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Die Bodensee Schnellstraße S18 ist eine geplante Schnellstraße im österreichischen Bundesland Vorarlberg und soll Teil d

Bodensee Schnellstraße

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Bodensee Schnellstraße
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Die Bodensee Schnellstraße S18 ist eine geplante Schnellstraße im österreichischen Bundesland Vorarlberg und soll Teil der Europastraßen E43 und E60 werden. Sie soll die Rheintalautobahn A14 mit den schweizerischen Autobahnen A1 und A13 verbinden. Sie wird seit den 1980er Jahren diskutiert, scheiterte aber bislang aufgrund diverser Beschwerdeverfahren und Änderungen der Rechtslage.

Schnellstraße S18 in Österreich
Bodensee Schnellstraße
  
Karte
 In Betrieb       In Planung
Basisdaten
Betreiber:
Gesamtlänge: 8,6 km
  davon in Betrieb: 0,0 km
  davon in Planung: 8,6 km

Bundesland:

Vorarlberg Vorarlberg

Straßenverlauf
Land Vorarlberg
Dornbirn-West  
Lustenau-Süd (2)
Grünbrücke I
Grünbrücke II
Lustenau-Mitte (5)
Lustenau
Lustenau-Nord (7)
Neuer Rhein
Höchst
Höchst (8)
Alter Rhein
Grenzübergang Höchst (AT) – St. Margrethen (CH)
Weiter auf   → St. Gallen, Zürich;   → Chur, Bellinzona
  • In Bau
  • In Planung
  • Section Control
  • Verkehrsbeeinflussungsanlage
  • In der Vergangenheit war eine Trasse über einen Knoten bei Lauterach geplant, die aber nicht mehr realisierbar ist. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2011 eine Nachfolgelösung präsentiert, deren Evaluierung Ende 2014 abgeschlossen wurde. Sie sah zwei Varianten vor (Variante Z und Variante CP), die 7,5 bzw. 8,6 km lang sind. Die Schnellstraße soll bei Dornbirn von der A14 abzweigen, durch Lustenauer und Höchster Gemeindegebiet führen und in der Schweiz bei der Ausfahrt St. Margrethen in die A1/E60 und A13/E43 münden. Während sich die Gemeinde Lustenau wie auch das Land Vorarlberg für die Variante Z ausgesprochen hatten, entschied sich die ASFINAG für die Variante CP.

    Geschichte und Planung

    1964 wurde zusammen mit dem Bau der Ausfahrt St. Margrethen bereits ein Stummel zur Fortführung nach Österreich errichtet.

    1980–2010

    Die S18 wurde ursprünglich als Bodensee Autobahn (A15) geplant. Dieses Projekt scheiterte aber und es wurde das Nachfolgeprojekt Bodensee Schnellstraße (S18) gestartet. In den 1980er Jahren wurde zunächst über die verschiedenen Trassen und Varianten verhandelt, bevor 1992 die erste Verhandlung nach dem Landschaftsschutzgesetz stattfand. 1994 wurden die Planunterlagen für die Trasse öffentlich aufgelegt, die Diskussionen mit Bürgern nahmen zu. Für die Trasse gab es zahlreiche Varianten, 1997 wurde schließlich die Variante von Lauterach nach Sankt Margrethen festgelegt.

    In Höchst sollte ein 810 m langer Tunnel zum Schutz der Anrainer entstehen, sowie eine Grenzstation zur Schweiz bzw. nach Österreich. Die Schnellstraße wäre durchgehend zweispurig (ein Fahrstreifen pro Richtung) mit Pannenstreifen gebaut worden. Da diese Trasse sehr dicht am Vogelschutzgebiet Lauteracher Ried vorbeigeführt und somit zu einer Verschlechterung dieses Habitats geführt hätte, kam es zu einem Beschwerdeverfahren der EU-Kommission gegen die Republik Österreich. Laut dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 23. März 2006 führte die geplante Trasse durch ein „faktisches Vogelschutzgebiet“, das heißt, ein Gebiet, das aufgrund seiner Bedeutung für den Vogelschutz unter Schutz gestellt werden müsste, aber rechtlich nicht geschützt ist.

