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Das Verkehrsrecht ist Teil des Verkehrswesens und umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen die mit dem Verkehr

Straßenverkehrsrecht

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Das Verkehrsrecht ist Teil des Verkehrswesens und umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern, in Verbindung stehen. Es ist sehr komplex, da es sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt. Aufgrund der Verschiedenheit der zu regelnden Anforderungen kann es nur schwer in einer Kodifikation erfasst werden und ist daher einer detaillierten Gesetzgebung unterzogen. Neben der Sorge für eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur ist das Verkehrsrecht einer der beiden großen Aufgabenbereiche der Verkehrspolitik.

Systematisierung

Eine mögliche Einteilung stellt die Unterscheidung in Vorschriften des öffentlichen Rechts und in Vorschriften des Privatrechts dar. Zum öffentlichen Verkehrsrecht zählen das Verkehrsverwaltungsrecht (zum Beispiel Erteilung oder Entzug einer Fahrerlaubnis) und das Verkehrsstraf- und -bußgeldrecht (zum Beispiel Verwarngeld wegen Parkverstoß). Das private Verkehrsrecht lässt sich unterteilen in Verkehrsvertragsrecht (zum Beispiel Frachtvertrag oder Gewährleistungsrecht beim Autokauf) und Verkehrshaftungsrecht (zum Beispiel Schadenersatz und verkehrsversicherungsrechtliche Vorschriften).

Eine weitere mögliche Unterteilung des Verkehrsrechts ist eine Einteilung in allgemeines Verkehrsrecht und besonderes Verkehrsrecht. In Anlehnung an die verschiedenen Verkehrsträger gliedert sich das besondere Verkehrsrecht in Schienenverkehrsrecht, Straßenverkehrsrecht, Luftfahrtrecht, Wasserverkehrsrecht und Seerecht.

Straßenverkehrsrecht

Europäische Union

In der Europäischen Union werden durch die folgenden Richtlinien einheitliche Mindeststandards für die einzelnen Mitgliedsländer im Verkehrsrecht geschaffen:

  • EWG-Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Harmonisierung der Fahrzeugklassen)
  • EG-Richtlinie 1999/37/EG des Rates vom 29. April 1999 über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge, geändert durch die Richtlinie 2003/127/EG
  • Richtlinie 2003/127/EG der Kommission vom 23. Dezember 2003 zur Änderung der Richtlinie 1999/37/EG des Rates über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge
  • EWG-Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein
  • Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein
  • Richtlinie 2011/82/EU (Verkehrsdelikte-Richtlinie), aufgehoben durch Richtlinie (EU) 2015/413
  • Richtlinie (EU) 2015/413 (Verkehrsdelikte-Richtlinie)

Deutschland

Im Straßenverkehr ist das Straßenverkehrsrecht im Alltag jedes Bürgers von großer Bedeutung. Das Verkehrsrecht stellt aber kein klassisches Rechtsgebiet im juristischen Sinne dar, sondern setzt sich aus folgenden Teilgebieten zusammen:

  • Verkehrszivilrecht, speziell als Haftungsrecht (Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall) und Vertragsrecht (Autokauf und Leasing samt Vertragsgestaltung sowie die zugehörigen Gewährleistungsansprüche).
  • Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, insbesondere durch Bußgeldbescheide und Eintragung in das Flensburger Fahreignungsregister (FAER) sowie Fahrverbote.
  • Verkehrsstrafrecht, üblicherweise als Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB), Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr oder Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 b StGB oder § 315 c StGB), wobei regelmäßig ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis droht.
  • Verkehrsverwaltungsrecht (Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrtenbuchauflage und Abschleppmaßnahmen)
  • Versicherungsrecht, insbesondere mit Anknüpfungspunkten der Haftpflichtversicherung, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung.

Die Rechtsvorschriften über Planung, Straßenbaulasten und Straßennutzung gehören im engeren Sinn nicht zum Verkehrsrecht, sondern werden mit dem Oberbegriff „“ zusammengefasst.

Wesentliche Regelungsmaterien sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Das Straßenverkehrsrecht ist damit typisches Ordnungsrecht, das durch Bundesrecht bestimmt wird. Für die einzelnen Rechtsbereiche sind unterschiedliche Behörden (zum Beispiel Straßenverkehrsbehörde, Ordnungsamt, Staatsanwaltschaft) aber auch Beliehene (Private, die mit der Ausübung hoheitlicher Aufgaben betraut sind – das bekannteste Beispiel hierfür ist der TÜV) zuständig.

