Der Brüsseler Pakt französisch Traité entre la Belgique la France le Luxembourg les Pays Bas et le Royaume Uni de Grande
Brüsseler Pakt

Der Brüsseler Pakt (französisch Traité entre la Belgique, la France, le Luxembourg, les Pays-Bas et le Royaume-Uni de Grande-Bretagne et de l'Irlande du Nord, dt. auch Westpakt, Vertrag über die Westeuropäische Union) war ein völkerrechtlicher Vertrag, der am 17. März 1948 von Belgien, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland in der belgischen Hauptstadt Brüssel unterzeichnet wurde.
Der Pakt stellt eine Erweiterung des Dünkirchener Vertrages aus dem Jahr 1947 dar. Aus ihm ging 1954 die Westeuropäische Union (WEU) hervor und 2009 die Beistandsklausel in Art. 42 Abs. 7 des EU-Vertrags.
Inhalt
Der Brüsseler Pakt war einerseits Grundlage einer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Zusammenarbeit der Vertragsstaaten zum Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg (Art. I bis III), andererseits militärischer Beistandspakt für den Fall, dass eine der Vertragsparteien das Ziel eines Angriffs in Europa werden sollte. Alle im Bündnisfall getroffenen Maßnahmen sollten unverzüglich dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mitgeteilt und wieder eingestellt werden, sobald der Sicherheitsrat die erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen. Anders als die kollektive Selbstverteidigung nach außen gem. Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen sollten Streitigkeiten unter den Vertragsstaaten nur durch friedliche Mittel beigelegt werden (Art. IV und VIII).
Bedeutung
Nach der Truman-Doktrin von März 1947 und unter dem Eindruck des kommunistischen Umsturzes im Februar 1948 in der Tschechoslowakei setzte sich vor allem in Großbritannien die Überzeugung durch, dass das Muster des bilateralen Dünkirchener Vertrages, der seine schmale Basis in einem Sicherungsvertrag gegen Deutschland hatte, der weiteren Entwicklung des Kalten Krieges nicht mehr entsprach. War doch weniger eine Aggression Deutschlands zu erwarten, als vielmehr eine Konfrontation des Westens mit der Sowjetunion auf deutschem Boden, der durch den Eisernen Vorhang geteilt war.
Am 17. März 1948 unterzeichnen daher Großbritannien und Frankreich zusammen mit den Benelux-Staaten den Brüsseler Pakt zur Gründung der Westunion, der nicht mehr allein auf Deutschland, sondern auf jeglichen bewaffneten Angriff in Europa auf eines seiner Mitglieder abzielte.
Mit der Unterzeichnung der Verträge zur Gründung der Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) im April 1948, der Nordatlantikpaktorganisation (NATO) im April 1949, des Europarates im Mai 1949 und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) im April 1951 verlor der Brüsseler Pakt an Bedeutung.
Geltung für die Bundesrepublik Deutschland
Das Scheitern der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) und die Westpolitik Konrad Adenauers führten 1954 zu einer Erweiterung des Brüsseler Pakts zur Westeuropäischen Union (WEU), in der auch eine deutsche Beteiligung möglich war.
Mit Gesetz vom 24. März 1955 stimmte der Deutsche Bundestag dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Brüsseler Vertrag zu, der im Bundesgesetzblatt unter der Bezeichnung Vertrag über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zusammenarbeit und über kollektive Selbstverteidigung verkündet wurde. Am 6. Mai 1955 trat der Vertrag zusammen mit dem Nordatlantikvertrag und dem Aufenthaltsvertrag in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Der Vertrag über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zusammenarbeit und über kollektive Selbstverteidigung trat für die Bundesrepublik Deutschland mit Ablauf des 30. Juni 2011 außer Kraft.
Zeitliche Einordnung in den Prozess der Europäischen Einigung
Unterz. In Kraft Vertrag | 1948 1948 Brüsseler Pakt | 1951 1952 Paris | 1954 1955 Pariser Verträge | 1957 1958 Rom | 1965 1967 Fusions- vertrag | 1986 1987 Einheitliche Europäische Akte | 1992 1993 Maastricht | 1997 1999 Amsterdam | 2001 2003 Nizza | 2007 2009 Lissabon | |||||||||||
Europäische Gemeinschaften | Drei Säulen der Europäischen Union | ||||||||||||||||||||
Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) | → | ← | |||||||||||||||||||
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) | Vertrag 2002 ausgelaufen | Europäische Union (EU) | |||||||||||||||||||
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) | Europäische Gemeinschaft (EG) | ||||||||||||||||||||
→ | Justiz und Inneres (JI) | ||||||||||||||||||||
Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) | ← | ||||||||||||||||||||
Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) | → | Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) | ← | ||||||||||||||||||
Westunion (WU) | Westeuropäische Union (WEU) | ||||||||||||||||||||
aufgelöst zum 1. Juli 2011 | |||||||||||||||||||||
Literatur
- Bert Zeeman: Der Brüsseler Pakt und die Diskussion um einen westdeutschen Militärbeitrag. In: Ludolf Herbst, Werner Bührer, Hanno Sowade (Hrsg.): Vom Marshallplan zur EWG. Die Eingliederung der Bundesrepublik Deutschland in die westliche Welt. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 1990, S. 399–425.
