet hat (Aussiedler)“.
  3. Vgl. Ines Graudenz/Regina Römhild (Hrsg.): Forschungsfeld Aussiedler: Ansichten aus Deutschland (= Europäische Migrationsforschung; Bd. 1), Peter Lang, Frankfurt am Main 1996, ISBN 3-631-30003-4, S. 37.
  4. Bundesministerium des Innern, 2011. Zitiert nach Susanne Worbs, Eva Bund, Martin Kohls, Christian Babka von Gostomski: (Spät-)Aussiedler in Deutschland. Eine Analyse aktueller Daten und Forschungsergebnisse. (PDF) In: Forschungsbericht 20. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 2013, S. 18, abgerufen am 7. Mai 2018. 
  5. Familienzusammenführung von Spätaussiedlern durch Gesetz erleichtert. Bund der Vertriebenen, 17. September 2013, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 9. Januar 2018; abgerufen am 9. Januar 2018. 
  6. Sammlung der zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse der 185. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 7. Dezember 2007 in Berlin (10. Dezember 2007).
  7. Nora Räthzel: Gegenbilder. Nationale Identitäten durch Konstruktion der Anderen, Springer Fachmedien, Wiesbaden 1997, S. 184–185.
  8. Siehe Altersstruktur (Anteil) in Bundesverwaltungsamt – Der zentrale Dienstleister des Bundes: Spätaussiedler und ihre Angehörigen – Jahresstatistik 2014 (Memento vom 22. Dezember 2015 im Internet Archive).
  9. Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) – 10. BVFGÄndG am 14.09.2013 in Kraft getreten, Meldung des BVA vom 2. Oktober 2013 (Memento vom 22. Dezember 2015 im Internet Archive).
  10. BVFG-VwV 1.3 zu § 27, vgl. OVG Nordrhein-Westfalen vom 26. Oktober 2005 – 2 A 980/05; a. A. VG Köln vom 20. Januar 2005 – 13 K 2018/03.
  11. VG Köln, Urteil vom 10. September 2013, Az. 7 K 6824/12
  12. Verfahrenserleichterungen für Spätaussiedlerbewerber aus der Ostukraine. Bundesverwaltungsamt, 15. Juli 2014, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 22. Dezember 2015; abgerufen am 30. Dezember 2015. 
  13. Die Geschichte des Grenzdurchgangslagers. In: grenzdurchgangslager-friedland.niedersachsen.de. Abgerufen am 14. Januar 2018. 
  14. Heike Klovert, Thies Schnack: Spätaussiedler in Friedland: Heimkehr in die Fremde. In: Spiegel Online. 5. Februar 2017, abgerufen am 14. Januar 2018. 
  15. Neufassung des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2005 (BGBl. I S. 2474)
  16. Alwin Schröder: Die Russen von Cloppenburg, Spiegel Online vom 1. April 2005.
  17. Entscheiderbrief 5/2010, ISSN 1869-1803
  18. Kleine Anfrage des Abgeordneten Peter Ritter (Die Linke) zur Spätaussiedlerzuweisungslandesverordnung (AusZuwLVO), Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Drs. 5/3242 vom 23. Februar 2010@1@2 (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im März 2023. Suche in Webarchiven).
  19. Niederschrift Nr. 02/2008 über die Sitzung des Grundstücks- und Wirtschaftsausschusses der Gemeinde Holdorf, am Montag, dem 14. April 2008. Ergänzungen zur Niederschrift Nr. 01/2008 vom 31. März 2008, TOP 4 (Memento vom 11. Januar 2012 im Internet Archive) (PDF; 359 kB)
  20. Wolfgang Seifert: Geschichte der Zuwanderung nach Deutschland nach 1950. Bundeszentrale für politische Bildung, 31. Mai 2012, abgerufen am 21. Januar 2018. 
  21. Wolfgang Seifert: Geschichte der Zuwanderung nach Deutschland nach 1950. Bundeszentrale für politische Bildung, 31. Mai 2012, abgerufen am 14. Januar 2018.  Tabelle.
  22. (Spät-)Aussiedler. Bundeszentrale für politische Bildung, 28. November 2012, abgerufen am 14. Januar 2018.  Grafik und Tabelle.
  23. Spätaussiedler und ihre Angehörigen: Registrierungen / Verteilungen nach Herkunftsstaaten. Zeitreihe 1950 - 2022. In: bva.bund.de. Bundesverwaltungsamt (BVA), 28. Februar 2023, abgerufen am 22. Juni 2024. 
  24. Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit: 1000 Jahre Nachbarschaft, 2002.
  25. Lena Khuen-Belasi: Warum Spätaussiedler in Deutschland zwischen allen Stühlen sitzen (Memento vom 8. Juni 2008 im Internet Archive) Frankfurter Rundschau vom 27. September 1999.
  26. Jannis Panagiotidis: Aussiedler/Spätaussiedler. In: Online-Lexikon zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa, Hrsg. Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (BKGE), 2015 (Stand: 31. August 2020).
  27. Jörg Lau: Wir waren ein Einwanderungsland, Zeit Online, 8. Juni 2006.
  28. Spätaussiedler und ihre Angehörigen – Jahresstatistik 2014 (Memento vom 22. Dezember 2015 im Internet Archive), Bundesverwaltungsamt
  29. Bundeszentrale für politische Bildung: (Spät-)Aussiedler. Die soziale Situation in Deutschland, 28. November 2012.
  30. Susanne Worbs, Eva Bund, Martin Kohls, Christian Babka von Gostomski: (Spät-)Aussiedler in Deutschland. Eine Analyse aktueller Daten und Forschungsergebnisse. (PDF) In: Forschungsbericht 20. BAMF, 2013, S. 35, abgerufen am 14. Januar 2018. 
  31. Deutschland Zahl der Spätaussiedler steigt jährlich. In: Spiegel Online. 14. Januar 2018, abgerufen am 14. Januar 2018. 
  32. Drucksache 14/6573 Deutscher Bundestag: Bericht der Abgeordneten Günter Graf (Friesoythe), Hartmut Koschyk, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Max Stadler und Ulla Jelpke (PDF; 86 kB).
  33. Deutsche aus Russland. Geschichte und Gegenwart. Eine Ausstellung der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e. V., W. Kohlhammer, Stuttgart 2013, S. 56 f.
  34. Wolfgang Gärthe: Feststellung von Qualifikationen und Kenntnissen von Migrantinnen und Migranten: Assessmentverfahren als Grundlage von Integrationsplänen, S. 32 (PDF; 253 kB).
  35. Verena Wecker: Sprache und Identität im Kontext der Migration schlesischer Aussiedler nach Deutschland. SASI Heft 15, 2009, S. 99 (Memento vom 21. Januar 2012 im Internet Archive) (PDF; 939 kB).
  36. Bundeszentrale für politische Bildung: Deutsche „Bleibehilfen“ für die Minderheiten in den Herkunftsländern, 15. März 2005.
  37. Zuwanderer auf dem Land – Forschung: Integration von Aussiedlern (Memento vom 26. August 2014 im Internet Archive), Schader-Stiftung, 2007, abgerufen am 24. August 2014.
  38. Tatjana Radchenko/Débora Maehler: Noch Ausländer oder schon Deutscher? Einflussfaktoren auf die Selbsteinschätzung und Fremdwahrnehmung von Migranten, Universität zu Köln, 2010.
  39. Wolfgang Gärthe: Feststellung von Qualifikationen und Kenntnissen von Migrantinnen und Migranten: Assessmentverfahren als Grundlage von Integrationsplänen, S. 31 (PDF; 253 kB).
  40. Roland Preuß: Raus aus der Tabuzone: Ausländer – Statistiken sagen das eine, die Wirklichkeit zeigt häufig das Gegenteil. In: Das Parlament. Ausgabe 48/2008 vom 10. November 2008 (Memento vom 30. April 2009 im Internet Archive).
  41. Leo Selensky/Eduard Kirschbaum/Alina Kirschbaum (erziehungsberatung-regensburg.de (Memento vom 30. Juli 2012 im Webarchiv archive.today)): Identitätsentwicklung und Delinquenz bei jungen Aussiedlern.
  42. Pressekonferenz im Hessischen Landtag vom 8. Mai 2007 zum Bundestreffen der „Landsmannschaft der Deutschen aus Russland“ in Wiesbaden (Memento vom 1. Mai 2009 im Internet Archive).
  43. Die Russlanddeutschen bauen uns eine Brücke zwischen Russland, Deutschland und Europa. Rede von Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble anlässlich der Gedenkfeier der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland zum 65. Jahrestag der Vertreibung der Russlanddeutschen am 27. August 2006 in Stuttgart (Memento vom 30. April 2009 im Internet Archive).
  44. Über die Geschichte der Deutschen in Russland.
  45. Albert Schmid: Zur Integration von Aussiedlern. In: Christoph Bergner/Matthias Weber (Hrsg.): Aussiedler- und Minderheitenpolitik in Deutschland. Bilanz und Perspektiven. 2009, S. 77 f. (Memento vom 23. September 2015 im Internet Archive) (PDF; 8,2 MB).
  46. Albert Schmid: Zur Integration von Aussiedlern. In: Christoph Bergner/Matthias Weber (Hrsg.): Aussiedler- und Minderheitenpolitik in Deutschland. Bilanz und Perspektiven. 2009, S. 71 (Memento vom 23. September 2015 im Internet Archive) (PDF; 8,2 MB).
  47. Albert Schmid: Zur Integration von Aussiedlern. In: Christoph Bergner/Matthias Weber (Hrsg.): Aussiedler- und Minderheitenpolitik in Deutschland. Bilanz und Perspektiven. 2009, S. 73 (Memento vom 23. September 2015 im Internet Archive) (PDF; 8,2 MB).
  48. Albert Schmid: Zur Integration von Aussiedlern. In: Christoph Bergner/Matthias Weber (Hrsg.): Aussiedler- und Minderheitenpolitik in Deutschland. Bilanz und Perspektiven. 2009, S. 77 (Memento vom 23. September 2015 im Internet Archive) (PDF; 8,2 MB).
  49. Sonderlehrgänge zum Erwerb der Hochschulreife (Memento vom 30. November 2011 im Internet Archive), Flyer (PDF; 107 kB).
  50. Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen: Spätaussiedler – Migration und Integration (Memento vom 6. April 2009 im Internet Archive).
  51. Teilhabe am Leben in der Stadt. „Deutsche aus Russland“ – Ansprechpartner und Vermittler in Lohne, Nordwestzeitung vom 12. Juni 2012.
  52. Bundeszentrale für politische Bildung: Fachtagung der Bundeszentrale für politische Bildung am 29. und 30. März 2017 in Berlin / Deutsche aus Russland in Wechselwirkung mit russischsprachigen Gruppen in Deutschland, 27. März 2017.
  53. Zum Begriff siehe Jannis Panagiotidis: Postsowjetische Migranten in Deutschland. Perspektiven auf eine heterogene „Diaspora“, Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ), Ausgabe 11–12/2017, 10. März 2017.
  54. Moritz Gathmann: Quo Vadis, Deutschrussen?, ostpol.de, 3. April 2017
  55. Vier Millionen Deutsche besitzen zwei Pässe, Zeit Online, 10. April 2014.
  56. Maria Nozhenko: Staatsangehörigkeit, bpb, 1. Juli 2010.
  57. Christian Bangel: „Die Russlanddeutschen wollen dazugehören“. Interview mit Alfred Eisfeld, Zeit Online, 4. Februar 2016.
