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Die Stellung freigeborener Frauen im Alten Rom unterschied sich grundlegend von jener in anderen antiken Gesellschaften

Römische Frauen

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Die Stellung freigeborener Frauen im Alten Rom unterschied sich grundlegend von jener in anderen antiken Gesellschaften. Sie hatten mehr Möglichkeiten, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Denn ihr Leben fand nicht abseits der Öffentlichkeit statt, wie es beispielsweise im antiken Griechenland der Fall war. Viele Frauen im römischen Reich konnten ein recht unabhängiges Leben führen. Zwar waren Frauen nur eingeschränkt geschäftsfähig, doch unterschieden sie sich darin nicht von den meisten Männern. Anders als Männer besaßen Frauen jedoch keinerlei über ihre eigene Person hinausgehenden Rechte. Sie durften weder Vormund noch Bürge sein noch durften sie politische oder öffentliche Ämter bekleiden. Die Stellung einer Frau in der römischen Gesellschaft war zudem stark abhängig vom sozialen Rang ihrer Familie; Sklavinnen waren rechtlos.

Über Jahrhunderte behandelte die Geschichtswissenschaft beim Blick auf das Antike Rom nur die von Männern bestimmte Geschichte. Erst seit wenigen Jahrzehnten beschäftigt sich die Forschung auch gezielt mit der Rolle der Frauen in antiken Gesellschaften, seit der Frauengeschichte durch den Einfluss der Gender Studies wachsende Aufmerksamkeit geschenkt wird.

Wegen der schwierigen Quellenlage für die römische Frühzeit und der großen Veränderungen im sozialen und rechtlichen Bereich ab dem 3./4. nachchristlichen Jahrhundert, der Spätantike, behandelt dieser Artikel hauptsächlich die Lebenssituation der freien Frauen in Rom und Italien während der sogenannten „klassischen Antike“, der letzten beiden Jahrhunderte der Republik und der ersten beiden Jahrhunderte der Kaiserzeit.

Quellenlage

Schriftliche Quellen über das Leben römischer Frauen reichen bis ins 3. Jahrhundert v. Chr. zurück. Zu den frühsten Überlieferungen gehören Grabinschriften. Besonders aufschlussreich für die rechtliche Stellung der Frau im 1. vorchristlichen Jahrhundert ist dabei die sogenannte Laudatio Turiae, die Grabinschrift einer unbekannten Frau, deren Text eine Lobrede ihres Mannes auf seine verstorbene Gattin beinhaltet. Aus der späten Republik und der Kaiserzeit sind Biografien und Briefe erhalten geblieben. In der Geschichtsschreibung wurden Frauen jedoch meist nur am Rande erwähnt. Außerdem äußern sich Philosophen, wie Seneca, und andere Gelehrte über die Stellung der Frau. Für die Frühzeit Roms ist man dagegen allein auf archäologische Funde und Bezugnahmen in späteren Schriften angewiesen. Das gilt auch für die Ehe- und Vormundschaftsgesetze im Zwölftafelgesetz um 450 v. Chr. Das Geschichtswerk des Livius überliefert dagegen für die frühen Jahrhunderte hauptsächlich Mythen, in denen ein Ideal beschrieben wird, das kaum existiert hat.

Der verhältnismäßig geringe Bestand an schriftlichen Quellen, die über das Leben römischer Frauen Auskunft erteilen können, konzentriert sich auf die Frauen aus den Familien der Oberschicht. Frauen selbst haben nur wenige schriftliche Quellen hinterlassen. So befinden sich unter den in Ägypten gefundenen Oxyrhynchus-Papyri und den im Kastell Vindolanda am Hadrianswall gefundenen „Vindolanda-Tafeln“ auch Briefe von Frauen.

Rechtliche Stellung

Die Ansichten über die Stellung der römischen Frauen haben sich im letzten Jahrhundert stark gewandelt. In älteren Büchern wird ihre Stellung oft als völlig gleichberechtigt beschrieben, heute verweist man auf die Einschränkungen. Der Grund dafür liegt in der Entwicklung der letzten 100 Jahre in Bezug auf die Vorstellungen hinsichtlich der Frauenrechte. Verglichen nicht nur mit ihren griechischen Zeitgenossinnen, sondern auch mit den Frauen in Mittelalter und Neuzeit bis weit ins 20. Jahrhundert hinein, waren die Frauen der römischen Antike tatsächlich sehr frei und emanzipiert. Wirklich gleichberechtigt im heutigen Sinne waren sie aber keineswegs.

Entsprechend ihrer gesellschaftlichen Funktion als Ergänzung des Mannes reichte die rechtliche Aktionssphäre der Frauen kaum über ihre Person hinaus. Solange sie allein ihre eigenen Interessen vertraten, waren sie nur wenig eingeschränkt, für andere eintreten konnten sie jedoch kaum. Daran änderte auch die Gesetzgebung der Kaiserzeit nichts, die die Geschäftsfähigkeit von Frauen verbesserte: Frauen hatten keinen Anteil an den officia, den öffentlichen Pflichten und Aufgaben. Sie durften daher kein politisches Amt innehaben und hatten weder aktives noch passives Wahlrecht. Sie durften nicht adoptieren, bürgen, Vormund sein (außer eingeschränkt für ihre Kinder), nicht allein Anklage erheben, nicht als Geschworene vor Gericht auftreten und wurden durch unterschiedliche Gesetze beim Erben und Vererben benachteiligt. So war es nach der lex Voconia aus dem Jahre 169 v. Chr. verboten, dass Frauen aus der obersten Zensusklasse als Haupterben eingesetzt wurden.

Patria potestas

Solange ihr Vater lebte, galt eine römische Person unabhängig von Alter, Geschlecht und eventueller eigener Nachkommenschaft grundsätzlich erst einmal als nicht geschäftsfähig. Unter dieser väterlichen Verfügungsgewalt (patria potestas) standen Männer wie Frauen; auch Freigelassene waren der Patria potestas ihres ehemaligen Herren unterworfen. Wie Sklaven konnten alle unter väterlicher Gewalt Stehenden nur über das peculium, ein ihnen von ihrem Familienoberhaupt oder Vormund zugestandene Guthaben, frei verfügen. Ein rechtlicher Unterschied zwischen den Geschlechtern trat erst dann auf, wenn die Person aus der väterlichen Gewalt entlassen worden war. Dieses geschah durch dessen Tod oder die sogenannte Emanzipation, die Entlassung aus der väterlichen Gewalt (wörtlich: e: aus, manus: Hand, capere: nehmen). Ein Mann von mindestens 14 Jahren wurde durch diesen Akt völlig frei (sui iuris) und konnte selbst wieder patria potestas ausüben. Eine Frau dagegen wurde nur eingeschränkt geschäftsfähig. Sie benötigte einen tutor (Vormund) für alle Geschäfte. Weil die Frau in der manus-freien Ehe Mitglied ihrer väterlichen Familie blieb, durfte ihr Vormund nicht der eigene Ehemann oder Schwiegervater sein, wohl aber ein eigener Verwandter oder auch ein Freigelassener ihrer Familie. Sie durften auch nicht ohne Zustimmung ihres Vormundes ein Testament aufsetzen.

Eine Frau konnte auch niemals die Patria potestas über jemanden haben („mit einer Frau beginnt und endet ihre Familie“), daher auch niemanden adoptieren. Sie galt in der manus-freien Ehe rechtlich nicht einmal als verwandt mit ihren eigenen Kindern. Von ihrem Ehemann war die römische Frau dagegen selten abhängig, es sei denn, sie hatte eine Manusehe geschlossen, die jedoch seit der Zeit der römischen Republik kaum noch üblich war. In der Zeit der späten Republik erhielten Frauen mehr Freiheiten. So berief sich die in der Laudatio Turiae beschriebene, zur Zeit des Erbschaftsstreites noch unverheiratete Frau im 1. Jahrhundert v. Chr. darauf, dass sie nach dem Tod ihres Vaters unter keiner Potestas mehr stehe. Nach den Ehegesetzen des Augustus (Lex Iulia de maritandis ordinibus oder auch Lex Iulia et Papia), durfte eine Frau aber erst frei über ihr Vermögen verfügen, wenn sie mindestens dreimal geboren hatte. Dieses sogenannte Dreikindrecht sollte den Bevölkerungsrückgang stoppen und außerdem die alten Tugenden fördern und beschnitt deshalb das Erbrecht von Unverheirateten und Kinderlosen. Freigelassene oder italische Frauen benötigten mindestens vier Kinder, Frauen, die einem anderen Bürgerrecht angehörten, fünf. Kaiser Claudius erließ ein Gesetz, wonach die Vormundschaft nach dem Tod des Vaters nicht auf dessen Nachkommen überging, so dass eine Frau, deren Vater verstorben war oder sie aus der väterlichen Gewalt entlassen hatte, wie ein Mann frei von Patria potestas und geschäftsfähig war, soweit es sie selbst betraf. Sie war damit frei, sich zu verheiraten und scheiden zu lassen und über ihr Vermögen zu verfügen und es testamentarisch zu vererben. Nur für die Veräußerung von Vermögenswerten wie Immobilien und Sklaven brauchten sie einen Vormund, den sie selbst wählen durfte, um ihren Geschäften auctoritas zu verleihen.

Hochzeit und Eherecht

Die Verlobung und Eheschließung konnte sehr früh erfolgen, bei Mädchen aus der Oberklasse manchmal schon vor dem gesetzlichen Mindestalter von zwölf Jahren, während der Kaiserzeit allerdings meist erst bald vor dem 20. Geburtstag. Die Verheiratung einer Tochter bedeutete immer eine politisch-geschäftliche Verbindung mit der Familie des Schwiegersohnes. Der Arzt Soranos von Ephesos vertrat die Ansicht, dass die Hochzeit so bald wie möglich nach der Menarche stattfinden solle. Augustus’ Ehegesetze (lex Iulia et Papia) sahen vor, dass eine Frau mit 20 Jahren verheiratet und Mutter sein sollte. Eine Eheschließung war ohne das Einverständnis des pater familias unmöglich, die Zustimmung der Braut, vor allem wenn sie noch sehr jung war, war dagegen reine Formsache.

Zur Eheschließung gehörten verschiedene Rituale. Das wichtigste, rechtlich die Ehe begründende war die Heimführung, die domum deductio. Die Anwesenheit des Bräutigams war dabei nicht notwendig. Die Mitgift, die ihrem Mann nur für die Dauer der Ehe zur Verfügung gestellt wurde, wurde gewöhnlich in drei Raten an den Jahrestagen der Eheschließung gezahlt.

In der Frühzeit der Republik herrschte die Manusehe vor, bei der die Frau (und ihr Besitz) in die Rechtsgewalt (manus) des Mannes (oder dessen Vater) überging. In der neuen Familie nahm sie den Status einer Tochter ein und trug auch deren Familiennamen. Eine Manusehe konnte auf dreierlei Weise zustande kommen: durch einen symbolischen Kaufakt (coemptio), durch das Zusammenleben für ein Jahr, in dem die Frau nicht länger als drei Tage und Nächte hintereinander das Haus verließ (usus), oder durch das gemeinsame Opfern und Verzehren eines Opferkuchens in Anwesenheit eines Priesters (confarreatio). Die letzte Form erforderte die Einhaltung vieler Bräuche. So musste die Braut in einem weißen Kleid (tunica) aus Flanell heiraten und war in das Flammeum verhüllt. Eine Manusehe konnte nicht ohne Zustimmung des pater familias geschieden werden – aber durchaus ohne die Zustimmung der Eheleute. Eine Witwe (vidua – bezeichnete auch Geschiedene) einer Manusehe galt als eigene Rechtsperson (sui iuris), solange sie keine neue Manusehe schloss.

Ab dem 3. vorchristlichen Jahrhundert wurde die Manusehe mehr und mehr von der manus-freien Ehe abgelöst, bei der die Frau nicht mehr von ihrem Mann abhängig wurde, sondern weiterhin zu ihrer väterlichen Familie gehörte, solange sie mindestens drei Tage im Jahr sein Haus verließ. Die Frau blieb dabei Eigentümerin ihrer Mitgift und konnte unabhängig vom Ehemann Besitz erwerben und erben. Wenn sie die Reichere war, konnte sie ihren Mann finanziell unterstützen, wie es etwa Ciceros Ehefrau Terentia tat. Ihren Ehemann konnte sie allerdings nicht beerben und auch nur mit Zustimmung ihres Vormunds ihren eigenen Besitz an ihre Kinder vererben, da diese ja nicht zu ihrer väterlichen familia gehörten. Erst 178 n. Chr. erlaubte der Senat Frauen, ihr Vermögen an ihre Kinder zu vererben (senatus consultum Orphitianum). Sie konnte sich – mit Zustimmung ihres Vaters, wenn dieser noch am Leben war – jederzeit scheiden lassen, indem sie mit ihrem Besitz das Haus verließ. Ebenso leicht konnte sich der Mann durch Aussprechen der Scheidungsformel scheiden lassen.

Die Ehe musste standesgemäß sein. In der Frühzeit Roms waren Verbindungen zwischen Patriziern und Plebejern nicht erlaubt. Römern war es verboten, Nichtrömerinnen zu heiraten (und umgekehrt). Ehen mit Freigelassenen der ersten und zweiten Generation waren in der lex Iulia zumindest den Senatorenfamilien untersagt. Auch Soldaten und Sklaven konnten keine rechtsgültigen Ehen eingehen. Das Konkubinat war daher weit verbreitet. Kinder aus solchen Beziehungen galten als illegitim. Weil sie offiziell keinen Vater hatten, waren sie sui iuris, da die Mutter ja keine potestas über sie hatte. Selbst wenn die Eltern später rechtsgültig heirateten, konnten diese Kinder vor Justinian I. nur durch adrogatio legitimiert werden. War ein Elternteil kein römischer Bürger, was in den Provinzen vor der constitutio Antoniniana häufig vorkam, galten die Kinder nach der lex Minicia ebenfalls als peregrini – Fremde.

Verlor ein Partner das Bürgerrecht, sei es, weil er versklavt wurde, sei es weil er in die Verbannung geschickt oder wegen eines Kapitalverbrechens verurteilt wurde, war damit die Ehe automatisch aufgelöst. Da römischen Soldaten das Heiraten verboten war, wurden auch vorher geschlossene Ehen von Männern, die in die Legion eintraten, ungültig.

Siehe auch: Hochzeit (römische Antike)

Ehebruch

Die lex Iulia de adulteriis ist das erste uns überlieferte Gesetz über Sexualstraftaten. Ehebruch galt in der Zeit der Republik als ein Verbrechen nur der Frau. Der pater familias durfte eine unkeusche Tochter töten. Nach den augusteischen Ehegesetzen wurde Ehebruch der familiären Rechtsprechung entzogen. Der Ehemann musste sich scheiden lassen oder seine untreue Gattin und ihren Liebhaber anzeigen, wollte er nicht selbst als Zuhälter gelten. Eine betrogene Ehefrau dagegen konnte ihren Mann nicht anklagen. Sie konnte sich jedoch scheiden lassen und ihre Mitgift zurückfordern. Die Strafen für verurteilte Ehebrecher waren hart: Verlust eines Großteils des Vermögens und Verbannung. Verurteilte Frauen standen auf einer Stufe mit Prostituierten und verloren das Recht, vor Gericht als Zeuginnen aufzutreten, einen römischen Bürger zu heiraten und zu erben. Spätere Kaiser verschärften diese Gesetze noch, trotzdem waren Prozesse wegen Ehebruchs eher selten.

Sexuelle Belästigung oder Vergewaltigung wurde nur geahndet, wenn es freie Frauen betraf. Sklavinnen und Prostituierte hatten keine rechtlichen Ansprüche.

Scheidung und Witwenstand

In der römischen Frühzeit konnten nur Männer sich scheiden lassen, dies jedoch ausschließlich unter ganz bestimmten Voraussetzungen, wie beispielsweise Ehebruch oder Unfruchtbarkeit der Frau. In der römischen Tradition wird der erste Scheidungsfall auf das Jahr 230 v. Chr. angesetzt, als sich der Konsul Spurius Carvilius Ruga scheiden ließ, weil seine Frau unfruchtbar war. Gegen Ende der römischen Republik erlangten auch die Frauen in einer manus-freien Ehe das Recht, eine Scheidung zu beantragen. Ab dem 2. vorchristlichen Jahrhundert ging die Initiative zur Scheidung zunehmend von Frauen aus. In der Kaiserzeit wurde die Scheidung immer mehr zur gängigen Praxis. Die römische Religion kannte keine Vorschriften zur Verhinderung einer Scheidung.

Zur Auflösung einer Ehe genügte es, dass einer der Ehepartner vor Zeugen die Formel tuas res tibi habeto („nimm deine Sachen mit dir“) oder i foras („gehe aus meinem Haus“) aussprach. Diese Sätze konnten auch schriftlich festgehalten und dem Partner durch einen Freigelassenen überreicht werden. Kinder aus einer aufgelösten Ehe verblieben unter der väterlichen potestas, wuchsen jedoch oft bei ihrer Mutter auf. Da die meisten Ehen arrangiert waren, waren Scheidungen an der Tagesordnung, sei es, weil die beteiligten Familien kein Interesse mehr an der Verbindung hatten, sei es aus persönlichen Gründen. Jedoch verbot erst unter Mark Aurel ein Gesetz dem pater familias, eine glückliche Ehe aufzulösen.

Scheidung und Tod eines Partners einer manus-freien Ehe waren mit der Rückgabe (eines Teils) der Mitgift an die Frau bzw. an ihren pater familias verbunden. Mitgiftfragen nahmen einen breiten Raum im römischen Recht ein.

Männer durften unmittelbar nach dem Tod ihrer Frau wieder heiraten. Frauen mussten nach dem Tod ihres Mannes oder der Scheidung mindestens zehn Monate bis zu einer Wiederverheiratung warten; in den augusteischen Ehegesetzen wurde diese Frist auf zwölf Monate verlängert. Grund für diese Regelung war der Wunsch, im Falle einer Schwangerschaft der Witwe keine Zweifel aufkommen zu lassen, wer der Vater des Kindes sei – Mater semper certa est. Es wurde allerdings erwartet, dass bis zu einer neuen Eheschließung nicht mehr als 24 Monate vergingen, zumindest bei einer vidua im gebärfähigen Alter.

Namen

Bis ins zweite vorchristliche Jahrhundert trugen auch Frauen einen individuellen Vornamen (praenomen). In der Zeit der späten Republik wurde es üblich, Mädchen allein mit dem Namen ihrer Familie (gens) zu benennen. Bei mehreren Töchtern kamen Zusätze wie maior (= die ältere), minor (= die Jüngere) oder Tertia (= die Dritte) vor. Schloss eine Frau eine Manusehe, so nahm sie den Namen ihrer neuen Familie an, in der sie den Status einer Tochter einnahm. Gegen Ende der Republik ging man dazu über, auch Mädchen individuellere cognomina zu geben, wobei meist entweder die weibliche Form des väterlichen Cognomens (wie bei Iunia Torquata sowie den Schwestern Vipsania Agrippina und Agrippina der Älteren) oder die Namen mütterlicher Vorfahren benutzt wurden. So „erbte“ beispielsweise Iunia Lepida, die Tochter des Marcus Iunius Silanus Torquatus, den Namen ihrer Mutter Aemilia Lepida, während Claudia Antonia, die Tochter des Kaisers Claudius, nach ihrer Großmutter Antonia der Jüngeren benannt wurde. Innerhalb des Familien- und Freundeskreises erhielten natürlich auch Frauen individuelle Namen. Dafür spricht beispielsweise, dass die Tochter des Titus Pomponius Atticus in verschiedenen Quellen Caecilia, Pomponia oder Attica genannt wird. Auch Kosenamen wie Tulliola für Ciceros Tochter Tullia sind belegt. In der Kaiserzeit verließ man dieses starre System und wählte den Rufnamen frei, wie es bei den meisten im Römischen Reich lebenden Völkern üblich war.

Sklavinnen trugen die Namen, die ihre Herren ihnen gaben. Freigelassene behielten ihren Sklavennamen als cognomen neben dem Familiennamen dessen, der sie freigelassen hatte. Ebenso nahmen Neubürger den Gentilnamen dessen, der ihnen das Bürgerrecht zugestand, zusätzlich zu ihrem eigenen Namen an.

Gesellschaftliche Stellung

Im antiken Rom war die Teilung in Geschlechter keine Grundgegebenheit, sondern ein vom Recht konstruierter Gegenstand. Ehe und Familie galten als Grundpfeiler der res publica, des römischen Staats. Beide Geschlechter hatten ihre gesellschaftlichen Funktionen: Der Mann als pater familias war für den Fortbestand der Gesellschaft und der Familie zuständig, die Frau stand ihm als mater familias zur Seite. Ihre Hauptaufgabe war das Gebären von (männlichem) Nachwuchs.

Juristen wie Marcus Porcius Cato der Ältere und Cicero sahen Frauen im Anschluss an die Aristotelische Philosophie als den Männern von Natur aus untergeordnet an. Frauen besäßen einen beschränkten Verstand (Imbecillitas Mentis), einen unbeständigen Charakter (Levitas Animi) und seien Männern körperlich unterlegen (Infirmitas Sexus). Daraus leitete man die Notwendigkeit der Vormundschaft und der Ehe ab. In der neueren Forschung werden die Beschränkung der Rechte und Einflusssphäre der Frau als Schutz vor ihrer eigenen Unfähigkeit gedeutet.

Mater familias

Frauen hatten ihren Wert in der römischen Gesellschaft als Mütter. Mit der Eheschließung traten sie als matrona und mater familias („Frau des Hauses“) in den Mutter-Stand (matrimonium). Dabei war es gleichgültig, ob sie wirklich Kinder hatten. Zu ihren Aufgaben zählte man die Erziehung der Kinder, Aufsicht über die Haussklaven, das Spinnen von Wolle, das Weben von Stoffen und das Nähen von Kleidung für die Familie. In armen Familien kamen Hausarbeiten wie Putzen, Spülen, Einkaufen und Kochen hinzu. In wohlhabenderen Haushalten waren Sklaven und Sklavinnen für diese als sehr niedrig geltenden Arbeiten zuständig.

Die matrona, die Ehefrau des römischen Bürgers und Mutter seiner Kinder, war eine Autoritätsperson für die Familie, verwaltete Haus und Hof und hatte bezüglich ihrer Tugend ein gesellschaftliches Vorbild zu sein. Zu ihren Pflichten gehörten die Teilnahme an privaten und öffentlichen Kulten. Auch gab es diverse Kulte wie den der Bona Dea, die verheirateten Frauen vorbehalten waren.

