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Die Landesschülervertretung Hessen LSV Hessen ist die Interessenvertretung Schülervertretung von ca 850 400 Schülern die

Landesschülervertretung Hessen

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Landesschülervertretung Hessen
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Die Landesschülervertretung Hessen (LSV Hessen) ist die Interessenvertretung (Schülervertretung) von ca. 850.400 Schülern, die in Hessen eine weiterführende Schule besuchen. Die Arbeit der Landesschülervertretung ist in § 124 des Hessischen Schulgesetzes geregelt. Der Landesschülerrat wird in indirekter Wahl durch die Schüler des Landes bestimmt. Landesschulsprecher ist seit dem 24. Mai 2025 Laurenz Spies im Trio mit Ted Krämer und Luca Albert Dobrita als stellvertretende Landesschulsprecher.

Landesschülervertretung Hessen
Basisdaten
Vertretene Schüler ca. 850.400
Budget 89.500 Euro
Legitimation § 124 Hessisches Schulgesetz
Landesschulsprecher Laurenz Spies
Stellvertreter Ted Krämer; Luca Albert Dobrita
Vorstand Max Tischberger, Elton Maksutaj, Jan Schnorrenberger, Jakob Schad, Alina Korolenko, Edin Seiler, Sunena Akbar, Marvin Kruczek
Geschäftsführer Alex Lehmann,
Tom Rolle
Landesbeirat Sascha Apel
Landesschulbeirat Laurenz Spies,
Ted Krämer
Stand 10.06.2025
Adressen
Landesgeschäftsstelle Georg-Schlosser-Straße 16
35390 Gießen
Website www.lsv-hessen.de
Struktur
Zusammensetzung Landesschülerrat je ein Delegierter und Stellvertreter aus den 31 Kreisen und Städten sowie beratend die Kreis- und Stadtschulsprecher
Zusammensetzung Landesvorstand 3 gleichberechtigte Landesschulsprecher, 8 Landesvorstandsmitglieder, bis zu 3 Bundesdelegierte, 2 Landesschulbeiräte, bis zu 11 kooptierte Landesvorstandsmitglieder
Wahlen Landesvorstand indirekte Wahl durch Landesschülerrat
Bundesschülerkonferenz vertreten durch Maro Slomka, Ted Krämer und Ell Jonas

Organisationsstruktur

Die nach dem Hessischen Schulgesetz legitimierte Schülervertretung ist in drei Ebenen gegliedert, die Schulebene, Kommunalebene und die Landesebene, mit jeweils einem beschlussfassenden Gremium, dem Schülerrat, Kreis- oder Stadtschülerrat und dem Landesschülerrat und jeweils einem Vorstand. Die LSV Hessen ist Mitglied der Bundesschülerkonferenz.

Landesschülervertretung (LSV)

Landesschülerrat (LSR)

Der Landesschülerrat setzt sich aus den Landeschülerratsdelegierten aus den Landkreisen und Städten Hessens zusammen und ist das oberste beschlussfassende Gremium der hessischen Schülervertretung. Er entscheidet über bildungspolitische Belange der hessischen Schülerschaft.

Der LSR tritt in der Regel dreimal im Jahr zu einer dreitägigen Sitzung zusammen, in der Regel im November, im Februar und im Juni; wobei im November auf der konstituierenden Sitzung der Vorstand gewählt wird. Des Weiteren findet die meiste Zeit die Antragsberatung statt, wo über verschiedene Anträge diskutiert und abgestimmt wird. Die Anträge enthalten bildungspolitische Belange der Schülerschaft und werden i. d. R. von einem oder mehreren Kreis- oder Stadtschülerräten oder Landesvorstandsmitgliedern gestellt. Der Landesschülerrat vertritt dabei die gesamte hessische Schülerschaft. Der Landesvorstand, insbesondere der geschäftsführende Vorstand (Landesschulsprecher und Stellvertreter), ist für die Umsetzung und Repräsentation gegenüber dem Hessischen Kultusministerium, den Parteien und anderen bildungspolitischen Verbänden verantwortlich.

Landesvorstand (LaVo)

Dem Vorstand gehören ein Landesschulsprecher und zwei Stellvertreter, bzw. im Falle einer Hierarchiefreiheit, wie aktuell gültig, 3 Landesschulsprecher an, die gemeinsam den geschäftsführenden Vorstand bilden.

Für die Leitung der Ausschüsse der Landesschülervertretung wählt der Landesschülerrat 8 Ausschussvorsitzende, welche ein Stimmrecht innehaben.

