Der Ministerpräsident des Freistaates Thüringen ist der Vorsitzende der Thüringer Landesregierung Der gegenwärtige Amtsi
Thüringer Ministerpräsident

Der Ministerpräsident des Freistaates Thüringen ist der Vorsitzende der Thüringer Landesregierung. Der gegenwärtige Amtsinhaber ist Mario Voigt (CDU). Er wurde am 12. Dezember 2024 zum ersten Mal in das Amt gewählt.
Ministerpräsident des Freistaates Thüringen | |
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Thüringer Landeswappen | |
Amtierend Mario Voigt seit dem 12. Dezember 2024 | |
Amtssitz | Thüringer Staatskanzlei, Erfurt |
Vorsitzender von | Thüringer Landesregierung |
Amtszeit | keine feste Amtszeit |
Stellvertreter | Zwei Vizeministerpräsidenten |
Letzte Wahl | 12. Dezember 2024 |
Nächste Wahl | 2029 |
Wahl durch | Thüringer Landtag |
Schaffung des Amtes | 3. Oktober 1990 |
Erster Amtsinhaber | Josef Duchač |
Website | landesregierung-thueringen.de |
Rechtliche Grundlagen
Wahl
Gemäß Art. 70 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen wird der Ministerpräsident vom Thüringer Landtag in geheimer Wahl und ohne Aussprache gewählt; erreicht nach zwei Wahlgängen kein Kandidat die absolute Mehrheit, gilt derjenige als gewählt, der in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhält. Zu jedem Wahlgang können neue Kandidaten hinzukommen.
Nach Amtsantritt leisten der Ministerpräsident und die Minister vor dem Landtag einen Amtseid. Die Eidesformel ist in Art. 71 Abs. 1 der Landesverfassung festgeschrieben:
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, Verfassung und Gesetze wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“
Der Amtseid kann gemäß Art. 71 Abs. 2 der Verfassung mit einer religiösen Beteuerung geleistet werden.
Aufgaben und Pflichten
Der Ministerpräsident ernennt und entlässt die Minister und bestimmt einen Minister zu seinem Stellvertreter (Art. 70 Abs. 4). Er bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik und ist für diese gegenüber dem Landtag verantwortlich (Art. 76 Abs. 1). Er sitzt der Landesregierung vor und leitet deren Geschäfte (Art. 76 Abs. 3), vertritt das Land nach außen (Art. 77 Abs. 1), ernennt und entlässt die Beamten und Richter des Landes (Art. 78 Abs. 1) und übt das Begnadigungsrecht aus (Art. 78 Abs. 3).
Rücktritt, Abwahl, Erledigung des Amtes
Der Ministerpräsident und die Minister können jederzeit zurücktreten (Art. 75 Abs. 1); jedoch sind der Ministerpräsident und auf sein Ersuchen die Minister verpflichtet, die Amtsgeschäfte bis zum Amtsantritt eines Nachfolgers auszuführen (Art. 75 Abs. 3).
Die Amtszeit aller Mitglieder der Landesregierung endet mit dem Zusammentritt eines neuen Landtags, einem gescheiterten Vertrauensantrag des Ministerpräsidenten im Landtag oder „mit dem Rücktritt oder jeder anderen Erledigung des Amtes des Ministerpräsidenten“ (Art. 75 Abs. 2). Auf Antrag einer Fraktion oder eines Fünftels der Abgeordneten kann der Landtag dem Ministerpräsidenten gemäß Artikel 76 der Verfassung das Misstrauen aussprechen, jedoch nur dadurch, dass er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt (konstruktives Misstrauensvotum).
Historische Vorläufer
Weimarer Republik
In der Weimarer Republik wurde 1920 das Land Thüringen gegründet. Die 1921 verabschiedete Verfassung des Landes Thüringen kannte keinen Ministerpräsidenten; stattdessen eine Landesregierung, die als Kollektivorgan vom Landtag gewählt wurde und aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden wählte. Dieser wurde in der Regel als Leitender Staatsminister bezeichnet, diese Amtsbezeichnung kommt jedoch im Verfassungstext nicht vor.
