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Außerplanmäßiger Professor

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Außerplanmäßiger Professor
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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Professor (Begriffsklärung) aufgeführt.

Professor beziehungsweise Professorin ist die Amts- und Berufsbezeichnung des Inhabers eines speziellen hochschulischen Lehramts (Professur). Anders als etwa beim Doktor handelt es sich nicht um einen akademischen Grad, sondern um einen akademischen Titel, der aber oft weiter getragen werden kann, auch wenn keine Professur mehr bekleidet wird.

Eine Professur (von lateinisch profiteri ‚bekennen‘ in der Bedeutung „sich öffentlich als Lehrer zu erkennen geben“) bezeichnet im deutschen Sprachraum primär eine Stellung als Hochschullehrer. Professuren sind im Normalfall mit einer Denomination („Professur für …“) versehen, die genau festlegt, welches Fachgebiet vertreten werden soll. Besetzt wird eine Professur im Regelfall durch ein aufwändiges und durch die Hochschulgesetze rechtlich formalisiertes Verfahren, das sicherstellen soll, dass die Auswahl der grundgesetzlich geforderten Bestenauslese entspricht, also nach Eignung, Leistung und Befähigung erfolgt.

Die Hauptaufgabe von Professoren an Hochschulen, insbesondere an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, das sind Hochschulen mit Promotions- und Habilitationsrecht, ist die eigenverantwortliche Durchführung wissenschaftlicher Forschung und Lehre im Sinne des humboldtschen Bildungsideals. Professur und Lehrstuhl sind dabei nicht gleichbedeutend: Jeder Lehrstuhlinhaber ist Professor, aber nicht umgekehrt jeder Professor ein Lehrstuhlinhaber.

In Deutschland kann die Bezeichnung Professor unter bestimmten Umständen auch als Ehrentitel an Personen verliehen werden, die kein entsprechendes Amt bekleiden, beispielsweise an Künstler. Im Land Baden-Württemberg kann wie in Österreich die Bezeichnung „Professor“ oder „Professorin“ ohne Zusätze als nicht akademischer Ehrentitel an verdiente Bürger verliehen werden (siehe Professor (Ehrentitel in Baden-Württemberg)).

Überblick

Obwohl die meisten Professoren Hochschullehrer sind, sind weitere Verwendungen des Titels gebräuchlich. So wird wie im Deutschen Reich bis 1918 (und noch darüber hinaus in Baden und in Bayern) in einigen Ländern Europas (z. B. in Österreich, der Schweiz, Frankreich, Italien, Polen, der Slowakei, Slowenien und Tschechien) auch ein ernannter (langjähriger) Lehrer an einer höheren Schule (österreichisch „Mittelschule“) oftmals offiziell oder inoffiziell als Professor bezeichnet. Deswegen wird von Hochschullehrern in Österreich in Abgrenzung dazu stets die offizielle Bezeichnung Universitätsprofessor (Univ.-Prof.), Professor an einer Fachhochschule (FH-Prof.) oder Hochschulprofessor (HS-Prof.) an Pädagogischen Hochschulen verwendet. Titularprofessor ist in Österreich hingegen ein verliehener Titel ohne Anspruch auf eine Anstellung. Auch in der Schweiz ist damit kein Anspruch auf einen Lehrstuhl oder eine sonstige Festanstellung verbunden. In Österreich kann der Bundespräsident auch Personen ohne Hochschulabschluss, die sich auf dem Gebiet von Kunst oder Wissenschaft verdient gemacht haben, den Titel Professor verleihen. Auch in Deutschland verleihen einzelne Länder mitunter diesen Ehrentitel.

Hochschulen in Österreich und Deutschland kennen noch weitere, die Transparenz erschwerende Titelformen, wie jene des ordentlichen und außerordentlichen Universitätsprofessors (siehe unten), des Juniorprofessors oder des außerplanmäßigen Professors. Zudem tragen seit der Umbenennung der österreichischen Kunsthochschulen in Kunstuniversitäten durch das Universitätsgesetz 2002 auch die vormaligen Kunsthochschulprofessoren nun die Bezeichnung „Universitätsprofessor“.

Professuren in Deutschland

Professor oder Professorin ist in Deutschland in erster Linie die Amtsbezeichnung oder der akademische Titel einer Person, die Inhaber einer Professur an einer Hochschule ist. Sie stellt keinen akademischen Grad dar. Verbeamtete Professoren werden dem höheren Dienst zugerechnet. Eine Besonderheit bei der Ernennung ist das Berufungsverfahren anstelle der für Beamte ansonsten üblichen Laufbahnprüfungen.

Planmäßige Professoren (siehe unten) dürfen den Titel auch nach ihrer Pensionierung bzw. Emeritierung führen. In einzelnen deutschen Ländern kann die Bezeichnung „Professor“ oder „Professorin“ als akademische Würde oder als Titel auch nach dem vorzeitigen Ausscheiden aus der Hochschule nach einer mehrjährigen Dienstzeit weiter geführt werden.

2016 gab es an den 433 Hochschulen in Deutschland 46.835 Professoren (35.880 männliche entspricht 77 %, 10.955 weibliche entspricht 23 %), davon 24.256 an Universitäten, 19.306 an Fachhochschulen, 2.308 an Kunsthochschulen, 448 an Verwaltungsfachhochschulen, 360 an Pädagogischen Hochschulen und 157 an Theologischen Hochschulen. Allerdings sind weniger als 10 % aller Wissenschaftler an den Universitäten Professoren, und nur 7,8 % sind planmäßige Professoren mit einer festen, besoldeten Stelle und vollem Stundendeputat (Stand 2015).

Die Gesamtzahl der Professoren hat sich, auch aufgrund der stark gestiegenen Studierendenzahlen, von 37.965 im Jahr 2003 auf 48.128 im Jahr 2018 und damit in 15 Jahren um etwa 27 % erhöht:

2003 2004 2006 2008 2010 2012 2013 2015 2016 2018
37.965 38.443 37.694 38.654 41.462 43.862 45.013 46.344 46.835 48.128

Professoren (Prof.) ohne Zusatzbezeichnung

Hierbei handelt es sich um eine Amtsbezeichnung verschiedener Hochschulen wie Universitäten, Fachhochschulen, Kunst- und Musikhochschulen oder Akademien. Verbeamtete planmäßige Professoren werden seit spätestens 2005 (die Einführung der Besoldungsordnung W erfolgte in den Ländern zu unterschiedlichen Zeiten) in die Besoldungsgruppen W 2 und W 3 eingestuft. Die Besoldungsgruppe lässt dabei keinen Rückschluss auf den Hochschultyp zu. Während allerdings die meisten Fachhochschulprofessoren nach W 2 besoldet werden, gibt es an den Universitäten und ihnen statusmäßig gleichgestellten Hochschulen, etwa den Pädagogischen Hochschulen, deutlich mehr W-3- als W-2-Professoren.

Die Besoldungsgruppe W 1 wird für Juniorprofessoren vergeben und ist normalerweise für befristete Anstellungen vorgesehen. Vor der Einführung der Besoldungsordnung W wurden Professoren in die Besoldungsgruppen C 3 und C 4 und sehr selten auch in die Besoldungsgruppe C 2, an Fachhochschulen in die Besoldungsgruppen C 2 und C 3, an den anderen Hochschulen in C 2, C 3 und C 4 eingestuft. Professoren, die bei ihrer Berufung (vor 2005) in die C-Besoldung berufen wurden, verblieben in der Regel in ihr, konnten auf Antrag aber in die W-Besoldung wechseln. Bei einem Wechsel der Stelle wurden sie allerdings ausschließlich in die W-Besoldung eingestuft; hiervon konnte nur bei einem Wechsel innerhalb eines Landes abgewichen werden.

Die Besoldung für W-2- und W-3-Professuren setzt sich zusammen aus einem Grundgehalt, das gemäß einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Jahr 2013 bereits eine angemessene Alimentation zu sein hat, und leistungsabhängigen Zuschlägen, die entweder dauerhaft oder zeitlich begrenzt gewährt werden. Diese werden zwischen den Stelleninhabern und der Hochschulleitung ausgehandelt, weshalb die tatsächlichen Bruttogehälter deutscher Professoren heute sehr stark voneinander abweichen können. Auch das Grundgehalt unterscheidet sich zwischen den Ländern. Die gleiche Besoldungsgruppe führt also je nach Dienstherr und individueller Aushandlung nicht zu gleichen Bezügen, sondern kann um mehrere tausend Euro unterschiedlich sein. Das W-3-Grundgehalt ist dabei grundsätzlich höher als bei W 2; unter Umständen kann ein W-2-Professor aber, je nach Land sowie aufgrund individueller Zulagen, auch mehr verdienen als ein W-3-Professor. Hinzu kommen fächerspezifische Unterschiede; so werden etwa Geisteswissenschaftlern im Durchschnitt deutlich geringere Leistungszulagen gewährt als Ingenieurwissenschaftlern.

Normalerweise sind W-2- und W-3-Professuren unbefristet und mit dem Beamtenstatus auf Lebenszeit verbunden, man bezeichnet ihre Inhaber als planmäßige Professoren, da ihre Positionen im Stellenplan der jeweiligen Hochschule verankert sind. Es gibt aber auch immer mehr befristet beschäftigte Professoren sowie Professoren im Angestelltenverhältnis, letztere zum Beispiel an privaten Hochschulen oder bei fehlenden Voraussetzungen für die Verbeamtung an staatlichen Hochschulen. Bei Erstberufungen, d. h., wenn der Kandidat zuvor noch keine permanente Professur bekleidet hat, ist daneben in den meisten Ländern eine teils mehrjährige Probezeit, oft mit Prüfung der pädagogischen Eignung, üblich, bevor die Stelle auch formal entfristet wird; in Berlin, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt gibt es keine solchen Regelungen. Zwischen 2017 und 2019 sank der Anteil der Berufungen in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit überdies deutlich, sodass diese nur noch zwei Drittel der Erstberufungen ausmachten, während 15 Prozent der Hochschullehrer nur befristet verbeamtet wurden. Die übrigen wurden als unbefristete Angestellte beschäftigt. Die Amtsbezeichnung Professor allein ist daher kein sicheres Indiz für eine Daueranstellung.

Professoren an einer künstlerischen Hochschule leiten meist eine Meisterklasse.

Universitätsprofessoren

Universitätsprofessor (kurz Univ.-Prof.) ist eine Amtsbezeichnung für beamtete Hochschullehrer an Universitäten in mehreren deutschen Ländern, etwa Nordrhein-Westfalen oder Mecklenburg-Vorpommern. In einigen Bundesländern wird die Bezeichnung Universitätsprofessor hingegen nicht mehr für neu eingestellte Professoren verwendet. In Baden-Württemberg beispielsweise kann diese Bezeichnung nur noch auf Antrag von solchen Professoren geführt werden, die sie bereits vor dem Jahr 2000 trugen. Hier lautet die offizielle Amtsbezeichnung ansonsten schlicht Professor.

Ein Universitätsprofessor der Besoldungsgruppe W 3 oder C 4 ist meistens Lehrstuhlinhaber. Ein solcher W-3-Professor verfügt im Haushaltsplan über eine oder mehrere Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter, ein höheres Gehalt und einen größeren Etat. Vor der Novellierung des Hochschulrahmengesetzes 1976 (und in Bayern bis heute) nannte man einen Lehrstuhlinhaber Ordinarius oder ordentlicher Professor. Hiermit war das Recht verbunden, nach dem Eintritt ins Rentenalter als Emeritus mit bestimmten Privilegien und einem eigenen Etat zu wirken. Professoren, die vor 1976 auf solche Stellen erstberufen wurden, dürfen daher noch Emeriti sein; später berufene sind ohne Wahlmöglichkeit Professoren im Ruhestand. In Baden-Württemberg dürfen diese Professoren an Universitäten, die noch vor Aufhebung des Universitätsgesetzes 2005 in die Besoldungsgruppe C 4 eingruppiert wurden, weiterhin auch offiziell den Titel Ordinarius führen. Besondere Rechte sind damit aber nicht mehr verbunden.

In den meisten Ländern gehören verbeamtete, planmäßige Universitätsprofessoren ohne eigenen Lehrstuhl bzw. Arbeitsgruppe hingegen meist zur Besoldungsgruppe W 2 beziehungsweise C 3 (im älteren Sprachgebrauch und in Bayern auch heute noch im Gesetz als Extraordinarien oder außerordentliche Professoren bezeichnet). Diese W-2-Professoren verfügen über weniger oder gar keine Mitarbeiter und haben auch sonst geringere reguläre Haushaltsmittel. W-2-Professuren stellen aber dennoch vollwertige, reguläre und im Etat meist dauerhaft vorgesehene Stellen dar; in Hinblick auf Einstellungsvoraussetzungen und Berufungsverfahren unterscheiden sich W-2-Professoren nicht von Lehrstuhlinhabern, sondern sind Hochschullehrer mit allen Rechten und Pflichten. Sie dürfen daher nicht mit außerplanmäßigen Professoren (s. u.) verwechselt werden. In einigen deutschen Ländern (insbesondere Baden-Württemberg) werden auch die meisten Professoren ohne Lehrstuhl und eigene Mitarbeiter nach W 3 besoldet („ohne Leitungsfunktion“). Umgekehrt kommt es gerade in kleinen Fächern vor, dass Lehrstuhlinhaber nach W 2 besoldet werden.

Vor 2004/2005 (die Einführung der Besoldungsordnung W erfolgte in den Ländern zu unterschiedlichen Zeiten) eingestellte Professoren wurden in die Besoldungsgruppen C 3 und C 4, in einigen Ausnahmefällen auch C 2 eingestuft. Seit 2013 sind die Unterschiede zwischen der Grundbesoldung von W-2- und W-3-Professoren deutlich geringer als zu Beginn, und viele Universitäten sind dazu übergegangen, auch W-2-Professoren mindestens eine Mitarbeiterstelle zur Verfügung zu stellen. Genau wie W-3-Professoren können sie überdies leistungsabhängige Zuschläge zu ihrem Grundgehalt aushandeln, die allerdings bei W-2-Professoren im Durchschnitt deutlich niedriger ausfallen, sodass das durchschnittliche monatliche Bruttogehalt (2019 etwa 7000 Euro) geringer ist als bei W 3 (2019 etwa 8600 Euro). Der Deutsche Hochschulverband kritisiert seit langem, dass die Entscheidung, ob eine Universität eine Professur nach W 2 oder nach W 3 besolde, primär vom Haushaltsplan bestimmt sei, da es nur noch selten sachliche Gründe für die unterschiedliche Einstufung gebe.

Planmäßige Professoren werden durch ein Berufungsverfahren (Ausschreibung, Bewerbung, Begutachtung, Probeveranstaltungen) ausgewählt, das sich aber im Einzelnen von Fach zu Fach und von Hochschule zu Hochschule unterscheidet. Grundprinzip ist dabei die Kooptierung durch bereits an der jeweiligen Institution tätige Wissenschaftler, die also das Recht haben, ihre künftigen Kollegen selbst auszuwählen. Die Lehrverpflichtung planmäßiger Universitätsprofessoren liegt derzeit in der Regel bei acht oder neun Stunden pro Woche und ist damit nur halb so hoch wie bei den meisten Fachhochschulprofessoren. Begründet wird dies damit, dass Wissenschaftlern an Universitäten ausreichend Gelegenheit zur eigenen Forschung gegeben werden soll. In allen entscheidenden Hochschulgremien muss überdies sichergestellt sein, dass die meisten stimmberechtigten Mitglieder W2- oder W3-Professoren sind; dieses Prinzip der Professorenmehrheit ist Ausdruck der vom Grundgesetz festgelegten Forschungsfreiheit, deren Träger die planmäßigen Professoren sind.

Außerplanmäßige Professoren

Die Bezeichnung außerplanmäßiger Professor (apl. Prof.) kann von Hochschulen mit Promotions- und Habilitationsrecht an Personen verliehen werden, die promoviert sind, aufgrund der erworbenen Lehrbefähigung (durch eine Habilitation oder den Nachweis habilitationsadäquater Leistungen) die Lehrbefugnis (venia legendi) besitzen und zudem in Forschung und Lehre nach Ansicht ihrer Fakultät und aufgrund externer Begutachtung hervorragende Leistungen erbracht haben. Allgemeine Voraussetzung ist, dass sie sich durch mehrjährige erfolgreiche Lehrtätigkeit qualifiziert haben müssen, wobei die Dauer dieser Lehrtätigkeit nach Ländern unterschiedlich ist (zwei- bis sechsjährige Lehre). Ein Berufungsverfahren findet, anders als bei W-2- und W-3-Professuren, nicht statt, da es nicht um die Besetzung einer Stelle, sondern nur um die Verleihung eines Titels geht: Zusätzliche Rechte und Pflichten sind mit der Ernennung zum außerplanmäßigen Professor an vielen Hochschulen nicht automatisch verbunden, da er zwar den Titel führt, aber in keinem Dienstverhältnis steht. Außerplanmäßige Professoren dürfen daher nicht mit außerordentlichen Professoren, die zu den planmäßigen Professoren zählen (s. o.), verwechselt werden.

Das Ausmaß der Pflichtlehre schwankt zwischen einer und zwei Semesterwochenstunden in Baden-Württemberg und Bayern und entspricht damit der eines Privatdozenten. Die Verpflichtung zur ggf. auch unentgeltlichen „Titellehre“ endet mit dem 62. (in Bayern) oder 65. Lebensjahr (etwa in Bremen). Ein Entzug des Titels „apl. Prof.“ erfolgt, wenn man über eine vorbestimmte Zeit (zwei Jahre in Sachsen-Anhalt, zwei aufeinanderfolgende Semester in Berlin und Hessen) die Titellehre nicht angeboten hat; diese ist üblicherweise an der Heimatuniversität zu erbringen, nach einer erfolgreichen Umhabilitation an eine andere Universität kann sie auch dort erbracht werden. In Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt gibt es außerplanmäßige Professoren, die ein höheres Lehrdeputat erfüllen, teilweise bis zu acht Semesterwochenstunden.

Die Verleihung der Bezeichnung wird durch die Hochschulgesetze der Länder und teilweise weitergehend durch die Satzungen der einzelnen Hochschulen geregelt. Die Bezeichnung ist keine Amts- oder Dienstbezeichnung und nicht notwendigerweise mit einem Beschäftigungs- oder Dienstverhältnis an einer Hochschule verknüpft. Zu apl. Professoren sollen in einigen Ländern Personen an einer Hochschule dann nicht bestellt werden, wenn sie dort zugleich hauptberuflich tätig sind (ähnlich wie bei der Honorarprofessur); in anderen hingegen werden gerade fest angestellte oder verbeamtete habilitierte Angehörige des Mittelbaus oft zu apl. Professoren ernannt. Sie haben nicht in jedem Land die Befugnis, die akademische Bezeichnung „Professor“ ohne weiteren Zusatz zu führen, sind trotzdem für Außenstehende und Studierende oft nicht von planmäßigen Professoren auf W-2- oder W-3-Stellen zu unterscheiden. In einigen Ländern ist die Fortführung der Bezeichnung nach der Verabschiedung und Beendigung der Tätigkeit an eine Erlaubnis durch die zuständige Landesbehörde gebunden.

Privatdozenten kann nach einer mehrjährigen (in Baden-Württemberg mindestens zweijährigen, in Bayern sechsjährigen, in Berlin vierjährigen, in Nordrhein-Westfalen fünfjährigen) Tätigkeit in Forschung und Lehre die Berechtigung zur Führung des Titels „apl. Prof.“ von der Universität mit Zustimmung der für Hochschulen zuständigen Ministerien oder Senatsverwaltungen erteilt werden. An einigen Fakultäten wird die Verleihung der Bezeichnung auch nicht mehr an einen bestimmten Zeitraum, sondern vielmehr die Erfüllung bestimmter wissenschaftlicher Kriterien (insbesondere die Zahl hochwertiger wissenschaftlicher Publikationen nach Erlangung der Habilitation) geknüpft. An der Universität Hamburg werden außerplanmäßige Professoren als „§17-Professoren“ bezeichnet, ein Verweis auf den entsprechenden Paragrafen des Landeshochschulgesetzes.

Der Titel „außerplanmäßiger Professor“ (apl. Prof., apl. Professor) entstand 1933–1935. Vorher wurden diese Hochschullehrer „nicht beamtete außerordentliche Professoren“, kurz „n. b. ao. Professoren“ oder „nbao. Professoren“ genannt. Es handelt sich um eine Bezeichnung, die besonders häufig an humanmedizinisch tätige Privatdozenten verliehen wird. In Baden-Württemberg und Bayern zum Beispiel ist es außerplanmäßigen Professoren ausdrücklich erlaubt, den Titel „Professor“ ohne Zusatz zu führen. Der akademische Senat der Universität kann einer Privatdozentin oder einem Privatdozenten auf Vorschlag der Fakultät „die Bezeichnung ‚außerplanmäßige Professorin‘ oder ‚außerplanmäßiger Professor‘ verleihen. Sie oder er ist berechtigt, die Bezeichnung ‚Professorin‘ oder ‚Professor‘ zu führen“ (§ 39 Landeshochschulgesetz, vom 1. Januar 2015).

Mit der Verleihung dieses prestigeträchtigen Titels können Oberärzte beispielsweise leichter zum leitenden Oberarzt oder stellvertretenden Direktor in den Unikliniken aufsteigen. Oft sind dies leitende Ärzte (dirigierende Ärzte, leitende Oberärzte oder Chefärzte) in außeruniversitären Krankenhäusern oder niedergelassene Ärzte, die als nebenberufliche, nur korporative Hochschullehrer an Universitäten oder in akademischen Lehrkrankenhäusern Titellehre in geringem Umfang anbieten müssen. Sie können aber in angemessenem Umfang auch zu sonstigen Aufgaben von Hochschullehrern herangezogen werden.

Sonderprofessoren

Sonderprofessoren („S-Professur“) sind von einer Universität berufene ordentliche Hochschullehrer mit der Besonderheit, dass sie auch in einer außeruniversitären Forschungseinrichtung tätig sind, häufig in leitender Position.

Stiftungsprofessoren

→ Hauptartikel: Stiftungsprofessur

Stiftungsprofessoren werden auf einen Lehrstuhl berufen, der nicht oder nicht ausschließlich aus dem Grundhaushalt einer Hochschule finanziert wird, sondern zunächst ganz oder teilweise von einem Drittmittelgeber getragen wird. Solche Professuren können von Stiftungen, Institutionen (z. B. Kirchen oder Gewerkschaften) oder Unternehmen gestiftet werden.

2016 gab es in Deutschland 806 Stiftungsprofessuren. Davon waren 488 Professuren von der Wirtschaft und 318 Professuren von Stiftungen finanziert. Im Regelfall muss die Finanzierung nach spätestens fünf Jahren von der jeweiligen Hochschule übernommen werden. Dies gilt auch für die von der DFG geförderten Heisenberg-Professoren.

Um eine spezielle Form einer Drittmittelprofessur würde es sich bei der vorgeschlagenen Bundesprofessur handeln, die nicht von den Ländern oder nichtstaatlichen Organen, sondern vom Bund finanziert und von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) an bestimmte Personen statt an bestimmte Hochschulen vergeben werden würde.

Juniorprofessoren

→ Hauptartikel: Juniorprofessor

Juniorprofessor (Jun.-Prof.) ist eine Dienstbezeichnung für Nachwuchswissenschaftler, die sich auf diesen befristeten Stellen zur Berufung auf eine unbefristete Professur qualifizieren können. Grundsätzliches Vorbild der ab 2002 eingeführten Qualifikationsstelle war der amerikanische assistant professor mit einem hohen Maß an Selbstständigkeit bei der Akquisition von Forschungsmitteln und einer großen Unabhängigkeit in der Lehre. Zumindest de iure sind Juniorprofessoren vollwertige Hochschullehrer. Allerdings gilt in Deutschland eine gesetzliche Befristungsregelung, wobei vielfach noch der sogenannte tenure track fehlt, der (nach erfolgreicher Evaluation) grundsätzlich eine Weiterbeschäftigung des Wissenschaftlers möglich machen soll. Nicht wenige Juniorprofessoren streben daher dennoch eine Habilitation an, um ihre Aussichten zu verbessern.

Juniorprofessuren wurden 2002 durch eine Änderung im Hochschulrahmengesetz eingeführt und anschließend in allen Landeshochschulgesetzen umgesetzt. Sie beinhalten eine auf sechs Jahre befristete Anstellung in einem Beamtenverhältnis (W1), selten auch im Angestelltenverhältnis. Es ist bundesweit nicht einheitlich geregelt, welchen Titel ein Juniorprofessor führen soll (Jun.-Prof. oder Prof.) und ob ihm das Promotionsrecht zuerkannt wird. Vom Hausberufungsverbot sind sie ausgenommen.

In Hessen ist seit dem 10. Dezember 2015 die Neuverleihung der Dienstbezeichnung Juniorprofessur zugunsten einer modifizierten Version und Bezeichnung, der Qualifikationsprofessur (§ 64 HHG), aufgegeben worden. Der Titel wird im Gesetz nicht spezifiziert.

Seniorprofessoren

Seniorprofessuren (englisch (distinguished) senior professorships) werden zunehmend auch in Deutschland vergeben und je nach Land etwas unterschiedlich konzipiert. Es kann entweder primär die Ehrung und Förderung der Forschung im Vordergrund stehen oder aber die Abhaltung von Lehrveranstaltungen und Klausuren in einer Zwischenphase bis zur Neuberufung des Nachfolgers oder auch von Veranstaltungen und (Rest-)Kandidatenbetreuung in einem Fachgebiet, für das keine unmittelbare Nachfolgeprofessur mehr vorgesehen ist. Der Eintritt in eine Seniorprofessur kann, je nach Land oder Universität unterschiedlich, unter Umständen schon vor Erreichen der regulären Pensionsgrenze erfolgen, am häufigsten allerdings zum Zeitpunkt des Erreichens der regulären Pensionsgrenze; er kann aber unter Umständen auch danach noch erfolgen.

Generell soll aber nicht Nachwuchswissenschaftlern der Zugang auf Professuren versperrt oder verzögert werden. Daher bekommt der Seniorprofessor auch kein reguläres Gehalt, sondern das hierfür vorgesehene nebenberufliche Einkommen orientiert sich bei voller Verpflichtung (z. B. für eine Seniorprofessur mit 8-stündiger Lehrverpflichtung) ungefähr nach der Differenz zwischen Pensionshöhe und vorhergehendem regulärem Einkommen und ist bei geringerer Verpflichtung entsprechend niedriger (Modell an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main). Wie weit im Falle dieser primär mit Lehre beauftragten Seniorprofessuren weiterhin Forschung möglich ist, ist (falls Raum- und Gerätebedarf besteht) mit der jeweiligen Einrichtung auszumachen. Seniorprofessuren können an bisherige Professoren der eigenen Universität ausgesprochen werden (was der häufigste Fall ist) oder aber an solche von außerhalb. Typischerweise werden sie, wiederum abhängig von Land und Universität bzw. speziellem Förderprogramm, für ein bis fünf Jahre an ein und dieselbe Person ausgesprochen.

Die ersten Seniorprofessuren Deutschlands wurden wohl an Universitäten Bayerns vergeben, so z. B. 2006 an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Bei diesem in Bayern realisierten Modell ist eine Ernennung schon in den letzten Jahren vor Eintritt des gesetzlichen Altersruhestandes möglich, womit sich die Seniorprofessoren ausschließlich der Forschung widmen können. Mögliche vorzeitig berufene jüngere Nachfolger übernehmen dann sämtliche mit dem Amt verbundenen Aufgaben (Lehre, universitäre Selbstverwaltung u. a.).

