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Europäische Union

Die Europäische Union (EU) ist ein Staatenverbund aus 27 Staaten, davon 26 in Europa und mit Zypern einem geographisch in Asien. Zur EU gehören geographisch zudem einige Überseegebiete außerhalb des Kontinents. Sie hat insgesamt etwa 450 Millionen Einwohner. Die verbreitetsten Sprachen in der EU sind Deutsch und Französisch unter den Muttersprachen und Englisch als Zweit- oder Fremdsprache. 2012 wurde die Europäische Union mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.
Europäische Union | |
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Flagge | |
Wahlspruch | „In Vielfalt geeint“ |
Mitgliedstaaten | 27 Mitgliedstaaten |
Amtssprache | 24 Amtssprachen |
Hauptstadt | Brüssel (de facto) |
Ratspräsident | Antonio Costa |
Kommissionspräsidentin | Ursula von der Leyen |
Sitz der Organe |
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Rechtsform | Staatenverbund (abgeleitetes Völkerrechtssubjekt) |
Fläche | 4.103.987 (7.) km² |
Einwohnerzahl | 448,4 Mio. (1.1.2023), 450,4 Mio. (1.7.2023, Schätzung) (3.) |
Bevölkerungsdichte | 109 Einwohner pro km² |
Bevölkerungsentwicklung | +0,218 % (2013) |
Bruttoinlandsprodukt |
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Währung | Euro (€) (EUR) und 7 weitere:
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Gründung | |
Hymne | „Europahymne“ (Ode an die Freude) |
Feiertag | 9. Mai (Europatag) |
Zeitzone | europäisches Festland UTC±0 bis UTC+2 UTC+1 bis UTC+3 (Sommerzeit) Gebiete in äußerster Randlage |
Kfz-Kennzeichen | Kfz-Standard-Kennzeichen der EU-Staaten tragen links einen senkrechten azurblauen Balken mit einem Kranz von zwölf goldenen fünfzackigen Sternen entsprechend der Europaflagge in der oberen Hälfte und dem Nationalitätszeichen in der unteren Hälfte. Die weitere Beschriftung ist nicht einheitlich. |
Internet-TLD | .eu |
Website | europa.eu |
Die EU stellt eine eigenständige Rechtspersönlichkeit dar und hat daher Einsichts- und Rederecht bei den Vereinten Nationen. Das politische System der EU, das sich im Zuge der europäischen Integration herausgebildet hat, basiert auf dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Es enthält sowohl überstaatliche als auch zwischenstaatliche Elemente. Während im Europäischen Rat und im Rat der Europäischen Union die einzelnen Staaten mit ihren Regierungen vertreten sind, repräsentiert das Europäische Parlament bei der Rechtsetzung der EU unmittelbar die Unionsbürger. Die Europäische Kommission als Exekutivorgan und der EU-Gerichtshof als Rechtsprechungsinstanz sind ebenfalls überstaatliche Einrichtungen.
Die Anfänge der EU gehen auf die 1950er-Jahre zurück, als zunächst sechs Staaten die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) gründeten. Eine gezielte wirtschaftliche Verflechtung sollte militärische Konflikte für die Zukunft verhindern und durch den größeren Markt das Wirtschaftswachstum beschleunigen und damit den Wohlstand der Bürger steigern. Im Lauf der folgenden Jahrzehnte traten in mehreren Erweiterungsrunden weitere Staaten den Gemeinschaften (EG) bei. Ab 1985 wurden mit dem Schengener Übereinkommen die Binnengrenzen zwischen den Mitgliedstaaten geöffnet. Nach der Öffnung des Eisernen Vorhangs 1989 folgten mehrere Erweiterungen im Osten des Kontinents. Mit dem Vertrag von Maastricht wurde 1992 die Europäische Union gegründet, die damit Zuständigkeiten in neuen Politikbereichen bekam. In mehreren Reformverträgen, zuletzt im Vertrag von Lissabon von 2007, wurden die überstaatlichen Zuständigkeiten der EU ausgebaut und die demokratische Verankerung der politischen Entscheidungsprozesse durch die Stellung des Europäischen Parlaments gestärkt.
Von den 27 EU-Staaten bilden 20 Staaten eine Wirtschafts- und Währungsunion. 2002 wurde eine gemeinsame Währung für diese Staaten, der Euro, eingeführt. Im Rahmen des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts arbeiten die EU-Mitgliedstaaten in der Innen- und Justizpolitik zusammen. Durch die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik findet ein gemeinsames Auftreten gegenüber Drittstaaten statt. Gegenstand der Initiative Europa 2020 war unter anderem die Digitalpolitik. Die Europäische Union hat Beobachterstatus in der G7, ist Mitglied in der G20 und vertritt ihre Mitgliedstaaten in der Welthandelsorganisation.
Die EU ist eine Großmacht und wurde auch schon als „aufstrebende Supermacht“ bezeichnet. Nach nominalem Bruttoinlandsprodukt ist die Europäische Union der weltweit drittgrößte Wirtschaftsraum hinter den Vereinigten Staaten und der Volksrepublik China. Die überwiegende Mehrheit der Mitgliedstaaten erbringt, gemessen am Index der menschlichen Entwicklung, einen der höchsten Lebensstandards weltweit.
Geschichte
Schon nach dem Ersten Weltkrieg gab es verschiedene Bestrebungen, eine Union europäischer Staaten zu bilden, etwa die 1922 gegründete Paneuropa-Union. Diese Bestrebungen blieben jedoch letztlich erfolglos. Der entscheidende Ausgangspunkt für die europäische Integration wurde erst das Ende des Zweiten Weltkrieges 1945: Durch eine Vernetzung der militärisch relevanten Wirtschaftssektoren sollte ein neuer Krieg zwischen den früheren Gegnern unmöglich gemacht und in der Folge auch die politische Annäherung und dauerhafte Versöhnung der beteiligten Staaten erreicht werden. Daneben waren auch sicherheitspolitische Erwägungen von Bedeutung: Im beginnenden Kalten Krieg sollten die westeuropäischen Staaten enger zusammengeschlossen und die Bundesrepublik Deutschland in den westlichen Block eingebunden werden.
Zeittafel
Unterz. In Kraft Vertrag | 1948 1948 Brüsseler Pakt | 1951 1952 Paris | 1954 1955 Pariser Verträge | 1957 1958 Rom | 1965 1967 Fusions- vertrag | 1986 1987 Einheitliche Europäische Akte | 1992 1993 Maastricht | 1997 1999 Amsterdam | 2001 2003 Nizza | 2007 2009 Lissabon | |||||||||||
Europäische Gemeinschaften | Drei Säulen der Europäischen Union | ||||||||||||||||||||
Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) | → | ← | |||||||||||||||||||
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) | Vertrag 2002 ausgelaufen | Europäische Union (EU) | |||||||||||||||||||
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) | Europäische Gemeinschaft (EG) | ||||||||||||||||||||
→ | Justiz und Inneres (JI) | ||||||||||||||||||||
Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) | ← | ||||||||||||||||||||
Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) | → | Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) | ← | ||||||||||||||||||
Westunion (WU) | Westeuropäische Union (WEU) | ||||||||||||||||||||
aufgelöst zum 1. Juli 2011 | |||||||||||||||||||||
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (1951)
Frankreich verfolgte unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg das Ziel, den deutschen Einheitsstaat zu zerschlagen, um so einer neuen Aufrüstung des „Erbfeinds“ vorzubeugen. Die USA und Großbritannien entschlossen sich aber 1948 dazu, das wirtschaftliche Potenzial Westdeutschlands für den Kalten Krieg gegen die Sowjetunion zu nutzen. Aus dieser Ausgangsposition entwickelte Jean Monnet, Leiter des französischen Planungsamtes, den Vorschlag, die gesamte französisch-deutsche Kohle- und Stahlproduktion einer gemeinsamen Behörde zu unterstellen. Kohle war damals der bedeutendste Energieträger und Stahl das wichtigste Rüstungsmaterial, so dass davon die Fähigkeit eines Staats zur Kriegsführung abhing. Monnet ging es darum, ein erneutes Wettrüsten zwischen Deutschland und Frankreich zu verhindern. „Nach Jahrhunderten des Dominanzstrebens gab Frankreich dem Lauf der Geschichte damit eine andere Richtung“ (Christoph Driessen).
Der französische Außenminister Robert Schuman nahm diese Idee auf und präsentierte sie am 9. Mai 1950 dem Parlament. Der darauffolgende Schuman-Plan führte am 18. April 1951 zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, auch „Montanunion“) durch Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Die Institutionen dieser EGKS bildeten den Kern der späteren EU: eine Hohe Behörde mit supranationalen Kompetenzen, ein Ministerrat als Legislative und eine Beratende Versammlung.
Römische Verträge (1957)
Am 25. März 1957 bildeten die Römischen Verträge den nächsten Integrationsschritt. Mit diesen Verträgen gründeten dieselben sechs Staaten die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sowie die Europäische Atomgemeinschaft (EAG und Euratom). Ziel der EWG war die Schaffung eines gemeinsamen Marktes, in dem sich Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitskräfte frei bewegen konnten. Durch die Euratom sollte eine gemeinsame Entwicklung zur friedlichen Nutzung der Atomenergie stattfinden.
EGKS, EWG und Euratom hatten zunächst jeweils eine eigene Kommission und einen eigenen Rat. Mit dem sogenannten Fusionsvertrag wurden diese Institutionen 1967 jedoch zusammengelegt und nun als Organe der Europäischen Gemeinschaften (EG) bezeichnet.
Neben den Stationen fortschreitender Integration gab es aber auch Rückschläge und Phasen der Stagnation. So scheiterte der Plan einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) 1954 in der französischen Nationalversammlung. In den 1960er-Jahren bremste Charles de Gaulle als Präsident Frankreichs das Vorankommen der Gemeinschaft mit der sogenannten Politik des leeren Stuhls und mit seinem wiederholten Veto gegen den britischen Beitritt zur EWG. In der ersten Hälfte der 1980er-Jahre war es dann die britische Premierministerin Margaret Thatcher, die mit der Forderung nach einer Absenkung der britischen Beitragszahlungen weitere Integrationsfortschritte verhinderte. Diese Phase wurde auch als Eurosklerose bezeichnet. Gleichwohl leisteten vereinzelte Erklärungen auch in dieser Zeit dem Gedanken der europäischen Integration immer wieder Vorschub, so etwa das 1973 beschlossene Dokument über die europäische Identität, in dem die neun Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften sich zur „Dynamik des europäischen Einigungswerks“ bekannten und die „vorgesehene Umwandlung der Gesamtheit ihrer Beziehungen in eine Europäische Union“ als gemeinsames Ziel bekräftigten.
Mit der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) 1987 entwickelte die EWG unter dem Kommissionspräsidenten Jacques Delors den Plan eines Europäischen Binnenmarkts, in dem bis zum 1. Januar 1993 durch eine Angleichung des Wirtschaftsrechts sämtliche nationalen Hemmschwellen für den europaweiten Handel überwunden werden sollten.
Vertrag von Maastricht (1992)
Der Fall des Eisernen Vorhanges, der damit verbundene Wechsel des Regierungssystems in der DDR, in Polen, in Ungarn, in der ČSSR sowie in Bulgarien und in Rumänien führte zum Ende der Ost-West-Konfrontation und damit zur Ermöglichung der Wiedervereinigung Deutschlands und zu weiteren Integrationsschritten: Am 7. Februar 1992 wurde der Vertrag von Maastricht zur Gründung der Europäischen Union (EU) unterzeichnet. Er trat am 1. November 1993 in Kraft. In dem Vertrag wurde zum einen die Gründung einer Wirtschafts- und Währungsunion beschlossen, die später zur Einführung des Euro führte; zum anderen beschlossen die Mitgliedstaaten eine engere Koordinierung in der Außen- und Sicherheitspolitik und im Bereich Inneres und Justiz. Zugleich wurde die EWG in Europäische Gemeinschaft (EG) umbenannt, da sie nun auch Zuständigkeiten in anderen Politikbereichen als der Wirtschaft erhielt (etwa in der Umweltpolitik).
Mit dem Vertrag von Amsterdam (1997 unterzeichnet) und dem Vertrag von Nizza (seit 2003 in Kraft) wurde das Vertragswerk der EU erneut überarbeitet, um eine bessere Funktionsweise der Institutionen zu bewirken. Bis zum Vertrag von Lissabon besaßen lediglich die Europäischen Gemeinschaften, nicht aber die Europäische Union selbstRechtspersönlichkeit. Dies bewirkte, dass die EG im Rahmen ihrer Kompetenzen allgemein verbindliche Beschlüsse fassen konnte, während die EU lediglich als „Dachorganisation“ tätig war. Insbesondere in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) konnte die EU nicht als eigenständige Institution auftreten, sondern immer nur in Gestalt ihrer einzelnen Mitgliedstaaten.
Durch das Ende des Kalten Krieges 1990 geriet auch die Überwindung der politischen Spaltung Europas in den Blickpunkt der EU. Durch mehrere Erweiterungsrunden (1973, 1981, 1986, 1995) war sie bereits auf fünfzehn Mitglieder angewachsen. Nun wollten auch die mittel- und osteuropäischen Staaten, die zuvor dem Ostblock angehört hatten, Teil der Union werden. Hierfür legten die EU-Mitgliedstaaten 1993 die Kopenhagener Beitrittskriterien fest, mit denen Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und die bürgerlichen Grundfreiheiten als Grundwerte der Union definiert wurden. 2004 und 2007 kam es schließlich zu den beiden Osterweiterungen, bei denen zwölf neue Mitglieder in die EU aufgenommen wurden.
Neue Zielbestimmungen für die innere Entwicklung der Europäischen Union wurden im Jahre 2000 mit der Lissabon-Strategie vorgenommen, die den Herausforderungen der Globalisierung und einer neuen, „wissensbasierten“ Wirtschaft angemessen Rechnung tragen sollte. Als strategisches Ziel für die kommende Dekade bestimmte man, „die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt zu machen“. Das zehn Jahre später aufgelegte Nachfolgeprogramm, Europa 2020, formulierte im Wesentlichen ähnliche Ziele.
Vertrag von Lissabon (2007)
Durch die Erweiterungsrunden wurde die politische Handlungsfähigkeit der EU durch Veto-Möglichkeiten für einzelne Mitgliedstaaten zunehmend eingeschränkt. Erste Anpassungsreformen gab es im Agrarsektor, bei der regionalen Strukturförderung und bei der Modifizierung des Britenrabatts. Mit der Einführung des Verfahrens der verstärkten Zusammenarbeit durch die Verträge von Amsterdam und Nizza wurde eine Möglichkeit entwickelt, um einer solchen Blockade europäischer Entscheidungsprozesse entgegenzuwirken. Integrationswillige Mitgliedstaaten konnten nun in einzelnen Bereichen tiefergehende Einigungsschritte vollziehen, auch wenn sich die übrigen EU-Staaten nicht beteiligten: Als Vorbild dienten hierfür das Schengener Abkommen und die Währungsunion. Die Anzahl der Kommissare pro Staat in der Kommission wurde auf einen reduziert.
Auf dem Gipfel von Laeken 2001 beschlossen die Staats- und Regierungschefs der EU die Einberufung eines Europäischen Konvents, der einen neuen Grundvertrag ausarbeiten sollte, mit dem die Entscheidungsverfahren der EU effizienter und zugleich demokratischer werden sollten. 2004 wurde dieser Verfassungsvertrag in Rom unterzeichnet. Er sah unter anderem eine Auflösung der EG und die Übertragung ihrer Rechtspersönlichkeit an die EU, eine Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen sowie eine bessere Koordinierung der Gemeinsamen Außenpolitik vor. Die Ratifikation des Verfassungsvertrags scheiterte jedoch, da ihn Franzosen und Niederländer in einem Referendum ablehnten. Stattdessen erarbeitete daher eine Regierungskonferenz im Jahr 2007 den Vertrag von Lissabon, der die wesentlichen Inhalte des Verfassungsvertrages übernahm. Am 1. Dezember 2009 trat der Vertrag von Lissabon in Kraft.
Im Jahr 2012 wurde der Europäischen Union der Friedensnobelpreis „für über sechs Jahrzehnte Beitrag zur Förderung von Frieden und Versöhnung, Demokratie und Menschenrechten in Europa“ zuerkannt.
Phase der Herausforderungen
Durch die Finanzkrise ab 2007 und die daraus resultierende Eurokrise ist die Europäische Union bei einigen ihrer Mitglieder in wirtschaftliche und soziale Turbulenzen geraten. Nach 2010 wurde zur Bewältigung eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet, darunter der im Jahr 2012 eingerichtete Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) als Teil des Euro-Rettungsschirms sowie der Europäische Fiskalpakt, der den teilnehmenden Mitgliedsstaaten Haushaltsdisziplin und Schuldenbegrenzung auferlegte. Die Europäische Bankenunion hat ab 2014 einheitliche Richtlinien und Regelungen im Bereich der Finanzmarktaufsicht und der Sanierung oder Abwicklung von Kreditinstituten innerhalb der EU geschaffen.
Uneinigkeit in der Europäischen Union hatte die Flüchtlingskrise ab 2015 zur Folge. In diesem Gesamtzusammenhang erhielten antieuropäische politische Strömungen Auftrieb. 2016 erfolgte nach einem Referendum der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU. Die Aufnahmebereitschaft für Flüchtlinge bei den verschiedenen Mitgliedstaaten war sehr unterschiedlich und stand einem gemeinsamen Handeln im Wege. Teilweise kam es zur Wiedereinführung von Grenzkontrollen im Schengen-Raum. Zudem wurden Vorkehrungen zum Schutz der EU-Außengrenzen getroffen, so der Ausbau von Frontex. Ein Plan zur Verteilung von Flüchtlingen unter den Mitgliedsstaaten wurde nur ansatzweise umgesetzt und durch nationalkonservative Regierungen teils offen entgegen vom EuGH höchstrichterlich bestätigter Mehrheitsentscheidungen boykottiert.
Nach 2019 machten die gewählten Organe der EU sich die globale Erwärmung und die Herbeiführung eines wirksamen Klimaschutzes zur wichtigen Aufgabe. Im Rahmen eines „europäischen grünen Deals“ wurde das Ziel ausgegeben, den Treibhausgasausstoß in der EU bis 2030 um 50 Prozent gegenüber dem Vergleichsjahr 1990 zu senken. Europa sollte der erste klimaneutrale Kontinent werden.
Infolge der Covid-19-Pandemie kam es europaweit zu Grenzschließungen welche Lieferengpässe bedingten. Die EU-Kommission führte daraufhin sogenannte 'green lanes' ein, mit der die Kontrollen von Lastkraftwagen verkürzt wurden. Die EU koordinierte eine gemeinsame Impfstoffbestellung, durch welche bis Juni 2022 86 % der Erwachsenen in der EU geimpft wurden. Durch den Wiederaufbaufonds, zur Abmilderung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Pandemie, nahm die EU erstmals als Ganzes Schulden auf.
Zwischen Februar 2022 mit dem Beginn des russischen Überfalls auf die Ukraine und Februar 2025, beschloss die EU sechzehn Sanktionspakete gegen Russland und Belarus. So wurden Exportverbote gegen russische Energierohstoffe und Luxusgüter verhängt und 2400 Personen und Einrichtungen sanktioniert.
