Das Preußische Herrenhaus in Berlin war die Erste Kammer des Preußischen Landtags der Legislative Preußens Die Zweite Ka
Preußisches Herrenhaus

Das Preußische Herrenhaus in Berlin war die Erste Kammer des Preußischen Landtags, der Legislative Preußens. Die Zweite Kammer war das Preußische Abgeordnetenhaus. Die Geschichte des Herrenhauses begann 1848 mit der Märzrevolution und endete 1918 mit der Novemberrevolution. Der von 1904 bis 1918 genutzte Sitz des Herrenhauses dient heute als Bundesratsgebäude.
Verfassungsrechtliche Stellung
Das Preußische Herrenhaus war zusammen mit dem Haus der Abgeordneten, der Zweiten Kammer des preußischen Landtags, zur Gesetzgebung berufen. Die preußische Verfassung von 1850 legte fest, dass Budgets und Finanzgesetze zuerst der Zweiten Kammer vorgelegt werden mussten (Art. 62). Über den Haushalt durfte das Herrenhaus nur im Ganzen beraten (Art. 62). Dies hatte zur Folge, dass dem Herrenhaus in diesen Fragen eher Vetorecht, aber keine Gestaltungsmacht zukam. Auch bei einfachen Gesetzen war die Zahl der Vorlagen, die zuerst im Oberhaus eingebracht wurden, gering. Praktisch sahen alle Regierungen den Schwerpunkt der Landesvertretung im Abgeordnetenhaus und konnten meist zu Recht erwarten, dass das Herrenhaus dem Kompromiss zwischen Ministerium und Abgeordnetenhaus zustimmen würde, sofern die Konservativen im Abgeordnetenhaus einbezogen waren.
Über die faktische Rolle des Herrenhauses im Herrschaftsgefüge des preußischen Staates bestehen in der Forschung unterschiedliche Ansichten. Thomas Nipperdey konstatiert zwar eine verfassungsrechtlich und real starke Stellung des Herrenhauses, gleichzeitig stellt er ein Übergewicht der Krone über beide Häuser des Parlaments fest. Hans-Ulrich Wehler sieht im Herrenhaus vor allem eine Vetomacht nicht nur in Preußen, sondern letztlich für die gesamte Reichspolitik. Wolfgang J. Mommsen sieht im Widerstand des Herrenhauses einen Hauptgrund für das Scheitern aller bis 1918 erfolgten Versuche, die politischen Mitspracherechte des Bürgertums festzuschreiben.
Geschichte
Als Vorbild diente das House of Lords. Aus Sicht von König Friedrich Wilhelm IV. sollte die Institution keine Wahlkammer sein, sondern nach seinen „neoständischen“ Ideen ein Haus „historisch berechtigter Obrigkeiten“. Außerdem gelang es der Krone nach Konflikten mit den Hochkonservativen, im Gegensatz zur süddeutschen Praxis ihr weitgehend freies Dispositionsrecht durchzusetzen. Dies galt sowohl für die Ernennung neuer erblicher als auch der lebenslangen Mitglieder. Der König hatte mit der Möglichkeit eines Pairsschubes und sehr weitgehenden Bestätigungsrechten bei den gewählten Mitgliedern den ausschlaggebenden Einfluss auf die Zusammensetzung der Kammer. Als Kompromiss mit den Konservativen wurde dem grundbesitzenden Adel die Mehrheit der Sitze zugestanden.
Zusammensetzung
Erste Kammer (1848–1854)
Die erste Kammer des preußischen Parlaments der Verfassung von 1848 war eine reine Wahlkammer mit 180 Mitgliedern. Diese Mitglieder des Preußischen Herrenhauses (MdH) werden in der historischen Forschung in Anlehnung an Mitglieder der Oberhäuser in Frankreich und Großbritannien auch „Pairs“ genannt. Wahlberechtigt waren alle männlichen preußischen Staatsangehörigen ab 30 Jahre, die in ihrer Gemeinde seit mindestens sechs Monaten ansässig waren und entweder acht Taler Steuern pro Jahr zahlten oder mindestens 500 Taler Einkommen hatten oder ein Vermögen von mindestens 5000 Talern besaßen. Nach der revidierten Verfassung von 1850 wurden die Mitglieder nur noch zum Teil gewählt. Die erste Kammer bestand demnach aus
- volljährigen Prinzen des königlichen Hauses,
- den Häuptern der ehemals (bis 1806) unmittelbaren reichsständischen Häuser in Preußen und den Häuptern derjenigen Familien, denen durch Königliche Verordnung das nach der Erstgeburt und Linealfolge zu vererbende Recht auf Sitz und Stimme in der ersten Kammer beigelegt wurde (das Recht der Mitgliedschaft ruhte während der Minderjährigkeit, eines Dienstverhältnisses zu einer Regierung eines nichtdeutschen Staates oder eines Auslandsaufenthalts),
- vom König auf Lebenszeit ernannten Mitgliedern; ihre Zahl durfte ein Zehntel der Anzahl der Mitglieder aus beiden vorgenannten Kategorien nicht übersteigen,
- 90 nach einem Zensuswahlrecht gewählten Mitgliedern,
- 30 von den Räten der größten Städte gewählten Mitgliedern.
Die Zahl der ernannten oder erblichen Mitglieder durfte nicht größer sein als die der gewählten. Die gewählten Mitglieder wurden für sechs Jahre gewählt (die des Abgeordnetenhauses bis 1888 auf drei Jahre).
Herrenhaus (1854–1918)
Nach einer erneuten Verfassungsänderung im Jahr 1853 gab es keine gewählten Mitglieder mehr und 1855 wurde der Name des Hauses in Herrenhaus geändert. Die zur Ausführung des verfassungsändernden Gesetzes erlassene königliche Verordnung von 1854 blieb bis 1918 in Kraft. Nach ihr gab es drei Gruppen von Mitgliedern
- vom König ernannte Prinzen des königlichen Hauses. Von dieser Möglichkeit haben die preußischen Könige nie Gebrauch gemacht,
- erbliche Mitglieder (Standesherren, vom König ernannte Familien),
- ernannte Mitglieder (auf Lebenszeit oder auf Präsentation von dazu berechtigten Körperschaften).
