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Das Fürstentum Ansbach bzw Markgraftum Brandenburg Ansbach nach einem bis ins 17 Jahrhundert für Ansbach gebräuchlichen

Fürstentum Ansbach

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Das Fürstentum Ansbach bzw. Markgraftum Brandenburg-Ansbach (nach einem bis ins 17. Jahrhundert für Ansbach gebräuchlichen Namen auch Brandenburg-Onolzbach) war ein reichsunmittelbares Territorium des Heiligen Römischen Reichs im Fränkischen Reichskreis, das von Nebenlinien des Hauses Hohenzollern regiert wurde.


Territorium im Heiligen Römischen Reich
Ansbach
Wappen
Karte
Herrschaftsform Fürstentum
Herrscher/
Regierung
Markgraf
Heutige Region/en DE-BY
Reichskreis Fränkischer Reichskreis
Hauptstädte/
Residenzen
Ansbach
Konfession/
Religionen
römisch-katholisch bis 1525, seitdem lutherisch
Sprache/n deutsch
Aufgegangen in Königreich Bayern (1806)

Geschichte

Entstehung und geschichtliche Entwicklung

Das Fürstentum Ansbach entwickelte sich aus dem untergebirgischen Landesteil der Burggrafschaft Nürnberg. Zusammen mit dem obergebirgischen Teil der Burggrafschaft bildete es die fränkischen Stammlande der Hohenzollern. Nachdem die Hohenzollern 1415/1417 mit Burggraf Friedrich VI. von Nürnberg in den erblichen Besitz der Mark Brandenburg gelangt waren, verwendeten sie ihren dadurch neu erworbenen Titel Markgraf mit der Zeit auch in ihren bisherigen fränkischen Besitzungen. Mit dem Verkauf der Nürnberger Burggrafenburg an die Reichsstadt Nürnberg 1427 endete das burggräfliche Kapitel in der Geschichte der Hohenzollern. Für ihre fränkischen Territorien bürgerte sich nunmehr die Bezeichnung Markgraftum ein, bzw. im Zuge späterer (zunächst jedoch nur vorübergehender) Landesteilungen dann Markgraftümer. Die endgültige Trennung in zwei selbständige Territorien erfolgte schließlich 1486 nach dem Tod von Markgraf Albrecht Achilles. Entsprechend der 1473 von Albrecht erlassenen Dispositio Achillea wurde dabei das hohenzollernsche Herrschaftsgebiet in Franken unter seine beiden jüngeren Söhne aufgeteilt. Die Zuweisung der beiden Landesteile wurde durch Losentscheid entschieden. Friedrich II. fiel dabei mit dem untergebirgischen Land das spätere Fürstentum Ansbach zu, während sein Bruder Siegmund mit dem zweiten Landesteil das nachmalige Fürstentum Kulmbach erhielt.

Markgraf Georg der Fromme (auch Georg der Bekenner genannt) führte als früher Anhänger Martin Luthers den Protestantismus in seinen Gebieten ein. Als Symboljahr kann diesbezüglich 1525 dienen, denn am 9. April d. J. war in Ansbach der erste Gottesdienst in deutscher Sprache und mit Abendmahl in beiderlei Gestalt gefeiert worden. Die vom Markgrafen initiierten theologischen Gutachten, später auch Fränkische Bekenntnisse genannt, gelten als Vorstufe der weltweit rezipierten Confessio Augustana von 1530. Georg der Fromme war am Augsburger Reichstag von 1530 anwesend und wurde zu einem Erstunterzeichner der Confessio Augustana.

Friedrich I. von Brandenburg ließ zwischen 1398 und 1400 einen Stiftshof zu einer Wasserburg ausbauen, deren Reste im heutigen Gebäude der Residenz Ansbach noch erkennbar sind. Unter Markgraf Georg Friedrich I. entstand ein Residenzbau der Renaissance, ab 1694 erfolgte der Umbau zum Barockpalast, der 1738 vollendet war und dessen Innenausstattung in den folgenden Jahren stattfand.

Der Friede von Teschen wurde am 13. Mai 1779 in Teschen zwischen Österreich und dem Königreich Preußen geschlossen und beendete den Bayerischen Erbfolgekrieg. In den Bestimmungen wurde unter anderem festgelegt, dass Österreich von Bayern die östlich von Inn und Salzach gelegenen Gebiete des Rentamtes Burghausen erhielt – also einen Gebietsstreifen von Passau bis zur Nordgrenze des Erzstifts Salzburg. Im Gegenzug wurden die Ansprüche Preußens auf die beiden hohenzollernschen Markgraftümer Fürstentum Brandenburg-Ansbach und Brandenburg-Bayreuth anerkannt (Artikel 10 und 11, Primogenitur und Zusammenführung im Erledigungsfall, Behandlung zugehöriger Lehen in böhmischen Bereichen).

Das Fürstentum Ansbach wurde zwar mehrmals in Personalunion mit dem Fürstentum Kulmbach (bzw. seit 1604 Bayreuth) regiert (1495–1515, 1557–1603 und 1769–1791), es blieb aber bis zum Ende des alten Reiches ein staatsrechtlich eigenständiges Territorium. Mit dem Fürstentum Bayreuth wurde es 1791/92 an das Königreich Preußen angegliedert und zusammen als Ansbach-Bayreuth zunächst von Karl August von Hardenberg gemeinsam verwaltet. Am 9. Juni 1791 übergab Markgraf Karl Alexander, er war bereits außer Landes, Hardenberg die volle landesherrliche Gewalt, am 2. Dezember wurde dann in Bordeaux das Abdankungspatent unterzeichnet. Das Berliner Kabinettsministerium wies am 15. Januar 1792 Hardenberg an, den Regierungswechsel durch Publikation des Abdankungspatentes zu veröffentlichen, sowie das auf den 5. Januar datierte Regierungsantrittspatent von Friedrich Wilhelm II. bekannt zu machen.

Der dirigierende Minister Karl August Freiherr von Hardenberg (er weilte bereits seit 1790 in beratender Funktion in Ansbach) versuchte durch Aufkäufe von Herrschaften, das Gebiet zunächst gütlich und vertraglich im fränkischen Ritterkreis zu arrondieren (territorium non clausum), was aber nur teilweise gelang. Er erhöhte den Druck auf die reichsritterschaftlichen Gebiete durch punktuelle herrschaftliche Eingriffe und militärische Aktionen, die größtenteils dem Reichsrecht und der Rechtsstellung der Reichsritter zuwider standen. Diese Idee eines umfassenden vertraglichen Ausgleichs zur Schaffung eines geschlossenen Staatsgebietes war jedoch schon im März 1793 gescheitert, was auf einer unüberbrückbaren Kluft in den staatsrechtlichen und politischen Anschauungen der machtstaatlich ausgerichteten preußischen Monarchie und der Reichsritter bestand.

Auf fragwürdige Weise zog Hardenberg hierzu die Landeshoheit aus der ausgeübten Blutgerichtsbarkeit („Fraisch“) heran (dieser Anspruch war teilweise gegenüber anderen Herrschaften bereits seit Jahrhunderten ein Streitpunkt, beispielsweise mit der Reichsstadt Nürnberg oder dem Bistum Eichstätt) und leitete daraus die kompletten hoheitlichen Rechte ab. Gegen die sich mehrenden Übergriffe im Bereich der „Policey“ sowie des Militär- und Steuerwesens suchten die Ritter Rückhalt beim fränkischen Kreis und am Kaiserhof, der sich zunächst auf diplomatische Initiativen beschränkte. Außer Protesten und Klagen in Wien und den dortigen Bescheiden, bis hin zu Exekutionsbeschlüssen, war jedoch auf diesem Wege nichts zu erlangen, geschweige denn diese Exekutionsbeschlüsse waren durchzusetzen. Schließlich erließ der vom Kanton Altmühl angerufene Reichshofrat gegen Ende des Jahres 1795 zwei von Preußen ignorierte Mandate zugunsten der Ritterschaft, mit deren Exekution Bamberg und Sachsen-Gotha beauftragt wurden; ebenso wenig beeindruckten in Berlin die Protestnoten, die mehrere Kurfürsten auf Druck der Hofburg in Wien an den König richteten.