  58. Olga Silantjewa: Das Zünglein an der Waage, Moskauer Deutsche Zeitung, 17. April 2017.
  59. Natalia Frumkina/Silvia Stöber: Bundestagswahl 2017 – Wie wählen die Russlanddeutschen? faktenfinder.tagesschau.de, 21. September 2017
  60. Neue Studie zeigt, warum die AfD bei jungen Russlanddeutschen so beliebt ist, orange.handelsblatt.com, 31. Juli 2017
  61. Jan Friedmann: Russlanddeutsche in der AfD – Rechtsruck in „Klein-Moskau“, Spiegel Online, 9. September 2017.
  62. Jannis Panagiotidis: Postsowjetische Migranten in Deutschland. Perspektiven auf eine heterogene „Diaspora“, APuZ 11–12/2017, 10. März 2017.
  63. „Aussiedlung, Beheimatung, Politische Teilhabe – Deutsche aus Russland in Wechselwirkung mit russischsprachigen Gruppen in Deutschland“, RussDeutsch – Informationsportal der Russlanddeutschen, 30. März 2017.
  64. Christian Kreutzer: Wie sehr steuert Moskau die Russlanddeutschen? Interview mit Ernst Strohmaier, t-online.de, 29. Januar 2016.
  65. Jannis Panagiotidis: Die Auseinandersetzung geht quer durch die Familie. In: Der Spiegel, Nr. 10/2022, 5. März 2022, S. 65.
  66. Christoph Pallaske: Migrationen aus Polen in die Bundesrepublik Deutschland in den 1980er und 1990er Jahren. Migrationsverläufe und Eingliederungsprozesse in sozialgeschichtlicher Perspektive. Waxmann, Münster/New York 2002, S. 54–60 (academia.edu). 
  67. Klaus Ziemer: Die deutsche Minderheit in Polen nach 1945. Berlin 1990, Tagung in der Evangelischen Akademie (Memento vom 15. Juli 2018 im Internet Archive), zit. nach Dorota Simonides: Gibt es ein oberschlesisches Ethnikum? In: (Hrsg.): „Wach auf, mein Herz, und denke“. Zur Geschichte der Beziehungen zwischen Schlesien und Berlin-Brandenburg, Berlin/Oppeln 1995, ISBN 3-87466-248-9.
  68. Christina Hebel: So denken die Russen in Deutschland, 10. Oktober 2016.
  69. Boris Nentzow Foundation: Russians in Germany (Memento vom 22. Dezember 2017 im Internet Archive) (Oktober 2016).
  70. Rainer Ohliger: Menschenrechtsverletzung oder Migration? Zum historischen Ort von Flucht und Vertreibung der Deutschen nach 1945, in: Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporary History 2 (2005), H. 3, S. 429–438 (online).
  71. Jannis Panagiotidis: Geschichte der Russlanddeutschen ab Mitte der 1980er Jahre, bpb, 18. Juli 2017.
  72. Der Begriff wurde 2003 von dem US-Amerikaner Rogers Brubaker in seinem Aufsatz „Ethnicity without Groups“ geprägt; vgl. die Einladung zum „Nachwuchsworkshop ‚Jenseits der Volksgruppe‘ zur Geschichte und Gegenwart der Russlanddeutschen“ in Osnabrück am 15. und 16. Februar 2018 (PDF).
  73. Victor Dönninghaus/Jannis Panagiotidis/Hans-Christian Petersen (Hrsg.): Jenseits der „Volksgruppe“. Neue Perspektiven auf die Russlanddeutschen zwischen Russland, Deutschland und Amerika. De Gruyter Oldenbourg, 2018.
  74. Rainer Lehni: Deutsche Aussiedler sind keine Migranten, Siebenbürgische Zeitung, 5. April 2011.

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 24 Jun 2025 / 01:39

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Aussiedler ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel Zu Bauern die einen Aussiedlerhof betreiben siehe dort Als Aussiedler und Spataussiedler versteht man Zuwanderer deutscher Abstammung die aus einem Staat des ehemaligen Ostblocks in die Bundesrepublik Deutschland kamen um dort ansassig zu werden Bis Ende der 1980er Jahre kamen die meisten aus Polen und Rumanien seit 1990 meist aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion Bis zum 31 Dezember 1992 wurden im amtlichen Sprachgebrauch solche Menschen Aussiedler genannt die als deutsche Staatsangehorige in den ehemals deutschen Gebieten ostlich der Oder Neisse Linie geboren wurden und zunachst nach 1945 dort verblieben sind sowie gleichfalls deren Abkommlinge und Ehepartner anderer Volkszugehorigkeit gemass 4 Abs 3 Satz 2 BVFG die nach Deutschland ubergesiedelt sind oder die als deutsche Volkszugehorige aus einem kommunistisch regierten Land im Rahmen eines Aufnahmeverfahrens in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder der Deutschen Demokratischen Republik ubergesiedelt sind sowie die Angehorigen die sie bei der Aussiedlung begleitet haben Spataussiedler werden Menschen nur dann genannt wenn sie ab dem 1 Januar 1993 in die Bundesrepublik Deutschland zugezogen sind Wer vor dem 1 Januar 1993 in die Bundesrepublik migriert und als Aussiedler anerkannt worden ist behalt unabhangig von der Begriffsverwendung in der Umgangssprache den Aussiedler Status Die Anerkennung als Aussiedler oder Spataussiedler erfolgt nach dem Bundesvertriebenengesetz Vor allem sollen die Begriffe Aussiedler und Spataussiedler die Angehorigen von deutschen Minderheiten erfassen deren Familien teilweise seit Generationen in Ostmittel Ost und Sudosteuropa aber auch teilweise in Zentralasien gelebt haben und nach Deutschland ausgereist sind Rechtlicher Status und AnerkennungsverfahrenDas zur Prufung der Voraussetzungen fur die Anerkennung der Spataussiedlereigenschaft einschlagige Gesetz ist das am 19 Mai 1953 in Kraft getretene Bundesvertriebenengesetz BVFG das durch viele Reformen nun in einer sehr modifizierten Form angewendet wird Das BVFG ist weiterhin ausdrucklich kein Instrument zur Steuerung der Zuwanderung sondern nach wie vor ein Instrument zur Kriegsfolgenbewaltigung Personen die im Wege des Aufnahmeverfahrens als deutsche Volkszugehorige in die Bundesrepublik Deutschland einreisen erwerben zunachst den Status eines Statusdeutschen nach Art 116 Abs 1 GG und nach Ausstellung der Bescheinigung nach 15 Abs 1 BVFG dann die deutsche Staatsangehorigkeit kraft Gesetzes im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes Zugleich erfolgt auch der Statuserwerb eines Spataussiedlers Neben dem Spataussiedler konnen seit dem 14 September 2013 auch Familienangehorige des Spataussiedlers in dessen Aufnahmebescheid einbezogen werden 7 Abs 2 BVFG hierzu zahlen der Ehegatte des Spataussiedlers Abkommlinge des Spataussiedlers Kinder Enkel Urenkel usw Diesen Personen wird ein sog Einbeziehungsbescheid nach 27 Abs 2 BVFG erteilt Das Bundesvertriebenengesetz ermoglicht auch dass weitere Familienangehorigen des Spataussiedlers die nicht zum o g Personenkreis gehoren zeitgleich mit einer Person die im Besitz eines Aufnahme oder Einbeziehungsbescheides ist ausreisen 8 Abs 2 BVFG Rechtlich wird dies uber ein auf 90 Tage befristetes nationales Visum ohne Zustimmung der Auslanderbehorde ermoglicht das nach der Aufnahme im Bundesgebiet gemass 39 Nr 1 AufenthV in eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug umgewandelt wird Beschluss der Standigen Konferenz der Innenminister und senatoren der Lander vom 6 7 Dezember 2007 Zu diesen weiteren Familienangehorigen zahlen unter anderem der Ehegatten eines Abkommlings des Spataussiedlers Schwiegersohn tochter bzw Schwiegerenkelsohn enkeltochter usw der minderjahrige und ledige Abkommling eines Ehegatten des Spataussiedlers Stiefsohn tochter bzw Stiefenkelsohn Stiefenkeltochter der Ehegatte oder minderjahrige und ledige Abkommling des Spataussiedlers der aus rechtlichen Grunden nicht in den Aufnahmebescheid des Spataussiedlers einbezogen werden kann Diese Personen erwerben jedoch nicht die deutsche Staatsangehorigkeit sondern halten sich nach Auslanderrecht in der Bundesrepublik Deutschland auf Wer in Deutschland als Spataussiedler Ehegatte eines Spataussiedlers oder Abkommling eines Spataussiedlers anerkannt werden will muss mit einem Aufnahme oder Einbeziehungsbescheid einreisen Diesen erhalt er wenn er mittels eines formalen schriftlichen Aufnahmeverfahrens seine deutsche Volkszugehorigkeit nachweist Spataussiedler ist in der Regel ein deutscher Volkszugehoriger der die Republiken der ehemaligen Sowjetunion nach dem 31 Dezember 1992 im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen und innerhalb von sechs Monaten im Geltungsbereich des Gesetzes seinen standigen Aufenthalt genommen hat Aus der Legaldefinition lassen sich folgende Voraussetzungen erkennen Deutsche Volkszugehorigkeit Die Definition der deutschen Volkszugehorigkeit findet sich in 6 BVFG Sie ist unterteilt in Abs 1 Personen die bis zum 31 Dezember 1923 geboren sind und Abs 2 Personen die ab dem 1 Januar 1924 geboren sind Absatz 1 stammt in seinen Grundzugen aus einem Runderlass des Reichsministeriums des Innern vom 29 Marz 1939 RMBliV S 783 und wurde durch Einfuhrung des BVFG lediglich um die Passage Personen artfremden Blutes insbesondere Juden sind niemals deutsche Volkszugehorige auch wenn sie sich bisher als solche bezeichnet haben gekurzt Dass ein Teil dieser Definition aus dem Wortlaut der nationalsozialistischen Bestimmung von 1939 ubernommen wurde gab immer wieder Anlass zur Kritik und Spannungen im Zusammenhang mit der Diskussion um Deutschsein fur die diese rechtliche Definition oft herangezogen wird Dennoch ist ein scharfer Schnitt zwischen dieser und der bundesdeutschen Vorstellung von Abstammung zu erkennen denn heute sind Adoptivkinder den leiblichen Kindern gleichgestellt Absatz 2 der heute auf die weit grossere Anzahl von Personen gt 99 Anwendung findet unterteilt sich in drei Bereiche Abstammung von einem deutschen Volkszugehorigen Zu beachten ist dass es sich hier um die rein leibliche Abstammung handelt D h Adoptivkindern oder Personen die ihre Abstammung aufgrund fehlender Dokumente nicht nachweisen konnen mangelt es in der Regel an der Abstammung von einem deutschen Volkszugehorigen Nr 2 1 BVFG VwV zu 6 Die Person auf die man sich bei der Abstammung bezieht muss deutscher Volkszugehoriger i S d Abs 1 sein nach herrschender Meinung wird dies sicher angenommen bei Personen die nachweislich Vertreibungsmassnahmen gegenuber der deutschen Minderheit aufgrund ihrer deutschen Volkszugehorigkeit im Zeitraum 1941 1956 ausgesetzt waren z B Vertreibung oder Angehorige einer Arbeitsarmee die im Juni 1941 mindestens 18 Jahre alt waren und sich in einem Personenstandsdokument