Das Straßenverkehrsrecht (als „“) ist an die Widmung der Straße nach Straßenrecht gebunden, jedoch gilt das Straßenverkehrsrecht auch auf (nichtgewidmeten) Privatstraßen, wenn auf diesen allgemeiner Verkehr stattfindet. Es bezieht sich auf die Regelung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Straße. Es findet überall dort Anwendung, wo eine Verkehrsfläche für die Allgemeinheit zugänglich ist, wo also mit anderen Worten öffentlicher Verkehr stattfindet.

Die größte Vereinigung von auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwältinnen und Anwälten in Deutschland ist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV e.V mit über 6.000 Mitgliedern. Des Weiteren besteht der Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte als eigenständiger Verein.

Österreich

Das Straßenverkehrsrecht (in Österreich als Rechtsmaterie Straßenverkehrs- und Kraftfahrrecht genannt) wird hier durch eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen geregelt. Die wichtigsten sind:

  • Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Kraftfahrgesetz (KFG)
  • Führerscheingesetz (FSG)

Straßen- und Wegerecht

Das Straßen- und Wegerecht ist kein Verkehrsrecht, bestimmt es aber als „Recht an der Straße“ und gehört daher zum öffentlichen Recht. Das Straßenrecht ist vorrangiges Recht, das im Regelfall Landesrecht ist (Straßengesetz), Bundesrecht nur im Bereich der Bundesfernstraßen (Bundesstraßen und Autobahnen, Bundesfernstraßengesetz). Es bestimmt die Benutzung der Straße im Rahmen der Widmung. Die Widmung sieht mehrere Gebrauchsformen vor: den Gemeingebrauch, den Anliegergebrauch, die öffentlich-rechtliche Sondernutzung und die zivilrechtliche Sondernutzung. Zuständige Behörde ist der Straßenbaulastträger bzw. die Straßenaufsichtsbehörde.

Personen- und Güterverkehr international

Ergänzend zu nationalen Regelungen gibt es zwischenstaatliche Vereinbarungen, die vor allem den Personen- und Gütertransport auf der Straße regeln. So findet sich das vom 24. April 1926 im deutschen Recht als IntKfzV wieder. Gerade im Güterverkehr gibt es aber eine ganze Reihe an Normen aus dem europäischen Recht, die teilweise in nationales Recht umgesetzt wurden bzw. unmittelbar gelten. Das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) vereinheitlicht Teile des internationalen Transportrechts.

Bundesaufsichtsbehörde v. a. für den technischen Bereich des Straßenverkehrs ist das Kraftfahrtbundesamt (KBA) mit Sitz in Flensburg-Mürwik.

Luftfahrtrecht

Im Luftverkehr bezeichnen Verkehrsrechte zunächst internationale Vereinbarungen über die Verkehrszulassung von Fluglinien, siehe auch Freiheiten der Luft. Das eigentliche Luftfahrtrecht umfasst nicht nur nationale, sondern in großem Umfang auch internationale Rechtsvorschriften. Internationales Einheitsrecht wurde insbesondere durch das Warschauer Abkommen vom 12. Oktober 1929 und das daran anknüpfende Montrealer Übereinkommen vom 28. Mai 1999 geschaffen sowie im Geltungsbereich des Rechts der Europäischen Union durch die EG-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vom 11. Februar 2004 (weiteres s. Fluggastrechte).

Bundesaufsichtsbehörde v. a. für den technischen Bereich des Luftverkehrs ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) mit Sitz in Braunschweig.

Eisenbahnrecht

→ Hauptartikel: Eisenbahnrecht

Das Eisenbahnrecht umfasst alle Vorschriften für den Bau und Betrieb von Schienenfahrzeugen. Das bisher überwiegend national aufgebaute Vorschriftenwesen wird in zunehmendem Umfang ebenfalls von internationalen Vereinbarungen bestimmt. In Deutschland ist dabei das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG), die Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO), sowie die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) von besonderer Bedeutung. Im internationalen Eisenbahnverkehr wurde durch das Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) und die dazugehörigen Anhänge A (CIV, Personenverkehr) und B (CIM, Güterverkehr) Einheitsrecht geschaffen.

Eine Sonderform des Verkehrsrechts ist das Magnetschwebebahnrecht. Bundesaufsichtsbehörde sowohl für Eisenbahnen wie für Magnetschwebebahnen (dies sind juristisch keine Eisenbahnen!) ist das Eisenbahnbundesamt (EBA) mit Sitz in Bonn.