Geographie
Insgesamt umfassen die Staatsgebiete der derzeitigen Mitgliedstaaten zusammen eine Grundfläche von 4.234.564 km². Die Küstenlinie beträgt im Ganzen 67.770,9 km. Auf dem europäischen Festland haben die EU-Staaten Außengrenzen mit insgesamt 17 Nicht-Mitgliedstaaten, darüber hinaus auf dem afrikanischen Kontinent mit Marokko und in Südamerika mit Brasilien und Suriname. Der geografische Mittelpunkt der Europäischen Union liegt in Gadheim, einem Ortsteil der Gemeinde Veitshöchheim im Landkreis Würzburg.
Zum Gebiet der Europäischen Union gehören außerhalb Europas die fünf französischen Übersee-Départements Französisch-Guayana, Guadeloupe und Martinique in Amerika, Mayotte und Réunion in Afrika sowie die Collectivité d’outre-mer Saint-Martin, die spanischen Kanarischen Inseln sowie Ceuta und Melilla an der marokkanischen Küste, die portugiesischen Inseln Madeira und die Azoren, und die in Asien liegende Republik Zypern.
Topographisch ist die Europäische Union stark zergliedert. Sie beinhaltet einige größere Halbinseln wie die Iberische Halbinsel, die Apenninhalbinsel, Teile der Skandinavischen Halbinsel und der Balkanhalbinsel, sowie kleinere Halbinseln wie die Bretagne und Jütland; daneben umfasst sie auch zahlreiche Inseln; die größten unter ihnen Irland, Sizilien und Sardinien.
Aufgrund der plattentektonischen Verschiebungen entstanden Gebirge wie die Alpen, die Pyrenäen, der Apennin und die Karpaten. Durch Subduktion der afrikanischen unter die europäischen Kontinentalplatten gibt es aktiven Vulkanismus; unter anderem liegt mit dem Ätna der höchste Vulkan Europas in der EU. Der höchste Punkt liegt in den Alpen zwischen Italien und Frankreich in einer Höhe von 4805 m am Mont Blanc, der niedrigste mit knapp sieben Meter unter dem Meeresspiegel in der niederländischen Gemeinde Zuidplas.
In den Mitgliedstaaten leben insgesamt rund eine halbe Milliarde Menschen. Zur Bevölkerungsentwicklung: In den meisten Ländern stagniert die einheimische Bevölkerung oder nimmt ab; Immigration hält die Bevölkerungszahl auf einem ungefähr konstanten Niveau.
Biogeographisch wurde die Europäische Union durch die Europäische Umweltagentur in neun terrestrische Regionen und fünf angrenzende Meeresregionen unterteilt.
Gebietsentwicklung
Ursprung der heutigen Europäischen Union waren die 1951 und 1957 gegründeten Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG und Euratom). Ihre Mitgliedstaaten waren Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und das Königreich der Niederlande.
1973 traten der Europäischen Gemeinschaft in der ersten Norderweiterung das Vereinigte Königreich, Irland und Dänemark bei. In Norwegen, das ebenfalls einen Beitrittsvertrag unterzeichnet hatte, wurde dessen Ratifizierung in einem Referendum von der Bevölkerung abgelehnt.
In den 1980er-Jahren folgten Griechenland (1981), Portugal und Spanien (beide 1986) als Neumitglieder. Diese Staaten hatten teils schon seit langem eine Annäherung an die Europäischen Gemeinschaften gesucht, waren jedoch wegen ihrer autoritären Regierungen nicht zugelassen worden. Erst nach erfolgreichen Demokratisierungsprozessen konnten sie beitreten.
Mit der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 vergrößerte sich die Zahl der Bürger innerhalb der Europäischen Gemeinschaft um die rund 16 Millionen neuen Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland, deren Staatsgebiet sich seitdem auch auf die Fläche der ehemaligen DDR erstreckt.
Österreich, Finnland und Schweden wurden 1995 mit der zweiten Norderweiterung in die kurz zuvor gegründete Europäische Union aufgenommen. In Norwegen stimmte am 28. November 1994 – trotz erneuter Regierungsbemühungen – bei einem Referendum wieder eine Mehrheit (52,2 %) der Abstimmenden (Wahlbeteiligung 88,8 %) gegen den Beitritt.
Mit der ersten Osterweiterung traten am 1. Mai 2004 zehn Staaten der Europäischen Union bei. Darunter waren acht ehemals kommunistisch regierte mittel- und osteuropäische Länder (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn und Slowenien) sowie der im Mittelmeer gelegene Inselstaat Malta und die geographisch zu Asien gehörende Insel Zypern, diese jedoch faktisch nur mit dem griechischsprachigen Südteil. Am 1. Januar 2007 wurden als 26. und 27. Mitgliedstaat Rumänien und Bulgarien in die Union aufgenommen. Durch diese Erweiterung ist die Bevölkerung in der Europäischen Union seit 2010 auf über eine halbe Milliarde Menschen angewachsen. Am 1. Juli 2013 wurde Kroatien der 28. Mitgliedstaat.
Neben den Erweiterungen kam es in einigen Fällen auch zu einer Verkleinerung der Gemeinschaft. So waren die vorher zu Frankreich gehörende Französischen Départements in Algerien nach der Unabhängigkeit Algeriens 1962 nicht mehr Teil der EG. Das zu Dänemark gehörende autonome Grönland trat 1985 als erstes Gebiet nach einem Referendum aus der Gemeinschaft aus. In einer Volksabstimmung 1982 beschlossen die Grönländer den Austritt. Grönland genießt in der EU weiterhin den Status eines „assoziierten überseeischen Landes“ mit den Vorteilen einer Zollunion, gehört jedoch gemäß Zollkodex der Union nicht zum Zollgebiet der Union.
Die französische Karibikinsel Saint-Barthélemy hat 2012 auf eigenen Wunsch den Statuswechsel hin zu einem der Union nur mehr assoziierten Gebiet vollzogen.
Am 23. Juni 2016 stimmte im Vereinigten Königreich in dem Referendum über den Verbleib des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union eine Mehrheit für den Austritt des Staates aus der Europäischen Union (Brexit). Der Austritt erfolgte darauf 2020.
Mitgliedstaaten
Folgende 27 Staaten sind Mitglieder der Europäischen Union (Stand: 1. Februar 2020; in Klammern der von der EU genutzte Code nach ISO 3166-2):
- Belgien (BE)
- Bulgarien (BG)
- Dänemark (DK)
- Deutschland (DE)
- Estland (EE)
- Finnland (FI)
- Frankreich (FR)
- Griechenland (GR)
- Irland (IE)
- Italien (IT)
- Kroatien (HR)
- Lettland (LV)
- Litauen (LT)
- Luxemburg (LU)
- Malta (MT)
- Niederlande (NL)
- Österreich (AT)
- Polen (PL)
- Portugal (PT)
- Rumänien (RO)
- Schweden (SE)
- Slowakei (SK)
- Slowenien (SI)
- Spanien (ES)
- Tschechien (CZ)
- Ungarn (HU)
- Zypern (CY)
Zur EU gehören die außereuropäischen Gebiete einiger Mitgliedstaaten. Für andere von EU-Mitgliedstaaten abhängige Gebiete gelten allerdings weitreichende Ausnahmeregelungen. Man unterscheidet dabei verschiedene Grade der Integration:
- Einige Überseegebiete sind vollständig in die nationale Verwaltungsstruktur einbezogen; sie werden als Teil des Mutterstaates angesehen und sind damit integraler Bestandteil der Europäischen Union. Dabei handelt es sich um die französischen Übersee-Départements Französisch-Guayana, die Karibikinseln Martinique und Guadeloupe sowie im Indischen Ozean Réunion und (seit 1. Januar 2014) Mayotte, außerdem die Kanaren, Ceuta und Melilla als Teile Spaniens und die portugiesischen Inselgruppen der Azoren und Madeira.
- Die meisten anderen überseeischen Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind von den Verträgen entweder erfasst oder mit der EU assoziiert. Rechtsgrundlage dafür ist Art. 198 AEUV, nach dem die Europäische Union das Ziel der Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung und die Herstellung enger Wirtschaftsbeziehungen mit den assoziierten Ländern und Hoheitsgebieten ins Auge fasst. Nach Art. 200 AEUV sind diese Gebiete auch Teil der europäischen Zollunion.
- Schließlich wurden für autonome Gebiete mit ausgeprägter regionaler Identität Sonderregelungen geschaffen, die weder eine Zugehörigkeit zur Europäischen Union noch nach Art. 4 Abs. 1 des Zollkodex der Union zu deren Zollgebiet vorsehen. Hierzu gehören die dänischen Autonomiegebiete Färöer und Grönland sowie das französische Überseegebiet Saint-Pierre und Miquelon.
Beitrittskandidaten
Nach Art. 49 EU-Vertrag kann jeder europäische Staat, der die Werte der EU achtet und sich für ihre Förderung einsetzt, die EU-Mitgliedschaft beantragen. Nach gängigem Verständnis ist die Bezeichnung „europäisch“ dabei im weiten Sinn zu verstehen und schließt etwa auch die geographisch in Asien liegenden Mitglieder des Europarats ein. Der Beitritt kann jedoch nur dann vollzogen werden, wenn die sogenannten Kopenhagener Kriterien (insbesondere Demokratie und Rechtsstaatlichkeit) erfüllt sind. Um diese Bedingungen zu erfüllen, gewährt die EU den Beitrittskandidaten sowohl beratende als auch finanzielle Hilfen. Im Rahmen von Beitrittspartnerschaften wird so auf die Angleichung an EU-Standards hingearbeitet. Damit verbunden ist auch ein Twinning-Prozess mit Kooperationshilfen für den Verwaltungsaufbau. Hierzu wurden mit den potenziellen Bewerberländern Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) abgeschlossen, die den Beitrittsprozess vorbereiten. Den Abschluss eines Beitrittsverfahrens bildet ein Beitrittsvertrag, der von allen EU-Mitgliedstaaten, dem Beitrittskandidaten und dem Europäischen Parlament ratifiziert werden muss.
Im EU-Sprachgebrauch wird zwischen „Beitrittskandidaten“ und „potenziellen Beitrittskandidaten“ unterschieden. Im Jahr 2023 gab es neun Beitrittskandidaten. Seit 2005 wird mit der Türkei verhandelt. 2005 wurde Nordmazedonien der Status eines Beitrittskandidaten zuerkannt, die Verhandlungen begannen 2022. Der EFTA-Staat Island beantragte 2009 die EU-Mitgliedschaft und bekam 2010 den Kandidatenstatus zugesprochen, zog aber 2015 seinen Beitrittsantrag zurück.Montenegro wurde 2010, genau zwei Jahre nach der Antragstellung ebenfalls zum offiziellen Kandidaten ernannt.
Albanien und Serbien reichten 2009 ihre Beitrittsanträge ein. Serbien wurde 2012 formal als Beitrittskandidat anerkannt und Albanien 2014. Ein weiterer Beitrittskandidat auf dem westlichen Balkan ist Bosnien und Herzegowina, das 2022 offiziell als solcher von der EU anerkannt wurde. 2022 stellten die Ukraine, Georgien und Moldau ein Beitrittsgesuch. Moldau und die Ukraine wurden 2022 als Beitrittskandidaten anerkannt, Georgien 2023.
EFTA- und Europäische Kleinstaaten
Die Europäische Union unterhält zu einigen Nachbarstaaten besondere Beziehungen. Dies betrifft insbesondere Norwegen, Island und Liechtenstein. Diese Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) schlossen sich 1994 mit der EU im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zusammen, der eine Erweiterung des Europäischen Binnenmarkts ist. Durch das EWR-Abkommen gelten die Binnenmarktregelungen der EU auch für die EFTA-Länder im EWR – allerdings ohne dass diese in den EU-Organen mitentscheiden können. Sie haben lediglich in gemeinsamen EWR-Ausschüssen auf parlamentarischer oder ministerieller Ebene ein Anhörungsrecht. Diese drei Staaten sind damit wirtschaftlich, aber nicht politisch in die Strukturen der EU integriert. Alle drei EFTA-Staaten im EWR sind auch Mitglied des Schengener Abkommens.
Mehrere bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union wurden nach 1990 geschlossen, die unter anderem die Personenfreizügigkeit und den Beitritt der Schweiz zu den Abkommen von Dublin und Schengen betreffen, aber auch wirtschaftliche Fragen wie die Beseitigung bestimmter nichttarifärer Handelshemmnisse. Außerdem unterstützte die Schweiz die EU-Osterweiterung 2004 durch den Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten von einer Milliarde Schweizer Franken, verteilt auf zehn Jahre.
Besondere politische und wirtschaftliche Beziehungen unterhält die EU außerdem zu den europäischen Zwergstaaten in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft. Diese besonderen Vertragsverhältnisse zu Andorra, Monaco, San Marino, dem Staat Vatikanstadt sollen vor allem deren territorialer und damit arbeitsmarktabhängiger Verbundenheit zu den jeweiligen EU-Nachbarländern gerecht werden. Mit Andorra, Monaco, San Marino und der Vatikanstadt, die den Euro nutzen, bestehen zudem besondere Währungsvereinbarungen.
Mit den übrigen Nachbarstaaten im Süden und Osten ist die EU durch die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) verbunden. Anders als die Beziehungen zu den EFTA-Mitgliedern und zu den assoziierten Kleinstaaten läuft die ENP jedoch vollständig im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (siehe Europäische Nachbarschaftspolitik) ab.
Politisches System
Das politische System der Europäischen Union hebt sich von einzelstaatlichen politischen Systemen deutlich ab. Als supranationaler Zusammenschluss souveräner Staaten besitzt die EU anders als ein Staatenbund eigene Souveränitätsrechte; andererseits haben die EU-Institutionen keine Kompetenz-Kompetenz – anders als ein Bundesstaat kann die EU also die Verteilung der Zuständigkeiten innerhalb ihres Systems nicht selbst gestalten. Gemäß dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung dürfen die EU-Organe nur in den Bereichen tätig werden, die in den Gründungsverträgen ausdrücklich genannt sind. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat daher im Maastricht-Urteil 1993 den neuen Begriff Staatenverbund geprägt, um die EU staatsrechtlich zu charakterisieren.
Die beiden wichtigsten Verträge, auf denen die EU derzeit basiert, sind der Vertrag über die Europäische Union und der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV; früher EG-Vertrag). Man bezeichnet sie deshalb als europäisches Primärrecht. Das gesamte Sekundärrecht, das die EU selbst gemäß ihren eigenen Rechtsetzungsverfahren erlässt, ist aus diesen Verträgen und den darin genannten Kompetenzen abgeleitet. Durch die Rechtspersönlichkeit, die die EU seit dem 1. Dezember 2009 besitzt, kann sie jedoch als Völkerrechtssubjekt in eigenem Namen (wenn auch grundsätzlich nur auf einstimmigen Beschluss des Rats für Auswärtige Angelegenheiten) internationale Verträge und Abkommen unterzeichnen. Über den neu geschaffenen Europäischen Auswärtigen Dienst kann sie diplomatische Beziehungen mit anderen Staaten aufnehmen und die Mitgliedschaft in internationalen Organisationen – etwa dem Europarat oder den Vereinten Nationen – beantragen.
Neben der EU gibt es außerdem die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom), die auf einem eigenen, 1958 geschlossenen Gründungsvertrag (dem Euratom-Vertrag) basiert. Nach der Auflösung von EGKS und EG ist die Euratom die letzte der noch bestehenden Europäischen Gemeinschaften. In ihren Strukturen ist sie jedoch vollständig an die EU angegliedert und teilt auch ihre Organe mit dieser.
Recht
Je nach Politikfeld hat die EU unterschiedliche Kompetenzen und Abstimmungsverfahren. Grundsätzlich sind die Rechtsakte, die gemäß den Rechtsetzungsverfahren der EU von den europäischen Institutionen – Kommission, Rat und Parlament – beschlossen werden, bindend. Da hier auch die Regierungen einzelner Staaten überstimmt werden können, spricht man von der supranationalen (überstaatlichen) Gemeinschaftsmethode. In einigen Politikfeldern, etwa der Handelspolitik, wird zwar einstimmig abgestimmt, die Beschlüsse sind dann jedoch bindend und können von den einzelnen Staaten nicht widerrufen werden.
Andere Bereiche, in denen die EU keine Rechtsetzungskompetenz hat, sind von rein intergouvernementalen (zwischenstaatlichen) Entscheidungsmechanismen gekennzeichnet. Das betrifft vor allem die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP): Hier handelt es sich um eine bloße Zusammenarbeit zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten, wobei alle Entscheidungen einstimmig zu treffen sind und auch nicht unmittelbar Rechtsgültigkeit haben.
Das dritte Verfahren neben Gemeinschafts- und intergouvernementaler Methode ist schließlich die offene Methode der Koordinierung, die in einigen Bereichen angewandt wird, für die die EU keine eigene Rechtsetzungskompetenz hat. Hier finden keine formalen Entscheidungen, sondern nur eine informelle Abstimmung der Mitgliedstaaten im Rat statt; die Kommission wird nur unterstützend tätig.
Zu den supranationalen Politikfeldern der EU gehören unter anderem die Zollunion, der Europäische Binnenmarkt, die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, die Forschungs- und Umweltpolitik, das Gesundheitswesen, der Verbraucherschutz, Bereiche der Sozialpolitik sowie der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Letzterer umfasst Aspekte der Innen- und Justizpolitik, darunter die Einwanderungspolitik, die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen und die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen.
Die supranationalen Kompetenzen der EU in diesem Kernbereich zeigen sich in mehrfacher Hinsicht:
- Der Rat der Europäischen Union entscheidet hier meist nach dem Mehrheitsprinzip. Die Veto-Möglichkeiten der einzelnen Mitgliedstaaten sind stark eingeschränkt; in den meisten Politikfeldern können sie durch eine qualifizierte Mehrheit überstimmt werden.
- Das supranationale Europäische Parlament hat in den meisten Politikbereichen volle legislative Mitspracherechte. Die Regierungen der Mitgliedstaaten können hier also nicht gegen den Willen des Parlaments Recht setzen.
- Bestimmte exekutive Tätigkeiten in der EU sind vollständig der Europäischen Kommission überlassen. Dadurch wird deren Unabhängigkeit gegenüber den nationalen Regierungen besonders deutlich.
- Das EU-Recht hat eine hohe Bindungswirkung: EU-Verordnungen sind unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedstaaten; bei EU-Richtlinien sind die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, sie in das jeweilige nationale Recht umzusetzen (auch wenn die genaue Form den Einzelstaaten überlassen bleibt). Dabei gilt zwingend die Gerichtsbarkeit der Gerichte der Europäischen Union mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) an der Spitze.
Am Zustandekommen von Rechtsakten der EU nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren sind die Europäische Kommission (alleiniges Initiativrecht), der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament beteiligt. Dabei wird zwischen EU-Verordnungen (ohne nationalen Umsetzungsakt unmittelbar in den Mitgliedstaaten gültig), EU-Richtlinien (erst ab der Umsetzung in nationales Recht bindend) und EU-Beschlüssen (jeweils Rechtsakt im Einzelfall, ähnlich einem Verwaltungsakt) unterschieden.