mit Deutscher Nationalitat haben eintragen lassen z B in die Geburtsurkunde eines Kindes die aufgrund einer Gesamtschau nur der deutschen Volkszugehorigkeit und keiner anderen zugerechnet werden konnen Bekenntnis zum deutschen Volkstum Das Bekenntnis zum deutschen Volkstum kann laut Gesetzestext durch ein ausdruckliches Bekenntnis durch Nationalitatenerklarung oder familiare Vermittlung der deutschen Sprache oder durch Nachweis von besonders guter Beherrschung der deutschen Sprache nachgewiesen werden in der Regel Sprachkenntnisse Niveau B1 des Gemeinsamen europaischen Referenzrahmens fur Sprachen Ob die genannten Bekenntnismoglichkeiten eine Rangfolge bilden oder als gleichwertig zu sehen sind ist nicht eindeutig erkennbar und daher Grundlage eines intensiven Meinungsstreits zwischen Rechtswissenschaft und offentlicher Verwaltung Ein klarendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts steht noch aus Sprachkenntnisse Der Spataussiedlerbewerber wird seitens der zustandigen Verwaltungsbehorde zur deutschen Auslandsvertretung eingeladen und dort getestet Inwieweit Sprachprufungen anderer Organisationen ebenfalls ausreichen um die Sprachkenntnisse nachzuweisen ist ebenfalls nicht eindeutig geregelt Es werden jedoch diverse Sprachprufungen entsprechend dem Niveau B1 des gemeinsamen europaischen Referenzrahmens fur Sprachen anerkannt da der Gesetzgeber dieses Sprachniveau explizit in 6 Abs 2 BVFG genannt hat Auch Ehegatten und volljahrige Abkommlinge des Spataussiedlers die in dessen Aufnahmebescheid einbezogen werden sollen mussen Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen Lt Verwaltungsvorschrift entspricht das dem Niveau A1 des gemeinsamen europaischen Referenzrahmens fur Sprachen Stichtagsregelung Wohnsitzkriterium und Einreise im Wege des Aufnahmeverfahrens Spataussiedler ist wenn er seit dem 8 Mai 1945 oder nach seiner Vertreibung oder der Vertreibung eines Elternteils seit dem 31 Marz 1952 oder seit seiner Geburt wenn er vor dem 1 Januar 1993 geboren ist und von einer Person abstammt die die Stichtagsvoraussetzung des 8 Mai 1945 nach Nummer 1 oder des 31 Marz 1952 nach Nummer 2 erfullt es sei denn dass Eltern oder Voreltern ihren Wohnsitz erst nach dem 31 Marz 1952 in die Aussiedlungsgebiete verlegt haben seinen Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten hatte Spataussiedler kann daher nur werden wer vor dem 1 Januar 1993 geboren ist Diese willkurlich erscheinende Grenze stellt laut Verwaltungsgericht Koln keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung gegenuber denjenigen dar die ab 1993 geboren sind Dem Gesetzgeber sei diese Grenzziehung durch Art 3 Abs 1 Grundgesetz nicht verwehrt Fur Personen die bereits ihren Hauptwohnsitz im Bundesgebiet haben kommt fur einen absehbaren Zeitraum 3 12 Monate nach der Einreise nur eine Aufnahme im Hartewege in Frage besondere Voraussetzungen mussen geltend gemacht werden z B Fluchtling des Krieges in der Ukraine die begrunden warum ein Abwarten des Verfahrens im Herkunftsgebiet fur den Antragsteller unmoglich war Nach diesem Zeitraum ist eine Anerkennung als Spataussiedler nicht mehr moglich da es am Kriterium des 4 BVFG mangelt keine Einreise im Rahmen des Aufnahmeverfahrens mit Aufnahme oder Einbeziehungsbescheid Personen die ihren Hauptwohnsitz in einem Land genommen haben das 4 BVFG nicht auffuhrt kann es ebenfalls an o g Kriterium fehlen Lager Friedland Heute werden alle in die Bundesrepublik Deutschland einreisenden Spataussiedler zunachst im Grenzdurchgangslager Friedland aufgenommen Sie werden dort registriert und nach dem Konigsteiner Schlussel auf die einzelnen Bundeslander verteilt Ausschlusstatbestande nach 5 BVFG Die Rechtsstellung eines Spataussiedlers oder einzubeziehenden Ehegatten oder Abkommlings 27 Abs 2 BVFG kann ausgeschlossen werden wenn der Bewerber einen Ausschlusstatbestand nach 5 BVFG erfullt Je nach erfulltem Ausschlusstatbestand kann dieser auch eine Sperrwirkung fur die Erteilung einer Einreisegenehmigung entfalten so dass eine Aufnahme durch das BVFG grundsatzlich nicht mehr moglich ist Nach 5 BVFG erwirbt die Rechtsstellung als Spataussiedler nicht wer in den Aussiedlungsgebieten der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewaltherrschaft erheblich Vorschub geleistet hat in den Aussiedlungsgebieten durch sein Verhalten gegen die Grundsatze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstossen hat in den Aussiedlungsgebieten in schwerwiegendem Masse seine Stellung zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer missbraucht hat eine rechtswidrige Tat begangen hat die im Inland als Verbrechen im Sinne des 12 Abs 1 des Strafgesetzbuchs anzusehen ware es sei denn die Tat ware nach deutschem Recht verjahrt oder eine Verurteilung deswegen nach dem Bundeszentralregistergesetz zu tilgen oder nach einer durch tatsachliche Anhaltspunkte gerechtfertigten Schlussfolgerung es sei denn er macht glaubhaft dass er sich von den fruheren Handlungen abgewandt hat einer Vereinigung angehort oder angehort hat die den Terrorismus unterstutzt oder eine derartige Vereinigung unterstutzt oder unterstutzt hat bei der Verfolgung politischer Ziele sich an Gewalttatigkeiten beteiligt oder offentlich zur Gewaltanwendung aufgerufen oder mit Gewaltanwendung gedroht hat oder Bestrebungen verfolgt oder unterstutzt oder verfolgt oder unterstutzt hat die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder den Gedanken der Volkerverstandigung gerichtet sind die Aussiedlungsgebiete wegen einer drohenden strafrechtlichen Verfolgung auf Grund eines kriminellen Delikts verlassen oder in den Aussiedlungsgebieten eine Funktion ausgeubt hat die fur die Aufrechterhaltung des kommunistischen Herrschaftssystems gewohnlich als bedeutsam galt oder auf Grund der Umstande des Einzelfalles war oder wer fur mindestens drei Jahre mit dem Inhaber einer solchen Funktion in hauslicher Gemeinschaft gelebt hat Wiederaufgreifen von unanfechtbar abgeschlossenen Verfahren Auch eroffnet die derzeitige Rechtslage die Moglichkeit dass rechtskraftig abgeschlossene unanfechtbar gewordene Verfahren nun fristlos wieder aufgenommen werden konnen Rechtlich wird dies durch eine Anderung des 27 Abs 3 BVG ermoglicht wodurch die normalerweise geltende 3 Monatsfrist des 51 Abs 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ausser Kraft gesetzt wird Nachtragliche Einbeziehung Auch ist nun die nachtragliche Einbeziehung von im Herkunftsgebiet verbliebenen Ehegatten oder Abkommlingen in den Aufnahmebescheid eines in Deutschland lebenden Spataussiedlers ohne vorherige Darlegung eines Hartefalles moglich Das Erfordernis der gemeinsamen Ausreise entfallt Es kommt immer ofter vor dass Abkommlinge nach der Ausreise des in Deutschland lebenden Spataussiedlers geboren wurden und somit nicht mehr als im Herkunftsgebiet verblieben gelten so dass diese dann nur nach Auslanderrecht Aufnahme in Deutschland finden konnen Diese Formulierung des Gesetzgebers fuhrt in der Praxis oftmals zu Wertungswiderspruchen Bei einem Spataussiedler der 2004 nach Deutschland eingereist ist und nun zwei Enkelkinder nachtraglich einbeziehen will die 2003 und 2005 geboren sind erhalt das 2003 geborene Enkelkind den privilegierten Status des 7 Abs 2 BVFG sowie die deutsche Staatsangehorigkeit und das 2005 geborene Kind nicht da dieses nicht als im Herkunftsgebiet verblieben gilt und es halt sich nach Auslanderrecht in Deutschland auf Rechte und Pflichten von Spataussiedlern Im Prinzip sind alle Burgerrechte auf Aussiedler und Spataussiedler anzuwenden Aufgrund des Wohnortzuweisungsgesetzes waren Spataussiedler fruher nach ihrer Einreise nach Deutschland in ihrer Freizugigkeit eingeschrankt wenn sie nicht durch eigene Erwerbstatigkeit ihren Unterhalt bestreiten konnten Hintergrund dieser Massnahme war der Umstand dass viele Spataussiedler dort ihren Wohnsitz nahmen wo bereits Familienangehorige lebten was zu hohen Aussiedleranteilen in den betreffenden Gemeinden fuhrte und die Leistungsfahigkeit dieser Gemeinden zu uberfordern drohte Aufgrund der uber viele Jahre stetig gesunkenen Zuzuge von Aussiedlern wurde das Gesetz weitgehend obsolet und daher zum 31 Dezember 2009 aufgehoben Einige Gemeinden sehen in Aussiedler bzw Spataussiedlerkontingenten bei der Vergabe von Bauplatzen ein Instrument um den Anteil von Aussiedlern und Spataussiedlern an den Einwohnern der betreffenden Gemeinde in Grenzen zu halten zum Beispiel die Gemeinde Holdorf Derartige Regelungen konnen allerdings von der Kommunalaufsicht wegen Verstosses gegen Art 3 Abs 3 GG aufgehoben werden da eine Ungleichbehandlung von Menschen die am falschen Ort geboren wurden eine verbotene Diskriminierung auf Grund der Herkunft eines Menschen darstellt und verfassungswidrig ist Im Hinblick auf das Fremdrentengesetz ist es von zentraler Bedeutung ob jemand als Aussiedler bzw Spataussiedler oder als Angehoriger eines Aussiedlers oder Spataussiedlers in Deutschland eingereist ist Nur Personen die bei der Einreise selbst den Aussiedler oder Spataussiedlerstatus hatten haben dadurch Anspruche aus dem Fremdrentengesetz das heisst auf eine hohere Altersrente als blosse Angehorige erworben Auch junge Manner mit Aussiedler oder Spataussiedlerstatus unterlagen nach Art 12a GG der Wehrpflicht bis diese im Rahmen einer Bundeswehrreform zum 1 Juli 2011 ausgesetzt worden ist GeschichteZuwanderung und Anerkennung Deutsche Staatsangehorige die nach 1945 in den fruheren deutschen Gebieten ostlich von Oder und Neisse verblieben waren und deren Nachkommen bildeten anfangs die grosste Gruppe unter den Aussiedlern Aufgrund der zumeist weiterhin bestehenden deutschen Staatsangehorigkeit besass diese Gruppe nach Art 11 des Grundgesetzes in der Bundesrepublik das Recht auf Freizugigkeit sodass sie keine Einreiseerlaubnis benotigte Von 1950 bis 2005 kamen als Aussiedler beziehungsweise Spataussiedler in die Bundesrepublik Deutschland aus der Sowjetunion