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Fränkisches Reich

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Das Fränkische Reich oder Frankenreich, das vom 5. bis ins 9. Jahrhundert bestand und sich im Wesentlichen aus dem römischen Gallien und angrenzenden rechtsrheinisch-germanischen Siedlungsgebieten gebildet hatte, war der bedeutendste Nachfolgestaat des 476 untergegangenen Weströmischen Reiches und die historisch wichtigste Reichsbildung in Europa seit der Antike.

Das Reich der Franken entstand während der Völkerwanderungszeit. Nach dem Untergang des Weströmischen Reiches in der Spätantike stieg es im Frühmittelalter unter den Dynastien der Merowinger und der Karolinger in drei Jahrhunderten zu einer Großmacht auf, die weite Teile West-, Mittel- und Südeuropas beherrschte. Als Hausmeier der merowingischen Könige übten die Karolinger bereits seit dem späten 7. Jahrhundert die tatsächliche politische Macht aus, bevor sie im Jahr 751 selbst die Königswürde übernahmen. Den Höhepunkt seiner Macht und Ausdehnung erreichte das Frankenreich unter der Herrschaft Karls des Großen (768–814). Nachdem es im 9. Jahrhundert geteilt worden war, entwickelte sich aus der östlichen Reichshälfte das Heilige Römische Reich und aus der westlichen das spätere Königreich Frankreich. Der moderne Staat Frankreich ist nach dem Fränkischen Reich benannt.

Merowingisches Frankenreich

Seit dem 4. Jahrhundert siedelten auf dem Gebiet des Römischen Reiches germanische Gruppen als Foederaten. Bei ihnen handelte es sich um Krieger, die unter eigenen Anführern im Dienste der Kaiser kämpften und dafür Anspruch auf Versorgung durch den römischen Staat hatten. Am nordöstlichen Ende Galliens siedelten dabei die Franken, die als Franci in römischen Quellen das erste Mal in den 50er Jahren des 3. Jahrhunderts erwähnt werden und seit dem späten 4. Jahrhundert als foederati für die Verteidigung der Rheingrenze gegen Plünderer zuständig waren. Umstritten ist, wie und wann sich aus diesen meist germanischen Söldnern im Laufe der Zeit ein Volk mit eigener Identität ausbildete (siehe Ethnogenese).

Die Erstnennung des Stammes bzw. Verbandes der Salfranken findet sich beim römischen Historiker Ammianus Marcellinus, welcher vom Kampf des römischen Caesar (Unterkaisers) Julian gegen die Franken im Jahr 358 berichtete:

„Nach diesen Vorbereitungen wandte er sich zunächst gegen jene Franken, die man gewöhnlich als Salier bezeichnet; sie hatten sich vor längerer Zeit erfrecht, auf römischem Boden in Toxandrien ihren Wohnsitz zu nehmen.“

Nachdem Gallien spätestens seit dem Tod des machtbewussten Heermeisters Aëtius 454 der weströmischen Kontrolle mehr und mehr entglitten war, nutzten die Franken den Zusammenbruch des von Bürgerkriegen zerrütteten Weströmischen Reiches (um 476), um das entstandene Machtvakuum zu füllen und ihr Gebiet eigenmächtig zu vergrößern, ähnlich wie die Westgoten im Süden. Im Norden Galliens hatte sich ein römisches Restreich unter dem römischen Kommandeur Syagrius, dem Sohn des Heermeisters Aegidius, im Gebiet um Soissons halten können, welches vom Rest des Imperiums abgeschnitten war (seit 464, siehe auch Paulus). Mit den Gallo-Römern möglicherweise verbündet, eventuell aber auch in Konkurrenz zu ihnen stehend, war der salfränkische rex Childerich von Tournai.

486/87 besiegte Childerichs Sohn Chlodwig I. Syagrius, eroberte dessen Herrschaftsgebiet und übernahm das Kommando über die verbliebenen römischen Truppen. Dadurch verschob sich die Grenze des merowingischen Machtbereiches bis an die Loire. Chlodwig, der vorher nur einer von mehreren fränkischen warlords war, nutzte danach die Chance, die übrigen Teilreiche zu beseitigen und ein germanisch-romanisches Reich zu gründen. Er beseitigte nacheinander unter anderem den rex Sigibert von Köln sowie Ragnachar und führte 496/506 erfolgreiche Kriege gegen die Alamannen. 507 schlug Chlodwig die Westgoten in der Schlacht von Vouillé (oder bei Voulon), nach der er sie fast ganz aus Gallien verdrängte.

Der Besitz jener römischen Grundherren, die während der fränkischen Eroberungskriege getötet oder vertrieben wurden, gelangte in den Besitz des Herrschers. Dadurch finanzierte Chlodwig seine weiteren Feldzüge und stärkte seine Macht. Er wurde nach und nach größter Grundbesitzer. Durch Landschenkungen brachte er andere Adlige in direkte Abhängigkeit, woraus sich nach Ansicht der älteren Forschung vielleicht das Lehnswesen entwickelte – eine heute allerdings sehr umstrittene Hypothese. Im Laufe der Zeit verwandelte sich die Stellung des fränkischen rex immer mehr in die eines regelrechten Königs.

Chlodwig, dem es um die Versorgung seiner Krieger gehen musste, übernahm, soweit möglich, den funktionsfähigen spätantiken römischen Verwaltungs- und Finanzapparat (dessen Kern vor allem im Süden die civitates waren). Dabei spielte die Macht der örtlichen Bischöfe, die oft Verwaltungsaufgaben in den civitates übernommen hatten, eine wichtige Rolle, so dass sich die Kirche zu einer weiteren Machtstütze des Herrschers entwickeln sollte, dem es gelang, die Bischöfe weitgehend unter seine Kontrolle zu bringen. Angeblich unter dem Einfluss der Burgunderin Chrodechild trat Chlodwig, der zuvor entweder Heide oder Arianer gewesen war, zum katholischen Christentum über. Mit seiner Taufe (vielleicht 496/98 oder 508; das Datum ist umstritten) sicherte er sich die Unterstützung durch die römischen Christen und bereitete so einem Miteinander von fränkischen Kriegern und gallorömischer Zivilbevölkerung den Weg. Um die Mitte des 6. Jahrhunderts ging dann die spätantike Übergangszeit in Gallien vorüber, das Frühmittelalter nahm langsam Gestalt an. Die lokalen Autoritäten (Grafen und Bischöfe) waren dazu bestimmt, Chlodwigs Anordnungen durchzusetzen. Daneben setzte Chlodwig 511 auf dem ersten fränkischen Reichskonzil einen maßgeblichen Einfluss fränkischer Könige auf die Bischofsinvestitur durch und versuchte, eine einheitliche kirchliche Gesetzgebung für das Frankenreich zu schaffen. Im frühen 6. Jahrhundert (nach 507) entstand mit der Lex Salica eine Sammlung des Rechts der Franken, das von der modernen Forschung allerdings nicht mehr auf altes germanisches Stammesrecht, sondern auf spätrömisches Soldatenrecht zurückgeführt wird.

Aufstieg der Arnulfinger und Pippiniden

Nach dem Tode Chlodwigs (511) wurde die Herrschaft nach dem Vorbild des spätrömischen Kaisertums (und nicht etwa, wie man früher glaubte, aufgrund germanischer Tradition) unter seinen vier Söhnen aufgeteilt. Allerdings konnte die formal nie aufgehobene Reichseinheit durch Chlodwigs Nachfolger immer wieder hergestellt werden (wobei vor allem Theudebert I. von Bedeutung ist, der eine expansive Politik in Italien betrieb). Tatsächlich gelang es von 558 bis 561 Chlothar I. die Einheit wiederherzustellen, er vererbte das Reich aber wiederum an seine vier zu diesem Zeitpunkt noch lebenden Söhne. Ab spätestens 623 begann im östlichen Reichsteil, der nun als Austrasien bezeichnet wurde, eine Emanzipationsbewegung des Adels, die von Chlothar II. einen eigenen Unterkönig in Person seines Sohnes Dagobert I. verlangte. Dieser wurde der letzte bedeutende Merowingerkönig. Die wahre Macht lag aber fortan beim Hausmeier Aegas und der Witwe Dagoberts.

Die Hausmeier strebten nun auch nach der gesamten Macht im Reich. Ob die Merowingerkönige nach Dagobert allerdings durchgängig wirklich so schwach waren, wie es die späteren pro-karolingischen Quellen schildern, ist nicht eindeutig. In jüngerer Zeit äußern Historiker wie Ian N. Wood, Bernhard Jussen oder Johannes Fried zumindest vermehrt Zweifel an der Zuverlässigkeit der diesbezüglich parteiischen Berichte aus der Karolingerzeit.

Ein Intermezzo brachten die Jahre 657–662, in denen der Sohn des Hausmeiers Grimoald, der unter dem Namen Childebertus adoptivus in die Geschichte einging, von dem Merowinger Sigibert III. adoptiert wurde und in diesen Jahren auf dem Thron saß. In der Schlacht bei Tertry (687) schließlich besiegte der austrasische Hausmeier Pippin II. den rechtmäßigen Herrscher des fränkischen Gesamtreiches und schuf so die Voraussetzung für den weiteren Aufstieg der Arnulfinger und Pippiniden und später den der Karolinger. Pippin wagte es aber nach dem im Endeffekt missglückten „Staatsstreich“ Grimoalds noch nicht, sich selbst zum König zu erheben, weil das dynastische Denken zu stark ausgeprägt war, das in spätantiker Tradition nur einer einzigen Familie das Recht auf die Herrschaft zusprach.

714, nach dem Tode Pippins, entbrannten Machtkämpfe, in denen sich 719 sein unehelicher Sohn Karl Martell durchsetzte. Der für seine Härte und sein Durchsetzungsvermögen bekannte Karl stand vor schwierigen innen- und außenpolitischen Problemen. Immer wieder versuchten einige Führer der alten Reichsadelsgeschlechter im Frankenreich, sich gegen seine Herrschaft aufzulehnen. Einen Wendepunkt stellte das Jahr 732 dar. In der Schlacht bei Tours und Poitiers besiegte Karl, gemeinsam mit seinem ehemaligen Feind Eudo von Aquitanien und unterstützt von den Langobarden, die muslimischen Araber. Hierfür wurde er als Retter des Abendlandes gefeiert. Auch die Kämpfe gegen Friesen, Sachsen, Bajuwaren und Alamannen festigten seine Herrschaft. Daneben unterstützte er die Missionsarbeit des Bischofs Bonifatius in diesen Gebieten. Ab 737 herrschte er nach dem Tode des merowingischen Königs Theuderich IV. allein über das Frankenreich, wie schon sein Vater ohne Königstitel. Nach fränkischer Tradition teilte Karl Martell das Reich kurz vor seinem Tode unter seinen Söhnen Karlmann und Pippin III. auf.