So wurden beispielsweise fast alle Akten des Archivs und der Registratur des Kantons Altmühl am 22. November 1796 überfallmäßig durch eine Regierungskommission aus Ansbach beschlagnahmt und nach Ansbach geschafft, um den reichsritterlichen Herren wichtige Dokumente für die Prozessführung zu entziehen. Hier wurden ebenfalls Soldaten eingesetzt. Dem waren zuvor schon preußische Patentanschläge in den an Ansbach-Bayreuth angrenzenden ritterlichen Herrschaften und Reichsstädten (beispielsweise im Gebiet vor den Stadtmauern in Dinkelsbühl und Nürnberg) im Februar und März 1792 vorausgegangen. Im Jahr 1798 hatte sich der Umfang des fränkischen Ritterkreises um etwa ein Viertel bis ein Drittel verringert. Besonders betroffen war der Kanton Altmühl, der fast vollständig mediatisiert worden war.

Im Vertrag von Schönbrunn vom 15. Dezember 1805 musste Preußen das Fürstentum Ansbach-Bayreuth im Tausch gegen das Kurfürstentum Hannover an Frankreich abgeben; zum 1. Januar 1806 kam dessen Ansbacher Teil an das neue Königreich Bayern.

Markgrafen von Brandenburg-Ansbach

Markgraf von bis Anmerkungen Bild
Friedrich I. 1398 1440 als Friedrich VI. zählt er noch zu den Burggrafen von Nürnberg. Durch den Verkauf der Nürnberger Burg 1427 endet die Linie der Burggrafen mit ihm. Als Friedrich I. war er der erste Kurfürst von Brandenburg (1415–1440). Nach der Erbteilung erhielt er von seinem Vater, dem Burggrafen Friedrich V. von Nürnberg, 1398 das „untergebürgische“ Fürstentum Ansbach, auch „Niederland“ genannt, und nach dem Tod seines älteren Bruders Johanns III. auch das „obergebürgische“ Fürstentum Kulmbach, „Oberland“ genannt (1420–1440). Der Begriff „Gebürge“ bezieht sich auf das Muggendorfer Gebirge, die damals übliche Bezeichnung der Fränkischen Schweiz. Seit 1415 erhielt er auch die Würde des Kurfürsten von Brandenburg verliehen.
Albrecht I. Achilles 1440 1486 Albrecht Achilles übernahm als Markgraf von Ansbach nach dem Tod seines ohne männliche Nachkommen verstorbenen Bruders Johanns des Alchemisten auch das Fürstentum Kulmbach. Als sein ältester Bruder Friedrich der Eiserne 1470 als Kurfürst von Brandenburg abdankte, folgte er ihm nach und vereinte damit den gesamten Besitz der Hohenzollern in einer Hand.
Friedrich II. 1486 1515 Friedrich II. war der zweite Sohn des Albrecht Achilles. Er übernahm nach dem Tod seines Bruders Siegmund auch das Fürstentum Kulmbach. Wegen seines verschwenderischen Lebensstils wurde er 1515 von seinen Söhnen abgesetzt und 13 Jahre lang auf der Plassenburg gefangen gehalten.
Georg der Fromme 1515 1543 Georg der Fromme war ein Sohn von Friedrich II. Zusammen mit Bruder Kasimir entmachtete er seinen Vater 1515. Georg der Fromme übernahm dabei das Fürstentum Ansbach, ließ es in seiner Abwesenheit aber von seinem Bruder verwalten. Als dieser starb, übernahm er für Kasimirs minderjährigen Sohn Albrecht Alcibiades bis zu dessen Volljährigkeit die Regierungsgeschäfte des Fürstentums Kulmbach. Georg der Fromme gehörte zu den Mitunterzeichnern der Confessio Augustana, die am 25. Juni 1530 auf dem Reichstag zu Augsburg Kaiser Karl V. übergeben wurde.
Georg Friedrich I. 1543 1603 Als einziger Sohn von Georg dem Frommen war Georg Friedrich I. seit 1543 Markgraf von Ansbach und folgte 1557 Albrecht Alcibiades als Markgraf von Kulmbach. Für den zunehmend depressiven preußischen Herzog Albrecht Friedrich übernahm er 1577 als dessen nächster Verwandter die Vormundschaft. Georg Friedrich I. gelang eine Konsolidierung des Finanzwesens. Als vorbildlich empfundene fränkische Beamte wurden nach Preußen entsandt, um dort ebenfalls entsprechende Reformen umzusetzen. Mit Georg Friedrich I. starb die ältere Linie der fränkischen Hohenzollern aus.
Joachim Ernst 1603 1625 Nach dem Aussterben der älteren fränkischen Linie der Hohenzollern wurden erneut die beiden Fürstentümer, diesmal unter den beiden jüngeren Söhnen des Kurfürsten Johann Georg aufgeteilt. Während Christian das Fürstentum Kulmbach übernahm und den Regierungssitz nach Bayreuth verlagerte, erhielt Joachim Ernst das Fürstentum Ansbach.
Friedrich III. 1625 1634 Friedrich III. folgte seinem Vater Joachim Ernst. Bis zu seiner Volljährigkeit führte allerdings seine Mutter Sophie von Solms-Laubach die Geschäfte. 1634, im Jahre seiner Volljährigkeit, fiel er im Dreißigjährigen Krieg in der Schlacht bei Nördlingen auf der Seite der Schweden.
Albrecht II. 1634 1667 Albrecht II. war ein weiterer Sohn von Joachim Ernst. Bis zu seiner Volljährigkeit 1639 war nochmals seine Mutter Sophie von Solms-Laubach die Regentin über das Fürstentum.
Johann Friedrich 1667 1686 Für Johann Friedrich als spätgeborenen ersten Sohn von Albrecht II. aus zweiter Ehe wurde bis zu seiner Volljährigkeit 1672 eine eingesetzt.
Christian Albrecht 1686 1692 Für Christian Albrecht, den jungen Sohn von Johann Friedrich, wurde erneut eine Vormundschaftsregierung eingesetzt. Er starb noch vor Erreichen seiner Volljährigkeit.
Georg Friedrich II. 1692 1703 Georg Friedrich der Jüngere folgte als Bruder von Christian Albrecht als Markgraf nach. Auch bis zu seiner Volljährigkeit wurde eine Vormundschaftsregierung eingesetzt. Im Pfälzischen Erbfolgekrieg kämpfte er als Freiwilliger in der Reichsarmee und fiel schließlich in der Schlacht bei Schmidmühlen im Spanischen Erbfolgekrieg. Er hinterließ keine Nachkommen.
Wilhelm Friedrich 1703 1723 Wilhelm Friedrich war der jüngste Sohn von Johann Friedrich. Da er in zweiter Ehe des Vaters mit Eleonore von Sachsen-Eisenach geboren wurde, war er ein Halbbruder der beiden vorausgegangenen Markgrafen. Er gründete 1710 die Ansbacher Fayencenmanufaktur.
Karl Wilhelm Friedrich 1723 1757 Karl Wilhelm Friedrich, genannt der Wilde Markgraf, folgte als einziger Sohn von Wilhelm Friedrich. Bis zu seiner Volljährigkeit übernahm seine Mutter Christiane Charlotte von Württemberg die Regentschaft. Er regierte als absolutistischer Herrscher mit prunkvollem Hofstaat und ging exzessiv seiner Jagdleidenschaft nach, dabei hinterließ er seinem Sohn als Nachfolger eine enorme Schuldenlast. Zu seinen vielfältigen Bautätigkeiten zählte der Umbau des Ansbacher Schlosses, die Errichtung zweier Schlossbauten in Gunzenhausen und die Erweiterung der Sankt Gumbertus Kirche in Ansbach im Markgrafenstil.
Christian Friedrich Karl Alexander 1757 1791 Christian Friedrich Karl Alexander war der Sohn von Karl Wilhelm Friedrich. Nachdem mit dem Tod von Friedrich Christian 1769 die jüngere Linie der Bayreuther Markgrafen erloschen war, kamen erstmals nach 1603 die beiden Fürstentümer Bayreuth und Ansbach wieder in einer Personalunion, gemäß den hohenzollernschen Haus- und Reichsgesetzen, zusammen. In einem geheimen Vertrag trat Karl Alexander 1791 die beiden Fürstentümer an Preußen ab, das den kinderlosen Fürsten nach seinem Tode sowieso beerbt hätte. Im Gegenzug erhielt er eine lebenslange Pension. Als Witwer heiratete er Elizabeth Craven und begab sich mit ihr als Privatmann nach England, wo er sich bis zu seinem Lebensabend der Pferdezucht widmete.