    Der Beschwerde gegen das Genehmigungsverfahren an sich wurde vom EuGH allerdings nicht stattgegeben, da das Verfahren vor dem EU-Beitritt Österreichs eingeleitet wurde.

    Der Österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat aber mittlerweile die Trassenverordnung aufgehoben. Begründung: Zwar hält die geplante Straße einen Mindestabstand von 150 Metern zum etwas weiter nördlich gelegenen Landschaftsschutzgebiet Lauteracher Ried – sehr wohl betroffen sind allerdings andere schützenswerte Gebiete (faktische Vogelschutzgebiete). Das wurde bei der Trassengenehmigung nicht ausreichend berücksichtigt. Da bei der Planung der Bodensee-Schnellstraße lediglich das Lauteracher Ried berücksichtigt wurde, nicht jedoch die anderen in das Vogelschutzgebiet einzubeziehenden Regionen, waren die „Überlegungen zur Umweltverträglichkeit der dann verordneten Trasse für die gehörige Entscheidungsfindung (...) unzureichend“, urteilten die Verfassungsrichter.

    Den Anträgen auf Aufhebung eines Teils der Trasse wurde daher stattgegeben, „wiewohl die Rechtswidrigkeit die gesamte Trasse betrifft“.

    Im Jahre 2007 war der Baubeginn für die S18 vorgesehen, mit Fertigstellung bis 2011. Da die geplante Trasse aber nun nicht mehr realisierbar ist, startete 2007 ein konsensorientierter Planungsprozess, in dem alle möglichen Lösungen geprüft wurden und nach dem neuen Verkehrskonzept vom Land Vorarlberg auch andere Maßnahmen als der Bau einer Schnellstraße einbezogen werden sollten. Erste Zwischenberichte ergaben, dass nur eine Kombination eines Ausbaus des öffentlichen Verkehrs und einer Entlastungsstraße die gewünschten Ergebnisse bieten könne.

    Aktuelle Entwicklungen

    Im April 2011 befanden sich von den 20 eingereichten Varianten noch zwei in der Diskussion. (Variante Z und Variante CP)

    Der Vorarlberger Landesregierung wurde im Schlussbericht die Priorisierung von „Variante Z“, der Riedquerung mit Unterflurtrasse von Dornbirn-Nord nach Lustenau-Nord und weiter in die Schweiz empfohlen. Sollte diese Variante nicht realisierbar sein, soll die „Variante CP“, eine Ostumfahrung von der L204 über Lustenau-Nord in die Schweiz weiterverfolgt werden. Als vorgezogene Maßnahme wurde der Bau der Grenzquerung samt neuem Zollamt in der Schweiz von der Anschlussstelle St. Margrethen der Schweizer A1 zur L40 in Höchst-Brugg, direkt nach der Grenze, empfohlen.

    Ende 2014 wurde die Evaluierung der im Planungsprozess empfohlenen Varianten abgeschlossen. Es wurde festgestellt, dass prinzipiell beide Varianten, sowohl in zwei- als auch in vierspuriger Ausführung, genehmigungsfähig sind. Je nach Variante, Fahrstreifenzahl und Bauweise wurden Kosten zwischen 526 und 893 Millionen Euro veranschlagt (Preisbasis 2025). Im September 2016 wurde die „Strategische Prüfung Verkehr“ (SP-V) abgeschlossen und vom Verkehrsministerium positiv beurteilt. Im Dezember 2016 wurde dann das Gesetz bezüglich der neu geplanten S18 geändert, da der Anschlusspunkt von der A14 nicht mehr in Lauterach sein soll, sondern weiter südlich in Dornbirn.