Sowjetische Besatzungszone und DDR
Das Land Thüringen wurde 1945 durch die amerikanische Besatzungsmacht wiederhergestellt. Als Regierungspräsidenten setzen die Amerikaner den Sozialdemokraten Hermann Brill ein. Gemäß den interalliierten Vereinbarungen räumten die Amerikaner Thüringen und das Land wurde zum 1. Juli 1945 Teil der Sowjetischen Besatzungszone. Die Sowjets ersetzten Brill (der nach zweifacher Verhaftung in den Westen flüchtete und später Staatskanzleichef in Hessen wurde) durch Rudolf Paul (SED). Bei den halbfreien Landtagswahlen in der SBZ 1946 wurde die aus der Zwangsvereinigung von SPD und KPD hervorgegangene SED stärkste Partei und Paul wurde zum Regierungspräsidenten (Ministerpräsidenten) gewählt. Am 1. September 1947 flüchtete aber auch er nach der fortschreitenden Stalinisierung in der sowjetischen Besatzungszone über Berlin-West in die amerikanische Besatzungszone, seines Amtes wurde er offiziell am 9. Oktober 1947 enthoben und durch Werner Eggerath ersetzt. Da die Landtagswahlen in der DDR 1950 als Scheinwahlen durchgeführt wurden, amtierte dieser bis zur Abschaffung der DDR-Länder durch die Verwaltungsreform von 1952.
Amtsinhaber seit 1990
Nr. | Bild | Name (Lebensdaten) | Partei | Beginn der Amtszeit | Ende der Amtszeit | Dauer der Amtszeit | Kabinette | Thüringer Landtage | |
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1 | Josef Duchač (* 1938) | CDU | 8. November 1990 | 5. Februar 1992 (ab 23. Januar 1992 geschäftsführend) | 1 Jahr, 2 Monate, 28 Tage (454 Tage) | I | 1. | ||
2 | Bernhard Vogel (1932–2025) | CDU | 5. Februar 1992 | 5. Juni 2003 | 11 Jahre, 4 Monate (4138 Tage) | I, II, III | 1., 2., 3. | ||
3 | Dieter Althaus (* 1958) | CDU | 5. Juni 2003 | 30. Oktober 2009 (ab 3. September 2009 geschäftsführend) | 6 Jahre, 4 Monate, 25 Tage (2339 Tage) | I, II | 3., 4. | ||
4 | Christine Lieberknecht (* 1958) | CDU | 30. Oktober 2009 | 5. Dezember 2014 (ab 14. Oktober 2014 geschäftsführend) | 5 Jahre, 1 Monat, 5 Tage (1862 Tage) | I | 5. | ||
5 | Bodo Ramelow (* 1956) | Die Linke | 5. Dezember 2014 | 5. Februar 2020 (ab 26. November 2019 geschäftsführend) | 5 Jahre, 2 Monate (1888 Tage) | I | 6. | ||
6 | Thomas Kemmerich (* 1965) | FDP | 5. Februar 2020 | 4. März 2020 (ab 8. Februar 2020 geschäftsführend) | 28 Tage | keines | 7. | ||
(5) | Bodo Ramelow (* 1956) | Die Linke | 4. März 2020 | 12. Dezember 2024 (ab 26. September 2024 geschäftsführend) | 4 Jahre und 283 Tage (1744 Tage) | II | 7. | ||
7 | Mario Voigt (* 1977) | CDU | 12. Dezember 2024 | amtierend | 211 Tage (211 Tage) | I | 8. |
Zur Amtszeit werden hier auch die Zeiträume gezählt, in denen die Ministerpräsidenten zwischen Zusammentritt der neuen Regierung oder ihrem Rücktritt und der Wahl eines neuen Ministerpräsidenten die Geschäfte nur formal weiterführten.
Weblinks
- Thüringer Staatskanzlei. In: staatskanzlei-thueringen.de.
- Bürgerservice Thüringen - Verf TH. In: landesrecht.thueringen.de. (Verfassung des Freistaats Thüringen vom 25. Oktober 1993).
Einzelnachweise
- Thüringen: CDU-Politiker Mario Voigt zum Ministerpräsidenten gewählt. In: Der Spiegel. 12. Dezember 2024, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 12. Dezember 2024]).