Des Weiteren werden drei Bundesdelegierte gewählt, die die Landesschülervertretung bei der Bundesschülerkonferenz vertreten und für die Vernetzung mit anderen Bundesländern zuständig sind. Sie haben bei Landesvorstandsitzungen kein Stimmrecht.

Der Landesvorstand kann Schüler in den Landesvorstand kooptieren; diese arbeiten mit, haben jedoch kein Stimmrecht.

Der Landesvorstand, insbesondere der geschäftsführende Vorstand, ist für die Umsetzung der LSR-Beschlüsse und des Grundsatzprogrammes zuständig.

Des Weiteren entsendet der Landesschülerrat zwei Mitglieder in den hessischen Landesschulbeirat. Diese arbeiten ebenfalls im Vorstand mit, haben jedoch kein Stimmrecht.

Landesbeirat und Geschäftsführung

Der Landesvorstand wird von dem Landesbeirat unterstützt, der aus bis zu 5 Lehrern besteht, die vom LSR gewählt werden. Seit längerem ist dieser jedoch nur noch mit einem Lehrer besetzt. Ein Landesbeiratsmitglied ist für die Verwaltung der Kasse zuständig. Der Landesbeirat erhält Entlastungsstunden von seiner Tätigkeit als Lehrer, um in dieser Zeit seiner Tätigkeit als Landesbeirat nachzugehen.

Des Weiteren sind zwei Geschäftsführer für die LSV angestellt, die den Landesvorstand bei Formalem, Organisatorischem und Veranstaltungen unterstützen.

Kreisschülerrat (KSR) und Stadtschülerrat (SSR)

Der Kreis- bzw. Stadtschülerrat wählt neben seinem Vorstand, bestehend aus Kreis- bzw. Stadtschulsprecher, zwei Stellvertretern und bis zu 5 Beisitzern, einen Delegierten für den Landesschülerrat sowie einen Stellvertreter. Diese bilden zusammen den Landesschülerrat, vertreten dort und auch im Austausch mit anderen Kreisen und Städten sowie bei regionalen Treffen ihren Kreis bzw. ihre Stadt.

Der KSR oder SSR vertritt die Schüler auf Kreis- bzw. Stadtebene, vor allem gegenüber dem kommunalen Schulträger und dem Staatlichen Schulamt in die Schüler betreffenden Angelegenheiten, Schulentwicklung und Ähnlichem.

Schülervertretung an Schulen (SV)

Die Schüler wählen in ihren Klassen und Tutorenkursen einen Klassen- oder Kurssprecher sowie einen Stellvertreter. Diese bilden den Schülerrat, welcher zwei Delegierte sowie zwei Stellvertreter in den Kreis- oder Stadtschülerrat entsendet.

Die SV ist schulpolitisch aktiv, hat ein Stimmrecht in der Schulkonferenz und kann an den Gesamtkonferenzen (Konferenz aller Lehrer einer Schule) teilnehmen. Es kann bei richtungsweisenden Entscheidungen Einfluss genommen werden und jedem Fachtreffen beigewohnt werden.

Des Weiteren kann die SV Veranstaltungen für die Schüler veranstalten.

Haushalt

Der Landesschülervertretung Hessen steht seit 2016 ein Budget von 89.500 Euro aus Landesmitteln zu, der Haushaltsposten wurde um 10.000 Euro aufgestockt. Die Verwendung der Mittel steht im Ermessen der Landesschülervertretung, der LSR stellt dazu im Februar-LSR einen Haushaltsplan auf. 2018 gab es erstmals einen eintägigen Landesschülerrat im Januar, der nur der Verabschiedung des Haushaltes diente. Der Landesvorstand kann im Rahmen des Haushaltsplanes über die Mittel verfügen, ab einer Höhe von 2000 Euro muss der LSR jedoch zustimmen.

Die Haushaltsmittel werden für die Veranstaltungen der Landesschülerräte, Sitzungen des Landesvorstandes und dessen Referate und damit verbundene Fahrtkosten, sowie für bildungspolitische Kampagnen der LSV ausgegeben.

Es findet keinerlei Einflussnahme durch die Schulbehörden statt. Nachdem es zu Fehlern in der Buchführung kam und die Landesschülervertretung darauf hingewiesen wurde, behob sie diese Fehler. Dennoch ist am 1. Mai 2014 die Verwaltung der Projektmittel der Landesschülervertretung dem Schulamt Gießen durch das hessische Kultusministerium übertragen worden. Die Maßnahme war umstritten.

