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Als Thüringische Staaten werden die folgenden deutschen Gliedstaaten des Deutschen Reiches bezeichnet Das Großherzogtum

Thüringische Staaten

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Als Thüringische Staaten werden die folgenden deutschen Gliedstaaten des Deutschen Reiches bezeichnet:

  • Das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach (amtliche Bezeichnung seit 1903 Großherzogtum Sachsen)
  • Die Herzogtümer Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg und Gotha und Sachsen-Meiningen
  • Die Fürstentümer Reuß älterer Linie, Reuß jüngerer Linie, Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen
Daten im Jahr 1910
Fläche: 12.325 km²
Einwohner: 1.585.356
Karte

Überblick

Bundesstaat Hauptstadt Gemeinden
(1910)
Fläche
(1910)
Einwohner
(1871) (1900) (1910)
Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach Weimar 623 3.610 km² 286.183 362.873 417.149
Herzogtum Sachsen-Altenburg Altenburg 438 1.324 km² 142.122 194.914 216.128
Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha Coburg/Gotha 303 1.977 km² 174.339 229.550 257.177
Herzogtum Sachsen-Meiningen Meiningen 472 2.468 km² 187.957 250.731 278.762
Fürstentum Reuß älterer Linie Greiz 075 0.316 km² 045.094 068.396 072.769
Fürstentum Reuß jüngerer Linie Gera 173 0.827 km² 089.032 139.210 152.752
Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt Rudolstadt 162 0.941 km² 075.523 093.059 100.702
Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen Sondershausen 093 0.862 km² 067.191 080.898 089.917
Thüringische Staaten 2.3390. 12.325 km²0 1.067.4410. 1.419.6310. 1.585.3560.

Territorium

Die Grenzen, wie sie zur Zeit des Deutschen Kaiserreiches existierten, waren (abgesehen von einem Gebietsaustausch 1913, siehe unten) ein letztes Mal 1826 im Rahmen des Teilungsvertrags zu Hildburghausen neu gezogen worden. Damals wurden die Herzogtümer Sachsen-Altenburg und Sachsen-Coburg und Gotha neugebildet und umgekehrt die Herzogtümer Sachsen-Coburg-Saalfeld und Sachsen-Gotha-Altenburg aufgehoben; große Gebietsgewinne machte gleichzeitig Sachsen-Meiningen.

Die acht thüringischen Staaten des Kaiserreichs grenzten im Norden und Westen an preußische Gebiete, insbesondere den Regierungsbezirk Erfurt, den Regierungsbezirk Kassel und den Regierungsbezirk Merseburg. Es gab auch umfangreiche preußische Exklaven im Gemenge mit den thüringischen Staaten: den Landkreis Schleusingen mit der Stadt Suhl, den Landkreis Herrschaft Schmalkalden mit Barchfeld, das Gebiet um Wandersleben und Mühlberg, den Landkreis Ziegenrück mit der Stadt Ranis sowie, zum Kreis Ziegenrück gehörend, aber davon getrennt liegend, die Gemeinden Kamsdorf, Blankenberg, Sparnberg, Blintendorf und Gefell. Weitere preußische Exklaven waren die Dörfer Abtlöbnitz (mit Mollschütz) bei Camburg und Kischlitz bei Eisenberg.

Im Osten war das Königreich Sachsen der Nachbarstaat, der ebenfalls verschiedene Exklaven auf thüringischem Gebiet hatte. Dazu gehörte vor allem das aus mehreren Exklaven bestehende Ziegenhierdsche Ländchen bei Gera mit den Gemeinden und Fluren Lengefeld, Liebschwitz, Lietzsch, Niebra, Pösneck und Taubenpreskeln sowie den benachbarten Gemeinden Hilbersdorf, Loitzsch, Rückersdorf, Thonhausen und Grobsdorf. Außerdem sind zu nennen die Gemeinden Bocka bei Altenburg und Kauritz bei Gößnitz.

Die thüringischen Staaten waren ein Beispiel der deutschen Kleinstaaterei und der noch aus dem alten Reich überkommenen territorialen Zersplitterung. Auf der Fläche des heutigen Freistaates Thüringen bestanden am Anfang des 20. Jahrhunderts acht Kleinstaaten, preußische Gebiete in mehreren Regierungsbezirken und einige kleine sächsische Exklaven. Dies wurde besonders dadurch verschärft, dass die kleinen Staatsgebiete nicht geschlossene Territorien bildeten, sondern sich in einer verwirrenden Gemengelage befanden. Ein Gebietsaustausch kam 1913 zwischen Sachsen-Weimar-Eisenach und Sachsen-Meiningen zustande. Das vor Jena liegende meiningische Dorf Lichtenhain wurde gegen Bereiche von Kranichfeld getauscht, die zu Weimar gehörten. Im Prinzip wenig sinnvoll: Es fand zwar eine Grenzbereinigung in Kranichfeld statt, aber die meiningische Exklave Kranichfeld wurde nicht beseitigt, sondern vergrößert. Offensichtlich wollte Sachsen-Weimar-Eisenach keine anderen Tauschobjekte anbieten.

Geschichte

→ Hauptartikel: Geschichte Thüringens

Während der Zeit des Deutschen Kaiserreiches besaßen die thüringischen Staaten im Bundesrat jeweils eine Stimme – also zusammen acht Stimmen (die Herzogtümer Coburg und Gotha besaßen zusammen nur eine gemeinsame Stimme). Damit stellten sie einen beachtlichen Block dar, wenn man berücksichtigt, dass das Königreich Sachsen zum Beispiel nur vier Stimmen oder der zweitgrößte Bundesstaat, das Königreich Bayern, das 1910 rund 5 Millionen Einwohner mehr besaß als die thüringischen Staaten zusammen, nur sechs Stimmen hatte. Allerdings waren die Thüringischen Staaten selten einer Meinung. Bis 1903 wurden nur fünf Staaten durch den Weimarischen Bevollmächtigten im Bundesrat gemeinsam vertreten. Sachsen-Coburg und Gotha hatte seinen eigenen Bevollmächtigten, Sachsen-Meiningen ließ sich durch Bayern und Reuß ältere Linie durch Mecklenburg-Schwerin vertreten.

Das Oberlandesgericht Jena war gemäß neuem Reichsgerichtsverfassungsgesetz ab dem 1. Oktober 1878 die einzige Institution, die für fast alle thüringischen Staaten zuständig war. Nur Schwarzburg-Sondershausen gehörte zum Bezirk des Oberlandesgerichtes Naumburg. Eine zweite gemeinsame Einrichtung war die Universität Jena mit den Ernestinischen Herzogtümern als Erhalterstaaten. Ab 1817 gehörte allerdings das Herzogtum Sachsen-Coburg nicht mehr dazu.

Mit der Novemberrevolution 1918 ging dann für den Thüringer Raum die jahrhundertelange Ära starker territorialer Zersplitterung zu Ende. In den Bundesstaaten wurde, wie im gesamten Deutschen Reich, die Republik ausgerufen und die regierenden Herzöge und Fürsten dankten ab. Die ehemaligen thüringischen Herzog- und Fürstentümer wurden in der Folge zu Freistaaten. Die beiden Freistaaten Reuß ä.L. und Reuß j.L. vereinigten sich am 21. Dezember 1918 zum Volksstaat Reuß. Die Union zwischen Sachsen-Gotha und Sachsen-Coburg wurde am 12. April 1919 aufgelöst; es wurden eigene Freistaaten gebildet.

Die Regierungen der Freistaaten Sachsen-Altenburg, Coburg, Sachsen-Gotha, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Weimar-Eisenach, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen und des Volksstaates Reuß nahmen Verhandlungen zu einem Zusammenschluss aller thüringischen Staaten auf, möglichst unter Einschluss preußischer Gebietsteile. Da aber Preußen zu keinerlei Gebietsveränderungen bereit war, wurde die Landesgründung als sogenannte „kleinthüringische Lösung“ vorangetrieben. Im Verlauf der Gründungsverhandlungen äußerten die Landesregierungen von Sachsen-Meiningen und Coburg Bedenken darüber, ob ein Anschluss an das zu bildende Land für sie vorteilhaft sei, da sich der fränkisch geprägte Bereich südlich des Rennsteigs seit 1806 sprachlich wie landsmannschaftlich stärker an die angrenzenden fränkischen Regionen in Bayern anlehnte. Aus diesem Grund wurde am 30. November 1919 im Freistaat Coburg eine Volksabstimmung durchgeführt, in der sich die Bevölkerung mehrheitlich gegen einen Anschluss an das Land Thüringen aussprach. Die Bedenken Sachsen-Meiningens konnten, unter anderem durch eine Bestandsgarantie für die IHK Sonneberg und für die Landkreise, ausgeräumt werden. Im Freistaat Sachsen-Meiningen fand keine Volksabstimmung zu dieser Frage statt.

Am 1. Mai 1920 wurde ohne den Freistaat Coburg, der sich am 1. Juli 1920 mit dem Freistaat Bayern vereinigte, das Land Thüringen mit der Landeshauptstadt Weimar gegründet.

Religiöse Verhältnisse

In ihrer ganz überwiegenden Mehrheit gehörten die Einwohner der thüringischen Staaten der evangelisch-lutherischen Religion an. Wie auch in den übrigen protestantischen Monarchien bestanden Landeskirchen mit dem Landesherrn als summus episcopus und damit höchstem geistlichen Würdenträger. Für die Kirchenverwaltung bestanden in der Regel ein Ministerium für Kultus und ein evangelischer Kirchenrat, in Reuß älterer Linie auch ein Konsistorium. Nach der Aufhebung der Monarchie beschlossen am 15. November 1918 führende Kirchenmänner der ehemaligen Herzog- und Fürstentümer eine einheitliche Organisation des Kirchenwesens. Am 5. Dezember 1919 tagte eine erste Synode und beschloss den Zusammenschluss von sieben eigenständigen Landeskirchen zu einer einheitlichen Landeskirche, der Thüringer Evangelischen Kirche (so der ursprüngliche Name der Kirche bis 1948). Die sieben Landeskirchen waren:

  • die Evangelisch-Lutherische Kirche in Sachsen-Weimar-Eisenach
  • die Evangelisch-Lutherische Kirche in Sachsen-Gotha
  • die Evangelisch-Lutherische Kirche in Sachsen-Altenburg
  • die Evangelisch-Lutherische Kirche in Sachsen-Meiningen
  • die Evangelisch-Lutherische Kirche in Reuß jüngerer Linie
  • die Evangelisch-Lutherische Kirche in Schwarzburg-Rudolstadt
  • die Evangelisch-Lutherische Kirche in Schwarzburg-Sondershausen.

