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Europäische Währungsunion

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Als Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, EWWU, (verkürzt Wirtschafts- und Währungsunion, WWU; inoffiziell auch Europäische Währungsunion, EWU; englisch Economic and Monetary Union, EMU) wird eine Vereinbarung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bezeichnet, sich ab dem 1. Juli 1990 durch die Umsetzung bestimmter wirtschafts- und währungspolitischer Regelungen in einem dreistufigen Prozess enger aneinander zu binden. Das Hauptziel der EWWU-Regelungen ist die Ergänzung des Europäischen Binnenmarktes durch eine gemeinsame Währung mit hoher Preisniveaustabilität.

Die 27 EU-Staaten haben bisher die EWWU-Vereinbarung in unterschiedlichem Maße umgesetzt. Es ist ungewiss – und angesichts der Euro-Krise seit Ausbrechen der griechischen Staatsschuldenkrise im Herbst 2009 auch unwahrscheinlich –, dass alle EU-Staaten am Ende des Umsetzungsprozesses voll in die EWWU-Regelungen integriert sein werden. Die Währung Euro haben seit dem 1. Januar 1999 20 der 27 EU-Staaten eingeführt („Eurozone“): Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Zypern. Diese 20 Staaten koordinieren ihre Wirtschafts- und Finanzpolitik im Rahmen der Euro-Gruppe. Von den übrigen sieben EU-Staaten sind fünf verpflichtet, den Euro einzuführen, sobald sie die vereinbarten Konvergenzkriterien erreichen.

Die zwei EU-Staaten Dänemark und Schweden haben de jure bzw. de facto eine Ausstiegsoption („Opt-out“) aus der Verpflichtung, den Euro einzuführen. Auch die sieben EU-Staaten, die bisher nicht Teil der Eurozone sind, haben in verschiedenen Aspekten die EWWU-Regelungen umgesetzt und koordinieren bestimmte Bereiche ihrer Wirtschafts- und Währungspolitik mit der Gruppe der 20 Staaten der Eurozone.

Mitgliedstaaten der EWWU

Mitglieder der EWWU sind formal alle 27 EU-Länder. Der Begriff wird im engeren Sinn manchmal auf die 20 Mitgliedstaaten beschränkt, die an der dritten Stufe teilnehmen, also den Euro als Währung eingeführt haben. Dabei handelt es sich um Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Lettland, Litauen, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, die Slowakei, Slowenien, Spanien und die Republik Zypern.

Sieben weitere EU-Staaten haben den Euro bislang nicht eingeführt: Bulgarien, Dänemark, Polen, Rumänien, Schweden, Tschechien sowie Ungarn. Für diese Staaten gelten unterschiedliche Arten von Ausnahmeregelungen: Während Dänemark durch eine sogenannte Opt-out-Klausel von Anfang an nicht zur Teilnahme an der EWWU verpflichtet war, müssen alle anderen Staaten dem EU- und AEU-Vertrag zufolge den Euro als Währung einführen, sobald sie die EU-Konvergenzkriterien erfüllen. Eines dieser Kriterien ist der sogenannte Wechselkursmechanismus II (WKM II), bei dem die Währung des Landes zwei Jahre lang innerhalb einer gewissen Schwankungsbreite an den Eurokurs gekoppelt wird. Derzeit nehmen Dänemark und Bulgarien am WKM II teil.

Ob die anderen Staaten die Einführung des Euro anstreben, sobald ihnen das wirtschaftlich möglich ist, gilt als offen. Schweden erfüllte die Kriterien zur Euro-Einführung vor dem Ausbrechen der weltweiten Wirtschaftskrise 2009/2010; es verfehlte sie jedoch absichtlich, indem es nicht am WKM II teilnahm, da sich die Bevölkerung in einem Referendum (am 14. September 2003) gegen den Euro ausgesprochen hatte. Diese Praxis widerspricht eigentlich dem Sinne des Vertrags. Sie wird von der Europäischen Kommission toleriert, da Schweden der EU zu einem Zeitpunkt beitrat, als die Einführung der EWWU zwar schon beschlossen, die dritte Stufe jedoch noch nicht erreicht worden war. Schweden hat damit gewissermaßen ein „informelles Opt-out“.

Ein Austritt einzelner Länder aus der Währungsunion, wie er etwa infolge der griechischen Finanzkrise seit 2010 öffentlich diskutiert wird, ist im AEU-Vertrag nicht ausdrücklich vorgesehen. Er ist nach Auffassung vieler nur möglich, indem ein Land die EU insgesamt verließe (in diesem Fall gilt Art. 50 EU-Vertrag) oder indem ein ergänzendes Abkommen, etwa in Form eines Zusatzprotokolls zum AEU-Vertrag, ausgehandelt würde. Dieses müsste von allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Ein Teil der Literatur möchte dagegen ein Recht zum einseitigen Austritt aus der Währungsunion auch dann annehmen, wenn der relevante Mitgliedstaat die Beitrittsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt.

EU-Konvergenzkriterien

→ Hauptartikel: EU-Konvergenzkriterien

Um an der EWWU teilnehmen zu können, müssen die Mitgliedstaaten bestimmte Regeln erfüllen, die eine gewisse Vereinheitlichung und Stabilität ihrer wirtschaftlichen und fiskalischen Situation gewährleisten sollen. Diese EU-Konvergenzkriterien (nach dem Vertrag von Maastricht auch als Maastricht-Kriterien bezeichnet) finden sich in Art. 140 AEU-Vertrag.

Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Kriterien:

  • Preisstabilität: Die Inflationsrate darf nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über derjenigen der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten liegen.
  • Stabilität der öffentlichen Haushalte: Der staatliche Schuldenstand darf nicht mehr als 60 %, die jährliche Nettoneuverschuldung nicht mehr als 3 % des Bruttoinlandsprodukts ausmachen.
  • Wechselkursstabilität: Der Staat muss mindestens zwei Jahre lang ohne Abwertung am Wechselkursmechanismus II teilgenommen haben. Dabei darf die Währung des Landes nur in einer bestimmten Wechselkursbandbreite (meist 15 %) vom Eurokurs abweichen; bei größeren Abweichungen muss die Zentralbank des Landes intervenieren.
  • Langfristige Zinssätze: Der Zinssatz langfristiger Staatsanleihen darf nicht mehr als 2 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten liegen.

Die Europäische Kommission und die Europäische Zentralbank prüfen mindestens alle zwei Jahre, ob die Mitgliedstaaten, die den Euro noch nicht eingeführt haben, die Konvergenzkriterien erfüllen. Sobald ein Staat sie erfüllt, kann er den Beitritt zur letzten Stufe der EWWU beantragen. Die Kommission gibt dann eine Empfehlung ab, wobei noch weitere Kriterien wie die Marktintegration, die Leistungsbilanz und die Lohnstückkosten des Landes berücksichtigt werden; hier gibt es keine fest einzuhaltenden Grenzwerte. Über diese Kommissionsempfehlung gibt es eine Aussprache im Europäischen Rat und eine Anhörung im Europäischen Parlament. Entscheidend für die Aufnahme des Bewerberlandes ist der Rat für Wirtschaft und Finanzen, der mit der qualifizierten Mehrheit beschließt, wobei nur diejenigen Mitgliedstaaten ein Stimmrecht haben, die den Euro bereits eingeführt haben (Art. 140 Abs. 2 AEU-Vertrag). Bislang wurden diese Beschlüsse immer im Sinn der Kommissionsempfehlung getroffen.

Abgrenzung zur Eurozone

→ Hauptartikel: Eurozone

Der Ausdruck Eurozone (auch Euroraum, Euroland) wird im engeren Sinne meist als Bezeichnung für die 20 Länder benutzt, die den Euro als Währung eingeführt haben. Er ist in dieser Bedeutung synonym zum Begriff der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion im engeren Sinne.

Bisweilen wird Eurozone jedoch auch im weiteren Sinn für alle Staaten verwendet, die den Euro nutzen, auch wenn sie keine EU-Mitglieder sind. Hierzu zählen Andorra, Monaco, San Marino und die Vatikanstadt, die aufgrund bilateraler Abkommen mit der EU das Recht haben, den Euro als einzige Währung zu nutzen und in eng begrenztem Umfang auch eigene Euromünzen prägen zu lassen, sowie knapp zwanzig weitere Staaten bzw. Teile von Staaten, die den Euro einseitig als Währung eingeführt oder den Kurs ihrer Währung an die Leitwährung Euro gekoppelt haben.

Vertragliche Grundlagen und Ziele

Der Begriff Europäische Wirtschafts- und Währungsunion geht auf die politische Debatte der späten 1980er Jahre zurück und ist bis heute gängig. Im europäischen Primärrecht selbst wird er allerdings kaum gebraucht: In Art. 3 Abs. 4 EU-Vertrag wird die Errichtung einer „Wirtschafts- und Währungsunion, deren Währung der Euro ist“, als Ziel der EU genannt. Im AEU-Vertrag hingegen ist meist nur von der „Wirtschafts- und Währungspolitik“ der EU die Rede (Art. 119ff. AEU-Vertrag). Die Staaten, die an der dritten Stufe der EWWU teilnehmen, werden als „Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist“ (Art. 136ff. AEU-Vertrag) bezeichnet, die übrigen als „Mitgliedstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt“ (Art. 139ff. AEU-Vertrag).

Die Grundlagen der Wirtschafts- und Währungspolitik der EU sind in Art. 119 bis Art. 144 AEU-Vertrag geregelt, wobei unter Wirtschaftspolitik im Wesentlichen die Prozesspolitik gemeint ist. Daneben gibt es noch zahlreiche weitere Politikbereiche der Europäischen Union, die ebenfalls starke Wirtschaftsbezüge haben (etwa die EU-Beschäftigungspolitik, die EU-Sozialpolitik oder der Europäische Binnenmarkt). Sie werden jedoch üblicherweise nicht unter dem Begriff der EWWU gefasst, da ihre vertraglichen Grundlagen schon älter sind. Anders als in der EWWU hat die EU dort auch nicht nur eine koordinierende Funktion, sondern kann selbst Recht setzen. Der Einfluss der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments ist deshalb in diesen Bereichen größer als im Rahmen der EWWU.

Das vorherrschende Prinzip der EWWU ist im Wirtschaftsbereich die offene Methode der Koordinierung: Die Nationalstaaten können innerhalb bestimmter Rahmen ihre Wirtschaftspolitik weitgehend selbst festlegen, sie sind jedoch gehalten, sich darüber im Rat der EU untereinander abzustimmen. Die supranationalen Institutionen wie Europäische Kommission und Europäisches Parlament haben formal nur geringe Kompetenzen. Die Kommission hat allerdings einen gewissen informellen Einfluss, da sie die Koordinierung durch das Erstellen von Berichten unterstützt, die den Mitgliedstaaten als Entscheidungsgrundlage dienen.

Anders ist die Kompetenzverteilung dagegen im Währungsbereich: Hier haben insbesondere die Euro-Staaten zahlreiche Hoheitsrechte auf die Europäische Zentralbank übertragen, die als eigenständiges und unabhängiges Organ Entscheidungen treffen kann. In den Staaten, die den Euro nicht eingeführt haben, liegt die Kompetenz bei den nationalen Zentralbanken, die in ihren Entscheidungen von allen anderen staatlichen Stellen unabhängig sein müssen. Alle nationalen Zentralbanken der EU koordinieren ihre Tätigkeit im Europäischen System der Zentralbanken.

Ziele der europäischen Wirtschafts- und Währungspolitik sind nach Art. 3 EU-Vertrag und Art. 119 AEU-Vertrag die enge Koordinierung der Wirtschaftspolitik ihrer Mitgliedstaaten und der Europäische Binnenmarkt. Die Wirtschaftspolitik beruht auf dem Grundsatz der „offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ (worin allerdings kein Gegensatz zur sozialen Marktwirtschaft gesehen wird, die nach Art. 3 EU-Vertrag ebenfalls zu den Zielen der EU zählt). In der Währungspolitik der EU ist das vorrangige Ziel die Preisstabilität. Sofern das unter Wahrung der Preisstabilität möglich ist, soll die Währungspolitik nach Möglichkeit die allgemeine Wirtschaftspolitik unterstützen (Art. 119 AEU-Vertrag).

Als „richtungsweisende Grundsätze“ werden „stabile Preise, gesunde öffentliche Finanzen und monetäre Rahmenbedingungen sowie eine tragfähige Zahlungsbilanz“ genannt. Diese vier Grundsätze entsprechen im Wesentlichen den EU-Konvergenzkriterien. In diesem Zusammenhang veröffentlichte die Europäische Kommission im Januar 2019 auch den Tragfähigkeitsbericht Fiscal Sustainability Report 2018 zur finanzpolitischen Situation der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Wirtschaftspolitische Regelungen

Multilaterale Überwachung

Die Koordinierung der Wirtschaftspolitik erfolgt im Wesentlichen durch die sogenannte „multilaterale Überwachung“ (Art. 121 AEU-Vertrag). Dabei erarbeitet der Rat der Europäischen Union (Ministerrat) auf Vorschlag der Europäischen Kommission und nach Beratung des Europäischen Rates Empfehlungen, in denen er die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der EU als Ganzes und der Mitgliedstaaten festlegt. Sie orientieren sich an langfristigen Wirtschaftsstrategien, bislang die Lissabon-Strategie für die Zeit 2000–2010 sowie Europa 2020 für den Zeitraum 2010–2020.

Die Kommission erstellt regelmäßige Berichte über die Umsetzung dieser Empfehlungen anhand von Angaben, die ihr die einzelnen Mitgliedstaaten übermitteln. Allerdings gibt es nur recht schwache Sanktionsmechanismen, wenn Mitgliedstaaten die Empfehlungen nicht einhalten: Die Kommission kann in diesem Fall nur eine „Verwarnung“ aussprechen; der Rat kann lediglich Empfehlungen formulieren und diese gegebenenfalls veröffentlichen. Die multilaterale Überwachung wirkt daher eher über politischen Druck, nicht über tatsächliche Zwangsmechanismen der EU-Organe.

Neben den Grundzügen der Wirtschaftspolitik, die für die EU als Ganzes gelten, erarbeitet der Rat nach demselben Verfahren auch Grundzüge der Wirtschaftspolitik speziell für die Staaten, die den Euro als Währung eingeführt haben (Art. 136 AEU-Vertrag). An diesen Ratssitzungen nehmen nur die Vertreter der Euro-Gruppe (siehe unten) teil.

Das Europäische Parlament ist in die multilaterale Überwachung nur wenig eingebunden. Es wird vom Ministerrat und der Kommission über die wirtschaftspolitischen Empfehlungen und die Ergebnisse der Überwachung informiert, wirkt aber nicht selbst daran mit.

Stabilitäts- und Wachstumspakt

→ Hauptartikel: Stabilitäts- und Wachstumspakt

Ein etwas strengeres Verfahren als für die allgemeine Wirtschaftspolitik gilt für die Überwachung der nationalen Staatsverschuldung. Hier wurde im Rahmen des sogenannten Stabilitäts- und Wachstumspaktes das Konvergenzkriterium, wonach der Schuldenstand nicht mehr als 60 % und die jährliche Nettoneuverschuldung nicht mehr als 3 % des Bruttoinlandsprodukts ausmachen darf, dauerhaft festgeschrieben (Art. 126 AEU-Vertrag). Die Europäische Kommission überprüft dazu jährlich alle EU-Mitgliedstaaten, auch diejenigen, die den Euro nicht als Währung eingeführt haben. Hält ein Mitgliedstaat die Kriterien nicht ein oder ist die Kommission der Auffassung, dass die Gefahr hierzu besteht, dann erstellt sie einen Bericht. Auf Grund dieses Berichtes entscheidet der Rat der EU mit qualifizierter Mehrheit, wie weiter zu verfahren ist. Wenn es um einen Staat geht, der den Euro als Währung eingeführt hat, sind nur die Mitgliedstaaten der Euro-Gruppe stimmberechtigt, bei den anderen Staaten der gesamte Rat. Dieser kann dabei eine Reihe von Maßnahmen treffen, die eskalierend von wirtschaftspolitischen Empfehlungen bis zu verschiedenen Zwangsmitteln, insbesondere Geldstrafen, reichen. Nach Art. 139 AEU-Vertrag können jedoch diese Zwangsmittel nur für Mitgliedstaaten angewandt werden, die den Euro als Währung eingeführt haben. Die anderen Staaten sind zwar auch zur Einhaltung des Stabilitätspaktes verpflichtet, der Rat kann ihnen gegenüber aber lediglich Empfehlungen aussprechen.

Obwohl die Kommission bereits mehrere Verfahren wegen Verstößen gegen den Stabilitätspakt eingeleitet hat, hat der Rat bislang noch in keinem Fall tatsächlich Sanktionen verhängt. Als Grund hierfür gilt zum einen, dass Geldstrafen die Haushaltslage eines ohnehin überschuldeten Staates nur verschlechtern würden. Zum anderen wird auch die Tatsache, dass die letzte Entscheidung über Sanktionen von den nationalen Finanzministern im Rat getroffen wird, die unter Umständen zu einem anderen Zeitpunkt selbst in die Lage eines überhöhten Haushaltsdefizits geraten könnten, als Grund für die wenig strenge Auslegung des Stabilitätspakts gesehen. Die historische Wurzel des Problems liegt im EU-Gipfel von Dublin im Dezember 1996, als Bundeskanzler Helmut Kohl – nach massivem französischen Druck – auf die eigentlich vorgesehene Festschreibung automatischer Strafen verzichtete. Die bessere Durchsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts zählt daher zu den wichtigsten Diskussionsthemen bei der Frage nach der Weiterentwicklung der EWWU (siehe unten).

Zwischenstaatliche Solidarität und No-Bailout-Klausel

→ Hauptartikel: Nichtbeistands-Klausel

Wechselseitige Wirtschaftshilfen der Mitgliedstaaten untereinander oder von der EU an die Mitgliedstaaten sind im Rahmen der EWWU nur in einem engen Rahmen vorgesehen. (Andere Bereiche, etwa die EU-Regionalpolitik, sehen dagegen Finanztransfers zwischen verschiedenen Teilen der EU ausdrücklich vor.) Nach Art. 122 AEU-Vertrag kann der Ministerrat jedoch in Notsituationen, insbesondere bei Versorgungsengpässen, Maßnahmen ergreifen. Bei Naturkatastrophen und anderen „außergewöhnlichen Ereignissen, die sich seiner Kontrolle entziehen“, kann ein Mitgliedstaat auf Beschluss des Rates auch finanzielle Hilfen aus dem EU-Haushalt erhalten.

Art. 143 AEU-Vertrag sieht zudem ein besonderes Verfahren des „gegenseitigen Beistands“ für Mitgliedstaaten vor, die den Euro noch nicht eingeführt haben und in eine Zahlungsbilanzkrise geraten. Auf Vorschlag der Kommission kann der Ministerrat hier verschiedene Maßnahmen beschließen, die von einem koordinierten Vorgehen bei internationalen Organisationen wie dem Internationalen Währungsfonds bis zu freiwilligen Krediten vonseiten anderer Mitgliedstaaten reichen.

Die innereuropäische Solidarität wird begrenzt durch die sogenannte No-Bailout- oder Nichtbeistands-Klausel, die eine Haftung der EU sowie der einzelnen Mitgliedstaaten für die Schulden anderer Mitgliedstaaten ausschließt (Art. 125 AEU-Vertrag). Diese Regelung ergänzt den Stabilitätspakt und soll sicherstellen, dass kein Mitgliedstaat seine Haushaltsautonomie nutzen kann, um sich zulasten anderer Mitgliedstaaten zu verschulden. Damit soll die Verantwortlichkeit jedes Staates für sein nationales Defizit gewahrt bleiben und Moral Hazard verhindert werden.

Die genaue Interpretation der Klausel ist umstritten, nachdem infolge der griechischen Finanzkrise 2010 Kredite an ein EWWU-Mitgliedsland beschlossen wurden und im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus die Euro-Staaten Bürgschaften füreinander übernahmen (siehe unten). Durch weitere Kredite an Irland (2010) und an Portugal (2011) wurde immer fraglicher, ob die Nichtbeistands-Klausel jegliche Form von Bailout, also auch die freiwillige Übernahme von Schulden anderer Mitgliedstaaten, verbietet oder lediglich eine automatische und obligatorische Haftung ausschließt.

Verbot von Zentralbankkrediten

Eine wesentliche Forderung bei der Einführung der EWWU war die Unabhängigkeit aller nationalen Zentralbanken. Damit sollte verhindert werden, dass die Regierungen der Mitgliedstaaten ihre Wirtschaftspolitik durch die Vermehrung der Geldmenge und damit durch die Erzeugung von Inflation finanzieren, wie das in verschiedenen europäischen Staaten vor der Gründung der EWWU vorgekommen war. Art. 123 und Art. 124 AEU-Vertrag verbieten daher jede Art von Kreditfazilitäten der Europäischen Zentralbank oder der nationalen Zentralbanken an die Mitgliedstaaten und jeden bevorrechtigten Zugriff öffentlich-rechtlicher Institutionen auf die Banken. Auch der unmittelbare Erwerb von Staatsanleihen durch die Zentralbanken ist verboten (also der Ankauf von Staatsanleihen im Gegensatz zum indirekten/mittelbaren Erwerb über hinterlegte Sicherheiten bei Zahlungsausfall).

Während der Eurokrise begann die Europäische Zentralbank 2010 allerdings, diese Regelung so auszulegen, dass ein mittelbarer Erwerb von Staatsanleihen, also der Kauf über private Zwischenhändler, nicht ausgeschlossen ist (mittelbar also im Sinne des indirekten Weges und nicht im Sinne von Erwerb durch Überlassung anstelle von direktem Kauf). Kritiker sahen darin einen Bruch mit dem Zweck der Rechtsvorschrift, da die wirtschaftlichen Folgen eines mittelbaren oder unmittelbaren Erwerbs von Staatsanleihen durch die Zentralbank kaum unterschiedlich seien, und warfen der EZB vor, dem politischen Druck des Europäischen Rates nachgegeben zu haben. Die EZB selbst betonte hingegen, sie habe ihre Entscheidung selbstständig getroffen und sei insofern auch nicht in ihrer Unabhängigkeit gefährdet. Einzelne Mitglieder des EZB-Rats, insbesondere der deutsche Bundesbank-Präsident Axel A. Weber, kritisierten diese Haltung der EZB. Weber trat später – mutmaßlich aus Protest – zurück; ebenso der deutsche EZB-Chefvolkswirt Jürgen Stark.

Besondere Institutionen

Um die wirtschafts- und finanzpolitische Koordinierung zwischen den EU-Mitgliedstaaten im Allgemeinen und den Euro-Staaten im Besonderen zu erleichtern, gibt es einige besondere Institutionen.

Euro-Gruppe

→ Hauptartikel: Euro-Gruppe

Bei zahlreichen Entscheidungen des Rats für Wirtschaft und Finanzen, die lediglich die Eurozone betreffen, sind nur diejenigen Staaten stimmberechtigt, die den Euro eingeführt haben. Daher treffen sich deren Wirtschafts- und Finanzminister jeweils am Vorabend der Ratstagungen zu informellen Treffen. Diese sogenannte Euro-Gruppe ist in Art. 137 AEU-Vertrag sowie in Protokoll Nr. 14 geregelt, das dem AEU-Vertrag angehängt ist. Auch der Kommissar für Wirtschaft und Währung und ein Vertreter der Europäischen Zentralbank nehmen daran teil. Mit ihrem informellen Charakter gilt die Euro-Gruppe als wichtigstes Koordinationsforum in der EWWU.

Die Euro-Gruppe wurde 2004 inoffiziell eingerichtet und erhielt mit dem Vertrag von Lissabon 2009 eine vertragliche Verankerung. Sie ernennt für jeweils zweieinhalb Jahre einen Präsidenten; von 2004 bis 2013 war dies der damalige luxemburgische Premierminister Jean-Claude Juncker, der bis 2009 auch Finanzminister seines Landes war. Von 2013 bis 2018 war der niederländische Finanzminister Jeroen Dijsselbloem und von Januar 2018 bis Juni 2020 der portugiesische Finanzminister Mário Centeno Vorsitzender der Euro-Gruppe. Seit Juli 2020 hat der irische Finanzminister Paschal Donohoe den Vorsitz inne.

Am 12. Oktober 2008 fand anlässlich der Finanzkrise ab 2007 erstmals auch ein Gipfeltreffen der Euro-Staaten auf Ebene der Staats- und Regierungschefs (Europäischer Rat) statt.