Landesschulsprecher

Landesschulsprecher
Zeitraum Name
Mai 2012 – Mai 2013 Laurien Wüst
Mai 2013 – November 2013 Melissa Jeckel
November 2013 – Mai 2014 Armin Alizadeh
Mai 2014 – Dezember 2015 Fevzije Zeneli
Dezember 2015 – Mai 2016 Svenja Appuhn
Mai 2016 – Mai 2017 André Ponzi
Mai 2017 – Mai 2018 Fabian Pflume
Mai 2018 – November 2018 Emilie Dilchert
November 2018 – Juni 2019 Johannes Strehler
Juni 2019 – November 2019 Tom Sohl
November 2019 – Januar 2021 Paul Harder
Januar 2021 – Juni 2021 Dennis Lipowski
Juni 2021 – Juni 2022 Jessica Pilz
Juni 2022 – Juni 2023 Mika Schatz
Juni 2023 – November 2023 Pia Rosenberg
November 2023 – Juni 2024 Gaston Liepach
Juni 2024 – November 2024 Pia Rosenberg
November 2024 - Mai 2025 Nele Vogel
Seit Mai 2025 (Im Amt) Laurenz Spies

Weblinks

  • Offizielle Website
  • Verordnung über die Schülervertretungen und die Studierendenvertretungen (Sch/StudVtrV HE)
  • Hessisches Schulgesetz
  • Konferenz Verordnung

Einzelnachweise

  1. Zahl der Schülerinnen und Schüler 2022/2023 um 1,9 % gestiegen. Abgerufen am 5. Juli 2023. 
  2. Hessisches Schulgesetz §124. Abgerufen am 25. Juli 2023. 
  3. Geschäftsführender Vorstand – Landesschüler*innenvertretung Hessen. Abgerufen am 1. Juli 2023 (deutsch). 
  4. Mitgliedsländer - Bundesschülerkonferenz. Abgerufen am 3. August 2022. 
  5. Stellungnahme der LSV Hessen zum Haushaltsentwurf 2016. Abgerufen am 1. Januar 2016. 
  6. : Landesschülervertretung Hessen. Finanzielle Entmachtung eines kritischen Gremiums? Radiobeitrag in: Deutschlandfunk. Campus und Karriere. 30. April 2014, abgerufen am 18. Juli 2014.
Schülervertretung in Deutschland

Länder:
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Gemeinsames Gremium zur Koordination: Bundesschülerkonferenz (Mitglieder sind kursiv markiert)