Die erblichen Mitglieder gliederten sich in vier Gruppen:
- Die Häupter der Fürstenhäuser Hohenzollern-Sigmaringen und Hohenzollern-Hechingen,
- die Häupter der bis 1806 reichsständischen Häuser in Preußen (1854 waren es 16; 1867 kamen vier weitere in den annektierten Gebieten hinzu),
- die dem Vereinigten Landtag von 1847 angehörenden Fürsten, Grafen und Freiherren, (55 landtagsfähige Besitztümer, davon nicht alle im Herrenhaus vertreten);
- sowie mit erblicher Berechtigung vom König ernannte Mitglieder (1911 waren es 41).
Die ernannten Mitglieder gliederten sich in drei Kategorien:
- vom König „aus allerhöchstem Vertrauen“ ernannten Mitglieder auf Lebenszeit (1911 waren es 88),
- die Inhaber „der vier großen Landes-Aemter im Königreich Preußen“ (das waren die Inhaber der Ehrentitel Kanzler, Landhofmeister, Obermarschall und Oberburggraf in der Provinz Ostpreußen),
- sogenannte „präsentierte“ Mitglieder, die von verschiedenen mit Präsentationsrecht ausgestatteten Institutionen vorgeschlagen wurden. Diese waren nicht auf Lebenszeit ernannt. Schied jemand aus der Eigenschaft aus, wegen der er präsentiert worden war (z. B. ein Oberbürgermeister), endete auch die Mitgliedschaft im Herrenhaus.
Präsentationsrecht hatten:- Vom König bestimmte (größere) Städte. Eine begrenzte Zahl der Vorgeschlagenen wurde vom König ausgewählt und ernannt. Nach Art. 65 I lit e PreußVerf waren zunächst 30 Städte präsentationsberechtigt: Aachen, Berlin, Brandenburg, Breslau, Bromberg, Danzig, Dortmund, Düsseldorf, Elberfeld, Elbing, Erfurt, Frankfurt (Oder), Glogau, Görlitz, Halberstadt, Halle, Koblenz, Köln, Königsberg i. Pr., Krefeld, Magdeburg, Münster, Nordhausen, Posen, Potsdam, Stettin, Stralsund, Thorn und Trier. 1860 kamen die Städte Barmen, Bonn, Greifswald, Memel und Minden hinzu, Das königliche Auswahl- und Ernennungsrecht wurde zur reinen Formsache. 1867 aus den von Preußen annektierten Gebieten Altona, Flensburg, Frankfurt am Main, Hannover, Kassel und Kiel. Später erhielten noch weitere Städte das Präsentationsrecht. Zum Schluss (1918) sollen auf der Städtebank des Herrenhauses über 50 Mitglieder gesessen haben. Die Städte entsandten fast immer den Oberbürgermeister ins Herrenhaus. Das war keine Maßgabe, sondern eine erhärtete, langjährige Übung. Auf diese Weise war auch Konrad Adenauer als Kölner Oberbürgermeister kurzzeitig Mitglied geworden.
- die Landesuniversitäten (Berlin, Bonn, Breslau, Greifswald, Halle, Königsberg). Ab 1867 kamen ferner die Universitäten Göttingen, Kiel und Marburg hinzu sowie später noch weitere,
- die evangelischen Domkapitel von Brandenburg, Merseburg und Naumburg,
- Verbände des alten und des befestigten Grundbesitzes (diese durfte jeweils eine Person präsentieren; gesamt ca. 90),
- in jeder Provinz zu bildende Verbände der auf Rittergütern ansässigen Grafen (diese durfte jeweils eine Person präsentieren; gesamt 9).
Außer diesen institutionellen Vorschlagsberechtigten gab es auch noch ein individuelles Präsentationsrecht zum Preußischen Herrenhaus für vom König damit begnadeten altadeligen und mit ausgebreitetem Grundbesitz ausgestatteten Familien, die von alters her der brandenburgisch-preußischen Krone mit besonderer Treue gedient hatten. Von der ersten Bewilligung dieses Präsentationsrechtes im Jahre 1854 bis zum Ende der preußischen Monarchie erlangten nur 18 Junker-Familien aus den altpreußischen Provinzen dieses Recht.
Von der Möglichkeit der Ernennung von Vertrauenspairs machte Friedrich Wilhelm IV. zunächst nur geringen Gebrauch. Auf Druck der Regierungen Auerswald/Schwerin und dann von Bismarck erfolgte unter Wilhelm I. ein erster Pairsschub. Vor allem aber Wilhelm II. machte von diesem Recht insbesondere nach der Jahrhundertwende starken Gebrauch. Die Folge war, dass diese Gruppe immer mehr Gewicht bekam. Waren 1860 nur 11 % aller Mitglieder ernannt, waren es 1914 knapp 30 %.
Die Mitglieder erhielten weder Reisekostenentschädigung noch Diäten.
Für die Wahl der Verbände des alten und des befestigten Grundbesitzes wurde das preußische Staatsgebiet in Landschafts-Bezirke eingeteilt, in deren Namen bis 1918 zahlreiche historische Territorien weiterlebten.
- Die Provinz Preußen gliederte sich in die Landschafts-Bezirke Litthauen, Masuren, Samland mit Natangen, Ermland, Oberland, Culmerland, Süd-Pomerellen, Marienburger Land, Nord-Pomerellen;
- die Provinz Brandenburg in Mittelmark, Uckermark, Priegnitz, Neumark (einschließlich der 1816 abgetrennten und in die Provinz Pommern umgegliederten Gebiete um Nörenberg, Dramburg und Schivelbein), Niederlausitz mit Cottbus, Altmark (trotz deren Zugehörigkeit zur Provinz Sachsen);
- die Provinz Pommern in Lauenburg-Bütow, Herzogtum Wenden, Herzogthum Cassuben, Cammin und Hinterpommern, Herzogthum Stettin, Neu-Vorpommern und Rügen;
- die Provinz Schlesien in Oberlausitz, Fürstenthum Glogau und Herzogthum Sagan, Fürstenthümer Liegnitz und Wohlau, Fürstenthümer Schweidnitz und Jauer, Fürstenthum Münsterberg und Grafschaft Glatz, Fürstenthum Oels, Fürstenthümer Breslau und Brieg, Fürstenthum Neisse-Grottkau, Fürstenthum Oppeln, Fürstenthum Ratibor;
- die Provinz Posen in Netz-Distrikt, Gnesen, Posen, Meseritz, Fraustadt, Krotoschin;
- die Provinz Sachsen (ohne Altmark) in Herzogthum Magdeburg, Fürstenthum Halberstadt und Grafschaft Wernigerode, Grafschaft Mansfeld und Saalkreis, Ober-Sachsen, Ost-Thüringen (ausschließlich im später nicht zu Thüringen gerechneten Regierungsbezirk Merseburg gelegen), West-Thüringen und Eichsfeld-Hohenstein;
- die Provinz Westfalen in Fürstenthum Minden und Grafschaft Ravensberg, Paderborn und Wiedenbrück, Münsterland, Grafschaft Mark, Westphalen;
- die Rheinprovinz in Cleve-Geldern, Nieder-Berg und Nieder-Jülich (alle im Regierungsbezirk Düsseldorf), Ober-Berg und Ober-Jülich (= Regierungsbezirk Cöln), West-Jülich (= Regierungsbezirk Aachen), Ober-Rhein (= Regierungsbezirk Coblenz), Moselland (= Regierungsbezirk Trier).
