Das Hochstift Osnabrück auch als Fürstbistum Osnabrück bezeichnet war ein reichsunmittelbares Territorium des Alten Reic
Hochstift Osnabrück

Das Hochstift Osnabrück (auch als Fürstbistum Osnabrück bezeichnet) war ein reichsunmittelbares Territorium des Alten Reiches und gehörte zum Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis. Das Territorium umfasste rund 2700 km².
Territorium im Heiligen Römischen Reich | |
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Hochstift Osnabrück | |
Wappen | |
Karte | |
Hochstift Osnabrück um 1786 | |
Alternativnamen | Fürstbistum Osnabrück, Oßnabrugk |
Entstanden aus | im 14. Jahrhundert herausgebildet aus Herzogtum Sachsen |
Herrschaftsform | Wahlfürstentum/Ständestaat |
Herrscher/ Regierung | Fürstbischof, Administrator oder in Vakanz: Domkapitel |
Heutige Region/en | DE-NI, DE-NW |
Reichstag | Reichsfürstenrat: 1 Virilstimme auf der geistlichen Bank |
Reichsmatrikel | 6 Reiter, 36 Fußsoldaten, 60 Gulden (1522) |
Reichskreis | Niederrheinisch-Westfälisch |
Hauptstädte/ Residenzen | Osnabrück, Iburg, Fürstenau |
Konfession/ Religionen | römisch-katholisch, Anfang 16. Jahrhundert große Reformationsbewegungen, große jüdische Minderheit |
Sprache/n | Deutsch, Niederdeutsch, Lateinisch |
Fläche | 1.700 km² (Ende 18. Jh.) |
Einwohner | 116.000 Einwohner (Ende 18. Jh.) |
Aufgegangen in | untergegangen 1802 (de facto), 1803 (amtlich) an Braunschweig-Lüneburg (Fürstentum Osnabrück) |
Karl der Große hatte um 783 das Bistum Osnabrück gegründet, dessen Sprengel von den Flüssen Ems und Hunte begrenzt wurde. Aus Stiftungen und Rechtstiteln wuchs dem Osnabrücker Bischofsstuhl im Hochmittelalter eine Landesherrschaft zu, deren Territorium sich nicht mit dem Diözesangebiet deckte: das Hochstift. Als Staat bestand es bis 1802 und wurde, da sich nach der Reformation keine der beiden Konfessionsparteien im Territorium durchsetzen konnte, nach dem Westfälischen Frieden abwechselnd von einem katholischen und einem lutherischen Landesherrn regiert (siehe die Liste der Bischöfe von Osnabrück). Es wurde nach den Beschlüssen des Wiener Kongresses dem Königreich Hannover einverleibt und bildete nach 1866 einen Bestandteil der preußischen Provinz Hannover.
Ausbau der Landesherrschaft und Verwaltung
Landesherr des Hochstifts war der Bischof von Osnabrück. Die Landesherrschaft entwickelte sich im Wesentlichen im 13. und 14. Jahrhundert durch den Erwerb der Gerichtsbarkeit (Gogerichte) 1225, den Erwerb der Osnabrücker Hochvogtei 1236 von den Grafen von Tecklenburg und den Bau von Landesburgen zur Grenzsicherung. Am Ende des 14. Jahrhunderts war die Landesherrschaft des Bischofs völlig ausgeformt.
Die Verwaltung des Hochstifts war in die Ämter Fürstenau, , Grönenberg, Vörden, , , Reckenberg und die quasi-autonome Landstadt Osnabrück unterteilt. Für die Justiz siehe Justizwesen im Hochstift Osnabrück.
Ab 1543 wurde unter dem zeitweilig lutherischen Bischof Franz von Waldeck (1532–1553) durch Hermann Bonnus die erste evangelische Kirchenordnung für die Stadt Osnabrück verfasst und damit die Reformation eingeleitet. In der Folgezeit konnte sich weder die lutherische noch die katholische Lehre im Hochstift durchsetzen. Den folgenden Bischöfen, die teils katholischer und teils lutherischer Konfession waren, gelang es nicht, den im Augsburger Religionsfrieden festgelegten Grundsatz „Cuius regio, eius religio“ im Hochstift durchzusetzen. Eine effektive Kirchenleitung gab es weitgehend nicht mehr; die Pfarrer in den einzelnen Kirchspielen waren weitgehend sich selbst überlassen. Die kirchliche Glaubensausübung war eine Mischung aus katholischen und lutherischen Elementen. So teilten katholisch ordinierte Priester in der Messe die Kommunion in beiderlei Gestalt aus oder ließen die von Luther ins Deutsche übersetzten Psalmen singen. Dies änderte sich erst 1623, als Eitel Friedrich Kardinal von Hohenzollern-Sigmaringen nach seiner Wahl zum Bischof die Gegenreformation begann.