Organe
Das institutionelle Gefüge der EU ist seit ihren Anfängen 1952 im Wesentlichen konstant geblieben, allerdings veränderten sich die Kompetenzen der Organe im Einzelnen mehrmals. Die Organe der Union nennt Art. 13 des EU-Vertrags.
In vielerlei Hinsicht zeigt die EU typische Züge eines föderalen Systems, mit der Kommission als Exekutive und einer zweiteiligen Legislative aus dem Europäischen Parlament als Bürger- und dem Rat als Staatenkammer. Die wichtige Rolle des Rates orientiert sich an dem Konzept des Exekutivföderalismus, das auch die Bundesrepublik Deutschland prägt. Im Vergleich mit den Gepflogenheiten in föderalen Nationalstaaten ist in der EU jedoch der Einfluss der unteren Ebene (hier also der Regierungen der Mitgliedstaaten) größer: So werden beispielsweise die Kommissionsmitglieder von den nationalen Regierungen vorgeschlagen und die nationalen Parlamente über ihre EU-Ausschüsse eng in die EU-Politik einbezogen. Eine Besonderheit ist ferner der Europäische Rat, der alle drei Monate stattfindende Gipfel der Staats- und Regierungschefs. Diese Institution soll nach dem EU-Vertrag die allgemeinen politischen Leitlinien der Union vorgeben. Sie hat damit sehr großen Einfluss auf die Entwicklung der Union, obwohl sie formal nicht in deren Rechtsetzungsprozess eingebunden ist.
Legislative (Bürgerkammer) | Setzt Richtlinien und Impulse | Rat der Europäischen Union Legislative (Länderkammer) | Exekutive | |||
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Gerichtshof der Europäischen Union Judikative | Unabhängiges Kontrollorgan: Rechnungshof | Zentralbank | ||||
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Europäischer Rat
Der Europäische Rat (Art. 15 EUV und Art. 235 f. AEUV) setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission zusammen, wobei der Kommissionspräsident nur beratende Funktion hat. Er wird vom Präsidenten des Europäischen Rates geleitet, der auf zweieinhalb Jahre ernannt wird. Der Europäische Rat legt Leitlinien und Ziele der europäischen Politik fest, ist jedoch nicht in die alltäglichen Verfahren eingebunden. Abstimmungen im Europäischen Rat werden grundsätzlich „im Konsens“ getroffen, also einstimmig, lediglich bestimmte operative Entscheidungen werden nach dem Mehrheitsprinzip gefällt. Der Europäische Rat versammelt sich mindestens viermal im Jahr und tagt generell in Brüssel.
Rat der Europäischen Union
Der Rat der Europäischen Union (Art. 16 EUV und Art. 237 ff. AEUV, auch Ministerrat genannt) ist eines der zwei Legislativorgane der EU und repräsentiert die Mitgliedstaaten (Länderkammer). Er setzt sich – je nach Politikfeld – aus den jeweiligen Fachministern der nationalen Regierungen der Mitgliedstaaten zusammen und beschließt gemeinsam mit dem Europäischen Parlament die entscheidenden Rechtsakte. Je nach Politikfeld ist hierfür entweder eine einstimmige Entscheidung oder eine qualifizierte Mehrheit notwendig, wobei für Mehrheitsentscheidungen das Prinzip der doppelten Mehrheit (von Staaten und Einwohnern) gilt. In den intergouvernementalen Bereichen, vor allem der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie bestimmten Felder der Handels- und der Sozialpolitik, ist der Rat das einzige Entscheidungsgremium der EU; hier wird grundsätzlich einstimmig beschlossen.
Der Vorsitz im Rat rotiert halbjährlich zwischen den Mitgliedstaaten, wobei jeweils drei aufeinander folgende Staaten in einer sogenannten Dreier-Präsidentschaft zusammenarbeiten. Eine Ausnahme bildet der Rat für Auswärtige Angelegenheiten, in dem der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik den Vorsitz innehat. Unterstützt wird die jeweilige Ratspräsidentschaft vom Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union.
Europäisches Parlament
- VEL: 46
- S&D: 136
- G/EFA: 53
- RE: 75
- EVP: 188
- EKR: 79
- PfE: 85
- ESN: 27
- NI: 30
Das Europäische Parlament (EP, Art. 14 EUV und Art. 223 ff. AEUV) ist der zweite Teil der EU-Legislative. Neben der Gesetzgebungsfunktion wirkt es bei der Feststellung des Haushaltsplans mit und übt parlamentarische Kontrollrechte aus. Es wird seit 1979 alle fünf Jahre bei der Europawahl direkt von den Bürgern der Mitgliedstaaten gewählt und repräsentiert daher die europäische Bevölkerung.
Das Europäische Parlament hatte nach der Europawahl 2009 zunächst 736 Mitglieder, ab Dezember 2011 wurde es gemäß dem Vertrag von Lissabon auf 754 (ab der Europawahl 2014: 751) Mitglieder erweitert. Diese gruppieren sich nicht nach nationaler Herkunft, sondern entlang ihrer politischen Ausrichtung in (derzeit acht) Fraktionen. Hierfür haben sich die nationalen Parteien mit ähnlicher Weltanschauung zu europäischen Parteien zusammengeschlossen. Die stärkste Fraktion im Europäischen Parlament ist derzeit mit 188 Abgeordneten die christdemokratisch-konservative Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP/PPE), gefolgt von der sozialdemokratischen Fraktion Progressive Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament (S&D) mit 136 Abgeordneten (Stand 25. März 2025).
Die Europawahlen werden allerdings weiterhin im nationalstaatlichen Rahmen abgehalten. Die Zahl der Abgeordneten pro Staat richtet sich dabei grundsätzlich nach der Bevölkerungszahl; kleinere Länder sind aber überproportional vertreten, um auch ihnen eine angemessene Repräsentation ihrer nationalen Parteienlandschaft zu ermöglichen.
Das Europäische Parlament hat zwei Tagungsstätten, eine in Brüssel und eine zweite in Straßburg. Den Vorsitz führen die Präsidentin des Europäischen Parlamentes (seit 2022 die Malteserin Roberta Metsola, EVP) und ihre Stellvertreter, die vierzehn Vizepräsidenten. Gemeinsam bilden sie das Präsidium.
Europäische Kommission
Die Europäische Kommission (Art. 17 EUV und Art. 244 ff. AEUV) hat im institutionellen Gefüge der Europäischen Union vornehmlich exekutive Funktionen und entspricht damit der „Regierung“ der EU. Allerdings ist sie auch an der Legislative beteiligt: Sie hat nahezu das alleinige Initiativrecht in der EU-Rechtsetzung und schlägt demnach Rechtsakte (Richtlinien, Verordnungen, Beschlüsse) vor. Parlament und Rat können diese Vorschläge hinterher jedoch frei abändern.
Als Exekutivorgan sorgt die Kommission für die korrekte Ausführung der europäischen Rechtsakte, die Umsetzung des Haushalts und der beschlossenen Programme. Als „Hüterin der Verträge“ überwacht sie die Einhaltung des Europarechts und erstattet gegebenenfalls Klage vor den Gerichten der Europäischen Union. Auf internationaler Ebene handelt sie vor allem in den Bereichen Handel und Zusammenarbeit internationale Übereinkommen aus und vertritt beispielsweise die EU in der Welthandelsorganisation.
Die Europäische Kommission besteht aus 27 Kommissaren, von denen je einer aus jedem Mitgliedstaat kommt. Der Europäische Rat ernennt sie für fünf Jahre mit qualifizierter Mehrheit. Das Europäische Parlament hat dabei jedoch einen Zustimmungsvorbehalt: Es kann die designierte Kommission als Ganzes (nicht jedoch einzelne Kommissare) ablehnen und auch nach deren Einsetzung durch ein Misstrauensvotum zum Rücktritt zwingen. In diesem Fall muss der Europäische Rat eine neue Kommission vorschlagen.
Ihrem vertraglichen Auftrag nach dienen die Kommissare allein der Union und dürfen keinerlei Weisungen entgegennehmen. Die Kommission ist daher ein von den Mitgliedstaaten unabhängiges supranationales Organ der EU. Innerhalb der Kommission übernimmt jeder Kommissar die Zuständigkeit für einen Politikbereich, ähnlich wie die Minister im Kabinett einer nationalstaatlichen Regierung. Die politische Leitung der Kommission liegt beim Kommissionspräsidenten.
Die Kommission hat einen eigenen, in ressortspezifische Generaldirektionen unterteilten Verwaltungsapparat, der rund 23.000 Beamten umfasst (Stand: 2019). Daneben gibt es eine Anzahl von Europäischen Agenturen, die Spezialaufgaben wahrnehmen. Als Teil der Exekutive sind sie an die Kommission angegliedert, aber funktional von ihr unabhängig.
Eine besondere Funktion nimmt der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik (Art. 18 EUV) ein, der sowohl Mitglied der Europäischen Kommission als auch Vorsitzender im Rat für Auswärtige Angelegenheiten ist.
Nach der Europawahl 2024 wurde Ursula von der Leyen zur Kommissionspräsidentin wiedergewählt.
Diese Kommission hat erstmals drei sogenannte geschäftsführende Vizepräsidenten sowie fünf weitere Vizepräsidenten. Alle Vizepräsidenten sind neben ihrer Tätigkeit als Kommissar für einen Themenschwerpunkt der politischen Agenda der Kommission von der Leyen I zuständig.
Präsidentin | ||||||||||
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Amt | Bild | Name | Mitgliedstaat | nationale Partei | Europapartei | Fraktion im EU-Parlament | Zugeordnete Generaldirektionen | |||
Präsidentin | Ursula von der Leyen | Deutschland | CDU | EVP | EVP | SG, SJ, COMM, IDEA | ||||
Geschäftsführende Vizepräsidenten | ||||||||||
Ressort | Bild | Name | Mitgliedstaat | nationale Partei | Europapartei | Fraktion im EU-Parlament | Zugeordnete Generaldirektionen | |||
Europäischer Green Deal | Frans Timmermans | Niederlande | PvdA | SPE | S&D | CLIMA | ||||
Europa fit für das digitale Zeitalter (inkl. Wettbewerb) | Margrethe Vestager | Dänemark | RV | ALDE | RE | COMP | ||||
Wirtschaft für die Menschen | Valdis Dombrovskis | Lettland | Vienotība | EVP | EVP | FISMA | ||||
Vizepräsidenten | ||||||||||
Ressort | Bild | Name | Mitgliedstaat | nationale Partei | Europapartei | Fraktion im EU-Parlament | Generaldirektionen | |||
Stärkung Europas in der Welt (Hoher Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik) | Josep Borrell | Spanien | PSC | SPE | S&D | EEAS, FPI | ||||
Werte und Transparenz | Věra Jourová | Tschechien | ANO 2011 | ALDE | RE | |||||
Förderung der Europäischen Lebensweise | Margaritis Schinas | Griechenland | ND | EVP | EVP | |||||
Interinstitutionelle Beziehungen und Vorausschau | Maroš Šefčovič | Slowakei | SMER | SPE | S&D | JRC | ||||
Neuer Schwung für die Europäische Demokratie | Dubravka Šuica | Kroatien | HDZ | EVP | EVP | COMM | ||||
Weitere Kommissare | ||||||||||
Ressort | Bild | Name | Mitgliedstaat | nationale Partei | Europapartei | Fraktion im Europäischen Parlament | Zugeordnete Generaldirektionen | |||
Haushalt und Verwaltung | Johannes Hahn | Österreich | ÖVP | EVP | EVP | BUDG, HR, DGT, DIGIT, SCIC, OIB, OIL, PMO, OP, OLAF | ||||
Justiz und Rechtsstaatlichkeit | Didier Reynders | Belgien | MR | ALDE | RE | JUST, IAT | ||||
Innovation und Jugend | Marija Gabriel | Bulgarien | GERB | EVP | EVP | RTD, EAC, JRC | ||||
Gesundheit | Stella Kyriakides | Zypern | DISY | EVP | EVP | SANTE | ||||
Energie | Kadri Simson | Estland | K | ALDE | RE | ENER | ||||
Internationale Partnerschaften | Jutta Urpilainen | Finnland | SDP | SPE | S&D | INTPA | ||||
Binnenmarkt (inkl. Verteidigung und Raumfahrt) | Thierry Breton | Frankreich | parteilos | CNECT, GROW, neue DG für Verteidigung | ||||||
Nachbarschaft und Erweiterung | Olivér Várhelyi | Ungarn | parteilos | NEAR | ||||||
Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und Kapitalmarktunion | Mairead McGuinness | Irland | FG | EVP | EVP | |||||
Wirtschaft (inkl. Steuern und Zollunion) | Paolo Gentiloni | Italien | PD | SPE | S&D | ECFIN, TAXUD, ESTAT | ||||
Handel | Valdis Dombrovskis | Lettland | Vienotība | EVP | EVP | TRADE | ||||
Umwelt und Ozeane | Virginijus Sinkevičius | Litauen | LVŽS | parteilos | G/EFA | ENV, MARE | ||||
Beschäftigung und soziale Rechte | Nicolas Schmit | Luxemburg | LSAP | SPE | S&D | EMPL | ||||
Gleichstellung | Helena Dalli | Malta | MLP | SPE | S&D | JUST, neue Task Force für Gleichstellung | ||||
Landwirtschaft | Janusz Wojciechowski | Polen | PiS | EKR | EKR | AGRI | ||||
Kohäsion und Reformen | Elisa Ferreira | Portugal | PS | SPE | S&D | REGIO, neue DG für Strukturreformen | ||||
Verkehr | Adina Vălean | Rumänien | PNL | EVP | EVP | MOVE | ||||
Krisenmanagement | Janez Lenarčič | Slowenien | parteilos | ECHO | ||||||
Inneres | Ylva Johansson | Schweden | SAP | SPE | S&D | HOME | ||||
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Gerichtshof der Europäischen Union
Als Gerichtshof der Europäischen Union wird das gesamte Gerichtssystem der Europäischen Union bezeichnet (Art. 19 EUV und Art. 251 ff. AEUV). Der Europäische Gerichtshof (EuGH, amtlich nur Gerichtshof) ist das oberste Gericht der Europäischen Union. Neben dem Europäischen Gerichtshof existiert seit 1989 noch das ihm vorgeschaltete Europäische Gericht (ursprünglich Europäisches Gericht erster Instanz). Beide Instanzen bestehen aus mindestens je einem Richter pro Mitgliedstaat, wobei der EuGH zusätzlich von mindestens acht Generalanwälten unterstützt wird (Art. 252). Diese werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten im Konsens für die Dauer von sechs Jahren ernannt. Alle drei Jahre werden beide Instanzen teilweise neu besetzt. Seit dem Vertrag von Nizza besteht die Möglichkeit, unterhalb des Europäischen Gerichts eigenständige Fachgerichte zu schaffen.
Der Gerichtshof der Europäischen Union soll für eine einheitliche Auslegung des Rechts der Europäischen Union sorgen. Er ist befugt, in bestimmten Fällen selbst über Rechtsstreitigkeiten zwischen EU-Mitgliedstaaten, EU-Organen, Unternehmen und Privatpersonen zu entscheiden. Das Vorankommen des europäischen Integrationsprozesses ist durch die Urteile des EuGH zum Teil eigenständig gefördert worden, indem er das Gemeinschaftsrecht, für dessen Auslegung er zuständig ist, in den einzelnen Mitgliedsstaaten unmittelbar zur Anwendung brachte.
Europäische Zentralbank
Die Europäische Zentralbank (EZB, Art. 282 ff. AEUV) bestimmt seit dem 1. Januar 1999 die Geldpolitik in den Euro-Ländern. Die Bank ist politisch unabhängig: Ihr Direktorium wird vom Europäischen Rat ernannt; es ist jedoch nicht politischen Weisungen, sondern nur den im AEU-Vertrag festgelegten Zielen der Währungspolitik unterworfen – insbesondere der Wahrung von Preisstabilität. Ein dafür wichtiges Steuerungsinstrument ist die Festlegung der Leitzinssätze. Die Europäische Zentralbank bildet gemeinsam mit den nationalen Zentralbanken das Europäische System der Zentralbanken (ESZB).
Europäischer Rechnungshof
Der Europäische Rechnungshof (EuRH, Art. 285 ff. AEUV) wurde 1975 geschaffen und ist zuständig für die Rechnungsprüfung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben der Union und für die Kontrolle der Haushaltsführung im Hinblick auf deren Rechtmäßigkeit.
Der Europäische Rechnungshof hat zurzeit 27 Mitglieder, eins aus jedem Mitgliedstaat, die vom Rat der Europäischen Union für sechs Jahre ernannt werden. Die derzeit rund 800 Mitarbeiter des EuRH bilden Prüfungsgruppen für spezifische Prüfvorhaben. Sie können jederzeit Prüfbesuche bei anderen Organen, in den Mitgliedstaaten sowie in weiteren Ländern abstatten, die EU-Hilfen erhalten. Rechtliche Sanktionen kann der EuRH jedoch nicht verhängen. Verstöße werden den anderen Organen mitgeteilt, damit entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können.
Die Arbeit des EuRH erreichte 1998 und 1999 eine breite Öffentlichkeit, als er der Europäischen Kommission die Zuverlässigkeitserklärung versagte. Der dann folgende Rücktritt der Kommission Santer ist aber nicht als unmittelbare Reaktion auf den Bericht des Rechnungshofes zu verstehen; denn seit der Rechnungshof Zuverlässigkeitserklärungen abgibt (seit Beginn der 1990er-Jahre), waren diese stets negativ.
Weitere Einrichtungen
Der Ausschuss der Regionen (AdR) mit Sitz in Brüssel repräsentiert seit seiner Gründung 1992 die regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften in der EU. Er hat beratende Funktionen im Legislativverfahren und muss insbesondere vor Entscheidungen gehört werden, die die regionale und kommunale Verwaltung betreffen. Von den 344 Mitgliedern des AdR stammen 24 aus Deutschland, davon werden 21 von den Bundesländern und drei von den Kommunen vorgeschlagen. Österreich stellt zwölf Mitglieder, davon neun Vertreter der Bundesländer und drei der Kommunen.
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) ist ein seit 1957 existierendes Organ. Er soll die „organisierte Bürgerschaft“ repräsentieren; seine 344 Mitglieder setzen sich zu je einem Drittel aus Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern sowie Repräsentanten sonstiger Interessen zusammen. Sie werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten ernannt, sind ihnen aber nicht rechenschaftspflichtig. Der EWSA wird wie der AdR nur beratend tätig, muss aber in allen Fragen der Wirtschafts- und Sozialpolitik gehört werden.
Der Europäische Bürgerbeauftragte mit Sitz in Straßburg ist der Ombudsmann der Europäischen Union und untersucht seit 1992 Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit ihrer Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) ist eine unabhängige Kontrollbehörde der Europäischen Union, errichtet auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 (Datenschutzverordnung) um die EG-Organe und -Einrichtungen datenschutzrechtlich zu beraten und zu überwachen. Er hat seinen Sitz in Brüssel und ist seit 2004 Mitglied der Internationalen Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre.