Geografie

Topografie und territorialer Bestand

Die natürlichen Gegebenheiten des Territoriums boten günstige Voraussetzungen für eine intensive Landwirtschaft: Die Bodenbeschaffenheit war in weiten Teilen sehr fruchtbar und gestattete die Einbringung reicher Ernten. Das Fürstentum galt deshalb als ein reiches Agrarland, wovon zu einem gewissen Teil auch die Bevölkerung des Landes profitieren konnte.

Nachdem 1541 mit dem Regensburger Teilungsvertrag die Grenze zum benachbarten Unterland des Fürstentums Kulmbach (dem Gebiet um Erlangen und Neustadt a. d. Aisch) endgültig festgelegt worden war, gab es bis zum Ende der Selbstständigkeit keine tiefgreifenden Änderungen mehr am territorialen Bestand des Fürstentums. Lediglich mit der 1741 durch Erbschaft angefallenen Grafschaft Sayn-Altenkirchen im Westerwald ergab sich nochmals ein größerer Gebietszuwachs.

Administrative Gliederung

Die obere administrative Ebene des Fürstentums Ansbach bestand in der Mitte des 18. Jahrhunderts aus insgesamt 15 Verwaltungsgebieten (ohne die Grafschaft Sayn-Altenkirchen):

  • Hofkastenamt Ansbach
  • Oberamt Burgthann
  • Oberamt Cadolzburg
  • Oberamt Colmberg
  • Oberamt Crailsheim
  • Oberamt Creglingen mit Oberschultheißenamt Marktsteft
  • Oberamt Feuchtwangen
  • Oberamt Gunzenhausen
  • Oberamt Hohentrüdingen
  • Oberamt Roth
  • Oberamt Schwabach
  • Oberamt Stauf
  • Oberamt Uffenheim
  • Oberamt Wassertrüdingen
  • Oberamt Windsbach

Der oberen Verwaltungsebene nachgeordnet waren ca. 60 Vogt-, Richter-, Stadtvogteiämter, sowie die Verwaltungen der im Zuge der Reformation aufgehobenen Klöster.

Mit Patent vom 3. Juli 1795 wurde Verwaltung und Justiz getrennt. Die Verwaltung wurde nun in 6 Landkreise geteilt. Mit Patent vom 19. November 1795 und der Instruktion für sämtliche , und Patrimonialgerichte des Fürstentums Ansbach vom 11. Juni 1797 wurden die Regelungen konkretisiert und die Justizämter eingerichtet.

Justizamt Sitz Kreis Gebiet
Ansbach Ansbacher Kreis
Leutershausen Ansbacher Kreis
Insingen Ansbacher Kreis
Cadolzburg Schwabacher Kreis
Schwabach Schwabacher Kreis
Burgthann Schwabacher Kreis
Wöhrd Schwabacher Kreis
Gostenhof Schwabacher Kreis
Gunzenhausen Gunzenhäuser Kreis
Roth Gunzenhäuser Kreis
Stauf Gunzenhäuser Kreis
Heidenheim Wassertrüdinger Kreis
Wassertrüdingen Wassertrüdinger Kreis
Crailsheim Crailsheimer Kreis
Feuchtwangen Crailsheimer Kreis
Uffenheim Uffenheimer Kreis
Mainbernheim Uffenheimer Kreis
Prichsenstadt Uffenheimer Kreis

Es wurden 5 Stadtgerichte gebildet:

    Daneben bestanden Patrimonialgerichte. Als Appellationsgericht diente die .

    Wappen

    Das Wappen der Hohenzollern im Fürstentum Ansbach war im Laufe der Jahrhunderte erheblichen Veränderungen unterworfen. Es setzt sich immer stärker aus verschiedenen Elementen zusammen, die die immer umfangreicheren Ansprüche der Familie repräsentieren. Dabei nahmen die fränkischen Hohenzollern vermehrt auch die Ansprüche ihrer preußischen Verwandten mit in ihr Wappen auf.

    Das Stammwappen der Hohenzollern bzw. der Grafschaft Zollern ist Silber und Schwarz geviert. Als gemehrtes Wappen erscheint es im Wechsel mit dem Wappenfeld, welches die Burggrafschaft Nürnberg symbolisiert: ein schwarzer doppelschwänziger Löwe auf goldenem Grund (Wappen der Grafen von Raabs). Der Löwe trägt eine rote Krone. Die hinzukommende Kurfürstenwürde durch die Mark Brandenburg bringt als weiteres Wappenbild den Brandenburger Adler, einen roten Adler auf silbernem Grund. Nach Bernhard Peter stieg die Anzahl der Wappenfelder bis 1769 auf 33 Felder. Darin werden Ansprüche auf zuvor eigenständige Herzogtümer oder auch Bistümer abgebildet, die aber vorrangig von der Hauptlinie der Hohenzollern erhoben werden. In der Heraldik stellt diese Endform ab 1769 einen Rekord dar.

    Literatur

    Zeitgenössische Beschreibungen

    • Johann Bernhard Fischer: Statistische und topographische Beschreibung des Burggraftums Nürnberg, unterhalb des Gebürgs, oder des Fürstentums Brandenburg-Anspach. Erster Theil. Nachrichten von dem Zustand des Fürstentums überhaupt. Selbstverlag, Ansbach 1787 (Digitalisat). 
    • Johann Bernhard Fischer: Statistische und topographische Beschreibung des Burggraftums Nürnberg, unterhalb des Gebürgs, oder des Fürstentums Brandenburg-Anspach. Zweyter Theil. Enthaltend den ökonomischen, statistischen und sittlichen Zustand dieser Lande nach den funfzehen Oberämtern. Benedict Friedrich Haueisen, Ansbach 1790 (Digitalisat). 
    • Georg Paul Hönn: Fürstentum Ansbach. In: Lexicon Topographicum des Fränkischen Craises. Johann Georg Lochner, Frankfurt und Leipzig 1747, OCLC 257558613, S. 311–389 (Digitalisat). 
    • Friedrich Gottlob Leonhardi: Erdbeschreibung der Fränkischen Fürstenthümer Bayreuth und Anspach. Halle 1797. Digitalisat auf Google Books.
    • Gottfried Stieber: Historische und topographische Nachricht von dem Fürstenthum Brandenburg-Onolzbach. Johann Jacob Enderes, Schwabach 1761 (Digitalisat). 

