Der Böhmische Landtag amtliche Bezeichnung Landtag des Königreiches Böhmen tschechisch Sněm království Českého auch Česk
Böhmischer Landtag

Der Böhmische Landtag, amtliche Bezeichnung: Landtag des Königreiches Böhmen (tschechisch Sněm království Českého, auch Český zemský sněm) in Prag war bis 1913 über mehrere Jahrhunderte hinweg die politische Vertretung des Königreichs Böhmen. Er entstand als Ständevertretung der Prälaten, Herren, Ritter und Königlichen Städte. Deren vornehmstes Privileg war das Recht der Königswahl des Böhmischen Königs und zwar im Fall des Aussterbens der herrschenden Dynastie.
Stände und Absolutismus
Der Böhmische Landtag war seit dem Mittelalter die oberste Repräsentanz der Stände. Die Stände Böhmens wählten den polnisch-litauischen Jagiellonen Vladislav II. 1471 zum König. Im Jahr 1500 wurde die nach dem König benannte Vladislavsche Landesordnung im Landtag verabschiedet. Sie sicherte den böhmischen Herren und Rittern weitgehende politische Mitspracherechte und gilt als älteste geschriebene Verfassung Böhmens. Vorsitzender des Landtags war der Oberstburggraf (siehe Böhmische Landesämter). Er führte die Geschäfte mit acht vom Landtag nominierten Beisitzern, zwei aus jedem Stand.
Als 1547 der niedergeschlagen wurde, befand sich König Ferdinand I. in der stärkeren Position, die es ihm erlaubte, das Monarchische Prinzip in Böhmen durchzusetzen. Die Stände mussten praktisch auf das Widerstandsrecht verzichten, die Urteile des königlichen Appellationsgerichts anerkennen und vor allem dem dynastischen Erbrecht der Habsburger zustimmen.
Nachdem im Juni 1617 die Stände noch Erzherzog Ferdinand zum König von Böhmen gewählt hatten, mündete der innere Konflikt in eine offene Feindschaft, nachdem Ferdinand nach einem Protestschreiben der Stände weitere Ständeversammlungen verbot. Darauf warfen Vertreter der protestantischen böhmischen Stände die königlichen Statthalter nach einem Streitgespräch aus den Fenstern der Prager Burg. In der Anfangsphase des Ständeaufstands von 1618 wurde von den böhmischen Adeligen die Vorherrschaft der Habsburger noch anerkannt. Nach dem Tod des Kaisers Matthias im März 1619 verweigerten die böhmischen Stände dem Nachfolger Ferdinand II. gänzlich die Gefolgschaft. Am 31. Juli 1619 wurde eine neue böhmische Verfassung, die Confoederatio Bohemica, verabschiedet, in der das Königreich Böhmen mit seinen Nebenländern zu einer Konföderation gleichberechtigter Länder wurde, angeführt von einem durch die Stände gewählten Herrscher. Dieser Konföderation schloss sich auch ein Teil des österreichischen Adels an. Am 19. August 1619 wurde Ferdinand endgültig abgesetzt und am 26. August 1619 der Anführer der deutschen Calvinisten, Kurfürst Friedrich von der Pfalz, zum böhmischen König gewählt.
Nach der Niederlage der böhmischen Stände in der Schlacht am Weißen Berg 1620 erließ Ferdinand II. 1627 die Verneuerte Landesordnung, in der die Monopolstellung der Stände zugunsten des Landesherrn verschoben wurde. Trotz dieser Beschränkungen blieb der Landtag mit seinen Ausschüssen, vor allem dem als Exekutivorgan wirkenden Landesausschuss, ein wirksames Mittel der politischen Mitentscheidung. In den in der Regel jährlich stattfindenden Sitzungen konnten die Stände über das Recht auf Steuerhoheit dem Landesherrn entgegentreten. Alle direkten und indirekten Steuern, ausgenommen Zolleinnahmen, blieben in der Steuergewalt der Stände.
Auch nach 1627 blieb der Böhmische Landtag ein bedeutendes Gremium der Landesverwaltung, obwohl die böhmische Königin, Erzherzogin Maria Theresia und deren Sohn Kaiser Joseph II. ihn stark zu Gunsten Wiens in seinen Rechten beschnitten bzw. ihn gar nicht mehr einberufen hatten.
Der Landtag war somit mehr ein Relikt des Ständischen Staates als ein Instrument absolutistischer Herrschaft. Schon in den 1630er Jahren war der Landtag wieder Plattform zur Organisation der Opposition gegen den Monarchen und Ort für politische Auseinandersetzungen.
Erst unter der Regierung Maria Theresias wurde die Mitherrschaft der Stände nachhaltig eingeschränkt, da die Herrscherin daranging, in Wien zentrale Dienststellen für Angelegenheiten, die alle ihre Herrschaftsgebiete betrafen, zu schaffen. Die ständischen Landtage wurden jedoch, mit Ausnahme der Jahre 1784–1788 unter Kaiser Josef II., ohne Unterbrechung bis 1848 abgehalten.
Der ständische Landtag tagte bis 1801 auf der Prager Burg. Ab 1801 hatte er seinen Sitz im Palais Thun auf der Prager Kleinseite. Dieser Tagungsort blieb bis 1913 bestehen. Heute ist das Palais der Sitz des Tschechischen Abgeordnetenhauses.
Versuch eines gewählten Landtags der böhmischen Länder 1848
1848 hatten die Landstände 214 Mitglieder. Die Märzrevolution erfasste auch Böhmen und gipfelte im Prager Pfingstaufstand. Am 11. März 1848 wurde dem kaiserlichen Statthalter für Böhmen eine Petition übergeben, in der auch die Einberufung und Reform des Landtages gefordert wurde. Dieser sollte gewählt werden und auch Mähren und Österreichisch-Schlesien repräsentieren. Im Verlauf der Revolution bildete sich der Nationalausschuss von 1848, der sich als vorläufige Volksvertretung verstand. Die für den 30. März 1848 vorgesehene Eröffnung der Landstände erfolgte jedoch nicht. Stattdessen wurden die Stände auf unbestimmte Zeit vertagt.
Das Ringen um demokratische Erneuerung wurde damals bereits vom Nationalitätenkonflikt überschattet. Der Nationalausschuss war primär Vertreter der tschechischsprachigen Bevölkerung. 28 deutsch dominierte böhmische Städte protestierten schriftlich beim Kaiser und lehnten die Bildung eines Böhmischen Landtags ab.
Mit „allerhöchstem Kabinettsschreiben“ vom 8. April 1848 gab der Kaiser den Forderungen nach einem frei gewählten Landtag nach. Die Stadt Prag sollte 12 Abgeordnete wählen, Städte mit mehr als 8000 Einwohnern je zwei und Städte mit mehr als 4000 Einwohnern je einen. Die ländliche Bevölkerung sollte je Vikariat zwei Abgeordnete wählen. Hinzu sollten die Mitglieder der bisherigen Landstände sowie der Rektor sowie die vier Dekane der Fakultäten der Universität Prag und ein Vertreter der Technischen Hochschule Prag kommen. Das Wahlrecht sollte jedem steuerpflichtigen Bürger zustehen. Der Landtag solle das Recht haben, „über alle Landesangelegenheiten zu beraten und zu beschließen“.
Leo von Thun-Hohenstein, der kaiserliche Statthalter in Böhmen, erhielt keine Weisungen aus Wien und entschied sich, Landtagswahlen für den 17. und 18. Mai auszuschreiben. Die Wahl konnte jedoch nicht wie vorgesehen durchgeführt werden. Während insbesondere in Prag die Wahl abgelehnt wurde, weil das Wahlrecht die vormaligen Privilegien nicht beseitigte, hofften die konservativen Kräfte auf eine Rückkehr der alten Zustände.