    Im Jänner 2018 haben die Behörden von Österreich und der Schweiz darüber informiert, dass die Entscheide zum Bau der Autobahn samt neuer Zollanlage im Grundsatz gefällt sind und die konkrete Planung in Gang ist. Österreich hat 2017 die geplante Strecke als S18 ins Bundesstraßengesetz aufgenommen und den Autobahnbetreiber Asfinag mit einem Vorprojekt beauftragt. Die Autobahn wird mit einer gemeinsamen Zollanlage versehen, die von der Schweiz gebaut wird. Das entsprechende Areal wurde auf Schweizer Seite bereits ausgeschieden und der Auftrag für die Erarbeitung des generellen Projekts erteilt.

    Im Sommer 2018 wurde mit insgesamt 170 Probebohrungen für die S18 und die Ortsumfahrung Lustenau begonnen.

    Am 11. November 2020 gab die ASFINAG bekannt, dass die Wahl auf die CP-Variante gefallen ist, deren Kernstück eine Ostumfahrung Lustenaus ist, da für die Z-Variante durch das Natura-2000-Gebiet Soren, Gleggen – Köblern, Schweizer Ried und Birken – Schwarzes Zeug keine Chance auf rechtliche Genehmigung gesehen wird. Diese Entscheidung rief vor allem heftige Kritik aus der Marktgemeinde Lustenau hervor, die sich vehement für die Z-Variante eingesetzt hatte. Gleichzeitig korrigierte die ASFINAG die Kostenschätzung auf 1,3 bis 1,5 Milliarden Euro nach oben.

    Am 22. März 2022 wurde das Projekt vom Verkehrsministerium wieder in die Planungsphase zurückgeworfen und Alternativen zur S18 sollen dabei geprüft werden.

    Bei einer Volksbefragung zur geplanten Bodenseeschnellstraße S18 am 19. November 2023 haben auf die Frage, ob die Marktgemeinde Lustenau alle Mittel ergreifen soll, um den Bau der CP-Variante zu ermöglichen, 77,40 Prozent der abstimmenden Bürger mit Nein geantwortet (30,22 Prozent der Stimmberechtigten haben teilgenommen).

    Am 4. April 2025 wurde bekannt gegeben, dass die ASFINAG die Pläne an das zuständige Ministerium übergeben will. Entgegen des Abstimmungsergebnis bei der Volksbefragung von 2023 wird an der CP-Variante festgehalten.

    Weblinks

    Commons: Bodensee Schnellstraße – Sammlung von Bildern
    • S 18 Bodensee Schnellstraße: Knoten Dornbirn (A 14) bis Staatsgrenze bei Höchst. Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft; abgerufen am 20. Dezember 2023 
    • Schlussdokument Konsensorientiertes Planungsverfahren Mobil im Rheintal. (Memento vom 9. November 2016 im Internet Archive) Auf vorarlberg.at. Oktober 2011.
    • Herbert Motter: Eine (beinahe) unendliche Geschichte. In: Thema Vorarlberg. Wirtschaftskammer Vorarlberg, Oktober 2014; abgerufen am 20. Dezember 2023. 

    Einzelnachweise

    1. Swisstopo: Luftbild 1966
    2. Jörg Krummenacher: Projekte auf Strasse und Schiene: Schnellere Wege nach Nord und Ost In: Neue Zürcher Zeitung vom 9. Dezember 2016
    3. S18: ASFINAG entscheidet sich für CP-Variante. ORF Vorarlberg, 11. November 2020, abgerufen am 12. November 2020. 
    4. Urteil des EuGH vom 26. März 2006, abgerufen am 24. März 2023.
    5. Urteil des Verfassungsgerichtshofs
    6. 3. Zwischenbericht Planungsprozess (Memento vom 27. Mai 2014 im Internet Archive)
    7. vol.at: Vorarlberger Naturschützer kündigen Klage gegen Straßenbau an, Zugriff am 24. August 2011
    8. Schlussbericht und Empfehlung. (PDF;3,3 MB) Land Vorarlberg, 25. Oktober 2011, abgerufen am 23. November 2014. 
    9. Riedstraße nimmt nun Konturen an. Vorarlberger Nachrichten, 22. November 2014, abgerufen am 23. November 2014. 
    10. S 18 Bodensee SchnellstraßeKnoten Dornbirn bis Staatsgrenze bei Höchst. ASFINAG, abgerufen am 30. Juli 2017. 
    11. S18: Baubeginn frühestens 2024/25. In: ORF. 5. September 2016, abgerufen am 9. November 2016. 
    12. Jörg Krummenacher: Die Schweiz und Österreich kommen einander näher In: Neue Zürcher Zeitung vom 27. Januar 2018
    13. Vorarlberg: Bohrungen für S 18 im Sommer 2018, vol.at vom 30. Mai 2018.
    14. vorarlberg ORF at red: Alternativenprüfung zur S18 gestartet. 22. März 2022, abgerufen am 6. April 2022. 
    15. Volksbefragung: Klares Nein zur CP-Variante, Webseite: vorarlberg.orf.at vom 19. November 2023.
    16. vorarlberg ORF at/Agenturen red: ASFINAG: S18-Pläne bald im Ministerium. 4. April 2025, abgerufen am 5. Mai 2025. 
    V – D
       Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich
    Autobahnen