Der Rang einer Frau war abhängig vom Range ihres Vaters und nach der Hochzeit vom Range ihres Ehemanns. Die Ehefrauen der Senatoren genossen wie ihre Männer gewisse Vorrechte: Sie durften Purpurstreifen auf ihrer Kleidung tragen und Wagen in der Stadt benutzen. Heiratete eine Frau aus der Oberschicht einen Mann niedrigeren Standes, verlor sie ihren Status. Bis ins 3. Jahrhundert waren Eheschließungen zwischen den Ständen daher selten.

Weibliche Tugenden

Da die gesellschaftliche Rolle die römische Frau auf die Mutterrolle beschränkte, wurde von der römischen Matrona ursprünglich verlangt, dass sie möglichst unsichtbar – domiseda = im Haus sitzend – blieb. Sie sollte dem Haushalt ihres Mannes im Einklang mit den traditionellen Tugenden der Bauerngesellschaft der römischen Frühzeit Einfachheit, Sparsamkeit, Ehrlichkeit und Frömmigkeit vorstehen. Dazu kam als spezifisch weibliche Tugend Keuschheit (pudicitia), als deren Symbol die Verarbeitung von Wolle (lanificium) galt. Daher sind auf vielen Grabsteinen von Frauen ein Korb mit Wolle und ein Stuhl abgebildet. Als besonders keusch galt die sogenannte Univira, die in erster Ehe verheiratete Frau und die nicht wieder verheiratete Witwe. Es gehörte sich auch nicht, dass Frauen in öffentlichen Reden mit Namen genannt wurden. Dass Caesar öffentliche Begräbnisfeierlichkeiten für seine Tante und seine Frau abhielt, galt als ungewöhnlich.

Als leuchtendes Vorbild aus der Frühzeit wurde Lucretia verehrt, die Selbstmord beging, ehe sie durch ihre Vergewaltigung Schande über ihre Familie brachte. Mädchen wurden daher zur Selbstdisziplin erzogen und sollten wie junge Ehefrauen stets unter Aufsicht stehen. Es wurde als tugendsam angesehen, wenn eine junge Ehefrau, nachdem sie dreimal geboren hatte, enthaltsam lebte.Plutarch verfasste ein eigenes Werk De Mulierum Virtutibus – Über die Tugenden der Ehefrauen. Die Frauen der Oberschicht standen im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit. Cornelia, die Mutter der Gracchen, Livia Drusilla, Agrippina die Ältere und Octavia Minor wurden als Vorbilder verehrt, weil sie dem Idealbild entsprachen. Frauen, die sich nicht ihrer Rolle fügten, wurde von der zeitgenössischen Geschichtsschreibung oft auch ein unmoralischer Lebensstil und unweibliches Verhalten vorgeworfen.

Kindheit und Ausbildung

Während bei Knaben am 9. Tag nach der Geburt dies lustricus durch Reinigungsopfer und Namensgebung gefeiert wurde, fand dieses Fest bei Mädchen bereits am 8. Lebenstag statt, weil man annahm, dass Mädchen sich schneller entwickelten. Ob freigeborene Mädchen wie Jungen eine bulla als Schutzamulett trugen oder eine lunula, einen mondförmigen Metallanhänger, der sie unter den Schutz der Diana stellen sollte, ist nicht eindeutig zu belegen.

In der Kindheit spielten römische Mädchen mit Puppen und anderem Spielzeug. Von ihren Müttern lernten sie, den Haushalt zu führen. Doch seit der Zeit der späten Republik ist in Quellen auch davon die Rede, dass Mädchen öffentliche Grundschulen besuchten, in denen Lesen, Schreiben und Rechnen gelehrt wurde. Ob Mädchen auch höhere Schulen besuchen konnten, in denen ein grammaticus die Schüler in die römische und griechische Grammatik und Literatur, Geschichte, Philosophie, Geographie, Arithmetik und Geometrie einführte, ist unbekannt, ebenfalls, wie viele Mädchen zur Schule gingen. Immerhin konnten recht viele Frauen, auch aus den niedrigeren Rängen, lesen und schreiben, wie die Frau des Fleischers auf einem Relief, die die Abrechnung für das Geschäft macht, oder die kleine Magnilla, deren Grabstein sie als super annos docta – über ihr zartes Alter von sieben Jahren hinaus im Unterricht fortgeschritten – beschreibt.

Frauen aus den niedrigeren Schichten lernten oft einen Beruf, den sie ausübten, oder sie arbeiteten in den Handwerksbetrieben ihrer Männer mit, waren als Händlerinnen für Lebensmittel, Kleidung und Kosmetik tätig oder betrieben Garküchen. Auch in der Textilmanufaktur arbeiteten viele Frauen. Sklavinnen wurden oft für eine bestimmte Aufgabe ausgebildet und konnten als Freigelassene mit dieser Tätigkeit Geld verdienen. Während Musikerinnen und Schauspielerinnen unter dem Generalverdacht der Prostitution standen und daher schlecht angesehen waren, galt eine künstlerische Ausbildung für Mädchen durchaus als angemessen. Plinius der Ältere erwähnt in seiner Naturgeschichte mehrere berühmte Malerinnen. Auch werden Frauen der Oberschicht für ihr Lyraspiel gelobt.

Was die Mädchen aus der Oberschicht lernten, darüber schweigen die Quellen weitgehend. Während ihre Brüder durch Rhetorikunterricht auf ihre spätere Karriere vorbereitet wurden, war ihr einziges Ziel eine für die Familie vorteilhafte Eheschließung, und da sie meist früh heirateten, war ihr Unterricht in öffentlichen Schulen oder bei Privatlehrern viel früher beendet als bei Jungen, es sei denn, dass ihr Ehemann ihre weitere Ausbildung förderte. Der stoische Philosoph Musonius vertrat allerdings die Ansicht, dass Töchter wie Söhne unterrichtet werden sollten, da der Philosophieunterricht zur Förderung der Tugend diene.

Nur einige wenige gebildete Frauen, die sich auch mit Philosophie und Literatur beschäftigten, sind wie Cornelia Metella oder die Rednerinnen Hortensia, die Tochter des berühmten Redners Quintus Hortensius Hortalus, und Maesia Sentia namentlich bekannt.Tullia wurde von ihrem Vater Cicero als doctissima – höchstgelehrte Gesprächspartnerin geschätzt. Ansonsten kommt das Attribut docta (gelehrt) für Frauen kaum vor. Die puella docta, das „gelehrte Mädchen“ in Ovids Liebesliedern, hatte eher einen ähnlich anrüchigen Ruf wie die als Blaustrumpf bezeichnete studierte Frau im 19. Jahrhundert. Beispielsweise stellte Sallust Sempronias griechische Bildung in direkten Zusammenhang mit ihrem (angeblich) unmoralischen Lebenswandel. Die Kenntnis der griechischen Philosophie scheint aber im 2. Jahrhundert auch für Frauen modisch gewesen zu sein. So unterstellte Lukian reichen Frauen, dass sie sich ihre Privatlehrer nur hielten, um ihre vorgebliche Bildung zur Schau zu tragen. Mit Sulpicia der Älteren und Sulpicia der Jüngeren sind nur zwei römische Dichterinnen namentlich bekannt, die lateinische Gedichte schrieben. Im altertümlichen äolischen Dialekt des Griechischen schrieb Iulia Balbilla, die Hofpoetin der Kaiserin Vibia Sabina.

Ein ähnliches Ritual für das Ende der Kindheit wie das feierlichen Anlegen der toga virilis, der schlichten weißen Toga, die das Erreichen der Volljährigkeit symbolisierte, gab es für Mädchen nicht. Stattdessen beinhaltete das Hochzeitsritual, dass der Venus Spielzeug geopfert wurde.

Ehe

→ Hauptartikel: Ehe im Römischen Reich

Römische Mädchen, besonders aus den Oberschichten, heirateten sehr früh. Quellen sowohl aus Rom als auch aus den römischen Provinzen, vor allem aus Ägypten, belegen einen großen Prozentsatz von verheirateten Frauen im Teenageralter, teilweise sogar noch unter dem unter dem offiziellen Heiratsalter. Das im frühen Kaiserreich gesetzlich festgelegte Heiratsalter von zwölf Jahren galt allerdings nur für die Töchter römischer Bürger und wurde auch dort häufig unterschritten. Dabei wurde die Ehe wohl auch vollzogen, wenn die Braut noch nicht die Menarche erreicht hatte. Die Sitte, ganz junge Mädchen zu verheiraten, breitete sich im ganzen Römischen Reich aus.

Wenn es für beide die erste Ehe war, war der Bräutigam meist zehn Jahre älter. War er bereits verwitwet oder geschieden, konnte es zu weit größeren Altersabständen kommen. Bei einer zweiten oder dritten Ehe hatte die erwachsene vidua bei der Wahl ihres nächsten Ehepartners mehr Mitspracherecht, und das Alter der Partner näherte sich einander an, oder sie nahm sogar einen jüngeren Mann, wie Fabia, über die Cicero spottete, dass sie zwanzig Jahre lang dreißig war, als sie mit dem Mittzwanziger Dolabella verheiratet war.

Als Ehefrau nahm sie den Rang einer matrona ein, der uneingeschränkten Hausherrin. Erstmals konnte sie am sozialen Leben teilnehmen und trug Verantwortung. Mater familias war sie ursprünglich nur, wenn sie durch die Manusehe mit einem pater familias verheiratet war.

Im Alltag verband Eheleute oft wenig. Der Mann ging seinen Geschäften nach, während die Frau sich um die Familie (familia – schloss alle zum Haushalt gehörenden Personen mit ein) und das Haus (domus) kümmerte, was die Verwaltung seines gesamten Besitzes mit einbeziehen konnte, auch wenn die Ehepartner in einer manus-freien Ehe getrennte Kassen führten und der Mann der Frau gegenüber nicht zum Unterhalt verpflichtet war. Es kam durchaus vor, dass sie ihm Geld aus ihrem Vermögen lieh – und es zurückforderte, wenn der Haussegen schief hing.

Die eheliche Treue galt zwar als Ideal, doch hatten – zumindest Schriftstellern wie Sueton zufolge – Frauen der Oberschicht, deren Ehen hauptsächlich aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen geschlossen und aufgelöst wurden, oft außereheliche Beziehungen. Einen besonders schlechten Ruf hatte in diesem Zusammenhang Valeria Messalina, die dritte Frau des Claudius. Trotzdem sprechen viele Grabinschriften von Zuneigung. Valerius Maximus berichtet von einer Göttin Viriplacia, an die sich Eheleute wandten, um Streitschlichtung zu bitten.

Mutterschaft

Mutterschaft erhöhte den Status einer Frau, besonders wenn ihre Söhne es zu Ansehen gebracht hatten. Innerhalb der Familie galt sie als Respektsperson. In der manus-freien Ehe galten Mütter nicht als direkte Verwandte ihrer Kinder. Agnaten, zwischen denen eine automatische Erbfolge bestand, waren allein die väterliche Verwandtschaft. Die Mutter und ihre Familie galten als cognati – blutsverwandt, doch ohne die aus der Verwandtschaft resultierenden rechtlichen Folgen. Die Rechte von Müttern waren daher nicht institutionell verankert, sondern nur Gewohnheitsrecht. Die meisten Frauen, von denen berichtet wird, dass sie großen Einfluss für und auf ihre Kinder hatten, waren Witwen, deren Kinder als Unmündige schon sui iuris waren. Bedingt durch den häufig großen Altersabstand zwischen den Ehepartnern, kamen recht viele Frauen, wenn sie das Kindbett überlebten, in diese Situation. Da römische Frauen im Gegensatz zu Frauen im griechischen Kulturbereich nicht auf die Frauenräume ihres Hauses beschränkt waren, konnten sie ihre Beziehungen nutzen, um die Karriere ihrer Söhne zu fördern und für ihre Töchter vorteilhafte Ehen zu schließen. Cornelia, die Mutter der Gracchen, und Caesars Mutter Aurelia galten als besonders lobenswerte Beispiele engagierter Mütter. Mütter hatten jedoch keine potestas über ihre Kinder, konnten also keinen Gehorsam erzwingen.

Stillen galt zwar als tugendhaft, trotzdem übergaben viele römische Mütter, die es sich leisten konnten, ihre Neugeborenen einer Amme. Es war nicht ungewöhnlich, dass Kinder zumindest ihre frühe Kindheit (infantia – das Alter, in dem das Kind noch nicht sprechen kann) in der Obhut von Sklaven oder freigelassenen Pflegeeltern verbrachten. Antike Schriftsteller kritisierten diese Praxis. Tacitus beispielsweise betonte in seiner Germania, dass die germanischen Frauen ihre Kleinkinder selbst stillten und versorgten. Trotzdem und trotz der hohen Kindersterblichkeit beweisen Grabinschriften und Briefe eine enge emotionelle Bindung zu Kleinkindern. Auch die Amme blieb oft bis zum hohen Alter eine wichtige Person für ihren ehemaligen Schützling. Weniger als Zärtlichkeit galt die Beaufsichtigung der Kinderpflege und eine gute Erziehung schon in der frühesten Kindheit als Aufgabe der Mutter. Damit unterschied sich ihre Rolle nicht sehr von der des Vaters, wenn auch der Einfluss des Vaters höher bewertet wurde.

Teilnahme am öffentlichen Leben

Im Gegensatz zu den griechischen Frauen, von denen ein in die Frauenräume zurückgezogenes Leben erwartet wurde, nahm die römische Frau am öffentlichen Leben teil. Am politischen Leben durfte sie dagegen nicht teilnehmen: Frauen konnten sich zwar öffentliche Reden von der Rostra auf dem Forum Romanum oder bei Gerichtsveranstaltungen anhören, waren aber nicht zum Comitium oder zur Curia zugelassen.

Berufstätigkeit

Auch wenn viele Frauen, genauso wie ein großer Teil Männer, nur eingeschränkt geschäftsfähig waren, gingen viele einem Beruf nach. Fassbar ist dies häufig nur durch Grabinschriften. Besonders angesehen waren Ärztinnen und Hebammen. Bekannt sind aber auch Handwerkerinnen, besonders wenn sie Luxusgüter herstellten wie die Goldstickerin Sellia Epyre, die ihren Laden an der Via Sacra in Rom betrieb, und die Goldschmiedin Pompeia Helena, die für Kaiser Augustus arbeitete. Aus Ostia sind auch Inhaberinnen von Manufakturen, Händlerinnen und Gastwirtinnen bekannt. Frauen arbeiteten auch als Musikerinnen wie die monodiaria (= Solosängerin) Heria Thisbe, auf deren Grabstein Siege bei verschiedenen Wettbewerben vermerkt sind, oder Schauspielerinnen. Professionelle Musikerinnen und Schauspielerinnen standen allerdings unter dem Generalverdacht der Prostitution und waren daher schlecht angesehen.

Freizeitgestaltung

Im Gegensatz zu den griechischen Sitten, wo sich die Hausfrau den Gästen ihres Mannes nicht zeigte, traten Frauen auch als Gastgeberinnen bei Festmählern auf. Beim Essen im Triclinium lagen die Frauen ursprünglich nicht auf Liegen, sondern saßen an der freien Tischseite auf Stühlen. Es wurde von ihnen erwartet, dass sie sich nicht in die Gespräche der Männer einmischten. Gingen die Männer nach der Mahlzeit zum Trinken über, verabschiedeten sich die anständigen Frauen. Bei offiziellen Festen feierten Männer und Frauen meist getrennt.

Öffentliche Thermen und Bäder hatten entweder unterschiedliche Öffnungszeiten oder getrennte Räume für Frauen und Männer. Im Theater und Amphitheater saßen Frauen ursprünglich bei den Männern. Nach den Bestimmungen des Augustus durften sie nur noch in den obersten Rängen sitzen, wo auch Sklaven und Nichtbürger ihre Plätze hatten. Allein Vestalinnen und Mitglieder der kaiserlichen Familie hatten das Recht auf Plätze in den vorderen Reihen. Erhaltene Spottgedichte lassen darauf schließen, dass römische Frauen und Mädchen einen ähnlichen Starkult um die Gladiatoren und Wagenlenker veranstalteten wie heutige Groupies.

Dirnen und Kurtisanen

→ Hauptartikel: Prostitution in der Antike

Die Prostitution war eine strikt durchorganisierte Branche. Während der späten Kaiserzeit gab es etwa 45 Bordelle allein in Rom, wobei sie größtenteils an Friseursalons oder Bäder angegliedert waren. Der Großteil der Dirnen waren ausländische Sklavinnen, die auf gesonderten Märkten gehandelt wurden. Alle Prostituierten (lupae, scorta, meretrices) waren polizeilich bei den Ädilen, die die Oberaufsicht über die Bordelle führten, registriert. Es gab auch selbstständige Dirnen, die sich ihre Kunden in zwielichtigen Stadtvierteln suchten. Meistens konnte man sie an ihrer grellen Kleidung, der übertrieben aufgetragenen Schminke sowie am Parfüm schon von Weitem erkennen. Übrigens heißt es in der Gründungsgeschichte Roms, dass Romulus und Remus von einer Wölfin aufgezogen wurden. Möglicherweise ein gewagtes Wortspiel, denn die Wölfin hieß genauso wie die Dirne lupa.

Vor dem Gesetz waren auch die freien Prostituierten „anständigen“ Frauen gegenüber benachteiligt. Sklavinnen besaßen ohnehin keinerlei Rechte. Frauen aus den obersten Gesellschaftsklassen nutzten gelegentlich die Möglichkeit, sich als Prostituierte registrieren lassen, um damit einer Anklage wegen Ehebruchs zu entgehen, ehe dies gegen Ende des 1. Jahrhunderts n. Chr. verboten wurde.

Eine Kurtisane war eine Dirne für längere Zeit; sie wurde von demselben Mann oft über viele Jahre hinweg ausgehalten. Da sie somit auch die Begleitung ihres „Liebhabers“ bei diversen Veranstaltungen darstellte, musste sie weitere Voraussetzungen erfüllen. So waren Verstand und Geist genauso unabdingbar wie ein gepflegtes, elegantes und reizvolles Äußeres. Viele Männer, die die finanziellen Möglichkeiten hatten, zahlten ihrer Kurtisane sogar eine eigene Wohnung mit einem Sklaven, der neben der Arbeitserleichterung auch zur Überwachung dienen sollte. Nicht selten stürzten sich junge Männer nicht wegen einer politischen Karriere, sondern wegen eines Mädchens in Schulden. Weil nur wenige Ehen Liebesehen waren und die Keuschheit einer Ehefrau nicht nur tugendhaft, sondern bei der hohen Müttersterblichkeit auch lebensrettend war, wurden die Konkubinen oft von den Ehefrauen ausgewählt. Selbst Livia versorgte Augustus mit jungen Mädchen, die er deflorierte.

Frauen und Politik

Auf Grund ihrer fehlenden Rechte im öffentlichen Raum konnten Frauen nur indirekt, zum Beispiel über männliche Familienmitglieder, politischen Einfluss nehmen. Schon ihre Abstammung konnte sich förderlich auf die Karriere ihres Ehemannes auswirken, denn mit einer Ehe wurden Beziehungen zwischen Familien geknüpft und Bündnisse geschlossen. Sie selbst war dabei eher Unterpfand als selbstbestimmte Person. Als matrona eines Patrons konnte sie aber zugegen sein, wenn er frühmorgens seine Klienten begrüßte, und nachmittags seine Gäste empfangen, sich am Gespräch beteiligen und ihren Einfluss spielen lassen. Wenn ihr Mann abwesend war, konnte sie ihn sogar vertreten und in seinem Namen verhandeln. Doch blieb sie dabei stets im inoffiziellen, privaten Raum. Politische Mitwirkung von Frauen ist daher nur von einzelnen Persönlichkeiten bekannt wie Porcia und Servilia, Frau und Mutter des Caesarmörders Marcus Iunius Brutus, von denen berichtet wird, dass sie an Beratungen der Verschwörer teilnahmen. Von Servilia heißt es zudem bei Cicero, dass sie ankündigte, den Beschluss des Senats, der ihrem Schwiegersohn Cassius das wenig ansprechende Amt der Getreideversorgung zugeteilt hatte, zu revidieren. „Für Cicero schien dies eine Selbstverständlichkeit zu sein.“ Eine Ausnahme in der Zeit der Republik war Fulvia, die ihren ersten Mann Publius Clodius Pulcher aktiv unterstützte und später als Gattin des Triumvirn Marcus Antonius an den Proskriptionen mitwirkte und sich sogar in militärischen Angelegenheiten wie dem Perusinischen Krieg engagierte. Ihre Gegner sprachen ihr dafür die Weiblichkeit ab.

Nur von wenigen einfachen Frauen ist politisches Handeln bekannt, am häufigsten durch Beteiligung am Wahlkampf, wie Wahlparolen an pompejischen Wänden verraten. Dass sich an der Pisonischen Verschwörung im Jahr 65 auch Frauen beteiligten, ist Tacitus eine besondere Erwähnung wert. Epicharis, eine Freigelassene, wurde verhaftet, als sie versuchte, die Offiziere der Flotte in Misenum gegen Nero aufzuhetzen, verriet aber selbst unter der Folter die Verschwörer nicht, sondern erhängte sich an ihrem Busenband, eine Tapferkeit, die Tacitus gegenüber der Feigheit angesehener Männer umso mehr preist.