    Fachliteratur

    • Roland-Götz Foerster: Herrschaftsverständnis und Regierungsstruktur in Brandenburg-Ansbach 1648–1703. Ein Beitrag zur Geschichte des Territorialstaates im Zeitalter des Absolutismus. Ansbach 1975.
    • Cordula Nolte: Familie, Hof und Herrschaft. Das verwandtschaftliche Beziehungs- und Kommunikationsnetz der Reichsfürsten am Beispiel der Markgrafen von Brandenburg-Ansbach (1440–1530) (= Mittelalter-Forschungen; 11). Ostfildern 2005 (Digitalisat)
    • Gerhard Rechter: Das Reichssteuerregister von 1497 des Fürstentums Brandenburg-Ansbach-Kulmbach unterhalb Gebürgs. (2 Teilbände). Veröffentlichung der Gesellschaft für Familienforschung in Franken. Nürnberg 1985.
    • Gerhard Rechter: Das Reichssteuerregister von 1497 des Fürstentums Brandenburg-Ansbach-Kulmbach oberhalb Gebürgs. Veröffentlichung der Gesellschaft für Familienforschung in Franken. Nürnberg 1988.
    • Max Spindler (Hrsg.), Gertrud Diepolder (Red.): Bayerischer Geschichtsatlas. Bayerischer Schulbuch-Verlag, München 1969.
    • Max Spindler, Andreas Kraus (Hrsg.): Geschichte Frankens bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts (= Handbuch der bayerischen Geschichte. Bd. 3: Franken, Schwaben, Oberpfalz bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts. Teilbd. 1). 3., neu bearbeitete Auflage. C. H. Beck, München 1997, ISBN 3-406-39451-5.
    • Arno Störkel: Verhasster Schwager und bon oncle. Friedrich der Große und die Markgrafen von Ansbach. In: Friedrich der Große und die Dynastie der Hohenzollern. Beiträge des fünften Colloquiums in der Reihe „Friedrich300“ vom 30. September / 1. Oktober 2011, hrsg. von Michael Kaiser und Jürgen Luh. Onlinepublikation auf perspectivia.net.
    • Gerhard Taddey (Hrsg.): Lexikon der deutschen Geschichte. Ereignisse, Institutionen, Personen. Von den Anfängen bis zur Kapitulation 1945. 3., überarbeitete Auflage. Kröner, Stuttgart 1998, ISBN 3-520-81303-3.
    • Wolfgang Wüst: Jagen unter den Markgrafen von Brandenburg-Ansbach. Höfisches Spektakel, ökonomischer Vorteil oder herrschaftliches Kalkül? In: Jahrbuch für fränkische Landesforschung, 68 (2008/2009), ISSN 0446-3943, S. 93–113.
    • Manfred Jehle: Ansbach: die markgräflichen Oberämter Ansbach, Colmberg-Leutershausen, Windsbach, das Nürnberger Pflegamt Lichtenau und das Deutschordensamt (Wolframs-)Eschenbach (= Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken. I, 35). Kommission für bayerische Landesgeschichte, München 2009, ISBN 978-3-7696-6856-8. 
    • Teresa Neumeyer: Dinkelsbühl. Der ehemalige Landkreis (= Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken I. Band 40). Kommission für bayerische Landesgeschichte, München 2018, ISBN 978-3-7696-6562-8 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche). 
    • Michael Puchta: Mediatisierung „mit Haut und Haar, Leib und Leben“. Die Unterwerfung der Reichsritter durch Ansbach-Bayreuth (1792–1798). Verlag Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2012, ISBN 978-3-525-36078-1 Google Books.

    Weblinks

    Wikisource: Fürstentum Ansbach – Quellen und Volltexte
    Commons: Fürstentum Ansbach – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
    Wikivoyage: Markgräfliche Sehenswürdigkeiten – Reiseführer
    • Hausverträge: Historisches Lexikon Bayerns
    • Ausstellung zur Markgrafenzeit im Markgrafenmuseum Ansbach

    Einzelnachweise

    1. So Die Fränkischen Bekenntnisse. Eine Vorstufe der Augsburgischen Konfession – Herausgegeben vom Landeskirchenrat der evang.-luth. Kirche in Bayern r.d.Rhs, bearbeitet von W.F.Schmidt und K. Schornbaum. München 1930 und Gößner, Andreas/Wolfgang Huber (Hg.): Orte der Reformation: Ansbach, Dinkelsbühl, Feuchtwangen, Rothenburg ob der Tauber. Leipzig 2016
    2. Siegfried Hänle: Karl Alexander, Markgraf von Brandenburg zu Ansbach-Bayreuth. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 15, Duncker & Humblot, Leipzig 1882, S. 264–266.
    3. Michael Puchta: Mediatisierung »mit Haut und Haar, Leib und Leben«: Die Unterwerfung der Reichsritter durch Ansbach-Bayreuth (1792–1798). Verlag Vandenhoeck & Ruprecht, 2012; Seite 183, ISBN 978-3-525-36078-1
    4. Michael Puchta: Mediatisierung »mit Haut und Haar, Leib und Leben«: Die Unterwerfung der Reichsritter durch Ansbach-Bayreuth (1792–1798). Verlag Vandenhoeck & Ruprecht, 2012; Seiten 183–515, ISBN 978-3-525-36078-1
    5. Michael Puchta: Mediatisierung »mit Haut und Haar, Leib und Leben«: Die Unterwerfung der Reichsritter durch Ansbach-Bayreuth (1792–1798). Verlag Vandenhoeck & Ruprecht, 2012; Seiten 517–688, ISBN 978-3-525-36078-1
    6. Das Haus Hohenzollern. Ein patriotisches Gedenkbuch in Bild und Wort, Repr. d. Originals v. 1910, Europ. Geschichtsverlag 2011, ISBN 978-3-86382-072-5, Seiten 175–176
    7. Reinhard Seyboth: Hausverträge der Zollern: Geraer Hausvertrag 1598. In: Historisches Lexikon Bayerns. 18. Dezember 2014, abgerufen am 28. September 2019. 
    8. Instruktion für sämtliche Stadtgerichte, Justizämter und Patrimonialgericht des Fürstenthums Ansbach vom 11. Juni 1797, Titel II (Errichtung der Justizämter), § 15 ff., online
    9. Bernhard Peter: Die Plassenburg in Kulmbach (Teil 1). In: welt-der-wappen.de. Abgerufen am 28. September 2019. 
    Territorien und Stände des Fränkischen Reichskreises (HRR)

    Bank der geistlichen Fürsten: Hochstift Bamberg | Hochstift Würzburg | Hochstift Eichstätt | Ballei Franken des Deutschen Ordens. Bank der weltlichen Fürsten: Markgraftum Brandenburg-Ansbach | Markgraftum Brandenburg-Kulmbach (bzw. nach 1604 Brandenburg-Bayreuth) | Gefürstete Grafschaft Henneberg | bis 1792 dazu: Herzogtum Sachsen-Meiningen | Gefürstete Grafschaft Löwenstein-Wertheim | Gefürstete Grafschaft Hohenlohe-Waldenburg. Bank der Grafen und Herren: Grafschaft Castell | Grafschaft Erbach | Grafschaft Hohenlohe | Herrschaft Limpurg | Herrschaft Reichelsberg | Grafschaft Rieneck | Herrschaft Schwarzenberg | Grafschaft Wertheim | bis 1792 dazu: Herrschaft Hausen | Herrschaft Seinsheim | Herrschaft Welzheim | Herrschaft Wiesentheid. Bank der Städte: Nürnberg | Rothenburg | Schweinfurt | Weißenburg | Windsheim