und Nachfolgestaaten 2 334 334 aus Polen 1 444 847 die polnische Diaspora in Deutschland zahlt insgesamt 2 5 Millionen Mitglieder aus Rumanien 430 101 aus der Tschechoslowakei und Nachfolgestaaten 105 095 aus Jugoslawien und Nachfolgestaaten 90 378 aus sonstigen Gebieten 55 716 aus Ungarn 21 411 1990 wurde ein formliches Aufnahmeverfahren eingefuhrt bei dem die Einreisewilligen bereits im Herkunftsland die Erfullung der Aufnahmekriterien nachweisen mussen Seit 1997 wird ein Sprachtest verlangt seit 2005 auch fur Ehegatten und Kinder Familie aus Sibirien Juni 1988 im Lager Friedland Die Nachfahren der deutschen Auswanderer die sich vor dem 20 Jahrhundert in Osteuropa Rumanien Ungarn Ukraine und vor allem Russland niedergelassen hatten konnten seit den 1960er Jahren auf Antrag und mit der Begrundung ihrer deutschen Volkszugehorigkeit und oder der Familienzusammenfuhrung in die Bundesrepublik einwandern sofern ihnen die Ausreise durch das jeweilige Land gestattet wurde Denn vor dem Fall der Berliner Mauer 1989 war es mit grossen Schwierigkeiten und jahrzehntelangen Wartezeiten und Repressalien verbunden bis man in einem sozialistisch gepragten Land der Sowjetunion eine Ausreisegenehmigung erhielt auch wenn deutsche Behorden Aufnahmebereitschaft signalisierten Viele deutsche Volkszugehorige waren wahrend des Zweiten Weltkriegs nach Deutschland gekommen oder hatten ausserhalb Deutschlands fur Deutschland Kriegsdienst geleistet Sie wurden oftmals von Reichsdeutschen als Beutegermanen diffamiert und zwar vor allem deshalb weil sie wegen ihres angeblich merkwurdigen heimatfremden Sprachgebrauchs nicht als richtige Deutsche eingestuft wurden Andere deutsche Volkszugehorige wurden gleich nach dem Krieg in die sibirischen oder asiatischen Gebiete der Sowjetunion verschleppt als Reparationsmassnahme zum Ausgleich fur die Kosten die der UdSSR im Kampf gegen Deutschland entstanden sind und mussten als Zwangsarbeiter in Fabriken oder Minen arbeiten Auch sie wurden als Aussiedler oder Spataussiedler von einigen alteingesessenen Bewohnern der Bundesrepublik Deutschland nach ihrer Ubersiedelung nach Deutschland als Beutegermanen beschimpft Der Begriff Spataussiedler war ursprunglich eine nicht offizielle Bezeichnung fur Aussiedler denen ab Ende der 1970er Jahre bis zum 31 Dezember 1992 die Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland gelungen beziehungsweise haufig gegen deutsche Ausgleichszahlungen an die Ausreisestaaten gestattet worden war Jahr e Spat Aussiedler und ihre Familienangehorigen1950 1959 438 2251960 1969 221 5161970 1979 355 3811980 1989 984 0871990 397 0731991 221 9951992 230 5651993 218 8881994 222 5911995 217 8981996 177 7511997 134 4191998 103 0801999 104 9162000 95 6152001 98 4842002 91 4182003 72 8852004 59 0932005 35 5222006 7 7472007 5 7922008 4 3622009 3 3602010 2 3502011 2 1482012 1 8172013 2 4272014 5 6492015 6 1182016 6 5882017 7 0592018 7 1262019 7 1552020 4 3092021 7 0522022 7 010 1990 Westdeutschland Quelle fur 1950 1989 bpb Quelle fur 1990 2011 bpb Quellen fur 1950 2022 BVA Im Zeitraum von 1951 bis 1987 zogen etwa 1 4 Millionen Aussiedler in die Bundesrepublik zum uberwiegenden Teil aus Polen und Rumanien Ihre Eingliederung verlief weitgehend problemlos Mit der Offnung des Ostblocks seit Michail Gorbatschow veranderte sich die Situation drastisch Seit 1988 stieg die Zahl der Aussiedler sprunghaft an und erreichte 1990 mit fast 400 000 Menschen einen Hohepunkt Seitdem geht der Zuzug von Aussiedlern bzw Spataussiedlern stetig zuruck Wahrend der Anteil von Personen aus Polen und Rumanien aufgrund der Demokratisierungsprozesse und der Verbesserung der Minderheitensituation rasch absank stieg der Anteil der Deutschen aus Russland und Kasachstan seit dem Ende der Sowjetunion 1991 und den erleichterten Ausreisemoglichkeiten stark an Gefordert wurden die Ausreiseanliegen Deutscher und deutscher Volkszugehoriger in Ost und Sudosteuropa bilateral ab 1986 auch im Rahmen der KSZE von der Arbeitsgruppe Aussiedlung in der Rechtsabteilung des Auswartigen Amtes in Bonn Im Zuge der Familienzusammenfuhrung gelangten einige Deutsche aus den oben genannten Staaten auch in die DDR Ihre Anzahl wurde allerdings von den ortlichen Behorden nicht amtlich erfasst da sie nicht als Deutsche sondern als Staatsburger ihres Herkunftslandes mithin als zugewanderte Auslander eingeordnet wurden Bei der Einstufung von Menschen als Aussiedler wurde der Einfachheit halber von Amts wegen angenommen dass derjenige der als Deutscher aus einem fruher kommunistischen Land nach Deutschland gekommen sei aus seiner Heimat als ethnisch Verfolgter vertrieben worden sei und zwar auch dann wenn er selbst ohne Druck seitens der Behorden oder der Bevolkerungsmehrheit das Land verlassen wollte oder wenn ganz andere Faktoren als die Diskriminierung als Deutscher als Push Faktoren wirksam wurden Bei den Beratungen des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes das zum 1 Januar 1993 in Kraft trat gelangte die Bundestagsmehrheit hingegen zu der Auffassung dass sich in Rumanien und Polen die politischen Verhaltnisse so weit normalisiert hatten dass die deutschen Minderheiten dort nicht mehr verfolgt wurden Somit hatten nur noch solche Angehorige der deutschen Minderheit einen Anspruch auf Anerkennung als Vertriebene die individuell nachweisen konnten dass sie wegen ihrer Nationalitat verfolgt und diskriminiert worden seien Im Hinblick auf deutsche Volkszugehorige aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion hingegen wurde auch nach 1992 daran festgehalten dass jeder deutsche Volkszugehorige als solcher im Herkunftsgebiet ethnischer Verfolgung ausgesetzt gewesen und von dort vertrieben worden sei Nach 1990 erlebte Deutschland einen erhohten Zuzug an Aussiedlern beziehungsweise Spataussiedlern aus Osteuropa In den vergangenen Jahren hat dieser Zuzug nachgelassen Bis 1995 kamen entsprechend einem gesetzlich festgelegten Jahreskontingent noch immer uber 200 000 Spataussiedler pro Jahr nach Deutschland die 1996 eingefuhrten Sprachtests begrenzten diesen Zustrom sodass die Zahlen bis ins neue Jahrtausend unter 100 000 jahrlich fielen Wahrend bis 2012 noch einmal uber 1 6 Millionen Personen in die Bundesrepublik migrierten sind es seit 2006 allerdings nur noch wenige Tausend pro Jahr Im Jahr 2005 kamen laut Bundesamt fur Migration und Fluchtlinge BAMF 7 500 Spataussiedler nach Deutschland 2012 nur noch 1 817 Das Statistische Bundesamt stellte anhand des Mikrozensus fest dass 2011 ungefahr 3 2 Millionen selbst zugewanderte Spat Aussiedler und mitgereiste Familienangehorige in Deutschland lebten was bedeutete dass 71 der etwa 4 5 Millionen von 1950 bis 2011 zugewanderten Aussiedler und Spataussiedler nach wie vor in Deutschland lebten Die Differenz wird vor allem auf Todesfalle zuruckgefuhrt und nur zu einem geringen Anteil auf eine Auswanderung aus Deutschland Erst 2014 stieg die Zahl durch die Gesetzesanderung wieder spurbar auf 5 649 an Auch gingen 2014 30 009 Antrage beim Bundesverwaltungsamt BVA ein mehr als in den drei vorigen Jahren zusammen Zu den Grunden fur diesen neuerlichen Anstieg zahlten so der Historiker Alfred Eisfeld der Wegfall der Familienzuzugssperre und der Umstand dass viele in Kasachstan lebenden Deutschen fur sich dort keine Perspektive mehr sahen Die zur Anzeige dieser Grafik verwendete Erweiterung wurde dauerhaft deaktiviert Wir arbeiten aktuell daran diese und weitere betroffene Grafiken auf ein neues Format umzustellen Mehr dazu Menschen die heute noch und in der Zukunft als Spataussiedler nach Deutschland umsiedeln wollen mussen die Behauptung deutsche Volkszugehorige zu sein durch ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache nachweisen Die Konzentration auf die Deutschkenntnisse der Ausreisewilligen wurde 2001 bei den Beratungen zur Neufassung des 6 BVFG im Deutschen Bundestag folgendermassen begrundet Spataussiedler wurden kaum noch als ehemalige Volksdeutsche wahrgenommen werden konnen wenn sie ohne Deutschkenntnisse als solche anerkannt werden konnten ausserdem wurde ihre Integration zusatzlich erschwert Denn insbesondere fehlende Deutschkenntnisse stellen sich bei den russlanddeutschen Spataussiedlerfamilien zunehmend als starkes Hindernis fur deren Integration in Deutschland heraus Dadurch entstehen Belastungen fur die Sozialhaushalte welche vor allem dann schwer zu erklaren sein werden wenn die Anerkennung als Spataussiedler trotz fehlender Deutschkenntnisse moglich sein soll Laut Volkszahlungen in der Sowjetunion sank der Anteil derjenigen die Deutsch als Muttersprache angaben unter denen die als Deutsche registriert waren von 66 8 Prozent im Jahr 1970 auf 48 7 Prozent im Jahr 1989 In einer Studie der Friedrich Ebert Stiftung gaben im Jahr 2003 64 Prozent der in Deutschland aufgenommenen Spataussiedler an dass sie in ihrem Herkunftsland zu Hause nicht Deutsch gesprochen hatten In neueren soziolinguistischen Untersuchungen wird die These vertreten dass jemand der die deutsche Sprache nicht auf muttersprachlichem Niveau beherrscht es schwer haben wird unhinterfragt an seiner beanspruchten deutschen Identitat festzuhalten Allerdings gibt es auch Widerspruch gegen die These nur diejenigen seien deutsche Volkszugehorige die von ihren Eltern die deutsche Sprache vermittelt bekommen hatten Um Deutschstammige vor allem in Polen und in Russland zum Verbleib in ihren jetzigen Wohngebieten zu motivieren hat die Bundesregierung auf der Grundlage des 96 BVFG ein System von Bleibehilfen entwickelt Integration in die Gesellschaft Zur Integration von Spataussiedlern stellt die Schader Stiftung mit einer 2007 veroffentlichten Untersuchung fest Die weit uberwiegende Zahl der nach Deutschland ubersiedelten Russlanddeutschen wurde in einem sowjetischen Umfeld sozialisiert Nur noch die alteste Generation kennt rein deutschstammige Heiraten und Nachbarschaften wie sie bis zum 2 Weltkrieg ublich waren danach aber