Frankenreich unter den Karolingern

Pippin III. wurde Alleinherrscher, nachdem sein Bruder Karlmann ins Kloster gegangen war. 751 setzte er nach Absprache mit Papst Zacharias den letzten merowingischen König, Childerich III., ab und ließ sich dann nach alttestamentlichem Vorbild zum König salben. Drei Jahre später salbte ihn Papst Stephan II. ein zweites Mal. Im Vertrag von Quierzy (754) versprach Pippin, das ehemalige oströmische Exarchat von Ravenna dem Papst als weltliche Herrschaft zu übertragen (Pippinische Schenkung); im Gegenzug legitimierte der Papst die Karolinger als Könige des Frankenreichs. Schon 755 ereilte den fränkischen König die Bitte, dem Vertrag nachzukommen. Bis zu seinem Tode führte Pippin zwei erfolgreiche Feldzüge gegen die Langobarden und schenkte dem Papst die eroberten Gebiete. Pippin III. gilt so als Begründer des Kirchenstaates. Bei seinem Tode 768 hinterließ er seinen Söhnen Karl und Karlmann ein Reich, das politisch wie wirtschaftlich im Aufbau begriffen war.

Kurze Zeit später (771) starb Karlmann, und Karl der Große wurde dadurch Alleinherrscher. Durch den von seinem Vater geschlossenen Vertrag mit dem Papst war Karl diesem verpflichtet. Da die Langobarden die Schenkungen Pippins nicht anerkannten, führte Karl weiter gegen sie Krieg und eroberte ihr Reich im Jahre 774. Neben den Langobardenfeldzügen schritt die Missionierung im Osten voran. Besonders die Kriege gegen die Sachsen bestimmten die Politik Karls bis 785, als sich Widukind schließlich dem fränkischen König unterwarf. Die Sachsenkriege dauerten noch bis 804 fort (letzter Feldzug der Franken nach Nordelbien). 811 wurde die Eider als Grenze zwischen dem fränkischen und dem dänischen Reich festgelegt; damit war die Nordexpansion der Franken abgeschlossen.

Die zahlreichen Kriege bewirkten eine fortschreitende Feudalisierung, eine Stärkung der Reichen und einen Anstieg der feudalabhängigen Bauern. Im Ergebnis dieser Entwicklung wuchsen Besitz und Macht der Lehnsherren, insbesondere des Königs (und späteren Kaisers) und der Herzöge. Auch die Kirche konnte ihre Macht festigen. Karl konsolidierte die Staatsmacht nach außen durch die Errichtung von Grenzmarken. Diese waren Bollwerke für die Reichsverteidigung und Aufmarschgebiete für Angriffskriege. Zur Verwaltung setzte er Markgrafen ein, die mit besonderen Rechten ausgestattet waren, da die Marken nicht direkt Teil des Reiches waren und somit auch außerhalb der Reichsverfassung standen. In den Marken wurden Burgen errichtet und eine wehrhafte Bauernbevölkerung angesiedelt. Besonders wichtig waren hierbei die Marken im Osten des Reiches, die Awarenmark (siehe auch Marcha Orientalis) und die Mark Karantanien, aus denen später Österreich hervorging (siehe auch Ostarrîchi).

Zur Festigung seiner Herrschaft nach innen zentralisierte Karl die Königsherrschaft um 793 durch eine Verwaltungsreform. Die Königsherrschaft gründete sich auf den königlichen Hof, das Pfalzgericht und die Kanzlei. Im Reich verwalteten Grafen die Königsgüter (Pfalzen). Pfalz- und Markgrafen wurden durch Königsboten (missi dominici) kontrolliert und sprachen königliches Recht. Aachen wurde unter Karl zur Kaiserpfalz und zum Zentrum des Frankenreiches.

Den Höhepunkt seiner Macht erreichte Karl am 25. Dezember 800 mit der Krönung zum römischen Kaiser. Damit war das Frankenreich – neben dem Byzantinischen Kaiserreich und dem Kalifat der Abbasiden – nun endgültig eine anerkannte Großmacht.

Niedergang des Frankenreichs

Nach 46-jähriger Herrschaft starb Karl 814 in Aachen. Ihm folgte sein Sohn Ludwig der Fromme auf den Kaiserthron. Dieser versuchte entgegen der fränkischen Tradition, welche die Aufteilung des Erbes vorsah und wie es auch Karl der Große in der Divisio Regnorum von 806 bestimmt hatte, die Reichseinheit zu wahren und erließ 817 ein Reichsteilungs- oder besser Reichseinheitsgesetz (Ordinatio imperii). Schließlich galt auch die Kaiserwürde als unteilbar. Deswegen bestimmte Ludwig seinen Sohn Lothar zum Mitkaiser. Das Gesetz sah vor, dass immer der älteste Sohn des Kaisers den Titel des römischen Kaisers erben sollte. Ludwig entschied sich für den Reichseinheitsgedanken, wenn auch unter kirchlichem Einfluss, der die Einheit des Reiches als Pendant zur Einheit der Kirche sah. Daher spielten die Bischöfe auch eine besondere politische Rolle: Sie stellten sich gegen die Söhne des Kaisers, die für die Aufteilung des Reiches waren. Seit 829 führten diese Spannungen zu militärischen Auseinandersetzungen zwischen dem Kaiser und seinen Söhnen.

Als Ludwig 840 starb, wurde Lothar I. zwar Kaiser, doch einigten sich die Söhne 843 im Vertrag von Verdun, das Frankenreich aufzuteilen. Später wurde das Reich durch die Prümer Teilung (855) und die Verträge von Meerssen (870) und Ribemont (880) weiter aufgeteilt. Die Reichseinheit wurde, außer kurzzeitig unter Karl III. (885–887), nicht wiederhergestellt. Die einzelnen Teile entwickelten unterschiedliche Sitten, Bräuche, Sprachen und wurden so zu eigenständigen Staaten. Einige Zeit darauf sprach man von einem West- und Ostfränkischen Reich, bis dieser Hinweis auf die gemeinsame Herkunft ein Jahrhundert später verschwand. Vom alten Frankenreich sollte nur der westliche Teil den Namen „Frankreich“ übernehmen. Das aus dem Ostfrankenreich entstehende Heilige Römische Reich, aus dem später Deutschland hervorging, führte die Tradition des römischen Kaisertums fort. Ein Herzogtum Franken konnte sich dort im Frühmittelalter nicht durchsetzen und wurde aufgeteilt. Jedoch hat der fränkische Name in der Region Franken, die jeweils einen kleinen oder größeren Teil der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen und Hessen ausmacht, bis in die moderne Zeit überlebt, ebenso wie der Gebrauch des Wortes „Franken“ in einigen Dialektgruppen: Niederfränkisch, Mittelfränkisch, Rheinfränkisch, Südfränkisch und Ostfränkisch.

Divisio Regnorum (806)

→ Hauptartikel: Divisio Regnorum

Das Testament Karls des Großen sah die Aufteilung unter seinen Söhnen Pippin, Ludwig dem Frommen und Karl dem Jüngeren vor. Da jedoch Pippin und Karl der Jüngere bereits 810 bzw. 811 und damit vor ihrem Vater verstarben, wurde dieser Plan aufgegeben und Ludwig stattdessen 813 zum Mitkaiser erhoben, der so nun nach dem Tod seines Vaters 814 im Besitz aller kaiserlichen Rechte seine Nachfolge antreten konnte.

Vertrag von Verdun (843)

Die Aufteilung des Fränkischen Reichs ging auf den teils kriegerischen Erbfolgestreit zurück, den Kaiser Ludwig I., der Fromme, mit seinen Söhnen führte. Nach einer Palastrevolution und Gefangennahme wurde Kaiser Ludwig I. Anfang der 830er Jahre von seinen Söhnen entmachtet. Ab 831/832 verselbständigten die Söhne zunehmend ihre Herrschaftsbereiche im Reichsverband und beließen ihren Vater in der Funktion eines Titularkaisers. Drei Jahre nach dem Tod ihres Vaters leiteten Kaiser Lothar I., König Karl der Kahle und König Ludwig der Deutsche 843 im Vertrag von Verdun die Teilung und damit das Ende des Fränkischen Reiches ein; die Reichseinheit war nicht mehr zu gewährleisten und endete faktisch mit dem Vertrag von Verdun.

Durch die Teilung entstanden drei neue Reiche:

  • das Westfrankenreich Karls des Kahlen, Ursprung des späteren Frankreich
  • das Ostfrankenreich Ludwigs des Deutschen, Ursprung des späteren Heiligen Römischen Reiches (Deutscher Nation)
  • das Lotharii Regnum („Mittelreich“) Lothars I., Ursprung des späteren Königreichs Burgund und Herzogtums Lothringen

Prümer Teilung (855)

855 veranlasste Lothar I. in der Prümer Teilung die Aufteilung des Mittelreiches unter seinen Söhnen.

Vertrag von Meerssen (870)

Nach dem Tod der Söhne Lothars I. wurde das einstige Mittelreich unter Karl dem Kahlen und Ludwig dem Deutschen im Vertrag von Meerssen aufgeteilt.

Vertrag von Ribemont (880)

Nach vergeblichen Versuchen Karls des Kahlen, das ganze Mittelreich zu erobern (→ Schlacht bei Andernach, 876), erhielt der ostfränkische König Ludwig III. durch den Vertrag von Ribemont die Westhälfte Lotharingiens. Damit war die Aufteilung des Frankenreiches vorläufig abgeschlossen, die Grenze zwischen dem West- und Ostteil blieb das ganze Mittelalter über nahezu unverändert.

Nach dem Tod der Könige Ludwig III. (882) und Karlmann (884) wurde der ostfränkische König Karl III. bis 888 noch letzter Kaiser des Gesamtreiches (außer Niederburgund).

Lebensart im Frankenreich

Bevölkerung

Im Frankenreich war der Großteil der Bevölkerung Bauern oder bäuerliches Gesinde. In vielen Gegenden gab es keine Städte, da Gallien bereits in der Antike zu den weniger stark urbanisierten Teilen des Imperium Romanum gezählt hatte. Vor allem im Süden bestanden aber verkleinerte römische Anlagen fort, die als Verwaltungsmittelpunkte von Civitates unter Bischöfen oder comites („Grafen“) weiter existierten. Im Süden des Frankenreichs stellten die Gallorömer die große Mehrheit der Bevölkerung, weshalb sich die germanischen Dialekte der fränkischen Kriegerschicht hier nie durchsetzten. Im Norden setzten sich hingegen fränkische Sprache und Lebensweise stärker durch. Hier war das Leben insgesamt primitiver als im Süden. Über dem niederen Volk befand sich eine dünne Schicht von Adligen, in der damaligen Zeit meist „die Großen“ genannt.

