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Niedersächsischer Landesrechnungshof

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Niedersächsischer Landesrechnungshof
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Der Niedersächsische Landesrechnungshof ist eine oberste Landesbehörde mit Sitz in Hildesheim. Seine Aufgabe ist die unabhängige externe Finanzkontrolle des Landes Niedersachsen. Er ist von Weisungen unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.

Niedersächsischer Landesrechnungshof
— LRH —
Staatliche Ebene Land
Stellung Oberste Landesbehörde
Gründung 6. Juli 1948
Vorgänger Zonenrechnungshof
Hauptsitz Hildesheim, Niedersachsen Niedersachsen
Präsident Sandra von Klaeden
Vizepräsident Thomas Senftleben
Bedienstete 204 VZÄ
Haushaltsvolumen 16,5 Mio. €
Netzauftritt www.lrh.niedersachsen.de

Rechtsgrundlagen

Artikel 70 der Niedersächsischen Verfassung ist die Grundlage für Existenz, Aufgaben und Wahl der Mitglieder des Landesrechnungshofs, die richterliche Unabhängigkeit besitzen. Die Einzelheiten von Wahlverfahren, Stellung, Tätigkeit und Organisation bestimmen sich nach dem Gesetz über den Niedersächsischen Landesrechnungshof (LRHG). Relevant für die Tätigkeit ist auch die Niedersächsische Landeshaushaltsordnung (LHO), insbesondere die §§ 88 bis 104 sowie das Niedersächsische Gesetz über die überörtliche Kommunalprüfung.

Organisation

Senat

Der Senat ist das Entscheidungsgremium des Rechnungshofs. Er besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier weiteren Senatsmitgliedern. Letztere leiten ihre Prüfabteilungen. Sie tragen gemeinsam mit den Referatsleitungen die Verantwortung für die Erledigung der Aufgaben. Sie entscheiden kollegial im Senat z. B. über Stellungnahmen, Prüfungsmitteilungen und Jahresberichte.

Die Mitglieder sind richterlich unabhängig.

Präsident

Präsidentin ist seit Juli 2016 Sandra von Klaeden. Sie ist Behördenleiterin und Dienstvorgesetzte der Beschäftigten des Rechnungshofs. Sie vertritt diesen nach außen. Dabei wirkt sie sowohl auf eine ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben als auch auf die Einhaltung einheitlicher Grundsätze bei den Entscheidungen hin.

Frühere Präsidenten
  • Richard Höptner (2008–2016)
  • (2003–2007)
  • (1999–2003)
  • Heiner Herbst (1992–1999)
  • Rolf Klein (1978–1991)
  • (1961–1977)
  • (1959–1960)
  • (1948–1959)

Verwaltungsstruktur

Dem Präsidenten ist eine Stabsstelle zugeordnet:

  • Präsidialstelle: Interne Verwaltung (u. a. Personal, Haushalt, Organisation)

Dem Vizepräsidenten ist eine weitere Stabsstelle zugeordnet:

  • Generalien: Allgemeine Finanzverwaltung (u. a. Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, Haushaltsrecht, Neue Steuerungsinstrumente)

Die Verwaltung gliedert sich in sechs Abteilungen, welche wiederum in ein bis drei Referate unterteilt sind.

  • Abteilung 1: Organisations- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Verwaltungsmodernisierung, Informationstechnologie und E-Government, LSKN (Er wurde am 31. Dezember 2013 aufgelöst und in die IT.Niedersachsen und das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) überführt), Rechenzentren
  • Abteilung 2: Niedersächsisches Justizministerium, Öffentliches Dienstrecht, Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
  • Abteilung 3: Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Landtag, Niedersächsischer Staatsgerichtshof, Niedersächsisches Kultusministerium
  • Abteilung 4: Niedersächsisches Finanzministerium, Allgemeine Finanzverwaltung, Hochbau, , Niedersächsische Staatskanzlei, Medien
  • Abteilung 5: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport, Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
  • Abteilung 6: Überörtliche Kommunalprüfung (seit 2011)

Abweichend von § 12 LRHG entscheidet der Präsident des Rechnungshofs in Angelegenheiten nach dem Niedersächsischen Gesetz über die überörtliche Kommunalprüfung allein.