Am 25. April 1848 wurde mit Allerhöchstem Patent die Verfassungs-Urkunde des österreichischen Kaiserstaates, auch in Böhmen gültig, erlassen, die Pillersdorfsche Verfassung, die gemäß § 2 auch für das Königreich Böhmen, Österreichisch-Schlesien und die Markgrafschaft Mähren galt. Darin wurde die Änderung der bisherigen Regeln für Landtage angekündigt.
Am 26. August 1848 wurde der Nationalausschuss verboten. Die Wahl und der Zusammentritt eines Landtags der böhmischen Länder scheiterten, der alte Ständische Landtag wurde, als letztes Relikt der böhmischen Selbstbestimmung, vom Kaiser aufgelöst. Die gewählten böhmischen Vertreter wirkten im Reichstag in Wien mit, konnten aber das Scheitern der 1848er Revolution nicht verhindern.
Gewählter Landtag 1861–1913
Das 1860 erlassene Oktoberdiplom hatte den Kronländern Landtage versprochen, deren Einführung in der Februarverfassung vom 28. Februar 1861 im Detail geregelt wurde: Dazu lagen für jedes Kronland, so auch für Böhmen, eigene Bestimmungen bei.
Durch ihr Amt waren der Erzbischof von Prag, die Bischöfe von Leitmeritz, Königgrätz und Budweis sowie der Rektor der Prager Universität (ab 1882: beide Rektoren der Prager Universitäten) ohne Wahl auf Dauer ihrer Funktion Landtagsmitglieder.
Die anderen 236 Mitglieder wurden in drei Kurien gewählt:
- Erste Kurie (Großgrundbesitzer) mit 70 Abgeordneten, davon gewählt
- 16 Abgeordnete durch die Fideikommissbesitzer und
- 54 Abgeordnete durch die weiteren Großgrundbesitzer.
- Zweite Kurie (Städte und Handelskammern) mit 87 Abgeordneten; davon gewählt
- 72 Abgeordnete von den Städten
- 15 Abgeordnete von den Handels- und Gewerbekammern (Prag: 4, Budweis: 2, Reichenberg: 4, Eger: 3, Pilsen: 2).
- Dritte Kurie (Gemeinden) mit 79 Abgeordneten, gewählt von den übrigen Gemeinden.
Während 1848 auf einen Zensus verzichtet werden sollte, war nun ein Zensus vorgesehen. Das Wahlrecht, nur für Männer bestimmt, setzte eine jährliche Steuerzahlung von 10 Gulden voraus; dies schloss die ärmeren Schichten ebenso wie alle Frauen von der politischen Mitbestimmung aus. Wegen dieser Vorgaben wurde der Böhmische Landtag 1861 erstmals gewählt. Die Demokratisierung des böhmischen Wahlrechts, auf Gesamtstaatsebene durch die von k.k. Ministerpräsident Max Wladimir von Beck mit Rückendeckung des Kaisers betriebene Wahlrechtsreform 1906/1907 gelungen, kam in der Monarchie nicht zustande, da die deutschen Eliten die Majorisierung durch das mehrheitlich tschechische Volk fürchteten.
Das Palais Thun-Hohenstein, wo der ständische Landtag seit 1801 seinen Sitz hatte, wurde für den nach Kurien gewählten Landtag 1861 adaptiert.
Seit dem Österreichisch-ungarischen Ausgleich von 1867 gehörte Böhmen zum cisleithanischen Teil der Doppelmonarchie, für den 1867 die so genannte Dezemberverfassung erlassen wurde, die bis 1918 galt. Die Tschechen fühlten sich durch den Ausgleich als Nation minderen Ranges eingestuft, hatten doch die Magyaren für das Königreich Ungarn (durch eine Realunion mit Österreich beeinträchtigte) Eigenstaatlichkeit erstritten, die Tschechen aber ihren Wunsch nach einer Regierung der böhmischen Länder in Prag nicht durchsetzen können.
Nach 1867 nützten Tschechen und Deutsche den Landtag ebenso wie den Wiener Reichsrat dazu, einander Steine in den Weg zu legen. 1871 beschloss der Landtag, unter Boykott der deutschen Abgeordneten, die Schaffung einer autonomen Verfassung („Fundamentalartikel“) zum Schutz des gleichen Rechts der böhmischen und der deutschen Nationalität im Königreich Böhmen. Das Vorhaben kam mangels Unterstützung durch den Monarchen nicht zustande.
Der österreichische Ministerpräsident Eduard Taaffe erließ am 19. April 1880 Sprachverordnungen. Diese legten fest, dass Tschechisch neben Deutsch auch in jenen Territorien Amtssprache wurde, wo die Bevölkerung in ihrer Majorität deutsch war. Außerdem bewog Taaffe den Reichsrat dazu, das Wahlrecht zu erweitern. Die Mindeststeuerleistung („Zensus“), die Männer nachweisen mussten, um das Wahlrecht zu haben, wurde von zehn auf fünf Gulden heruntergesetzt (1901 auf den Gegenwert von vier Gulden, nunmehr 8 Kronen, ermäßigt). Dadurch erhielten die Tschechen 1883 erstmals die Mehrheit im Landtag. Jeder Versuch der Wiener Regierung, den Tschechen generell mehr politische Gerechtigkeit zu gewähren, stieß auf den wütenden Widerstand der Deutschen in der Monarchie, die ihre Vorrechte verteidigten.
Ab den 1880er Jahren wuchs auf tschechischer wie auf deutscher Seite eine neue Generation nach, die Konfrontation nicht scheute. Die Jungtschechen (Mladočeši), 1874 gegründet, erreichten bei den Landtagswahlen 1889 und 1891 die Mehrheit. Ihre Wähler wollten die größtmögliche Selbstständigkeit des Landes erreichen und strebten nicht mehr nach einem deutsch-tschechischen Ausgleich, wie ihn die konservativen Alttschechen anstrebten. 1893 kam es in Prag zu nationalistischen Gewalttätigkeiten, worauf der Landtag geschlossen wurde. Statthalter Franz von Thun und Hohenstein rief am 12. September 1893 den Ausnahmezustand für die Stadt aus.
Zahlreiche Gesetzentwürfe nationalpolitischen Inhalts wurden dem Landtag vorgelegt und beschäftigten ihn jahrelang, ohne dass es jemals zu einem greifbaren Resultat gekommen wäre. Beschlüsse der tschechischen Mehrheit, wie der 1900 von Karel Kramář eingebrachte Adressentwurf mit der Forderung auf das unbestreitbare Recht des Königreiches auf die selbständige Gesetzgebung und Verwaltung, hatten in der Realität kaum Auswirkungen. Durch die Obstruktion der deutschen Abgeordneten war der Landtag 1903 / 1904 ebenso handlungsunfähig wie der Reichsrat. Außerstande, sich in nationalen Fragen zu einigen, wurden wichtige Gesetze im Bereich Wirtschaft und Soziales verhindert.
Der Böhmische Landtag bestand seit 1882. Da es nach der nationalen Teilung der Prager Universität nunmehr zwei Prager Universitätsrektoren gab, die von Amts wegen Landtagsmitglieder waren, aus 242 Mitgliedern. Er war einer der wenigen Landtage der Monarchie, der bis 1914 keine Wahlrechtsreform zur Einführung einer allgemeinen Wählerklasse zustande brachte.