Das deutsche Land Niedersachsen hat 2008 die Niedersachsen-Professur 65+ gemeinsam mit der Volkswagen-Stiftung eingerichtet, um exzellente Forscher nach Erreichung des Pensionierungsalters weiterbeschäftigen zu können. Die Lehrverpflichtung beträgt hier nur bis zu 2 Stunden pro Semesterwoche. Die Professur ist befristet auf bis zu drei Jahre, eine Verlängerung auf bis zu fünf Jahre ist möglich. Die Förderung beträgt insgesamt bis zu 0,4 Mio. Euro, pro Jahr bis zu 80.000 Euro. Durch die Einbeziehung der Volkswagen-Stiftung sind auch Merkmale einer Stiftungsprofessur erfüllt.

Honorarprofessoren

→ Hauptartikel: Honorarprofessor

Honorarprofessoren (Hon.-Prof.) sind nebenberufliche Hochschullehrer, die aufgrund mehrjähriger selbstständiger Lehrtätigkeit als Lehrbeauftragte oder durch besondere wissenschaftliche oder künstlerische Leistungen außerhalb der Hochschule bestellt worden und dadurch mit der betreffenden Hochschule in besonderer Weise verbunden sind. Honorarprofessoren in Deutschland dürfen ohne weiteren Zusatz den Titel „Professor“ (Prof.) führen.

Die Leistungen auf dem jeweiligen Fachgebiet müssen den Anforderungen entsprechen, die an hauptberufliche Hochschullehrer gestellt werden. Sie halten Lehrveranstaltungen in geringerem Pflichtumfang ab, sind in der Hauptsache weiter in ihrem Beruf außerhalb der Hochschule tätig. Grundsätzlich erhalten sie kein Honorar, sondern allenfalls eine Aufwandsentschädigung. Die Bezeichnung „Honorar“ leitet sich vom lateinischen „honor“: Ehre, Ehrenamt ab. Im Falle der Verabschiedung darf die akademische Bezeichnung „Professor“ bei Vorliegen einer Genehmigung bzw. entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen der einzelnen Länder weiterhin geführt werden. Ziel der Honorarprofessur ist es, Personen aus der beruflichen Praxis auch für die Lehre zu gewinnen. Honorarprofessuren gewinnen zunehmend an Attraktivität bei Führungskräften in Wirtschaft und Politik. Auch in der Medizin sind diese Titel verbreitet.

Staats- oder Ehrenprofessoren

→ Hauptartikel: Ehrenprofessur

Der Titel „Professor“ konnte seit dem 19. Jahrhundert in den meisten deutschen Staaten zur Würdigung besonderer Leistungen an Wissenschaftler und Künstler im öffentlichen Dienst, freie Wissenschaftler und freie Künstler ehrenhalber verliehen werden. Dafür war es nicht nötig, dass der Geehrte jemals als Hochschullehrer tätig gewesen war. Ein Beispiel dafür ist Adolph Menzel. Im Jahre 1937 zog Adolf Hitler als Staatsoberhaupt das Recht der Ernennung an sich, wodurch nationalsozialistische Kulturschaffende wie Veit Harlan zu dem Titel kamen.

Nach 1945 fiel das Recht den Ministerpräsidenten, Ersten oder Regierenden Bürgermeistern der einzelnen Länder zu und auch in der DDR wurde der Ehrentitel zum Beispiel an den populären Berliner Tierparkdirektor Heinrich Dathe vergeben. Heute existiert Professor als Ehrentitel in Baden-Württemberg für Erfinder, Industriemanager und Politiker (z. B. wurden Artur Fischer, Jürgen Schrempp und Wolfgang Schuster so geehrt), in Berlin (z. B. wurde Billy Wilder so geehrt), in Hamburg, Schleswig-Holstein, Hessen und im Saarland.

Gastprofessoren

→ Hauptartikel: Gastprofessor

Gastprofessoren (englisch visiting professor) sind im Regelfall Professoren, die an einer anderen als ihrer Heimathochschule tätig sind. Dies geschieht zumeist in einem wissenschaftlichen Austausch über Gastsemester oder innerhalb von Forschungsprojekten. Gastprofessoren können aber auch Privatdozenten sein, die befristet an einer Hochschule eine Professur übernehmen, insbesondere im Rahmen einer Lehrstuhlvertretung (siehe unten). Es gibt auch ständige Gastprofessoren, die für längere Zeit einen Lehrauftrag an einer anderen Hochschule wahrnehmen.

Vertretungsprofessoren

Ein Vertretungsprofessor ist ein Wissenschaftler oder Künstler, der in einer Übergangszeit mittels einer zeitlich befristeten Einstellung, unabhängig von den üblichen Bewerbungsverfahren, eine semesterweise Verwaltung einer Professur übernimmt. Es handelt sich damit um eine Sonderform der Gastprofessur. Die Einstellung erfolgt ohne das aufwändige Berufungsverfahren, nicht einmal eine öffentliche Ausschreibung ist zwingend erforderlich. Die Einstellungsvoraussetzungen und Pflichten sind jedoch die eines regulären Professors: Es müssen eine Habilitation oder vergleichbare wissenschaftliche Leistungen vorgewiesen werden, und die Vertretungsprofessoren müssen sich in Lehre, Forschung und in der akademischen Selbstverwaltung betätigen. Während der Vertretungsdauer darf in einigen Ländern der Professorentitel geführt werden, in anderen nicht. Einen Anspruch auf eine Daueranstellung gibt es nicht.

Die Vertretungsprofessur wird vergeben, wenn eine Professur etwa wegen Beurlaubung, Pensionierung oder Weggang des Stelleninhabers zeitlich befristet unbesetzt ist. Die Professurvertretung wird, je nachdem, in welchem Land sie wahrgenommen wird, entweder auf der Grundlage eines Dienst- beziehungsweise Arbeitsvertrages oder aber im Wege eines Vertretungsauftrages übertragen. Im letzteren Falle kommt kein Vertragsverhältnis im arbeitsrechtlichen Sinne zustande, sondern ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eigener Art. Dabei kann eine Professur sowohl ohne Hoffnung auf eine Übernahme (Vertretung sine spe) als auch mit der Aussicht, die vakante Professur nach Abschluss eines Berufungsverfahrens als regulärer Professor übertragen zu bekommen (Vertretung cum spe), übernommen werden.

Verwaltungsprofessuren

Verwaltungsprofessuren sind eine Form der Vertretungsprofessur, bei der der Wissenschaftler beauftragt ist, die Lehre vorübergehend zu sichern. Der Vertreter ist häufig bereits bei der jeweiligen Hochschule angestellt und muss nicht berufbar sein, denn er ist lediglich mit der Verwaltung der vakanten Professur beauftragt. Hierzu gehört auch die Übernahme aller sonstigen Aufgaben, die mit der Professur verbunden sind. Zur Lehre kommen hier noch Forschung, Prüfungsabnahme und akademische Selbstverwaltung hinzu.

Professor h. c.

Professor h. c. (lat. honoris causa „ehrenhalber“) war ursprünglich eine akademische Auszeichnung für einen Gelehrten von internationalem Rang, der durch seine wissenschaftlichen Arbeiten die Forschungserkenntnisse seines Fachgebietes erheblich vorangebracht hatte. Historisch wurden Ehrenprofessoren bis Ende des 19. Jahrhunderts auch mit dem Titel Professor honorarius ernannt.

Der Titel wird heutzutage – selten – auch für besondere wissenschaftliche, künstlerische oder politische Verdienste (vor allem in Österreich, siehe den Artikel „Berufstitel“) verliehen, unabhängig von einer üblichen akademischen Karriere. Ein Professor h. c. hat keine Lehrverpflichtung. Eine weitere gebräuchliche Schreibform des Professor h. c. im deutschen Sprachraum ist auch „Professor E. h. (Ehrenhalber)“.

Nach deutschem Promotionsrecht ist die Promotion zum Ehrendoktor (Dr. h. c.) in der Regel den Wissenschaftlichen Hochschulen vorbehalten, während die „Berufung“ zum Professor h. c., genau wie eine Berufung zum ordentlichen Professor, durch das Kultus- bzw. Bildungsministerium des jeweiligen Landes erfolgt.

Gemeinsam berufene Professoren/Sektoral-Professuren

→ Hauptartikel: Gemeinsame Berufung

Gemeinsam berufene Professoren haben neben ihrem Amt an der Hochschule auch eine Leitungsfunktion an einer externen Forschungseinrichtung inne. Ihr Lehrdeputat ist dabei meist deutlich herabgesetzt. In Berlin ist auch die Bezeichnung Sektoral-Professur (S-Professur) üblich.

Professoren als Leiter von Bundesbehörden und Museen

Die Leiter einiger Bundesbehörden und Museen tragen die Amtsbezeichnungen „Direktor und Professor“, „Präsident und Professor“ bzw. „Museumsdirektor und Professor“. Siehe Direktor und Professor. In der Regel ist damit eine der obengenannten Professuren verbunden.

Formalia in Deutschland

Einstellungsvoraussetzungen

In Deutschland sind die Einstellungsvoraussetzungen sowie die dienstrechtlichen Verpflichtungen der Professoren im Hochschulrahmengesetz (HRG) und in den Landeshochschulgesetzen geregelt. In Bayern gibt es zudem ein eigenes Hochschulpersonalgesetz.

Die Voraussetzungen zur Berufung als Professorin oder Professor an einer wissenschaftlichen Hochschule, d. h. die „Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren“ (so der Wortlaut der Hochschulgesetze der Länder), sind gegenwärtig in Ergänzung zu einem abgeschlossenen Hochschulstudium, pädagogischer Eignung und besonderer Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch eine Promotion nachgewiesen wird, „zusätzliche wissenschaftliche Leistungen“, die mittels einer Habilitation, im Rahmen einer Juniorprofessur oder gleichwertiger wissenschaftlicher Tätigkeiten nachgewiesen werden. Für künstlerische und Fachhochschulen gilt Entsprechendes (vgl. die aktuellen Hochschulgesetze der Länder). Bei Bewerbern aus Ländern, deren Wissenschaftssysteme weder Habilitation noch Juniorprofessur kennen, obliegt die Entscheidung, ob habilitationsäquivalente Leistungen (beispielsweise eine zweite wissenschaftliche Monographie neben der Dissertation) vorliegen, der zuständigen Berufungsdiskussion.

Eine Voraussetzung zur Berufung als Professor an einer Universität oder Pädagogischen Hochschule war bis 2003 beziehungsweise 2005 in der Regel die Habilitation oder eine gleichwertige herausragende wissenschaftliche Leistung, die durch eine Promotion und eine berufliche Tätigkeit oder Forschung erbracht wurde. Seit 2005 sollte grundsätzlich die Juniorprofessur Voraussetzung sein, die Möglichkeit, wissenschaftliche Leistungen durch die Berufserfahrung zu erbringen, bestand aber weiter. Seit 2007 sind beide Möglichkeiten, die Habilitation und die positiv evaluierte Juniorprofessur, formal gleichwertige Zugänge zu Professuren an Universitäten und ihnen statusmäßig gleichgestellten Hochschulen. Dies differiert jedoch je nach Fach und der einzelnen berufenden Fakultät teils erheblich. In den Ingenieurwissenschaften kann ähnlich wie an Fachhochschulen praktische Erfahrung in der Industrie einen höheren Stellenwert haben als die Habilitation. In anderen Fächern wiederum ist es nach wie vor sehr schwierig, ohne Habilitation auf eine Universitätsprofessur berufen zu werden.

Für die Berufung an Fachhochschulen werden dagegen in der Regel die Promotion und eine mindestens fünfjährige Berufspraxis (davon drei Jahre außerhalb einer Hochschule) sowie besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erwartet. Meist werden auch Erfahrungen in der Lehre vorausgesetzt. Private (Fach-)Hochschulen setzen ebenfalls berufspraktische Erfahrung in der Wirtschaft für die Aufnahme einer Lehrtätigkeit voraus. Hier können auch Nichtpromovierte einen Professorentitel führen.

An Kunsthochschulen kann berufen werden, wer eine besonders herausragende künstlerische Qualifikation besitzt und darüber hinaus ein bedeutendes künstlerisches Lebenswerk vorweisen kann. An Pädagogischen Hochschulen sind neben der Promotion zusätzlich die Befähigung zum entsprechenden Lehramt durch das erfolgreich abgeschlossene Referendariat nachzuweisen.

In Deutschland gilt – trotz einiger Lockerungen in manchen Ländern – grundsätzlich ein Hausberufungsverbot: Wer sich auf eine W-2- oder W-3-Professur bewirbt, soll an der Hochschule, an der er sich bewirbt, zu diesem Zeitpunkt nicht angestellt sein. Damit sollen Bevorzugungen und Nepotismus (Vetternwirtschaft) erschwert werden. Privatdozenten, die an einer Hochschule lediglich ihre (nicht bezahlte) Titellehre anbieten, fallen dagegen nicht unter das Hausberufungsverbot. Für Juniorprofessoren, die nach der Promotion die Hochschule gewechselt haben, gilt das Hausberufungsverbot ebenfalls ausdrücklich nicht. Umstritten ist, ob das Verbot in Widerspruch zum Grundgesetz steht, das die Bestenauslese als Kriterium für die Einstellung von Beamten fordert.

Das Durchschnittsalter bei der ersten Berufung zum Professor liegt derzeit bei etwa 42 Jahren, mit großen Unterschieden zwischen den Fächern. Für Erstberufungen auf eine unbefristete planmäßige Professur gelten in den Ländern unterschiedliche Altersgrenzen, die meist mit der Vollendung des 50. oder 52. Lebensjahres erreicht werden. Danach ist eine Verbeamtung nur noch in Ausnahmefällen möglich; einer Einstellung im Angestelltenverhältnis steht hingegen rechtlich nichts im Wege. In der Praxis sind Erstberufene aber nur selten älter als 49.

Berufungsverfahren

Jährlich werden an den Hochschulen in Deutschland ungefähr 1200 W1-, W2- und W3-Professuren neu besetzt, die meisten durch ein kompliziertes und langwieriges Berufungsverfahren, das in den Hochschulgesetzen der Länder geregelt ist. Es erstreckt sich nicht selten über mehrere Jahre (daher Vertretungsprofessuren), wobei eine Kommission nach der öffentlichen Ausschreibung der Stelle zunächst eine Vorauswahl unter den Bewerbern trifft und entscheidet, von wem die wichtigsten Schriften angefordert und bewertet werden. Sodann lässt man einige (meist 5–7) Kandidaten Probevorträge halten (das sogenannte Vorsingen), trifft anschließend wiederum eine Auswahl, holt parallel zwei bis drei Gutachten von außerhalb der jeweiligen Hochschule ein und erstellt schließlich eine meist drei Personen umfassende gereihte Vorschlagsliste. Diese muss im Anschluss von den zuständigen Gremien verabschiedet werden.

In der Regel ergeht dann an den Erstplatzierten der „Ruf“ auf die Stelle. Die endgültige Entscheidung, die prinzipiell auch von der vorgeschlagenen Reihung abweichen darf, liegt je nach Bundesland entweder beim zuständigen Ministerium oder beim Rektor oder Präsidenten der jeweiligen Hochschule; Letzteres ist heute üblicher. Auf die Erteilung des Rufes folgen Berufungsverhandlungen, die sich längere Zeit hinziehen können, falls der Bewerber die Wahl zwischen mehr als einer Hochschule hat. Hierbei verständigt man sich über etwaige Leistungszulagen zur Besoldung und die finanzielle und personelle Ausstattung der Professur. Durch Absagen der Listenplatzierten kann sich das Verfahren bis hin zu einer Neuausschreibung verzögern. In manchen Ländern kann auch ein Veto des zuständigen Ministeriums eine deutliche Verzögerung bewirken.

Alle deutschen Landeshochschulgesetze sehen ferner die Möglichkeit von ad personam-Berufungen vor: In diesen Ausnahmefällen kann auf die öffentliche Ausschreibung der Professur verzichtet werden, sofern die Universität objektive Gründe benennen kann, wieso überhaupt nur eine bestimmte Person für die Stelle in Frage kommt. Auch in diesem Fall muss die betreffende Person aber das übliche Berufungsverfahren nebst Probevortrag und externer Begutachtung durchlaufen, um dem von Grundgesetz geforderten Prinzip der Bestenauslese zu genügen.

Zu Berufungsverfahren und der daraus resultierenden Rekrutierung des wissenschaftlichen Nachwuchses gibt es einige Untersuchungen aus dem Bereich der Gender Studies (Färber und Spangenberg, 2008; Junghans 2012), die sich mit dem Einfluss des Geschlechts auf diese spezielle Form des Personalauswahlverfahrens beschäftigen. Außerhalb der Gender Studies gibt es nur wenige systematische Untersuchungen zur Berufungspraxis, die zudem historischer Natur sind (z. B. Schmeiser 1994; Brezinka 2000).

Berufungschancen

2016 gab es an den deutschen Universitäten ungefähr 170.000 befristet beschäftigte Wissenschaftler, die eine Berufung auf eine planmäßige Professur anstrebten. Laut dem Bundesbericht wissenschaftlicher Nachwuchs von 2017 gab es im Jahr 2014 in Deutschland insgesamt 872 Neuberufungen auf eine Dauerstelle als Professor; bei insgesamt 45.378 Bewerbungen war demnach nur eine von 52 Bewerbungen erfolgreich. Gerade in kleinen Fächern übersteigt die Zahl der qualifizierten Bewerber die der wenigen verfügbaren Professuren oft um ein Vielfaches. Fest steht, dass die akademische Laufbahn mit dem Ziel, auf eine Professur berufen zu werden, für den wissenschaftlichen Nachwuchs im deutschsprachigen Raum – wie Max Weber schon 1917 in seinem berühmten Vortrag Wissenschaft als Beruf betont hat – in sehr hohem Maße ein Wagnis bleibt: „Denn es ist außerordentlich gewagt für einen Gelehrten […], überhaupt den Bedingungen der akademischen Laufbahn sich auszusetzen. Er muss es mindestens eine Anzahl Jahre aushalten können, ohne irgendwie zu wissen, ob er nachher die Chancen hat, einzurücken in eine Stellung, die für den Unterhalt ausreicht“.

Nur etwa jeder fünfte habilitierte Wissenschaftler wird heutzutage auf eine unbefristete Professur berufen; ob dies gelingt, entscheidet sich oft erst mit Mitte 40. Schmeiser (1994) spricht daher von einer „Risikopassage“, die nicht planbar ist. Welche Rolle bei einer Berufung einzelne Komponenten – wie fachliche Kompetenz, Publikationen, Zitation, Glück/Zufall, Tagesform, Zusammensetzung der Berufungskommission und Kompetenz/Ambition ihrer Mitglieder, Einbindung des Kandidaten in bestehende wissenschaftliche Netzwerke, Präsenz auf einschlägigen Tagungen – spielen, ist empirisch nicht erforscht und bleibt so Gegenstand der Spekulation.

Aufgrund der großen Freiheiten und Gestaltungsmöglichkeiten in Verbindung mit einer ökonomisch abgesicherten Stellung, die mit einer planmäßigen Universitätsprofessur einhergehen, streben nach wie vor die meisten Wissenschaftler in Deutschland eine solche Position an; sie nehmen dafür die erheblichen Risiken und Unwägbarkeiten in Kauf, die bis zur Erstberufung mit einer akademischen Karriere verbunden sind.

Emeritierung und Pensionierung

Die informell noch immer verbreitete Bezeichnung nicht mehr aktiver Professoren als „emeritiert“ ist seit längerer Zeit überholt: Bei Erreichen der Altersgrenze für die Berufstätigkeit werden Professoren heute in der Regel vielmehr pensioniert und nicht mehr emeritiert. Letzteres bedeutete im Gegensatz zur Pensionierung lediglich die Freistellung von Lehrverpflichtungen (Entpflichtung); die Besoldung eines emeritierten Professors wurde nur wenig gekürzt, auch behielt er einen Anspruch auf ein Dienstzimmer und weitere Privilegien. Diese Professoren wurden bei einer ordnungsgemäßen „Emeritierung“ als emeritierte Professoren oder Emeriti (Singular: Emeritus oder als weibliche Form Emerita) bezeichnet und blieben ihrer Hochschule oft eng verbunden, etwa durch weitere Forschungs- und Lehraktivitäten.

Angesichts der seit den 1970ern stark gestiegenen Zahl an Professuren ließ sich diese Praxis nicht länger durchhalten. Die Emeritierung ist heute daher nicht mehr möglich, da sie gesetzlich nur erlaubt blieb, wenn eine Erstberufung vor 1975 stattgefunden hatte. Aktive Amtsinhaber, auf die diese Voraussetzung zutrifft, gibt es heute nicht mehr (wohl aber noch einige Emeriti).

Seniorprofessuren (siehe oben) sind hierbei ein neuer Ansatz, die Kompetenz hervorragender Wissenschaftler nach der Pensionierung den Hochschulen zu erhalten. Sie arbeiten meist in Form eines mit ihrer Hochschule ausgehandelten Lehrauftrags in Institut oder Fakultät weiter.

Berufsverbände

  • Der Deutsche Hochschulverband ist mit fast 32.000 Mitgliedern (Stand: 2020) eine Interessenvertretung der deutschen Professoren und habilitierter Wissenschaftler, die an einer deutschen Universität bzw. gleichgestellten Hochschule lehren.
  • Der Hochschullehrerbund ist mit circa 8.200 Mitgliedern eine Interessenvertretung der deutschen Professoren an Fachhochschulen.
  • Der Verband Hochschule und Wissenschaft umfasst alle Hochschularten und steht allen Hochschulbediensteten offen. Er ist die Fachgewerkschaft des dbb beamtenbund und tarifunion für den Hochschul- und Wissenschaftsbereich.
  • Die Deutsche Gesellschaft Juniorprofessur vertritt die Interessen der Juniorprofessoren.

Alle vier Verbände bieten ihren Mitgliedern ein umfangreiches Serviceangebot.

Besoldungsgruppen

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Die Besoldung von beamteten Professoren und Assistenten an staatlichen Hochschulen in Deutschland erfolgt nach der Bundesbesoldungsordnung W oder der C-Besoldung. Bei Neueinstellungen oder eventuell nach Bleibeverhandlungen kommt je nach Land spätestens seit 2005 nur noch die Besoldungsordnung W zur Geltung, die drei Gruppen umfasst: W 1 (Juniorprofessur), W 2 und W 3 (Besoldungsarten für alle anderen Arten von Professoren und Angehörigen der Hochschulleitung). Die Professoren der Besoldungsgruppen W 2 und W 3 werden normalerweise auf Lebenszeit verbeamtet. Bei Erstanstellungen ist allerdings nach einigen Landesgesetzen die Anstellung zunächst zu befristen, je nach Land bis zu acht Jahren. Diese Befristung entfällt in der Regel, wenn es sich um einen Bewerber aus dem Ausland handelt, ein inländischer Bewerber auf eine befristete Stelle nicht gewonnen werden kann oder ein Juniorprofessor der eigenen Hochschule berufen werden soll. Nach der Befristung wird das Beamtenverhältnis auf Zeit in eines auf Lebenszeit umgewandelt, wenn sich der Professor bewährt hat, ansonsten wird er entlassen. In einigen Ländern, etwa Nordrhein-Westfalen oder Mecklenburg-Vorpommern, werden hingegen auch erstberufene W-2- und W-3-Professoren direkt auf Lebenszeit eingestellt. Die Stellen von Juniorprofessoren sind hingegen immer befristet. Die Befristung gilt zunächst für drei Jahre, bei positiver Beurteilung wird die Stelle für weitere drei Jahre zur Verfügung gestellt und auch die Besoldung erhöht sich geringfügig. Manche Juniorprofessuren werden anschließend in eine dauerhafte W-2- oder W-3-Professur überführt (Tenure-Track).

Das Grundgehalt der W-Besoldung ist in allen drei Besoldungsgruppen nicht nach Altersstufen aufsteigend, sondern bleibt für die gesamte Dauer des Dienstverhältnisses gleich (Ausnahmen: Bayern, Hessen und Sachsen). Es gibt aber bei W2 und W3 Leistungszulagen, die mit der Hochschulleitung ausgehandelt werden und teils mehrere tausend Euro im Monat betragen können: Grundgehalt und Leistungszulagen ergeben zusammen das individuelle Bruttoeinkommen der Professoren. Für Angehörige der Hochschulleitung wiederum (Rektor bzw. Präsident, ihre Stellvertreter und Kanzler) gelten eventuell Sonderregelungen. Ihre Stellen sind landesrechtlich meist befristet (unterschiedliche Zeitspanne).

In der ausgelaufenen C-Besoldung, in der vor 2004/05 berufene Hochschullehrer freiwillig verbleiben können, wird die Eingruppierung nach C 1 (wissenschaftliche Assistenten), C 2 (Oberassistenten, Hochschuldozenten und 40 Prozent der Professoren an Fachhochschulen), C 3 (60 % der Fachhochschulprofessoren und außerordentliche Professoren an wissenschaftlichen Hochschulen) und C 4 (ordentliche Professoren an wissenschaftlichen Hochschulen) unterschieden. C-2-, C-3- und C-4-Professoren sind auf Lebenszeit eingestellt (teils mit Befristung bei Ersteinstellung wie oben). Sie mussten sich im Rahmen eines Berufungsverfahrens gegen Mitbewerber durchsetzen. C-2- und C-3-Professoren an Fachhochschulen unterscheiden sich in ihren Rechten und Pflichten nicht. Auch an Universitäten und ihnen statusmäßig gleichgestellten Wissenschaftlichen Hochschulen haben sie grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten. Doch verfügt ein C-3-Professor oftmals über weniger oder gar keine Mitarbeiterstellen als ein C-4-Professor.

Der Vorläufer der bundeseinheitlichen C-Besoldung war die länderspezifische H-Besoldung. Im Unterschied zur C- beziehungsweise H-Besoldung gibt es bei der heute üblichen W2-/W3-Besoldung einen unveränderlichen festen Grundbetrag, der niedriger ist als die C-Besoldung, zu dem aber leistungsorientierte, teilweise ruhegehaltfähige Zulagen geleistet werden können; angesichts knapper Kassen der öffentlichen Hand haben diese Leistungszulagen einen sehr unterschiedlichem Umfang, so dass die Professorenbesoldung individuell sehr unterschiedlich ausfallen kann. Seit einer Reform im Jahr 2013 hat sie sich im Durchschnitt aber auf dem Niveau der C-Besoldung eingependelt.

Die auslaufenden Besoldungsgruppen C und H enthalten dagegen eine Altersprogression: die Besoldung steigt automatisch mit zunehmendem Dienstalter. Zulagen sind hier nur in der Besoldungsgruppe C 4 aufgrund weiterer Berufungen und geeigneten Verhandlungen möglich. Sie können unter Umständen ein Mehrfaches der C-4-Besoldung betragen, insbesondere, um hochdotierte Mitarbeiter der Wirtschaft oder des Auslands an Hochschulen zu holen.

Professuren in Österreich

In Österreich unterscheidet man:

Professuren innerhalb der Universität

Universitätsprofessuren

Universitätsprofessor (ohne Zusatz; Abkürzung: Univ.-Prof.) ist die aktuelle Bezeichnung (Funktionsbezeichnung, kein Amts- oder Berufstitel) für in einem Berufungsverfahren bestellte Professoren in Österreich. Sie hat die Bezeichnungen ordentlicher Universitätsprofessor und außerordentlicher Universitätsprofessor (nicht zu verwechseln mit der heutigen gleichlautenden Bezeichnung) abgelöst und entspricht den deutschen W-2- und W-3-Professuren. Universitätsprofessoren, die nach 2001 (zunächst) befristet berufen wurden, und alle Universitätsprofessoren, die ab 2004 berufen wurden, sind privatrechtliche Angestellte der jeweiligen Universität (keine Bundesbeamten mehr).

Ordentliche Universitätsprofessuren

Die alte Bezeichnung ordentlicher Universitätsprofessor oder Ordinarius (Abkürzung: O. Univ.-Prof. oder o. Univ.-Prof.) entsprach der C-4-Professur in Deutschland. Seit Ende der 1990er Jahre wird der Titel nicht mehr vergeben; er darf jedoch von den zuvor Berufenen weiterhin geführt werden. Ordentliche Professoren (Amtstitel) sind Bundesbeamte.