Die Europäische Investitionsbank (EIB; Art. 308 ff. AEUV) mit Sitz in Luxemburg wurde 1958 errichtet. Die Bank ist politisch ebenfalls unabhängig und finanziert sich durch Anleihen auf den Kapitalmärkten. Die EIB unterstützt die Mitgliedstaaten und kleinere Unternehmen durch Gewährung von Darlehen zur Finanzierung von Projekten, die im europäischen Interesse liegen, beispielsweise Infrastrukturprojekte oder Umweltschutzmaßnahmen.
Beschäftigte
Die EU beschäftigt Beamte und sonstige Bedienstete aufgrund von Dienstverträgen. Ihre Rechte und Pflichten sind im Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften sowie den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften geregelt.
Die Beamten werden vom Europäischen Amt für Personalauswahl in einem Auswahlverfahren (Concours) ausgewählt.
Bedienstete sind Bedienstete auf Zeit, Hilfskräfte, Vertragsbedienstete, örtliche Bedienstete und Sonderberater.
Unionsbürgerschaft
Die Unionsbürgerschaft der Europäischen Union besitzen alle Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union laut Art. 20 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Aus der Unionsbürgerschaft folgt eine Reihe von Rechten der Unionsbürger, insbesondere in den anderen Mitgliedstaaten, deren Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen.
Zu den Rechten gehören insbesondere: Freizügigkeit, Diskriminierungsverbot, Kommunalwahlrecht am Wohnort, Wahlrecht zum Europäischen Parlament, diplomatischer und konsularischer Schutz, Petitions- und Beschwerderecht und das Recht, in einer der Amtssprachen der Europäischen Union mit der EU zu kommunizieren und in derselben Sprache eine Antwort zu erhalten. Der Vertrag von Lissabon führte mit der europäischen Bürgerinitiative erstmals auch ein Instrument direkter Demokratie ein.
Haushalt
Im Haushalt der Europäischen Union werden die Einnahmen und Ausgaben jährlich für das folgende EU-Haushaltsjahr neu festgelegt. Eingebunden ist der Haushalt in ein seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon 2009 bestehendes System eines mehrjährigen Finanzrahmens (MFR). Die Europäische Union legt den verbindlichen finanziellen Rahmen für den Haushalt in einem Mehrjahreszeitraum fest. Er wird auf Grundlage eines Vorschlags der Europäischen Kommission vom Rat, der in diesem Fall einstimmig entscheidet, gemeinsam mit dem Europäischen Parlament vereinbart und in eine Interinstitutionelle Vereinbarung überführt.
Zur Finanzierung ihrer Ausgaben verfügt die Europäische Union über Eigenmittel, die sich aus Beiträgen der Mitgliedstaaten sowie zum geringeren Teil aus den Import-Zöllen an den Außengrenzen zusammensetzen. Die Beiträge der Mitgliedstaaten resultieren zum einen aus einem Anteil der Umsatzsteuer, der an die EU abzuführen ist (sogenannte Mehrwertsteuer-Eigenmittel), zum anderen aus Beiträgen, die sich proportional aus dem Bruttonationaleinkommen (BNE) der Staaten ergeben.
Der Haushalt der EU und die Höhe der von den Mitgliedstaaten zu leistenden Beiträge sind Gegenstand vielfältiger Auseinandersetzungen und Kompromisse, zumal die Rückflüsse von Finanzmitteln der EU in die einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich hoch ausfallen. Im Europäischen Rat stehen einander daher die Lager der Nettozahler- und der Nettoempfängerstaaten gegenüber.
Ebenso umstritten ist die Ausgabenseite des Haushalts, obwohl dieser zu rund 90 % in die Mitgliedstaaten zurückfließt. Im Rahmen der regionalen Strukturförderung bemüht sich die EU, das Lebensniveau in ihren Mitgliedstaaten anzugleichen. Der Mittelfluss in die 271 Regionen, in die das Gebiet der EU aufgeteilt ist (sog. NUTS-2-Ebene), orientiert sich am Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt (BIP); die 99 Regionen, in denen das BIP unter 75 % des EU-Durchschnitts von 2000 bis 2002 liegt, erhalten höhere Zuwendungen. Da jedoch die übrigen Mittel des Haushalts politikfeldbezogen und nicht landesspezifisch ausgegeben werden, ist die Nettoquote an EU-Mitteln nicht unbedingt vom BIP eines Staates abhängig. Rund 40 % dieser politikfeldbezogenen Ausgaben machen die Subventionen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik aus (Stand: 2017).
Der Mehrjährige Finanzrahmen als Finanzplanungsinstrument wird für jeweils sieben Jahre aufgestellt. Die Haushaltsmittel, die darin für die Jahre 2007–2013 vorgesehen waren, belaufen sich auf rund 975 Mrd. Euro, entsprechend 1,24 % des Bruttonationaleinkommens aller Mitgliedstaaten. Dieser Betrag entspricht der zulässigen Obergrenze, die der Rat der EU im sogenannten Eigenmittelbeschluss festgelegt hat.
Im Mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2014–2020 sind 39 Prozent der Gesamtmittel für die Gemeinsame Agrarpolitik vorgesehen; 34 % entfallen auf die EU-Strukturpolitik, 13 % auf Forschung und Technik, je 6 % auf Außenpolitik und Verwaltung; 2 % werden für die Felder Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht vorgehalten. Der Europäische Rat hat im Februar 2013 eine politische Einigung darüber erzielt, dass die Ausgabenobergrenze für die Europäische Union für den Zeitraum 2014–2020 959.988 Millionen Euro an Mitteln für Verpflichtungen beträgt. Das entspricht 1,00 % des Bruttonationaleinkommens der EU.
Rubrik | 2007–2013 | 2014–2020 | Vergleich | Vergleich in Prozent |
---|---|---|---|---|
1. Nachhaltiges Wachstum | 446.310 | 450.763 | +4.453 | +1,0 % |
2. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen | 420.682 | 373.179 | −47.503 | −11,3 % |
3. Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht | 12.366 | 15.686 | +3.320 | +26,8 % |
4. Die EU als globaler Partner | 56.815 | 58.704 | +1.899 | +3,3 % |
5. Verwaltung | 57.082 | 61.629 | +4.547 | +8,0 % |
6. Ausgleichszahlungen | – | 27 | +27 | +100 % |
Verpflichtungsermächtigungen insgesamt | 994.176 | 959.988 | −34.188 | −3,5 % |
Verpflichtungsermächtigungen in Prozent des BNE | 1,12 % | 1,00 % |
Rubrik | MFR 2021–2027 | NextGenerationEU | Summe |
---|---|---|---|
1. Binnenmarkt, Innovation und Digitales | 132,8 | 10,6 | 143,4 |
2. Zusammenhalt, Resilienz und Werte | 377,8 | 721,9 | 1.099,7 |
3. Natürliche Ressourcen und Umwelt | 356,4 | 17,5 | 373,9 |
4. Migration und Grenzmanagement | 22,7 | – | 22,7 |
5. Sicherheit und Verteidigung | 13,2 | – | 13,2 |
6. Nachbarschaft und übrige Welt | 98,4 | – | 98,4 |
7. Europäische öffentliche Verwaltung | 73,1 | – | 73,1 |
Insgesamt | 1.074,3 | 750,0 | 1.824,3 |
Politikbereiche
Alle der Europäischen Union nicht in den Verträgen übertragenen Zuständigkeiten verbleiben gemäß Art. 5 EUV bei den Mitgliedstaaten. Nach dem Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung wird die Union nur innerhalb der Grenzen der Zuständigkeiten tätig, die die Mitgliedstaaten ihr in den Verträgen zur Verwirklichung der darin niedergelegten Ziele übertragen haben. Nach dem Subsidiaritätsprinzip wird die Union in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig, sofern und soweit die verfolgten Ziele auf Unionsebene besser verwirklicht werden können als auf der Ebene der Mitgliedstaaten. Zugleich dürfen die Maßnahmen der EU nicht weiter gehen, als für die Ziele, die im EU-Vertrag genannt sind, notwendig ist (Verhältnismäßigkeitsprinzip). Trotz dieser einschränkenden Grundsätze bedingt die EU-Rechtsetzung einen großen Teil auch der nationalstaatlichen Gesetzgebung: So sind in der Bundesrepublik Deutschland zwei Drittel aller im Bereich der Innenpolitik verabschiedeten Gesetze auf Initiativen oder Rechtsakte auf EU-Ebene zurückzuführen.
Die Verträge übertragen der Union für einen bestimmten Bereich entweder eine ausschließliche Zuständigkeit, oder eine mit den Mitgliedstaaten geteilte Zuständigkeit. In bestimmten Bereichen ist die Union außerdem nur dafür zuständig, Maßnahmen zur Unterstützung und Koordinierung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten umzusetzen (unterstützende Zuständigkeit). Die Union hat nach Art. 3 AEUV die ausschließliche Zuständigkeit in den Bereichen der Europäischen Zollunion, die Festlegung der Wettbewerbsregeln für den Europäischen Binnenmarkt, die Währungspolitik der Staaten, die an der Europäischen Währungsunion teilnehmen, die Erhaltung der biologischen Meeresschätze im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik sowie die Gemeinsame Handelspolitik. Die geteilten Zuständigkeiten gemäß Art. 4 AEUV umfassen den Europäischen Binnenmarkt, bestimmte Bereiche der Sozialpolitik, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, die Landwirtschaft und Fischerei mit Ausnahme des Erhalts der biologischen Meeresschätze, die Umweltpolitik, den Verbraucherschutz, die Verkehrspolitik, die Transeuropäischen Netze, die Energiepolitik, den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, bestimmte Bereiche des Gesundheitsschutzes, die Forschungs-, Technologie- und Raumfahrtpolitik sowie die Entwicklungspolitik.
Wirtschaftspolitik
Die Geschichte der europäischen Einigung ist geprägt von der überragenden Bedeutung wirtschaftlicher Integrationsschritte. Angestoßen durch die Vergemeinschaftung des Kohle- und Stahlsektors 1952 und fortgeführt mit der Schaffung von EWG und EURATOM 1957 sowie mit der Vollendung des Binnenmarkts 1993 führten sie bis zur Einführung des Euro als Bargeld im Jahr 2002.
Die Institutionen der EU spielen heute gleich in mehreren Bereichen eine wichtige Rolle für die europäische Wirtschaftspolitik: Während der Agrarsektor von einer EU-weiten Marktordnung mit hohen Subventionen geprägt ist, zeigt sich in Industrie- und Gewerbe der Einfluss der Union vor allem bei der Vorgabe von Normen und Wettbewerbsregeln, über deren Einhaltung die Kommission wacht. Die hauptsächliche Kompetenz zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs auf dem Binnenmarkt liegt beim Wettbewerbskommissar der Europäischen Kommission, der die jeweiligen Kartellbehörden der einzelnen Staaten als supranationales Organ ergänzt. Neben der Kontrolle der Wirtschaft ist er auch für die Genehmigung von Subventionen in den Mitgliedstaaten zuständig. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Staaten nationale Unternehmen zum Schaden von Wettbewerbern aus dem Rest der EU unterstützen.
Zur Stärkung der europäischen Industrie fördert die EU neue Techniken. So wurden zahlreiche Koordinierungsgremien gegründet, um einheitliche Standards zu entwickeln, damit der Binnenmarkt nicht durch unterschiedliche technische Standards in der Entwicklung gehemmt wird.
Außerdem fördert die EU unter anderem die Kooperation vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Forschung und Entwicklung innovativer Produkte für Wachstumsmärkte. Auch nach außen hin treten die EU-Länder als einheitlicher Wirtschaftsblock auf und werden etwa in der Welthandelsorganisation vom Handelskommissar vertreten.
Zollunion und Binnenmarkt
Der EWG-Vertrag von 1957 hatte zum Ziel, Handelshemmnisse zwischen den Mitgliedstaaten abzubauen, und sah dafür die schrittweise Einführung der sogenannten vier Grundfreiheiten vor, nämlich des freien Verkehrs von Waren, Kapital, Dienstleistungen und Arbeitskräften im Gebiet der Gemeinschaft. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Warenverkehrsfreiheit (Art. 28 ff. AEUV), die Ein- und Ausfuhrzölle sowie mengenmäßige Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen (Kontingentierungen) innerhalb des Binnenmarktes untersagt. Seit den 1980er-Jahren wurden die Grundfreiheiten – unter anderem durch die Rechtsprechung des EuGH und durch die Einheitliche Europäische Akte – so erweitert, dass auch alle anderen einzelstaatlichen Normen, die den zwischenstaatlichen Handel in der Gemeinschaft erschweren, unzulässig sind. Damit wurde die Wirtschaftsgemeinschaft zu einem einheitlichen Binnenmarkt ausgebaut.
Seit 1968 gilt innerhalb der Europäischen Union eine Zollunion, das heißt, der Handel zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten darf nicht durch Zölle oder gleichwirkende Abgaben behindert werden. Außerdem haben die Mitgliedstaaten gegenüber Drittstaaten einen gemeinsamen Zolltarif. Seit 1996 ist auch die Türkei Mitglied der Zollunion, ebenso wie Andorra und San Marino. Die EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen bilden mit der Zollunion eine Freihandelszone, wenden aber nicht den gemeinsamen Zolltarif gegenüber Drittstaaten an.
Ferner sehen Art. 34 ff. AEUV zwischen den EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich das Verbot von mengenmäßigen Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen vor. Derartige Beschränkungen sind nur dann statthaft, wenn zum Schutze der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, aus sittlichkeits- und gesundheitspolizeilichen Erwägungen, aus Gründen des Lebensschutzes von Menschen, Tieren und Pflanzen oder zur Wahrung des nationalen Kulturguts von künstlerischem, geschichtlichem oder altertumswissenschaftlichem Wert oder auch zum Schutz gewerblichen Eigentums solche nationalen Rechtsvorschriften erforderlich sind. Im gesamten Gebiet der EU gilt außerdem ein allgemeines Benachteiligungsverbot, wonach kein Unionsbürger aufgrund seiner Staatsbürgerschaft diskriminiert werden darf. Mit Rücksicht auf diese sogenannte Inländergleichbehandlung dürfen etwa Kaufleute, die Waren in einem anderen EU-Mitgliedstaat veräußern, keinen anderen Vorschriften unterworfen werden als denjenigen, die auch für die Inländer des betreffenden Staates gelten.
Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Warenverkehrsfreiheit hat diese Grundfreiheit zum Motor für die weitere Marktintegration gemacht. Die Warenverkehrsfreiheit wurde wesentlich dadurch erweitert, dass auch warenbezogene Vorschriften der Mitgliedstaaten, die EU-Ausländer genauso wie Inländer behandeln und keine Kontingentierungen vorsehen, als unzulässig gelten, wenn sie den Warenhandel in tatsächlicher Hinsicht zwischen den Mitgliedstaaten erschweren. Gemäß dem EuGH haben solche Vorschriften die gleiche Wirkung wie Kontingentierungen und sind deshalb ebenso vertragswidrig.
Mit der Einheitlichen Europäischen Akte 1986 wurde das Ziel eines gemeinsamen Binnenmarkts auch vertraglich festgehalten. Um zu verhindern, dass das Prinzip, wonach Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt und verkauft werden können, auch in der ganzen übrigen Union nicht verboten werden dürfen, zu einem Unterbietungswettlauf bei den Produktionsstandards führt, glichen die Mitgliedstaaten zahlreiche ihrer Rechts- und Verwaltungsvorschriften an und schufen im Rat der Europäischen Union eine Vielzahl EU-weiter Normen – trotz der Kritik an der damit verbundenen Zentralisierung.
Wettbewerbspolitik
Um wirtschaftliche Kartelle und Monopole in der EU zu verhindern und einen fairen Wettbewerb auf dem Binnenmarkt sicherzustellen, werden die Kartellbehörden der einzelnen Staaten durch den Wettbewerbskommissar der Europäischen Kommission unterstützt. Neben der Kontrolle der Wirtschaft ist er auch für die Genehmigung von Subventionen in den Mitgliedstaaten zuständig. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Staaten bestimmte Firmen wettbewerbswidrig unterstützen. Subventionen sind nur für wirtschaftlich schwache Regionen zulässig (etwa für Ostdeutschland).
Die EU-Wettbewerbspolitik (Art. 101 ff. AEUV) hat wesentlich dazu beigetragen, dass viele monopolartige Unternehmen, zum Beispiel im Telekommunikationsbereich, bei der Gas-, Wasser- und Stromversorgung und im Eisenbahnverkehr, ihre Sonderstellung aufgeben und sich der Konkurrenz anderer Anbieter auf dem Markt stellen mussten. Der Druck des Wettbewerbs führte häufig zu Innovationsschüben und zu sinkenden Verbraucherpreisen, aber auch zu veränderten Lohn- und Arbeitsbedingungen und vielfach zu einem Abbau von Arbeitsplätzen bei den betroffenen Unternehmen. Die Liberalisierung wurde und wird deshalb in Teilen der Öffentlichkeit kritisch gesehen.
Freier Dienstleistungsverkehr
Während der Abbau von Hindernissen im Warenhandel nach der Einrichtung des gemeinsamen Binnenmarkts recht rasch vorankam, blieben im Dienstleistungssektor (Art. 56 ff. AEUV) noch länger Hemmnisse für den zwischenstaatlichen Handel bestehen. Dieses Problemfeld wurde mit der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie vom 12. Dezember 2006 angegangen, die von der Europäischen Kommission als ein wichtiger Bestandteil der Lissabon-Strategie zur Förderung der europäischen Wirtschaft angesehen wird. Als Richtlinie bedarf sie der Umsetzung in jeweiliges nationales Recht durch die einzelnen Mitgliedstaaten.
Ziel der Richtlinie ist die Förderung des grenzüberschreitenden Handels mit Dienstleistungen. Dafür sieht sie bestimmte Erleichterungen für niedergelassene Dienstleister vor, unter anderem die Schaffung einheitlicher Ansprechpartner und einer elektronischen Verfahrensabwicklung. Ihr Anwendungsbereich umfasst nicht nur klassische Dienstleister wie Frisöre, IT-Spezialisten, Dienstleister im Baugewerbe und Handwerker, sondern zum Teil auch Daseinsvorsorgeleistungen wie Altenpflege, Kinderbetreuung, Behinderteneinrichtungen, Heimerziehung, Müllabfuhr, Verkehrssysteme etc., soweit diese im betreffenden Mitgliedstaat bereits unter Marktbedingungen erbracht werden.
Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
Die Einführung einer gemeinsamen europäischen Währung (Art. 127 ff. AEUV) war bereits früh ein Diskussionsthema in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Nachdem erste Versuche in diese Richtung, etwa der Werner-Plan von 1970, gescheitert waren, wurde schließlich auf der Grundlage des Vertrags von Maastricht der Euro als gemeinsame Währung eingeführt: 1999 für die Zentral- und Geschäftsbanken, 2002 als Barzahlungsmittel in allen beteiligten Mitgliedstaaten.