Zahl der Jahres- sessionen / Sitzungen | Eröffnung | Schluss | Auflösung | Mandate tschechischer Parteien | Mandate deutscher Parteien | |||||
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Nationalpartei (Alttschechen) | Freisinnige Partei (Jungtschechen) | Agrarier | Deutsch-liberale Fortschrittspartei | Deutschnationale – Deutsche Volkspartei | Agrarier | Deutsch- radikale Partei | ||||
5 / 183 | 6. Apr. 1861 | 21. Dez. 1866 | ||||||||
1 / 7 | 18. Feb. 1867 | 27. Feb. 1867 | 26. Feb. 1867 | |||||||
3 / 47 | 6. Apr. 1867 | 30. Okt. 1869 | 29. Juli 1870 | |||||||
2 / 18 | 30. Aug. 1870 | 8. Nov. 1871 | 13. März 1872 | |||||||
6 / 125 | 24. Apr. 1872 | 21. Apr. 1877 | ||||||||
4 / 74 | 24. Sep. 1878 | 23. Okt. 1882 | 17. Mai 1883 | 69 | 14 | 83 | ||||
6 / 158 | 5. Juli 1883 | 19. Jan. 1889 | 79 | 13 | 37 | 36 | ||||
6 / 185 | 10. Okt. 1889 | 16. Feb. 1895 | 58 | 39 | 34 | 35 | ||||
5 / 147 | 28. Dez. 1895 | 7. Juni 1901 | 8. Aug. 1901 | 3 | 90 | 2 | 54 | 13 | ||
2 / 103 | 28. Dez. 1901 | 10. Sep. 1907 | 6 | 66 | 21 | 26 | 14 | 3 | 25 | |
2 / 23 | 15. Sep. 1907 | 10. März 1911 | 26. Juli 1913 | 4 | 38 | 43 | 19 | 8 | 15 | 15 |
Legislatur | tschechische Abgeordnete | deutsche Abgeordnete | ||
---|---|---|---|---|
Zahl | % | Zahl | % | |
1878–1882 | 83 | 50,0 % | 83 | 50,0 % |
1883–1889 | 92 | 55,8 % | 73 | 44,2 % |
1889–1895 | 97 | 58,4 % | 69 | 41,6 % |
1895–1901 | 95 | 58,6 % | 67 | 41,4 % |
1901–1907 | 93 | 57,8 % | 68 | 42,2 % |
1907–1913 | 85 | 59,9 % | 57 | 40,1 % |
Auflösung 1913
Der 1908 gewählte 11. Landtag stand von Anfang an im Konflikt um die Wahlrechtsreform und den Ausgleich von Deutschen und Tschechen. Die deutschen Parlamentarier boykottierten den Landtag 1909 und 1910, so dass sinnvolle Arbeit nicht möglich war. Gleichzeitig boykottierten die Tschechen den Reichsrat.
1911 versuchte der neu ernannte Statthalter Franz von Thun und Hohenstein die Parteien zur Zusammenarbeit zu bewegen. Zwar fanden nun Sitzungen statt, Ergebnisse erbrachte die parlamentarische Arbeit jedoch weiterhin nicht. Wegen der Arbeitsunfähigkeit des Landtages und weil die Finanzen auf eine Katastrophe zutrieben, schlug Ministerpräsident Karl Stürgkh dem Kaiser vor, den Landtag aufzulösen und den Oberstlandmarschall Ferdinand von Lobkowitz zu entheben.
Mit kaiserlichem Dekret vom 26. Juli 1913 wurde der Landtag aufgelöst und statt des funktionsunfähigen bisherigen Landesausschusses die Einsetzung einer vom Kaiser zu berufenden Landesverwaltungskommission rechtlich definiert. Diese Kommission bestand aus fünf tschechischen und drei deutschen Mitgliedern unter dem Vorsitz von Adalbert Graf Schönborn. Von der Neuwahl des Landtags war im kaiserlichen Dekret nur indirekt die Rede; es wurde kein Wahltermin angekündigt.
Mit dieser Auflösung endete die Geschichte des Böhmischen Landtags. Nach der Tschechoslowakischen Unabhängigkeitserklärung 1918 wurde die aus dem Tschechoslowakischen Nationalausschuss hervorgegangene sein Nachfolger als böhmisches (und mährisches) Parlament.
Landesausschuss und Oberstlandmarschälle
Der aus Landtagsmitgliedern bestehende Landesausschuss war die Landesregierung Böhmens. An der Spitze des Landesausschusses stand der vom Kaiser ernannte Oberstlandmarschall, ebenfalls ein Landtagsmitglied. Neben diesem bildeten sein Stellvertreter und acht vom Landtag gewählte Mitglieder (je zwei aus jeder Kurie und zwei aus dem Landtag insgesamt) den Landesausschuss.
Oberstlandmarschall | Amtszeit von | Amtszeit bis |
---|---|---|
Albert Graf Nostitz-Rieneck | 31. März 1861 | 31. Juli 1863 |
Karl Graf Rothkirch-Panthen | 9. November 1863 | 30. September 1866 |
Albert Graf Nostitz-Rieneck | 4. Oktober 1866 | 27. Februar 1867 |
Edmund Graf Hartig | 4. April 1867 | 3. August 1867 |
Adolph Fürst Auersperg | 4. August 1867 | 31. März 1870 |
Albert Graf Nostitz-Rieneck | 26. August 1870 | 23. Dezember 1870 |
Georg Fürst Lobkowitz | 11. September 1871 | 23. April 1872 |
Karl Fürst Auersperg | 23. April 1872 | 31. Mai 1883 |
Georg Fürst Lobkowitz | 4. Juli 1887 | 10. Dezember 1907 |
Ferdinand Fürst Lobkowitz | 28. August 1908 | 26. Juli 1913 |
Siehe auch
- Kategorie:Landtagsabgeordneter (Böhmen)
Literatur
- Stenographische Protokolle der Sitzungen (Für die Jahre 1861–1889 und 1895–1911 siehe digitale Bibliothek des tschechischen Parlaments)
- Eila Hassenpflug-Elzholz: Böhmen und die böhmischen Stände in der Zeit des beginnenden Zentralismus. Eine Strukturanalyse der böhmischen Adelsnation um die Mitte des 18. Jahrhunderts. Verlag Oldenbourg, München 1982, ISBN 3-486-44491-3
- Eila Hassenpflug: Die böhmische Adelsnation als Repräsentantin des Königreichs Böhmen von der Inkraftsetzung der Verneuerten Landesordnung bis zum Regierungsantritt Maria Theresias In: Bohemia Band 15 Nr. 1 (1974)
- František Šmahel: Das böhmische Ständewesen im hussitischen Zeitalter: Machtfrage, Glaubensspaltung und strukturelle Umwandlungen. In: Schriften des Historischen Kollegs. Kolloquien. Band 16. (Die Anfänge der ständischen Vertretungen in Preußen und seinen Nachbarländern) / Herausgegeben von Hartmut Boockmann unter Mitarbeit von Elisabeth Müller-Luckner. Oldenbourg, München 1992 S. 219–246.
- Victor Wilhelm Russ: Der Böhmische Landtag von 1872–1877 Prag 1878 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche)
- Der böhmische Landtag im jahre 1847 Bohemia (Země). Sněm Hamburg 1848 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche)
- Petr Mat’a: Wer waren die Landstände? Betrachtungen zu den böhmischen und österreichischen "Kernländern der Habsburgermonarchie im 17. und frühen 18. Jahrhundert (2007) In: Bündnispartner und Konkurrenten der Landesfürsten? Die Stände in der Habsburgermonarchie Gerhard Ammerer, William D. Godsey, Martin Scheutz, Peter Urbanitsch, Alfred Stefan Weiß (Hrsg.), Wien (2007), S. 68–89
- Roman von Procházka: Die staatsrechtliche Stellung und kulturpolitische Bedeutung des historischen böhmischen Herrenstandes In: Bohemia Band 22 Nr. 1 (1981) S. 112–122
- Joseph-Robert Hasner Ritter von Artha: Handbuch des landtäflichen Verfahrens im Königreiche Böhmen, Band 8 Prag 1824
- Die böhmischen Landtagsverhandlungen und Landtagsbeschlüsse vom Jahre 1526 an bis auf die Neuzeit: 1546-57, Band 2, Prag 1880
- Vincenz Falk: Der böhmische Landtag im Jahre 1847 Hamburg 1848
- Winfried Eberhard: Monarchie und Widerstand. Zur ständischen Oppositionsbildung im Herrschaftssystem Ferdinands I. in Böhmen. Oldenbourg, München 1985, ISBN 3-486-51881-X (download.digitale-sammlungen.de PDF).