Außerordentliche Universitätsprofessuren

Außerordentlicher Universitätsprofessor (Abkürzung: Ao. Univ.-Prof. oder ao. Univ.-Prof.) bezeichnet heute an einer österreichischen Universität tätige Wissenschaftler mit Beamtenstatus (in diesem Fall ist die Bezeichnung ein Amtstitel) oder an der Universität angestellte ehemalige Vertragsbedienstete des Bundes, die nach § 55a Vertragsbedienstetengesetz 1948 berechtigt sind, diese Bezeichnung zu führen (in diesem Fall ist die Bezeichnung kein Amtstitel, sondern eine Funktionsbezeichnung), wie Universitätsdozentin/Universitätsdozent und .

Der Titel wurde seit Ende der 1990er Jahre an bestimmte beamtete Hochschullehrer sowie bestimmte (ehemalige) Vertragsbedienstete des Bundes infolge der Habilitation automatisch verliehen. Es handelte sich somit um eine Beförderung (Ernennung) qua erbrachter Habilitation und nicht um eine Berufung. Seit dem Universitätsgesetz 2002 schließen Universitäten, die vom Staat die Arbeitgeberfunktion übernommen haben, mit ihren Mitarbeitern nur noch Arbeitsverträge im privatrechtlichen Angestelltenverhältnis ab. Damit wird der Amtstitel bzw. die Funktionsbezeichnung „Ao. Univ.-Prof.“ in Österreich nur mehr von bestimmten Personen geführt, deren Dienst- oder Arbeitsverhältnis spätestens 2001 begonnen hat.

Außerordentliche Professoren sind nach den Bestimmungen des österreichischen Universitätsgesetzes 2002 nicht mehr Mitglieder der Professorenkurie, sondern des sogenannten akademischen Mittelbaus.

Universitätsprofessor als Berufstitel

Der Bundespräsident hat seit einer auf Bestreben von Thomas Klestil 2002 zustande gekommenen Regelung das Recht, an Universitätslehrer (meist an außerordentliche Universitätsprofessoren) die Bezeichnung Universitätsprofessor als Berufstitel zu verleihen (BGBl. II Nr. 261/2002), wovon eher selten Gebrauch gemacht wird. Eine Häufung ergibt sich allerdings daraus, dass die Bezeichnung auch von all jenen, die vor Inkrafttreten zu tit.ao.-Professoren ernannt worden waren und das 50. Lebensjahr vollendet haben, geführt werden darf. Beispiele für Träger dieses Berufstitels sind der Jurist Andreas Khol, ehemaliger Nationalratspräsident (ÖVP) und zuvor ao. Univ.-Prof. an der Universität Wien, oder der habilitierte Sozialgeschichtler Hubert Christian Ehalt, Wissenschaftsreferent der Stadt Wien. Die Regelung kann leicht zu Missverständnissen führen, da – im Unterschied zu anderen präsidentiell verliehenen Berufstiteln – kein ersichtlicher Unterschied zwischen dem Amtstitel bzw. der Funktionsbezeichnung „Univ.-Prof.“ (nach Berufung) und dem identisch lautenden Berufstitel besteht.

Assistenzprofessoren

Assistenzprofessoren oder Assistenz-Professoren (Abkürzung: Ass.-Prof.) sind bestimmte, in der Regel noch nicht habilitierte, Universitätslehrer. Seit 2009 werden damit Personen auf einer Post-Doc-Position bezeichnet, die mit der Universität eine Qualifizierungsvereinbarung (mit normalerweise vier bis sechs Jahren Laufzeit) abgeschlossen haben (Laufbahnstelle oder tenure track). Bei Nichterreichen der Qualifikation (meist einer Habilitation sowie weiterer Leistungen) endet der Vertrag. Bei Erfüllen der Bedingungen wird der Assistenzprofessor zum assoziierten Professor und wird in ein unbefristetes Dienstverhältnis ohne Beamtenstatus übernommen. Als Assistenzprofessor ist man je nach Fach und Hochschule berechtigt, Prüfungen abzunehmen sowie Diplom- und Masterarbeiten zu betreuen.

Es gibt in Österreich noch eine zweite, auslaufende Kategorie mit derselben Bezeichnung. Wissenschaftliche Mitarbeiter mit dem Amtstitel Assistenzprofessor (bis 2001; mit dauerhaftem Dienstverhältnis und Beamtenstatus) sind eigentlich promovierte Universitätsassistenten (nach den §§ 174 ff. Beamten-Dienstrechtsgesetz (BDG 1979), BGBl I 1979/333), deren provisorisches Dienstverhältnis gemäß § 178 BDG in ein definitives umgewandelt wurde, auch wenn sie das für diese Laufbahn eigentlich vorgesehene Qualifikationsziel nach der Promotion (Habilitation) nicht erreichten. Es besteht eine vage Ähnlichkeit zum Akademischen Rat in Deutschland; allerdings impliziert die Stellung als Assistenzprofessor nur eine Mindestlehrverpflichtung von zwei Semesterwochenstunden. Weil Titel und Status nur an Beamte vergeben werden konnten, stand diese Form der „Professur“ für nach 2001 neu eingestellte Hochschullehrer nicht mehr offen. Im UG 2002 wurde für eine ähnliche Verwendungsgruppe, primär mit Systemerhaltungsaufgaben, die Bezeichnung Staff Scientist vorgesehen.

Assistenzprofessoren nach dem Kollektivvertrag und nach BDG gehören dem Mittelbau an.

Assoziierte Professuren

Der assoziierte Professor (Abkürzung: assoz. Prof.) bezeichnet Assistenzprofessoren, die eine Qualifizierungsvereinbarung erfüllt haben und die daher von der Universität in ein unbefristetes Dienstverhältnis ohne Beamtenstatus übernommen wurden. Die erfolgreiche Habilitation ist in der Regel bereits Inhalt der Qualifizierungsvereinbarung, jedenfalls erwirbt der assoziierte Professor aber mit der Übernahme in das neue Dienstverhältnis auch die formelle Lehrbefugnis und damit die Befugnis, Diplom- und Masterarbeiten sowie Dissertationen zu betreuen.

Organisationsrechtlich gehören assoziierte Professoren – je nachdem, ob ihre Qualifizierungsvereinbarung vor oder nach dem 1. Oktober 2016 abgeschlossen wurde – entweder der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb (dem Mittelbau) oder der Gruppe der Universitätsprofessoren an. Sie sind Letzteren aber jedenfalls in ihren kollektivvertraglichen Rechten und Pflichten weitgehend gleichgestellt.

„Professor“ ohne universitäre Berufstätigkeit

Die Bezeichnung „Professor“ (ohne das vorgestellte „Universitäts-“) existiert in Österreich zudem außerhalb der Sphäre der Hochschulen und Universitäten, und zwar einerseits als Berufstitel sowie anderseits an höheren Schulen als Amtstitel für beamtete Lehrer bzw. Verwendungsbezeichnung für nichtbeamtete Lehrer.

„Professor“ als Berufstitel

Der Titel Professor kann auch als Berufstitel vergeben werden. Berufstitel zählen zu den staatlichen Auszeichnungen der Republik Österreich auf Bundesebene und werden als „berufsspezifische Ehrentitel“ an Personen verliehen, die sich in langjähriger Ausübung ihres Berufes besondere Verdienste erworben haben. Ein universitäres Gutachten ist in jedem Fall erforderlich. (Kunstuniversität, Musikuniversität) Die Verleihung erfolgt durch den Bundespräsidenten. Auf Ebene der Bundesländer gibt es analog dazu den von der Landesregierung verliehenen Ehrentitel Konsulent.

Der Berufstitel „Professor“ wird für besondere Verdienste im künstlerischen und kulturellen Bereich (z. B. bildende Kunst, Unterhaltung, Erwachsenen- und Weiterbildung) vergeben, kann aber auch zur Ehrung von Personen verwendet werden, die bedeutende wissenschaftliche Leistungen außerhalb des universitären Lebens erzielt haben. Im Fall von Ärzten wird vor einer allfälligen Verleihung dieses Berufstitels in der Regel eine Begutachtung durch eine Medizinische Universität eingeholt.

„Professor“ an Schulen (als Verwendungsbezeichnung)

Ohne formelle Verleihung führen Lehrkräfte an Schulen in Österreich die Bezeichnung Professor. Die Regel geht auf eine 1866 publizierte Entschließung von Kaiser Franz Joseph I. zurück. Bis 2006 war die Bezeichnung „Professor“ formell den pragmatisierten Lehrern an allgemein- und berufsbildenden höheren Schulen sowie den Pädagogischen Akademien und Instituten der Verwendungsgruppe L 1 und L PH (vormals L PA) vorbehalten, tatsächlich wurde im schulischen Alltag aber sämtliches Lehrpersonal so angesprochen. Manche L1-Professoren sind auch den Universitäten zugewiesen worden. Seit 2006 steht „Professor“ als Verwendungsbezeichnung auch den nichtbeamteten Lehrern („Vertragslehrern“) der Entlohnungsgruppen l 1 und l ph (bzw. l pa) zu.

In der Dienstrechts-Novelle 2013, welche mit der neuen Entlohnungsgruppe „Pädagogischer Dienst“ (pd) die langfristige Ablösung des bisherigen Lehrerdienstrechts vorsieht, ist für Lehrer der Entlohnungsgruppe pd generell die Verwendungsbezeichnung „Professor“ vorgesehen. Nach Übergangsregelungen ist die neue Entlohnungsgruppe für die ab dem Schuljahr 2019/20 neu eintretenden Lehrer verpflichtend vorgesehen. Dies gilt nicht nur für die höheren Schulen, sondern insbesondere auch für die Volks-, (Neuen) Mittel- und Berufsschulen.

Auch das in der Lehrerbildung tätige Lehrpersonal der Pädagogischen Hochschulen führt weitestgehend die Bezeichnung „Professor“.

Weder der Berufstitel „Professor“ noch der „Professor“ an einer höheren Schule haben einen Bezug zur Tätigkeit an einer Universität oder sonstigen Hochschule. Dies ist der Grund, warum an den österreichischen Universitäten – im Unterschied zu Deutschland oder der Schweiz – in aller Regel der Langtitel „Univ.-Prof.“ (statt nur „Prof.“) geführt wird.

Professuren in der Schweiz

Bei den Professuren an Universitäten und Hochschulen wird unterschieden zwischen

  • Ordinariaten / ordentlichen Professuren,
  • Extraordinariaten / außerordentlichen Professuren,
  • assoziierten Professuren
  • Assistenzprofessuren vergleichbar Förderungsprofessuren des SNF,
  • Titularprofessuren,
  • Honorarprofessuren (regional).

Zu unterscheiden ist, ob es sich um eine „Professorenstelle“ (mit Recht auf den Titel) handelt, die der Inhaber innehat – oder es sich um den „Professorentitel“ handelt, der ehrenhalber in Anerkennung der Leistungen verliehen wird (was für die letzten beiden Kategorien zutrifft). Einige Universitäten regeln die Führung des Titels in einer Verordnung, u. a. die gemeinsame Titelführung Prof. Dr., das Weiterführen nach Ausscheiden aus der Stellung (ggf. anders bei Ausscheiden aus Altersgründen oder Stellenwechsel). Bei der Vergabe bzw. Berufung sowie den Rechten und Pflichten gibt es kantonale Unterschiede, eine Übersicht und Klassifizierung findet sich beim Bundesamt für Statistik. Es werden aktuell auch nicht alle Arten an allen Universitäten vergeben, dennoch kann es diese noch aus früheren Berufungsverfahren geben.

Gastprofessuren für Lehre und/oder Forschung sind auf ein bis zwei Jahre befristet – Letzteres für Forschung. Ziel ist die zeitweilige Gewinnung herausragender Wissenschaftler (oder herausragender Personen des öffentlichen Lebens) von außerhalb für die jeweilige Universität. Einige Gastprofessuren sind gestiftet und werden regelmäßig besetzt – benannt nach dem ursprünglichen Inhaber, dessen Tradition fortgesetzt werden soll oder dem Stifter. In der Regel ist die Person an einer anderen Universität Inhaberin einer Professur.

An Fachhochschulen ist die Bezeichnung Professor zumeist ein Ehrentitel für Hochschullehrer mit hervorragendem Leistungsausweis. Die Amtsbezeichnung ist Dozent. Dozenten können hauptamtlich (Pensum > 50 %) oder nebenamtlich (Pensum < 50 %) beschäftigt sein. Die Verleihung an den Fachhochschulen basiert auf kantonaler Gesetzgebung; es gibt keine schweizweit einheitliche Regelung. Voraussetzungen für eine Verleihung sind zumeist ein Pensum von mindestens 50 %, der Nachweis einer hochschuldidaktischen Befähigung, mehrjährige Berufserfahrung sowie entsprechendes Engagement in Lehre und/oder Forschung. Ausnahmen werden restriktiv gehandhabt.

In Liechtenstein, dessen staatliche Universität seit 2011/12 Teil des schweizerischen Universitätssystems ist, wird der Extraordinarius Assoziierter Professor genannt.

Die Berufungsverfahren sind mit denen in den anderen deutschsprachigen Ländern vergleichbar. Professoren an Universitäten und Eidgenössischen Hochschulen werden von den entsprechenden Gremien gewählt. Mindestens ordentliche und außerordentliche Professoren werden durch die jeweiligen Regierungen der Universitätskantone ernannt. Sie sind in der Regel hauptamtlich angestellt. Ihre Amtsdauer kann zunächst befristet sein, praktisch werden sie aber wie ordentliche Professoren in der Regel auf Lebenszeit gewählt. Zwischen ordentlichen und außerordentlichen Professoren bestehen Unterschiede hinsichtlich ihrer Verpflichtungen, jedoch kaum noch bezüglich ihrer rechtlichen Stellung.

Die Besoldung unterscheidet sich zwischen Kantonen und Universitäten sowie auch innerhalb der jeweiligen Art der Professur beträchtlich.

Professuren in anglo-amerikanischen Ländern

Außerhalb der Vereinigten Staaten und Kanadas wird der Titel „Professor“ seltener gebraucht und ist den ranghöchsten Akademikern eines Departments vorbehalten. Professoren sind wie die Reader dort überwiegend in der Forschung und nur mehr selten in der Lehre tätig. Anstelle von Professoren lehren daher an Universitäten in diesen Ländern überwiegend sogenannte „Lecturer“. Die meisten Lecturer sind fest angestellt (das heißt nach einigen Jahren auch auf Lebenszeit) und sowohl in der Forschung als auch der Lehre tätig. Die britischen Titel „Lecturer“ und „Senior Lecturer“ entsprechen dabei ungefähr den US-amerikanischen „Assistant“- und „Associate“-Professoren. Der in Großbritannien verwendete Begriff „Reader“ entspricht im Hinblick auf Leistungen in Lehre und Forschung einer vollen Professur. Ein „Chair“ wird einem „Reader“ in der Regel nach etwa zwei Jahren verliehen, zumeist auf der Grundlage von Verwaltungs- und Managementfunktionen. In den USA werden Professoren der höchsten Rangstufe „Regents’ Professors“ oder „Distinguished Professors“ genannt.

Das US-amerikanische und kanadische System sieht in der Regel drei Stufen von Professuren im Tenure-Track-System vor:

  • Assistant Professor (entspricht in etwa der Juniorprofessur, gegebenenfalls mit Tenure-Track, sowie dem britischen Lecturer): Voraussetzung ist meist eine qualifizierte Promotion. An manchen Community Colleges genügt zuweilen ein Master-Abschluss.
  • Associate Professor (entspricht in etwa der deutschen C 3- bzw. W-2-Professur): Voraussetzung ist eine Qualifikation als Assistant Professor.
  • Full Professor (entspricht in etwa der deutschen C 4- bzw.W-3-Professur): Voraussetzung ist eine Qualifikation als Associate Professor oder eine außerordentliche wissenschaftliche Leistung.
  • Distinguished Professor, Regents’ Professor, University Professor, endowed chair, Named Chair u. Ä. Voraussetzungen sind eine Qualifikation als Full Professor und besonders herausragende wissenschaftliche Leistungen.

Daneben gibt es auch in den USA Ehrenprofessuren und Professoren, die ausschließlich in der Forschung tätig sind (zum Beispiel in firmeneigenen Forschungsinstituten). Lehrbeauftragte und Privatdozenten werden in den USA auch Adjunct Professor genannt.

Eine Besonderheit in anglo-amerikanischen Ländern ist der „Clinical Professor“, in einigen Fällen auch „Professor of Practice“ genannt. Die Bestallung erfordert im Allgemeinen keinen Tenure-Track und es können auch keine weiteren Rechte aus dieser Position abgeleitet werden. Clinical ist nicht unbedingt mit einem medizinischen Zusammenhang zu verstehen, sondern es bedeutet, dass diese Lehrkräfte meist praktische Tätigkeiten vermitteln. Eine solche Stelle kann, muss aber nicht besoldet sein.

Professuren in Dänemark

Das dänische System ähnelt eher dem nordamerikanischen als dem deutschen System. Hierbei entsprechen die drei Hauptstufen Adjunkt, Lektor und Professor grob den Stufen Assistant Professor, Associate Professor und Full Professor im US-amerikanischen System. Die Stufen unterscheiden sich dabei in Gehalt und Lehrdeputat. Positionen als Adjunkt (offizielle englische Bezeichnung in Dänemark: Assistant Professor) sind üblicherweise auf drei oder vier Jahre befristet und entsprechen einer deutschen Juniorprofessur. Sie schließen also neben der Mitarbeit in Forschung und Lehre auch die Betreuung von Masterarbeiten und gelegentlich Doktoranden mit ein. In der Regel ist eine positive Evaluierung der Adjunktur Voraussetzung für die Berufung auf ein Lektorat. Ein – zumeist unbefristet angestellter – Lektor (offizielle englische Bezeichnung in Dänemark: Associate Professor) nimmt Aufgaben in Forschung und Lehre wahr. Darüber hinaus sind Lektoren stimmberechtigtes Mitglied der Hochschulgremien, betreuen Doktoranden sowie Magistranden und übernehmen Funktionen als Abteilungsleiter, Institutsleiter oder Dekan. Damit ist ein Lektorat in etwa mit einer deutschen W-2-Professur zu vergleichen. Hinzu kommt die Stufe Professor MSO, die der eines Professors ähnelt, wobei MSO (= med særlige opgaver) für spezielle Aufgaben vornehmlich in der Forschung steht, die typischerweise befristet sind. Das Lehrdeputat ist deutlich geringer als jenes von Lektoren und Professoren, eine Tätigkeit als Professor MSO führt häufig zur Vollprofessur. Der Titel „Professor“ (offizielle englische Bezeichnung in Dänemark: Professor) wird nur selten verliehen, meist als Anerkennung für langjährige erfolgreiche Mitarbeit in Forschung und Lehre. Eine dänische Professur ist in etwa mit einer deutschen W-3-Professur vergleichbar, unterscheidet sich von dieser in der Regel aber dadurch, dass es keine persönlich zugeordneten Mitarbeiter (Sekretariat, Assistent) gibt, sondern diese zur gesamten Abteilung gehören. Zusätzlich unterrichten an dänischen Hochschulen Praktiker als Ekstern Lektor, die dort üblicherweise nur teilzeitbeschäftigt und nicht in die Forschung eingebunden sind, damit lässt sich ihre Position mit der deutscher Lehrbeauftragter vergleichen. Der in einigen europäischen Ländern üblichen Habilitation entspricht im dänischen System das „große“ Doktorat. Der zugehörige Grad Dr. phil. (nicht zu verwechseln mit dem ansonsten üblichen dänischen Forschungsdoktorat ph. d.) ist mit dem deutschen Grad Dr. habil. zu vergleichen. Die Habilitation zum dänischen Dr. phil. ist jedoch keine Voraussetzung für die Berufung auf ein Lektorat oder eine Professur und insgesamt eine eher seltene akademische Würde, die gelegentlich auch verdienten älteren Hochschullehrern als Anerkennung ihrer Lebensleistung verliehen wird.

Professuren in Norwegen

Das norwegische System ähnelt ebenfalls dem nordamerikanischen System. Die auf Forschung und Lehre konzentrierten Stufen universitetslektor, førsteamanuensis und professor entsprechen den Stufen Assistant Professor, Associate Professor und Full Professor im US-amerikanischen System. Sie werden so auch offiziell in das Englische übersetzt. Das Wort Professor wird jedoch im Norwegischen nur für den höchsten, ordentlichen Professorenrang verwendet.

Ein alternativer forschungsorientierter Karriereweg stellt die Stufen forsker III, forsker II / seniorforsker und forsker I / forskningsprofessor dar, die offiziell in Englisch als Researcher, Senior Researcher und Research Professor übersetzt werden und die den erst genannten drei Stufen gleichwertig sind.

Nebenberufliche Professoren an den Universitäten in Norwegen (auch professor II genannt) sind in der Regel hauptberuflich als Forschungsprofessoren an reinen Forschungsinstituten, als leitende Ärzte oder als ordentliche Professoren an anderen Universitäten (insbesondere herausragende Akademiker aus dem Ausland) tätig. Sie sind anderen ordentlichen Professoren völlig gleichgestellt und haben die gleichen Kompetenzen und Rechte innerhalb der Universitäten. Sie sind in der Regel prominente Forscher und haben häufig bei ihrem Hauptarbeitgeber Leitungsfunktionen inne (z. B. Direktor eines Forschungsinstituts, oft zumindest Leiter einer Forschungsgruppe). Sie erhalten in der Regel zusätzlich zu ihrem 100-prozentigen Gehalt im Hauptberuf 20 % des Gehalts eines ordentlichen Professors, d. h. insgesamt 120 % Gehalt. Sie werden normalerweise nur als Professor betitelt.

Die Voraussetzungen zur Berufung als hauptberuflicher oder nebenberuflicher Professor (an Universitäten) oder Forschungsprofessor (an Forschungsinstituten) ist die Professorenkompetenz (professorkompetanse), d. h. die Befähigung eines ordentlichen Professors. Die ordentliche Professorenkompetenz ist national geregelt und gilt landesweit. Die Habilitation als solche gibt es in Norwegen nicht. Die Anforderungen an die Professorenkompetenz gehen über eine Habilitation im Ausland deutlich hinaus. Bereits die niedrigere førsteamanuensis-Kompetenz (Kompetenz eines außerordentlichen Professors) verleiht an norwegischen Universitäten alle die gleichen Rechte wie eine Habilitation im Ausland, darunter das Recht, Doktoranden zu betreuen. Professorenkompetenz ist daher nicht mit zusätzlichen formalen Rechten an Universitäten verbunden, sondern mit dem Titel Professor und einem erhöhten Gehalt; an einigen Institutionen ist jedoch für bestimmte Führungspositionen (z. B. Rektor einer Universität) die Professorenkompetenz erforderlich.

Professuren in Finnland

Ähnlich dem traditionellen deutschen Universitätssystem gibt es in Finnland nur eine begrenzte Zahl von ordentlichen Professorenstellen (finnisch professori, schwedisch professor), so dass die Neubesetzung einer Professur in der Regel voraussetzt, dass ein bisheriger Stelleninhaber in den Ruhestand überwechselt.

Ein nicht ordentlicher Professor wird auf Finnisch apulaisprofessori (wörtlich „Hilfsprofessor“) und auf Schwedisch biträdande professor (wörtlich „Assistenzprofessor“) genannt.

Die Ernennung zum ordentlichen Professor setzt eine Promotion sowie umfassende eigenständige Publikationserfolge und Lehrerfahrungen voraus. In der Regel haben erfolgreiche Kandidaten bereits die venia legendi in Form des Titels eines Privatdozenten (dosentti/docent) erhalten, für dessen Verleihung ähnlich hohe Anforderungen gestellt werden wie für die Ernennung zum Professor. Inhaber so einer „Dozentur“ (dosentuuri/docentur) sind zur eigenständigen Antragstellung für interne und externe Forschungsmittel sowie zur eigenständigen Betreuung von Doktoranden berechtigt. Anders als eine Professur kann ein, in der Regel auf Lebenszeit verliehener, Privatdozententitel nicht widerrufen werden. Vielfach halten die Privatdozenten einer finnischen Universität reguläre Positionen an einer anderen Universität im In- oder Ausland. Die Dozentenvereinigung der Universität Helsinki HYDY, die die Anliegen aller finnischen Privatdozenten vertritt, schlägt als stimmige englische Übersetzung für den Dozententitel Associate Professor vor. Im Sprachgebrauch in Finnland unterscheiden sich die Berufsbezeichnungen für Mittelbaustellen (etwa yliopistonlehtori/universitätslektor „Universitätslektor“ oder yliopistotutkija/universitetsforskare „Universitätsforscher“) allerdings deutlich von der Bezeichnung für einen Privatdozenten.

Vergleich zwischen verschiedenen Ländern

Die Juniorprofessur in Deutschland entspricht am ehesten der schweizerisch (-liechtensteinischen) Assistenzprofessur bzw. SNF-Förderungsprofessur, ist jedoch stärker als diese eine „Professur auf Probe“, da eine Entfristung in der Schweiz für Assistenzprofessuren anders als in Deutschland in der Regel möglich ist („tenure track“).

Beim US-Begriff des „Assistant Professor“ muss unterschieden werden zwischen Stellen mit oder ohne „tenure track“. Wenn es eine Stelle ohne „tenure track“ ist, entspricht der Assistant Professor am ehesten einem promovierten Universitätsassistenten in Österreich oder einem Juniorprofessor in Deutschland. Wenn es sich um eine Stelle mit „tenure track“ handelt, ist sie im Status etwas über dem deutschen Juniorprofessor anzusiedeln. Der Assistant Professor hat in der Regel seine eigenen Doktoranden sowie Mitarbeiter und besitzt auch Stimmrecht im Fakultätsrat. Im Vergleich zum deutschen Juniorprofessor hat er zudem ein höheres Maß an Selbstständigkeit bei der Akquisition von Forschungsmitteln und eine größere Unabhängigkeit in der Lehre.

Abkürzungen

  • ao. Univ.-Prof.: außerordentlicher Universitätsprofessor (nur in Österreich und der Schweiz, mit landesspezifisch unterschiedlicher Bedeutung; entspricht in Liechtenstein dem assoziierten Professor)
  • apl. Prof.: außerplanmäßiger Professor (nur in Deutschland)
  • Ass.-Prof.: Assistenzprofessor (nur in Österreich und der Schweiz, mit landesspezifisch unterschiedlicher Bedeutung)
  • assoz. Prof.: assoziierter Professor (nur in Österreich, der Schweiz und Liechtenstein)
  • Hon.-Prof.: Honorarprofessor
  • Jun.-Prof.: Juniorprofessor
  • o.ö. Prof.: ordentlicher öffentlicher Professor (Deutschland, Preußen)
  • o. Univ.-Prof.: ordentlicher Universitätsprofessor (nur in Österreich und der Schweiz; teilweise veraltet)
  • Prof.: Professor
  • Prof. em. (oder emer.): Professor emeritus
  • Prof. h. c.: Professor honoris causa (‚ehrenhalber‘)
  • Prof. hon.: Professor honorarius (Honorarprofessor; veraltet)
  • Prof. i. K.: Professor im Kirchendienst (nur in Deutschland)
  • Prof. i. R.: Professor im Ruhestand
  • Tit. Prof.: Titularprofessor (Schweiz, Österreich)
  • Univ.-Prof.: Universitätsprofessor

Mögliche Werdegänge

Im Folgenden sind typische Werdegänge zur Erlangung einer ordentlichen Hochschulprofessur aufgelistet. Die einzelnen Beispiele stehen dabei exemplarisch für ein bestimmtes Fachgebiet, d. h., sie können jeweils auch auf andere Fachgebiete bezogen werden.