Straßen- und U-Bahnen unterliegen der Bau- und Betriebsordnung für Straßenbahnen; sie werden von dafür bestimmten Behörden der einzelnen Bundesländer überwacht. Schmalspurbahnen unterliegen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen (ESBO), die ebenfalls von den Ländern überwacht wird.

Recht der Wasserstraßen

Die dem allgemeinen Verkehr dienenden Wasserstraßen (große Flüsse und Kanäle einschließlich der durchflossenen Seen als Bundeswasserstraßen) befinden sich in Deutschland im Eigentum des Bundes, der das Wegerecht für die Bundeswasserstraßen und das Verkehrsrecht für die Binnenschifffahrt setzt. Das Wegerecht für die sonstigen Wasserstraßen ist Landesrecht. Es gibt diverse Rechtsvorschriften über die Nutzung bis hin zu den Zulassungen für die Führung von Schiffen aller erdenklichen Größenklassen.

Seerecht

→ Hauptartikel: Seerecht

Das Seerecht entstammt im Wesentlichen internationalen Übereinkünften (ergänzend kann aber immer auch nationales Recht eine Rolle spielen). Bedeutend sind neben den Schiffsregistern vor allem die und die Anforderungen für den Erwerb des Kapitänspatentes.

Weitere Verkehrsmittel

Neben den klassischen Verkehrsmitteln, die bereits im Artikel aufgezählt werden, gibt es auch weitere Verkehrsmittel. So unterliegen beispielsweise Zahnradbahnen zusätzlichen Vorschriften, für Seilbahnen gibt es ebenfalls eigene Regelungen, ebenso für Grubenbahnen. Teilweise führt das zu echten Obskuritäten, so musste beispielsweise das Land Mecklenburg-Vorpommern aufgrund einer EU-Richtlinie ein Seilbahngesetz schaffen, obwohl es im Land keine Seilbahn gibt.

Siehe auch

  • Verkehrsstraftat

Literatur

  • Peter Hentschel (Begr.), Peter König, Peter Dauer (Bearb.): Straßenverkehrsrecht (= Beck`sche Kurz-Kommentare. Band 5). 44. Auflage. C.H. Beck, München 2015, ISBN 978-3-406-69610-7.
  • Ferner (Hrsg.): Handbuch Straßenverkehrsrecht. 2. Auflage. Nomos Verlag, 2006, ISBN 3-8329-1281-9.
  • Berr, Krause, Sachs: Drogen im Straßenverkehrsrecht. C. F. Müller-Verlag, 2007, ISBN 3-8114-0845-3.
  • Strehl: Recht im Straßenverkehr. 26. Auflage. Verlag Heinrich Vogel, 2006, ISBN 3-574-27311-8.
  • Spreng: Das neue Straßenverkehrsrecht. Beck-Rechtsberater im dtv, ISBN 3-423-50633-4.
  • Burmann u. a.: Straßenverkehrsrecht. Kommentar. 21. Auflage. C. H. Beck, 2010, ISBN 978-3-406-59421-2.
  • Rainer Heß, Michael Burmann: Die Entwicklung des Straßenverkehrsrechts im Jahre 2011 NJW 15/2012, 1042. (im Anschluss an den Vorgängeraufsatz […] im Jahre 2010 in der NJW 16/2011, 1124)

Weblinks

Wikibooks: Zur Gefährdungshaftung beim Verkehrsunfall – Lern- und Lehrmaterialien
Wikibooks: Der Verkehrsunfall im 2. Staatsexamen – Lern- und Lehrmaterialien
  • Gesetze im Internet (Onlineversion)

Belege

  1. Richtlinie 70/156/EWG in der konsolidierten Fassung vom 4. Juli 2006
  2. Richtlinie 99/37/EG (PDF)
  3. Richtlinie 2003/127/EG (PDF)
  4. Richtlinie 91/439/EWG (PDF)
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4187827-9 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS)