Widerstand gegen Sondersteuern

Direkte Teilnahme am politischen Geschehen war selten möglich. Nur zwei Fälle aus der Republikzeit sind bekannt, in denen reiche Frauen sich zusammenschlossen, um sich gegen eine gegen reiche Matronen gerichtete Sondersteuer zu wehren: Livius berichtet von einer Demonstration der Frauen 195 v. Chr. zur Aufhebung der Lex Oppia, die 215 v. Chr. das Tragen von Schmuck und teuren Stoffen zugunsten von Finanzierung des Krieges gegen Karthago verbot. Als wieder Frieden und Wohlstand herrschten, wollten die reichen Frauen sich nicht länger von einem Kriegsgesetz Beschränkungen auferlegen lassen. Der Censor Marcus Porcius Cato der Ältere empörte sich über diese Einmischung der Frauen in die Politik:

„Es trieb mir geradezu die Scham- und Zornesröte ins Gesicht, als ich mich auf dem Weg hierher durch die Menge von Frauen drängen musste – römische Matronen treiben sich auf den Straßen herum, statt zu Hause zu bleiben, und sprechen wildfremde Männer an. … Wo soll das hinführen? Anstand und Sitte, ja die Ordnung des Staates ist in Gefahr! Und es geht gar nicht nur um dieses eine Gesetz – um es ganz deutlich zu sagen: Die Frauen begehren Freiheit, ja Willkür, völlige Unabhängigkeit in allem; sie wollen euch Männern gleich sein, und dann haben sie alsbald auch die Herrschaft über euch! Und passt nur auf: Wenn ihr den Luxuswünschen eurer Frau nicht nachgebt, dann wird es bald ein anderer tun – sie sind ja nun gewohnt, fremde Männer um etwas zu bitten!“

Der Volkstribun Lucius Valerius verteidigte die Frauen unter Verweis auf den Raub der Sabinerinnen:

„Öffentliche Auftritte von römischen Frauen gehören zu den Ruhmestaten unserer Geschichte. Haben sich die Frauen nicht tapfer dazwischen geworfen, als Römer und Sabiner sich mitten in Rom eine Schlacht lieferten? Sind sie nicht hinausgezogen vor die Stadt und haben die feindlichen Volsker unter Coriolan zum Abzug bewogen? Und als die Gallier Rom erobert hatten, gaben die Frauen einmütig all ihren Schmuck, um das Lösegeld aufzubringen. Und man braucht doch nicht zu befürchten, dass der römische Staat in Anarchie versinkt, wenn ein Gesetz, das aus der Not geboren war, als Hannibal vor den Toren stand, nun wieder abgeschafft wird. Sollen die Männer Purpurgewänder tragen, sollen fremde Frauen in Rom mit dem Wagen fahren dürfen, und unsere Frauen nicht? Sie wollen ja gar keine Anarchie – ihr sollt durchaus eure Stellung in der Familie behalten, aber ihr solltet auch die Interessen der Frauen vertreten, sie nicht in Abhängigkeit halten und lieber Väter und Ehegatten heißen wollen als Herren. Je stärker ihr seid, desto maßvoller müsst ihr eure Macht ausüben.“

Das Gesetz wurde rückgängig gemacht.

Im Jahr 42 v. Chr. wurde Hortensia, die Tochter eines berühmten Redners, von den Frauen ausgewählt, um vor den Triumvirn gegen eine einseitige Besteuerung des Landbesitzes von Frauen zur Finanzierung des Bürgerkrieges zu sprechen. Auch in diesem Fall hatten die Matronen Erfolg.

Frauen des Kaiserhauses

In der Kaiserzeit erlangten die Kaiserinnen und Kaisermütter zum Teil erheblichen Einfluss. Schon Augustus wurde von seiner Ehefrau Livia Drusilla beraten. Der Titel Augusta, den als erste Livia, allerdings erst in Augustus’ Testament, verliehen bekam, unterstreicht die Bedeutung der Frauen der Kaiserfamilien. Die „First Lady“ hatte jedoch eher repräsentativ-zeremonielle Aufgaben und keine offizielle und direkte politische Macht. Tacitus und andere Schriftsteller sahen in diesem Einfluss der kaiserlichen Frauen auf Kosten des Senats jedoch einen Systemfehler des Prinzipats. Stärker noch als in der Zeit der Republik bestand die Rolle der Frauen der kaiserlichen Familien darin, Machtansprüche zu sichern, oft, indem sie wie Augustus’ Tochter Iulia mit einem potentiellen Nachfolger verheiratet wurden.

Agrippina die Ältere, die ihren Mann Germanicus auf allen seinen Reisen begleitete, übernahm in einer Notlage einmal das Kommando über die Truppen und unterdrückte eine Meuterei, was ihr nach Tacitus den Neid des Tiberius einbrachte und anscheinend auch den Unwillen einiger Soldaten wie Aulus Caecina Severus, der 21 n. Chr. ein altes Gesetz erneuert haben wollte, das Provinzbeamten verbot, ihre Frauen in die Provinz mitzunehmen, obwohl es zu dieser Zeit schon längst Sitte war, dass die Statthalter und ihre Untergebenen sich von ihren Frauen begleiten ließen, um nicht jahrelang von ihnen getrennt zu sein. Im Kastell Vindolanda am Hadrianswall sind Schreibtäfelchen erhalten geblieben, die über die Lebensumstände der dort Stationierten unterrichten, unter anderem eine Geburtstagseinladung von Claudia Severa, der Frau des Kommandanten des benachbarten Kastells, an Sulpicia Lepidina, die Frau des Kommandanten von Vindolanda. Nach dem Tod ihres Mannes kämpfte Agrippina für die Ansprüche ihrer Söhne auf den Kaiserthron. Damit befand sie sich in Konkurrenz zu ihrer Schwägerin Livilla. Da beide eine große Anhängerschaft besaßen, drohte der Streit, die Stabilität des Kaiserhauses und letztlich des ganzen Staates zu gefährden.

Auch andere Frauen des Kaiserhauses legten ihren Ehrgeiz dahinein, ihren Sohn auf den Kaiserthron zu setzen. Agrippina die Jüngere schmiedete zu diesem Zweck erfolgreich Intrigen und schreckte auch nicht vor Mord zurück, damit Nero anstelle von Britannicus Claudius’ Nachfolger wurde. Ihr Plan, selbst zu herrschen, scheiterte jedoch, weil sie keine Verbündeten fand. Zu Beginn des 3. Jahrhunderts erkämpfte Julia Maesa, der Schwester der Julia Domna, die mit Kaiser Septimius Severus verheiratet gewesen war, mit ihrer Tochter Julia Soaemias – sogar mit persönlichem Einsatz auf dem Schlachtfeld –, ihrem minderjährigen Enkel Elagabal den Kaiserthron. Ob sie wirklich an seiner statt regierten, wie die Historia Augusta beschreibt, scheint heute eher zweifelhaft. Als abzusehen war, dass Elagabal durch sein exzentrisches Benehmen scheitern würde, baute sie den Sohn ihrer zweiten Tochter Julia Mamaea, den erst dreizehnjährigen Severus Alexander, zum Nachfolger auf. Julia Mamaea regierte elf Jahre gemeinsam mit ihrem Sohn und begleitete ihn auch auf die Feldzüge gegen die Sassaniden. 235 wurden beide von wütenden Soldaten ermordet, weil sie den Soldaten nicht genug Donativa zahlten. Der Historiker Herodian machte für Severus Alexanders Scheitern die Kaisermutter verantwortlich.

Claudia Antonia, die Tochter des Kaiser Claudius, beteiligte sich an der Pisonischen Verschwörung.

Religionsausübung der römischen Frauen

Allen Lebensbereichen und -abschnitten waren im antiken Rom Gottheiten und kultische Handlungen zugeordnet. Obwohl die häuslichen Rituale von paterfamilias beherrscht wurden, hatten Frauen sowohl vor dem Hausaltar als auch in der öffentlichen Religion kultische Aufgaben wahrzunehmen. Wie jeder Römer seinen individuellen genius besaß, hatte die Römerin ihre iuno, die zusammen mit den Haus- und Totengeistern, den lares, penates und manes, an einem Schrein im Haus verehrt wurde. Zur Hochzeit gehörten unabhängig von der rechtlichen Form diverse Bräuche. Auch in die Begräbnisriten waren die Frauen unter anderem als Klageweiber mit eingebunden.

Von vielen öffentlichen Riten waren Frauen dagegen ausgeschlossen, da diese eng mit den officia verbunden waren, an denen Frauen nicht teilnehmen durften. Auch die großen römischen Göttinnen wie Ceres, Flora und Pomona wurden von männlichen Flamen repräsentiert. Zudem durften Frauen bis auf wenige Ausnahmen nicht opfern. Das Verbot, zu schlachten, zu mahlen und unvermischten Wein (temetum) zu trinken, das Plutarch erwähnt, bezieht sich vermutlich auf den Ausschluss der Frauen vom Opferdienst, da das Schlachtopfer mit mola – Opfermehl bestäubt wurde und ein Trankopfer aus unvermischtem Wein bestand. Bis auf einige Ausnahmen wie die Vestalinnen brachten Frauen bei ihren Kulthandlungen nur unblutige Opfer wie Blumen und Milch dar. Livia als opfernde Priesterin des männlichen Gottes Divus Augustus stellte im Kaiserkult eine Ausnahme dar.

Frauenkulte

Die Schutzgöttin der Frauen war Juno. Ihre Beinamen bezeugen, dass sie im gesamten Frauenleben wirkte: Iuno Soraria ließ die Brüste des pubertierenden Mädchens schwellen, als Flounia stand sie den Frauen in der Menstruation bei, als Pronuba bei der Hochzeit und als Lucina bei der Entbindung. Auch andere Göttinnen galten im Leben der Frauen als wichtig. Dazu zählte Venus in ihrer Funktion als Fruchtbarkeits- und Liebesgöttin, der eine Braut vor der Hochzeit ihre Puppe opferte. Concordia und Mater Matuta waren für das harmonische Familienleben zuständig, Fortuna Muliebris (= das Glück der Ehefrauen) für die pudicitia, die eheliche Treue, und Fortuna Virgo (= die Jungfrau Fortuna) für die Hochzeit. Die Tempel dieser Göttinnen in Rom ließ die erste Kaisergattin Livia im Zusammenhang mit den Ehegesetzen ihres Mannes Augustus renovieren. Besonders der Bereich Empfängnis, Schwangerschaft und Geburt bezog sich auf zahlreiche Gottheiten, von denen hier nur einige genannt werden sollen. Um sich dem Schutz dieser Götter zu versichern, mussten diverse Riten befolgt werden. Bei den Lupercalien beispielsweise ließen sich verheiratete Frauen, die sich Kinder wünschten, von den nackten Priestern des Faunus mit Riemen aus der Haut der geopferten Tiere schlagen. In der Schwangerschaft wandten sich die Römerinnen an die Fruchtbarkeitsgöttin Diana, an Alemonia, die das Ungeborene gedeihen ließ, an Nona und Decima, die Göttinnen des neunten und zehnten Monats, die für den richtigen Zeitpunkt der Geburt sorgten, an Egeria, die Hervorbringende, und an Carmenta für eine leichte Geburt. Die Neugeborenen vertrauten sie Levana und Cunina, der Göttin der Säuglinge, an.

Zugleich war jede Religionsausübung abhängig vom sozialen Status. An den offiziellen Frauenkulten, soweit sie nicht die Abschnitte im Leben der Frau betrafen, nahmen fast nur in erster Ehe verheiratete Matronen mit Kindern teil. Nur univirae durften die Statuen der Mater Matuta und der Pudicitia berühren. Letztere wurde von Patrizierinnen und Plebejerinnen getrennt verehrt, nachdem eine Patrizierin, die wegen ihrer Ehe mit einem Plebejer von der Kultausübung ausgeschlossen worden war, in ihrem Haus einen eigenen Schrein für die Pudicitia plebeia errichtete. Ein Kult, der nur den matronae aus den einflussreichsten Familien zugänglich war, war der der Bona Dea. Seine Riten waren geheim, so dass das Eindringen des als Frau verkleideten Clodius 62 v. Chr. einen Skandal auslöste. Zu diesem Fest versammelten sich die Matronen in einem Privathaus, wo eine Sau geopfert, ein Opfermahl verzehrt und unvermischter Wein getrunken wurde, der in einem als „Milch“ etikettierten Honigtopf ins Haus der jeweiligen Gastgeberin und Leiterin der Feier gebracht wurde. „Alle Quellen zeigen diesen Kult als eine ‚verkehrte Welt‘, in der die Frauen die Rolle der Männer übernehmen.“

Priesterinnen

Auch die weiblichen Gottheiten wurden fast nur von männlichen Priestern vertreten. Priesterliche Rollen in den traditionellen römischen Kulten übernahmen Frauen meist nur fallweise wie die jeweilige Gastgeberin im Kult der Bona Dea oder Claudia Quinta, die von den matronae als pudicissima femina (= keuschste Frau) 204 v. Chr. ausgewählt wurde, um neben Publius Cornelius Scipio Nasica die Magna Mater in Rom zu empfangen.

Die Ehefrau des Flamen Dialis, die er nach dem Ritus der confarreatio geheiratet haben musste, hatte als Flamina Dialis oder Flaminica eigene kultische Aufgaben an der Seite ihres Mannes. Nur gemeinsam mit ihr konnte der Priester die Vollkommenheit der Gottheit repräsentieren. Starb sie, verlor ihr Witwer sein Amt. Mit dem weniger bekannten Ämtern des Rex sacrorum und der Regina sacrorum war es vermutlich ähnlich.

Einen besonderen Status besaßen die Vestalinnen, die Priesterinnen der Vesta, einer der ältesten römischen Gottheiten. Ihre Aufgabe war es, das Feuer im Tempel der Vesta am 1. März feierlich zu entzünden und das ganze Jahr über niemals ausgehen zu lassen. Außerdem waren sie für die Herstellung des Opfermehls (mola) zuständig, ohne das kein Opfer stattfinden konnte. Da das Feuer der Vesta als Symbol politischer Stabilität verstanden wurde, genossen die Vestalinnen gegenüber anderen Frauen eine Anzahl von Privilegien. So waren sie die einzigen Frauen, die in der Öffentlichkeit von einem Liktor begleitet wurden und bei Veranstaltungen wie Wagenrennen auf den für die Senatoren reservierten Plätzen in der ersten Reihe sitzen durften. Mit dem Eintritt in die Priesterschaft traten sie aus der patria potestas ihrer väterlichen Familie aus und hatten auch als unverheiratete Frauen den Status einer matrona oder vidua inne, mussten aber mindestens dreißig Jahre lang Jungfrau bleiben. Danach durften sie sich einen Mann suchen, was jedoch selten geschah. Eine nachweislich unkeusche Vestalin wurde bei lebendigem Leibe begraben, ihr Liebhaber vom Pontifex Maximus öffentlich zu Tode gepeitscht.

Nichtrömische Kulte

In vielen ab der Zeit der späten Republik zuwandernden orientalischen Mysterienkulte wie dem der Kybele und der Isis waren Frauen mit Männern gleichberechtigt, weshalb sich viele Frauen diesen Kulten anschlossen. Von dem unter Soldaten beliebten Mithraismus waren Frauen dagegen ausgeschlossen.

Seit dem 3. Jahrhundert v. Chr. wurden in Rom die Bacchanalien als Nachahmung der griechischen Dionysien gefeiert. Ursprünglich waren sie ein reines Frauenfest, bei dessen Ritualen Alkohol – Bacchus wurde unter anderem als Gott des Weines verehrt – und vermutlich auch halluzinogene Drogen konsumiert wurden. Im Laufe der Zeit schlossen sich auch Männer dem Kult an. Aus den Ritualen wurden zunehmend enthemmte Orgien. 186 v. Chr. erging ein Senatsbeschluss, der die Teilnahme am Kult unter so strenge Aufsicht stellte, dass es einem Verbot gleichkam. Trotzdem breitete sich der Kult in der Kaiserzeit über das ganze Reich aus. In Gallien verbreitet war der Matronenkult. Auch das Christentum fand anfangs wegen seiner Lehre von der Gleichheit von Männern und Frauen vor Gott mehr Anhänger unter den Frauen, wie zahlreiche Zeitzeugen belegen. Wenigstens im Frühchristentum konnten Frauen religiöse Ämter wahrnehmen. Plinius der Jüngere berichtete von ministrae,Röm 16,7 EU erwähnt die Apostelin Junia.

Frauenmedizin

Die Gynäkologie galt bereits in der Medizin der Antike als eigenständiger Fachbereich. Das Corpus Hippocraticum enthielt vier Bücher über Frauenkrankheiten (De mulierum affectibus I–III und De virginum morbis), außerdem einige über Embryologie, Früh- und Neugeborene. Die wichtigste (erhaltene) Schrift eines in Rom praktizierenden Arztes ist die Gynaikia des Soranos von Ephesos. Sein Lehrbuch für Hebammen ist nur in einer Bearbeitung von 500 n. Chr. überliefert. Die Hebamme, die oft zugleich Frauenärztin war, war ein zunehmend anerkannter Frauenberuf. Reiche Frauen in der Kaiserzeit beschäftigten persönliche Hebammen in ihrem Haushalt, wie durch diverse Grabinschriften belegt ist.

Der weibliche Körper

Die Gebärmutter wurde für ein im Körper frei bewegliches Organ gehalten. Nur durch regelmäßigen Geschlechtsverkehr oder Schwangerschaft würde sie an ihrem Platz gehalten. Soranus empfahl aus diesem Grunde, nach der Menarche nicht lange mit der Eheschließung zu warten. Sonst wandere der Uterus durch den Körper und verursache Schmerzen und Krankheiten. Diese Wanderungen würden durch ein Ungleichgewicht im Körper verursacht. So könne Überanstrengung einen Gebärmuttervorfall verursachen, weil die Gebärmutter aus dem überhitzten Körper ins Kühle fliehe.

Die Menstruation wurde als Ablaufen des im weicheren weiblichen Körper überschüssigen Bluts angesehen. Die schwangere und säugende Frau brauche das Blut zur Ernährung des Kindes. Ansonsten würde es Krankheiten verursachen. Trat die Menarche nicht wie gewöhnlich im 14. Lebensjahr auf, hielten manche Ärzte eine Eheschließung für die geeignete Therapie. Andere empfahlen, den Eintritt der Menarche durch die Verstärkung oder Vermeidung körperlicher Aktivität zu beeinflussen. Für pubertierende Mädchen, die noch nicht verheiratet werden sollten, wurde eine fettarme Diät empfohlen, um die körperliche Reife zu verzögern.

Ob der Samen der Frau zur Empfängnis beitrug, war nicht unumstritten. Soranus sah in der Gebärmutter allein den Ort, an dem der Samen des Mannes fertiggestellt wird.Galenos, der hundert Jahre später in Rom praktizierte, kannte bereits die Funktion der Eierstöcke und wusste, dass sich männliche und weibliche Samen vermischen müssen. Für die Zeugung eines Jungen bzw. Mädchens wurden diverse Verhaltens- und Ernährungsempfehlungen gegeben.

Krankheiten und ihre Therapie

Da man glaubte, alle Körperöffnungen seien miteinander verbunden, galt als Therapie gegen Uterusprolaps und anderes, den Uterus durch vor die Nase gehaltene Wohlgerüche nach oben zu locken. Pessare waren allerdings auch bekannt. Krankheiten wie die Hysterie, die man mit einer Aufwärtsbewegung der Gebärmutter in Verbindung brachte, sollten durch mit Wohlgerüchen getränkten Wollbäuschen, die man in die Vagina einführte, geheilt werden.

Entzündungen der weiblichen Geschlechtsorgane behandelte man bevorzugt durch Salben und Zäpfchen. Chirurgische Eingriffe wurden nur im äußersten Notfall vorgenommen. Doch wurden wohl auch schon Gebärmutterentfernungen erfolgreich durchgeführt und die Rekonstruktion des Hymens praktiziert.Fehlgeburten waren häufig. Sowohl medizinische Literatur als auch Geräte wie Vaginal-Spekula, die in Pompeji gefunden wurden, lassen darauf schließen, dass auch Ausschabungen vorgenommen wurden, um deren Risiken man aber auch wusste.

Geburtshilfe

Auch die Geburt selbst war ein hohes Risiko. Inschriften belegen eine erhöhte Sterblichkeit bei Frauen zwischen fünfzehn und dreißig Jahren. So waren beispielsweise die in den Calixtus-Katakomben begrabenen Frauen im Durchschnitt mit 23 Jahren gestorben. Soranus kritisierte in diesem Zusammenhang die Verheiratung zu junger Frauen, deren Gebärmutter noch nicht voll entwickelt sei. Auch die Neugeborenen- und Säuglingssterblichkeit war sehr hoch: Etwa die Hälfte der Kinder erreichte nicht den zweiten Geburtstag.

Bei der Entbindung wurde ein Geburtsstuhl verwendet, wie er auf dem Grabstein der Hebamme und Ärtzin Scribonia Attice in Ostia abgebildet ist.

Geburtenkontrolle

Die nicht zuletzt aufgrund der hohen Säuglingssterblichkeit niedrige Lebenserwartung von etwa 22 Jahren erforderte eine hohe Fertilitätsrate von fünf bis sechs Kindern pro Frau. Es war bekannt, dass Stillen die Empfängnisbereitschaft herabsetzte, weshalb manchen Mütter, wie Plutarch bereichtete, ihre Neugeborenen Ammen übergaben, um eine schnellere erneute Schwangerschaft zu ermöglichen.

Obwohl Fruchtbarkeit als eine der Haupttugenden der Frauen galt, Geburt und Erziehung der Kinder als ihre Hauptaufgabe angesehen wurden und Kinderlosigkeit ein Scheidungsgrund war, waren nicht nur Prostituierte an Empfängnisverhütung interessiert. Auch Frauen der Oberschicht praktizierten neben Enthaltsamkeit diverse Methoden wie mit Öl oder Honig bestrichene Diaphragmen oder Schwämme. Ihre Geburtenrate war so niedrig, dass Juvenal spottete: „Doch liegt im goldenen Bett kaum eine Gebärende. So viel können die Künste, so viel nutzt das Gemische von jener Medizin, die sie unfruchtbar zu machen und Menschen im Leib zu töten vermag.“Augustus erließ Gesetze zur Steigerung der Geburtenrate wie das sogenannte Dreikindrecht. Spätere Kaiser wie Nerva und Trajan alimentierten italische Kinder.

Der Fötus galt bis zur Geburt als Teil des mütterlichen Körpers. Obwohl der Eid des Hippokrates die Ärzte ermahnte, keine Mittel zur Abtreibung zu verwenden, war der Schwangerschaftsabbruch erlaubt, sofern der Ehemann oder Vater der Frau zustimmte. Ärzte rieten dabei, es zuerst mit körperlicher Anstrengung zu versuchen, ehe man Tränke oder Zäpfchen einsetzte. Vor der Benutzung scharfer Werkzeuge, wobei die Gefahr für die Frau selbst umzukommen, recht hoch war, warnten sie. Häufig wurden unerwünschte Kinder ausgesetzt. Dabei entschied allein der pater familias, ob ein Neugeborenes in die Familie aufgenommen wurde. Wenn eine Mutter eigenmächtig ihr Neugeborenes tötete oder aussetzte, galt das als Mord. Die Kinderaussetzung war so gewöhnlich, dass sich die Römer über andere Völker wunderten, die alle ihre Kinder behielten.

Mode

Kleidung

Im Großen und Ganzen unterlag die Mode über die Jahrhunderte keinen großen Weiterentwicklungen, wobei zwischen den Schnitten der Kleidung für Männer und Frauen sowieso kein großer Unterschied herrschte. Als Hauptkleidungsstück trug die Römerin eine tunica. Freigelassene, Sklavinnen und Mädchen hatten nur dieses Kleidungsstück, das bei Frauen gewöhnlich länger war als bei Männern.

Wo früher noch das ricinium, ein einfacher quadratischer Umhang, über Schultern und Haupt drapiert wurde, schlang die Frau sich später die palla, einen sehr breiten rechteckigen Schal, der bis zu den Knien reichte, um Schulter und Kopf. In späterer Zeit wurde dieser Überwurf an der rechten Schulter mit einer verzierten Brosche (fibula) befestigt.

