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Karlsbader Beschlüsse

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Die Karlsbader Beschlüsse waren das Resultat der Ministerialkonferenzen vom 6. bis 31. August 1819 im damals böhmischen Karlsbad, das zum Kaisertum Österreich gehörte. Vertreter der einflussreichsten Staaten des Deutschen Bunds beschlossen dort repressive Obrigkeitsmaßnahmen, die sich gegen die deutsche Nationalbewegung und gegen liberale Forderungen nach Verfassung richteten. Namentlich wurden die Burschenschaften verboten, die Freiheit der Lehre an den Universitäten und die Meinungsfreiheit beschränkt und eine allgemeine Zensur eingeführt (Demagogenverfolgung). Die Karlsbader Beschlüsse blieben bis zur Revolution von 1848 in Kraft.

Hintergrund

Die Konferenzen berieten über Maßnahmen zur Überwachung und Bekämpfung liberaler und nationaler Tendenzen im nachnapoleonischen Deutschland. Als Kurort war die Stadt gut geeignet, das geheime Treffen als eher zufällige private Zusammenkunft von Diplomaten und Ministern darzustellen und so vor den Augen der Öffentlichkeit zu verbergen. Die Beschlüsse entstanden unter der Ägide des österreichischen Außenministers und späteren Staatskanzlers Klemens Wenzel Lothar von Metternich. Grundlage der Beschlüsse war die am 1. August 1819 in der nordböhmischen Stadt Teplitz vereinbarte Teplitzer Punktation zwischen dem Kaisertum Österreich und dem Königreich Preußen. Dabei war es Metternich nicht zuletzt darum gegangen, eine preußische Verfassung zu verhindern, wie sie Staatskanzler Karl August Fürst von Hardenberg befürwortete. Er streute Gerüchte aus, alle engeren Mitarbeiter Hardenbergs wären verkappte Demokraten oder gar „aktive Teilnehmer an der Verschwörung gegen den preußischen Thron“. Damit hatte er Erfolg. Preußen erhielt erst 1848 eine eigene Verfassung.

Ermordung Kotzebues am 23. März 1819

Anlass für die Karlsbader Beschlüsse war die damals an verschiedenen deutschen Höfen vorherrschende Revolutionsangst. Anlass und Rechtfertigung für die Karlsbader Beschlüsse war der Mord an dem Schriftsteller und russischen Generalkonsul August von Kotzebue am 23. März 1819, begangen vom Theologiestudenten und Erlanger/Jenaer Burschenschafter Karl Ludwig Sand. Weil Kotzebues Agententätigkeit für den russischen Hof und seine restaurative Haltung allgemein bekannt war, reagierten zahlreiche deutsche Intellektuelle mit gemischten Gefühlen: Der politische Mord wurde allgemein verworfen, gleichzeitig sah man aber die Ursache in dem „bestehenden Despotismus“. Der Publizist Joseph Görres notierte, verbreitet begegne eine „Mißbilligung der Handlung bei Billigung der Motive“. Auf der anderen Seite löste der Mord bei den Vertretern der Restauration eine wahnhafte Furcht vor einer unmittelbar bevorstehenden Revolution aus, die absichtsvoll weiter geschürt wurde. Der preußische Justizminister Karl Albert von Kamptz behauptete, es gäbe Gruppierungen in Deutschland, die „den klar und besonnen ausgesprochenen Zweck verfolgen, mittels Vernichtung der bestehenden Regierung durch Verführung der Jugend und des Volkes, wenn nötig durch Blut und Gewalt, Deutschland in eine Republik zu verwandeln.“ Davon konnte aber in Wahrheit keine Rede sein.

Hep-Hep-Krawalle ab dem 2. August 1819

Vier Tage vor Beginn der Karlsbader Konferenzen begannen in Würzburg massive antijüdische Ausschreitungen, die sich in den folgenden Wochen auf über 80 Städte und Ortschaften im Deutschen Bund und über seine Grenzen hinaus ausbreiteten. Die Hep-Hep-Krawalle wurden von den Verhandlungsführern in Karlsbad als „revolutionäre Umtriebe“ eingeschätzt. Während der Karlsbader Verhandlungen wurde deshalb in Mainz eine Untersuchungskommission eingesetzt, die auch die Hintergründe der Unruhen aufklären sollte. Metternich äußerte sich in einem Brief vom 14. August 1819 bezüglich der Krawalle:

„Sobald [sich] Ausbrüche der rohen Masse einmal […] in einem Staat gezeigt haben, ist sonst keine Sicherheit vorhanden, dass dieselben nicht zu jedem Augenblick und über jeden anderen Gegenstand wieder entstehen könnten.“

