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Europäische Gemeinschaften

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Dieser Artikel behandelt die drei Gemeinschaften EGKS, EWG und Euratom. Zur Europäischen Gemeinschaft, die 1993 aus der EWG entstand, siehe Europäische Gemeinschaft.

Die Bezeichnung Europäische Gemeinschaften (EGen) ist eine Konstruktion der durch gemeinsame Organe ehemals verbundenen Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG, ab 1993 Europäische Gemeinschaft, EG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom, auch EAG). Die gemeinsamen Organe handeln indes unverändert auf der Grundlage des jeweils einschlägigen Gründungsvertrages. In den 1970er- und 1980er-Jahren wurden umgangssprachlich und in den deutschen Medien die beteiligten Staaten kollektiv als Europäische Gemeinschaft (EG) bezeichnet.

Ausgangslage / Handlungsbedarf

Mit Gründung der EGKS entstanden die Organe Hohe Behörde, , Gemeinsame Versammlung und Europäischer Gerichtshof. Diese institutionelle Struktur war bis 1957 völlig unproblematisch. Mit Gründung von EWG und Euratom 1957 entstand sodann eine institutionelle Doppel-/Dreifachstruktur, da beide neuen Gemeinschaften ebenfalls über je vier Organe (Kommission, Rat, Versammlung/Parlament und Gerichtshof) verfügten.

Abkommen über gemeinsame Organe vom 25. März 1957

Durch das 1957 geschlossene teilten sich die neu gegründete EWG und Euratom einzelne Organe mit der seit 1952 existierenden EGKS, so die Parlamentarische Versammlung, die sich am 19. März 1958 als Europäisches Parlament konstituierte, und den Europäischen Gerichtshof.

Einführung weiterer gemeinsamer Organe 1967–1975

Durch den 1965 geschlossenen und 1967 in Kraft getretenen Fusionsvertrag wurden auch die übrigen Organe der drei Gemeinschaften zusammengelegt, sodass sie nun auch eine gemeinsame Europäische Kommission und einen gemeinsamen Ministerrat, ab 1975 auch einen gemeinsamen Rechnungshof teilten. Der Fusionsvertrag stellte eine „Fusion der Exekutiven“ dar. Die Beamten und Bediensteten wurden in einer einzigen Verwaltung der EG/EGen vereinigt.

Bezeichnung als Europäische Gemeinschaft im Singular und als Common Market

Eine Verschmelzung der Gemeinschaften, also eine Fusion der drei Verträge zu einem einheitlichen Vertragswerk mit gleichmäßigen Befugnissen und damit zu einer einzigen „Europäischen Gemeinschaft“, war im Fusionsvertrag vorgesehen, konnte jedoch nicht umgesetzt werden. Gleichwohl wurden in den 1970ern und 1980ern in der deutschen Umgangssprache und in den deutschen Medien die beteiligten Staaten kollektiv als Europäische Gemeinschaft bezeichnet, wohingegen der Plural nicht üblich war. Im Englischen ist der Begriff Common Market (Gemeinsamer Markt) gebräuchlich, weniger oft die Form European Union bzw. European Community, aber letztere ebenfalls im Singular.

Keine weitere Fusion der Gemeinschaften

Ab Mitte der 1960er-Jahre kamen die EGen in politisch unruhiges Fahrwasser. Die 6er-Gemeinschaft konnte sich über den Ausbau der Integration nicht verständigen. Dem lag das Ansinnen Frankreichs nach einem Rückbau der EGen zugunsten eines Europa der Vaterländer zugrunde (Fouchetpläne). Schwierigkeiten gab es im Rat anlässlich der Politik des leeren Stuhls Frankreichs; der sechs Monate später nachfolgende Luxemburger Kompromiss versuchte diese zu überwinden. Diese Verständigungsschwierigkeiten konnten letztlich erst nach de Gaulles Rücktritt auf dem Gipfel von Den Haag 1969 ausgeräumt werden.

Der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs trat 1975 als „Superorgan“ der EU, ehemals EG, hinzu. Seit 1993 ist der Rechnungshof ebenfalls gemeinsames Organ.

Vertragsrevisionen ab 1992

Weiterentwicklung durch den Vertrag von Maastricht (1992)

Diese Organe bildeten die Grundlage für die 1992 gegründete Europäische Union; die Europäischen Gemeinschaften waren die sogenannte „erste Säule“ im politischen System der EU. Die drei Gemeinschaften blieben formal bestehen. Über das „Dach“ der Europäischen Union und die Hervorhebung der EWG als EG waren sie sodann faktisch eng zusammengewachsen.