- Winfried Eberhard: Landesfreiheiten und Freiheit der Krone in den böhmischen Ländern 1547 und 1619. Klaus Zernack zum 75. Geburtstag In: Zeitschrift für Ostmitteleuropa-Forschung ISSN 0948-8294 Bd. 57 Nr. 1 2008 Online
Quellen
- Landes-Ordnung und Landtags-Wahlordnung für das Königreich Böhmen vom 26. Februar 1861 bereitgestellt von IS MU Informační systém Masarykovy univerzity (Masaryk-Universität)
- Landtags-Wahlordnung (für das Königreich Böhmen) vom 26. Februar 1861 im: Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich Jahrgang 1861 Nr. 20
- Johann Friedrich Novák: Die böhmischen Landtagsverhandlungen und Landtagsbeschlüsse vom Jahre 1526 an bis auf die Neuzeit (1877 ) Prag 1877 (tschechisch deutsch)
- Allerhöchstes Patent vom 25. April 1848. Verfassungs-Urkunde des österreichischen Kaiserstaates bereitgestellt von IS MU Informační systém Masarykovy univerzity (Masaryk-Universität)
Weblinks
- Mathis Brinkmann: Božena Viková-Kunětická Von Tragik und Paradoxie: die Geschichte der ersten Frau im Böhmischen Landtag In: LandesEcho 8. März 2021
- Die Entwicklung des tschechischen Parlamentarismus, herausgegeben von der der Verwaltung des Abgeordnetenhauses des Parlaments der Tschechischen Republik, Januar 2009
Einzelnachweise
- Uwe Tresp: Gewalt bei böhmischen Königswahlen im späten Mittelalter, in: Gewalt und Widerstand in der politischen Kultur des späten Mittelalters, hg. v. Martin Kintzinger, Frank Rexroth und Jörg Rogge (Vorträge und Forschungen des Konstanzer Arbeitskreises für mittelalterliche Geschichte Band 80) Ostfildern 2015, S. 120
- Uwe Tresp S. 121
- Stefan Albrecht: Böhmen In: Online-Lexikon zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa, 2021 .
- Eila Hassenpflug-Elzholz: Böhmen und die böhmischen Stände in der Zeit des beginnenden Zentralismus. Eine Strukturanalyse der böhmischen Adelsnation um die Mitte des 18. Jahrhunderts. Verlag Oldenbourg, München 1982, ISBN 3-486-44491-3, S. 437 (opacplus.bsb-muenchen.de).
- Eila Hassenpflug-Elzholz: Böhmen und die böhmischen Stände in der Zeit des beginnenden Zentralismus. Eine Strukturanalyse der böhmischen Adelsnation um die Mitte des 18. Jahrhunderts. Verlag Oldenbourg, München 1982, ISBN 3-486-44491-3, S. 20 und S. 41 ff. (opacplus.bsb-muenchen.de, opacplus.bsb-muenchen.de).
- Petr Mat’a: Die Habsburgermonarchie 1620 bis 1740. Leistungen und Grenzen des Absolutismusparadigmas. Verlag Steiner, Stuttgart 2006, ISBN 3-515-08766-4, S. 320.
- Karl Bosl: Böhmen als Paradefeld ständischer Repräsentation vom 14. bis zum 17. Jahrhundert. In: Karl Bosl (Hrsg.): Aktuelle Forschungsprobleme um die Erste Tschechoslowakische Republik. Verlag Oldenbourg, München 1969, S. 9–21.
- Eila Hassenpflug-Elzholz: Böhmen und die böhmischen Stände in der Zeit des beginnenden Zentralismus. Eine Strukturanalyse der böhmischen Adelsnation um die Mitte des 18. Jahrhunderts. Verlag Oldenbourg, München 1982, ISBN 3-486-44491-3, S. 41 (opacplus.bsb-muenchen.de).
- Politische Gesetze und Verordnungen 1792 bis 1848. Nr. 49 / 1848, S. 145 ff. (alex.onb.ac.at).
- Pillersdorfsche Verfassung
- Otto Urban: Die Landtage der böhmischen Länder: Der böhmische Landtag. In: Helmut Rumpler, Peter Urbanitsch (Hrsg.): Die Habsburgermonarchie 1848–1918. Band VII: Verfassung und Parlamentarismus, 2. Teilband: Die regionalen Repräsentativkörperschaften. Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 2000, ISBN 3-7001-2871-1, S. 1991–2055, hier S. 1995ff.
- Landes-Ordnung und Landtags-Wahlordnung für das Königreich Böhmen, RGBl. Nr. 20 / 1861, Beilage II, l, S. 230 (alex.onb.ac.at).
- Warum nicht der Bischof von Olmütz?
- Jörg Konrad Hoensch: Geschichte Böhmens. Von der slavischen Landnahme bis zur Gegenwart. Verlag Beck, München 1997³, ISBN 3-406-41694-2, S. 352 (books.google.de).
- Eintrag zu Böhmen im Austria-Forum (im AEIOU-Österreich-Lexikon)
- Helmut Slapnicka: Die Ohnmacht des Parlamentarismus. In: Ferdinand Seibt (Hrsg.): Die Chance der Verständigung. Absichten und Ansätze zu übernationaler Zusammenarbeit in den böhmischen Ländern 1848–1918. Verlag Oldenbourg, München 1987, ISBN 3-486-53971-X, S. 147–174, hier: S. 151.
- Helmut Slapnicka: Die Ohnmacht des Parlamentarismus. In: Ferdinand Seibt (Hrsg.): Die Chance der Verständigung. Absichten und Ansätze zu übernationaler Zusammenarbeit in den böhmischen Ländern 1848–1918. Verlag Oldenbourg, München 1987, ISBN 3-486-53971-X, S. 147–174, hier: S. 152.
- Helmut Slapnicka: Die Ohnmacht des Parlamentarismus. In: Ferdinand Seibt (Hrsg.): Die Chance der Verständigung. Absichten und Ansätze zu übernationaler Zusammenarbeit in den böhmischen Ländern 1848–1918. Verlag Oldenbourg, München 1987, ISBN 3-486-53971-X, S. 147–174, hier: S. 162.
- Ernst Rutkowski: Briefe und Dokumente zur Geschichte der österreichisch-ungarischen Monarchie. Band 2: Der verfassungstreue Großgrundbesitz 1900–1904. Verlag Oldenbourg, München 1991, ISBN 3-486-52611-1, S. 927 (S. 332 und opacplus.bsb-muenchen.de).
- Helmut Slapnicka: Die Ohnmacht des Parlamentarismus. In: Ferdinand Seibt (Hrsg.): Die Chance der Verständigung. Absichten und Ansätze zu übernationaler Zusammenarbeit in den böhmischen Ländern 1848–1918. Verlag Oldenbourg, München 1987, ISBN 3-486-53971-X, S. 147–174, hier: S. 173.
- Robert Luft: Die Mittelpartei des Mährischen Großgrundbesitzes. In: Ferdinand Seibt (Hrsg.): Die Chance der Verständigung. Absichten und Ansätze zu übernationaler Zusammenarbeit in den böhmischen Ländern 1848–1918. Verlag Oldenbourg, München 1987, ISBN 3-486-53971-X, S. 187–243, hier: S. 193.