Soziale Struktur
Kategorien | Mitgliederzahlen |
---|---|
Erbliche Sitze | 282 |
Vertrauenspairs | 325 |
Städte | 217 |
Universitäten | 40 |
Grundbesitz-Verbände | 345 |
Grafen-Verbände | 30 |
Familienverbände | 55 |
Evangelische Domstifte | 19 |
Ostpreußische große Landesämter | 9 |
Einschließlich Mehrfachmitgliedschaften. Quelle: Hartwin Spenkuch: Herrenhaus und Rittergut. S. 380 |
Obwohl dem Bürgertum über die Vertreter von Städten und Universitäten Sitz und Stimme eingeräumt wurde, war das Herrenhaus eindeutig vom Adel dominiert. Während Friedrich Wilhelm IV. ursprünglich eine Repräsentation des hohen Adels und der von ihm Ernannten wollte, hatten letztlich vor allem die Junker, der grundbesitzende Landadel, eine starke Position erhalten. Von den 1295 Personen, die zwischen 1854 und 1918 Mitglieder des Herrenhauses waren, entstammten 862 dem Altadel (66,5 %), 103 waren Nobilitierte (8,0 %), Bürgerliche waren 295 Mitglieder (25,5 %). 1911 waren 260 von 347 Mitgliedern Adelige. Von den Mitgliedern im Jahr 1914 hatten 21 % ihren beruflichen Hintergrund im Staatsdienst (die meisten als Landräte), 3,5 % kamen aus dem Auswärtigen Dienst, 11 % waren Berufsoffiziere, etwa 9 % hatten eine begonnene Staatslaufbahn (Referendariat u. Ä.), 55,2 % waren hauptberuflich Grundbesitzer.
In regionaler Hinsicht dominierten aufgrund der dem Adel vorbehaltenen Berechtigung insgesamt die sieben östlichen Provinzen mit drei Vierteln aller Mitglieder. Bei den ernannten Pairs lag auf Grund der hohen Zahl der dort ansässigen Beamten und Militärs Berlin an der Spitze (etwa ein Drittel aller Ernannten), gefolgt von den „alten“ Westprovinzen – Rheinprovinz und Provinz Westfalen – und ab 1866 von der Provinz Hannover, Hessen-Nassau und der Provinz Schleswig-Holstein.
Die Kirche der Altpreußischen Union war über die Domstifte in Brandenburg an der Havel, Merseburg und Naumburg (Saale) vertreten. Damit war sie gegenüber der katholischen Kirche bevorzugt, die kein Präsentationsrecht hatte. Auch das Erzbistum Köln und Kurtrier, die bis zum Reichsdeputationshauptschluss 1803 Kurfürsten stellten und damit territorialen Standesherren gleichrangig waren, hatten kein Präsentationsrecht. Einzelne Erzbischöfe waren Herrenhausmitglieder auf Präsentation des Königs. Konfessionell war die überwiegende Anzahl der Pairs protestantisch, dies entspricht dem konfessionellen Proporz in der Bevölkerung. Katholische Mitglieder kamen vor allem aus den vormals polnischen Landesteilen in Westpreussen sowie den westlichen Provinzen Rheinland und Westfalen. Pairs jüdischen Glaubens waren im Vergleich zum Anteil in der Bevölkerung unterrepräsentiert. Dies lag vor allem daran, dass Juden bis 1812 nicht gestattet gewesen war, Grundbesitz zu erwerben und sie damit aus der im Herrenhaus dominierenden Gruppe der Alten Grundbesitzer ausgeschlossen waren.
Politische Strömungen
Die politischen Strömungen des Herrenhauses unterschieden sich durch die Art der Zusammensetzung nicht nur deutlich von der Parteienlandschaft Preußens, sondern auch von den Fraktionen der Zweiten Kammer. Sozialdemokratische Mitglieder gab es nie. Zentrumsanhänger wie Adam Stegerwald blieben ebenso Ausnahmen wie linksliberale Mitglieder.
Gleichwohl gab es auch im Herrenhaus durchaus unterscheidbare Strömungen. Friedrich Julius Stahl war der Namensgeber der konservativen „Fraktion Stahl“, die man später Alte Fraktion nannte. Diese wurde überwiegend von den kleineren Grundbesitzern („Junkern“) unterstützt. Die wirklich großen Grundbesitzer mit einem Besitz zwischen 3.500 und 75.000 Hektar bildeten in den ersten Jahrzehnten die Basis der Neuen Fraktion, die einen freikonservativ-nationalliberalen Kurs steuerte. Gegen Ende der 1880er Jahre schwenkten die jüngeren Mitglieder dieser „Grandseigneurs“ zunehmend auf den Kurs der Alten Fraktion ein. Den gemäßigt konservativen bzw. nationalliberalen Part übernahm eine bürgerlich dominierte sogenannte „Oberbürgermeister-Fraktion“.
Beseitigung 1918
Gestützt auf eine überverfassungsmäßige revolutionäre Verordnungsgewalt beseitigte das preußische Revolutionskabinett aus MSPD und USPD das Herrenhaus durch Satz 2 der Verordnung vom 15. November 1918 (Pr. GS. 1918, S. 191). Ein Protest des aus altem märkischen Geschlecht stammenden Präsidenten Dietlof von Arnim-Boitzenburg vom 28. November 1918 war das letzte Lebenszeichen des Herrenhauses.