Die Funktionsweise der Europäischen Gemeinschaften unterschied sich von derjenigen, die in den Politikbereichen der zweiten und dritten Säule, der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie der Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres (ZJI), ab Amsterdam „Polizeiliche und Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen“ PJZS, angewandt wurde. Während GASP und ZJI strikt intergouvernemental auf der Basis einer Zusammenarbeit der nationalen Regierungen organisiert waren, spielte in den Gemeinschaften die supranationalen, also überstaatlichen Institutionen wie die Europäische Kommission und das Europäische Parlament eine wichtigere Rolle. Die im Bereich der Europäischen Gemeinschaften angewandten Verfahren werden daher auch als Gemeinschaftsmethode der Europäischen Union bezeichnet.

Umgangssprachlich werden die Gemeinschaften auch im Singular als „Europäische Gemeinschaft“ bezeichnet; diese Bezeichnung war vor allem bis in die 1980er-Jahre üblich. Mit dem Vertrag von Maastricht wurde 1992 allerdings die EWG, eine der drei Gemeinschaften, selbst in Europäische Gemeinschaft (EG) umbenannt. Zugleich erhielt sie beginnend mit der EEA-Reform zahlreiche neue Zuständigkeiten, während EGKS und Euratom stark an Bedeutung verloren, da all ihre wesentlichen Aufgaben auch durch die EG erfüllt werden konnten.

Im Jahr 2002 lief der EGKS-Vertrag aus, sodass die EGKS aufgelöst wurde; die Grundlage bildet dafür das Protokoll über die finanziellen Folgen des Ablaufs des EGKS-Vertrags und über den Forschungsfonds für Kohle und Stahl, der „Vertrag von Nizza“.

Aufhebung durch Vertrag von Amsterdam (1997)

Art. 9 des Vertrages von Amsterdam sah mit den Worten „unbeschadet der nachfolgenden Absätze, mit denen die wesentlichen Elemente ihrer Bestimmungen beibehalten werden sollen, werden das Abkommen vom 25. März 1957 über gemeinsame Organe der Europäischen Gemeinschaften und der Vertrag vom 8. April 1965 zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften, jedoch mit Ausnahme des in Absatz 5 genannten Protokolls (Protokoll vom 8. April 1965 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften) aufgehoben“ die formale Löschung dieser beiden Verträge vor. Das war insoweit unschädlich, als die bestehenden Gemeinschaftsverträge bereits die Änderungen des Abkommens von 1957 und des Fusionsvertrages 1965 übernommen hatten.

Vertrag von Lissabon (2007)

Mit dem 2007 beschlossenen und am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon wurde die Europäische Gemeinschaft mit der Europäischen Union verschmolzen. Der EG-Vertrag wurde in Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union umbenannt. Von den drei Gemeinschaften blieb damit nur die Euratom übrig, die gem. Art. 106a EAG-V mit der EU institutionell verbunden ist. Die EAG-Vorschriften für „die Organe der Gemeinschaft“, bestehend aus „Das Europäische Parlament, Art. 107 bis 114“, „Der Rat, Art. 115 bis 123“ und „Die Kommission, Art. 122–133“, mit Ausnahme der Art. 134, 135 EAGV und „Der Gerichtshof, Art. 136–143“, mit Ausnahme der Art. 144, 145 und 157 sind aufgehoben. Es bestehen nur noch eigenständige institutionelle Regelungen für den Gerichtshof der Europäischen Union, siehe Protokoll über die Satzung des Gerichtshof der Europäischen Union (ABl. EU 2010, C 84/76 ff.).

Der Ausdruck „Europäische Gemeinschaften“ trifft auf die gegenwärtige Struktur der EU nicht zu, er ist daher nicht mehr zeitgemäß.

Zeitleiste

Unterz.
In Kraft
Vertrag
1948
1948
Brüsseler
Pakt
1951
1952
Paris
1954
1955
Pariser
Verträge
1957
1958
Rom
1965
1967
Fusions-
vertrag
1986
1987
Einheitliche
Europäische Akte
1992
1993
Maastricht
1997
1999
Amsterdam
2001
2003
Nizza
2007
2009
Lissabon
Europäische Gemeinschaften Drei Säulen der Europäischen Union
Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) → ←
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) Vertrag 2002 ausgelaufen Europäische Union (EU)
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) Europäische Gemeinschaft (EG)
→ Justiz und Inneres (JI)
Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) ←
Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) → Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) ←
Westunion (WU) Westeuropäische Union (WEU)
aufgelöst zum 1. Juli 2011