    Normdaten (Geografikum): GND: 4371198-4 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS) | LCCN: n83035955 | VIAF: 240517073

    Autor: www.NiNa.Az

    Veröffentlichungsdatum: 16 Jul 2025 / 00:30

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    Das Furstentum Ansbach bzw Markgraftum Brandenburg Ansbach nach einem bis ins 17 Jahrhundert fur Ansbach gebrauchlichen Namen auch Brandenburg Onolzbach war ein reichsunmittelbares Territorium des Heiligen Romischen Reichs im Frankischen Reichskreis das von Nebenlinien des Hauses Hohenzollern regiert wurde Territorium im Heiligen Romischen ReichAnsbachWappenKarteHerrschaftsform FurstentumHerrscher Regierung MarkgrafHeutige Region en DE BYReichskreis Frankischer ReichskreisHauptstadte Residenzen AnsbachKonfession Religionen romisch katholisch bis 1525 seitdem lutherischSprache n deutschAufgegangen in Konigreich Bayern 1806 GeschichteEntstehung und geschichtliche Entwicklung 2013 rekonstruierter Grenzstein von 1804 am Speierhofer Dreilandereck zwischen dem 1791 preussisch gewordenen Furstentum Ansbach gekennzeichnet durch PG Preussisches Gebiet und das Hohenzollern Wappen der in der Mediatisierung sich befindlichen Reichsstadt Rothenburg ob der Tauber gekennzeichnet durch das Stadtwappen rechts und einem R auf der Ruckseite sowie dem Furstentum Hohenlohe Schillingsfurst gekennzeichnet durch HG Hohenlohisches Gebiet auf der Ruckseite Das Furstentum Ansbach entwickelte sich aus dem untergebirgischen Landesteil der Burggrafschaft Nurnberg Zusammen mit dem obergebirgischen Teil der Burggrafschaft bildete es die frankischen Stammlande der Hohenzollern Nachdem die Hohenzollern 1415 1417 mit Burggraf Friedrich VI von Nurnberg in den erblichen Besitz der Mark Brandenburg gelangt waren verwendeten sie ihren dadurch neu erworbenen Titel Markgraf mit der Zeit auch in ihren bisherigen frankischen Besitzungen Mit dem Verkauf der Nurnberger Burggrafenburg an die Reichsstadt Nurnberg 1427 endete das burggrafliche Kapitel in der Geschichte der Hohenzollern Fur ihre frankischen Territorien burgerte sich nunmehr die Bezeichnung Markgraftum ein bzw im Zuge spaterer zunachst jedoch nur vorubergehender Landesteilungen dann Markgraftumer Die endgultige Trennung in zwei selbstandige Territorien erfolgte schliesslich 1486 nach dem Tod von Markgraf Albrecht Achilles Entsprechend der 1473 von Albrecht erlassenen Dispositio Achillea wurde dabei das hohenzollernsche Herrschaftsgebiet in Franken unter seine beiden jungeren Sohne aufgeteilt Die Zuweisung der beiden Landesteile wurde durch Losentscheid entschieden Friedrich II fiel dabei mit dem untergebirgischen Land das spatere Furstentum Ansbach zu wahrend sein Bruder Siegmund mit dem zweiten Landesteil das nachmalige Furstentum Kulmbach erhielt Markgraf Georg der Fromme auch Georg der Bekenner genannt fuhrte als fruher Anhanger Martin Luthers den Protestantismus in seinen Gebieten ein Als Symboljahr kann diesbezuglich 1525 dienen denn am 9 April d J war in Ansbach der erste Gottesdienst in deutscher Sprache und mit Abendmahl in beiderlei Gestalt gefeiert worden Die vom Markgrafen initiierten theologischen Gutachten spater auch Frankische Bekenntnisse genannt gelten als Vorstufe der weltweit rezipierten Confessio Augustana von 1530 Georg der Fromme war am Augsburger Reichstag von 1530 anwesend und wurde zu einem Erstunterzeichner der Confessio Augustana Die Residenz Ansbach Friedrich I von Brandenburg liess zwischen 1398 und 1400 einen Stiftshof zu einer Wasserburg ausbauen deren Reste im heutigen Gebaude der Residenz Ansbach noch erkennbar sind Unter Markgraf Georg Friedrich I entstand ein Residenzbau der Renaissance ab 1694 erfolgte der Umbau zum Barockpalast der 1738 vollendet war und dessen Innenausstattung in den folgenden Jahren stattfand Der Friede von Teschen wurde am 13 Mai 1779 in Teschen zwischen Osterreich und dem Konigreich Preussen geschlossen und beendete den Bayerischen Erbfolgekrieg In den Bestimmungen wurde unter anderem festgelegt dass Osterreich von Bayern die ostlich von Inn und Salzach gelegenen Gebiete des Rentamtes Burghausen erhielt also einen Gebietsstreifen von Passau bis zur Nordgrenze des Erzstifts Salzburg Im Gegenzug wurden die Anspruche Preussens auf die beiden hohenzollernschen Markgraftumer Furstentum Brandenburg Ansbach und Brandenburg Bayreuth anerkannt Artikel 10 und 11 Primogenitur und Zusammenfuhrung im Erledigungsfall Behandlung zugehoriger Lehen in bohmischen Bereichen Das Furstentum Ansbach wurde zwar mehrmals in Personalunion mit dem Furstentum Kulmbach bzw seit 1604 Bayreuth regiert 1495 1515 1557 1603 und 1769 1791 es blieb aber bis zum Ende des alten Reiches ein staatsrechtlich eigenstandiges Territorium Mit dem Furstentum Bayreuth wurde es 1791 92 an das Konigreich Preussen angegliedert und zusammen als Ansbach Bayreuth zunachst von Karl August von Hardenberg gemeinsam verwaltet Am 9 Juni 1791 ubergab Markgraf Karl Alexander er war bereits ausser Landes Hardenberg die volle landesherrliche Gewalt am 2 Dezember wurde dann in Bordeaux das Abdankungspatent unterzeichnet Das Berliner Kabinettsministerium wies am 15 Januar 1792 Hardenberg an den Regierungswechsel durch Publikation des Abdankungspatentes zu veroffentlichen sowie das auf den 5 Januar datierte Regierungsantrittspatent von Friedrich Wilhelm II bekannt zu machen Der dirigierende Minister Karl August Freiherr von Hardenberg er weilte bereits seit 1790 in beratender Funktion in Ansbach versuchte durch Aufkaufe von Herrschaften das Gebiet zunachst gutlich und vertraglich im frankischen Ritterkreis zu arrondieren territorium non clausum was aber nur teilweise gelang Er erhohte den Druck auf die reichsritterschaftlichen Gebiete durch punktuelle herrschaftliche Eingriffe und militarische Aktionen die grosstenteils dem Reichsrecht und der Rechtsstellung der Reichsritter zuwider standen Diese Idee eines umfassenden vertraglichen Ausgleichs zur Schaffung eines geschlossenen Staatsgebietes war jedoch schon im Marz 1793 gescheitert was auf einer unuberbruckbaren Kluft in den staatsrechtlichen und politischen Anschauungen der machtstaatlich ausgerichteten preussischen Monarchie und der Reichsritter