Die materielle Kultur war nach dem Zerfall der antiken Strukturen nun erheblich einfacher als in römischer Zeit, und anders als in der Kaiserzeit konnte nun auch nur noch ein Bruchteil der Menschen lesen und schreiben. Der Großteil der Menschen verbrachte sein ganzes Leben in demselben Dorf. Täglich wurde von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gearbeitet, außer am Sonntag und an kirchlichen Festtagen, die jedoch viel häufiger waren als heutzutage und knapp ein Drittel des Jahres ausmachten. War man alt genug, heiratete man und bekam beinahe jährlich ein Kind; die meisten Kinder starben jung. Allgemein war die Lebenserwartung wesentlich niedriger als heute, mit 50 Jahren galt eine Bäuerin oder ein Bauer als Greis. Die meisten Menschen kannten außer ihrem Dorf nur den Weg zur nächsten Kirche und umliegende Ortschaften. Vom Geschehen in größerer Entfernung nahm der Großteil keine Notiz. Ein zusätzliches Hindernis war das Fehlen von befestigten Straßen außer denjenigen, die von den Römern angelegt worden waren. Arbeiten auf dem Land wurden von den Bauern in der gleichen Weise verrichtet, wie es einst ihre Väter vor ihnen taten.

Genaue Zahlen über die damalige Bevölkerung sind nicht bekannt, so dass die Historiker auf Schätzungen angewiesen sind. Diese ergaben eine ungefähre Anzahl von 2 Millionen Einwohnern im nördlichen, „deutsch“-sprachigen Teil des Frankenreichs. Für das gesamte Reich nimmt man eine durchschnittliche Bevölkerungsdichte von etwa acht Einwohnern pro Quadratkilometer an, für die fränkischen Sprachgebiete hingegen nur eine durchschnittliche Anzahl von vier bis fünf Einwohnern je Quadratkilometer.

Landwirtschaft

Entstehung der Grundherrschaft

Die Krieger des fränkischen rex übernahmen nach dem Kollaps des weströmischen Reiches vielfach die Herrenhöfe gallorömischer Vorgänger, während andere Latifundien nicht den Besitzer wechselten. Wie die anschließende Transformation der spätrömischen Wirtschaft und Gesellschaft genau ablief, ist unklar; der Prozess war jedenfalls weitaus komplexer, als es die Forschung lange annahm. Details kennt man erst für die karolingische Zeit: Die Knechte und Mägde, die neben dem Herrenhof wohnten, kümmerten sich nun um das Land des Herren. Sie bekamen kein Geld, aber dafür Verpflegung und Unterkunft. Die Handwerker unter ihnen stellten die Kleidung und Waffen her und pflegten diese. Die Ärmeren wurden zu Heeresdienst gezwungen. Die anderen, die Abgaben leisten konnten, wurden nach Hause entlassen.

Die Bauern als der vorherrschende Teil der Landbevölkerung im Mittelalter wurden genau nach ihrem Rechtsstatus unterschieden. Es gab Freie, und Unfreie, später wurde noch zwischen Leibeigenen und Hörigen unterschieden. Auch die Adligen waren anfangs nur Großbauern mit besonders umfangreichem Besitz an Land, Allod genannt, und an Menschen. Über diese Angehörigen seines Hauses übte der Adlige ein weitreichendes Herrenrecht aus. Zum Haus zählten dabei in weiterem Sinne auch abhängige Familien. Eine ähnliche Stellung nahmen zuvor in der spätrömischen Gesellschaft die Großgrundbesitzer ein, denen ein umfangreicher Besitz an Latifundien gehörte, in dessen Zentrum ein luxuriöser Herrenhof stand, der von zahlreichen abhängigen Bauern bewirtschaftet wurde. Daneben gehörten noch Handwerker zu dessen Besitz, so dass man nahezu von Selbstversorgung ausgehen kann. Diese Bauern waren an ihr Stück Land gebunden und durften nicht wegziehen, um sich an einem anderen Ort einen anderen Herren oder gar einen anderen Beruf zu suchen. Aus diesen beiden Wurzeln entstand in einer langen Entwicklung die neue Gesellschaftsordnung der heutzutage so genannten Grundherrschaft im Frankenreich.

Die Grundherrschaft setzte sich im ganzen Reich durch. Sie breitete sich rasch auch in den Gebieten aus, die erst um 800 in fränkischen Besitz gelangten. Grundherren waren Adlige, Klöster, Bischöfe und der König, der damals der größte Grundeigentümer war. Die Bauern, die unter eine solche Herrschaft fielen, wirtschafteten den größten Teil der Zeit nicht selbstständig, sondern mussten gleichzeitig auf den Feldern des Eigentümers mithelfen. Die Grundherrschaft wurde zum „Grundbaustein“ des damaligen Gesellschaftsbaus und spätestens in karolingischer Zeit zum üblichen landwirtschaftlichen Betrieb, ähnlich wie heute der Bauernhof der übliche landwirtschaftliche Betrieb ist.

Grundherren

Die Grundherren waren in karolingischer Zeit alle Adligen (Bischöfe, Äbte). Der hörige Bauer des Mittelalters durfte ohne die Erlaubnis seines Grundherren nicht aus der Grundherrschaft ausscheiden. Die Hörigen mussten Dienste für ihren Herrn verrichten und ihm dabei regelmäßig Abgaben zahlen, meist in Form von Anteilen an der Ernte. Aber auch der Eigentümer hatte Pflichten, die es zu erfüllen galt. Er musste seinem Untergebenen „Schutz und Schirm“ bieten, das heißt ihn schützen und unterstützen, beispielsweise bei Krankheiten, einem Brand oder einer starken Missernte. Er musste ihn sowohl vor Angreifern verteidigen, als auch in seinem Namen Rache üben, falls er umgebracht werden sollte. Innerhalb seiner eigenen Grundherrschaft war er der Hüter des Friedens, so sprang er auch bei Streitereien als Vermittler und Richter ein und konnte im Streitfall den Friedensbrecher bestrafen.

Die Grundherrschaft gliederte sich dabei in verschiedene Bereiche. Es gab je nach Größe des Hofes eine Kirche, verschiedene Werkstätten (Lederwerkstatt, Schmiede, Wagnerei, Schneiderei, Tuchfärberei, Schuhmacher), eine Brauerei, eine Mühle und eine Kelterei. Dazu gab es natürlich eine Vielzahl von Feldern, von denen der Großteil den Hörigen zur Verfügung gestellt wurde. Ein Teil der Felder war jedoch noch im Besitz des Grundherrn. Und so gehörte es neben den Abgaben ebenfalls zu den Aufgaben der Bauern, täglich eine bestimmte Zeit auf diesen Feldern zu arbeiten, bevor sie sich um die Bestellung ihrer eigenen Flächen kümmern konnten.

Neben den Hörigen gab es auch das so genannte Gesinde. Mit diesem Begriff bezeichnet man die Knechte und Mägde des Grundherrn, deren einzige Aufgabe darin bestand, auf den Feldern ihres Eigentümers Frondienst zu leisten. Sie wohnten zumeist im Fronhof oder unmittelbar daneben.

Bauern

Neben den zahlenmäßig größten Schichten der Bevölkerung, dem hörigen Bauern und dem grundherrlichen Gesinde, gab es im Frankenreich noch zwei weitere bäuerliche Schichten: die Zinsbauern und die Königsfreien. Bei den Zinsbauern handelt es sich um solche Landwirte, die keiner Arbeit auf dem Fronhof oder dem Herrenacker verpflichtet waren, dem Grundherren jedoch eine bestimmte Abgabe zahlten, damit dieser sie vor allfälligen Gefahren schützt. Im Laufe der Zeit wurden sie den Hörigen langsam angepasst und gegen Ende des Frankenreichs (etwa um 900) unterschieden sie sich praktisch nicht mehr von ihnen.

Die Königsbauern waren Bauern, die außer dem König keinen Menschen über sich hatten. Meist gehörten sie dem fränkischen Stamm an. Sie waren zur Heerfolge verpflichtet, wenn der König seine Armee aufbot und dienten dort als Fußkrieger. Die Frankenkönige hatten seit dem Einbrechen der Franken in Gallien die Königsbauern zumeist auf herrenloses Land gesetzt. Karl der Große siedelte vor allem in Sachsen diese Bauern an, die er vermutlich aus den Hörigen der Königsgüter, über die er Grundherr war, hatte auswählen lassen. Sie sollten damit gleichzeitig die fränkische Herrschaft über Sachsen sichern.

Es kam nicht selten vor, dass Könige ein vormals an einen Königsfreien vergebenes Land wieder an eine neue Person verschenkten, beispielsweise als Landgeschenk an ein Kloster oder wenn sie einen Vasallen mit Grund ausstatten wollten. In diesem Fall wurde das Land mitsamt dem Königsfreien verschenkt. Dieser blieb zwar theoretisch gesehen ein freier Mann, war aber gleichzeitig seinem neuen Eigentümer untertan. Zuerst verlor er das Recht, von seinem Besitz wegzuziehen und wurde Schritt für Schritt zum Hörigen gemacht.

Es gab aber auch Fälle, in denen sich ein Königsfreier freiwillig einem Grundherren untertan machte. Dies konnte verschiedene Gründe haben: Verarmung und die Unfähigkeit, selber weiter zu wirtschaften, eine große Anzahl Schulden an einen Grundherren, die nicht mehr zurückgezahlt werden konnten oder weil er sich nicht mehr für das Heer aufbieten lassen wollte. Ohne dass es ein genaues Gesetz gab, bürgerte es sich mit der Zeit ein, dass hörige Bauern nicht mehr dazu verpflichtet waren, in Kriegen zu kämpfen.

Gegen Ende des Frühmittelalters wurde in den verschiedensten Gegenden Frankreichs und Deutschlands beschlossen, dass kein Landbewohner frei sein könne. Das heißt, jeder Bauer musste einen Grundherren über sich haben und gehörte damit entweder zum Gesinde eines Herrn oder zu dessen hörigen Bauern.

Klöster im Frankenreich

Im Laufe der Jahrhunderte nahm die Anzahl der Klöster im Reich stark zu. Seit dem ersten Karolingerkönig und seit Bischof Bonifatius nahmen mehr und mehr solcher Einrichtungen die 530 verfasste Regel des heiligen Benedikt an. Benedikt von Nursia hatte hiermit das Zusammenleben und Verhalten der Mönche in seinem Kloster auf dem Montecassino bei Neapel festgelegt. Es wurde in der darauf folgenden Zeit zur Mustereinrichtung für das gesamte europäische Klosterwesen.

Mönche und Nonnen wurden hauptsächlich jene, die sich von der restlichen Welt mit ihren Freunden oder Bindungen zurückziehen wollten, um ihr Leben in den Dienst Gottes zu stellen. Es gab jedoch noch weitere Beweggründe für einen Eintritt, so wurden Klosterbrüder und -schwestern wirtschaftlich hinreichend versorgt. Fünfmal am Tag und zweimal in der Nacht versammelten sich die Mönche in ihrer Kirche zu Gebeten und zum Psalmensingen. Bei den Mahlzeiten las immer abwechselnd ein Mönch seinen Brüdern aus den Schriften von Heiligen vor. Aufgrund der drei Gelübde, die Mönche bei ihrem Eintritt ablegen mussten, durften sie weder eine Ehe führen noch Kinder haben. Sie sollten mittellos sein und waren dem jeweiligen Abt zu Gehorsam verpflichtet. Dies alles sollte dazu dienen, dass ein Mönch sein Leben nur auf Gott ausrichten konnte.