Einzelnachweise

  1. BGBl. 1957 II, 1156
  2. BGBl. 1965 II, 1454
  3. Fusionsvertrag. In: bpb.de. 2013, abgerufen am 24. Oktober 2017: „Der F. wurde am 8.4.1965 unterzeichnet und trat am 1.7.1967 in Kraft.“ 
  4. Vgl. Art. 32 Abs. 1
  5. Wahrig Deutsches Wörterbuch. Ausgabe 1986, unveränderte Auflage 1991. Bertelsmann Lexikon Verlag, Gütersloh/München
  6. European Community. Encyclopaedia Britannica, abgerufen am 30. Januar 2009: „The term also commonly refers to the “European Communities,” which comprise...“ 
  7. University of Exeter: Introduction to EU Publications. In: Guide to European Union Publications at the EDC. Archiviert vom Original am 24. September 2007; abgerufen am 16. März 2025 (englisch): „The European Community originally consisted of three separate Communities founded by treaty...“ 
  8. Derek Urwin, University of Aberdeen: Glossary of The European Union and European Communities. Abgerufen am 30. Januar 2009: „European Community (EC). The often used singular of the European Communities.“ 
  9. Siehe Art. 1 Nr. 11 VvA
  10. BGBl. 2001 II 1693, aktuell Protokoll Nr. 36 zu EUV/AEUV.
  11. Art. 106 Abs. 1 EAG-V: Artikel 7, die Artikel 13 bis 19, Artikel 48 Absätze 2 bis 5 und die Artikel 49 und 50 des Vertrags über die Europäische Union, Artikel 15, die Artikel 223 bis 236, die Artikel 237 bis 244, Artikel 245, die Artikel 246 bis 270, die Artikel 272, 273 und 274, die Artikel 277 bis 281, die Artikel 285 bis 304, die Artikel 310 bis 320, die Artikel 322 bis 325 und die Artikel 336, 342 und 344 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie das Protokoll über die Übergangsbestimmungen gelten auch für diesen Vertrag.
Normdaten (Körperschaft): GND: 35439-9 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS) | NDL: 00297324 | VIAF: 130769480