Wirtschafts- und Finanzausschuss

Der Wirtschafts- und Finanzausschuss ist ein beratendes Gremium, das sich aus je zwei Vertretern jedes EU-Mitgliedstaates, der Europäischen Kommission und der Europäischen Zentralbank zusammensetzt (Art. 134 AEU-Vertrag). Er beobachtet die Wirtschafts- und Finanzlage in der EU und ihren Mitgliedstaaten und erstattet der Kommission darüber Bericht. Außerdem wirkt er zusammen mit dem Ausschuss der Ständigen Vertreter an der Vorbereitung bestimmter Tätigkeiten des Rats für Wirtschaft und Finanzen mit. Dies betrifft vor allem die multilaterale Überwachung und das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit.

Der Wirtschafts- und Finanzausschuss ist der Nachfolger des Währungsausschusses, einem beratenden Gremium hochrangiger nationaler Finanzbeamter, das seit der Frühphase der europäischen Integration existierte.

Währungspolitische Regelungen

Europäisches System der Zentralbanken und Europäische Zentralbank

→ Hauptartikel: Europäisches System der Zentralbanken und Europäische Zentralbank

Die wichtigste Institution der EWWU im währungspolitischen Bereich ist das Europäische System der Zentralbanken (ESZB), das sich aus den nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten sowie der Europäischen Zentralbank (EZB) zusammensetzt. Ihre Funktionsweise wird in Art. 127 bis Art. 133 AEU-Vertrag und in der Satzung geregelt, die den EU-Verträgen als Protokoll Nr. 4 angehängt ist. Leitungsgremien der EZB wie auch des ESZB sind das EZB-Direktorium, das sich aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der EZB sowie vier weiteren Personen zusammensetzt, sowie der EZB-Rat, in dem außer den Direktoriumsmitgliedern auch die nationalen Zentralbankpräsidenten jener Länder vertreten sind, die den Euro eingeführt haben. Während der EZB-Rat für die Festlegung der Geldpolitik zuständig ist und die dafür notwendigen Richtlinien erlässt, nimmt das EZB-Direktorium die operativen Tätigkeiten wahr, um die vom EZB-Rat beschlossene Geldpolitik umzusetzen. Das EZB-Direktorium ist dabei gegenüber den nationalen Zentralbanken der Staaten, die den Euro eingeführt haben, weisungsberechtigt. Nach Art. 139 Abs. 3 AEU-Vertrag gibt es noch eine ganze Anzahl weiterer Regelungen des ESZB, die nur für die Zentralbanken derjenigen Staaten gelten, die den Euro eingeführt haben. Für diese hat sich daher auch der Begriff Eurosystem etabliert, der im Vertragstext jedoch nicht verwendet wird.

Sowohl die EZB als auch die nationalen Zentralbanken müssen nach Art. 130 AEU-Vertrag vollständig unabhängig von allen staatlichen und anderen Stellen sein. Für die nationalen Zentralbanken gelten nach Art. 14 der ESZB-Satzung noch bestimmte weitere Regelungen, die auch eine informelle Einflussnahme durch die Regierung des jeweiligen Landes verhindern sollen. Dazu zählt insbesondere, dass der Präsident einer Zentralbank für mindestens fünf Jahre ernannt werden muss und nur bei schweren Verfehlungen entlassen werden kann. Ob eine solche schwere Verfehlung vorliegt, entscheidet im Zweifelsfall der Europäische Gerichtshof. Diese Regelungen gelten auch für die Staaten, die den Euro noch nicht eingeführt haben.

Die Europäische Zentralbank hat den Status eines Organs der Europäischen Union. Sie muss bei allen Rechtssetzungsverfahren gehört werden, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen (Art. 127 Abs. 4 AEU-Vertrag). Sie hat als einzige Institution das Recht, die Ausgabe von Euro-Banknoten und -Münzen zu genehmigen (Art. 128 AEU-Vertrag). Herausgegeben werden die Münzen allerdings von den nationalen Zentralbanken.

Preisstabilität als oberste Priorität

Das vorrangige Ziel des ESZB ist die Gewährleistung von Preisstabilität, also eine möglichst niedrige Inflation. Es unterscheidet sich damit von anderen Zentralbanksystemen wie etwa dem amerikanischen Federal Reserve System, das noch weitere Ziele wie eine geringe Arbeitslosigkeit und niedrige langfristige Zinsen hat. Das ESZB kann hingegen die allgemeine Wirtschaftspolitik der EU nur insofern unterstützen, als dies „ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist“ (Art. 127 AEU-Vertrag).

Die Zentralbanken der Staaten, die den Euro nicht eingeführt haben, sind nach Art. 139 AEU-Vertrag nicht an die Zielsetzung des ESZB gebunden. Sie können also ihre eigenen währungspolitischen Ziele verfolgen. Nach Art. 142 AEU-Vertrag sind sie verpflichtet, die Wechselkurspolitik als „Angelegenheit von gemeinsamem Interesse“ zu behandeln; es gibt jedoch keine formalen Mechanismen, durch die dies kontrolliert würde.

Gemeinsames Auftreten in internationalen Organisationen

Nach Art. 138 AEU-Vertrag legen die Staaten, die den Euro eingeführt haben, im Rat für Wirtschaft und Finanzen gemeinsame Positionen fest, die sie in Internationalen Organisationen und auf internationalen Konferenzen vertreten, die sich mit dem internationalen Währungssystem oder anderen Finanzfragen befassen. Sie können dabei auch beschließen, sich einheitlich vertreten zu lassen. Die Europäische Zentralbank muss vor den Ratsentscheidungen angehört werden. Staaten, die den Euro nicht eingeführt haben, nehmen an den Entscheidungen nicht teil.

Jenseits der Vereinbarungen im Rahmen der EWWU haben die Mitgliedstaaten nach Art. 219 AEU-Vertrag das Recht, eigenständig in internationalen Gremien Verhandlungen zu führen und Vereinbarungen zu treffen. Im April 2008 schlug Jean-Claude Juncker als Präsident der Euro-Gruppe vor, eine einheitliche Vertretung der Euro-Staaten beim Internationalen Währungsfonds einzurichten, wo bisher jedes Mitglied allein für sich vertreten ist. Joaquín Almunia, damaliger Kommissar für Wirtschaft und Währung, erklärte hingegen, vor einer gemeinsamen Vertretung sei eine gemeinsame wirtschaftspolitische Agenda notwendig.

Teilnahme an internationalen Wechselkurssystemen

Nach Art. 219 AEU-Vertrag kann die Europäische Union mit anderen Staaten Abkommen zur Einrichtung von Wechselkurssystemen abschließen. Die Entscheidung wird einstimmig vom Rat der EU nach Anhörung von Europäischer Zentralbank und Europäischem Parlament getroffen, wobei nur die Staaten stimmberechtigt sind, die den Euro als Währung eingeführt haben. Ein solches Wechselsystem ist etwa der Wechselkursmechanismus II.

Bei der Zusammenarbeit mit Staaten, mit denen es kein Wechselkurssystem gibt, kann der Rat allgemeine Orientierungen für die Wechselkurspolitik aufstellen. Dabei darf das vorrangige Ziel des ESZB, die Preisstabilität, nicht gefährdet werden.

Geschichte

Vorläufer der EWWU

Monetaristen und Ökonomisten

Erste Vorschläge einer europäischen Währungsunion fanden sich schon sehr früh in der Geschichte der europäischen Integration. So schlugen sowohl der belgische Politiker Paul van Zeeland als auch der französische Außenminister Georges Bidault bereits in den 1940er Jahren entsprechende Initiativen vor, die zunächst ohne Auswirkungen blieben. Die von 1950 bis 1958 bestehende europäische Zahlungsunion kann als ein auf Keynes’ Bancor-Plan beruhender Vorläufer einer europäischen monetären Union gelten. Erste konkrete Pläne entstanden bald nach der Unterzeichnung der Römischen Verträge und der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), mit der 1957 der schrittweise Aufbau eines europäischen gemeinsamen Marktes beschlossen wurde. 1962 stellte die EWG-Kommission unter Walter Hallstein erste Vorschläge zur Errichtung einer Währungsunion vor. 1964 wurde der „Ausschuss der Präsidenten der Zentralbanken der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft“ (Gouverneursausschuss) gegründet, in dem die Geld- und Währungspolitik der EWG-Mitgliedstaaten aufeinander abgestimmt werden sollte. Allerdings gab es zu dieser Zeit nur wenig politisches Interesse an einer Währungsunion, da ohnehin international das Bretton-Woods-System in Kraft war, das feste Wechselkurse zwischen allen wichtigen Währungen festschrieb. Auch waren die Mitgliedstaaten nicht bereit, die Hoheit über die Geldpolitik vollständig aufzugeben. Die Pläne der Kommission wurden daher nicht weiter verfolgt.

Zudem zeigten sich recht bald die unterschiedlichen Vorstellungen zwischen den Mitgliedstaaten, die sich in „Monetaristen“ und „Ökonomisten“ teilten: Während die erste Gruppe, insbesondere Frankreich, eine rasche Währungsunion anstrebte, die als „Motor“ für eine wirtschaftspolitische Annäherung der Staaten dienen sollte, forderten die Ökonomisten, insbesondere Deutschland, zunächst eine Angleichung der Wirtschaftspolitik in den verschiedenen Ländern und sahen die Währungsunion lediglich als „Krönung“ des Harmonisierungsprozesses.

Werner-Plan und Währungsschlange

Mitte der sechziger Jahre geriet das Bretton-Woods-System zunehmend unter Druck. Im Februar 1969 schlug daher Raymond Barre, der Kommissar für Wirtschaft und Finanzen, erneut die schrittweise Einrichtung einer Währungsunion vor. Auf dem Gipfel von Den Haag 1969 beauftragten die Staats- und Regierungschefs der EWG-Mitgliedstaaten schließlich eine Kommission unter Leitung des luxemburgischen Premierministers Pierre Werner mit der Ausarbeitung eines Plans für die Wirtschafts- und Währungsunion. Dieser Werner-Plan versuchte durch ein Drei-Stufen-Modell insbesondere die Gegensätze zwischen Monetaristen und Ökonomisten zu überwinden. In der letzten Stufe sollte die Währungspolitik einem gemeinschaftlichen Zentralbanksystem, die Wirtschaftspolitik einem dem Europäischen Parlament unterstellten Gremium unterliegen. Der genaue Zeitplan der Stufenfolge blieb jedoch offen.

Im März 1971, wenige Monate vor dem Zusammenbruch des Bretton-Woods-Systems, traf der EWG-Ministerrat die Grundsatzentscheidung, den Werner-Plan bis 1980 umzusetzen. Am 21. März 1972 wurde daher der Europäische Wechselkursverbund gegründet, in dem Währungsschwankungen zwischen den EWG-Währungen jeweils nur innerhalb einer Bandbreite von ± 2,25 % zugelassen wurden. Gegenüber Drittwährungen, vor allem dem US-Dollar, konnten sich die verbundenen Währungen frei bewegen, sie zogen sich dabei aber jeweils gegenseitig nach. Man sprach deshalb auch von einer Währungsschlange.

Die weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen der siebziger Jahre erwiesen sich als zu schwierig, um den Werner-Plan vollständig umzusetzen. Bereits im April 1973 beschlossen die Mitgliedstaaten, die eigentlich vorgesehene zweite Stufe des Werner-Plans nicht einzuleiten. Ab Ende 1973 verschlechterte sich die wirtschaftliche Lage durch die erste Ölkrise noch weiter. Bis Ende 1978 kam es zu mehreren Austritten aus dem Wechselkursverbund, sodass er kaum noch Wirkung zeigte.

Europäisches Währungssystem

Im Sommer 1977 schlug der neu ernannte Präsident der Europäischen Kommission, Roy Jenkins, daher einen neuen Anlauf in der währungspolitischen Koordinierung vor. Dieser wurde von Helmut Schmidt und Valéry Giscard d’Estaing aufgegriffen, auf deren Initiative hin im Dezember 1978 der Europäische Rat die Entwicklung eines neuen Europäischen Währungssystems (EWS) beschloss: Im Mittelpunkt von dessen Wechselkursmechanismus (WKM) stand die neu geschaffene europäische Kunstwährung ECU, die sich aus einem „Korb“ zusammensetzte, in dem die Währungen der teilnehmenden Staaten jeweils prozentual zu ihrer wirtschaftlichen Stärke vertreten waren. Für die einzelnen nationalen Währungen wurden Leitkurse zum ECU festgelegt, um die sie nur bis zu maximal ±2,25 % schwanken durften.

Das EWS sollte nach damaligen Plänen in ein endgültiges Währungssystem mit dem ECU als Gemeinschaftswährung übergehen. Die 1979 ausbrechende zweite Ölkrise und Meinungsverschiedenheiten über den Ablauf der Endphase behinderten jedoch die Einführung eines solchen Systems. Auch nahmen nicht alle EG-Staaten am EWS teil: Insbesondere Großbritannien trat erst 1989 bei und 1992 wieder aus, und auch Italien verließ das EWS von 1992 bis 1996 vorübergehend. Auch Griechenland, Spanien und Portugal, die in den 1980er Jahren der EG beitraten, beteiligten sich aus unterschiedlichen Gründen nicht am EWS.

Trotz dieser Schwierigkeiten trug das EWS zur Bereitschaft der Mitgliedstaaten zu einer wirtschaftspolitischen Koordination und Konvergenz bei; so wurde ab Mitte der achtziger Jahre in fast allen Mitgliedstaaten die Inflation durch eine stabilitätsorientierte Geldpolitik gebremst. Die Einheitliche Europäische Akte (EEA) von 1986, in der die Vollendung des Europäischen Binnenmarkts beschlossen wurde, unterstrich noch einmal die Bedeutung einer verstärkten wirtschafts- und währungspolitischen Zusammenarbeit.

Siehe auch die private Initiative: Komitee für eine Europäische Währungsunion

Genscher-Memorandum und Delors-Bericht

Die Fortsetzung der währungspolitischen Integration war Ende der achtziger Jahre umstritten. Während der Präsident der Europäischen Kommission, Jacques Delors, das Ziel einer Wirtschafts- und Währungsunion wiederaufnehmen wollte, waren die Präsidenten der nationalen Zentralbanken, vor allem Karl Otto Pöhl, der Präsident der Deutschen Bundesbank, skeptisch. Sie fürchteten nicht nur wirtschaftliche Unsicherheiten, sondern auch den Verlust eigener Gestaltungsspielräume. Zentralbanker wie Pöhl vertraten in diesem Zusammenhang die sogenannte Krönungstheorie: Demnach konnte an eine gemeinsame Währung erst gedacht werden, wenn die politische und wirtschaftliche Einigung Europas vollendet war – als Krönung des Einigungswerks sollte dann die Umstellung auf eine gemeinsame Währung erfolgen. Die treibende Kraft hinter der Verfolgung des Plans einer gemeinsamen Währung war ab Mitte der 1980er Jahre der französische Präsident François Mitterrand. Er sah in einer gemeinsamen Währung die Möglichkeit, verlorenen wirtschaftspolitischen Einfluss zurückzugewinnen. „Die Macht Deutschlands beruht auf der Wirtschaft, und die D-Mark ist Deutschlands Atombombe“, sagte Mitterrand. Durch die EWWU sollte diese Abhängigkeit von einem einzelnen Mitgliedstaat auf eine Gemeinschaftsinstitution übertragen werden, was zumindest alle Länder in eine ähnliche politische Lage bringen würde. Skeptisch waren vor allem Deutschland, das durch eine Gemeinschaftswährung einen Verlust an Preisstabilität fürchtete, sowie Großbritannien, das den Verlust an währungspolitischer Souveränität aus prinzipiellen Gründen ablehnte. Für beide war die jeweils eigene Währung auch ein wichtiges Symbol nationaler Identität.

Unter diesen Umständen suchte Mitterrand zunächst die Unterstützung des deutschen Außenministers Hans-Dietrich Genscher und ermutigte ihn 1988 zur Veröffentlichung eines Memorandums, in dem Genscher eine Alternative zur Krönungstheorie der Zentralbanker entwickelte: Unter der Voraussetzung, dass das Bundesbank-Prinzip einer politisch unabhängigen Zentralbank auf die europäische Ebene übertragen würde, könne die Währungsunion auch am Anfang stehen und dann eine Politische Union gleichsam automatisch nach sich ziehen, argumentierte Genscher. Bundeskanzler Kohl, der sich von Genscher in Europafragen nicht den Rang ablaufen lassen wollte, schlug daraufhin noch im selben Jahr die Gründung eines Ausschusses vor, der die Möglichkeit einer Wirtschafts- und Währungsunion näher untersuchen sollte. In diesem Ausschuss sollten die Präsidenten der Zentralbanken der Mitgliedsstaaten vertreten sein. Beim Europäischen Rat in Hannover verkündete Kohl dann überraschend, dass Kommissionspräsident Delors den Vorsitz haben solle. Pöhl war daraufhin so verärgert, dass er kurzzeitig erwog, sich zurückzuziehen. Im April 1989 legte der Ausschuss seinen Abschlussbericht, den sogenannten Delors-Bericht, vor und zeichnete darin einen Fahrplan zu einer gemeinsamen Währung vor. Kernstück dieses Plans war die Bildung einer Europäischen Zentralbank nach dem Vorbild der Bundesbank. Die erste, noch wenig bedeutende Stufe der EWWU wurde schließlich am 1. Juli 1990 eingeleitet. Für die Umsetzung der weiteren Stufen fehlte allerdings zunächst die europarechtliche Grundlage, für die eine Reform des EG-Vertrags notwendig war. Die Bereitschaft für diese Vertragsreform kam mit der deutschen Wiedervereinigung 1990. Da im Rahmen des Zwei-plus-Vier-Vertrags auch Frankreich und Großbritannien ihre Zustimmung zur Wiedervereinigung geben mussten, sah der französische Staatspräsident François Mitterrand eine Gelegenheit, um die deutsche Bundesregierung unter Helmut Kohl zur Unterstützung der EWWU zu bewegen. Zugleich sahen insbesondere französische, aber auch deutsche Politiker vermehrt die Notwendigkeit, durch eine Vertiefung der europäischen Integration allgemein die Westbindung Deutschlands nach der Wiedervereinigung sicherzustellen. Die Bundesregierung (Kabinett Kohl III) ging auf die französische Initiative einer Regierungskonferenz zur EWWU ein. Sie stellte in den Verhandlungen verschiedene Bedingungen zur Institutionengestaltung, um die EWWU ähnlich stabilitätsorientiert zu gestalten, wie die deutsche Bundesbank es gewesen war. Damit setzte sich die deutsche Delegation um Theo Waigel weitgehend durch: Insbesondere wurde – entgegen den französischen Plänen – die Preisstabilität zur höchsten Priorität der Europäischen Zentralbank erklärt und zudem deren vollständige politische Unabhängigkeit in den Verträgen festgeschrieben.

Die vertragliche Grundlage für die Vollendung der EWWU wurde im Februar 1992 mit dem Vertrag von Maastricht geschaffen, der 1993 in Kraft trat. Er beinhaltete sowohl den weiteren Zeitplan als auch die rechtlichen Bestimmungen für die Umsetzung des Delors-Berichts, etwa die EU-Konvergenzkriterien und die Regelungen zur Europäischen Zentralbank. Der Übergang zur zweiten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion wurde für 1994, der Übergang zur dritten Stufe für einen Zeitpunkt zwischen 1996 und dem 1. Januar 1999 festgelegt. Die britische Regierung unter John Major, die die Währungsunion zu verhindern versucht hatte, scheiterte und konnte lediglich für sich selbst eine Austritts(„Opt-out“-)regel erreichen. Im Oktober 1992 trat Großbritannien zudem aufgrund der Krise des EWS am sogenannten „Schwarzen Mittwoch“ aus dem Europäischen Währungssystem aus, sodass es nun zu einer währungspolitischen Teilung der Europäischen Union kam.

Ein Sonderfall ist Dänemark, dessen Regierung den Regelungen im Vertrag von Maastricht zunächst zustimmte. Nachdem die Ratifizierung des Vertrags jedoch bei einem Referendum nicht zuletzt wegen Vorbehalten der dänischen Bevölkerung gegenüber der Wirtschafts- und Währungsunion gescheitert war, vereinbarte der Europäische Rat auf dem Gipfel von Edinburgh im Dezember 1992 bestimmte Ausnahmeprotokolle, durch die auch Dänemark die Möglichkeit eines Austritts aus der Währungsunion erhielt.

Die erste Stufe der EWWU

Die erste Stufe zur Verwirklichung der EWWU wurde auf Beschluss des Europäischen Rates zum 1. Juli 1990 eingeleitet. Das Hauptziel dieser Stufe war, die verschiedenen nationalen Wirtschafts- und Währungspolitiken stärker auf Geldwertstabilität und Haushaltsdisziplin auszurichten. Um eine schrittweise Konvergenz der Politiken zu erreichen, wurde als neues Koordinierungsinstrument die multilaterale Überwachung eingeführt. Dabei diskutierte der Rat für Wirtschaft und Finanzen zweimal jährlich über Berichte, die die Europäische Kommission zur Wirtschaftsentwicklung und Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten erstellte. Allerdings blieben die einzelnen Mitgliedstaaten in ihren Entscheidungen letztlich frei und eigenverantwortlich, es bestanden noch keinerlei Verpflichtungen und Zwangsmittel.

Ein weiterer Bestandteil der ersten Stufe war die Neuordnung der währungspolitischen Zusammenarbeit. Hierfür erhielt der Gouverneurausschuss, in dem die Präsidenten der nationalen Zentralbanken versammelt waren, neue Zuständigkeiten. Er konnte nun öffentliche Stellungnahmen zur währungspolitischen Lage in der Gemeinschaft abgeben und begann mit der Vorbereitung zur Gründung des Europäischen Währungsinstituts.

Zudem galt ab der ersten Stufe die uneingeschränkte Kapitalverkehrsfreiheit, eine der vier Grundfreiheiten im Europäischen Binnenmarkt, dessen Umsetzung bereits in der Einheitlichen Europäischen Akte beschlossen worden war. Die volle Kapitalverkehrsfreiheit war unter anderem eine Bedingung von Großbritannien gewesen, um der Einleitung der ersten Stufe zuzustimmen.

Die zweite Stufe der EWWU

Die zweite Stufe der EWWU begann nach dem im Vertrag von Maastricht verabschiedeten Zeitplan am 1. Januar 1994. Ab diesem Zeitpunkt galt die No-Bailout-Klausel und das Verbot für die nationalen Zentralbanken, Kredite an öffentliche Stellen zu vergeben. Daneben war die wichtigste Neuerung die Gründung des Europäischen Währungsinstituts (EWI), das an die Stelle des Gouverneurausschusses der Zentralbanken trat. Die Hauptaufgaben des EWI waren zum einen die Stärkung der Zusammenarbeit der Zentralbanken sowie die Koordination der nationalen Geldpolitiken, zum anderen die Schaffung der rechtlichen, organisatorischen und institutionellen Voraussetzungen für den Übergang in die dritte Stufe. Hierfür erarbeitete das EWI insbesondere einen Bericht über die zukünftigen Geld- und Wechselkursbeziehungen zwischen dem künftigen Euro-Währungsgebiet und den restlichen EU-Ländern. Auf Grundlage dieses Berichts wurde im Juni 1997 der neue Wechselkursmechanismus II (WKM II) verabschiedet, der ab dem Übergang zur dritten Stufe der EWWU das Europäische Währungssystem ersetzen sollte.

Außerdem war das EWI mit der Gestaltung der Banknoten der neuen Gemeinschaftswährung betraut. Diese sollte, nach einem Beschluss des Europäischen Rats von Ende 1995, nicht mehr ECU, sondern Euro genannt werden. Insbesondere die deutsche Bundesregierung sah diesen Namen als „vertrauenerweckender“ an. Die ersten Entwürfe wurden im Dezember 1996 der Kommission und später der Öffentlichkeit präsentiert.

Die dritte Stufe der EWWU

Mit der Ernennung des Euro zur Gemeinschaftswährung begann am 1. Januar 1999 die dritte und letzte Stufe der EWWU. Von diesem Zeitpunkt an mussten die Zentralbanken aller Mitgliedstaaten politisch unabhängig sein. Zudem stellte der Europäische Rat auf Grundlage eines Kommissionsberichts fest, welche Mitgliedstaaten die EU-Konvergenzkriterien erfüllten und deshalb den Euro als Währung einführen durften. Es handelte sich dabei um alle Mitgliedstaaten außer Großbritannien, Dänemark und Schweden, die die Euro-Einführung nicht wünschten, sowie Griechenland, das die Kriterien noch nicht erfüllte. Bereits zum 1. Juni 1998 wurde die Europäische Zentralbank (EZB) gegründet, die an die Stelle des Europäischen Währungsinstituts trat.