Alternierende Landesherrschaft nach dem Dreißigjährigen Krieg
Im Dreißigjährigen Krieg war das Hochstift zeitweilig von Truppen der Liga und der Union sowie von dänischen und schwedischen Truppen besetzt.
Gemäß Artikel XIII des Westfälischen Friedensvertrags und den Beschlüssen auf dem Nürnberger Exekutionstag von 1650 wurde in einer „Immerwährenden Kapitulation“ (Capitulatio Perpetua Osnabrugensis) die Landesherrschaft abwechselnd von einem katholischen, vom Domkapitel gewählten Bischof und einem lutherischen Bischof aus dem herzoglichen Hause Braunschweig-Lüneburg ausgeübt. Während der Regentschaft eines lutherischen Bischofs lagen die kirchlichen Leitungsfunktionen über die katholische Geistlichkeit und die katholischen Einwohner des Hochstifts beim Erzbischof von Köln. Die in der „Immerwährenden Kapitulation“ festgelegten Regelungen zur freien Religionsausübung der beiden Konfessionen behielten ihre Gültigkeit bis 1802. Das Hochstift Osnabrück war somit eines der wenigen Territorien des Alten Reiches ohne einheitliche konfessionale Festlegung. Die Zuordnung der Konfession der Pfarrer war kirchspielweise festgelegt, doch gab es auch Kirchspiele, in denen beide Konfessionen über jeweils eine eigene Kirche mit eigenem Pfarrer verfügten. In einigen Kirchspielen wurde die einzige vorhandene Kirche simultan von beiden Konfessionen (katholisch und lutherisch) genutzt. Seit 1785 hatte die Verwaltung des Fürstbistums ihren Sitz in der Fürstbischöflichen Kanzlei.
Nachdem 1648 zunächst der während des Krieges von den Schweden vertriebene katholische Bischof Franz Wilhelm von Wartenberg wieder die Herrschaft übernommen hatte, wurde nach dessen Tod 1662 der jüngere Welfenherzog Ernst August, Sohn des Calenberger Herzogs Georg, der erste lutherische Fürstbischof. Ernst August wurde nach dem Tod seines älteren Bruders Johann Friedrich 1679 auch regierender Herzog im Fürstentum Calenberg und 1692 schließlich Kurfürst von Braunschweig und Lüneburg, sodass Osnabrück bis zum Tode Ernst Augusts 1698 in Personalunion mit dessen welfischen Stammlanden regiert wurde. Ihm folgte der Trierer Kurfürst Karl Joseph von Lothringen als katholischer Bischof von Osnabrück (1698–1715) nach. 1714 war das Haus Braunschweig-Lüneburg zum neuen britischen Königshaus aufgestiegen. Zum neuen evangelischen Fürstbischof wurde 1716 Herzog Ernst August II. gewählt, Sohn des Kurfürsten Ernst August und Bruder des britischen Königs Georg I. Kurioserweise bemühte sich mit der Unterstützung des Papstes auch ein weiterer Bruder, der zum Katholizismus konvertierte Herzog Maximilian Wilhelm, um das Bischofsamt, konnte aber weder das katholische Domkapitel noch das Welfenhaus für einen solchen Bruch der Stiftsverfassung gewinnen.
Katholischer Nachfolger von Ernst August II. wurde der Kölner Kurfürst Clemens August von Bayern, der von 1728 bis zu seinem Tod 1761 als Fürstbischof über Osnabrück herrschte. Im Zuge des Siebenjährigen Krieges verzögerten die Welfen die Wahl eines neuen evangelischen Landesherrn. König Georg III. setzte 1764 die Wahl seines wenige Monate alten Sohnes Friedrich August durch, der erst mit seiner Volljährigkeit 1783 die Amtsgeschäfte übernahm. Das Hochstift Osnabrück entwickelte sich unter der ab 1764 eingesetzten Vormundschaftsregierung faktisch zu einem Nebenland Kurhannovers.
