Die Europäische Atomgemeinschaft EAG oder heute Euratom ist eine Organisation zur Koordinierung und Überwachung der zivi
Europäische Atomgemeinschaft

Die Europäische Atomgemeinschaft (EAG oder heute Euratom) ist eine Organisation zur Koordinierung und Überwachung der zivilen Nutzung von Kernenergie und Kernforschung in Europa. Sie ist neben der Europäischen Union eine eigenständige Internationale Organisation, teilt mit ihr jedoch sämtliche Organe. Ihr gehören alle EU-Mitgliedstaaten sowie die Schweiz (seit 2014) und das Vereinigte Königreich (seit 2021) als assoziierte Mitglieder an.
Geschichte
Euratom wurde am 25. März 1957 durch die Römischen Verträge von Frankreich, Italien, den Beneluxstaaten und der Bundesrepublik Deutschland gegründet und besteht noch heute fast unverändert. Von 1965 bis 30. November 2009 war sie neben der mit 23. Juli 2002 ausgelaufenen Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der ebenfalls durch die Römischen Verträge gegründeten Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (die spätere Europäische Gemeinschaft) eine der Europäischen Gemeinschaften.
Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 ging die Europäische Gemeinschaft in der Europäischen Union auf. Damit blieb nach dem Auslaufen des Militärbündnisses WEU 2010 nur die Euratom als eigenständige Organisation und sogenannte Europäische Gemeinschaft bestehen, ist jedoch in ihren Strukturen vollständig an die EU angegliedert.
Das Vereinigte Königreich hat beim Brexit am 31. Januar 2020 nicht nur die EU, sondern auch Euratom verlassen. Allerdings wurde im Rahmen des Brexit-Abkommens vereinbart, dass das UK als assoziiertes Mitglied weiter an Euratom partizipiert.
Zielsetzung
Das Ziel ist in Artikel 1 formuliert: „Aufgabe der Atomgemeinschaft ist es, durch die Schaffung der für die schnelle Bildung und Entwicklung von Kernindustrien erforderlichen Voraussetzungen zur Hebung der Lebenshaltung in den Mitgliedstaaten und zur Entwicklung der Beziehungen mit den anderen Ländern beizutragen.“
Die einzelnen Kapitel des Euratom-Vertrags (EAGV) beschäftigen sich u. a. mit der Förderung der Forschung auf dem Nukleargebiet, der Verbreitung von Kenntnissen, dem Gesundheitsschutz, Investitionen, gemeinsamen Unternehmen, der Versorgung der Gemeinschaft mit Erzen, Ausgangsstoffen und besonderen spaltbaren Stoffen (per Euratom-Versorgungsagentur), der Überwachung der Sicherheit sowie mit dem Eigentum an den besonderen spaltbaren Stoffen, dem Gemeinsamen Markt auf dem Nukleargebiet und den Außenbeziehungen (Verträge von Euratom mit Drittstaaten).
Kapitel 3 regelt die Maßnahmen zur Sicherung der Gesundheit der Bevölkerung. In Artikel 35 werden Einrichtungen zur ständigen Überwachung des Bodens, der Luft und des Wassers auf ihre Radioaktivität vorgeschrieben. In allen Mitgliedsstaaten sind entsprechende Messnetze installiert, die ihre erhobenen Daten in die zentrale Datenbank der EU (EURDEP) schicken (siehe auch ODL-Messnetz). Weiterhin bestimmt Art. 37, dass jeder Mitgliedstaat verpflichtet ist, bestimmte Angaben zur Freisetzung radioaktiver Stoffe, z. B. beim Neubau oder Abbau von Kernkraftwerken, der Europäischen Kommission zu übermitteln. Erst wenn die Europäische Kommission ihre Stellungnahme dazu veröffentlicht hat, darf mit dem Vorhaben begonnen werden.