Wie auch bei der politischen Einigung ging die evangelische Kirche in Sachsen-Coburg einen eigenen Weg und schloss sich nicht der neuen Landeskirche an, sondern trat 1921 der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche in Bayern bei. Am 13. Februar 1920 wurde die Thüringer Evangelische Kirche errichtet – drei Monate vor der Gründung des Landes Thüringen am 1. Mai 1920. Für die neue Landeskirche wurde in Eisenach ein Landeskirchenamt eingerichtet, und 1924 erhielt die neue Kirche eine Verfassung. 1934 schloss sich die Evangelisch-Lutherische Kirche des ehemaligen Fürstentums Reuß älterer Linie als achte Landeskirche der Thüringer Evangelischen Kirche an, die damit ihren bis 2008 bestehenden Umfang erreichte und sich 1948 in Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen umbenannte. Die Kirche trat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei. Seit dem 1. Juli 2004 bildeten die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen und die Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen die Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland (EKM), die zum 1. Januar 2009 in einer Kirchenfusion aufgingen.

Die katholischen Christen lebten in den Thüringischen Staaten in der Diaspora. Ihr Bevölkerungsanteil betrug im Jahr 1910 2,8 Prozent. Durch die Abtretung (1815) des ehemals fürstbischöflich-fuldaischen Amtes Geisa mit katholischer Bevölkerung betrug er im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach 4,8 Prozent. Für die Betreuung der Diaspora hatte der Vatikan eine besondere Organisation ins Leben gerufen: Das Apostolische Vikariat des Nordens war ein Apostolisches Vikariat der römisch-katholischen Kirche, das nach dem Untergang der meisten norddeutschen katholischen Bistümer in der Reformation deren Gebiete zusammenfasste. Es wurde 1667 gegründet und erlosch erst 1929 mit dem Preußenkonkordat. Diese Gebiete, in denen keine offene Ausübung des katholischen Glaubens mehr möglich war, wurden als Nordische Missionen bezeichnet und 1622 der Congregatio de Propaganda Fide in Rom unterstellt. Der Kölner Nuntius erhielt die nötigen Fakultäten für Norddeutschland. In den Anfangsjahren wurde Hannover zum Sitz des Apostolischen Vikars, der direkt dem Kölner Nuntius unterstellt war. Oftmals war der Apostolische Vikar zugleich Weihbischof einer anderen Diözese, was die Stellung nicht erleichterte. Die Säkularisation brachte 1803 dem Vikariat neue Schwierigkeiten. Waren die finanziellen Einbußen schon schmerzhaft, so wurde die Aufhebung der Orden, welche fast alle Seelsorger stellten, zu einer Existenzfrage. Bei der Neuumschreibung der katholischen Diözesen in Deutschland nach dem Wiener Kongress 1824 fielen weite Gebiete des Apostolischen Vikariates an die Diözesen Hannovers und Preußens. Die Thüringischen Staaten wurden verschiedenen Diözesen zugeordnet:

  • Bistum Fulda: Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach 1821/1857 und die Unterherrschaften der beiden Schwarzburger Linien sowie der preußische Landkreis Schmalkalden,
  • Bistum Paderborn: Herzogtum Sachsen-Gotha 1851 und die Oberherrschaften der beiden Schwarzburger Linien 1869 sowie die sachsen-meiningische Exklave Camburg, dazu der preußische Regierungsbezirk Erfurt mit Schleusingen,
  • Bistum Würzburg: Herzogtum Sachsen-Meiningen,
  • Erzbistum Bamberg: Herzogtum Sachsen-Coburg 1826,
  • Apostolisches Vikariat in den Sächsischen Erblanden mit Sitz in Dresden: Herzogtum Sachsen-Altenburg und die beiden Fürstentümer Reuß.

Die weitere Entwicklung nach dem Zweiten Weltkrieg ist beim Bistum Erfurt beschrieben.

In den Thüringischen Staaten bestanden auch nur wenige jüdische Gemeinden. Der Anteil der israelitischen Bevölkerung betrug 0,3 Prozent im Jahr 1910. Wie schon bei den Katholiken brachte der 1815 erfolgte Anfall hessischer und bischöflich-fuldaischer Territorien in Sachsen-Eisenach den größten Zuwachs. In Sachsen-Weimar-Eisenach, mit einem Anteil jüdischer Bürger von 0,3 Prozent (für Sachsen-Eisenach allein 1,2 Prozent), bestanden sieben israelitische Gemeinden unter einem Landrabbinat zu Lengsfeld.

Ohne Religion wurden 0,2 Prozent der Bevölkerung im Jahr 1910 erfasst.

Währungen

Auf dem Gebiet der Währungen ist bei den thüringischen Staaten eine Dreiteilung festzustellen. Einmal mehr erweist sich der Rennsteig als Hauptscheidelinie zwischen Nord- und Süddeutschland; Ostthüringen unterliegt der wirtschaftlichen Anziehungskraft des Königreichs Sachsen.

  • Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Saalfeld (bis 1826), die Unterherrschaften der Schwarzburger Fürstentümer und die Fürstentümer Reuß richteten ihre Währungen an Preußen aus,
  • Sachsen-Altenburg und (wohl aus alter dynastischer Verbundenheit mit Altenburg) Sachsen-Gotha folgten dem Königreich Sachsen,
  • Sachsen-Coburg, Sachsen-Hildburghausen (bis 1826), Sachsen-Meiningen und die Oberherrschaften der Schwarzburger Fürstentümer übernahmen den bayerischen Münzfuß.

Die thüringischen Staaten traten 1838 dem Dresdner Münzvertrag bei, was jedoch die bestehende Dreiteilung nicht aufhob. Zwei Taler im preußischen 14-Taler-Münzfuß entsprachen nun 3 1⁄2 süddeutschen Gulden im 24 1⁄2-Gulden-Fuß, was als gemeinsame Vereinsmünze der „contrahierenden Staaten“ gelten sollte. Diese Vereinsmünze zu „2 Taler = 3 1⁄2 Gulden“ war in jedem Zollvereins-Land gesetzlich gültig – unabhängig davon, wer der jeweilige Emittent der Vereinsmünze war. Eigene Münzen prägten im 19. und frühen 20. Jahrhundert:

  • Sachsen-Weimar Eisenach zunächst 1 Reichstaler zu 24 Groschen zu 288 Pfennigen, ab 1838 1 Taler zu 30 Silbergroschen zu 360 Pfennigen. Münzstätten bestanden in Eisenach bis 1830, danach in Berlin,
  • Sachsen-Coburg-Saalfeld für das Fürstentum Saalfeld 1 Reichstaler zu 24 Groschen zu 288 Pfennigen, Münzstätte Saalfeld; 1826 fiel Saalfeld an Sachsen-Meiningen und übernahm den dort eingeführten Guldenfuß,
  • Schwarzburg-Rudolstadt für die Unterherrschaft Frankenhausen 1 Speciestaler zu 32 Groschen zu 384 Pfennigen, sodann 1 Reichstaler zu 24 Groschen zu 288 Pfennigen, ab 1838 1 Taler zu 30 Silbergroschen zu 360 Pfennigen, Münzstätten in Saalfeld bis 1841, Berlin 1841–1889,
  • Schwarzburg-Sondershausen verzichtete bis 1840 auf die Ausgabe eigener Münzen für die Unterherrschaft Sondershausen (im Umlauf waren preußische Münzen), danach 1 Taler zu 30 Silbergroschen zu 360 Pfennigen, Münzstätte Berlin 1841–1909,
  • Sämtliche Linien Reuß 1 Reichstaler zu 24 Groschen zu 288 Pfennigen, ab 1838 1 Taler zu 30 Silbergroschen zu 360 Pfennigen, Münzstätten in Saalfeld vor 1840, in Berlin seit 1840,
    • Reuß älterer Linie (Reuß-Greiz) 1806–1909,
    • Reuß-Lobenstein-Selbitz 1807,
    • Reuß-Lobenstein-Ebersdorf 1812–1847,
    • Reuß jüngerer Linie (Reuß-Schleiz-Gera) 1816–1884,
  • Sachsen-Altenburg 1 Taler zu 30 Neugroschen zu 300 Pfennigen, Münzstätten in Dresden 1841–1869, in Berlin 1887–1903,
  • Sachsen-Gotha 1 Taler zu 30 Groschen zu 300 Pfennigen, Münzstätte Gotha,
  • Sachsen-Coburg 1 Gulden zu 60 Kreuzer zu 240 Pfennigen, Münzstätten in Dresden 1841–1872, in Berlin 1886–1911,
  • Sachsen-Hildburghausen und Sachsen-Meiningen 1 Gulden zu 60 Kreuzer zu 240 Pfennigen, Münzstätten in Hildburghausen 1786–1829, in Saalfeld 1828–1846, in München 1854–1915,
  • Schwarzburg-Rudolstadt für die Oberherrschaft Rudolstadt 1 Gulden zu 60 Kreuzer zu 240 Pfennigen, Münzstätte in München 1841–1861,
  • Schwarzburg-Sondershausen verzichtete auf die Ausgabe eigener Münzen für die Oberherrschaft Arnstadt (im Umlauf waren Rudolstädter Münzen).

Gerade der Umstand, dass im Königreich Sachsen zehn Pfennige auf den Groschen, in Preußen und den von Berlin beeinflussten thüringischen Staaten aber zwölf Pfennige auf den Neugroschen kamen, führte im Grenzgebiet zu Schwierigkeiten. Der preußische Pfennig galt als „böser Pfennig“, weil weniger wert. Erst mit der Einführung der Mark als Reichswährung zum 1. Januar 1876 nach dem Gesetz vom 4. Dezember 1871 wurde die Zersplitterung des Währungswesens aufgehoben.