bestand Auf fragwurdige Weise zog Hardenberg hierzu die Landeshoheit aus der ausgeubten Blutgerichtsbarkeit Fraisch heran dieser Anspruch war teilweise gegenuber anderen Herrschaften bereits seit Jahrhunderten ein Streitpunkt beispielsweise mit der Reichsstadt Nurnberg oder dem Bistum Eichstatt und leitete daraus die kompletten hoheitlichen Rechte ab Gegen die sich mehrenden Ubergriffe im Bereich der Policey sowie des Militar und Steuerwesens suchten die Ritter Ruckhalt beim frankischen Kreis und am Kaiserhof der sich zunachst auf diplomatische Initiativen beschrankte Ausser Protesten und Klagen in Wien und den dortigen Bescheiden bis hin zu Exekutionsbeschlussen war jedoch auf diesem Wege nichts zu erlangen geschweige denn diese Exekutionsbeschlusse waren durchzusetzen Schliesslich erliess der vom Kanton Altmuhl angerufene Reichshofrat gegen Ende des Jahres 1795 zwei von Preussen ignorierte Mandate zugunsten der Ritterschaft mit deren Exekution Bamberg und Sachsen Gotha beauftragt wurden ebenso wenig beeindruckten in Berlin die Protestnoten die mehrere Kurfursten auf Druck der Hofburg in Wien an den Konig richteten So wurden beispielsweise fast alle Akten des Archivs und der Registratur des Kantons Altmuhl am 22 November 1796 uberfallmassig durch eine Regierungskommission aus Ansbach beschlagnahmt und nach Ansbach geschafft um den reichsritterlichen Herren wichtige Dokumente fur die Prozessfuhrung zu entziehen Hier wurden ebenfalls Soldaten eingesetzt Dem waren zuvor schon preussische Patentanschlage in den an Ansbach Bayreuth angrenzenden ritterlichen Herrschaften und Reichsstadten beispielsweise im Gebiet vor den Stadtmauern in Dinkelsbuhl und Nurnberg im Februar und Marz 1792 vorausgegangen Im Jahr 1798 hatte sich der Umfang des frankischen Ritterkreises um etwa ein Viertel bis ein Drittel verringert Besonders betroffen war der Kanton Altmuhl der fast vollstandig mediatisiert worden war Im Vertrag von Schonbrunn vom 15 Dezember 1805 musste Preussen das Furstentum Ansbach Bayreuth im Tausch gegen das Kurfurstentum Hannover an Frankreich abgeben zum 1 Januar 1806 kam dessen Ansbacher Teil an das neue Konigreich Bayern Markgrafen von Brandenburg Ansbach Markgraf von bis Anmerkungen BildFriedrich I 1398 1440 als Friedrich VI zahlt er noch zu den Burggrafen von Nurnberg Durch den Verkauf der Nurnberger Burg 1427 endet die Linie der Burggrafen mit ihm Als Friedrich I war er der erste Kurfurst von Brandenburg 1415 1440 Nach der Erbteilung erhielt er von seinem Vater dem Burggrafen Friedrich V von Nurnberg 1398 das untergeburgische Furstentum Ansbach auch Niederland genannt und nach dem Tod seines alteren Bruders Johanns III auch das obergeburgische Furstentum Kulmbach Oberland genannt 1420 1440 Der Begriff Geburge bezieht sich auf das Muggendorfer Gebirge die damals ubliche Bezeichnung der Frankischen Schweiz Seit 1415 erhielt er auch die Wurde des Kurfursten von Brandenburg verliehen Albrecht I Achilles 1440 1486 Albrecht Achilles ubernahm als Markgraf von Ansbach nach dem Tod seines ohne mannliche Nachkommen verstorbenen Bruders Johanns des Alchemisten auch das Furstentum Kulmbach Als sein altester Bruder Friedrich der Eiserne 1470 als Kurfurst von Brandenburg abdankte folgte er ihm nach und vereinte damit den gesamten Besitz der Hohenzollern in einer Hand Friedrich II 1486 1515 Friedrich II war der zweite Sohn des Albrecht Achilles Er ubernahm nach dem Tod seines Bruders Siegmund auch das Furstentum Kulmbach Wegen seines verschwenderischen Lebensstils wurde er 1515 von seinen Sohnen abgesetzt und 13 Jahre lang auf der Plassenburg gefangen gehalten Georg der Fromme 1515 1543 Georg der Fromme war ein Sohn von Friedrich II Zusammen mit Bruder Kasimir entmachtete er seinen Vater 1515 Georg der Fromme ubernahm dabei das Furstentum Ansbach liess es in seiner Abwesenheit aber von seinem Bruder verwalten Als dieser starb ubernahm er fur Kasimirs minderjahrigen Sohn Albrecht Alcibiades bis zu dessen Volljahrigkeit die Regierungsgeschafte des Furstentums Kulmbach Georg der Fromme gehorte zu den Mitunterzeichnern der Confessio Augustana die am 25 Juni 1530 auf dem Reichstag zu Augsburg Kaiser Karl V ubergeben wurde Georg Friedrich I 1543 1603 Als einziger Sohn von Georg dem Frommen war Georg Friedrich I seit 1543 Markgraf von Ansbach und folgte 1557 Albrecht Alcibiades als Markgraf von Kulmbach Fur den zunehmend depressiven preussischen Herzog Albrecht Friedrich ubernahm er 1577 als dessen nachster Verwandter die Vormundschaft Georg Friedrich I gelang eine Konsolidierung des Finanzwesens Als vorbildlich empfundene frankische Beamte wurden nach Preussen entsandt um dort ebenfalls entsprechende Reformen umzusetzen Mit Georg Friedrich I starb die altere Linie der frankischen Hohenzollern aus Joachim Ernst 1603 1625 Nach dem Aussterben der alteren frankischen Linie der Hohenzollern wurden erneut die beiden Furstentumer diesmal unter den beiden jungeren Sohnen des Kurfursten Johann Georg aufgeteilt Wahrend Christian das Furstentum Kulmbach ubernahm und den Regierungssitz nach Bayreuth verlagerte erhielt Joachim Ernst das Furstentum Ansbach Friedrich III 1625 1634 Friedrich III folgte seinem Vater Joachim Ernst Bis zu seiner Volljahrigkeit fuhrte allerdings seine Mutter Sophie von Solms Laubach die Geschafte 1634 im Jahre seiner Volljahrigkeit fiel er im Dreissigjahrigen Krieg in der Schlacht bei Nordlingen auf der Seite der Schweden Albrecht II 1634 1667 Albrecht II war ein weiterer Sohn von Joachim Ernst Bis zu seiner Volljahrigkeit 1639 war nochmals seine Mutter Sophie von Solms Laubach die Regentin uber das Furstentum Johann Friedrich 1667 1686 Fur Johann Friedrich als spatgeborenen ersten Sohn von Albrecht II aus zweiter Ehe wurde bis zu seiner Volljahrigkeit 1672 eine eingesetzt Christian Albrecht 1686 1692 Fur Christian Albrecht den jungen Sohn von Johann Friedrich wurde erneut eine Vormundschaftsregierung eingesetzt Er starb noch vor Erreichen seiner Volljahrigkeit Georg Friedrich II 1692 1703 Georg Friedrich der Jungere folgte als Bruder von Christian Albrecht als Markgraf nach Auch bis zu seiner Volljahrigkeit wurde eine Vormundschaftsregierung eingesetzt Im Pfalzischen Erbfolgekrieg