Euratom-Vertrag (Überblick)
Der Euratom-Vertrag (in der Fassung des Vertrags von Lissabon) gliedert sich in Präambel und sechs Titel, gefolgt von fünf Anhängen und sechs Protokollen:
- Präambel
- Titel I: Aufgaben der Gemeinschaft (Artikel 1 bis 3)
- Titel II: Die Förderung des Fortschritts auf dem Gebiet der Kernenergie (Artikel 4 bis 106)
- Titel III: Vorschriften über die Organe und Finanzvorschriften (Artikel 106a bis 170)
- Titel IV: Besondere Finanzvorschriften (Artikel 171 bis 183 a)
- Titel V: Allgemeine Bestimmungen (Artikel 184 bis 223)
- Titel VI: Schlussbestimmungen (Artikel 224 bis 225)
- Anhang I: Forschungsgebiet betreffend die Kernenergie gemäß Artikel 4 des Vertrags
- Anhang II: Industriezweige, auf die in Artikel 41 des Vertrags Bezug genommen ist
- Anhang III: Vergünstigungen, die den gemeinsamen Unternehmen nach Artikel 48 des Vertrags gewährt werden können
- Anhang IV: Listen der Güter und Erzeugnisse, die den Bestimmungen des Kapitels 9 über den gemeinsamen Markt auf dem Kerngebiet unterliegen
- Protokoll über die Festlegung der Sitze der Organe und bestimmter Einrichtungen, sonstiger Stellen und Dienststellen der Europäischen Union
- Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union
- Protokoll über Artikel 40.3.3 der Verfassung Irlands
- Protokoll über die Übergangsbestimmungen
Im Unterschied zum 2002 ausgelaufenen EGKS-Vertrag ist die Dauer des Euratom-Vertrags unbeschränkt. Außerdem unterlag der Euratom-Vertrag – im Gegensatz zu den Verträgen der EGKS und der E(W)G – im Laufe der Zeit keinen substanziellen inhaltlichen Veränderungen. In der Regel beschränkten sich die Anpassungen darauf, Änderungen in den anderen Verträgen entsprechend nachzuvollziehen. Der 2009 in Kraft getretene Vertrag von Lissabon, durch den die EG aufgelöst und mit der EU vereinigt wurde, änderte den Euratom-Vertrag kaum und ließ die Euratom weiterhin als supranationale Organisation neben der EU bestehen. Aufgrund der weitreichenden energiepolitischen Kompetenzen der EU selbst hat sie allerdings inzwischen stark an Bedeutung verloren.
Der Euratom-Vertrag erlaubt im Gegensatz zu den Verträgen über die Europäische Union (EUV, AEUV) dem Europäischen Parlament nur das Recht zur Stellungnahme, jedoch keine Entscheidungsbefugnisse.
Unterz. In Kraft Vertrag | 1948 1948 Brüsseler Pakt | 1951 1952 Paris | 1954 1955 Pariser Verträge | 1957 1958 Rom | 1965 1967 Fusions- vertrag | 1986 1987 Einheitliche Europäische Akte | 1992 1993 Maastricht | 1997 1999 Amsterdam | 2001 2003 Nizza | 2007 2009 Lissabon | |||||||||||
Europäische Gemeinschaften | Drei Säulen der Europäischen Union | ||||||||||||||||||||
Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) | → | ← | |||||||||||||||||||
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) | Vertrag 2002 ausgelaufen | Europäische Union (EU) | |||||||||||||||||||
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) | Europäische Gemeinschaft (EG) | ||||||||||||||||||||
→ | Justiz und Inneres (JI) | ||||||||||||||||||||
Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) | ← | ||||||||||||||||||||
Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) | → | Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) | ← | ||||||||||||||||||
Westunion (WU) | Westeuropäische Union (WEU) | ||||||||||||||||||||
aufgelöst zum 1. Juli 2011 | |||||||||||||||||||||
Organe
Die Euratom hatte bis 1967 eine eigene Kommission und einen eigenen Rat. Durch den Fusionsvertrag vom 8. April 1965 wurden sie mit den Organen der anderen beiden Gemeinschaften vereinigt. Die parlamentarische Versammlung (jetzt Europäisches Parlament) und der Europäische Gerichtshof waren von Anfang an gemeinsame Einrichtungen. Es gab drei Kommissionspräsidenten:
- 1958–1959 Louis Armand
- 1959–1962 Étienne Hirsch
- 1962–1967 Pierre Chatenet
Vizepräsident von 1962 bis 1967 war Enrico Medi. Erster deutscher Vertreter in der Euratom-Kommission war von 1958 bis Februar 1964 Heinz Krekeler. Zeitweise gab es auch einen Generaldirektor.
Die heute zuständigen EU-Institutionen für Angelegenheiten der Euratom sind:
- in der Europäischen Kommission der Kommissar für Bildung, Kultur, Jugend und Sport und die ihm unterstehende Generaldirektion Gemeinsame Forschungsstelle,
- im Europäischen Parlament der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie,
- im Rat der Europäischen Union der Rat für Verkehr, Telekommunikation und Energie.
Euratom-Rahmenprogramme
Die Fördermittel der EU, die in den Haushalt eingestellt werden, um die genannten Aufgaben zu erreichen, werden in Rahmenprogrammen zusammengefasst und veröffentlicht. Das aktuelle siebte Euratom-Rahmenprogramm umfasst Maßnahmen im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung, internationalen Zusammenarbeit, Verbreitung und Verwertung sowie Ausbildung. Seit 1957 ist diese Förderung in ihrer Zielsetzung im Wesentlichen gleich geblieben. Für das erste Programm (1958 bis 1962) wurden 215 Mio. Rechnungseinheiten (= Dollar) angesetzt. Der Beitrag der Bundesrepublik Deutschland entsprach mit 290 Mio. DM 30 % des Gesamtbetrages.