- LGBl. für Böhmen Nr. 36/913 (= S. 79 ff.), zweisprachig
- Jörg K. Hoensch: Geschichte Böhmens. Von der slavischen Landnahme bis zur Gegenwart. Beck, München 1997³, ISBN 3-406-41694-2, S. 405 (books.google.de).
- alle Angaben aus: Otto Urban: Die Landtage der böhmischen Länder: Der böhmische Landtag. In: Helmut Rumpler, Peter Urbanitsch (Hrsg.): Die Habsburgermonarchie 1848–1918. Band VII: Verfassung und Parlamentarismus, 2. Teilband: Die regionalen Repräsentativkörperschaften. Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 2000, ISBN 3-7001-2871-1, S. 1991–2055, hier S. 2002.
Autor: www.NiNa.Az
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Der Bohmische Landtag amtliche Bezeichnung Landtag des Konigreiches Bohmen tschechisch Snem kralovstvi Ceskeho auch Cesky zemsky snem in Prag war bis 1913 uber mehrere Jahrhunderte hinweg die politische Vertretung des Konigreichs Bohmen Er entstand als Standevertretung der Pralaten Herren Ritter und Koniglichen Stadte Deren vornehmstes Privileg war das Recht der Konigswahl des Bohmischen Konigs und zwar im Fall des Aussterbens der herrschenden Dynastie Sitzung des Bohmischen Landtags im Jahre 1564 unter Maximilian II Stande und AbsolutismusDer alte Sitzungssaal auf der Prager Burg Der Bohmische Landtag war seit dem Mittelalter die oberste Reprasentanz der Stande Die Stande Bohmens wahlten den polnisch litauischen Jagiellonen Vladislav II 1471 zum Konig Im Jahr 1500 wurde die nach dem Konig benannte Vladislavsche Landesordnung im Landtag verabschiedet Sie sicherte den bohmischen Herren und Rittern weitgehende politische Mitspracherechte und gilt als alteste geschriebene Verfassung Bohmens Vorsitzender des Landtags war der Oberstburggraf siehe Bohmische Landesamter Er fuhrte die Geschafte mit acht vom Landtag nominierten Beisitzern zwei aus jedem Stand Als 1547 der niedergeschlagen wurde befand sich Konig Ferdinand I in der starkeren Position die es ihm erlaubte das Monarchische Prinzip in Bohmen durchzusetzen Die Stande mussten praktisch auf das Widerstandsrecht verzichten die Urteile des koniglichen Appellationsgerichts anerkennen und vor allem dem dynastischen Erbrecht der Habsburger zustimmen Nachdem im Juni 1617 die Stande noch Erzherzog Ferdinand zum Konig von Bohmen gewahlt hatten mundete der innere Konflikt in eine offene Feindschaft nachdem Ferdinand nach einem Protestschreiben der Stande weitere Standeversammlungen verbot Darauf warfen Vertreter der protestantischen bohmischen Stande die koniglichen Statthalter nach einem Streitgesprach aus den Fenstern der Prager Burg In der Anfangsphase des Standeaufstands von 1618 wurde von den bohmischen Adeligen die Vorherrschaft der Habsburger noch anerkannt Nach dem Tod des Kaisers Matthias im Marz 1619 verweigerten die bohmischen Stande dem Nachfolger Ferdinand II ganzlich die Gefolgschaft Am 31 Juli 1619 wurde eine neue bohmische Verfassung die Confoederatio Bohemica verabschiedet in der das Konigreich Bohmen mit seinen Nebenlandern zu einer Konfoderation gleichberechtigter Lander wurde angefuhrt von einem durch die Stande gewahlten Herrscher Dieser Konfoderation schloss sich auch ein Teil des osterreichischen Adels an Am 19 August 1619 wurde Ferdinand endgultig abgesetzt und am 26 August 1619 der Anfuhrer der deutschen Calvinisten Kurfurst Friedrich von der Pfalz zum bohmischen Konig gewahlt Nach der Niederlage der bohmischen Stande in der Schlacht am Weissen Berg 1620 erliess Ferdinand II 1627 die Verneuerte Landesordnung in der die Monopolstellung der Stande zugunsten des Landesherrn verschoben wurde Trotz dieser Beschrankungen blieb der Landtag mit seinen Ausschussen vor allem dem als Exekutivorgan wirkenden Landesausschuss ein wirksames Mittel der politischen Mitentscheidung In den in der Regel jahrlich stattfindenden Sitzungen konnten die Stande uber das Recht auf Steuerhoheit dem Landesherrn entgegentreten Alle direkten und indirekten Steuern ausgenommen Zolleinnahmen blieben in der Steuergewalt der Stande Auch nach 1627 blieb der Bohmische Landtag ein bedeutendes Gremium der Landesverwaltung obwohl die bohmische Konigin Erzherzogin Maria Theresia und deren Sohn Kaiser Joseph II ihn stark zu Gunsten Wiens in seinen Rechten beschnitten bzw ihn gar nicht mehr einberufen hatten Der Landtag war somit mehr ein Relikt des Standischen Staates als ein Instrument absolutistischer Herrschaft Schon in den 1630er Jahren war der Landtag wieder Plattform zur Organisation der Opposition gegen den Monarchen und Ort fur politische Auseinandersetzungen Erst unter der Regierung Maria Theresias wurde die Mitherrschaft der Stande nachhaltig eingeschrankt da die Herrscherin daranging in Wien zentrale Dienststellen fur Angelegenheiten die alle ihre Herrschaftsgebiete betrafen zu schaffen Die standischen Landtage wurden jedoch mit Ausnahme der Jahre 1784 1788 unter Kaiser Josef II ohne Unterbrechung bis 1848 abgehalten Der standische Landtag tagte bis 1801 auf der Prager Burg Ab 1801 hatte er seinen Sitz im Palais Thun auf der Prager Kleinseite Dieser Tagungsort blieb bis 1913 bestehen Heute ist das Palais der Sitz des Tschechischen Abgeordnetenhauses Versuch eines gewahlten Landtags der bohmischen Lander 1848Sitz des Landtags 1801 1913 das Palais Thun 1848 hatten die Landstande 214 Mitglieder Die Marzrevolution erfasste auch Bohmen und gipfelte im Prager Pfingstaufstand Am 11 Marz 1848 wurde dem kaiserlichen Statthalter fur Bohmen eine Petition ubergeben in der auch die Einberufung und Reform des Landtages gefordert wurde Dieser sollte gewahlt werden und auch Mahren und Osterreichisch Schlesien reprasentieren Im Verlauf der Revolution bildete sich der Nationalausschuss von 1848 der sich als vorlaufige Volksvertretung verstand Die fur den 30 Marz 1848 vorgesehene Eroffnung der Landstande erfolgte jedoch nicht Stattdessen wurden die Stande auf unbestimmte Zeit vertagt Das Ringen um demokratische Erneuerung wurde damals bereits vom Nationalitatenkonflikt uberschattet Der Nationalausschuss war primar Vertreter der tschechischsprachigen Bevolkerung 28 deutsch dominierte bohmische Stadte protestierten schriftlich beim Kaiser und lehnten die Bildung eines Bohmischen Landtags ab Mit allerhochstem Kabinettsschreiben vom 8 April 1848 gab der Kaiser den Forderungen nach einem frei gewahlten Landtag