Allerdings sind nicht alle Staaten der EU auch Mitglieder der Währungsunion. Großbritannien und Dänemark haben bei den Verhandlungen für sich die Möglichkeit einer Nichtteilnahme vorbehalten, von der sie bisher auch Gebrauch machen. Alle anderen Staaten sind grundsätzlich zur Teilnahme verpflichtet, Voraussetzung hierfür ist aber die Erreichung bestimmter Bedingungen, die als maßgeblich für die Geldwertstabilität angesehen werden. Diese sogenannten Konvergenzkriterien sind im Stabilitäts- und Wachstumspakt festgehalten und beziehen sich auf Staatsverschuldung, Zinsniveau und Inflationsrate. Schweden vermeidet derzeit durch gezielte Nichteinhaltung dieser Konvergenzkriterien die Teilnahme an der Währungsunion, da eine Volksabstimmung 2003 gegen den Euro entschied. Von den 2004, 2007 und 2013 neu beigetretenen Ländern nehmen bisher Slowenien, Malta, die Republik Zypern, die Slowakei, Estland, Lettland, Litauen und Kroatien an der Währungsunion teil. Damit gehören seit 2023 der Eurozone 20 Mitgliedstaaten an.
Bereits im Vorfeld der Euro-Einführung führten die Konvergenzkriterien zu einer im eingetretenen Ausmaß kaum erwarteten Angleichung in der Finanz- und Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten. Leitungsorgan der Währungsunion ist die nach dem Vorbild der Deutschen Bundesbank unabhängig gestellte Europäische Zentralbank. Die Koordination der Wirtschafts- und Finanzpolitik der Mitgliedstaaten übernimmt die sogenannte Eurogruppe, in der sich die Finanzminister der Eurozone treffen.
Handelspolitik
Im Zuge der Gemeinsamen Handelspolitik regelt die EU die Ein- und Ausfuhren von und nach Drittstaaten (Art. 206 f. AEUV). Durch die Zollunion wurde ein einheitlicher Zolltarif (TARIC, Kombinierte Nomenklatur) eingeführt, den der Rat der Europäischen Union mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission beschließt. Er stellt ein wichtiges Merkmal und Verhandlungsobjekt der EU-Wirtschaftspolitik dar.
Grundsätzlich ist die Gemeinsame Handelspolitik der EU dem Gedanken des weltweiten Freihandels verpflichtet, sie kann jedoch zur Abwehr wirtschaftlicher Gefahren auf ein umfangreiches Regularium von Schutzinstrumenten tarifärer wie nicht-tarifärer Art zurückgreifen. Neben den autonomen Maßnahmen kommt auch internationalen Handelsverträgen, an denen die EU beteiligt ist, große Bedeutung zu, insbesondere den Abkommen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO). Zwar sind alle Mitgliedstaaten auch eigenständige Mitglieder der WTO, doch Sprecherin für sie ist hier die Europäische Union, die durch den Handelskommissar der Europäischen Kommission vertreten wird.
Agrar- und Fischereipolitik
Trotz ihres vergleichsweise geringen Beitrags zum Bruttoinlandsprodukt der EU hat die Agrarpolitik (Art. 38 ff. AEUV) bereits früh eine herausragende Bedeutung in der europäischen Integration erlangt. Durch eine Initiative der Europäischen Kommission wurde 1962 durch den Ministerrat eine erste gemeinsame Agrarmarktordnung eingeführt. Angestrebt waren eine Erhöhung der landwirtschaftlichen Produktivität und die Vermeidung von Preisschwankungen, was den Produzenten eine gut auskömmliche Lebenshaltung und den Verbrauchern eine stabile Versorgung zu angemessenen Preisen sichern sollte.
Ein zu diesem Zweck errichtetes System von Garantiepreisen hatte jedoch eine Vielzahl unerwünschter Nebenfolgen. So führte es einerseits zu wenig marktkonformen Produktionsüberschüssen, andererseits zu Lebensmittelpreisen, die deutlich über dem Weltmarktniveau lagen und damit die Verbraucher belasteten. Da die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft den Aufkauf von Produktionsüberschüssen garantierte, wurde außerdem auch ihr Haushalt über Jahrzehnte schwer belastet: Die Agrarpolitik machte über Jahrzehnte mehr als die Hälfte der Gesamtausgaben aus. Bis in die 1990er-Jahre scheiterten alle Reformansätze zum Abbau der Preissubventionen an drastischen Formen bäuerlichen Protests und an dem hier beibehaltenen Einstimmigkeitsprinzip im Rat der Europäischen Union.
Erst als deutlich wurde, dass die geplante Osterweiterung ohne eine Reform der Agrarpolitik den EU-Haushalt sprengen würde, da die Wirtschaft vieler der Beitrittskandidaten noch stark landwirtschaftlich geprägt war, wurde im Zuge der Agenda 2000 nach verschiedenen Quotenregelungen auch eine Absenkung der Erzeugerpreise (mit Ausgleichszahlungen) und eine Annäherung an die Weltmarktpreise für Agrarerzeugnisse eingeleitet. Dieser Reformprozess der Gemeinsamen Agrarpolitik ist jedoch bis heute nicht abgeschlossen.
Jahr | Reform | Ziele |
---|---|---|
1992 | MacSharry-Reform | Grundlagenreform mit den Zielen: Senkung der Agrarpreise, Ausgleichszahlungen für die entstandenen Einkommensverluste, Marktmechanismen fördern, Maßnahmen des Umweltschutzes, schrittweise Senkung der Exporterstattungen |
1999 | Agenda 2000 | Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Preissenkungen, Politik für den ländlichen Raum, Förderung von Umweltmaßnahmen und Lebensmittelsicherheit. Einführung von „Cross Compliance“, Modulation bei Prämienzahlungen |
2003 | Halbzeitbewertung | Entkopplung der Direktzahlungen von der Produktion und Bindung an Cross Compliance. |
2009 | „Health-Check“-Reform | Beschleunigung der Agenda-2000-Maßnahmen bei Begrenzung der EU-Agrarausgaben. |
2013 | GAP-Reform 2013 | Greening, Abschaffung der letzten verbliebenen Exportsubventionen, Direktzahlungen |
Während die Forstwirtschaft auf EU-Ebene bisher kaum eine Rolle gespielt hat, ist die Gemeinsame Fischereipolitik (Art. 38 ff. AEUV) bereits seit Anfang der 1970er-Jahre ein wichtiges Thema in den Verhandlungen und bei der Austarierung politischer Kompromisse im Rat der Europäischen Union, obgleich sie lediglich einen geringen Teil im Haushalt der EU ausmacht. 2004 lag das Budget der Fischereipolitik bei 931 Millionen Euro und damit bei etwa 0,75 % des EU-Gesamtbudgets. Aufgabe der Gemeinsamen Fischereipolitik ist es, die Fischwirtschaft im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips zu fördern. Um der Überfischung und dem Rückgang der Fischbestände zu begegnen, setzt die EU Fangquoten für die verschiedenen Mitgliedstaaten und bestimmte Fischarten fest. Im Rahmen ihrer Strukturpolitik hat die EU einerseits eine Reduzierung der nationalen Fischfangflotten durchgesetzt, andererseits sorgt sie in besonders betroffenen Regionen für Ausgleichsmaßnahmen und fördert den Einsatz umweltgerechter Technik.
Regionalpolitik
Innerhalb der EU gibt es eine Reihe von Regionen, deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit weit unter dem EU-Durchschnitt liegt, meist als Folge nachteiliger wirtschaftsgeographischer Standortfaktoren. Ein klassisches Beispiel dafür ist der Mezzogiorno in Italien. Solchen Regionen – die durch den Beitritt der mittel- und osteuropäischen Länder seit 2004 stark zugenommen haben – wird eine spezielle Förderung gewährt, wodurch Unterschiede im Entwicklungsstand der Gebiete angeglichen und regionale Disparitäten zurückgedrängt werden sollen (Art. 174 ff. AEUV). Zu diesem Zweck wurden drei sogenannte Strukturfonds eingerichtet, die für den wirtschaftlichen Aufholprozess der ärmeren Regionen sorgen sollen. Die Verwendung dieser Gelder wird jeweils in der siebenjährigen Finanzvorschau der EU (aktuell für den Zeitraum 2007–2013) grob geplant.
Der erste der drei Strukturfonds ist der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Er unterstützt unter anderem mittelständische Unternehmen, damit dauerhafte Arbeitsplätze geschaffen werden. Um eine gezieltere Hilfe leisten zu können, werden die Fördermittel meist einzelnen Wirtschaftssektoren zugewiesen. Außerdem werden Infrastrukturprojekte initiiert und technische Hilfsmaßnahmen angewandt.
Der EFRE kann dabei im Rahmen von drei Zielen tätig werden: Das erste Ziel, Konvergenz, gilt für Regionen, deren Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner unter 75 % des EU-Durchschnitts liegt. Dabei wird überwiegend die Modernisierung der Wirtschaftsstruktur sowie die Arbeitsplatzschaffung angestrebt. Das zweite Ziel, die regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, betrifft die Regionen, die nicht im Rahmen des Ziels Konvergenz förderfähig sind; die hierfür vorgesehenen Mittel sind entsprechend geringer als diejenigen für Ziel 1. Die Prioritäten des Ziels der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung liegen in der Stärkung von Forschung, Entwicklung und Finanzwesen sowie in Umweltschutz und Risikoprävention. Das dritte Ziel des EFRE schließlich, europäische territoriale Zusammenarbeit, konzentriert sich auf die transnationale Zusammenarbeit und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Grenzregionen.
Der zweite Fonds ist der Europäische Sozialfonds, der wie der EFRE in allen Mitgliedstaaten zur Anwendung kommt. Er hat die Verbesserung der Bildungssysteme und des Zugangs zum Arbeitsmarkt zum Ziel.
Der 1993 eingerichtete Kohäsionsfonds schließlich soll dazu dienen, wirtschaftliche und soziale Disparitäten unter den Mitgliedstaaten zu verringern. Förderfähig im Rahmen dieses Fonds sind Vorhaben im Zusammenhang mit Umwelt- und Verkehrsinfrastrukturen in Mitgliedstaaten der EU, deren Bruttoinlandsprodukt pro Kopf unter 90 % des EU-Durchschnitts liegt. Seit dem 1. Mai 2004 sind dies Griechenland, Portugal, Spanien, die Republik Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei und Slowenien.
Für die regionale Entwicklung in den Mitgliedstaaten will die EU in den Jahren 2007 bis 2013 rund 360 Milliarden Euro an Fördermitteln ausgeben. Oft werden die Finanzhilfen der EU nicht direkt von Brüssel ausbezahlt, sondern indirekt über nationale und regionale Behörden der Mitgliedstaaten. Direkt bezahlt die Europäische Kommission Gelder an staatliche oder private Organisationen, wie etwa Universitäten, Unternehmen, Interessenverbände und nichtstaatliche Organisationen.
Außer unionsinternen Projekten fördert die EU teilweise auch Projekte in Ländern, die ihr beitreten wollen. Diese externen Förderungen dienen u. a. der Unterstützung von Nachbarschaftsbeziehungen und der Stabilisierung der Empfängerländer.
Außen- und Sicherheitspolitik
Gemeinsame Außenpolitik
Ziel der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP, Art. 21 ff. EUV und Art. 205 ff. AEUV) sind die Wahrung der gemeinsamen Werte und Interessen der Union, die Stärkung der Sicherheit und des Friedens, die Förderung der internationalen Zusammenarbeit und die Stärkung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten. Anders als die meisten anderen Politikfelder der EU ist die GASP weitgehend intergouvernemental geprägt: Die Regierungen der Mitgliedstaaten legen einstimmig gemeinsame Strategien fest, bei deren Formulierung insbesondere das Europäische Parlament fast keine Mitspracherechte hat. Bei Abstimmungen in der Generalversammlung der Vereinten Nationen ist ein gemeinsames Vorgehen der EU-Staaten eher die Regel. Die europäische Außenpolitik ergänzt die Außenpolitik der Nationalstaaten, ersetzt sie aber nicht.
Die praktische Verhandlungs- und Koordinierungsarbeit in der GASP liegt größtenteils in der Hand des Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik. Dieser ist zugleich Vizepräsident der Europäischen Kommission und (nicht stimmberechtigter) Vorsitzender im Rat für Auswärtige Angelegenheiten. Ihm unterstehen rund 130 Delegationen der Europäischen Union bei internationalen Organisationen und in Drittstaaten. Der Vertrag von Lissabon sieht zudem den Aufbau eines Europäischen Auswärtigen Dienstes vor, der sich aus diesen Delegationen sowie aus Personal des Ratssekretariats und der nationalen diplomatischen Dienste zusammensetzen und ebenfalls vollständig dem Hohen Vertreter untergeordnet sein soll (Art. 27 Abs. 3 EUV). Er hat dadurch operative Unabhängigkeit und kann im Rahmen der Vorgaben des Rates auch eigene Akzente setzen.
Die internationalen Beziehungen der EU werden oftmals in bi- und multilateralen Abkommen geregelt, die auf die wirtschaftlichen, aber auch politischen Interessen beider Seiten ausgerichtet sind. Neben den Abkommen mit der Organisation Afrikanischer, Karibischer und Pazifischer Staaten (siehe Entwicklungspolitik der Europäischen Union) existieren auch Übereinkünfte mit anderen regionalen Freihandelsorganisationen, beispielsweise mit den südostasiatischen ASEAN-Staaten, dem südamerikanischen Mercosur, der nordamerikanischen NAFTA u. a. Ein besonderes Verhältnis besteht zwischen der EU und den USA als den beiden weltweit größten Wirtschaftsblöcken und wichtigsten westlich-demokratischen Mächten. Auch mit Russland hat die EU seit 1994 ein besonderes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA). Die weitere Entwicklung der russisch-europäischen Beziehungen ist jedoch unter den EU-Mitgliedstaaten umstritten.
Sicherheits- und Verteidigungspolitik
Eine besondere Rolle nimmt die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP, Art. 42 ff. EUV) als Teil der GASP ein. Erst seit den 1990er-Jahren bemüht sich die EU, auch eigenständige sicherheitspolitische Strukturen zu entwickeln. Hierfür stützte sie sich zunächst auf die Westeuropäische Union und entwickelte schließlich die GSVP. Diese soll sowohl die Neutralität bestimmter Mitgliedstaaten achten als auch mit der NATO-Zugehörigkeit anderer Mitgliedstaaten kompatibel sein. Die EU hat dabei den Charakter eines Defensivbündnisses; das heißt, im Fall eines bewaffneten Angriffs auf einen der Mitgliedstaaten müssen die anderen ihm Unterstützung leisten (Art. 42 Abs. 7 EUV).
Auch die GSVP hat einige spezielle Institutionen: das Politische und Sicherheitspolitische Komitee, den Militärausschuss, den Militärstab, den Ausschuss für die zivilen Aspekte der Krisenbewältigung und die EU-Planungszelle für zivile und militärische Belange. Außerdem existiert eine Europäische Verteidigungsagentur mit der Aufgabe, „zur Ermittlung von Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors“ beizutragen. Entscheidungen können grundsätzlich nur einstimmig im Rat der EU getroffen werden. Auch die sogenannte Passerelle-Regelung, durch die ansonsten Themen mit Einstimmigkeitserfordernis in den Bereich der Mehrheitsentscheidungen überführt werden können, ist auf die GSVP nicht anwendbar. Falls jedoch eine Gruppe von Mitgliedstaaten in der GSVP schneller voranschreiten möchte als andere, haben sie die Möglichkeit einer Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (Art. 46 EUV), die im Wesentlichen der Verstärkten Zusammenarbeit in anderen Politikfeldern entspricht.
- Produkte gemeinsamer Rüstungszusammenarbeit der EU
- Eurofighter Typhoon
- Airbus A400M
- Eurocopter Tiger
Ziel der GSVP ist die Erfüllung der sogenannten Petersberg-Aufgaben, nämlich humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben und Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung inklusive Frieden schaffender Maßnahmen. Hierfür können die EU-Staaten gemeinsame militärische Missionen unternehmen, was erstmals 2003 in der Operation Artemis in Ost-Kongo geschah. Dem Vertragstext nach könnte die GSVP auch zu einer gemeinsamen europäischen Verteidigung, also einer Europaarmee, führen. Hierfür wäre ein einstimmiger Beschluss des Europäischen Rates erforderlich. Die Mitgliedsstaaten stellen Truppen für Missionen im Rahmen der GSVP, etwa die EU-Friedensmission EUFOR, jeweils auf freiwilliger Basis und nach nationalen Rechtsvorgaben (Deutschland etwa nur nach Zustimmung des Bundestags). Auf verstärktes praktisches Zusammenwirken im Rahmen der GSVP gerichtet sind die seit 2005 aufgestellten EU Battlegroups, bestehend aus zwei multinationalen Kampfverbänden mit einer Stärke von je 1500 Soldaten, die im Krisenfall kurzfristig einsatzbereit sein sollen. Sie werden jeweils für ein halbes Jahr von einer Gruppe von Mitgliedstaaten gestellt und danach wieder aufgelöst. Tatsächlich zum Einsatz gekommen sind diese supranationalen Verbände aber seit der Einführung wegen Streits über die Finanzierung bislang nicht.
2017 wurde von 25 der damals 28 Mitgliedsstaaten eine Vereinbarung über ständige strukturierte Zusammenarbeit (PESCO) in der Verteidigungs- und Sicherheitspolitik unterzeichnet, die gemeinsame Einsätze und Rüstungsprojekte sowie eine regelmäßige Erhöhung der Verteidigungsausgaben durch die Teilnehmerstaaten vorsieht.
In Folge des seit 2022 andauernden Ukraine-Kriegs beschlossen fast alle Mitgliedsstaaten ihr Verteidigungsbudget zu erhöhen. Hinzu kamen militärische Hilfslieferungen für die Ukraine. Im Frühjahr 2025 stellte die Kommission das Weißbuch zur Verteidigung Europas vor. Dabei handelt es sich um ein Investitionsprogramm für den Aufbau von militärischen Fähigkeiten mit einem Gesamtvolumen von über 800 Milliarden Euro. Dabei wurde betont, dass das Geld nur für den Kauf in der EU durch von europäischen Unternehmen hergestellte Waffen und Waffensysteme ausgegeben werden soll.
Europäische Nachbarschaftspolitik
Ein wichtiger Bestandteil der europäischen Außenpolitik sind die Beziehungen zu den unmittelbaren Nachbarn im Süden und Osten der EU, mit denen sie im Zuge der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) seit 2004 ein dichtes Netz von Verträgen abgeschlossen hat. Ziel der ENP ist einerseits die wirtschaftliche Zusammenarbeit, andererseits die Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im unmittelbaren Umfeld der EU. Parallel zu dieser Nachbarschaftspolitik wurde 2008 mit den Staaten in Nordafrika und Vorderasien (einschließlich der Türkei und Israels) die Union für das Mittelmeer gegründet, die an die euro-mediterrane Partnerschaft von 1995 anknüpft. 2009 wurde ergänzend die Östliche Partnerschaft initiiert, deren Ziel die politische Assoziierung und wirtschaftliche Integration ehemaliger Unionsrepubliken der Sowjetunion ist.
Sowohl die ENP als auch die Verhandlungen mit den Beitrittskandidaten liegen federführend nicht beim Hohen Vertreter für die Außen- und Sicherheitspolitik, sondern beim Erweiterungskommissar der Europäischen Kommission. Er muss sich dabei jedoch eng mit dem Hohen Vertreter abstimmen, um die Kohärenz der europäischen Außenpolitik zu gewährleisten.