Postregal

Die Gründung des Rheinbundes am 12. Juli 1806 bedeutete faktisch das Ende des Heiligen Römischen Reiches und damit auch das Ende der Kaiserlichen Reichspost mitsamt dem Postgeneralat der Thurn und Taxis. Die von den Thurn und Taxis organisierte und geleitete Kaiserliche Reichspost existierte zwar nicht mehr, aber Therese Mathilde von Thurn und Taxis versuchte in Verhandlungen mit den Landesfürsten des Rheinbunds und Napoleon die Thurn-und-Taxis-Post als Privatunternehmen zu erhalten. Mit den thüringischen Staaten schloss das Unternehmen ein fast lückenloses Netz von Verträgen, mit dem Thurn und Taxis die Lizenzen zum Betreiben des Postdienstes sicherte:

  • 2. Mai 1807 mit dem Herzogtum Sachsen-Meiningen (1862 20 Postämter),
  • 4. April 1808 mit dem Herzogtum Sachsen-Hildburghausen (1826 zu Sachsen-Meiningen),
  • 17. März 1809 mit den Fürstentümern Reuß-Lobenstein und Reuß-Ebersdorf (1824 Lobenstein und Ebersdorf vereinigt, 1848 mit Schleiz und Gera zum Fürstentum Reuß jüngerer Linie vereinigt),
  • 21. März 1809 mit dem Fürstentum Reuß-Greiz (1862 in den Fürstentümern Reuß älterer (Greiz) und jüngerer Linie (Schleiz und Gera) zusammen 11 Postämter),
  • 8. Juni 1812 mit dem Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen für die Oberherrschaft Arnstadt (1862 3 Postämter),
  • 1. März 1816 mit dem Fürstentum Reuß-Schleiz,
  • 30. Juni 1816 mit dem Herzogtum Sachsen-Coburg-Saalfeld (1826 Coburg mit Gotha vereinigt, Saalfeld zu Sachsen-Meiningen),
  • 8. Dezember 1816 mit dem Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach (1862 35 Postämter),
  • 24. Februar 1817 mit dem Herzogtum Sachsen-Gotha (1862 Sachsen-Coburg und Gotha 17 Postämter),
  • 1. März 1817 mit den Fürstentümern Reuß-Schleiz, Reuß-Lobenstein und Reuß-Ebersdorf wegen der gemeinsamen Herrschaft Gera,
  • 23. August 1817 mit dem Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt für die Oberherrschaft Rudolstadt (1862 7 Postämter),
  • 26. Oktober 1817 mit dem Herzogtum Sachsen-Altenburg (1847 9 Postämter unter königlich-sächsischem Postregal).

Die Unterherrschaften Sondershausen und Frankenhausen der Fürstentümer Schwarzburg wurden von der preußischen Post verwaltet. Die Bundesakte 1815 anerkannte die 1806 bis 1814 geschlossenen Lehenspostverträge und schuf damit eine verlässliche Rechtsgrundlage. Um 1820 existierten in den thüringischen Herzog- und Fürstentümern 57 Postanstalten, die unter der Leitung des Postkommissariats in Eisenach standen. Die Zahl der Postämter stieg bis 1862 auf 93. Die Grenzpunkte des thüringischen Postnetzes bildeten Sondershausen im Norden (preußisches Postregal), Coburg im Süden, Vacha im Westen, Altenburg im Osten (sächsisches Postregal). Nach dem Aussterben der Altenburger Linie der Ernestiner 1825 sowie der Linien Ebersdorf und Lobenstein im Hause Reuß und den damit verbundenen neuen Gebietseinteilungen mussten zum Teil die Verträge erneuert werden. So schloss Herzog Bernhard II. von Sachsen-Meiningen am 4. November 1829 mit dem Fürsten Maximilian Karl von Thurn und Taxis einen neuen Lehenspostvertrag ab.

Schon äußerlich war die gemeinsame Verwaltung am Namen, an den Postwappen und an den Uniformen, die sich durch verschiedene Kragenfarben unterschieden, zu erkennen. So lautete beispielsweise der Name der schwarzburg-rudolstädtischen Postanstalt: „Fürstlich Schwarzburg-Rudolst., Fürstlich Thurn und Taxis’sche Lehenspostexpedition“. Das Postwappen vereinte demzufolge beide Wappen, unten das herzogliche, darüber das fürstlich Thurn und Taxissche (siehe Abbildung). Von 1852 bis 1866 gab die Thurn-und-Taxis-Post eigene Briefmarken in zwei verschiedenen Währungen aus:

  • im Nördlichen Bezirk in Groschenwährung für Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Gotha, beide Linien Reuß,
  • im Südlichen Bezirk in Kreuzerwährung für Sachsen-Meiningen, Sachsen-Coburg, Schwarzburg-Rudolstadt (Oberherrschaft), Schwarzburg-Sondershausen (Oberherrschaft)

In den weimarischen Exklaven Allstedt und Oldisleben sowie den Unterherrschaften von Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt bestanden königlich-preußische Postämter. Die königlich-sächsische Post versorgte auch Sachsen-Altenburg. Am 1. August 1847 hatte das Herzogtum Sachsen-Altenburg seine neun Postanstalten nach Eröffnung der Eisenbahnlinie Leipzig–Altenburg (12. September 1842) und Altenburg–Crimmitschau (15. März 1844) der Königlich-Sächsischen Post übergeben, da es verkehrstechnisch nunmehr günstiger mit dem Königreich Sachsen verbunden war. Mit den neuen Verkehrsmitteln geriet das Geschäftsmodell der Thurn-und-Taxis-Post in die Krise. Die größeren Staaten in Deutschland entschlossen sich dazu, die Post auf ihren Territorien in eigener Regie zu betreiben, und nach dem Deutschen Krieg 1866 kam auch formal das Ende der Thurn-und-Taxis-Post. Nach langwierigen Verhandlungen einigte man sich auf eine Entschädigung von 5 Millionen Gulden oder umgerechnet 2,9 Millionen Taler, die dann letztlich auf 3 Millionen Taler festgesetzt wurde. Der Vertrag wurde am 28. Januar 1867 unterzeichnet, und mit dem 1. Juli 1867 ging das gesamte Thurn und Taxissche Postwesen an Preußen über. Nach der Übergabe verausgabte Preußen fünf Postwertzeichen für die ehemaligen Thurn- und Taxis-Gebiete mit Kreuzerwährung. Mit Eintritt in den Norddeutschen Bund am 1. Januar 1868 waren die Postwertzeichen des Norddeutschen Bundes gültig, der die Praxis der Briefmarken in Groschen- und Kreuzerwährung fortsetzte. Die Deutsche Reichspost begann ihre Tätigkeit am 4. Mai 1871, dem Tage des Inkrafttretens der Verfassung des Deutschen Reiches. Damit endete das Postregal der thüringischen Staaten.

Gerichtswesen

Mit dem Ende des alten Reichs endete auch die Zuständigkeit der bisherigen obersten Reichsgerichte. Somit wurde es notwendig, dass die im Deutschen Bund verbliebenen Staaten eine entsprechende dritte und letzte Instanz als Ersatz für die ehemaligen Reichsgerichte erhielten. Artikel 12 der Bundesakte von 1815 verpflichtete die Bundesstaaten deshalb, Oberappellationsgerichte als dritte und letzte Instanz in Zivil- und Strafsachen einzurichten. Für jeden Bundesstaat sollte es wenigstens ein solches Gericht geben, und Bundesstaaten mit weniger als 300.000 Einwohnern sollten mit ihnen verwandten Häusern oder anderen Bundesstaaten gemeinsam ein derartiges Gericht bilden. Die Ernestinischen Herzogtümer und die Fürstentümer Reuß-Greiz, Reuß-Lobenstein und Reuß-Schleiz gründeten am 7. Januar 1817 das Oberappellationsgericht Jena als letzte Instanz. Die Anhaltischen und Schwarzburgschen Staaten gründeten das Oberappellationsgericht Zerbst, das bis 1849 bestand, dann mit dem Oberappellationsgericht Jena fusionierte; Anhalt schied aus dem Gerichtssprengel aus.

Nach der Reichsgründung 1871 führten aufgrund des Staatsvertrages der Länder Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg und Gotha, Schwarzburg-Rudolstadt, Reuß ältere Linie, Reuß jüngere Linie zum 1. Oktober 1878 als gemeinsames Oberlandesgericht dieser Staaten des Deutschen Reiches das Oberlandesgericht Jena fort. Zunächst war das Gericht auch für Schwarzburg-Sondershausen zuständig. Mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurden in Schwarzburg-Sondershausen aber die Justizämter aufgelöst oder in Amtsgerichte umgewandelt und gleichzeitig im Instanzenzug dem Landgericht Erfurt und dem Oberlandesgericht Naumburg unterstellt.

Unterhalb des Oberlandesgerichtes Jena wurden acht Landgerichte eingerichtet, die entweder für einen oder auch für mehrere Bundesstaaten zuständig waren, darin eingeschlossen auch die preußischen Enklaven:

  • Landgericht Weimar (für Sachsen-Weimar) mit den acht Amtsgerichten Blankenhain, Großrudestedt, Vieselbach, Weimar (für I. Bezirk); Allstedt, Apolda, Buttstädt, Jena (für II. Bezirk),
  • Landgericht Eisenach (für Sachsen-Eisenach) mit den acht Amtsgerichten Eisenach, Gerstungen (für III. Bezirk); Geisa, Kaltennordheim, Lengsfeld, Vacha (für IV. Bezirk); Ostheim, Ilmenau (für die Exklaven),
  • Landgericht Altenburg (für Sachsen-Altenburg) mit den sechs Amtsgerichten Altenburg, Meuselwitz (ab 1906), Ronneburg, Schmölln (für den Ostkreis); Eisenberg, Kahla, Roda (für den Westkreis),
  • Landgericht Gotha (für Sachsen-Gotha) mit den acht Amtsgerichten Gotha, Liebenstein, Ohrdruf, Tenneberg, Thal, Tonna, Wangenheim, Zella,
  • Landgericht Meiningen (für Sachsen-Meiningen, Sachsen-Coburg, den preußischen Landkreis Schleusingen in der Provinz Sachsen und den preußischen Landkreis Schmalkalden in der Provinz Hessen-Nassau) mit den einundzwanzig Amtsgerichten Eisfeld, Heldburg, Hildburghausen, Römhild, Themar (für den Kreis Hildburghausen); Meiningen, Salzungen, Wasungen (für den Kreis Meiningen); Schalkau, Sonneberg, Steinach (für den Kreis Sonneberg); Coburg, Königsberg, Neustadt bei Coburg, Rodach, Sonnefeld (für Sachsen-Coburg); Schleusingen, Suhl (für den Landkreis Schleusingen); Brotterode, Schmalkalden, Steinbach-Hallenberg (für den Landkreis Schmalkalden),
  • Landgericht Rudolstadt (für Schwarzburg-Rudolstadt, den Kreis Saalfeld von Sachsen-Meiningen und den preußischen Landkreis Ziegenrück in der Provinz Sachsen) mit den vierzehn Amtsgerichten Leutenberg, Königsee, Oberweißbach, Rudolstadt, Stadtilm (für die Oberherrschaft Rudolstadt); Frankenhausen, Schlotheim (für die Unterherrschaft Frankenhausen); Camburg, Gräfenthal, Kranichfeld, Pößneck, Saalfeld (für den Kreis Saalfeld); Ranis, Ziegenrück (für den Landkreis Ziegenrück),
  • Landgericht Gera (für Reuß jüngerer Linie und den Neustädter Kreis von Sachsen-Weimar-Eisenach) mit den acht Amtsgerichten Gera, Hirschberg, Hohenleuben, Lobenstein, Schleiz (für Reuß j. L.); Auma, Neustadt an der Orla, Weida (für den Neustädter Kreis),
  • Landgericht Greiz (für Reuß älterer Linie) mit den drei Amtsgerichten Burgk, Greiz, Zeulenroda.