kampfte er als Freiwilliger in der Reichsarmee und fiel schliesslich in der Schlacht bei Schmidmuhlen im Spanischen Erbfolgekrieg Er hinterliess keine Nachkommen Wilhelm Friedrich 1703 1723 Wilhelm Friedrich war der jungste Sohn von Johann Friedrich Da er in zweiter Ehe des Vaters mit Eleonore von Sachsen Eisenach geboren wurde war er ein Halbbruder der beiden vorausgegangenen Markgrafen Er grundete 1710 die Ansbacher Fayencenmanufaktur Karl Wilhelm Friedrich 1723 1757 Karl Wilhelm Friedrich genannt der Wilde Markgraf folgte als einziger Sohn von Wilhelm Friedrich Bis zu seiner Volljahrigkeit ubernahm seine Mutter Christiane Charlotte von Wurttemberg die Regentschaft Er regierte als absolutistischer Herrscher mit prunkvollem Hofstaat und ging exzessiv seiner Jagdleidenschaft nach dabei hinterliess er seinem Sohn als Nachfolger eine enorme Schuldenlast Zu seinen vielfaltigen Bautatigkeiten zahlte der Umbau des Ansbacher Schlosses die Errichtung zweier Schlossbauten in Gunzenhausen und die Erweiterung der Sankt Gumbertus Kirche in Ansbach im Markgrafenstil Christian Friedrich Karl Alexander 1757 1791 Christian Friedrich Karl Alexander war der Sohn von Karl Wilhelm Friedrich Nachdem mit dem Tod von Friedrich Christian 1769 die jungere Linie der Bayreuther Markgrafen erloschen war kamen erstmals nach 1603 die beiden Furstentumer Bayreuth und Ansbach wieder in einer Personalunion gemass den hohenzollernschen Haus und Reichsgesetzen zusammen In einem geheimen Vertrag trat Karl Alexander 1791 die beiden Furstentumer an Preussen ab das den kinderlosen Fursten nach seinem Tode sowieso beerbt hatte Im Gegenzug erhielt er eine lebenslange Pension Als Witwer heiratete er Elizabeth Craven und begab sich mit ihr als Privatmann nach England wo er sich bis zu seinem Lebensabend der Pferdezucht widmete GeografieTopografie und territorialer Bestand Die naturlichen Gegebenheiten des Territoriums boten gunstige Voraussetzungen fur eine intensive Landwirtschaft Die Bodenbeschaffenheit war in weiten Teilen sehr fruchtbar und gestattete die Einbringung reicher Ernten Das Furstentum galt deshalb als ein reiches Agrarland wovon zu einem gewissen Teil auch die Bevolkerung des Landes profitieren konnte Nachdem 1541 mit dem Regensburger Teilungsvertrag die Grenze zum benachbarten Unterland des Furstentums Kulmbach dem Gebiet um Erlangen und Neustadt a d Aisch endgultig festgelegt worden war gab es bis zum Ende der Selbststandigkeit keine tiefgreifenden Anderungen mehr am territorialen Bestand des Furstentums Lediglich mit der 1741 durch Erbschaft angefallenen Grafschaft Sayn Altenkirchen im Westerwald ergab sich nochmals ein grosserer Gebietszuwachs Administrative Gliederung Die obere administrative Ebene des Furstentums Ansbach bestand in der Mitte des 18 Jahrhunderts aus insgesamt 15 Verwaltungsgebieten ohne die Grafschaft Sayn Altenkirchen Hofkastenamt Ansbach Oberamt Burgthann Oberamt Cadolzburg Oberamt Colmberg Oberamt Crailsheim Oberamt Creglingen mit Oberschultheissenamt Marktsteft Oberamt Feuchtwangen Oberamt Gunzenhausen Oberamt Hohentrudingen Oberamt Roth Oberamt Schwabach Oberamt Stauf Oberamt Uffenheim Oberamt Wassertrudingen Oberamt Windsbach Der oberen Verwaltungsebene nachgeordnet waren ca 60 Vogt Richter Stadtvogteiamter sowie die Verwaltungen der im Zuge der Reformation aufgehobenen Kloster Mit Patent vom 3 Juli 1795 wurde Verwaltung und Justiz getrennt Die Verwaltung wurde nun in 6 Landkreise geteilt Mit Patent vom 19 November 1795 und der Instruktion fur samtliche und Patrimonialgerichte des Furstentums Ansbach vom 11 Juni 1797 wurden die Regelungen konkretisiert und die Justizamter eingerichtet Justizamt Sitz Kreis GebietAnsbach Ansbacher KreisLeutershausen Ansbacher KreisInsingen Ansbacher KreisCadolzburg Schwabacher KreisSchwabach Schwabacher KreisBurgthann Schwabacher KreisWohrd Schwabacher KreisGostenhof Schwabacher KreisGunzenhausen Gunzenhauser KreisRoth Gunzenhauser KreisStauf Gunzenhauser KreisHeidenheim Wassertrudinger KreisWassertrudingen Wassertrudinger KreisCrailsheim Crailsheimer KreisFeuchtwangen Crailsheimer KreisUffenheim Uffenheimer KreisMainbernheim Uffenheimer KreisPrichsenstadt Uffenheimer Kreis Es wurden 5 Stadtgerichte gebildet Daneben bestanden Patrimonialgerichte Als Appellationsgericht diente die Wappen des Markgrafen von Ansbach am Feuchtwanger Rohrenbrunnen 1727Wappen des Markgrafen Wilhelm Friedrich in der Kirche St Michael in Markt BerolzheimWappenDas Wappen der Hohenzollern im Furstentum Ansbach war im Laufe der Jahrhunderte erheblichen Veranderungen unterworfen Es setzt sich immer starker aus verschiedenen Elementen zusammen die die immer umfangreicheren Anspruche der Familie reprasentieren Dabei nahmen die frankischen Hohenzollern vermehrt auch die Anspruche ihrer preussischen Verwandten mit in ihr Wappen auf Das Stammwappen der Hohenzollern bzw der Grafschaft Zollern ist Silber und Schwarz geviert Als gemehrtes Wappen erscheint es im Wechsel mit dem Wappenfeld welches die Burggrafschaft Nurnberg symbolisiert ein schwarzer doppelschwanziger Lowe auf goldenem Grund Wappen der Grafen von Raabs Der Lowe tragt eine rote Krone Die hinzukommende Kurfurstenwurde durch die Mark Brandenburg bringt als weiteres Wappenbild den Brandenburger Adler einen roten Adler auf silbernem Grund Nach Bernhard Peter stieg die Anzahl der Wappenfelder bis 1769 auf 33 Felder Darin werden Anspruche auf zuvor eigenstandige Herzogtumer oder auch Bistumer abgebildet die aber vorrangig von der Hauptlinie der Hohenzollern erhoben werden In der Heraldik stellt diese Endform ab 1769 einen Rekord dar LiteraturZeitgenossische Beschreibungen Johann Bernhard Fischer Statistische und topographische Beschreibung des Burggraftums Nurnberg unterhalb des Geburgs oder des Furstentums Brandenburg Anspach Erster Theil Nachrichten von dem Zustand des Furstentums uberhaupt Selbstverlag Ansbach 1787 Digitalisat Johann Bernhard Fischer Statistische und topographische Beschreibung des Burggraftums Nurnberg unterhalb des Geburgs oder des Furstentums Brandenburg Anspach Zweyter Theil Enthaltend den okonomischen statistischen und sittlichen Zustand dieser Lande nach den funfzehen Oberamtern Benedict