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 29 Jun 2025 / 10:51

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Das Verkehrsrecht ist Teil des Verkehrswesens und umfasst im weitesten Sinne samtliche Rechtsnormen die mit dem Verkehr also der Ortsveranderung von Personen und Gutern in Verbindung stehen Es ist sehr komplex da es sich aus verschiedensten Vorschriften des offentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt Aufgrund der Verschiedenheit der zu regelnden Anforderungen kann es nur schwer in einer Kodifikation erfasst werden und ist daher einer detaillierten Gesetzgebung unterzogen Neben der Sorge fur eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur ist das Verkehrsrecht einer der beiden grossen Aufgabenbereiche der Verkehrspolitik SystematisierungEine mogliche Einteilung stellt die Unterscheidung in Vorschriften des offentlichen Rechts und in Vorschriften des Privatrechts dar Zum offentlichen Verkehrsrecht zahlen das Verkehrsverwaltungsrecht zum Beispiel Erteilung oder Entzug einer Fahrerlaubnis und das Verkehrsstraf und bussgeldrecht zum Beispiel Verwarngeld wegen Parkverstoss Das private Verkehrsrecht lasst sich unterteilen in Verkehrsvertragsrecht zum Beispiel Frachtvertrag oder Gewahrleistungsrecht beim Autokauf und Verkehrshaftungsrecht zum Beispiel Schadenersatz und verkehrsversicherungsrechtliche Vorschriften Eine weitere mogliche Unterteilung des Verkehrsrechts ist eine Einteilung in allgemeines Verkehrsrecht und besonderes Verkehrsrecht In Anlehnung an die verschiedenen Verkehrstrager gliedert sich das besondere Verkehrsrecht in Schienenverkehrsrecht Strassenverkehrsrecht Luftfahrtrecht Wasserverkehrsrecht und Seerecht StrassenverkehrsrechtEuropaische Union In der Europaischen Union werden durch die folgenden Richtlinien einheitliche Mindeststandards fur die einzelnen Mitgliedslander im Verkehrsrecht geschaffen EWG Richtlinie 70 156 EWG des Rates vom 6 Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten uber die Betriebserlaubnis fur Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhanger Harmonisierung der Fahrzeugklassen EG Richtlinie 1999 37 EG des Rates vom 29 April 1999 uber Zulassungsdokumente fur Fahrzeuge geandert durch die Richtlinie 2003 127 EG Richtlinie 2003 127 EG der Kommission vom 23 Dezember 2003 zur Anderung der Richtlinie 1999 37 EG des Rates uber Zulassungsdokumente fur Fahrzeuge EWG Richtlinie 91 439 EWG des Rates vom 29 Juli 1991 uber den Fuhrerschein Richtlinie 2006 126 EG uber den Fuhrerschein Richtlinie 2011 82 EU Verkehrsdelikte Richtlinie aufgehoben durch Richtlinie EU 2015 413 Richtlinie EU 2015 413 Verkehrsdelikte Richtlinie Deutschland Im Strassenverkehr ist das Strassenverkehrsrecht im Alltag jedes Burgers von grosser Bedeutung Das Verkehrsrecht stellt aber kein klassisches Rechtsgebiet im juristischen Sinne dar sondern setzt sich aus folgenden Teilgebieten zusammen Verkehrszivilrecht speziell als Haftungsrecht Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall und Vertragsrecht Autokauf und Leasing samt Vertragsgestaltung sowie die zugehorigen Gewahrleistungsanspruche Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht insbesondere durch Bussgeldbescheide und Eintragung in das Flensburger Fahreignungsregister FAER sowie Fahrverbote Verkehrsstrafrecht ublicherweise als Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 142 StGB Gefahrlicher Eingriff in den Strassenverkehr oder Gefahrdung des Strassenverkehrs 315 b StGB oder 315 c StGB wobei regelmassig ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis droht Verkehrsverwaltungsrecht Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis Fahrtenbuchauflage und Abschleppmassnahmen Versicherungsrecht insbesondere mit Anknupfungspunkten der Haftpflichtversicherung Teilkasko oder Vollkaskoversicherung Die Rechtsvorschriften uber Planung Strassenbaulasten und Strassennutzung gehoren im engeren Sinn nicht