Das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen richtete die fünf Amtsgerichte Arnstadt, Gehren (für die Oberherrschaft Arnstadt); Ebeleben, Greußen, Sondershausen (für die Unterherrschaft Sondershausen) ein. Der Instanzenzug verlief über das preußische Landgericht Erfurt zum Oberlandesgericht Naumburg in der Provinz Sachsen.

Militär

In der Zeit des Deutschen Bundes stellten ab 1815 die acht thüringischen Staaten Kontingente für die Reservedivision des Bundesheeres in folgender Stärke:

  • Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach 2010 Mann Infanterie; sie bildeten das 4. und 5. Bataillon,
  • Herzogtum Sachsen-Altenburg 982 Mann Infanterie; sie bildeten das 1. Bataillon,
  • Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha 1366 Mann Infanterie; sie bildeten das 2. Bataillon,
  • Herzogtum Sachsen-Meiningen 1150 Mann Infanterie; sie bildeten das 3. Bataillon,
  • Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt 539 Mann Infanterie; sie gehörten zum 10. Bataillon,
  • Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen 351 Mann Infanterie; sie gehörten zum 10. Bataillon,
  • Fürstentum Reuß älterer Linie 223 Mann Infanterie; sie gehörten zum 12. Bataillon,
  • Fürstentum Reuß jüngerer Linie 522 Mann Infanterie; sie gehörten zum 12. Bataillon.

Nach dem Deutschen Krieg 1866 unterstellten die deutschen Teilstaaten ihre Truppen zunächst im Norddeutschen Bund dem Oberbefehl des preußischen Königs und später dem Deutschen Reich mit dem Deutschen Kaiser an der Spitze. In Thüringen schloss das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach die Militärkonvention mit Preußen am 4. Februar 1867 nebst Protokoll vom 22. Februar 1867; dieser traten die übrigen thüringischen Staaten in den Jahren bis 1871 bei; lediglich Sachsen-Coburg und Gotha schloss eine eigene Militärkonvention mit Preußen am 6. Juni 1867.

Das Königreich Preußen begann bereits ab 1860, dem Truppenteil, der sich aus dem Gebiet des Regierungsbezirks Erfurt rekrutierte, die Bezeichnung „thüringisch“ zu verleihen. So wurde am 4. Juli 1860 aus dem 31. Infanterieregiment (3. Magdeburgisches) das 1. Thüringische Infanterie-Regiment Nr. 31 (Die Thüringer Garde). Das Regiment war nach den Befreiungskriegen am 25. März 1815 als 31. Infanterie-Regiment gegründet worden und erhielt schließlich am 11. August 1894 die endgültige Bezeichnung Infanterie-Regiment „Graf Bose“ (1. Thüringisches) Nr. 31. Das Regiment war 1871 von Erfurt nach Altona verlegt worden und schied aus den thüringischen Truppenteilen aus. Mit den Militärkonventionen war der Weg frei für die Übernahme oder Neuaufstellung weiterer thüringischer Truppenteile, deren Chefs den jeweils regierenden Fürstenhäusern angehörten. Insgesamt wurden acht Infanterieregimenter, zwei Kavallerieregimenter und drei Artillerieregimenter in Dienst gestellt. Im Einzelnen:

  • Infanterie-Regiment „Graf Bose“ (1. Thüringisches) Nr. 31 (1815 gegründet; von 1860 bis 1871 „thüringisch“; 1871 Verlegung nach Altona),
  • 2. Thüringisches Infanterie-Regiment Nr. 32 (1815 gegründet; am 7. Mai 1861 „thüringisch“; Meiningen; Chef war General der Infanterie Georg II. Herzog von Sachsen-Meiningen),
  • 3. Thüringisches Infanterie-Regiment Nr. 71 (1860 gegründet; Erfurt und Sondershausen; Chef war Günther Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt und Sondershausen),
  • 4. Thüringisches Infanterie-Regiment Nr. 72 (4. Juli 1860 gegründet; Torgau und Eilenburg; Chef war König der Bulgaren Ferdinand, à la Suite: Boris Fürst von Tyrnova, Herzog zu Sachsen, Prinz von Sachsen-Coburg und Gotha),
  • Infanterie-Regiment „Großherzog von Sachsen“ (5. Thüringisches) Nr. 94 (1702 als sachsen-weimarisches Regiment gegründet; Weimar, Eisenach und Jena; Chef war Wilhelm Ernst Großherzog von Sachsen),
  • 6. Thüringisches Infanterie-Regiment Nr. 95 (1806 als Regiment in Sachsen-Gotha gegründet; Gotha, Coburg und Hildburghausen; Chefs waren Georg II. Herzog von Sachsen-Meiningen, Karl Eduard Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha),
  • 7. Thüringisches Infanterie-Regiment Nr. 96 (1867 gegründet; Gera und Rudolstadt, Chefs waren Heinrich XXVII. reg. Fürst Reuß j. L., Regent des Fürstentums Reuß ä. L., Günther Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt und Sondershausen),
  • 8. Thüringisches Infanterie-Regiment Nr. 153 (1897 gegründet; Altenburg und Merseburg, Chef war Ernst II. Herzog von Sachsen-Altenburg),
  • Thüringisches Husaren-Regiment Nr. 12 (1791 gegründet; Torgau),
  • Thüringisches Ulanen-Regiment Nr. 6 (1813 gegründet; Hanau),
  • 1. Thüringisches Feldartillerie-Regiment Nr. 19 (1872 gegründet; Erfurt),
  • 2. Thüringisches Feldartillerie-Regiment Nr. 55 (1899 gegründet; Naumburg),
  • Thüringisches Fußartillerie-Regiment Nr. 18 (1912 gegründet; Niederzwehren bei Kassel).

Residenzen

  • Weimar 1531–1918
  • Coburg 1541–1918
  • Gotha 1641–1918
  • Altenburg 1586–1918
  • Meiningen 1681–1918
  • Rudolstadt 1574–1918
  • Sondershausen 1571–1918
  • Greiz 1564–1918
  • Schleiz 1647–1863
  • Gera 1863–1918
  • Ebersdorf 1678–1848
  • Lobenstein 1647–1824

Siehe auch

  • Liste thüringischer Rittergeschlechter
  • Münzgeschichte des Hauses Sachsen-Weimar (1572–1870)
  • Münzgeschichte des Herzogtums Sachsen (1547–1572)

Einzelnachweise

  1. Gemeindeverzeichnis Deutschland 1900.
  2. Hubert Kiesewetter: Industrielle Revolution in Deutschland. Regionen als Wachstumsmotoren. Franz Steiner Verlag, Stuttgart 2004, ISBN 3-515-08613-7, S. 126.
  3. Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich 1911.
  4. Zur Geschichte des Archivs, Absatz 2, auf der Homepage des Landeskirchenarchivs Eisenach
  5. Ulrich Hess: Geschichte Thüringens 1866 bis 1914. Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1991, ISBN 3-7400-0077-5, S. 539.
  6. Vgl. Kurt Reum, Hans-Jürgen Salier: Thurn und Taxissche Ortsaufgabestempel in Thüringen. Suhl/Hildburghausen 1977.
  7. Das Postgebiet Thurn und Taxis. In: Ulrich Häger: Großes Lexikon der Philatelie. Bertelsmann Lexikon-Verlag, Gütersloh 1973, ISBN 3-570-03229-9, S. 567–569.
  8. „Edict vom 4. November 1829, die Postlehnverhältnisse und die Postverwaltung betreffend“
  9. Ausführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 16. Mai 1879.
  10. Heinrich Ambros Eckert, Dietrich Monten: Das deutsche Bundesheer, Band II. Dortmund 1981, S. 13–17.
  11. Ulrich Hess: Geschichte Thüringens 1866 bis 1914. Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1991, ISBN 3-7400-0077-5, S. 180.
  12. Rangliste des aktiven Dienststandes der Königlich Preußischen Armee und XIII. (Königlich Württembergischen) Armeekorps. Mit den Dienstalterslisten der Generale und Stabsoffiziere, einem Anhang enthaltend das Reichsmilitärgericht, die Marine-Infanterie, die Kaiserlichen Schutztruppen und die Gendarmerie-Brigade in Elsaß-Lothringen, und einer Anlage enthaltend die Bezirks-Kommandos I bis VI Berlin. Nach dem Stande vom 6. Oktober 1912. Auf Befehl Seiner Majestät des Kaisers und Königs. Redaktion: Kriegsministerium, Geheime Kriegs-Kanzlei, Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Berlin 1913.
  13. 1887 wurde Ferdinand von Coburg-Gotha Fürst von Bulgarien, der 1908 die völlige Loslösung vom Osmanischen Reich erklärte und den Zarentitel annahm, womit aus dem Fürstentum das Zarentum Bulgarien wurde.