Die zeitgenössische Wahrnehmung der Regierungsbehörden, dass hauptsächlich nationalistisch eingestellte Intellektuelle oder Burschenschafter Urheber der Krawalle waren, gilt inzwischen als widerlegt, da es sich bei den Hep-Hep-Krawallen vornehmlich um soziale, durch die Judenemanzipation ausgelöste Proteste handelte. Dennoch führte die durch die Hep-Hep-Krawalle angeheizte Revolutionsangst dazu, dass die Beschlüsse schnell durchgesetzt und am 20. September 1819 in Frankfurt verabschiedet wurden. Eine Erklärung hierfür gibt Jacob Katz:

„Die Konferenz wurde am 6. August eröffnet, und während ihrer Sitzungen erhielt sie die Nachrichten über die Ereignisse in Würzburg und Frankfurt. Damals waren noch keine Beschlüsse in Bezug auf die Mittel gefasst worden, die politische Unruhe zu zügeln. Die Meinungen waren geteilt zwischen einer gewissen Liberalität und einem scharfen Vorgehen. Die Berichte über die Angriffe auf die Juden bestärkten natürlich die letztere Richtung.“

Zustandekommen

In dieser Atmosphäre lud Metternich Vertreter der zehn größten Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes zu einer Geheimkonferenz nach Karlsbad ein, die vom 6. bis zum 31. August 1819 tagte. In 23 langen Arbeitssitzungen stimmten die Delegierten den bereits in Teplitz beschlossenen Repressionsmaßnahmen zu. Keinen Erfolg hatte er allerdings mit seinem Versuch einer verfassungspolitischen „Gleichschaltung“ der Bundesstaaten. Zwar argumentierte sein Berater Friedrich von Gentz in mehreren Denkschriften, mit den in Art. XIII der Deutschen Bundesakte zugesagten „landständischen Verfassungen“ seien durchaus keine Repräsentativverfassung mit Volkssouveränität gemeint, sondern lediglich eine Mitwirkung der Landstände an der Steuerbewilligung, wie sie in der Frühen Neuzeit bestanden hatte. Hiergegen wehrten sich die Vertreter Bayerns und Württembergs, wo bereits moderne Verfassungen in Kraft waren. Der bayerische Minister Maximilian Emanuel von Lerchenfeld notierte empört, es zeige sich „deutlicher als alles von welcher Seite revolutionäre Umtriebe zu besorgen seien, wer die bestehende Ordnung der Verhältnisse umstürzen wolle“ – nämlich Metternich.

Der österreichische Staatskanzler konnte daher nur die Repressionsmaßnahmen gegen die echten und imaginierten Demagogen durchsetzen und leitete diese rasch der Frankfurter Bundesversammlung zu, die sie am 20. September 1819 einstimmig verabschiedete. Dieses Vorgehen verstieß in gleich mehreren Punkten gegen die Bundesakte, weshalb es in der Forschung nachgerade als „Bundes-Staatsstreich“ bezeichnet wird: Zum einen sah sie eine vierzehntägige Beratungsfrist für jeden Antrag vor – über die Karlsbader Beschlüsse wurde nur drei Tage lang beraten. Dann bestimmte Art. IV der Bundesakte, dass die Bundesversammlung das alleinige Gremium zur Erarbeitung von Bundesbeschlüssen sei. Und schließlich hatte Metternich gegen die Gleichberechtigung aller 41 Bundesmitglieder verstoßen, da zur Karlsbader Konferenz nur Vertreter von zehn von ihnen geladen worden waren. All das änderte aber nichts daran, dass die Beschlüsse in Kraft traten.

Inhalt

Der Bundestag beschloss vier Gesetze: die Exekutionsordnung, das Universitätsgesetz, das Preßgesetz (Pressegesetz) und das Untersuchungsgesetz. Diese Gesetze bewirkten das Verbot der öffentlichen schriftlichen Meinungsfreiheit und der Burschenschaften, die Überwachung der Universitäten, die Schließung der Turnplätze (Turnsperre von 1820 bis 1842), die Zensur der Presse sowie Entlassung und Berufsverbot für liberal und national gesinnte Professoren, die ihre Einstellung ihren Schülern vermittelten. Insbesondere das Pressegesetz ver- oder behinderte die Verbreitung von Konzepten, Ideen und Gedanken, die damals aufrührerisch waren, aus heutiger Sicht aber als fortschrittlich bewertet werden. Die zentrale Reglementierung sah vor, dass alle Veröffentlichungen unter zwanzig Bogen, d. h. 320 Seiten einer Vorzensur unterlagen; umfangreichere Schriften mussten sich einer Nachzensur unterziehen. Es wurde die Mainzer Zentraluntersuchungskommission eingeführt.