zerschlagen wurden Kultur und Lebensweise orientierten sich nicht einmal mehr an einem wenn auch uberholten und auf veraltetem Stand stagnierenden Deutschlandbild sondern an zeitgenossischen Kultur und Konsummustern der sowjetischen Gesellschaften Hauptmotiv fur die Ubersiedlung nach Deutschland war nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion die Chance fur sich selbst und die Kinder in einem wohlhabenden Land eine bessere Zukunft zu sichern Die Ausreise nach Deutschland wurde haufig gegen den Widerstand von Angehorigen der eigenen Familie durchgesetzt Insbesondere altere Kinder und Jugendliche wollten ihren alten Lebenskontext und die peer groups innerhalb derer sie sich bewegten nicht aufgeben Die Stigmatisierung der Deutschstammigen als Deutsche oder gar abwertend als Nazis in der Sowjetunion schlug nach der Ubersiedlung in die Bundesrepublik in eine Stigmatisierung als Russen um Dieser verbale Ausdruck der Ausgrenzung wurde insbesondere von der jungen Generation als Merkmal der eigenen Identitatsbildung und Selbstabgrenzung angenommen und bewirkt noch immer erhebliche Integrationsprobleme Die gleichermassen von aussen entgegengebrachte und selbst gewahlte Ausgrenzung im Aufnahmeland die vor allem auf viele mannliche jugendliche Aussiedler einwirkt steht in enger Verbindung mit dem Zeitpunkt der Ubersiedlung nach Deutschland vor oder nach Mitte der 1990er Jahre Die fruhen Aussiedlergruppen verfugten noch uber Kenntnisse der deutschen Sprache und Kultur und trafen gunstige Arbeitsmarktbedingungen in der Bundesrepublik an ihre strukturelle Integration gelang schnell und erfolgreich Unter den spateren Aussiedlergruppen besassen nur noch wenige Personen deutsche Sprachkenntnisse die kulturelle Sozialisation war eine komplett russische bzw sowjetische Die verschlechterte Arbeitsmarktlage in Deutschland und gekurzte Mittel z B fur Sprachkurse erschwerten die Eingliederung im Aufnahmeland erheblich Die Geschichte der Migration ist fur diese Menschen daher in vielen Fallen eine Geschichte des sozialen Abstiegs Ein wesentlicher Grund fur die genannte Stigmatisierung ist die Auffassung vieler alteingesessener Deutscher deutsch sei man nur dann wenn man die deutsche Sprache hinreichend gut beherrsche Laut einer auf dem 47 Kongress der Deutschen Gesellschaft fur Psychologie 2010 in Bremen vorgetragenen Studie meinen das 96 6 Prozent aller autochthonen Deutschen Auf einer Fachkonferenz der Friedrich Ebert Stiftung zum Thema Migration und Integration die im Marz 2003 stattfand wurde festgestellt dass Spataussiedler uberdurchschnittlich haufig von Arbeitslosigkeit betroffen und bedroht seien Zwar verfugen rund zwei Drittel der Spataussiedler uber eine mehr oder sogar langjahrige Berufserfahrung die wenigsten konnen aber ihre Kenntnisse in Deutschland einbringen Vielfach scheitert die berufliche Integration an mangelnden Deutsch und EDV Kenntnissen Nur rund 21 Prozent der Befragten beurteilen ihre sprachlichen Fahigkeiten als fortgeschritten oder sehr gut 36 Prozent der befragten Aussiedler geben an sie hatten zu Hause schon Deutsch gesprochen Die These wonach es unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus dem Aussiedlermilieu eine erhohte Anfalligkeit fur Drogenkonsum und Kriminalitat gebe ist umstritten Die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland betont die Chancen die die Zuwanderung von Russlanddeutschen nach Deutschland mit sich bringe weil mit ihnen junge kinderreiche und arbeitsame Menschen in eine Gesellschaft kommen die sich zunehmend der Gefahr einer Uberalterung gegenubersieht und weil sie sich mit ihren Fahigkeiten und ihrer Leistungsbereitschaft ganz gewiss nicht zu verstecken brauchen Der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schauble kommentierte 2006 die Situation mit den Worten Der spurbare Anstieg von mitreisenden Familienangehorigen mit unzureichenden Sprachkenntnissen und die schwierige Lage auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland machen uns heute mehr zu schaffen als das fruher der Fall gewesen ist Die Mehrzahl der Aussiedler bemuht sich um die eigene Integration indem sie Deutsch lernt und Arbeiten annimmt die oft weit unter ihrer personlichen Qualifikation liegen Leider haben wir mit einem Teil der jungeren mannlichen Generation einige Probleme auch wenn ich vermute dass die Darstellungen in den Medien oft uberzogen und einseitig sind Diesem Problem mussen wir mit aller Kraft und gemeinsam entgegenwirken so gut und wo immer wir konnen In Russland beurteilt man die Lage skeptischer Heute leben in der Bundesrepublik ca 2 5 Millionen Burger die als Aussiedler Spataussiedler oder deren Angehorige aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion zugewandert sind Fur viele von ihnen hat sich der Traum nach Akzeptanz und einem besseren Leben auch in Deutschland nicht verwirklicht Im Kontext dieser russischen Kritik verabschiedete die Regierung der Russischen Foderation im Juni 2007 ein staatliches Programm zur dauerhaften Ruckfuhrung von im Ausland lebenden Personen russischer Muttersprache auf das Territorium der Russischen Foderation Kurzbezeichnung Programm Landsleute Dessen Ziel ist es die Ruckwanderung von 300 000 Personen russischer Muttersprache aus der GUS Israel den USA und aus Deutschland Spataussiedler judische Zuwanderer und russische Staatsangehorige bis 2009 zu fordern Aus der Gruppe der Spataussiedler schlossen 80 Prozent und mehr die Integrationskurse die sie besucht haben erfolgreich ab der Durchschnittswert aller Einwanderergruppen liegt bei ca 70 Prozent Im Jahresdurchschnitt 2007 waren 23 542 Spataussiedler arbeitslos gemeldet 1998 waren 116 871 Spat Aussiedler als arbeitslos gemeldet 1999 belief sich ihre Zahl auf 92 054 Wahrend in den Jahren 2000 bis 2006 218 708 deutsche Zuwanderer aus der Russischen Foderation nach Deutschland kamen kehrten 13 661 Ruckwanderer in diesem Zeitraum nach Russland zuruck In zahlreichen Bundeslandern wurden sogenannte Sonderlehrgange fur Aussiedler eingerichtet wobei sich die Zielgruppen und Zulassungsvoraussetzungen je nach Land unterscheiden Die Lehrgange bauen in der Regel auf auslandischen Sekundarabschlussen mit mindestens zehnjahriger Dauer auf und fuhren in zwei Jahren zur Allgemeinen Hochschulreife beziehungsweise zur Fachhochschulreife Eine aufstockende Forderung zum BAfoG erfolgt zum Beispiel durch die Otto Benecke Stiftung e V Eisfeld schatzt dass die Integration der Spataussiedler in Deutschland uberwiegend gelungen ist obwohl sie fur viele Betroffene einen sozialen Abstieg bedeutete vor allem wenn sie keine Anerkennung ihrer Hochschulabschlusse erhielten Gruppe der Personen aus der ehemaligen Sowjetunion Hauptartikel Geschichte der Russlanddeutschen Viele Deutsche aus der ehemaligen UdSSR brachten auch nicht deutsche Familienangehorige mit Uberwog zu Beginn der Einwanderungswelle bis Anfang der 1990er Jahre der Anteil derjenigen in den Familien die sich der deutschen Kultur zugehorig fuhlten und auch Deutsch sprachen so kamen ab der bis heute andauernden vierten Phase die zunachst durch eine Verstetigung und dann eine kontinuierliche Begrenzung der Aussiedlerzuwanderung gekennzeichnet war uberwiegend Menschen ohne Kenntnisse oder mit nur geringen Kenntnissen der deutschen Sprache In manchen deutschen Stadtvierteln wird mittlerweile auch von Deutschstammigen uberwiegend Russisch gesprochen Dort leben Deutsche aus Russland ethnische Russen Angehorige anderer Volker der ehemaligen Sowjetunion sowie judische Kontingentfluchtlinge Mehrere eigenstandige russischsprachige Zeitungen beispielsweise die Tageszeitung Rheinskaja Gazeta oder die Wochenzeitschrift Russkaja Germanija erscheinen heute in Deutschland sie kommen dem anhaltenden Bedurfnis vieler Zuwanderer auch in Deutschland die russische Sprache und Kultur zu pflegen entgegen Eine die manchmal unter diesen Einwanderergruppen gesprochen wird ist derzeit im Entstehen begriffen In der Regel wird eine unterschiedlich ausgepragte Mehrsprachigkeit gepflegt wie etwa bei den Russlandmennoniten mit dem parallelen Gebrauch von Deutsch Russisch und Plautdietsch Hauptartikel Russischsprachige Bevolkerungsgruppen in Deutschland Eine kaum beachtete aber relativ grosse Mittelschicht von Deutschen legt allerdings keinen Wert darauf als Bindestrich Deutsche betrachtet zu werden und sieht sich einfach als Deutsche in Deutschland Einige deutsche Studenten aus Russland sprechen akzentfreies Deutsch auf einem fur ein Studium erforderlichen Niveau da sie entweder noch vor der Einschulung nach Deutschland kamen oder sogar bereits hier geboren wurden Viele ignorieren bei dem Begriff Deutsche aus Russland diejenigen die inzwischen nicht nur integriert sondern voll assimiliert sind und kommen nicht auf die Idee sie oder deren Vorfahren konnten zugewandert sein Viele Deutsche aus der ehemaligen Sowjetunion legen allerdings grossen Wert auf ihre deutsche Abstammung und nehmen die Titulierung Russe als grobe Beleidigung wahr Neuerdings pflegen und nutzen einige Deutsche aus Russland ihre spezifischen Sozialisationserfahrungen oder diejenigen ihrer Vorfahren aus der ehemaligen Sowjetunion auch in Deutschland Das betrifft einerseits ihre Russischkenntnisse die einen wertvollen Teil ihres Humankapitals ausmachen konnen andererseits kulturelle Traditionen die sie in einem von Russen dominierten Umfeld erworben haben und landeskundliche Kenntnisse Die Bundeszentrale fur politische Bildung bpb veranstaltete im Marz 2017 eine Konferenz zum Thema Aussiedlung Beheimatung Politische Teilhabe Deutsche aus Russland in Wechselwirkung mit russischsprachigen Gruppen in Deutschland Damit unterstellt die Bundeszentrale dass es grundlegende Gemeinsamkeiten zwischen den verschiedenen Gruppen von postsowjetischen Migranten gebe Hintergrund der Einberufung der Konferenz war der Vorwurf viele Aussiedler seien Teil von Putins funfter Kolonne in Deutschland die besonders leicht