Mit Beginn der dritten Stufe wurden die Wechselkurse der Währungen der vom Europäischen Rat ausgewählten elf Mitgliedstaaten unwiderruflich festgelegt. Um die Festlegung ökonomisch abzuschirmen, räumten die Nationalen Zentralbanken der Europäischen Zentralbank einen unbegrenzten Kredit ein (TARGET2). Für die Durchführung der Geldpolitik in diesen Staaten waren von nun an nicht mehr die nationalen Zentralbanken, sondern das Europäische System der Zentralbanken und insbesondere die EZB zuständig. Zugleich trat der Wechselkursmechanismus II in Kraft.

Die Ausgabe von Euro-Münzen und -Scheinen erfolgte drei Jahre nach Beginn der dritten Stufe der EWWU im Verlauf des Januar und Februar 2002.

Hoffnungen und Befürchtungen bei Gründung der EWWU

Die EWWU war schon bei ihrer Gründung umstritten; sie war Objekt großer politischer Hoffnungen und Befürchtungen.

Eine wichtige Hoffnung bei Einrichtung der EWWU war ein erwarteter Wachstumsschub, da die einheitliche Währung im Europäischen Binnenmarkt zu einer Steigerung der Nachfrage und einer Senkung von Kosten führen sollte. Letztere sollten durch den Wegfall der Wechselkursunsicherheiten, die Verminderung von Transaktionskosten und die höhere Markttransparenz entstehen. Vor allem die ärmeren Mitgliedstaaten erhofften sich von der gemeinsamen Währung einen höheren Anreiz für Direktinvestitionen aus den reicheren Ländern. Tatsächlich war der Wachstumsschub durch die EWWU wie schon bei der Einrichtung des Europäischen Binnenmarkts kaum nachweisbar; er überlagerte sich mit anderen wirtschaftlichen Ereignissen. So fiel der Übergang zur dritten Stufe der EWWU mit der Dotcom-Blase zusammen, die wenig später platzte und zu einer weltweiten Konjunkturkrise führte. Insgesamt fiel das Wachstum in der Eurozone zwischen 1999 und 2007 mit rund 2,2 Prozent jährlich eher mittelmäßig aus (in den USA wuchs das BIP in derselben Zeit mit 2,8 Prozent jährlich, in der EU insgesamt mit 2,5 Prozent).

Eine weitere Hoffnung bei der Einrichtung der EWWU war die höhere Preisniveaustabilität, die insbesondere die Regierungen von früheren Hochinflationsländern wie Italien durch die Abgabe der geldpolitischen Entscheidungsmacht an die EZB erwarteten. Die EZB sollte stabilitätsorientierte Entscheidungen übernehmen können, die sonst für die Regierungen in der nationalen öffentlichen Meinung nur schwer durchsetzbar gewesen wären. Zugleich sollte die Einbindung in die EWWU auf den internationalen Finanzmärkten einen Glaubwürdigkeits- und Reputationsgewinn für die betreffenden Staaten bringen. Umgekehrt wurde in den traditionell preisstabilen Ländern wie Deutschland befürchtet, dass durch die EWWU das Inflationsniveau insgesamt ansteigen würde. Im Ganzen veränderte sich die Inflationsrate in Deutschland seit Gründung der EWWU kaum. Allerdings war in den ersten Jahren nach der Einführung der Euro-Münzen die gefühlte Inflation besonders hoch; viele Bürger nahmen den Euro als „Teuro“ wahr.

Schließlich wurde die EWWU auch als Zeichen für die Bildung einer „politischen Union“ in Europa angesehen. Sie sollte das Bewusstsein für die europäische Integration stärken und damit das allgemeine friedenssichernde Ziel der Europäischen Union unterstützen. In Artikel I-8 des EU-Verfassungsvertrags von 2004 wurde der Euro neben Europaflagge, Europahymne, Europatag und Europamotto als eines der Symbole der Europäischen Union genannt. Nach dem Scheitern des Verfassungsvertrags wurde der entsprechende Artikel im Vertrag von Lissabon allerdings wieder gestrichen.

Erweiterungen der Eurozone

Der Rat der Europäischen Union in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs beschloss am 3. Mai 1998 das Inkrafttreten der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion zum 1. Januar 1999 und legte gemäß den EU-Konvergenzkriterien die ersten elf Teilnehmerstaaten fest.

Am 19. Juni 2000 kam der Europäische Rat zur „Auffassung, dass Griechenland einen hohen Grad an nachhaltiger Konvergenz erreicht habe und daher die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung des Euros“ erfülle. Nach Zustimmung des Ecofin-Rats führte Griechenland zum 1. Januar 2001 den Euro ein.

Am 8. März 2006 stellte Slowenien als erster der neu beigetretenen Staaten einen offiziellen Antrag zur Einführung des Euros zum 1. Januar 2007. Am 16. Mai 2006 empfahl die Europäische Kommission, Slowenien in die Eurozone aufzunehmen. Am 11. Juli 2006 genehmigte der Ecofin-Rat letztendlich die Euro-Einführung zum 1. Januar 2007 und legte dabei den Wechselkurs auf 239,640 Tolar für einen Euro fest.

Am 10. Juli 2007 billigten die EU-Finanzminister den Beitritt von der Republik Zypern und Malta zum Euroraum. Damit stieg zum 1. Januar 2008 die Zahl der Euro-Teilnehmerländer auf 15 und mit dem Beitritt der Slowakei zum Euroraum am 1. Januar 2009 auf 16 Länder.

Am 17. Juni 2010 wurde schließlich der Beitritt Estlands zum 1. Januar 2011 beschlossen. Am 13. Juli 2010 wurde der endgültige Wechselkurs festgelegt. 1 Euro entspricht damit 15,6466 Estnischen Kronen.

Als 18. Land führte Lettland am 1. Januar 2014 den Euro ein. Als vorletztes Land führte Litauen am 1. Januar 2015 den Euro ein. Am 1. Januar 2023 trat Kroatien dem Euroraum als bislang letzter Staat bei.

Debatte und Weiterentwicklung der EWWU

Auch nach Gründung der Währungsunion setzte sich die Debatte darüber fort, ob sie mehr Vor- oder Nachteile mit sich bringe und in welche Richtung sie gegebenenfalls weiterzuentwickeln sei. Angesichts einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung und steigender Euro-Kurse herrschte dabei zunächst eine optimistische Einschätzung vor. Auch während der Finanzkrise ab 2007 wurde die EWWU meist als Vorteil für die teilnehmenden Länder gesehen; so war sie ein wesentlicher Grund für den isländischen EU-Beitrittsantrag 2009 und auch in Staaten wie Dänemark stieg wieder das Interesse an einer EWWU-Mitgliedschaft. Mit der griechischen Finanzkrise 2009/10, die sich rasch zur Eurokrise ausweitete, verschärfte sich allerdings auch die Diskussion über die Funktionsweise der EWWU und ihre allgemeinen Vor- und Nachteile wieder.

Die Theorie optimaler Währungsräume

Ein grundsätzliches Argument in der Diskussion über die EWWU ist die Theorie optimaler Währungsräume, die 1961 von Robert Mundell begründet und von anderen Autoren weiterentwickelt wurde. Darin wird versucht, Vor- und Nachteile von Währungsunionen abzuwägen und eine Kosten-Nutzen-Analyse zu erstellen, anhand derer untersucht werden kann, ob in einem bestimmten Fall eine Währungsunion sinnvoll ist.

Ein Vorteil der Währungsintegration ist die Reduktion der Transaktionskosten, die sich sowohl für Unternehmen als auch für Haushalte durch die einheitliche Währung ergibt. Beide Wirtschaftssubjekte profitieren dabei einerseits von den wegfallenden Gebühren für den Devisenumtausch und andererseits auch von der Beschränkung der Wechselkursunsicherheit. Ein weiterer Vorteil ist in der Erhöhung der Markttransparenz zu sehen. Diese führt zu einer Senkung der Informationskosten für die Individuen, die nun die Preise innerhalb des Währungsgebietes unmittelbar miteinander vergleichen können.

Ein Nachteil einer Währungsunion ist dagegen der Verlust flexibler Wechselkurse als Anpassungsmechanismus, wenn sich die Volkswirtschaften zweier Regionen oder Länder auseinanderentwickeln. Wenn etwa die Produktivität in einer Region schneller steigt als in einer anderen, führt dies bei flexiblen Kursen zu einer Aufwertung der Währung in der produktiveren Region, wodurch das wirtschaftliche Gleichgewicht wiederhergestellt wird. Das Gleiche gilt, wenn aufgrund von nur regionalen Tarifverträgen in einer Region die Arbeitslöhne langsamer steigen als in einer anderen. In einer Währungsunion kann ein Ausgleich hingegen nur über die Bewegungen der Produktionsfaktoren (flexible Arbeitsplätze und flexibles Kapital) erfolgen.

Für die Europäische Währungsunion kommen die meisten Studien zu dem Ergebnis, dass derzeit kein optimaler Währungsraum vorliegt, da insbesondere die Mobilität der Arbeitskräfte zu niedrig ist. Die Währungsunion führe daher zu einer Steigerung der Reallöhne und damit einem Verlust von Wettbewerbsfähigkeit der weniger produktiven EU-Länder, was mit zur Eurokrise beigetragen habe. Die einheitliche Geld- und Zinspolitik der Europäischen Zentralbank habe zudem die konjunkturellen Unterschiede zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten nicht hinreichend berücksichtigen können und daher in manchen Ländern prozyklische Effekte gehabt.

Allerdings weisen manche Ökonomen auch darauf hin, dass die Währungsunion selbst zur Schaffung eines optimalen Währungsraums beitragen kann, indem beispielsweise durch die Gemeinschaftswährung vermehrt ökonomische Transaktionen zwischen den Mitgliedstaaten stattfinden. Zudem gelangen einige Studien für die USA ebenfalls zu dem Ergebnis, dass sie lange Zeit keinen optimalen Währungsraum gebildet habe oder noch immer nicht bilde. Grund für die Einrichtung einer gemeinsamen Währung waren demnach auch hier eher politische als ökonomische Erwägungen.

Europäische Wirtschaftsregierung

Ein weiteres Thema in der Debatte über die EWWU ist die Forderung nach einer Europäischen Wirtschaftsregierung, die traditionell vor allem von der französischen Regierung gefordert, von Deutschland dagegen abgelehnt wurde. Allerdings handelt es sich bei der „europäischen Wirtschaftsregierung“ um ein Schlagwort, das je nach Kontext unterschiedliche Bedeutungen annehmen kann. In der Diskussion über den Vertrag von Maastricht 1992 bezog es sich meist auf die Frage nach der Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank: Während in Deutschland die Bundesbank von jedem politischen Zugriff ferngehalten worden und lediglich dem Ziel der Preisstabilität verpflichtet war, hatten in Frankreich und anderen europäischen Ländern die Notenbanken der Kontrolle der Regierung unterstanden und waren auch zu deren wirtschaftspolitischen Zielen herangezogen worden. In den Verhandlungen zur EWWU setzte sich der stabilitätsorientierte deutsche Ansatz durch; dennoch blieb die Forderung nach einer europäischen Wirtschaftsregierung auch später erhalten.

Gemeinsame Konjunktur- und Industriepolitik

Eine europäische Wirtschaftsregierung würde eine gemeinsame Fiskal- und aktive Konjunkturpolitik in der EU möglich machen, wie sie von einem Teil des politischen Spektrums gewünscht, von anderen hingegen abgelehnt wird. Die EU kann selbst keine Steuern erheben, und die von der Europäischen Kommission verwalteten Eigenmittel der Europäischen Union sind weder so umfangreich noch so variabel steuerbar, dass sie sich zu einer aktiven Konjunkturpolitik eignen würden. Sofern eine aktive Konjunkturpolitik grundsätzlich oder in speziellen Situationen gewünscht wird, ist diese jeweils Angelegenheit der einzelnen Mitgliedstaaten, die sich nur freiwillig untereinander koordinieren. Ähnliches gilt für die Lohnpolitik, da Tarifregelungen meist national begrenzt sind. Frankreich forderte daher immer wieder eine stärkere Bündelung solcher Maßnahmen. Allerdings verband sich diese französische Position meist auch mit der Forderung nach einer aktiveren EU-Industriepolitik, die in Deutschland als Schritt zu einem ordnungspolitisch falschen Staatsinterventionismus abgelehnt wurde.

Von Bedeutung wurde der Konflikt in der Finanzkrise ab 2007, als alle Mitgliedstaaten jeweils nationale Konjunkturprogramme aufstellten, die von der Europäischen Kommission lediglich koordiniert wurden. Auch wenn im Rahmen des Europäischen Binnenmarktes die direkte Benachteiligung von Angehörigen anderer Mitgliedstaaten nicht erlaubt ist, konnten diese unterschiedlichen konjunkturpolitischen Ansätze zu Ungleichgewichten zwischen den einzelnen EU-Staaten führen. So setzte etwa 2008 die von Irland angekündigte Garantie für seine nationalen Banken die übrigen Mitgliedstaaten unter Druck, mit ähnlichen Mitteln nachzuziehen. Deutschland wiederum wurde vor allem von französischer Seite vorgeworfen, mehrere Jahre lang durch gemäßigte Lohnerhöhungen seine Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit stärker als die übrigen EU-Staaten gesteigert und dadurch zu Ungleichgewichten beigetragen zu haben.

Während der Eurokrise vermehrten sich seitens bestimmter politischer Strömungen die Forderungen nach einer europäischen Wirtschaftsregierung und wurden etwa auch vom Präsidenten der Europäischen Zentralbank, Jean-Claude Trichet, aufgegriffen. Schließlich erklärte sich auch die deutsche Regierung unter Angela Merkel zur Einrichtung einer europäischen Wirtschaftsregierung bereit. Diese sollte allerdings auf Ebene der gesamten EU, nicht nur der Euro-Staaten ansetzen und vom Europäischen Rat, nicht von der Europäischen Kommission oder von etwa neu zu schaffenden Institutionen geleitet werden. Für wirtschaftspolitische Beschlüsse wäre damit weiterhin ein Konsens aller EU-Mitgliedstaaten erforderlich.

Um die Koordination innerhalb der EU zu erleichtern, existiert zudem der Vorschlag, verschiedene euro-relevante Ämter in Form eines Doppelhuts miteinander zu vereinigen, nämlich das des Kommissars für Wirtschaft und Währung, des Vorsitzenden im Rat für Wirtschaft und Finanzen und des Vorsitzenden der Euro-Gruppe. Dieser Vorschlag wurde in einem Bericht der Europaabgeordneten Pervenche Berès vorgebracht und stieß im Europäischen Parlament auf Zustimmung. Einen ähnlichen Vorschlag vertrat auch Binnenmarktkommissar Michel Barnier bei einer Humboldt-Rede zu Europa im Mai 2011. Er würde aber eine Reform des AEU-Vertrags und damit die Zustimmung und Ratifikation aller Mitgliedstaaten notwendig machen.

Durchsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts

Ein weiteres Problem der EWWU ist die Durchsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts, der übermäßige öffentliche Defizite der Teilnehmerstaaten verhindern soll (siehe oben). Der Pakt gilt als wenig wirkungsvoll, da der vorgesehene Sanktionsmechanismus mit Geldbußen die Haushaltslage der betroffenen Staaten lediglich weiter verschlechtern würde und zudem der Rat für Wirtschaft und Finanzen Verstöße gegen den Pakt wiederholt ungeahndet ließ.

Nachdem überdies im Zuge der griechischen Finanzkrise 2009/10 bekannt wurde, dass Griechenland mehrere Jahre lang falsche Haushaltsdaten an die Europäische Kommission gemeldet hatte, mehrten sich die Forderungen nach einer besseren Durchsetzung und wirksameren Sanktionen. So schlug die Europäische Kommission die Einführung eines „Europäischen Semesters“ vor, bei dem die Mitgliedstaaten ihre Haushaltspläne bereits ein halbes Jahr, bevor die nationalen Parlamente darüber abstimmen, der Kommission und den übrigen Mitgliedstaaten vorlegen müssen. Dadurch soll der Kommission die Möglichkeit gegeben werden, schon im Voraus Verstöße gegen den Pakt ahnden zu können. Der Vorschlag stieß teilweise auf heftige Kritik, da er die nationale Haushaltssouveränität einschränke, wurde jedoch von den EU-Regierungen größtenteils unterstützt und am 7. September 2010 vom Rat für Wirtschaft und Finanzen beschlossen. Da sie zu einer fiskalpolitischen Angleichung der EU-Mitgliedstaaten führen könnte, wird auch diese Vorab-Haushaltskontrolle oft unter dem Begriff der „Europäischen Wirtschaftsregierung“ gefasst. Sie wurde unter der ungarischen EU-Ratspräsidentschaft 2011 zum ersten Mal angewandt. Das „Europäische Semester“ wird ergänzt durch weitere Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion, etwa den Euro-Plus-Pakt oder das sog. Six-Pack, ein Paket aus fünf Verordnungen und einer Richtlinie. Es enthält zwei Gesetze, die Rahmenbedingungen zum Abbau von volkswirtschaftlichen Ungleichgewichten schaffen sollen, ein Gesetz, das die Transparenz der mitgliedstaatlichen Haushaltsdaten verbessern und somit deren Manipulation verhindern soll. Drei weitere Gesetze reformieren den Stabilitäts- und Wachstumspakt.

Zudem wurde intensiv über ein verändertes Sanktionsregime diskutiert, wobei die Vorschläge bis hin zum Entzug des Stimmrechts im Rat der EU und zum Ausschluss aus der Eurozone reichten. Diese weitreichenden Pläne, die vor allem von Deutschland und teilweise von Frankreich vertreten wurden, stießen jedoch bei anderen Mitgliedstaaten auf Ablehnung. Größere Akzeptanz fand hingegen zunächst der Vorschlag der Europäischen Kommission, Ländern mit zu hohen Defiziten gegebenenfalls Agrar- und Strukturfondsmittel zu kürzen. Diese Kürzung würde zunächst „automatisch“, d. h. durch die Kommission selbst erfolgen und könnte vom Rat für Wirtschaft und Finanzen nur durch einen Mehrheitsbeschluss rückgängig gemacht werden. Dadurch würde die Kommission gegenüber dem bisherigen Verfahren, bei dem Sanktionen erst nach einem Beschluss des Rates greifen, gestärkt werden. Allerdings wäre für die Änderung des Sanktionsregimes auf jeden Fall eine Änderung des AEU-Vertrags notwendig. Eine entsprechende Initiative wurde auf dem Gipfel des Europäischen Rates im Oktober 2010 eingeleitet (siehe unten).

Mechanismen zur Krisenreaktion

Einige Mitgliedstaaten haben ihre Haushalte entgegen den stabilitätsorientierten Verträgen so übermäßig überschuldet, dass sich von diesen Staaten Finanzkrisen ausgebreitet haben, die aufgrund der wirtschaftlichen und finanziellen Verflechtungen zwischen den Mitgliedstaaten auch immer mehr die Gesamtheit der Mitgliedstaaten betrafen, angefangen mit der griechischen Finanzkrise 2009/10.

Dadurch wurde eine weitere Schwachstelle der EWWU deutlich: Es waren keine klaren Mechanismen vorgesehen, was bei einer eintretenden krisenhaften Überschuldung einzelner Staaten jeweils zu tun sei.

Unter dem Druck der sich ausbreitenden Finanzkrise wurde deswegen am 25. März 2010 ein Notfallplan für Griechenland aus Kreditgarantien der anderen Euro-Länder vereinbart sowie am 10. Mai 2010 – zunächst zeitlich auf drei Jahre begrenzt – die Einrichtung eines sogenannten Europäischen Stabilitätsmechanismus beschlossen. Dieser umfasst ein Volumen von insgesamt 750 Milliarden Euro und basiert auf einer Kombination von Krediten aus dem EU-Haushalt, gesamtschuldnerischer Haftung der Mitgliedstaaten für dieses Volumen sowie aus einer Kreditlinie des Internationalen Währungsfonds (IWF). Um nicht gegen die No-Bailout-Klausel zu verstoßen, wurde eine Zweckgesellschaft, die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), gegründet, die formal nicht in den EU-Rechtsrahmen eingebunden ist. Dennoch wurde vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht unter anderem von Peter Gauweiler und einer Gruppe um Joachim Starbatty Klage gegen den Stabilisierungsmechanismus erhoben. Ab dem 5. Juli 2011 wurde die Klage im Bundesverfassungsgericht verhandelt.

In der öffentlichen Debatte zum Europäischen Stabilisierungsmechanismus wurde kritisiert, dass indirekt die Umwandlung der Währungsunion in eine „Transferunion“ etwa nach Vorbild des deutschen Länderfinanzausgleichs drohe. Dies wurde insbesondere in Deutschland meist als negative Entwicklung verstanden, weil der Länderfinanzausgleich Nehmerländern die Anreize nähme, ihre Defizite zu verringern und damit deren finanzielle Probleme verstärke und Abhängigkeit von den Geberländern zementiere. Von Seiten einiger deutscher Politiker wurde jedoch betont, dass der Stabilisierungsmechanismus nur Kredite und eben keine Transfers vorsehe, was allerdings voraussetzt, dass die angeschlagenen Mitgliedstaaten die Zins- und Tilgungslast aus diesen Krediten auch bedienen können.

In der Diskussion über eine Lösung der griechischen Krise war insbesondere vom deutschen Finanzminister Wolfgang Schäuble ein „Europäischer Währungsfonds“ vorgeschlagen worden, der nach Vorbild des Internationalen Währungsfonds überschuldeten Staaten beispringen und zugleich Strukturreformen antreiben sollte. Die Idee wurde von der Europäischen Kommission begrüßt, stieß andererseits jedoch auch auf Kritik: Ein solcher Fonds verstoße gegen die No-Bailout-Klausel, da er die Schulden einzelner Länder „vergemeinschafte“. Zudem blieb unklar, weshalb überhaupt eine Doppelstruktur von IWF und Europäischem Währungsfonds notwendig sei.

Von IWF-Präsident Dominique Strauss-Kahn wurde eine stärkere Überwachung der Mitgliedstaaten gefordert, gepaart mit Instrumenten, um Transfers zwischen den Euro-Staaten organisieren zu können.

Schließlich wurde auch die Ausgabe von sogenannten Euro-Bonds diskutiert, also Staatsanleihen mit gemeinschaftlicher Haftung, mit denen insbesondere für überschuldete Mitgliedstaaten ein besserer und günstigerer Zugang zum Kreditmarkt geschaffen werden würde. Größere und finanziell stabilere Staaten wie Deutschland und Frankreich, ohne deren Mitwirkung bei der Haftung ein solches Konzept kaum sinnvoll erscheinen würde, waren jedoch damit nicht einverstanden.

Auch wurde die Einrichtung einer europäischen oder internationalen Staatsinsolvenzordnung besprochen, die Klarheit für Gläubiger schüfe, wenn Staaten die Rückzahlung von Krediten nicht mehr leisten können.

Beschluss einer Vertragsreform 2010

Mitte 2010 wurde ein Ausschuss unter Leitung des Ratspräsidenten Herman Van Rompuy eingesetzt, der im Verlauf der belgischen EU-Ratspräsidentschaft 2010 einen detaillierten Vorschlag über das künftige Sanktionsregime für den Stabilitäts- und Wachstumspakt vorlegen sollte. Am 16. September 2010 präsentierte er dem Europäischen Rat einen Zwischenbericht, der auf grundsätzliche Zustimmung stieß, nachdem bereits kurz zuvor die Finanzminister die Einführung des „Europäischen Semesters“ zur besseren wechselseitigen Budgetkontrolle beschlossen hatten.

Der Abschlussbericht Van Rompuys wurde beim Oktobergipfel 2010 angenommen. Bereits kurz vor diesem Gipfel präsentierten die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel und der französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy gemeinsame Vorschläge hierzu, wobei insbesondere die Idee, Mitgliedstaaten gegebenenfalls das Stimmrecht im Rat der Europäischen Union zu entziehen, für kontroverse Diskussionen sorgte. Letztlich wurde Van Rompuy auf dem Gipfel beauftragt, Vorschläge für eine „begrenzte Vertragsreform“ des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union nach Art. 48 Abs. 6 EU-Vertrag auszuarbeiten, um einen „ständigen Krisenmechanismus“ einzurichten, der 2013 an die Stelle des vorläufigen Stabilisierungsmechanismus treten soll.