Entwicklungspolitik
Auch in der Entwicklungspolitik betätigt sich die Europäische Union (Art. 208 ff. AEUV). Anders als die Außen- und Sicherheitspolitik wird über entwicklungspolitische Maßnahmen nach dem Ordentlichen Gesetzgebungsverfahren entschieden, also unter gleichberechtigter Beteiligung des Europäischen Parlaments.
Unter den Einzelmaßnahmen sind die Handelsvergünstigungen für Entwicklungsländer durch das Allgemeine Präferenzsystem, das Rohstoffregime sowie insbesondere die humanitäre Hilfe durch das zuständige Europäische Amt ECHO zu nennen. Daneben werden durch bi- oder multilaterale Verträge einer Reihe von Staaten zusätzliche Handelsprivilegien eingeräumt. Am wichtigsten ist hier das Cotonou-Abkommen, das im Jahr 2000 mit 77 Staaten im afrikanischen, karibischen und pazifischen Raum (sog. AKP-Staaten) geschlossen wurde und die vorherigen Lomé-Abkommen ersetzte. Meist verpflichten diese Abkommen die Partnerländer im Gegenzug zur Einhaltung bestimmter demokratischer und rechtsstaatlicher Standards.
Zur Entwicklungspolitik trägt auch die Europäische Investitionsbank bei, die gemeinsam mit dem Europäischen Entwicklungsfonds auch den Großteil der finanziellen Mittel bereitstellt.
In der Union für den Mittelmeerraum fördert die EU die Entwicklung der arabischen Mittelmeer-Staaten sowie der Türkei und Israels. Kernstück sind bilaterale Abkommen mit den einzelnen Staaten, die neben weitgehender Zollfreiheit weitere handelspolitische Zugeständnisse sowie auch eine Zusammenarbeit im technisch-wirtschaftlichen Bereich vorsehen.
Justiz- und Innenpolitik
Seit dem Vertrag von Maastricht 1992 besitzt die Europäische Union Kompetenzen in der Justiz- und Innenpolitik. Der seinerzeit geschaffene dritte Pfeiler enthält Regelungen für die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse sind demnach Asylpolitik, Vorschriften für das Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten, Einwanderungspolitik, Bekämpfung der illegalen Einwanderung, der Drogenabhängigkeit und des Betrugs im internationalen Maßstab sowie die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen, die polizeiliche Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Terrorismus, des illegalen Drogenhandels und sonstiger schwerwiegender Formen der internationalen Kriminalität.
Durch den Vertrag von Amsterdam 1997 wurde das umfassendere Ziel eines europaweiten Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts eingeführt und das Schengener Abkommen über die Abschaffung der Personenkontrollen an den Binnengrenzen in das EU-Recht übernommen. Dieser umfasst neben der Politik im Bereich Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung (Art. 77 ff. AEUV, früher als flankierende Maßnahmen zum freien Personenverkehr bezeichnet) auch die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen (JZZ, Art. 81 AEUV) und die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS, Art. 82 ff. AEUV). Durch die PJZS kann die EU unter anderem Mindeststandards im Strafprozessrecht, etwa die Rechte von Angeklagten, festlegen (Art. 82 AEUV). Für bestimmte grenzüberschreitende Straftaten, etwa Terrorismus, Menschenhandel, Drogenhandel, Waffenhandel, Geldwäsche, Korruption und Computerkriminalität, kann sie außerdem Mindestvorschriften für Straftatbestände und Strafmaß regeln (Art. 83 AEUV).
Nachdem zunächst für all diese Bereiche der Rat einstimmig beschloss und das Europäische Parlament keine Kompetenzen hatte, wurde nach und nach das ordentliche Gesetzgebungsverfahren eingeführt. Seit dem Vertrag von Lissabon 2007 gilt es für die gesamte Justiz- und Innenpolitik. Allerdings gelten für einige Mitgliedstaaten, nämlich Irland und Dänemark, Ausnahmeregelungen; sie nehmen an den gemeinsamen Maßnahmen nur in begrenzter Form teil. Andererseits sind auch einige Nicht-EU-Staaten, nämlich Island, Norwegen und die Schweiz, dem Schengener Abkommen beigetreten und müssen daher bestimmte von der EU in diesem Rahmen gefasste Beschlüsse implementieren.
Zur Umsetzung der gemeinsamen Justiz- und Innenpolitik wurden die europäischen Behörden Europol und Eurojust gegründet, die die Zusammenarbeit der nationalen Polizei- und Justizbehörden koordinieren. Zudem wurde das Schengener Informationssystem eingerichtet, durch das die Mitgliedstaaten Informationen über zur Fahndung ausgeschriebene Personen und Gegenstände austauschen. Für den gemeinsamen Grenzschutz gibt es die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (kurz Frontex). Zu den im Rahmen der PJZS getroffenen Maßnahmen zählt außerdem der Europäische Haftbefehl, der die Auslieferung von Straftätern zwischen den Mitgliedstaaten vereinfachte.
Die Arbeitsaufnahme der Europäischen Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Straftaten nach Art. 86 unter anderem diejenigen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union fand 2021 statt.
Bildungspolitik und Forschungsförderung
Der durch technologische Innovationsschübe und globale Vernetzungsmöglichkeiten ausgelöste Wandel der europäischen Länder von klassischen Industrie- zu potenziellen Informations- und Wissensgesellschaften hat dazu geführt, dass die EU-Organe, die sich mit der Bildungspolitik (Art. 165 f. AEUV) jahrzehntelang nur wenig befassten, hier inzwischen bedeutende Aktivitäten entfalten. So sieht die im Jahr 2000 verabschiedete Lissabon-Strategie, ebenso wie ihr Nachfolgeprogramm Europa 2020, die Bildungspolitik als wichtigstes Instrument zur Förderung der europäischen Wirtschaft. Sie zielt auf die Herstellung eines europäischen Bildungs- und Beschäftigungsraumes im Zeichen des lebenslangen Lernens.
Der Bologna-Prozess, der 1999 auf einer Konferenz von 29 europäischen Bildungsministern eingeleitet wurde und inzwischen 45 Staaten umfasst, ist darauf angelegt, einen Europäischen Hochschulraum zu schaffen. Er ist dabei nicht auf die EU begrenzt, orientiert sich aber an deren bildungspolitischen Zielen. Sein Kernbestandteil ist ein zweistufiges System von Studienabschlüssen, die in Deutschland nach dem angelsächsischen Vorbild Bachelor und Master genannt wurden. Während der Bachelor im Regelfall drei bis vier (in Deutschland drei) Studienjahre dauern und den ersten berufsbefähigenden Studienabschluss bieten soll, dauert der Master ein bis zwei (in Deutschland zwei) Jahre und dient der Spezialisierung. Daran kann sich eine Promotion zur Erreichung des Doktorgrades anschließen, der schon heute europaweit der höchste akademische Grad ist.
Um Freizügigkeit und Mobilität von Lernenden in Europa zu fördern, wurde außerdem der Europäische Qualifikationsrahmen (EQF) eingeführt, ein Schema zur Vereinheitlichung von Qualifikationsanforderungen, innerhalb dessen festgelegte Kompetenzen bestimmten Niveaustufen zugeordnet werden. Durch dieses System sollen Bildungsabschlüsse international besser vergleichbar gemacht werden. Speziell für den Hochschulbereich wurde ein europaweites Leistungspunktesystem, das European Credit Transfer System (ECTS, „Europäisches Kreditpunkte-Transfer-System“) geschaffen, das die europaweite Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen ermöglichen soll, auch um die Anerkennung von Studienaufenthalten im Ausland zu erleichtern und die europaweite Mobilität von Studierenden zu fördern. In Analogie zum Hochschulwesen wird auch für die berufliche Bildung ein Leistungspunktesystem entwickelt.
Seit den 1980er-Jahren gibt es eine Vielzahl von EU-Programmen, die den europaweiten Austausch im Bildungswesen fördern. 2004 legte die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag vor, nach dem diese Programme zu einem einzigen Programm für Lebenslanges Lernen zusammengefasst wurden, das nach vier verschiedenen Bildungsbereichen gegliedert ist: allgemeine (Schul-)Bildung, berufliche Bildung, Hochschulbildung und Erwachsenenbildung. Unter den derzeit existierenden Kooperationsmaßnahmen allgemeinbildender Art ist das Hochschulprogramm Erasmus besonders bekannt, das die länderübergreifende Kooperation sowie den Austausch von Studenten und Dozenten fördert. Daneben gibt es das Comenius-Programm, das Schulpartnerschaften unterstützt, Lingua zur Förderung des Fremdsprachenunterrichts auf EU-Ebene sowie Leonardo zur Anregung entsprechender Aktivitäten in der beruflichen Bildung und das für Erwachsenenbildung verantwortliche Programm Grundtvig. Seit dem Jahr 2014 koordiniert das Programm'Erasmus+ diese europäischen Bildungsprogramme.
Die EU ist auch in der Forschungsförderung tätig (Art. 179 ff. AEUV). Der von der Europäischen Kommission Ende 2007 gegründete Europäische Forschungsrat soll die Grundlagenforschung unterstützen. Insgesamt 22 in den Forschungsrat berufene Wissenschaftler vergeben darin unabhängig von politischer Einflussnahme Projektmittel in Höhe von zunächst jährlich einer Milliarde Euro nach Exzellenzkriterien und ohne Rücksicht auf regionale Verteilung. Dabei gibt es neben den schon früher geförderten thematischen Programmen nun auch allgemeine Finanzmittel für Forschung ohne unmittelbare Anwendung (die sogenannte Frontier Research, also „Forschung an den Grenzen des Wissens“). Das Programm soll u. a. dazu dienen, die EU als Forschungsstandort für Hochqualifizierte attraktiver zu machen, herausragende Wissenschaftstalente zu identifizieren und personelle Lücken in der Spitzenforschung zunächst vor allem durch die Förderung von Nachwuchswissenschaftlern aufzufüllen.
Sozial- und Beschäftigungspolitik
Obwohl die Angleichung sozialer Standards bereits früh zu den Zielen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zählte, sind die einzelstaatlichen Souveränitätsrechte und die Einforderung des Subsidiaritätsprinzips hier stärker ausgeprägt als in der Wirtschaftspolitik. Daher gilt in bestimmten Fragen dieses Politikfelds, etwa im Bereich der sozialen Sicherheit, im Rat der EU das Einstimmigkeitsprinzip; das Europäische Parlament muss lediglich angehört werden und hat keine Mitbestimmungsrechte. Die Bedeutung der nationalen Politikgestaltung in diesen Feldern ist maßgeblich. Soziale Sicherungssysteme wie Arbeitslosen- und Sozialhilfe, sind auf der Ebene der Nationalstaaten angesiedelt, da sie in allen EU-Mitgliedstaaten einen großen Anteil des Staatshaushalts – und damit auch des politischen Gestaltungsspielraums – ausmachen. Auf anderen Gebieten, etwa der Arbeitssicherheit oder der Gleichstellung der Geschlechter, gilt dagegen das ordentliche Gesetzgebungsverfahren.
Die Sozialpolitik der EU (Art. 151 ff. AEUV) stützt sich daher in finanzieller Hinsicht hauptsächlich auf den 1960 gegründeten Europäischen Sozialfonds, dessen Mittel für Maßnahmen zur Berufsbildung, Umschulung, zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und zur Wiedereingliederung von Arbeitslosen verwendet werden. Darüber hinaus ist mit der Verankerung sozialer Grundrechte im EU-Vertrag das Anliegen verbunden, normierend auf die Sozialpolitik der Mitgliedstaaten einzuwirken. Das zeigt sich unter anderem in der akzentuierten EU-Gleichstellungspolitik, in Antidiskriminierungsvorgaben und in Vorgaben zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Mit dem Vertrag von Amsterdam hat sich die EU zudem eine aktive Beschäftigungspolitik zum Programm gemacht (Art. 145 ff. AEUV). Angestrebt wird eine zwischen der EU und den Mitgliedstaaten koordinierte Strategie, die vor allem auf bessere Qualifizierung der Arbeitsuchenden und auf Arbeitsmarktflexibilität gerichtet ist. Auch eine arbeitsmarktpolitische Koordination der Mitgliedstaaten untereinander wird von der EU gefördert.
Verbraucherschutz
1992 fanden mit dem Vertrag von Maastricht erstmals auch Verbraucherschutzinteressen in das europäische Vertragswerk Eingang (Art. 12, Art. 169 AEUV). Als vorrangige Ziele werden nicht nur einheitliche Qualitätsstandards in Produktion und Handel angestrebt, sondern auch Gesundheitsschutz sowie Aufklärung und Information der Verbraucher. Zum Beispiel ist es vorgeschrieben, genmanipulierte Produkte zu kennzeichnen.
Nach den bei der Rinderseuche BSE deutlich gewordenen Defiziten des Verbraucherschutzes wurde 1999 bei der Europäischen Kommission die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz eingerichtet, die unter anderem für Pflanzenschutz, Veterinär- und Lebensmittelkontrollen zuständig ist. So kann die Warenverkehrsfreiheit im Binnenmarkt durch Ausfuhrverbote teilweise suspendiert werden, wenn bestimmte Produkte die Gesundheit der Verbraucher gefährden. Die bereits 1985 eingeführte Produkthaftungsrichtlinie legt die Beweislast für ein fehlerfreies Produkt im Schadensfall auf die Herstellerseite, so unter anderem bei Kinderspielzeug, Textilien und Kosmetika. Gegenstand der EU-Verbraucherpolitik sind darüber hinaus zum Beispiel auch Erstattungsansprüche bei Pauschalreisen, irreführende Werbung und missbräuchliche Vertragsklauseln, insbesondere im grenzüberschreitenden Verkehr.
siehe auch Kommissar für Verbraucherpolitik
Umweltpolitik
Eine aktive Umweltschutzpolitik (Art. 191 ff. AEUV) wurde von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) bereits seit Anfang der 1970er Jahre betrieben, zum Beispiel in den Bereichen Gewässerschutz, Luftreinhaltung und Abfallentsorgung. Stand zunächst der nachsorgende Umweltschutz im Sinne der Beseitigung eingetretener Schäden im Vordergrund, so wird heute das Prinzip der Vorbeugung stärker betont. Seit dem Vertrag von Amsterdam (1997) ist der Umweltschutz ein Querschnittprinzip, das bei allen Maßnahmen der EU zu berücksichtigen ist. So muss etwa bei der Planung von Wirtschafts- und Infrastrukturprojekten grundsätzlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden.
Rechtsakte in der Umweltpolitik ergehen im Allgemeinen nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren. Einzelstaaten haben die Möglichkeit, strengere Umweltmaßstäbe anzulegen als die für die gesamte EU gültigen, sofern daraus keine Handelshemmnisse entstehen.
Mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sollen natürliche Lebensräume wildlebender Tiere und Pflanzen und damit die biologische Vielfalt erhalten werden. Ausgewiesene Schutzgebiete in den EU-Mitgliedstaaten sollen sich zu einem europäischen ökologischen Netz (Natura 2000) entwickeln. Diese Vernetzung dient der Bewahrung, (Wieder-)herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse. Sie ist damit das zentrale Rechtsinstrument der Europäischen Union, um die von den Mitgliedstaaten ebenfalls 1992 eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt (Biodiversitätskonvention, CBD, Rio 1992) umzusetzen.
Die EU stellt dabei den Mitgliedstaaten Gelder für die Ausweisung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Site of Community Importance – SCI) und den besonderen Schutzgebieten (Special Protected Area – SPA) zur Verfügung. Ende 2013 waren 27.308 SCI- und SPA-Gebiete mit 1.039.332 km² ausgewiesen; davon waren 787.767 km² Landflächen und 251.565 km² Meeresgebiete.
Klima- und Energiepolitik
Neben der klassischen Umweltpolitik ist auch der Klimaschutz ein Ziel der EU. Kohlendioxid-Emissionen sollen durch zahlreiche Maßnahmen reduziert werden, vor allem durch den EU-Emissionsrechtehandel. In der Kommission Barroso II wurde 2010 erstmals das Amt eines Kommissars für Klimaschutz geschaffen, das seitdem unabhängig vom Umweltkommissariat besteht.
Die Europäische Union verpflichtete sich 2007 verbindlich, bis 2020 den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2020 um ein Fünftel im Vergleich zu 1990 zu verringern und den Anteil erneuerbarer Energien auf durchschnittlich 20 % zu erhöhen. Im Januar 2008 beschloss die Europäische Kommission verbindliche Vorgaben für die einzelnen Mitgliedstaaten. Die Richtlinie 2009/28/EG verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Festlegung nationaler Richtziele für den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch, wobei den einzelnen Staaten hinsichtlich der Fördersysteme im Einzelnen ausdrücklich freie Hand gelassen wurde. Im Dezember 2019 wurde der European Green Deal (Europäischer Grüner Deal) von der Europäischen Kommission unter Ursula von der Leyen vorgestellt. Demzufolge sollen bis 2050 die Netto-Emissionen von Treibhausgasen in der Europäischen Union auf null reduziert und somit zuerst in Europa Klimaneutralität hergestellt werden.
Die Energiepolitik der Europäischen Union ist seit dem Vertrag von Lissabon vertraglich institutionalisiert (Art. 194 AEUV). Vereinzelte energiepolitische Initiativen (zur Förderung der Energieeffizienz oder zur Entflechtung der Energieversorgungsunternehmen) ergingen zuvor über den Umweg der Umwelt- oder der Wettbewerbspolitik. Ziele der Energiepolitik sind ein funktionierender Energiemarkt, die Gewährleistung der Energieversorgung, die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien (z. B. mit dem Programm ALTENER) sowie die Verflechtung der Energienetze (siehe ENTSO-E und ENTSO-G) zwischen den Mitgliedstaaten. Maßnahmen, die die Wahl zwischen verschiedenen Energiequellen, also den Energiemix der Mitgliedstaaten betreffen, können nach Art. 192 nur einstimmig getroffen werden (Energierecht). In den politischen Leitlinien des Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker war geplant, die Energiepolitik Europas zu reformieren, neu zu strukturieren und eine europäische Energieunion mit erhöhtem Anteil erneuerbarer Energie am Energiemix zu schaffen. Ziel dabei war, die Energieunion Europas weltweit zur Nummer eins bei den erneuerbaren Energien zu machen.
Verkehrs- und Raumfahrtpolitik
Die Verkehrspolitik der EU (Art. 90 ff. AEUV) ist in erster Linie auf die Verbesserung der grenzüberschreitenden Mobilität von Personen und Gütern im Binnenmarkt gerichtet. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei der Auf- und Ausbau Transeuropäischer Netze (TEN, Art. 170 AEUV), die bis 2020 die verschiedenen europäischen Regionen miteinander verbinden sollen. Dieses TEN-Projekt umfasst Straßen, Eisenbahnstrecken, Binnenwasserstraßen, den kombinierten Verkehr (Verbindung verschiedener Verkehrsträger), Häfen, Flughäfen und Umschlaganlagen für den Güterfernverkehr, aber auch Informations-, Navigations- und Verkehrsmanagementsysteme.