Deutschland

Beispiel 1 (Abschluss in einem grundständigen Studiengang, Promotion, Habilitation, Verleihung der Venia Legendi verbunden mit der Bezeichnung Privatdozent, außerplanmäßige Professur, Univ.-Professur):

  • Dipl.-Biol. Wilma Wiesel (Diplomabschluss)
  • Dr. rer. nat. Wilma Wiesel (promoviert)
  • Dr. rer. nat. habil. Wilma Wiesel (habilitiert)
    • in einigen Ländern auch: Dr. rer. nat. Dr. habil. Wilma Wiesel
  • PD Dr. rer. nat. habil. Wilma Wiesel (Venia Legendi und das Recht, die Bezeichnung Privatdozentin zu führen)
  • apl. Prof. Dr. rer. nat. habil. Wilma Wiesel (außerplanmäßige Professorin)
  • Prof. Dr. rer. nat. habil. Wilma Wiesel (Univ.-Professorin / W-2- oder W-3-Professorin)

Bemerkung: Es ist üblich, die Abkürzung „habil.“ wegzulassen, wenn Prof. oder PD aufgeführt sind.

alternativ:

  • Werner Wessel, M. A. (Master- oder Magisterabschluss)
  • Dr. phil. Werner Wessel (promoviert)
  • Dr. phil. habil. Werner Wessel (habilitiert)
    • in einigen deutschen Ländern auch: Dr. phil. Dr. habil. Werner Wessel
  • PD Dr. phil. habil. Werner Wessel (Venia Legendi verbunden mit dem Recht, die Bezeichnung Privatdozent zu führen)
  • Prof. Dr. phil. habil. Werner Wessel (Univ.-Professor / W-2- oder W-3-Professor)

Beispiel 2 (Abschluss in einem grundständigen Studiengang, Promotion, Juniorprofessur, ordentliche Professur):

  • Wilma Wiesel, M. Sc. (Masterabschluss)
  • Dr. sc. agr. Wilma Wiesel (promoviert)
  • Jun.-Prof. Dr. sc. agr. Wilma Wiesel (Juniorprofessorin, d. h. W-1-Professorin)
  • Prof. Dr. sc. agr. Wilma Wiesel (Univ.-Professorin / W-2- oder W-3-Professorin)

Beispiel 3 (Abschluss in einem grundständigen Studiengang, Promotion, Berufspraxis, FH-Professur):

  • Dipl.-Ing. Werner Wessel (Diplomabschluss)
  • Dr.-Ing. Werner Wessel (promoviert)
  • Berufspraxis
  • Prof. Dr.-Ing. Werner Wessel (Professor an einer Fachhochschule, zum Beispiel W-2-Professur an einer FH)

Angloamerikanische Länder

Beispiel 1 (Großbritannien, Australien, Neuseeland)

  • Wendy Weasel, B.A. (Honours) (Bachelorabschluss)
  • Wendy Weasel, B.A. (Hons), Ph.D. (Abschluss des Doktorstudiums)
  • Lecturer Wendy Weasel, B.A. (Hons), Ph.D. (entspricht: W-1-Juniorprofessorin)
  • Senior Lecturer Wendy Weasel, B.A. (Hons), Ph.D. (entspricht: W-2-Hochschuldozentin)
  • Reader Wendy Weasel, B.A. (Hons), Ph.D. (entspricht: W-2-Univ.-Professorin)
  • Prof. Wendy Weasel, B.A. (Hons), Ph.D. (W-3-Univ.-Professorin)

Bemerkung: Die Bezeichnungen Lecturer, Senior Lecturer und Reader usw. werden in Großbritannien (sowie Australien, Neuseeland) für gewöhnlich nicht vor dem Namen des Trägers genannt, sondern als gesonderte Bezeichnung zusammen mit dem Fach ausgewiesen. Zum Beispiel als „Dr. Wendy Weasel, Lecturer in English Literature“. Der „Reader“ wurde in Australien und Neuseeland weitgehend durch „Associate Professor“ (Abk. A/Prof) ersetzt.

Beispiel 2 (Nordamerika):

  • Walter Weasel, B.Sc. (Bachelorabschluss)
  • Walter Weasel, B.Sc., M.Sc. (Masterabschluss)
  • Walter Weasel, B.Sc., M.Sc., Ph.D. (Abschluss des Doktorstudiums)
  • Assistant Professor Walter Weasel, B.Sc., M.Sc., Ph.D. (entspricht: W-1-Juniorprofessor)
  • Associate Professor Walter Weasel, B.Sc., M.Sc., Ph.D. (entspricht: C-3-/W-2-Professor)
  • (Full) Prof. Walter Weasel, B.Sc., M.Sc., Ph.D. (entspricht: W-3-Univ.-Professor/W-2-Professor)
  • Regents’ Prof. Walter Weasel, B.Sc., M.Sc., Ph.D. (entspricht: W-3-Univ.-Professor)

Besetzung von Professuren durch Frauen

→ Hauptartikel: Frauen in der Wissenschaft

Geschichte

Bis in die beginnende Neuzeit war Bildung primär eine Sache des Standes und nach einem jahrhundertelangen Prozess wird – durch Druck der Frauenbewegung und im Zuge der allgemeinen Gleichbehandlung der Geschlechter – die Zulassung von Frauen an Universitäten erst im frühen 20. Jahrhundert rechtlich verankert.

  • 1733 hat die Universität Wittenberg als erste deutsche Universität die Dichterin Christiana Mariana von Ziegler als poeta laureatus ausgezeichnet.
  • 1754 wurde Dorothea Christiane Erxleben von der Universität Halle als erste Frau in Deutschland promoviert.
  • 1787 hat die Universität Göttingen zum 50-jährigen Bestehen eine Professorentochter, Dorothea von Schlözer, ohne Dissertation, aber mit mündlicher Prüfung promoviert.
  • Regina Josepha von Siebold wurde 1815 an der Universität Gießen die Ehrendoktorwürde im Fach Geburtshilfe verliehen. 1817 wurde ihre Tochter Marianne Theodore Charlotte von Siebold zum Dr. med. promoviert. Die Frauen wurden jedoch noch nicht an der Universität geduldet und mussten sich daher außerhalb bilden und ihre Wissenschaft betreiben.
  • Mitte des 19. Jahrhunderts beginnt sich das Frauenstudium durchzusetzen, z. B. in den USA, in Großbritannien und in der Schweiz (ab 1864 an der Universität in Zürich). In Österreich-Ungarn waren Frauen ab 1878 als Gasthörer zugelassen und konnten ab 1897 zunächst an den philosophischen Fakultäten, später auch Medizin, studieren. 1891 beschloss der deutsche Reichstag, dass die Zulassung von Frauen Ländersache sei, und 1899 wurden Frauen als Gasthörer zugelassen.
  • 1897 wurde mit Gabriele Possanner die erste Ärztin Österreichs promoviert.
  • 1898 wurde die Philosophin Anna Tumarkin als erste Frau an der Universität Bern habilitiert. Sie war in Bern 1906 auch die erste Honorarprofessorin und 1909 die erste Extraordinaria. Tumarkin war Europas erste Professorin, die – im Gegensatz zur bereits 1884 in Stockholm inthronisierten Dozentin Sofja Kowalewskaja – das Recht hatte, Doktoranden und Habilitanden zu prüfen sowie im Senat der Universität Einsitz zu nehmen. Ihr folgte Lina Stern, sie erhielt 1903 den Doktortitel und wurde 1918 außerordentliche Professorin und Inhaberin des Lehrstuhles für physiologische Chemie an der medizinischen Fakultät der Universität Genf.
  • Elsa Neumann wurde als erste Frau Deutschlands an der Universität Berlin 1899 im Fach Physik promoviert, Mathilde Wagner 1901 als erste Frau an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Fach Medizin. An der Universität Berlin wurde vom Pathologen Rudolf Virchow Sonderpräparierkurse für Frauen angeboten, weil sein Vater (ein Ordinarius für Anatomie) sich weigerte, Frauen in seinen Sezierkursen zu erlauben.
  • Elise Richter konnte sich 1907 als erste Frau in Wien habilitieren (romanische Philologie), durfte aber vorerst nur als Privatdozentin ohne Besoldung lehren und wurde erst 1921 außerordentliche Professorin, aber nie ordentliche Professorin (nach ihr ist auch ein Förderprogramm des FWF benannt, das Frauen die Habilitation ermöglichen soll), aber 1921 findet auch erst die zweite Habilitation einer Frau in Österreich statt (Christine Touaillon, Literaturgeschichte).
  • Obwohl in Deutschland 1918 beschlossen wurde, dass Frauen auch die Dozentenlaufbahn einschlagen könnten, wurde erst 1923 Margarete von Wrangell als erste Frau ordentliche Professorin an einer deutschen Universität. Die Chemikerin wurde auf den Lehrstuhl für Pflanzenernährung an der Universität Hohenheim berufen.
  • 1921 wurde der Professorentitel Gertrud Kleinhempel als erster Frau in ihrem Beruf als Leiterin der Textilklasse an der Handwerker- und Kunstgewerbeschule Bielefeld in Preußen durch das Ministerium verliehen.

Dabei war insbesondere der Männermangel des Ersten Weltkriegs ausschlaggebend, in dem praktizierende Wissenschaftlerinnen zu einem wichtigen Faktor wurden. Bis 1933 wurden nur 24 Frauen, vornehmlich in der Medizin, Professorinnen, obwohl mehr als 10.000 Frauen promoviert wurden.

Anteil Professorinnen

Frauenanteil unter Studenten und Professoren

Frauen sind unter den Professoren an den Hochschulen des deutschen Sprachraums stark unterdurchschnittlich vertreten, obwohl Studentinnen bereits seit einiger Zeit an den meisten Hochschulen im deutschsprachigen Raum mehr als die Hälfte der Studierenden ausmachen. Frauenquote an Universitäten und Hochschulen:

Deutschland Österreich Schweiz OECD/EU-25
Universitäten/Fachhochschulen 2003 WS 2004/05 2006 2004
Studentinnen 48,4 % 53 % / 40 %    
Promotionen/Absolventinnen 37,9 % 40 % / 34 %   43 %
Assistentinnen   31 % / –    
Professorinnen/Dozentinnen 12,8 % 14 % / 22 % 9,2 % 15 %
Forschungspersonal gesamt 2003 19 % 21 % 21 % 29 %
Gläserne Decke Universitäten 2004 1,9 % 2,7 % 1,8 % 2,1 %

Werte und Quellen:

  • OECD-Länder: Graduates ISCED 6, Academic staff Grade C / A (nach ); Researchers Frascati Manual § 301
    gläserne Decke: universitär, EU-25 2004
  • Deutschland: Ost- und Westdeutschland, Professorinnen: alle Besoldungsgruppen; Forschungspersonal
  • Österreich: Universitäten/Fachhochschulen; Forschungspersonal
  • Schweiz: Universitäten; Forschungspersonal

Der Frauenanteil ist jedoch regional sehr verschieden und hängt stark vom Fachgebiet ab. In Studienrichtungen wie z. B. Theologie, Soziologie, Architektur und Medizin reicht der Anteil der Frauen an den Hochschullehrern der höheren Ränge etwa an ein Viertel heran, während er unter den Assistenten auch höher liegt. In der bundesdeutschen Ethnologie liegt der Frauenanteil an den Professuren mit 29 % besonders hoch (2008).

In technischen Fächern liegt er bei nur einigen Prozent – und dies trotz Förderung mit speziellen Programmen (z. B. Hertha-Firnberg- und Else-Richter-Stellen in Österreich und ähnlicher Programme in Deutschland). Im Durchschnitt der OECD beträgt die Quote nur 5,8 %.

Inzwischen lässt sich zumindest regional und für bestimmte Fachbereiche, wie etwa für die Politik- und Sozialwissenschaften in Berlin, ein stetiger Zuwachs an Habilitationen von Frauen feststellen, die immer wieder auch in Professuren gerufen werden. In den letzten Jahren stellten diese dort sogar die Hälfte der Habilitanden. Wie sich diese Tendenz jedoch im Zusammenhang der neusten hochschulpolitischen Veränderungen und der Etablierung des Bachelor/Master-Systems entwickeln wird, bleibt offen.

Eine Untersuchung unter den 37 größten Hochschulen und Universitäten Deutschlands aus dem Jahr 2018 zeigt, dass der Anteil an Professorinnen im Schnitt bei rund 24 Prozent liegt. Die Universität Paderborn ist der Befragung zufolge Spitzenreiter: 97 von 260 Professoren sind hier weiblich, die Quote liegt damit bei 37 Prozent. Schlusslicht bildet die Technische Universität Dresden mit nur 14 Prozent weiblich besetzter Professuren. Noch geringer an deutschen Hochschulen ist die Anzahl der Dekaninnen. Hier liegt die Quote bei rund 17 Prozent.

Mögliche Gründe für die geringere Frauenquote

→ Hauptartikel: „Hindernisse der wissenschaftlichen Karriere von Frauen“ im Artikel Frauen in der Wissenschaft

Die Gründe sind vielfältig und offenbar auch von länderspezifischen sozialen Geschlechtermodellen abhängig. Eine große Rolle spielen wahrscheinlich die im Durchschnitt geringere Bereitschaft von Frauen zur bedingungslosen Verfolgung lebenslanger Vollzeitkarrieren, unterschiedliche Fachkulturen und damit einhergehend eine unterschiedliche Bedeutung von Dissertation oder Habilitation für die weitere Karriereplanung in spezifischen Fächern, und die Schwierigkeit, Partnerschaft, Kinder und hochqualifizierten Beruf zu vereinen. Es gibt in vielen Ländern auch im Post-Doc-Bereich oft nur Stipendien ohne soziale Rechte wie Mutterschutz.

Förderung

Deutschland
→ Hauptartikel: „Programme zur Förderung von Wissenschaftlerinnen“ im Artikel Frauen in der Wissenschaft

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung initiierte 2007 das Professorinnenprogramm, mit dem bis 2013 mindestens 200 neue Stellen für weibliche Habilitanden an deutschen Hochschulen geschaffen werden sollten.

An vielen Hochschulen gibt es Gleichstellungsbeauftragte (früher: „Frauenbeauftragte“) und auch spezielle, gesetzlich vorgeschriebene Regelungen für Berufungsverfahren, die Bewerberinnen bei gleicher Eignung den Vorrang geben. An der Ruhr-Universität Bochum lautet z. B. ein Passus:

„Jeder Berufungskommission muss mindestens eine Professorin angehören. Falls dies nicht möglich ist, muss mindestens eine stimmberechtigte Wissenschaftlerin des betreffenden Faches der Berufungskommission angehören. In Fächern, in denen keine Wissenschaftlerin vertreten ist, sind Professorinnen oder wissenschaftliche Mitarbeiterinnen als stimmberechtigtes Mitglied aus verwandten Fächergruppen hinzuzuziehen.“

Dies soll sicherstellen, dass Bewerbungen von Frauen angemessen berücksichtigt werden.

Österreich

Der Titel Professorin ist in Österreich 2002 auf Grund von Art. 65 Abs. 2 lit. b Bundes-Verfassungsgesetz geschaffen worden (BGBl. II Nr. 261/2002).

Im (B-GlBG) ist in Bezug auf Ausschreibungen öffentlicher Dienststellen unter § 7.(3) gefordert, dass unbeschadet der Formulierung, „dass sie Frauen und Männer gleichermaßen betreffen“ (Abs. 2) die Ausschreibung jedoch den Hinweis zu enthalten hat, „dass Bewerbungen von Frauen für Arbeitsplätze einer bestimmten Verwendung (Einstufung) oder für eine bestimmte Funktion besonders erwünscht sind, wenn der Anteil der Frauen im Wirkungsbereich der jeweiligen Dienstbehörde in einer solchen Verwendung oder Funktion unter 50 % liegt“ (Unterrepräsentation nach § 11 Abs. 2) oder Fördermaßnahmen im Sinne des (§ 11) angebracht sind. Eine Bevorzugung von Frauen in öffentlichen Ämtern – ungeachtet der allgemeinen geforderten Gleichbehandlung –, solange die Frauenquote nicht erreicht ist, schreibt der Gesetzgeber vor.

Einige bekannte Professorinnen

  • Geisteswissenschaften: Toni Morrison, USA (Literaturnobelpreis 1993), Gesine Schwan, Berlin, Lorraine Daston (Wissenschaftshistorikerin), Berlin
  • Musik: Hélène de Montgeroult (erste Professorin für Klavier), Hille Perl, Hochschule für Künste Bremen, Professorin für Gambe
  • Naturwissenschaften: Louise du Pierry, Paris (Astronomie, 1. Professorin um 1790), Marie Curie, Paris (Nobelpreis 1903 und 1911), Anna Morandi Manzolini, Bologna (1714–1774), Lise Meitner, Wien (zweite Physikdoktorin 1905), Antonietta Cherchi, Cagliari, Wangari Maathai, Kenia (Friedensnobelpreis 2004), Sandra Moore Faber (Astronomin und Astrophysikerin)
  • Medizin, Biologie: Margarete von Wrangell (1. deutsche Ordinaria), Gerty Cori/Radnitz, CS/USA (1. Medizin-Nobelpreis 1947), Christiane Nüsslein-Volhard (Genetikerin, Medizin/Physiologie-Nobelpreis 1995), Marianne Abele-Horn (Mikrobiologin)
  • Mathematik: Emmy Noether, Sofja Kowalewskaja, Ingrid Daubechies
  • Technik: Martha Näbauer, TU München
  • Theologie: Karla Pollmann, Universität Tübingen, Ehrenprofessorin mehrerer Universitäten
  • Wirtschaft und Rechtswissenschaften: Schirin Ebadi, Iran (Friedensnobelpreis 2003)

Siehe auch: Listen bekannter Wissenschaftlerinnen

Professorenvergütung

Deutschland

Die Besoldung eines Professors erfolgt in Deutschland nach der Besoldungsordnung W. Es gibt drei Besoldungsgruppen: W 1, W 2, und W 3. Die Professorenbesoldung besteht aus einem Grundgehalt und einer Leistungszulage. Seit der Föderalismusreform besitzen die Länder das Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrecht für die Landesbeamten. Infolgedessen unterscheiden sich die Grundgehälter, und zwar zum Teil deutlich. Die Besoldung eines Professors in Deutschland' beträgt als Jahresgrundgehalt bei 12 Monaten ohne Leistungsbezüge in der Besoldungsgruppe W 2 insgesamt 58.752 Euro pro Jahr, in der Besoldungsgruppe W 3 insgesamt 68.649 Euro pro Jahr. Die durchschnittliche Besoldung mit Einbezug der Leistungsbezüge eines Professors liegt an deutschen Hochschulen und Universitäten bei ca. 74.992 Euro. Nach Angaben des statistischen Bundesamts liegt die Durchschnittsbesoldung eines W-2-Professors bei 73.920 Euro, die eines W-3-Professors bei 95.760 Euro (Stand 2015), wobei es allerdings deutliche Unterschiede zwischen den Ländern gibt. Die Besoldung in Deutschland wird von der Interessenvertretung der Professoren als „nicht wettbewerbsfähig“ beurteilt. Ein direkter Vergleich der deutschen mit der internationalen Professorenbesoldung ist schwierig, da in anderen Ländern andere Pensionsregelungen bestehen, andere Lebenshaltungskosten entstehen (Schweiz) und andere Steuersätze gelten. Der Hochschullehrerbund als die Standesvertretung der Professoren an den Fachhochschulen sieht die W-2-Besoldung im Vergleich zu anderen Vergütungen im öffentlichen Dienst als nicht amtsangemessen an. Dem hat das Bundesverfassungsgericht am 14. Februar 2012 zugestimmt. Bezüglich einer Klage eines hessischen Professors entschied es, dass die Grundvergütung der hessischen Besoldungsgruppe W 2 „evident unangemessen“ ist und dies durch die Ausgestaltung der Prämien, die zudem nicht pensionswirksam sind, nicht ausgeglichen wird und somit gegen das „Alimentationsprinzip des Art. 33 Abs. 5 GG verstößt und daher verfassungswidrig ist“. Dem Gesetzgeber wird aufgegeben, „verfassungskonforme Regelungen mit Wirkung spätestens vom 1. Januar 2013 zu treffen“. Das Urteil wird für die übrigen Länder als gleichermaßen wirksam angesehen.

Schweiz

In der Schweiz ist die Besoldung (in der Schweiz: Lohn oder Gehalt) der Professoren kantonal geregelt, für die eidgenössischen Hochschulen durch den Bund. Laut einer Studie im Auftrag der NZZ im Jahr 2012 verdienen Schweizer Professoren weltweit mit Abstand am meisten. Ein Ordentlicher Professor 17.073 CHF, ein Außerordentlicher Professor 14.561 CHF und ein Assistenzprofessor 12.749 CHF (Mittelwert, berechnet auf 12 Bruttogehälter vor Steuern). An den ETH liegt der jährliche Bruttolohn zwischen 206.166 und 271.270 CHF, für die kantonalen Universitäten zwischen 139.376 (Luzern, niedrigste Stufe) und 249.194 CHF (Basel, höchste Stufe), wobei es an jeder Universität mehrere Steigerungsstufen gibt, die zumeist abhängig von der Dienstdauer gesteigert werden. Hinzu kommen noch Funktionszulagen.

Österreich

In Österreich ist zwischen Professoren mit Beamtenstatus und Professoren ohne Beamtenstatus (= vertraglich gebundene Angestellte, Vertragsprofessoren) zu unterscheiden. Univ.-Prof. im Beamtenstatus haben abhängig von ihrer Dienstzeit und ohne diverse Zulagen ein gesetzlich vorgeschriebenes Bruttojahresgehalt zwischen 47.986 Euro und 89.515 Euro bzw. mit Dienstalterzulage 99.385 Euro, während Univ.-Prof. ohne Beamtenstatus mit ihrer Universität ein Bruttojahresgehalt zwischen 53.075 Euro und 159.225 Euro frei ausverhandeln können. Die Gehälter außerordentlicher Universitätsprofessoren liegen zwischen 42.658 Euro und 80.188 Euro brutto pro Jahr, jene von Assistenzprofessoren zwischen 29.142 Euro und 65.188 Euro. Seit Inkrafttreten des Kollektivvertrages zum 1. Oktober 2009 beträgt für dem Kollektivvertrag unterliegende Universitätsprofessoren das Mindestjahresgehalt abhängig von ihrer Dienstzeit zwischen 61.650 Euro brutto und 86.288 Euro brutto, für assoziierte Professoren mindestens zwischen 58.570 Euro und 83.209 Euro brutto pro Jahr, für Assistenzprofessoren 46.252 Euro brutto pro Jahr (Werte 2010).

USA

Die Professorengehälter in den USA variieren dramatisch zwischen verschiedenen Universitäten, wobei private Hochschulen in der Regel weit mehr bezahlen als öffentliche. Außerdem hängt das Gehalt von der Stellung und vom Fach ab. In den Geisteswissenschaften wird traditionell weit weniger bezahlt als in den Naturwissenschaften. Die höchsten Gehälter haben Professoren in den Ingenieurwissenschaften und der Medizin. In den Biowissenschaften, die im Mittelfeld liegen, kann ein Assistant Professor mit durchschnittlich 80.000 USD (Frauen) bis 88.000 USD (Männer) Bruttogehalt rechnen, ein Full Professor mit 143.000 USD (Frauen) bis 156.000 USD (Männer).

Großbritannien

Die Vergütung eines Professors in Großbritannien beginnt bei etwa 70.000 Euro (60.000 GBP). Reader und Senior Lecturer verdienen zwischen 52.000 Euro (45.000 GBP) und 70.000 Euro (60.000 GBP) und ein Lecturer bis zu 52.000 Euro (45.000 GBP).

Gesetzlicher Schutz

In Deutschland ist die Bezeichnung „Professor“ in § 132a Abs. 1 Nr. 1 StGB gegen Missbrauch geschützt. Wer unbefugt diese Amtsbezeichnung führt, macht sich danach strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Dabei schützt die Vorschrift ausdrücklich auch ausländische Dienstbezeichnungen.

Siehe auch

  • Gymnasialprofessor
  • Lehrprofessur
  • Tenure-Track

Literatur

  • Kai Handel: Die Umsetzung der Professorenbesoldungsreform in den Bundesländern. (Memento vom 27. Oktober 2011 im Internet Archive). (PDF; 931 kB). 2. Auflage. In: CHE.de. Centrum für Hochschulentwicklung, Gütersloh 2005, ISBN 978-3-939589-20-4. Juli 2005, abgerufen am 23. September 2020.

Zu Gender-Aspekten:

  • Cheryl Bernard, Edit Schlaffer: Frauenkarrieren an der Universität oder gibt es doch einen weiblichen Masochismus? In: Luise F. Pusch (Hrsg.): Feminismus – Inspektion der Herrenkultur. edition suhrkamp 1192, Frankfurt am Main 1983, ISBN 3-518-11192-2.
  • Rainer A. Müller: Geschichte der Universität – Von der mittelalterlichen Universitas zur deutschen Hochschule. Callwey, München 1990, 1996, ISBN 3-7667-0959-3.
  • Martin Schmeiser: Akademischer Hasard. Das Berufsschicksal des Professors und das Schicksal der deutschen Universität 1870–1920. Klett-Cotta, Stuttgart 1994, ISBN 3-608-91688-1 (zugleich Dissertation an der Universität Tübingen 1994).
  • Wolfgang Brezinka: Pädagogik in Österreich. Die Geschichte des Faches an den Universitäten vom 18. bis zum Ende des 20. Jahrhunderts. Band 1. Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 2000, ISBN 3-7001-2908-4.

Weblinks

Commons: Professors – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Professor – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Professur – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikiquote: Professor – Zitate
  • Literatur von und über Professor im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
  • Deutscher Hochschulverband (DHV)
  • Hochschullehrerbund e. V. (hlb)
  • Deutsche Gesellschaft Juniorprofessur (DGJ)
  • Rechtsanwälte Zimmerling: Angaben zum Berufungsprozess und Hochschullehrerrecht. (Memento vom 3. Februar 2010 im Internet Archive). In: zimmerling.de. 21. August 2001, abgerufen am 23. September 2020.
  • Rechte der Emeriti in Nordrhein-Westfalen. (Memento vom 20. November 2008 im Internet Archive). (PDF; 65 kB). In: uni-paderborn.de. 1. Oktober 2007, abgerufen am 23. September 2020.
  • Die neue Professorenbesoldung (Besoldungsordnung W)
  • Parlamentarische Anfrage betreffend der Vergabe der österreichischen Berufstitel (Entschließungsdatum 25. November 2009 bis 24. November 2014)

Zu Gender-Aspekten.

  • Erste Professorin Deutschlands. Laborversuche mit Männern. In: Spiegel.de. 12. März 2003, abgerufen am 23. September 2020. 
  • Die Pionierinnen der Universität Bern. (Memento vom 23. Januar 2012 im Internet Archive). (PDF; 7,7 kB). Abgerufen am 23. September 2020.
  • Die Abteilung für die Gleichstellung von Mann und Frau der Universität Bern, die erste Abteilung dieser Art in der Schweizer Hochschullandschaft. Abgerufen am 23. September 2020.
  • Bis heute keine Chancengleichheit für Frauen an österreichischen Unis. (Memento vom 29. September 2011 im Internet Archive). In: ORF.at. 29. November 2005, abgerufen am 23. September 2020.
  • Professorinnen in den USA. In: ORF.at. 24. August 2005, abgerufen am 23. September 2020.
  • Gender Report für Hochschulen in NRW. (Memento vom 5. Januar 2013 im Webarchiv archive.today). Studie „Beruf: Professor/in“. In: genderreport-hochschulen.nrw.de. Abgerufen am 23. September 2020.