    A 1 West Autobahn • A 2 Süd Autobahn • A 3 Südost Autobahn • A 4 Ost Autobahn • A 5 Nord/Weinviertel Autobahn • A 6 Nordost Autobahn • A 7 Mühlkreis Autobahn • A 8 Innkreis Autobahn • A 9 Pyhrn Autobahn • A 10 Tauern Autobahn • A 11 Karawanken Autobahn • A 12 Inntal Autobahn • A 13 Brenner Autobahn • A 14 Rheintal/Walgau Autobahn • A 21 Wiener Außenring Autobahn • A 22 Donauufer Autobahn • A 23 Autobahn Südosttangente Wien • A 25 Welser Autobahn • A 26 Linzer Autobahn

    Schnellstraßen

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    Portal:Straßen
    Normdaten (Geografikum): GND: 1118511972 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS) | VIAF: 263147907521479210008

    Autor: www.NiNa.Az

    Veröffentlichungsdatum: 17 Jul 2025 / 11:23

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    Die Bodensee Schnellstrasse S18 ist eine geplante Schnellstrasse im osterreichischen Bundesland Vorarlberg und soll Teil der Europastrassen E43 und E60 werden Sie soll die Rheintalautobahn A14 mit den schweizerischen Autobahnen A1 und A13 verbinden Sie wird seit den 1980er Jahren diskutiert scheiterte aber bislang aufgrund diverser Beschwerdeverfahren und Anderungen der Rechtslage Schnellstrasse S18 in OsterreichBodensee Schnellstrasse KarteVerlauf der S 18 In Betrieb In PlanungBasisdatenBetreiber Gesamtlange 8 6 km davon in Betrieb 0 0 km davon in Planung 8 6 kmBundesland Vorarlberg VorarlbergStrassenverlaufLand VorarlbergDornbirn West Lustenau Sud 2 Grunbrucke IGrunbrucke IILustenau Mitte 5 LustenauLustenau Nord 7 Neuer RheinHochstHochst 8 Alter RheinGrenzubergang Hochst AT St Margrethen CH Weiter auf St Gallen Zurich Chur BellinzonaIn BauIn PlanungSection ControlVerkehrsbeeinflussungsanlage In der Vergangenheit war eine Trasse uber einen Knoten bei Lauterach geplant die aber nicht mehr realisierbar ist Aus diesem Grund wurde im Jahr 2011 eine Nachfolgelosung prasentiert deren Evaluierung Ende 2014 abgeschlossen wurde Sie sah zwei Varianten vor Variante Z und Variante CP die 7 5 bzw 8 6 km lang sind Die Schnellstrasse soll bei Dornbirn von der A14 abzweigen durch Lustenauer und Hochster Gemeindegebiet fuhren und in der Schweiz bei der Ausfahrt St Margrethen in die A1 E60 und A13 E43 munden Wahrend sich die Gemeinde Lustenau wie auch das Land Vorarlberg fur die Variante Z ausgesprochen hatten entschied sich die ASFINAG fur die Variante CP Geschichte und Planung1964 wurde zusammen mit dem Bau der Ausfahrt St Margrethen bereits ein Stummel zur Fortfuhrung nach Osterreich errichtet 1980 2010 Die S18 wurde ursprunglich als Bodensee Autobahn A15 geplant Dieses Projekt scheiterte aber und es wurde das Nachfolgeprojekt Bodensee Schnellstrasse S18 gestartet In den 1980er Jahren wurde zunachst uber die verschiedenen Trassen und Varianten verhandelt bevor 1992 die erste Verhandlung nach dem Landschaftsschutzgesetz stattfand 1994 wurden die Planunterlagen fur die Trasse offentlich aufgelegt die Diskussionen mit Burgern nahmen zu Fur die Trasse gab es zahlreiche