- Verfassung des Landes vom 11. März 1921 in der , 1921, Nr. 10, S. 56 ff.
- Hermann Brill | Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. Abgerufen am 4. September 2024.
- Brill, Hermann Louis | Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. Abgerufen am 4. September 2024.
- Jürgen Falter, Cornelia Weins: Die Wahlen in der Sowjetisch Besetzten Zone von 1946. Eine wahlhistorische Analyse. In: Erobert oder befreit? DE GRUYTER, 1999, ISBN 3-486-64504-8, S. 215–234, doi:10.1524/9783486593709-013 (degruyter.com [abgerufen am 4. September 2024]).
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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verantwortlich Art 76 Abs 1 Er sitzt der Landesregierung vor und leitet deren Geschafte Art 76 Abs 3 vertritt das Land nach aussen Art 77 Abs 1 ernennt und entlasst die Beamten und Richter des Landes Art 78 Abs 1 und ubt das Begnadigungsrecht aus Art 78 Abs 3 Rucktritt Abwahl Erledigung des Amtes Der Ministerprasident und die Minister konnen jederzeit zurucktreten Art 75 Abs 1 jedoch sind der Ministerprasident und auf sein Ersuchen die Minister verpflichtet die Amtsgeschafte bis zum Amtsantritt eines Nachfolgers auszufuhren Art 75 Abs 3 Die Amtszeit aller Mitglieder der Landesregierung endet mit dem Zusammentritt eines neuen Landtags einem gescheiterten Vertrauensantrag des Ministerprasidenten im Landtag oder mit dem Rucktritt oder jeder anderen Erledigung des Amtes des Ministerprasidenten Art 75 Abs 2 Auf Antrag einer Fraktion oder eines Funftels der Abgeordneten kann der Landtag dem Ministerprasidenten gemass Artikel 76 der Verfassung das Misstrauen aussprechen jedoch nur dadurch dass er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wahlt konstruktives Misstrauensvotum Historische VorlauferWeimarer Republik In der Weimarer Republik wurde 1920 das Land Thuringen gegrundet Die 1921 verabschiedete Verfassung des Landes Thuringen kannte keinen Ministerprasidenten stattdessen eine Landesregierung die als Kollektivorgan vom Landtag gewahlt wurde und aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden wahlte Dieser wurde in der Regel als Leitender Staatsminister bezeichnet diese Amtsbezeichnung kommt jedoch im Verfassungstext nicht vor Sowjetische Besatzungszone und DDR Das Land Thuringen wurde 1945 durch die amerikanische Besatzungsmacht wiederhergestellt Als Regierungsprasidenten setzen die Amerikaner den Sozialdemokraten Hermann Brill ein Gemass den interalliierten Vereinbarungen raumten die Amerikaner Thuringen und das Land wurde zum 1 Juli 1945 Teil der Sowjetischen Besatzungszone Die Sowjets ersetzten Brill der nach zweifacher Verhaftung in den Westen fluchtete und spater Staatskanzleichef in Hessen wurde durch Rudolf Paul SED Bei den halbfreien Landtagswahlen in der SBZ 1946 wurde die aus der Zwangsvereinigung von SPD und KPD hervorgegangene SED starkste Partei und Paul wurde zum Regierungsprasidenten Ministerprasidenten gewahlt Am 1 September 1947 fluchtete aber auch er nach der fortschreitenden Stalinisierung in der sowjetischen Besatzungszone uber Berlin West in die amerikanische Besatzungszone seines Amtes wurde er offiziell am 9 Oktober 1947 enthoben und durch Werner Eggerath ersetzt Da die Landtagswahlen in der DDR 1950 als Scheinwahlen durchgefuhrt wurden amtierte dieser bis zur Abschaffung der DDR Lander durch die Verwaltungsreform von 1952 Amtsinhaber