Die stola, ursprünglich vestis longa (= langes Kleid) genannt, war ein lose fallendes Gewand mit kimonoartigen Ärmeln, welches bis auf den Boden reichte, in der Taille und manchmal auch unter den Brüsten durch Gürtel gestrafft wurde und über der die palla getragen wurde. Sie war der matrona, der freigeborenen, mit einem römischen Bürger verheirateten Frau vorbehalten. Da sie ursprünglich nicht genäht war, sondern aus zwei weiten, langen, nur durch die Gürtel und Kordeln an den Schultern zusammengehaltenen Stoffbahnen bestand und umständlich drapiert werden musste, war sie recht unpraktisch und erforderte eine würdige Körperhaltung und langsame Bewegungen. Spätestens zu Beginn der Kaiserzeit kam die stola zusammen mit den traditionellen vittae – in den Haaren getragenen Wollbändern – aus der Mode und wurde nur noch von verheirateten Frauen der Oberklasse zu besonderen Anlässen getragen.

Auf Reisen und bei schlechtem Wetter trugen die Frauen ähnliche Umhänge und Mäntel, teils auch mit Kapuze, wie die Männer.

Die toga, eigentlich ein Kleidungsstück der Männer, wurde zeitweise auch von Frauen getragen, galt jedoch als deklassierendes Merkmal von Dirnen und verurteilten Ehebrecherinnen.

Das Busenband (fascia oder strophium), ein Band aus weichem Leder oder festem Stoff ohne Träger, und das intusium, ein hemdartiger ärmelloser Hänger, waren wichtige Bestandteile der Kleidung. Gegen Kälte trug man eine zusätzliche Untertunika. Beim Besuch des Bades zog man eine Art Bikini an.

Die Schuhe bestanden aus demselben Material und hatten dieselbe Form wie die der Männer (Calceus), jedoch waren die Farben lebhafter und leuchtender.

Obwohl es einerseits bei den Schnitten kaum zu Veränderungen kam, änderte sich das Material der Kleidung zumindest bei den reicheren Frauen im Laufe der Jahrhunderte wesentlich. Anfangs wurden Wollgewebe und Leinen zur Herstellung von Kleidungsstücken verwandt, was durch den wenig entwickelten Handel bedingt war. Mit zunehmenden Möglichkeiten wurden feinere und leichtere Gewebe wie die aus China eingeführte Seide und Baumwolle bevorzugt. Plinius nannte die Seide ein „Mittel, das bekleidete Frauen nackt erscheinen lässt.“ Die beliebtesten Farben, neben schlichtem Weiß, waren alle Töne zwischen rot und blau, wie zum Beispiel violett und purpur. Besonders dunkles Rosa (nigrantis rosae) sowie helles Scharlachrot (nimiae eius nigritiae austeritas illa nitorque) scheinen Favoriten unter den Römerinnen gewesen zu sein. Prinzipiell galt, dass helle Farben bei dunklerer Hautfarbe zu bevorzugen seien und umgekehrt.

Bei der Hochzeit trugen römische Frauen senfgelbe Kleider.

Körperpflege und Kosmetik

Im Laufe der Zeit entwickelte sich eine große Badekultur in Rom. Grundsätzlich waren die Bäder der Frauen weniger prunkvoll als die der Männer, sofern die Bäder räumlich und nicht, wie meist üblich, zeitlich nach Geschlechtern getrennt wurden.

Ein Bad bestand aus mehreren unterschiedlichen Badegängen. So wurden mehrere Räume mit Heißbädern, Bädern mit lauwarmem Wasser, Heißlufträumen (vergleichbar etwa mit der heutigen Sauna) durchlaufen. Zwischen den Badegängen und nach Abschluss des Badens wurde der Körper mit Ölen gepflegt. Da es nur in den wenigsten Thermen üblich war, nackt zu baden, und dies als etwas unanständig galt, trug man Badebekleidung: das Äquivalent zu unserer Bikinihose – subligar – oder dem Badeanzug – balnearis vestis.

Nach dem Bad kam der Epilator zum Zuge. Da diese Prozedur den Damen damals – im Übrigen im Gegensatz zu den Herren, die sich ebenfalls unerwünschte Körperhaare entfernen ließen – meist zu schmerzhaft war, griffen sie bei der Haarentfernung zu Bimsstein, Harz und Wachs. Bei Prostituierten gehörte auch die Intimrasur zur (teils berufsbedingten) Körperpflege. Im Allgemeinen galt die Körperpflege an sich eher als hygienische Maßnahme denn als ästhetisches Bedürfnis. So wurden Arme und Beine täglich von Schmutz und Schweiß gereinigt, ein Vollbad wurde einmal wöchentlich genommen. Im Gegensatz zum Mittelalter war die römische Frau also wesentlich reinlicher und gepflegter.

Siehe auch: Hygiene im Römischen Reich

Ovid schreibt in seinem für die damalige Zeit bahnbrechenden Werk ars amatoria im Kapitel medicamina faciei femineae (Mittel der weiblichen Gesichtspflege): Cura dabit faciem; frei: „Sorgfalt macht das Gesicht erst schön.“ Schminken war in allen Schichten – auch bei Männern – weit verbreitet. Das Make-up wurde am Vorabend auf das Gesicht aufgetragen und war wegen des unangenehmen Geruchs, bedingt durch das Fett der Schafswolle, aus dem es hergestellt wurde, stark parfümiert. Juvenal spöttelte: „Der Ehemann konnte bereits am Geruch abends im Ehebett erahnen, dass seine Frau ihren Liebhaber am nächsten Tag mit dem Make-up verführen wollte.“ Zum Schminken waren Spiegel aus poliertem Metall mit aufwendigen Verzierungen auf der Rückseite unabdingbar. Man benutzte Lidschatten aus Ruß, Wimperntusche und Lippenstift, dessen Farbe aus Ocker gewonnen wurde. Kalkweiß oder weißes Blei wurden als Puder verwandt, da braune Haut wie im Mittelalter schwere Landarbeit anzeigen würde und als ordinär galt. Cremes, Salben, Masken aus Eselsmilch, Honig und Mehl erfreuten sich großer Beliebtheit. Hirschmarksalbe galt als Mittel zur Zahnpflege. Lackierte Finger- und Fußnägel sollten die Füße in schicken Schuhen noch anziehender wirken lassen.

Haare, Frisuren und Kopfbedeckung

Die römische Frau trug die Haare nie kurz. Die Frisuren der Römerinnen änderten sich im Laufe der Zeit und hingen von Alter und sozialem Status ab. In der Anfangszeit Roms waren sie noch recht schlicht und künstliche Haarteile galten als Attribute von Prostituierten. Die strenge Melonenfrisur war bis in die Kaiserzeit hinein besonders bei Mädchen und jungen Frauen beliebt.

Später wurden die Haare kunstvoll hochgesteckt, geglättet, mit einer Art Lockenstab (calamistrum) gelockt, aufwendig mit Nadeln, Haarnetzen (reticulum) und Bändern geschmückt, als Knoten gebunden, mit Haarteilen oder Perücken versehen, oder als Pferdeschwanz getragen. In der Kaiserzeit richtete sich die Mode nach der Kaiserin. Nach den Kimbernkriegen kamen blonde und rötliche Haare in Mode. Dafür färbte man die Haare entweder mit sapo aus Birkenasche und Ziegenfett oder Henna. Frauenhaar war einer der Hauptexportartikel Germaniens. Für die komplizierten Aufsteckfrisuren beschäftigten reiche Römerinnen eine eigens ausgebildete Sklavin, die . Nach der aus der römischen Frühzeit stammenden Tradition mussten die Haare der Frau durch Stoff- oder Wollbänder (vittae) gehalten werden und bedeckt sein. Zu diesem Zweck gab es verschiedene Schleier. Sich ohne Kopfbedeckung in der Öffentlichkeit zu zeigen, wurde als Zeichen großer Schamlosigkeit erachtet. Zur Zeit der frühen Republik mussten sich die Frauen so verhüllen, wenn sie das Haus verließen. Gaius Sulpicius Galus ließ sich angeblich sogar von seiner Frau scheiden, weil sie ohne Kopfbedeckung in der Öffentlichkeit unterwegs war. Allerdings hielten sich schon in der späten Republik die wenigsten Frauen an diese alten Regeln.

Dem nur unvollständig erhaltenen Wörterbuch des Sextus Pompeius Festus zufolge trugen Bräute am Hochzeitstag und Vestalinnen eine besondere Frisur mit sieben Zöpfen, die anscheinend im Zusammenhang mit der Jungfräulichkeit stand.

Schmuck

Reiche Frauen schmückten sich oft mit Diademen, Ringen, Spangen, geschmückten Bändern, Ohrringen, Armbändern und Ketten. Manche Frauen trugen regelrechte Schätze mit sich herum, besonders betraf dies die Ohren, an denen manchmal mehrere Ohrringe gleichzeitig hingen. Weniger Wohlhabende trugen Schmuck aus Bronze und Glas. Fibeln wurden neben der Nutzung als Gewandhalter auch wegen der Zierwirkung benutzt. Perlen bezeichnet Plinius als Liktoren der Frauen.

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  • , : Frauen in Augusta Raurica. Dem römischen Alltag auf der Spur (= Augster Museumshefte. Band 28). Römerstadt Augusta Raurica, Augst 2001 ([1] auf augustaraurica.ch).
  • Bettina Kreck: Untersuchungen zur politischen und sozialen Rolle der Frau in der späten römischen Republik. Dissertationsschrift Philipps-Universität Marburg, Marburg a.d. Lahn 1975
  • Wilhelm Kroll: Römische Erotik. (1930). In: Andreas Karsten Siems (Hrsg.): Sexualität und Erotik in der Antike. 2. Auflage, Darmstadt 1994.
  • Christiane Kunst, Ulrike Riemer: Grenzen der Macht. Zur Rolle der römischen Kaiserfrauen. Stuttgart 2000, ISBN 3-515-07819-3.
  • Christiane Kunst: Eheallianzen und Ehealltag in Rom. In: Thomas Späth, Beate Wagner-Hasel (Hrsg.): Frauenwelten in der Antike. Geschlechterordnung und weibliche Lebenspraxis. Metzler, Stuttgart 2006, S. 32–52.
  • Bernhard Kytzler: Frauen der Antike. Von Aspasia bis Zenobia. Enthält rund 300 Kurzbiographien von Frauen aus dem antiken Griechenland, Rom, Ägypten und Vorderasien. Artemis & Winkler, 1994. → Neuauflage: (= Patmos Paperback), Patmos Verlagsgruppe, Düsseldorf 2001, ISBN 3-491-69043-9.
  • Joachim Marquardt: Das Privatleben der Römer. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1990.
  • Susanne Moraw, Anna Kieburg: Mädchen im Altertum / Girls in Antiquity. Frauen – Forschung – Archäologie 11, Münster 2014
  • Sarah B. Pomeroy: Frauenleben im klassischen Altertum (= Kröners Taschenausgabe. Band 461). Kröner, Stuttgart 1985, ISBN 3-520-46101-3, (Original: Women in classical antiquity. 9. Auflage. Schocken Books, New York 1984).
  • Andrea Rottloff: Lebensbilder römischer Frauen. von Zabern, Mainz 2006, ISBN 3-8053-3546-6.
  • John Scheid: Die Rolle der Frau in der römischen Religion. In: G. Duby, M. Perrot (Hrsg.): Geschichte der Frauen. Band 1: Antike. Frankfurt am Main 1993.
  • Charlotte Schubert, Ulrich Huttner: Frauenmedizin in der Antike. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1999.
  • Pauline Schmitt Pantel (Hrsg.): Antike. (= Georges Duby, Michelle Perrot (Hrsg.): Geschichte der Frauen. Band 1). Campus, Frankfurt und New York 1993.
  • Wolfgang Schuller: Frauen in der griechischen und römischen Geschichte. Konstanz 1995.
  • Bettina Eva Stumpp: Prostitution in der römischen Antike. Akademie-Verlag, Berlin 1998, ISBN 3-05-003256-1. (Antike in der Moderne)
  • Thomas Späth, Beate Wagner-Hasel: Frauenwelten in der Antike. Geschlechterordnung und weibliche Lebenspraxis. J. B. Metzler, Stuttgart/Weimar 2000.
  • Hildegard Temporini-Gräfin Vitzthum: Die Kaiserinnen Roms. Von Livia bis Theodora. München 2002, ISBN 3-406-49513-3.

Weblinks

  • Linksammlung zum Thema römische Frauen (Memento vom 8. Februar 2007 im Internet Archive)
  • Umfängliches Vortragsskript: „Frauen in der Römischen Republik“

Anmerkungen

  1. Yan Thomas: Die Teilung der Geschlechter im Römischen Recht. In: Pauline Schmitt Pantel (Hrsg.): Geschichte der Frauen I Antike, S. 105–171; S. 112.
  2. Digesten 50,16,195,5.
  3. Yan Thomas: Die Teilung der Geschlechter im Römischen Recht. In: Pauline Schmitt Pantel (Hrsg.): Geschichte der Frauen I Antike. S. 105–171; S. 164.
  4. In solchen Fällen führte der umstrittene Rechtsstatus der heimgeführten, aber theoretisch noch nicht ehereifen Braut öfter zu gerichtlichen Auseinandersetzungen (Jane F. Gardner: Frauen im antike Rom. S. 45).
  5. Brent D. Shaw: The Age of Roman Girls at Marriage. Some Reconsiderations. In: The Journal of Roman Studies. Band 77, 1987, S. 30–46.
  6. Angelika Mette-Dittmann: Die Ehegesetze des Augustus. Eine Untersuchung im Rahmen der Gesellschaftspolitik des Princeps (= Historia. Einzelschriften. Heft 76). Steiner, Stuttgart 1991, S. 153; Christiane Kunst: Eheallianzen und Ehealltag in Rom. In: Thomas Späth, Beate Wagner-Hasel (Hrsg.): Frauenwelten in der Antike. Geschlechterordnung und weibliche Lebenspraxis. Metzler, Stuttgart 2006, S. 32–52, hier S. 37.
  7. Die Hinrichtung des christlichen Märtyrers Valentin von Terni ist in diesem Zusammenhang zu sehen.
  8. Jane F. Gardner: Frauen im antiken Rom. S. 17.
  9. Sextus Pompeius Festus, De verborum significatione 79,23 L.
  10. Yan Thomas: Die Teilung der Geschlechter S. 141.
  11. Jane F. Gardner: Frauen im antike Rom. S. 144.
  12. Jane F. Gardner: Frauen im antike Rom. S. 118–135.
  13. Dionysios von Halikarnassos, Antiquitates Romanae 2,25.
  14. Iulius Paulus, Sententiae 5,6,15. Siehe Jane F. Gardner: Frauen im antike Rom. S. 17.
  15. Mommsen: Frauennamen im alten Rom
  16. Yan Thomas: Die Teilung der Geschlechter. S. 113.
  17. Rede bei Livius 34,2–4 und Zonaras 9,17 (Thomas hält letzteres für authentischer): Natürliche Unterordnung der Frau unter den Mann.
  18. Yan Thomas: Die Teilung der Geschlechter. S. 158f.
  19. Hemelrijk: S. 13.
  20. Valerius Maximus, Facta et dicta memorabilia 2,1,3.
  21. Aline Rousselle: Der Körper und die Politik. Zwischen Enthaltsamkeit und Fortpflanzung im alten Rom. In: Pauline Schmitt Pantel (Hrsg.): Die Geschichte der Frauen I Antike S. 323–372; S. 352–357.
  22. Plutarch, De Mulierum Virtutibus (englische Übersetzung)
  23. Elke Hartmann: Frauen in der Antike. S. 158–172, stellt exemplarisch Valeria Messalinas Darstellung bei Tacitus vor.
  24. Mary Harlow / Laurence Ray: Growing up and growing old in ancient Rome. A life course approach. Routledge, London / New York 2002, ISBN 0-415-20201-9, S. 39.
  25. August Mau: Bulla 2. In: Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft (RE). Band III,1, Stuttgart 1897, Sp. 1048–1051.
  26. : Die Welt der Kinder in der Antike; Verlag Philipp von Zabern, Mainz 2008; S. 21.
  27. antike Puppen (Memento des Originals vom 18. Juni 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2
  28. Von 110 Frauen, die in den Oxyrhynchus-Papyri als Frauen erwähnt werden, die dank der ius liberorum ohne Vormund ihren Geschäften nachgehen konnten, werden 29 als Analphabetinnen bezeichnet, während von 36 bekannt ist, dass sie lesen und schreiben konnten (Jane F. Gardner: Frauen im antike Rom. S. 271 Anm. 70).
  29. Beryl Rawson: Children and Childhood in Roman Italy. Oxford Press, New York 2003, S. 47f.
  30. Plinius der Ältere, Naturalis historia 35,40.
  31. Musonius, Diatriben 8.
  32. Sarah Pomeroy: Frauenleben im klassischen Altertum. S. 260, 261.
  33. Emily A. Hemelrijk: Matrona Docta. Educated woman in the Roman elite from Cornelia to Julia Domna. Routledge, London/New York 1999, S. 7.
  34. Sallust, De coniuratione Catilinae 25.
  35. Lukian, Περὶ τῶν ἐν Μισθῷ συνόντων 36.
  36. Mary Harlow / Laurence Ray: Growing up and growing old in ancient Rome. A life course approach. Routledge, London / New York 2002, ISBN 0-415-20201-9, S. 62.
  37. Anna Bonnell Freidin: Birthing Romans. Childbearing and Its Risks in Imperial Rome. Princeton 2024, ISBN 978-0-691-22629-3, S. 30 (englisch). 
  38. Jane F. Gardner: Frauen im antike Rom. S. 45.
  39. Aline Rousselle: Der Körper und die Politik. S. 335.
  40. Mary Harlow und Ray Laurance: Growing up and growing old in ancient rome. New York 2002: S. 95.
  41. Quintilian, Institutio Oratoria Vi 3,73.
  42. Valerius Maximus, Facta et dicta memorabilia 2,1,5.
  43. Suzanne Dixon: The Roman Mother. S. 5f; 175f
  44. Mary Harlow und Ray Laurance: Growing up and growing old in ancient rome. New York 2002: S. 11.
  45. Tacitus, Germania 20,1.
  46. Suzanne Dixon: The Roman Mother. S. 120–123; 141–155
  47. Suzanne Dixon: The Roman Mother. S. 111; 129–135
  48. Scholler: Frauen in der römischen Geschichte. S. 25.
  49. CIL 000006VI, 10120
  50. Jane F. Gardner: Frauen im antike Rom. S. 132.
  51. Aline Rousselle: Der Körper und die Politik. S. 355.
  52. Hildegard Temporini-Gräfin Vitzthum: Die Kaiserinnen Roms. S. 14.
  53. Cicero, Ad Atticum 15,11,1.
  54. Cicero, Ad Atticum 15,12,1.
  55. Elke Hartmann: Frauen in der Antike: Weibliche Lebenswelten von Sappho bis Theodora. S. 155.
  56. Karl-Wilhelm Weeber: Wahlkampf im alten Rom, Düsseldorf 2007; S. 33–39.
  57. Tacitus, Annalen 15,48.
  58. Tacitus, Annalen 15,51 und 15,57.
  59. Livius, Ab urbe condita 34,1 ff.
  60. Elke Hartmann: Frauen in der Antike. S. 169.
  61. Plinius der Ältere, Naturalis historia 14,60; Seneca, Dialogi 6,3,3.
  62. Stephan Schmal: Frauen für die Freiheit? Zur Funktion “barbarischer Weiblichkeit” im Werk des Tacitus. In: Christoph Ulf / Robert Rollinger (Hrsg.): Frauen und Geschlechter. Bilder – Rollen – Realitäten in den Texten antiker Autoren der römischen Kaiserzeit. Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar 2006, ISBN 3-205-77509-0, S. 221–256, S. 222.
  63. Tacitus, Annalen 1,69.
  64. Tacitus, Annalen 3,33.
  65. Hildegard Temporini-Gräfin Vitzthum: Die Kaiserinnen Roms. S. 93.
  66. Hildegard Temporini-Gräfin Vitzthum: Die Kaiserinnen Roms. S. 151–155.
  67. Hildegard Temporini-Gräfin Vitzthum: Die Kaiserinnen Roms. S. 283–288.
  68. Herodian, Geschichte des Kaisertums nach Marc Aurel 6,9,8.
  69. Tacitus, Annalen 15,53.
  70. John Scheid: Die Rolle der Frauen in der römischen Religion. In: Pauline Schmitt Pantel (Hrsg.): Geschichte der Frauen I Antike; S. 417–449; S. 418.
  71. Plutarch, Quaestiones Romanae 85.
  72. John Scheid: Die Rolle der Frauen in der römischen Religion. S. 419.
  73. Reinhard Gregor Kratz, Hermann Spieckermann: Götterbilder, Gottesbilder, Weltbilder. 2. Band Griechenland und Rom, Judentum, Christentum und Islam. Mohr Siebeck, Tübingen 2006, S. 81.
  74. Dieser Artikel kann keine vollständige Aufzählung bieten. Viele Gottheiten wurden oft nur lokal oder in einen bestimmten Zeitraum verehrt.
  75. Siehe Augustinus von Hippo, De civitate Dei 4,11 (online).
  76. John Scheid: Die Rolle der Frauen in der römischen Religion. S. 446.
  77. Celia E. Schultz: Sanctissima Femina: Social Categorization and women’s religious experience in the roman republic. In: Maryline Parca, Angeliki Tzanetou (Hrsg.): Finding Persephone. Women rituals in ancient mediterrean. Indiana University Press 2007, S. 92–113, S. 108 Anm. 8.
  78. Livius, Ab urbe condita 10,23,1–10.
  79. John Scheid: Die Rolle der Frauen in der römischen Religion. S. 433f.
  80. Plinius der Ältere, Naturalis historia 7,120.
  81. 23 n. Chr. wurde dieses Gesetz insoweit abgeschwächt, als die flamina nur noch im kultischen Bereich unter der manus des Mannes stand, ansonsten aber die Rechte einer in manus-freier Ehe Verheirateten hatte (Jane F. Gardner: Frauen im antike Rom. S. 19).
  82. Celia E. Schultz: Sanctissima Femina. S. 95f.
  83. Vgl. Origenes, Contra Celsum 3,44 (online).
  84. Plinius der Jüngere, Briefe 10,96 (online).
  85. Werner Golder: Hippokrates und das Corpus Hippocraticum: Eine Einführung für Philologen und Mediziner. 2007; S. 27ff.
  86. Marion Kiechle: Gynäkologie und Geburtshilfe. München 2006, S. 2.
  87. Im Museum in den Diokletiansthermen befindet sich beispielsweise die Inschrift für Helena Lucretiae orstetrix – Helena, die Hebamme der Lucretia.
  88. Ann Ellis Hanson: Continuity and Change: Three Case Studies in Hippocratic Gynecological Therapy an Theory. In: Sarah B. Pomeroy (Hrsg.): Women’s History and ancient History. London 1991, S. 73–110, S. 84.
  89. Charlotte Schubert und Ulrich Huttner: Frauenmedizin in der Antike. S. 465–468.
  90. Aline Rousselle: Der Körper und die Politik, S. 331.
  91. Mary Harlow und Ray Laurance: Growing up and growing old in ancient rome. New York 2002: S. 57
  92. Soranus, Gynaecia 1,15.
  93. Galenos, De semine 2,1.
  94. Dazu siehe die unterschiedlichen Quellen bei Charlotte Schubert und Ulrich Huttner: Frauenmedizin in der Antike. S. 98–149.
  95. Aline Rousselle: Der Körper und die Politik, S. 335.
  96. Jane F. Gardner: Frauen im antike Rom. S. 47.
  97. Soranus, Gynaecia 1,33; 1,60; 4,4.
  98. Charlotte Schubert und Ulrich Huttner: Frauenmedizin in der Antike. S. 495.
  99. Anna Bonnell Freidin: Birthing Romans. S. 38. 
  100. Walter Scheidel: Progress an Problems in Roman Demography. In: Walter Scheidel (Hrsg.): Debating Roman Demography (= Mnemosyne, Supplements, History and Archaeology of Classical Antiquity. Band 211). Brill, Leiden 2017, ISBN 978-90-04-35109-7, S. 1–82; hier S. 17–20 und 36 (englisch). 
  101. Anna Bonnell Freidin: Birthing Romans. S. 36. 
  102. Juvenal, Satura 6,594 ff.
  103. Werner Eck: Traianus. In: Der Neue Pauly (DNP). Band 12/1, Metzler, Stuttgart 2002, ISBN 3-476-01482-7, Sp. 746–749, hier Sp. 747.
  104. Jenifer Neils: Die Frau in der Antike. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2012, ISBN 978-3-534-24698-4, S. 78. 
  105. Corpus iuris civilis [B] 1 Digesten 25,4,1,1 und 1 Digesten 35,2,9,1. Eine Abtreibung gegen den Willen des Ehemanns konnte ein Scheidungsgrund sein, jedenfalls gab Nero es als ein Argument an, um seine Scheidung von Octavia zu rechtfertigen – nachdem er zuvor ihre Unfruchtbarkeit als Begründung benutzt hatte.
  106. Soranos, Gynaecia 1,20.
  107. Aline Rousselle: Der Körper und die Politik. S. 336. Zur Kinderaussetzung siehe auch August Mau: Aussetzung. In: Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft (RE). Band II,2, Stuttgart 1896, Sp. 2588 f.
  108. Kleidung im Alten Rom
  109. Plinius der Ältere, Naturalis historia 11,26.
  110. Festus, De verborum significatu (SENIS CRINIBUS… online).
  111. Rekonstruktion der Haartracht einer Vestalin anhand historischer Darstellungen