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 16 Jul 2025 / 15:32

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Die Landesschulervertretung Hessen LSV Hessen ist die Interessenvertretung Schulervertretung von ca 850 400 Schulern die in Hessen eine weiterfuhrende Schule besuchen Die Arbeit der Landesschulervertretung ist in 124 des Hessischen Schulgesetzes geregelt Der Landesschulerrat wird in indirekter Wahl durch die Schuler des Landes bestimmt Landesschulsprecher ist seit dem 24 Mai 2025 Laurenz Spies im Trio mit Ted Kramer und Luca Albert Dobrita als stellvertretende Landesschulsprecher Landesschulervertretung HessenBasisdatenVertretene Schuler ca 850 400Budget 89 500 EuroLegitimation 124 Hessisches SchulgesetzLandesschulsprecher Laurenz SpiesStellvertreter Ted Kramer Luca Albert DobritaVorstand Max Tischberger Elton Maksutaj Jan Schnorrenberger Jakob Schad Alina Korolenko Edin Seiler Sunena Akbar Marvin KruczekGeschaftsfuhrer Alex Lehmann Tom RolleLandesbeirat Sascha ApelLandesschulbeirat Laurenz Spies Ted KramerStand 10 06 2025AdressenLandesgeschaftsstelle Georg Schlosser Strasse 16 35390 GiessenWebsite www lsv hessen deStrukturZusammensetzung Landesschulerrat je ein Delegierter und Stellvertreter aus den 31 Kreisen und Stadten sowie beratend die Kreis und StadtschulsprecherZusammensetzung Landesvorstand 3 gleichberechtigte Landesschulsprecher 8 Landesvorstandsmitglieder bis zu 3 Bundesdelegierte 2 Landesschulbeirate bis zu 11 kooptierte LandesvorstandsmitgliederWahlen Landesvorstand indirekte Wahl durch LandesschulerratBundesschulerkonferenz vertreten durch Maro Slomka Ted Kramer und Ell JonasOrganisationsstrukturDie nach dem Hessischen Schulgesetz legitimierte Schulervertretung ist in drei Ebenen gegliedert die Schulebene Kommunalebene und die Landesebene mit jeweils einem beschlussfassenden Gremium dem Schulerrat Kreis oder Stadtschulerrat und dem Landesschulerrat und jeweils einem Vorstand Die LSV Hessen ist Mitglied der Bundesschulerkonferenz Landesschulervertretung LSV Landesschulerrat LSR Der Landesschulerrat setzt sich aus den Landeschulerratsdelegierten aus den Landkreisen und Stadten Hessens zusammen und ist das oberste beschlussfassende Gremium der hessischen Schulervertretung Er entscheidet uber bildungspolitische Belange der hessischen Schulerschaft Der LSR tritt in der Regel dreimal im Jahr zu einer dreitagigen Sitzung zusammen in der Regel im November im Februar und im Juni wobei im November auf der konstituierenden Sitzung der Vorstand gewahlt wird Des Weiteren findet die meiste Zeit die Antragsberatung statt wo uber verschiedene Antrage diskutiert und abgestimmt wird Die Antrage enthalten bildungspolitische Belange der Schulerschaft und werden i d R von einem oder mehreren Kreis oder Stadtschulerraten oder Landesvorstandsmitgliedern gestellt Der Landesschulerrat vertritt dabei die gesamte hessische Schulerschaft Der Landesvorstand insbesondere der geschaftsfuhrende Vorstand Landesschulsprecher und Stellvertreter ist fur die Umsetzung und Reprasentation gegenuber dem Hessischen Kultusministerium den Parteien und anderen bildungspolitischen Verbanden verantwortlich Landesvorstand LaVo Dem Vorstand gehoren ein Landesschulsprecher und zwei Stellvertreter bzw im Falle einer Hierarchiefreiheit wie aktuell gultig 3 Landesschulsprecher an die gemeinsam den geschaftsfuhrenden Vorstand bilden Fur die Leitung der Ausschusse der Landesschulervertretung wahlt der Landesschulerrat 8 Ausschussvorsitzende welche ein Stimmrecht innehaben Des Weiteren werden drei Bundesdelegierte gewahlt die die Landesschulervertretung bei der Bundesschulerkonferenz vertreten und fur die Vernetzung mit anderen Bundeslandern zustandig sind Sie haben bei Landesvorstandsitzungen kein Stimmrecht Der Landesvorstand kann Schuler in den Landesvorstand kooptieren diese arbeiten mit haben jedoch kein Stimmrecht Der Landesvorstand insbesondere der geschaftsfuhrende Vorstand ist fur die Umsetzung der LSR Beschlusse und des Grundsatzprogrammes zustandig Des Weiteren entsendet der Landesschulerrat zwei Mitglieder in den hessischen Landesschulbeirat Diese arbeiten ebenfalls im Vorstand mit haben jedoch kein Stimmrecht Landesbeirat und Geschaftsfuhrung Der Landesvorstand wird von dem Landesbeirat unterstutzt der aus bis zu 5 Lehrern besteht die vom LSR gewahlt werden Seit langerem ist dieser jedoch nur noch mit einem Lehrer besetzt Ein Landesbeiratsmitglied ist fur die Verwaltung