Einzelnachweise

  1. Bayerisches Hochschulpersonalgesetz vom 23. Mai 2006, Artikel 12. (Memento vom 20. September 2011 im Internet Archive). Rheinland-Pfalz Universitätsgesetz (UG) § 49, Abs. 5 (PDF; 260 kB); § 69 Abs. 5 SächsHSFG.
  2. Bildung und Kultur. Personal an Hochschulen. (Memento vom 11. Dezember 2017 im Internet Archive). PDF.
  3. Leonie Seifert: Der steile Weg nach oben. In: Die Zeit. No. 27, S. 63, 2. Juli 2015.
  4. W2-Gehalt besser als W3-Gehalt, in: Forschung & Lehre 2/2018.
  5. Berufung als Beamter auf Lebenszeit immer seltener, in: Forschung & Lehre 2/2019.
  6. Vgl. Zweites Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften von Baden-Württemberg vom 1. Januar 2005, Artikel 17, § 15.
  7. Zweites Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften von Baden-Württemberg vom 1. Januar 2005, Artikel 27, § 15 (3). In: landesrecht-bw.de. Abgerufen am 12. Juli 2019. 
  8. Hubert Detmer: Sprungbrett oder Trostpreis? Der „Apl. Prof.“ als Karrierefaktor. In: Forschung und Lehre. 2020, S. 144–145.
  9. Reichs-Habilitations-Ordnung nebst Durchführungsbestimmungen vom 17. Februar 1939, S. 19.
  10. Werner Thieme: Deutsches Hochschulrecht: Das Recht der Universitäten sowie der künstlerischen und Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland, 3. Auflage. Carl Heymanns Verlag 2004, S. 461, Rdn. 638.
  11. Sonderprofessuren (S-Professuren). Glossar der Humboldt-Universität zu Berlin, abgerufen am 18. Juli 2022.
  12. Stiftungsprofessuren in Deutschland. Abgerufen am 19. Februar 2018.
  13. Jule Specht, Christian Hof, Ulrike Endesfelder, Wolfram Pernice: Wir brauchen eine Bundesprofessur! In: Zeit.de. 20. Mai 2016.
    Die Bundesprofessur: Eine personenbezogene, langfristige Förderung im deutschen Wissenschaftssystem. In: DieJungeAkademie.de. 12. Mai 2016.
  14. Seniorprofessuren. Johann Wolfgang Goethe-Universität, Abteilung Lehre und Qualitätssicherung (LuQ), Frankfurt am Main, abgerufen am 15. Juni 2021. 
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Veröffentlichungsdatum: 16 Jul 2025 / 01:03