seit 1990Ministerprasidenten des Freistaats Thuringen Nr Bild Name Lebensdaten Partei Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit Dauer der Amtszeit Kabinette Thuringer Landtage1 Josef Duchac 1938 CDU 8 November 1990 5 Februar 1992 ab 23 Januar 1992 geschaftsfuhrend 1 Jahr 2 Monate 28 Tage 454 Tage I 1 2 Bernhard Vogel 1932 2025 CDU 5 Februar 1992 5 Juni 2003 11 Jahre 4 Monate 4138 Tage I II III 1 2 3 3 Dieter Althaus 1958 CDU 5 Juni 2003 30 Oktober 2009 ab 3 September 2009 geschaftsfuhrend 6 Jahre 4 Monate 25 Tage 2339 Tage I II 3 4 4 Christine Lieberknecht 1958 CDU 30 Oktober 2009 5 Dezember 2014 ab 14 Oktober 2014 geschaftsfuhrend 5 Jahre 1 Monat 5 Tage 1862 Tage I 5 5 Bodo Ramelow 1956 Die Linke 5 Dezember 2014 5 Februar 2020 ab 26 November 2019 geschaftsfuhrend 5 Jahre 2 Monate 1888 Tage I 6 6 Thomas Kemmerich 1965 FDP 5 Februar 2020 4 Marz 2020 ab 8 Februar 2020 geschaftsfuhrend 28 Tage keines 7 5 Bodo Ramelow 1956 Die Linke 4 Marz 2020 12 Dezember 2024 ab 26 September 2024 geschaftsfuhrend 4 Jahre und 283 Tage 1744 Tage II 7 7 Mario Voigt 1977 CDU 12 Dezember 2024 amtierend 211 Tage 211 Tage I 8 Zur Amtszeit werden hier auch die Zeitraume gezahlt in denen die Ministerprasidenten zwischen Zusammentritt der neuen Regierung oder ihrem Rucktritt und der Wahl eines neuen Ministerprasidenten die Geschafte nur formal weiterfuhrten WeblinksCommons Thuringer Staatskanzlei Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Thuringer Staatskanzlei In staatskanzlei thueringen de Abgerufen am 31 Dezember 2023 Burgerservice Thuringen Verf TH In landesrecht thueringen de Abgerufen am 31 Dezember 2023 Verfassung des Freistaats Thuringen vom 25 Oktober 1993 EinzelnachweiseThuringen CDU Politiker Mario Voigt zum Ministerprasidenten gewahlt In Der Spiegel 12 Dezember 2024 ISSN 2195 1349 spiegel de abgerufen am 12 Dezember 2024 Verfassung des Landes vom 11 Marz 1921 in der 1921 Nr 10 S 56 ff Hermann Brill Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED Diktatur Abgerufen am 4 September 2024 Brill Hermann Louis Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED Diktatur Abgerufen am 4 September 2024 Jurgen Falter Cornelia Weins Die Wahlen in der Sowjetisch Besetzten Zone von 1946 Eine wahlhistorische Analyse In Erobert oder befreit DE GRUYTER 1999 ISBN 3 486 64504 8 S 215 234 doi 10 1524 9783486593709 013 degruyter com abgerufen am 4 September 2024 Staatsfuhrung in Thuringen Legislative Landtag Exekutive Landesregierung Ministerprasident Staatskanzlei Ministerium fur Bildung Wissenschaft und Kultur Ministerium fur Digitales und Infrastruktur Finanzministerium Ministerium fur Inneres Kommunales und Landesentwicklung Ministerium fur Justiz Migration und Verbraucherschutz Ministerium fur Soziales Gesundheit Arbeit und Familie Ministerium fur Umwelt Energie Naturschutz und Forsten Ministerium fur Wirtschaft Landwirtschaft und Landlichen Raum Judikative Verfassungsgerichtshof Oberlandesgericht Landesarbeitsgericht Finanzgericht Landessozialgericht OberverwaltungsgerichtLeitende Staatsminister und Ministerprasidenten des Landes und des Freistaats Thuringen 1920 1933 Arnold Paulssen 1920 1921 August Frolich 1921 1924 Richard Leutheusser 1924 1928 Arnold Paulssen 1928 1930 Erwin Baum 1930 1932 Fritz Sauckel 1932 33 1933 1945 Willy Marschler 1945 1952 Hermann Brill 1945 Rudolf 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