Da Untätigkeit als eine Sünde galt, schrieb das Reglement vor, dass die Mönche mehrere Stunden pro Tag arbeiten und mehrere Stunden lesen sollten. Alles, was man zum Leben brauchte, wurde in der Klosteranlage hergestellt. Ein Teil der Mönche verrichtete seine Arbeit auf den Feldern, ein Teil seine im Klostergarten. Wieder andere verrichteten ihren Dienst als Abschreiber, indem sie Pergamentschreiben oder Bücher aus den Klosterbibliotheken kopierten. Neben vorwiegend christlichen Schriften wurden auch Bücher „weltlicher“ Autoren übernommen, beispielsweise die Schriften von Titus Livius, Caesar und Vergil. Ab dem 6. Jahrhundert entstanden zusätzlich zu den Mönchsklöstern auch Frauenklöster für Nonnen. Nonnen verrichteten keine Feldarbeit, arbeiteten jedoch oftmals im Garten.

Im Frankenreich wurden Klöster vielfältig mit Ländereien beschenkt und konnten sich auf diese Weise zu reichen Grundherren entwickeln. Die großen Klöster beschäftigten unter anderem auch Knechte, die als Handwerker in gewissen Werkstätten arbeiteten. Von Adligen wurden die Klöster nicht selten auch als Versorgungsstätten für ihre Söhne und Töchter verwendet, die sie nicht hatten verheiraten können. Hier konnten sie zwar kein adeliges Leben führen, allerdings ohne wirtschaftliche Not leben. Überdies waren die einem Kloster vorstehenden Äbte und Äbtissinnen in vielen Fällen von adeliger Herkunft.

Siehe auch: Kloster, Klosteralltag (Zisterzienser)

Stellung des Königs

Der König stand seit karolingischer Zeit nicht nur über den gewöhnlichen Bauern und den Adligen, sondern auch über den Äbten und Bischöfen in seinem Reich. Er war bei weitem der größte Grundherr im Land. In einer Vielzahl von Gebieten hatte er Adlige zu Grafen gemacht; mit diesem Titel führten sie dort die Aufsicht über die in der Nähe gelegenen Königsgüter und einzelne Fronhöfe, wirkten beim Heeresaufgebot mit und zogen die dem König zustehenden Abgaben aus dem Land (Grenz-, Schifffahrts- und Wegzölle, Münzenprägungs- und Marktabgaben) ein. In einigen seiner Gutshöfe ließ der König ab karolingischer Zeit größere, steinerne Gebäude errichten, die sogenannten Pfalzen (von lat. palatium, „Palast“). Alle Königsgüter hatten ihre Überschüsse an die nächstgelegene solche Einrichtung zu entrichten. Jeder Pfalz stand ein Pfalzgraf vor.

Der König hatte keine feste Hauptstadt, sondern zog mit seinem Hofgefolge von Pfalz zu Pfalz. Zum einen war sein Gefolge auf diese Weise leichter zu versorgen, zum anderen konnte er so Präsenz im Reich zeigen – da mit dem Ende des weströmischen Reiches auch die antike Infrastruktur und Verwaltung zerfallen waren, war dies unumgänglich, um Kontrolle auszuüben. Zum Gefolge zählten ein Kämmerer, dessen Aufgabe darin bestand, den Königsschatz und die Einkünfte des Königs zu verwalten, und der Marschall, der die berittenen Krieger der Königswache befehligte. Ein Geistlicher war ebenfalls anwesend und leitete die Kanzlei. Er las dem König die Briefe anderer Herrscher oder von Bischöfen vor, verfasste die Antwortschreiben und ließ durch die ihm unterstehenden Hofgeistlichen die Schenkungs- und andere königliche Urkunden verfassen. Der Herrscher selbst konnte nur in den wenigsten Fällen lesen und schreiben. Auch Karl der Große hatte dieses Problem: Anstelle seiner Unterschrift zeichnete er auf eine Urkunde oder ein Schreiben einen kleinen Strich und vervollständigte so sein Monogramm, um die Urkunde für gültig zu erklären.

Siehe auch

  • Liste der fränkischen Herrscher

Literatur

Allgemein

Monographien/Sammelbände

  • The New Cambridge Medieval History. Verschiedene Hrsg. Bd. 1–2. Cambridge 1995ff. (mit mehreren Beiträgen zum Frankenreich).
  • Bernhard Jussen: Die Franken. Geschichte, Gesellschaft, Kultur. Beck, München 2014, ISBN 978-3-406-66181-5.
  • Reinhard Schneider: Das Frankenreich (= Oldenbourg Grundriss der Geschichte. Band 5). 4., überarbeitete und erweiterte Auflage. Oldenbourg, München 2001, ISBN 3-486-49694-8.

Artikel in Fachlexika

  • Hans Hubert Anton, Josef Fleckenstein: Franken, Frankenreich – B. Allgemeine und politische Geschichte. Verfassungs- und Institutionengeschichte. In: Lexikon des Mittelalters. Bd. 4, 1989, Sp. 693–718.
  • Hans Hubert Anton: Franken – III. Historisches §§ 17–22. In: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde (RGA). 2. Auflage. Band 9, Walter de Gruyter, Berlin/New York 1995, ISBN 3-11-014642-8, S. 414–435.
  • Knut Schäferdiek: Franken. In: Theologische Realenzyklopädie. Bd. 11, 1983, S. 330–335.
  • Rudolf Schieffer: Fränkisches Reich. In: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, 2. Auflage Bd. 1, 2008, 1672–1685.
  • Rudolf Schieffer (Hrsg.): Beiträge zur Geschichte des Regnum Francorum. Referate beim Wissenschaftlichen Colloquium zum 75. Geburtstag von Eugen Ewig am 28. Mai 1988 (= Beihefte der Francia. Bd. 22). Thorbecke, Sigmaringen 1990, ISBN 3-7995-7322-4 (Online auf Perspectivia.net).

Zu den Merowingern

Monographien/Sammelbände

  • Michael Borgolte: Die Grafen Alemanniens in merowingischer und karolingischer Zeit. Eine Prosopographie (= Archäologie und Geschichte. Band 2). Thorbecke, Sigmaringen 1986, ISBN 3-7995-7351-8.
  • Eugen Ewig: Die Merowinger und das Frankenreich. 6., aktualisierte Auflage. Kohlhammer, Stuttgart 2012, ISBN 978-3-17-022160-4.
  • Eugen Ewig: Spätantikes und fränkisches Gallien. Gesammelte Schriften. 2 Bde. Artemis, München/Zürich 1976–79, ISBN 3-7608-4652-1.
  • Franz Irsigler: Untersuchungen zur Geschichte des frühfränkischen Adels. Röhrscheid, Bonn 1969, 1981, ISBN 3-7928-0420-4.
  • Patrick J. Geary: Die Merowinger. Europa vor Karl dem Großen. Beck, München 1996, 2004 (orig. Before France and Germany, 1988), ISBN 3-406-49426-9.
  • Mischa Meier, Steffen Patzold (Hrsg.): Chlodwigs Welt. Organisation von Herrschaft um 500. Steiner, Stuttgart 2014, ISBN 978-3-515-10853-9.
  • Laury Sarti: Perceiving War and the Military in Early Christian Gaul (ca. 400–700 A.D.) (= Brill’s Series on the Early Middle Ages, 22), Leiden/Boston 2013, ISBN 978-90-04-25618-7.
  • Sebastian Scholz: Die Merowinger. Kohlhammer, Stuttgart 2015, ISBN 978-3-17-022507-7.
  • Ian N. Wood: The Merovingian Kingdoms, 450–751. Longman, London 1994, 2000, ISBN 0-582-49372-2.
  • Dieter Geuenich (Hrsg.): Die Franken und die Alemannen bis zur „Schlacht bei Zülpich“ (496/497) (= Reallexikon der Germanischen Altertumskunde. Ergänzungsbd 19.). de Gruyter, Berlin u. a. 1998, ISBN 3-11-015826-4.

Artikel in Fachlexika

  • Hans Hubert Anton: Merowinger. In: Lexikon des Mittelalters. Bd. 6, 1993, Sp. 543–544.
  • Ian Wood: Merowingerzeit § 2. Historisches. In: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde, 2. Auflage Bd. 19, 2001, S. 587–593.

Zu den Karolingern

Monographien/Sammelbände

  • Jörg W. Busch: Die Herrschaften der Karolinger 714–911. Oldenbourg, München 2011, ISBN 978-3-486-55779-4.
  • Peter Classen: Karl der Große, das Papsttum und Byzanz. Schwann, Düsseldorf 1968, Thorbecke, Sigmaringen 1988, ISBN 3-7995-5709-1.
  • Dieter Hägermann: Karl der Große, Herrscher des Abendlandes. Propyläen-Verlag, Berlin 2000; List, München 2003, ISBN 3-548-60275-4.
  • Pierre Riché: Die Welt der Karolinger. Übersetzt und herausgegeben von Cornelia und Ulf Dirlmeier. Reclam, Stuttgart 1981, 1999 (ND), ISBN 3-15-010463-7.
  • Pierre Riché: Die Karolinger. Eine Familie formt Europa. Stuttgart 1987; ND 2003, ISBN 978-3-491-96096-1.
  • Rudolf Schieffer: Die Karolinger. 5., aktualisierte Auflage. Kohlhammer, Stuttgart 2014, ISBN 978-3-17-023383-6.
  • Heinhard Steiger: Die Ordnung der Welt. Eine Völkerrechtsgeschichte des karolingischen Zeitalters (741 bis 840). Böhlau, Köln u. a. 2010, ISBN 978-3-412-20418-1.
  • Gunter G. Wolf (Hrsg.): Zum Kaisertum Karls d. Gr.: Beiträge und Aufsätze. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1972, ISBN 3-534-04549-1.

Artikel in Fachlexika

  • Thomas Zotz, Karolinger. In: Lexikon des Mittelalters. Bd. 5, 1991, Sp. 1008–1014.
  • Rudolf Schieffer: Karl der Große § 1. Historisches; Karolinger und Karolingerzeit § 1. Karolinger. In: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde. 2. Auflage Bd. 16, 2000, S. 587–593.