In Folge des im Frieden von Lunéville 1801 bestimmten Entschädigungsgrundsatzes wurde ein Jahr später durch die vom Reichstag eingesetzte außerordentliche Reichsdeputation – auf der Grundlage eines gemeinsamen französisch-russischen Entschädigungsplanes vom 3. Juni 1802 – das Hochstift Osnabrück dem Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg („Kurhannover“) als erbliches Fürstentum zugesprochen. Die am 24. August 1802 zusammengetretene Reichsdeputation bestätigte schon mit – vorläufigem – Beschluss vom 8. September die in dem Entschädigungsplan vorgesehene Entschädigung für den König von England als Kurfürst von Braunschweig-Lüneburg. Der letzte Fürstbischof von Osnabrück, Friedrich, Herzog von Braunschweig-Lüneburg, Prinz von Großbritannien und Irland, der zweite Sohn König Georgs III. von England, legte daraufhin am 29. Oktober 1802 die Herrschaft über das Hochstift nieder. Sechs Tage später nahm sein Vater Georg III. das neue Fürstentum Osnabrück offiziell in Besitz. Damit endete die Geschichte des unabhängigen geistlichen Fürstentums.
Die Säkularisation wurde förmlich erst mit der Verabschiedung des Hauptschlusses der außerordentlichen Reichsdeputation am 25. Februar 1803 bestätigt:
- § 4. Dem Könige von England, Kurfürsten von Braunschweig-Lüneburg, für seine Ansprüche auf die Grafschaft Sayn-Altenkirchen, Hildesheim, Corvey und Höxter, und für seine Rechte und Zuständigkeiten in den Städten Hamburg und Bremen, und in derselben Gebieten, namentlich dem Gebiete der letzteren, so wie dasselbe unten bestimmt werden wird, wie auch für die Abtretung des Amtes Wildeshausen: das Bisthum Osnabrück.
Fürstentum Osnabrück nach dem Reichsdeputationshauptschluss
Das Fürstentum Osnabrück wurde ab 1802 in Personalunion von den Kurfürsten von Braunschweig-Lüneburg regiert. 1806 kam es zum Königreich Preußen, 1807 zum Königreich Westphalen, 1811 fiel es an das Kaiserreich Frankreich, und 1815 wurde es auf dem Wiener Kongress dem neu entstandenen Königreich Hannover zugeschlagen. Allerdings wurde das Amt Reckenberg (heute Kreis Gütersloh) als Exklave abgetreten und der preußischen Provinz Westfalen zugeschlagen. Teile des Amtes Vörden, die Kirchspiele Neuenkirchen und Damme, für das ein Kondominium mit dem Niederstift Münster bestand, wurden abgetrennt und dem Großherzogtum Oldenburg zugeordnet. Heute gehören diese Gebiete zum Landkreis Vechta. Bei der Gebietsreform 1974 kam auch das Kirchspiel Vörden zum Landkreis Vechta.
Das Fürstentum Osnabrück gehörte im Königreich Hannover zur Landdrostei Osnabrück und fiel mit ihm 1866 an Preußen. Die Landdrostei wurde im Zuge der preußischen Kommunalreform 1885 durch den Regierungsbezirk Osnabrück abgelöst. Gleichzeitig wurden die Landkreise Osnabrück, Bersenbrück, Iburg, Wittlage und Melle sowie der Stadtkreis Osnabrück gebildet.
1972 wurde aus den Landkreisen Osnabrück, Melle, Wittlage und Bersenbrück der (neue) Landkreis Osnabrück gebildet, dessen Grenzen weitgehend denen des alten Hochstifts entsprechen.
- Residenzschloss Iburg
- Residenzschloss Fürstenau
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Siehe auch
- Liste der Bischöfe von Osnabrück
Literatur
- Michael F. Feldkamp: Die Ernennung der Osnabrücker Weihbischöfe und Generalvikare in der Zeit der „successio alternativa“ nach römischen Quellen. In: Römische Quartalschrift. Band 81, 1986, Heft 3–4, S. 229–247 (pdf).