im Rahmen von dessen hybridem Krieg einsetzbar seien weil sie eine Praferenz fur Meldungen in russischer Sprache hatten Wenig bekannt ist dass laut Zensus am Stichtag dem 9 Mai 2011 ca 570 000 Menschen in der Bundesrepublik Deutschland lebten die sowohl die deutsche als auch die russische Staatsangehorigkeit besassen Bei diesen Menschen die man nicht beleidigt wenn man sie wahrheitsgemass als Russen bezeichnet handelte es sich nicht nur um Aussiedler oder Spataussiedler Das erste russische Gesetz uber die Staatsangehorigkeit wurde im November 1991 verabschiedet und legte fest dass Personen die ihren standigen Wohnsitz in der Russischen Foderation hatten bevor das Gesetz im Februar 1992 in Kraft trat automatisch als Burger der Russischen Sozialistischen Foderativen Sowjetrepublik RSFSR anerkannt wurden Diese Personen verlieren ihre Staatsangehorigkeit ausser durch Tod nur dadurch dass sie ausdrucklich aus ihr austreten was viele Spataussiedler nach ihrer Ubersiedlung nach Deutschland unterlassen haben Denn viele hielten eine Ausburgerung fur zu kostspielig und schatz t en es mit ihrem russischen Pass unkomplizierter nach Russland reisen zu konnen Zu der Zahl von Burgern Deutschlands und Russlands sind noch Menschen mit zwei Staatsangehorigkeiten hinzuzurechnen die aus einem anderen Nachfolgestaat der Sowjetunion nach Deutschland eingereist sind Der russische Aussenminister Sergei Lawrow erklarte es sei Aufgabe der Politik Russlands seine Burger zu schutzen und zwar auch im Ausland Waldemar Eisenbraun Vorsitzender der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e V behauptet dass die politischen Praferenzen der Deutschen aus Russland sich kaum von jenen der Mehrheit der Bevolkerung unterschieden Fur das Handelsblatt hingegen steht fest dass u ber Jahrzehnte Russlanddeutsche und die CDU CSU untrennbar zusammengehort hatten Vor der Fluchtlingskrise hatten zwei von drei wahlberechtigten Aussiedlern und Spataussiedlern die CDU oder die CSU gewahlt Danach habe nicht der Stimmenanteil der Linken der Grunen und der SPD sondern der der AfD dramatisch zugenommen und zwar besonders bei jungen Deutschen aus Russland Spiegel Online erklart dieses verbreitete Misstrauen gegenuber etablierten Parteien damit dass angeblich die eigenen konservativen Werte in Deutschland nicht mehr gefragt seien die traditionelle Familie die Verankerung im christlichen Glauben die Pflege von uberliefertem Brauchtum Viele Russlanddeutsche vertraten zudem die Ansicht die Fluchtlinge aus dem arabischen Raum seien freundlicher aufgenommen worden und bekamen offentliche Leistungen die sich selbst hatten hart erkampfen mussen Hinzu komme dass einige noch in der Sowjetunion fremden und islamfeindliche Grundhaltungen verinnerlicht haben sie glauben bereitwillig Verschworungstheorien die russische Medien nahren Eine im Oktober 2016 erschienene Untersuchung des Sachverstandigenrats deutscher Stiftungen fur Migration und Integration zu den Parteipraferenzen von Migranten zeigt jedoch dass sich die Spat Aussiedler insgesamt also nicht nur die Russlanddeutschen den Praferenzen der Bevolkerung ohne Migrationshintergrund angenahert haben Aussiedler und Spataussiedler waren damals unter den Wahlern der Linken sogar deutlich uberreprasentiert was die These Deutsche aus Russland seien generell eher rechtsgerichtet als fragwurdig erscheinen lasst Nach Ansicht von Hartmut Koschyk dem Beauftragten der Bundesregierung fur Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten ist die Integration Deutscher aus Russland in die bundesdeutsche Gesellschaft gelungen Gerade fur die Russlanddeutschen die vielfach in ihrer angestammten Heimat wegen ihrer deutschen Wurzeln als Fremde behandelt wurden aber auch nicht in Deutschland heimisch zu werden glaubten weil sie wegen ihres russischen Akzents oder ihrer Herkunft aus Russland fur fremd gehalten wurden stellt sich die Frage nach der eigenen heimatlichen Verortung auf besondere Weise Vielfach ist auch der christliche Glaube gerade fur die Spataussiedler von Identitat stiftender Bedeutung Der sakulare Staat stiftet keinen Lebenssinn er sattigt nicht die transzendentalen Bedurfnisse des Menschen Es sind die Spataussiedler die aufgrund ihrer mehrheitlich christlichen Verwurzelung und gelebten Religiositat auch ihren in Deutschland geborenen Landsleuten etwas vorleben Ernst Strohmaier Geschaftsfuhrer der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e V bestatigt dass die meisten Deutschen aus Russland gut in die deutsche Gesellschaft integriert seien Er kritisiert allerdings dass nach den 1990er Jahren die Arbeit mit Problemgruppen unter russlanddeutschen Jugendlichen vernachlassigt worden sei Ohne nachholende Integration konne durchaus eine Parallelgesellschaft entstehen in der eine Minderheit von Russlanddeutschen sich mit wirklich Russischstammigen in Deutschland vereinige Ein Anschluss dieser Deutschen aus Russland an Rechtsextremisten die von Russland unterstutzt wurden und russische Mafia Gruppen sei nicht ausgeschlossen Angesichts des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine am 24 Februar 2022 stellt sich erneut die Frage nach der Loyalitat von Menschen die oder deren Vorfahren aus der Sowjetunion oder einem ihrer Nachfolgestaaten nach Deutschland zugewandert sind gegenuber dem Putin Regime in Russland Jannis Panagiotidis von der Universitat Wien Spezialist fur postsowjetische Migration in Deutschland spricht in einem Interview von einer Community Russischsprachiger und von russischstammigen Deutschen Nur eine Minderheit halte in Treue zu Putin es handele sich dabei zumeist um Menschen die bei der Einreise nach Deutschland kein Deutsch sprachen und sich nicht wirklich in die deutsche Gesellschaft integriert fuhlen Sie informieren sich fast ausschliesslich uber russische Staatsmedien und sind besonders intensiv der migrationsfeindlichen und nationalistischen Propaganda des Kreml ausgesetzt Im Jahr 2016 also nach der Annexion der Krim durch Russland sei festgestellt worden dass 17 Prozent der Menschen aus der ehemaligen Sowjetunion eher russlandtreu seien Jungere neigten starker als Altere dazu generell autoritare Obrigkeitsstaaten abzulehnen also auch das politische System Russlands Panagiotidis halt es ausserdem fur schwierig innerhalb der Community eine saubere Unterscheidung zwischen russischen Migranten und Deutschen aus Russland vorzunehmen die er Exilrussen und Russlanddeutsche nennt da in vielen Familien ein Teil einen russlanddeutschen Hintergrund hat und der andere einen russischen oder ukrainischen Panagiotidis geht davon aus dass sich als Folge der russischen Aggression das Verhaltnis der Menschen zu Russland mit Familiengeschichte in der Sowjetunion weiter abkuhlen werde Gruppe der Personen aus Polen Hauptartikel Deutsche Minderheit in Polen Die meisten der uber 1 4 Millionen aus Polen zugewanderten Aussiedler reisten in den 1980er Jahren bis 1991 zu als der Zuzug aus diesem Herkunftsland stark begrenzt wurde Bereits vor dem Fall des Eisernen Vorhangs hatte die Ausreise polnischer Staatsburger die mit einem Touristenvisum nach Westdeutschland reisten und erst hier einen Antrag auf Anerkennung als Aussiedler stellten stark zugenommen 1987 48 419 1988 140 226 1989 250 340 1990 113 253 und 1991 40 129 Die Aussiedler aus Polen der 1980er Jahre waren zumeist polnisch sozialisiert Der Anteil der Migranten mit ausschliesslich polnischen Sprachkenntnissen fur diesen Zeitraum wird mit 80 bis 95 Prozent angegeben Zu der Gruppe der Deutschen aus Polen gehoren ursprunglich ethnisch polnische Menschen die schon vor 1945 in das Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland ausgewandert und hier eingeburgert worden sind sofern sie nicht zum Zeitpunkt ihrer Ubersiedlung bereits deutsche Staatsangehorige waren diese Menschen gehor t en allerdings nicht zu den Spataussiedlern ethnisch Deutsche die nach 1945 aus den 1937 zum Deutschen Reich gehorenden Gebieten ostlich der Oder Neisse Linie in die Bundesrepublik Deutschland ausgewandert sind deutsche Staatsangehorige ethnisch Deutsche die nach dem Zweiten Weltkrieg aus Danzig oder aus Gebieten zugewandert sind die bereits vor 1945 zu Polen gehorten deutsche Volkszugehorige ethnische Polen die 1937 als nationale Minderheit im Deutschen Reich anerkannt waren und die deutsche Staatsangehorigkeit besassen sowie die Abkommlinge der genannten Personen Auch ethnische Polen galten also bereits bei ihrer Ubersiedelung in die Bundesrepublik Deutschland als Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und damit als Spataussiedler und nicht als zugewanderte Auslander wenn sie oder ihre Vorfahren vor 1937 die deutsche Staatsangehorigkeit besassen Da der Begriff des Deutschen im Sinne des Grundgesetzes wie er 1949 formuliert wurde die Grenzen des Deutschen Reichs von 1937 zugrunde legt wird namlich davon ausgegangen dass diese Staatsangehorigkeit theoretisch nie erloschen ist Siehe auch Polen in DeutschlandSprachverwendungIn vielen Statistiken werden Aussiedler als Kategorie aufgefuhrt Die auffallend niedrigen Zahlen erklaren sich dadurch dass Aussiedler in der offiziellen Statistik der Bundesregierung nur so lange als solche aufgefuhrt werden bis sie die deutsche Staatsangehorigkeit verliehen bekommen haben Umgangssprachlich wird aber eine ausgesiedelte Person mit bereits vorhandener deutscher Staatsburgerschaft oft immer noch als Aussiedler bezeichnet Fluchtlinge und Vertriebene Deutsche die nach dem Zweiten Weltkrieg aus den danach unter fremder Verwaltung stehenden ehemaligen deutschen Ostgebieten vertrieben wurden 1945 1948 werden als Vertriebene bezeichnet Sowohl Fluchtlinge 1944 45 Vertriebene bzw im Sprachgebrauch der DDR Umsiedler 1945 48 als auch Aussiedler 1957 1992 werden als Heimatvertriebene bezeichnet Bis 1992 zahlten auch die Aussiedler zur Gruppe der Heimatvertriebenen Aussiedler die aus den historischen deutschen Ostgebieten kommen waren bereits