Gebäude
Die Erste Kammer war anfangs im Gebäude der Königlichen Gesundheitsgeschirrmanufaktur Hinter der Katholischen Kirche 1 (heute: Berlin-Mitte) ansässig. Das Gebäude wurde am 10. März 1851 durch einen Brand schwer beschädigt und anschließend abgerissen. Nach dem Brand tagte die Kammer viermal im Palais Hardenberg und zog dann in das Schauspielhaus um, wo man sich kurzfristig mit dem Mobiliar des Erfurter Unionsparlaments einrichtete. Am 31. Mai 1851 kaufte Preußen das Haus in der Leipziger Straße 3 von der Familie Mendelssohn und ließ es bis zum 25. November 1851 von dem Architekten Heinrich Bürde umbauen.
Ab 1855 firmierte die Erste Kammer als Herrenhaus. In seinem Gebäude in der Leipziger Straße Nr. 3 tagte von 1867 bis 1870 auch der Reichstag des Norddeutschen Bundes. Für den Reichstag des Deutschen Kaiserreichs wurde 1871 das Gebäude auf dem Nachbargrundstück Nr. 4 in nur viereinhalb Monaten zum provisorischen Sitzungsgebäude umgebaut, 1874 um ein Stockwerk erhöht und bis 1894 als solches genutzt.
Im Jahr 1899 wurden beide Gebäude abgerissen, um Platz für einen Neubau für das Herrenhaus zu machen. Der Neubau wurde vom Architekten Friedrich Schulze geplant und im Jahr 1904 fertiggestellt. Er wurde nördlich des Gebäudes des Preußischen Abgeordnetenhauses (heute Sitz des Berliner Abgeordnetenhauses) errichtet, das von 1892 bis 1898 durch denselben Architekten gebaut worden war. Beide Häuser sind durch ein gemeinsames Kantinen- und Wirtschaftsgebäude verbunden. Das Preußische Herrenhaus nutzte den Neubau von 1904 – die erste Sitzung fand am 16. Januar statt – bis zum Ende der Institution 1918. In den Jahren 1997–2000 wurde es als Bundesratsgebäude adaptiert, wo nun der deutsche Bundesrat tagt.
Siehe auch
- Reichsrat (Bayern)
- Herrenhaus (Österreich)
- Staatsrat (Russisches Kaiserreich)
Literatur
- Hartwin Spenkuch: Herrenhaus und Rittergut. Die Erste Kammer des Landtages und der preußische Adel von 1854–1918 aus sozialgeschichtlicher Sicht. In: Geschichte und Gesellschaft, Band 25, Nr. 3, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1999, ISSN 0340-613X, S. 375–403.
- Hartwin Spenkuch: Das Preußische Herrenhaus. Adel und Bürgertum in der ersten Kammer des Landtages. 1854–1918 (= Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien, Band 110). Droste, Düsseldorf 1998, ISBN 3-7700-5203-X (zugleich: Bielefeld, Univ., Dissertation, 1992/93).
- Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Band 3: Von der „Deutschen Doppelrevolution“ bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges. 1849–1914. C. H. Beck, München 1995, ISBN 3-406-32263-8.
- Handbuch für das Preußische Herrenhaus. Hrsg. E. David, Carl Heymanns Verlag, Berlin 1911. (Digitalisat)
- Chronik des Preussischen Herrenhauses. Ein Gedenkbuch zur Erinnerung an das dreißigjährige Bestehen des Herrenhauses. Hrsg. Hermann Crüger, Selbstverlag, Berlin 1885; archive.org. In: Internet Archive, ZLB.
Weblinks
- Eintrag 09096003 in der Berliner Landesdenkmalliste
Einzelnachweise
- Hartwin Spenkuch: Herrenhaus und Rittergut. 1999, S. 379 f. Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Band 3. 1995, S. 857.
- H. Spenkuch: Herrenhaus und Rittergut. 1999, S. 378 f. Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Band 3. 1995, S. 204.
- Preußisches Jahrbuch. Jg. 3, Th. Chr. Fr. Enslin (Adolph Enslin), Berlin 1863, S. 197. (Digitalisat)
- Hermann Wagener: Die Politik Friedrich Wilhelm IV. R. Pohl, Verlag und Antiquariat, Berlin 1883, S. 66. (Digitalisat)
- Provinzial-Correspondenz. Fünfter Jahrgang. 20. November 1867, Geheime Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker), Berlin 1867. DNB 1026891477 .
- Mitteilung Prof. Edzard Schmidt-Jortzig (2018)
- Hartwin Spenkuch: Das Preußische Herrenhaus. Droste-Verlag, Düsseldorf 1998, S. 174.
- Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1865 Nr. 1 bis incl. 57, Selbstverlag in der vereinigten Gesetz-Sammlungs-Debits-und Zeitungs-Komtoir, Berlin 1865, S. 1080 ff. (Digitalisat).
- Hartwin Spenkuch: Das preußische Herrenhaus. 1998, S. 36; Hartwin Spenkuch: Herrenhaus und Rittergut. 1999, S. 381.
- Hartwin Spenkuch: Herrenhaus und Rittergut. 1999, S. 388.
- Ernest Hamburger: Die Juden im öffentlichen Leben Deutschlands. Regierungsmitglieder, Beamte und Parlamentarier in der monarchistischen Zeit 1848-1918. in: SR Wissenschaftlicher Abhandlungen des Leo Baeck Instituts, J. C. B. Mohr (Paul Siebeck), Tübingen 1968. (Auszug / Digitalisat)
- H. Spenkuch: Herrenhaus und Rittergut. 1999, S. 389.
- Andreas Thier: Steuergesetzgebung und Verfassung in der konstitutionellen Monarchie. Staatssteuerreformen in Preußen 1871–1893. (Studien zur europäischen Rechtsgeschichte, Band 119); Klostermann, Frankfurt am Main 1999, ISBN 3-465-02789-2, (Auszug / Digitalisat)
- Hans Peter Schneider, Wolfgang Zeh: Parlamentsrecht und Parlamentspraxis in der Bundesrepublik Deutschland. Band 1, de Gruyter, Berlin / New York 1989, ISBN 3-11-011077-6, S. 1852.