Am 6. Februar 1973 wurde ein weiteres Rahmenprogramm von den Forschungsministern der beteiligten Staaten bis 1977 in Höhe von 200 Mio. Rechnungseinheiten (RE) (umgerechnet 732 Mio. DM) bewilligt, um die Forschungen der 1.440 Mitarbeiter an den Instituten in Geel (Belgien), Karlsruhe (Deutschland), Ispra (Italien) und Petten (Niederlande) weiterzuführen.
Das Rahmenprogramm bis 2013 gliedert sich in zwei Schwerpunkte:
- Fusionsenergieforschung: Schaffung der Wissensgrundlage für das Projekt ITER und Bau von ITER als wichtigsten Schritt für den Bau von Prototypreaktoren für sichere, dauerhaft tragbare, umweltverträgliche und wirtschaftliche Kraftwerke.
- Kernspaltung und Strahlenschutz: Förderung der sicheren Nutzung der Kernspaltung und der Einsatzmöglichkeiten von ionisierenden Strahlen in Industrie und Medizin.
Für die Durchführung des siebten Rahmenprogramms im Zeitraum 2007–2011 standen nach Angaben der EU-Kommission Mittel in Höhe von insgesamt 3092 Mio. EUR zur Verfügung. Diese teilen sich auf in 2159 Mio. EUR für Fusionsforschung, 394 Mio. EUR für Kernspaltung und Strahlenschutz sowie 539 Mio. EUR für Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle im Nuklearbereich. Mit einer Verlängerung der Finanzierung laufender Forschungsarbeiten zur nuklearen Sicherheit und zum Strahlenschutz im Euratom-Rahmenprogramm kann gerechnet werden, da die EU-Kommission am 7. März 2011 einen Vorschlag zur Verlängerung der Finanzierung für die Jahre 2012/2013 verabschiedete.
Fusionsforschung
Im Bereich der Fusionsforschung wurde zur Durchführung der Forschungsaktivitäten innerhalb des rechtlichen Rahmens von Euratom 1999 das European Fusion Development Agreement (EFDA) unterzeichnet. Das Ziel von EFDA ist die Bereitstellung der notwendigen wissenschaftlichen und technischen Basis in der Europäischen Forschung und Industrie für den Bau und Betrieb von ITER.
Kritik
Atomkraftgegner sehen den Euratom-Vertrag aufgrund seines Ziels, der Förderung der Kernenergie, als nicht mehr zeitgemäß an. In Deutschland sehen Kritiker den Vertrag dem deutschen Atomausstieg widersprechend an und fordern dessen Revision oder den Austritt Deutschlands.
Ob der Ausstieg aus dem Euratom-Vertrag ohne einen Ausstieg aus der Europäischen Union möglich wäre, ist unter Völker- und Verfassungsrechtlern strittig. Während ein vereinzeltes Gutachten zu der Ansicht gekommen ist, dass ein einseitiger Ausstieg aus Euratom aufgrund Art. 56 Wiener Vertragsrechtskonvention möglich ist, halten andere das für rechtlich oder technisch unmöglich oder zumindest für äußerst schwierig und erachten eine überfällige Revision des Vertrages für notwendig.
In einer Petition vom Februar 2011 an den Deutschen Bundestag wurde ein Austritt Deutschlands aus dem Euratom-Vertrag gefordert, da durch diesen die Kernenergie privilegiert werde. Der Petitionsausschuss lehnte die Petition ein Jahr später ab und stellte positive Aspekte des Euratom-Vertrags heraus. Des Weiteren lehnte der Bundestag im November 2012 mit der Koalitionsmehrheit Anträge von Seiten der SPD und der Grünen auf eine Änderung des Euratom-Vertrags bzw. auf einen Austritt Deutschlands ab.
In Österreich gab es bereits zwei Volksbegehren zum Ausstieg aus dem Euratom-Vertrag. Während 2011 die für die Behandlung im Parlament nötige Grenze von 100.000 Stimmen knapp nicht erreicht wurde, konnte sie 2020 überschritten werden. Die Salzburger Plattform gegen Atomgefahren (PLAGE) setzt sich mit einer im Juli 2021 veröffentlichten Analyse kritisch mit Euratom auseinander.
In der Schweiz ist derzeit eine Motion von Mustafa Atici (SP) hängig, welche die Beendigung der Euratom-Beteiligung fordert.