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 20 Jul 2025 / 04:55

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Die Stellung freigeborener Frauen im Alten Rom unterschied sich grundlegend von jener in anderen antiken Gesellschaften Sie hatten mehr Moglichkeiten am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben Denn ihr Leben fand nicht abseits der Offentlichkeit statt wie es beispielsweise im antiken Griechenland der Fall war Viele Frauen im romischen Reich konnten ein recht unabhangiges Leben fuhren Zwar waren Frauen nur eingeschrankt geschaftsfahig doch unterschieden sie sich darin nicht von den meisten Mannern Anders als Manner besassen Frauen jedoch keinerlei uber ihre eigene Person hinausgehenden Rechte Sie durften weder Vormund noch Burge sein noch durften sie politische oder offentliche Amter bekleiden Die Stellung einer Frau in der romischen Gesellschaft war zudem stark abhangig vom sozialen Rang ihrer Familie Sklavinnen waren rechtlos Romisches Madchen um 50 n Chr Uber Jahrhunderte behandelte die Geschichtswissenschaft beim Blick auf das Antike Rom nur die von Mannern bestimmte Geschichte Erst seit wenigen Jahrzehnten beschaftigt sich die Forschung auch gezielt mit der Rolle der Frauen in antiken Gesellschaften seit der Frauengeschichte durch den Einfluss der Gender Studies wachsende Aufmerksamkeit geschenkt wird Wegen der schwierigen Quellenlage fur die romische Fruhzeit und der grossen Veranderungen im sozialen und rechtlichen Bereich ab dem 3 4 nachchristlichen Jahrhundert der Spatantike behandelt dieser Artikel hauptsachlich die Lebenssituation der freien Frauen in Rom und Italien wahrend der sogenannten klassischen Antike der letzten beiden Jahrhunderte der Republik und der ersten beiden Jahrhunderte der Kaiserzeit QuellenlageDie sogenannte Laudatio Turiae Schriftliche Quellen uber das Leben romischer Frauen reichen bis ins 3 Jahrhundert v Chr zuruck Zu den fruhsten Uberlieferungen gehoren Grabinschriften Besonders aufschlussreich fur die rechtliche Stellung der Frau im 1 vorchristlichen Jahrhundert ist dabei die sogenannte Laudatio Turiae die Grabinschrift einer unbekannten Frau deren Text eine Lobrede ihres Mannes auf seine verstorbene Gattin beinhaltet Aus der spaten Republik und der Kaiserzeit sind Biografien und Briefe erhalten geblieben In der Geschichtsschreibung wurden Frauen jedoch meist nur am Rande erwahnt Ausserdem aussern sich Philosophen wie Seneca und andere Gelehrte uber die Stellung der Frau Fur die Fruhzeit Roms ist man dagegen allein auf archaologische Funde und Bezugnahmen in spateren Schriften angewiesen Das gilt auch fur die Ehe und Vormundschaftsgesetze im Zwolftafelgesetz um 450 v Chr Das Geschichtswerk des Livius uberliefert dagegen fur die fruhen Jahrhunderte hauptsachlich Mythen in denen ein Ideal beschrieben wird das kaum existiert hat Der verhaltnismassig geringe Bestand an schriftlichen Quellen die uber das Leben romischer Frauen Auskunft erteilen konnen konzentriert sich auf die Frauen aus den Familien der Oberschicht Frauen selbst haben nur wenige schriftliche Quellen hinterlassen So befinden sich unter den in Agypten gefundenen Oxyrhynchus Papyri und den im Kastell Vindolanda am Hadrianswall gefundenen Vindolanda Tafeln auch Briefe von Frauen Rechtliche StellungDie Ansichten uber die Stellung der romischen Frauen haben sich im letzten Jahrhundert stark gewandelt In alteren Buchern wird ihre Stellung oft als vollig gleichberechtigt beschrieben heute verweist man auf die Einschrankungen Der Grund dafur liegt in der Entwicklung der letzten 100 Jahre in Bezug auf die Vorstellungen hinsichtlich der Frauenrechte Verglichen nicht nur mit ihren griechischen Zeitgenossinnen sondern auch mit den Frauen in Mittelalter und Neuzeit bis weit ins 20 Jahrhundert hinein waren die Frauen der romischen Antike tatsachlich sehr frei und emanzipiert Wirklich gleichberechtigt im heutigen Sinne waren sie aber keineswegs Entsprechend ihrer gesellschaftlichen Funktion als Erganzung des Mannes reichte die rechtliche Aktionssphare der Frauen kaum uber ihre Person hinaus Solange sie allein ihre eigenen Interessen vertraten waren sie nur wenig eingeschrankt fur andere eintreten konnten sie jedoch kaum Daran anderte auch die Gesetzgebung der Kaiserzeit nichts die die Geschaftsfahigkeit von Frauen verbesserte Frauen hatten keinen Anteil an den officia den offentlichen Pflichten und Aufgaben Sie durften daher kein politisches Amt innehaben und hatten weder aktives noch passives Wahlrecht Sie durften nicht adoptieren burgen Vormund sein ausser eingeschrankt fur ihre Kinder nicht allein Anklage erheben nicht als Geschworene vor Gericht auftreten und wurden durch unterschiedliche Gesetze beim Erben und Vererben benachteiligt So war es nach der lex Voconia aus dem Jahre 169 v Chr verboten dass Frauen aus der obersten Zensusklasse als Haupterben eingesetzt wurden Patria potestas Solange ihr Vater lebte galt eine romische Person unabhangig von Alter Geschlecht und eventueller eigener Nachkommenschaft grundsatzlich erst einmal als nicht geschaftsfahig Unter dieser vaterlichen Verfugungsgewalt patria potestas standen Manner wie Frauen auch Freigelassene waren der Patria potestas ihres ehemaligen Herren unterworfen Wie Sklaven konnten alle unter vaterlicher Gewalt Stehenden nur uber das peculium ein ihnen von ihrem Familienoberhaupt oder Vormund zugestandene Guthaben frei verfugen Ein rechtlicher Unterschied zwischen den Geschlechtern trat erst dann auf wenn die Person aus der vaterlichen Gewalt entlassen worden war Dieses geschah durch dessen Tod oder die sogenannte Emanzipation die Entlassung aus der vaterlichen Gewalt wortlich e aus manus Hand capere nehmen Ein Mann von mindestens 14 Jahren wurde durch diesen Akt vollig frei sui iuris und konnte selbst wieder patria potestas ausuben Eine Frau dagegen wurde nur eingeschrankt geschaftsfahig Sie benotigte einen tutor Vormund fur alle Geschafte Weil die Frau in der manus freien Ehe Mitglied ihrer vaterlichen Familie blieb durfte ihr Vormund nicht der eigene Ehemann oder Schwiegervater sein wohl aber ein eigener Verwandter oder auch ein Freigelassener ihrer Familie Sie durften auch nicht ohne Zustimmung ihres Vormundes ein Testament aufsetzen Eine Frau konnte auch niemals die Patria potestas uber jemanden haben mit einer Frau beginnt und endet ihre Familie daher auch niemanden adoptieren Sie galt in der manus freien Ehe rechtlich nicht einmal als verwandt mit ihren eigenen Kindern Von ihrem Ehemann war die romische Frau dagegen selten abhangig es sei denn sie hatte eine Manusehe geschlossen die jedoch seit der Zeit der romischen Republik kaum noch ublich war In der Zeit der spaten Republik erhielten Frauen mehr Freiheiten So berief sich die in der Laudatio Turiae beschriebene zur Zeit des Erbschaftsstreites noch unverheiratete Frau im 1 Jahrhundert v Chr darauf dass sie nach dem Tod ihres Vaters unter keiner Potestas mehr stehe Nach den Ehegesetzen des Augustus Lex Iulia de maritandis ordinibus oder auch Lex Iulia et Papia durfte eine Frau aber erst frei uber ihr Vermogen verfugen wenn sie mindestens dreimal geboren hatte Dieses sogenannte Dreikindrecht sollte den Bevolkerungsruckgang stoppen und ausserdem die alten Tugenden fordern und beschnitt deshalb das Erbrecht von Unverheirateten und Kinderlosen Freigelassene oder italische Frauen benotigten mindestens vier Kinder Frauen die einem anderen Burgerrecht angehorten funf Kaiser Claudius erliess ein Gesetz wonach die Vormundschaft nach dem Tod des Vaters nicht auf dessen Nachkommen uberging so dass eine Frau deren Vater verstorben war oder sie aus der vaterlichen Gewalt entlassen hatte wie ein Mann frei von Patria potestas und geschaftsfahig war soweit es sie selbst betraf Sie war damit frei sich zu verheiraten und scheiden zu lassen und uber ihr Vermogen zu verfugen und es testamentarisch zu vererben Nur fur die Verausserung von Vermogenswerten wie Immobilien und Sklaven brauchten sie einen Vormund den sie selbst wahlen durfte um ihren Geschaften auctoritas zu verleihen Hochzeit und Eherecht Verlesung des Rituals der Brautmysterien Pompeji um 60 v Chr Die Verlobung und Eheschliessung konnte sehr fruh erfolgen bei Madchen aus der Oberklasse manchmal schon vor dem gesetzlichen Mindestalter von zwolf Jahren wahrend der Kaiserzeit allerdings meist erst bald vor dem 20 Geburtstag Die Verheiratung einer Tochter bedeutete immer eine politisch geschaftliche Verbindung mit der Familie des Schwiegersohnes Der Arzt Soranos von Ephesos vertrat die Ansicht dass die Hochzeit so bald wie moglich nach der Menarche stattfinden solle Augustus Ehegesetze lex Iulia et Papia sahen vor dass eine Frau mit 20 Jahren verheiratet und Mutter sein sollte Eine Eheschliessung war ohne das Einverstandnis des pater familias unmoglich die Zustimmung der Braut vor allem wenn sie noch sehr jung war war dagegen reine Formsache Zur Eheschliessung gehorten verschiedene Rituale Das wichtigste rechtlich die Ehe begrundende war die Heimfuhrung die domum deductio Die Anwesenheit des Brautigams war dabei nicht notwendig Die Mitgift die ihrem Mann nur fur die Dauer der Ehe zur Verfugung gestellt wurde wurde gewohnlich in drei Raten an den Jahrestagen der Eheschliessung gezahlt In der Fruhzeit der Republik herrschte die Manusehe vor bei der die Frau und ihr Besitz in die Rechtsgewalt manus des Mannes oder dessen Vater uberging In der neuen Familie nahm sie den Status einer Tochter ein und trug auch deren Familiennamen Eine Manusehe konnte auf dreierlei Weise zustande kommen durch einen symbolischen Kaufakt coemptio durch das Zusammenleben fur ein Jahr in dem die Frau nicht langer als drei Tage und Nachte hintereinander das Haus verliess usus oder durch das gemeinsame Opfern und Verzehren eines Opferkuchens in Anwesenheit eines Priesters confarreatio Die letzte Form erforderte die Einhaltung vieler Brauche So musste die Braut in einem weissen Kleid tunica aus Flanell heiraten und war in das Flammeum verhullt Eine Manusehe konnte nicht ohne Zustimmung des pater familias geschieden werden aber durchaus ohne die Zustimmung der Eheleute Eine Witwe vidua bezeichnete auch Geschiedene einer Manusehe galt als eigene Rechtsperson sui iuris solange sie keine neue Manusehe schloss Darstellung der Eheschliessung durch Verbindung der rechten Hande dextrarum iunctio Ab dem 3 vorchristlichen Jahrhundert wurde die Manusehe mehr und mehr von der manus freien Ehe abgelost bei der die Frau nicht mehr von ihrem Mann abhangig wurde sondern weiterhin zu ihrer vaterlichen Familie gehorte solange sie mindestens drei Tage im Jahr sein Haus verliess Die Frau blieb dabei Eigentumerin ihrer Mitgift und konnte unabhangig vom Ehemann Besitz erwerben und erben Wenn sie die Reichere war konnte sie ihren Mann finanziell unterstutzen wie es etwa Ciceros Ehefrau Terentia tat Ihren Ehemann konnte sie allerdings nicht beerben und auch nur mit Zustimmung ihres Vormunds ihren eigenen Besitz an ihre Kinder vererben da diese ja nicht zu ihrer vaterlichen familia gehorten Erst 178 n Chr erlaubte der Senat Frauen ihr Vermogen an ihre Kinder zu vererben senatus consultum Orphitianum Sie konnte sich mit Zustimmung ihres Vaters wenn dieser noch am Leben war jederzeit scheiden lassen indem sie mit ihrem Besitz das Haus verliess Ebenso leicht konnte sich der Mann durch Aussprechen der Scheidungsformel scheiden lassen Die Ehe musste standesgemass sein In der Fruhzeit Roms waren Verbindungen zwischen Patriziern und Plebejern nicht erlaubt Romern war es verboten Nichtromerinnen zu heiraten und umgekehrt Ehen mit Freigelassenen der ersten und zweiten Generation waren in der lex Iulia zumindest den Senatorenfamilien untersagt Auch Soldaten und Sklaven konnten keine rechtsgultigen Ehen eingehen Das Konkubinat war daher weit verbreitet Kinder aus solchen Beziehungen galten als illegitim Weil sie offiziell keinen Vater hatten waren sie sui iuris da die Mutter ja keine potestas uber sie hatte Selbst wenn die Eltern spater rechtsgultig heirateten konnten diese Kinder vor Justinian I nur durch adrogatio legitimiert werden War ein Elternteil kein romischer Burger was in den Provinzen vor der constitutio Antoniniana haufig vorkam galten die Kinder nach der lex Minicia ebenfalls als peregrini Fremde Verlor ein Partner das Burgerrecht sei es weil er versklavt wurde sei es weil er in die Verbannung geschickt oder wegen eines Kapitalverbrechens verurteilt wurde war damit die Ehe automatisch aufgelost Da romischen Soldaten das Heiraten verboten war wurden auch vorher geschlossene Ehen von Mannern die in die Legion eintraten ungultig Siehe auch Hochzeit romische Antike Ehebruch Die lex Iulia de adulteriis ist das erste uns uberlieferte Gesetz uber Sexualstraftaten Ehebruch galt in der Zeit der Republik als ein Verbrechen nur der Frau Der pater familias durfte eine unkeusche Tochter toten Nach den augusteischen Ehegesetzen wurde Ehebruch der familiaren Rechtsprechung entzogen Der Ehemann musste sich scheiden lassen oder seine untreue Gattin und ihren Liebhaber anzeigen wollte er nicht selbst als Zuhalter gelten Eine betrogene Ehefrau dagegen konnte ihren Mann nicht anklagen Sie konnte sich jedoch scheiden lassen und ihre Mitgift zuruckfordern Die Strafen fur verurteilte Ehebrecher waren hart Verlust eines Grossteils des Vermogens und Verbannung Verurteilte Frauen standen auf einer Stufe mit Prostituierten und verloren das Recht vor Gericht als Zeuginnen aufzutreten einen romischen Burger zu heiraten und zu erben Spatere Kaiser verscharften diese Gesetze noch trotzdem waren Prozesse wegen Ehebruchs eher selten Sexuelle Belastigung oder Vergewaltigung wurde nur geahndet wenn es freie Frauen betraf Sklavinnen und Prostituierte hatten keine rechtlichen Anspruche Scheidung und Witwenstand In der romischen Fruhzeit konnten nur Manner sich scheiden lassen dies jedoch ausschliesslich unter ganz bestimmten Voraussetzungen wie beispielsweise Ehebruch oder Unfruchtbarkeit der Frau In der romischen Tradition wird der erste Scheidungsfall auf das Jahr 230 v Chr angesetzt als sich der Konsul Spurius Carvilius Ruga scheiden liess weil seine Frau unfruchtbar war Gegen Ende der romischen Republik erlangten auch die Frauen in einer manus freien Ehe das Recht eine Scheidung zu beantragen Ab dem 2 vorchristlichen Jahrhundert ging die Initiative zur Scheidung zunehmend von Frauen aus In der Kaiserzeit wurde die Scheidung immer mehr zur gangigen Praxis Die romische Religion kannte keine Vorschriften zur Verhinderung einer Scheidung Zur Auflosung einer Ehe genugte es dass einer der Ehepartner vor Zeugen die Formel tuas res tibi habeto nimm deine Sachen mit dir oder i foras gehe aus meinem Haus aussprach Diese Satze konnten auch schriftlich festgehalten und dem Partner durch einen Freigelassenen uberreicht werden Kinder aus einer aufgelosten Ehe verblieben unter der vaterlichen potestas wuchsen jedoch oft bei ihrer Mutter auf Da die meisten Ehen arrangiert waren waren Scheidungen an der Tagesordnung sei es weil die beteiligten Familien kein Interesse mehr an der Verbindung hatten sei es aus personlichen Grunden Jedoch verbot erst unter Mark Aurel ein Gesetz dem pater familias eine gluckliche Ehe aufzulosen Scheidung und Tod eines Partners einer manus freien Ehe waren mit der Ruckgabe eines Teils der Mitgift an die Frau bzw an ihren pater familias verbunden Mitgiftfragen nahmen einen breiten Raum im romischen Recht ein Manner durften unmittelbar nach dem Tod ihrer Frau wieder heiraten Frauen mussten nach dem Tod ihres Mannes oder der Scheidung mindestens zehn Monate bis zu einer Wiederverheiratung warten in den augusteischen Ehegesetzen wurde diese Frist auf zwolf Monate verlangert Grund fur diese Regelung war der Wunsch im Falle einer Schwangerschaft der Witwe keine Zweifel aufkommen zu lassen wer der Vater des Kindes sei Mater semper certa est Es wurde allerdings erwartet dass bis zu einer neuen Eheschliessung nicht mehr als 24 Monate vergingen zumindest bei einer vidua im gebarfahigen Alter Namen Bis ins zweite vorchristliche Jahrhundert trugen auch Frauen einen individuellen Vornamen praenomen In der Zeit der spaten Republik wurde es ublich Madchen allein mit dem Namen ihrer Familie gens zu benennen Bei mehreren Tochtern kamen Zusatze wie maior die altere minor die Jungere oder Tertia die Dritte vor Schloss eine Frau eine Manusehe so nahm sie den Namen ihrer neuen Familie an in der sie den Status einer Tochter einnahm Gegen Ende der Republik ging man dazu uber auch Madchen individuellere cognomina zu geben wobei meist entweder die weibliche Form des vaterlichen Cognomens wie bei Iunia Torquata sowie den Schwestern Vipsania Agrippina und Agrippina der Alteren oder die Namen mutterlicher Vorfahren benutzt wurden So erbte beispielsweise Iunia Lepida die Tochter des Marcus Iunius Silanus Torquatus den Namen ihrer Mutter Aemilia Lepida wahrend Claudia Antonia die Tochter des Kaisers Claudius nach ihrer Grossmutter Antonia der Jungeren benannt wurde Innerhalb des Familien und Freundeskreises erhielten naturlich auch Frauen individuelle Namen Dafur spricht beispielsweise dass die Tochter des Titus Pomponius Atticus in verschiedenen Quellen Caecilia PomponiaoderAttica genannt wird Auch Kosenamen wie Tulliola fur Ciceros Tochter Tullia sind belegt In der Kaiserzeit verliess man dieses starre System und wahlte den Rufnamen frei wie es bei den meisten im Romischen Reich lebenden Volkern ublich war Sklavinnen trugen die Namen die ihre Herren ihnen gaben Freigelassene behielten ihren Sklavennamen als cognomen neben dem Familiennamen dessen der sie freigelassen hatte Ebenso nahmen Neuburger den Gentilnamen dessen der ihnen das Burgerrecht zugestand zusatzlich zu ihrem eigenen Namen an Gesellschaftliche StellungIm antiken Rom war die Teilung in Geschlechter keine Grundgegebenheit sondern ein vom Recht konstruierter Gegenstand Ehe und Familie galten als Grundpfeiler der res publica des romischen Staats Beide Geschlechter hatten ihre gesellschaftlichen Funktionen Der Mann als pater familias war fur den Fortbestand der Gesellschaft und der Familie zustandig die Frau stand ihm als mater familias zur Seite Ihre Hauptaufgabe war das Gebaren von mannlichem Nachwuchs Juristen wie Marcus Porcius Cato der Altere und Cicero sahen Frauen im Anschluss an die Aristotelische Philosophie als den Mannern von Natur aus untergeordnet an Frauen besassen einen beschrankten Verstand Imbecillitas Mentis einen unbestandigen Charakter Levitas Animi und seien Mannern korperlich unterlegen Infirmitas Sexus Daraus leitete man die Notwendigkeit der Vormundschaft und der Ehe ab In der neueren Forschung werden die Beschrankung der Rechte und Einflusssphare der Frau als Schutz vor ihrer eigenen Unfahigkeit gedeutet Mater familias Romische Familie der Vater ist deutlich alter als die Mutter der Sohn tragt die bulla das Amulett der freigeborenen Kinder Frauen hatten ihren Wert in der romischen Gesellschaft als Mutter Mit der Eheschliessung traten sie als matrona und mater familias Frau des Hauses in den Mutter Stand matrimonium Dabei war es gleichgultig ob sie wirklich Kinder hatten Zu ihren Aufgaben zahlte man die Erziehung der Kinder Aufsicht uber die Haussklaven das Spinnen von Wolle das Weben von Stoffen und das Nahen von Kleidung fur die Familie In armen Familien kamen Hausarbeiten wie Putzen Spulen Einkaufen und Kochen