Friedrich Haueisen Ansbach 1790 Digitalisat Georg Paul Honn Furstentum Ansbach In Lexicon Topographicum des Frankischen Craises Johann Georg Lochner Frankfurt und Leipzig 1747 OCLC 257558613 S 311 389 Digitalisat Friedrich Gottlob Leonhardi Erdbeschreibung der Frankischen Furstenthumer Bayreuth und Anspach Halle 1797 Digitalisat auf Google Books Gottfried Stieber Historische und topographische Nachricht von dem Furstenthum Brandenburg Onolzbach Johann Jacob Enderes Schwabach 1761 Digitalisat Fachliteratur Roland Gotz Foerster Herrschaftsverstandnis und Regierungsstruktur in Brandenburg Ansbach 1648 1703 Ein Beitrag zur Geschichte des Territorialstaates im Zeitalter des Absolutismus Ansbach 1975 Cordula Nolte Familie Hof und Herrschaft Das verwandtschaftliche Beziehungs und Kommunikationsnetz der Reichsfursten am Beispiel der Markgrafen von Brandenburg Ansbach 1440 1530 Mittelalter Forschungen 11 Ostfildern 2005 Digitalisat Gerhard Rechter Das Reichssteuerregister von 1497 des Furstentums Brandenburg Ansbach Kulmbach unterhalb Geburgs 2 Teilbande Veroffentlichung der Gesellschaft fur Familienforschung in Franken Nurnberg 1985 Gerhard Rechter Das Reichssteuerregister von 1497 des Furstentums Brandenburg Ansbach Kulmbach oberhalb Geburgs Veroffentlichung der Gesellschaft fur Familienforschung in Franken Nurnberg 1988 Max Spindler Hrsg Gertrud Diepolder Red Bayerischer Geschichtsatlas Bayerischer Schulbuch Verlag Munchen 1969 Max Spindler Andreas Kraus Hrsg Geschichte Frankens bis zum Ausgang des 18 Jahrhunderts Handbuch der bayerischen Geschichte Bd 3 Franken Schwaben Oberpfalz bis zum Ausgang des 18 Jahrhunderts Teilbd 1 3 neu bearbeitete Auflage C H Beck Munchen 1997 ISBN 3 406 39451 5 Arno Storkel Verhasster Schwager und bon oncle Friedrich der Grosse und die Markgrafen von Ansbach In Friedrich der Grosse und die Dynastie der Hohenzollern Beitrage des funften Colloquiums in der Reihe Friedrich300 vom 30 September 1 Oktober 2011 hrsg von Michael Kaiser und Jurgen Luh Onlinepublikation auf perspectivia net Gerhard Taddey Hrsg Lexikon der deutschen Geschichte Ereignisse Institutionen Personen Von den Anfangen bis zur Kapitulation 1945 3 uberarbeitete Auflage Kroner Stuttgart 1998 ISBN 3 520 81303 3 Wolfgang Wust Jagen unter den Markgrafen von Brandenburg Ansbach Hofisches Spektakel okonomischer Vorteil oder herrschaftliches Kalkul In Jahrbuch fur frankische Landesforschung 68 2008 2009 ISSN 0446 3943 S 93 113 Manfred Jehle Ansbach die markgraflichen Oberamter Ansbach Colmberg Leutershausen Windsbach das Nurnberger Pflegamt Lichtenau und das Deutschordensamt Wolframs Eschenbach Historischer Atlas von Bayern Teil Franken I 35 Kommission fur bayerische Landesgeschichte Munchen 2009 ISBN 978 3 7696 6856 8 Teresa Neumeyer Dinkelsbuhl Der ehemalige Landkreis Historischer Atlas von Bayern Teil Franken I Band 40 Kommission fur bayerische Landesgeschichte Munchen 2018 ISBN 978 3 7696 6562 8 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Michael Puchta Mediatisierung mit Haut und Haar Leib und Leben Die Unterwerfung der Reichsritter durch Ansbach Bayreuth 1792 1798 Verlag Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 2012 ISBN 978 3 525 36078 1 Google Books WeblinksWikisource Furstentum Ansbach Quellen und Volltexte Commons Furstentum Ansbach Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Wikivoyage Markgrafliche Sehenswurdigkeiten Reisefuhrer Hausvertrage Historisches Lexikon Bayerns Ausstellung zur Markgrafenzeit im Markgrafenmuseum AnsbachEinzelnachweiseSo Die Frankischen Bekenntnisse Eine Vorstufe der Augsburgischen Konfession Herausgegeben vom Landeskirchenrat der evang luth Kirche in Bayern r d Rhs bearbeitet von W F Schmidt und K Schornbaum Munchen 1930 und Gossner Andreas Wolfgang Huber Hg Orte der Reformation Ansbach Dinkelsbuhl Feuchtwangen Rothenburg ob der Tauber Leipzig 2016 Siegfried Hanle Karl Alexander Markgraf von Brandenburg zu Ansbach Bayreuth In Allgemeine Deutsche Biographie ADB Band 15 Duncker amp Humblot Leipzig 1882 S 264 266 Michael Puchta Mediatisierung mit Haut und Haar Leib und Leben Die Unterwerfung der Reichsritter durch Ansbach Bayreuth 1792 1798 Verlag Vandenhoeck amp Ruprecht 2012 Seite 183 ISBN 978 3 525 36078 1 Michael Puchta Mediatisierung mit Haut und Haar Leib und Leben Die Unterwerfung der Reichsritter durch Ansbach Bayreuth 1792 1798 Verlag Vandenhoeck amp Ruprecht 2012 Seiten 183 515 ISBN 978 3 525 36078 1 Michael Puchta Mediatisierung mit Haut und Haar Leib und Leben Die Unterwerfung der Reichsritter durch Ansbach Bayreuth 1792 1798 Verlag Vandenhoeck amp Ruprecht 2012 Seiten 517 688 ISBN 978 3 525 36078 1 Das Haus Hohenzollern Ein patriotisches Gedenkbuch in Bild und Wort Repr d Originals v 1910 Europ Geschichtsverlag 2011 ISBN 978 3 86382 072 5 Seiten 175 176 Reinhard Seyboth Hausvertrage der Zollern Geraer Hausvertrag 1598 In Historisches Lexikon Bayerns 18 Dezember 2014 abgerufen am 28 September 2019 Instruktion fur samtliche Stadtgerichte Justizamter und Patrimonialgericht des Furstenthums Ansbach vom 11 Juni 1797 Titel II Errichtung der Justizamter 15 ff online Bernhard Peter Die Plassenburg in Kulmbach Teil 1 In welt der wappen de Abgerufen am 28 September 2019 Territorien und Stande des Frankischen Reichskreises HRR Bank der geistlichen Fursten Hochstift Bamberg Hochstift Wurzburg Hochstift Eichstatt Ballei Franken des Deutschen Ordens Bank der weltlichen Fursten Markgraftum Brandenburg Ansbach Markgraftum Brandenburg Kulmbach bzw nach 1604 Brandenburg Bayreuth Gefurstete Grafschaft Henneberg bis 1792 dazu Herzogtum Sachsen Meiningen Gefurstete Grafschaft Lowenstein Wertheim Gefurstete Grafschaft Hohenlohe Waldenburg Bank der Grafen und Herren Grafschaft Castell Grafschaft Erbach Grafschaft Hohenlohe Herrschaft Limpurg Herrschaft Reichelsberg Grafschaft Rieneck Herrschaft Schwarzenberg Grafschaft Wertheim bis 1792 dazu Herrschaft Hausen Herrschaft Seinsheim Herrschaft Welzheim Herrschaft Wiesentheid Bank der Stadte Nurnberg Rothenburg Schweinfurt Weissenburg Windsheim Normdaten Geografikum GND 4371198 4 GND Explorer lobid OGND AKS LCCN n83035955 VIAF 240517073

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