Folgen

Mit den Karlsbader Beschlüssen wurde der Deutsche Bund, wie Heinrich August Winkler schreibt, ein „Instrument zur Unterdrückung aller freiheitlichen und nationalen Bestrebungen“. Da es keine bundesrechtliche Pflicht zur gliedstaatlichen Veröffentlichung des Gesetzestextes gab, wurde es in einigen Gliedstaaten nicht veröffentlicht und trat formal in diesen nicht in Kraft, was z. B. in Kiel Quelle vieler Rechtsprobleme war.

Die Karlsbader Beschlüsse griffen nicht nur in die Rechte der Gliedstaaten ein, sondern auch in die unabhängige Akademische Gerichtsbarkeit, die teilweise über Jahrhunderte bestanden hatte. Der Umsetzung der Karlsbader Beschlüsse diente die Mainzer Zentraluntersuchungskommission.

Eine wesentliche Qualität der Beschlüsse besteht darin, dass der Deutsche Bund eine Art „Verfassungsschutz“ etablierte, mit dem die Träger liberaler und nationaler Ideen als Demagogen aufgespürt und verfolgt wurden – wie Hans-Ulrich Wehler schreibt, ein „Reflex konservativer Verschwörungstheorie.“ Diese Demagogenverfolgung fand besonders intensiv im Königreich Preußen und im Kurfürstentum Hessen statt.

Betroffen durch Verfolgung und Inhaftierung waren z. B. Ernst Moritz Arndt,Karl Marx,Heinrich Hoffmann von Fallersleben, Hans Ferdinand Maßmann, Franz Lieber, Christian Sartorius, Georg Büchner, Fritz Reuter,Friedrich Ludwig Jahn,Karl Theodor Welcker und Friedrich Gottlieb Welcker.

E. T. A. Hoffmann, der 1819 bis 1821 als Kammergerichtsrat selbst in der preußischen Immediat-Kommission zur Ermittlung hochverräterischer Verbindungen und anderer gefährlicher Umtriebe saß, hat die Vorgangsweise der Behörden in seiner Erzählung Meister Floh satirisch dargestellt. Er bekam dadurch selbst Schwierigkeiten mit der Zensur und der Disziplinarbehörde.

In der Folge des Hambacher Festes wurde die Demagogenverfolgung 1832 noch einmal erneuert. Erst mit der Deutschen Revolution 1848/49 wurden die Karlsbader Beschlüsse vom Bundestag am 2. April 1848 wieder abgeschafft.

Die strikten Überwachungs- und Unterdrückungsmaßnahmen führten auch dazu, dass die Welle der Hep-Hep-Krawalle im September rigide bekämpft und im Oktober 1819 gebrochen wurde.

Zu den sogenannten Demagogenverfolgern gehörten Karl von Abel, Heinrich von Prieser und Karl von Preuschen.

Literatur

  • Manfred Brümmer: Staat kontra Universität. Die Universität Halle-Wittenberg und die Karlsbader Beschlüsse 1819–1848. Böhlau, Weimar 1991, ISBN 3-7400-0172-0.
  • Eberhard Büssem: Die Karlsbader Beschlüsse von 1819. Die endgültige Stabilisierung der restaurativen Politik im Deutschen Bund nach dem Wiener Kongreß von 1814/15. Gerstenberg, Hildesheim 1974, ISBN 3-8067-0510-0 (Zugleich Dissertation an der Universität München vom 1972).
  • Andreas C. Hofmann: Deutsche Universitätspolitik im Vormärz zwischen Zentralismus, ›Transstaatlichkeit‹ und »Eigenstaatlichkeitsideologien« (1815/19 bis 1848), Phil. Diss. Ludwig-Maximilians-Universität München 2014, durchges., um einige Abb. gek. Online-Fassung, Univ.bibl. München 2015/16, ISBN 978-3-00-050740-3, https://edoc.ub.uni-muenchen.de/19647/, hier v. a. Kap. 2.
  • Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte. Seit 1789. Teil 1: Reform und Restauration. 1789 bis 1830. Durchgesehener Nachdruck der 2. verbesserten Auflage. Kohlhammer, Stuttgart u. a. 1990, ISBN 3-17-002501-5, S. 732–734.
  • Gerhard Lingelbach: Demagogenverfolgung. In: Albrecht Cordes, Heiner Lück, Dieter Werkmüller, Ruth Schmidt-Wiegand (Hrsg.): Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage. Band I, Schmid, Berlin 2008, ISBN 978-3-503-07912-4, S. 945–946.
  • Rudolf Stöber: Deutsche Pressegeschichte. Einführung, Systematik, Glossar. UVK Medien, Konstanz 2000, ISBN 3-89669-249-6, S. 133–135 (Reihe Uni-Papers 8).
  • Jürgen Wilke: 200 Jahre Karlsbader Beschlüsse. Zustandekommen, Inhalte, Folgen. Bremen 2019, ISBN 978-3-948077-00-6