Aufgaben

Der Rechnungshof prüft den Haushalt des Landes und dessen Verwaltung auf

  • Ordnungs- und Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns und
  • wirtschaftlichen Einsatz der Mittel.

Der Rechnungshof wirkt zunehmend als Berater für Verwaltung und Parlament. Durch eine frühzeitige Beratung will der Rechnungshof dazu beitragen, dass die Steuergelder wirtschaftlich eingesetzt werden.

Aufgrund des Landtagsbeschlusses vom 8. Dezember 2010 nimmt der Rechnungshof seit dem 1. Januar 2011 auch die Aufgaben der überörtlichen Kommunalprüfung wahr. Von 2005 bis 2010 oblag diese der Niedersächsischen Kommunalprüfungsanstalt.

Prüfungsverfahren

Eine Prüfung wird durch ein Prüfungskonzept vorbereitet.

Dazu gehören

  • die zu prüfenden Bereiche,
  • die wesentlich zu beantwortenden Fragen und
  • das Prüfungsziel.

Nach dem Einführungsgespräch bei der geprüften Stelle beginnen die Prüfungsarbeiten der Prüfer. Sie nehmen Einsicht in Akten, Belege oder Datenbanken, fordern von der geprüften Stelle schriftlich weitere Informationen an und erheben vor Ort z. B. durch Befragungen der Beschäftigten.

Prüfungsmitteilung

Während der Prüfung werden erhobene Sachverhalte mit der geprüften Stelle abgestimmt. In einem Schlussgespräch werden Sachverhalt und Prüfungsergebnisse mit der geprüften Stelle erörtert und in einem Vermerk oder einer Prüfungsmitteilung festgehalten. Letztere wird vom Senat beschlossen und anschließend der geprüften Stelle zur Stellungnahme übermittelt. Nach Abarbeitung der Prüfungsergebnisse wird das Prüfungsverfahren durch Mitteilung an die geprüfte Stelle abgeschlossen.

Weblinks

  • Offizieller Internetauftritt des Niedersächsischen Landesrechnungshofs
  • LRHG (Gesetz über den Niedersächsischen Landesrechnungshof)
  • Art. 70 NV (Niedersächsische Verfassung)
  • §§ 88 – 104 LHO Niedersächsische Landeshaushaltsordnung (Teil V – Rechnungsprüfung)

Einzelnachweise und Fußnoten

  1. Artikel 70 Niedersächsische Verfassung
  2. Gesetz über den Niedersächsischen Landesrechnungshof
  3. Niedersächsische Landeshaushaltsordnung
  4. Niedersächsisches Gesetz über die überörtliche Kommunalprüfung
  5. Für alle Namen Webseite des landesrechnungshofs, abgerufen am 30. September 2016
  6. § 8 S. 2 NKPG (PDF; 59 kB) gem. Gesetzesentwurf zur Neuordnung der überörtlichen Kommunalprüfung vom 5. Oktober 2010
  7. Presseinformation des niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 8. Dezember 2010
Rechnungshöfe in Deutschland

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Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 16 Jul 2025 / 22:53