der Kasse zustandig Der Landesbeirat erhalt Entlastungsstunden von seiner Tatigkeit als Lehrer um in dieser Zeit seiner Tatigkeit als Landesbeirat nachzugehen Des Weiteren sind zwei Geschaftsfuhrer fur die LSV angestellt die den Landesvorstand bei Formalem Organisatorischem und Veranstaltungen unterstutzen Kreisschulerrat KSR und Stadtschulerrat SSR Der Kreis bzw Stadtschulerrat wahlt neben seinem Vorstand bestehend aus Kreis bzw Stadtschulsprecher zwei Stellvertretern und bis zu 5 Beisitzern einen Delegierten fur den Landesschulerrat sowie einen Stellvertreter Diese bilden zusammen den Landesschulerrat vertreten dort und auch im Austausch mit anderen Kreisen und Stadten sowie bei regionalen Treffen ihren Kreis bzw ihre Stadt Der KSR oder SSR vertritt die Schuler auf Kreis bzw Stadtebene vor allem gegenuber dem kommunalen Schultrager und dem Staatlichen Schulamt in die Schuler betreffenden Angelegenheiten Schulentwicklung und Ahnlichem Schulervertretung an Schulen SV Die Schuler wahlen in ihren Klassen und Tutorenkursen einen Klassen oder Kurssprecher sowie einen Stellvertreter Diese bilden den Schulerrat welcher zwei Delegierte sowie zwei Stellvertreter in den Kreis oder Stadtschulerrat entsendet Die SV ist schulpolitisch aktiv hat ein Stimmrecht in der Schulkonferenz und kann an den Gesamtkonferenzen Konferenz aller Lehrer einer Schule teilnehmen Es kann bei richtungsweisenden Entscheidungen Einfluss genommen werden und jedem Fachtreffen beigewohnt werden Des Weiteren kann die SV Veranstaltungen fur die Schuler veranstalten HaushaltDer Landesschulervertretung Hessen steht seit 2016 ein Budget von 89 500 Euro aus Landesmitteln zu der Haushaltsposten wurde um 10 000 Euro aufgestockt Die Verwendung der Mittel steht im Ermessen der Landesschulervertretung der LSR stellt dazu im Februar LSR einen Haushaltsplan auf 2018 gab es erstmals einen eintagigen Landesschulerrat im Januar der nur der Verabschiedung des Haushaltes diente Der Landesvorstand kann im Rahmen des Haushaltsplanes uber die Mittel verfugen ab einer Hohe von 2000 Euro muss der LSR jedoch zustimmen Die Haushaltsmittel werden fur die Veranstaltungen der Landesschulerrate Sitzungen des Landesvorstandes und dessen Referate und damit verbundene Fahrtkosten sowie fur bildungspolitische Kampagnen der LSV ausgegeben Es findet keinerlei Einflussnahme durch die Schulbehorden statt Nachdem es zu Fehlern in der Buchfuhrung kam und die Landesschulervertretung darauf hingewiesen wurde behob sie diese Fehler Dennoch ist am 1 Mai 2014 die Verwaltung der Projektmittel der Landesschulervertretung dem Schulamt Giessen durch das hessische Kultusministerium ubertragen worden Die Massnahme war umstritten LandesschulsprecherLandesschulsprecher Zeitraum NameMai 2012 Mai 2013 Laurien WustMai 2013 November 2013 Melissa JeckelNovember 2013 Mai 2014 Armin AlizadehMai 2014 Dezember 2015 Fevzije ZeneliDezember 2015 Mai 2016 Svenja AppuhnMai 2016 Mai 2017 Andre PonziMai 2017 Mai 2018 Fabian PflumeMai 2018 November 2018 Emilie DilchertNovember 2018 Juni 2019 Johannes StrehlerJuni 2019 November 2019 Tom SohlNovember 2019 Januar 2021 Paul HarderJanuar 2021 Juni 2021 Dennis LipowskiJuni 2021 Juni 2022 Jessica PilzJuni 2022 Juni 2023 Mika SchatzJuni 2023 November 2023 Pia RosenbergNovember 2023 Juni 2024 Gaston LiepachJuni 2024 November 2024 Pia RosenbergNovember 2024 Mai 2025 Nele VogelSeit Mai 2025 Im Amt Laurenz SpiesWeblinksOffizielle Website Verordnung uber die Schulervertretungen und die Studierendenvertretungen Sch StudVtrV HE Hessisches Schulgesetz Konferenz VerordnungEinzelnachweiseZahl der Schulerinnen und Schuler 2022 2023 um 1 9 gestiegen Abgerufen am 5 Juli 2023 Hessisches Schulgesetz 124 Abgerufen am 25 Juli 2023 Geschaftsfuhrender Vorstand Landesschuler innenvertretung Hessen Abgerufen am 1 Juli 2023 deutsch Mitgliedslander Bundesschulerkonferenz Abgerufen am 3 August 2022 Stellungnahme der LSV Hessen zum Haushaltsentwurf 2016 Abgerufen am 1 Januar 2016 Landesschulervertretung Hessen Finanzielle Entmachtung eines kritischen Gremiums Radiobeitrag in Deutschlandfunk Campus und Karriere 30 April 2014 abgerufen am 18 Juli 2014 Schulervertretung in Deutschland Lander Baden Wurttemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Saarland Sachsen Sachsen Anhalt Schleswig Holstein Thuringen Gemeinsames Gremium zur Koordination Bundesschulerkonferenz Mitglieder sind kursiv markiert

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