Weblinks

Commons: Karlsbader Beschlüsse – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wikisource: Die Protokolle des Carlsbader Congresses von 1819 – Quellen und Volltexte
  • Karlsbader Beschlüsse – Universitätsgesetz (Originaltext)
  • Karlsbader Beschlüsse – Pressegesetz (Originaltext)
  • Karlsbader Beschlüsse – Untersuchungsgesetz (Originaltext)
  • Harald Lönnecker: Karlsbader Beschlüsse aus: Lexikon zu Restauration und Vormärz. Deutsche Geschichte 1815 bis 1848, hrsg. v. Andreas C. Hofmann, in: historicum.net. Geschichtswissenschaften im Internet (17. Juni 2011)
  • Andreas C. Hofmann: Schwere Gewitterwolken am politischen Horizont. Eine Einordnung der Karlsbader Beschlüsse in die bayerische Außenpolitik von 1815 bis 1820 Ursprünglich publiziert in: aventinus.geschichte.uni-muenchen.de, neu publiziert als: aventinus bavarica Nr. 7 (Winter 2006)
  • Jutta Duhm-Heitzmann: 31.08.1819 – Ende der „Karlsbader Konferenz“. WDR ZeitZeichen (Podcast).
  • Die Karlsbader Beschlüsse 1819 bei LeMO

Einzelnachweise

  1. Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Zweiter Band: Von der Reformära bis zur industriellen und politischen „Deutschen Doppelrevolution“ 1815–1845/1849. C.H. Beck, München 1987, S. 339.
  2. Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Zweiter Band: Von der Reformära bis zur industriellen und politischen „Deutschen Doppelrevolution“ 1815–1845/1849. C.H. Beck, München 1987, S. 337 ff.
  3. Vgl. hierzu Werner Bergmann: Tumulte ― Excesse ― Pogrome: Kollektive Gewalt gegen Juden in Europa 1789–1900. Göttingen 2020, ISBN 978-3-8353-3645-2, S. 180 f.
  4. Zitiert nach Eleonore Sterling: Judenhaß. Die Anfänge des politischen Antisemitismus in Deutschland (1815–1850). Frankfurt am Main 1969, S. 165.
  5. S. Jacob Katz: Die Hep-Hep-Verfolgungen des Jahres 1819. Berlin 1994, S. 72.
  6. Dieter Langewiesche: Europa zwischen Restauration und Revolution 1815–1849 (= Oldenbourg Grundriss der Geschichte. Bd. 13). 5. Auflage, Oldenbourg, München 2007, S. 60.
  7. Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Zweiter Band: Von der Reformära bis zur industriellen und politischen „Deutschen Doppelrevolution“ 1815–1845/1849. C.H. Beck, München 1987, S. 339 f.
  8. Rudolf Stöber: Deutsche Pressegeschichte. Einführung, Systematik, Glossar. Konstanz 2000, S. 134.
  9. Heinrich August Winkler: Der lange Weg nach Westen, Bd. 1: Deutsche Geschichte vom Ende des Alten Reiches bis zum Untergang der Weimarer Republik. C.H. Beck, München 2000, S. 88.
  10. Franziska Reiner: Die Mainzer Zentraluntersuchungskommission 1819 bis 1829 – Zum Dilemma einer ›supranationalen Polizeibehörde‹ I. aventinus nova Nr. 17, Winter 2009
  11. Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Zweiter Band: Von der Reformära bis zur industriellen und politischen „Deutschen Doppelrevolution“ 1815–1845/1849. C.H. Beck, München 1987, S. 340 f.
  12. H. Lönnecker (2011) (Memento des Originals vom 26. Juni 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2
  13. 22. März 1819 Demagogenverfolgung: Ein Attentat wird zum Anlass für die Verfolgung der Liberalen, auf preussenchronik.de
  14. Der Vormärz 1815-1848, auf planet-wissen.de
  15. Fritz Reuter: Plattdeutscher Bestsellerautor mit Humor, auf ndr.de
  16. Demagogenverfolgung, auf preussenchronik.de