Koordinaten: 52° 30′ 33″ N, 13° 22′ 53″ O
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Das Preussische Herrenhaus in Berlin war die Erste Kammer des Preussischen Landtags der Legislative Preussens Die Zweite Kammer war das Preussische Abgeordnetenhaus Die Geschichte des Herrenhauses begann 1848 mit der Marzrevolution und endete 1918 mit der Novemberrevolution Der von 1904 bis 1918 genutzte Sitz des Herrenhauses dient heute als Bundesratsgebaude Gebaude des Preussischen Herrenhauses ab 1904Verfassungsrechtliche StellungDas Preussische Herrenhaus war zusammen mit dem Haus der Abgeordneten der Zweiten Kammer des preussischen Landtags zur Gesetzgebung berufen Die preussische Verfassung von 1850 legte fest dass Budgets und Finanzgesetze zuerst der Zweiten Kammer vorgelegt werden mussten Art 62 Uber den Haushalt durfte das Herrenhaus nur im Ganzen beraten Art 62 Dies hatte zur Folge dass dem Herrenhaus in diesen Fragen eher Vetorecht aber keine Gestaltungsmacht zukam Auch bei einfachen Gesetzen war die Zahl der Vorlagen die zuerst im Oberhaus eingebracht wurden gering Praktisch sahen alle Regierungen den Schwerpunkt der Landesvertretung im Abgeordnetenhaus und konnten meist zu Recht erwarten dass das Herrenhaus dem Kompromiss zwischen Ministerium und Abgeordnetenhaus zustimmen wurde sofern die Konservativen im Abgeordnetenhaus einbezogen waren Uber die faktische Rolle des Herrenhauses im Herrschaftsgefuge des preussischen Staates bestehen in der Forschung unterschiedliche Ansichten Thomas Nipperdey konstatiert zwar eine verfassungsrechtlich und real starke Stellung des Herrenhauses gleichzeitig stellt er ein Ubergewicht der Krone uber beide Hauser des Parlaments fest Hans Ulrich Wehler sieht im Herrenhaus vor allem eine Vetomacht nicht nur in Preussen sondern letztlich fur die gesamte Reichspolitik Wolfgang J Mommsen sieht im Widerstand des Herrenhauses einen Hauptgrund fur das Scheitern aller bis 1918 erfolgten Versuche die politischen Mitspracherechte des Burgertums festzuschreiben Geschichte Hauptartikel Preussische Verfassung 1848 1850 und Zweikammersystem Sitzungssaal Als Vorbild diente das House of Lords Aus Sicht von Konig Friedrich Wilhelm IV sollte die Institution keine Wahlkammer sein sondern nach seinen neostandischen Ideen ein Haus historisch berechtigter Obrigkeiten Ausserdem gelang es der Krone nach Konflikten mit den Hochkonservativen im Gegensatz zur suddeutschen Praxis ihr weitgehend freies Dispositionsrecht durchzusetzen Dies galt sowohl fur die Ernennung neuer erblicher als auch der lebenslangen Mitglieder Der Konig hatte mit der Moglichkeit eines Pairsschubes und sehr weitgehenden Bestatigungsrechten bei den gewahlten Mitgliedern den ausschlaggebenden Einfluss auf die Zusammensetzung der Kammer Als Kompromiss mit den Konservativen wurde dem grundbesitzenden Adel die Mehrheit der Sitze zugestanden Zusammensetzung Hauptartikel Liste der Mitglieder des Preussischen Herrenhauses Erste Kammer 1848 1854 Die erste Kammer des preussischen Parlaments der Verfassung von 1848 war eine reine Wahlkammer mit 180 Mitgliedern Diese Mitglieder des Preussischen Herrenhauses MdH werden in der historischen Forschung in Anlehnung an Mitglieder der Oberhauser in Frankreich und Grossbritannien auch Pairs genannt Wahlberechtigt waren alle mannlichen preussischen Staatsangehorigen ab 30 Jahre die in ihrer Gemeinde seit mindestens sechs Monaten ansassig waren und entweder acht Taler Steuern pro Jahr zahlten oder mindestens 500 Taler Einkommen hatten oder ein Vermogen von mindestens 5000 Talern besassen Nach der revidierten Verfassung von 1850 wurden die Mitglieder nur noch zum Teil gewahlt Die erste Kammer bestand demnach aus volljahrigen Prinzen des koniglichen Hauses den Hauptern der ehemals bis 1806 unmittelbaren reichsstandischen Hauser in Preussen und den Hauptern derjenigen Familien denen durch Konigliche Verordnung das nach der Erstgeburt und Linealfolge zu vererbende Recht auf Sitz und Stimme in der ersten Kammer beigelegt wurde das Recht der Mitgliedschaft ruhte wahrend der Minderjahrigkeit eines Dienstverhaltnisses zu einer Regierung eines nichtdeutschen Staates oder eines Auslandsaufenthalts vom Konig auf Lebenszeit ernannten Mitgliedern ihre Zahl durfte ein Zehntel der Anzahl der Mitglieder aus beiden vorgenannten Kategorien nicht ubersteigen 90 nach einem Zensuswahlrecht gewahlten Mitgliedern 30 von den Raten der grossten Stadte gewahlten Mitgliedern Die Zahl der ernannten oder erblichen Mitglieder durfte nicht grosser sein als die der gewahlten Die gewahlten Mitglieder wurden fur sechs Jahre gewahlt die des Abgeordnetenhauses bis 1888 auf drei Jahre Herrenhaus 1854 1918 Visitenkarte des Walter Rogalla von Bieberstein Nach einer erneuten Verfassungsanderung im Jahr 1853 gab es keine gewahlten Mitglieder mehr und 1855 wurde der Name des Hauses in Herrenhaus geandert Die zur Ausfuhrung des verfassungsandernden Gesetzes erlassene konigliche Verordnung von 1854 blieb bis 1918 in Kraft Nach ihr gab es drei Gruppen von Mitgliedern vom Konig ernannte Prinzen des koniglichen Hauses Von dieser Moglichkeit haben die preussischen Konige nie Gebrauch gemacht erbliche