Weblinks

Commons: Fränkisches Reich – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  • Reinhold Kaiser: Frankenreich. In: Historisches Lexikon der Schweiz.
  • Die Franken – Wegbereiter Europas. Ein geschichtlicher Hintergrund zur Ausstellung im Reiß-Museum Mannheim.
  • Rainer Leng: Die Entstehung des Frankenreichs (Youtube)

Anmerkungen

  1. Friedrich Prinz: Grundlagen deutscher Geschichte (4.–8. Jahrhundert). Gebhardt: Handbuch der Deutschen Geschichte, Band 1, 10. Auflage. Klett-Cotta, Stuttgart 2001, S. 286.
  2. Vgl. Alexander Demandt: Die Spätantike. 2. Auflage, München 2007, S. 50 f. Allgemein siehe Eugen Ewig: Die Franken und Rom (3.–5. Jahrhundert). Versuch einer Übersicht. In: Rheinische Vierteljahrsblätter 71, 2007, S. 1–42.
  3. Ammianus Marcellinus 17,8,3.
  4. Vgl. den Überblick bei Henning Börm: Westrom. Von Honorius bis Justinian. Stuttgart 2013.
  5. Vgl. Bernhard Jussen: Chlodwig und die Eigentümlichkeiten Galliens. Ein Warlord im rechten Augenblick. In: Mischa Meier (Hrsg.): Sie schufen Europa. Historische Portraits von Konstantin bis Karl dem Großen. München 2007, S. 141–155.
  6. Ulrich Knefelkamp: Das Mittelalter. Geschichte im Überblick. Paderborn 2002, S. 40.
  7. Vgl. Johannes Fried: Das Mittelalter. München 2008, S. 53.
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Veröffentlichungsdatum: 15 Jul 2025 / 06:18