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Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 16 Jul 2025 / 01:13

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Die Karlsbader Beschlusse waren das Resultat der Ministerialkonferenzen vom 6 bis 31 August 1819 im damals bohmischen Karlsbad das zum Kaisertum Osterreich gehorte Vertreter der einflussreichsten Staaten des Deutschen Bunds beschlossen dort repressive Obrigkeitsmassnahmen die sich gegen die deutsche Nationalbewegung und gegen liberale Forderungen nach Verfassung richteten Namentlich wurden die Burschenschaften verboten die Freiheit der Lehre an den Universitaten und die Meinungsfreiheit beschrankt und eine allgemeine Zensur eingefuhrt Demagogenverfolgung Die Karlsbader Beschlusse blieben bis zur Revolution von 1848 in Kraft Der Denker Club Anonyme Karikatur gegen die durch die Karlsbader Beschlusse eingefuhrte Zensur Auf dem Schild an der Wand steht Wichtige Frage welche heute bedacht wird Wie lange mochte uns das Denken wohl noch erlaubt bleiben HintergrundDie Konferenzen berieten uber Massnahmen zur Uberwachung und Bekampfung liberaler und nationaler Tendenzen im nachnapoleonischen Deutschland Als Kurort war die Stadt gut geeignet das geheime Treffen als eher zufallige private Zusammenkunft von Diplomaten und Ministern darzustellen und so vor den Augen der Offentlichkeit zu verbergen Die Beschlusse entstanden unter der Agide des osterreichischen Aussenministers und spateren Staatskanzlers Klemens Wenzel Lothar von Metternich Grundlage der Beschlusse war die am 1 August 1819 in der nordbohmischen Stadt Teplitz vereinbarte Teplitzer Punktation zwischen dem Kaisertum Osterreich und dem Konigreich Preussen Dabei war es Metternich nicht zuletzt darum gegangen eine preussische Verfassung zu verhindern wie sie Staatskanzler Karl August Furst von Hardenberg befurwortete Er streute Geruchte aus alle engeren Mitarbeiter Hardenbergs waren verkappte Demokraten oder gar aktive Teilnehmer an der Verschworung gegen den preussischen Thron Damit hatte er Erfolg Preussen erhielt erst 1848 eine eigene Verfassung Ermordung Kotzebues am 23 Marz 1819 Anlass fur die Karlsbader Beschlusse war die damals an verschiedenen deutschen Hofen vorherrschende Revolutionsangst Anlass und Rechtfertigung fur die Karlsbader Beschlusse war der Mord an dem Schriftsteller und russischen Generalkonsul August von Kotzebue am 23 Marz 1819 begangen vom Theologiestudenten und Erlanger Jenaer Burschenschafter Karl Ludwig Sand Weil Kotzebues Agententatigkeit fur den russischen Hof und seine restaurative Haltung allgemein bekannt war reagierten zahlreiche deutsche Intellektuelle mit gemischten Gefuhlen Der politische Mord wurde allgemein verworfen gleichzeitig sah man aber die Ursache in dem bestehenden Despotismus Der Publizist Joseph Gorres notierte verbreitet begegne eine Missbilligung der Handlung bei Billigung der Motive Auf der anderen Seite loste der Mord bei den Vertretern der Restauration eine wahnhafte Furcht vor einer unmittelbar bevorstehenden Revolution aus die absichtsvoll weiter geschurt wurde Der preussische Justizminister Karl Albert von Kamptz behauptete es gabe Gruppierungen in Deutschland die den klar und besonnen ausgesprochenen Zweck verfolgen mittels Vernichtung der bestehenden Regierung durch Verfuhrung der Jugend und des Volkes wenn notig durch Blut und Gewalt Deutschland in eine Republik zu verwandeln Davon konnte aber in Wahrheit keine Rede sein Hep Hep Krawalle ab dem 2 August 1819 Vier Tage vor Beginn der Karlsbader Konferenzen begannen in Wurzburg massive antijudische Ausschreitungen die sich in den folgenden Wochen auf uber 80 Stadte und Ortschaften im Deutschen Bund und uber seine Grenzen hinaus ausbreiteten Die Hep Hep Krawalle wurden von den Verhandlungsfuhrern in Karlsbad als revolutionare Umtriebe eingeschatzt