Literatur

  • Michael Kotulla: Thüringische Verfassungsurkunden. Vom Beginn des 19. Jahrhunderts bis heute. Springer, Heidelberg 2015, ISBN 978-3-662-43601-1.
  • Marcel Welsing: Die Vorgaben des Art. 57 WSA und die konstitutionellen Verfassungen der thüringischen Staaten. Nomos, Baden-Baden 2016, ISBN 978-3-8487-2954-8 (Dissertation Universität Bielefeld, 2015).
  • Hans-Joachim Kessler: Thüringer Residenzen. Mitteldeutsche Editionen Verlagsgesellschaft, Leipzig 2001, ISBN 3-934967-01-9. Mit zahlreicher weiterführender Literatur.

Weblinks

  • Die Thüringischen Staaten (mit vielen Einzelkarten)
  • Gesetz, betreffend das Land Thüringen vom 30. April 1920

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 16 Jul 2025 / 04:11

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Als Thuringische Staaten werden die folgenden deutschen Gliedstaaten des Deutschen Reiches bezeichnet Das Grossherzogtum Sachsen Weimar Eisenach amtliche Bezeichnung seit 1903 Grossherzogtum Sachsen Die Herzogtumer Sachsen Altenburg Sachsen Coburg und Gotha und Sachsen Meiningen Die Furstentumer Reuss alterer Linie Reuss jungerer Linie Schwarzburg Rudolstadt und Schwarzburg SondershausenDaten im Jahr 1910Flache 12 325 km Einwohner 1 585 356KarteThuringische StaatenUberblickBundesstaat Hauptstadt Gemeinden 1910 Flache 1910 Einwohner 1871 1900 1910 Grossherzogtum Sachsen Weimar Eisenach Weimar 623 3 610 km 286 183 362 873 417 149Herzogtum Sachsen Altenburg Altenburg 438 1 324 km 142 122 194 914 216 128Herzogtum Sachsen Coburg und Gotha Coburg Gotha 303 1 977 km 174 339 229 550 257 177Herzogtum Sachsen Meiningen Meiningen 472 2 468 km 187 957 250 731 278 762Furstentum Reuss alterer Linie Greiz 0 75 0 316 km 0 45 094 0 68 396 0 72 769Furstentum Reuss jungerer Linie Gera 173 0 827 km 0 89 032 139 210 152 752Furstentum Schwarzburg Rudolstadt Rudolstadt 162 0 941 km 0 75 523 0 93 059 100 702Furstentum Schwarzburg Sondershausen Sondershausen 0 93 0 862 km 0 67 191 0 80 898 0 89 917Thuringische Staaten 2 3390 12 325 km 0 1 067 4410 1 419 6310 1 585 3560 TerritoriumDie Grenzen wie sie zur Zeit des Deutschen Kaiserreiches existierten waren abgesehen von einem Gebietsaustausch 1913 siehe unten ein letztes Mal 1826 im Rahmen des Teilungsvertrags zu Hildburghausen neu gezogen worden Damals wurden die Herzogtumer Sachsen Altenburg und Sachsen Coburg und Gotha neugebildet und umgekehrt die Herzogtumer Sachsen Coburg Saalfeld und Sachsen Gotha Altenburg aufgehoben grosse Gebietsgewinne machte gleichzeitig Sachsen Meiningen Die acht thuringischen Staaten des Kaiserreichs grenzten im Norden und Westen an preussische Gebiete insbesondere den Regierungsbezirk Erfurt den Regierungsbezirk Kassel und den Regierungsbezirk Merseburg Es gab auch umfangreiche preussische Exklaven im Gemenge mit den thuringischen Staaten den Landkreis Schleusingen mit der Stadt Suhl den Landkreis Herrschaft Schmalkalden mit Barchfeld das Gebiet um Wandersleben und Muhlberg den Landkreis Ziegenruck mit der Stadt Ranis sowie zum Kreis Ziegenruck gehorend aber davon getrennt liegend die Gemeinden Kamsdorf Blankenberg Sparnberg Blintendorf und Gefell Weitere preussische Exklaven waren die Dorfer Abtlobnitz mit Mollschutz bei Camburg und Kischlitz bei Eisenberg Im Osten war das Konigreich Sachsen der Nachbarstaat der ebenfalls verschiedene Exklaven auf thuringischem Gebiet hatte Dazu gehorte vor allem das aus mehreren Exklaven bestehende Ziegenhierdsche Landchen bei Gera mit den Gemeinden und Fluren Lengefeld Liebschwitz Lietzsch Niebra Posneck und Taubenpreskeln sowie den benachbarten Gemeinden Hilbersdorf Loitzsch Ruckersdorf Thonhausen und Grobsdorf Ausserdem sind zu nennen die Gemeinden Bocka bei Altenburg und Kauritz bei Gossnitz Die thuringischen Staaten waren ein Beispiel der deutschen Kleinstaaterei und der noch aus dem alten Reich uberkommenen territorialen Zersplitterung Auf der Flache des heutigen Freistaates Thuringen bestanden am Anfang des 20 Jahrhunderts acht Kleinstaaten preussische Gebiete in mehreren Regierungsbezirken und einige kleine sachsische Exklaven Dies wurde besonders dadurch verscharft dass die kleinen Staatsgebiete nicht geschlossene Territorien bildeten sondern sich in einer verwirrenden Gemengelage befanden Ein Gebietsaustausch kam 1913 zwischen Sachsen Weimar Eisenach und Sachsen Meiningen zustande Das vor Jena liegende meiningische Dorf Lichtenhain wurde gegen Bereiche von Kranichfeld getauscht die zu Weimar gehorten Im Prinzip wenig sinnvoll Es fand zwar eine Grenzbereinigung in Kranichfeld statt aber die meiningische Exklave Kranichfeld wurde nicht beseitigt sondern vergrossert Offensichtlich wollte Sachsen Weimar Eisenach keine anderen Tauschobjekte anbieten Geschichte Hauptartikel Geschichte Thuringens Wahrend der Zeit des Deutschen Kaiserreiches besassen die thuringischen Staaten im Bundesrat jeweils eine Stimme also zusammen acht Stimmen die Herzogtumer Coburg und Gotha besassen zusammen nur eine gemeinsame Stimme Damit stellten sie einen beachtlichen Block dar wenn man berucksichtigt dass das Konigreich Sachsen zum Beispiel nur vier Stimmen oder der zweitgrosste Bundesstaat das Konigreich Bayern das 1910 rund 5 Millionen Einwohner mehr besass als die thuringischen Staaten zusammen nur sechs Stimmen hatte Allerdings waren die Thuringischen Staaten selten einer Meinung Bis 1903 wurden nur funf Staaten durch den Weimarischen Bevollmachtigten im Bundesrat gemeinsam vertreten Sachsen Coburg und Gotha hatte seinen eigenen Bevollmachtigten Sachsen Meiningen liess sich durch Bayern und Reuss altere Linie durch Mecklenburg Schwerin vertreten Das Oberlandesgericht Jena war gemass neuem Reichsgerichtsverfassungsgesetz ab dem 1 Oktober 1878 die einzige Institution die fur fast alle thuringischen Staaten zustandig war Nur Schwarzburg Sondershausen gehorte zum Bezirk des Oberlandesgerichtes Naumburg Eine zweite gemeinsame Einrichtung war die Universitat Jena mit den Ernestinischen Herzogtumern als Erhalterstaaten Ab 1817 gehorte allerdings das Herzogtum Sachsen Coburg nicht mehr dazu Mit der Novemberrevolution 1918 ging dann fur den Thuringer Raum die jahrhundertelange Ara starker territorialer Zersplitterung zu Ende In den Bundesstaaten wurde wie im gesamten Deutschen Reich die Republik ausgerufen und die regierenden Herzoge und Fursten dankten ab Die ehemaligen thuringischen Herzog und Furstentumer wurden in der Folge zu Freistaaten Die beiden Freistaaten Reuss a L und Reuss j L vereinigten sich am 21 Dezember 1918 zum Volksstaat Reuss Die Union zwischen Sachsen Gotha und Sachsen Coburg wurde am 12 April 1919 aufgelost es wurden eigene Freistaaten gebildet Die Regierungen der Freistaaten Sachsen Altenburg Coburg Sachsen Gotha Sachsen Meiningen Sachsen Weimar Eisenach Schwarzburg Rudolstadt Schwarzburg Sondershausen und des Volksstaates Reuss nahmen Verhandlungen zu einem Zusammenschluss aller thuringischen Staaten auf moglichst unter Einschluss preussischer Gebietsteile Da aber Preussen zu keinerlei Gebietsveranderungen bereit war wurde die Landesgrundung als sogenannte kleinthuringische Losung vorangetrieben Im Verlauf der Grundungsverhandlungen ausserten die Landesregierungen von Sachsen Meiningen und Coburg Bedenken daruber ob ein Anschluss an das zu bildende Land fur sie vorteilhaft sei da sich der frankisch gepragte Bereich sudlich des Rennsteigs seit 1806 sprachlich wie landsmannschaftlich starker an die angrenzenden frankischen Regionen in Bayern anlehnte Aus diesem Grund wurde am 30 November 1919 im Freistaat Coburg eine Volksabstimmung durchgefuhrt in der sich die Bevolkerung mehrheitlich gegen einen Anschluss an das Land Thuringen aussprach Die Bedenken Sachsen Meiningens konnten unter anderem durch eine Bestandsgarantie fur die IHK Sonneberg und fur die Landkreise ausgeraumt werden Im Freistaat Sachsen Meiningen fand keine Volksabstimmung zu dieser Frage statt Am 1 Mai 1920 wurde ohne den Freistaat Coburg der sich am 1 Juli 1920 mit dem Freistaat Bayern vereinigte das Land Thuringen mit der Landeshauptstadt Weimar gegrundet Religiose VerhaltnisseIn ihrer ganz uberwiegenden Mehrheit gehorten die Einwohner der thuringischen Staaten der evangelisch lutherischen Religion an Wie auch in den ubrigen protestantischen Monarchien bestanden Landeskirchen mit dem Landesherrn als summus episcopus und damit hochstem geistlichen Wurdentrager Fur die Kirchenverwaltung bestanden in der Regel ein Ministerium fur Kultus und ein evangelischer Kirchenrat