Auf dem Gipfel des Europäischen Rates am 16. Dezember 2010 stellte Van Rompuy einen konkreten Vorschlag für eine Vertragsreform vor. Dabei blieb die No-Bailout-Klausel in Art. 125 AEU-Vertrag unberührt; stattdessen soll Art. 136 AEU-Vertrag um einen Absatz erweitert werden, der die Einrichtung eines dauerhaften Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) durch die Staaten der Eurozone ermöglicht. Dieser soll aktiviert werden können, um „im Notfall die Stabilität der Eurozone als Ganzes zu sichern“. Finanzhilfen im Rahmen des dauerhaften Stabilisierungsmechanismus sollen „strikten Bedingungen unterworfen“ sein. Diese Vertragsänderung muss nun von den Mitgliedstaaten ratifiziert werden und soll zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Der dauerhafte Stabilisierungsmechanismus könnte in diesem Fall unmittelbar den auf drei Jahre begrenzten Stabilisierungsmechanismus ablösen, der im Zuge der Eurokrise beschlossen wurde. Seine genaue Ausgestaltung wurde Ende März 2011 von den Finanzministern der Euro-Gruppe beschlossen und beinhaltet unter anderem auch ein Verfahren, nach dem bei künftigen Schuldenkrisen von EWWU-Mitgliedstaaten private Gläubiger – in erster Linie also Banken – an der Rettung beteiligt werden, was faktisch dem deutschen Vorschlag einer Staatsinsolvenzordnung entspricht.

Zudem wurde eine Überarbeitung des Sanktionsmechanismus im Stabilitäts- und Wachstumspakt diskutiert. Neben dem Vorschlag eines Stimmrechtsentzugs für Staaten mit übermäßigem Defizit spielt dabei vor allem der Kommissionsvorschlag eine Rolle, demzufolge Sanktionsmechanismen bei übermäßiger Verschuldung von Mitgliedstaaten künftig „automatisch“, also ohne vorherigen Beschluss des Rates, greifen sollen. Dieser Vorschlag, der eine Vertragsänderung nötig gemacht hätte, wurde von Kommission und Europäischem Parlament als notwendig für eine Reform angesehen, aber von Frankreich und anderen Mitgliedstaaten abgelehnt und deshalb vom Europäischen Rat nicht aufgegriffen. Am 15. März 2011 einigte sich die Euro-Gruppe auf eine Verschärfung des Stabilitätspakts, der höhere Strafen sowie eine Begründungspflicht für den Rat vorsieht, wenn er trotz eines Verstoßes kein Sanktionsverfahren einleitet. Automatische Sanktionsmechanismen wurden nicht eingeführt.

Deutschland und Frankreich stellten zudem Anfang Februar 2011 Vorschläge zu einer verbesserten Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten der Eurozone im Fiskalbereich vor, die unter anderem eine Angleichung von Unternehmenssteuersätzen und der Lohnpolitik sowie ein einheitliches Renteneintrittsalter vorsehen. Andere Mitgliedstaaten reagierten allerdings ablehnend auf einzelne dieser Vorschläge. Auf Grundlage der deutsch-französischen Initiative arbeitete Van Rompuy einen „Pakt für den Euro“ aus, der am 11. März 2011 von einem Gipfel der Staats- und Regierungschefs der Euro-Gruppe vorab beschlossen wurde. Der Pakt enthält allerdings nur Absichtserklärungen, keine neuen Rechtsverpflichtungen der Mitgliedstaaten. Da sich auch einige Nicht-Euro-Staaten bereit erklärten, die in dem Pakt vorgesehenen Reformen durchzuführen, erhielt er schließlich die Bezeichnung „Euro-Plus-Pakt“.

Am 24./25. März 2011 verabschiedete der Europäische Rat das Gesamtpaket an Reformen der EWWU. Es umfasst den Europäischen Stabilisierungsmechanismus, die Verschärfung des Stabilitäts- und Wachstumspakts und den Euro-Plus-Pakt.

Mögliche Reform der EWWU durch einen Europäischen Konvent

Nach Art. 48 können der Vertrag über die Europäische Union und der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union gemäß dem ordentlichen oder einem vereinfachten Änderungsverfahren geändert werden. Das ordentliche Verfahren sieht die Einberufung eines Europäischen Konvents durch den Präsidenten des Europäischen Rates vor.

Im Frühjahr 2012 sollte ein Europäischer Konvent eine Reform der Wirtschafts- und Währungsunion in Angriff nehmen. Dies wurde am Rande eines am 23. Oktober 2011 stattgefundenen Treffens des Europäischen Rates bekannt. Im Zentrum der Reform soll die Ausgestaltung einer Fiskalunion stehen, die es gestattet, in die Steuer- und Budgetgestaltung von Euro-Mitgliedsländern direkt einzugreifen, wenn sie finanzielle Hilfe der Partner erhalten. Eine solche Fiskalunion würde eine Reihe von Einzelmaßnahmen bündeln und institutionell verankern, etwa den Euro-Plus-Pakt, das Europäische Semester oder die Regelungen des sog. „Six-Pack“ (siehe oben).

Im Dezember 2012 wurden die Vorschläge für eine vertragsrechtliche Reform – und damit für einen Konvent – jedoch zunächst aufgeschoben.

Literatur

  • Ralph Edgar Berens: Europa auf dem Weg in die Transferunion? Bankenrettung & Staatenrettung & Eurorettung und kein Ende – Eine Bestandaufnahme aus ökonomischer und rechtlicher Sicht. Lit, Berlin 2014, ISBN 978-3-643-12492-0 (Rezension in der Annotierten Bibliografie der Politikwissenschaft). 
  • Christoph Driessen: Griff nach den Sternen: Die Geschichte der Europäischen Union. Verlag Friedrich Pustet Regensburg 2024, ISBN 978-3-7917-3474-3
  • Egon Görgens, Karlheinz Ruckriegel, Franz Seitz: Europäische Geldpolitik. Theorie, Empirie, Praxis. 4., völlig neu bearbeitete Auflage. Lucius & Lucius, Stuttgart 2004, ISBN 3-8282-0286-1 (UTB, Bd. 8285, ISBN 3-8252-8285-6). 
  • Germán Gutiérrez, Thomas Philippon (2018): How EU Markets became more competitive than US Markets: A Study of institutional Drift. NBER Working Paper, Nr. 24700
  • Harold James: Making the European Monetary Union, mit einem Vorwort von Mario Draghi. Harvard University Press, Cambridge (Massachusetts) 2012, ISBN 978-0-674-06683-0.
  • Claus Köhler: Volkswirtschaftlicher Kurzkommentar: Vertragliche Grundlagen der Europäischen Währungsunion. Duncker & Humblot, Berlin 1999, ISBN 3-428-09655-X. 
  • Wolfgang J. Mückl (Hrsg.): Die Europäische Währungsunion: Probleme und Perspektiven. Schöningh, Paderborn 2000, ISBN 3-506-73391-5 (Tagungsband der Sektion für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Görres-Gesellschaft). 
  • Werner Polster: Europäische Währungsintegration. Von der Zahlungsunion zur Währungsunion. Metropolis, Marburg 2002, ISBN 3-89518-382-2 (Dissertation). 
  • Franz-Ulrich Willeke: Deutschland, Zahlmeister der EU, OLzog Verlag, München 2011

Weblinks

  • Literatur von und über Europäische Wirtschafts- und Währungsunion im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
  • Lateinische Münzunion als historischer Euro-Vorläufer WELT Online, 30. Juli 2012
  • Wirtschafts- und Währungsunion auf der Homepage der Europäischen Zentralbank
  • Wirtschaft und Währung. In: EUR-Lex, Zusammenfassung nach Thema – Zusammenfassungen zur EU-Gesetzgebung. Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union; abgerufen am 15. Oktober 2021 
  • iconomix: Europäische Währungsunion. Abgerufen am 28. Januar 2013 (Lernbaustein zur Europäischen Währungsunion). 
  • Friedrich-Ebert-Stiftung, Arbeitskreis Europa (2010): Die Zukunft der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (PDF; 143 kB).
  • Arne Heise/Özlem Görmez Heise (2010): Auf dem Weg zu einer europäischen Wirtschaftsregierung auf der Homepage der Friedrich-Ebert-Stiftung (PDF; 171 kB).
  • Susanne Mundschenk, Daniela Schwarzer, Stefan Collignon: Die Währungsunion – Chance für Europa: Handbuch zur Europäischen Währungsunion auf der Homepage der Friedrich-Ebert-Stiftung
  • Björn Hacker und Till van Treeck (2010): Wie einflussreich wird die europäische Governance? Reformierter Stabilitäts- und Wachstumspakt, Europa 2020-Strategie und „Europäisches Semester“, Friedrich-Ebert-Stiftung, 180 kB PDF.
  • Stefan Collignon (2010): Demokratische Anforderungen an eine europäische Wirtschaftsregierung, Friedrich-Ebert-Stiftung, PDF, 650 kB.
  • Markus Reupke: Die Wirtschafts- und Währungsunion: die Bedeutung für die Europäische Union unter politischer und internationaler Berücksichtigung in der Google-Buchsuche

Einzelnachweise

  1. EUR-Lex, Text html: EMU in Englisch und Niederländisch, UEM in romanischen Sprachen
  2. EZB: Die drei Stufen der WWU: 1990, 1994 und 1999
  3. Vgl. auch Susanne Mundschenk, Daniela Schwarzer, Stefan Collignon: Die Währungsunion – Chance für Europa: Handbuch zur Europäischen Währungsunion (Memento vom 27. Mai 2009 im Internet Archive), hrsg. von der Friedrich-Ebert-Stiftung, Abteilung Internationaler Dialog, Bonn 1999, ISBN 3-86077-797-1.
  4. Vgl. Egon Görgens/Karlheinz Ruckriegel/Franz Seitz: Europäische Geldpolitik. Theorie, Empirie, Praxis, 4., völlig neu bearbeitete Auflage, Stuttgart (Lucius & Lucius) 2004, ISBN 3-8282-0286-1 (= UTB, Bd. 8285, ISBN 3-8252-8285-6), S. 20 ff.
  5. Vgl. Richard E. Baldwin/Charles Wyplosz: The Economics of European Integration, Maidenhead, Berkshire (McGraw-Hill Education) 2004, ISBN 0-07-710394-7, S. 358 f. und S. 363.
  6. Dammann, The Right to Leave the Eurozone, Texas International Law Journal 126, Vol. 48 (2013), https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=2262873
  7. Vgl. auch Susanne Mundschenk, Daniela Schwarzer, Stefan Collignon: Die Währungsunion – Chance für Europa: Handbuch zur Europäischen Währungsunion, Kapitel 2.2 (Memento vom 12. Oktober 2008 im Internet Archive), hrsg. von der Friedrich-Ebert-Stiftung, Abteilung Internationaler Dialog, Bonn 1999, ISBN 3-86077-797-1.
  8. Vgl. EUabc.com: Eurozone sowie EUabc.com: Euroland.
  9. BGBl. 2014 II S. 864
  10. https://ec.europa.eu/info/publications/economy-finance/fiscal-sustainability-report-2018_en, abgerufen am 26. November 2020
  11. 2003: Deutsch-Französische Allianz gegen den Stabilitätspakt (Memento vom 21. Oktober 2007 im Internet Archive).
  12. Hans-Peter Schwarz: Helmut Kohl. Eine politische Biographie. Deutsche Verlagsanstalt, München 2012, 1052 S, Teil V, Abschnitt „Euro-Fighter“ ISBN 978-3-421-04458-7.
  13. Vgl. Deutscher Bundestag, Infobrief Bilaterale Finanzhilfen für Griechenland – Vereinbarkeit mit Artikel 125 AEUV (Memento vom 1. Juni 2010 im Internet Archive) (PDF; 180 kB).
  14. Financial Times Deutschland, 17. Mai 2010: EZB kauft für 16,5 Mrd. Euro Staatsanleihen (Memento vom 20. Mai 2010 im Internet Archive); Der Spiegel, 29. Mai 2010: Bundesbanker vermuten französisches Komplott.
  15. Die Welt, 31. Mai 2010: Bundesbank-Chef Weber kritisiert EZB.
  16. Daniela Schwarzer, Zehn Jahre Governance der Eurozone. (Memento vom 12. Januar 2012 im Internet Archive) In: integration 1/2009, S. 17–32, hier S. 24 f. (PDF-Datei; 113 kB).
  17. Daniela Schwarzer, Zehn Jahre Governance der Eurozone. (Memento vom 12. Januar 2012 im Internet Archive) In: integration 1/2009, S. 17–32, hier S. 27 f. (PDF; 113 kB)
  18. Zusammensetzung und Satzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses. Zusammenfassung der Gesetzgebung. In: EUR-Lex. Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, abgerufen am 11. Oktober 2021. 
  19. Eurozone countries should speak with one voice, Juncker says. EUobserver, 15. April 2008 (englisch).
  20. Gabriele Clemens u. a., Geschichte der europäischen Integration, Paderborn 2008, S. 58 u. 88.
  21. Vgl. Gerhard Brunn, Die Europäische Einigung von 1945 bis heute, Stuttgart 2002/Bonn 2004, S. 218; Gabriele Clemens u. a., Geschichte der europäischen Integration, Paderborn 2008, S. 203.
  22. Vgl. Gerhard Brunn, Die Europäische Einigung von 1945 bis heute, Stuttgart 2002/Bonn 2004, S. 214 ff.
  23. Gabriele Clemens u. a., Geschichte der europäischen Integration, Paderborn 2008, S. 202.
  24. Vgl. Gerhard Brunn, Die Europäische Einigung von 1945 bis heute, Stuttgart 2002/Bonn 2004, S. 217.
  25. Gabriele Clemens u. a., Geschichte der europäischen Integration, Paderborn 2008, S. 205.
  26. Vgl. Gerhard Brunn, Die Europäische Einigung von 1945 bis heute, Stuttgart 2002/Bonn 2004, S. 221 ff.
  27. Vgl. Gerhard Brunn, Die Europäische Einigung von 1945 bis heute, Stuttgart 2002/Bonn 2004, S. 226 f.
  28. Gabriele Clemens u. a., Geschichte der europäischen Integration, Paderborn 2008, S. 208.
  29. Gabriele Clemens u. a., Geschichte der europäischen Integration, Paderborn 2008, S. 207.
  30. Christoph Driessen: Griff nach den Sternen. Die Geschichte der Europäischen Union. Regensburg 2024, S. 171.
  31. Zit.n.: Christoph Driessen: Griff nach den Sternen. Die Geschichte der Europäischen Union. Regensburg 2024, S. 170
  32. Vgl. Gabriele Clemens u. a., Geschichte der europäischen Integration, Paderborn 2008, S. 225.
  33. Vgl. Gabriele Clemens u. a., Geschichte der europäischen Integration, Paderborn 2008, S. 226.
  34. Juliane Clegg: Großbritannien, Deutschland und die Debatte um die britische Teilnahme am Europäischen Währungssystem 1985–1990. In: WerkstattGeschichte. Heft 88, 2023, S. 73–88. 
  35. Vgl. Gabriele Metzler, „Abolish the pound and you abolish Britain“. Pfund Sterling, Bank of England und britische Identität im 20. Jahrhundert, in: Bernhard Löffler (Hrsg.): Die kulturelle Seite der Währung. Europäische Währungskulturen, Geldwerterfahrungen und Notenbanksysteme im 20. Jahrhundert, München 2010, S. 169–197.
  36. Christoph Driessen: Griff nach den Sternen. Die Geschichte der Europäischen Union. Regensburg 2024, S. 172.
  37. Christoph Driessen: Griff nach den Sternen. Die Geschichte der Europäischen Union. Regensburg 2024, S. 173.
  38. Christoph Driessen: Griff nach den Sternen. Die Geschichte der Europäischen Union. Regensburg 2024, S. 177.
  39. Peter Huber: Währungsunion: Das Ende der „deutschen Atombombe“, Artikel vom 30. November 2010 im Online-Portal Die Presse.com, abgerufen am 10. Juli 2011
  40. Mitterrand forderte Euro als Gegenleistung für die Einheit. In: Der Spiegel. 26. September 2010, abgerufen am 24. Februar 2015. 
  41. Vgl. Markus Reupke, Die Wirtschafts- und Währungsunion. Die Bedeutung für die Europäische Union unter politischer und internationaler Berücksichtigung.@1@2 (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im März 2018. Suche in Webarchiven) Oldenburg 2000, S. 33. (PDF) (derzeit nicht abrufbar)
  42. Vgl. Gerhard Brunn, Die Europäische Einigung von 1945 bis heute, Stuttgart 2002/Bonn 2004, S. 288 f.
  43. Vgl. Gerhard Brunn, Die Europäische Einigung von 1945 bis heute, Stuttgart 2002/Bonn 2004, S. 291.
  44. Vgl. Gerhard Brunn, Die Europäische Einigung von 1945 bis heute, Stuttgart 2002/Bonn 2004, S. 292 f.
  45. Vgl. Europäische Zentralbank: Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
  46. Vgl. zum Folgenden Helmut Wagner: Europäische Wirtschaftspolitik – Perspektiven einer Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, 2. überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin, 1998, S. 11 ff.
  47. Daniela Schwarzer, Zehn Jahre Governance der Eurozone (Memento vom 12. Januar 2012 im Internet Archive) (PDF-Datei; 113 kB), in: integration 1/2009, S. 17–32, hier S. 18.
  48. Vgl. Inflationsentwicklung in Deutschland seit 1980 auf finanznachrichten.de.
  49. Entscheidung des Rates vom 3. Mai 1998 gemäß Artikel 109j Absatz 4 des Vertrags
  50. nzz.ch: EU-Gipfel macht Weg für Beitritt Estlands zur Eurozone frei. Abgerufen am 17. Juni 2010. 
  51. DEVISEN/EU legt Euro-Wechselkurs für Estland fest (Memento vom 4. August 2012 im Webarchiv archive.today)
  52. Daniela Schwarzer, Zehn Jahre Governance der Eurozone (Memento vom 12. Januar 2012 im Internet Archive) (PDF-Datei; 113 kB), in: integration 1/2009, S. 17–32, hier S. 21 f.
  53. Die Presse, 16. Juli 2009: Mini-Mehrheit für Islands EU-Antrag.
  54. Café Babel, 2. Juni 2009: Anders Fogh Rasmussen: “Die Finanzkrise hat einen enormen Einfluss auf die Europabegeisterung der Dänen” (Memento vom 15. Januar 2010 im Internet Archive); EUobserver, 3. März 2011: Denmark eyeing referendum on euro (englisch).
  55. Vgl. Robert A. Mundell: A Theory of Optimum Currency Areas, in: The American Economic Review 51.4 (1961), S. 657–665.
  56. Vgl. Richard Baldwin/Charles Wyplosz: The Economics of European Integration, Maidenhead, Berkshire (McGraw-Hill Education) 2004, ISBN 0-07-710394-7, S. 340 ff.; Paul Krugman/Maurice Obstfeld: Internationale Wirtschaft. Theorie und Politik der Außenwirtschaft, 7. Auflage, Pearson Studium, München u. a. 2006, ISBN 978-3-8273-7199-7, ISBN 3-8273-7199-6, S. 727 ff.
  57. Vgl. Francisco P. Mongelli: „New“ views on the optimum currency area theory: what ist EMU telling us?, Europäische Zentralbank, Frankfurt am Main 2002 (= Working paper series, No. 138), Europäische Zentralbank (PDF; 544 kB).
  58. Vgl. Die Welt, 16. Mai 2010: Die USA brauchten 150 Jahre bis zum optimalen gemeinsamen Währungsraum.
  59. Frankfurter Allgemeine, 15. Juni 2010: Ein Schein von Einigkeit.
  60. Tagesschau, 26. November 2008: Die Konjunkturpakete in den einzelnen EU-Staaten.
  61. Die Welt, 4. Oktober 2008: Wichtigste EU-Staaten wollen Banken unterstützen.
  62. Die Zeit, 15. März 2010: Nachbarn beklagen niedrige Löhne in Deutschland.
  63. Spiegel online, 31. Mai 2010: Trichet fordert europäische Wirtschaftsregierung.
  64. Financial Times Deutschland, 15. Juni 2010: Europäische Wirtschaftsregierung: Merkel erschmust Minimalkonsens gegen Sarkozy (Memento vom 17. Juni 2010 im Internet Archive).
  65. Euractiv, 15. Oktober 2010: Parlament wird Plan für „Herrn“ oder „Frau Euro“ unterstützen (Memento vom 2. Januar 2013 im Webarchiv archive.today).
  66. Euractiv, 10. Mai 2011: Barnier träumt vom Präsidenten Europas.
  67. Euractiv, 12. Mai 2010: Das Europäische Semester (Memento vom 14. Mai 2010 im Internet Archive).
  68. Euractiv, 14. Mai 2010: Heftige Diskussion um EU-Haushaltskontrolle (Memento vom 16. Mai 2010 im Internet Archive).
  69. Euractiv, 7. September 2010: Finanzminister beschließen „Europäisches Semester“ (Memento vom 6. Oktober 2011 im Internet Archive).
  70. Six-Pack: Reform des Stabilitätspakts bestätigt
  71. Euractiv, 18. Juni 2010: Britische Ausnahmeregelung in EU-Wirtschaftsregierung (Memento vom 19. September 2011 im Internet Archive).
  72. Euractiv, 1. Juli 2010: Brüssel legt neue Pläne zur Wirtschaftsführung vor (Memento vom 16. September 2011 im Internet Archive).
  73. Euractiv, 6. Juli 2010: EZB stützt Vertragsänderung für wirtschaftliche Führung der EU (Memento vom 27. August 2010 im Internet Archive).
  74. Manager-Magazin, 10. Mai 2010: EU-Stützungsplan am Dienstag im Kabinett.
  75. Frankfurter Allgemeine, 7. Juli 2010: Warnung vor Transferunion.
  76. Archivierte Kopie (Memento vom 30. Januar 2012 im Internet Archive)
  77. Vgl. etwa Frankfurter Allgemeine, 17. April 2010: Darf Deutschland für Griechenland zahlen?; Die Welt, 2. Mai 2010: Aus der EU wird ab sofort eine Transferunion.
  78. Deutscher Bundestag, 12. Mai 2010: Regierung: Kein Einstieg in Euro-Transferunion (Memento vom 19. Juli 2010 im Internet Archive); Euractiv, 6. Mai 2010: Bundesrat zu Griechenland: „Keine Transferunion!“ (Memento vom 9. Oktober 2010 im Internet Archive)
  79. Frankfurter Allgemeine, 7. März 2010: Schäuble denkt an Europäischen Währungsfonds.
  80. Süddeutsche Zeitung, 12. Mai 2010: Gut überwachte Transferunion.
  81. Vgl. Focus, 20. Mai 2010: „Die Zeit ist reif für Staatsinsolvenzen“; Neues Deutschland, 14. Mai 2010: Streitfrage: Eine geordnete Insolvenz als Ausweg aus der Griechenland-Krise?.
  82. EUobserver, 21. Mai 2010: Van Rompuy task force agrees need for budgetary sanctions. (englisch).
  83. Vgl. Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 16. September. (PDF; 164 kB) 16. September 2010, abgerufen am 20. September 2010. , siehe auch Kommentierung Joachim Wuermeling: „Europäisches Semester“ soll Wirtschafts- und Finanzpolitik in der EU besser koordinieren. Europa-Union Deutschland, 17. September 2010, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 20. September 2010: „[…] Die EU-Staats- und Regierungschefs haben grünes Licht für eine deutlich verstärkte Koordinierung der europäischen Wirtschafts- und Finanzpolitik gegeben. Damit zogen sie weitreichende Konsequenzen aus der Wirtschafts- und Finanzkrise in den vergangenen zwei Jahren.“ 
  84. Die Zeit online, 25. Oktober 2010: Merkel und Sarkozy stoßen in EU auf Widerstand.
  85. Vgl. EU-De-Briefing zum EU-Gipfel: Gespenst von Lissabon oder Wunder der Diplomatie? (Memento vom 30. Mai 2012 im Webarchiv archive.today)
  86. Euractiv, 29. Oktober 2010: EU-Gipfel: Merkel setzt Vertragsänderung durch (Memento vom 3. November 2010 im Internet Archive), siehe auch Schlussfolgerungen des Europäischen Rates. (PDF-Datei; 44 kB) vom 29. Oktober 2010.
  87. Der Standard, 16. Dezember 2010: EU-Gipfel über permanenten Krisenmechanismus einig.
  88. Financial Times Deutschland, 21. März 2011: Deutschland schultert ein Viertel der Euro-Rettung (Memento vom 24. März 2011 im Internet Archive).
  89. Der Standard, 2. November 2010: Die Schlacht um den Euro beginnt erst.
  90. Spiegel Online, 15. März 2011: EU will Defizitsünder härter bestrafen.
  91. Euractiv, 4. Februar 2011: Merkel und Sarkozy bewegen sich langsam auf Eurozonenabkommen hin (Memento vom 11. Februar 2011 im Internet Archive).
  92. Euractiv, 4. Februar 2011: Deutsch-französischer Fiskalpakt stößt auf Widerstand (Memento vom 7. Februar 2011 im Internet Archive).
  93. Schlussfolgerungen der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets vom 11. März 2011. (PDF; 159 kB) 11. März 2011, abgerufen am 11. März 2011. 
  94. Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Europäischen Rat am 24./25. März 2011 in Brüssel (Mitschrift). Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 24. März 2011, abgerufen am 27. Februar 2020. 
  95. Stabiler Euro durch gestärkten Stabilitäts- und Wachstumspakt (Memento vom 30. Mai 2012 im Webarchiv archive.today)
  96. Der Standard: Gipfel dürfte große EU-Reform auf den Weg bringen; Richtung Fiskalunion. In: FAZ. 7. November 2011.
  97. : Gipfel in Brüssel: EU vertagt Reformen auf Sommer 2013. Spiegel online, 14. Dezember 2012, abgerufen am 13. Januar 2013. 
Politikbereiche der Europäischen Union
Zuständigkeiten
nach EU-Vertrag:

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (umfasst auch Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik, Nachbarschaftspolitik, Erweiterungspolitik)

Zuständigkeiten
nach AEU-Vertrag:

Binnenmarkt | Zollunion | Kapitalmarktunion | Agrar- und Fischereipolitik | Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (umfasst Grenzsicherung, Einwanderungspolitik, Asylpolitik, Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen, Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Polizeiliche Zusammenarbeit, Gleichstellungspolitik und Grundrechte) | Verkehrspolitik | Wettbewerbspolitik | Rechtsangleichung | Wirtschafts- und Währungsunion | Beschäftigungspolitik | Sozialpolitik |  | Sportpolitik | Kulturpolitik |  |  | Transeuropäische Netze | Industriepolitik | Regionalpolitik | Forschungspolitik | Umweltpolitik | Energiepolitik |  | Raumfahrtpolitik | Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz |  | Handelspolitik | Entwicklungspolitik.