Wahrend der Karlsbader Verhandlungen wurde deshalb in Mainz eine Untersuchungskommission eingesetzt die auch die Hintergrunde der Unruhen aufklaren sollte Metternich ausserte sich in einem Brief vom 14 August 1819 bezuglich der Krawalle Sobald sich Ausbruche der rohen Masse einmal in einem Staat gezeigt haben ist sonst keine Sicherheit vorhanden dass dieselben nicht zu jedem Augenblick und uber jeden anderen Gegenstand wieder entstehen konnten Die zeitgenossische Wahrnehmung der Regierungsbehorden dass hauptsachlich nationalistisch eingestellte Intellektuelle oder Burschenschafter Urheber der Krawalle waren gilt inzwischen als widerlegt da es sich bei den Hep Hep Krawallen vornehmlich um soziale durch die Judenemanzipation ausgeloste Proteste handelte Dennoch fuhrte die durch die Hep Hep Krawalle angeheizte Revolutionsangst dazu dass die Beschlusse schnell durchgesetzt und am 20 September 1819 in Frankfurt verabschiedet wurden Eine Erklarung hierfur gibt Jacob Katz Die Konferenz wurde am 6 August eroffnet und wahrend ihrer Sitzungen erhielt sie die Nachrichten uber die Ereignisse in Wurzburg und Frankfurt Damals waren noch keine Beschlusse in Bezug auf die Mittel gefasst worden die politische Unruhe zu zugeln Die Meinungen waren geteilt zwischen einer gewissen Liberalitat und einem scharfen Vorgehen Die Berichte uber die Angriffe auf die Juden bestarkten naturlich die letztere Richtung ZustandekommenIn dieser Atmosphare lud Metternich Vertreter der zehn grossten Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes zu einer Geheimkonferenz nach Karlsbad ein die vom 6 bis zum 31 August 1819 tagte In 23 langen Arbeitssitzungen stimmten die Delegierten den bereits in Teplitz beschlossenen Repressionsmassnahmen zu Keinen Erfolg hatte er allerdings mit seinem Versuch einer verfassungspolitischen Gleichschaltung der Bundesstaaten Zwar argumentierte sein Berater Friedrich von Gentz in mehreren Denkschriften mit den in Art XIII der Deutschen Bundesakte zugesagten landstandischen Verfassungen seien durchaus keine Reprasentativverfassung mit Volkssouveranitat gemeint sondern lediglich eine Mitwirkung der Landstande an der Steuerbewilligung wie sie in der Fruhen Neuzeit bestanden hatte Hiergegen wehrten sich die Vertreter Bayerns und Wurttembergs wo bereits moderne Verfassungen in Kraft waren Der bayerische Minister Maximilian Emanuel von Lerchenfeld notierte emport es zeige sich deutlicher als alles von welcher Seite revolutionare Umtriebe zu besorgen seien wer die bestehende Ordnung der Verhaltnisse umsturzen wolle namlich Metternich Der osterreichische Staatskanzler konnte daher nur die Repressionsmassnahmen gegen die echten und imaginierten Demagogen durchsetzen und leitete diese rasch der Frankfurter Bundesversammlung zu die sie am 20 September 1819 einstimmig verabschiedete Dieses Vorgehen verstiess in gleich mehreren Punkten gegen die Bundesakte weshalb es in der Forschung nachgerade als Bundes Staatsstreich bezeichnet wird Zum einen sah sie eine vierzehntagige Beratungsfrist fur jeden Antrag vor uber die Karlsbader Beschlusse wurde nur drei Tage lang beraten Dann bestimmte Art IV der Bundesakte dass die Bundesversammlung das alleinige Gremium zur Erarbeitung von Bundesbeschlussen sei Und schliesslich hatte Metternich gegen die Gleichberechtigung aller 41 Bundesmitglieder verstossen da zur Karlsbader Konferenz nur Vertreter von zehn von ihnen geladen worden waren All das anderte aber nichts daran dass die Beschlusse in Kraft traten InhaltDer Bundestag beschloss vier Gesetze die Exekutionsordnung das Universitatsgesetz das Pressgesetz Pressegesetz und das Untersuchungsgesetz Diese Gesetze bewirkten das Verbot der offentlichen schriftlichen Meinungsfreiheit und der Burschenschaften die Uberwachung der Universitaten die Schliessung der Turnplatze Turnsperre von 1820 bis 1842 die