Mitglieder Standesherren vom Konig ernannte Familien ernannte Mitglieder auf Lebenszeit oder auf Prasentation von dazu berechtigten Korperschaften Die erblichen Mitglieder gliederten sich in vier Gruppen Die Haupter der Furstenhauser Hohenzollern Sigmaringen und Hohenzollern Hechingen die Haupter der bis 1806 reichsstandischen Hauser in Preussen 1854 waren es 16 1867 kamen vier weitere in den annektierten Gebieten hinzu die dem Vereinigten Landtag von 1847 angehorenden Fursten Grafen und Freiherren 55 landtagsfahige Besitztumer davon nicht alle im Herrenhaus vertreten sowie mit erblicher Berechtigung vom Konig ernannte Mitglieder 1911 waren es 41 Die ernannten Mitglieder gliederten sich in drei Kategorien vom Konig aus allerhochstem Vertrauen ernannten Mitglieder auf Lebenszeit 1911 waren es 88 die Inhaber der vier grossen Landes Aemter im Konigreich Preussen das waren die Inhaber der Ehrentitel Kanzler Landhofmeister Obermarschall und Oberburggraf in der Provinz Ostpreussen sogenannte prasentierte Mitglieder die von verschiedenen mit Prasentationsrecht ausgestatteten Institutionen vorgeschlagen wurden Diese waren nicht auf Lebenszeit ernannt Schied jemand aus der Eigenschaft aus wegen der er prasentiert worden war z B ein Oberburgermeister endete auch die Mitgliedschaft im Herrenhaus Prasentationsrecht hatten Vom Konig bestimmte grossere Stadte Eine begrenzte Zahl der Vorgeschlagenen wurde vom Konig ausgewahlt und ernannt Nach Art 65 I lit e PreussVerf waren zunachst 30 Stadte prasentationsberechtigt Aachen Berlin Brandenburg Breslau Bromberg Danzig Dortmund Dusseldorf Elberfeld Elbing Erfurt Frankfurt Oder Glogau Gorlitz Halberstadt Halle Koblenz Koln Konigsberg i Pr Krefeld Magdeburg Munster Nordhausen Posen Potsdam Stettin Stralsund Thorn und Trier 1860 kamen die Stadte Barmen Bonn Greifswald Memel und Minden hinzu Das konigliche Auswahl und Ernennungsrecht wurde zur reinen Formsache 1867 aus den von Preussen annektierten Gebieten Altona Flensburg Frankfurt am Main Hannover Kassel und Kiel Spater erhielten noch weitere Stadte das Prasentationsrecht Zum Schluss 1918 sollen auf der Stadtebank des Herrenhauses uber 50 Mitglieder gesessen haben Die Stadte entsandten fast immer den Oberburgermeister ins Herrenhaus Das war keine Massgabe sondern eine erhartete langjahrige Ubung Auf diese Weise war auch Konrad Adenauer als Kolner Oberburgermeister kurzzeitig Mitglied geworden die Landesuniversitaten Berlin Bonn Breslau Greifswald Halle Konigsberg Ab 1867 kamen ferner die Universitaten Gottingen Kiel und Marburg hinzu sowie spater noch weitere die evangelischen Domkapitel von Brandenburg Merseburg und Naumburg Verbande des alten und des befestigten Grundbesitzes diese durfte jeweils eine Person prasentieren gesamt ca 90 in jeder Provinz zu bildende Verbande der auf Rittergutern ansassigen Grafen diese durfte jeweils eine Person prasentieren gesamt 9 Ausser diesen institutionellen Vorschlagsberechtigten gab es auch noch ein individuelles Prasentationsrecht zum Preussischen Herrenhaus fur vom Konig damit begnadeten altadeligen und mit ausgebreitetem Grundbesitz ausgestatteten Familien die von alters her der brandenburgisch preussischen Krone mit besonderer Treue gedient hatten Von der ersten Bewilligung dieses Prasentationsrechtes im Jahre 1854 bis zum Ende der preussischen Monarchie erlangten nur 18 Junker Familien aus den altpreussischen Provinzen dieses Recht Von der Moglichkeit der Ernennung von Vertrauenspairs machte Friedrich Wilhelm IV zunachst nur geringen Gebrauch Auf Druck der Regierungen Auerswald Schwerin und dann von Bismarck erfolgte unter Wilhelm I ein erster Pairsschub Vor allem aber Wilhelm II machte von diesem Recht insbesondere nach der Jahrhundertwende starken Gebrauch Die Folge war dass diese Gruppe immer mehr Gewicht bekam Waren 1860 nur 11 aller Mitglieder ernannt waren es 1914 knapp 30 Die Mitglieder erhielten weder Reisekostenentschadigung noch Diaten Fur die Wahl der Verbande des alten und des befestigten Grundbesitzes wurde das preussische Staatsgebiet in Landschafts Bezirke eingeteilt in deren Namen bis 1918 zahlreiche historische Territorien weiterlebten Die Provinz Preussen gliederte sich in die Landschafts Bezirke Litthauen Masuren Samland mit Natangen Ermland Oberland Culmerland Sud Pomerellen Marienburger Land Nord Pomerellen die Provinz Brandenburg in Mittelmark Uckermark Priegnitz Neumark einschliesslich der 1816 abgetrennten und in die Provinz Pommern umgegliederten Gebiete um Norenberg Dramburg und Schivelbein Niederlausitz mit Cottbus Altmark trotz deren Zugehorigkeit zur Provinz Sachsen die Provinz Pommern in Lauenburg Butow Herzogtum Wenden Herzogthum Cassuben Cammin und Hinterpommern Herzogthum Stettin Neu Vorpommern und Rugen die Provinz Schlesien in Oberlausitz Furstenthum Glogau und Herzogthum Sagan Furstenthumer Liegnitz und Wohlau Furstenthumer Schweidnitz und Jauer Furstenthum Munsterberg und Grafschaft Glatz Furstenthum Oels Furstenthumer Breslau und Brieg Furstenthum Neisse Grottkau Furstenthum Oppeln Furstenthum Ratibor die Provinz Posen in Netz Distrikt Gnesen Posen Meseritz Fraustadt Krotoschin die Provinz Sachsen ohne Altmark