- Erwin A. Schmidl: Von Dünkirchen nach Brüssel. Die Entstehung von NATO und WEU. Militärwissenschaftliches Büro des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV), 1998. Volltext online.
- Johannes Varwick: Sicherheit und Integration in Europa. Zur Renaissance der Westeuropäischen Union. Springer Fachmedien, Wiesbaden 1998.
- Alexander Witulski: Ist die Europäische Union auf dem Weg zu einer Verteidigungsunion? Zur Schaffung autonomer europäischer militärischer Handlungsfähigkeit durch die sukzessive Entwicklung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik im Rahmen der GASP. Wissenschaftsverlag Mainz, Aachen 2002. Zugl.: Marburg, Univ.-Diss. 2002.
Einzelnachweise
- Der Westpakt (17. März 1948). Die Friedens-Warte 1948, S. 172–178.
- EU-Bündnisfall: Rechtliche Grundlagen und praktische Auswirkungen. Europäisches Parlament, 20. Januar 2016.
- vgl. Johannes Schregle: Der Brüsseler Pakt — sozialpolitisch gesehen. Sozialer Fortschritt 1954, S. 247–249.
- Vertrag über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zusammenarbeit und über kollektive Selbstverteidigung (Brüsseler Vertrag; Vertrag über die Westeuropäische Union) vom 17. März 1948. politische-union.de, abgerufen am 25. September 2022.
- Jochen Stöckmann: Schritt zum Kalten Krieg. Deutschlandfunk, 4. März 2007.
- Die Westunion. CVCE, abgerufen am 26. September 2022.
- Gesetz betreffend den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Brüsseler Vertrag und zum Nordatlantikvertrag vom 24. März 1955, BGBl. II S. 256
- Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Brüsseler Vertrags und des Nordatlantikvertrags für die Bundesrepublik Deutschland sowie über das Inkrafttreten des Vertrags über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland vom 9. Mai 1955, BGBl. II S. 630
- Bekanntmachung über das Außerkrafttreten des Brüsseler Vertrags und der weiteren hierzu unterzeichneten Protokolle vom 13. Juni 2013, BGBl. II S. 1086
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Der Brusseler Pakt franzosisch Traite entre la Belgique la France le Luxembourg les Pays Bas et le Royaume Uni de Grande Bretagne et de l Irlande du Nord dt auch Westpakt Vertrag uber die Westeuropaische Union war ein volkerrechtlicher Vertrag der am 17 Marz 1948 von Belgien Frankreich Luxemburg den Niederlanden und dem Vereinigten Konigreich von Grossbritannien und Nordirland in der belgischen Hauptstadt Brussel unterzeichnet wurde Der Pakt stellt eine Erweiterung des Dunkirchener Vertrages aus dem Jahr 1947 dar Aus ihm ging 1954 die Westeuropaische Union WEU hervor und 2009 die Beistandsklausel in Art 42 Abs 7 des EU Vertrags InhaltDer Brusseler Pakt war einerseits Grundlage einer wirtschaftlichen sozialen und kulturellen Zusammenarbeit der Vertragsstaaten zum Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg Art I bis III andererseits militarischer Beistandspakt fur den Fall dass eine der Vertragsparteien das Ziel eines Angriffs in Europa werden sollte Alle im Bundnisfall getroffenen Massnahmen sollten unverzuglich dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mitgeteilt und wieder eingestellt werden sobald der Sicherheitsrat die erforderlichen Massnahmen getroffen hat um den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen Anders als die kollektive Selbstverteidigung nach aussen gem Art 51 der Charta der Vereinten Nationen sollten Streitigkeiten unter den Vertragsstaaten nur durch friedliche Mittel beigelegt werden Art IV und VIII BedeutungNach der Truman Doktrin von Marz 1947 und unter dem Eindruck des kommunistischen Umsturzes im Februar 1948 in der Tschechoslowakei setzte sich vor allem in Grossbritannien die Uberzeugung durch dass das Muster des bilateralen Dunkirchener Vertrages der seine schmale Basis in einem Sicherungsvertrag gegen Deutschland hatte der weiteren Entwicklung des Kalten Krieges nicht mehr entsprach War doch weniger eine Aggression Deutschlands zu erwarten als vielmehr eine Konfrontation des Westens mit der Sowjetunion auf deutschem Boden der durch den Eisernen Vorhang geteilt war Am 17 Marz 1948 unterzeichnen daher Grossbritannien und Frankreich zusammen mit den Benelux