in Reuss alterer Linie auch ein Konsistorium Nach der Aufhebung der Monarchie beschlossen am 15 November 1918 fuhrende Kirchenmanner der ehemaligen Herzog und Furstentumer eine einheitliche Organisation des Kirchenwesens Am 5 Dezember 1919 tagte eine erste Synode und beschloss den Zusammenschluss von sieben eigenstandigen Landeskirchen zu einer einheitlichen Landeskirche der Thuringer Evangelischen Kirche so der ursprungliche Name der Kirche bis 1948 Die sieben Landeskirchen waren die Evangelisch Lutherische Kirche in Sachsen Weimar Eisenach die Evangelisch Lutherische Kirche in Sachsen Gotha die Evangelisch Lutherische Kirche in Sachsen Altenburg die Evangelisch Lutherische Kirche in Sachsen Meiningen die Evangelisch Lutherische Kirche in Reuss jungerer Linie die Evangelisch Lutherische Kirche in Schwarzburg Rudolstadt die Evangelisch Lutherische Kirche in Schwarzburg Sondershausen Wie auch bei der politischen Einigung ging die evangelische Kirche in Sachsen Coburg einen eigenen Weg und schloss sich nicht der neuen Landeskirche an sondern trat 1921 der Evangelisch Lutherischen Landeskirche in Bayern bei Am 13 Februar 1920 wurde die Thuringer Evangelische Kirche errichtet drei Monate vor der Grundung des Landes Thuringen am 1 Mai 1920 Fur die neue Landeskirche wurde in Eisenach ein Landeskirchenamt eingerichtet und 1924 erhielt die neue Kirche eine Verfassung 1934 schloss sich die Evangelisch Lutherische Kirche des ehemaligen Furstentums Reuss alterer Linie als achte Landeskirche der Thuringer Evangelischen Kirche an die damit ihren bis 2008 bestehenden Umfang erreichte und sich 1948 in Evangelisch Lutherische Kirche in Thuringen umbenannte Die Kirche trat der Evangelischen Kirche in Deutschland EKD bei Seit dem 1 Juli 2004 bildeten die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen und die Evangelisch Lutherische Kirche in Thuringen die Foderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland EKM die zum 1 Januar 2009 in einer Kirchenfusion aufgingen Die katholischen Christen lebten in den Thuringischen Staaten in der Diaspora Ihr Bevolkerungsanteil betrug im Jahr 1910 2 8 Prozent Durch die Abtretung 1815 des ehemals furstbischoflich fuldaischen Amtes Geisa mit katholischer Bevolkerung betrug er im Grossherzogtum Sachsen Weimar Eisenach 4 8 Prozent Fur die Betreuung der Diaspora hatte der Vatikan eine besondere Organisation ins Leben gerufen Das Apostolische Vikariat des Nordens war ein Apostolisches Vikariat der romisch katholischen Kirche das nach dem Untergang der meisten norddeutschen katholischen Bistumer in der Reformation deren Gebiete zusammenfasste Es wurde 1667 gegrundet und erlosch erst 1929 mit dem Preussenkonkordat Diese Gebiete in denen keine offene Ausubung des katholischen Glaubens mehr moglich war wurden als Nordische Missionen bezeichnet und 1622 der Congregatio de Propaganda Fide in Rom unterstellt Der Kolner Nuntius erhielt die notigen Fakultaten fur Norddeutschland In den Anfangsjahren wurde Hannover zum Sitz des Apostolischen Vikars der direkt dem Kolner Nuntius unterstellt war Oftmals war der Apostolische Vikar zugleich Weihbischof einer anderen Diozese was die Stellung nicht erleichterte Die Sakularisation brachte 1803 dem Vikariat neue Schwierigkeiten Waren die finanziellen Einbussen schon schmerzhaft so wurde die Aufhebung der Orden welche fast alle Seelsorger stellten zu einer Existenzfrage Bei der Neuumschreibung der katholischen Diozesen in Deutschland nach dem Wiener Kongress 1824 fielen weite Gebiete des Apostolischen Vikariates an die Diozesen Hannovers und Preussens Die Thuringischen Staaten wurden verschiedenen Diozesen zugeordnet Bistum Fulda Grossherzogtum Sachsen Weimar Eisenach 1821 1857 und die Unterherrschaften der beiden Schwarzburger Linien sowie der preussische Landkreis Schmalkalden Bistum Paderborn Herzogtum Sachsen Gotha 1851 und die Oberherrschaften der beiden Schwarzburger Linien 1869 sowie die sachsen meiningische Exklave Camburg dazu der preussische Regierungsbezirk Erfurt mit Schleusingen Bistum Wurzburg Herzogtum Sachsen Meiningen Erzbistum Bamberg Herzogtum Sachsen Coburg 1826 Apostolisches Vikariat in den Sachsischen Erblanden mit Sitz in Dresden Herzogtum Sachsen Altenburg und die beiden Furstentumer Reuss Die weitere Entwicklung nach dem Zweiten Weltkrieg ist beim Bistum Erfurt beschrieben In den Thuringischen Staaten bestanden auch nur wenige judische Gemeinden Der Anteil der israelitischen Bevolkerung betrug 0 3 Prozent im Jahr 1910 Wie schon bei den Katholiken brachte der 1815 erfolgte Anfall hessischer und bischoflich fuldaischer Territorien in Sachsen Eisenach den grossten Zuwachs In Sachsen Weimar Eisenach mit einem Anteil judischer Burger von 0 3 Prozent fur Sachsen Eisenach allein 1 2 Prozent bestanden sieben israelitische Gemeinden unter einem Landrabbinat zu Lengsfeld Ohne Religion wurden 0 2 Prozent der Bevolkerung im Jahr 1910 erfasst WahrungenAuf dem Gebiet der Wahrungen ist bei den thuringischen Staaten eine Dreiteilung festzustellen Einmal mehr erweist sich der Rennsteig als Hauptscheidelinie zwischen Nord und Suddeutschland Ostthuringen unterliegt der wirtschaftlichen Anziehungskraft des Konigreichs Sachsen Sachsen Weimar Eisenach Sachsen Saalfeld bis 1826 die Unterherrschaften der Schwarzburger Furstentumer und die Furstentumer Reuss richteten ihre Wahrungen an Preussen aus Sachsen Altenburg und wohl aus alter dynastischer Verbundenheit mit Altenburg Sachsen Gotha folgten dem Konigreich Sachsen Sachsen Coburg Sachsen Hildburghausen bis 1826 Sachsen Meiningen und die Oberherrschaften der Schwarzburger Furstentumer ubernahmen den bayerischen Munzfuss Die thuringischen Staaten traten 1838 dem Dresdner Munzvertrag bei was jedoch die bestehende Dreiteilung nicht aufhob Zwei Taler im preussischen 14 Taler Munzfuss entsprachen nun 3 1 2 suddeutschen Gulden im 24 1 2 Gulden Fuss was als gemeinsame Vereinsmunze der contrahierenden Staaten gelten sollte Diese Vereinsmunze zu 2 Taler 3 1 2 Gulden war in jedem Zollvereins Land gesetzlich gultig unabhangig davon wer der jeweilige Emittent der Vereinsmunze war Eigene Munzen pragten im 19 und fruhen 20 Jahrhundert Sachsen Weimar Eisenach zunachst 1 Reichstaler zu 24 Groschen zu 288 Pfennigen ab 1838 1 Taler zu 30 Silbergroschen zu 360 Pfennigen Munzstatten bestanden in Eisenach bis 1830 danach in Berlin Sachsen Coburg Saalfeld fur das Furstentum Saalfeld 1 Reichstaler zu 24 Groschen zu 288 Pfennigen Munzstatte Saalfeld 1826 fiel Saalfeld an Sachsen Meiningen und ubernahm den dort eingefuhrten Guldenfuss Schwarzburg Rudolstadt fur die Unterherrschaft Frankenhausen 1 Speciestaler zu 32 Groschen zu 384 Pfennigen sodann 1 Reichstaler zu 24 Groschen zu 288 Pfennigen ab 1838 1 Taler zu 30 Silbergroschen zu 360 Pfennigen Munzstatten in Saalfeld bis 1841 Berlin 1841 1889 Schwarzburg Sondershausen verzichtete bis 1840 auf die Ausgabe eigener Munzen fur die Unterherrschaft Sondershausen im Umlauf waren preussische Munzen danach 1 Taler zu 30 Silbergroschen zu 360 Pfennigen Munzstatte Berlin 1841 1909 Samtliche Linien Reuss 1 Reichstaler zu 24 Groschen zu 288 Pfennigen ab 1838 1 Taler zu 30 Silbergroschen zu 360 Pfennigen Munzstatten in Saalfeld vor 1840 in Berlin seit 1840 Reuss alterer Linie Reuss Greiz 1806 1909 Reuss Lobenstein Selbitz 1807 Reuss Lobenstein Ebersdorf 1812 1847 Reuss jungerer Linie Reuss Schleiz Gera 1816 1884 Sachsen Altenburg 1 Taler zu 30 Neugroschen zu 300 Pfennigen Munzstatten in Dresden 1841 1869 in Berlin 1887 1903 Sachsen Gotha 1 Taler zu 30 Groschen zu 300 Pfennigen Munzstatte Gotha Sachsen Coburg 1 Gulden zu 60 Kreuzer zu 240 Pfennigen Munzstatten in Dresden 1841 1872 in Berlin 1886 1911 Sachsen Hildburghausen und Sachsen Meiningen 1 Gulden zu 60 Kreuzer zu 240 Pfennigen Munzstatten in Hildburghausen 1786 1829 in Saalfeld 1828 1846 in Munchen 1854 1915 Schwarzburg Rudolstadt fur die Oberherrschaft Rudolstadt 1 Gulden zu 60 Kreuzer zu 240 Pfennigen Munzstatte in Munchen 1841 1861 Schwarzburg Sondershausen verzichtete auf die Ausgabe eigener Munzen fur die Oberherrschaft Arnstadt im Umlauf waren Rudolstadter Munzen Gerade der Umstand dass im Konigreich Sachsen zehn Pfennige auf den Groschen in Preussen und den von Berlin beeinflussten thuringischen Staaten aber zwolf Pfennige auf den Neugroschen kamen fuhrte im Grenzgebiet zu Schwierigkeiten Der preussische Pfennig galt als boser Pfennig weil weniger wert Erst mit der Einfuhrung der Mark als Reichswahrung