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig Weitere Bedeutungen sind unter Professor Begriffsklarung aufgefuhrt Professor beziehungsweise Professorin ist die Amts und Berufsbezeichnung des Inhabers eines speziellen hochschulischen Lehramts Professur Anders als etwa beim Doktor handelt es sich nicht um einen akademischen Grad sondern um einen akademischen Titel der aber oft weiter getragen werden kann auch wenn keine Professur mehr bekleidet wird Albert Einstein als Professor wahrend einer Vorlesung in Wien Foto Ferdinand Schmutzer 1921Marie Curie Professorin und Direktorin des Radium Instituts circa 1898 Eine Professur von lateinisch profiteri bekennen in der Bedeutung sich offentlich als Lehrer zu erkennen geben bezeichnet im deutschen Sprachraum primar eine Stellung als Hochschullehrer Professuren sind im Normalfall mit einer Denomination Professur fur versehen die genau festlegt welches Fachgebiet vertreten werden soll Besetzt wird eine Professur im Regelfall durch ein aufwandiges und durch die Hochschulgesetze rechtlich formalisiertes Verfahren das sicherstellen soll dass die Auswahl der grundgesetzlich geforderten Bestenauslese entspricht also nach Eignung Leistung und Befahigung erfolgt Die Hauptaufgabe von Professoren an Hochschulen insbesondere an Universitaten und gleichgestellten Hochschulen das sind Hochschulen mit Promotions und Habilitationsrecht ist die eigenverantwortliche Durchfuhrung wissenschaftlicher Forschung und Lehre im Sinne des humboldtschen Bildungsideals Professur und Lehrstuhl sind dabei nicht gleichbedeutend Jeder Lehrstuhlinhaber ist Professor aber nicht umgekehrt jeder Professor ein Lehrstuhlinhaber In Deutschland kann die Bezeichnung Professor unter bestimmten Umstanden auch als Ehrentitel an Personen verliehen werden die kein entsprechendes Amt bekleiden beispielsweise an Kunstler Im Land Baden Wurttemberg kann wie in Osterreich die Bezeichnung Professor oder Professorin ohne Zusatze als nicht akademischer Ehrentitel an verdiente Burger verliehen werden siehe Professor Ehrentitel in Baden Wurttemberg UberblickObwohl die meisten Professoren Hochschullehrer sind sind weitere Verwendungen des Titels gebrauchlich So wird wie im Deutschen Reich bis 1918 und noch daruber hinaus in Baden und in Bayern in einigen Landern Europas z B in Osterreich der Schweiz Frankreich Italien Polen der Slowakei Slowenien und Tschechien auch ein ernannter langjahriger Lehrer an einer hoheren Schule osterreichisch Mittelschule oftmals offiziell oder inoffiziell als Professor bezeichnet Deswegen wird von Hochschullehrern in Osterreich in Abgrenzung dazu stets die offizielle Bezeichnung Universitatsprofessor Univ Prof Professor an einer Fachhochschule FH Prof oder Hochschulprofessor HS Prof an Padagogischen Hochschulen verwendet Titularprofessor ist in Osterreich hingegen ein verliehener Titel ohne Anspruch auf eine Anstellung Auch in der Schweiz ist damit kein Anspruch auf einen Lehrstuhl oder eine sonstige Festanstellung verbunden In Osterreich kann der Bundesprasident auch Personen ohne Hochschulabschluss die sich auf dem Gebiet von Kunst oder Wissenschaft verdient gemacht haben den Titel Professor verleihen Auch in Deutschland verleihen einzelne Lander mitunter diesen Ehrentitel Hochschulen in Osterreich und Deutschland kennen noch weitere die Transparenz erschwerende Titelformen wie jene des ordentlichen und ausserordentlichen Universitatsprofessors siehe unten des Juniorprofessors oder des ausserplanmassigen Professors Zudem tragen seit der Umbenennung der osterreichischen Kunsthochschulen in Kunstuniversitaten durch das Universitatsgesetz 2002 auch die vormaligen Kunsthochschulprofessoren nun die Bezeichnung Universitatsprofessor Professuren in DeutschlandProfessor oder Professorin ist in Deutschland in erster Linie die Amtsbezeichnung oder der akademische Titel einer Person die Inhaber einer Professur an einer Hochschule ist Sie stellt keinen akademischen Grad dar Verbeamtete Professoren werden dem hoheren Dienst zugerechnet Eine Besonderheit bei der Ernennung ist das Berufungsverfahren anstelle der fur Beamte ansonsten ublichen Laufbahnprufungen Planmassige Professoren siehe unten durfen den Titel auch nach ihrer Pensionierung bzw Emeritierung fuhren In einzelnen deutschen Landern kann die Bezeichnung Professor oder Professorin als akademische Wurde oder als Titel auch nach dem vorzeitigen Ausscheiden aus der Hochschule nach einer mehrjahrigen Dienstzeit weiter gefuhrt werden 2016 gab es an den 433 Hochschulen in Deutschland 46 835 Professoren 35 880 mannliche entspricht 77 10 955 weibliche entspricht 23 davon 24 256 an Universitaten 19 306 an Fachhochschulen 2 308 an Kunsthochschulen 448 an Verwaltungsfachhochschulen 360 an Padagogischen Hochschulen und 157 an Theologischen Hochschulen Allerdings sind weniger als 10 aller Wissenschaftler an den Universitaten Professoren und nur 7 8 sind planmassige Professoren mit einer festen besoldeten Stelle und vollem Stundendeputat Stand 2015 Die Gesamtzahl der Professoren hat sich auch aufgrund der stark gestiegenen Studierendenzahlen von 37 965 im Jahr 2003 auf 48 128 im Jahr 2018 und damit in 15 Jahren um etwa 27 erhoht 2003 2004 2006 2008 2010 2012 2013 2015 2016 201837 965 38 443 37 694 38 654 41 462 43 862 45 013 46 344 46 835 48 128Professoren Prof ohne Zusatzbezeichnung Hierbei handelt es sich um eine Amtsbezeichnung verschiedener Hochschulen wie Universitaten Fachhochschulen Kunst und Musikhochschulen oder Akademien Verbeamtete planmassige Professoren werden seit spatestens 2005 die Einfuhrung der Besoldungsordnung W erfolgte in den Landern zu unterschiedlichen Zeiten in die Besoldungsgruppen W 2 und W 3 eingestuft Die Besoldungsgruppe lasst dabei keinen Ruckschluss auf den Hochschultyp zu Wahrend allerdings die meisten Fachhochschulprofessoren nach W 2 besoldet werden gibt es an den Universitaten und ihnen statusmassig gleichgestellten Hochschulen etwa den Padagogischen Hochschulen deutlich mehr W 3 als W 2 Professoren Die Besoldungsgruppe W 1 wird fur Juniorprofessoren vergeben und ist normalerweise fur befristete Anstellungen vorgesehen Vor der Einfuhrung der Besoldungsordnung W wurden Professoren in die Besoldungsgruppen C 3 und C 4 und sehr selten auch in die Besoldungsgruppe C 2 an Fachhochschulen in die Besoldungsgruppen C 2 und C 3 an den anderen Hochschulen in C 2 C 3 und C 4 eingestuft Professoren die bei ihrer Berufung vor 2005 in die C Besoldung berufen wurden verblieben in der Regel in ihr konnten auf Antrag aber in die W Besoldung wechseln Bei einem Wechsel der Stelle wurden sie allerdings ausschliesslich in die W Besoldung eingestuft hiervon konnte nur bei einem Wechsel innerhalb eines Landes abgewichen werden Die Besoldung fur W 2 und W 3 Professuren setzt sich zusammen aus einem Grundgehalt das gemass einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Jahr 2013 bereits eine angemessene Alimentation zu sein hat und leistungsabhangigen Zuschlagen die entweder dauerhaft oder zeitlich begrenzt gewahrt werden Diese werden zwischen den Stelleninhabern und der Hochschulleitung ausgehandelt weshalb die tatsachlichen Bruttogehalter deutscher Professoren heute sehr stark voneinander abweichen konnen Auch das Grundgehalt unterscheidet sich zwischen den Landern Die gleiche Besoldungsgruppe fuhrt also je nach Dienstherr und individueller Aushandlung nicht zu gleichen Bezugen sondern kann um mehrere tausend Euro unterschiedlich sein Das W 3 Grundgehalt ist dabei grundsatzlich hoher als bei W 2 unter Umstanden kann ein W 2 Professor aber je nach Land sowie aufgrund individueller Zulagen auch mehr verdienen als ein W 3 Professor Hinzu kommen facherspezifische Unterschiede so werden etwa Geisteswissenschaftlern im Durchschnitt deutlich geringere Leistungszulagen gewahrt als Ingenieurwissenschaftlern Normalerweise sind W 2 und W 3 Professuren unbefristet und mit dem Beamtenstatus auf Lebenszeit verbunden man bezeichnet ihre Inhaber als planmassige Professoren da ihre Positionen im Stellenplan der jeweiligen Hochschule verankert sind Es gibt aber auch immer mehr befristet beschaftigte Professoren sowie Professoren im Angestelltenverhaltnis letztere zum Beispiel an privaten Hochschulen oder bei fehlenden Voraussetzungen fur die Verbeamtung an staatlichen Hochschulen Bei Erstberufungen d h wenn der Kandidat zuvor noch keine permanente Professur bekleidet hat ist daneben in den meisten Landern eine teils mehrjahrige Probezeit oft mit Prufung der padagogischen Eignung ublich bevor die Stelle auch formal entfristet wird in Berlin Nordrhein Westfalen Mecklenburg Vorpommern Rheinland Pfalz und Sachsen Anhalt gibt es keine solchen Regelungen Zwischen 2017 und 2019 sank der Anteil der Berufungen in ein Beamtenverhaltnis auf Lebenszeit uberdies deutlich sodass diese nur noch zwei Drittel der Erstberufungen ausmachten wahrend 15 Prozent der Hochschullehrer nur befristet verbeamtet wurden Die ubrigen wurden als unbefristete Angestellte beschaftigt Die Amtsbezeichnung Professor allein ist daher kein sicheres Indiz fur eine Daueranstellung Professoren an einer kunstlerischen Hochschule leiten meist eine Meisterklasse Universitatsprofessoren Universitatsprofessor kurz Univ Prof ist eine Amtsbezeichnung fur beamtete Hochschullehrer an Universitaten in mehreren deutschen Landern etwa Nordrhein Westfalen oder Mecklenburg Vorpommern In einigen Bundeslandern wird die Bezeichnung Universitatsprofessor hingegen nicht mehr fur neu eingestellte Professoren verwendet In Baden Wurttemberg beispielsweise kann diese Bezeichnung nur noch auf Antrag von solchen Professoren gefuhrt werden die sie bereits vor dem Jahr 2000 trugen Hier lautet die offizielle Amtsbezeichnung ansonsten schlicht Professor Ein Universitatsprofessor der Besoldungsgruppe W 3 oder C 4 ist meistens Lehrstuhlinhaber Ein solcher W 3 Professor verfugt im Haushaltsplan uber eine oder mehrere Stellen fur wissenschaftliche Mitarbeiter ein hoheres Gehalt und einen grosseren Etat Vor der Novellierung des Hochschulrahmengesetzes 1976 und in Bayern bis heute nannte man einen Lehrstuhlinhaber Ordinarius oder ordentlicher Professor Hiermit war das Recht verbunden nach dem Eintritt ins Rentenalter als Emeritus mit bestimmten Privilegien und einem eigenen Etat zu wirken Professoren die vor 1976 auf solche Stellen erstberufen wurden durfen daher noch Emeriti sein spater berufene sind ohne Wahlmoglichkeit Professoren im Ruhestand In Baden Wurttemberg durfen diese Professoren an Universitaten die noch vor Aufhebung des Universitatsgesetzes 2005 in die Besoldungsgruppe C 4 eingruppiert wurden weiterhin auch offiziell den Titel Ordinarius fuhren Besondere Rechte sind damit aber nicht mehr verbunden In den meisten Landern gehoren verbeamtete planmassige Universitatsprofessoren ohne eigenen Lehrstuhl bzw Arbeitsgruppe hingegen meist zur Besoldungsgruppe W 2 beziehungsweise C 3 im alteren Sprachgebrauch und in Bayern auch heute noch im Gesetz als Extraordinarien oder ausserordentliche Professoren bezeichnet Diese W 2 Professoren verfugen uber weniger oder gar keine Mitarbeiter und haben auch sonst geringere regulare Haushaltsmittel W 2 Professuren stellen aber dennoch vollwertige regulare und im Etat meist dauerhaft vorgesehene Stellen dar in Hinblick auf Einstellungsvoraussetzungen und Berufungsverfahren unterscheiden sich W 2 Professoren nicht von Lehrstuhlinhabern sondern sind Hochschullehrer mit allen Rechten und Pflichten Sie durfen daher nicht mit ausserplanmassigen Professoren s u verwechselt werden In einigen deutschen Landern insbesondere Baden Wurttemberg werden auch die meisten Professoren ohne Lehrstuhl und eigene Mitarbeiter nach W 3 besoldet ohne Leitungsfunktion Umgekehrt kommt es gerade in kleinen Fachern vor dass Lehrstuhlinhaber nach W 2 besoldet werden Vor 2004 2005 die Einfuhrung der Besoldungsordnung W erfolgte in den Landern zu unterschiedlichen Zeiten eingestellte Professoren wurden in die Besoldungsgruppen C 3 und C 4 in einigen Ausnahmefallen auch C 2 eingestuft Seit 2013 sind die Unterschiede zwischen der Grundbesoldung von W 2 und W 3 Professoren deutlich geringer als zu Beginn und viele Universitaten sind dazu ubergegangen auch W 2 Professoren mindestens eine Mitarbeiterstelle zur Verfugung zu stellen Genau wie W 3 Professoren konnen sie uberdies leistungsabhangige Zuschlage zu ihrem Grundgehalt aushandeln die allerdings bei W 2 Professoren im Durchschnitt deutlich niedriger ausfallen sodass das durchschnittliche monatliche Bruttogehalt 2019 etwa 7000 Euro geringer ist als bei W 3 2019 etwa 8600 Euro Der Deutsche Hochschulverband kritisiert seit langem dass die Entscheidung ob eine Universitat eine Professur nach W 2 oder nach W 3 besolde primar vom Haushaltsplan bestimmt sei da es nur noch selten sachliche Grunde fur die unterschiedliche Einstufung gebe Planmassige Professoren werden durch ein Berufungsverfahren Ausschreibung Bewerbung Begutachtung Probeveranstaltungen ausgewahlt das sich aber im Einzelnen von Fach zu Fach und von Hochschule zu Hochschule unterscheidet Grundprinzip ist dabei die Kooptierung durch bereits an der jeweiligen Institution tatige Wissenschaftler die also das Recht haben ihre kunftigen Kollegen selbst auszuwahlen Die Lehrverpflichtung planmassiger Universitatsprofessoren liegt derzeit in der Regel bei acht oder neun Stunden pro Woche und ist damit nur halb so hoch wie bei den meisten Fachhochschulprofessoren Begrundet wird dies damit dass Wissenschaftlern an Universitaten ausreichend Gelegenheit zur eigenen Forschung gegeben werden soll In allen entscheidenden Hochschulgremien muss uberdies sichergestellt sein dass die meisten stimmberechtigten Mitglieder W2 oder W3 Professoren sind dieses Prinzip der Professorenmehrheit ist Ausdruck der vom Grundgesetz festgelegten Forschungsfreiheit deren Trager die planmassigen Professoren sind Ausserplanmassige Professoren Die Bezeichnung ausserplanmassiger Professor apl Prof kann von Hochschulen mit Promotions und Habilitationsrecht an Personen verliehen werden die promoviert sind aufgrund der erworbenen Lehrbefahigung durch eine Habilitation oder den Nachweis habilitationsadaquater Leistungen die Lehrbefugnis venia legendi besitzen und zudem in Forschung und Lehre nach Ansicht ihrer Fakultat und aufgrund externer Begutachtung hervorragende Leistungen erbracht haben Allgemeine Voraussetzung ist dass sie sich durch mehrjahrige erfolgreiche Lehrtatigkeit qualifiziert haben mussen wobei die Dauer dieser Lehrtatigkeit nach Landern unterschiedlich ist zwei bis sechsjahrige Lehre Ein Berufungsverfahren findet anders als bei W 2 und W 3 Professuren nicht statt da es nicht um die Besetzung einer Stelle sondern nur um die Verleihung eines Titels geht Zusatzliche Rechte und Pflichten sind mit der Ernennung zum ausserplanmassigen Professor an vielen Hochschulen nicht automatisch verbunden da er zwar den Titel fuhrt aber in keinem Dienstverhaltnis steht Ausserplanmassige Professoren durfen daher nicht mit ausserordentlichen Professoren die zu den planmassigen Professoren zahlen s o verwechselt werden Das Ausmass der Pflichtlehre schwankt zwischen einer und zwei Semesterwochenstunden in Baden Wurttemberg und Bayern und entspricht damit der eines Privatdozenten Die Verpflichtung zur ggf auch unentgeltlichen Titellehre endet mit dem 62 in Bayern oder 65 Lebensjahr etwa in Bremen Ein Entzug des Titels apl Prof erfolgt wenn man uber eine vorbestimmte Zeit zwei Jahre in Sachsen Anhalt zwei aufeinanderfolgende Semester in Berlin und Hessen die Titellehre nicht angeboten hat diese ist ublicherweise an der Heimatuniversitat zu erbringen nach einer erfolgreichen Umhabilitation an eine andere Universitat kann sie auch dort erbracht werden In Nordrhein Westfalen und Sachsen Anhalt gibt es ausserplanmassige Professoren die ein hoheres Lehrdeputat erfullen teilweise bis zu acht Semesterwochenstunden Die Verleihung der Bezeichnung wird durch die Hochschulgesetze der Lander und teilweise weitergehend durch die Satzungen der einzelnen Hochschulen geregelt Die Bezeichnung ist keine Amts oder Dienstbezeichnung und nicht notwendigerweise mit einem Beschaftigungs oder Dienstverhaltnis an einer Hochschule verknupft Zu apl Professoren sollen in einigen Landern Personen an einer Hochschule dann nicht bestellt werden wenn sie dort zugleich hauptberuflich tatig sind ahnlich wie bei der Honorarprofessur in anderen hingegen werden gerade fest angestellte oder verbeamtete habilitierte Angehorige des Mittelbaus oft zu apl Professoren ernannt Sie haben nicht in jedem Land die Befugnis die akademische Bezeichnung Professor ohne weiteren Zusatz zu fuhren sind trotzdem fur Aussenstehende und Studierende oft nicht von planmassigen Professoren auf W 2 oder W 3 Stellen zu unterscheiden In einigen Landern ist die Fortfuhrung der Bezeichnung nach der Verabschiedung und Beendigung der Tatigkeit an eine Erlaubnis durch die zustandige Landesbehorde gebunden Privatdozenten kann nach einer mehrjahrigen in Baden Wurttemberg mindestens zweijahrigen in Bayern sechsjahrigen in Berlin vierjahrigen in Nordrhein Westfalen funfjahrigen Tatigkeit in Forschung und Lehre die Berechtigung zur Fuhrung des Titels apl Prof von der Universitat mit Zustimmung der fur Hochschulen zustandigen Ministerien oder Senatsverwaltungen erteilt werden An einigen Fakultaten wird die Verleihung der Bezeichnung auch nicht mehr an einen bestimmten Zeitraum sondern vielmehr die Erfullung bestimmter wissenschaftlicher Kriterien insbesondere die Zahl hochwertiger wissenschaftlicher Publikationen nach Erlangung der Habilitation geknupft An der Universitat Hamburg werden ausserplanmassige Professoren als 17 Professoren bezeichnet ein Verweis auf den entsprechenden Paragrafen des Landeshochschulgesetzes Der Titel ausserplanmassiger Professor apl Prof apl Professor entstand 1933 1935 Vorher wurden diese Hochschullehrer nicht beamtete ausserordentliche Professoren kurz n b ao Professoren oder nbao Professoren genannt Es handelt sich um eine Bezeichnung die besonders haufig an humanmedizinisch tatige Privatdozenten verliehen wird In Baden Wurttemberg und Bayern zum Beispiel ist es ausserplanmassigen Professoren ausdrucklich erlaubt den Titel Professor ohne Zusatz zu fuhren Der akademische Senat der Universitat kann einer Privatdozentin oder einem Privatdozenten auf Vorschlag der Fakultat die Bezeichnung ausserplanmassige Professorin oder ausserplanmassiger Professor verleihen Sie oder er ist berechtigt die Bezeichnung Professorin oder Professor zu fuhren 39 Landeshochschulgesetz vom 1 Januar 2015 Mit der Verleihung dieses prestigetrachtigen Titels konnen Oberarzte beispielsweise leichter zum leitenden Oberarzt oder stellvertretenden Direktor in den Unikliniken aufsteigen Oft sind dies leitende Arzte dirigierende Arzte leitende Oberarzte oder Chefarzte in ausseruniversitaren Krankenhausern oder niedergelassene Arzte die als nebenberufliche nur korporative Hochschullehrer an Universitaten oder in akademischen Lehrkrankenhausern Titellehre in geringem Umfang anbieten mussen Sie konnen aber in angemessenem Umfang auch zu sonstigen Aufgaben von Hochschullehrern herangezogen werden Sonderprofessoren Sonderprofessoren S Professur sind von einer Universitat berufene ordentliche Hochschullehrer mit der Besonderheit dass sie auch in einer ausseruniversitaren Forschungseinrichtung tatig sind haufig in leitender Position Stiftungsprofessoren Hauptartikel Stiftungsprofessur Stiftungsprofessoren werden auf einen Lehrstuhl berufen der nicht oder nicht ausschliesslich aus dem Grundhaushalt einer Hochschule finanziert wird sondern zunachst ganz oder teilweise von einem Drittmittelgeber getragen wird Solche Professuren konnen von Stiftungen Institutionen z B Kirchen oder Gewerkschaften oder Unternehmen gestiftet werden 2016 gab es in Deutschland 806 Stiftungsprofessuren Davon waren 488 Professuren von der Wirtschaft und 318 Professuren von Stiftungen finanziert Im Regelfall muss die Finanzierung nach spatestens funf Jahren von der jeweiligen Hochschule ubernommen werden Dies gilt auch fur die von der DFG geforderten Heisenberg Professoren Um eine spezielle Form einer Drittmittelprofessur wurde es sich bei der vorgeschlagenen Bundesprofessur handeln die nicht von den Landern oder nichtstaatlichen Organen sondern vom Bund finanziert und von der Deutschen Forschungsgemeinschaft DFG an bestimmte Personen statt an bestimmte Hochschulen vergeben werden wurde Juniorprofessoren Hauptartikel Juniorprofessor Juniorprofessor Jun Prof ist eine Dienstbezeichnung fur Nachwuchswissenschaftler die sich auf diesen befristeten Stellen zur Berufung auf eine unbefristete Professur qualifizieren konnen Grundsatzliches Vorbild der ab 2002 eingefuhrten Qualifikationsstelle war der amerikanische assistant professor mit einem hohen Mass an Selbststandigkeit bei der Akquisition von Forschungsmitteln und einer grossen Unabhangigkeit in der Lehre Zumindest de iure sind Juniorprofessoren vollwertige Hochschullehrer Allerdings gilt in Deutschland eine gesetzliche Befristungsregelung wobei vielfach noch der sogenannte tenure track fehlt der nach erfolgreicher Evaluation grundsatzlich eine Weiterbeschaftigung des Wissenschaftlers moglich machen soll Nicht wenige Juniorprofessoren streben daher dennoch eine Habilitation an um ihre Aussichten zu verbessern Juniorprofessuren wurden 2002 durch eine Anderung im Hochschulrahmengesetz eingefuhrt und anschliessend in allen Landeshochschulgesetzen umgesetzt Sie beinhalten eine auf sechs Jahre befristete Anstellung in einem Beamtenverhaltnis W1 selten auch im Angestelltenverhaltnis Es ist bundesweit nicht einheitlich geregelt welchen Titel ein Juniorprofessor fuhren soll Jun Prof oder Prof und ob ihm das Promotionsrecht zuerkannt wird Vom Hausberufungsverbot sind sie ausgenommen In Hessen ist seit dem 10 Dezember 2015 die Neuverleihung der Dienstbezeichnung Juniorprofessur zugunsten einer modifizierten Version und Bezeichnung der Qualifikationsprofessur 64 HHG aufgegeben worden Der Titel wird im Gesetz nicht spezifiziert Seniorprofessoren Seniorprofessuren englisch distinguished senior professorships werden zunehmend auch in Deutschland vergeben und je nach Land etwas unterschiedlich konzipiert Es kann entweder primar die Ehrung und Forderung der Forschung im Vordergrund stehen oder aber die Abhaltung von Lehrveranstaltungen und Klausuren in einer Zwischenphase bis zur Neuberufung des Nachfolgers oder auch von Veranstaltungen und Rest Kandidatenbetreuung in einem Fachgebiet fur das keine unmittelbare Nachfolgeprofessur mehr vorgesehen ist Der Eintritt in eine Seniorprofessur kann je nach Land oder Universitat unterschiedlich unter Umstanden schon vor Erreichen der regularen Pensionsgrenze erfolgen am haufigsten allerdings zum Zeitpunkt des Erreichens der regularen Pensionsgrenze er kann aber unter Umstanden auch danach noch erfolgen Generell soll aber nicht Nachwuchswissenschaftlern der Zugang auf Professuren versperrt oder verzogert werden Daher bekommt der Seniorprofessor auch kein regulares Gehalt sondern das hierfur vorgesehene nebenberufliche Einkommen orientiert sich bei voller Verpflichtung z B fur eine Seniorprofessur mit 8 stundiger Lehrverpflichtung ungefahr nach der Differenz zwischen Pensionshohe und vorhergehendem regularem Einkommen und ist bei geringerer Verpflichtung entsprechend niedriger Modell an der Johann Wolfgang Goethe Universitat Frankfurt am Main Wie weit im Falle dieser primar mit Lehre beauftragten Seniorprofessuren weiterhin Forschung moglich ist ist falls Raum und Geratebedarf besteht mit der jeweiligen Einrichtung auszumachen Seniorprofessuren konnen an bisherige Professoren der eigenen Universitat ausgesprochen werden was der haufigste Fall ist oder aber an solche von ausserhalb Typischerweise werden sie wiederum abhangig von Land und Universitat bzw speziellem Forderprogramm fur ein bis funf Jahre an ein und dieselbe Person ausgesprochen Die ersten Seniorprofessuren Deutschlands wurden wohl an Universitaten Bayerns vergeben so z B 2006 an der Ludwig Maximilians Universitat Munchen Bei diesem in Bayern realisierten Modell ist eine Ernennung schon in den letzten Jahren vor Eintritt des gesetzlichen Altersruhestandes moglich womit sich die Seniorprofessoren ausschliesslich der Forschung widmen konnen Mogliche vorzeitig berufene jungere Nachfolger ubernehmen dann samtliche mit dem Amt verbundenen Aufgaben Lehre universitare Selbstverwaltung u a Das deutsche Land Niedersachsen hat 2008 die Niedersachsen Professur 65 gemeinsam mit der Volkswagen Stiftung eingerichtet um exzellente Forscher nach Erreichung des Pensionierungsalters weiterbeschaftigen zu konnen Die Lehrverpflichtung betragt hier nur bis zu 2 Stunden pro Semesterwoche Die Professur ist befristet auf bis zu drei Jahre eine Verlangerung auf bis zu funf Jahre ist moglich Die Forderung betragt insgesamt bis zu 0 4 Mio Euro pro Jahr bis zu 80 000 Euro Durch die Einbeziehung der Volkswagen Stiftung sind auch Merkmale einer Stiftungsprofessur erfullt Honorarprofessoren Hauptartikel Honorarprofessor Honorarprofessoren Hon Prof sind nebenberufliche Hochschullehrer die aufgrund mehrjahriger selbststandiger Lehrtatigkeit als Lehrbeauftragte oder durch besondere wissenschaftliche oder kunstlerische Leistungen ausserhalb der Hochschule bestellt worden und dadurch mit der betreffenden Hochschule in besonderer Weise verbunden sind Honorarprofessoren in Deutschland durfen ohne weiteren Zusatz den Titel Professor Prof fuhren Die Leistungen auf dem jeweiligen Fachgebiet mussen den Anforderungen entsprechen die an hauptberufliche Hochschullehrer gestellt werden Sie halten Lehrveranstaltungen in geringerem Pflichtumfang ab sind in der Hauptsache weiter in ihrem Beruf ausserhalb der Hochschule tatig Grundsatzlich erhalten sie kein Honorar sondern allenfalls eine Aufwandsentschadigung Die Bezeichnung Honorar leitet sich vom lateinischen honor Ehre Ehrenamt ab Im Falle der Verabschiedung darf die akademische Bezeichnung Professor bei Vorliegen einer Genehmigung bzw entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen der einzelnen Lander weiterhin gefuhrt werden Ziel der Honorarprofessur ist es Personen aus der beruflichen Praxis auch fur die Lehre zu gewinnen Honorarprofessuren gewinnen zunehmend an Attraktivitat bei Fuhrungskraften in Wirtschaft und Politik Auch in der Medizin sind diese Titel verbreitet Staats oder Ehrenprofessoren Hauptartikel Ehrenprofessur Verleihung des Titels Professor ohne universitaren Bezug an Arno Breker 1937 Der Titel Professor konnte seit dem 19 Jahrhundert in den meisten deutschen Staaten zur Wurdigung besonderer Leistungen an Wissenschaftler und Kunstler im offentlichen Dienst freie Wissenschaftler und freie Kunstler ehrenhalber verliehen werden Dafur war es nicht notig dass der Geehrte jemals als Hochschullehrer tatig gewesen war Ein Beispiel dafur ist Adolph Menzel Im Jahre 1937 zog Adolf Hitler als Staatsoberhaupt das Recht der Ernennung an sich wodurch nationalsozialistische Kulturschaffende wie Veit Harlan zu dem Titel kamen Nach 1945 fiel das Recht den Ministerprasidenten Ersten oder Regierenden Burgermeistern der einzelnen Lander zu und auch in der DDR wurde der Ehrentitel zum Beispiel an den popularen Berliner Tierparkdirektor Heinrich Dathe vergeben Heute existiert Professor als Ehrentitel in Baden Wurttemberg fur Erfinder Industriemanager und Politiker z B wurden Artur Fischer Jurgen Schrempp und Wolfgang Schuster so geehrt in Berlin z B wurde Billy Wilder so geehrt in Hamburg Schleswig Holstein Hessen und im Saarland Gastprofessoren Hauptartikel Gastprofessor Gastprofessoren englisch visiting professor sind im Regelfall Professoren die an einer anderen als ihrer Heimathochschule tatig sind Dies geschieht zumeist in einem wissenschaftlichen Austausch uber Gastsemester oder innerhalb von Forschungsprojekten Gastprofessoren konnen aber auch Privatdozenten sein die befristet an einer Hochschule eine Professur ubernehmen insbesondere im Rahmen einer Lehrstuhlvertretung siehe unten Es gibt auch standige Gastprofessoren die fur langere Zeit einen Lehrauftrag an einer anderen Hochschule wahrnehmen Vertretungsprofessoren Ein Vertretungsprofessor ist ein Wissenschaftler oder Kunstler der in einer Ubergangszeit mittels einer zeitlich befristeten Einstellung unabhangig von den ublichen Bewerbungsverfahren eine semesterweise Verwaltung einer Professur ubernimmt Es handelt sich damit um eine Sonderform der Gastprofessur Die Einstellung erfolgt ohne das aufwandige Berufungsverfahren nicht einmal eine offentliche Ausschreibung ist zwingend erforderlich Die Einstellungsvoraussetzungen und Pflichten sind jedoch die eines regularen Professors Es mussen eine Habilitation oder vergleichbare wissenschaftliche Leistungen vorgewiesen werden und die Vertretungsprofessoren mussen sich in Lehre Forschung und in der akademischen Selbstverwaltung betatigen Wahrend der Vertretungsdauer darf in einigen Landern der Professorentitel gefuhrt werden in anderen nicht Einen Anspruch auf eine Daueranstellung gibt es nicht Die Vertretungsprofessur wird vergeben wenn eine Professur etwa wegen Beurlaubung Pensionierung oder Weggang des Stelleninhabers zeitlich befristet unbesetzt ist Die Professurvertretung wird je nachdem in welchem Land sie wahrgenommen wird entweder auf der Grundlage eines Dienst beziehungsweise Arbeitsvertrages oder aber im Wege eines Vertretungsauftrages ubertragen Im letzteren Falle kommt kein Vertragsverhaltnis im arbeitsrechtlichen Sinne zustande sondern ein offentlich rechtliches Dienstverhaltnis eigener Art Dabei kann eine Professur sowohl ohne Hoffnung auf eine Ubernahme Vertretung sine spe als auch mit der Aussicht die vakante Professur nach Abschluss eines Berufungsverfahrens als regularer Professor ubertragen zu bekommen Vertretung cum spe ubernommen werden Verwaltungsprofessuren Verwaltungsprofessuren sind eine Form der Vertretungsprofessur bei der der Wissenschaftler beauftragt ist die Lehre vorubergehend zu sichern Der Vertreter ist haufig bereits bei der jeweiligen Hochschule angestellt und muss nicht berufbar sein denn er ist lediglich mit der Verwaltung der vakanten Professur beauftragt Hierzu gehort auch die Ubernahme aller sonstigen Aufgaben die mit der Professur verbunden sind Zur Lehre kommen hier noch Forschung Prufungsabnahme und akademische Selbstverwaltung hinzu Professor h c Professor h c lat honoris causa ehrenhalber war ursprunglich eine akademische Auszeichnung fur einen Gelehrten von internationalem Rang der durch seine wissenschaftlichen Arbeiten die Forschungserkenntnisse seines Fachgebietes erheblich vorangebracht hatte Historisch wurden Ehrenprofessoren bis Ende des 19 Jahrhunderts auch mit dem Titel Professor honorarius ernannt Der Titel wird heutzutage selten auch fur besondere wissenschaftliche kunstlerische oder politische Verdienste vor allem in Osterreich siehe den Artikel Berufstitel verliehen unabhangig von einer ublichen akademischen Karriere Ein Professor h c hat keine Lehrverpflichtung Eine weitere gebrauchliche Schreibform des Professor h c im deutschen Sprachraum ist auch Professor E h Ehrenhalber Nach deutschem Promotionsrecht ist die Promotion zum Ehrendoktor Dr h c in der Regel den Wissenschaftlichen Hochschulen vorbehalten wahrend die Berufung zum Professor h c genau wie eine Berufung zum ordentlichen Professor durch das Kultus bzw Bildungsministerium des jeweiligen Landes erfolgt Gemeinsam berufene Professoren Sektoral Professuren Hauptartikel Gemeinsame Berufung Gemeinsam berufene Professoren haben neben ihrem Amt an der Hochschule auch eine Leitungsfunktion an einer externen Forschungseinrichtung inne Ihr Lehrdeputat ist dabei meist deutlich herabgesetzt In Berlin ist auch die Bezeichnung Sektoral Professur S Professur ublich Professoren als Leiter von Bundesbehorden und Museen Die Leiter einiger Bundesbehorden und Museen tragen die Amtsbezeichnungen Direktor und Professor Prasident und Professor bzw Museumsdirektor und Professor Siehe Direktor und Professor In der Regel ist damit eine der obengenannten Professuren verbunden Formalia in DeutschlandEinstellungsvoraussetzungen In Deutschland sind die Einstellungsvoraussetzungen sowie die dienstrechtlichen Verpflichtungen der Professoren im Hochschulrahmengesetz HRG und in den Landeshochschulgesetzen geregelt In Bayern gibt es zudem ein eigenes Hochschulpersonalgesetz Die Voraussetzungen zur Berufung als Professorin oder Professor an einer wissenschaftlichen Hochschule d h die Einstellungsvoraussetzungen fur Professorinnen und Professoren so der Wortlaut der Hochschulgesetze der Lander sind gegenwartig in Erganzung zu einem abgeschlossenen Hochschulstudium padagogischer Eignung und besonderer Befahigung zu wissenschaftlicher Arbeit die in der Regel durch eine Promotion nachgewiesen wird zusatzliche wissenschaftliche Leistungen die mittels einer Habilitation im Rahmen einer Juniorprofessur oder gleichwertiger wissenschaftlicher Tatigkeiten nachgewiesen werden Fur kunstlerische und Fachhochschulen gilt Entsprechendes vgl die aktuellen Hochschulgesetze der Lander