in Herzogthum Magdeburg Furstenthum Halberstadt und Grafschaft Wernigerode Grafschaft Mansfeld und Saalkreis Ober Sachsen Ost Thuringen ausschliesslich im spater nicht zu Thuringen gerechneten Regierungsbezirk Merseburg gelegen West Thuringen und Eichsfeld Hohenstein die Provinz Westfalen in Furstenthum Minden und Grafschaft Ravensberg Paderborn und Wiedenbruck Munsterland Grafschaft Mark Westphalen die Rheinprovinz in Cleve Geldern Nieder Berg und Nieder Julich alle im Regierungsbezirk Dusseldorf Ober Berg und Ober Julich Regierungsbezirk Coln West Julich Regierungsbezirk Aachen Ober Rhein Regierungsbezirk Coblenz Moselland Regierungsbezirk Trier Soziale StrukturMitglieder des Herrenhauses 1854 1918 Kategorien MitgliederzahlenErbliche Sitze 282Vertrauenspairs 325Stadte 217Universitaten 0 40Grundbesitz Verbande 345Grafen Verbande 0 30Familienverbande 0 55Evangelische Domstifte 0 19Ostpreussische grosse Landesamter 00 9Einschliesslich Mehrfachmitgliedschaften Quelle Hartwin Spenkuch Herrenhaus und Rittergut S 380 Obwohl dem Burgertum uber die Vertreter von Stadten und Universitaten Sitz und Stimme eingeraumt wurde war das Herrenhaus eindeutig vom Adel dominiert Wahrend Friedrich Wilhelm IV ursprunglich eine Reprasentation des hohen Adels und der von ihm Ernannten wollte hatten letztlich vor allem die Junker der grundbesitzende Landadel eine starke Position erhalten Von den 1295 Personen die zwischen 1854 und 1918 Mitglieder des Herrenhauses waren entstammten 862 dem Altadel 66 5 103 waren Nobilitierte 8 0 Burgerliche waren 295 Mitglieder 25 5 1911 waren 260 von 347 Mitgliedern Adelige Von den Mitgliedern im Jahr 1914 hatten 21 ihren beruflichen Hintergrund im Staatsdienst die meisten als Landrate 3 5 kamen aus dem Auswartigen Dienst 11 waren Berufsoffiziere etwa 9 hatten eine begonnene Staatslaufbahn Referendariat u A 55 2 waren hauptberuflich Grundbesitzer In regionaler Hinsicht dominierten aufgrund der dem Adel vorbehaltenen Berechtigung insgesamt die sieben ostlichen Provinzen mit drei Vierteln aller Mitglieder Bei den ernannten Pairs lag auf Grund der hohen Zahl der dort ansassigen Beamten und Militars Berlin an der Spitze etwa ein Drittel aller Ernannten gefolgt von den alten Westprovinzen Rheinprovinz und Provinz Westfalen und ab 1866 von der Provinz Hannover Hessen Nassau und der Provinz Schleswig Holstein Die Kirche der Altpreussischen Union war uber die Domstifte in Brandenburg an der Havel Merseburg und Naumburg Saale vertreten Damit war sie gegenuber der katholischen Kirche bevorzugt die kein Prasentationsrecht hatte Auch das Erzbistum Koln und Kurtrier die bis zum Reichsdeputationshauptschluss 1803 Kurfursten stellten und damit territorialen Standesherren gleichrangig waren hatten kein Prasentationsrecht Einzelne Erzbischofe waren Herrenhausmitglieder auf Prasentation des Konigs Konfessionell war die uberwiegende Anzahl der Pairs protestantisch dies entspricht dem konfessionellen Proporz in der Bevolkerung Katholische Mitglieder kamen vor allem aus den vormals polnischen Landesteilen in Westpreussen sowie den westlichen Provinzen Rheinland und Westfalen Pairs judischen Glaubens waren im Vergleich zum Anteil in der Bevolkerung unterreprasentiert Dies lag vor allem daran dass Juden bis 1812 nicht gestattet gewesen war Grundbesitz zu erwerben und sie damit aus der im Herrenhaus dominierenden Gruppe der Alten Grundbesitzer ausgeschlossen waren Politische StromungenDie politischen Stromungen des Herrenhauses unterschieden sich durch die Art der Zusammensetzung nicht nur deutlich von der Parteienlandschaft Preussens sondern auch von den Fraktionen der Zweiten Kammer Sozialdemokratische Mitglieder gab es nie Zentrumsanhanger wie Adam Stegerwald blieben ebenso Ausnahmen wie linksliberale Mitglieder Gleichwohl gab es auch im Herrenhaus durchaus unterscheidbare Stromungen Friedrich Julius Stahl war der Namensgeber der konservativen Fraktion Stahl die man spater Alte Fraktion nannte Diese wurde uberwiegend von den kleineren Grundbesitzern Junkern unterstutzt Die wirklich grossen Grundbesitzer mit einem Besitz zwischen 3 500 und 75 000 Hektar bildeten in den ersten Jahrzehnten die Basis der Neuen Fraktion die einen freikonservativ nationalliberalen Kurs steuerte Gegen Ende der 1880er Jahre schwenkten die jungeren Mitglieder dieser Grandseigneurs zunehmend auf den Kurs der Alten Fraktion ein Den gemassigt konservativen bzw nationalliberalen Part ubernahm eine burgerlich dominierte sogenannte Oberburgermeister Fraktion Beseitigung 1918Gestutzt auf eine uberverfassungsmassige revolutionare Verordnungsgewalt beseitigte das preussische Revolutionskabinett aus MSPD und USPD das Herrenhaus durch Satz 2 der Verordnung vom 15 November 1918 Pr GS 1918 S 191 Ein Protest des aus altem markischen Geschlecht stammenden Prasidenten Dietlof von Arnim Boitzenburg vom 28 November 1918 war das letzte Lebenszeichen des Herrenhauses GebaudeEingangshalle des 1904 fertiggestellten Neubaus fur das Preussische Herrenhaus Die Erste Kammer war anfangs im Gebaude der Koniglichen Gesundheitsgeschirrmanufaktur Hinter der Katholischen Kirche 1 heute Berlin Mitte ansassig Das Gebaude wurde am 10 