- Michael F. Feldkamp: Zur Bedeutung der „successio alternativa“ im Hochstift Osnabrück während des 17. und 18. Jahrhunderts. In: Blätter für deutsche Landesgeschichte. Band 130, 1994, S. 75–110 (Digitalisat beim Münchener Digitalisierungszentrum).
- Michael F. Feldkamp: Die wechselnde Abfolge zwischen katholischen und protestantischen Bischöfen im Hochstift Osnabrück im 17. und 18. Jahrhundert. In: Ders.: Reichskirche und politischer Katholizismus. Aufsätze zur Kirchengeschichte und kirchlichen Rechtsgeschichte der Neuzeit (= Propyläen des christlichen Abendlandes, Band 3). Patrimonium-Verlag, Aachen 2019, ISBN 978-3-86417-120-8, S. 57–79.
- Christine van den Heuvel: Beamtenschaft und Territorialstaat. Behördenentwicklung und Sozialstruktur der Beamtenschaft im Hochstift Osnabrück 1550–1800 (= Osnabrücker Geschichtsquellen und Forschungen. Band 24). Osnabrück 1984, ISBN 3-87898-290-9.
- Werner Hillebrand: Besitz- und Standesverhältnisse des Osnabrücker Adels, 800 bis 1300. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1962.
- Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart. 7., vollständig überarbeitete Auflage. C.H. Beck, München 2007, ISBN 978-3-406-54986-1, S. 500.
- Wolf-Dieter Mohrmann, Wilfried Papst: Einführung in die politische Geschichte des Osnabrücker Landes. 2. Auflage. Osnabrück 1992.
- Joseph Prinz: Das Territorium des Bistums Osnabrück. Nachdruck der Ausgabe Göttingen 1934. Osnabrück 1973, ISBN 3-87898-066-3.
- Reinhard Renger: Landesherr und Landstände im Hochstift Osnabrück in der Mitte des 18. Jahrhunderts. Untersuchungen zur Institutionengeschichte der Ständestaates im 17. und 18. Jahrhundert. Göttingen 1968.
- Harriet Rudolph: „Eine gelinde Regierungsart“. Peinliche Strafjustiz im geistlichen Territorium. Das Hochstift Osnabrück (1716–1803). Konstanz 2001, ISBN 978-3-89669-975-6 (Rezension).
- Mark Alexander Steinert: Die alternative Sukzession im Hochstift Osnabrück. Bischofswechsel und das Herrschaftsrecht des Hauses Braunschweig-Lüneburg in Osnabrück 1648–1802 (= Osnabrücker Geschichtsquellen und Forschungen. Band 47). Osnabrück 2003, ISBN 978-3-9806564-6-7.
- Johann Carl Bertram Stüve: Geschichte des Hochstifts Osnabrück. Mit Register von Julius Jäger. Neudruck der Ausgabe Jena, Band I (1853), Band II (1872), Band III (1882). Osnabrück 1980, ISBN 978-3-87898-218-0.
Weblinks
Einzelnachweise
- Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart. München 2007, S. 500.
- Capitulatio Perpetua Osnabrugensis. Auf Befehl eines Hochwürdigen Dom-Capittels aufs neue aufgelagt. Ohne Ort 1766 (Digitalisat der SLUB; weiteres Digitalisat eines Abdrucks in den Privilegia Caesarea Civitatis Osnabrugensis von 1717 in der ULB Münster).
- Barbara Beck: Die Welfen. Das Haus Hannover 1692–1918. Marix, Wiesbaden 2014, ISBN 978-3-86539-983-0, S. 34–36.
- Barbara Beck: Die Welfen. Das Haus Hannover 1692–1918. Marix, Wiesbaden 2014, ISBN 978-3-86539-983-0, S. 36–37.