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 15 Jul 2025 / 06:14

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Dieser Artikel behandelt die drei Gemeinschaften EGKS EWG und Euratom Zur Europaischen Gemeinschaft die 1993 aus der EWG entstand siehe Europaische Gemeinschaft Die Bezeichnung Europaische Gemeinschaften EGen ist eine Konstruktion der durch gemeinsame Organe ehemals verbundenen Europaischen Gemeinschaft fur Kohle und Stahl EGKS der Europaischen Wirtschaftsgemeinschaft EWG ab 1993 Europaische Gemeinschaft EG und der Europaischen Atomgemeinschaft Euratom auch EAG Die gemeinsamen Organe handeln indes unverandert auf der Grundlage des jeweils einschlagigen Grundungsvertrages In den 1970er und 1980er Jahren wurden umgangssprachlich und in den deutschen Medien die beteiligten Staaten kollektiv als Europaische Gemeinschaft EG bezeichnet Die Mitgliedstaaten der Europaischen Gemeinschaften 1973 Ausgangslage HandlungsbedarfMit Grundung der EGKS entstanden die Organe Hohe Behorde Gemeinsame Versammlung und Europaischer Gerichtshof Diese institutionelle Struktur war bis 1957 vollig unproblematisch Mit Grundung von EWG und Euratom 1957 entstand sodann eine institutionelle Doppel Dreifachstruktur da beide neuen Gemeinschaften ebenfalls uber je vier Organe Kommission Rat Versammlung Parlament und Gerichtshof verfugten Abkommen uber gemeinsame Organe vom 25 Marz 1957Durch das 1957 geschlossene teilten sich die neu gegrundete EWG und Euratom einzelne Organe mit der seit 1952 existierenden EGKS so die Parlamentarische Versammlung die sich am 19 Marz 1958 als Europaisches Parlament konstituierte und den Europaischen Gerichtshof Einfuhrung weiterer gemeinsamer Organe 1967 1975Durch den 1965 geschlossenen und 1967 in Kraft getretenen Fusionsvertrag wurden auch die ubrigen Organe der drei Gemeinschaften zusammengelegt sodass sie nun auch eine gemeinsame Europaische Kommission und einen gemeinsamen Ministerrat ab 1975 auch einen gemeinsamen Rechnungshof teilten Der Fusionsvertrag stellte eine Fusion der Exekutiven dar Die Beamten und Bediensteten wurden in einer einzigen Verwaltung der EG EGen vereinigt Bezeichnung als Europaische Gemeinschaft im Singular und als Common MarketEine Verschmelzung der Gemeinschaften also eine Fusion der drei Vertrage zu einem einheitlichen Vertragswerk mit gleichmassigen Befugnissen und damit zu einer einzigen Europaischen Gemeinschaft war im Fusionsvertrag vorgesehen konnte jedoch nicht umgesetzt werden Gleichwohl wurden in den 1970ern und 1980ern in der deutschen Umgangssprache und in den deutschen Medien die beteiligten Staaten kollektiv als Europaische Gemeinschaft bezeichnet wohingegen der Plural nicht ublich war Im Englischen ist der Begriff Common Market Gemeinsamer Markt gebrauchlich weniger oft die Form European Union bzw European Community aber letztere ebenfalls im Singular Keine weitere Fusion der GemeinschaftenAb Mitte der 1960er Jahre kamen die EGen in politisch unruhiges Fahrwasser Die 6er Gemeinschaft konnte sich uber den Ausbau der Integration nicht verstandigen Dem lag das Ansinnen Frankreichs nach einem Ruckbau der EGen zugunsten eines Europa der Vaterlander zugrunde Fouchetplane Schwierigkeiten gab es im Rat anlasslich der Politik des leeren Stuhls Frankreichs der sechs Monate spater nachfolgende Luxemburger Kompromiss versuchte diese zu uberwinden Diese Verstandigungsschwierigkeiten konnten letztlich erst nach de Gaulles Rucktritt auf dem Gipfel von Den Haag 1969 ausgeraumt werden Der Europaische Rat der Staats und Regierungschefs trat 1975 als Superorgan der EU ehemals EG hinzu Seit 1993 ist der Rechnungshof ebenfalls gemeinsames Organ Vertragsrevisionen ab 1992Weiterentwicklung durch den Vertrag von Maastricht 1992 Diese Organe bildeten die Grundlage fur die 1992 gegrundete Europaische Union die Europaischen Gemeinschaften waren die sogenannte erste Saule im politischen System der EU Die drei Gemeinschaften blieben formal bestehen Uber das Dach der Europaischen Union und die Hervorhebung der EWG als EG waren sie sodann faktisch eng zusammengewachsen Die Funktionsweise der Europaischen Gemeinschaften unterschied sich von derjenigen die in den Politikbereichen der zweiten und dritten Saule der Gemeinsamen Aussen und Sicherheitspolitik GASP sowie der Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres ZJI ab Amsterdam Polizeiliche und Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen PJZS angewandt wurde Wahrend GASP und ZJI strikt intergouvernemental auf der Basis einer Zusammenarbeit der nationalen Regierungen organisiert waren spielte in den Gemeinschaften die supranationalen also uberstaatlichen Institutionen wie die Europaische Kommission und das Europaische Parlament eine wichtigere Rolle Die im Bereich der Europaischen Gemeinschaften angewandten Verfahren werden daher auch als Gemeinschaftsmethode der Europaischen Union bezeichnet Umgangssprachlich werden die Gemeinschaften auch im Singular