Siehe auch: Politisches System der Europäischen Union, Vertrag über die Europäische Union und Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
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Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 15 Jul 2025 / 15:01

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EWU ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel Zur Universitat siehe Eastern Washington University Als Europaische Wirtschafts und Wahrungsunion EWWU verkurzt Wirtschafts und Wahrungsunion WWU inoffiziell auch Europaische Wahrungsunion EWU englisch Economic and Monetary Union EMU wird eine Vereinbarung zwischen den Mitgliedstaaten der Europaischen Union bezeichnet sich ab dem 1 Juli 1990 durch die Umsetzung bestimmter wirtschafts und wahrungspolitischer Regelungen in einem dreistufigen Prozess enger aneinander zu binden Das Hauptziel der EWWU Regelungen ist die Erganzung des Europaischen Binnenmarktes durch eine gemeinsame Wahrung mit hoher Preisniveaustabilitat Die 27 EU Staaten haben bisher die EWWU Vereinbarung in unterschiedlichem Masse umgesetzt Es ist ungewiss und angesichts der Euro Krise seit Ausbrechen der griechischen Staatsschuldenkrise im Herbst 2009 auch unwahrscheinlich dass alle EU Staaten am Ende des Umsetzungsprozesses voll in die EWWU Regelungen integriert sein werden Die Wahrung Euro haben seit dem 1 Januar 1999 20 der 27 EU Staaten eingefuhrt Eurozone Belgien Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland Italien Kroatien Lettland Litauen Luxemburg Malta die Niederlande Osterreich Portugal Slowakei Slowenien Spanien Zypern Diese 20 Staaten koordinieren ihre Wirtschafts und Finanzpolitik im Rahmen der Euro Gruppe Von den ubrigen sieben EU Staaten sind funf verpflichtet den Euro einzufuhren sobald sie die vereinbarten Konvergenzkriterien erreichen Die zwei EU Staaten Danemark und Schweden haben de jure bzw de facto eine Ausstiegsoption Opt out aus der Verpflichtung den Euro einzufuhren Auch die sieben EU Staaten die bisher nicht Teil der Eurozone sind haben in verschiedenen Aspekten die EWWU Regelungen umgesetzt und koordinieren bestimmte Bereiche ihrer Wirtschafts und Wahrungspolitik mit der Gruppe der 20 Staaten der Eurozone Mitgliedstaaten der EWWUMitgliedstaaten der EWWU Mitglieder der Eurozone 20 WKM II Mitglieder mit Opt out Klausel 1 Danemark WKM II Mitglieder ohne Opt out Klausel 1 Bulgarien Sonstige EU Mitglieder ohne Opt out Klausel 5 Einseitige Verwender des Euros Montenegro Kosovo Mitglieder der EWWU sind formal alle 27 EU Lander Der Begriff wird im engeren Sinn manchmal auf die 20 Mitgliedstaaten beschrankt die an der dritten Stufe teilnehmen also den Euro als Wahrung eingefuhrt haben Dabei handelt es sich um Belgien Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland Italien Kroatien Luxemburg Lettland Litauen Malta die Niederlande Osterreich Portugal die Slowakei Slowenien Spanien und die Republik Zypern Sieben weitere EU Staaten haben den Euro bislang nicht eingefuhrt Bulgarien Danemark Polen Rumanien Schweden Tschechien sowie Ungarn Fur diese Staaten gelten unterschiedliche Arten von Ausnahmeregelungen Wahrend Danemark durch eine sogenannte Opt out Klausel von Anfang an nicht zur Teilnahme an der EWWU verpflichtet war mussen alle anderen Staaten dem EU und AEU Vertrag zufolge den Euro als Wahrung einfuhren sobald sie die EU Konvergenzkriterien erfullen Eines dieser Kriterien ist der sogenannte Wechselkursmechanismus II WKM II bei dem die Wahrung des Landes zwei Jahre lang innerhalb einer gewissen Schwankungsbreite an den Eurokurs gekoppelt wird Derzeit nehmen Danemark und Bulgarien am WKM II teil Ob die anderen Staaten die Einfuhrung des Euro anstreben sobald ihnen das wirtschaftlich moglich ist gilt als offen Schweden erfullte die Kriterien zur Euro Einfuhrung vor dem Ausbrechen der weltweiten Wirtschaftskrise 2009 2010 es verfehlte sie jedoch absichtlich indem es nicht am WKM II teilnahm da sich die Bevolkerung in einem Referendum am 14 September 2003 gegen den Euro ausgesprochen hatte Diese Praxis widerspricht eigentlich dem Sinne des Vertrags Sie wird von der Europaischen Kommission toleriert da Schweden der EU zu einem Zeitpunkt beitrat als die Einfuhrung der EWWU zwar schon beschlossen die dritte Stufe jedoch noch nicht erreicht worden war Schweden hat damit gewissermassen ein informelles Opt out Ein Austritt einzelner Lander aus der Wahrungsunion wie er etwa infolge der griechischen Finanzkrise seit 2010 offentlich diskutiert wird ist im AEU Vertrag nicht ausdrucklich vorgesehen Er ist nach Auffassung vieler nur moglich indem ein Land die EU insgesamt verliesse in diesem Fall gilt Art 50 EU Vertrag oder indem ein erganzendes Abkommen etwa in Form eines Zusatzprotokolls zum AEU Vertrag ausgehandelt wurde Dieses musste von allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden Ein Teil der Literatur mochte dagegen ein Recht zum einseitigen Austritt aus der Wahrungsunion auch dann annehmen wenn der relevante Mitgliedstaat die Beitrittsvoraussetzungen nicht mehr erfullt EU Konvergenzkriterien Hauptartikel EU Konvergenzkriterien Um an der EWWU teilnehmen zu konnen mussen die Mitgliedstaaten bestimmte Regeln erfullen die eine gewisse Vereinheitlichung und Stabilitat ihrer wirtschaftlichen und fiskalischen Situation gewahrleisten sollen Diese EU Konvergenzkriterien nach dem Vertrag von Maastricht auch als Maastricht Kriterien bezeichnet finden sich in Art 140 AEU Vertrag Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Kriterien Preisstabilitat Die Inflationsrate darf nicht mehr als 1 5 Prozentpunkte uber derjenigen der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten liegen Stabilitat der offentlichen Haushalte Der staatliche Schuldenstand darf nicht mehr als 60 die jahrliche Nettoneuverschuldung nicht mehr als 3 des Bruttoinlandsprodukts ausmachen Wechselkursstabilitat Der Staat muss mindestens zwei Jahre lang ohne Abwertung am Wechselkursmechanismus II teilgenommen haben Dabei darf die Wahrung des Landes nur in einer bestimmten Wechselkursbandbreite meist 15 vom Eurokurs abweichen bei grosseren Abweichungen muss die Zentralbank des Landes intervenieren Langfristige Zinssatze Der Zinssatz langfristiger Staatsanleihen darf nicht mehr als 2 Prozentpunkte uber dem Durchschnitt der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten liegen Die Europaische Kommission und die Europaische Zentralbank prufen mindestens alle zwei Jahre ob die Mitgliedstaaten die den Euro noch nicht eingefuhrt haben die Konvergenzkriterien erfullen Sobald ein Staat sie erfullt kann er den Beitritt zur letzten Stufe der EWWU beantragen Die Kommission gibt dann eine Empfehlung ab wobei noch weitere Kriterien wie die Marktintegration die Leistungsbilanz und die Lohnstuckkosten des Landes berucksichtigt werden hier gibt es keine fest einzuhaltenden Grenzwerte Uber diese Kommissionsempfehlung gibt es eine Aussprache im Europaischen Rat und eine Anhorung im Europaischen Parlament Entscheidend fur die Aufnahme des Bewerberlandes ist der Rat fur Wirtschaft und Finanzen der mit der qualifizierten Mehrheit beschliesst wobei nur diejenigen Mitgliedstaaten ein Stimmrecht haben die den Euro bereits eingefuhrt haben Art 140 Abs 2 AEU Vertrag Bislang wurden diese Beschlusse immer im Sinn der Kommissionsempfehlung getroffen Abgrenzung zur Eurozone Hauptartikel Eurozone Der Ausdruck Eurozone auch Euroraum Euroland wird im engeren Sinne meist als Bezeichnung fur die 20 Lander benutzt die den Euro als Wahrung eingefuhrt haben Er ist in dieser Bedeutung synonym zum Begriff der Europaischen Wirtschafts und Wahrungsunion im engeren Sinne Bisweilen wird Eurozone jedoch auch im weiteren Sinn fur alle Staaten verwendet die den Euro nutzen auch wenn sie keine EU Mitglieder sind Hierzu zahlen Andorra Monaco San Marino und die Vatikanstadt die aufgrund bilateraler Abkommen mit der EU das Recht haben den Euro als einzige Wahrung zu nutzen und in eng begrenztem Umfang auch eigene Euromunzen pragen zu lassen sowie knapp zwanzig weitere Staaten bzw Teile von Staaten die den Euro einseitig als Wahrung eingefuhrt oder den Kurs ihrer Wahrung an die Leitwahrung Euro gekoppelt haben Vertragliche Grundlagen und ZieleDer Begriff Europaische Wirtschafts und Wahrungsunion geht auf die politische Debatte der spaten 1980er Jahre zuruck und ist bis heute gangig Im europaischen Primarrecht selbst wird er allerdings kaum gebraucht In Art 3 Abs 4 EU Vertrag wird die Errichtung einer Wirtschafts und Wahrungsunion deren Wahrung der Euro ist als Ziel der EU genannt Im AEU Vertrag hingegen ist meist nur von der Wirtschafts und Wahrungspolitik der EU die Rede Art 119 ff AEU Vertrag Die Staaten die an der dritten Stufe der EWWU teilnehmen werden als Mitgliedstaaten deren Wahrung der Euro ist Art 136 ff AEU Vertrag bezeichnet die ubrigen als Mitgliedstaaten fur die eine Ausnahmeregelung gilt Art 139 ff AEU Vertrag Die Grundlagen der Wirtschafts und Wahrungspolitik der EU sind in Art 119 bis Art 144 AEU Vertrag geregelt wobei unter Wirtschaftspolitik im Wesentlichen die Prozesspolitik gemeint ist Daneben gibt es noch zahlreiche weitere Politikbereiche der Europaischen Union die ebenfalls starke Wirtschaftsbezuge haben etwa die EU Beschaftigungspolitik die EU Sozialpolitik oder der Europaische Binnenmarkt Sie werden jedoch ublicherweise nicht unter dem Begriff der EWWU gefasst da ihre vertraglichen Grundlagen schon alter sind Anders als in der EWWU hat die EU dort auch nicht nur eine koordinierende Funktion sondern kann selbst Recht setzen Der Einfluss der Europaischen Kommission und des Europaischen Parlaments ist deshalb in diesen Bereichen grosser als im Rahmen der EWWU Das vorherrschende Prinzip der EWWU ist im Wirtschaftsbereich die offene Methode der Koordinierung Die Nationalstaaten konnen innerhalb bestimmter Rahmen ihre Wirtschaftspolitik weitgehend selbst festlegen sie sind jedoch gehalten sich daruber im Rat der EU untereinander abzustimmen Die supranationalen Institutionen wie Europaische Kommission und Europaisches Parlament haben formal nur geringe Kompetenzen Die Kommission hat allerdings einen gewissen informellen Einfluss da sie die Koordinierung durch das Erstellen von Berichten unterstutzt die den Mitgliedstaaten als Entscheidungsgrundlage dienen Anders ist die Kompetenzverteilung dagegen im Wahrungsbereich Hier haben insbesondere die Euro Staaten zahlreiche Hoheitsrechte auf die Europaische Zentralbank ubertragen die als eigenstandiges und unabhangiges Organ Entscheidungen treffen kann In den Staaten die den Euro nicht eingefuhrt haben liegt die Kompetenz bei den nationalen Zentralbanken die in ihren Entscheidungen von allen anderen staatlichen Stellen unabhangig sein mussen Alle nationalen Zentralbanken der EU koordinieren ihre Tatigkeit im Europaischen System der Zentralbanken Ziele der europaischen Wirtschafts und Wahrungspolitik sind nach Art 3 EU Vertrag und Art 119 AEU Vertrag die enge Koordinierung der Wirtschaftspolitik ihrer Mitgliedstaaten und der Europaische Binnenmarkt Die Wirtschaftspolitik beruht auf dem Grundsatz der offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb worin allerdings kein Gegensatz zur sozialen Marktwirtschaft gesehen wird die nach Art 3 EU Vertrag ebenfalls zu den Zielen der EU zahlt In der Wahrungspolitik der EU ist das vorrangige Ziel die Preisstabilitat Sofern das unter Wahrung der Preisstabilitat moglich ist soll die Wahrungspolitik nach Moglichkeit die allgemeine Wirtschaftspolitik unterstutzen Art 119 AEU Vertrag Als richtungsweisende Grundsatze werden stabile Preise gesunde offentliche Finanzen und monetare Rahmenbedingungen sowie eine tragfahige Zahlungsbilanz genannt Diese vier Grundsatze entsprechen im Wesentlichen den EU Konvergenzkriterien In diesem Zusammenhang veroffentlichte die Europaische Kommission im Januar 2019 auch den Tragfahigkeitsbericht Fiscal Sustainability Report 2018 zur finanzpolitischen Situation der Mitgliedsstaaten der Europaischen Union Wirtschaftspolitische RegelungenMultilaterale Uberwachung Die Koordinierung der Wirtschaftspolitik erfolgt im Wesentlichen durch die sogenannte multilaterale Uberwachung Art 121 AEU Vertrag Dabei erarbeitet der Rat der Europaischen Union Ministerrat auf Vorschlag der Europaischen Kommission und nach Beratung des Europaischen Rates Empfehlungen in denen er die Grundzuge der Wirtschaftspolitik der EU als Ganzes und der Mitgliedstaaten festlegt Sie orientieren sich an langfristigen Wirtschaftsstrategien bislang die Lissabon Strategie fur die Zeit 2000 2010 sowie Europa 2020 fur den Zeitraum 2010 2020 Die Kommission erstellt regelmassige Berichte uber die Umsetzung dieser Empfehlungen anhand von Angaben die ihr die einzelnen Mitgliedstaaten ubermitteln Allerdings gibt es nur recht schwache Sanktionsmechanismen wenn Mitgliedstaaten die Empfehlungen nicht einhalten Die Kommission kann in diesem Fall nur eine Verwarnung aussprechen der Rat kann lediglich Empfehlungen formulieren und diese gegebenenfalls veroffentlichen Die multilaterale Uberwachung wirkt daher eher uber politischen Druck nicht uber tatsachliche Zwangsmechanismen der EU Organe Neben den Grundzugen der Wirtschaftspolitik die fur die EU als Ganzes gelten erarbeitet der Rat nach demselben Verfahren auch Grundzuge der Wirtschaftspolitik speziell fur die Staaten die den Euro als Wahrung eingefuhrt haben Art 136 AEU Vertrag An diesen Ratssitzungen nehmen nur die Vertreter der Euro Gruppe siehe unten teil Das Europaische Parlament ist in die multilaterale Uberwachung nur wenig eingebunden Es wird vom Ministerrat und der Kommission uber die wirtschaftspolitischen Empfehlungen und die Ergebnisse der Uberwachung informiert wirkt aber nicht selbst daran mit Stabilitats und Wachstumspakt Hauptartikel Stabilitats und Wachstumspakt Ein etwas strengeres Verfahren als fur die allgemeine Wirtschaftspolitik gilt fur die Uberwachung der nationalen Staatsverschuldung Hier wurde im Rahmen des sogenannten Stabilitats und Wachstumspaktes das Konvergenzkriterium wonach der Schuldenstand nicht mehr als 60 und die jahrliche Nettoneuverschuldung nicht mehr als 3 des Bruttoinlandsprodukts ausmachen darf dauerhaft festgeschrieben Art 126 AEU Vertrag Die Europaische Kommission uberpruft dazu jahrlich alle EU Mitgliedstaaten auch diejenigen die den Euro nicht als Wahrung eingefuhrt haben Halt ein Mitgliedstaat die Kriterien nicht ein oder ist die Kommission der Auffassung dass die Gefahr hierzu besteht dann erstellt sie einen Bericht Auf Grund dieses Berichtes entscheidet der Rat der EU mit qualifizierter Mehrheit wie weiter zu verfahren ist Wenn es um einen Staat geht der den Euro als Wahrung eingefuhrt hat sind nur die Mitgliedstaaten der Euro Gruppe stimmberechtigt bei den anderen Staaten der gesamte Rat Dieser kann dabei eine Reihe von Massnahmen treffen die eskalierend von wirtschaftspolitischen Empfehlungen bis zu verschiedenen Zwangsmitteln insbesondere Geldstrafen reichen Nach Art 139 AEU Vertrag konnen jedoch diese Zwangsmittel nur fur Mitgliedstaaten angewandt werden die den Euro als Wahrung eingefuhrt haben Die anderen Staaten sind zwar auch zur Einhaltung des Stabilitatspaktes verpflichtet der Rat kann ihnen gegenuber aber lediglich Empfehlungen aussprechen Obwohl die Kommission bereits mehrere Verfahren wegen Verstossen gegen den Stabilitatspakt eingeleitet hat hat der Rat bislang noch in keinem Fall tatsachlich Sanktionen verhangt Als Grund hierfur gilt zum einen dass Geldstrafen die Haushaltslage eines ohnehin uberschuldeten Staates nur verschlechtern wurden Zum anderen wird auch die Tatsache dass die letzte Entscheidung uber Sanktionen von den nationalen Finanzministern im Rat getroffen wird die unter Umstanden zu einem anderen Zeitpunkt selbst in die Lage eines uberhohten Haushaltsdefizits geraten konnten als Grund fur die wenig strenge Auslegung des Stabilitatspakts gesehen Die historische Wurzel des Problems liegt im EU Gipfel von Dublin im Dezember 1996 als Bundeskanzler Helmut Kohl nach massivem franzosischen Druck auf die eigentlich vorgesehene Festschreibung automatischer Strafen verzichtete Die bessere Durchsetzung des Stabilitats und Wachstumspakts zahlt daher zu den wichtigsten Diskussionsthemen bei der Frage nach der Weiterentwicklung der EWWU siehe unten Zwischenstaatliche Solidaritat und No Bailout Klausel Hauptartikel Nichtbeistands Klausel Wechselseitige Wirtschaftshilfen der Mitgliedstaaten untereinander oder von der EU an die Mitgliedstaaten sind im Rahmen der EWWU nur in einem engen Rahmen vorgesehen Andere Bereiche etwa die EU Regionalpolitik sehen dagegen Finanztransfers zwischen verschiedenen Teilen der EU ausdrucklich vor Nach Art 122 AEU Vertrag kann der Ministerrat jedoch in Notsituationen insbesondere bei Versorgungsengpassen Massnahmen ergreifen Bei Naturkatastrophen und anderen aussergewohnlichen Ereignissen die sich seiner Kontrolle entziehen kann ein Mitgliedstaat auf Beschluss des Rates auch finanzielle Hilfen aus dem EU Haushalt erhalten Art 143 AEU Vertrag sieht zudem ein besonderes Verfahren des gegenseitigen Beistands fur Mitgliedstaaten vor die den Euro noch nicht eingefuhrt haben und in eine Zahlungsbilanzkrise geraten Auf Vorschlag der Kommission kann der Ministerrat hier verschiedene Massnahmen beschliessen die von einem koordinierten Vorgehen bei internationalen Organisationen wie dem Internationalen Wahrungsfonds bis zu freiwilligen Krediten vonseiten anderer Mitgliedstaaten reichen Die innereuropaische Solidaritat wird begrenzt durch die sogenannte No Bailout oder Nichtbeistands Klausel die eine Haftung der EU sowie der einzelnen Mitgliedstaaten fur die Schulden anderer Mitgliedstaaten ausschliesst Art 125 AEU Vertrag Diese Regelung erganzt den Stabilitatspakt und soll sicherstellen dass kein Mitgliedstaat seine Haushaltsautonomie nutzen kann um sich zulasten anderer Mitgliedstaaten zu verschulden Damit soll die Verantwortlichkeit jedes Staates fur sein nationales Defizit gewahrt bleiben und Moral Hazard verhindert werden Die genaue Interpretation der Klausel ist umstritten nachdem infolge der griechischen Finanzkrise 2010 Kredite an ein EWWU Mitgliedsland beschlossen wurden und im Rahmen des Europaischen Stabilitatsmechanismus die Euro Staaten Burgschaften fureinander ubernahmen siehe unten Durch weitere Kredite an Irland 2010 und an Portugal 2011 wurde immer fraglicher ob die Nichtbeistands Klausel jegliche Form von Bailout also auch die freiwillige Ubernahme von Schulden anderer Mitgliedstaaten verbietet oder lediglich eine automatische und obligatorische Haftung ausschliesst Verbot von Zentralbankkrediten Eine wesentliche Forderung bei der Einfuhrung der EWWU war die Unabhangigkeit aller nationalen Zentralbanken Damit sollte verhindert werden dass die Regierungen der Mitgliedstaaten ihre Wirtschaftspolitik durch die Vermehrung der Geldmenge und damit durch die Erzeugung von Inflation finanzieren wie das in verschiedenen europaischen Staaten vor der Grundung der EWWU vorgekommen war Art 123 und Art 124 AEU Vertrag verbieten daher jede Art von Kreditfazilitaten der Europaischen Zentralbank oder der nationalen Zentralbanken an die Mitgliedstaaten und jeden bevorrechtigten Zugriff offentlich rechtlicher Institutionen auf die Banken Auch der unmittelbare Erwerb von Staatsanleihen durch die Zentralbanken ist verboten also der Ankauf von Staatsanleihen im Gegensatz zum indirekten mittelbaren Erwerb uber hinterlegte Sicherheiten bei Zahlungsausfall Wahrend der Eurokrise begann die Europaische Zentralbank 2010 allerdings diese Regelung so auszulegen dass ein mittelbarer Erwerb von Staatsanleihen also der Kauf uber private Zwischenhandler nicht ausgeschlossen ist mittelbar also im Sinne des indirekten Weges und nicht im Sinne von Erwerb durch Uberlassung anstelle von direktem Kauf Kritiker sahen darin einen Bruch mit dem Zweck der Rechtsvorschrift da die wirtschaftlichen Folgen eines mittelbaren oder unmittelbaren Erwerbs von Staatsanleihen durch die Zentralbank kaum unterschiedlich seien und warfen der EZB vor dem politischen Druck des Europaischen Rates nachgegeben zu haben Die EZB selbst betonte hingegen sie habe ihre Entscheidung selbststandig getroffen und sei insofern auch nicht in ihrer Unabhangigkeit gefahrdet Einzelne Mitglieder des EZB Rats insbesondere der deutsche Bundesbank Prasident Axel A Weber kritisierten diese Haltung der EZB Weber trat spater mutmasslich aus Protest zuruck ebenso der deutsche EZB Chefvolkswirt Jurgen Stark Besondere Institutionen Um die wirtschafts und finanzpolitische Koordinierung zwischen den EU Mitgliedstaaten im Allgemeinen und den Euro Staaten im Besonderen zu erleichtern gibt es einige besondere Institutionen Euro Gruppe Paschal Donohoe seit Juli 2020 Vorsitzender der Euro Gruppe Hauptartikel Euro Gruppe Bei zahlreichen Entscheidungen des Rats fur Wirtschaft und Finanzen die lediglich die Eurozone betreffen sind nur diejenigen Staaten stimmberechtigt die den Euro eingefuhrt haben Daher treffen sich deren Wirtschafts und Finanzminister jeweils am Vorabend der Ratstagungen zu informellen Treffen Diese sogenannte Euro Gruppe ist in Art 137 AEU Vertrag sowie in Protokoll Nr 14 geregelt das dem AEU Vertrag angehangt ist Auch