nach Die Stadt Prag sollte 12 Abgeordnete wahlen Stadte mit mehr als 8000 Einwohnern je zwei und Stadte mit mehr als 4000 Einwohnern je einen Die landliche Bevolkerung sollte je Vikariat zwei Abgeordnete wahlen Hinzu sollten die Mitglieder der bisherigen Landstande sowie der Rektor sowie die vier Dekane der Fakultaten der Universitat Prag und ein Vertreter der Technischen Hochschule Prag kommen Das Wahlrecht sollte jedem steuerpflichtigen Burger zustehen Der Landtag solle das Recht haben uber alle Landesangelegenheiten zu beraten und zu beschliessen Leo von Thun Hohenstein der kaiserliche Statthalter in Bohmen erhielt keine Weisungen aus Wien und entschied sich Landtagswahlen fur den 17 und 18 Mai auszuschreiben Die Wahl konnte jedoch nicht wie vorgesehen durchgefuhrt werden Wahrend insbesondere in Prag die Wahl abgelehnt wurde weil das Wahlrecht die vormaligen Privilegien nicht beseitigte hofften die konservativen Krafte auf eine Ruckkehr der alten Zustande Am 25 April 1848 wurde mit Allerhochstem Patent die Verfassungs Urkunde des osterreichischen Kaiserstaates auch in Bohmen gultig erlassen die Pillersdorfsche Verfassung die gemass 2 auch fur das Konigreich Bohmen Osterreichisch Schlesien und die Markgrafschaft Mahren galt Darin wurde die Anderung der bisherigen Regeln fur Landtage angekundigt Am 26 August 1848 wurde der Nationalausschuss verboten Die Wahl und der Zusammentritt eines Landtags der bohmischen Lander scheiterten der alte Standische Landtag wurde als letztes Relikt der bohmischen Selbstbestimmung vom Kaiser aufgelost Die gewahlten bohmischen Vertreter wirkten im Reichstag in Wien mit konnten aber das Scheitern der 1848er Revolution nicht verhindern Gewahlter Landtag 1861 1913Giebel des Palais Thun mit dem Wappen von Bohmen Das 1860 erlassene Oktoberdiplom hatte den Kronlandern Landtage versprochen deren Einfuhrung in der Februarverfassung vom 28 Februar 1861 im Detail geregelt wurde Dazu lagen fur jedes Kronland so auch fur Bohmen eigene Bestimmungen bei Durch ihr Amt waren der Erzbischof von Prag die Bischofe von Leitmeritz Koniggratz und Budweis sowie der Rektor der Prager Universitat ab 1882 beide Rektoren der Prager Universitaten ohne Wahl auf Dauer ihrer Funktion Landtagsmitglieder Die anderen 236 Mitglieder wurden in drei Kurien gewahlt Erste Kurie Grossgrundbesitzer mit 70 Abgeordneten davon gewahlt 16 Abgeordnete durch die Fideikommissbesitzer und 54 Abgeordnete durch die weiteren Grossgrundbesitzer Zweite Kurie Stadte und Handelskammern mit 87 Abgeordneten davon gewahlt 72 Abgeordnete von den Stadten 15 Abgeordnete von den Handels und Gewerbekammern Prag 4 Budweis 2 Reichenberg 4 Eger 3 Pilsen 2 Dritte Kurie Gemeinden mit 79 Abgeordneten gewahlt von den ubrigen Gemeinden Wahrend 1848 auf einen Zensus verzichtet werden sollte war nun ein Zensus vorgesehen Das Wahlrecht nur fur Manner bestimmt setzte eine jahrliche Steuerzahlung von 10 Gulden voraus dies schloss die armeren Schichten ebenso wie alle Frauen von der politischen Mitbestimmung aus Wegen dieser Vorgaben wurde der Bohmische Landtag 1861 erstmals gewahlt Die Demokratisierung des bohmischen Wahlrechts auf Gesamtstaatsebene durch die von k k Ministerprasident Max Wladimir von Beck mit Ruckendeckung des Kaisers betriebene Wahlrechtsreform 1906 1907 gelungen kam in der Monarchie nicht zustande da die deutschen Eliten die Majorisierung durch das mehrheitlich tschechische Volk furchteten Das Palais Thun Hohenstein wo der standische Landtag seit 1801 seinen Sitz hatte wurde fur den nach Kurien gewahlten Landtag 1861 adaptiert Seit dem Osterreichisch ungarischen Ausgleich von 1867 gehorte Bohmen zum cisleithanischen Teil der Doppelmonarchie fur den 1867 die so genannte Dezemberverfassung erlassen wurde die bis 1918 galt Die Tschechen fuhlten sich durch den Ausgleich als Nation minderen Ranges eingestuft hatten doch die Magyaren fur das Konigreich Ungarn durch eine Realunion mit Osterreich beeintrachtigte Eigenstaatlichkeit erstritten die Tschechen aber ihren Wunsch nach einer Regierung der bohmischen Lander in Prag nicht durchsetzen konnen Nach 1867 nutzten Tschechen und Deutsche den Landtag ebenso wie den Wiener Reichsrat dazu einander Steine in den Weg zu legen 1871 beschloss der Landtag unter Boykott der deutschen Abgeordneten die Schaffung einer autonomen Verfassung Fundamentalartikel zum Schutz des gleichen Rechts der bohmischen und der deutschen Nationalitat im Konigreich Bohmen Das Vorhaben kam mangels Unterstutzung durch den Monarchen nicht zustande Der osterreichische Ministerprasident Eduard Taaffe erliess am 19 April 1880 Sprachverordnungen Diese legten fest dass Tschechisch neben Deutsch auch in jenen Territorien Amtssprache wurde wo die Bevolkerung in ihrer Majoritat deutsch war Ausserdem bewog Taaffe den Reichsrat dazu das Wahlrecht zu erweitern Die Mindeststeuerleistung Zensus die Manner nachweisen mussten um das Wahlrecht zu haben wurde von zehn auf funf Gulden heruntergesetzt 1901 auf den Gegenwert von vier Gulden nunmehr 8 Kronen ermassigt Dadurch erhielten die Tschechen 1883 erstmals die Mehrheit im Landtag Jeder Versuch der Wiener Regierung den Tschechen generell mehr politische Gerechtigkeit zu gewahren stiess auf den wutenden Widerstand der Deutschen in der Monarchie die ihre Vorrechte verteidigten Ab den 1880er Jahren wuchs auf tschechischer wie auf deutscher Seite eine neue Generation nach die Konfrontation nicht scheute Die Jungtschechen Mladocesi 1874 gegrundet erreichten bei den Landtagswahlen 1889 und 1891 die Mehrheit Ihre Wahler wollten die grosstmogliche Selbststandigkeit des Landes erreichen und strebten nicht mehr nach einem deutsch tschechischen Ausgleich wie ihn die konservativen Alttschechen anstrebten 1893 kam es in Prag zu nationalistischen Gewalttatigkeiten worauf der Landtag geschlossen wurde Statthalter Franz von Thun und Hohenstein rief am 12 September 1893 den Ausnahmezustand fur die Stadt aus Zahlreiche Gesetzentwurfe nationalpolitischen Inhalts wurden dem Landtag vorgelegt und beschaftigten ihn jahrelang ohne dass es jemals zu einem greifbaren Resultat gekommen ware Beschlusse der tschechischen Mehrheit wie der 1900 von Karel Kramar eingebrachte Adressentwurf mit der Forderung auf das unbestreitbare Recht des Konigreiches auf die selbstandige Gesetzgebung