Varianten 1997 wurde schliesslich die Variante von Lauterach nach Sankt Margrethen festgelegt In Hochst sollte ein 810 m langer Tunnel zum Schutz der Anrainer entstehen sowie eine Grenzstation zur Schweiz bzw nach Osterreich Die Schnellstrasse ware durchgehend zweispurig ein Fahrstreifen pro Richtung mit Pannenstreifen gebaut worden Da diese Trasse sehr dicht am Vogelschutzgebiet Lauteracher Ried vorbeigefuhrt und somit zu einer Verschlechterung dieses Habitats gefuhrt hatte kam es zu einem Beschwerdeverfahren der EU Kommission gegen die Republik Osterreich Laut dem Urteil des Europaischen Gerichtshofs vom 23 Marz 2006 fuhrte die geplante Trasse durch ein faktisches Vogelschutzgebiet das heisst ein Gebiet das aufgrund seiner Bedeutung fur den Vogelschutz unter Schutz gestellt werden musste aber rechtlich nicht geschutzt ist Der Beschwerde gegen das Genehmigungsverfahren an sich wurde vom EuGH allerdings nicht stattgegeben da das Verfahren vor dem EU Beitritt Osterreichs eingeleitet wurde Der Osterreichische Verfassungsgerichtshof VfGH hat aber mittlerweile die Trassenverordnung aufgehoben Begrundung Zwar halt die geplante Strasse einen Mindestabstand von 150 Metern zum etwas weiter nordlich gelegenen Landschaftsschutzgebiet Lauteracher Ried sehr wohl betroffen sind allerdings andere schutzenswerte Gebiete faktische Vogelschutzgebiete Das wurde bei der Trassengenehmigung nicht ausreichend berucksichtigt Da bei der Planung der Bodensee Schnellstrasse lediglich das Lauteracher Ried berucksichtigt wurde nicht jedoch die anderen in das Vogelschutzgebiet einzubeziehenden Regionen waren die Uberlegungen zur Umweltvertraglichkeit der dann verordneten Trasse fur die gehorige Entscheidungsfindung unzureichend urteilten die Verfassungsrichter Den Antragen auf Aufhebung eines Teils der Trasse wurde daher stattgegeben wiewohl die Rechtswidrigkeit die gesamte Trasse betrifft Im Jahre 2007 war der Baubeginn fur die S18 vorgesehen mit Fertigstellung bis 2011 Da die geplante Trasse aber nun nicht mehr realisierbar ist startete 2007 ein konsensorientierter Planungsprozess in dem alle moglichen Losungen gepruft wurden und nach dem neuen Verkehrskonzept vom Land Vorarlberg auch andere Massnahmen als der Bau einer Schnellstrasse einbezogen werden sollten Erste Zwischenberichte ergaben dass nur eine Kombination eines Ausbaus des offentlichen Verkehrs und einer Entlastungsstrasse die gewunschten Ergebnisse bieten konne Aktuelle Entwicklungen Im April 2011 befanden sich von den 20 eingereichten Varianten noch zwei in der Diskussion Variante Z und Variante CP Variante Z Schwarz strichliert Tunnelstrecken Orange Trogstrecken mit Larm u HochwasserschutzVariante CP Der Vorarlberger Landesregierung wurde im Schlussbericht die Priorisierung von Variante Z der Riedquerung mit Unterflurtrasse von Dornbirn Nord nach Lustenau Nord und weiter in die Schweiz empfohlen Sollte diese Variante nicht realisierbar sein soll die Variante CP eine Ostumfahrung von der L204 uber Lustenau Nord in die Schweiz