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Das Frankische Reich oder Frankenreich das vom 5 bis ins 9 Jahrhundert bestand und sich im Wesentlichen aus dem romischen Gallien und angrenzenden rechtsrheinisch germanischen Siedlungsgebieten gebildet hatte war der bedeutendste Nachfolgestaat des 476 untergegangenen Westromischen Reiches und die historisch wichtigste Reichsbildung in Europa seit der Antike Das Reich der Franken entstand wahrend der Volkerwanderungszeit Nach dem Untergang des Westromischen Reiches in der Spatantike stieg es im Fruhmittelalter unter den Dynastien der Merowinger und der Karolinger in drei Jahrhunderten zu einer Grossmacht auf die weite Teile West Mittel und Sudeuropas beherrschte Als Hausmeier der merowingischen Konige ubten die Karolinger bereits seit dem spaten 7 Jahrhundert die tatsachliche politische Macht aus bevor sie im Jahr 751 selbst die Konigswurde ubernahmen Den Hohepunkt seiner Macht und Ausdehnung erreichte das Frankenreich unter der Herrschaft Karls des Grossen 768 814 Nachdem es im 9 Jahrhundert geteilt worden war entwickelte sich aus der ostlichen Reichshalfte das Heilige Romische Reich und aus der westlichen das spatere Konigreich Frankreich Der moderne Staat Frankreich ist nach dem Frankischen Reich benannt Die Expansion des Frankenreichs von 481 bis 814Merowingisches FrankenreichGallien im Jahr 481 kurz vor Chlodwigs Herrschaftsantritt sein Machtbereich umfasste anfangs nur einen Teil der frankischen Gebiete Seit dem 4 Jahrhundert siedelten auf dem Gebiet des Romischen Reiches germanische Gruppen als Foederaten Bei ihnen handelte es sich um Krieger die unter eigenen Anfuhrern im Dienste der Kaiser kampften und dafur Anspruch auf Versorgung durch den romischen Staat hatten Am nordostlichen Ende Galliens siedelten dabei die Franken die als Franci in romischen Quellen das erste Mal in den 50er Jahren des 3 Jahrhunderts erwahnt werden und seit dem spaten 4 Jahrhundert als foederati fur die Verteidigung der Rheingrenze gegen Plunderer zustandig waren Umstritten ist wie und wann sich aus diesen meist germanischen Soldnern im Laufe der Zeit ein Volk mit eigener Identitat ausbildete siehe Ethnogenese Die Erstnennung des Stammes bzw Verbandes der Salfranken findet sich beim romischen Historiker Ammianus Marcellinus welcher vom Kampf des romischen Caesar Unterkaisers Julian gegen die Franken im Jahr 358 berichtete Nach diesen Vorbereitungen wandte er sich zunachst gegen jene Franken die man gewohnlich als Salier bezeichnet sie hatten sich vor langerer Zeit erfrecht auf romischem Boden in Toxandrien ihren Wohnsitz zu nehmen Nachdem Gallien spatestens seit dem Tod des machtbewussten Heermeisters Aetius 454 der westromischen Kontrolle mehr und mehr entglitten war nutzten die Franken den Zusammenbruch des von Burgerkriegen zerrutteten Westromischen Reiches um 476 um das entstandene Machtvakuum zu fullen und ihr Gebiet eigenmachtig zu vergrossern ahnlich wie die Westgoten im Suden Im Norden Galliens hatte sich ein romisches Restreich unter dem romischen Kommandeur Syagrius dem Sohn des Heermeisters Aegidius im Gebiet um Soissons halten konnen welches vom Rest des Imperiums abgeschnitten war seit 464 siehe auch Paulus Mit den Gallo Romern moglicherweise verbundet eventuell aber auch in Konkurrenz zu ihnen stehend war der salfrankische rex Childerich von Tournai 486 87 besiegte Childerichs Sohn Chlodwig I Syagrius eroberte dessen Herrschaftsgebiet und ubernahm das Kommando uber die verbliebenen romischen Truppen Dadurch verschob sich die Grenze des merowingischen Machtbereiches bis an die Loire Chlodwig der vorher nur einer von mehreren frankischen warlords war nutzte danach die Chance die ubrigen Teilreiche zu beseitigen und ein germanisch romanisches Reich zu grunden Er beseitigte nacheinander unter anderem den rex Sigibert von Koln sowie Ragnachar und fuhrte 496 506 erfolgreiche Kriege gegen die Alamannen 507 schlug Chlodwig die Westgoten in der Schlacht von Vouille oder bei Voulon nach der er sie fast ganz aus Gallien verdrangte Der Besitz jener romischen Grundherren die wahrend der frankischen Eroberungskriege getotet oder vertrieben wurden gelangte in den Besitz des Herrschers Dadurch finanzierte Chlodwig seine weiteren Feldzuge und starkte seine Macht Er wurde nach und nach grosster Grundbesitzer Durch Landschenkungen brachte er andere Adlige in direkte Abhangigkeit woraus sich nach Ansicht der alteren Forschung vielleicht das Lehnswesen entwickelte eine heute allerdings sehr umstrittene Hypothese Im Laufe der Zeit verwandelte sich die Stellung des frankischen rex immer mehr in die eines regelrechten Konigs Chlodwig dem es um die Versorgung seiner Krieger gehen musste ubernahm soweit moglich den funktionsfahigen spatantiken romischen Verwaltungs und Finanzapparat dessen Kern vor allem im Suden die civitates waren Dabei spielte die Macht der ortlichen Bischofe die oft Verwaltungsaufgaben in den civitates ubernommen hatten eine wichtige Rolle so dass sich die Kirche zu einer weiteren Machtstutze des Herrschers entwickeln sollte dem es gelang die Bischofe weitgehend unter seine Kontrolle zu bringen Angeblich unter dem Einfluss der Burgunderin Chrodechild trat Chlodwig der zuvor entweder Heide oder Arianer gewesen war zum katholischen Christentum uber Mit seiner Taufe vielleicht 496 98 oder 508 das Datum ist umstritten sicherte er sich die Unterstutzung durch die romischen Christen und bereitete so einem Miteinander von frankischen Kriegern und galloromischer Zivilbevolkerung den Weg Um die Mitte des 6 Jahrhunderts ging dann die spatantike Ubergangszeit in Gallien voruber das Fruhmittelalter nahm langsam Gestalt an Die lokalen Autoritaten Grafen und Bischofe waren dazu bestimmt Chlodwigs Anordnungen durchzusetzen Daneben setzte Chlodwig 511 auf dem ersten frankischen Reichskonzil einen massgeblichen Einfluss frankischer Konige auf die Bischofsinvestitur durch und versuchte eine einheitliche kirchliche Gesetzgebung fur das Frankenreich zu schaffen Im fruhen 6 Jahrhundert nach 507 entstand mit der Lex Salica eine Sammlung des Rechts der Franken das von der modernen Forschung allerdings nicht mehr auf altes germanisches Stammesrecht sondern auf spatromisches Soldatenrecht zuruckgefuhrt wird Aufstieg der Arnulfinger und PippinidenWachsen und Vergehen des Frankischen Reiches Nach dem Tode Chlodwigs 511 wurde die Herrschaft nach dem Vorbild des spatromischen Kaisertums und nicht etwa wie man fruher glaubte aufgrund germanischer Tradition unter seinen vier Sohnen aufgeteilt Allerdings konnte die formal nie aufgehobene Reichseinheit durch Chlodwigs Nachfolger immer wieder hergestellt werden wobei vor allem Theudebert I von Bedeutung ist der eine expansive Politik in Italien betrieb Tatsachlich gelang es von 558 bis 561 Chlothar I die Einheit wiederherzustellen er vererbte das Reich aber wiederum an seine vier zu diesem Zeitpunkt noch lebenden Sohne Ab spatestens 623 begann im ostlichen Reichsteil der nun als Austrasien bezeichnet wurde eine Emanzipationsbewegung des Adels die von Chlothar II einen eigenen Unterkonig in Person seines Sohnes Dagobert I verlangte Dieser wurde der letzte bedeutende Merowingerkonig Die wahre Macht lag aber fortan beim Hausmeier Aegas und der Witwe Dagoberts Die Hausmeier strebten nun auch nach der gesamten Macht im Reich Ob die Merowingerkonige nach Dagobert allerdings durchgangig wirklich so schwach waren wie es die spateren pro karolingischen Quellen schildern ist nicht eindeutig In jungerer Zeit aussern Historiker wie Ian N Wood Bernhard Jussen oder Johannes Fried zumindest vermehrt Zweifel an der Zuverlassigkeit der diesbezuglich parteiischen Berichte aus der Karolingerzeit Ein Intermezzo brachten die Jahre 657 662 in denen der Sohn des Hausmeiers Grimoald der unter dem Namen Childebertus adoptivus in die Geschichte einging von dem Merowinger Sigibert III adoptiert wurde und in diesen Jahren auf dem Thron sass In der Schlacht bei Tertry 687 schliesslich besiegte der austrasische Hausmeier Pippin II den rechtmassigen Herrscher des frankischen Gesamtreiches und schuf so die Voraussetzung fur den weiteren Aufstieg der Arnulfinger und Pippiniden und spater den der Karolinger Pippin wagte es aber nach dem im Endeffekt missgluckten Staatsstreich Grimoalds noch nicht sich selbst zum Konig zu erheben weil das dynastische Denken zu stark ausgepragt war das in spatantiker Tradition nur einer einzigen Familie das Recht auf die Herrschaft zusprach 714 nach dem Tode Pippins entbrannten Machtkampfe in denen sich 719 sein unehelicher Sohn Karl Martell durchsetzte Der fur seine Harte und sein Durchsetzungsvermogen bekannte Karl stand vor schwierigen innen und aussenpolitischen Problemen Immer wieder versuchten einige Fuhrer der alten Reichsadelsgeschlechter im Frankenreich sich gegen seine Herrschaft aufzulehnen Einen Wendepunkt stellte das Jahr 732 dar In der Schlacht bei Tours und Poitiers besiegte Karl gemeinsam mit seinem ehemaligen Feind Eudo von Aquitanien und unterstutzt von den Langobarden die muslimischen Araber Hierfur wurde er als Retter des Abendlandes gefeiert Auch die Kampfe gegen Friesen Sachsen Bajuwaren und Alamannen festigten seine Herrschaft Daneben unterstutzte er die Missionsarbeit des Bischofs Bonifatius in diesen Gebieten Ab 737 herrschte er nach dem Tode des merowingischen Konigs Theuderich IV allein uber das Frankenreich wie schon sein Vater ohne Konigstitel Nach frankischer Tradition teilte Karl Martell das Reich kurz vor seinem Tode unter seinen Sohnen Karlmann und Pippin III auf Frankenreich unter den KarolingernPippin III wurde Alleinherrscher nachdem sein Bruder Karlmann ins Kloster gegangen war 751 setzte er nach Absprache mit Papst Zacharias den letzten merowingischen Konig Childerich III ab und liess sich dann nach alttestamentlichem Vorbild zum Konig salben Drei Jahre spater salbte ihn Papst Stephan II ein zweites Mal Im Vertrag von Quierzy 754 versprach Pippin das ehemalige ostromische Exarchat von Ravenna dem Papst als weltliche Herrschaft zu ubertragen Pippinische Schenkung im Gegenzug legitimierte der Papst die Karolinger als Konige des Frankenreichs Schon 755 ereilte den frankischen Konig die Bitte dem Vertrag nachzukommen Bis zu seinem Tode fuhrte Pippin zwei erfolgreiche Feldzuge gegen die Langobarden und schenkte dem Papst die eroberten Gebiete Pippin III gilt so als Begrunder des Kirchenstaates Bei seinem Tode 768 hinterliess er seinen Sohnen Karl und Karlmann ein Reich das politisch wie wirtschaftlich im Aufbau begriffen war Kurze Zeit spater 771 starb Karlmann und Karl der Grosse wurde dadurch Alleinherrscher Durch den von seinem Vater geschlossenen Vertrag mit dem Papst war Karl diesem verpflichtet Da die Langobarden die Schenkungen Pippins nicht anerkannten fuhrte Karl weiter gegen sie Krieg und eroberte ihr Reich im Jahre 774 Neben den Langobardenfeldzugen schritt die Missionierung im Osten voran Besonders die Kriege gegen die Sachsen bestimmten die Politik Karls bis 785 als sich Widukind schliesslich dem frankischen Konig unterwarf Die Sachsenkriege dauerten noch bis 804 fort letzter Feldzug der Franken nach Nordelbien 811 wurde die Eider als Grenze zwischen dem frankischen und dem danischen Reich festgelegt damit war die Nordexpansion der Franken abgeschlossen Die zahlreichen Kriege bewirkten eine fortschreitende Feudalisierung eine Starkung der Reichen und einen Anstieg der feudalabhangigen Bauern Im Ergebnis dieser Entwicklung wuchsen Besitz und Macht der Lehnsherren insbesondere des Konigs und spateren Kaisers und der Herzoge Auch die Kirche konnte ihre Macht festigen Karl konsolidierte die Staatsmacht nach aussen durch die Errichtung von Grenzmarken Diese waren Bollwerke fur die Reichsverteidigung und Aufmarschgebiete fur Angriffskriege Zur Verwaltung setzte er Markgrafen ein die mit besonderen Rechten ausgestattet waren da die Marken nicht direkt Teil des Reiches waren und somit auch ausserhalb der Reichsverfassung standen In den Marken wurden Burgen errichtet und eine wehrhafte Bauernbevolkerung angesiedelt Besonders wichtig waren hierbei die Marken im Osten des Reiches die Awarenmark siehe auch Marcha Orientalis und die Mark Karantanien aus denen spater Osterreich hervorging siehe auch Ostarrichi Zur Festigung