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Fränkischer Ritterkreis

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Fränkischer Ritterkreis
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Der Fränkische Ritterkreis war der Zusammenschluss der fränkischen Reichsritterschaft (siehe auch Ministeriale). Familien und Personen sind in der Liste fränkischer Rittergeschlechter aufgeführt.

Fränkischer Ritterkreis und Fränkischer Reichskreis

Der Fränkische Reichskreis wurde im Jahr 1500 vom römisch-deutschen König Maximilian I. geschaffen, um den Landfrieden im Heiligen Römischen Reich besser gewährleisten zu können. Bis zum Jahr 1512 entstanden insgesamt zehn solcher Reichskreise. Im Fränkischen Reichskreis waren geistliche und weltliche Fürsten, Grafen und Herren und die Reichsstädte vertreten. Gemeinsame Aufgabe, wie Zölle, die Unterhaltung eines Heeres, stabile Währungen, die ausreichende Versorgung mit Getreide, der Ausbau von Infrastruktur oder die Eindämmung von Epidemien, wurden in ihm erstaunlich gut gelöst, wenngleich der Kreis immer wieder Finanzierungsprobleme hatte und letztlich im Spannungsfeld der noch größeren Territorien Preußen und Bayern zerbrach.

Die reichsfreien Ritter, die in dem Reichskreis keine Stimme hatten, organisierten sich im Ritterkreis selbst. Ihre relativ kleinen reichsfreien Territorien durchsetzten dabei die Flächen der anderen Herrschaften. Mit der Gründung des Ritterkreises schuf die Reichsritterschaft zum einen eine gemeinsame Interessenvertretung. Zum anderen entstanden parallele Strukturen, denn in der Regel bedurfte jedes der beiden Organe die Zustimmung des anderen, ging es doch letztlich um eine einzige Region, nämlich Franken. Dabei nahm der Reichskreis allerdings eine Vorreiterrolle ein. Während des gesamten 15. Jahrhunderts lassen sich in vielfältiger Form und zumeist anlassbezogen supraterritoriale wie territoriale Einungsbestrebungen des Ritteradels in Franken nachweisen. Vorreiter war sicherlich die würzburgische Stiftsritterschaft, die sich genossenschaftlich geeint den Territorialisierungsbestrebungen der Würzburger Bischöfe entgegenstemmte. Ihnen gelang es im 16. Jahrhundert, aus den Landtagen der Hochstifte Würzburg und Bamberg auszuscheiden und sich so der bischöflichen Besteuerung und Landesherrschaft zu entziehen.

Gliederung in Kantone

Die latent vorhandene, sich an Landschaften orientierende Organisation der fränkischen Ritterschaft in Orte (Kantone) verfestigte sich nun genauso wie die innere Organisation mit je einem Hauptmann und zwei Ritterräten an der Spitze. Der Fränkische Ritterkreis gliedert sich nach Regionen in sechs Ritterkantone:

  • Ritterkanton Altmühl für das Gebiet entlang der Altmühl mit Sitz in Wilhermsdorf
  • Ritterkanton Baunach für das Gebiet um Baunach (Bamberger Land) mit dortigem Sitz
  • Ritterkanton Gebürg für das Fichtelgebirge und die Fränkische Schweiz mit Sitz in Bamberg
  • Ritterkanton Odenwald für den Odenwald mit Sitz in Kochendorf
  • Ritterkanton Rhön-Werra für das Gebiet entlang von Rhön und Werra mit Sitz in Schweinfurt
  • Ritterkanton Steigerwald für den Steigerwald mit Sitz in Erlangen

Politik des Ritterkreises

Als dann neuerlich 1528, 1532, 1542 und anschließend in regelmäßiger Folge der Kaiser mit Steuerforderungen an die Ritterschaft in Franken herantrat, konnte diese auf die bekannten und eingeübten Organisationsstrukturen zurückgreifen. Standespolitisch fand nun allerdings ein klarer Kurswechsel statt: 1495 hatte man sich in Beharrung der Eigensicht als „freie Ritter im Lande zu Franken gesessen“ gegen die Territorialisierungspläne der Fürsten und gegen die Steuerforderungen des Kaisers vereint; von nun an organisierte man sich in enger Anlehnung und Erfüllung der kaiserlichen Forderungen und begab sich so verfassungsrechtlich und standespolitisch auf den Weg zur „Reichsritterschaft Landes zu Franken“.