weiterverfolgt werden Als vorgezogene Massnahme wurde der Bau der Grenzquerung samt neuem Zollamt in der Schweiz von der Anschlussstelle St Margrethen der Schweizer A1 zur L40 in Hochst Brugg direkt nach der Grenze empfohlen Ende 2014 wurde die Evaluierung der im Planungsprozess empfohlenen Varianten abgeschlossen Es wurde festgestellt dass prinzipiell beide Varianten sowohl in zwei als auch in vierspuriger Ausfuhrung genehmigungsfahig sind Je nach Variante Fahrstreifenzahl und Bauweise wurden Kosten zwischen 526 und 893 Millionen Euro veranschlagt Preisbasis 2025 Im September 2016 wurde die Strategische Prufung Verkehr SP V abgeschlossen und vom Verkehrsministerium positiv beurteilt Im Dezember 2016 wurde dann das Gesetz bezuglich der neu geplanten S18 geandert da der Anschlusspunkt von der A14 nicht mehr in Lauterach sein soll sondern weiter sudlich in Dornbirn Im Janner 2018 haben die Behorden von Osterreich und der Schweiz daruber informiert dass die Entscheide zum Bau der Autobahn samt neuer Zollanlage im Grundsatz gefallt sind und die konkrete Planung in Gang ist Osterreich hat 2017 die geplante Strecke als S18 ins Bundesstrassengesetz aufgenommen und den Autobahnbetreiber Asfinag mit einem Vorprojekt beauftragt Die Autobahn wird mit einer gemeinsamen Zollanlage versehen die von der Schweiz gebaut wird Das entsprechende Areal wurde auf Schweizer Seite bereits ausgeschieden und der Auftrag fur die Erarbeitung des generellen Projekts erteilt Eine von 18 Probebohrungen auf Dornbirner Gemeindegebiet fur die S18 im Winter 2018 Im Sommer 2018 wurde mit insgesamt 170 Probebohrungen fur die S18 und die Ortsumfahrung Lustenau begonnen Am 11 November 2020 gab die ASFINAG bekannt dass die Wahl auf die CP Variante gefallen ist deren Kernstuck eine Ostumfahrung Lustenaus ist da fur die Z Variante durch das Natura 2000 Gebiet Soren Gleggen Koblern Schweizer Ried und Birken Schwarzes Zeug keine Chance auf rechtliche Genehmigung gesehen wird Diese Entscheidung rief vor allem heftige Kritik aus der Marktgemeinde Lustenau hervor die sich vehement fur die Z Variante eingesetzt hatte Gleichzeitig korrigierte die ASFINAG die Kostenschatzung auf 1 3 bis 1 5 Milliarden Euro nach oben Am 22 Marz 2022 wurde das Projekt vom Verkehrsministerium wieder in die Planungsphase zuruckgeworfen und Alternativen zur S18 sollen dabei gepruft werden Bei einer Volksbefragung zur geplanten Bodenseeschnellstrasse S18 am 19 November 2023 haben auf die Frage ob die Marktgemeinde Lustenau alle Mittel ergreifen soll um den Bau der CP Variante zu ermoglichen 77 40 Prozent der abstimmenden Burger mit Nein geantwortet 30 22 Prozent der Stimmberechtigten haben teilgenommen Am 4 April 2025 wurde bekannt gegeben dass die ASFINAG die Plane an das zustandige Ministerium ubergeben will Entgegen des Abstimmungsergebnis bei der Volksbefragung von 2023 wird an der CP Variante festgehalten WeblinksCommons Bodensee Schnellstrasse Sammlung von Bildern S 18 Bodensee Schnellstrasse Knoten Dornbirn A 14 bis Staatsgrenze