Daneben spielt auch das Ziel der Umweltverträglichkeit in der EU-Verkehrspolitik eine wichtige Rolle. Der zunehmenden Belastung von Wohnbevölkerung und Umwelt, die sich aus Straßenverkehr und Luftfahrt ergibt, trägt die Europäische Kommission mit Vorschlägen Rechnung, die erhöhte technische Umweltstandards der Fahrzeuge vorsehen und Wege- und Umweltkosten vermehrt den Nutzern anlasten.
Daneben setzt die Kommission vor allem auf die Förderung des Schienenverkehrs: Schon 1996 legte sie ein Weißbuch zur „Revitalisierung der europäischen Eisenbahnen“ vor, das die Bildung sogenannter transeuropäischer Freeways für den Güterschienenverkehr vorsieht. In einem Segment des TEN-Aufbaus gibt es Großprojekte wie die Hochgeschwindigkeitsstrecke Paris-Brüssel-Köln-Amsterdam-London.
Jenseits der binnenmarktorientierten Verkehrspolitik verfolgt die EU auch eine eigene Weltraum-Politik in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Weltraumorganisation ESA, mit der die EU einen Vertrag, das EU-ESA-Rahmenabkommen, geschlossen hat. Für die Raumfahrtpolitik der EU und die Koordination mit der ESA und weiteren Partnern ist der zu diesem Zweck gebildete Europäische Weltraumrat zuständig.
Wirtschaft
Mit einem nominalen Bruttoinlandsprodukt (BIP) von 15,9 Billionen Euro bildete die Europäische Union 2022 die drittgrößte Volkswirtschaft weltweit. Sie erwirtschaftete in diesem Jahr rund 20 % des globalen nominalen BIP. Das BIP pro Kopf unterliegt je nach Staat starken Schwankungen und ist in Nord- und Westeuropa meist deutlich höher als in den südlichen und östlichen Mitgliedstaaten. Am höchsten war es 2023 in Luxemburg mit 118.770 Euro, am niedrigsten in Bulgarien mit 14.550 Euro. Das durchschnittliche BIP pro Kopf (nominal) lag im selben Jahr bei 37.620 Euro.
Das gesamte Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2022 wurden zu 64,6 % in Dienstleistungen, zu 23,5 % in der Industrie und zu 1,7 % in der Landwirtschaft erbracht.
Die durchschnittliche jährliche Inflationsrate zwischen 2003 und 2013 betrug 2,25 %. Die Energieintensität der europäischen Wirtschaft (Energieverbrauch in Kilogramm Öläquivalenten pro 1000 € BIP) lag 2008 bei 151,6 (zum Vergleich: USA 180,7; Japan 90,1).
Außenwirtschaftlich erzielte die EU 2016 einen Leistungsbilanzüberschuss von 387.100 Mio. USD, womit sie den höchsten Überschuss aller Wirtschaftsräume aufwies.
Bruttoinlandsprodukt
Die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (Kaufkraftparität) der Europäischen Union im Vergleich zu Staaten außerhalb der EU (Daten des IWF, Oktober 2022).
2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Vereinigte Staaten | 15.048 | 15.599 | 16.254 | 16.843 | 17.551 | 18.206 | 18.695 | 19.479 | 20.527 | 21.373 | 20.893 | 22.996 |
Volksrepublik China | 12.282 | 13.736 | 15.137 | 16.277 | 17.201 | 17.880 | 18.701 | 19.814 | 21.657 | 23.356 | 24.168 | 27.206 |
Japan | 4.534 | 4.629 | 4.800 | 5.022 | 5.034 | 5.201 | 5.160 | 5.248 | 5.408 | 5.485 | 5.295 | 5.607 |
Brasilien | 2.799 | 2.971 | 2.999 | 3.133 | 3.187 | 3.015 | 2.939 | 3.018 | 3.146 | 3.241 | 3.153 | 3.436 |
Russland | 3.039 | 3.259 | 3.480 | 3.742 | 3.764 | 3.526 | 3.539 | 3.819 | 4.020 | 4.182 | 4.119 | 4.494 |
Indien | 5.161 | 5.618 | 6.153 | 6.478 | 6.781 | 7.160 | 7.735 | 8.277 | 9.022 | 9.542 | 9.005 | 10.194 |
Europäische Union | 14.616 | 15.190 | 15.420 | 15.968 | 16.446 | 16.996 | 18.076 | 19.135 | 20.021 | 20.784 | 19.833 | 21.755 |
Wirtschaftsentwicklung
Das Wirtschaftswachstum in der EU betrug zwischen 2000 und 2008 durchschnittlich 2,2 %. Durch die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise erfuhr die EU 2009 eine Rezession um 4,4 %. Ab 2014 wuchs die Wirtschaftsleistung jährlich um knapp 2 % und lag damit wieder auf dem Niveau vor der Krise.
Nach der Osterweiterung 2004 und 2007 ist der Lebensstandard und das Wirtschaftswachstum insbesondere in Mittel- und Südosteuropa angestiegen.
Mitgliedstaat | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Belgien | 2,9 | 1,7 | 0,7 | 0,5 | 1,6 | 2,0 | 1,3 | 1,6 | 1,8 | 2,2 | −5,4 | 6,1 |
Bulgarien | 1,5 | 2,1 | 0,8 | −0,6 | 1,0 | 3,4 | 3,0 | 2,8 | 2,7 | 4,0 | −4,0 | 7,6 |
Dänemark | 1,9 | 1,3 | 0,2 | 0,9 | 1,6 | 2,3 | 3,2 | 2,8 | 2,0 | 1,5 | −2,0 | 4,9 |
Deutschland | 4,2 | 3,9 | 0,4 | 0,4 | 2,2 | 1,5 | 2,2 | 2,7 | 1,0 | 1,1 | −3,7 | 2,6 |
Estland | 2,4 | 7,3 | 3,2 | 1,5 | 3,0 | 1,9 | 3,2 | 5,8 | 3,8 | 3,7 | −0,6 | 8,0 |
Finnland | 3,2 | 2,5 | −1,4 | −0,9 | −0,4 | 0,5 | 2,8 | 3,2 | 1,1 | 1,2 | −2,4 | 3,0 |
Frankreich | 1,9 | 2,2 | 0,3 | 0,6 | 1,0 | 1,0 | 1,1 | 2,3 | 1,9 | 1,8 | −7,8 | 6,8 |
Griechenland | −5,5 | −10,1 | −7,1 | −2,5 | 0,5 | −0,2 | −0,5 | 1,1 | 1,7 | 1,9 | −9,0 | 8,4 |
Irland | 1,7 | 0,8 | 0,0 | 1,1 | 8,6 | 24,4 | 2,0 | 9,0 | 8,5 | 5,4 | 6,2 | 13,6 |
Italien | 1,7 | 0,7 | −3,0 | −1,8 | 0,0 | 0,8 | 1,3 | 1,7 | 0,9 | 0,5 | −9,0 | 6,7 |
Kroatien | −1,2 | −0,1 | −2,3 | −0,4 | −0,4 | 2,5 | 3,6 | 3,4 | 2,8 | 3,4 | −8,6 | 13,1 |
Lettland | −4,5 | 2,6 | 7,0 | 2,0 | 1,9 | 3,9 | 2,4 | 3,3 | 4,0 | 2,6 | −2,2 | 4,1 |
Litauen | 1,7 | 6,0 | 3,8 | 3,6 | 3,5 | 2,0 | 2,5 | 4,3 | 4,0 | 4,6 | 0,0 | 6,0 |
Luxemburg | 3,8 | 1,0 | 1,6 | 3,2 | 2,6 | 2,3 | 5,0 | 1,3 | 1,2 | 2,3 | −0,8 | 5,1 |
Malta | 5,5 | 0,5 | 4,1 | 5,5 | 7,6 | 9,6 | 3,4 | 10,9 | 6,2 | 7,0 | −8,6 | 11,7 |
Niederlande | 1,3 | 1,6 | −1,0 | −0,1 | 1,4 | 2,0 | 2,2 | 2,9 | 2,4 | 2,0 | −3,9 | 4,9 |
Österreich | 1,8 | 2,9 | 0,7 | 0,0 | 0,7 | 1,0 | 2,0 | 2,3 | 2,4 | 1,5 | −6,5 | 4,6 |
Polen | 2,9 | 5,0 | 1,5 | 0,9 | 3,8 | 4,4 | 3,0 | 5,1 | 5,9 | 4,4 | −2,0 | 6,8 |
Portugal | 1,7 | −1,7 | −4,1 | −0,9 | 0,8 | 1,8 | 2,0 | 3,5 | 2,8 | 2,7 | −8,3 | 5,5 |
Rumänien | −3,9 | 4,5 | 1,9 | 0,3 | 4,1 | 3,2 | 2,9 | 8,2 | 6,0 | 3,9 | −3,7 | 5,1 |
Schweden | 6,0 | 3,2 | −0,6 | 1,2 | 2,7 | 4,5 | 2,1 | 2,6 | 2,0 | 2,0 | −2,2 | 5,1 |
Slowakei | 6,7 | 2,7 | 1,3 | 0,6 | 2,7 | 5,2 | 1,9 | 2,9 | 4,0 | 2,5 | −3,4 | 3,0 |
Slowenien | 1,3 | 0,9 | −2,6 | −1,0 | 2,8 | 2,2 | 3,2 | 4,8 | 4,5 | 3,5 | −4,3 | 8,2 |
Spanien | 0,2 | −0,8 | −3,0 | −1,4 | 1,4 | 3,8 | 3,0 | 3,0 | 2,3 | 2,0 | −11,3 | 8,4 |
Tschechien | 2,4 | 1,8 | −0,8 | 0,0 | 2,3 | 5,4 | 2,5 | 5,2 | 3,2 | 3,0 | −5,5 | 3,5 |
Ungarn | 1,1 | 1,9 | −1,3 | 1,8 | 4,2 | 3,7 | 2,2 | 4,3 | 5,4 | 4,9 | −4,5 | 7,1 |
Zypern | 2,3 | 0,4 | −3,4 | −6,6 | −1,8 | 3,4 | 6,6 | 5,7 | 5,6 | 5,5 | −4,4 | 6,6 |
Europäische Union | 2,2 | 1,9 | −0,7 | −0,1 | 1,6 | 2,3 | 2,0 | 2,8 | 2,1 | 1,8 | −5,7 | 5,4 |
Eurozone | 2,1 | 1,7 | −0,9 | −0,2 | 1,4 | 2,0 | 1,9 | 2,6 | 1,8 | 1,6 | −6,1 | 5,3 |
Mitgliedstaat | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
Unternehmen
Die Tabelle enthält die 20 größten börsennotierten Unternehmen in der Europäischen Union nach deren Umsatz im Jahr 2016. Nicht aufgeführt sind Staatsunternehmen oder Familienunternehmen. Aufgeführt sind auch der Hauptsitz, der Nettogewinn, die Anzahl der Mitarbeiter und die Branche. Die Zahlen sind in Milliarden US-Dollar angegeben und beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2016. Mitarbeiterzahlen beziehen sich auf 2015.
Rang | Name | Firmensitz | Umsatz (Mrd. USD) | Gewinn (Mrd. USD) | Mitarbeiter | Wirtschaftszweig |
---|---|---|---|---|---|---|
1. | Volkswagen | Wolfsburg | 240,264 | 5,937 | 626.715 | Automobile |
2. | Daimler | Stuttgart | 169,483 | 9,428 | 282.488 | Automobile |
3. | Exor | Amsterdam | 154,894 | 0,651 | 302.562 | Finanzdienstleister |
4. | AXA | Paris | 143,722 | 6,446 | 97.707 | Versicherungen |
5. | Total | Courbevoie | 127,925 | 6,196 | 102.168 | Öl und Gas |
6. | Allianz | München | 122,196 | 7,611 | 140.253 | Versicherungen |
7. | BNP Paribas | Paris | 109,026 | 8,517 | 84.839 | Banken |
8. | BMW | München | 104,130 | 7,589 | 124.729 | Automobile |
9. | Trafigura | Amsterdam | 98,098 | 0,751 | 4.107 | Rohstoffhandel |
10. | Assicurazioni Generali | Triest | 95,217 | 2,301 | 73.727 | Versicherungen |
11. | Siemens | Berlin, München | 88,419 | 6,050 | 351.000 | Technologie |
12. | Groupe Carrefour | Paris | 87,112 | 0,825 | 384.151 | Einzelhandel |
13. | Banco Santander | Madrid | 82,801 | 6,860 | 185.606 | Banken |
14. | Bosch | Gerlingen | 80,869 | 2,155 | 389.281 | Mischkonzern |
15. | Deutsche Telekom | Bonn | 80,832 | 2,958 | 221.000 | Telekommunikation |
16. | Crédit Agricole | Paris | 80,258 | 3,915 | 70.830 | Banken |
17. | Électricité de France | Paris | 78,740 | 3,153 | 154.808 | Versorger |
18. | Enel | Rom | 78,064 | 2,842 | 62.080 | Versorger |
19. | Uniper | Düsseldorf | 74,407 | −3.558 | 12.890 | Versorger |
20. | Engie | Courbevoie | 73,692 | −0,459 | 153.090 | Versorger |
Binnenhandel
Bezogen auf die Exporte und Importe wickelte die EU im Jahr 2015 fast zwei Drittel ihres gesamten Warenhandels innerhalb der eigenen Grenzen ab. Für einzelne Mitgliedstaaten ist die Bedeutung des Binnenmarktes größer.