Steuerforderungen des Kaisers sowie Beschwerden gegen die fürstliche Politik wurden bei Ortstagen verhandelt und dann im Rahmen von Sechs-Orte-Tagen gebündelt und deren Ergebnis an den Kaiser weitergeleitet. Die Einsammlung des Gemeinen Pfennigs bewirkte zudem, dass die geeinte Ritterschaft nun bestrebt sein musste, jedes Mitglied im Ort zu erfassen (Steuermatrikel); damit wurde einer quasi-territorialen Organisation erheblich Vorschub geleistet. Rechtlich fundiert wurde die Reichsritterschaft durch wichtige kaiserliche Privilegien und Schutzmandate. Meilensteine waren das Zugeständnis der Religionshoheit im Rahmen des Augsburger Religionsfriedens 1555, das Privileg „wider die landsesserey“ 1559 sowie die Garantie der Steuerhoheit (ius collectandi) 1566. Mit der Ritterordnung von 1590 gab sich die Reichsritterschaft des Landes zu Franken schließlich eine eigene Verfassung; rechtlich wurde dies nach außen durch die eigene Siegelführung verdeutlicht. Im Übrigen hatten die Ritter seit den 1560er Jahren endgültig die Landständetage sowohl des Hochstifts Bamberg als auch des Markgraftums Brandenburg-Kulmbach verlassen.

Organisation

Der Ritterkanton war rechtlich wie politisch die entscheidende Ebene der reichsritterschaftlichen Korporation. Dabei handelte es sich sowohl um einen Personen- als auch einen Güterverband, d. h. man musste persönlich aufgenommen und mit einem Rittergut immatrikuliert sein. Die sechs Kantone bildeten den – 1590 durch die Ritterordnung auch rechtlich institutionalisierten – Fränkischen Ritterkreis. Dieser bestand aus den regelmäßig stattfindenden Sechs-Orte-Konventen der Ausschüsse der einzelnen Kantone sowie einem in regelmäßigem Turnus wechselnden Spezialdirektorium. Zur internen Abstimmung der Reaktionen auf kaiserliche Steuerforderungen sowie zur Bündelung ritterschaftlicher Gravamina zum Vortrag beim Kaiser gab es darüber hinaus seit 1577 Generalkorrespondenztage der Ritterkreise Franken, Rheinland und Schwaben.

Privilegien

Aufgrund der Leistungen im Sechsten Österreichischen Türkenkrieg verlieh Kaiser Karl VI. den Hauptleuten aller sechs Kantone den Titel Wirklicher Kaiserlicher Rat. Daneben stiftete er für sie das „Kaiserliche Gnadenzeichen“, ein goldenes, schwarz emailliertes Kreuz mit zwei verschlungenen C (Carolus) in den Kreuzwinkeln. Ein Medaillon in der Mitte zeigt den kaiserlichen Doppelader und die Umschrift VIRTVTI ET FIDEI (Für Tapferkeit und Treue) .

1788 stiftete Kaiser Joseph II. den Ritterorden des Kantons Odenwald zur Finanzierung eines Frauenstifts, das bis zur Mediatisierung allerdings nicht realisiert wurde.

Aufhebung und Neugründung als Verein

Nachdem Preußen als Landesherr von Brandenburg-Ansbach bereits in den 1790er Jahren durch Karl August von Hardenberg Maßnahmen gegen die Reichsritterschaft ergriffen hatte, die Gebiete links des Rheins um die gleiche Zeit infolge der Französischen Revolution weggebrochen waren und einige Fürsten nach dem Friede von Lunéville 1801 eigenmächtige „Ritterstürme“ inszeniert hatten, ging 1806 mit dem Alten Reich im Zuge der allgemeinen Mediatisierung auch die Reichsritterschaft unter. Der Fränkische Ritterkreis gab am 26. Januar 1806 dem Reichstag seine Auflösung bekannt.