zum 1 Januar 1876 nach dem Gesetz vom 4 Dezember 1871 wurde die Zersplitterung des Wahrungswesens aufgehoben PostregalDie Grundung des Rheinbundes am 12 Juli 1806 bedeutete faktisch das Ende des Heiligen Romischen Reiches und damit auch das Ende der Kaiserlichen Reichspost mitsamt dem Postgeneralat der Thurn und Taxis Die von den Thurn und Taxis organisierte und geleitete Kaiserliche Reichspost existierte zwar nicht mehr aber Therese Mathilde von Thurn und Taxis versuchte in Verhandlungen mit den Landesfursten des Rheinbunds und Napoleon die Thurn und Taxis Post als Privatunternehmen zu erhalten Mit den thuringischen Staaten schloss das Unternehmen ein fast luckenloses Netz von Vertragen mit dem Thurn und Taxis die Lizenzen zum Betreiben des Postdienstes sicherte 2 Mai 1807 mit dem Herzogtum Sachsen Meiningen 1862 20 Postamter 4 April 1808 mit dem Herzogtum Sachsen Hildburghausen 1826 zu Sachsen Meiningen 17 Marz 1809 mit den Furstentumern Reuss Lobenstein und Reuss Ebersdorf 1824 Lobenstein und Ebersdorf vereinigt 1848 mit Schleiz und Gera zum Furstentum Reuss jungerer Linie vereinigt 21 Marz 1809 mit dem Furstentum Reuss Greiz 1862 in den Furstentumern Reuss alterer Greiz und jungerer Linie Schleiz und Gera zusammen 11 Postamter 8 Juni 1812 mit dem Furstentum Schwarzburg Sondershausen fur die Oberherrschaft Arnstadt 1862 3 Postamter 1 Marz 1816 mit dem Furstentum Reuss Schleiz 30 Juni 1816 mit dem Herzogtum Sachsen Coburg Saalfeld 1826 Coburg mit Gotha vereinigt Saalfeld zu Sachsen Meiningen 8 Dezember 1816 mit dem Grossherzogtum Sachsen Weimar Eisenach 1862 35 Postamter 24 Februar 1817 mit dem Herzogtum Sachsen Gotha 1862 Sachsen Coburg und Gotha 17 Postamter 1 Marz 1817 mit den Furstentumern Reuss Schleiz Reuss Lobenstein und Reuss Ebersdorf wegen der gemeinsamen Herrschaft Gera 23 August 1817 mit dem Furstentum Schwarzburg Rudolstadt fur die Oberherrschaft Rudolstadt 1862 7 Postamter 26 Oktober 1817 mit dem Herzogtum Sachsen Altenburg 1847 9 Postamter unter koniglich sachsischem Postregal Die Unterherrschaften Sondershausen und Frankenhausen der Furstentumer Schwarzburg wurden von der preussischen Post verwaltet Die Bundesakte 1815 anerkannte die 1806 bis 1814 geschlossenen Lehenspostvertrage und schuf damit eine verlassliche Rechtsgrundlage Um 1820 existierten in den thuringischen Herzog und Furstentumern 57 Postanstalten die unter der Leitung des Postkommissariats in Eisenach standen Die Zahl der Postamter stieg bis 1862 auf 93 Die Grenzpunkte des thuringischen Postnetzes bildeten Sondershausen im Norden preussisches Postregal Coburg im Suden Vacha im Westen Altenburg im Osten sachsisches Postregal Nach dem Aussterben der Altenburger Linie der Ernestiner 1825 sowie der Linien Ebersdorf und Lobenstein im Hause Reuss und den damit verbundenen neuen Gebietseinteilungen mussten zum Teil die Vertrage erneuert werden So schloss Herzog Bernhard II von Sachsen Meiningen am 4 November 1829 mit dem Fursten Maximilian Karl von Thurn und Taxis einen neuen Lehenspostvertrag ab Historisches Posthausschild Thurn und Taxis in Schwarzburg Rudolstadt auf einer Briefmarke der DDR 1990 Schon ausserlich war die gemeinsame Verwaltung am Namen an den Postwappen und an den Uniformen die sich durch verschiedene Kragenfarben unterschieden zu erkennen So lautete beispielsweise der Name der schwarzburg rudolstadtischen Postanstalt Furstlich Schwarzburg Rudolst Furstlich Thurn und Taxis sche Lehenspostexpedition Das Postwappen vereinte demzufolge beide Wappen unten das herzogliche daruber das furstlich Thurn und Taxissche siehe Abbildung Von 1852 bis 1866 gab die Thurn und Taxis Post eigene Briefmarken in zwei verschiedenen Wahrungen aus im Nordlichen Bezirk in Groschenwahrung fur Sachsen Weimar Eisenach Sachsen Gotha beide Linien Reuss im Sudlichen Bezirk in Kreuzerwahrung fur Sachsen Meiningen Sachsen Coburg Schwarzburg Rudolstadt Oberherrschaft Schwarzburg Sondershausen Oberherrschaft In den weimarischen Exklaven Allstedt und Oldisleben sowie den Unterherrschaften von Schwarzburg Sondershausen und Schwarzburg Rudolstadt bestanden koniglich preussische Postamter Die koniglich sachsische Post versorgte auch Sachsen Altenburg Am 1 August 1847 hatte das Herzogtum Sachsen Altenburg seine neun Postanstalten nach Eroffnung der Eisenbahnlinie Leipzig Altenburg 12 September 1842 und Altenburg Crimmitschau 15 Marz 1844 der Koniglich Sachsischen Post ubergeben da es verkehrstechnisch nunmehr gunstiger mit dem Konigreich Sachsen verbunden war Mit den neuen Verkehrsmitteln geriet das Geschaftsmodell der Thurn und Taxis Post in die Krise Die grosseren Staaten in Deutschland entschlossen sich dazu die Post auf ihren Territorien in eigener Regie zu betreiben und nach dem Deutschen Krieg 1866 kam auch formal das Ende der Thurn und Taxis Post Nach langwierigen Verhandlungen einigte man sich auf eine Entschadigung von 5 Millionen Gulden oder umgerechnet 2 9 Millionen Taler die dann letztlich auf 3 Millionen Taler festgesetzt wurde Der Vertrag wurde am 28 Januar 1867 unterzeichnet und mit dem 1 Juli 1867 ging das gesamte Thurn und Taxissche Postwesen an Preussen uber Nach der Ubergabe verausgabte Preussen funf Postwertzeichen fur die ehemaligen Thurn und Taxis Gebiete mit Kreuzerwahrung Mit Eintritt in den Norddeutschen Bund am 1 Januar 1868 waren die Postwertzeichen des Norddeutschen Bundes gultig der die Praxis der Briefmarken in Groschen und Kreuzerwahrung fortsetzte Die Deutsche Reichspost begann ihre Tatigkeit am 4 Mai 1871 dem Tage des Inkrafttretens der Verfassung des Deutschen Reiches Damit endete das Postregal der thuringischen Staaten GerichtswesenMit dem Ende des alten Reichs endete auch die Zustandigkeit der bisherigen obersten Reichsgerichte Somit wurde es notwendig dass die im Deutschen Bund verbliebenen Staaten eine entsprechende dritte und letzte Instanz als Ersatz fur die ehemaligen Reichsgerichte erhielten Artikel 12 der Bundesakte von 1815 verpflichtete die Bundesstaaten deshalb Oberappellationsgerichte als dritte und letzte Instanz in Zivil und Strafsachen einzurichten Fur jeden Bundesstaat sollte es wenigstens ein solches Gericht geben und Bundesstaaten mit weniger als 300 000 Einwohnern sollten mit ihnen verwandten Hausern oder anderen Bundesstaaten gemeinsam ein derartiges Gericht bilden Die Ernestinischen Herzogtumer und die Furstentumer Reuss Greiz Reuss Lobenstein und Reuss Schleiz grundeten am 7 Januar 1817 das Oberappellationsgericht Jena als letzte Instanz Die Anhaltischen und Schwarzburgschen Staaten grundeten das Oberappellationsgericht Zerbst das bis 1849 bestand dann mit dem Oberappellationsgericht Jena fusionierte Anhalt schied aus dem Gerichtssprengel aus Nach der Reichsgrundung 1871 fuhrten aufgrund des Staatsvertrages der Lander Sachsen Weimar Eisenach Sachsen Meiningen Sachsen Altenburg Sachsen Coburg und Gotha Schwarzburg Rudolstadt Reuss altere Linie Reuss jungere Linie zum 1 Oktober 1878 als gemeinsames Oberlandesgericht dieser Staaten des Deutschen Reiches das Oberlandesgericht Jena fort Zunachst war das Gericht auch fur Schwarzburg Sondershausen zustandig Mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1 Oktober 1879 wurden in Schwarzburg Sondershausen aber die Justizamter aufgelost oder in Amtsgerichte umgewandelt und gleichzeitig im Instanzenzug dem Landgericht Erfurt und dem Oberlandesgericht Naumburg unterstellt Unterhalb des Oberlandesgerichtes Jena wurden acht Landgerichte eingerichtet die entweder fur einen oder auch fur mehrere Bundesstaaten zustandig waren darin eingeschlossen auch die preussischen Enklaven Landgericht Weimar fur Sachsen Weimar mit den acht Amtsgerichten Blankenhain Grossrudestedt Vieselbach Weimar fur I Bezirk Allstedt Apolda Buttstadt Jena fur II Bezirk Landgericht Eisenach fur Sachsen Eisenach mit den acht Amtsgerichten Eisenach Gerstungen fur III Bezirk Geisa Kaltennordheim Lengsfeld Vacha fur IV Bezirk Ostheim Ilmenau fur die Exklaven Landgericht Altenburg fur Sachsen Altenburg mit den sechs Amtsgerichten Altenburg Meuselwitz ab 1906 Ronneburg Schmolln fur den Ostkreis Eisenberg Kahla Roda fur den Westkreis Landgericht Gotha fur Sachsen Gotha mit den acht Amtsgerichten Gotha Liebenstein Ohrdruf Tenneberg Thal Tonna Wangenheim Zella Landgericht Meiningen fur Sachsen Meiningen Sachsen Coburg den preussischen Landkreis Schleusingen in der Provinz Sachsen und den preussischen Landkreis Schmalkalden in der Provinz Hessen Nassau mit den einundzwanzig Amtsgerichten