als Europaische Gemeinschaft bezeichnet diese Bezeichnung war vor allem bis in die 1980er Jahre ublich Mit dem Vertrag von Maastricht wurde 1992 allerdings die EWG eine der drei Gemeinschaften selbst in Europaische Gemeinschaft EG umbenannt Zugleich erhielt sie beginnend mit der EEA Reform zahlreiche neue Zustandigkeiten wahrend EGKS und Euratom stark an Bedeutung verloren da all ihre wesentlichen Aufgaben auch durch die EG erfullt werden konnten Im Jahr 2002 lief der EGKS Vertrag aus sodass die EGKS aufgelost wurde die Grundlage bildet dafur das Protokoll uber die finanziellen Folgen des Ablaufs des EGKS Vertrags und uber den Forschungsfonds fur Kohle und Stahl der Vertrag von Nizza Aufhebung durch Vertrag von Amsterdam 1997 Art 9 des Vertrages von Amsterdam sah mit den Worten unbeschadet der nachfolgenden Absatze mit denen die wesentlichen Elemente ihrer Bestimmungen beibehalten werden sollen werden das Abkommen vom 25 Marz 1957 uber gemeinsame Organe der Europaischen Gemeinschaften und der Vertrag vom 8 April 1965 zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europaischen Gemeinschaften jedoch mit Ausnahme des in Absatz 5 genannten Protokolls Protokoll vom 8 April 1965 uber die Vorrechte und Befreiungen der Europaischen Gemeinschaften aufgehoben die formale Loschung dieser beiden Vertrage vor Das war insoweit unschadlich als die bestehenden Gemeinschaftsvertrage bereits die Anderungen des Abkommens von 1957 und des Fusionsvertrages 1965 ubernommen hatten Vertrag von Lissabon 2007 Mit dem 2007 beschlossenen und am 1 Dezember 2009 in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon wurde die Europaische Gemeinschaft mit der Europaischen Union verschmolzen Der EG Vertrag wurde in Vertrag uber die Arbeitsweise der Europaischen Union umbenannt Von den drei Gemeinschaften blieb damit nur die Euratom ubrig die gem Art 106a EAG V mit der EU institutionell verbunden ist Die EAG Vorschriften fur die Organe der Gemeinschaft bestehend aus Das Europaische Parlament Art 107 bis 114 Der Rat Art 115 bis 123 und Die Kommission Art 122 133 mit Ausnahme der Art 134 135 EAGV und Der Gerichtshof Art 136 143 mit Ausnahme der Art 144 145 und 157 sind aufgehoben Es bestehen nur noch eigenstandige institutionelle Regelungen fur den Gerichtshof der Europaischen Union siehe Protokoll uber die Satzung des Gerichtshof der Europaischen Union ABl EU 2010 C 84 76 ff Der Ausdruck Europaische Gemeinschaften trifft auf die gegenwartige Struktur der EU nicht zu er ist daher nicht mehr zeitgemass ZeitleisteUnterz In Kraft Vertrag 1948 1948 Brusseler Pakt 1951 1952 Paris 1954 1955 Pariser Vertrage 1957 1958 Rom 1965 1967 Fusions vertrag 1986 1987 Einheitliche Europaische Akte 1992 1993 Maastricht 1997 1999 Amsterdam 2001 2003 Nizza 2007 2009 LissabonEuropaische Gemeinschaften Drei Saulen der Europaischen UnionEuropaische Atomgemeinschaft Euratom Europaische Gemeinschaft fur Kohle und Stahl EGKS Vertrag 2002 ausgelaufen Europaische Union EU Europaische Wirtschaftsgemeinschaft EWG Europaische Gemeinschaft EG Justiz und Inneres JI Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen PJZS Europaische Politische Zusammenarbeit EPZ Gemeinsame Aussen und Sicherheitspolitik GASP Westunion WU Westeuropaische Union WEU aufgelost zum 1 Juli 2011EinzelnachweiseBGBl 1957 II 1156 BGBl 1965 II 1454 Fusionsvertrag In bpb de 2013 abgerufen am 24 Oktober 2017 Der F wurde am 8 4 1965 unterzeichnet und trat am 1 7 1967 in Kraft Vgl Art 32 Abs 1 Wahrig Deutsches Worterbuch Ausgabe 1986 unveranderte Auflage 1991 Bertelsmann Lexikon Verlag Gutersloh Munchen European Community Encyclopaedia Britannica abgerufen am 30 Januar 2009 The term also commonly refers to the European Communities which comprise University of Exeter Introduction to EU Publications In Guide to European Union Publications at the EDC Archiviert vom Original am 24 September 2007 abgerufen am 16 Marz 2025 englisch The European Community originally consisted of three separate Communities founded by treaty Derek Urwin University of Aberdeen Glossary of The European Union and European Communities Abgerufen am 30 Januar 2009 European Community EC The often used singular of the European Communities Siehe Art 1 Nr 11 VvA BGBl 2001 II 1693 aktuell Protokoll Nr 36 zu EUV AEUV Art 106 Abs 1 EAG V Artikel 7 die Artikel 13 bis 19 Artikel 48 Absatze 2 bis 5 und die Artikel 49 und 50 des Vertrags uber die Europaische Union Artikel 15 die Artikel 223 bis 236 die Artikel 237 bis 244 Artikel 245 die Artikel 246 bis 270 die Artikel 272 273 und 274 die Artikel 277 bis 281 die Artikel 285 bis 304 die Artikel 310 bis 320 die Artikel 322 bis 325 und die Artikel 336 342 und 344 des Vertrags uber die Arbeitsweise der Europaischen Union sowie das Protokoll uber die Ubergangsbestimmungen gelten auch fur diesen Vertrag Normdaten Korperschaft GND 35439 9 GND Explorer lobid OGND AKS NDL 00297324 VIAF 130769480

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