der Kommissar fur Wirtschaft und Wahrung und ein Vertreter der Europaischen Zentralbank nehmen daran teil Mit ihrem informellen Charakter gilt die Euro Gruppe als wichtigstes Koordinationsforum in der EWWU Die Euro Gruppe wurde 2004 inoffiziell eingerichtet und erhielt mit dem Vertrag von Lissabon 2009 eine vertragliche Verankerung Sie ernennt fur jeweils zweieinhalb Jahre einen Prasidenten von 2004 bis 2013 war dies der damalige luxemburgische Premierminister Jean Claude Juncker der bis 2009 auch Finanzminister seines Landes war Von 2013 bis 2018 war der niederlandische Finanzminister Jeroen Dijsselbloem und von Januar 2018 bis Juni 2020 der portugiesische Finanzminister Mario Centeno Vorsitzender der Euro Gruppe Seit Juli 2020 hat der irische Finanzminister Paschal Donohoe den Vorsitz inne Am 12 Oktober 2008 fand anlasslich der Finanzkrise ab 2007 erstmals auch ein Gipfeltreffen der Euro Staaten auf Ebene der Staats und Regierungschefs Europaischer Rat statt Wirtschafts und Finanzausschuss Der Wirtschafts und Finanzausschuss ist ein beratendes Gremium das sich aus je zwei Vertretern jedes EU Mitgliedstaates der Europaischen Kommission und der Europaischen Zentralbank zusammensetzt Art 134 AEU Vertrag Er beobachtet die Wirtschafts und Finanzlage in der EU und ihren Mitgliedstaaten und erstattet der Kommission daruber Bericht Ausserdem wirkt er zusammen mit dem Ausschuss der Standigen Vertreter an der Vorbereitung bestimmter Tatigkeiten des Rats fur Wirtschaft und Finanzen mit Dies betrifft vor allem die multilaterale Uberwachung und das Verfahren bei einem ubermassigen Defizit Der Wirtschafts und Finanzausschuss ist der Nachfolger des Wahrungsausschusses einem beratenden Gremium hochrangiger nationaler Finanzbeamter das seit der Fruhphase der europaischen Integration existierte Wahrungspolitische RegelungenEuropaisches System der Zentralbanken und Europaische Zentralbank Hauptartikel Europaisches System der Zentralbanken und Europaische Zentralbank Gebaude der Europaischen Zentralbank in Frankfurt am Main Die wichtigste Institution der EWWU im wahrungspolitischen Bereich ist das Europaische System der Zentralbanken ESZB das sich aus den nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten sowie der Europaischen Zentralbank EZB zusammensetzt Ihre Funktionsweise wird in Art 127 bis Art 133 AEU Vertrag und in der Satzung geregelt die den EU Vertragen als Protokoll Nr 4 angehangt ist Leitungsgremien der EZB wie auch des ESZB sind das EZB Direktorium das sich aus dem Prasidenten und dem Vizeprasidenten der EZB sowie vier weiteren Personen zusammensetzt sowie der EZB Rat in dem ausser den Direktoriumsmitgliedern auch die nationalen Zentralbankprasidenten jener Lander vertreten sind die den Euro eingefuhrt haben Wahrend der EZB Rat fur die Festlegung der Geldpolitik zustandig ist und die dafur notwendigen Richtlinien erlasst nimmt das EZB Direktorium die operativen Tatigkeiten wahr um die vom EZB Rat beschlossene Geldpolitik umzusetzen Das EZB Direktorium ist dabei gegenuber den nationalen Zentralbanken der Staaten die den Euro eingefuhrt haben weisungsberechtigt Nach Art 139 Abs 3 AEU Vertrag gibt es noch eine ganze Anzahl weiterer Regelungen des ESZB die nur fur die Zentralbanken derjenigen Staaten gelten die den Euro eingefuhrt haben Fur diese hat sich daher auch der Begriff Eurosystem etabliert der im Vertragstext jedoch nicht verwendet wird Sowohl die EZB als auch die nationalen Zentralbanken mussen nach Art 130 AEU Vertrag vollstandig unabhangig von allen staatlichen und anderen Stellen sein Fur die nationalen Zentralbanken gelten nach Art 14 der ESZB Satzung noch bestimmte weitere Regelungen die auch eine informelle Einflussnahme durch die Regierung des jeweiligen Landes verhindern sollen Dazu zahlt insbesondere dass der Prasident einer Zentralbank fur mindestens funf Jahre ernannt werden muss und nur bei schweren Verfehlungen entlassen werden kann Ob eine solche schwere Verfehlung vorliegt entscheidet im Zweifelsfall der Europaische Gerichtshof Diese Regelungen gelten auch fur die Staaten die den Euro noch nicht eingefuhrt haben Die Europaische Zentralbank hat den Status eines Organs der Europaischen Union Sie muss bei allen Rechtssetzungsverfahren gehort werden die in ihren Zustandigkeitsbereich fallen Art 127 Abs 4 AEU Vertrag Sie hat als einzige Institution das Recht die Ausgabe von Euro Banknoten und Munzen zu genehmigen Art 128 AEU Vertrag Herausgegeben werden die Munzen allerdings von den nationalen Zentralbanken Preisstabilitat als oberste Prioritat Das vorrangige Ziel des ESZB ist die Gewahrleistung von Preisstabilitat also eine moglichst niedrige Inflation Es unterscheidet sich damit von anderen Zentralbanksystemen wie etwa dem amerikanischen Federal Reserve System das noch weitere Ziele wie eine geringe Arbeitslosigkeit und niedrige langfristige Zinsen hat Das ESZB kann hingegen die allgemeine Wirtschaftspolitik der EU nur insofern unterstutzen als dies ohne Beeintrachtigung des Zieles der Preisstabilitat moglich ist Art 127 AEU Vertrag Die Zentralbanken der Staaten die den Euro nicht eingefuhrt haben sind nach Art 139 AEU Vertrag nicht an die Zielsetzung des ESZB gebunden Sie konnen also ihre eigenen wahrungspolitischen Ziele verfolgen Nach Art 142 AEU Vertrag sind sie verpflichtet die Wechselkurspolitik als Angelegenheit von gemeinsamem Interesse zu behandeln es gibt jedoch keine formalen Mechanismen durch die dies kontrolliert wurde Gemeinsames Auftreten in internationalen Organisationen Nach Art 138 AEU Vertrag legen die Staaten die den Euro eingefuhrt haben im Rat fur Wirtschaft und Finanzen gemeinsame Positionen fest die sie in Internationalen Organisationen und auf internationalen Konferenzen vertreten die sich mit dem internationalen Wahrungssystem oder anderen Finanzfragen befassen Sie konnen dabei auch beschliessen sich einheitlich vertreten zu lassen Die Europaische Zentralbank muss vor den Ratsentscheidungen angehort werden Staaten die den Euro nicht eingefuhrt haben nehmen an den Entscheidungen nicht teil Jenseits der Vereinbarungen im Rahmen der EWWU haben die Mitgliedstaaten nach Art 219 AEU Vertrag das Recht eigenstandig in internationalen Gremien Verhandlungen zu fuhren und Vereinbarungen zu treffen Im April 2008 schlug Jean Claude Juncker als Prasident der Euro Gruppe vor eine einheitliche Vertretung der Euro Staaten beim Internationalen Wahrungsfonds einzurichten wo bisher jedes Mitglied allein fur sich vertreten ist Joaquin Almunia damaliger Kommissar fur Wirtschaft und Wahrung erklarte hingegen vor einer gemeinsamen Vertretung sei eine gemeinsame wirtschaftspolitische Agenda notwendig Teilnahme an internationalen Wechselkurssystemen Nach Art 219 AEU Vertrag kann die Europaische Union mit anderen Staaten Abkommen zur Einrichtung von Wechselkurssystemen abschliessen Die Entscheidung wird einstimmig vom Rat der EU nach Anhorung von Europaischer Zentralbank und Europaischem Parlament getroffen wobei nur die Staaten stimmberechtigt sind die den Euro als Wahrung eingefuhrt haben Ein solches Wechselsystem ist etwa der Wechselkursmechanismus II Bei der Zusammenarbeit mit Staaten mit denen es kein Wechselkurssystem gibt kann der Rat allgemeine Orientierungen fur die Wechselkurspolitik aufstellen Dabei darf das vorrangige Ziel des ESZB die Preisstabilitat nicht gefahrdet werden GeschichteVorlaufer der EWWU Monetaristen und Okonomisten Erste Vorschlage einer europaischen Wahrungsunion fanden sich schon sehr fruh in der Geschichte der europaischen Integration So schlugen sowohl der belgische Politiker Paul van Zeeland als auch der franzosische Aussenminister Georges Bidault bereits in den 1940er Jahren entsprechende Initiativen vor die zunachst ohne Auswirkungen blieben Die von 1950 bis 1958 bestehende europaische Zahlungsunion kann als ein auf Keynes Bancor Plan beruhender Vorlaufer einer europaischen monetaren Union gelten Erste konkrete Plane entstanden bald nach der Unterzeichnung der Romischen Vertrage und der Grundung der Europaischen Wirtschaftsgemeinschaft EWG mit der 1957 der schrittweise Aufbau eines europaischen gemeinsamen Marktes beschlossen wurde 1962 stellte die EWG Kommission unter Walter Hallstein erste Vorschlage zur Errichtung einer Wahrungsunion vor 1964 wurde der Ausschuss der Prasidenten der Zentralbanken der Mitgliedstaaten der Europaischen Wirtschaftsgemeinschaft Gouverneursausschuss gegrundet in dem die Geld und Wahrungspolitik der EWG Mitgliedstaaten aufeinander abgestimmt werden sollte Allerdings gab es zu dieser Zeit nur wenig politisches Interesse an einer Wahrungsunion da ohnehin international das Bretton Woods System in Kraft war das feste Wechselkurse zwischen allen wichtigen Wahrungen festschrieb Auch waren die Mitgliedstaaten nicht bereit die Hoheit uber die Geldpolitik vollstandig aufzugeben Die Plane der Kommission wurden daher nicht weiter verfolgt Zudem zeigten sich recht bald die unterschiedlichen Vorstellungen zwischen den Mitgliedstaaten die sich in Monetaristen und Okonomisten teilten Wahrend die erste Gruppe insbesondere Frankreich eine rasche Wahrungsunion anstrebte die als Motor fur eine wirtschaftspolitische Annaherung der Staaten dienen sollte forderten die Okonomisten insbesondere Deutschland zunachst eine Angleichung der Wirtschaftspolitik in den verschiedenen Landern und sahen die Wahrungsunion lediglich als Kronung des Harmonisierungsprozesses Werner Plan und Wahrungsschlange Pierre Werner 1983 Mitte der sechziger Jahre geriet das Bretton Woods System zunehmend unter Druck Im Februar 1969 schlug daher Raymond Barre der Kommissar fur Wirtschaft und Finanzen erneut die schrittweise Einrichtung einer Wahrungsunion vor Auf dem Gipfel von Den Haag 1969 beauftragten die Staats und Regierungschefs der EWG Mitgliedstaaten schliesslich eine Kommission unter Leitung des luxemburgischen Premierministers Pierre Werner mit der Ausarbeitung eines Plans fur die Wirtschafts und Wahrungsunion Dieser Werner Plan versuchte durch ein Drei Stufen Modell insbesondere die Gegensatze zwischen Monetaristen und Okonomisten zu uberwinden In der letzten Stufe sollte die Wahrungspolitik einem gemeinschaftlichen Zentralbanksystem die Wirtschaftspolitik einem dem Europaischen Parlament unterstellten Gremium unterliegen Der genaue Zeitplan der Stufenfolge blieb jedoch offen Im Marz 1971 wenige Monate vor dem Zusammenbruch des Bretton Woods Systems traf der EWG Ministerrat die Grundsatzentscheidung den Werner Plan bis 1980 umzusetzen Am 21 Marz 1972 wurde daher der Europaische Wechselkursverbund gegrundet in dem Wahrungsschwankungen zwischen den EWG Wahrungen jeweils nur innerhalb einer Bandbreite von 2 25 zugelassen wurden Gegenuber Drittwahrungen vor allem dem US Dollar konnten sich die verbundenen Wahrungen frei bewegen sie zogen sich dabei aber jeweils gegenseitig nach Man sprach deshalb auch von einer Wahrungsschlange Die weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen der siebziger Jahre erwiesen sich als zu schwierig um den Werner Plan vollstandig umzusetzen Bereits im April 1973 beschlossen die Mitgliedstaaten die eigentlich vorgesehene zweite Stufe des Werner Plans nicht einzuleiten Ab Ende 1973 verschlechterte sich die wirtschaftliche Lage durch die erste Olkrise noch weiter Bis Ende 1978 kam es zu mehreren Austritten aus dem Wechselkursverbund sodass er kaum noch Wirkung zeigte Europaisches Wahrungssystem Im Sommer 1977 schlug der neu ernannte Prasident der Europaischen Kommission Roy Jenkins daher einen neuen Anlauf in der wahrungspolitischen Koordinierung vor Dieser wurde von Helmut Schmidt und Valery Giscard d Estaing aufgegriffen auf deren Initiative hin im Dezember 1978 der Europaische Rat die Entwicklung eines neuen Europaischen Wahrungssystems EWS beschloss Im Mittelpunkt von dessen Wechselkursmechanismus WKM stand die neu geschaffene europaische Kunstwahrung ECU die sich aus einem Korb zusammensetzte in dem die Wahrungen der teilnehmenden Staaten jeweils prozentual zu ihrer wirtschaftlichen Starke vertreten waren Fur die einzelnen nationalen Wahrungen wurden Leitkurse zum ECU festgelegt um die sie nur bis zu maximal 2 25 schwanken durften Das EWS sollte nach damaligen Planen in ein endgultiges Wahrungssystem mit dem ECU als Gemeinschaftswahrung ubergehen Die 1979 ausbrechende zweite Olkrise und Meinungsverschiedenheiten uber den Ablauf der Endphase behinderten jedoch die Einfuhrung eines solchen Systems Auch nahmen nicht alle EG Staaten am EWS teil Insbesondere Grossbritannien trat erst 1989 bei und 1992 wieder aus und auch Italien verliess das EWS von 1992 bis 1996 vorubergehend Auch Griechenland Spanien und Portugal die in den 1980er Jahren der EG beitraten beteiligten sich aus unterschiedlichen Grunden nicht am EWS Trotz dieser Schwierigkeiten trug das EWS zur Bereitschaft der Mitgliedstaaten zu einer wirtschaftspolitischen Koordination und Konvergenz bei so wurde ab Mitte der achtziger Jahre in fast allen Mitgliedstaaten die Inflation durch eine stabilitatsorientierte Geldpolitik gebremst Die Einheitliche Europaische Akte EEA von 1986 in der die Vollendung des Europaischen Binnenmarkts beschlossen wurde unterstrich noch einmal die Bedeutung einer verstarkten wirtschafts und wahrungspolitischen Zusammenarbeit Siehe auch die private Initiative Komitee fur eine Europaische Wahrungsunion Genscher Memorandum und Delors Bericht Jacques Delors 1988 Die Fortsetzung der wahrungspolitischen Integration war Ende der achtziger Jahre umstritten Wahrend der Prasident der Europaischen Kommission Jacques Delors das Ziel einer Wirtschafts und Wahrungsunion wiederaufnehmen wollte waren die Prasidenten der nationalen Zentralbanken vor allem Karl Otto Pohl der Prasident der Deutschen Bundesbank skeptisch Sie furchteten nicht nur wirtschaftliche Unsicherheiten sondern auch den Verlust eigener Gestaltungsspielraume Zentralbanker wie Pohl vertraten in diesem Zusammenhang die sogenannte Kronungstheorie Demnach konnte an eine gemeinsame Wahrung erst gedacht werden wenn die politische und wirtschaftliche Einigung Europas vollendet war als Kronung des Einigungswerks sollte dann die Umstellung auf eine gemeinsame Wahrung erfolgen Die treibende Kraft hinter der Verfolgung des Plans einer gemeinsamen Wahrung war ab Mitte der 1980er Jahre der franzosische Prasident Francois Mitterrand Er sah in einer gemeinsamen Wahrung die Moglichkeit verlorenen wirtschaftspolitischen Einfluss zuruckzugewinnen Die Macht Deutschlands beruht auf der Wirtschaft und die D Mark ist Deutschlands Atombombe sagte Mitterrand Durch die EWWU sollte diese Abhangigkeit von einem einzelnen Mitgliedstaat auf eine Gemeinschaftsinstitution ubertragen werden was zumindest alle Lander in eine ahnliche politische Lage bringen wurde Skeptisch waren vor allem Deutschland das durch eine Gemeinschaftswahrung einen Verlust an Preisstabilitat furchtete sowie Grossbritannien das den Verlust an wahrungspolitischer Souveranitat aus prinzipiellen Grunden ablehnte Fur beide war die jeweils eigene Wahrung auch ein wichtiges Symbol nationaler Identitat Theo Waigel 1987 Unter diesen Umstanden suchte Mitterrand zunachst die Unterstutzung des deutschen Aussenministers Hans Dietrich Genscher und ermutigte ihn 1988 zur Veroffentlichung eines Memorandums in dem Genscher eine Alternative zur Kronungstheorie der Zentralbanker entwickelte Unter der Voraussetzung dass das Bundesbank Prinzip einer politisch unabhangigen Zentralbank auf die europaische Ebene ubertragen wurde konne die Wahrungsunion auch am Anfang stehen und dann eine Politische Union gleichsam automatisch nach sich ziehen argumentierte Genscher Bundeskanzler Kohl der sich von Genscher in Europafragen nicht den Rang ablaufen lassen wollte schlug daraufhin noch im selben Jahr die Grundung eines Ausschusses vor der die Moglichkeit einer Wirtschafts und Wahrungsunion naher untersuchen sollte In diesem Ausschuss sollten die Prasidenten der Zentralbanken der Mitgliedsstaaten vertreten sein Beim Europaischen Rat in Hannover verkundete Kohl dann uberraschend dass Kommissionsprasident Delors den Vorsitz haben solle Pohl war daraufhin so verargert dass er kurzzeitig erwog sich zuruckzuziehen Im April 1989 legte der Ausschuss seinen Abschlussbericht den sogenannten Delors Bericht vor und zeichnete darin einen Fahrplan zu einer gemeinsamen Wahrung vor Kernstuck dieses Plans war die Bildung einer Europaischen Zentralbank nach dem Vorbild der Bundesbank Die erste noch wenig bedeutende Stufe der EWWU wurde schliesslich am 1 Juli 1990 eingeleitet Fur die Umsetzung der weiteren Stufen fehlte allerdings zunachst die europarechtliche Grundlage fur die eine Reform des EG Vertrags notwendig war Die Bereitschaft fur diese Vertragsreform kam mit der deutschen Wiedervereinigung 1990 Da im Rahmen des Zwei plus Vier Vertrags auch Frankreich und Grossbritannien ihre Zustimmung zur Wiedervereinigung geben mussten sah der franzosische Staatsprasident Francois Mitterrand eine Gelegenheit um die deutsche Bundesregierung unter Helmut Kohl zur Unterstutzung der EWWU zu bewegen Zugleich sahen insbesondere franzosische aber auch deutsche Politiker vermehrt die Notwendigkeit durch eine Vertiefung der europaischen Integration allgemein die Westbindung Deutschlands nach der Wiedervereinigung sicherzustellen Die Bundesregierung Kabinett Kohl III ging auf die franzosische Initiative einer Regierungskonferenz zur EWWU ein Sie stellte in den Verhandlungen verschiedene Bedingungen zur Institutionengestaltung um die EWWU ahnlich stabilitatsorientiert zu gestalten wie die deutsche Bundesbank es gewesen war Damit setzte sich die deutsche Delegation um Theo Waigel weitgehend durch Insbesondere wurde entgegen den franzosischen Planen die Preisstabilitat zur hochsten Prioritat der Europaischen Zentralbank erklart und zudem deren vollstandige politische Unabhangigkeit in den Vertragen festgeschrieben Die vertragliche Grundlage fur die Vollendung der EWWU wurde im Februar 1992 mit dem Vertrag von Maastricht geschaffen der 1993 in Kraft trat Er beinhaltete sowohl den weiteren Zeitplan als auch die rechtlichen Bestimmungen fur die Umsetzung des Delors Berichts etwa die EU Konvergenzkriterien und die Regelungen zur Europaischen Zentralbank Der Ubergang zur zweiten Stufe der Wirtschafts und Wahrungsunion wurde fur 1994 der Ubergang zur dritten Stufe fur einen Zeitpunkt zwischen 1996 und dem 1 Januar 1999 festgelegt Die britische Regierung unter John Major die die Wahrungsunion zu verhindern versucht hatte scheiterte und konnte lediglich fur sich selbst eine Austritts Opt out regel erreichen Im Oktober 1992 trat Grossbritannien zudem aufgrund der Krise des EWS am sogenannten Schwarzen Mittwoch aus dem Europaischen Wahrungssystem aus sodass es nun zu einer wahrungspolitischen Teilung der Europaischen Union kam Ein Sonderfall ist Danemark dessen Regierung den Regelungen im Vertrag von Maastricht zunachst zustimmte Nachdem die Ratifizierung des Vertrags jedoch bei einem Referendum nicht zuletzt wegen Vorbehalten der danischen Bevolkerung gegenuber der Wirtschafts und Wahrungsunion gescheitert war vereinbarte der Europaische Rat auf dem Gipfel von Edinburgh im Dezember 1992 bestimmte Ausnahmeprotokolle durch die auch Danemark die Moglichkeit eines Austritts aus der Wahrungsunion erhielt Die erste Stufe der EWWU Stufenplan der EWWU Die erste Stufe zur Verwirklichung der EWWU wurde auf Beschluss des Europaischen Rates zum 1 Juli 1990 eingeleitet Das Hauptziel dieser Stufe war die verschiedenen nationalen Wirtschafts und Wahrungspolitiken starker auf Geldwertstabilitat und Haushaltsdisziplin auszurichten Um eine schrittweise Konvergenz der Politiken zu erreichen wurde als neues Koordinierungsinstrument die multilaterale Uberwachung eingefuhrt Dabei diskutierte der Rat fur Wirtschaft und Finanzen zweimal jahrlich uber Berichte die die Europaische Kommission zur Wirtschaftsentwicklung und Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten erstellte Allerdings blieben die einzelnen Mitgliedstaaten in ihren Entscheidungen letztlich frei und eigenverantwortlich es bestanden noch keinerlei Verpflichtungen und Zwangsmittel Ein weiterer Bestandteil der ersten Stufe war die Neuordnung der wahrungspolitischen Zusammenarbeit Hierfur erhielt der Gouverneurausschuss in dem die Prasidenten der nationalen Zentralbanken versammelt waren neue Zustandigkeiten Er konnte nun offentliche Stellungnahmen zur wahrungspolitischen Lage in der Gemeinschaft abgeben und begann mit der Vorbereitung zur Grundung des Europaischen Wahrungsinstituts Zudem galt ab der ersten Stufe die uneingeschrankte Kapitalverkehrsfreiheit eine der vier Grundfreiheiten im Europaischen Binnenmarkt dessen Umsetzung bereits in der Einheitlichen Europaischen Akte beschlossen worden war Die volle Kapitalverkehrsfreiheit war unter anderem eine Bedingung von Grossbritannien gewesen um der Einleitung der ersten Stufe zuzustimmen Die zweite Stufe der EWWU Die zweite Stufe der EWWU begann nach dem im Vertrag von Maastricht verabschiedeten Zeitplan am 1 Januar 1994 Ab diesem Zeitpunkt galt die No Bailout Klausel und das Verbot fur die nationalen Zentralbanken Kredite an offentliche Stellen zu vergeben Daneben war die wichtigste Neuerung die Grundung