Am 11. Oktober 2013 gründeten Angehörige der etwa 40 noch blühenden Rittergeschlechter, die einst im Fränkischen Ritterkreis immatrikuliert waren, einen Verein namens Fränkische Ritterschaft neu, in den alle Mitglieder dieser Familien aufgenommen werden können. Als Vorbild dient die seit 1532 ununterbrochen bestehende Althessische Ritterschaft. Zum Ritterhauptmann wurde Götz Freiherr von Rotenhan gewählt. Es soll in regelmäßigen Abständen ein Rittertag stattfinden.

Bilder

  • Reichsadler mit den Wappen der sechs Kantone
  • Wappen der sechs Kantone mit dem Bildnis Karls VI. und dem Kaiserlichen Gnadenzeichen
  • Reichs-Ritterkreis (Fränkischer Ritterkreis rechts), Johann Stephan Burgermeister, 1721
  • Reichesritterlicher fränkischer Kantonskalender, Archiv Burg Hornberg. Stich, 167 × 85 cm
  • Stiftungsurkunde des Odenwalder Ritterordens

Siehe auch

  • Schwäbischer Ritterkreis
  • Rheinischer Ritterkreis
  • Direktorium der Reichsritterschaft im Unterelsass
  • Rittergut

Literatur

  • Johann Kaspar Bundschuh: Versuch einer Historisch-Topographisch-Statistischen Beschreibung der unmittelbaren Freyen Reichs-Ritterschaft in Franken nach seinen sechs Orten. Ulm 1801, Digitalisat bei: Bayerische Staatsbibliothek
  • Rudolf Endres: Der Fränkische Reichskreis, Haus der bayerischen Geschichte, Heft 29/03, Augsburg 2004, das Heft ist als PDF-Datei verfügbar, vgl. Weblinks
  • Cord Ulrichs: Die Entstehung der fränkischen Reichsritterschaft : Entwicklungslinien von 1370 bis 1590. Köln/Weimar/Wien 2016, ISBN 978-3-412-50527-1 (nicht eingearbeitet)
  • Cord Ulrichs: Vom Lehnshof zur Reichsritterschaft – Strukturen des fränkischen Niederadels am Übergang vom späten Mittelalter zur frühen Neuzeit, Franz Steiner Verlag, Stuttgart 1997, ISBN 3-515-07109-1, Google Book
  • Gerhard Pfeiffer: Studien zur Geschichte der fränkischen Reichsritterschaft. In: Jahrbuch für fränkische Landesforschung, Band 22 (1962), S. 173–280. Digitalisat (nicht eingearbeitet)
  • Kurt Andermann: Reichsritterschaft in: Historisches Lexikon Bayern
  • Robert Fellner: Die fränkische Ritterschaft von 1495 - 1524. Hauptsächlich nach Quellen aus dem Hochstift Würzburg. Berlin 1905 (Historische Studien; 50)
  • Michael Puchta: Mediatisierung »mit Haut und Haar, Leib und Leben«: Die Unterwerfung der Reichsritter durch Ansbach-Bayreuth (1792–1798) Vandenhoeck & Ruprecht, 2012 Google Books
  • Paul Sörgel: Die fränkische Ritterschaft in: Frankenland online, Zeitschrift für fränkische Landeskunde und Kulturpflege, Ausgabe 1994

Weblinks

  • „Der Fränkische Reichskreis Teil 1“ (Rudolf Endres) (Download als PDF-Datei möglich) (2,43 MB)
  • „Der Fränkische Reichskreis Teil 2“ (Rudolf Endres) (Download im PDF-Datei möglich) (1,47 MB)

Einzelnachweise

  1. Klaus Rupprecht: Reichsritterschaft, Kanton Gebirg in: Historisches Lexikon Bayerns
  2. Kurt Andermann: Reichsritterschaft
  3. Kayserlich Diploma vor die unmittelbahre freye Reichs=Ritterschaft in Francken. In: Des Heiligen Römischen Reichs ohnmittelbahr-Freyer Ritterschafft, Der Sechs Ort in Francken. Verlag nicht ermittelbar, 1720, S. 285–298 (google.at [abgerufen am 19. Dezember 2022]). 
  4. Johann Philipp Wollstädt: Der Geist des allgemeinen positiven Staatsrechts, der unmittelbaren freien Reichsritterschaft in Schwaben, Franken und am Rhein. Varrentrapp und Wenner, 1792 (google.at [abgerufen am 19. Dezember 2022]). 
  5. Deutsches Adelsblatt, 32. Jahrgang, Nummer 12, vom 13. Dezember 2013, Seite 34
Reichsritterschaft