Marz 1851 durch einen Brand schwer beschadigt und anschliessend abgerissen Nach dem Brand tagte die Kammer viermal im Palais Hardenberg und zog dann in das Schauspielhaus um wo man sich kurzfristig mit dem Mobiliar des Erfurter Unionsparlaments einrichtete Am 31 Mai 1851 kaufte Preussen das Haus in der Leipziger Strasse 3 von der Familie Mendelssohn und liess es bis zum 25 November 1851 von dem Architekten Heinrich Burde umbauen Ab 1855 firmierte die Erste Kammer als Herrenhaus In seinem Gebaude in der Leipziger Strasse Nr 3 tagte von 1867 bis 1870 auch der Reichstag des Norddeutschen Bundes Fur den Reichstag des Deutschen Kaiserreichs wurde 1871 das Gebaude auf dem Nachbargrundstuck Nr 4 in nur viereinhalb Monaten zum provisorischen Sitzungsgebaude umgebaut 1874 um ein Stockwerk erhoht und bis 1894 als solches genutzt Im Jahr 1899 wurden beide Gebaude abgerissen um Platz fur einen Neubau fur das Herrenhaus zu machen Der Neubau wurde vom Architekten Friedrich Schulze geplant und im Jahr 1904 fertiggestellt Er wurde nordlich des Gebaudes des Preussischen Abgeordnetenhauses heute Sitz des Berliner Abgeordnetenhauses errichtet das von 1892 bis 1898 durch denselben Architekten gebaut worden war Beide Hauser sind durch ein gemeinsames Kantinen und Wirtschaftsgebaude verbunden Das Preussische Herrenhaus nutzte den Neubau von 1904 die erste Sitzung fand am 16 Januar statt bis zum Ende der Institution 1918 In den Jahren 1997 2000 wurde es als Bundesratsgebaude adaptiert wo nun der deutsche Bundesrat tagt Siehe auchReichsrat Bayern Herrenhaus Osterreich Staatsrat Russisches Kaiserreich LiteraturHartwin Spenkuch Herrenhaus und Rittergut Die Erste Kammer des Landtages und der preussische Adel von 1854 1918 aus sozialgeschichtlicher Sicht In Geschichte und Gesellschaft Band 25 Nr 3 Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1999 ISSN 0340 613X S 375 403 Hartwin Spenkuch Das Preussische Herrenhaus Adel und Burgertum in der ersten Kammer des Landtages 1854 1918 Beitrage zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien Band 110 Droste Dusseldorf 1998 ISBN 3 7700 5203 X zugleich Bielefeld Univ Dissertation 1992 93 Hans Ulrich Wehler Deutsche Gesellschaftsgeschichte Band 3 Von der Deutschen Doppelrevolution bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges 1849 1914 C H Beck Munchen 1995 ISBN 3 406 32263 8 Handbuch fur das Preussische Herrenhaus Hrsg E David Carl Heymanns Verlag Berlin 1911 Digitalisat Chronik des Preussischen Herrenhauses Ein Gedenkbuch zur Erinnerung an das dreissigjahrige Bestehen des Herrenhauses Hrsg Hermann Cruger Selbstverlag Berlin 1885 archive org In Internet Archive ZLB WeblinksCommons Preussisches Herrenhaus Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Eintrag 09096003 in der Berliner LandesdenkmallisteEinzelnachweiseHartwin Spenkuch Herrenhaus und Rittergut 1999 S 379 f Hans Ulrich Wehler Deutsche Gesellschaftsgeschichte Band 3 1995 S 857 H Spenkuch Herrenhaus und Rittergut 1999 S 378 f Hans Ulrich Wehler Deutsche Gesellschaftsgeschichte Band 3 1995 S 204 Preussisches Jahrbuch Jg 3 Th Chr Fr Enslin Adolph Enslin Berlin 1863 S 197 Digitalisat Hermann Wagener Die Politik Friedrich Wilhelm IV R Pohl Verlag und Antiquariat Berlin 1883 S 66 Digitalisat Provinzial Correspondenz Funfter Jahrgang 20 November 1867 Geheime Ober Hofbuchdruckerei R v Decker Berlin 1867 DNB 1026891477 Mitteilung Prof Edzard Schmidt Jortzig 2018 Hartwin Spenkuch Das Preussische Herrenhaus Droste Verlag Dusseldorf 1998 S 174 Gesetz Sammlung fur die Koniglichen Preussischen Staaten 1865 Nr 1 bis incl 57 Selbstverlag in der vereinigten Gesetz Sammlungs Debits und Zeitungs Komtoir Berlin 1865 S 1080 ff Digitalisat Hartwin Spenkuch Das preussische Herrenhaus 1998 S 36 Hartwin Spenkuch Herrenhaus und Rittergut 1999 S 381 Hartwin Spenkuch Herrenhaus und Rittergut 1999 S 388 Ernest Hamburger Die Juden im offentlichen Leben Deutschlands Regierungsmitglieder Beamte und Parlamentarier in der monarchistischen Zeit 1848 1918 in SR Wissenschaftlicher Abhandlungen des Leo Baeck Instituts J C B Mohr Paul Siebeck Tubingen 1968 Auszug Digitalisat H Spenkuch Herrenhaus und Rittergut 1999 S 389 Andreas Thier Steuergesetzgebung und Verfassung in der konstitutionellen Monarchie Staatssteuerreformen in Preussen 1871 1893 Studien zur europaischen Rechtsgeschichte Band 119 Klostermann Frankfurt am Main 1999 ISBN 3 465 02789 2 Auszug Digitalisat Hans Peter Schneider Wolfgang Zeh Parlamentsrecht und Parlamentspraxis in der Bundesrepublik Deutschland Band 1 de Gruyter Berlin New York 1989 ISBN 3 11 011077 6 S 1852 52 509166666667 13 381388888889 Koordinaten 52 30 33 N 13 22 53 O Prasidenten des Preussischen Herrenhauses Hans Heinrich X Furst von Pless 1854 Prinz Adolf zu Hohenlohe Ingelfingen 1856 1862 Graf Eberhard zu Stolberg Wernigerode 1862 1872 Graf Adolf v Arnim Boitzenburg Victor I Herzog von Ratibor 1877 1893 Furst Wilhelm zu Wied 1897 1904 Furst Edzard zu Innhausen und Knyphausen 1904 Otto Frhr v Manteuffel 1908 1911 Wilhelm v Wedell Piesdorf 1912 1915 Graf Dietlof v Arnim Boitzenburg 1916 1918 Normdaten Korperschaft GND 35263 9 GND Explorer lobid OGND AKS VIAF 238295874