des Europaischen Wahrungsinstituts EWI das an die Stelle des Gouverneurausschusses der Zentralbanken trat Die Hauptaufgaben des EWI waren zum einen die Starkung der Zusammenarbeit der Zentralbanken sowie die Koordination der nationalen Geldpolitiken zum anderen die Schaffung der rechtlichen organisatorischen und institutionellen Voraussetzungen fur den Ubergang in die dritte Stufe Hierfur erarbeitete das EWI insbesondere einen Bericht uber die zukunftigen Geld und Wechselkursbeziehungen zwischen dem kunftigen Euro Wahrungsgebiet und den restlichen EU Landern Auf Grundlage dieses Berichts wurde im Juni 1997 der neue Wechselkursmechanismus II WKM II verabschiedet der ab dem Ubergang zur dritten Stufe der EWWU das Europaische Wahrungssystem ersetzen sollte Ausserdem war das EWI mit der Gestaltung der Banknoten der neuen Gemeinschaftswahrung betraut Diese sollte nach einem Beschluss des Europaischen Rats von Ende 1995 nicht mehr ECU sondern Euro genannt werden Insbesondere die deutsche Bundesregierung sah diesen Namen als vertrauenerweckender an Die ersten Entwurfe wurden im Dezember 1996 der Kommission und spater der Offentlichkeit prasentiert Die dritte Stufe der EWWU Mit der Ernennung des Euro zur Gemeinschaftswahrung begann am 1 Januar 1999 die dritte und letzte Stufe der EWWU Von diesem Zeitpunkt an mussten die Zentralbanken aller Mitgliedstaaten politisch unabhangig sein Zudem stellte der Europaische Rat auf Grundlage eines Kommissionsberichts fest welche Mitgliedstaaten die EU Konvergenzkriterien erfullten und deshalb den Euro als Wahrung einfuhren durften Es handelte sich dabei um alle Mitgliedstaaten ausser Grossbritannien Danemark und Schweden die die Euro Einfuhrung nicht wunschten sowie Griechenland das die Kriterien noch nicht erfullte Bereits zum 1 Juni 1998 wurde die Europaische Zentralbank EZB gegrundet die an die Stelle des Europaischen Wahrungsinstituts trat Mit Beginn der dritten Stufe wurden die Wechselkurse der Wahrungen der vom Europaischen Rat ausgewahlten elf Mitgliedstaaten unwiderruflich festgelegt Um die Festlegung okonomisch abzuschirmen raumten die Nationalen Zentralbanken der Europaischen Zentralbank einen unbegrenzten Kredit ein TARGET2 Fur die Durchfuhrung der Geldpolitik in diesen Staaten waren von nun an nicht mehr die nationalen Zentralbanken sondern das Europaische System der Zentralbanken und insbesondere die EZB zustandig Zugleich trat der Wechselkursmechanismus II in Kraft Die Ausgabe von Euro Munzen und Scheinen erfolgte drei Jahre nach Beginn der dritten Stufe der EWWU im Verlauf des Januar und Februar 2002 Hoffnungen und Befurchtungen bei Grundung der EWWU Die EWWU war schon bei ihrer Grundung umstritten sie war Objekt grosser politischer Hoffnungen und Befurchtungen Eine wichtige Hoffnung bei Einrichtung der EWWU war ein erwarteter Wachstumsschub da die einheitliche Wahrung im Europaischen Binnenmarkt zu einer Steigerung der Nachfrage und einer Senkung von Kosten fuhren sollte Letztere sollten durch den Wegfall der Wechselkursunsicherheiten die Verminderung von Transaktionskosten und die hohere Markttransparenz entstehen Vor allem die armeren Mitgliedstaaten erhofften sich von der gemeinsamen Wahrung einen hoheren Anreiz fur Direktinvestitionen aus den reicheren Landern Tatsachlich war der Wachstumsschub durch die EWWU wie schon bei der Einrichtung des Europaischen Binnenmarkts kaum nachweisbar er uberlagerte sich mit anderen wirtschaftlichen Ereignissen So fiel der Ubergang zur dritten Stufe der EWWU mit der Dotcom Blase zusammen die wenig spater platzte und zu einer weltweiten Konjunkturkrise fuhrte Insgesamt fiel das Wachstum in der Eurozone zwischen 1999 und 2007 mit rund 2 2 Prozent jahrlich eher mittelmassig aus in den USA wuchs das BIP in derselben Zeit mit 2 8 Prozent jahrlich in der EU insgesamt mit 2 5 Prozent Eine weitere Hoffnung bei der Einrichtung der EWWU war die hohere Preisniveaustabilitat die insbesondere die Regierungen von fruheren Hochinflationslandern wie Italien durch die Abgabe der geldpolitischen Entscheidungsmacht an die EZB erwarteten Die EZB sollte stabilitatsorientierte Entscheidungen ubernehmen konnen die sonst fur die Regierungen in der nationalen offentlichen Meinung nur schwer durchsetzbar gewesen waren Zugleich sollte die Einbindung in die EWWU auf den internationalen Finanzmarkten einen Glaubwurdigkeits und Reputationsgewinn fur die betreffenden Staaten bringen Umgekehrt wurde in den traditionell preisstabilen Landern wie Deutschland befurchtet dass durch die EWWU das Inflationsniveau insgesamt ansteigen wurde Im Ganzen veranderte sich die Inflationsrate in Deutschland seit Grundung der EWWU kaum Allerdings war in den ersten Jahren nach der Einfuhrung der Euro Munzen die gefuhlte Inflation besonders hoch viele Burger nahmen den Euro als Teuro wahr Schliesslich wurde die EWWU auch als Zeichen fur die Bildung einer politischen Union in Europa angesehen Sie sollte das Bewusstsein fur die europaische Integration starken und damit das allgemeine friedenssichernde Ziel der Europaischen Union unterstutzen In Artikel I 8 des EU Verfassungsvertrags von 2004 wurde der Euro neben Europaflagge Europahymne Europatag und Europamotto als eines der Symbole der Europaischen Union genannt Nach dem Scheitern des Verfassungsvertrags wurde der entsprechende Artikel im Vertrag von Lissabon allerdings wieder gestrichen Erweiterungen der Eurozone Die EWWU bei ihrer Grundung Grundungsmitglieder der Eurozone 1999 11 Erweiterungen ab 2001 9 Griechenland Slowenien Malta Republik Zypern Slowakei Estland Lettland Litauen und Kroatien EU Mitgliedstaaten ohne Euro 7 Bulgarien Danemark Polen Rumanien Schweden Tschechien und Ungarn Der Rat der Europaischen Union in der Zusammensetzung der Staats und Regierungschefs beschloss am 3 Mai 1998 das Inkrafttreten der dritten Stufe der Wirtschafts und Wahrungsunion zum 1 Januar 1999 und legte gemass den EU Konvergenzkriterien die ersten elf Teilnehmerstaaten fest Am 19 Juni 2000 kam der Europaische Rat zur Auffassung dass Griechenland einen hohen Grad an nachhaltiger Konvergenz erreicht habe und daher die notwendigen Voraussetzungen fur die Einfuhrung des Euros erfulle Nach Zustimmung des Ecofin Rats fuhrte Griechenland zum 1 Januar 2001 den Euro ein Am 8 Marz 2006 stellte Slowenien als erster der neu beigetretenen Staaten einen offiziellen Antrag zur Einfuhrung des Euros zum 1 Januar 2007 Am 16 Mai 2006 empfahl die Europaische Kommission Slowenien in die Eurozone aufzunehmen Am 11 Juli 2006 genehmigte der Ecofin Rat letztendlich die Euro Einfuhrung zum 1 Januar 2007 und legte dabei den Wechselkurs auf 239 640 Tolar fur einen Euro fest Am 10 Juli 2007 billigten die EU Finanzminister den Beitritt von der Republik Zypern und Malta zum Euroraum Damit stieg zum 1 Januar 2008 die Zahl der Euro Teilnehmerlander auf 15 und mit dem Beitritt der Slowakei zum Euroraum am 1 Januar 2009 auf 16 Lander Am 17 Juni 2010 wurde schliesslich der Beitritt Estlands zum 1 Januar 2011 beschlossen Am 13 Juli 2010 wurde der endgultige Wechselkurs festgelegt 1 Euro entspricht damit 15 6466 Estnischen Kronen Als 18 Land fuhrte Lettland am 1 Januar 2014 den Euro ein Als vorletztes Land fuhrte Litauen am 1 Januar 2015 den Euro ein Am 1 Januar 2023 trat Kroatien dem Euroraum als bislang letzter Staat bei Debatte und Weiterentwicklung der EWWUAuch nach Grundung der Wahrungsunion setzte sich die Debatte daruber fort ob sie mehr Vor oder Nachteile mit sich bringe und in welche Richtung sie gegebenenfalls weiterzuentwickeln sei Angesichts einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung und steigender Euro Kurse herrschte dabei zunachst eine optimistische Einschatzung vor Auch wahrend der Finanzkrise ab 2007 wurde die EWWU meist als Vorteil fur die teilnehmenden Lander gesehen so war sie ein wesentlicher Grund fur den islandischen EU Beitrittsantrag 2009 und auch in Staaten wie Danemark stieg wieder das Interesse an einer EWWU Mitgliedschaft Mit der griechischen Finanzkrise 2009 10 die sich rasch zur Eurokrise ausweitete verscharfte sich allerdings auch die Diskussion uber die Funktionsweise der EWWU und ihre allgemeinen Vor und Nachteile wieder Die Theorie optimaler Wahrungsraume Ein grundsatzliches Argument in der Diskussion uber die EWWU ist die Theorie optimaler Wahrungsraume die 1961 von Robert Mundell begrundet und von anderen Autoren weiterentwickelt wurde Darin wird versucht Vor und Nachteile von Wahrungsunionen abzuwagen und eine Kosten Nutzen Analyse zu erstellen anhand derer untersucht werden kann ob in einem bestimmten Fall eine Wahrungsunion sinnvoll ist Ein Vorteil der Wahrungsintegration ist die Reduktion der Transaktionskosten die sich sowohl fur Unternehmen als auch fur Haushalte durch die einheitliche Wahrung ergibt Beide Wirtschaftssubjekte profitieren dabei einerseits von den wegfallenden Gebuhren fur den Devisenumtausch und andererseits auch von der Beschrankung der Wechselkursunsicherheit Ein weiterer Vorteil ist in der Erhohung der Markttransparenz zu sehen Diese fuhrt zu einer Senkung der Informationskosten fur die Individuen die nun die Preise innerhalb des Wahrungsgebietes unmittelbar miteinander vergleichen konnen Ein Nachteil einer Wahrungsunion ist dagegen der Verlust flexibler Wechselkurse als Anpassungsmechanismus wenn sich die Volkswirtschaften zweier Regionen oder Lander auseinanderentwickeln Wenn etwa die Produktivitat in einer Region schneller steigt als in einer anderen fuhrt dies bei flexiblen Kursen zu einer Aufwertung der Wahrung in der produktiveren Region wodurch das wirtschaftliche Gleichgewicht wiederhergestellt wird Das Gleiche gilt wenn aufgrund von nur regionalen Tarifvertragen in einer Region die Arbeitslohne langsamer steigen als in einer anderen In einer Wahrungsunion kann ein Ausgleich hingegen nur uber die Bewegungen der Produktionsfaktoren flexible Arbeitsplatze und flexibles Kapital erfolgen Fur die Europaische Wahrungsunion kommen die meisten Studien zu dem Ergebnis dass derzeit kein optimaler Wahrungsraum vorliegt da insbesondere die Mobilitat der Arbeitskrafte zu niedrig ist Die Wahrungsunion fuhre daher zu einer Steigerung der Reallohne und damit einem Verlust von Wettbewerbsfahigkeit der weniger produktiven EU Lander was mit zur Eurokrise beigetragen habe Die einheitliche Geld und Zinspolitik der Europaischen Zentralbank habe zudem die konjunkturellen Unterschiede zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten nicht hinreichend berucksichtigen konnen und daher in manchen Landern prozyklische Effekte gehabt Allerdings weisen manche Okonomen auch darauf hin dass die Wahrungsunion selbst zur Schaffung eines optimalen Wahrungsraums beitragen kann indem beispielsweise durch die Gemeinschaftswahrung vermehrt okonomische Transaktionen zwischen den Mitgliedstaaten stattfinden Zudem gelangen einige Studien fur die USA ebenfalls zu dem Ergebnis dass sie lange Zeit keinen optimalen Wahrungsraum gebildet habe oder noch immer nicht bilde Grund fur die Einrichtung einer gemeinsamen Wahrung waren demnach auch hier eher politische als okonomische Erwagungen Europaische Wirtschaftsregierung Ein weiteres Thema in der Debatte uber die EWWU ist die Forderung nach einer Europaischen Wirtschaftsregierung die traditionell vor allem von der franzosischen Regierung gefordert von Deutschland dagegen abgelehnt wurde Allerdings handelt es sich bei der europaischen Wirtschaftsregierung um ein Schlagwort das je nach Kontext unterschiedliche Bedeutungen annehmen kann In der Diskussion uber den Vertrag von Maastricht 1992 bezog es sich meist auf die Frage nach der Unabhangigkeit der Europaischen Zentralbank Wahrend in Deutschland die Bundesbank von jedem politischen Zugriff ferngehalten worden und lediglich dem Ziel der Preisstabilitat verpflichtet war hatten in Frankreich und anderen europaischen Landern die Notenbanken der Kontrolle der Regierung unterstanden und waren auch zu deren wirtschaftspolitischen Zielen herangezogen worden In den Verhandlungen zur EWWU setzte sich der stabilitatsorientierte deutsche Ansatz durch dennoch blieb die Forderung nach einer europaischen Wirtschaftsregierung auch spater erhalten Gemeinsame Konjunktur und Industriepolitik Eine europaische Wirtschaftsregierung wurde eine gemeinsame Fiskal und aktive Konjunkturpolitik in der EU moglich machen wie sie von einem Teil des politischen Spektrums gewunscht von anderen hingegen abgelehnt wird Die EU kann selbst keine Steuern erheben und die von der Europaischen Kommission verwalteten Eigenmittel der Europaischen Union sind weder so umfangreich noch so variabel steuerbar dass sie sich zu einer aktiven Konjunkturpolitik eignen wurden Sofern eine aktive Konjunkturpolitik grundsatzlich oder in speziellen Situationen gewunscht wird ist diese jeweils Angelegenheit der einzelnen Mitgliedstaaten die sich nur freiwillig untereinander koordinieren Ahnliches gilt fur die Lohnpolitik da Tarifregelungen meist national begrenzt sind Frankreich forderte daher immer wieder eine starkere Bundelung solcher Massnahmen Allerdings verband sich diese franzosische Position meist auch mit der Forderung nach einer aktiveren EU Industriepolitik die in Deutschland als Schritt zu einem ordnungspolitisch falschen Staatsinterventionismus abgelehnt wurde Von Bedeutung wurde der Konflikt in der Finanzkrise ab 2007 als alle Mitgliedstaaten jeweils nationale Konjunkturprogramme aufstellten die von der Europaischen Kommission lediglich koordiniert wurden Auch wenn im Rahmen des Europaischen Binnenmarktes die direkte Benachteiligung von Angehorigen anderer Mitgliedstaaten nicht erlaubt ist konnten diese unterschiedlichen konjunkturpolitischen Ansatze zu Ungleichgewichten zwischen den einzelnen EU Staaten fuhren So setzte etwa 2008 die von Irland angekundigte Garantie fur seine nationalen Banken die ubrigen Mitgliedstaaten unter Druck mit ahnlichen Mitteln nachzuziehen Deutschland wiederum wurde vor allem von franzosischer Seite vorgeworfen mehrere Jahre lang durch gemassigte Lohnerhohungen seine Produktivitat und Wettbewerbsfahigkeit starker als die ubrigen EU Staaten gesteigert und dadurch zu Ungleichgewichten beigetragen zu haben Wahrend der Eurokrise vermehrten sich seitens bestimmter politischer Stromungen die Forderungen nach einer europaischen Wirtschaftsregierung und wurden etwa auch vom Prasidenten der Europaischen Zentralbank Jean Claude Trichet aufgegriffen Schliesslich erklarte sich auch die deutsche Regierung unter Angela Merkel zur Einrichtung einer europaischen Wirtschaftsregierung bereit Diese sollte allerdings auf Ebene der gesamten EU nicht nur der Euro Staaten ansetzen und vom Europaischen Rat nicht von der Europaischen Kommission oder von etwa neu zu schaffenden Institutionen geleitet werden Fur wirtschaftspolitische Beschlusse ware damit weiterhin ein Konsens aller EU Mitgliedstaaten erforderlich Um die Koordination innerhalb der EU zu erleichtern existiert zudem der Vorschlag verschiedene euro relevante Amter in Form eines Doppelhuts miteinander zu vereinigen namlich das des Kommissars fur Wirtschaft und Wahrung des Vorsitzenden im Rat fur Wirtschaft und Finanzen und des Vorsitzenden der Euro Gruppe Dieser Vorschlag wurde in einem Bericht der Europaabgeordneten Pervenche Beres vorgebracht und stiess im Europaischen Parlament auf Zustimmung Einen ahnlichen Vorschlag vertrat auch Binnenmarktkommissar Michel Barnier bei einer Humboldt Rede zu Europa im Mai 2011 Er wurde aber eine Reform des AEU Vertrags und damit die Zustimmung und Ratifikation aller Mitgliedstaaten notwendig machen Durchsetzung des Stabilitats und Wachstumspakts Ein weiteres Problem der EWWU ist die Durchsetzung des Stabilitats und Wachstumspakts der ubermassige offentliche Defizite der Teilnehmerstaaten verhindern soll siehe oben Der Pakt gilt als wenig wirkungsvoll da der vorgesehene Sanktionsmechanismus mit Geldbussen die Haushaltslage der betroffenen Staaten lediglich weiter verschlechtern wurde und zudem der Rat fur Wirtschaft und Finanzen Verstosse gegen den Pakt wiederholt ungeahndet liess Nachdem uberdies im Zuge der griechischen Finanzkrise 2009 10 bekannt wurde dass Griechenland mehrere Jahre lang falsche Haushaltsdaten an die Europaische Kommission gemeldet hatte mehrten sich die Forderungen nach einer besseren Durchsetzung und wirksameren Sanktionen So schlug die Europaische Kommission die Einfuhrung eines Europaischen Semesters vor bei dem die Mitgliedstaaten ihre Haushaltsplane bereits ein halbes Jahr bevor die nationalen Parlamente daruber abstimmen der Kommission und den ubrigen Mitgliedstaaten vorlegen mussen Dadurch soll der Kommission die Moglichkeit gegeben werden schon im Voraus Verstosse gegen den Pakt ahnden zu konnen Der Vorschlag stiess teilweise auf heftige Kritik da er die nationale Haushaltssouveranitat einschranke wurde jedoch von den EU Regierungen grosstenteils unterstutzt und am 7 September 2010 vom Rat fur Wirtschaft und Finanzen beschlossen Da sie zu einer fiskalpolitischen Angleichung der EU Mitgliedstaaten fuhren konnte wird auch diese Vorab Haushaltskontrolle oft unter dem Begriff der Europaischen Wirtschaftsregierung gefasst Sie wurde unter der ungarischen EU Ratsprasidentschaft 2011 zum ersten Mal angewandt Das Europaische Semester wird erganzt durch weitere Massnahmen zur Starkung der Wirtschafts und Wahrungsunion etwa den Euro Plus Pakt oder das sog Six Pack ein Paket aus funf Verordnungen und einer Richtlinie Es enthalt zwei Gesetze die Rahmenbedingungen zum Abbau von volkswirtschaftlichen Ungleichgewichten schaffen sollen ein Gesetz das die Transparenz der mitgliedstaatlichen Haushaltsdaten verbessern und somit deren Manipulation verhindern soll Drei weitere Gesetze reformieren den Stabilitats und Wachstumspakt Zudem wurde intensiv uber ein verandertes Sanktionsregime diskutiert wobei die Vorschlage bis hin zum Entzug des Stimmrechts im Rat der EU und zum Ausschluss aus der Eurozone reichten Diese weitreichenden Plane die vor allem von Deutschland und teilweise von Frankreich vertreten wurden stiessen jedoch bei anderen Mitgliedstaaten auf Ablehnung Grossere Akzeptanz fand hingegen zunachst der Vorschlag der Europaischen Kommission Landern mit zu hohen Defiziten gegebenenfalls Agrar und Strukturfondsmittel zu kurzen Diese Kurzung wurde zunachst automatisch d h durch die Kommission selbst erfolgen und konnte vom Rat fur Wirtschaft und Finanzen nur durch einen Mehrheitsbeschluss ruckgangig gemacht werden Dadurch wurde die Kommission gegenuber dem bisherigen Verfahren bei dem Sanktionen erst nach einem Beschluss des Rates greifen gestarkt werden Allerdings ware fur die Anderung des Sanktionsregimes auf jeden Fall eine Anderung des AEU Vertrags notwendig Eine entsprechende Initiative wurde auf dem Gipfel des Europaischen Rates im Oktober 2010 eingeleitet siehe unten Mechanismen zur Krisenreaktion Einige Mitgliedstaaten haben ihre Haushalte entgegen den stabilitatsorientierten Vertragen so ubermassig uberschuldet dass sich von diesen Staaten Finanzkrisen ausgebreitet haben die aufgrund der wirtschaftlichen und finanziellen Verflechtungen zwischen den Mitgliedstaaten auch immer mehr die Gesamtheit der Mitgliedstaaten betrafen angefangen mit der griechischen Finanzkrise 2009 10 Dadurch wurde eine weitere Schwachstelle der EWWU deutlich Es waren keine klaren Mechanismen vorgesehen was bei einer eintretenden krisenhaften Uberschuldung einzelner Staaten jeweils zu tun sei Unter dem Druck der sich ausbreitenden Finanzkrise wurde deswegen am 25 Marz 2010 ein Notfallplan fur Griechenland aus Kreditgarantien der anderen Euro Lander vereinbart sowie am 10 Mai 2010 zunachst zeitlich auf drei Jahre begrenzt die Einrichtung eines sogenannten Europaischen Stabilitatsmechanismus beschlossen Dieser umfasst ein Volumen von insgesamt 750 Milliarden Euro und basiert auf einer Kombination von Krediten aus dem EU Haushalt gesamtschuldnerischer Haftung der Mitgliedstaaten fur dieses Volumen sowie aus einer Kreditlinie des Internationalen Wahrungsfonds IWF Um nicht gegen die No Bailout Klausel zu verstossen wurde eine Zweckgesellschaft die Europaische Finanzstabilisierungsfazilitat EFSF gegrundet die formal nicht in den EU Rechtsrahmen eingebunden ist Dennoch wurde vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht unter anderem von Peter Gauweiler und einer Gruppe um Joachim Starbatty Klage gegen den Stabilisierungsmechanismus erhoben Ab dem 5 Juli 2011 wurde die Klage im Bundesverfassungsgericht verhandelt In der offentlichen Debatte zum Europaischen Stabilisierungsmechanismus wurde kritisiert dass indirekt die Umwandlung der Wahrungsunion in eine Transferunion etwa nach Vorbild des deutschen Landerfinanzausgleichs drohe Dies wurde insbesondere in Deutschland meist als negative Entwicklung verstanden weil der Landerfinanzausgleich Nehmerlandern die Anreize nahme ihre Defizite zu verringern und damit deren finanzielle Probleme verstarke und Abhangigkeit von den Geberlandern zementiere Von Seiten einiger deutscher Politiker wurde jedoch betont dass der Stabilisierungsmechanismus nur Kredite und eben keine Transfers vorsehe was allerdings voraussetzt dass die angeschlagenen Mitgliedstaaten die Zins und Tilgungslast aus diesen Krediten auch bedienen