Fränkischer Ritterkreis | Rheinischer Ritterkreis | Schwäbischer Ritterkreis (mit Ortenauer Reichsritterschaft) | Direktorium der Reichsritterschaft im Unterelsass

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 16 Jul 2025 / 07:04

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Der Frankische Ritterkreis war der Zusammenschluss der frankischen Reichsritterschaft siehe auch Ministeriale Familien und Personen sind in der Liste frankischer Rittergeschlechter aufgefuhrt Frankischer Ritterkreis und Frankischer ReichskreisDer Frankische Reichskreis wurde im Jahr 1500 vom romisch deutschen Konig Maximilian I geschaffen um den Landfrieden im Heiligen Romischen Reich besser gewahrleisten zu konnen Bis zum Jahr 1512 entstanden insgesamt zehn solcher Reichskreise Im Frankischen Reichskreis waren geistliche und weltliche Fursten Grafen und Herren und die Reichsstadte vertreten Gemeinsame Aufgabe wie Zolle die Unterhaltung eines Heeres stabile Wahrungen die ausreichende Versorgung mit Getreide der Ausbau von Infrastruktur oder die Eindammung von Epidemien wurden in ihm erstaunlich gut gelost wenngleich der Kreis immer wieder Finanzierungsprobleme hatte und letztlich im Spannungsfeld der noch grosseren Territorien Preussen und Bayern zerbrach Die reichsfreien Ritter die in dem Reichskreis keine Stimme hatten organisierten sich im Ritterkreis selbst Ihre relativ kleinen reichsfreien Territorien durchsetzten dabei die Flachen der anderen Herrschaften Mit der Grundung des Ritterkreises schuf die Reichsritterschaft zum einen eine gemeinsame Interessenvertretung Zum anderen entstanden parallele Strukturen denn in der Regel bedurfte jedes der beiden Organe die Zustimmung des anderen ging es doch letztlich um eine einzige Region namlich Franken Dabei nahm der Reichskreis allerdings eine Vorreiterrolle ein Wahrend des gesamten 15 Jahrhunderts lassen sich in vielfaltiger Form und zumeist anlassbezogen supraterritoriale wie territoriale Einungsbestrebungen des Ritteradels in Franken nachweisen Vorreiter war sicherlich die wurzburgische Stiftsritterschaft die sich genossenschaftlich geeint den Territorialisierungsbestrebungen der Wurzburger Bischofe entgegenstemmte Ihnen gelang es im 16 Jahrhundert aus den Landtagen der Hochstifte Wurzburg und Bamberg auszuscheiden und sich so der bischoflichen Besteuerung und Landesherrschaft zu entziehen Gliederung in KantoneDie latent vorhandene sich an Landschaften orientierende Organisation der frankischen Ritterschaft in Orte Kantone verfestigte sich nun genauso wie die innere Organisation mit je einem Hauptmann und zwei Ritterraten an der Spitze Der Frankische Ritterkreis gliedert sich nach Regionen in sechs Ritterkantone Ritterkanton Altmuhl fur das Gebiet entlang der Altmuhl mit Sitz in Wilhermsdorf Ritterkanton Baunach fur das Gebiet um Baunach Bamberger Land mit dortigem Sitz Ritterkanton Geburg fur das Fichtelgebirge und die Frankische Schweiz mit Sitz in Bamberg Ritterkanton Odenwald fur den Odenwald mit Sitz in Kochendorf Ritterkanton Rhon Werra fur das Gebiet entlang von Rhon und Werra mit Sitz in Schweinfurt Ritterkanton Steigerwald fur den Steigerwald mit Sitz in ErlangenPolitik des RitterkreisesAls dann neuerlich 1528 1532 1542 und anschliessend in regelmassiger Folge der Kaiser mit Steuerforderungen an die Ritterschaft in Franken herantrat konnte diese auf die bekannten und eingeubten Organisationsstrukturen zuruckgreifen Standespolitisch fand nun allerdings ein klarer Kurswechsel statt 1495 hatte man sich in Beharrung der Eigensicht als freie Ritter im Lande zu Franken gesessen gegen die Territorialisierungsplane der Fursten und gegen die