seiner Herrschaft nach innen zentralisierte Karl die Konigsherrschaft um 793 durch eine Verwaltungsreform Die Konigsherrschaft grundete sich auf den koniglichen Hof das Pfalzgericht und die Kanzlei Im Reich verwalteten Grafen die Konigsguter Pfalzen Pfalz und Markgrafen wurden durch Konigsboten missi dominici kontrolliert und sprachen konigliches Recht Aachen wurde unter Karl zur Kaiserpfalz und zum Zentrum des Frankenreiches Den Hohepunkt seiner Macht erreichte Karl am 25 Dezember 800 mit der Kronung zum romischen Kaiser Damit war das Frankenreich neben dem Byzantinischen Kaiserreich und dem Kalifat der Abbasiden nun endgultig eine anerkannte Grossmacht Niedergang des FrankenreichsNach 46 jahriger Herrschaft starb Karl 814 in Aachen Ihm folgte sein Sohn Ludwig der Fromme auf den Kaiserthron Dieser versuchte entgegen der frankischen Tradition welche die Aufteilung des Erbes vorsah und wie es auch Karl der Grosse in der Divisio Regnorum von 806 bestimmt hatte die Reichseinheit zu wahren und erliess 817 ein Reichsteilungs oder besser Reichseinheitsgesetz Ordinatio imperii Schliesslich galt auch die Kaiserwurde als unteilbar Deswegen bestimmte Ludwig seinen Sohn Lothar zum Mitkaiser Das Gesetz sah vor dass immer der alteste Sohn des Kaisers den Titel des romischen Kaisers erben sollte Ludwig entschied sich fur den Reichseinheitsgedanken wenn auch unter kirchlichem Einfluss der die Einheit des Reiches als Pendant zur Einheit der Kirche sah Daher spielten die Bischofe auch eine besondere politische Rolle Sie stellten sich gegen die Sohne des Kaisers die fur die Aufteilung des Reiches waren Seit 829 fuhrten diese Spannungen zu militarischen Auseinandersetzungen zwischen dem Kaiser und seinen Sohnen Als Ludwig 840 starb wurde Lothar I zwar Kaiser doch einigten sich die Sohne 843 im Vertrag von Verdun das Frankenreich aufzuteilen Spater wurde das Reich durch die Prumer Teilung 855 und die Vertrage von Meerssen 870 und Ribemont 880 weiter aufgeteilt Die Reichseinheit wurde ausser kurzzeitig unter Karl III 885 887 nicht wiederhergestellt Die einzelnen Teile entwickelten unterschiedliche Sitten Brauche Sprachen und wurden so zu eigenstandigen Staaten Einige Zeit darauf sprach man von einem West und Ostfrankischen Reich bis dieser Hinweis auf die gemeinsame Herkunft ein Jahrhundert spater verschwand Vom alten Frankenreich sollte nur der westliche Teil den Namen Frankreich ubernehmen Das aus dem Ostfrankenreich entstehende Heilige Romische Reich aus dem spater Deutschland hervorging fuhrte die Tradition des romischen Kaisertums fort Ein Herzogtum Franken konnte sich dort im Fruhmittelalter nicht durchsetzen und wurde aufgeteilt Jedoch hat der frankische Name in der Region Franken die jeweils einen kleinen oder grosseren Teil der Lander Baden Wurttemberg Bayern Thuringen und Hessen ausmacht bis in die moderne Zeit uberlebt ebenso wie der Gebrauch des Wortes Franken in einigen Dialektgruppen Niederfrankisch Mittelfrankisch Rheinfrankisch Sudfrankisch und Ostfrankisch Divisio Regnorum 806 Hauptartikel Divisio Regnorum Das Testament Karls des Grossen sah die Aufteilung unter seinen Sohnen Pippin Ludwig dem Frommen und Karl dem Jungeren vor Da jedoch Pippin und Karl der Jungere bereits 810 bzw 811 und damit vor ihrem Vater verstarben wurde dieser Plan aufgegeben und Ludwig stattdessen 813 zum Mitkaiser erhoben der so nun nach dem Tod seines Vaters 814 im Besitz aller kaiserlichen Rechte seine Nachfolge antreten konnte Vertrag von Verdun 843 Die Gebietsaufteilung im Vertrag von Verdun 843 Die Aufteilung des Frankischen Reichs ging auf den teils kriegerischen Erbfolgestreit zuruck den Kaiser Ludwig I der Fromme mit seinen Sohnen fuhrte Nach einer Palastrevolution und Gefangennahme wurde Kaiser Ludwig I Anfang der 830er Jahre von seinen Sohnen entmachtet Ab 831 832 verselbstandigten die Sohne zunehmend ihre Herrschaftsbereiche im Reichsverband und beliessen ihren Vater in der Funktion eines Titularkaisers Drei Jahre nach dem Tod ihres Vaters leiteten Kaiser Lothar I Konig Karl der Kahle und Konig Ludwig der Deutsche 843 im Vertrag von Verdun die Teilung und damit das Ende des Frankischen Reiches ein die Reichseinheit war nicht mehr zu gewahrleisten und endete faktisch mit dem Vertrag von Verdun Durch die Teilung entstanden drei neue Reiche das Westfrankenreich Karls des Kahlen Ursprung des spateren Frankreich das Ostfrankenreich Ludwigs des Deutschen Ursprung des spateren Heiligen Romischen Reiches Deutscher Nation das Lotharii Regnum Mittelreich Lothars I Ursprung des spateren Konigreichs Burgund und Herzogtums LothringenPrumer Teilung 855 855 veranlasste Lothar I in der Prumer Teilung die Aufteilung des Mittelreiches unter seinen Sohnen Vertrag von Meerssen 870 Die Gebietsaufteilung im Vertrag von Meerssen 870 Nach dem Tod der Sohne Lothars I wurde das einstige Mittelreich unter Karl dem Kahlen und Ludwig dem Deutschen im Vertrag von Meerssen aufgeteilt Vertrag von Ribemont 880 Die Gebietsaufteilung im Vertrag von Verdun und Ribemont 879 880 Nach vergeblichen Versuchen Karls des Kahlen das ganze Mittelreich zu erobern Schlacht bei Andernach 876 erhielt der ostfrankische Konig Ludwig III durch den Vertrag von Ribemont die Westhalfte Lotharingiens Damit war die Aufteilung des Frankenreiches vorlaufig abgeschlossen die Grenze zwischen dem West und Ostteil blieb das ganze Mittelalter uber nahezu unverandert Nach dem Tod der Konige Ludwig III 882 und Karlmann 884 wurde der ostfrankische Konig Karl III bis 888 noch letzter Kaiser des Gesamtreiches ausser Niederburgund Lebensart im FrankenreichBevolkerung Im Frankenreich war der Grossteil der Bevolkerung Bauern oder bauerliches Gesinde In vielen Gegenden gab es keine Stadte da Gallien bereits in der Antike zu den weniger stark urbanisierten Teilen des Imperium Romanum gezahlt hatte Vor allem im Suden bestanden aber verkleinerte romische Anlagen fort die als Verwaltungsmittelpunkte von Civitates unter Bischofen oder comites Grafen weiter existierten Im Suden des Frankenreichs stellten die Galloromer die grosse Mehrheit der Bevolkerung weshalb sich die germanischen Dialekte der frankischen Kriegerschicht hier nie durchsetzten Im Norden setzten sich hingegen frankische Sprache und Lebensweise starker durch Hier war das Leben insgesamt primitiver als im Suden Uber dem niederen Volk befand sich eine dunne Schicht von Adligen in der damaligen Zeit meist die Grossen genannt Die materielle Kultur war nach dem Zerfall der antiken Strukturen nun erheblich einfacher als in romischer Zeit und anders als in der Kaiserzeit konnte nun auch nur noch ein Bruchteil der Menschen lesen und schreiben Der Grossteil der Menschen verbrachte sein ganzes Leben in demselben Dorf Taglich wurde von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gearbeitet ausser am Sonntag und an kirchlichen Festtagen die jedoch viel haufiger waren als heutzutage und knapp ein Drittel des Jahres ausmachten War man alt genug heiratete man und bekam beinahe jahrlich ein Kind die meisten Kinder starben jung Allgemein war die Lebenserwartung wesentlich niedriger als heute mit 50 Jahren galt eine Bauerin oder ein Bauer als Greis Die meisten Menschen kannten ausser ihrem Dorf nur den Weg zur nachsten Kirche und umliegende Ortschaften Vom Geschehen in grosserer Entfernung nahm der Grossteil keine Notiz Ein zusatzliches Hindernis war das Fehlen von befestigten Strassen ausser denjenigen die von den Romern angelegt worden waren Arbeiten auf dem Land wurden von den Bauern in der gleichen Weise verrichtet wie es einst ihre Vater vor ihnen taten Genaue Zahlen uber die damalige Bevolkerung sind nicht bekannt so dass die Historiker auf Schatzungen angewiesen sind Diese ergaben eine ungefahre Anzahl von 2 Millionen Einwohnern im nordlichen deutsch sprachigen Teil des Frankenreichs Fur das gesamte Reich nimmt man eine durchschnittliche Bevolkerungsdichte von etwa acht Einwohnern pro Quadratkilometer an fur die frankischen Sprachgebiete hingegen nur eine durchschnittliche Anzahl von vier bis funf Einwohnern je Quadratkilometer Landwirtschaft Entstehung der Grundherrschaft Die Krieger des frankischen rex ubernahmen nach dem Kollaps des westromischen Reiches vielfach die Herrenhofe galloromischer Vorganger wahrend andere Latifundien nicht den Besitzer wechselten Wie die anschliessende Transformation der spatromischen Wirtschaft und Gesellschaft genau ablief ist unklar der Prozess war jedenfalls weitaus komplexer als es die Forschung lange annahm Details kennt man erst fur die karolingische Zeit Die Knechte und Magde die neben dem Herrenhof wohnten kummerten sich nun um das Land des Herren Sie bekamen kein Geld aber dafur Verpflegung und Unterkunft Die Handwerker unter ihnen stellten die Kleidung und Waffen her und pflegten diese Die Armeren wurden zu Heeresdienst gezwungen Die anderen die Abgaben leisten konnten wurden nach Hause entlassen Die Bauern als der vorherrschende Teil der Landbevolkerung im Mittelalter wurden genau nach ihrem Rechtsstatus unterschieden Es gab Freie und Unfreie spater wurde noch zwischen Leibeigenen und Horigen unterschieden Auch die Adligen waren anfangs nur Grossbauern mit besonders umfangreichem Besitz an Land Allod genannt und an Menschen Uber diese Angehorigen seines Hauses ubte der Adlige ein weitreichendes Herrenrecht aus Zum Haus zahlten dabei in weiterem Sinne auch abhangige Familien Eine ahnliche Stellung nahmen zuvor in der spatromischen Gesellschaft die Grossgrundbesitzer ein denen ein umfangreicher Besitz an Latifundien gehorte in dessen Zentrum ein luxurioser Herrenhof stand der von zahlreichen abhangigen Bauern bewirtschaftet wurde Daneben gehorten noch Handwerker zu dessen Besitz so dass man nahezu von Selbstversorgung ausgehen kann Diese Bauern waren an ihr Stuck Land gebunden und durften nicht wegziehen um sich an einem anderen Ort einen anderen Herren oder gar einen anderen Beruf zu suchen Aus diesen beiden Wurzeln entstand in einer langen Entwicklung die neue Gesellschaftsordnung der heutzutage so genannten Grundherrschaft im Frankenreich Die Grundherrschaft setzte sich im ganzen Reich durch Sie breitete sich rasch auch in den Gebieten aus die erst um 800 in frankischen Besitz gelangten Grundherren waren Adlige Kloster Bischofe und der Konig der damals der grosste Grundeigentumer war Die Bauern die unter eine solche Herrschaft fielen wirtschafteten den grossten Teil der Zeit nicht selbststandig sondern mussten gleichzeitig auf den Feldern des Eigentumers mithelfen Die Grundherrschaft wurde zum Grundbaustein des damaligen Gesellschaftsbaus und spatestens in karolingischer Zeit zum ublichen landwirtschaftlichen Betrieb ahnlich wie heute der Bauernhof der ubliche landwirtschaftliche Betrieb ist Grundherren Die Grundherren waren in karolingischer Zeit alle Adligen Bischofe Abte Der horige Bauer des Mittelalters durfte ohne die Erlaubnis seines Grundherren nicht aus der Grundherrschaft ausscheiden Die Horigen mussten Dienste fur ihren Herrn verrichten und ihm dabei regelmassig Abgaben zahlen meist in Form von Anteilen an der Ernte Aber auch der Eigentumer hatte Pflichten die es zu erfullen galt Er musste seinem Untergebenen Schutz und Schirm bieten das heisst ihn schutzen und unterstutzen beispielsweise bei Krankheiten einem Brand oder einer starken Missernte Er musste ihn sowohl vor Angreifern verteidigen als auch in seinem Namen Rache uben falls er umgebracht werden sollte Innerhalb seiner eigenen Grundherrschaft war er der Huter des Friedens so sprang er auch bei Streitereien als Vermittler und Richter ein und konnte im Streitfall den Friedensbrecher bestrafen Die Grundherrschaft gliederte sich dabei in verschiedene Bereiche Es gab je nach Grosse des Hofes eine Kirche verschiedene Werkstatten Lederwerkstatt Schmiede Wagnerei Schneiderei Tuchfarberei Schuhmacher eine Brauerei eine Muhle und eine Kelterei Dazu gab es naturlich eine Vielzahl von Feldern von denen der Grossteil den Horigen zur Verfugung gestellt wurde Ein Teil der Felder war jedoch noch im Besitz des Grundherrn Und so gehorte es neben den Abgaben ebenfalls zu den Aufgaben der Bauern taglich eine bestimmte Zeit auf diesen Feldern zu arbeiten bevor sie sich um die Bestellung ihrer eigenen Flachen kummern konnten Neben den Horigen gab es auch das