Zensur der Presse sowie Entlassung und Berufsverbot fur liberal und national gesinnte Professoren die ihre Einstellung ihren Schulern vermittelten Insbesondere das Pressegesetz ver oder behinderte die Verbreitung von Konzepten Ideen und Gedanken die damals aufruhrerisch waren aus heutiger Sicht aber als fortschrittlich bewertet werden Die zentrale Reglementierung sah vor dass alle Veroffentlichungen unter zwanzig Bogen d h 320 Seiten einer Vorzensur unterlagen umfangreichere Schriften mussten sich einer Nachzensur unterziehen Es wurde die Mainzer Zentraluntersuchungskommission eingefuhrt FolgenMit den Karlsbader Beschlussen wurde der Deutsche Bund wie Heinrich August Winkler schreibt ein Instrument zur Unterdruckung aller freiheitlichen und nationalen Bestrebungen Da es keine bundesrechtliche Pflicht zur gliedstaatlichen Veroffentlichung des Gesetzestextes gab wurde es in einigen Gliedstaaten nicht veroffentlicht und trat formal in diesen nicht in Kraft was z B in Kiel Quelle vieler Rechtsprobleme war Die Karlsbader Beschlusse griffen nicht nur in die Rechte der Gliedstaaten ein sondern auch in die unabhangige Akademische Gerichtsbarkeit die teilweise uber Jahrhunderte bestanden hatte Der Umsetzung der Karlsbader Beschlusse diente die Mainzer Zentraluntersuchungskommission Eine wesentliche Qualitat der Beschlusse besteht darin dass der Deutsche Bund eine Art Verfassungsschutz etablierte mit dem die Trager liberaler und nationaler Ideen als Demagogen aufgespurt und verfolgt wurden wie Hans Ulrich Wehler schreibt ein Reflex konservativer Verschworungstheorie Diese Demagogenverfolgung fand besonders intensiv im Konigreich Preussen und im Kurfurstentum Hessen statt Betroffen durch Verfolgung und Inhaftierung waren z B Ernst Moritz Arndt Karl Marx Heinrich Hoffmann von Fallersleben Hans Ferdinand Massmann Franz Lieber Christian Sartorius Georg Buchner Fritz Reuter Friedrich Ludwig Jahn Karl Theodor Welcker und Friedrich Gottlieb Welcker E T A Hoffmann der 1819 bis 1821 als Kammergerichtsrat selbst in der preussischen Immediat Kommission zur Ermittlung hochverraterischer Verbindungen und anderer gefahrlicher Umtriebe sass hat die Vorgangsweise der Behorden in seiner Erzahlung Meister Floh satirisch dargestellt Er bekam dadurch selbst Schwierigkeiten mit der Zensur und der Disziplinarbehorde In der Folge des Hambacher Festes wurde die Demagogenverfolgung 1832 noch einmal erneuert Erst mit der Deutschen Revolution 1848 49 wurden die Karlsbader Beschlusse vom Bundestag am 2 April 1848 wieder abgeschafft Die strikten Uberwachungs und Unterdruckungsmassnahmen fuhrten auch dazu dass die Welle der Hep Hep Krawalle im September rigide bekampft und im Oktober 1819 gebrochen wurde Zu den sogenannten Demagogenverfolgern gehorten Karl von Abel Heinrich von Prieser und Karl von Preuschen LiteraturManfred Brummer Staat kontra Universitat Die Universitat Halle Wittenberg und die Karlsbader Beschlusse 1819 1848 Bohlau Weimar 1991 ISBN 3 7400 0172 0 Eberhard Bussem Die Karlsbader Beschlusse von 1819 Die endgultige Stabilisierung der restaurativen Politik im Deutschen Bund nach dem Wiener Kongress von 1814 15 Gerstenberg Hildesheim 1974 ISBN 3 8067 0510 0 Zugleich Dissertation an der Universitat Munchen vom 1972 Andreas C Hofmann Deutsche Universitatspolitik im Vormarz zwischen Zentralismus Transstaatlichkeit und Eigenstaatlichkeitsideologien 1815 19 bis 1848 Phil Diss Ludwig Maximilians Universitat Munchen 2014 durchges um einige Abb gek Online Fassung Univ bibl Munchen 2015 16 ISBN 978 3 00 050740 3 https edoc ub uni muenchen de 19647 hier v a Kap 2 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte Seit 1789 Teil 1 Reform und Restauration 1789 bis 1830 Durchgesehener Nachdruck der 2 verbesserten Auflage Kohlhammer Stuttgart u a 1990 ISBN 3 17 002501 5 S 732 734 Gerhard Lingelbach Demagogenverfolgung