Eisfeld Heldburg Hildburghausen Romhild Themar fur den Kreis Hildburghausen Meiningen Salzungen Wasungen fur den Kreis Meiningen Schalkau Sonneberg Steinach fur den Kreis Sonneberg Coburg Konigsberg Neustadt bei Coburg Rodach Sonnefeld fur Sachsen Coburg Schleusingen Suhl fur den Landkreis Schleusingen Brotterode Schmalkalden Steinbach Hallenberg fur den Landkreis Schmalkalden Landgericht Rudolstadt fur Schwarzburg Rudolstadt den Kreis Saalfeld von Sachsen Meiningen und den preussischen Landkreis Ziegenruck in der Provinz Sachsen mit den vierzehn Amtsgerichten Leutenberg Konigsee Oberweissbach Rudolstadt Stadtilm fur die Oberherrschaft Rudolstadt Frankenhausen Schlotheim fur die Unterherrschaft Frankenhausen Camburg Grafenthal Kranichfeld Possneck Saalfeld fur den Kreis Saalfeld Ranis Ziegenruck fur den Landkreis Ziegenruck Landgericht Gera fur Reuss jungerer Linie und den Neustadter Kreis von Sachsen Weimar Eisenach mit den acht Amtsgerichten Gera Hirschberg Hohenleuben Lobenstein Schleiz fur Reuss j L Auma Neustadt an der Orla Weida fur den Neustadter Kreis Landgericht Greiz fur Reuss alterer Linie mit den drei Amtsgerichten Burgk Greiz Zeulenroda Das Furstentum Schwarzburg Sondershausen richtete die funf Amtsgerichte Arnstadt Gehren fur die Oberherrschaft Arnstadt Ebeleben Greussen Sondershausen fur die Unterherrschaft Sondershausen ein Der Instanzenzug verlief uber das preussische Landgericht Erfurt zum Oberlandesgericht Naumburg in der Provinz Sachsen MilitarIn der Zeit des Deutschen Bundes stellten ab 1815 die acht thuringischen Staaten Kontingente fur die Reservedivision des Bundesheeres in folgender Starke Grossherzogtum Sachsen Weimar Eisenach 2010 Mann Infanterie sie bildeten das 4 und 5 Bataillon Herzogtum Sachsen Altenburg 982 Mann Infanterie sie bildeten das 1 Bataillon Herzogtum Sachsen Coburg und Gotha 1366 Mann Infanterie sie bildeten das 2 Bataillon Herzogtum Sachsen Meiningen 1150 Mann Infanterie sie bildeten das 3 Bataillon Furstentum Schwarzburg Rudolstadt 539 Mann Infanterie sie gehorten zum 10 Bataillon Furstentum Schwarzburg Sondershausen 351 Mann Infanterie sie gehorten zum 10 Bataillon Furstentum Reuss alterer Linie 223 Mann Infanterie sie gehorten zum 12 Bataillon Furstentum Reuss jungerer Linie 522 Mann Infanterie sie gehorten zum 12 Bataillon Nach dem Deutschen Krieg 1866 unterstellten die deutschen Teilstaaten ihre Truppen zunachst im Norddeutschen Bund dem Oberbefehl des preussischen Konigs und spater dem Deutschen Reich mit dem Deutschen Kaiser an der Spitze In Thuringen schloss das Grossherzogtum Sachsen Weimar Eisenach die Militarkonvention mit Preussen am 4 Februar 1867 nebst Protokoll vom 22 Februar 1867 dieser traten die ubrigen thuringischen Staaten in den Jahren bis 1871 bei lediglich Sachsen Coburg und Gotha schloss eine eigene Militarkonvention mit Preussen am 6 Juni 1867 Das Konigreich Preussen begann bereits ab 1860 dem Truppenteil der sich aus dem Gebiet des Regierungsbezirks Erfurt rekrutierte die Bezeichnung thuringisch zu verleihen So wurde am 4 Juli 1860 aus dem 31 Infanterieregiment 3 Magdeburgisches das 1 Thuringische Infanterie Regiment Nr 31 Die Thuringer Garde Das Regiment war nach den Befreiungskriegen am 25 Marz 1815 als 31 Infanterie Regiment gegrundet worden und erhielt schliesslich am 11 August 1894 die endgultige Bezeichnung Infanterie Regiment Graf Bose 1 Thuringisches Nr 31 Das Regiment war 1871 von Erfurt nach Altona verlegt worden und schied aus den thuringischen Truppenteilen aus Mit den Militarkonventionen war der Weg frei fur die Ubernahme oder Neuaufstellung weiterer thuringischer Truppenteile deren Chefs den jeweils regierenden Furstenhausern angehorten Insgesamt wurden acht Infanterieregimenter zwei Kavallerieregimenter und drei Artillerieregimenter in Dienst gestellt Im Einzelnen Infanterie Regiment Graf Bose 1 Thuringisches Nr 31 1815 gegrundet von 1860 bis 1871 thuringisch 1871 Verlegung nach Altona 2 Thuringisches Infanterie Regiment Nr 32 1815 gegrundet am 7 Mai 1861 thuringisch Meiningen Chef war General der Infanterie Georg II Herzog von Sachsen Meiningen 3 Thuringisches Infanterie Regiment Nr 71 1860 gegrundet Erfurt und Sondershausen Chef war Gunther Furst zu Schwarzburg Rudolstadt und Sondershausen 4 Thuringisches Infanterie Regiment Nr 72 4 Juli 1860 gegrundet Torgau und Eilenburg Chef war Konig der Bulgaren Ferdinand a la Suite Boris Furst von Tyrnova Herzog zu Sachsen Prinz von Sachsen Coburg und Gotha Infanterie Regiment Grossherzog von Sachsen 5 Thuringisches Nr 94 1702 als sachsen weimarisches Regiment gegrundet Weimar Eisenach und Jena Chef war Wilhelm Ernst Grossherzog von Sachsen 6 Thuringisches Infanterie Regiment Nr 95 1806 als Regiment in Sachsen Gotha gegrundet Gotha Coburg und Hildburghausen Chefs waren Georg II Herzog von Sachsen Meiningen Karl Eduard Herzog von Sachsen Coburg und Gotha 7 Thuringisches Infanterie Regiment Nr 96 1867 gegrundet Gera und Rudolstadt Chefs waren Heinrich XXVII reg Furst Reuss j L Regent des Furstentums Reuss a L Gunther Furst zu Schwarzburg Rudolstadt und Sondershausen 8 Thuringisches Infanterie Regiment Nr 153 1897 gegrundet Altenburg und Merseburg Chef war Ernst II Herzog von Sachsen Altenburg Thuringisches Husaren Regiment Nr 12 1791 gegrundet Torgau Thuringisches Ulanen Regiment Nr 6 1813 gegrundet Hanau 1 Thuringisches Feldartillerie Regiment Nr 19 1872 gegrundet Erfurt 2 Thuringisches Feldartillerie Regiment Nr 55 1899 gegrundet Naumburg Thuringisches Fussartillerie Regiment Nr 18 1912 gegrundet Niederzwehren bei Kassel ResidenzenWeimar 1531 1918 Coburg 1541 1918 Gotha 1641 1918 Altenburg 1586 1918 Meiningen 1681 1918 Rudolstadt 1574 1918 Sondershausen 1571 1918 Greiz 1564 1918 Schleiz 1647 1863 Gera 1863 1918 Ebersdorf 1678 1848 Lobenstein 1647 1824Siehe auchListe thuringischer Rittergeschlechter Munzgeschichte des Hauses Sachsen Weimar 1572 1870 Munzgeschichte des Herzogtums Sachsen 1547 1572 EinzelnachweiseGemeindeverzeichnis Deutschland 1900 Hubert Kiesewetter Industrielle Revolution in Deutschland Regionen als Wachstumsmotoren Franz Steiner Verlag Stuttgart 2004 ISBN 3 515 08613 7 S 126 Statistisches Jahrbuch fur das Deutsche Reich 1911 Zur Geschichte des Archivs Absatz 2 auf der Homepage des Landeskirchenarchivs Eisenach Ulrich Hess Geschichte Thuringens 1866 bis 1914 Hermann Bohlaus Nachfolger Weimar 1991 ISBN 3 7400 0077 5 S 539 Vgl Kurt Reum Hans Jurgen Salier Thurn und Taxissche Ortsaufgabestempel in Thuringen Suhl Hildburghausen 1977 Das Postgebiet Thurn und Taxis In Ulrich Hager Grosses Lexikon der Philatelie Bertelsmann Lexikon Verlag Gutersloh 1973 ISBN 3 570 03229 9 S 567 569 Edict vom 4 November 1829 die Postlehnverhaltnisse und die Postverwaltung betreffend Ausfuhrungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 16 Mai 1879 Heinrich Ambros Eckert Dietrich Monten Das deutsche Bundesheer Band II Dortmund 1981 S 13 17 Ulrich Hess Geschichte Thuringens 1866 bis 1914 Verlag Hermann Bohlaus Nachfolger Weimar 1991 ISBN 3 7400 0077 5 S 180 Rangliste des aktiven Dienststandes der Koniglich Preussischen Armee und XIII Koniglich Wurttembergischen Armeekorps Mit den Dienstalterslisten der Generale und Stabsoffiziere einem Anhang enthaltend das Reichsmilitargericht die Marine Infanterie die Kaiserlichen Schutztruppen und die Gendarmerie Brigade in Elsass Lothringen und einer Anlage enthaltend die Bezirks Kommandos I bis VI Berlin Nach dem Stande vom 6 Oktober 1912 Auf Befehl Seiner Majestat des Kaisers und Konigs Redaktion Kriegsministerium Geheime Kriegs Kanzlei Ernst Siegfried Mittler und Sohn Berlin 1913 1887 wurde Ferdinand von Coburg Gotha Furst von Bulgarien der 1908 die vollige Loslosung vom Osmanischen Reich erklarte und den Zarentitel annahm womit aus dem Furstentum das Zarentum Bulgarien wurde LiteraturMichael Kotulla Thuringische Verfassungsurkunden Vom Beginn des 19 Jahrhunderts bis heute Springer Heidelberg 2015 ISBN 978 3 662 43601 1 Marcel Welsing Die Vorgaben des Art 57 WSA und die konstitutionellen Verfassungen der thuringischen Staaten Nomos Baden Baden 2016 ISBN 978 3 8487 2954 8 Dissertation Universitat Bielefeld 2015 Hans Joachim Kessler Thuringer Residenzen Mitteldeutsche Editionen Verlagsgesellschaft Leipzig 2001 ISBN 3 934967 01 9 Mit zahlreicher weiterfuhrender Literatur WeblinksDie Thuringischen Staaten mit vielen Einzelkarten Gesetz betreffend das Land Thuringen vom 30 April 1920

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