Bei Bewerbern aus Landern deren Wissenschaftssysteme weder Habilitation noch Juniorprofessur kennen obliegt die Entscheidung ob habilitationsaquivalente Leistungen beispielsweise eine zweite wissenschaftliche Monographie neben der Dissertation vorliegen der zustandigen Berufungsdiskussion Eine Voraussetzung zur Berufung als Professor an einer Universitat oder Padagogischen Hochschule war bis 2003 beziehungsweise 2005 in der Regel die Habilitation oder eine gleichwertige herausragende wissenschaftliche Leistung die durch eine Promotion und eine berufliche Tatigkeit oder Forschung erbracht wurde Seit 2005 sollte grundsatzlich die Juniorprofessur Voraussetzung sein die Moglichkeit wissenschaftliche Leistungen durch die Berufserfahrung zu erbringen bestand aber weiter Seit 2007 sind beide Moglichkeiten die Habilitation und die positiv evaluierte Juniorprofessur formal gleichwertige Zugange zu Professuren an Universitaten und ihnen statusmassig gleichgestellten Hochschulen Dies differiert jedoch je nach Fach und der einzelnen berufenden Fakultat teils erheblich In den Ingenieurwissenschaften kann ahnlich wie an Fachhochschulen praktische Erfahrung in der Industrie einen hoheren Stellenwert haben als die Habilitation In anderen Fachern wiederum ist es nach wie vor sehr schwierig ohne Habilitation auf eine Universitatsprofessur berufen zu werden Fur die Berufung an Fachhochschulen werden dagegen in der Regel die Promotion und eine mindestens funfjahrige Berufspraxis davon drei Jahre ausserhalb einer Hochschule sowie besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erwartet Meist werden auch Erfahrungen in der Lehre vorausgesetzt Private Fach Hochschulen setzen ebenfalls berufspraktische Erfahrung in der Wirtschaft fur die Aufnahme einer Lehrtatigkeit voraus Hier konnen auch Nichtpromovierte einen Professorentitel fuhren An Kunsthochschulen kann berufen werden wer eine besonders herausragende kunstlerische Qualifikation besitzt und daruber hinaus ein bedeutendes kunstlerisches Lebenswerk vorweisen kann An Padagogischen Hochschulen sind neben der Promotion zusatzlich die Befahigung zum entsprechenden Lehramt durch das erfolgreich abgeschlossene Referendariat nachzuweisen In Deutschland gilt trotz einiger Lockerungen in manchen Landern grundsatzlich ein Hausberufungsverbot Wer sich auf eine W 2 oder W 3 Professur bewirbt soll an der Hochschule an der er sich bewirbt zu diesem Zeitpunkt nicht angestellt sein Damit sollen Bevorzugungen und Nepotismus Vetternwirtschaft erschwert werden Privatdozenten die an einer Hochschule lediglich ihre nicht bezahlte Titellehre anbieten fallen dagegen nicht unter das Hausberufungsverbot Fur Juniorprofessoren die nach der Promotion die Hochschule gewechselt haben gilt das Hausberufungsverbot ebenfalls ausdrucklich nicht Umstritten ist ob das Verbot in Widerspruch zum Grundgesetz steht das die Bestenauslese als Kriterium fur die Einstellung von Beamten fordert Das Durchschnittsalter bei der ersten Berufung zum Professor liegt derzeit bei etwa 42 Jahren mit grossen Unterschieden zwischen den Fachern Fur Erstberufungen auf eine unbefristete planmassige Professur gelten in den Landern unterschiedliche Altersgrenzen die meist mit der Vollendung des 50 oder 52 Lebensjahres erreicht werden Danach ist eine Verbeamtung nur noch in Ausnahmefallen moglich einer Einstellung im Angestelltenverhaltnis steht hingegen rechtlich nichts im Wege In der Praxis sind Erstberufene aber nur selten alter als 49 Berufungsverfahren Jahrlich werden an den Hochschulen in Deutschland ungefahr 1200 W1 W2 und W3 Professuren neu besetzt die meisten durch ein kompliziertes und langwieriges Berufungsverfahren das in den Hochschulgesetzen der Lander geregelt ist Es erstreckt sich nicht selten uber mehrere Jahre daher Vertretungsprofessuren wobei eine Kommission nach der offentlichen Ausschreibung der Stelle zunachst eine Vorauswahl unter den Bewerbern trifft und entscheidet von wem die wichtigsten Schriften angefordert und bewertet werden Sodann lasst man einige meist 5 7 Kandidaten Probevortrage halten das sogenannte Vorsingen trifft anschliessend wiederum eine Auswahl holt parallel zwei bis drei Gutachten von ausserhalb der jeweiligen Hochschule ein und erstellt schliesslich eine meist drei Personen umfassende gereihte Vorschlagsliste Diese muss im Anschluss von den zustandigen Gremien verabschiedet werden In der Regel ergeht dann an den Erstplatzierten der Ruf auf die Stelle Die endgultige Entscheidung die prinzipiell auch von der vorgeschlagenen Reihung abweichen darf liegt je nach Bundesland entweder beim zustandigen Ministerium oder beim Rektor oder Prasidenten der jeweiligen Hochschule Letzteres ist heute ublicher Auf die Erteilung des Rufes folgen Berufungsverhandlungen die sich langere Zeit hinziehen konnen falls der Bewerber die Wahl zwischen mehr als einer Hochschule hat Hierbei verstandigt man sich uber etwaige Leistungszulagen zur Besoldung und die finanzielle und personelle Ausstattung der Professur Durch Absagen der Listenplatzierten kann sich das Verfahren bis hin zu einer Neuausschreibung verzogern In manchen Landern kann auch ein Veto des zustandigen Ministeriums eine deutliche Verzogerung bewirken Alle deutschen Landeshochschulgesetze sehen ferner die Moglichkeit von ad personam Berufungen vor In diesen Ausnahmefallen kann auf die offentliche Ausschreibung der Professur verzichtet werden sofern die Universitat objektive Grunde benennen kann wieso uberhaupt nur eine bestimmte Person fur die Stelle in Frage kommt Auch in diesem Fall muss die betreffende Person aber das ubliche Berufungsverfahren nebst Probevortrag und externer Begutachtung durchlaufen um dem von Grundgesetz geforderten Prinzip der Bestenauslese zu genugen Zu Berufungsverfahren und der daraus resultierenden Rekrutierung des wissenschaftlichen Nachwuchses gibt es einige Untersuchungen aus dem Bereich der Gender Studies Farber und Spangenberg 2008 Junghans 2012 die sich mit dem Einfluss des Geschlechts auf diese spezielle Form des Personalauswahlverfahrens beschaftigen Ausserhalb der Gender Studies gibt es nur wenige systematische Untersuchungen zur Berufungspraxis die zudem historischer Natur sind z B Schmeiser 1994 Brezinka 2000 Berufungschancen 2016 gab es an den deutschen Universitaten ungefahr 170 000 befristet beschaftigte Wissenschaftler die eine Berufung auf eine planmassige Professur anstrebten Laut dem Bundesbericht wissenschaftlicher Nachwuchs von 2017 gab es im Jahr 2014 in Deutschland insgesamt 872 Neuberufungen auf eine Dauerstelle als Professor bei insgesamt 45 378 Bewerbungen war demnach nur eine von 52 Bewerbungen erfolgreich Gerade in kleinen Fachern ubersteigt die Zahl der qualifizierten Bewerber die der wenigen verfugbaren Professuren oft um ein Vielfaches Fest steht dass die akademische Laufbahn mit dem Ziel auf eine Professur berufen zu werden fur den wissenschaftlichen Nachwuchs im deutschsprachigen Raum wie Max Weber schon 1917 in seinem beruhmten Vortrag Wissenschaft als Beruf betont hat in sehr hohem Masse ein Wagnis bleibt Denn es ist ausserordentlich gewagt fur einen Gelehrten uberhaupt den Bedingungen der akademischen Laufbahn sich auszusetzen Er muss es mindestens eine Anzahl Jahre aushalten konnen ohne irgendwie zu wissen ob er nachher die Chancen hat einzurucken in eine Stellung die fur den Unterhalt ausreicht Nur etwa jeder funfte habilitierte Wissenschaftler wird heutzutage auf eine unbefristete Professur berufen ob dies gelingt entscheidet sich oft erst mit Mitte 40 Schmeiser 1994 spricht daher von einer Risikopassage die nicht planbar ist Welche Rolle bei einer Berufung einzelne Komponenten wie fachliche Kompetenz Publikationen Zitation Gluck Zufall Tagesform Zusammensetzung der Berufungskommission und Kompetenz Ambition ihrer Mitglieder Einbindung des Kandidaten in bestehende wissenschaftliche Netzwerke Prasenz auf einschlagigen Tagungen spielen ist empirisch nicht erforscht und bleibt so Gegenstand der Spekulation Aufgrund der grossen Freiheiten und Gestaltungsmoglichkeiten in Verbindung mit einer okonomisch abgesicherten Stellung die mit einer planmassigen Universitatsprofessur einhergehen streben nach wie vor die meisten Wissenschaftler in Deutschland eine solche Position an sie nehmen dafur die erheblichen Risiken und Unwagbarkeiten in Kauf die bis zur Erstberufung mit einer akademischen Karriere verbunden sind Emeritierung und Pensionierung Die informell noch immer verbreitete Bezeichnung nicht mehr aktiver Professoren als emeritiert ist seit langerer Zeit uberholt Bei Erreichen der Altersgrenze fur die Berufstatigkeit werden Professoren heute in der Regel vielmehr pensioniert und nicht mehr emeritiert Letzteres bedeutete im Gegensatz zur Pensionierung lediglich die Freistellung von Lehrverpflichtungen Entpflichtung die Besoldung eines emeritierten Professors wurde nur wenig gekurzt auch behielt er einen Anspruch auf ein Dienstzimmer und weitere Privilegien Diese Professoren wurden bei einer ordnungsgemassen Emeritierung als emeritierte Professoren oder Emeriti Singular Emeritus oder als weibliche Form Emerita bezeichnet und blieben ihrer Hochschule oft eng verbunden etwa durch weitere Forschungs und Lehraktivitaten Angesichts der seit den 1970ern stark gestiegenen Zahl an Professuren liess sich diese Praxis nicht langer durchhalten Die Emeritierung ist heute daher nicht mehr moglich da sie gesetzlich nur erlaubt blieb wenn eine Erstberufung vor 1975 stattgefunden hatte Aktive Amtsinhaber auf die diese Voraussetzung zutrifft gibt es heute nicht mehr wohl aber noch einige Emeriti Seniorprofessuren siehe oben sind hierbei ein neuer Ansatz die Kompetenz hervorragender Wissenschaftler nach der Pensionierung den Hochschulen zu erhalten Sie arbeiten meist in Form eines mit ihrer Hochschule ausgehandelten Lehrauftrags in Institut oder Fakultat weiter Berufsverbande Der Deutsche Hochschulverband ist mit fast 32 000 Mitgliedern Stand 2020 eine Interessenvertretung der deutschen Professoren und habilitierter Wissenschaftler die an einer deutschen Universitat bzw gleichgestellten Hochschule lehren Der Hochschullehrerbund ist mit circa 8 200 Mitgliedern eine Interessenvertretung der deutschen Professoren an Fachhochschulen Der Verband Hochschule und Wissenschaft umfasst alle Hochschularten und steht allen Hochschulbediensteten offen Er ist die Fachgewerkschaft des dbb beamtenbund und tarifunion fur den Hochschul und Wissenschaftsbereich Die Deutsche Gesellschaft Juniorprofessur vertritt die Interessen der Juniorprofessoren Alle vier Verbande bieten ihren Mitgliedern ein umfangreiches Serviceangebot Besoldungsgruppen Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Die Besoldung von beamteten Professoren und Assistenten an staatlichen Hochschulen in Deutschland erfolgt nach der Bundesbesoldungsordnung W oder der C Besoldung Bei Neueinstellungen oder eventuell nach Bleibeverhandlungen kommt je nach Land spatestens seit 2005 nur noch die Besoldungsordnung W zur Geltung die drei Gruppen umfasst W 1 Juniorprofessur W 2 und W 3 Besoldungsarten fur alle anderen Arten von Professoren und Angehorigen der Hochschulleitung Die Professoren der Besoldungsgruppen W 2 und W 3 werden normalerweise auf Lebenszeit verbeamtet Bei Erstanstellungen ist allerdings nach einigen Landesgesetzen die Anstellung zunachst zu befristen je nach Land bis zu acht Jahren Diese Befristung entfallt in der Regel wenn es sich um einen Bewerber aus dem Ausland handelt ein inlandischer Bewerber auf eine befristete Stelle nicht gewonnen werden kann oder ein Juniorprofessor der eigenen Hochschule berufen werden soll Nach der Befristung wird das Beamtenverhaltnis auf Zeit in eines auf Lebenszeit umgewandelt wenn sich der Professor bewahrt hat ansonsten wird er entlassen In einigen Landern etwa Nordrhein Westfalen oder Mecklenburg Vorpommern werden hingegen auch erstberufene W 2 und W 3 Professoren direkt auf Lebenszeit eingestellt Die Stellen von Juniorprofessoren sind hingegen immer befristet Die Befristung gilt zunachst fur drei Jahre bei positiver Beurteilung wird die Stelle fur weitere drei Jahre zur Verfugung gestellt und auch die Besoldung erhoht sich geringfugig Manche Juniorprofessuren werden anschliessend in eine dauerhafte W 2 oder W 3 Professur uberfuhrt Tenure Track Das Grundgehalt der W Besoldung ist in allen drei Besoldungsgruppen nicht nach Altersstufen aufsteigend sondern bleibt fur die gesamte Dauer des Dienstverhaltnisses gleich Ausnahmen Bayern Hessen und Sachsen Es gibt aber bei W2 und W3 Leistungszulagen die mit der Hochschulleitung ausgehandelt werden und teils mehrere tausend Euro im Monat betragen konnen Grundgehalt und Leistungszulagen ergeben zusammen das individuelle Bruttoeinkommen der Professoren Fur Angehorige der Hochschulleitung wiederum Rektor bzw Prasident ihre Stellvertreter und Kanzler gelten eventuell Sonderregelungen Ihre Stellen sind landesrechtlich meist befristet unterschiedliche Zeitspanne In der ausgelaufenen C Besoldung in der vor 2004 05 berufene Hochschullehrer freiwillig verbleiben konnen wird die Eingruppierung nach C 1 wissenschaftliche Assistenten C 2 Oberassistenten Hochschuldozenten und 40 Prozent der Professoren an Fachhochschulen C 3 60 der Fachhochschulprofessoren und ausserordentliche Professoren an wissenschaftlichen Hochschulen und C 4 ordentliche Professoren an wissenschaftlichen Hochschulen unterschieden C 2 C 3 und C 4 Professoren sind auf Lebenszeit eingestellt teils mit Befristung bei Ersteinstellung wie oben Sie mussten sich im Rahmen eines Berufungsverfahrens gegen Mitbewerber durchsetzen C 2 und C 3 Professoren an Fachhochschulen unterscheiden sich in ihren Rechten und Pflichten nicht Auch an Universitaten und ihnen statusmassig gleichgestellten Wissenschaftlichen Hochschulen haben sie grundsatzlich dieselben Rechte und Pflichten Doch verfugt ein C 3 Professor oftmals uber weniger oder gar keine Mitarbeiterstellen als ein C 4 Professor Der Vorlaufer der bundeseinheitlichen C Besoldung war die landerspezifische H Besoldung Im Unterschied zur C beziehungsweise H Besoldung gibt es bei der heute ublichen W2 W3 Besoldung einen unveranderlichen festen Grundbetrag der niedriger ist als die C Besoldung zu dem aber leistungsorientierte teilweise ruhegehaltfahige Zulagen geleistet werden konnen angesichts knapper Kassen der offentlichen Hand haben diese Leistungszulagen einen sehr unterschiedlichem Umfang so dass die Professorenbesoldung individuell sehr unterschiedlich ausfallen kann Seit einer Reform im Jahr 2013 hat sie sich im Durchschnitt aber auf dem Niveau der C Besoldung eingependelt Die auslaufenden Besoldungsgruppen C und H enthalten dagegen eine Altersprogression die Besoldung steigt automatisch mit zunehmendem Dienstalter Zulagen sind hier nur in der Besoldungsgruppe C 4 aufgrund weiterer Berufungen und geeigneten Verhandlungen moglich Sie konnen unter Umstanden ein Mehrfaches der C 4 Besoldung betragen insbesondere um hochdotierte Mitarbeiter der Wirtschaft oder des Auslands an Hochschulen zu holen Professuren in OsterreichIn Osterreich unterscheidet man Professuren innerhalb der Universitat Universitatsprofessuren Universitatsprofessor ohne Zusatz Abkurzung Univ Prof ist die aktuelle Bezeichnung Funktionsbezeichnung kein Amts oder Berufstitel fur in einem Berufungsverfahren bestellte Professoren in Osterreich Sie hat die Bezeichnungen ordentlicher Universitatsprofessor und ausserordentlicher Universitatsprofessor nicht zu verwechseln mit der heutigen gleichlautenden Bezeichnung abgelost und entspricht den deutschen W 2 und W 3 Professuren Universitatsprofessoren die nach 2001 zunachst befristet berufen wurden und alle Universitatsprofessoren die ab 2004 berufen wurden sind privatrechtliche Angestellte der jeweiligen Universitat keine Bundesbeamten mehr Ordentliche Universitatsprofessuren Die alte Bezeichnung ordentlicher Universitatsprofessor oder Ordinarius Abkurzung O Univ Prof oder o Univ Prof entsprach der C 4 Professur in Deutschland Seit Ende der 1990er Jahre wird der Titel nicht mehr vergeben er darf jedoch von den zuvor Berufenen weiterhin gefuhrt werden Ordentliche Professoren Amtstitel sind Bundesbeamte Ausserordentliche Universitatsprofessuren Ausserordentlicher Universitatsprofessor Abkurzung Ao Univ Prof oder ao Univ Prof bezeichnet heute an einer osterreichischen Universitat tatige Wissenschaftler mit Beamtenstatus in diesem Fall ist die Bezeichnung ein Amtstitel oder an der Universitat angestellte ehemalige Vertragsbedienstete des Bundes die nach 55a Vertragsbedienstetengesetz 1948 berechtigt sind diese Bezeichnung zu fuhren in diesem Fall ist die Bezeichnung kein Amtstitel sondern eine Funktionsbezeichnung wie Universitatsdozentin Universitatsdozent und Der Titel wurde seit Ende der 1990er Jahre an bestimmte beamtete Hochschullehrer sowie bestimmte ehemalige Vertragsbedienstete des Bundes infolge der Habilitation automatisch verliehen Es handelte sich somit um eine Beforderung Ernennung qua erbrachter Habilitation und nicht um eine Berufung Seit dem Universitatsgesetz 2002 schliessen Universitaten die vom Staat die Arbeitgeberfunktion ubernommen haben mit ihren Mitarbeitern nur noch Arbeitsvertrage im privatrechtlichen Angestelltenverhaltnis ab Damit wird der Amtstitel bzw die Funktionsbezeichnung Ao Univ Prof in Osterreich nur mehr von bestimmten Personen gefuhrt deren Dienst oder Arbeitsverhaltnis spatestens 2001 begonnen hat Ausserordentliche Professoren sind nach den Bestimmungen des osterreichischen Universitatsgesetzes 2002 nicht mehr Mitglieder der Professorenkurie sondern des sogenannten akademischen Mittelbaus Universitatsprofessor als Berufstitel Der Bundesprasident hat seit einer auf Bestreben von Thomas Klestil 2002 zustande gekommenen Regelung das Recht an Universitatslehrer meist an ausserordentliche Universitatsprofessoren die Bezeichnung Universitatsprofessor als Berufstitel zu verleihen BGBl II Nr 261 2002 wovon eher selten Gebrauch gemacht wird Eine Haufung ergibt sich allerdings daraus dass die Bezeichnung auch von all jenen die vor Inkrafttreten zu tit ao Professoren ernannt worden waren und das 50 Lebensjahr vollendet haben gefuhrt werden darf Beispiele fur Trager dieses Berufstitels sind der Jurist Andreas Khol ehemaliger Nationalratsprasident OVP und zuvor ao Univ Prof an der Universitat Wien oder der habilitierte Sozialgeschichtler Hubert Christian Ehalt Wissenschaftsreferent der Stadt Wien Die Regelung kann leicht zu Missverstandnissen fuhren da im Unterschied zu anderen prasidentiell verliehenen Berufstiteln kein ersichtlicher Unterschied zwischen dem Amtstitel bzw der Funktionsbezeichnung Univ Prof nach Berufung und dem identisch lautenden Berufstitel besteht Assistenzprofessoren Assistenzprofessoren oder Assistenz Professoren Abkurzung Ass Prof sind bestimmte in der Regel noch nicht habilitierte Universitatslehrer Seit 2009 werden damit Personen auf einer Post Doc Position bezeichnet die mit der Universitat eine Qualifizierungsvereinbarung mit normalerweise vier bis sechs Jahren Laufzeit abgeschlossen haben Laufbahnstelle oder tenure track Bei Nichterreichen der Qualifikation meist einer Habilitation sowie weiterer Leistungen endet der Vertrag Bei Erfullen der Bedingungen wird der Assistenzprofessor zum assoziierten Professor und wird in ein unbefristetes Dienstverhaltnis ohne Beamtenstatus ubernommen Als Assistenzprofessor ist man je nach Fach und Hochschule berechtigt Prufungen abzunehmen sowie Diplom und Masterarbeiten zu betreuen Es gibt in Osterreich noch eine zweite auslaufende Kategorie mit derselben Bezeichnung Wissenschaftliche Mitarbeiter mit dem Amtstitel Assistenzprofessor bis 2001 mit dauerhaftem Dienstverhaltnis und Beamtenstatus sind eigentlich promovierte Universitatsassistenten nach den 174 ff Beamten Dienstrechtsgesetz BDG 1979 BGBl I 1979 333 deren provisorisches Dienstverhaltnis gemass 178 BDG in ein definitives umgewandelt wurde auch wenn sie das fur diese Laufbahn eigentlich vorgesehene Qualifikationsziel nach der Promotion Habilitation nicht erreichten Es besteht eine vage Ahnlichkeit zum Akademischen Rat in Deutschland allerdings impliziert die Stellung als Assistenzprofessor nur eine Mindestlehrverpflichtung von zwei Semesterwochenstunden Weil Titel und Status nur an Beamte vergeben werden konnten stand diese Form der Professur fur nach 2001 neu eingestellte Hochschullehrer nicht mehr offen Im UG 2002 wurde fur eine ahnliche Verwendungsgruppe primar mit Systemerhaltungsaufgaben die Bezeichnung Staff Scientist vorgesehen Assistenzprofessoren nach dem Kollektivvertrag und nach BDG gehoren dem Mittelbau an Assoziierte Professuren Der assoziierte Professor Abkurzung assoz Prof bezeichnet Assistenzprofessoren die eine Qualifizierungsvereinbarung erfullt haben und die daher von der Universitat in ein unbefristetes Dienstverhaltnis ohne Beamtenstatus ubernommen wurden Die erfolgreiche Habilitation ist in der Regel bereits Inhalt der Qualifizierungsvereinbarung jedenfalls erwirbt der assoziierte Professor aber mit der Ubernahme in das neue Dienstverhaltnis auch die formelle Lehrbefugnis und damit die Befugnis Diplom und Masterarbeiten sowie Dissertationen zu betreuen Organisationsrechtlich gehoren assoziierte Professoren je nachdem ob ihre Qualifizierungsvereinbarung vor oder nach dem 1 Oktober 2016 abgeschlossen wurde entweder der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter im Forschungs und Lehrbetrieb dem Mittelbau oder der Gruppe der Universitatsprofessoren an Sie sind Letzteren aber jedenfalls in ihren kollektivvertraglichen Rechten und Pflichten weitgehend gleichgestellt Professor ohne universitare Berufstatigkeit Die Bezeichnung Professor ohne das vorgestellte Universitats existiert in Osterreich zudem ausserhalb der Sphare der Hochschulen und Universitaten und zwar einerseits als Berufstitel sowie anderseits an hoheren Schulen als Amtstitel fur beamtete Lehrer bzw Verwendungsbezeichnung fur nichtbeamtete Lehrer Professor als Berufstitel Urkunde uber die Verleihung des Berufstitels Professor an den Kulturvermittler und Heimatforscher Werner Vogt 2014 Der Titel Professor kann auch als Berufstitel vergeben werden Berufstitel zahlen zu den staatlichen Auszeichnungen der Republik Osterreich auf Bundesebene und werden als berufsspezifische Ehrentitel an Personen verliehen die sich in langjahriger Ausubung ihres Berufes besondere Verdienste erworben haben Ein universitares Gutachten ist in jedem Fall erforderlich Kunstuniversitat Musikuniversitat Die Verleihung erfolgt durch den Bundesprasidenten Auf Ebene der Bundeslander gibt es analog dazu den von der Landesregierung verliehenen Ehrentitel Konsulent Der Berufstitel Professor wird fur besondere Verdienste im kunstlerischen und kulturellen Bereich z B bildende Kunst Unterhaltung Erwachsenen und Weiterbildung vergeben kann aber auch zur Ehrung von Personen verwendet werden die bedeutende wissenschaftliche Leistungen ausserhalb des universitaren Lebens erzielt haben Im Fall von Arzten wird vor einer allfalligen Verleihung dieses Berufstitels in der Regel eine Begutachtung durch eine Medizinische Universitat eingeholt Professor an Schulen als Verwendungsbezeichnung Ohne formelle Verleihung fuhren Lehrkrafte an Schulen in Osterreich die Bezeichnung Professor Die Regel geht auf eine 1866 publizierte Entschliessung von Kaiser Franz Joseph I zuruck Bis 2006 war die Bezeichnung Professor formell den pragmatisierten Lehrern an allgemein und berufsbildenden hoheren Schulen sowie den Padagogischen Akademien und Instituten der Verwendungsgruppe L 1 und L PH vormals L PA vorbehalten tatsachlich wurde im schulischen Alltag aber samtliches Lehrpersonal so angesprochen Manche L1 Professoren sind auch den Universitaten zugewiesen worden Seit 2006 steht Professor als Verwendungsbezeichnung auch den nichtbeamteten Lehrern Vertragslehrern der Entlohnungsgruppen l 1 und l ph bzw l pa zu In der Dienstrechts Novelle 2013 welche mit der neuen Entlohnungsgruppe Padagogischer Dienst pd die langfristige Ablosung des bisherigen Lehrerdienstrechts vorsieht ist fur Lehrer der Entlohnungsgruppe pd generell die Verwendungsbezeichnung Professor vorgesehen Nach Ubergangsregelungen ist die neue Entlohnungsgruppe fur die ab dem Schuljahr 2019 20 neu eintretenden Lehrer verpflichtend vorgesehen Dies gilt nicht nur fur die hoheren Schulen sondern insbesondere auch fur die Volks Neuen Mittel und Berufsschulen Auch das in der Lehrerbildung tatige Lehrpersonal der Padagogischen Hochschulen fuhrt weitestgehend die Bezeichnung Professor Weder der Berufstitel Professor noch der Professor an einer hoheren Schule haben einen Bezug zur Tatigkeit an einer Universitat oder sonstigen Hochschule Dies ist der Grund warum an den osterreichischen Universitaten im Unterschied zu Deutschland oder der Schweiz in aller Regel der Langtitel Univ Prof statt nur Prof gefuhrt wird Professuren in der SchweizBei den Professuren an Universitaten und Hochschulen wird unterschieden zwischen Ordinariaten ordentlichen Professuren Extraordinariaten ausserordentlichen Professuren assoziierten Professuren Assistenzprofessuren vergleichbar Forderungsprofessuren des SNF Titularprofessuren Honorarprofessuren regional Zu unterscheiden ist ob es sich um eine Professorenstelle mit Recht auf den Titel handelt die der Inhaber innehat oder es sich um den Professorentitel handelt der ehrenhalber in Anerkennung der Leistungen verliehen wird was fur die letzten beiden Kategorien zutrifft Einige Universitaten regeln die Fuhrung des Titels in einer Verordnung u a die gemeinsame Titelfuhrung Prof Dr das Weiterfuhren nach Ausscheiden aus der Stellung ggf anders bei Ausscheiden aus Altersgrunden oder Stellenwechsel Bei der Vergabe bzw Berufung sowie den Rechten und Pflichten gibt es kantonale Unterschiede eine Ubersicht und Klassifizierung findet sich beim Bundesamt fur Statistik Es werden aktuell auch nicht alle Arten an allen Universitaten vergeben dennoch kann es diese noch aus fruheren Berufungsverfahren geben Gastprofessuren fur Lehre und oder Forschung sind auf ein bis zwei Jahre befristet Letzteres fur Forschung Ziel ist die zeitweilige Gewinnung herausragender Wissenschaftler oder herausragender Personen des offentlichen Lebens von ausserhalb fur die jeweilige Universitat Einige Gastprofessuren sind gestiftet und werden regelmassig besetzt benannt nach dem ursprunglichen Inhaber dessen Tradition fortgesetzt werden soll oder dem Stifter In der Regel ist die Person an einer anderen Universitat Inhaberin einer Professur An Fachhochschulen ist die Bezeichnung Professor zumeist ein Ehrentitel fur Hochschullehrer mit hervorragendem Leistungsausweis Die Amtsbezeichnung ist Dozent Dozenten konnen hauptamtlich Pensum gt 50 oder nebenamtlich Pensum lt 50 beschaftigt sein Die Verleihung an den Fachhochschulen basiert auf kantonaler Gesetzgebung es gibt keine schweizweit einheitliche Regelung Voraussetzungen fur eine Verleihung sind zumeist ein Pensum von mindestens 50 der Nachweis einer hochschuldidaktischen Befahigung mehrjahrige Berufserfahrung sowie entsprechendes Engagement in Lehre und oder Forschung Ausnahmen werden restriktiv gehandhabt In Liechtenstein dessen staatliche Universitat seit 2011 12 Teil des schweizerischen Universitatssystems ist wird der Extraordinarius Assoziierter Professor genannt Die Berufungsverfahren sind mit denen in den anderen deutschsprachigen Landern vergleichbar Professoren an Universitaten und Eidgenossischen Hochschulen werden von den entsprechenden Gremien gewahlt Mindestens ordentliche und ausserordentliche Professoren werden durch die jeweiligen Regierungen der Universitatskantone ernannt Sie sind in der Regel hauptamtlich angestellt Ihre Amtsdauer kann zunachst befristet sein praktisch werden sie aber wie ordentliche Professoren in der Regel auf Lebenszeit gewahlt Zwischen ordentlichen und ausserordentlichen Professoren bestehen Unterschiede hinsichtlich ihrer Verpflichtungen jedoch kaum noch bezuglich ihrer rechtlichen Stellung Die Besoldung unterscheidet sich zwischen Kantonen und Universitaten sowie auch innerhalb der jeweiligen Art der Professur betrachtlich Professuren in anglo amerikanischen LandernAusserhalb der Vereinigten Staaten und Kanadas wird der Titel Professor seltener gebraucht und ist den ranghochsten Akademikern eines Departments vorbehalten Professoren sind wie die Reader dort uberwiegend in der Forschung und nur mehr selten in der Lehre tatig Anstelle von Professoren lehren daher an Universitaten in diesen Landern uberwiegend sogenannte Lecturer Die meisten Lecturer sind fest angestellt das heisst nach einigen Jahren auch auf Lebenszeit und sowohl in der Forschung als auch der Lehre tatig Die britischen Titel Lecturer und Senior Lecturer entsprechen dabei ungefahr den US amerikanischen Assistant und Associate Professoren Der in Grossbritannien verwendete Begriff Reader entspricht im Hinblick auf Leistungen in Lehre und Forschung einer vollen Professur Ein Chair wird einem Reader in der Regel nach etwa zwei Jahren verliehen zumeist auf der Grundlage von Verwaltungs und Managementfunktionen In den USA werden Professoren der hochsten Rangstufe Regents Professors oder Distinguished Professors genannt Das US amerikanische und kanadische System sieht in der Regel drei Stufen von Professuren im Tenure Track System vor Assistant Professor entspricht in etwa der Juniorprofessur gegebenenfalls mit Tenure Track sowie dem britischen Lecturer Voraussetzung ist meist eine qualifizierte Promotion An manchen Community Colleges genugt zuweilen ein Master Abschluss Associate Professor entspricht in etwa der deutschen C 3 bzw W 2 Professur Voraussetzung ist eine Qualifikation als Assistant Professor Full Professor entspricht in etwa der deutschen C 4 bzw W 3 Professur Voraussetzung ist eine Qualifikation als Associate Professor oder eine ausserordentliche wissenschaftliche Leistung Distinguished Professor Regents Professor University Professor endowed chair Named Chair u A Voraussetzungen sind eine Qualifikation als Full Professor und besonders herausragende wissenschaftliche Leistungen Daneben gibt es auch in den USA Ehrenprofessuren und Professoren die ausschliesslich in der Forschung tatig sind zum Beispiel in firmeneigenen Forschungsinstituten Lehrbeauftragte und Privatdozenten werden in den USA auch Adjunct Professor genannt Eine Besonderheit in anglo amerikanischen Landern ist der Clinical Professor in einigen Fallen auch Professor of Practice genannt Die Bestallung erfordert im Allgemeinen keinen Tenure Track und es konnen auch keine weiteren Rechte aus dieser Position abgeleitet werden Clinical ist nicht unbedingt mit einem medizinischen Zusammenhang zu verstehen sondern es bedeutet dass diese Lehrkrafte meist praktische Tatigkeiten vermitteln Eine solche Stelle kann muss aber nicht besoldet sein Professuren in DanemarkDas danische System ahnelt eher dem nordamerikanischen als dem deutschen System Hierbei entsprechen die drei Hauptstufen Adjunkt Lektor und Professor grob den Stufen Assistant Professor Associate Professor und Full Professor im US amerikanischen System Die Stufen unterscheiden sich dabei in Gehalt und Lehrdeputat Positionen als Adjunkt offizielle englische Bezeichnung in Danemark Assistant Professor sind ublicherweise auf drei oder vier Jahre befristet und entsprechen einer deutschen Juniorprofessur Sie schliessen also neben der Mitarbeit in Forschung und Lehre auch die Betreuung von Masterarbeiten und gelegentlich Doktoranden mit ein In der Regel ist eine positive Evaluierung der Adjunktur Voraussetzung fur die Berufung auf ein Lektorat Ein zumeist unbefristet angestellter Lektor offizielle englische Bezeichnung in Danemark Associate Professor nimmt Aufgaben in Forschung und Lehre wahr Daruber hinaus sind Lektoren stimmberechtigtes Mitglied der Hochschulgremien betreuen Doktoranden sowie Magistranden und ubernehmen Funktionen als Abteilungsleiter Institutsleiter oder Dekan Damit ist ein Lektorat in etwa mit einer deutschen W 2 Professur zu vergleichen Hinzu kommt die Stufe Professor MSO die der eines Professors ahnelt wobei MSO med saerlige opgaver fur spezielle Aufgaben vornehmlich in der Forschung steht die typischerweise befristet sind Das Lehrdeputat ist deutlich geringer als jenes von Lektoren und Professoren eine Tatigkeit als Professor MSO fuhrt haufig zur Vollprofessur Der Titel Professor offizielle englische Bezeichnung in Danemark Professor wird nur selten verliehen meist als Anerkennung fur langjahrige erfolgreiche Mitarbeit in Forschung und Lehre Eine danische Professur ist in etwa mit einer deutschen W 3 Professur vergleichbar unterscheidet sich von dieser in der Regel aber dadurch dass es keine personlich zugeordneten Mitarbeiter Sekretariat Assistent gibt sondern diese zur gesamten Abteilung gehoren Zusatzlich unterrichten an danischen Hochschulen Praktiker als Ekstern Lektor die dort ublicherweise nur teilzeitbeschaftigt und nicht in die Forschung eingebunden sind damit lasst sich ihre Position mit der deutscher Lehrbeauftragter vergleichen Der in einigen europaischen Landern ublichen Habilitation