und Verwaltung hatten in der Realitat kaum Auswirkungen Durch die Obstruktion der deutschen Abgeordneten war der Landtag 1903 1904 ebenso handlungsunfahig wie der Reichsrat Ausserstande sich in nationalen Fragen zu einigen wurden wichtige Gesetze im Bereich Wirtschaft und Soziales verhindert Der Bohmische Landtag bestand seit 1882 Da es nach der nationalen Teilung der Prager Universitat nunmehr zwei Prager Universitatsrektoren gab die von Amts wegen Landtagsmitglieder waren aus 242 Mitgliedern Er war einer der wenigen Landtage der Monarchie der bis 1914 keine Wahlrechtsreform zur Einfuhrung einer allgemeinen Wahlerklasse zustande brachte Zahl der Jahres sessionen Sitzungen Eroffnung Schluss Auflosung Mandate tschechischer Parteien Mandate deutscher ParteienNationalpartei Alttschechen Freisinnige Partei Jungtschechen Agrarier Deutsch liberale Fortschrittspartei Deutschnationale Deutsche Volkspartei Agrarier Deutsch radikale Partei5 183 6 Apr 1861 21 Dez 18661 7 18 Feb 1867 27 Feb 1867 26 Feb 18673 47 6 Apr 1867 30 Okt 1869 29 Juli 18702 18 30 Aug 1870 8 Nov 1871 13 Marz 18726 125 24 Apr 1872 21 Apr 18774 74 24 Sep 1878 23 Okt 1882 17 Mai 1883 69 14 836 158 5 Juli 1883 19 Jan 1889 79 13 37 366 185 10 Okt 1889 16 Feb 1895 58 39 34 355 147 28 Dez 1895 7 Juni 1901 8 Aug 1901 3 90 2 54 132 103 28 Dez 1901 10 Sep 1907 6 66 21 26 14 3 252 23 15 Sep 1907 10 Marz 1911 26 Juli 1913 4 38 43 19 8 15 15Anteil der tschechischen und deutschen Fraktionen im Landtag Legislatur tschechische Abgeordnete deutsche AbgeordneteZahl Zahl 1878 1882 83 50 0 83 50 0 1883 1889 92 55 8 73 44 2 1889 1895 97 58 4 69 41 6 1895 1901 95 58 6 67 41 4 1901 1907 93 57 8 68 42 2 1907 1913 85 59 9 57 40 1 Auflosung 1913 Kaiserliches Patent von 1913 zur Auflosung des Bohmischen Landtags Der 1908 gewahlte 11 Landtag stand von Anfang an im Konflikt um die Wahlrechtsreform und den Ausgleich von Deutschen und Tschechen Die deutschen Parlamentarier boykottierten den Landtag 1909 und 1910 so dass sinnvolle Arbeit nicht moglich war Gleichzeitig boykottierten die Tschechen den Reichsrat 1911 versuchte der neu ernannte Statthalter Franz von Thun und Hohenstein die Parteien zur Zusammenarbeit zu bewegen Zwar fanden nun Sitzungen statt Ergebnisse erbrachte die parlamentarische Arbeit jedoch weiterhin nicht Wegen der Arbeitsunfahigkeit des Landtages und weil die Finanzen auf eine Katastrophe zutrieben schlug Ministerprasident Karl Sturgkh dem Kaiser vor den Landtag aufzulosen und den Oberstlandmarschall Ferdinand von Lobkowitz zu entheben Mit kaiserlichem Dekret vom 26 Juli 1913 wurde der Landtag aufgelost und statt des funktionsunfahigen bisherigen Landesausschusses die Einsetzung einer vom Kaiser zu berufenden Landesverwaltungskommission rechtlich definiert Diese Kommission bestand aus funf tschechischen und drei deutschen Mitgliedern unter dem Vorsitz von Adalbert Graf Schonborn Von der Neuwahl des Landtags war im kaiserlichen Dekret nur indirekt die Rede es wurde kein Wahltermin angekundigt Mit dieser Auflosung endete die Geschichte des Bohmischen Landtags Nach der Tschechoslowakischen Unabhangigkeitserklarung 1918 wurde die aus dem Tschechoslowakischen Nationalausschuss hervorgegangene sein Nachfolger als bohmisches und mahrisches Parlament Landesausschuss und Oberstlandmarschalle Der aus Landtagsmitgliedern bestehende Landesausschuss war die Landesregierung Bohmens An der Spitze des Landesausschusses stand der vom Kaiser ernannte Oberstlandmarschall ebenfalls ein Landtagsmitglied Neben diesem bildeten sein Stellvertreter und acht vom Landtag gewahlte Mitglieder je zwei aus jeder Kurie und zwei aus dem Landtag insgesamt den Landesausschuss Oberstlandmarschall Amtszeit von Amtszeit bisAlbert Graf Nostitz Rieneck 31 Marz 1861 31 Juli 1863Karl Graf Rothkirch Panthen 9 November 1863 30 September 1866Albert Graf Nostitz Rieneck 4 Oktober 1866 27 Februar 1867Edmund Graf Hartig 4 April 1867 3 August 1867Adolph Furst Auersperg 4 August 1867 31 Marz 1870Albert Graf Nostitz Rieneck 26 August 1870 23 Dezember 1870Georg Furst Lobkowitz 11 September 1871 23 April 1872Karl Furst Auersperg 23 April 1872 31 Mai 1883Georg Furst Lobkowitz 4 Juli 1887 10 Dezember 1907Ferdinand Furst Lobkowitz 28 August 1908 26 Juli 1913Siehe auchKategorie Landtagsabgeordneter Bohmen LiteraturStenographische Protokolle der Sitzungen Fur die Jahre 1861 1889 und 1895 1911 siehe digitale Bibliothek des tschechischen Parlaments Eila Hassenpflug Elzholz Bohmen und die bohmischen Stande in der Zeit des beginnenden Zentralismus Eine Strukturanalyse der bohmischen Adelsnation um die Mitte des 18 Jahrhunderts Verlag Oldenbourg Munchen 1982 ISBN 3 486 44491 3 Eila Hassenpflug Die bohmische Adelsnation als Reprasentantin des Konigreichs Bohmen von der Inkraftsetzung der Verneuerten Landesordnung bis zum Regierungsantritt Maria Theresias In Bohemia Band 15 Nr 1 1974 Frantisek Smahel Das bohmische Standewesen im hussitischen Zeitalter Machtfrage Glaubensspaltung und strukturelle Umwandlungen In Schriften des Historischen Kollegs Kolloquien Band 16 Die Anfange der standischen Vertretungen in Preussen und seinen Nachbarlandern Herausgegeben von Hartmut Boockmann unter Mitarbeit von Elisabeth Muller Luckner Oldenbourg Munchen 1992 S 219 246 Victor Wilhelm Russ Der Bohmische Landtag von 1872 1877 Prag 1878 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Der bohmische Landtag im jahre 1847 Bohemia Zeme Snem Hamburg 1848 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Petr Mat a Wer waren die Landstande Betrachtungen zu den bohmischen und osterreichischen Kernlandern der Habsburgermonarchie im 17 und fruhen 18 Jahrhundert 2007 In Bundnispartner und Konkurrenten der Landesfursten Die Stande in der Habsburgermonarchie Gerhard Ammerer William D Godsey Martin Scheutz Peter Urbanitsch Alfred Stefan Weiss Hrsg Wien 2007 S 68 89 Roman von Prochazka Die staatsrechtliche Stellung und kulturpolitische Bedeutung des historischen bohmischen Herrenstandes In Bohemia Band 22 Nr 1 1981 S 112 122 Joseph Robert Hasner Ritter von Artha Handbuch des landtaflichen Verfahrens im Konigreiche Bohmen Band 8 Prag 1824 Die bohmischen Landtagsverhandlungen und Landtagsbeschlusse vom Jahre 1526 an bis auf die Neuzeit 1546 57 Band 2 Prag 1880 Vincenz Falk Der bohmische Landtag im Jahre 1847 Hamburg 