Weblinks
- EURATOM – Europäische Zusammenarbeit in der zivilen Nutzung der Kernenergie
- Konsolidierte Fassung des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft in der Fassung des Vertrags von Lissabon. In: Amtsblatt der Europäischen Union. C 84, 30. März 2010, S. 1–112.
- Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Originalfassung)
- Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom). Zusammenfassung der Gesetzgebung. In: EUR-Lex. Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union
- Akten der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) sind im Historischen Archiv der EU in Florenz einsehbar
- Die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) – Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags, Nr. 11/07, 15. März 2007 (PDF-Datei; 163 kB)
- EURATOM und die Energiewende. Szenarien für die Zukunft des europäischen Atomvertrags – SWP-Arbeitspapier (PDF-Datei; 114 kB)
- Deutschlandfunk.de, Nachrichten vertieft, 4. März 2016: Euratom-Vertrag. Ein energiepolitischer Anachronismus?
Einzelnachweise
- M. Backhaus: EURATOM. Abgerufen am 24. November 2024.
- Vertrag von Lissabon | Kurzdarstellungen zur Europäischen Union | Europäisches Parlament. 31. März 2024, abgerufen am 25. November 2024.
- Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft: Artikel 1. In: EUR-Lex.
- EURDEP: European Radiological Data Exchange Platform ( vom 6. August 2010 im Internet Archive)
- Heuel-Fabianek, B., Kümmerle, E., Möllmann-Coers, M., Lennartz, R. (2008): The relevance of Article 37 of the Euratom Treaty for the dismantling of nuclear reactors, in: atw Heft 6/2008. (Vollständiger Artikel).
- Heuel-Fabianek, B., Lennartz, R. (2009): Die Prüfung der Umweltverträglichkeit von Vorhaben im Atomrecht. StrahlenschutzPRAXIS, 3/2009. Vollständiger Artikel ([1]).
- Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft Konsolidierte Fassung des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft in der Fassung des Vertrags von Lissabon.
- Laut einem Eintrag in der DNB
- Siebtes Rahmenprogramm, 2007–2011 Quelle: EUR-Lex
- Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, 7. März 2011 Kommission verlängert Forschung zu nuklearer Sicherheit (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Luca Schirmer: Die Anti-Atom-Bewegung auf neuen Wegen? Göttingen 2017 (Bachelorthesis, Universität Göttingen). Die Anti-Atom-Bewegung auf neuen Wegen? ( vom 1. Dezember 2017 im Internet Archive)
- BUND: EURATOM-Vertrag ( vom 2. Juni 2016 im Internet Archive). Abgerufen am 3. Januar 2013, Archivlink am 24. Juni 2020 eingesetzt.
- Bernhard W. Wegener, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (2007): Die Kündigung des Vertrages zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM): Europa-, völker- und verfassungsrechtliche Optionen der Bundesrepublik Deutschland, PDF.
- Der Standard, 1. März 2011: Verfassungsexperten: Ausstieg aus Euratom nur bei EU-Austritt
- Gedankenspiel zu einem EU-weiten Atomausstieg ( vom 16. Juli 2012 im Webarchiv archive.today), Gespräch mit Josef Falke, Direktor am Zentrum für Europäische Rechtspolitik der Universität Bremen in DRadio Wissen am 30. Mai 2011
- Deutscher Bundestag Nukleare Ver- und Entsorgung – Begründung ( des vom 2. Juni 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. vom 9. Februar 2012
- Deutscher Bundestag: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss). (BT-Drs. 17/11713).
- Alle Volksbegehren der zweiten Republik
- Julia Bohnert: plage Analyse 2021. (PDF) EURATOM. Eine Sonderwirtschaftszone für die Atomenergie. Im Schatten der Öffentlichkeit. In: www.plage.at. PLAGE, Juli 2021, S. 28, abgerufen am 15. Juli 2021.
- 20.4396 | Ausstiegsplan aus internationalen Programmen zur Entwicklung neuer Atomreaktoren im Bereich der Kernspaltung (Fission) und der Kernverschmelzung (Fusion) | Geschäft | Das Schweizer Parlament. Abgerufen am 21. März 2021.