Autor: www.NiNa.Az
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Das Hochstift Osnabruck auch als Furstbistum Osnabruck bezeichnet war ein reichsunmittelbares Territorium des Alten Reiches und gehorte zum Niederrheinisch Westfalischen Reichskreis Das Territorium umfasste rund 2700 km Territorium im Heiligen Romischen ReichHochstift OsnabruckWappenKarteHochstift Osnabruck um 1786Alternativnamen Furstbistum Osnabruck OssnabrugkEntstanden aus im 14 Jahrhundert herausgebildet aus Herzogtum SachsenHerrschaftsform Wahlfurstentum StandestaatHerrscher Regierung Furstbischof Administrator oder in Vakanz DomkapitelHeutige Region en DE NI DE NWReichstag Reichsfurstenrat 1 Virilstimme auf der geistlichen BankReichsmatrikel 6 Reiter 36 Fusssoldaten 60 Gulden 1522 Reichskreis Niederrheinisch WestfalischHauptstadte Residenzen Osnabruck Iburg FurstenauKonfession Religionen romisch katholisch Anfang 16 Jahrhundert grosse Reformationsbewegungen grosse judische MinderheitSprache n Deutsch Niederdeutsch LateinischFlache 1 700 km Ende 18 Jh Einwohner 116 000 Einwohner Ende 18 Jh Aufgegangen in untergegangen 1802 de facto 1803 amtlich an Braunschweig Luneburg Furstentum Osnabruck Karl der Grosse hatte um 783 das Bistum Osnabruck gegrundet dessen Sprengel von den Flussen Ems und Hunte begrenzt wurde Aus Stiftungen und Rechtstiteln wuchs dem Osnabrucker Bischofsstuhl im Hochmittelalter eine Landesherrschaft zu deren Territorium sich nicht mit dem Diozesangebiet deckte das Hochstift Als Staat bestand es bis 1802 und wurde da sich nach der Reformation keine der beiden Konfessionsparteien im Territorium durchsetzen konnte nach dem Westfalischen Frieden abwechselnd von einem katholischen und einem lutherischen Landesherrn regiert siehe die Liste der Bischofe von Osnabruck Es wurde nach den Beschlussen des Wiener Kongresses dem Konigreich Hannover einverleibt und bildete nach 1866 einen Bestandteil der preussischen Provinz Hannover Ausbau der Landesherrschaft und VerwaltungLandesherr des Hochstifts war der Bischof von Osnabruck Die Landesherrschaft entwickelte sich im Wesentlichen im 13 und 14 Jahrhundert durch den Erwerb der Gerichtsbarkeit Gogerichte 1225 den Erwerb der Osnabrucker Hochvogtei 1236 von den Grafen von Tecklenburg und den Bau von Landesburgen zur Grenzsicherung Am Ende des 14 Jahrhunderts war die Landesherrschaft des Bischofs vollig ausgeformt Die Verwaltung des Hochstifts war in die Amter Furstenau Gronenberg Vorden Reckenberg und die quasi autonome Landstadt Osnabruck unterteilt Fur die Justiz siehe Justizwesen im Hochstift Osnabruck Ab 1543 wurde unter dem zeitweilig lutherischen Bischof Franz von Waldeck 1532 1553 durch Hermann Bonnus die erste evangelische Kirchenordnung fur die Stadt Osnabruck verfasst und damit die Reformation eingeleitet In der Folgezeit konnte sich weder die lutherische noch die katholische Lehre im Hochstift durchsetzen Den folgenden Bischofen die teils katholischer und teils lutherischer Konfession waren gelang es nicht den im Augsburger Religionsfrieden festgelegten Grundsatz Cuius regio eius religio im Hochstift durchzusetzen Eine effektive Kirchenleitung gab es weitgehend nicht mehr die Pfarrer in den einzelnen Kirchspielen waren weitgehend sich selbst uberlassen Die kirchliche Glaubensausubung war eine Mischung aus katholischen und lutherischen Elementen So teilten katholisch ordinierte Priester in der Messe die Kommunion in beiderlei Gestalt aus oder liessen die von Luther ins Deutsche ubersetzten Psalmen singen Dies anderte sich erst 1623 als Eitel Friedrich Kardinal von Hohenzollern Sigmaringen nach seiner Wahl zum Bischof die