Steuerforderungen des Kaisers vereint von nun an organisierte man sich in enger Anlehnung und Erfullung der kaiserlichen Forderungen und begab sich so verfassungsrechtlich und standespolitisch auf den Weg zur Reichsritterschaft Landes zu Franken Steuerforderungen des Kaisers sowie Beschwerden gegen die furstliche Politik wurden bei Ortstagen verhandelt und dann im Rahmen von Sechs Orte Tagen gebundelt und deren Ergebnis an den Kaiser weitergeleitet Die Einsammlung des Gemeinen Pfennigs bewirkte zudem dass die geeinte Ritterschaft nun bestrebt sein musste jedes Mitglied im Ort zu erfassen Steuermatrikel damit wurde einer quasi territorialen Organisation erheblich Vorschub geleistet Rechtlich fundiert wurde die Reichsritterschaft durch wichtige kaiserliche Privilegien und Schutzmandate Meilensteine waren das Zugestandnis der Religionshoheit im Rahmen des Augsburger Religionsfriedens 1555 das Privileg wider die landsesserey 1559 sowie die Garantie der Steuerhoheit ius collectandi 1566 Mit der Ritterordnung von 1590 gab sich die Reichsritterschaft des Landes zu Franken schliesslich eine eigene Verfassung rechtlich wurde dies nach aussen durch die eigene Siegelfuhrung verdeutlicht Im Ubrigen hatten die Ritter seit den 1560er Jahren endgultig die Landstandetage sowohl des Hochstifts Bamberg als auch des Markgraftums Brandenburg Kulmbach verlassen OrganisationDer Ritterkanton war rechtlich wie politisch die entscheidende Ebene der reichsritterschaftlichen Korporation Dabei handelte es sich sowohl um einen Personen als auch einen Guterverband d h man musste personlich aufgenommen und mit einem Rittergut immatrikuliert sein Die sechs Kantone bildeten den 1590 durch die Ritterordnung auch rechtlich institutionalisierten Frankischen Ritterkreis Dieser bestand aus den regelmassig stattfindenden Sechs Orte Konventen der Ausschusse der einzelnen Kantone sowie einem in regelmassigem Turnus wechselnden Spezialdirektorium Zur internen Abstimmung der Reaktionen auf kaiserliche Steuerforderungen sowie zur Bundelung ritterschaftlicher Gravamina zum Vortrag beim Kaiser gab es daruber hinaus seit 1577 Generalkorrespondenztage der Ritterkreise Franken Rheinland und Schwaben PrivilegienAufgrund der Leistungen im Sechsten Osterreichischen Turkenkrieg verlieh Kaiser Karl VI den Hauptleuten aller sechs Kantone den Titel Wirklicher Kaiserlicher Rat Daneben stiftete er fur sie das Kaiserliche Gnadenzeichen ein goldenes schwarz emailliertes Kreuz mit zwei verschlungenen C Carolus in den Kreuzwinkeln Ein Medaillon in der Mitte zeigt den kaiserlichen Doppelader und die Umschrift VIRTVTI ET FIDEI Fur Tapferkeit und Treue 1788 stiftete Kaiser Joseph II den Ritterorden des Kantons Odenwald zur Finanzierung eines Frauenstifts das bis zur Mediatisierung allerdings nicht realisiert wurde Aufhebung und Neugrundung als VereinNachdem Preussen als Landesherr von Brandenburg Ansbach bereits in den 1790er Jahren durch Karl August von Hardenberg Massnahmen gegen die Reichsritterschaft ergriffen hatte die Gebiete links des Rheins um die gleiche Zeit infolge der Franzosischen Revolution weggebrochen waren und einige Fursten nach dem Friede von Luneville 1801 eigenmachtige Rittersturme inszeniert hatten ging 1806 mit dem Alten Reich im Zuge der allgemeinen Mediatisierung auch die Reichsritterschaft unter Der Frankische Ritterkreis gab am 26 Januar 1806 dem Reichstag seine Auflosung bekannt Am 11 Oktober 2013 grundeten Angehorige der etwa 40 noch bluhenden Rittergeschlechter die einst im Frankischen Ritterkreis immatrikuliert waren einen Verein namens Frankische Ritterschaft neu in den alle 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