zum Verkehrsrecht sondern werden mit dem Oberbegriff zusammengefasst Wesentliche Regelungsmaterien sind das Strassenverkehrsgesetz StVG die Strassenverkehrsordnung StVO die Strassenverkehrs Zulassungs Ordnung StVZO die Fahrzeugzulassungsverordnung FZV und die Fahrerlaubnisverordnung FeV Das Strassenverkehrsrecht ist damit typisches Ordnungsrecht das durch Bundesrecht bestimmt wird Fur die einzelnen Rechtsbereiche sind unterschiedliche Behorden zum Beispiel Strassenverkehrsbehorde Ordnungsamt Staatsanwaltschaft aber auch Beliehene Private die mit der Ausubung hoheitlicher Aufgaben betraut sind das bekannteste Beispiel hierfur ist der TUV zustandig Das Strassenverkehrsrecht als ist an die Widmung der Strasse nach Strassenrecht gebunden jedoch gilt das Strassenverkehrsrecht auch auf nichtgewidmeten Privatstrassen wenn auf diesen allgemeiner Verkehr stattfindet Es bezieht sich auf die Regelung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Strasse Es findet uberall dort Anwendung wo eine Verkehrsflache fur die Allgemeinheit zuganglich ist wo also mit anderen Worten offentlicher Verkehr stattfindet Die grosste Vereinigung von auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwaltinnen und Anwalten in Deutschland ist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV e V mit uber 6 000 Mitgliedern Des Weiteren besteht der Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwalte als eigenstandiger Verein Osterreich Das Strassenverkehrsrecht in Osterreich als Rechtsmaterie Strassenverkehrs und Kraftfahrrecht genannt wird hier durch eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen geregelt Die wichtigsten sind Strassenverkehrsordnung StVO Kraftfahrgesetz KFG Fuhrerscheingesetz FSG Strassen und WegerechtEin Mitarbeiter einer Polizeibehorde im baden wurttembergischen Bad Waldsee Eine Polizeibehorde uberwacht im Strassen und Wegerecht etwa ob ein Kraftfahrzeug innerhalb eines Gemeingebrauchs genutzt wird oder ob eine Sondernutzung vorliegt Das Strassen und Wegerecht ist kein Verkehrsrecht bestimmt es aber als Recht an der Strasse und gehort daher zum offentlichen Recht Das Strassenrecht ist vorrangiges Recht das im Regelfall Landesrecht ist Strassengesetz Bundesrecht nur im Bereich der Bundesfernstrassen Bundesstrassen und Autobahnen Bundesfernstrassengesetz Es bestimmt die Benutzung der Strasse im Rahmen der Widmung Die Widmung sieht mehrere Gebrauchsformen vor den Gemeingebrauch den Anliegergebrauch die offentlich rechtliche Sondernutzung und die zivilrechtliche Sondernutzung Zustandige Behorde ist der Strassenbaulasttrager bzw die Strassenaufsichtsbehorde Personen und Guterverkehr internationalErganzend zu nationalen Regelungen gibt es zwischenstaatliche Vereinbarungen die vor allem den Personen und Gutertransport auf der Strasse regeln So findet sich das vom 24 April 1926 im deutschen Recht als IntKfzV wieder Gerade im Guterverkehr gibt es aber eine ganze Reihe an Normen aus dem europaischen Recht die teilweise in nationales Recht umgesetzt wurden bzw unmittelbar gelten Das Ubereinkommen uber den Beforderungsvertrag im internationalen Strassenguterverkehr CMR vereinheitlicht Teile des internationalen Transportrechts Bundesaufsichtsbehorde v a fur den technischen Bereich des Strassenverkehrs ist das Kraftfahrtbundesamt KBA mit Sitz in Flensburg Murwik LuftfahrtrechtIm Luftverkehr bezeichnen Verkehrsrechte zunachst internationale Vereinbarungen uber die Verkehrszulassung von Fluglinien siehe auch Freiheiten der Luft Das eigentliche Luftfahrtrecht umfasst nicht nur nationale sondern in grossem Umfang auch internationale Rechtsvorschriften Internationales Einheitsrecht wurde insbesondere durch das Warschauer Abkommen vom 12 Oktober 1929 und das daran anknupfende Montrealer Ubereinkommen vom 28 Mai 1999 geschaffen sowie im Geltungsbereich des Rechts der Europaischen Union durch die EG Verordnung EG Nr 261 2004 vom 11 Februar 2004 weiteres