im Besitz der deutschen Staatsangehorigkeit da entweder ihre Vorfahren oder sie noch selbst Burger des Deutschen Reiches Gebietsstand 31 Dezember 1937 waren Russlanddeutsche Deutsche aus Russland Deutschrussen Hauptartikel Russlanddeutsche Die Bedeutung des Begriffs Russlanddeutsche der fruher auf Aussiedler und Spataussiedler aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion und die dort noch Lebenden bezogen wurden verengt sich zusehends auf diejenigen Deutschen die sich dauerhaft in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion insbesondere in Russland aufhalten wahrend die Ubergesiedelten sich heute selbst uberwiegend als Deutsche aus Russland bezeichnen Sprachpragend ist hier insbesondere die Selbstbezeichnung der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e V Die zunehmende Verwendung der Bezeichnung Deutschrussen fur Aussiedler und Spataussiedler aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion als Fremdbezeichnung ist hingegen irrefuhrend wenn nicht unterstellt werden soll dass es sich bei den betreffenden Menschen um Russen handele die Deutsche werden wollen Tatsachlich galten Aussiedler und Spataussiedler aus offizieller deutscher Sicht bereits vor ihrer Ubersiedlung nach Deutschland als Deutsche und mussen demnach auch dann als Deutsche eingeordnet werden wenn sie sich untereinander in russischer Sprache unterhalten und diese Sprache besser beherrschen als die deutsche Sprache russischsprachige Bevolkerungsgruppen in Deutschland In einem 2016 veroffentlichten Text von Spiegel Online uber russischsprachige Burger und Russen die in Deutschland leben ist abwechselnd von sogenannten Russlanddeutschen Deutschrussen russischsprachigen Burgern und Russischstammigen die Rede wobei offenbar die Begriffe sich auf dieselben Menschen beziehen sollen In der Uberschrift werden diese sogar zu den Russen gezahlt In dem Beitrag wird eine von einem als kreml kritisch vorgestellten russischen Institut veroffentlichte englischsprachige Studie Russians in Germany zitiert die sich auch auf Deutsche aus Russland bezieht 78 Prozent der Befragten seien German Resettlers also deutsche Rucksiedler gewesen Es wird in dem Artikel zur Kenntnis genommen dass sich wie die Studie herausgefunden haben will 44 Prozent der Bezugsgruppe als deutsch verstehen Migranten Nachdem Rainer Ohliger bereits 2005 fur eine differenzierte Integration von Vertriebenen und Spataussiedlern in die allgemeine Migrationsgeschichte eingetreten ist vertritt Panagiotidis die These dass alle aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion Zugezogenen Migranten seien auf die die Untersuchungsmethoden angewandt werden mussten die bei anderen Migrantengruppen vor allem aus dem Mittelmeerraum ublich seien Sowohl unauffallige Integration als auch fortbestehende Segregation beschreiben so Panagiotidis die Realitat unterschiedlicher Milieus innerhalb der Grossgruppe russlanddeutsche Spataussiedler Diese Grossgruppe ist angesichts ihrer Grosse der unterschiedlichen mitgebrachten Voraussetzungen der einzelnen Menschen und der Diversitat der soziookonomischen Lebenslagen notwendigerweise heterogen Mit dieser Heterogenitat welche sich in der inzwischen erwachsenen zweiten und der heranwachsenden dritten Generation noch verstarken wird sind die Russlanddeutschen heute zuallererst Teil der diversen bundesdeutschen Migrationsgesellschaft Der Gebrauch der russischen Sprache und der Konsum russischer Lebensmittel hat hier genauso Platz wie die Assimilation in die bundesdeutsche Mittelklasse bei gleichzeitigem mehr oder weniger stark ausgepragtem Bewusstsein um die eigene andere Herkunft oder auch die segmentierte Integration in religios definierten Gemeinschaften Genauso wie bei anderen migrantischen Gruppen gilt es bei den Russlanddeutschen diese Vielfalt der Erfahrungen und Lebensentwurfe stets zu berucksichtigen um unzutreffende homogenisierende Interpretationen ihrer Gegenwart zu vermeiden Generell warnen Panagiotidis und andere vor groupism d h vor dem haufig anzutreffenden Denkschema Ein bestimmter Mensch gehort nicht der sozialen Gruppe x an und weist deshalb nicht die Eigenschaft y auf Die Bezeichnung Deutscher aus Russland als Migranten trifft bei Aussiedler Funktionaren auf Widerspruch So meint Dietmar Schulmeister Landesvorsitzender der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland in Nordrhein Westfalen Russlanddeutsche sind keine Migranten Die Siebenburgische Zeitung begrundet die Ablehnung der Bezeichnung von Aussiedlern und Spataussiedlern als Migranten damit dass mit dem Begriff fast zwangslaufig die Konnotation Auslander verbunden sei Das wesentliche Merkmal eines Menschen deutscher Volkszugehorigkeit aber sei das kulturelle Selbstverstandnis als Deutscher bereits in seinem Herkunftsland Der Vorgang des Wohnortwechsels uber Staatsgrenzen hinweg sei im Fall der Aussiedler und Spataussiedler eher mit der Ruckkehr von Auslandsdeutschen nach Deutschland vergleichbar die ebenfalls nicht als Migration betrachtet werde Die Zeitung zitiert eine Stellungnahme der Bundeskanzlerin Angela Merkel Aussiedler und Spataussiedler sind Deutsche und als solche von auslandischen Migranten zu unterscheiden Internationale Regelungen uber Burgerrechte fur Abkommlinge des StaatsvolksGesetze fur die Einreise von Menschen die als Abkommlinge des eigenen Staatsvolkes als ethnische Minderheit im Ausland leben und nach der Einreise einen Anspruch auf Teilhabe an den ausschliesslich Burgern des Einreiselandes zustehenden Rechten Burgerrechten erwerben gibt es in vielen weiteren Staaten Beispielsweise erliess Griechenland ein Gesetz mit welchem es griechischstammigen Menschen aus der ehemaligen Sowjetunion ermoglichte sich wieder in Griechenland anzusiedeln Seitdem sind einige hunderttausend griechischstammige Ex Sowjetburger vor allem aus Georgien der Ukraine und Kasachstan nach Griechenland ausgewandert Ein weiteres Beispiel sind die finnischstammigen Bewohner des russischen Ingermanlandes Ahnliche Gesetze existieren auch in Japan und Estland Einen Sonderfall stellt die Alija die Einreise von Juden nach Israel dar da in diesem Fall die Kategorie Religionszugehorigkeit unaufloslich mit der der Volkszugehorigkeit verknupft wird Die aus der ehemaligen Sowjetunion stammenden Juden galten im Herkunftsland als ethnische Minderheit LiteraturFalk Blask Belinda Bindig Franck Gelhausen Hrsg Ich packe meinen Koffer Eine ethnologische Spurensuche rund um OstWest Ausreisende und Spataussiedelnde Ringbuch Verlag Berlin 2009 ISBN 978 3 941561 01 4 Victor Donninghaus Jannis Panagiotidis Hans Christian Petersen Hrsg Jenseits der Volksgruppe Neue Perspektiven auf die Russlanddeutschen zwischen Russland Deutschland und Amerika Schriften des Bundesinstituts fur Kultur und Geschichte der Deutschen im ostlichen Europa Band 68 De Gruyter Oldenbourg Berlin 2018 ISBN 978 3 11 050141 4 Alfred Eisfeld Die Russlanddeutschen 2 Auflage 1999 ISBN 3 7844 2382 5 Wilfried Heller Hans Joachim Burkner Hans Jurgen Hofmann Migration Segregation und Integration von Aussiedlern Ursachen Zusammenhange und Probleme In Erlanger Forschungen Reihe A Geisteswissenschaften Band 95 2002 S 79 108 Heinz Ingenhorst Die Russlanddeutschen Aussiedler zwischen Tradition und Moderne Frankfurt am Main 1997 Christoph Pallaske Migrationen aus Polen in die Bundesrepublik Deutschland in den 1980er und 1990er Jahren Migrationsverlaufe und Eingliederungsprozesse in sozialgeschichtlicher Perspektive Waxmann Munster New York Munchen Berlin 2002 ISBN 3 8309 1193 9 online Walter Fr Schleser Ruckfuhrung Aussiedlung und Familienzusammenfuhrung Deutscher aus Ost und Sudosteuropa Sonderdruck aus Konigsteiner Studien Heft I und II 1984 DNB Ferdinand Stoll Kasachstandeutsche Migrationsstrategien Kasachstandeutscher im Ubergang von ethnischer zu transnationaler Migration aus der Sicht von Kasachstan Kisslegg 2007 ISBN 978 3 00 023812 3 Katrin Zempel Bley Erst waren wir Faschisten dann waren wir Russen Wie das Anderssein Integration verhindert In kulturland oldenburg Zeitschrift der Oldenburgischen Landschaft Ausgabe 4 2015 S 10 15 online Sebastian Klappert Vertriebenenrecht Kommentar zum Bundesvertriebenengesetz In Decker Bader Kothe Hrsg Migrations und Integrationsrecht 2021 ISBN 978 3 406 77516 1 S 2708 2745 FilmAndrzej Klamt Podzielona Klasa Die geteilte Klasse Der dt poln Dokumentarfilm von Andrzej Klamt erzahlt am Beispiel der Grundschulklasse des Filmemachers die Geschichte schlesischer Spataussiedler in den 1970er Jahren Klamt begibt sich auf die Suche nach seinen ehemaligen Klassenkameraden im polnischen Bytom ehemals Beuthen die zur Halfte im kommunistischen Polen geblieben und zur anderen Halfte nach Westdeutschland ausgewandert sind und illustriert in Interviews und Filmausschnitten exemplarisch Schicksale und Empfindungen Hunderttausender deutscher Herkunft aus Mittel und Osteuropa weitere Infos Siehe auchGeschichte der Russlanddeutschen Geschichte der Deutschen in Russland Wolgadeutsche Russlandmennoniten Kirgisistandeutsche Sibiriendeutsche Deutsch Balten Schwarzmeerdeutsche Dobrudschadeutsche Regatsdeutsche Bukowinadeutsche Bessarabiendeutsche Galiziendeutsche Bulgariendeutsche Siebenburger Sachsen Sathmarer Schwaben Banater Schwaben Donauschwaben Siebenburger Landler Sudetendeutsche fruher Deutschbohmen und Deutschmahrer sowie Deutschschlesier Jugoslawiendeutsche Vertriebenen und Aussiedlerseelsorge Zipser Plautdietsch FreundeWeblinksWiktionary Aussiedler Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Thomas Darnstadt Deutsches Blut fremde Folter Der Spiegel Nr 45 1988 Bundesverwaltungsamt Spataussiedleraufnahmeverfahren Der Kompass des neuen Lebens fur Spataussiedler Text des Bundesvertriebenengesetzes Spataussiedlerstatusgesetz vom 30 August 2001 in Kraft seit 7 September 2001 Materialsammlung wissenschaftlicher Quellen zur sozialen Integration von Spataussiedlern Jan Schneider Integration