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1999 2003 Heiner Herbst 1992 1999 Rolf Klein 1978 1991 1961 1977 1959 1960 1948 1959 Verwaltungsstruktur Dem Prasidenten ist eine Stabsstelle zugeordnet Prasidialstelle Interne Verwaltung u a Personal Haushalt Organisation Dem Vizeprasidenten ist eine weitere Stabsstelle zugeordnet Generalien Allgemeine Finanzverwaltung u a Haushalts Kassen und Rechnungswesen Haushaltsrecht Neue Steuerungsinstrumente Die Verwaltung gliedert sich in sechs Abteilungen welche wiederum in ein bis drei Referate unterteilt sind Abteilung 1 Organisations und Wirtschaftlichkeitsprufungen Verwaltungsmodernisierung Informationstechnologie und E Government LSKN Er wurde am 31 Dezember 2013 aufgelost und in die IT Niedersachsen und das Landesamt fur Statistik Niedersachsen LSN uberfuhrt Rechenzentren Abteilung 2 Niedersachsisches Justizministerium Offentliches Dienstrecht Niedersachsisches Ministerium fur Ernahrung Landwirtschaft und Verbraucherschutz Niedersachsisches Ministerium fur Umwelt Energie Bauen und Klimaschutz Abteilung 3 Niedersachsisches Ministerium fur Wissenschaft und Kultur Landtag Niedersachsischer Staatsgerichtshof Niedersachsisches Kultusministerium Abteilung 4 Niedersachsisches Finanzministerium Allgemeine Finanzverwaltung Hochbau Niedersachsische Staatskanzlei Medien Abteilung 5 Niedersachsisches Ministerium fur Inneres und Sport Niedersachsisches Ministerium fur Soziales Gesundheit und Gleichstellung Abteilung 6 Uberortliche Kommunalprufung seit 2011 Abweichend von 12 LRHG entscheidet der Prasident des Rechnungshofs in Angelegenheiten nach dem Niedersachsischen Gesetz uber die uberortliche Kommunalprufung allein AufgabenDer Rechnungshof pruft den Haushalt des Landes und dessen Verwaltung auf Ordnungs und Rechtmassigkeit des Verwaltungshandelns und wirtschaftlichen Einsatz der Mittel Der Rechnungshof wirkt zunehmend als Berater fur Verwaltung und Parlament Durch eine fruhzeitige Beratung will der Rechnungshof dazu beitragen dass die Steuergelder wirtschaftlich eingesetzt werden Aufgrund des Landtagsbeschlusses vom 8 Dezember 2010 nimmt der Rechnungshof seit dem 1 Januar 2011 auch die Aufgaben der uberortlichen Kommunalprufung wahr Von 2005 bis 2010 oblag diese der Niedersachsischen Kommunalprufungsanstalt Prufungsverfahren Eine Prufung wird durch ein Prufungskonzept vorbereitet Dazu gehoren die zu prufenden Bereiche die wesentlich zu beantwortenden Fragen und das Prufungsziel Nach dem Einfuhrungsgesprach bei der gepruften Stelle beginnen die Prufungsarbeiten der Prufer Sie nehmen Einsicht in Akten Belege oder Datenbanken fordern von der gepruften Stelle schriftlich weitere Informationen an und erheben vor Ort z B durch Befragungen der Beschaftigten Prufungsmitteilung Wahrend der Prufung werden erhobene Sachverhalte mit der gepruften Stelle abgestimmt In einem Schlussgesprach werden Sachverhalt und Prufungsergebnisse mit der gepruften Stelle erortert und in einem Vermerk oder einer Prufungsmitteilung festgehalten Letztere wird vom Senat beschlossen und anschliessend der gepruften Stelle zur Stellungnahme ubermittelt Nach Abarbeitung der Prufungsergebnisse wird das Prufungsverfahren durch Mitteilung an die geprufte Stelle abgeschlossen WeblinksOffizieller Internetauftritt des Niedersachsischen Landesrechnungshofs LRHG Gesetz uber den Niedersachsischen Landesrechnungshof Art 70 NV Niedersachsische Verfassung 88 104 LHO Niedersachsische Landeshaushaltsordnung Teil V Rechnungsprufung Einzelnachweise und FussnotenArtikel 70 Niedersachsische Verfassung Gesetz uber den Niedersachsischen Landesrechnungshof Niedersachsische Landeshaushaltsordnung Niedersachsisches Gesetz uber die uberortliche Kommunalprufung Fur alle Namen Webseite des landesrechnungshofs abgerufen am 30 September 2016 8 S 2 NKPG PDF 59 kB gem Gesetzesentwurf zur Neuordnung der uberortlichen Kommunalprufung vom 5 Oktober 2010 Presseinformation des niedersachsischen Ministeriums fur Inneres und Sport vom 8 Dezember 2010Rechnungshofe in Deutschland Bundesebene 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