s Fluggastrechte Bundesaufsichtsbehorde v a fur den technischen Bereich des Luftverkehrs ist das Luftfahrt Bundesamt LBA mit Sitz in Braunschweig Eisenbahnrecht Hauptartikel Eisenbahnrecht Das Eisenbahnrecht umfasst alle Vorschriften fur den Bau und Betrieb von Schienenfahrzeugen Das bisher uberwiegend national aufgebaute Vorschriftenwesen wird in zunehmendem Umfang ebenfalls von internationalen Vereinbarungen bestimmt In Deutschland ist dabei das Allgemeine Eisenbahngesetz AEG die Eisenbahn Verkehrsordnung EVO sowie die Eisenbahn Bau und Betriebsordnung EBO von besonderer Bedeutung Im internationalen Eisenbahnverkehr wurde durch das Ubereinkommen uber den internationalen Eisenbahnverkehr COTIF und die dazugehorigen Anhange A CIV Personenverkehr und B CIM Guterverkehr Einheitsrecht geschaffen Eine Sonderform des Verkehrsrechts ist das Magnetschwebebahnrecht Bundesaufsichtsbehorde sowohl fur Eisenbahnen wie fur Magnetschwebebahnen dies sind juristisch keine Eisenbahnen ist das Eisenbahnbundesamt EBA mit Sitz in Bonn Strassen und U Bahnen unterliegen der Bau und Betriebsordnung fur Strassenbahnen sie werden von dafur bestimmten Behorden der einzelnen Bundeslander uberwacht Schmalspurbahnen unterliegen der Eisenbahn Bau und Betriebsordnung fur Schmalspurbahnen ESBO die ebenfalls von den Landern uberwacht wird Recht der WasserstrassenDie dem allgemeinen Verkehr dienenden Wasserstrassen grosse Flusse und Kanale einschliesslich der durchflossenen Seen als Bundeswasserstrassen befinden sich in Deutschland im Eigentum des Bundes der das Wegerecht fur die Bundeswasserstrassen und das Verkehrsrecht fur die Binnenschifffahrt setzt Das Wegerecht fur die sonstigen Wasserstrassen ist Landesrecht Es gibt diverse Rechtsvorschriften uber die Nutzung bis hin zu den Zulassungen fur die Fuhrung von Schiffen aller erdenklichen Grossenklassen Seerecht Hauptartikel Seerecht Das Seerecht entstammt im Wesentlichen internationalen Ubereinkunften erganzend kann aber immer auch nationales Recht eine Rolle spielen Bedeutend sind neben den Schiffsregistern vor allem die und die Anforderungen fur den Erwerb des Kapitanspatentes Weitere VerkehrsmittelNeben den klassischen Verkehrsmitteln die bereits im Artikel aufgezahlt werden gibt es auch weitere Verkehrsmittel So unterliegen beispielsweise Zahnradbahnen zusatzlichen Vorschriften fur Seilbahnen gibt es ebenfalls eigene Regelungen ebenso fur Grubenbahnen Teilweise fuhrt das zu echten Obskuritaten so musste beispielsweise das Land Mecklenburg Vorpommern aufgrund einer EU Richtlinie ein Seilbahngesetz schaffen obwohl es im Land keine Seilbahn gibt Siehe auchVerkehrsstraftatLiteraturPeter Hentschel Begr Peter Konig Peter Dauer Bearb Strassenverkehrsrecht Beck sche Kurz Kommentare Band 5 44 Auflage C H Beck Munchen 2015 ISBN 978 3 406 69610 7 Ferner Hrsg Handbuch Strassenverkehrsrecht 2 Auflage Nomos Verlag 2006 ISBN 3 8329 1281 9 Berr Krause Sachs Drogen im Strassenverkehrsrecht C F Muller Verlag 2007 ISBN 3 8114 0845 3 Strehl Recht im Strassenverkehr 26 Auflage Verlag Heinrich Vogel 2006 ISBN 3 574 27311 8 Spreng Das neue Strassenverkehrsrecht Beck Rechtsberater im dtv ISBN 3 423 50633 4 Burmann u a Strassenverkehrsrecht Kommentar 21 Auflage C H Beck 2010 ISBN 978 3 406 59421 2 Rainer Hess Michael Burmann Die Entwicklung des Strassenverkehrsrechts im Jahre 2011 NJW 15 2012 1042 im Anschluss an den Vorgangeraufsatz im Jahre 2010 in der NJW 16 2011 1124 WeblinksWikibooks Zur Gefahrdungshaftung beim Verkehrsunfall Lern und Lehrmaterialien Wikibooks Der Verkehrsunfall im 2 Staatsexamen Lern und Lehrmaterialien Gesetze im Internet Onlineversion BelegeRichtlinie 70 156 EWG in der konsolidierten Fassung vom 4 Juli 2006 Richtlinie 99 37 EG PDF Richtlinie 2003 127 EG PDF Richtlinie 91 439 EWG PDF Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4187827 9 GND Explorer lobid OGND AKS

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