Materialien der Bundeszentrale fur politische Bildung Monats und Jahresstatistiken uber aufgenommene Spat Aussiedler Christoph Bergner und Matthias Weber Hrsg Aussiedler und Minderheitenpolitik in Deutschland Bilanz und Perspektiven 2009 310 S PDF 8 2 MB Zuwanderung Ankunft Akzeptanz Anteilnahme Auswahlbibliografie der Annotierten Bibliografie der Politikwissenschaft Oktober 2015 SW Radio Radiosender fur Russlanddeutsche Susanne Worbs Eva Bund Martin Kohls Christian Babka von Gostomski Spat Aussiedler in Deutschland Eine Analyse aktueller Daten und Forschungsergebnisse Forschungsbericht 20 Bundesamt fur Migration und Fluchtlinge 2013 auch online abrufbar uber das Bundesinnenministerium AnmerkungenSusanne Worbs Eva Bund Martin Kohls Christian Babka von Gostomski Spat Aussiedler in Deutschland Eine Analyse aktueller Daten und Forschungsergebnisse PDF In Forschungsbericht 20 Bundesamt fur Migration und Fluchtlinge 2013 S 7 abgerufen am 7 Mai 2018 Diese Personen deutscher Staats oder Volkszugehorigkeit sind in 1 Abs 2 Nr 3 BVFG legal definiert als Vertriebene die nach Abschluss der allgemeinen Vertreibungsmassnahmen vor dem 1 Juli 1990 oder danach im Wege des Aufnahmeverfahrens vor dem 1 Januar 1993 die ehemals unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebiete Danzig Estland Lettland Litauen die ehemalige Sowjetunion Polen die Tschechoslowakei Ungarn Rumanien Bulgarien Jugoslawien Albanien oder China verlassen hat oder verlasst es sei denn dass er ohne aus diesen Gebieten vertrieben und bis zum 31 Marz 1952 dorthin zuruckgekehrt zu sein nach dem 8 Mai 1945 einen Wohnsitz in diesen Gebieten begrundet hat Aussiedler Vgl Ines Graudenz Regina Romhild Hrsg Forschungsfeld Aussiedler Ansichten aus Deutschland Europaische Migrationsforschung Bd 1 Peter Lang Frankfurt am Main 1996 ISBN 3 631 30003 4 S 37 Bundesministerium des Innern 2011 Zitiert nach Susanne Worbs Eva Bund Martin Kohls Christian Babka von Gostomski Spat Aussiedler in Deutschland Eine Analyse aktueller Daten und Forschungsergebnisse PDF In Forschungsbericht 20 Bundesamt fur Migration und Fluchtlinge 2013 S 18 abgerufen am 7 Mai 2018 Familienzusammenfuhrung von Spataussiedlern durch Gesetz erleichtert Bund der Vertriebenen 17 September 2013 archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 9 Januar 2018 abgerufen am 9 Januar 2018 Sammlung der zur Veroffentlichung freigegebenen Beschlusse der 185 Sitzung der Standigen Konferenz der Innenminister und senatoren der Lander am 7 Dezember 2007 in Berlin 10 Dezember 2007 Nora Rathzel Gegenbilder Nationale Identitaten durch Konstruktion der Anderen Springer Fachmedien Wiesbaden 1997 S 184 185 Siehe Altersstruktur Anteil in Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Spataussiedler und ihre Angehorigen Jahresstatistik 2014 Memento vom 22 Dezember 2015 im Internet Archive Anderung des Bundesvertriebenengesetzes BVFG 10 BVFGAndG am 14 09 2013 in Kraft getreten Meldung des BVA vom 2 Oktober 2013 Memento vom 22 Dezember 2015 im Internet Archive BVFG VwV 1 3 zu 27 vgl OVG Nordrhein Westfalen vom 26 Oktober 2005 2 A 980 05 a A VG Koln vom 20 Januar 2005 13 K 2018 03 VG Koln Urteil vom 10 September 2013 Az 7 K 6824 12 Verfahrenserleichterungen fur Spataussiedlerbewerber aus der Ostukraine Bundesverwaltungsamt 15 Juli 2014 archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 22 Dezember 2015 abgerufen am 30 Dezember 2015 Die Geschichte des Grenzdurchgangslagers In grenzdurchgangslager friedland niedersachsen de Abgerufen am 14 Januar 2018 Heike Klovert Thies Schnack Spataussiedler in Friedland Heimkehr in die Fremde In Spiegel Online 5 Februar 2017 abgerufen am 14 Januar 2018 Neufassung des Gesetzes uber die Festlegung eines vorlaufigen Wohnortes fur Spataussiedler in der Fassung der Bekanntmachung vom 10 August 2005 BGBl I S 2474 Alwin Schroder Die Russen von Cloppenburg Spiegel Online vom 1 April 2005 Entscheiderbrief 5 2010 ISSN 1869 1803 Kleine Anfrage des Abgeordneten Peter Ritter Die Linke zur Spataussiedlerzuweisungslandesverordnung AusZuwLVO Landtag Mecklenburg Vorpommern Drs 5 3242 vom 23 Februar 2010 1 2 Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Marz 2023 Suche in Webarchiven Niederschrift Nr 02 2008 uber die Sitzung des Grundstucks und Wirtschaftsausschusses der Gemeinde Holdorf am Montag dem 14 April 2008 Erganzungen zur Niederschrift Nr 01 2008 vom 31 Marz 2008 TOP 4 Memento vom 11 Januar 2012 im Internet Archive PDF 359 kB Wolfgang Seifert Geschichte der Zuwanderung nach Deutschland nach 1950 Bundeszentrale fur politische Bildung 31 Mai 2012 abgerufen am 21 Januar 2018 Wolfgang Seifert Geschichte der Zuwanderung nach Deutschland nach 1950 Bundeszentrale fur politische Bildung 31 Mai 2012 abgerufen am 14 Januar 2018 Tabelle Spat Aussiedler Bundeszentrale fur politische Bildung 28 November 2012 abgerufen am 14 Januar 2018 Grafik und Tabelle Spataussiedler und ihre Angehorigen Registrierungen Verteilungen nach Herkunftsstaaten Zeitreihe 1950 2022 In bva bund de Bundesverwaltungsamt BVA 28 Februar 2023 abgerufen am 22 Juni 2024 Bayerische Landeszentrale fur politische Bildungsarbeit 1000 Jahre Nachbarschaft 2002 Lena Khuen Belasi Warum Spataussiedler in Deutschland zwischen allen Stuhlen sitzen Memento vom 8 Juni 2008 im Internet Archive Frankfurter Rundschau vom 27 September 1999 Jannis Panagiotidis Aussiedler Spataussiedler In Online Lexikon zur Kultur und Geschichte der Deutschen im ostlichen Europa Hrsg Carl von Ossietzky Universitat Oldenburg und Bundesinstitut fur Kultur und Geschichte der Deutschen im ostlichen Europa BKGE 2015 Stand 31 August 2020 Jorg Lau Wir waren ein Einwanderungsland Zeit Online 8 Juni 2006 Spataussiedler und ihre Angehorigen Jahresstatistik 2014 Memento vom 22 Dezember 2015 im Internet Archive Bundesverwaltungsamt Bundeszentrale fur politische Bildung Spat Aussiedler Die soziale Situation in Deutschland 28 November 2012 Susanne Worbs Eva Bund Martin Kohls Christian Babka von Gostomski Spat Aussiedler in Deutschland Eine Analyse aktueller Daten und Forschungsergebnisse PDF In Forschungsbericht 20 BAMF 2013 S 35 abgerufen am 14 Januar 2018 Deutschland Zahl der Spataussiedler steigt jahrlich In Spiegel Online 14 Januar 2018 abgerufen am 14 Januar 2018 Drucksache 14 6573 Deutscher Bundestag Bericht der Abgeordneten Gunter Graf Friesoythe Hartmut Koschyk Marieluise Beck Bremen Dr Max Stadler und Ulla Jelpke PDF 86 kB Deutsche aus Russland Geschichte und Gegenwart Eine Ausstellung der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e V W Kohlhammer Stuttgart 2013 S 56 f Wolfgang Garthe Feststellung von Qualifikationen und Kenntnissen von Migrantinnen und Migranten Assessmentverfahren als Grundlage von Integrationsplanen S 32 PDF 253 kB Verena Wecker Sprache und Identitat im Kontext der Migration schlesischer Aussiedler nach Deutschland SASI Heft 15 2009 S 99 Memento vom 21 Januar 2012 im Internet Archive PDF 939 kB Bundeszentrale fur politische Bildung Deutsche Bleibehilfen fur die Minderheiten in den Herkunftslandern 15 Marz 2005 Zuwanderer auf dem Land Forschung Integration von Aussiedlern Memento vom 26 August 2014 im Internet Archive Schader Stiftung 2007 abgerufen am 24 August 2014 Tatjana Radchenko Debora Maehler Noch Auslander oder schon Deutscher Einflussfaktoren auf die Selbsteinschatzung und Fremdwahrnehmung von Migranten Universitat zu Koln 2010 Wolfgang Garthe Feststellung von Qualifikationen und Kenntnissen von Migrantinnen und Migranten Assessmentverfahren als Grundlage von Integrationsplanen S 31 PDF 253 kB Roland Preuss Raus aus der Tabuzone Auslander Statistiken sagen das eine die Wirklichkeit zeigt haufig das Gegenteil In Das Parlament Ausgabe 48 2008 vom 10 November 2008 Memento vom 30 April 2009 im Internet Archive Leo Selensky Eduard Kirschbaum 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Vermittler in Lohne Nordwestzeitung vom 12 Juni 2012 Bundeszentrale fur politische Bildung Fachtagung der Bundeszentrale fur politische Bildung am 29 und 30 Marz 2017 in Berlin Deutsche aus Russland in Wechselwirkung mit russischsprachigen Gruppen in Deutschland 27 Marz 2017 Zum Begriff siehe Jannis Panagiotidis Postsowjetische Migranten in Deutschland Perspektiven auf eine heterogene Diaspora Aus Politik und Zeitgeschichte APuZ Ausgabe 11 12 2017 10 Marz 2017 Moritz Gathmann Quo Vadis Deutschrussen ostpol de 3 April 2017 Vier Millionen Deutsche besitzen zwei Passe Zeit Online 10 April 2014 Maria Nozhenko Staatsangehorigkeit bpb 1 Juli 2010 Christian Bangel Die Russlanddeutschen wollen dazugehoren Interview mit Alfred Eisfeld Zeit Online 4 Februar 2016 Olga Silantjewa Das Zunglein an der Waage Moskauer Deutsche Zeitung 17 April 2017 Natalia Frumkina Silvia Stober Bundestagswahl 2017 Wie wahlen die Russlanddeutschen faktenfinder tagesschau de 21 September 2017 Neue Studie zeigt warum 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Klaus Ziemer Die deutsche Minderheit in Polen nach 1945 Berlin 1990 Tagung in der Evangelischen Akademie Memento vom 15 Juli 2018 im Internet Archive zit nach Dorota Simonides Gibt es ein oberschlesisches Ethnikum In Hrsg Wach auf mein Herz und denke Zur Geschichte der Beziehungen zwischen Schlesien und Berlin Brandenburg Berlin Oppeln 1995 ISBN 3 87466 248 9 Christina Hebel So denken die Russen in Deutschland 10 Oktober 2016 Boris Nentzow Foundation Russians in Germany Memento vom 22 Dezember 2017 im Internet Archive Oktober 2016 Rainer Ohliger Menschenrechtsverletzung oder Migration Zum historischen Ort von Flucht und Vertreibung der Deutschen nach 1945 in Zeithistorische Forschungen Studies in Contemporary History 2 2005 H 3 S 429 438 online Jannis Panagiotidis Geschichte der Russlanddeutschen ab Mitte der 1980er Jahre bpb 18 Juli 2017 Der Begriff wurde 2003 von dem US Amerikaner Rogers Brubaker in seinem Aufsatz Ethnicity without Groups gepragt vgl die Einladung zum 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