Gegenreformation begann Alternierende Landesherrschaft nach dem Dreissigjahrigen KriegIm Dreissigjahrigen Krieg war das Hochstift zeitweilig von Truppen der Liga und der Union sowie von danischen und schwedischen Truppen besetzt Gemass Artikel XIII des Westfalischen Friedensvertrags und den Beschlussen auf dem Nurnberger Exekutionstag von 1650 wurde in einer Immerwahrenden Kapitulation Capitulatio Perpetua Osnabrugensis die Landesherrschaft abwechselnd von einem katholischen vom Domkapitel gewahlten Bischof und einem lutherischen Bischof aus dem herzoglichen Hause Braunschweig Luneburg ausgeubt Wahrend der Regentschaft eines lutherischen Bischofs lagen die kirchlichen Leitungsfunktionen uber die katholische Geistlichkeit und die katholischen Einwohner des Hochstifts beim Erzbischof von Koln Die in der Immerwahrenden Kapitulation festgelegten Regelungen zur freien Religionsausubung der beiden Konfessionen behielten ihre Gultigkeit bis 1802 Das Hochstift Osnabruck war somit eines der wenigen Territorien des Alten Reiches ohne einheitliche konfessionale Festlegung Die Zuordnung der Konfession der Pfarrer war kirchspielweise festgelegt doch gab es auch Kirchspiele in denen beide Konfessionen uber jeweils eine eigene Kirche mit eigenem Pfarrer verfugten In einigen Kirchspielen wurde die einzige vorhandene Kirche simultan von beiden Konfessionen katholisch und lutherisch genutzt Seit 1785 hatte die Verwaltung des Furstbistums ihren Sitz in der Furstbischoflichen Kanzlei Nachdem 1648 zunachst der wahrend des Krieges von den Schweden vertriebene katholische Bischof Franz Wilhelm von Wartenberg wieder die Herrschaft ubernommen hatte wurde nach dessen Tod 1662 der jungere Welfenherzog Ernst August Sohn des Calenberger Herzogs Georg der erste lutherische Furstbischof Ernst August wurde nach dem Tod seines alteren Bruders Johann Friedrich 1679 auch regierender Herzog im Furstentum Calenberg und 1692 schliesslich Kurfurst von Braunschweig und Luneburg sodass Osnabruck bis zum Tode Ernst Augusts 1698 in Personalunion mit dessen welfischen Stammlanden regiert wurde Ihm folgte der Trierer Kurfurst Karl Joseph von Lothringen als katholischer Bischof von Osnabruck 1698 1715 nach 1714 war das Haus Braunschweig Luneburg zum neuen britischen Konigshaus aufgestiegen Zum neuen evangelischen Furstbischof wurde 1716 Herzog Ernst August II gewahlt Sohn des Kurfursten Ernst August und Bruder des britischen Konigs Georg I Kurioserweise bemuhte sich mit der Unterstutzung des Papstes auch ein weiterer Bruder der zum Katholizismus konvertierte Herzog Maximilian Wilhelm um das Bischofsamt konnte aber weder das katholische Domkapitel noch das Welfenhaus fur einen solchen Bruch der Stiftsverfassung gewinnen Katholischer Nachfolger von Ernst August II wurde der Kolner Kurfurst Clemens August von Bayern der von 1728 bis zu seinem Tod 1761 als Furstbischof uber Osnabruck herrschte Im Zuge des Siebenjahrigen Krieges verzogerten die Welfen die Wahl eines neuen evangelischen Landesherrn Konig Georg III setzte 1764 die Wahl seines wenige Monate alten Sohnes Friedrich August durch der erst mit seiner Volljahrigkeit 1783 die Amtsgeschafte ubernahm Das Hochstift Osnabruck entwickelte sich unter der ab 1764 eingesetzten Vormundschaftsregierung faktisch zu einem Nebenland Kurhannovers In Folge des im Frieden von Luneville 1801 bestimmten Entschadigungsgrundsatzes wurde ein Jahr spater durch die vom Reichstag eingesetzte ausserordentliche Reichsdeputation auf der Grundlage eines gemeinsamen franzosisch russischen Entschadigungsplanes vom 3 Juni 1802 das Hochstift Osnabruck dem Kurfurstentum Braunschweig