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Die Europaische Atomgemeinschaft EAG oder heute Euratom ist eine Organisation zur Koordinierung und Uberwachung der zivilen Nutzung von Kernenergie und Kernforschung in Europa Sie ist neben der Europaischen Union eine eigenstandige Internationale Organisation teilt mit ihr jedoch samtliche Organe Ihr gehoren alle EU Mitgliedstaaten sowie die Schweiz seit 2014 und das Vereinigte Konigreich seit 2021 als assoziierte Mitglieder an Euratom MitgliedstaatenGeschichteEuratom wurde am 25 Marz 1957 durch die Romischen Vertrage von Frankreich Italien den Beneluxstaaten und der Bundesrepublik Deutschland gegrundet und besteht noch heute fast unverandert Von 1965 bis 30 November 2009 war sie neben der mit 23 Juli 2002 ausgelaufenen Europaischen Gemeinschaft fur Kohle und Stahl und der ebenfalls durch die Romischen Vertrage gegrundeten Europaischen Wirtschaftsgemeinschaft die spatere Europaische Gemeinschaft eine der Europaischen Gemeinschaften Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1 Dezember 2009 ging die Europaische Gemeinschaft in der Europaischen Union auf Damit blieb nach dem Auslaufen des Militarbundnisses WEU 2010 nur die Euratom als eigenstandige Organisation und sogenannte Europaische Gemeinschaft bestehen ist jedoch in ihren Strukturen vollstandig an die EU angegliedert Das Vereinigte Konigreich hat beim Brexit am 31 Januar 2020 nicht nur die EU sondern auch Euratom verlassen Allerdings wurde im Rahmen des Brexit Abkommens vereinbart dass das UK als assoziiertes Mitglied weiter an Euratom partizipiert ZielsetzungDas Ziel ist in Artikel 1 formuliert Aufgabe der Atomgemeinschaft ist es durch die Schaffung der fur die schnelle Bildung und Entwicklung von Kernindustrien erforderlichen Voraussetzungen zur Hebung der Lebenshaltung in den Mitgliedstaaten und zur Entwicklung der Beziehungen mit den anderen Landern beizutragen Die einzelnen Kapitel des Euratom Vertrags EAGV beschaftigen sich u a mit der Forderung der Forschung auf dem Nukleargebiet der Verbreitung von Kenntnissen dem Gesundheitsschutz Investitionen gemeinsamen Unternehmen der Versorgung der Gemeinschaft mit Erzen Ausgangsstoffen und besonderen spaltbaren Stoffen per Euratom Versorgungsagentur der Uberwachung der Sicherheit sowie mit dem Eigentum an den besonderen spaltbaren Stoffen dem Gemeinsamen Markt auf dem Nukleargebiet und den Aussenbeziehungen Vertrage von Euratom mit Drittstaaten Kapitel 3 regelt die Massnahmen zur Sicherung der Gesundheit der Bevolkerung In Artikel 35 werden Einrichtungen zur standigen Uberwachung des Bodens der Luft und des Wassers auf ihre Radioaktivitat vorgeschrieben In allen Mitgliedsstaaten sind entsprechende Messnetze installiert die ihre erhobenen Daten in die zentrale Datenbank der EU EURDEP schicken siehe auch ODL Messnetz Weiterhin bestimmt Art 37 dass jeder Mitgliedstaat verpflichtet ist bestimmte Angaben zur Freisetzung radioaktiver Stoffe z B beim Neubau oder Abbau von Kernkraftwerken der Europaischen Kommission zu ubermitteln Erst wenn die Europaische Kommission ihre Stellungnahme dazu veroffentlicht hat darf mit dem Vorhaben begonnen werden Euratom Vertrag Uberblick Deutsche Abschrift des Vertrags Der Euratom Vertrag in der Fassung des Vertrags von Lissabon gliedert sich in Praambel und sechs Titel gefolgt von funf Anhangen und sechs Protokollen Praambel Titel I Aufgaben der Gemeinschaft Artikel 1 bis 3 Titel II Die Forderung des Fortschritts auf dem Gebiet der Kernenergie Artikel 4 bis 106 Titel III Vorschriften uber die Organe und Finanzvorschriften Artikel 106a bis 170 Titel IV Besondere Finanzvorschriften Artikel 171 bis 183 a Titel V Allgemeine Bestimmungen Artikel 184 bis 223 Titel VI Schlussbestimmungen Artikel 224 bis 225 Anhang I Forschungsgebiet betreffend die Kernenergie gemass Artikel 4 des Vertrags Anhang II Industriezweige auf die in Artikel 41 des Vertrags Bezug genommen ist Anhang III Vergunstigungen die den gemeinsamen Unternehmen nach Artikel 