1848 Winfried Eberhard Monarchie und Widerstand Zur standischen Oppositionsbildung im Herrschaftssystem Ferdinands I in Bohmen Oldenbourg Munchen 1985 ISBN 3 486 51881 X download digitale sammlungen de PDF Winfried Eberhard Landesfreiheiten und Freiheit der Krone in den bohmischen Landern 1547 und 1619 Klaus Zernack zum 75 Geburtstag In Zeitschrift fur Ostmitteleuropa Forschung ISSN 0948 8294 Bd 57 Nr 1 2008 OnlineQuellenLandes Ordnung und Landtags Wahlordnung fur das Konigreich Bohmen vom 26 Februar 1861 bereitgestellt von IS MU Informacni system Masarykovy univerzity Masaryk Universitat Landtags Wahlordnung fur das Konigreich Bohmen vom 26 Februar 1861 im Reichs Gesetz Blatt fur das Kaiserthum Osterreich Jahrgang 1861 Nr 20 Johann Friedrich Novak Die bohmischen Landtagsverhandlungen und Landtagsbeschlusse vom Jahre 1526 an bis auf die Neuzeit 1877 Prag 1877 tschechisch deutsch Allerhochstes Patent vom 25 April 1848 Verfassungs Urkunde des osterreichischen Kaiserstaates bereitgestellt von IS MU Informacni system Masarykovy univerzity Masaryk Universitat WeblinksMathis Brinkmann Bozena Vikova Kuneticka Von Tragik und Paradoxie die Geschichte der ersten Frau im Bohmischen Landtag In LandesEcho 8 Marz 2021 Die Entwicklung des tschechischen Parlamentarismus herausgegeben von der der Verwaltung des Abgeordnetenhauses des Parlaments der Tschechischen Republik Januar 2009EinzelnachweiseUwe Tresp Gewalt bei bohmischen Konigswahlen im spaten Mittelalter in Gewalt und Widerstand in der politischen Kultur des spaten Mittelalters hg v Martin Kintzinger Frank Rexroth und Jorg Rogge Vortrage und Forschungen des Konstanzer Arbeitskreises fur mittelalterliche Geschichte Band 80 Ostfildern 2015 S 120 Uwe Tresp S 121 Stefan Albrecht Bohmen In Online Lexikon zur Kultur und Geschichte der Deutschen im ostlichen Europa 2021 Eila Hassenpflug Elzholz Bohmen und die bohmischen Stande in der Zeit des beginnenden Zentralismus Eine Strukturanalyse der bohmischen Adelsnation um die Mitte des 18 Jahrhunderts Verlag Oldenbourg Munchen 1982 ISBN 3 486 44491 3 S 437 opacplus bsb muenchen de Eila Hassenpflug Elzholz Bohmen und die bohmischen Stande in der Zeit des beginnenden Zentralismus Eine Strukturanalyse der bohmischen Adelsnation um die Mitte des 18 Jahrhunderts Verlag Oldenbourg Munchen 1982 ISBN 3 486 44491 3 S 20 und S 41 ff opacplus bsb muenchen de opacplus bsb muenchen de Petr Mat a Die Habsburgermonarchie 1620 bis 1740 Leistungen und Grenzen des Absolutismusparadigmas Verlag Steiner Stuttgart 2006 ISBN 3 515 08766 4 S 320 Karl Bosl Bohmen als Paradefeld standischer Reprasentation vom 14 bis zum 17 Jahrhundert In Karl Bosl Hrsg Aktuelle Forschungsprobleme um die Erste Tschechoslowakische Republik Verlag Oldenbourg Munchen 1969 S 9 21 Eila Hassenpflug Elzholz Bohmen und die bohmischen Stande in der Zeit des beginnenden Zentralismus Eine Strukturanalyse der bohmischen Adelsnation um die Mitte des 18 Jahrhunderts Verlag Oldenbourg Munchen 1982 ISBN 3 486 44491 3 S 41 opacplus bsb muenchen de Politische Gesetze und Verordnungen 1792 bis 1848 Nr 49 1848 S 145 ff alex onb ac at Pillersdorfsche Verfassung Otto Urban Die Landtage der bohmischen Lander Der bohmische Landtag In Helmut Rumpler Peter Urbanitsch Hrsg Die Habsburgermonarchie 1848 1918 Band VII Verfassung und Parlamentarismus 2 Teilband Die regionalen Reprasentativkorperschaften Verlag der Osterreichischen Akademie der Wissenschaften Wien 2000 ISBN 3 7001 2871 1 S 1991 2055 hier S 1995ff Landes Ordnung und Landtags Wahlordnung fur das Konigreich Bohmen RGBl Nr 20 1861 Beilage II l S 230 alex onb ac at Warum nicht der Bischof von Olmutz Jorg Konrad Hoensch Geschichte Bohmens Von der slavischen Landnahme bis zur Gegenwart Verlag Beck Munchen 1997 ISBN 3 406 41694 2 S 352 books google de Eintrag zu Bohmen im Austria Forum im AEIOU Osterreich Lexikon Helmut Slapnicka Die Ohnmacht des Parlamentarismus In Ferdinand Seibt Hrsg Die Chance der Verstandigung Absichten und Ansatze zu ubernationaler Zusammenarbeit in den bohmischen Landern 1848 1918 Verlag Oldenbourg Munchen 1987 ISBN 3 486 53971 X S 147 174 hier S 151 Helmut Slapnicka Die Ohnmacht des Parlamentarismus In Ferdinand Seibt Hrsg Die Chance der Verstandigung Absichten und Ansatze zu ubernationaler Zusammenarbeit in den bohmischen Landern 1848 1918 Verlag Oldenbourg Munchen 1987 ISBN 3 486 53971 X S 147 174 hier S 152 Helmut Slapnicka Die Ohnmacht des Parlamentarismus In Ferdinand Seibt Hrsg Die Chance der Verstandigung Absichten und Ansatze zu ubernationaler Zusammenarbeit in den bohmischen Landern 1848 1918 Verlag Oldenbourg Munchen 1987 ISBN 3 486 53971 X S 147 174 hier S 162 Ernst Rutkowski Briefe und Dokumente zur Geschichte der osterreichisch ungarischen Monarchie Band 2 Der verfassungstreue Grossgrundbesitz 1900 1904 Verlag Oldenbourg Munchen 1991 ISBN 3 486 52611 1 S 927 S 332 und opacplus bsb muenchen de Helmut Slapnicka Die Ohnmacht des Parlamentarismus In Ferdinand Seibt Hrsg Die Chance der Verstandigung Absichten und Ansatze zu ubernationaler Zusammenarbeit in den bohmischen Landern 1848 1918 Verlag Oldenbourg Munchen 1987 ISBN 3 486 53971 X S 147 174 hier S 173 Robert Luft Die Mittelpartei des Mahrischen Grossgrundbesitzes In Ferdinand Seibt Hrsg Die Chance der Verstandigung Absichten und Ansatze zu ubernationaler Zusammenarbeit in den bohmischen Landern 1848 1918 Verlag Oldenbourg Munchen 1987 ISBN 3 486 53971 X S 187 243 hier S 193 LGBl fur Bohmen Nr 36 913 S 79 ff zweisprachig Jorg K Hoensch Geschichte Bohmens Von der slavischen Landnahme bis zur Gegenwart Beck Munchen 1997 ISBN 3 406 41694 2 S 405 books google de alle Angaben aus Otto Urban Die Landtage der bohmischen Lander Der bohmische Landtag In Helmut Rumpler Peter Urbanitsch Hrsg Die Habsburgermonarchie 1848 1918 Band VII Verfassung und Parlamentarismus 2 Teilband Die regionalen Reprasentativkorperschaften Verlag der Osterreichischen Akademie der Wissenschaften Wien 2000 ISBN 3 7001 2871 1 S 1991 2055 hier S 2002 Landtage der Kronlander der Habsburgermonarchie 1861 1918 Ungarn bis 1867 dann Reichstag Bohmen Dalmatien Kroatien Galizien Osterreich unter der Enns Osterreich ob der Enns Salzburg Steyer Karnten Krain Bukowina Mahren Schlesien Tirol Gorz und Gradisca Vorarlberg Istrien Triest Bosnien und Herzegowina ab 1910