hinzu In wohlhabenderen Haushalten waren Sklaven und Sklavinnen fur diese als sehr niedrig geltenden Arbeiten zustandig Die matrona die Ehefrau des romischen Burgers und Mutter seiner Kinder war eine Autoritatsperson fur die Familie verwaltete Haus und Hof und hatte bezuglich ihrer Tugend ein gesellschaftliches Vorbild zu sein Zu ihren Pflichten gehorten die Teilnahme an privaten und offentlichen Kulten Auch gab es diverse Kulte wie den der Bona Dea die verheirateten Frauen vorbehalten waren Der Rang einer Frau war abhangig vom Range ihres Vaters und nach der Hochzeit vom Range ihres Ehemanns Die Ehefrauen der Senatoren genossen wie ihre Manner gewisse Vorrechte Sie durften Purpurstreifen auf ihrer Kleidung tragen und Wagen in der Stadt benutzen Heiratete eine Frau aus der Oberschicht einen Mann niedrigeren Standes verlor sie ihren Status Bis ins 3 Jahrhundert waren Eheschliessungen zwischen den Standen daher selten Weibliche Tugenden Da die gesellschaftliche Rolle die romische Frau auf die Mutterrolle beschrankte wurde von der romischen Matrona ursprunglich verlangt dass sie moglichst unsichtbar domiseda im Haus sitzend blieb Sie sollte dem Haushalt ihres Mannes im Einklang mit den traditionellen Tugenden der Bauerngesellschaft der romischen Fruhzeit Einfachheit Sparsamkeit Ehrlichkeit und Frommigkeit vorstehen Dazu kam als spezifisch weibliche Tugend Keuschheit pudicitia als deren Symbol die Verarbeitung von Wolle lanificium galt Daher sind auf vielen Grabsteinen von Frauen ein Korb mit Wolle und ein Stuhl abgebildet Als besonders keusch galt die sogenannte Univira die in erster Ehe verheiratete Frau und die nicht wieder verheiratete Witwe Es gehorte sich auch nicht dass Frauen in offentlichen Reden mit Namen genannt wurden Dass Caesar offentliche Begrabnisfeierlichkeiten fur seine Tante und seine Frau abhielt galt als ungewohnlich Als leuchtendes Vorbild aus der Fruhzeit wurde Lucretia verehrt die Selbstmord beging ehe sie durch ihre Vergewaltigung Schande uber ihre Familie brachte Madchen wurden daher zur Selbstdisziplin erzogen und sollten wie junge Ehefrauen stets unter Aufsicht stehen Es wurde als tugendsam angesehen wenn eine junge Ehefrau nachdem sie dreimal geboren hatte enthaltsam lebte Plutarch verfasste ein eigenes Werk De Mulierum Virtutibus Uber die Tugenden der Ehefrauen Die Frauen der Oberschicht standen im Fokus der offentlichen Aufmerksamkeit Cornelia die Mutter der Gracchen Livia Drusilla Agrippina die Altere und Octavia Minor wurden als Vorbilder verehrt weil sie dem Idealbild entsprachen Frauen die sich nicht ihrer Rolle fugten wurde von der zeitgenossischen Geschichtsschreibung oft auch ein unmoralischer Lebensstil und unweibliches Verhalten vorgeworfen Kindheit und Ausbildung Gliederpuppe aus Elfenbein Grabbeilage fur ein etwa achtjahriges Madchen Mitte des 2 Jahrhunderts n Chr Wahrend bei Knaben am 9 Tag nach der Geburt dies lustricus durch Reinigungsopfer und Namensgebung gefeiert wurde fand dieses Fest bei Madchen bereits am 8 Lebenstag statt weil man annahm dass Madchen sich schneller entwickelten Ob freigeborene Madchen wie Jungen eine bulla als Schutzamulett trugen oder eine lunula einen mondformigen Metallanhanger der sie unter den Schutz der Diana stellen sollte ist nicht eindeutig zu belegen Madchen spielen das Knochelspiel In der Kindheit spielten romische Madchen mit Puppen und anderem Spielzeug Von ihren Muttern lernten sie den Haushalt zu fuhren Doch seit der Zeit der spaten Republik ist in Quellen auch davon die Rede dass Madchen offentliche Grundschulen besuchten in denen Lesen Schreiben und Rechnen gelehrt wurde Ob Madchen auch hohere Schulen besuchen konnten in denen ein grammaticusdie Schuler in die romische und griechische Grammatik und Literatur Geschichte Philosophie Geographie Arithmetik und Geometrie einfuhrte ist unbekannt ebenfalls wie viele Madchen zur Schule gingen Immerhin konnten recht viele Frauen auch aus den niedrigeren Rangen lesen und schreiben wie die Frau des Fleischers auf einem Relief die die Abrechnung fur das Geschaft macht oder die kleine Magnilla deren Grabstein sie als super annos docta uber ihr zartes Alter von sieben Jahren hinaus im Unterricht fortgeschritten beschreibt Frauen aus den niedrigeren Schichten lernten oft einen Beruf den sie ausubten oder sie arbeiteten in den Handwerksbetrieben ihrer Manner mit waren als Handlerinnen fur Lebensmittel Kleidung und Kosmetik tatig oder betrieben Garkuchen Auch in der Textilmanufaktur arbeiteten viele Frauen Sklavinnen wurden oft fur eine bestimmte Aufgabe ausgebildet und konnten als Freigelassene mit dieser Tatigkeit Geld verdienen Wahrend Musikerinnen und Schauspielerinnen unter dem Generalverdacht der Prostitution standen und daher schlecht angesehen waren galt eine kunstlerische Ausbildung fur Madchen durchaus als angemessen Plinius der Altere erwahnt in seiner Naturgeschichte mehrere beruhmte Malerinnen Auch werden Frauen der Oberschicht fur ihr Lyraspiel gelobt Was die Madchen aus der Oberschicht lernten daruber schweigen die Quellen weitgehend Wahrend ihre Bruder durch Rhetorikunterricht auf ihre spatere Karriere vorbereitet wurden war ihr einziges Ziel eine fur die Familie vorteilhafte Eheschliessung und da sie meist fruh heirateten war ihr Unterricht in offentlichen Schulen oder bei Privatlehrern viel fruher beendet als bei Jungen es sei denn dass ihr Ehemann ihre weitere Ausbildung forderte Der stoische Philosoph Musonius vertrat allerdings die Ansicht dass Tochter wie Sohne unterrichtet werden sollten da der Philosophieunterricht zur Forderung der Tugend diene Frauen die einem Philosophen lauschen die Inhaberin des Sarkophags ist gleichzeitig mit Schriftrolle und Kleinkind dargestellt Vatikanische Museen Nur einige wenige gebildete Frauen die sich auch mit Philosophie und Literatur beschaftigten sind wie Cornelia Metella oder die Rednerinnen Hortensia die Tochter des beruhmten Redners Quintus Hortensius Hortalus und Maesia Sentia namentlich bekannt Tullia wurde von ihrem Vater Cicero als doctissima hochstgelehrte Gesprachspartnerin geschatzt Ansonsten kommt das Attribut docta gelehrt fur Frauen kaum vor Die puella docta das gelehrte Madchen in Ovids Liebesliedern hatte eher einen ahnlich anruchigen Ruf wie die als Blaustrumpf bezeichnete studierte Frau im 19 Jahrhundert Beispielsweise stellte Sallust Sempronias griechische Bildung in direkten Zusammenhang mit ihrem angeblich unmoralischen Lebenswandel Die Kenntnis der griechischen Philosophie scheint aber im 2 Jahrhundert auch fur Frauen modisch gewesen zu sein So unterstellte Lukian reichen Frauen dass sie sich ihre Privatlehrer nur hielten um ihre vorgebliche Bildung zur Schau zu tragen Mit Sulpicia der Alteren und Sulpicia der Jungeren sind nur zwei romische Dichterinnen namentlich bekannt die lateinische Gedichte schrieben Im altertumlichen aolischen Dialekt des Griechischen schrieb Iulia Balbilla die Hofpoetin der Kaiserin Vibia Sabina Ein ahnliches Ritual fur das Ende der Kindheit wie das feierlichen Anlegen der toga virilis der schlichten weissen Toga die das Erreichen der Volljahrigkeit symbolisierte gab es fur Madchen nicht Stattdessen beinhaltete das Hochzeitsritual dass der Venus Spielzeug geopfert wurde Ehe Hauptartikel Ehe im Romischen Reich Romische Madchen besonders aus den Oberschichten heirateten sehr fruh Quellen sowohl aus Rom als auch aus den romischen Provinzen vor allem aus Agypten belegen einen grossen Prozentsatz von verheirateten Frauen im Teenageralter teilweise sogar noch unter dem unter dem offiziellen Heiratsalter Das im fruhen Kaiserreich gesetzlich festgelegte Heiratsalter von zwolf Jahren galt allerdings nur fur die Tochter romischer Burger und wurde auch dort haufig unterschritten Dabei wurde die Ehe wohl auch vollzogen wenn die Braut noch nicht die Menarche erreicht hatte Die Sitte ganz junge Madchen zu verheiraten breitete sich im ganzen Romischen Reich aus Wenn es fur beide die erste Ehe war war der Brautigam meist zehn Jahre alter War er bereits verwitwet oder geschieden konnte es zu weit grosseren Altersabstanden kommen Bei einer zweiten oder dritten Ehe hatte die erwachsene vidua bei der Wahl ihres nachsten Ehepartners mehr Mitspracherecht und das Alter der Partner naherte sich einander an oder sie nahm sogar einen jungeren Mann wie Fabia uber die Cicero spottete dass sie zwanzig Jahre lang dreissig war als sie mit dem Mittzwanziger Dolabella verheiratet war Als Ehefrau nahm sie den Rang einer matrona ein der uneingeschrankten Hausherrin Erstmals konnte sie am sozialen Leben teilnehmen und trug Verantwortung Mater familiaswar sie ursprunglich nur wenn sie durch die Manusehe mit einem pater familiasverheiratet war Dieser an der Porta Maggiore gefundene Grabstein verkundet Atistia war meine Ehefrau die allerbeste Frau Im Alltag verband Eheleute oft wenig Der Mann ging seinen Geschaften nach wahrend die Frau sich um die Familie familia schloss alle zum Haushalt gehorenden Personen mit ein und das Haus domus kummerte was die Verwaltung seines gesamten Besitzes mit einbeziehen konnte auch wenn die Ehepartner in einer manus freien Ehe getrennte Kassen fuhrten und der Mann der Frau gegenuber nicht zum Unterhalt verpflichtet war Es kam durchaus vor dass sie ihm Geld aus ihrem Vermogen lieh und es zuruckforderte wenn der Haussegen schief hing Die eheliche Treue galt zwar als Ideal doch hatten zumindest Schriftstellern wie Sueton zufolge Frauen der Oberschicht deren Ehen hauptsachlich aus politischen oder wirtschaftlichen Grunden geschlossen und aufgelost wurden oft aussereheliche Beziehungen Einen besonders schlechten Ruf hatte in diesem Zusammenhang Valeria Messalina die dritte Frau des Claudius Trotzdem sprechen viele Grabinschriften von Zuneigung Valerius Maximus berichtet von einer Gottin Viriplacia an die sich Eheleute wandten um Streitschlichtung zu bitten Mutterschaft Mutterschaft erhohte den Status einer Frau besonders wenn ihre Sohne es zu Ansehen gebracht hatten Innerhalb der Familie galt sie als Respektsperson In der manus freien Ehe galten Mutter nicht als direkte Verwandte ihrer Kinder Agnaten zwischen denen eine automatische Erbfolge bestand waren allein die vaterliche Verwandtschaft Die Mutter und ihre Familie galten als cognati blutsverwandt doch ohne die aus der Verwandtschaft resultierenden rechtlichen Folgen Die Rechte von Muttern waren daher nicht institutionell verankert sondern nur Gewohnheitsrecht Die meisten Frauen von denen berichtet wird dass sie grossen Einfluss fur und auf ihre Kinder hatten waren Witwen deren Kinder als Unmundige schon sui iuris waren Bedingt durch den haufig grossen Altersabstand zwischen den Ehepartnern kamen recht viele Frauen wenn sie das Kindbett uberlebten in diese Situation Da romische Frauen im Gegensatz zu Frauen im griechischen Kulturbereich nicht auf die Frauenraume ihres Hauses beschrankt waren konnten sie ihre Beziehungen nutzen um die Karriere ihrer Sohne zu fordern und fur ihre Tochter vorteilhafte Ehen zu schliessen Cornelia die Mutter der Gracchen und Caesars Mutter Aurelia galten als besonders lobenswerte Beispiele engagierter Mutter Mutter hatten jedoch keine potestasuber ihre Kinder konnten also keinen Gehorsam erzwingen Stillen galt zwar als tugendhaft trotzdem ubergaben viele romische Mutter die es sich leisten konnten ihre Neugeborenen einer Amme Es war nicht ungewohnlich dass Kinder zumindest ihre fruhe Kindheit infantia das Alter in dem das Kind noch nicht sprechen kann in der Obhut von Sklaven oder freigelassenen Pflegeeltern verbrachten Antike Schriftsteller kritisierten diese Praxis Tacitus beispielsweise betonte in seiner Germania dass die germanischen Frauen ihre Kleinkinder selbst stillten und versorgten Trotzdem und trotz der hohen Kindersterblichkeit beweisen Grabinschriften und Briefe eine enge emotionelle Bindung zu Kleinkindern Auch die Amme blieb oft bis zum hohen Alter eine wichtige Person fur ihren ehemaligen Schutzling Weniger als Zartlichkeit galt die Beaufsichtigung der Kinderpflege und eine gute Erziehung schon in der fruhesten Kindheit als Aufgabe der Mutter Damit unterschied sich ihre Rolle nicht sehr von der des Vaters wenn auch der Einfluss des Vaters hoher bewertet wurde Teilnahme am offentlichen Leben Im Gegensatz zu den griechischen Frauen von denen ein in die Frauenraume zuruckgezogenes Leben erwartet wurde nahm die romische Frau am offentlichen Leben teil Am politischen Leben durfte sie dagegen nicht teilnehmen Frauen konnten sich zwar offentliche Reden von der Rostra auf dem Forum Romanum oder bei Gerichtsveranstaltungen anhoren waren aber nicht zum Comitium oder zur Curia zugelassen Berufstatigkeit Auch wenn viele Frauen genauso wie ein grosser Teil Manner nur eingeschrankt geschaftsfahig waren gingen viele einem Beruf nach Fassbar ist dies haufig nur durch Grabinschriften Besonders angesehen waren Arztinnen und Hebammen Bekannt sind aber auch Handwerkerinnen besonders wenn sie Luxusguter herstellten wie die Goldstickerin Sellia Epyre die ihren Laden an der Via Sacra in Rom betrieb und die Goldschmiedin Pompeia Helena die fur Kaiser Augustus arbeitete Aus Ostia sind auch Inhaberinnen von Manufakturen Handlerinnen und Gastwirtinnen bekannt Frauen arbeiteten auch als Musikerinnen wie die monodiaria Solosangerin Heria Thisbe auf deren Grabstein Siege bei verschiedenen Wettbewerben vermerkt sind oder Schauspielerinnen Professionelle Musikerinnen und Schauspielerinnen standen allerdings unter dem Generalverdacht der Prostitution und waren daher schlecht angesehen Madchen mit einem an eine Gitarre erinnernden Musikinstrument Museu Nacional d Art Roma de Merida Spanien Freizeitgestaltung Im Gegensatz zu den griechischen Sitten wo sich die Hausfrau den Gasten ihres Mannes nicht zeigte traten Frauen auch als Gastgeberinnen bei Festmahlern auf Beim Essen im Triclinium lagen die Frauen ursprunglich nicht auf Liegen sondern sassen an der freien Tischseite auf Stuhlen Es wurde von ihnen erwartet dass sie sich nicht in die Gesprache der Manner einmischten Gingen die Manner nach der Mahlzeit zum Trinken uber verabschiedeten sich die anstandigen Frauen Bei offiziellen Festen feierten Manner und Frauen meist getrennt Offentliche Thermen und Bader hatten entweder unterschiedliche Offnungszeiten oder getrennte Raume fur Frauen und Manner Im Theater und Amphitheater sassen Frauen ursprunglich bei den Mannern Nach den Bestimmungen des Augustus durften sie nur noch in den obersten Rangen sitzen wo auch Sklaven und Nichtburger ihre Platze hatten Allein Vestalinnen und Mitglieder der kaiserlichen Familie hatten das Recht auf Platze in den vorderen Reihen Erhaltene Spottgedichte lassen darauf schliessen dass romische Frauen und Madchen einen ahnlichen Starkult um die Gladiatoren und Wagenlenker veranstalteten wie heutige Groupies Dirnen und Kurtisanen Hauptartikel Prostitution in der Antike Die Prostitution war eine strikt durchorganisierte Branche Wahrend der spaten Kaiserzeit gab es etwa 45 Bordelle allein in Rom wobei sie grosstenteils an Friseursalons oder Bader angegliedert waren Der Grossteil der Dirnen waren auslandische Sklavinnen die auf gesonderten Markten gehandelt wurden Alle Prostituierten lupae scorta meretrices waren polizeilich bei den Adilen die die Oberaufsicht uber die Bordelle fuhrten registriert Es gab auch selbststandige Dirnen die sich ihre Kunden in zwielichtigen Stadtvierteln suchten Meistens konnte man sie an ihrer grellen Kleidung der ubertrieben aufgetragenen Schminke sowie am Parfum schon von Weitem erkennen Ubrigens heisst es in der Grundungsgeschichte Roms dass Romulus und Remus von einer Wolfin aufgezogen wurden Moglicherweise ein gewagtes Wortspiel denn die Wolfin hiess genauso wie die Dirne lupa Vor dem Gesetz waren auch die freien Prostituierten anstandigen Frauen gegenuber benachteiligt Sklavinnen besassen ohnehin keinerlei Rechte Frauen aus den obersten Gesellschaftsklassen nutzten gelegentlich die Moglichkeit sich als Prostituierte registrieren lassen um damit einer Anklage wegen Ehebruchs zu entgehen ehe dies gegen Ende des 1 Jahrhunderts n Chr verboten wurde Eine Kurtisane war eine Dirne fur langere Zeit sie wurde von demselben Mann oft uber viele Jahre hinweg ausgehalten Da sie somit auch die Begleitung ihres Liebhabers bei diversen Veranstaltungen darstellte musste sie weitere Voraussetzungen erfullen So waren Verstand und Geist genauso unabdingbar wie ein gepflegtes elegantes und reizvolles Ausseres Viele Manner die die finanziellen Moglichkeiten hatten zahlten ihrer Kurtisane sogar eine eigene Wohnung mit einem Sklaven der neben der Arbeitserleichterung auch zur Uberwachung dienen sollte Nicht selten sturzten sich junge Manner nicht wegen einer politischen Karriere sondern wegen eines Madchens in Schulden Weil nur wenige Ehen Liebesehen waren und die Keuschheit einer Ehefrau nicht nur tugendhaft sondern bei der hohen Muttersterblichkeit auch lebensrettend war wurden die Konkubinen oft von den Ehefrauen ausgewahlt Selbst Livia versorgte Augustus mit jungen Madchen die er deflorierte Frauen und Politik Auf Grund ihrer fehlenden Rechte im offentlichen Raum konnten Frauen nur indirekt zum Beispiel uber mannliche Familienmitglieder politischen Einfluss nehmen Schon ihre Abstammung konnte sich forderlich auf die Karriere ihres Ehemannes auswirken denn mit einer Ehe wurden Beziehungen zwischen Familien geknupft und Bundnisse geschlossen Sie selbst war dabei eher Unterpfand als selbstbestimmte Person Als matronaeines Patrons konnte sie aber zugegen sein wenn er fruhmorgens seine Klienten begrusste und nachmittags seine Gaste empfangen sich am Gesprach beteiligen und ihren Einfluss spielen lassen Wenn ihr Mann abwesend war konnte sie ihn sogar vertreten und in seinem Namen verhandeln Doch blieb sie dabei stets im inoffiziellen privaten Raum Politische Mitwirkung von Frauen ist daher nur von einzelnen Personlichkeiten bekannt wie Porcia und Servilia Frau und Mutter des Caesarmorders Marcus Iunius Brutus von denen berichtet wird dass sie an Beratungen der Verschworer teilnahmen Von Servilia heisst es zudem bei Cicero dass sie ankundigte den Beschluss des Senats der ihrem Schwiegersohn Cassius das wenig ansprechende Amt der Getreideversorgung zugeteilt hatte zu revidieren Fur Cicero schien dies eine Selbstverstandlichkeit zu sein Eine Ausnahme in der Zeit der Republik war Fulvia die ihren ersten Mann Publius Clodius Pulcher aktiv unterstutzte und spater als Gattin des Triumvirn Marcus Antonius an den Proskriptionen mitwirkte und sich sogar in militarischen Angelegenheiten wie dem Perusinischen Krieg engagierte Ihre Gegner sprachen ihr dafur die Weiblichkeit ab Nur von wenigen einfachen Frauen ist politisches Handeln bekannt am haufigsten durch Beteiligung am Wahlkampf wie Wahlparolen an pompejischen Wanden verraten Dass sich an der Pisonischen Verschworung im Jahr 65 auch Frauen beteiligten ist Tacitus eine besondere Erwahnung wert Epicharis eine Freigelassene wurde verhaftet als sie versuchte die Offiziere der Flotte in Misenum gegen Nero aufzuhetzen verriet aber selbst unter der Folter die Verschworer nicht sondern erhangte sich an ihrem Busenband eine Tapferkeit die Tacitus gegenuber der Feigheit angesehener Manner umso mehr preist Widerstand gegen Sondersteuern Direkte Teilnahme am politischen Geschehen war selten moglich Nur zwei Falle aus der Republikzeit sind bekannt