48 des Vertrags gewahrt werden konnen Anhang IV Listen der Guter und Erzeugnisse die den Bestimmungen des Kapitels 9 uber den gemeinsamen Markt auf dem Kerngebiet unterliegenProtokoll uber die Festlegung der Sitze der Organe und bestimmter Einrichtungen sonstiger Stellen und Dienststellen der Europaischen Union Protokoll uber die Vorrechte und Befreiungen der Europaischen Union Protokoll uber Artikel 40 3 3 der Verfassung Irlands Protokoll uber die Ubergangsbestimmungen Im Unterschied zum 2002 ausgelaufenen EGKS Vertrag ist die Dauer des Euratom Vertrags unbeschrankt Ausserdem unterlag der Euratom Vertrag im Gegensatz zu den Vertragen der EGKS und der E W G im Laufe der Zeit keinen substanziellen inhaltlichen Veranderungen In der Regel beschrankten sich die Anpassungen darauf Anderungen in den anderen Vertragen entsprechend nachzuvollziehen Der 2009 in Kraft getretene Vertrag von Lissabon durch den die EG aufgelost und mit der EU vereinigt wurde anderte den Euratom Vertrag kaum und liess die Euratom weiterhin als supranationale Organisation neben der EU bestehen Aufgrund der weitreichenden energiepolitischen Kompetenzen der EU selbst hat sie allerdings inzwischen stark an Bedeutung verloren Der Euratom Vertrag erlaubt im Gegensatz zu den Vertragen uber die Europaische Union EUV AEUV dem Europaischen Parlament nur das Recht zur Stellungnahme jedoch keine Entscheidungsbefugnisse Unterz In Kraft Vertrag 1948 1948 Brusseler Pakt 1951 1952 Paris 1954 1955 Pariser Vertrage 1957 1958 Rom 1965 1967 Fusions vertrag 1986 1987 Einheitliche Europaische Akte 1992 1993 Maastricht 1997 1999 Amsterdam 2001 2003 Nizza 2007 2009 LissabonEuropaische Gemeinschaften Drei Saulen der Europaischen UnionEuropaische Atomgemeinschaft Euratom Europaische Gemeinschaft fur Kohle und Stahl EGKS Vertrag 2002 ausgelaufen Europaische Union EU Europaische Wirtschaftsgemeinschaft EWG Europaische Gemeinschaft EG Justiz und Inneres JI Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen PJZS Europaische Politische Zusammenarbeit EPZ Gemeinsame Aussen und Sicherheitspolitik GASP Westunion WU Westeuropaische Union WEU aufgelost zum 1 Juli 2011OrganeDie Euratom hatte bis 1967 eine eigene Kommission und einen eigenen Rat Durch den Fusionsvertrag vom 8 April 1965 wurden sie mit den Organen der anderen beiden Gemeinschaften vereinigt Die parlamentarische Versammlung jetzt Europaisches Parlament und der Europaische Gerichtshof waren von Anfang an gemeinsame Einrichtungen Es gab drei Kommissionsprasidenten 1958 1959 Louis Armand 1959 1962 Etienne Hirsch 1962 1967 Pierre Chatenet Vizeprasident von 1962 bis 1967 war Enrico Medi Erster deutscher Vertreter in der Euratom Kommission war von 1958 bis Februar 1964 Heinz Krekeler Zeitweise gab es auch einen Generaldirektor Die heute zustandigen EU Institutionen fur Angelegenheiten der Euratom sind in der Europaischen Kommission der Kommissar fur Bildung Kultur Jugend und Sport und die ihm unterstehende Generaldirektion Gemeinsame Forschungsstelle im Europaischen Parlament der Ausschuss fur Industrie Forschung und Energie im Rat der Europaischen Union der Rat fur Verkehr Telekommunikation und Energie Euratom RahmenprogrammeDie Fordermittel der EU die in den Haushalt eingestellt werden um die genannten Aufgaben zu erreichen werden in Rahmenprogrammen zusammengefasst und veroffentlicht Das aktuelle siebte Euratom Rahmenprogramm umfasst Massnahmen im Bereich der Forschung technologischen Entwicklung internationalen Zusammenarbeit Verbreitung und Verwertung sowie Ausbildung Seit 1957 ist diese Forderung in ihrer Zielsetzung im Wesentlichen gleich geblieben Fur das erste Programm 1958 bis 1962 wurden 215 Mio Rechnungseinheiten Dollar angesetzt Der Beitrag der Bundesrepublik Deutschland entsprach mit 290 Mio DM 30 des Gesamtbetrages Am 6 Februar 1973 wurde ein weiteres Rahmenprogramm von den Forschungsministern der beteiligten Staaten bis 1977 in Hohe von 200 Mio Rechnungseinheiten RE umgerechnet 732 Mio DM bewilligt um die