bei Hochst Autobahnen und Schnellstrassen Finanzierungs Aktiengesellschaft abgerufen am 20 Dezember 2023 Schlussdokument Konsensorientiertes Planungsverfahren Mobil im Rheintal Memento vom 9 November 2016 im Internet Archive Auf vorarlberg at Oktober 2011 Herbert Motter Eine beinahe unendliche Geschichte In Thema Vorarlberg Wirtschaftskammer Vorarlberg Oktober 2014 abgerufen am 20 Dezember 2023 EinzelnachweiseSwisstopo Luftbild 1966 Jorg Krummenacher Projekte auf Strasse und Schiene Schnellere Wege nach Nord und Ost In Neue Zurcher Zeitung vom 9 Dezember 2016 S18 ASFINAG entscheidet sich fur CP Variante ORF Vorarlberg 11 November 2020 abgerufen am 12 November 2020 Urteil des EuGH vom 26 Marz 2006 abgerufen am 24 Marz 2023 Urteil des Verfassungsgerichtshofs 3 Zwischenbericht Planungsprozess Memento vom 27 Mai 2014 im Internet Archive vol at Vorarlberger Naturschutzer kundigen Klage gegen Strassenbau an Zugriff am 24 August 2011 Schlussbericht und Empfehlung PDF 3 3 MB Land Vorarlberg 25 Oktober 2011 abgerufen am 23 November 2014 Riedstrasse nimmt nun Konturen an Vorarlberger Nachrichten 22 November 2014 abgerufen am 23 November 2014 S 18 Bodensee SchnellstrasseKnoten Dornbirn bis Staatsgrenze bei Hochst ASFINAG abgerufen am 30 Juli 2017 S18 Baubeginn fruhestens 2024 25 In ORF 5 September 2016 abgerufen am 9 November 2016 Jorg Krummenacher Die Schweiz und Osterreich kommen einander naher In Neue Zurcher Zeitung vom 27 Januar 2018 Vorarlberg Bohrungen fur S 18 im Sommer 2018 vol at vom 30 Mai 2018 vorarlberg ORF at red Alternativenprufung zur S18 gestartet 22 Marz 2022 abgerufen am 6 April 2022 Volksbefragung Klares Nein zur CP Variante Webseite vorarlberg orf at vom 19 November 2023 vorarlberg ORF at Agenturen red ASFINAG S18 Plane bald im Ministerium 4 April 2025 abgerufen am 5 Mai 2025 V D Autobahnen und Schnellstrassen in OsterreichAutobahnen A 1 West Autobahn A 2 Sud Autobahn A 3 Sudost Autobahn A 4 Ost Autobahn A 5 Nord Weinviertel Autobahn A 6 Nordost Autobahn A 7 Muhlkreis Autobahn A 8 Innkreis Autobahn A 9 Pyhrn Autobahn A 10 Tauern Autobahn A 11 Karawanken Autobahn A 12 Inntal Autobahn A 13 Brenner Autobahn A 14 Rheintal Walgau Autobahn A 21 Wiener Aussenring Autobahn A 22 Donauufer Autobahn A 23 Autobahn Sudosttangente Wien A 25 Welser Autobahn A 26 Linzer AutobahnSchnellstrassen S 1 Wiener Aussenring Schnellstrasse S 2 Wiener Nordrand Schnellstrasse S 3 Weinviertel Schnellstrasse S 4 Mattersburger Schnellstrasse S 5 Stockerauer Schnellstrasse S 6 Semmering Schnellstrasse S 7 Furstenfelder Schnellstrasse S 8 Marchfeld Schnellstrasse S 10 Muhlviertler Schnellstrasse S 16 Arlberg Schnellstrasse S 18 Bodensee Schnellstrasse S 31 Burgenland Schnellstrasse S 33 Kremser Schnellstrasse S 34 Traisental Schnellstrasse S 35 Brucker Schnellstrasse S 36 Murtal Schnellstrasse S 37 Klagenfurter SchnellstrassePortal Strassen Normdaten Geografikum GND 1118511972 GND Explorer lobid OGND AKS VIAF 263147907521479210008

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