Luneburg Kurhannover als erbliches Furstentum zugesprochen Die am 24 August 1802 zusammengetretene Reichsdeputation bestatigte schon mit vorlaufigem Beschluss vom 8 September die in dem Entschadigungsplan vorgesehene Entschadigung fur den Konig von England als Kurfurst von Braunschweig Luneburg Der letzte Furstbischof von Osnabruck Friedrich Herzog von Braunschweig Luneburg Prinz von Grossbritannien und Irland der zweite Sohn Konig Georgs III von England legte daraufhin am 29 Oktober 1802 die Herrschaft uber das Hochstift nieder Sechs Tage spater nahm sein Vater Georg III das neue Furstentum Osnabruck offiziell in Besitz Damit endete die Geschichte des unabhangigen geistlichen Furstentums Die Sakularisation wurde formlich erst mit der Verabschiedung des Hauptschlusses der ausserordentlichen Reichsdeputation am 25 Februar 1803 bestatigt 4 Dem Konige von England Kurfursten von Braunschweig Luneburg fur seine Anspruche auf die Grafschaft Sayn Altenkirchen Hildesheim Corvey und Hoxter und fur seine Rechte und Zustandigkeiten in den Stadten Hamburg und Bremen und in derselben Gebieten namentlich dem Gebiete der letzteren so wie dasselbe unten bestimmt werden wird wie auch fur die Abtretung des Amtes Wildeshausen das Bisthum Osnabruck Furstentum Osnabruck nach dem ReichsdeputationshauptschlussDas Furstentum Osnabruck wurde ab 1802 in Personalunion von den Kurfursten von Braunschweig Luneburg regiert 1806 kam es zum Konigreich Preussen 1807 zum Konigreich Westphalen 1811 fiel es an das Kaiserreich Frankreich und 1815 wurde es auf dem Wiener Kongress dem neu entstandenen Konigreich Hannover zugeschlagen Allerdings wurde das Amt Reckenberg heute Kreis Gutersloh als Exklave abgetreten und der preussischen Provinz Westfalen zugeschlagen Teile des Amtes Vorden die Kirchspiele Neuenkirchen und Damme fur das ein Kondominium mit dem Niederstift Munster bestand wurden abgetrennt und dem Grossherzogtum Oldenburg zugeordnet Heute gehoren diese Gebiete zum Landkreis Vechta Bei der Gebietsreform 1974 kam auch das Kirchspiel Vorden zum Landkreis Vechta Das Furstentum Osnabruck gehorte im Konigreich Hannover zur Landdrostei Osnabruck und fiel mit ihm 1866 an Preussen Die Landdrostei wurde im Zuge der preussischen Kommunalreform 1885 durch den Regierungsbezirk Osnabruck abgelost Gleichzeitig wurden die Landkreise Osnabruck Bersenbruck Iburg Wittlage und Melle sowie der Stadtkreis Osnabruck gebildet 1972 wurde aus den Landkreisen Osnabruck Melle Wittlage und Bersenbruck der neue Landkreis Osnabruck gebildet dessen Grenzen weitgehend denen des alten Hochstifts entsprechen Residenzschloss Iburg Residenzschloss Furstenau Residenzschloss Osnabruck Kanzlei in OsnabruckSiehe auchListe der Bischofe von OsnabruckLiteraturMichael F Feldkamp Die Ernennung der Osnabrucker Weihbischofe und Generalvikare in der Zeit der successio alternativa nach romischen Quellen In Romische Quartalschrift Band 81 1986 Heft 3 4 S 229 247 pdf Michael F Feldkamp Zur Bedeutung der successio alternativa im Hochstift Osnabruck wahrend des 17 und 18 Jahrhunderts In Blatter fur deutsche Landesgeschichte Band 130 1994 S 75 110 Digitalisat beim Munchener Digitalisierungszentrum Michael F Feldkamp Die wechselnde Abfolge zwischen katholischen und protestantischen Bischofen im Hochstift Osnabruck im 17 und 18 Jahrhundert In Ders Reichskirche und politischer Katholizismus Aufsatze zur Kirchengeschichte und kirchlichen Rechtsgeschichte der Neuzeit Propylaen des christlichen Abendlandes Band 3 Patrimonium Verlag Aachen 2019 ISBN 978 3 86417 120 8 S 57 79 Christine van den Heuvel Beamtenschaft und Territorialstaat