Forschungen der 1 440 Mitarbeiter an den Instituten in Geel Belgien Karlsruhe Deutschland Ispra Italien und Petten Niederlande weiterzufuhren Das Rahmenprogramm bis 2013 gliedert sich in zwei Schwerpunkte Fusionsenergieforschung Schaffung der Wissensgrundlage fur das Projekt ITER und Bau von ITER als wichtigsten Schritt fur den Bau von Prototypreaktoren fur sichere dauerhaft tragbare umweltvertragliche und wirtschaftliche Kraftwerke Kernspaltung und Strahlenschutz Forderung der sicheren Nutzung der Kernspaltung und der Einsatzmoglichkeiten von ionisierenden Strahlen in Industrie und Medizin Fur die Durchfuhrung des siebten Rahmenprogramms im Zeitraum 2007 2011 standen nach Angaben der EU Kommission Mittel in Hohe von insgesamt 3092 Mio EUR zur Verfugung Diese teilen sich auf in 2159 Mio EUR fur Fusionsforschung 394 Mio EUR fur Kernspaltung und Strahlenschutz sowie 539 Mio EUR fur Massnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle im Nuklearbereich Mit einer Verlangerung der Finanzierung laufender Forschungsarbeiten zur nuklearen Sicherheit und zum Strahlenschutz im Euratom Rahmenprogramm kann gerechnet werden da die EU Kommission am 7 Marz 2011 einen Vorschlag zur Verlangerung der Finanzierung fur die Jahre 2012 2013 verabschiedete FusionsforschungIm Bereich der Fusionsforschung wurde zur Durchfuhrung der Forschungsaktivitaten innerhalb des rechtlichen Rahmens von Euratom 1999 das European Fusion Development Agreement EFDA unterzeichnet Das Ziel von EFDA ist die Bereitstellung der notwendigen wissenschaftlichen und technischen Basis in der Europaischen Forschung und Industrie fur den Bau und Betrieb von ITER KritikAtomkraftgegner sehen den Euratom Vertrag aufgrund seines Ziels der Forderung der Kernenergie als nicht mehr zeitgemass an In Deutschland sehen Kritiker den Vertrag dem deutschen Atomausstieg widersprechend an und fordern dessen Revision oder den Austritt Deutschlands Ob der Ausstieg aus dem Euratom Vertrag ohne einen Ausstieg aus der Europaischen Union moglich ware ist unter Volker und Verfassungsrechtlern strittig Wahrend ein vereinzeltes Gutachten zu der Ansicht gekommen ist dass ein einseitiger Ausstieg aus Euratom aufgrund Art 56 Wiener Vertragsrechtskonvention moglich ist halten andere das fur rechtlich oder technisch unmoglich oder zumindest fur ausserst schwierig und erachten eine uberfallige Revision des Vertrages fur notwendig In einer Petition vom Februar 2011 an den Deutschen Bundestag wurde ein Austritt Deutschlands aus dem Euratom Vertrag gefordert da durch diesen die Kernenergie privilegiert werde Der Petitionsausschuss lehnte die Petition ein Jahr spater ab und stellte positive Aspekte des Euratom Vertrags heraus Des Weiteren lehnte der Bundestag im November 2012 mit der Koalitionsmehrheit Antrage von Seiten der SPD und der Grunen auf eine Anderung des Euratom Vertrags bzw auf einen Austritt Deutschlands ab In Osterreich gab es bereits zwei Volksbegehren zum Ausstieg aus dem Euratom Vertrag Wahrend 2011 die fur die Behandlung im Parlament notige Grenze von 100 000 Stimmen knapp nicht erreicht wurde konnte sie 2020 uberschritten werden Die Salzburger Plattform gegen Atomgefahren PLAGE setzt sich mit einer im Juli 2021 veroffentlichten Analyse kritisch mit Euratom auseinander In der Schweiz ist derzeit eine Motion von Mustafa Atici SP hangig welche die Beendigung der Euratom Beteiligung fordert WeblinksEURATOM Europaische Zusammenarbeit in der zivilen Nutzung der Kernenergie Konsolidierte Fassung des Vertrags zur Grundung der Europaischen Atomgemeinschaft in der Fassung des Vertrags von Lissabon In Amtsblatt der Europaischen Union C 84 30 Marz 2010 S 1 112 Vertrag zur Grundung der Europaischen Atomgemeinschaft Originalfassung Vertrag zur Grundung der Europaischen Atomgemeinschaft Euratom Zusammenfassung der Gesetzgebung In EUR Lex Amt fur Veroffentlichungen der Europaischen Union abgerufen am 7 Januar 2022 Akten der Europaischen Atomgemeinschaft Euratom sind im Historischen Archiv der EU in