Staaten den Brusseler Pakt zur Grundung der Westunion der nicht mehr allein auf Deutschland sondern auf jeglichen bewaffneten Angriff in Europa auf eines seiner Mitglieder abzielte Mit der Unterzeichnung der Vertrage zur Grundung der Organisation fur europaische wirtschaftliche Zusammenarbeit OECD im April 1948 der Nordatlantikpaktorganisation NATO im April 1949 des Europarates im Mai 1949 und der Europaischen Gemeinschaft fur Kohle und Stahl EGKS im April 1951 verlor der Brusseler Pakt an Bedeutung Geltung fur die Bundesrepublik DeutschlandDas Scheitern der Europaischen Verteidigungsgemeinschaft EVG und die Westpolitik Konrad Adenauers fuhrten 1954 zu einer Erweiterung des Brusseler Pakts zur Westeuropaischen Union WEU in der auch eine deutsche Beteiligung moglich war Mit Gesetz vom 24 Marz 1955 stimmte der Deutsche Bundestag dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Brusseler Vertrag zu der im Bundesgesetzblatt unter der Bezeichnung Vertrag uber wirtschaftliche soziale und kulturelle Zusammenarbeit und uber kollektive Selbstverteidigung verkundet wurde Am 6 Mai 1955 trat der Vertrag zusammen mit dem Nordatlantikvertrag und dem Aufenthaltsvertrag in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft Der Vertrag uber wirtschaftliche soziale und kulturelle Zusammenarbeit und uber kollektive Selbstverteidigung trat fur die Bundesrepublik Deutschland mit Ablauf des 30 Juni 2011 ausser Kraft Zeitliche Einordnung in den Prozess der Europaischen EinigungUnterz In Kraft Vertrag 1948 1948 Brusseler Pakt 1951 1952 Paris 1954 1955 Pariser Vertrage 1957 1958 Rom 1965 1967 Fusions vertrag 1986 1987 Einheitliche Europaische Akte 1992 1993 Maastricht 1997 1999 Amsterdam 2001 2003 Nizza 2007 2009 LissabonEuropaische Gemeinschaften Drei Saulen der Europaischen UnionEuropaische Atomgemeinschaft Euratom Europaische Gemeinschaft fur Kohle und Stahl EGKS Vertrag 2002 ausgelaufen Europaische Union EU Europaische Wirtschaftsgemeinschaft EWG Europaische Gemeinschaft EG Justiz und Inneres JI Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen PJZS Europaische Politische Zusammenarbeit EPZ Gemeinsame Aussen und Sicherheitspolitik GASP Westunion WU Westeuropaische Union WEU aufgelost zum 1 Juli 2011LiteraturBert Zeeman Der Brusseler Pakt und die Diskussion um einen westdeutschen Militarbeitrag In Ludolf Herbst Werner Buhrer Hanno Sowade Hrsg Vom Marshallplan zur EWG Die Eingliederung der Bundesrepublik Deutschland in die westliche Welt Oldenbourg Wissenschaftsverlag 1990 S 399 425 Erwin A Schmidl Von Dunkirchen nach Brussel Die Entstehung von NATO und WEU Militarwissenschaftliches Buro des Bundesministeriums fur Landesverteidigung BMLV 1998 Volltext online Johannes Varwick Sicherheit und Integration in Europa Zur Renaissance der Westeuropaischen Union Springer Fachmedien Wiesbaden 1998 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Deutschland zum Brusseler Vertrag und zum Nordatlantikvertrag vom 24 Marz 1955 BGBl II S 256 Bekanntmachung uber das Inkrafttreten des Brusseler Vertrags und des Nordatlantikvertrags fur die Bundesrepublik Deutschland sowie uber das Inkrafttreten des Vertrags uber den Aufenthalt auslandischer Streitkrafte in der Bundesrepublik Deutschland vom 9 Mai 1955 BGBl II S 630 Bekanntmachung uber das Ausserkrafttreten des Brusseler Vertrags und der weiteren hierzu unterzeichneten Protokolle vom 13 Juni 2013 BGBl II S 1086Vertrage der Europaischen Union und GemeinschaftenGeltende Vertrage Vertrag uber die Europaische Union Vertrag uber die Arbeitsweise der Europaischen Union Euratom VertragGrundungs und Anderungsvertrage EGKS Vertrag 1951 Romische Vertrage EWG Vertrag Euratom Vertrag 1957 Fusionsvertrag 1965 Erster Finanzvertrag 1970 Zweiter Finanzvertrag 1975 Einheitliche Europaische Akte 1986 Vertrag von Maastricht 1992 Vertrag von Amsterdam 1997 Vertrag von Nizza 2001 Vertrag von Lissabon 2007 Beitritts und Austrittsvertrage 1972 1979 Gronland Vertrag 1984 1985 1994 2003 2005 2011 Brexit 2020 Abgelehnte Vertrage EVG Vertrag 1952 Vertrag uber eine Verfassung fur Europa 2004 Normdaten Werk GND 1282077864 GND Explorer lobid OGND AKS VIAF 9048167807299818130007