konnen In der Diskussion uber eine Losung der griechischen Krise war insbesondere vom deutschen Finanzminister Wolfgang Schauble ein Europaischer Wahrungsfonds vorgeschlagen worden der nach Vorbild des Internationalen Wahrungsfonds uberschuldeten Staaten beispringen und zugleich Strukturreformen antreiben sollte Die Idee wurde von der Europaischen Kommission begrusst stiess andererseits jedoch auch auf Kritik Ein solcher Fonds verstosse gegen die No Bailout Klausel da er die Schulden einzelner Lander vergemeinschafte Zudem blieb unklar weshalb uberhaupt eine Doppelstruktur von IWF und Europaischem Wahrungsfonds notwendig sei Von IWF Prasident Dominique Strauss Kahn wurde eine starkere Uberwachung der Mitgliedstaaten gefordert gepaart mit Instrumenten um Transfers zwischen den Euro Staaten organisieren zu konnen Schliesslich wurde auch die Ausgabe von sogenannten Euro Bonds diskutiert also Staatsanleihen mit gemeinschaftlicher Haftung mit denen insbesondere fur uberschuldete Mitgliedstaaten ein besserer und gunstigerer Zugang zum Kreditmarkt geschaffen werden wurde Grossere und finanziell stabilere Staaten wie Deutschland und Frankreich ohne deren Mitwirkung bei der Haftung ein solches Konzept kaum sinnvoll erscheinen wurde waren jedoch damit nicht einverstanden Auch wurde die Einrichtung einer europaischen oder internationalen Staatsinsolvenzordnung besprochen die Klarheit fur Glaubiger schufe wenn Staaten die Ruckzahlung von Krediten nicht mehr leisten konnen Beschluss einer Vertragsreform 2010 Mitte 2010 wurde ein Ausschuss unter Leitung des Ratsprasidenten Herman Van Rompuy eingesetzt der im Verlauf der belgischen EU Ratsprasidentschaft 2010 einen detaillierten Vorschlag uber das kunftige Sanktionsregime fur den Stabilitats und Wachstumspakt vorlegen sollte Am 16 September 2010 prasentierte er dem Europaischen Rat einen Zwischenbericht der auf grundsatzliche Zustimmung stiess nachdem bereits kurz zuvor die Finanzminister die Einfuhrung des Europaischen Semesters zur besseren wechselseitigen Budgetkontrolle beschlossen hatten Der Abschlussbericht Van Rompuys wurde beim Oktobergipfel 2010 angenommen Bereits kurz vor diesem Gipfel prasentierten die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel und der franzosische Staatsprasident Nicolas Sarkozy gemeinsame Vorschlage hierzu wobei insbesondere die Idee Mitgliedstaaten gegebenenfalls das Stimmrecht im Rat der Europaischen Union zu entziehen fur kontroverse Diskussionen sorgte Letztlich wurde Van Rompuy auf dem Gipfel beauftragt Vorschlage fur eine begrenzte Vertragsreform des Vertrags uber die Arbeitsweise der Europaischen Union nach Art 48 Abs 6 EU Vertrag auszuarbeiten um einen standigen Krisenmechanismus einzurichten der 2013 an die Stelle des vorlaufigen Stabilisierungsmechanismus treten soll Auf dem Gipfel des Europaischen Rates am 16 Dezember 2010 stellte Van Rompuy einen konkreten Vorschlag fur eine Vertragsreform vor Dabei blieb die No Bailout Klausel in Art 125 AEU Vertrag unberuhrt stattdessen soll Art 136 AEU Vertrag um einen Absatz erweitert werden der die Einrichtung eines dauerhaften Europaischen Stabilitatsmechanismus ESM durch die Staaten der Eurozone ermoglicht Dieser soll aktiviert werden konnen um im Notfall die Stabilitat der Eurozone als Ganzes zu sichern Finanzhilfen im Rahmen des dauerhaften Stabilisierungsmechanismus sollen strikten Bedingungen unterworfen sein Diese Vertragsanderung muss nun von den Mitgliedstaaten ratifiziert werden und soll zum 1 Januar 2013 in Kraft treten Der dauerhafte Stabilisierungsmechanismus konnte in diesem Fall unmittelbar den auf drei Jahre begrenzten Stabilisierungsmechanismus ablosen der im Zuge der Eurokrise beschlossen wurde Seine genaue Ausgestaltung wurde Ende Marz 2011 von den Finanzministern der Euro Gruppe beschlossen und beinhaltet unter anderem auch ein Verfahren nach dem bei kunftigen Schuldenkrisen von EWWU Mitgliedstaaten private Glaubiger in erster Linie also Banken an der Rettung beteiligt werden was faktisch dem deutschen Vorschlag einer Staatsinsolvenzordnung entspricht Zudem wurde eine Uberarbeitung des Sanktionsmechanismus im Stabilitats und Wachstumspakt diskutiert Neben dem Vorschlag eines Stimmrechtsentzugs fur Staaten mit ubermassigem Defizit spielt dabei vor allem der Kommissionsvorschlag eine Rolle demzufolge Sanktionsmechanismen bei ubermassiger Verschuldung von Mitgliedstaaten kunftig automatisch also ohne vorherigen Beschluss des Rates greifen sollen Dieser Vorschlag der eine Vertragsanderung notig gemacht hatte wurde von Kommission und Europaischem Parlament als notwendig fur eine Reform angesehen aber von Frankreich und anderen Mitgliedstaaten abgelehnt und deshalb vom Europaischen Rat nicht aufgegriffen Am 15 Marz 2011 einigte sich die Euro Gruppe auf eine Verscharfung des Stabilitatspakts der hohere Strafen sowie eine Begrundungspflicht fur den Rat vorsieht wenn er trotz eines Verstosses kein Sanktionsverfahren einleitet Automatische Sanktionsmechanismen wurden nicht eingefuhrt Deutschland und Frankreich stellten zudem Anfang Februar 2011 Vorschlage zu einer verbesserten Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten der Eurozone im Fiskalbereich vor die unter anderem eine Angleichung von Unternehmenssteuersatzen und der Lohnpolitik sowie ein einheitliches Renteneintrittsalter vorsehen Andere Mitgliedstaaten reagierten allerdings ablehnend auf einzelne dieser Vorschlage Auf Grundlage der deutsch franzosischen Initiative arbeitete Van Rompuy einen Pakt fur den Euro aus der am 11 Marz 2011 von einem Gipfel der Staats und Regierungschefs der Euro Gruppe vorab beschlossen wurde Der Pakt enthalt allerdings nur Absichtserklarungen keine neuen Rechtsverpflichtungen der Mitgliedstaaten Da sich auch einige Nicht Euro Staaten bereit erklarten die in dem Pakt vorgesehenen Reformen durchzufuhren erhielt er schliesslich die Bezeichnung Euro Plus Pakt Am 24 25 Marz 2011 verabschiedete der Europaische Rat das Gesamtpaket an Reformen der EWWU Es umfasst den Europaischen Stabilisierungsmechanismus die Verscharfung des Stabilitats und Wachstumspakts und den Euro Plus Pakt Mogliche Reform der EWWU durch einen Europaischen KonventNach Art 48 konnen der Vertrag uber die Europaische Union und der Vertrag uber die Arbeitsweise der Europaischen Union gemass dem ordentlichen oder einem vereinfachten Anderungsverfahren geandert werden Das ordentliche Verfahren sieht die Einberufung eines Europaischen Konvents durch den Prasidenten des Europaischen Rates vor Im Fruhjahr 2012 sollte ein Europaischer Konvent eine Reform der Wirtschafts und Wahrungsunion in Angriff nehmen Dies wurde am Rande eines am 23 Oktober 2011 stattgefundenen Treffens des Europaischen Rates bekannt Im Zentrum der Reform soll die Ausgestaltung einer Fiskalunion stehen die es gestattet in die Steuer und Budgetgestaltung von Euro Mitgliedslandern direkt einzugreifen wenn sie finanzielle Hilfe der Partner erhalten Eine solche Fiskalunion wurde eine Reihe von Einzelmassnahmen bundeln und institutionell verankern etwa den Euro Plus Pakt das Europaische Semester oder die Regelungen des sog Six Pack siehe oben Im Dezember 2012 wurden die Vorschlage fur eine vertragsrechtliche Reform und damit fur einen Konvent jedoch zunachst aufgeschoben LiteraturRalph Edgar Berens Europa auf dem Weg in die Transferunion Bankenrettung amp Staatenrettung amp Eurorettung und kein Ende Eine Bestandaufnahme aus okonomischer und rechtlicher Sicht Lit Berlin 2014 ISBN 978 3 643 12492 0 Rezension in der Annotierten Bibliografie der Politikwissenschaft Christoph Driessen Griff nach den Sternen Die Geschichte der Europaischen Union Verlag Friedrich Pustet Regensburg 2024 ISBN 978 3 7917 3474 3 Egon Gorgens Karlheinz Ruckriegel Franz Seitz Europaische Geldpolitik Theorie Empirie Praxis 4 vollig neu bearbeitete Auflage Lucius amp Lucius Stuttgart 2004 ISBN 3 8282 0286 1 UTB Bd 8285 ISBN 3 8252 8285 6 German Gutierrez Thomas Philippon 2018 How EU Markets became more competitive than US Markets A Study of institutional Drift NBER Working Paper Nr 24700 Harold James Making the European Monetary Union mit einem Vorwort von Mario Draghi Harvard University Press Cambridge Massachusetts 2012 ISBN 978 0 674 06683 0 Claus Kohler Volkswirtschaftlicher Kurzkommentar Vertragliche Grundlagen der Europaischen Wahrungsunion Duncker amp Humblot Berlin 1999 ISBN 3 428 09655 X Wolfgang J Muckl Hrsg Die Europaische Wahrungsunion Probleme und Perspektiven Schoningh Paderborn 2000 ISBN 3 506 73391 5 Tagungsband der Sektion fur Wirtschafts und Sozialwissenschaften der Gorres Gesellschaft Werner Polster Europaische Wahrungsintegration Von der Zahlungsunion zur Wahrungsunion Metropolis Marburg 2002 ISBN 3 89518 382 2 Dissertation Franz Ulrich Willeke Deutschland Zahlmeister der EU OLzog Verlag Munchen 2011WeblinksLiteratur von und uber Europaische Wirtschafts und Wahrungsunion im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Lateinische Munzunion als historischer Euro Vorlaufer WELT Online 30 Juli 2012 Wirtschafts und Wahrungsunion auf der Homepage der Europaischen Zentralbank Wirtschaft und Wahrung In EUR Lex Zusammenfassung nach Thema Zusammenfassungen zur EU Gesetzgebung Amt fur Veroffentlichungen der Europaischen Union abgerufen am 15 Oktober 2021 iconomix Europaische Wahrungsunion Abgerufen am 28 Januar 2013 Lernbaustein zur Europaischen Wahrungsunion Friedrich Ebert Stiftung Arbeitskreis Europa 2010 Die Zukunft der Europaischen Wirtschafts und Wahrungsunion PDF 143 kB Arne Heise Ozlem Gormez Heise 2010 Auf dem Weg zu einer europaischen Wirtschaftsregierung auf der Homepage der Friedrich Ebert Stiftung PDF 171 kB Susanne Mundschenk Daniela Schwarzer Stefan Collignon Die Wahrungsunion Chance fur Europa Handbuch zur Europaischen Wahrungsunion auf der Homepage der Friedrich Ebert Stiftung Bjorn Hacker und Till van Treeck 2010 Wie einflussreich wird die europaische Governance Reformierter Stabilitats und Wachstumspakt Europa 2020 Strategie und Europaisches Semester Friedrich Ebert Stiftung 180 kB PDF Stefan Collignon 2010 Demokratische Anforderungen an eine europaische Wirtschaftsregierung Friedrich Ebert Stiftung PDF 650 kB Markus Reupke Die Wirtschafts und Wahrungsunion die Bedeutung fur die Europaische Union unter politischer und internationaler Berucksichtigung in der Google BuchsucheEinzelnachweiseEUR Lex Text html EMU in Englisch und Niederlandisch UEM in romanischen Sprachen EZB Die drei Stufen der WWU 1990 1994 und 1999 Vgl auch Susanne Mundschenk Daniela Schwarzer Stefan Collignon Die Wahrungsunion Chance fur Europa Handbuch zur Europaischen Wahrungsunion Memento vom 27 Mai 2009 im Internet Archive hrsg von der Friedrich Ebert Stiftung Abteilung Internationaler Dialog Bonn 1999 ISBN 3 86077 797 1 Vgl 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Vgl Gerhard Brunn Die Europaische Einigung von 1945 bis heute Stuttgart 2002 Bonn 2004 S 226 f Gabriele Clemens u a Geschichte der europaischen Integration Paderborn 2008 S 208 Gabriele Clemens u a Geschichte der europaischen Integration Paderborn 2008 S 207 Christoph Driessen Griff nach den Sternen Die Geschichte der Europaischen Union Regensburg 2024 S 171 Zit n Christoph Driessen Griff nach den Sternen Die Geschichte der Europaischen Union Regensburg 2024 S 170 Vgl Gabriele Clemens u a Geschichte der europaischen Integration Paderborn 2008 S 225 Vgl Gabriele Clemens u a Geschichte der europaischen Integration Paderborn 2008 S 226 Juliane Clegg Grossbritannien Deutschland und die Debatte um die britische Teilnahme am Europaischen Wahrungssystem 1985 1990 In WerkstattGeschichte Heft 88 2023 S 73 88 Vgl Gabriele Metzler Abolish the pound and you abolish Britain Pfund Sterling Bank of England und britische Identitat im 20 Jahrhundert in Bernhard Loffler Hrsg Die kulturelle Seite der Wahrung Europaische Wahrungskulturen Geldwerterfahrungen und Notenbanksysteme im 20 Jahrhundert Munchen 2010 S 169 197 Christoph Driessen Griff nach den Sternen Die Geschichte der Europaischen Union Regensburg 2024 S 172 Christoph Driessen Griff nach den Sternen Die Geschichte der Europaischen Union Regensburg 2024 S 173 Christoph Driessen Griff nach den Sternen Die Geschichte der Europaischen Union Regensburg 2024 S 177 Peter Huber Wahrungsunion Das Ende der deutschen Atombombe Artikel vom 30 November 2010 im Online Portal Die Presse com abgerufen am 10 Juli 2011 Mitterrand forderte Euro als Gegenleistung fur die Einheit In Der Spiegel 26 September 2010 abgerufen am 24 Februar 2015 Vgl Markus Reupke Die Wirtschafts und Wahrungsunion Die Bedeutung fur die Europaische Union unter politischer und internationaler Berucksichtigung 1 2 Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Marz 2018 Suche in Webarchiven Oldenburg 2000 S 33 PDF derzeit nicht abrufbar Vgl Gerhard Brunn Die Europaische Einigung von 1945 bis heute Stuttgart 2002 Bonn 2004 S 288 f Vgl Gerhard Brunn Die Europaische Einigung von 1945 bis heute Stuttgart 2002 Bonn 2004 S 291 Vgl Gerhard Brunn Die Europaische Einigung von 1945 bis heute Stuttgart 2002 Bonn 2004 S 292 f Vgl Europaische Zentralbank Wirtschafts und Wahrungsunion WWU Vgl zum Folgenden Helmut Wagner Europaische Wirtschaftspolitik Perspektiven einer Europaischen Wirtschafts und Wahrungsunion 2 uberarbeitete und erweiterte Auflage Berlin 1998 S 11 ff Daniela Schwarzer Zehn Jahre Governance der Eurozone Memento vom 12 Januar 2012 im Internet Archive PDF Datei 113 kB in integration 1 2009 S 17 32 hier S 18 Vgl Inflationsentwicklung in Deutschland seit 1980 auf finanznachrichten de Entscheidung des Rates vom 3 Mai 1998 gemass Artikel 109j Absatz 4 des Vertrags nzz ch EU Gipfel macht Weg fur Beitritt Estlands zur Eurozone frei Abgerufen am 17 Juni 2010 DEVISEN EU legt Euro Wechselkurs fur Estland fest Memento vom 4 August 2012 im Webarchiv archive today Daniela Schwarzer Zehn Jahre Governance der Eurozone Memento vom 12 Januar 2012 im Internet Archive PDF Datei 113 kB in integration 1 2009 S 17 32 hier S 21 f Die Presse 16 Juli 2009 Mini Mehrheit fur Islands EU Antrag Cafe Babel 2 Juni 2009 Anders Fogh Rasmussen Die Finanzkrise hat einen enormen Einfluss auf die Europabegeisterung der Danen Memento vom 15 Januar 2010 im Internet Archive EUobserver 3 Marz 2011 Denmark eyeing referendum on euro englisch Vgl Robert A Mundell A Theory of Optimum Currency Areas in The American Economic Review 51 4 1961 S 657 665 Vgl Richard Baldwin Charles Wyplosz The Economics of European Integration Maidenhead Berkshire McGraw Hill Education 2004 ISBN 0 07 710394 7 S 340 ff Paul Krugman Maurice Obstfeld Internationale Wirtschaft Theorie und Politik der Aussenwirtschaft 7 Auflage Pearson Studium Munchen u a 2006 ISBN 978 3 8273 7199 7 ISBN 3 8273 7199 6 S 727 ff Vgl Francisco P Mongelli New views on the optimum currency area theory what ist EMU telling us Europaische Zentralbank Frankfurt am Main 2002 Working paper series No 138 Europaische Zentralbank PDF 544 kB Vgl Die Welt 16 Mai 2010 Die USA brauchten 150 Jahre bis zum optimalen gemeinsamen Wahrungsraum Frankfurter Allgemeine 15 Juni 2010 Ein Schein von Einigkeit Tagesschau 26 November 2008 Die Konjunkturpakete in den einzelnen EU Staaten Die Welt 4 Oktober 2008 Wichtigste EU Staaten wollen Banken unterstutzen Die Zeit 15 Marz 2010 Nachbarn beklagen niedrige Lohne in Deutschland Spiegel online 31 Mai 2010 Trichet fordert europaische Wirtschaftsregierung Financial Times Deutschland 15 Juni 2010 Europaische Wirtschaftsregierung Merkel erschmust Minimalkonsens gegen Sarkozy Memento vom 17 Juni 2010 im Internet Archive Euractiv 15 Oktober 2010 Parlament wird Plan fur Herrn oder Frau Euro unterstutzen Memento vom 2 Januar 2013 im Webarchiv archive today Euractiv 10 Mai 2011 Barnier traumt vom Prasidenten Europas Euractiv 12 Mai 2010 Das Europaische Semester Memento vom 14 Mai 2010 im Internet Archive Euractiv 14 Mai 2010 Heftige Diskussion um EU Haushaltskontrolle Memento vom 16 Mai 2010 im Internet Archive Euractiv 7 September 2010 Finanzminister beschliessen Europaisches Semester Memento vom 6 Oktober 2011 im Internet Archive Six Pack Reform des Stabilitatspakts bestatigt Euractiv 18 Juni 2010 Britische Ausnahmeregelung in EU Wirtschaftsregierung Memento vom 19 September 2011 im Internet Archive Euractiv 1 Juli 2010 Brussel legt neue Plane zur Wirtschaftsfuhrung vor Memento vom 16 September 2011 im Internet Archive Euractiv 6 Juli 2010 EZB stutzt Vertragsanderung fur wirtschaftliche Fuhrung der EU Memento vom 27 August 2010 im Internet Archive Manager Magazin 10 Mai 2010 EU Stutzungsplan am Dienstag im Kabinett Frankfurter Allgemeine 7 Juli 2010 Warnung vor Transferunion Archivierte Kopie Memento vom 30 Januar 2012 im Internet Archive Vgl etwa Frankfurter Allgemeine 17 April 2010 Darf Deutschland fur Griechenland zahlen Die Welt 2 Mai 2010 Aus der EU wird ab sofort eine Transferunion Deutscher Bundestag 12 Mai 2010 Regierung Kein Einstieg in Euro Transferunion Memento vom 19 Juli 2010 im Internet Archive Euractiv 6 Mai 2010 Bundesrat zu Griechenland Keine Transferunion Memento vom 9 Oktober 2010 im Internet Archive Frankfurter Allgemeine 7 Marz 2010 Schauble denkt an Europaischen Wahrungsfonds Suddeutsche Zeitung 12 Mai 2010 Gut uberwachte Transferunion Vgl Focus 20 Mai 2010 Die Zeit ist reif fur Staatsinsolvenzen Neues Deutschland 14 Mai 2010 Streitfrage Eine geordnete Insolvenz als Ausweg aus der Griechenland Krise EUobserver 21 Mai 2010 Van Rompuy task force agrees need for budgetary sanctions englisch Vgl Schlussfolgerungen des Europaischen Rates vom 16 September PDF 164 kB 16 September 2010 abgerufen am 20 September 2010 siehe auch Kommentierung Joachim Wuermeling Europaisches Semester soll Wirtschafts und Finanzpolitik in der EU besser koordinieren Europa Union Deutschland 17 September 2010 ehemals im Original nicht mehr online verfugbar abgerufen am 20 September 2010 Die EU Staats und Regierungschefs haben grunes Licht fur eine deutlich verstarkte Koordinierung der europaischen Wirtschafts und Finanzpolitik gegeben Damit zogen sie weitreichende Konsequenzen aus der Wirtschafts und Finanzkrise in den vergangenen zwei Jahren Die Zeit online 25 Oktober 2010 Merkel und Sarkozy stossen in EU auf Widerstand Vgl EU De Briefing zum EU Gipfel Gespenst von Lissabon oder Wunder der Diplomatie Memento vom 30 Mai 2012 im Webarchiv archive today Euractiv 29 Oktober 2010 EU Gipfel Merkel setzt Vertragsanderung durch Memento vom 3 November 2010 im Internet Archive siehe auch Schlussfolgerungen des Europaischen Rates PDF Datei 44 kB vom 29 Oktober 2010 Der Standard 16 Dezember 2010 EU Gipfel uber permanenten Krisenmechanismus einig Financial Times Deutschland 21 Marz 2011 Deutschland schultert ein Viertel der Euro Rettung Memento vom 24 Marz 2011 im Internet Archive Der Standard 2 November 2010 Die Schlacht um den Euro beginnt erst Spiegel Online 15 Marz 2011 EU will Defizitsunder harter bestrafen Euractiv 4 Februar 2011 Merkel und Sarkozy bewegen sich langsam auf Eurozonenabkommen hin Memento vom 11 Februar 2011 im Internet Archive Euractiv 4 Februar 2011 Deutsch franzosischer Fiskalpakt stosst auf Widerstand Memento vom 7 Februar 2011 im Internet Archive Schlussfolgerungen der Staats und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Euro Wahrungsgebiets vom 11 Marz 2011 PDF 159 kB 11 Marz 2011 abgerufen am 11 Marz 2011 Regierungserklarung von Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Europaischen Rat am 24 25 Marz 2011 in Brussel Mitschrift Presse und Informationsamt der Bundesregierung 24 Marz 2011 abgerufen am 27 Februar 2020 Stabiler Euro durch gestarkten Stabilitats und Wachstumspakt Memento vom 30 Mai 2012 im Webarchiv archive today Der Standard Gipfel durfte grosse EU Reform auf den Weg bringen Richtung Fiskalunion In FAZ 7 November 2011 Gipfel in Brussel EU vertagt Reformen auf Sommer 2013 Spiegel online 14 Dezember 2012 abgerufen am 13 Januar 2013 Politikbereiche der Europaischen UnionZustandigkeiten nach EU Vertrag Gemeinsame Aussen und Sicherheitspolitik umfasst auch Gemeinsame Sicherheits und Verteidigungspolitik Nachbarschaftspolitik Erweiterungspolitik Zustandigkeiten nach AEU Vertrag Binnenmarkt Zollunion Kapitalmarktunion Agrar und Fischereipolitik Raum der Freiheit der Sicherheit und des Rechts umfasst Grenzsicherung Einwanderungspolitik Asylpolitik Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen Polizeiliche Zusammenarbeit Gleichstellungspolitik und Grundrechte Verkehrspolitik Wettbewerbspolitik Rechtsangleichung Wirtschafts und Wahrungsunion Beschaftigungspolitik Sozialpolitik Sportpolitik Kulturpolitik Transeuropaische Netze Industriepolitik Regionalpolitik Forschungspolitik Umweltpolitik Energiepolitik Raumfahrtpolitik Humanitare Hilfe und Katastrophenschutz Handelspolitik Entwicklungspolitik Siehe auch Politisches System der Europaischen Union Vertrag uber die Europaische Union und Vertrag uber die Arbeitsweise der Europaischen Union Dieser Artikel wurde am 31 August 2010 in dieser Version in die Liste der exzellenten Artikel aufgenommen Normdaten Sachbegriff GND 4309802 2 GND Explorer lobid OGND AKS Anmerkung Ansetzungsform GND Wirtschafts und Wahrungsunion WWU

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