Behordenentwicklung und Sozialstruktur der Beamtenschaft im Hochstift Osnabruck 1550 1800 Osnabrucker Geschichtsquellen und Forschungen Band 24 Osnabruck 1984 ISBN 3 87898 290 9 Werner Hillebrand Besitz und Standesverhaltnisse des Osnabrucker Adels 800 bis 1300 Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1962 Gerhard Kobler Historisches Lexikon der deutschen Lander Die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart 7 vollstandig uberarbeitete Auflage C H Beck Munchen 2007 ISBN 978 3 406 54986 1 S 500 Wolf Dieter Mohrmann Wilfried Papst Einfuhrung in die politische Geschichte des Osnabrucker Landes 2 Auflage Osnabruck 1992 Joseph Prinz Das Territorium des Bistums Osnabruck Nachdruck der Ausgabe Gottingen 1934 Osnabruck 1973 ISBN 3 87898 066 3 Reinhard Renger Landesherr und Landstande im Hochstift Osnabruck in der Mitte des 18 Jahrhunderts Untersuchungen zur Institutionengeschichte der Standestaates im 17 und 18 Jahrhundert Gottingen 1968 Harriet Rudolph Eine gelinde Regierungsart Peinliche Strafjustiz im geistlichen Territorium Das Hochstift Osnabruck 1716 1803 Konstanz 2001 ISBN 978 3 89669 975 6 Rezension Mark Alexander Steinert Die alternative Sukzession im Hochstift Osnabruck Bischofswechsel und das Herrschaftsrecht des Hauses Braunschweig Luneburg in Osnabruck 1648 1802 Osnabrucker Geschichtsquellen und Forschungen Band 47 Osnabruck 2003 ISBN 978 3 9806564 6 7 Johann Carl Bertram Stuve Geschichte des Hochstifts Osnabruck Mit Register von Julius Jager Neudruck der Ausgabe Jena Band I 1853 Band II 1872 Band III 1882 Osnabruck 1980 ISBN 978 3 87898 218 0 WeblinksCommons Prince Bishopric of Osnabruck Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Wikisource Osnabruck Quellen und VolltexteEinzelnachweiseGerhard Kobler Historisches Lexikon der deutschen Lander Die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart Munchen 2007 S 500 Capitulatio Perpetua Osnabrugensis Auf Befehl eines Hochwurdigen Dom Capittels aufs neue aufgelagt Ohne Ort 1766 Digitalisat der SLUB weiteres Digitalisat eines Abdrucks in den Privilegia Caesarea Civitatis Osnabrugensis von 1717 in der ULB Munster Barbara Beck Die Welfen Das Haus Hannover 1692 1918 Marix Wiesbaden 2014 ISBN 978 3 86539 983 0 S 34 36 Barbara Beck Die Welfen Das Haus Hannover 1692 1918 Marix Wiesbaden 2014 ISBN 978 3 86539 983 0 S 36 37 Territorien und Stande des Niederrheinisch Westfalischen Reichskreises des Heiligen Romischen Reiches Deutscher Nation 1500 1806 Hochstifte Furstbistumer Utrecht bis 1528 Minden bis 1648 Verden bis 1648 Cambrai bis 1678 Luttich Munster Osnabruck Paderborn Corvey ab 1792 Stifter Furstabteien Stablo Malmedy Corvey bis 1792 Kornelimunster Werden Essen Herford Thorn Echternach Weltliche Furstentumer Julich Berg Kleve Geldern bis 1548 Herzogtum Arenberg Minden ab 1648 Nassau Dillenburg Oldenburg ab 1774 Ostfriesland seit 1667 Lippe seit 1789 Moers ab 1706 Verden ab 1648 Grafschaften und Herrschaften Bentheim Manderscheid bis 1546 Bronkhorst bis 1719 Diepholz Hoya Lippe Grafschaft 1528 1789 Moers bis 1541 Nassau Dillenburg bis 1664 Oldenburg bis 1774 Ostfriesland bis 1667 Pyrmont Reichenstein Rietberg Salm Reifferscheid Sayn Schaumburg 1647 48 geteilt in Schaumburg Lippe und Hessen Kassel Spiegelberg Steinfurt Tecklenburg Virneburg Wied Winneburg und Beilstein Anholt Blankenheim und Gerolstein Gemen Gimborn Gronsveld Hallermund Holzappel Kerpen und Lommersum Myllendonk Reckheim Schleiden Utrecht bis 1548 Wickrath Wittem Freie Reichsstadte Aachen Cambrai Herford bis 1547 Koln Dortmund Normdaten Geografikum GND 4043975 6 GND Explorer lobid OGND AKS VIAF 242082064