Florenz einsehbar Die Europaische Atomgemeinschaft EURATOM Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags Nr 11 07 15 Marz 2007 PDF Datei 163 kB EURATOM und die Energiewende Szenarien fur die Zukunft des europaischen Atomvertrags SWP Arbeitspapier PDF Datei 114 kB Deutschlandfunk de Nachrichten vertieft 4 Marz 2016 Euratom Vertrag Ein energiepolitischer Anachronismus EinzelnachweiseM Backhaus EURATOM Abgerufen am 24 November 2024 Vertrag von Lissabon Kurzdarstellungen zur Europaischen Union Europaisches Parlament 31 Marz 2024 abgerufen am 25 November 2024 Vertrag zur Grundung der Europaischen Atomgemeinschaft Artikel 1 In EUR Lex EURDEP European Radiological Data Exchange Platform Memento vom 6 August 2010 im Internet Archive Heuel Fabianek B Kummerle E Mollmann Coers M Lennartz R 2008 The relevance of Article 37 of the Euratom Treaty for the dismantling of nuclear reactors in atw Heft 6 2008 Vollstandiger Artikel Heuel Fabianek B Lennartz R 2009 Die Prufung der Umweltvertraglichkeit von Vorhaben im Atomrecht StrahlenschutzPRAXIS 3 2009 Vollstandiger Artikel 1 Vertrag zur Grundung der Europaischen Atomgemeinschaft Konsolidierte Fassung des Vertrags zur Grundung der Europaischen Atomgemeinschaft in der Fassung des Vertrags von Lissabon Laut einem Eintrag in der DNB Siebtes Rahmenprogramm 2007 2011 Quelle EUR Lex Vertretung der Europaischen Kommission in Deutschland 7 Marz 2011 Kommission verlangert Forschung zu nuklearer Sicherheit 1 2 Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2018 Suche in Webarchiven Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Luca Schirmer Die Anti Atom Bewegung auf neuen Wegen Gottingen 2017 Bachelorthesis Universitat Gottingen Die Anti Atom Bewegung auf neuen Wegen Memento vom 1 Dezember 2017 im Internet Archive BUND EURATOM Vertrag Memento vom 2 Juni 2016 im Internet Archive Abgerufen am 3 Januar 2013 Archivlink am 24 Juni 2020 eingesetzt Bernhard W Wegener Friedrich Alexander Universitat Erlangen Nurnberg 2007 Die Kundigung des Vertrages zur Grundung der Europaischen Atomgemeinschaft EURATOM Europa volker und verfassungsrechtliche Optionen der Bundesrepublik Deutschland PDF Der Standard 1 Marz 2011 Verfassungsexperten Ausstieg aus Euratom nur bei EU Austritt Gedankenspiel zu einem EU weiten Atomausstieg Memento vom 16 Juli 2012 im Webarchiv archive today Gesprach mit Josef Falke Direktor am Zentrum fur Europaische Rechtspolitik der Universitat Bremen in DRadio Wissen am 30 Mai 2011 Deutscher Bundestag Nukleare Ver und Entsorgung Begrundung Memento des Originals vom 2 Juni 2016 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 vom 9 Februar 2012 Deutscher Bundestag Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses fur Wirtschaft und Technologie 9 Ausschuss BT Drs 17 11713 Alle Volksbegehren der zweiten Republik Julia Bohnert plage Analyse 2021 PDF EURATOM Eine Sonderwirtschaftszone fur die Atomenergie Im Schatten der Offentlichkeit In www plage at PLAGE Juli 2021 S 28 abgerufen am 15 Juli 2021 20 4396 Ausstiegsplan aus internationalen Programmen zur Entwicklung neuer Atomreaktoren im Bereich der Kernspaltung Fission und der Kernverschmelzung Fusion Geschaft Das Schweizer Parlament Abgerufen am 21 Marz 2021 Vertrage der Europaischen Union und GemeinschaftenGeltende Vertrage Vertrag uber die Europaische Union Vertrag uber die Arbeitsweise der Europaischen Union Euratom VertragGrundungs und Anderungsvertrage EGKS Vertrag 1951 Romische Vertrage EWG Vertrag Euratom Vertrag 1957 Fusionsvertrag 1965 Erster Finanzvertrag 1970 Zweiter Finanzvertrag 1975 Einheitliche Europaische Akte 1986 Vertrag von Maastricht 1992 Vertrag von Amsterdam 1997 Vertrag von Nizza 2001 Vertrag von Lissabon 2007 Beitritts und Austrittsvertrage 1972 1979 Gronland Vertrag 1984 1985 1994 2003 2005 2011 Brexit 2020 Abgelehnte Vertrage EVG Vertrag 1952 Vertrag uber eine Verfassung fur Europa 2004 Normdaten Korperschaft GND 1084 4 GND Explorer lobid OGND AKS LCCN n79116004 NDL 00773534 VIAF 157766067