in denen reiche Frauen sich zusammenschlossen um sich gegen eine gegen reiche Matronen gerichtete Sondersteuer zu wehren Livius berichtet von einer Demonstration der Frauen 195 v Chr zur Aufhebung der Lex Oppia die 215 v Chr das Tragen von Schmuck und teuren Stoffen zugunsten von Finanzierung des Krieges gegen Karthago verbot Als wieder Frieden und Wohlstand herrschten wollten die reichen Frauen sich nicht langer von einem Kriegsgesetz Beschrankungen auferlegen lassen Der Censor Marcus Porcius Cato der Altere emporte sich uber diese Einmischung der Frauen in die Politik Es trieb mir geradezu die Scham und Zornesrote ins Gesicht als ich mich auf dem Weg hierher durch die Menge von Frauen drangen musste romische Matronen treiben sich auf den Strassen herum statt zu Hause zu bleiben und sprechen wildfremde Manner an Wo soll das hinfuhren Anstand und Sitte ja die Ordnung des Staates ist in Gefahr Und es geht gar nicht nur um dieses eine Gesetz um es ganz deutlich zu sagen Die Frauen begehren Freiheit ja Willkur vollige Unabhangigkeit in allem sie wollen euch Mannern gleich sein und dann haben sie alsbald auch die Herrschaft uber euch Und passt nur auf Wenn ihr den Luxuswunschen eurer Frau nicht nachgebt dann wird es bald ein anderer tun sie sind ja nun gewohnt fremde Manner um etwas zu bitten Der Volkstribun Lucius Valerius verteidigte die Frauen unter Verweis auf den Raub der Sabinerinnen Offentliche Auftritte von romischen Frauen gehoren zu den Ruhmestaten unserer Geschichte Haben sich die Frauen nicht tapfer dazwischen geworfen als Romer und Sabiner sich mitten in Rom eine Schlacht lieferten Sind sie nicht hinausgezogen vor die Stadt und haben die feindlichen Volsker unter Coriolan zum Abzug bewogen Und als die Gallier Rom erobert hatten gaben die Frauen einmutig all ihren Schmuck um das Losegeld aufzubringen Und man braucht doch nicht zu befurchten dass der romische Staat in Anarchie versinkt wenn ein Gesetz das aus der Not geboren war als Hannibal vor den Toren stand nun wieder abgeschafft wird Sollen die Manner Purpurgewander tragen sollen fremde Frauen in Rom mit dem Wagen fahren durfen und unsere Frauen nicht Sie wollen ja gar keine Anarchie ihr sollt durchaus eure Stellung in der Familie behalten aber ihr solltet auch die Interessen der Frauen vertreten sie nicht in Abhangigkeit halten und lieber Vater und Ehegatten heissen wollen als Herren Je starker ihr seid desto massvoller musst ihr eure Macht ausuben Das Gesetz wurde ruckgangig gemacht Im Jahr 42 v Chr wurde Hortensia die Tochter eines beruhmten Redners von den Frauen ausgewahlt um vor den Triumvirn gegen eine einseitige Besteuerung des Landbesitzes von Frauen zur Finanzierung des Burgerkrieges zu sprechen Auch in diesem Fall hatten die Matronen Erfolg Frauen des Kaiserhauses In der Kaiserzeit erlangten die Kaiserinnen und Kaisermutter zum Teil erheblichen Einfluss Schon Augustus wurde von seiner Ehefrau Livia Drusilla beraten Der Titel Augusta den als erste Livia allerdings erst in Augustus Testament verliehen bekam unterstreicht die Bedeutung der Frauen der Kaiserfamilien Die First Lady hatte jedoch eher reprasentativ zeremonielle Aufgaben und keine offizielle und direkte politische Macht Tacitus und andere Schriftsteller sahen in diesem Einfluss der kaiserlichen Frauen auf Kosten des Senats jedoch einen Systemfehler des Prinzipats Starker noch als in der Zeit der Republik bestand die Rolle der Frauen der kaiserlichen Familien darin Machtanspruche zu sichern oft indem sie wie Augustus Tochter Iulia mit einem potentiellen Nachfolger verheiratet wurden Agrippina die Altere die ihren Mann Germanicus auf allen seinen Reisen begleitete ubernahm in einer Notlage einmal das Kommando uber die Truppen und unterdruckte eine Meuterei was ihr nach Tacitus den Neid des Tiberius einbrachte und anscheinend auch den Unwillen einiger Soldaten wie Aulus Caecina Severus der 21 n Chr ein altes Gesetz erneuert haben wollte das Provinzbeamten verbot ihre Frauen in die Provinz mitzunehmen obwohl es zu dieser Zeit schon langst Sitte war dass die Statthalter und ihre Untergebenen sich von ihren Frauen begleiten liessen um nicht jahrelang von ihnen getrennt zu sein Im Kastell Vindolanda am Hadrianswall sind Schreibtafelchen erhalten geblieben die uber die Lebensumstande der dort Stationierten unterrichten unter anderem eine Geburtstagseinladung von Claudia Severa der Frau des Kommandanten des benachbarten Kastells an Sulpicia Lepidina die Frau des Kommandanten von Vindolanda Nach dem Tod ihres Mannes kampfte Agrippina fur die Anspruche ihrer Sohne auf den Kaiserthron Damit befand sie sich in Konkurrenz zu ihrer Schwagerin Livilla Da beide eine grosse Anhangerschaft besassen drohte der Streit die Stabilitat des Kaiserhauses und letztlich des ganzen Staates zu gefahrden Auch andere Frauen des Kaiserhauses legten ihren Ehrgeiz dahinein ihren Sohn auf den Kaiserthron zu setzen Agrippina die Jungere schmiedete zu diesem Zweck erfolgreich Intrigen und schreckte auch nicht vor Mord zuruck damit Nero anstelle von Britannicus Claudius Nachfolger wurde Ihr Plan selbst zu herrschen scheiterte jedoch weil sie keine Verbundeten fand Zu Beginn des 3 Jahrhunderts erkampfte Julia Maesa der Schwester der Julia Domna die mit Kaiser Septimius Severus verheiratet gewesen war mit ihrer Tochter Julia Soaemias sogar mit personlichem Einsatz auf dem Schlachtfeld ihrem minderjahrigen Enkel Elagabal den Kaiserthron Ob sie wirklich an seiner statt regierten wie die Historia Augusta beschreibt scheint heute eher zweifelhaft Als abzusehen war dass Elagabal durch sein exzentrisches Benehmen scheitern wurde baute sie den Sohn ihrer zweiten Tochter Julia Mamaea den erst dreizehnjahrigen Severus Alexander zum Nachfolger auf Julia Mamaea regierte elf Jahre gemeinsam mit ihrem Sohn und begleitete ihn auch auf die Feldzuge gegen die Sassaniden 235 wurden beide von wutenden Soldaten ermordet weil sie den Soldaten nicht genug Donativa zahlten Der Historiker Herodian machte fur Severus Alexanders Scheitern die Kaisermutter verantwortlich Claudia Antonia die Tochter des Kaiser Claudius beteiligte sich an der Pisonischen Verschworung Religionsausubung der romischen FrauenAllen Lebensbereichen und abschnitten waren im antiken Rom Gottheiten und kultische Handlungen zugeordnet Obwohl die hauslichen Rituale von paterfamilias beherrscht wurden hatten Frauen sowohl vor dem Hausaltar als auch in der offentlichen Religion kultische Aufgaben wahrzunehmen Wie jeder Romer seinen individuellen genius besass hatte die Romerin ihre iuno die zusammen mit den Haus und Totengeistern den lares penates und manes an einem Schrein im Haus verehrt wurde Zur Hochzeit gehorten unabhangig von der rechtlichen Form diverse Brauche Auch in die Begrabnisriten waren die Frauen unter anderem als Klageweiber mit eingebunden Von vielen offentlichen Riten waren Frauen dagegen ausgeschlossen da diese eng mit den officia verbunden waren an denen Frauen nicht teilnehmen durften Auch die grossen romischen Gottinnen wie Ceres Flora und Pomona wurden von mannlichen Flamen reprasentiert Zudem durften Frauen bis auf wenige Ausnahmen nicht opfern Das Verbot zu schlachten zu mahlen und unvermischten Wein temetum zu trinken das Plutarch erwahnt bezieht sich vermutlich auf den Ausschluss der Frauen vom Opferdienst da das Schlachtopfer mit mola Opfermehl bestaubt wurde und ein Trankopfer aus unvermischtem Wein bestand Bis auf einige Ausnahmen wie die Vestalinnen brachten Frauen bei ihren Kulthandlungen nur unblutige Opfer wie Blumen und Milch dar Livia als opfernde Priesterin des mannlichen Gottes Divus Augustus stellte im Kaiserkult eine Ausnahme dar Frauenkulte Die Schutzgottin der Frauen war Juno Ihre Beinamen bezeugen dass sie im gesamten Frauenleben wirkte Iuno Soraria liess die Bruste des pubertierenden Madchens schwellen als Flouniastand sie den Frauen in der Menstruation bei als Pronubabei der Hochzeit und als Lucinabei der Entbindung Auch andere Gottinnen galten im Leben der Frauen als wichtig Dazu zahlte Venus in ihrer Funktion als Fruchtbarkeits und Liebesgottin der eine Braut vor der Hochzeit ihre Puppe opferte Concordia und Mater Matuta waren fur das harmonische Familienleben zustandig Fortuna Muliebris das Gluck der Ehefrauen fur die pudicitia die eheliche Treue und Fortuna Virgo die Jungfrau Fortuna fur die Hochzeit Die Tempel dieser Gottinnen in Rom liess die erste Kaisergattin Livia im Zusammenhang mit den Ehegesetzen ihres Mannes Augustus renovieren Besonders der Bereich Empfangnis Schwangerschaft und Geburt bezog sich auf zahlreiche Gottheiten von denen hier nur einige genannt werden sollen Um sich dem Schutz dieser Gotter zu versichern mussten diverse Riten befolgt werden Bei den Lupercalien beispielsweise liessen sich verheiratete Frauen die sich Kinder wunschten von den nackten Priestern des Faunus mit Riemen aus der Haut der geopferten Tiere schlagen In der Schwangerschaft wandten sich die Romerinnen an die Fruchtbarkeitsgottin Diana an Alemonia die das Ungeborene gedeihen liess an Nona und Decima die Gottinnen des neunten und zehnten Monats die fur den richtigen Zeitpunkt der Geburt sorgten an Egeria die Hervorbringende und an Carmenta fur eine leichte Geburt Die Neugeborenen vertrauten sie Levana und Cunina der Gottin der Sauglinge an Zugleich war jede Religionsausubung abhangig vom sozialen Status An den offiziellen Frauenkulten soweit sie nicht die Abschnitte im Leben der Frau betrafen nahmen fast nur in erster Ehe verheiratete Matronen mit Kindern teil Nur univiraedurften die Statuen der Mater Matuta und der Pudicitia beruhren Letztere wurde von Patrizierinnen und Plebejerinnen getrennt verehrt nachdem eine Patrizierin die wegen ihrer Ehe mit einem Plebejer von der Kultausubung ausgeschlossen worden war in ihrem Haus einen eigenen Schrein fur die Pudicitia plebeia errichtete Ein Kult der nur den matronae aus den einflussreichsten Familien zuganglich war war der der Bona Dea Seine Riten waren geheim so dass das Eindringen des als Frau verkleideten Clodius 62 v Chr einen Skandal ausloste Zu diesem Fest versammelten sich die Matronen in einem Privathaus wo eine Sau geopfert ein Opfermahl verzehrt und unvermischter Wein getrunken wurde der in einem als Milch etikettierten Honigtopf ins Haus der jeweiligen Gastgeberin und Leiterin der Feier gebracht wurde Alle Quellen zeigen diesen Kult als eine verkehrte Welt in der die Frauen die Rolle der Manner ubernehmen Priesterinnen Auch die weiblichen Gottheiten wurden fast nur von mannlichen Priestern vertreten Priesterliche Rollen in den traditionellen romischen Kulten ubernahmen Frauen meist nur fallweise wie die jeweilige Gastgeberin im Kult der Bona Dea oder Claudia Quinta die von den matronae als pudicissima femina keuschste Frau 204 v Chr ausgewahlt wurde um neben Publius Cornelius Scipio Nasica die Magna Mater in Rom zu empfangen Die Ehefrau des Flamen Dialis die er nach dem Ritus der confarreatio geheiratet haben musste hatte als Flamina Dialis oder Flaminica eigene kultische Aufgaben an der Seite ihres Mannes Nur gemeinsam mit ihr konnte der Priester die Vollkommenheit der Gottheit reprasentieren Starb sie verlor ihr Witwer sein Amt Mit dem weniger bekannten Amtern des Rex sacrorum und der Regina sacrorum war es vermutlich ahnlich Einen besonderen Status besassen die Vestalinnen die Priesterinnen der Vesta einer der altesten romischen Gottheiten Ihre Aufgabe war es das Feuer im Tempel der Vesta am 1 Marz feierlich zu entzunden und das ganze Jahr uber niemals ausgehen zu lassen Ausserdem waren sie fur die Herstellung des Opfermehls mola zustandig ohne das kein Opfer stattfinden konnte Da das Feuer der Vesta als Symbol politischer Stabilitat verstanden wurde genossen die Vestalinnen gegenuber anderen Frauen eine Anzahl von Privilegien So waren sie die einzigen Frauen die in der Offentlichkeit von einem Liktor begleitet wurden und bei Veranstaltungen wie Wagenrennen auf den fur die Senatoren reservierten Platzen in der ersten Reihe sitzen durften Mit dem Eintritt in die Priesterschaft traten sie aus der patria potestas ihrer vaterlichen Familie aus und hatten auch als unverheiratete Frauen den Status einer matrona oder vidua inne mussten aber mindestens dreissig Jahre lang Jungfrau bleiben Danach durften sie sich einen Mann suchen was jedoch selten geschah Eine nachweislich unkeusche Vestalin wurde bei lebendigem Leibe begraben ihr Liebhaber vom Pontifex Maximus offentlich zu Tode gepeitscht Nichtromische Kulte Grabmal einer Isis Priesterin mit Sistrum 1 Jh n Chr im Museo Nazionale Romano in den Diokletiansthermen In vielen ab der Zeit der spaten Republik zuwandernden orientalischen Mysterienkulte wie dem der Kybele und der Isis waren Frauen mit Mannern gleichberechtigt weshalb sich viele Frauen diesen Kulten anschlossen Von dem unter Soldaten beliebten Mithraismus waren Frauen dagegen ausgeschlossen Seit dem 3 Jahrhundert v Chr wurden in Rom die Bacchanalien als Nachahmung der griechischen Dionysien gefeiert Ursprunglich waren sie ein reines Frauenfest bei dessen Ritualen Alkohol Bacchus wurde unter anderem als Gott des Weines verehrt und vermutlich auch halluzinogene Drogen konsumiert wurden Im Laufe der Zeit schlossen sich auch Manner dem Kult an Aus den Ritualen wurden zunehmend enthemmte Orgien 186 v Chr erging ein Senatsbeschluss der die Teilnahme am Kult unter so strenge Aufsicht stellte dass es einem Verbot gleichkam Trotzdem breitete sich der Kult in der Kaiserzeit uber das ganze Reich aus In Gallien verbreitet war der Matronenkult Auch das Christentum fand anfangs wegen seiner Lehre von der Gleichheit von Mannern und Frauen vor Gott mehr Anhanger unter den Frauen wie zahlreiche Zeitzeugen belegen Wenigstens im Fruhchristentum konnten Frauen religiose Amter wahrnehmen Plinius der Jungere berichtete von ministrae Rom 16 7 EU erwahnt die Apostelin Junia FrauenmedizinDie Gynakologie galt bereits in der Medizin der Antike als eigenstandiger Fachbereich Das Corpus Hippocraticum enthielt vier Bucher uber Frauenkrankheiten De mulierum affectibus I III und De virginum morbis ausserdem einige uber Embryologie Fruh und Neugeborene Die wichtigste erhaltene Schrift eines in Rom praktizierenden Arztes ist die Gynaikiades Soranos von Ephesos Sein Lehrbuch fur Hebammen ist nur in einer Bearbeitung von 500 n Chr uberliefert Die Hebamme die oft zugleich Frauenarztin war war ein zunehmend anerkannter Frauenberuf Reiche Frauen in der Kaiserzeit beschaftigten personliche Hebammen in ihrem Haushalt wie durch diverse Grabinschriften belegt ist Der weibliche Korper Die Gebarmutter wurde fur ein im Korper frei bewegliches Organ gehalten Nur durch regelmassigen Geschlechtsverkehr oder Schwangerschaft wurde sie an ihrem Platz gehalten Soranus empfahl aus diesem Grunde nach der Menarche nicht lange mit der Eheschliessung zu warten Sonst wandere der Uterus durch den Korper und verursache Schmerzen und Krankheiten Diese Wanderungen wurden durch ein Ungleichgewicht im Korper verursacht So konne Uberanstrengung einen Gebarmuttervorfall verursachen weil die Gebarmutter aus dem uberhitzten Korper ins Kuhle fliehe Die Menstruation wurde als Ablaufen des im weicheren weiblichen Korper uberschussigen Bluts angesehen Die schwangere und saugende Frau brauche das Blut zur Ernahrung des Kindes Ansonsten wurde es Krankheiten verursachen Trat die Menarche nicht wie gewohnlich im 14 Lebensjahr auf hielten manche Arzte eine Eheschliessung fur die geeignete Therapie Andere empfahlen den Eintritt der Menarche durch die Verstarkung oder Vermeidung korperlicher Aktivitat zu beeinflussen Fur pubertierende Madchen die noch nicht verheiratet werden sollten wurde eine fettarme Diat empfohlen um die korperliche Reife zu verzogern Ob der Samen der Frau zur Empfangnis beitrug war nicht unumstritten Soranus sah in der Gebarmutter allein den Ort an dem der Samen des Mannes fertiggestellt wird Galenos der hundert Jahre spater in Rom praktizierte kannte bereits die Funktion der Eierstocke und wusste dass sich mannliche und weibliche Samen vermischen mussen Fur die Zeugung eines Jungen bzw Madchens wurden diverse Verhaltens und Ernahrungsempfehlungen gegeben Krankheiten und ihre Therapie Da man glaubte alle Korperoffnungen seien miteinander verbunden galt als Therapie gegen Uterusprolaps und anderes den Uterus durch vor die Nase gehaltene Wohlgeruche nach oben zu locken Pessare waren allerdings auch bekannt Krankheiten wie die Hysterie die man mit einer Aufwartsbewegung der Gebarmutter in Verbindung brachte sollten durch mit Wohlgeruchen getrankten Wollbauschen die man in die Vagina einfuhrte geheilt werden Entzundungen der weiblichen Geschlechtsorgane behandelte man bevorzugt durch Salben und Zapfchen Chirurgische Eingriffe wurden nur im aussersten Notfall vorgenommen Doch wurden wohl auch schon Gebarmutterentfernungen erfolgreich durchgefuhrt und die Rekonstruktion des Hymens praktiziert Fehlgeburten waren haufig Sowohl medizinische Literatur als auch Gerate wie Vaginal Spekula die in Pompeji gefunden wurden lassen darauf schliessen dass auch Ausschabungen vorgenommen wurden um deren Risiken man aber auch wusste Geburtshilfe Spekulum aus Pompeji Auch die Geburt selbst war ein hohes Risiko Inschriften belegen eine erhohte Sterblichkeit bei Frauen zwischen funfzehn und dreissig Jahren So waren beispielsweise die in den Calixtus Katakomben begrabenen Frauen im Durchschnitt mit 23 Jahren gestorben Soranus kritisierte in diesem Zusammenhang die Verheiratung zu junger Frauen deren Gebarmutter noch nicht voll entwickelt sei Auch die Neugeborenen und Sauglingssterblichkeit war sehr hoch Etwa die Halfte der Kinder erreichte nicht den zweiten Geburtstag Bei der Entbindung wurde ein Geburtsstuhl verwendet wie er auf dem Grabstein der Hebamme und Artzin Scribonia Attice in Ostia abgebildet ist Geburtenkontrolle Die nicht zuletzt aufgrund der hohen Sauglingssterblichkeit niedrige Lebenserwartung von etwa 22 Jahren erforderte eine hohe Fertilitatsrate von funf bis sechs Kindern pro Frau Es war bekannt dass Stillen die Empfangnisbereitschaft herabsetzte weshalb manchen Mutter wie Plutarch bereichtete ihre Neugeborenen Ammen ubergaben um eine schnellere erneute Schwangerschaft zu ermoglichen Obwohl Fruchtbarkeit als eine der Haupttugenden der Frauen galt Geburt und Erziehung der Kinder als ihre Hauptaufgabe angesehen wurden und Kinderlosigkeit ein Scheidungsgrund war waren nicht nur Prostituierte an Empfangnisverhutung interessiert Auch Frauen der Oberschicht praktizierten neben Enthaltsamkeit diverse Methoden wie mit Ol oder Honig bestrichene Diaphragmen oder Schwamme Ihre Geburtenrate war so niedrig dass Juvenal spottete Doch liegt im goldenen Bett kaum eine Gebarende So viel konnen die Kunste so viel nutzt das Gemische von jener Medizin die sie unfruchtbar zu machen und Menschen im Leib zu toten vermag Augustus erliess Gesetze zur Steigerung der Geburtenrate wie das sogenannte Dreikindrecht Spatere Kaiser wie Nerva und Trajan alimentierten italische Kinder Der Fotus galt bis zur Geburt als Teil des mutterlichen Korpers Obwohl der Eid des Hippokrates die Arzte ermahnte keine Mittel zur Abtreibung zu verwenden war der Schwangerschaftsabbruch erlaubt sofern der Ehemann oder Vater der Frau zustimmte Arzte rieten dabei es zuerst mit korperlicher Anstrengung zu versuchen ehe man Tranke oder Zapfchen einsetzte Vor der