In Albrecht Cordes Heiner Luck Dieter Werkmuller Ruth Schmidt Wiegand Hrsg Handworterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte 2 vollig uberarbeitete und erweiterte Auflage Band I Schmid Berlin 2008 ISBN 978 3 503 07912 4 S 945 946 Rudolf Stober Deutsche Pressegeschichte Einfuhrung Systematik Glossar UVK Medien Konstanz 2000 ISBN 3 89669 249 6 S 133 135 Reihe Uni Papers 8 Jurgen Wilke 200 Jahre Karlsbader Beschlusse Zustandekommen Inhalte Folgen Bremen 2019 ISBN 978 3 948077 00 6WeblinksCommons Karlsbader Beschlusse Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Wikisource Die Protokolle des Carlsbader Congresses von 1819 Quellen und Volltexte Karlsbader Beschlusse Universitatsgesetz Originaltext Karlsbader Beschlusse Pressegesetz Originaltext Karlsbader Beschlusse Untersuchungsgesetz Originaltext Harald Lonnecker Karlsbader Beschlusse aus Lexikon zu Restauration und Vormarz Deutsche Geschichte 1815 bis 1848 hrsg v Andreas C Hofmann in historicum net Geschichtswissenschaften im Internet 17 Juni 2011 Andreas C Hofmann Schwere Gewitterwolken am politischen Horizont Eine Einordnung der Karlsbader Beschlusse in die bayerische Aussenpolitik von 1815 bis 1820 Ursprunglich publiziert in aventinus geschichte uni muenchen de neu publiziert als aventinus bavarica Nr 7 Winter 2006 Jutta Duhm Heitzmann 31 08 1819 Ende der Karlsbader Konferenz WDR ZeitZeichen Podcast Die Karlsbader Beschlusse 1819 bei LeMOEinzelnachweiseHans Ulrich Wehler Deutsche Gesellschaftsgeschichte Zweiter Band Von der Reformara bis zur industriellen und politischen Deutschen Doppelrevolution 1815 1845 1849 C H Beck Munchen 1987 S 339 Hans Ulrich Wehler Deutsche Gesellschaftsgeschichte Zweiter Band Von der Reformara bis zur industriellen und politischen Deutschen Doppelrevolution 1815 1845 1849 C H Beck Munchen 1987 S 337 ff Vgl hierzu Werner Bergmann Tumulte Excesse Pogrome Kollektive Gewalt gegen Juden in Europa 1789 1900 Gottingen 2020 ISBN 978 3 8353 3645 2 S 180 f Zitiert nach Eleonore Sterling Judenhass Die Anfange des politischen Antisemitismus in Deutschland 1815 1850 Frankfurt am Main 1969 S 165 S Jacob Katz Die Hep Hep Verfolgungen des Jahres 1819 Berlin 1994 S 72 Dieter Langewiesche Europa zwischen Restauration und Revolution 1815 1849 Oldenbourg Grundriss der Geschichte Bd 13 5 Auflage Oldenbourg Munchen 2007 S 60 Hans Ulrich Wehler Deutsche Gesellschaftsgeschichte Zweiter Band Von der Reformara bis zur industriellen und politischen Deutschen Doppelrevolution 1815 1845 1849 C H Beck Munchen 1987 S 339 f Rudolf Stober Deutsche Pressegeschichte Einfuhrung Systematik Glossar Konstanz 2000 S 134 Heinrich August Winkler Der lange Weg nach Westen Bd 1 Deutsche Geschichte vom Ende des Alten Reiches bis zum Untergang der Weimarer Republik C H Beck Munchen 2000 S 88 Franziska Reiner Die Mainzer Zentraluntersuchungskommission 1819 bis 1829 Zum Dilemma einer supranationalen Polizeibehorde I aventinus nova Nr 17 Winter 2009 Hans Ulrich Wehler Deutsche Gesellschaftsgeschichte Zweiter Band Von der Reformara bis zur industriellen und politischen Deutschen Doppelrevolution 1815 1845 1849 C H Beck Munchen 1987 S 340 f H Lonnecker 2011 Memento des Originals vom 26 Juni 2013 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 22 Marz 1819 Demagogenverfolgung Ein Attentat wird zum Anlass fur die Verfolgung der Liberalen auf preussenchronik de Der Vormarz 1815 1848 auf planet wissen de Fritz Reuter Plattdeutscher Bestsellerautor mit Humor auf ndr de Demagogenverfolgung auf preussenchronik de Dieser Artikel ist als Audiodatei verfugbar source source Speichern 04 34 min 2 5 MB Text der gesprochenen Version 14 Januar 2008 Mehr Informationen zur gesprochenen Wikipedia Normdaten Werk GND 1255409401 GND Explorer lobid OGND AKS VIAF 4647165060238732740002

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