so genannte Gesinde Mit diesem Begriff bezeichnet man die Knechte und Magde des Grundherrn deren einzige Aufgabe darin bestand auf den Feldern ihres Eigentumers Frondienst zu leisten Sie wohnten zumeist im Fronhof oder unmittelbar daneben Bauern Neben den zahlenmassig grossten Schichten der Bevolkerung dem horigen Bauern und dem grundherrlichen Gesinde gab es im Frankenreich noch zwei weitere bauerliche Schichten die Zinsbauern und die Konigsfreien Bei den Zinsbauern handelt es sich um solche Landwirte die keiner Arbeit auf dem Fronhof oder dem Herrenacker verpflichtet waren dem Grundherren jedoch eine bestimmte Abgabe zahlten damit dieser sie vor allfalligen Gefahren schutzt Im Laufe der Zeit wurden sie den Horigen langsam angepasst und gegen Ende des Frankenreichs etwa um 900 unterschieden sie sich praktisch nicht mehr von ihnen Die Konigsbauern waren Bauern die ausser dem Konig keinen Menschen uber sich hatten Meist gehorten sie dem frankischen Stamm an Sie waren zur Heerfolge verpflichtet wenn der Konig seine Armee aufbot und dienten dort als Fusskrieger Die Frankenkonige hatten seit dem Einbrechen der Franken in Gallien die Konigsbauern zumeist auf herrenloses Land gesetzt Karl der Grosse siedelte vor allem in Sachsen diese Bauern an die er vermutlich aus den Horigen der Konigsguter uber die er Grundherr war hatte auswahlen lassen Sie sollten damit gleichzeitig die frankische Herrschaft uber Sachsen sichern Es kam nicht selten vor dass Konige ein vormals an einen Konigsfreien vergebenes Land wieder an eine neue Person verschenkten beispielsweise als Landgeschenk an ein Kloster oder wenn sie einen Vasallen mit Grund ausstatten wollten In diesem Fall wurde das Land mitsamt dem Konigsfreien verschenkt Dieser blieb zwar theoretisch gesehen ein freier Mann war aber gleichzeitig seinem neuen Eigentumer untertan Zuerst verlor er das Recht von seinem Besitz wegzuziehen und wurde Schritt fur Schritt zum Horigen gemacht Es gab aber auch Falle in denen sich ein Konigsfreier freiwillig einem Grundherren untertan machte Dies konnte verschiedene Grunde haben Verarmung und die Unfahigkeit selber weiter zu wirtschaften eine grosse Anzahl Schulden an einen Grundherren die nicht mehr zuruckgezahlt werden konnten oder weil er sich nicht mehr fur das Heer aufbieten lassen wollte Ohne dass es ein genaues Gesetz gab burgerte es sich mit der Zeit ein dass horige Bauern nicht mehr dazu verpflichtet waren in Kriegen zu kampfen Gegen Ende des Fruhmittelalters wurde in den verschiedensten Gegenden Frankreichs und Deutschlands beschlossen dass kein Landbewohner frei sein konne Das heisst jeder Bauer musste einen Grundherren uber sich haben und gehorte damit entweder zum Gesinde eines Herrn oder zu dessen horigen Bauern Kloster im Frankenreich Im Laufe der Jahrhunderte nahm die Anzahl der Kloster im Reich stark zu Seit dem ersten Karolingerkonig und seit Bischof Bonifatius nahmen mehr und mehr solcher Einrichtungen die 530 verfasste Regel des heiligen Benedikt an Benedikt von Nursia hatte hiermit das Zusammenleben und Verhalten der Monche in seinem Kloster auf dem Montecassino bei Neapel festgelegt Es wurde in der darauf folgenden Zeit zur Mustereinrichtung fur das gesamte europaische Klosterwesen Monche und Nonnen wurden hauptsachlich jene die sich von der restlichen Welt mit ihren Freunden oder Bindungen zuruckziehen wollten um ihr Leben in den Dienst Gottes zu stellen Es gab jedoch noch weitere Beweggrunde fur einen Eintritt so wurden Klosterbruder und schwestern wirtschaftlich hinreichend versorgt Funfmal am Tag und zweimal in der Nacht versammelten sich die Monche in ihrer Kirche zu Gebeten und zum Psalmensingen Bei den Mahlzeiten las immer abwechselnd ein Monch seinen Brudern aus den Schriften von Heiligen vor Aufgrund der drei Gelubde die Monche bei ihrem Eintritt ablegen mussten durften sie weder eine Ehe fuhren noch Kinder haben Sie sollten mittellos sein und waren dem jeweiligen Abt zu Gehorsam verpflichtet Dies alles sollte dazu dienen dass ein Monch sein Leben nur auf Gott ausrichten konnte Da Untatigkeit als eine Sunde galt schrieb das Reglement vor dass die Monche mehrere Stunden pro Tag arbeiten und mehrere Stunden lesen sollten Alles was man zum Leben brauchte wurde in der Klosteranlage hergestellt Ein Teil der Monche verrichtete seine Arbeit auf den Feldern ein Teil seine im Klostergarten Wieder andere verrichteten ihren Dienst als Abschreiber indem sie Pergamentschreiben oder Bucher aus den Klosterbibliotheken kopierten Neben vorwiegend christlichen Schriften wurden auch Bucher weltlicher Autoren ubernommen beispielsweise die Schriften von Titus Livius Caesar und Vergil Ab dem 6 Jahrhundert entstanden zusatzlich zu den Monchsklostern auch Frauenkloster fur Nonnen Nonnen verrichteten keine Feldarbeit arbeiteten jedoch oftmals im Garten Im Frankenreich wurden Kloster vielfaltig mit Landereien beschenkt und konnten sich auf diese Weise zu reichen Grundherren entwickeln Die grossen Kloster beschaftigten unter anderem auch Knechte die als Handwerker in gewissen Werkstatten arbeiteten Von Adligen wurden die Kloster nicht selten auch als Versorgungsstatten fur ihre Sohne und Tochter verwendet die sie nicht hatten verheiraten konnen Hier konnten sie zwar kein adeliges Leben fuhren allerdings ohne wirtschaftliche Not leben Uberdies waren die einem Kloster vorstehenden Abte und Abtissinnen in vielen Fallen von adeliger Herkunft Siehe auch Kloster Klosteralltag Zisterzienser Stellung des Konigs Kaiserpfalz Goslar einer der Stutzpunkte des Konigs Die Pfalz stammt allerdings erst aus dem 11 Jahrhundert und wurde von Saliern und Staufern genutzt Der Konig stand seit karolingischer Zeit nicht nur uber den gewohnlichen Bauern und den Adligen sondern auch uber den Abten und Bischofen in seinem Reich Er war bei weitem der grosste Grundherr im Land In einer Vielzahl von Gebieten hatte er Adlige zu Grafen gemacht mit diesem Titel fuhrten sie dort die Aufsicht uber die in der Nahe gelegenen Konigsguter und einzelne Fronhofe wirkten beim Heeresaufgebot mit und zogen die dem Konig zustehenden Abgaben aus dem Land Grenz Schifffahrts und Wegzolle Munzenpragungs und Marktabgaben ein In einigen seiner Gutshofe liess der Konig ab karolingischer Zeit grossere steinerne Gebaude errichten die sogenannten Pfalzen von lat palatium Palast Alle Konigsguter hatten ihre Uberschusse an die nachstgelegene solche Einrichtung zu entrichten Jeder Pfalz stand ein Pfalzgraf vor Der Konig hatte keine feste Hauptstadt sondern zog mit seinem Hofgefolge von Pfalz zu Pfalz Zum einen war sein Gefolge auf diese Weise leichter zu versorgen zum anderen konnte er so Prasenz im Reich zeigen da mit dem Ende des westromischen Reiches auch die antike Infrastruktur und Verwaltung zerfallen waren war dies unumganglich um Kontrolle auszuuben Zum Gefolge zahlten ein Kammerer dessen Aufgabe darin bestand den Konigsschatz und die Einkunfte des Konigs zu verwalten und der Marschall der die berittenen Krieger der Konigswache befehligte Ein Geistlicher war ebenfalls anwesend und leitete die Kanzlei Er las dem Konig die Briefe anderer Herrscher oder von Bischofen vor verfasste die Antwortschreiben und liess durch die ihm unterstehenden Hofgeistlichen die Schenkungs und andere konigliche Urkunden verfassen Der Herrscher selbst konnte nur in den wenigsten Fallen lesen und schreiben Auch Karl der Grosse hatte dieses Problem Anstelle seiner Unterschrift zeichnete er auf eine Urkunde oder ein Schreiben einen kleinen Strich und vervollstandigte so sein Monogramm um die Urkunde fur gultig zu erklaren Siehe auchListe der frankischen HerrscherLiteraturAllgemein Monographien Sammelbande The New Cambridge Medieval History Verschiedene Hrsg Bd 1 2 Cambridge 1995ff mit mehreren Beitragen zum Frankenreich Bernhard Jussen Die Franken Geschichte Gesellschaft Kultur Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66181 5 Reinhard Schneider Das Frankenreich Oldenbourg Grundriss der Geschichte Band 5 4 uberarbeitete und erweiterte Auflage Oldenbourg Munchen 2001 ISBN 3 486 49694 8 Artikel in Fachlexika Hans Hubert Anton Josef Fleckenstein Franken Frankenreich B Allgemeine und politische Geschichte Verfassungs und Institutionengeschichte In Lexikon des Mittelalters Bd 4 1989 Sp 693 718 Hans Hubert Anton Franken III Historisches 17 22 In Reallexikon der Germanischen Altertumskunde RGA 2 Auflage Band 9 Walter de Gruyter Berlin New York 1995 ISBN 3 11 014642 8 S 414 435 Knut Schaferdiek Franken In Theologische Realenzyklopadie Bd 11 1983 S 330 335 Rudolf Schieffer Frankisches Reich In Handworterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte 2 Auflage Bd 1 2008 1672 1685 Rudolf Schieffer Hrsg Beitrage zur Geschichte des Regnum Francorum Referate beim Wissenschaftlichen Colloquium zum 75 Geburtstag von Eugen Ewig am 28 Mai 1988 Beihefte der Francia Bd 22 Thorbecke Sigmaringen 1990 ISBN 3 7995 7322 4 Online auf Perspectivia net Zu den Merowingern Monographien Sammelbande Michael Borgolte Die Grafen Alemanniens in merowingischer und karolingischer Zeit Eine Prosopographie Archaologie und Geschichte Band 2 Thorbecke Sigmaringen 1986 ISBN 3 7995 7351 8 Eugen Ewig Die Merowinger und das Frankenreich 6 aktualisierte Auflage Kohlhammer Stuttgart 2012 ISBN 978 3 17 022160 4 Eugen Ewig Spatantikes und frankisches Gallien Gesammelte Schriften 2 Bde Artemis Munchen Zurich 1976 79 ISBN 3 7608 4652 1 Franz Irsigler Untersuchungen zur Geschichte des fruhfrankischen Adels Rohrscheid Bonn 1969 1981 ISBN 3 7928 0420 4 Patrick J Geary Die Merowinger Europa vor Karl dem Grossen Beck Munchen 1996 2004 orig Before France and Germany 1988 ISBN 3 406 49426 9 Mischa Meier Steffen Patzold Hrsg Chlodwigs Welt Organisation von Herrschaft um 500 Steiner Stuttgart 2014 ISBN 978 3 515 10853 9 Laury Sarti Perceiving War and the Military in Early Christian Gaul ca 400 700 A D Brill s Series on the Early Middle Ages 22 Leiden Boston 2013 ISBN 978 90 04 25618 7 Sebastian Scholz Die Merowinger Kohlhammer Stuttgart 2015 ISBN 978 3 17 022507 7 Ian N Wood The Merovingian Kingdoms 450 751 Longman London 1994 2000 ISBN 0 582 49372 2 Dieter Geuenich Hrsg Die Franken und die Alemannen bis zur Schlacht bei Zulpich 496 497 Reallexikon der Germanischen Altertumskunde Erganzungsbd 19 de Gruyter Berlin u a 1998 ISBN 3 11 015826 4 Artikel in Fachlexika Hans Hubert Anton Merowinger In Lexikon des Mittelalters Bd 6 1993 Sp 543 544 Ian Wood Merowingerzeit 2 Historisches In Reallexikon der Germanischen Altertumskunde 2 Auflage Bd 19 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Buchgesellschaft Darmstadt 1972 ISBN 3 534 04549 1 Artikel in Fachlexika Thomas Zotz Karolinger In Lexikon des Mittelalters Bd 5 1991 Sp 1008 1014 Rudolf Schieffer Karl der Grosse 1 Historisches Karolinger und Karolingerzeit 1 Karolinger In Reallexikon der Germanischen Altertumskunde 2 Auflage Bd 16 2000 S 587 593 WeblinksCommons Frankisches Reich Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Reinhold Kaiser Frankenreich In Historisches Lexikon der Schweiz Die Franken Wegbereiter Europas Ein geschichtlicher Hintergrund zur Ausstellung im Reiss Museum Mannheim Rainer Leng Die Entstehung des Frankenreichs Youtube AnmerkungenFriedrich Prinz Grundlagen deutscher Geschichte 4 8 Jahrhundert Gebhardt Handbuch der Deutschen Geschichte Band 1 10 Auflage Klett Cotta Stuttgart 2001 S 286 Vgl Alexander Demandt Die Spatantike 2 Auflage Munchen 2007 S 50 f Allgemein siehe Eugen Ewig Die Franken und Rom 3 5 Jahrhundert Versuch einer Ubersicht In Rheinische Vierteljahrsblatter 71 2007 S 1 42 Ammianus Marcellinus 17 8 3 Vgl den Uberblick bei Henning Borm Westrom Von Honorius bis Justinian Stuttgart 2013 Vgl Bernhard Jussen Chlodwig und die Eigentumlichkeiten Galliens Ein Warlord im rechten Augenblick In Mischa Meier Hrsg Sie schufen Europa Historische Portraits von Konstantin bis Karl dem Grossen Munchen 2007 S 141 155 Ulrich Knefelkamp Das Mittelalter Geschichte im Uberblick Paderborn 2002 S 40 Vgl Johannes Fried Das Mittelalter Munchen 2008 S 53 Dieser Artikel wurde am 26 April 2005 in dieser Version in die Liste der lesenswerten Artikel aufgenommen Normdaten Geografikum GND 4071332 5 GND Explorer lobid OGND AKS VIAF 241440362

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