Benutzung scharfer Werkzeuge wobei die Gefahr fur die Frau selbst umzukommen recht hoch war warnten sie Haufig wurden unerwunschte Kinder ausgesetzt Dabei entschied allein der pater familias ob ein Neugeborenes in die Familie aufgenommen wurde Wenn eine Mutter eigenmachtig ihr Neugeborenes totete oder aussetzte galt das als Mord Die Kinderaussetzung war so gewohnlich dass sich die Romer uber andere Volker wunderten die alle ihre Kinder behielten ModeKleidung Im Grossen und Ganzen unterlag die Mode uber die Jahrhunderte keinen grossen Weiterentwicklungen wobei zwischen den Schnitten der Kleidung fur Manner und Frauen sowieso kein grosser Unterschied herrschte Als Hauptkleidungsstuck trug die Romerin eine tunica Freigelassene Sklavinnen und Madchen hatten nur dieses Kleidungsstuck das bei Frauen gewohnlich langer war als bei Mannern Palla Statue aus dem 1 Jahrhundert Ostia Antica Wo fruher noch das ricinium ein einfacher quadratischer Umhang uber Schultern und Haupt drapiert wurde schlang die Frau sich spater die palla einen sehr breiten rechteckigen Schal der bis zu den Knien reichte um Schulter und Kopf In spaterer Zeit wurde dieser Uberwurf an der rechten Schulter mit einer verzierten Brosche fibula befestigt Stola an diesem Torso aus dem 1 Jahrhundert ist gut zu erkennen dass die Armel nicht genaht waren Die stola ursprunglich vestis longa langes Kleid genannt war ein lose fallendes Gewand mit kimonoartigen Armeln welches bis auf den Boden reichte in der Taille und manchmal auch unter den Brusten durch Gurtel gestrafft wurde und uber der die palla getragen wurde Sie war der matrona der freigeborenen mit einem romischen Burger verheirateten Frau vorbehalten Da sie ursprunglich nicht genaht war sondern aus zwei weiten langen nur durch die Gurtel und Kordeln an den Schultern zusammengehaltenen Stoffbahnen bestand und umstandlich drapiert werden musste war sie recht unpraktisch und erforderte eine wurdige Korperhaltung und langsame Bewegungen Spatestens zu Beginn der Kaiserzeit kam die stolazusammen mit den traditionellen vittae in den Haaren getragenen Wollbandern aus der Mode und wurde nur noch von verheirateten Frauen der Oberklasse zu besonderen Anlassen getragen Auf Reisen und bei schlechtem Wetter trugen die Frauen ahnliche Umhange und Mantel teils auch mit Kapuze wie die Manner Die toga eigentlich ein Kleidungsstuck der Manner wurde zeitweise auch von Frauen getragen galt jedoch als deklassierendes Merkmal von Dirnen und verurteilten Ehebrecherinnen Madchen im Bikini Das Busenband fascia oder strophium ein Band aus weichem Leder oder festem Stoff ohne Trager und das intusium ein hemdartiger armelloser Hanger waren wichtige Bestandteile der Kleidung Gegen Kalte trug man eine zusatzliche Untertunika Beim Besuch des Bades zog man eine Art Bikini an Die Schuhe bestanden aus demselben Material und hatten dieselbe Form wie die der Manner Calceus jedoch waren die Farben lebhafter und leuchtender Obwohl es einerseits bei den Schnitten kaum zu Veranderungen kam anderte sich das Material der Kleidung zumindest bei den reicheren Frauen im Laufe der Jahrhunderte wesentlich Anfangs wurden Wollgewebe und Leinen zur Herstellung von Kleidungsstucken verwandt was durch den wenig entwickelten Handel bedingt war Mit zunehmenden Moglichkeiten wurden feinere und leichtere Gewebe wie die aus China eingefuhrte Seide und Baumwolle bevorzugt Plinius nannte die Seide ein Mittel das bekleidete Frauen nackt erscheinen lasst Die beliebtesten Farben neben schlichtem Weiss waren alle Tone zwischen rot und blau wie zum Beispiel violett und purpur Besonders dunkles Rosa nigrantis rosae sowie helles Scharlachrot nimiae eius nigritiae austeritas illa nitorque scheinen Favoriten unter den Romerinnen gewesen zu sein Prinzipiell galt dass helle Farben bei dunklerer Hautfarbe zu bevorzugen seien und umgekehrt Bei der Hochzeit trugen romische Frauen senfgelbe Kleider Korperpflege und Kosmetik Matrona bei der Toilette Nationalmuseum von Bardo Im Laufe der Zeit entwickelte sich eine grosse Badekultur in Rom Grundsatzlich waren die Bader der Frauen weniger prunkvoll als die der Manner sofern die Bader raumlich und nicht wie meist ublich zeitlich nach Geschlechtern getrennt wurden Ein Bad bestand aus mehreren unterschiedlichen Badegangen So wurden mehrere Raume mit Heissbadern Badern mit lauwarmem Wasser Heissluftraumen vergleichbar etwa mit der heutigen Sauna durchlaufen Zwischen den Badegangen und nach Abschluss des Badens wurde der Korper mit Olen gepflegt Da es nur in den wenigsten Thermen ublich war nackt zu baden und dies als etwas unanstandig galt trug man Badebekleidung das Aquivalent zu unserer Bikinihose subligar oder dem Badeanzug balnearis vestis Nach dem Bad kam der Epilator zum Zuge Da diese Prozedur den Damen damals im Ubrigen im Gegensatz zu den Herren die sich ebenfalls unerwunschte Korperhaare entfernen liessen meist zu schmerzhaft war griffen sie bei der Haarentfernung zu Bimsstein Harz und Wachs Bei Prostituierten gehorte auch die Intimrasur zur teils berufsbedingten Korperpflege Im Allgemeinen galt die Korperpflege an sich eher als hygienische Massnahme denn als asthetisches Bedurfnis So wurden Arme und Beine taglich von Schmutz und Schweiss gereinigt ein Vollbad wurde einmal wochentlich genommen Im Gegensatz zum Mittelalter war die romische Frau also wesentlich reinlicher und gepflegter Siehe auch Hygiene im Romischen Reich Ovid schreibt in seinem fur die damalige Zeit bahnbrechenden Werk ars amatoria im Kapitel medicamina faciei femineae Mittel der weiblichen Gesichtspflege Cura dabit faciem frei Sorgfalt macht das Gesicht erst schon Schminken war in allen Schichten auch bei Mannern weit verbreitet Das Make up wurde am Vorabend auf das Gesicht aufgetragen und war wegen des unangenehmen Geruchs bedingt durch das Fett der Schafswolle aus dem es hergestellt wurde stark parfumiert Juvenal spottelte Der Ehemann konnte bereits am Geruch abends im Ehebett erahnen dass seine Frau ihren Liebhaber am nachsten Tag mit dem Make up verfuhren wollte Zum Schminken waren Spiegel aus poliertem Metall mit aufwendigen Verzierungen auf der Ruckseite unabdingbar Man benutzte Lidschatten aus Russ Wimperntusche und Lippenstift dessen Farbe aus Ocker gewonnen wurde Kalkweiss oder weisses Blei wurden als Puder verwandt da braune Haut wie im Mittelalter schwere Landarbeit anzeigen wurde und als ordinar galt Cremes Salben Masken aus Eselsmilch Honig und Mehl erfreuten sich grosser Beliebtheit Hirschmarksalbe galt als Mittel zur Zahnpflege Lackierte Finger und Fussnagel sollten die Fusse in schicken Schuhen noch anziehender wirken lassen Grabbild einer Frau um 100 n Chr Fayumportrat aus der Provinz Aegyptus Brooklyn MuseumHaare Frisuren und Kopfbedeckung Junge Frau mit komplizierter Flechtfrisur Buste aus dem 1 Jahrhundert im Louvre Die romische Frau trug die Haare nie kurz Die Frisuren der Romerinnen anderten sich im Laufe der Zeit und hingen von Alter und sozialem Status ab In der Anfangszeit Roms waren sie noch recht schlicht und kunstliche Haarteile galten als Attribute von Prostituierten Die strenge Melonenfrisur war bis in die Kaiserzeit hinein besonders bei Madchen und jungen Frauen beliebt Spater wurden die Haare kunstvoll hochgesteckt geglattet mit einer Art Lockenstab calamistrum gelockt aufwendig mit Nadeln Haarnetzen reticulum und Bandern geschmuckt als Knoten gebunden mit Haarteilen oder Perucken versehen oder als Pferdeschwanz getragen In der Kaiserzeit richtete sich die Mode nach der Kaiserin Nach den Kimbernkriegen kamen blonde und rotliche Haare in Mode Dafur farbte man die Haare entweder mit sapo aus Birkenasche und Ziegenfett oder Henna Frauenhaar war einer der Hauptexportartikel Germaniens Fur die komplizierten Aufsteckfrisuren beschaftigten reiche Romerinnen eine eigens ausgebildete Sklavin die Nach der aus der romischen Fruhzeit stammenden Tradition mussten die Haare der Frau durch Stoff oder Wollbander vittae gehalten werden und bedeckt sein Zu diesem Zweck gab es verschiedene Schleier Sich ohne Kopfbedeckung in der Offentlichkeit zu zeigen wurde als Zeichen grosser Schamlosigkeit erachtet Zur Zeit der fruhen Republik mussten sich die Frauen so verhullen wenn sie das Haus verliessen Gaius Sulpicius Galus liess sich angeblich sogar von seiner Frau scheiden weil sie ohne Kopfbedeckung in der Offentlichkeit unterwegs war Allerdings hielten sich schon in der spaten Republik die wenigsten Frauen an diese alten Regeln Dem nur unvollstandig erhaltenen Worterbuch des Sextus Pompeius Festus zufolge trugen Braute am Hochzeitstag und Vestalinnen eine besondere Frisur mit sieben Zopfen die anscheinend im Zusammenhang mit der Jungfraulichkeit stand Schmuck Goldenes Haarnetz Reiche Frauen schmuckten sich oft mit Diademen Ringen Spangen geschmuckten Bandern Ohrringen Armbandern und Ketten Manche Frauen trugen regelrechte Schatze mit sich herum besonders betraf dies die Ohren an denen manchmal mehrere Ohrringe gleichzeitig hingen Weniger Wohlhabende trugen Schmuck aus Bronze und Glas Fibeln wurden neben der Nutzung als Gewandhalter auch wegen der Zierwirkung benutzt Perlen bezeichnet Plinius als Liktoren der Frauen LiteraturEve D Ambra Roman Women Cambridge Introduction to Roman Civilization Cambridge University Press Cambridge 2006 ISBN 0 521 52158 0 Philippe Aries Georges Duby Hrsg Geschichte des privaten Lebens 1 Band Vom Romischen Imperium zum Byzantinischen Reich Augsburg 1999 Hrsg Paul Veyne Andre Burguiere u a Hrsg Geschichte der Familie Band 1 Altertum Magnus Essen 2005 ISBN 3 88400 425 5 Dacre Balsdon Die Frau in der romischen Antike Deutscher Taschenbuch Verlag Munchen 1989 Ursula Blank Sangmeister Romische Frauen Ausgewahlte Texte Lateinisch Deutsch Reclam Stuttgart 2001 Anna Bonnell Freidin Birthing Romans Childbearing and Its Risks in Imperial Rome Princeton 2024 Maria H Dettenhofer Hrsg Reine Mannersache Frauen in Mannerdomanen der antiken Welt Bohlau Koln Weimar Wien 1994 ISBN 3 412 08693 2 Angelika Dierichs Erotik in der Romischen Kunst von Zabern Mainz 1993 ISBN 3 8053 1540 6 Antike Welt Sonderheft Zaberns Bildbande zur Archaologie Suzanne Dixon The Roman Mother Oklahoma 1988 Suzanne Dixon The Roman Family 1992 ISBN 0 8018 4200 X Werner Eck Johannes Heinrichs Sklaven und Freigelassene in der Gesellschaft der romischen Kaiserzeit Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1993 Elaine Fantham Women in the Classical World Image and Text New York u a 1995 Dieter Flach Die sogenannte Laudatio Turiae Einleitung Text Ubersetzung und Kommentar Darmstadt 1991 Ludwig Friedlaender Sittengeschichte Roms Phaidon Essen 1996 ISBN 3 88851 162 3 Original Sittengeschichte Roms in der Zeit von August bis zum Ausgang der Antonine 1862 1871 Barbara Fortsch Die politische Rolle der Frau in der romischen Republik Kohlhammer Stuttgart 1935 Jane F Gardner Frauen im antike Rom Familie Alltag Recht Beck Munchen 1995 ISBN 3 406 39114 1 Mark Golden Did the 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Hasel Hrsg Frauenwelten in der Antike Geschlechterordnung und weibliche Lebenspraxis Metzler Stuttgart 2006 S 32 52 hier S 37 Die Hinrichtung des christlichen Martyrers Valentin von Terni ist in diesem Zusammenhang zu sehen Jane F Gardner Frauen im antiken Rom S 17 Sextus Pompeius Festus De verborum significatione 79 23 L Yan Thomas Die Teilung der Geschlechter S 141 Jane F Gardner Frauen im antike Rom S 144 Jane F Gardner Frauen im antike Rom S 118 135 Dionysios von Halikarnassos Antiquitates Romanae 2 25 Iulius Paulus Sententiae 5 6 15 Siehe Jane F Gardner Frauen im antike Rom S 17 Mommsen Frauennamen im alten Rom Yan Thomas Die Teilung der Geschlechter S 113 Rede bei Livius 34 2 4 und Zonaras 9 17 Thomas halt letzteres fur authentischer Naturliche Unterordnung der Frau unter den Mann Yan Thomas Die Teilung der Geschlechter S 158f Hemelrijk S 13 Valerius Maximus Facta et dicta memorabilia 2 1 3 Aline Rousselle Der Korper und die Politik Zwischen Enthaltsamkeit und Fortpflanzung im alten Rom In Pauline Schmitt Pantel Hrsg Die Geschichte der Frauen I Antike S 323 372 S 352 357 Plutarch De Mulierum Virtutibus englische Ubersetzung Elke Hartmann Frauen in der Antike S 158 172 stellt exemplarisch Valeria Messalinas Darstellung bei Tacitus vor Mary Harlow Laurence Ray Growing up and growing old in ancient Rome A life course approach Routledge London New York 2002 ISBN 0 415 20201 9 S 39 August Mau Bulla 2 In Paulys Realencyclopadie der classischen Altertumswissenschaft RE Band III 1 Stuttgart 1897 Sp 1048 1051 Die Welt der Kinder in der Antike Verlag Philipp von Zabern Mainz 2008 S 21 antike Puppen Memento des Originals vom 18 Juni 2007 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Von 110 Frauen die in den Oxyrhynchus Papyri als Frauen erwahnt werden die dank der ius liberorumohne Vormund ihren Geschaften nachgehen konnten werden 29 als Analphabetinnen bezeichnet wahrend von 36 bekannt ist dass sie lesen und schreiben konnten Jane F Gardner Frauen im antike Rom S 271 Anm 70 Beryl Rawson Children and Childhood in Roman Italy Oxford Press New York 2003 S 47f Plinius der Altere Naturalis historia 35 40 Musonius Diatriben 8 Sarah Pomeroy Frauenleben im klassischen Altertum S 260 261 Emily A Hemelrijk Matrona Docta Educated woman in the Roman elite from Cornelia to Julia Domna Routledge London New York 1999 S 7 Sallust De coniuratione Catilinae 25 Lukian Perὶ tῶn ἐn Mis8ῷ synontwn 36 Mary Harlow Laurence Ray Growing up and growing old in ancient Rome A life course approach Routledge London New York 2002 ISBN 0 415 20201 9 S 62 Anna Bonnell Freidin Birthing Romans Childbearing and Its Risks in Imperial Rome Princeton 2024 ISBN 978 0 691 22629 3 S 30 englisch Jane F Gardner Frauen im antike Rom S 45 Aline Rousselle Der Korper und die Politik S 335 Mary Harlow und Ray Laurance Growing up and growing old in ancient rome New York 2002 S 95 Quintilian Institutio Oratoria Vi 3 73 Valerius Maximus Facta et dicta memorabilia 2 1 5 Suzanne Dixon The Roman Mother S 5f 175f Mary Harlow und Ray Laurance Growing up and growing old in ancient rome New York 2002 S 11 Tacitus Germania 20 1 Suzanne Dixon The Roman Mother S 120 123 141 155 Suzanne Dixon The Roman Mother S 111 129 135 Scholler Frauen in der romischen Geschichte S 25 CIL 000006 VI 10120 Jane F Gardner Frauen im antike Rom S 132 Aline Rousselle Der Korper und die Politik S 355 Hildegard Temporini Grafin Vitzthum Die Kaiserinnen Roms S 14 Cicero Ad Atticum 15 11 1 Cicero Ad Atticum 15 12 1 Elke Hartmann Frauen in der Antike Weibliche Lebenswelten von Sappho bis Theodora S 155 Karl Wilhelm Weeber Wahlkampf im alten Rom Dusseldorf 2007 S 33 39 Tacitus Annalen 15 48 Tacitus Annalen 15 51 und 15 57 Livius Ab urbe condita 34 1 ff Elke Hartmann Frauen in der Antike S 169 Plinius der Altere Naturalis historia 14 60 Seneca Dialogi6 3 3 Stephan Schmal Frauen fur die Freiheit Zur Funktion barbarischer Weiblichkeit im Werk des Tacitus In Christoph Ulf Robert Rollinger Hrsg Frauen und Geschlechter Bilder Rollen Realitaten in den Texten antiker Autoren der romischen Kaiserzeit Bohlau Verlag Wien Koln Weimar 2006 ISBN 3 205 77509 0 S 221 256 S 222 Tacitus Annalen 1 69 Tacitus Annalen 3 33 Hildegard Temporini Grafin Vitzthum Die Kaiserinnen Roms S 93 Hildegard Temporini Grafin Vitzthum Die Kaiserinnen Roms S 151 155 Hildegard Temporini Grafin Vitzthum Die Kaiserinnen Roms S 283 288 Herodian Geschichte des Kaisertums nach Marc Aurel 6 9 8 Tacitus Annalen 15 53 John Scheid Die Rolle der Frauen in der romischen Religion In Pauline Schmitt Pantel Hrsg Geschichte der Frauen I Antike S 417 449 S 418 Plutarch Quaestiones Romanae 85 John Scheid Die Rolle der Frauen in der romischen Religion S 419 Reinhard Gregor Kratz Hermann Spieckermann Gotterbilder Gottesbilder Weltbilder 2 Band Griechenland und Rom Judentum Christentum und Islam Mohr Siebeck Tubingen 2006 S 81 Dieser Artikel kann keine vollstandige Aufzahlung bieten Viele Gottheiten wurden oft nur lokal oder in einen bestimmten Zeitraum verehrt Siehe Augustinus von Hippo De civitate Dei 4 11 online John Scheid Die Rolle der Frauen in der romischen Religion S 446 Celia E Schultz Sanctissima Femina Social Categorization and women s religious experience in the roman republic In Maryline Parca Angeliki Tzanetou Hrsg Finding Persephone Women rituals in ancient mediterrean Indiana University Press 2007 S 92 113 S 108 Anm 8 Livius Ab urbe condita 10 23 1 10 John Scheid Die Rolle der Frauen in der romischen Religion S 433f Plinius der Altere Naturalis historia 7 120 23 n Chr wurde dieses Gesetz insoweit abgeschwacht als die flamina nur noch im kultischen Bereich unter der manusdes Mannes stand ansonsten aber die Rechte einer in manus freier Ehe Verheirateten hatte Jane F Gardner Frauen im antike Rom S 19 Celia E Schultz Sanctissima Femina S 95f Vgl Origenes Contra Celsum 3 44 online Plinius der Jungere Briefe 10 96 online Werner Golder Hippokrates und das Corpus Hippocraticum Eine Einfuhrung fur Philologen und Mediziner 2007 S 27ff Marion Kiechle Gynakologie und Geburtshilfe Munchen 2006 S 2 Im Museum in den Diokletiansthermen befindet sich beispielsweise die Inschrift fur Helena Lucretiae orstetrix Helena die Hebamme der Lucretia Ann Ellis Hanson Continuity and Change Three Case Studies in Hippocratic Gynecological Therapy an Theory In Sarah B Pomeroy Hrsg Women s History and ancient History London 1991 S 73 110 S 84 Charlotte Schubert und Ulrich Huttner Frauenmedizin in der Antike S 465 468 Aline Rousselle Der Korper und die Politik S 331 Mary Harlow und Ray Laurance Growing up and growing old in ancient rome New York 2002 S 57 Soranus Gynaecia 1 15 Galenos De semine 2 1 Dazu siehe die unterschiedlichen Quellen bei Charlotte Schubert und Ulrich Huttner Frauenmedizin in der Antike S 98 149 Aline Rousselle Der Korper und die Politik S 335 Jane F Gardner Frauen im antike Rom S 47 Soranus Gynaecia 1 33 1 60 4 4 Charlotte Schubert und Ulrich Huttner Frauenmedizin in der Antike S 495 Anna Bonnell Freidin Birthing Romans S 38 Walter Scheidel Progress an Problems in Roman Demography In Walter Scheidel Hrsg Debating Roman Demography Mnemosyne Supplements History and Archaeology of Classical Antiquity Band 211 Brill Leiden 2017 ISBN 978 90 04 35109 7 S 1 82 hier S 17 20 und 36 englisch Anna Bonnell Freidin Birthing Romans S 36 Juvenal Satura 6 594 ff Werner Eck Traianus In Der Neue Pauly DNP Band 12 1 Metzler Stuttgart 2002 ISBN 3 476 01482 7 Sp 746 749 hier Sp 747 Jenifer Neils Die Frau in der Antike Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 2012 ISBN 978 3 534 24698 4 S 78 Corpus iuris civilis B 1 Digesten 25 4 1 1 und 1 Digesten 35 2 9 1 Eine Abtreibung gegen den Willen des Ehemanns konnte ein Scheidungsgrund sein jedenfalls gab Nero es als ein Argument an um seine Scheidung von Octavia zu rechtfertigen nachdem er zuvor ihre Unfruchtbarkeit als Begrundung benutzt hatte Soranos Gynaecia 1 20 Aline Rousselle Der Korper und die Politik S 336 Zur Kinderaussetzung siehe auch August Mau Aussetzung In Paulys Realencyclopadie der classischen Altertumswissenschaft RE Band II 2 Stuttgart 1896 Sp 2588 f Kleidung im Alten Rom Plinius der Altere Naturalis historia 11 26 Festus De verborum significatu SENIS CRINIBUS online Rekonstruktion der Haartracht einer Vestalin anhand historischer Darstellungen

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