entspricht im danischen System das grosse Doktorat Der zugehorige Grad Dr phil nicht zu verwechseln mit dem ansonsten ublichen danischen Forschungsdoktorat ph d ist mit dem deutschen Grad Dr habil zu vergleichen Die Habilitation zum danischen Dr phil ist jedoch keine Voraussetzung fur die Berufung auf ein Lektorat oder eine Professur und insgesamt eine eher seltene akademische Wurde die gelegentlich auch verdienten alteren Hochschullehrern als Anerkennung ihrer Lebensleistung verliehen wird Professuren in NorwegenDas norwegische System ahnelt ebenfalls dem nordamerikanischen System Die auf Forschung und Lehre konzentrierten Stufen universitetslektor forsteamanuensis und professor entsprechen den Stufen Assistant Professor Associate Professor und Full Professor im US amerikanischen System Sie werden so auch offiziell in das Englische ubersetzt Das Wort Professor wird jedoch im Norwegischen nur fur den hochsten ordentlichen Professorenrang verwendet Ein alternativer forschungsorientierter Karriereweg stellt die Stufen forsker III forsker II seniorforsker und forsker I forskningsprofessor dar die offiziell in Englisch als Researcher Senior Researcher und Research Professor ubersetzt werden und die den erst genannten drei Stufen gleichwertig sind Nebenberufliche Professoren an den Universitaten in Norwegen auch professor II genannt sind in der Regel hauptberuflich als Forschungsprofessoren an reinen Forschungsinstituten als leitende Arzte oder als ordentliche Professoren an anderen Universitaten insbesondere herausragende Akademiker aus dem Ausland tatig Sie sind anderen ordentlichen Professoren vollig gleichgestellt und haben die gleichen Kompetenzen und Rechte innerhalb der Universitaten Sie sind in der Regel prominente Forscher und haben haufig bei ihrem Hauptarbeitgeber Leitungsfunktionen inne z B Direktor eines Forschungsinstituts oft zumindest Leiter einer Forschungsgruppe Sie erhalten in der Regel zusatzlich zu ihrem 100 prozentigen Gehalt im Hauptberuf 20 des Gehalts eines ordentlichen Professors d h insgesamt 120 Gehalt Sie werden normalerweise nur als Professor betitelt Die Voraussetzungen zur Berufung als hauptberuflicher oder nebenberuflicher Professor an Universitaten oder Forschungsprofessor an Forschungsinstituten ist die Professorenkompetenz professorkompetanse d h die Befahigung eines ordentlichen Professors Die ordentliche Professorenkompetenz ist national geregelt und gilt landesweit Die Habilitation als solche gibt es in Norwegen nicht Die Anforderungen an die Professorenkompetenz gehen uber eine Habilitation im Ausland deutlich hinaus Bereits die niedrigere forsteamanuensis Kompetenz Kompetenz eines ausserordentlichen Professors verleiht an norwegischen Universitaten alle die gleichen Rechte wie eine Habilitation im Ausland darunter das Recht Doktoranden zu betreuen Professorenkompetenz ist daher nicht mit zusatzlichen formalen Rechten an Universitaten verbunden sondern mit dem Titel Professor und einem erhohten Gehalt an einigen Institutionen ist jedoch fur bestimmte Fuhrungspositionen z B Rektor einer Universitat die Professorenkompetenz erforderlich Professuren in FinnlandAhnlich dem traditionellen deutschen Universitatssystem gibt es in Finnland nur eine begrenzte Zahl von ordentlichen Professorenstellen finnisch professori schwedisch professor so dass die Neubesetzung einer Professur in der Regel voraussetzt dass ein bisheriger Stelleninhaber in den Ruhestand uberwechselt Ein nicht ordentlicher Professor wird auf Finnisch apulaisprofessori wortlich Hilfsprofessor und auf Schwedisch bitradande professor wortlich Assistenzprofessor genannt Die Ernennung zum ordentlichen Professor setzt eine Promotion sowie umfassende eigenstandige Publikationserfolge und Lehrerfahrungen voraus In der Regel haben erfolgreiche Kandidaten bereits die venia legendi in Form des Titels eines Privatdozenten dosentti docent erhalten fur dessen Verleihung ahnlich hohe Anforderungen gestellt werden wie fur die Ernennung zum Professor Inhaber so einer Dozentur dosentuuri docentur sind zur eigenstandigen Antragstellung fur interne und externe Forschungsmittel sowie zur eigenstandigen Betreuung von Doktoranden berechtigt Anders als eine Professur kann ein in der Regel auf Lebenszeit verliehener Privatdozententitel nicht widerrufen werden Vielfach halten die Privatdozenten einer finnischen Universitat regulare Positionen an einer anderen Universitat im In oder Ausland Die Dozentenvereinigung der Universitat Helsinki HYDY die die Anliegen aller finnischen Privatdozenten vertritt schlagt als stimmige englische Ubersetzung fur den Dozententitel Associate Professor vor Im Sprachgebrauch in Finnland unterscheiden sich die Berufsbezeichnungen fur Mittelbaustellen etwa yliopistonlehtori universitatslektor Universitatslektor oder yliopistotutkija universitetsforskare Universitatsforscher allerdings deutlich von der Bezeichnung fur einen Privatdozenten Vergleich zwischen verschiedenen LandernDie Juniorprofessur in Deutschland entspricht am ehesten der schweizerisch liechtensteinischen Assistenzprofessur bzw SNF Forderungsprofessur ist jedoch starker als diese eine Professur auf Probe da eine Entfristung in der Schweiz fur Assistenzprofessuren anders als in Deutschland in der Regel moglich ist tenure track Beim US Begriff des Assistant Professor muss unterschieden werden zwischen Stellen mit oder ohne tenure track Wenn es eine Stelle ohne tenure track ist entspricht der Assistant Professor am ehesten einem promovierten Universitatsassistenten in Osterreich oder einem Juniorprofessor in Deutschland Wenn es sich um eine Stelle mit tenure track handelt ist sie im Status etwas uber dem deutschen Juniorprofessor anzusiedeln Der Assistant Professor hat in der Regel seine eigenen Doktoranden sowie Mitarbeiter und besitzt auch Stimmrecht im Fakultatsrat Im Vergleich zum deutschen Juniorprofessor hat er zudem ein hoheres Mass an Selbststandigkeit bei der Akquisition von Forschungsmitteln und eine grossere Unabhangigkeit in der Lehre Abkurzungenao Univ Prof ausserordentlicher Universitatsprofessor nur in Osterreich und der Schweiz mit landesspezifisch unterschiedlicher Bedeutung entspricht in Liechtenstein dem assoziierten Professor apl Prof ausserplanmassiger Professor nur in Deutschland Ass Prof Assistenzprofessor nur in Osterreich und der Schweiz mit landesspezifisch unterschiedlicher Bedeutung assoz Prof assoziierter Professor nur in Osterreich der Schweiz und Liechtenstein Hon Prof Honorarprofessor Jun Prof Juniorprofessor o o Prof ordentlicher offentlicher Professor Deutschland Preussen o Univ Prof ordentlicher Universitatsprofessor nur in Osterreich und der Schweiz teilweise veraltet Prof Professor Prof em oder emer Professor emeritus Prof h c Professor honoris causa ehrenhalber Prof hon Professor honorarius Honorarprofessor veraltet Prof i K Professor im Kirchendienst nur in Deutschland Prof i R Professor im Ruhestand Tit Prof Titularprofessor Schweiz Osterreich Univ Prof UniversitatsprofessorMogliche WerdegangeIm Folgenden sind typische Werdegange zur Erlangung einer ordentlichen Hochschulprofessur aufgelistet Die einzelnen Beispiele stehen dabei exemplarisch fur ein bestimmtes Fachgebiet d h sie konnen jeweils auch auf andere Fachgebiete bezogen werden Deutschland Beispiel 1 Abschluss in einem grundstandigen Studiengang Promotion Habilitation Verleihung der Venia Legendi verbunden mit der Bezeichnung Privatdozent ausserplanmassige Professur Univ Professur Dipl Biol Wilma Wiesel Diplomabschluss Dr rer nat Wilma Wiesel promoviert Dr rer nat habil Wilma Wiesel habilitiert in einigen Landern auch Dr rer nat Dr habil Wilma Wiesel PD Dr rer nat habil Wilma Wiesel Venia Legendi und das Recht die Bezeichnung Privatdozentin zu fuhren apl Prof Dr rer nat habil Wilma Wiesel ausserplanmassige Professorin Prof Dr rer nat habil Wilma Wiesel Univ Professorin W 2 oder W 3 Professorin Bemerkung Es ist ublich die Abkurzung habil wegzulassen wenn Prof oder PD aufgefuhrt sind alternativ Werner Wessel M A Master oder Magisterabschluss Dr phil Werner Wessel promoviert Dr phil habil Werner Wessel habilitiert in einigen deutschen Landern auch Dr phil Dr habil Werner Wessel PD Dr phil habil Werner Wessel Venia Legendi verbunden mit dem Recht die Bezeichnung Privatdozent zu fuhren Prof Dr phil habil Werner Wessel Univ Professor W 2 oder W 3 Professor Beispiel 2 Abschluss in einem grundstandigen Studiengang Promotion Juniorprofessur ordentliche Professur Wilma Wiesel M Sc Masterabschluss Dr sc agr Wilma Wiesel promoviert Jun Prof Dr sc agr Wilma Wiesel Juniorprofessorin d h W 1 Professorin Prof Dr sc agr Wilma Wiesel Univ Professorin W 2 oder W 3 Professorin Beispiel 3 Abschluss in einem grundstandigen Studiengang Promotion Berufspraxis FH Professur Dipl Ing Werner Wessel Diplomabschluss Dr Ing Werner Wessel promoviert Berufspraxis Prof Dr Ing Werner Wessel Professor an einer Fachhochschule zum Beispiel W 2 Professur an einer FH Angloamerikanische Lander Beispiel 1 Grossbritannien Australien Neuseeland Wendy Weasel B A Honours Bachelorabschluss Wendy Weasel B A Hons Ph D Abschluss des Doktorstudiums Lecturer Wendy Weasel B A Hons Ph D entspricht W 1 Juniorprofessorin Senior Lecturer Wendy Weasel B A Hons Ph D entspricht W 2 Hochschuldozentin Reader Wendy Weasel B A Hons Ph D entspricht W 2 Univ Professorin Prof Wendy Weasel B A Hons Ph D W 3 Univ Professorin Bemerkung Die Bezeichnungen Lecturer Senior Lecturer und Reader usw werden in Grossbritannien sowie Australien Neuseeland fur gewohnlich nicht vor dem Namen des Tragers genannt sondern als gesonderte Bezeichnung zusammen mit dem Fach ausgewiesen Zum Beispiel als Dr Wendy Weasel Lecturer in English Literature Der Reader wurde in Australien und Neuseeland weitgehend durch Associate Professor Abk A Prof ersetzt Beispiel 2 Nordamerika Walter Weasel B Sc Bachelorabschluss Walter Weasel B Sc M Sc Masterabschluss Walter Weasel B Sc M Sc Ph D Abschluss des Doktorstudiums Assistant Professor Walter Weasel B Sc M Sc Ph D entspricht W 1 Juniorprofessor Associate Professor Walter Weasel B Sc M Sc Ph D entspricht C 3 W 2 Professor Full Prof Walter Weasel B Sc M Sc Ph D entspricht W 3 Univ Professor W 2 Professor Regents Prof Walter Weasel B Sc M Sc Ph D entspricht W 3 Univ Professor Besetzung von Professuren durch Frauen Hauptartikel Frauen in der Wissenschaft Geschichte Bis in die beginnende Neuzeit war Bildung primar eine Sache des Standes und nach einem jahrhundertelangen Prozess wird durch Druck der Frauenbewegung und im Zuge der allgemeinen Gleichbehandlung der Geschlechter die Zulassung von Frauen an Universitaten erst im fruhen 20 Jahrhundert rechtlich verankert 1733 hat die Universitat Wittenberg als erste deutsche Universitat die Dichterin Christiana Mariana von Ziegler als poeta laureatus ausgezeichnet 1754 wurde Dorothea Christiane Erxleben von der Universitat Halle als erste Frau in Deutschland promoviert 1787 hat die Universitat Gottingen zum 50 jahrigen Bestehen eine Professorentochter Dorothea von Schlozer ohne Dissertation aber mit mundlicher Prufung promoviert Regina Josepha von Siebold wurde 1815 an der Universitat Giessen die Ehrendoktorwurde im Fach Geburtshilfe verliehen 1817 wurde ihre Tochter Marianne Theodore Charlotte von Siebold zum Dr med promoviert Die Frauen wurden jedoch noch nicht an der Universitat geduldet und mussten sich daher ausserhalb bilden und ihre Wissenschaft betreiben Mitte des 19 Jahrhunderts beginnt sich das Frauenstudium durchzusetzen z B in den USA in Grossbritannien und in der Schweiz ab 1864 an der Universitat in Zurich In Osterreich Ungarn waren Frauen ab 1878 als Gasthorer zugelassen und konnten ab 1897 zunachst an den philosophischen Fakultaten spater auch Medizin studieren 1891 beschloss der deutsche Reichstag dass die Zulassung von Frauen Landersache sei und 1899 wurden Frauen als Gasthorer zugelassen 1897 wurde mit Gabriele Possanner die erste Arztin Osterreichs promoviert 1898 wurde die Philosophin Anna Tumarkin als erste Frau an der Universitat Bern habilitiert Sie war in Bern 1906 auch die erste Honorarprofessorin und 1909 die erste Extraordinaria Tumarkin war Europas erste Professorin die im Gegensatz zur bereits 1884 in Stockholm inthronisierten Dozentin Sofja Kowalewskaja das Recht hatte Doktoranden und Habilitanden zu prufen sowie im Senat der Universitat Einsitz zu nehmen Ihr folgte Lina Stern sie erhielt 1903 den Doktortitel und wurde 1918 ausserordentliche Professorin und Inhaberin des Lehrstuhles fur physiologische Chemie an der medizinischen Fakultat der Universitat Genf Elsa Neumann wurde als erste Frau Deutschlands an der Universitat Berlin 1899 im Fach Physik promoviert Mathilde Wagner 1901 als erste Frau an der Albert Ludwigs Universitat Freiburg im Fach Medizin An der Universitat Berlin wurde vom Pathologen Rudolf Virchow Sonderpraparierkurse fur Frauen angeboten weil sein Vater ein Ordinarius fur Anatomie sich weigerte Frauen in seinen Sezierkursen zu erlauben Elise Richter konnte sich 1907 als erste Frau in Wien habilitieren romanische Philologie durfte aber vorerst nur als Privatdozentin ohne Besoldung lehren und wurde erst 1921 ausserordentliche Professorin aber nie ordentliche Professorin nach ihr ist auch ein Forderprogramm des FWF benannt das Frauen die Habilitation ermoglichen soll aber 1921 findet auch erst die zweite Habilitation einer Frau in Osterreich statt Christine Touaillon Literaturgeschichte Obwohl in Deutschland 1918 beschlossen wurde dass Frauen auch die Dozentenlaufbahn einschlagen konnten wurde erst 1923 Margarete von Wrangell als erste Frau ordentliche Professorin an einer deutschen Universitat Die Chemikerin wurde auf den Lehrstuhl fur Pflanzenernahrung an der Universitat Hohenheim berufen 1921 wurde der Professorentitel Gertrud Kleinhempel als erster Frau in ihrem Beruf als Leiterin der Textilklasse an der Handwerker und Kunstgewerbeschule Bielefeld in Preussen durch das Ministerium verliehen Dabei war insbesondere der Mannermangel des Ersten Weltkriegs ausschlaggebend in dem praktizierende Wissenschaftlerinnen zu einem wichtigen Faktor wurden Bis 1933 wurden nur 24 Frauen vornehmlich in der Medizin Professorinnen obwohl mehr als 10 000 Frauen promoviert wurden Anteil Professorinnen Frauenanteil unter Studenten und Professoren Frauen sind unter den Professoren an den Hochschulen des deutschen Sprachraums stark unterdurchschnittlich vertreten obwohl Studentinnen bereits seit einiger Zeit an den meisten Hochschulen im deutschsprachigen Raum mehr als die Halfte der Studierenden ausmachen Frauenquote an Universitaten und Hochschulen Deutschland Osterreich Schweiz OECD EU 25Universitaten Fachhochschulen 2003 WS 2004 05 2006 2004Studentinnen 48 4 53 40 Promotionen Absolventinnen 37 9 40 34 43 Assistentinnen 31 Professorinnen Dozentinnen 12 8 14 22 9 2 15 Forschungspersonal gesamt 2003 19 21 21 29 Glaserne Decke Universitaten 2004 1 9 2 7 1 8 2 1 Werte und Quellen OECD Lander Graduates ISCED 6 Academic staff Grade C A nach Researchers Frascati Manual 301 glaserne Decke universitar EU 25 2004 Deutschland Ost und Westdeutschland Professorinnen alle Besoldungsgruppen Forschungspersonal Osterreich Universitaten Fachhochschulen Forschungspersonal Schweiz Universitaten Forschungspersonal Der Frauenanteil ist jedoch regional sehr verschieden und hangt stark vom Fachgebiet ab In Studienrichtungen wie z B Theologie Soziologie Architektur und Medizin reicht der Anteil der Frauen an den Hochschullehrern der hoheren Range etwa an ein Viertel heran wahrend er unter den Assistenten auch hoher liegt In der bundesdeutschen Ethnologie liegt der Frauenanteil an den Professuren mit 29 besonders hoch 2008 In technischen Fachern liegt er bei nur einigen Prozent und dies trotz Forderung mit speziellen Programmen z B Hertha Firnberg und Else Richter Stellen in Osterreich und ahnlicher Programme in Deutschland Im Durchschnitt der OECD betragt die Quote nur 5 8 Inzwischen lasst sich zumindest regional und fur bestimmte Fachbereiche wie etwa fur die Politik und Sozialwissenschaften in Berlin ein stetiger Zuwachs an Habilitationen von Frauen feststellen die immer wieder auch in Professuren gerufen werden In den letzten Jahren stellten diese dort sogar die Halfte der Habilitanden Wie sich diese Tendenz jedoch im Zusammenhang der neusten hochschulpolitischen Veranderungen und der Etablierung des Bachelor Master Systems entwickeln wird bleibt offen Eine Untersuchung unter den 37 grossten Hochschulen und Universitaten Deutschlands aus dem Jahr 2018 zeigt dass der Anteil an Professorinnen im Schnitt bei rund 24 Prozent liegt Die Universitat Paderborn ist der Befragung zufolge Spitzenreiter 97 von 260 Professoren sind hier weiblich die Quote liegt damit bei 37 Prozent Schlusslicht bildet die Technische Universitat Dresden mit nur 14 Prozent weiblich besetzter Professuren Noch geringer an deutschen Hochschulen ist die Anzahl der Dekaninnen Hier liegt die Quote bei rund 17 Prozent Mogliche Grunde fur die geringere Frauenquote Hauptartikel Hindernisse der wissenschaftlichen Karriere von Frauen im Artikel Frauen in der Wissenschaft Die Grunde sind vielfaltig und offenbar auch von landerspezifischen sozialen Geschlechtermodellen abhangig Eine grosse Rolle spielen wahrscheinlich die im Durchschnitt geringere Bereitschaft von Frauen zur bedingungslosen Verfolgung lebenslanger Vollzeitkarrieren unterschiedliche Fachkulturen und damit einhergehend eine unterschiedliche Bedeutung von Dissertation oder Habilitation fur die weitere Karriereplanung in spezifischen Fachern und die Schwierigkeit Partnerschaft Kinder und hochqualifizierten Beruf zu vereinen Es gibt in vielen Landern auch im Post Doc Bereich oft nur Stipendien ohne soziale Rechte wie Mutterschutz Forderung Deutschland Hauptartikel Programme zur Forderung von Wissenschaftlerinnen im Artikel Frauen in der Wissenschaft Das Bundesministerium fur Bildung und Forschung initiierte 2007 das Professorinnenprogramm mit dem bis 2013 mindestens 200 neue Stellen fur weibliche Habilitanden an deutschen Hochschulen geschaffen werden sollten An vielen Hochschulen gibt es Gleichstellungsbeauftragte fruher Frauenbeauftragte und auch spezielle gesetzlich vorgeschriebene Regelungen fur Berufungsverfahren die Bewerberinnen bei gleicher Eignung den Vorrang geben An der Ruhr Universitat Bochum lautet z B ein Passus Jeder Berufungskommission muss mindestens eine Professorin angehoren Falls dies nicht moglich ist muss mindestens eine stimmberechtigte Wissenschaftlerin des betreffenden Faches der Berufungskommission angehoren In Fachern in denen keine Wissenschaftlerin vertreten ist sind Professorinnen oder wissenschaftliche Mitarbeiterinnen als stimmberechtigtes Mitglied aus verwandten Fachergruppen hinzuzuziehen Dies soll sicherstellen dass Bewerbungen von Frauen angemessen berucksichtigt werden Osterreich Der Titel Professorin ist in Osterreich 2002 auf Grund von Art 65 Abs 2 lit b Bundes Verfassungsgesetz geschaffen worden BGBl II Nr 261 2002 Im B GlBG ist in Bezug auf Ausschreibungen offentlicher Dienststellen unter 7 3 gefordert dass unbeschadet der Formulierung dass sie Frauen und Manner gleichermassen betreffen Abs 2 die Ausschreibung jedoch den Hinweis zu enthalten hat dass Bewerbungen von Frauen fur Arbeitsplatze einer bestimmten Verwendung Einstufung oder fur eine bestimmte Funktion besonders erwunscht sind wenn der Anteil der Frauen im Wirkungsbereich der jeweiligen Dienstbehorde in einer solchen Verwendung oder Funktion unter 50 liegt Unterreprasentation nach 11 Abs 2 oder Fordermassnahmen im Sinne des 11 angebracht sind Eine Bevorzugung von Frauen in offentlichen Amtern ungeachtet der allgemeinen geforderten Gleichbehandlung solange die Frauenquote nicht erreicht ist schreibt der Gesetzgeber vor Einige bekannte Professorinnen Geisteswissenschaften Toni Morrison USA Literaturnobelpreis 1993 Gesine Schwan Berlin Lorraine Daston Wissenschaftshistorikerin Berlin Musik Helene de Montgeroult erste Professorin fur Klavier Hille Perl Hochschule fur Kunste Bremen Professorin fur Gambe Naturwissenschaften Louise du Pierry Paris Astronomie 1 Professorin um 1790 Marie Curie Paris Nobelpreis 1903 und 1911 Anna Morandi Manzolini Bologna 1714 1774 Lise Meitner Wien zweite Physikdoktorin 1905 Antonietta Cherchi Cagliari Wangari Maathai Kenia Friedensnobelpreis 2004 Sandra Moore Faber Astronomin und Astrophysikerin Medizin Biologie Margarete von Wrangell 1 deutsche Ordinaria Gerty Cori Radnitz CS USA 1 Medizin Nobelpreis 1947 Christiane Nusslein Volhard Genetikerin Medizin Physiologie Nobelpreis 1995 Marianne Abele Horn Mikrobiologin Mathematik Emmy Noether Sofja Kowalewskaja Ingrid Daubechies Technik Martha Nabauer TU Munchen Theologie Karla Pollmann Universitat Tubingen Ehrenprofessorin mehrerer Universitaten Wirtschaft und Rechtswissenschaften Schirin Ebadi Iran Friedensnobelpreis 2003 Siehe auch Listen bekannter WissenschaftlerinnenProfessorenvergutungDeutschland Die Besoldung eines Professors erfolgt in Deutschland nach der Besoldungsordnung W Es gibt drei Besoldungsgruppen W 1 W 2 und W 3 Die Professorenbesoldung besteht aus einem Grundgehalt und einer Leistungszulage Seit der Foderalismusreform besitzen die Lander das Dienst Besoldungs und Versorgungsrecht fur die Landesbeamten Infolgedessen unterscheiden sich die Grundgehalter und zwar zum Teil deutlich Die Besoldung eines Professors in Deutschland betragt als Jahresgrundgehalt bei 12 Monaten ohne Leistungsbezuge in der Besoldungsgruppe W 2 insgesamt 58 752 Euro pro Jahr in der Besoldungsgruppe W 3 insgesamt 68 649 Euro pro Jahr Die durchschnittliche Besoldung mit Einbezug der Leistungsbezuge eines Professors liegt an deutschen Hochschulen und Universitaten bei ca 74 992 Euro Nach Angaben des statistischen Bundesamts liegt die Durchschnittsbesoldung eines W 2 Professors bei 73 920 Euro die eines W 3 Professors bei 95 760 Euro Stand 2015 wobei es allerdings deutliche Unterschiede zwischen den Landern gibt Die Besoldung in Deutschland wird von der Interessenvertretung der Professoren als nicht wettbewerbsfahig beurteilt Ein direkter Vergleich der deutschen mit der internationalen Professorenbesoldung ist schwierig da in anderen Landern andere Pensionsregelungen bestehen andere Lebenshaltungskosten entstehen Schweiz und andere Steuersatze gelten Der Hochschullehrerbund als die Standesvertretung der Professoren an den Fachhochschulen sieht die W 2 Besoldung im Vergleich zu anderen Vergutungen im offentlichen Dienst als nicht amtsangemessen an Dem hat das Bundesverfassungsgericht am 14 Februar 2012 zugestimmt Bezuglich einer Klage eines hessischen Professors entschied es dass die Grundvergutung der hessischen Besoldungsgruppe W 2 evident unangemessen ist und dies durch die Ausgestaltung der Pramien die zudem nicht pensionswirksam sind nicht ausgeglichen wird und somit gegen das Alimentationsprinzip des Art 33 Abs 5 GG verstosst und daher verfassungswidrig ist Dem Gesetzgeber wird aufgegeben verfassungskonforme Regelungen mit Wirkung spatestens vom 1 Januar 2013 zu treffen Das Urteil wird fur die ubrigen Lander als gleichermassen wirksam angesehen Schweiz In der Schweiz ist die Besoldung in der Schweiz Lohn oder Gehalt der Professoren kantonal geregelt fur die eidgenossischen Hochschulen durch den Bund Laut einer Studie im Auftrag der NZZ im Jahr 2012 verdienen Schweizer Professoren weltweit mit Abstand am meisten Ein Ordentlicher Professor 17 073 CHF ein Ausserordentlicher Professor 14 561 CHF und ein Assistenzprofessor 12 749 CHF Mittelwert berechnet auf 12 Bruttogehalter vor Steuern An den ETH liegt der jahrliche Bruttolohn zwischen 206 166 und 271 270 CHF fur die kantonalen Universitaten zwischen 139 376 Luzern niedrigste Stufe und 249 194 CHF Basel hochste Stufe wobei es an jeder Universitat mehrere Steigerungsstufen gibt die zumeist abhangig von der Dienstdauer gesteigert werden Hinzu kommen noch Funktionszulagen Osterreich In Osterreich ist zwischen Professoren mit Beamtenstatus und Professoren ohne Beamtenstatus vertraglich gebundene Angestellte Vertragsprofessoren zu unterscheiden Univ Prof im Beamtenstatus haben abhangig von ihrer Dienstzeit und ohne diverse Zulagen ein gesetzlich vorgeschriebenes Bruttojahresgehalt zwischen 47 986 Euro und 89 515 Euro bzw mit Dienstalterzulage 99 385 Euro wahrend Univ Prof ohne Beamtenstatus mit ihrer Universitat ein Bruttojahresgehalt zwischen 53 075 Euro und 159 225 Euro frei ausverhandeln konnen Die Gehalter ausserordentlicher Universitatsprofessoren liegen zwischen 42 658 Euro und 80 188 Euro brutto pro Jahr jene von Assistenzprofessoren zwischen 29 142 Euro und 65 188 Euro Seit Inkrafttreten des Kollektivvertrages zum 1 Oktober 2009 betragt fur dem Kollektivvertrag unterliegende Universitatsprofessoren das Mindestjahresgehalt abhangig von ihrer Dienstzeit zwischen 61 650 Euro brutto und 86 288 Euro brutto fur assoziierte Professoren mindestens zwischen 58 570 Euro und 83 209 Euro brutto pro Jahr fur Assistenzprofessoren 46 252 Euro brutto pro Jahr Werte 2010 USA Die Professorengehalter in den USA variieren dramatisch zwischen verschiedenen Universitaten wobei private Hochschulen in der Regel weit mehr bezahlen als offentliche Ausserdem hangt das Gehalt von der Stellung und vom Fach ab In den Geisteswissenschaften wird traditionell weit weniger bezahlt als in den Naturwissenschaften Die hochsten Gehalter haben Professoren in den Ingenieurwissenschaften und der Medizin In den Biowissenschaften die im Mittelfeld liegen kann ein Assistant Professor mit durchschnittlich 80 000 USD Frauen bis 88 000 USD Manner Bruttogehalt rechnen ein Full Professor mit 143 000 USD Frauen bis 156 000 USD Manner Grossbritannien Die Vergutung eines Professors in Grossbritannien beginnt bei etwa 70 000 Euro 60 000 GBP Reader und Senior Lecturer verdienen zwischen 52 000 Euro 45 000 GBP und 70 000 Euro 60 000 GBP und ein Lecturer bis zu 52 000 Euro 45 000 GBP Gesetzlicher SchutzIn Deutschland ist die Bezeichnung Professor in 132a Abs 1 Nr 1 StGB gegen Missbrauch geschutzt Wer unbefugt diese Amtsbezeichnung fuhrt macht sich danach strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden Dabei schutzt die Vorschrift ausdrucklich auch auslandische Dienstbezeichnungen Siehe auchGymnasialprofessor Lehrprofessur Tenure TrackLiteraturKai Handel Die Umsetzung der Professorenbesoldungsreform in den Bundeslandern Memento vom 27 Oktober 2011 im Internet Archive PDF 931 kB 2 Auflage In CHE de Centrum fur Hochschulentwicklung Gutersloh 2005 ISBN 978 3 939589 20 4 Juli 2005 abgerufen am 23 September 2020 Zu Gender Aspekten Cheryl Bernard Edit Schlaffer Frauenkarrieren an der Universitat oder gibt es doch einen weiblichen Masochismus In Luise F Pusch Hrsg Feminismus Inspektion der Herrenkultur edition suhrkamp 1192 Frankfurt am Main 1983 ISBN 3 518 11192 2 Rainer A Muller Geschichte der Universitat Von der mittelalterlichen Universitas zur deutschen Hochschule Callwey Munchen 1990 1996 ISBN 3 7667 0959 3 Martin Schmeiser Akademischer Hasard Das Berufsschicksal des Professors und das Schicksal der deutschen Universitat 1870 1920 Klett Cotta Stuttgart 1994 ISBN 3 608 91688 1 zugleich Dissertation an der Universitat Tubingen 1994 Wolfgang Brezinka Padagogik in Osterreich Die Geschichte des Faches an den 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Grundgehaltstabelle fur die Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung W Hessen Gultig ab 1 Januar 2024 Besoldungsordnung A B R W Sachsen Anlage 5 SachsBesG Deutscher Hochschulverband Grundgehalter und Besoldungsanpassungen Gewerkschaft Offentlicher Dienst Dachverband der Universitaten Kollektivvertrag fur die ArbeitnehmerInnen der Universitaten 01 01 2011 PDF 357 kB In boku ac at 15 Februar 2011 S 18 27 archiviert vom Original am 15 April 2015 abgerufen am 17 Januar 2020 Bundeskanzleramt BDG 1979 Abgerufen am 27 Januar 2021 Die Verleihung von Berufstiteln fallt nach Art 65 Abs 2 lit b B VG in die Kompetenz des Bundesprasidenten Die Uberreichung des Dekrets erfolgt zu einem spateren Zeitpunkt und oft durch andere Personen RGBl Nr 22 1866 S 72 Dienstrechts Novelle 2008 BGBl I Nr 147 2008 Dienstrechts Novelle 2013 Padagogischer Dienst BGBl I Nr 211 2013 Beispielhaft Richtlinien uber die Verleihung der assoziierten Professur der Universitat Bern vom 1 Marz 2008 auf unibe ch Richtlinien des Prasidenten uber das Assistenzprofessuren System an der ETH Zurich PDF SNF Forderungsprofessuren Memento vom 20 Dezember 2013 im Internet Archive Weisung uber das Fuhren akademischer Titel an der Universitat Zurich Personal der universitaren Hochschulen 2010 PDF In edudoc ch BFS abgerufen am 18 September 2018 SHIS Personalkategorien Anhang S 44 Merkblatt Gastprofessuren der Universitat Zurich Empfehlungen Verleihung des Titels Professor Professorin an Fachhochschulen Memento vom 28 September 2010 im Internet Archive Rektorenkonferenz der Fachhochschulen der Schweiz 24 Mai 2004 Richtlinie betreffend Titularprofessuren 2012 ETH Zurich Bruttobesoldung der Schweizer Professuren incl 13 Monatslohn Stand 1 Januar 2019 Kerstin Janson Harald Schomburg Ulrich Teichler Wege zur Professur Qualifizierung und Beschaftigung an Hochschulen in Deutschland und den USA Munster New York Munchen Berlin 2007 S 44 Kerstin Janson Harald Schomburg Ulrich Teichler Wege zur Professur Qualifizierung und Beschaftigung an Hochschulen in Deutschland und den USA Munster New York Munchen Berlin 2007 S 44 Teilweise ubersetzen deutsche Universitaten bei Stellenausschreibungen fur W2 Professuren diese ebenfalls mit Full Professorship Classification of Ranks and Titles Abgerufen am 14 April 2023 Denmark Academic Career Structure In eui eu European University Institute abgerufen am 15 Juli 2016 Svein Kyvik und Olaf Tvede 1994 Mobilitetsmonstre blant norske forskere Oslo Utredningsinstituttet for forskning og hoyere utdanning Anna Katharina Jacob 2011 Beschaftigungsverhaltnisse an Hochschulen Ein problemorientierter Landervergleich Deutschland Norwegen S 182 https www hydy fi in english criteria for title of docent Webseite der Dozentenvereinigung Erste Frauen an der Universitat Zurich die studiert und promoviert haben 1864 bis 1946 PDF auf gleichstellung uzh ch abgerufen am 6 Oktober 2021 JKU goes gender Memento vom 15 Juni 2009 im Internet Archive Eurostat S amp T Statistics nach OECD She 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Bencheikh P Koller Personal der Universitaren Hochschulen 2004 Bundesamt fur Statistik BFS Statistik der Schweiz Neuchatel 2006 zitiert nach Professionelle Karriereforderung auf dem Weg zur Professorin oder Chefarztin In Schweizerische Arztezeitung Nr 44 87 2006 S 1901 1906 Barbara Strobel Was sie wurden wohin sie gingen Ergebnisse einer Verbleibstudie uber PromovendInnen und HabilitantInnen des Fachbereichs Politik und Sozialwissenschaften der Freien Universitat Berlin Memento vom 31 Marz 2010 im Internet Archive PDF 208 kB in gender politik online Memento vom 4 Februar 2010 im Internet Archive Bei fu berlin de Abgerufen am 26 August 2009 Silke Fokken Gleichstellung an Hochschulen Frau Professorin bleibt in der Minderheit In Spiegel Online 31 Oktober 2018 spiegel de abgerufen am 1 November 2018 Gender Debatte an Hochschulen Abgerufen am 1 November 2018 Susan Pinker Das Geschlechter Paradox Uber begabte Madchen schwierige Jungs und den wahren Unterschied zwischen Mannern und Frauen Deutsche Verlags Anstalt Munchen 2008 ISBN 978 3 421 04361 0 englisch The Sexual Paradox Extreme Men Gifted Women and the Real Gender Gap New York 2008 Ubersetzt von Maren Klostermann Frauen im Wissenschaftssystem Professorinnen Programm Memento vom 3 September 2011 imInternet Archive Website des Bundesbildungsministeriums Professorinnenprogramm des Bundes und der Lander In Eva Blome u a Hrsg Praxishandbuch Zur Gleichstellungspolitik an Hochschulen 2 vollst uberarb und erw Auflage Springer VS 2014 ISBN 978 3 531 17567 6 S 136 f Rahmenplan zur Gleichstellung von Frauen und Mannern an der Ruhr Universitat Bochum In Ruhr Uni Bochum de Zehn Jahre W Besoldung Abgerufen am 10 Februar 2016 H Detmer Die reale Professorenbesoldung Erhebliche Unterschiede in den Landern In Academics de Zeit Online Februar 2017 W Besoldung international nicht wettbewerbsfahig Memento vom 2 Juni 2010 im Internet Archive Aus Forschung und Lehre de Zeitschrift des DHV S 584 November 2005 PDF 6 1 MB BVG Pressemitteilung Nr 8 2012 vom 14 Februar 2012 Abgerufen am 15 Februar 2012 Schweiz zahlt Uni Professoren die hochsten Lohne Lohnvergleich fur Professoren international und innerhalb der Schweiz In NZZ 20 Mai 2012 Gehaltstabellen 2010 in EURO Memento vom 2 Juni 2010 im Internet Archive In goed at PDF Anderungen im Kollektivvertrag fur ArbeitnehmerInnen der Universitaten In uibk ac at PDF 700 kB K Zusi 2016 Life Sciences Salary Survey In The Scientist com November 2016 Salary Scales Memento vom 7 Januar 2010 im Internet Archive University of Manchester Abgerufen am 13 September 2009 Normdaten Sachbegriff GND 4025243 7 GND Explorer lobid OGND AKS LCCN sh85028378

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