Mitgliedstaat | Importe (Mio. Euro) | Binnen- importe (Mio. Euro) | Exporte (Mio. Euro) | Binnen- exporte (Mio. Euro) | Gesamt- binnenhandels- volumen (Mio. Euro) | Gesamt- binnen- handel (in %) |
---|---|---|---|---|---|---|
Belgien | 338.200 | 212.100 | 358.900 | 258.100 | 470.200 | 8,67 |
Bulgarien | 26.400 | 17.000 | 23.200 | 14.900 | 31.900 | 0,41 |
Dänemark | 77.100 | 53.500 | 85.900 | 52.600 | 106.100 | 1,88 |
Deutschland | 946.400 | 612.600 | 1.198.300 | 693.900 | 1.306.500 | 21,82 |
Estland | 13.100 | 10.700 | 11.600 | 8.700 | 19.400 | 0,27 |
Finnland | 54.200 | 39.500 | 53.600 | 31.500 | 71.000 | 1,24 |
Frankreich | 516.100 | 352.700 | 456.000 | 268.200 | 620.900 | 11,02 |
Griechenland | 43.600 | 23.000 | 25.800 | 13.900 | 36.900 | 0,69 |
Irland | 64.300 | 43.600 | 108.600 | 58.500 | 102.100 | 1,63 |
Italien | 368.600 | 215.600 | 413.800 | 227.200 | 442.800 | 7,87 |
Kroatien | 18.400 | 14.300 | 11.600 | 7.600 | 21.900 | 0,23 |
Lettland | 12.900 | 10.300 | 10.900 | 7.500 | 17.800 | 0,23 |
Litauen | 25.500 | 17.000 | 23.000 | 14.200 | 31.200 | 0,39 |
Autor: www.NiNa.Az
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EU und Eu sind Weiterleitungen auf diesen Artikel Weitere Bedeutungen sind unter EU Begriffsklarung aufgefuhrt Die Europaische Union EU ist ein Staatenverbund aus 27 Staaten davon 26 in Europa und mit Zypern einem geographisch in Asien Zur EU gehoren geographisch zudem einige Uberseegebiete ausserhalb des Kontinents Sie hat insgesamt etwa 450 Millionen Einwohner Die verbreitetsten Sprachen in der EU sind Deutsch und Franzosisch unter den Muttersprachen und Englisch als Zweit oder Fremdsprache 2012 wurde die Europaische Union mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet Europaische UnionEuropaflagge FlaggeWahlspruch In Vielfalt geeint Mitgliedstaaten 27 MitgliedstaatenAmtssprache 24 AmtssprachenHauptstadt Brussel de facto Ratsprasident Portugal Antonio CostaKommissionsprasidentin Deutschland Ursula von der LeyenSitz der Organe Europaischer Rat Brussel Rat Brussel Parlament Strassburg Kommission Brussel Gerichtshof Luxemburg Rechnungshof Luxemburg Zentralbank Frankfurt am MainRechtsform Staatenverbund abgeleitetes Volkerrechtssubjekt Flache 4 103 987 7 km Einwohnerzahl 448 4 Mio 1 1 2023 450 4 Mio 1 7 2023 Schatzung 3 Bevolkerungsdichte 109 Einwohner pro km Bevolkerungsentwicklung 0 218 2013 Bruttoinlandsprodukt 20 0 Billionen USD PPP 2 17 4 Billionen USD nominal 2 BIP Einw PPP 39 900 BIP Einw nominal 35 700 Wahrung Euro a href wiki ISO 4217 title ISO 4217 EUR a und 7 weitere Bulgarischer Lew BGN Danische Krone DKK Polnischer Zloty PLN Rumanischer Leu RON Schwedische Krone SEK Tschechische Krone CZK Ungarischer Forint HUF Grundung WU 1948 in Kraft 1948 EGKS 1951 in Kraft 1952 WEU 1954 in Kraft 1954 EWG Euratom 1957 in Kraft 1958 Drei Saulen der EU 1992 in Kraft 1993 EU als Volkerrechtssubjekt 2007 in Kraft 2009Hymne Europahymne Ode an die Freude track track track track track track track track track track track track track track track track track track track track source source Feiertag 9 Mai Europatag Zeitzone europaisches Festland UTC 0 bis UTC 2 UTC 1 bis UTC 3 Sommerzeit Gebiete in ausserster Randlage UTC 4 bis UTC 4Kfz Kennzeichen Kfz Standard Kennzeichen der EU Staaten tragen links einen senkrechten azurblauen Balken mit einem Kranz von zwolf goldenen funfzackigen Sternen entsprechend der Europaflagge in der oberen Halfte und dem Nationalitatszeichen in der unteren Halfte Die weitere Beschriftung ist nicht einheitlich Internet TLD euWebsite europa eu Die EU stellt eine eigenstandige Rechtspersonlichkeit dar und hat daher Einsichts und Rederecht bei den Vereinten Nationen Das politische System der EU das sich im Zuge der europaischen Integration herausgebildet hat basiert auf dem Vertrag uber die Europaische Union und dem Vertrag uber die Arbeitsweise der Europaischen Union Es enthalt sowohl uberstaatliche als auch zwischenstaatliche Elemente Wahrend im Europaischen Rat und im Rat der Europaischen Union die einzelnen Staaten mit ihren Regierungen vertreten sind reprasentiert das Europaische Parlament bei der Rechtsetzung der EU unmittelbar die Unionsburger Die Europaische Kommission als Exekutivorgan und der EU Gerichtshof als Rechtsprechungsinstanz sind ebenfalls uberstaatliche Einrichtungen Die Anfange der EU gehen auf die 1950er Jahre zuruck als zunachst sechs Staaten die Europaische Gemeinschaft fur Kohle und Stahl EGKS grundeten Eine gezielte wirtschaftliche Verflechtung sollte militarische Konflikte fur die Zukunft verhindern und durch den grosseren Markt das Wirtschaftswachstum beschleunigen und damit den Wohlstand der Burger steigern Im Lauf der folgenden Jahrzehnte traten in mehreren Erweiterungsrunden weitere Staaten den Gemeinschaften EG bei Ab 1985 wurden mit dem Schengener Ubereinkommen die Binnengrenzen zwischen den Mitgliedstaaten geoffnet Nach der Offnung des Eisernen Vorhangs 1989 folgten mehrere Erweiterungen im Osten des Kontinents Mit dem Vertrag von Maastricht wurde 1992 die Europaische Union gegrundet die damit Zustandigkeiten in neuen Politikbereichen bekam In mehreren Reformvertragen zuletzt im Vertrag von Lissabon von 2007 wurden die uberstaatlichen Zustandigkeiten der EU ausgebaut und die demokratische Verankerung der politischen Entscheidungsprozesse durch die Stellung des Europaischen Parlaments gestarkt Von den 27 EU Staaten bilden 20 Staaten eine Wirtschafts und Wahrungsunion 2002 wurde eine gemeinsame Wahrung fur diese Staaten der Euro eingefuhrt Im Rahmen des Raums der Freiheit der Sicherheit und des Rechts arbeiten die EU Mitgliedstaaten in der Innen und Justizpolitik zusammen Durch die gemeinsame Aussen und Sicherheitspolitik findet ein gemeinsames Auftreten gegenuber Drittstaaten statt Gegenstand der Initiative Europa 2020 war unter anderem die Digitalpolitik Die Europaische Union hat Beobachterstatus in der G7 ist Mitglied in der G20 und vertritt ihre Mitgliedstaaten in der Welthandelsorganisation Die EU ist eine Grossmacht und wurde auch schon als aufstrebende Supermacht bezeichnet Nach nominalem Bruttoinlandsprodukt ist die Europaische Union der weltweit drittgrosste Wirtschaftsraum hinter den Vereinigten Staaten und der Volksrepublik China Die uberwiegende Mehrheit der Mitgliedstaaten erbringt gemessen am Index der menschlichen Entwicklung einen der hochsten Lebensstandards weltweit Geschichte Hauptartikel Geschichte der Europaischen Union Schon nach dem Ersten Weltkrieg gab es verschiedene Bestrebungen eine Union europaischer Staaten zu bilden etwa die 1922 gegrundete Paneuropa Union Diese Bestrebungen blieben jedoch letztlich erfolglos Der entscheidende Ausgangspunkt fur die europaische Integration wurde erst das Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 Durch eine Vernetzung der militarisch relevanten Wirtschaftssektoren sollte ein neuer Krieg zwischen den fruheren Gegnern unmoglich gemacht und in der Folge auch die politische Annaherung und dauerhafte Versohnung der beteiligten Staaten erreicht werden Daneben waren auch sicherheitspolitische Erwagungen von Bedeutung Im beginnenden Kalten Krieg sollten die westeuropaischen Staaten enger zusammengeschlossen und die Bundesrepublik Deutschland in den westlichen Block eingebunden werden Zeittafel Unterz In Kraft Vertrag 1948 1948 Brusseler Pakt 1951 1952 Paris 1954 1955 Pariser Vertrage 1957 1958 Rom 1965 1967 Fusions vertrag 1986 1987 Einheitliche Europaische Akte 1992 1993 Maastricht 1997 1999 Amsterdam 2001 2003 Nizza 2007 2009 LissabonEuropaische Gemeinschaften Drei Saulen der Europaischen UnionEuropaische Atomgemeinschaft Euratom Europaische Gemeinschaft fur Kohle und Stahl EGKS Vertrag 2002 ausgelaufen Europaische Union EU Europaische Wirtschaftsgemeinschaft EWG Europaische Gemeinschaft EG Justiz und Inneres JI Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen PJZS Europaische Politische Zusammenarbeit EPZ Gemeinsame Aussen und Sicherheitspolitik GASP Westunion WU Westeuropaische Union WEU aufgelost zum 1 Juli 2011 Europaische Gemeinschaft fur Kohle und Stahl 1951 Hauptartikel Europaische Gemeinschaft fur Kohle und Stahl Die sechs Grundungsmitglieder der EGKS im Jahr 1951 Algerien gehorte noch zu Frankreich Frankreich verfolgte unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg das Ziel den deutschen Einheitsstaat zu zerschlagen um so einer neuen Aufrustung des Erbfeinds vorzubeugen Die USA und Grossbritannien entschlossen sich aber 1948 dazu das wirtschaftliche Potenzial Westdeutschlands fur den Kalten Krieg gegen die Sowjetunion zu nutzen Aus dieser Ausgangsposition entwickelte Jean Monnet Leiter des franzosischen Planungsamtes den Vorschlag die gesamte franzosisch deutsche Kohle und Stahlproduktion einer gemeinsamen Behorde zu unterstellen Kohle war damals der bedeutendste Energietrager und Stahl das wichtigste Rustungsmaterial so dass davon die Fahigkeit eines Staats zur Kriegsfuhrung abhing Monnet ging es darum ein erneutes Wettrusten zwischen Deutschland und Frankreich zu verhindern Nach Jahrhunderten des Dominanzstrebens gab Frankreich dem Lauf der Geschichte damit eine andere Richtung Christoph Driessen Der franzosische Aussenminister Robert Schuman nahm diese Idee auf und prasentierte sie am 9 Mai 1950 dem Parlament Der darauffolgende Schuman Plan fuhrte am 18 April 1951 zur Grundung der Europaischen Gemeinschaft fur Kohle und Stahl EGKS auch Montanunion durch Belgien die Bundesrepublik Deutschland Frankreich Italien Luxemburg und die Niederlande Die Institutionen dieser EGKS bildeten den Kern der spateren EU eine Hohe Behorde mit supranationalen Kompetenzen ein Ministerrat als Legislative und eine Beratende Versammlung Romische Vertrage 1957 Hauptartikel Romische Vertrage Saal und Konferenzort in dem 1957 die Romischen Vertrage unterzeichnet wurden Am 25 Marz 1957 bildeten die Romischen Vertrage den nachsten Integrationsschritt Mit diesen Vertragen grundeten dieselben sechs Staaten die Europaische Wirtschaftsgemeinschaft EWG sowie die Europaische Atomgemeinschaft EAG und Euratom Ziel der EWG war die Schaffung eines gemeinsamen Marktes in dem sich Waren Dienstleistungen Kapital und Arbeitskrafte frei bewegen konnten Durch die Euratom sollte eine gemeinsame Entwicklung zur friedlichen Nutzung der Atomenergie stattfinden EGKS EWG und Euratom hatten zunachst jeweils eine eigene Kommission und einen eigenen Rat Mit dem sogenannten Fusionsvertrag wurden diese Institutionen 1967 jedoch zusammengelegt und nun als Organe der Europaischen Gemeinschaften EG bezeichnet Neben den Stationen fortschreitender Integration gab es aber auch Ruckschlage und Phasen der Stagnation So scheiterte der Plan einer Europaischen Verteidigungsgemeinschaft EVG 1954 in der franzosischen Nationalversammlung In den 1960er Jahren bremste Charles de Gaulle als Prasident Frankreichs das Vorankommen der Gemeinschaft mit der sogenannten Politik des leeren Stuhls und mit seinem wiederholten Veto gegen den britischen Beitritt zur EWG In der ersten Halfte der 1980er Jahre war es dann die britische Premierministerin Margaret Thatcher die mit der Forderung nach einer Absenkung der britischen Beitragszahlungen weitere Integrationsfortschritte verhinderte Diese Phase wurde auch als Eurosklerose bezeichnet Gleichwohl leisteten vereinzelte Erklarungen auch in dieser Zeit dem Gedanken der europaischen Integration immer wieder Vorschub so etwa das 1973 beschlossene Dokument uber die europaische Identitat in dem die neun Mitgliedstaaten der Europaischen Gemeinschaften sich zur Dynamik des europaischen Einigungswerks bekannten und die vorgesehene Umwandlung der Gesamtheit ihrer Beziehungen in eine Europaische Union als gemeinsames Ziel bekraftigten Mit der Einheitlichen Europaischen Akte EEA 1987 entwickelte die EWG unter dem Kommissionsprasidenten Jacques Delors den Plan eines Europaischen Binnenmarkts in dem bis zum 1 Januar 1993 durch eine Angleichung des Wirtschaftsrechts samtliche nationalen Hemmschwellen fur den europaweiten Handel uberwunden werden sollten Vertrag von Maastricht 1992 Hauptartikel Vertrag von Maastricht Der Vertrag von Maastricht im Jahr 1992 grundet die Europaische Union Der Euro wurde 1999 als standardmassiges Buchgeld eingefuhrt Munzen und Scheine als Bargeld folgten drei Jahre spater Der Fall des Eisernen Vorhanges der damit verbundene Wechsel des Regierungssystems in der DDR in Polen in Ungarn in der CSSR sowie in Bulgarien und in Rumanien fuhrte zum Ende der Ost West Konfrontation und damit zur Ermoglichung der Wiedervereinigung Deutschlands und zu weiteren Integrationsschritten Am 7 Februar 1992 wurde der Vertrag von Maastricht zur Grundung der Europaischen Union EU unterzeichnet Er trat am 1 November 1993 in Kraft In dem Vertrag wurde zum einen die Grundung einer Wirtschafts und Wahrungsunion beschlossen die spater zur Einfuhrung des Euro fuhrte zum anderen beschlossen die Mitgliedstaaten eine engere Koordinierung in der Aussen und Sicherheitspolitik und im Bereich Inneres und Justiz Zugleich wurde die EWG in Europaische Gemeinschaft EG umbenannt da sie nun auch Zustandigkeiten in anderen Politikbereichen als der Wirtschaft erhielt etwa in der Umweltpolitik Mit dem Vertrag von Amsterdam 1997 unterzeichnet und dem Vertrag von Nizza seit 2003 in Kraft wurde das Vertragswerk der EU erneut uberarbeitet um eine bessere Funktionsweise der Institutionen zu bewirken Bis zum Vertrag von Lissabon besassen lediglich die Europaischen Gemeinschaften nicht aber die Europaische Union selbstRechtspersonlichkeit Dies bewirkte dass die EG im Rahmen ihrer Kompetenzen allgemein verbindliche Beschlusse fassen konnte wahrend die EU lediglich als Dachorganisation tatig war Insbesondere in der Gemeinsamen Aussen und Sicherheitspolitik GASP konnte die EU nicht als eigenstandige Institution auftreten sondern immer nur in Gestalt ihrer einzelnen Mitgliedstaaten Durch das Ende des Kalten Krieges 1990 geriet auch die Uberwindung der politischen Spaltung Europas in den Blickpunkt der EU Durch mehrere Erweiterungsrunden 1973 1981 1986 1995 war sie bereits auf funfzehn Mitglieder angewachsen Nun wollten auch die mittel und osteuropaischen Staaten die zuvor dem Ostblock angehort hatten Teil der Union werden Hierfur legten die EU Mitgliedstaaten 1993 die Kopenhagener Beitrittskriterien fest mit denen Freiheit Demokratie Rechtsstaatlichkeit Menschenrechte und die burgerlichen Grundfreiheiten als Grundwerte der Union definiert wurden 2004 und 2007 kam es schliesslich zu den beiden Osterweiterungen bei denen zwolf neue Mitglieder in die EU aufgenommen wurden Neue Zielbestimmungen fur die innere Entwicklung der Europaischen Union wurden im Jahre 2000 mit der Lissabon Strategie vorgenommen die den Herausforderungen der Globalisierung und einer neuen wissensbasierten Wirtschaft angemessen Rechnung tragen sollte Als strategisches Ziel fur die kommende Dekade bestimmte man die Union zum wettbewerbsfahigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt zu machen Das zehn Jahre spater aufgelegte Nachfolgeprogramm Europa 2020 formulierte im Wesentlichen ahnliche Ziele Vertrag von Lissabon 2007 Hauptartikel Vertrag von Lissabon Die Unterzeichner des Vertrags von Lissabon im Jahr 2007 Durch die Erweiterungsrunden wurde die politische Handlungsfahigkeit der EU durch Veto Moglichkeiten fur einzelne Mitgliedstaaten zunehmend eingeschrankt Erste Anpassungsreformen gab es im Agrarsektor bei der regionalen Strukturforderung und bei der Modifizierung des Britenrabatts Mit der Einfuhrung des Verfahrens der verstarkten Zusammenarbeit durch die Vertrage von Amsterdam und Nizza wurde eine Moglichkeit entwickelt um einer solchen Blockade europaischer Entscheidungsprozesse entgegenzuwirken Integrationswillige Mitgliedstaaten konnten nun in einzelnen Bereichen tiefergehende Einigungsschritte vollziehen auch wenn sich die ubrigen EU Staaten nicht beteiligten Als Vorbild dienten hierfur das Schengener Abkommen und die Wahrungsunion Die Anzahl der Kommissare pro Staat in der Kommission wurde auf einen reduziert Auf dem Gipfel von Laeken 2001 beschlossen die Staats und Regierungschefs der EU die Einberufung eines Europaischen Konvents der einen neuen Grundvertrag ausarbeiten sollte mit dem die Entscheidungsverfahren der EU effizienter und zugleich demokratischer werden sollten 2004 wurde dieser Verfassungsvertrag in Rom unterzeichnet Er sah unter anderem eine Auflosung der EG und die Ubertragung ihrer Rechtspersonlichkeit an die EU eine Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen sowie eine bessere Koordinierung der Gemeinsamen Aussenpolitik vor Die Ratifikation des Verfassungsvertrags scheiterte jedoch da ihn Franzosen und Niederlander in einem Referendum ablehnten Stattdessen erarbeitete daher eine Regierungskonferenz im Jahr 2007 den Vertrag von Lissabon der die wesentlichen Inhalte des Verfassungsvertrages ubernahm Am 1 Dezember 2009 trat der Vertrag von Lissabon in Kraft Im Jahr 2012 wurde der Europaischen Union der Friedensnobelpreis fur uber sechs Jahrzehnte Beitrag zur Forderung von Frieden und Versohnung Demokratie und Menschenrechten in Europa zuerkannt Phase der Herausforderungen Die Urkunde des Friedensnobelpreises 2012 Durch die Finanzkrise ab 2007 und die daraus resultierende Eurokrise ist die Europaische Union bei einigen ihrer Mitglieder in wirtschaftliche und soziale Turbulenzen geraten Nach 2010 wurde zur Bewaltigung eine Reihe von Massnahmen eingeleitet darunter der im Jahr 2012 eingerichtete Europaische Stabilitatsmechanismus ESM als Teil des Euro Rettungsschirms sowie der Europaische Fiskalpakt der den teilnehmenden Mitgliedsstaaten Haushaltsdisziplin und Schuldenbegrenzung auferlegte Die Europaische Bankenunion hat ab 2014 einheitliche Richtlinien und Regelungen im Bereich der Finanzmarktaufsicht und der Sanierung oder Abwicklung von Kreditinstituten innerhalb der EU geschaffen Uneinigkeit in der Europaischen Union hatte die Fluchtlingskrise ab 2015 zur Folge In diesem Gesamtzusammenhang erhielten antieuropaische politische Stromungen Auftrieb 2016 erfolgte nach einem Referendum der Austritt des Vereinigten Konigreichs aus der EU Die Aufnahmebereitschaft fur Fluchtlinge bei den verschiedenen Mitgliedstaaten war sehr unterschiedlich und stand einem gemeinsamen Handeln im Wege Teilweise kam es zur Wiedereinfuhrung von Grenzkontrollen im Schengen Raum Zudem wurden Vorkehrungen zum Schutz der EU Aussengrenzen getroffen so der Ausbau von Frontex Ein Plan zur Verteilung von Fluchtlingen unter den Mitgliedsstaaten wurde nur ansatzweise umgesetzt und durch nationalkonservative Regierungen teils offen entgegen vom EuGH hochstrichterlich bestatigter Mehrheitsentscheidungen boykottiert Nach 2019 machten die gewahlten Organe der EU sich die globale Erwarmung und die Herbeifuhrung eines wirksamen Klimaschutzes zur wichtigen Aufgabe Im Rahmen eines europaischen grunen Deals wurde das Ziel ausgegeben den Treibhausgasausstoss in der EU bis 2030 um 50 Prozent gegenuber dem Vergleichsjahr 1990 zu senken Europa sollte der erste klimaneutrale Kontinent werden Infolge der Covid 19 Pandemie kam es europaweit zu Grenzschliessungen welche Lieferengpasse bedingten Die EU Kommission fuhrte daraufhin sogenannte green lanes ein mit der die Kontrollen von Lastkraftwagen verkurzt wurden Die EU koordinierte eine gemeinsame Impfstoffbestellung durch welche bis Juni 2022 86 der Erwachsenen in der EU geimpft wurden Durch den Wiederaufbaufonds zur Abmilderung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Pandemie nahm die EU erstmals als Ganzes Schulden auf Zwischen Februar 2022 mit dem Beginn des russischen Uberfalls auf die Ukraine und Februar 2025 beschloss die EU sechzehn Sanktionspakete gegen Russland und Belarus So wurden Exportverbote gegen russische Energierohstoffe und Luxusguter verhangt und 2400 Personen und Einrichtungen sanktioniert Geographie Hauptartikel Gebiet der Europaischen Union Die Kustenlinie der EU betragt im Ganzen 67 770 9 km Der Mont Blanc ist mit 4 810 m der hochste Berg in der EU Biogeographische Regionen der Europaischen Union Insgesamt umfassen die Staatsgebiete der derzeitigen Mitgliedstaaten zusammen eine Grundflache von 4 234 564 km Die Kustenlinie betragt im Ganzen 67 770 9 km Auf dem europaischen Festland haben die EU Staaten Aussengrenzen mit insgesamt 17 Nicht Mitgliedstaaten daruber hinaus auf dem afrikanischen Kontinent mit Marokko und in Sudamerika mit Brasilien und Suriname Der geografische Mittelpunkt der Europaischen Union liegt in Gadheim einem Ortsteil der Gemeinde Veitshochheim im Landkreis Wurzburg Zum Gebiet der Europaischen Union gehoren ausserhalb Europas die funf franzosischen Ubersee Departements Franzosisch Guayana Guadeloupe und Martinique in Amerika Mayotte und Reunion in Afrika sowie die Collectivite d outre mer Saint Martin die spanischen Kanarischen Inseln sowie Ceuta und Melilla an der marokkanischen Kuste die portugiesischen Inseln Madeira und die Azoren und die in Asien liegende Republik Zypern Topographisch ist die Europaische Union stark zergliedert Sie beinhaltet einige grossere Halbinseln wie die Iberische Halbinsel die Apenninhalbinsel Teile der Skandinavischen Halbinsel und der Balkanhalbinsel sowie kleinere Halbinseln wie die Bretagne und Jutland daneben umfasst sie auch zahlreiche Inseln die grossten unter ihnen Irland Sizilien und Sardinien Aufgrund der plattentektonischen Verschiebungen entstanden Gebirge wie die Alpen die Pyrenaen der Apennin und die Karpaten Durch Subduktion der afrikanischen unter die europaischen Kontinentalplatten gibt es aktiven Vulkanismus unter anderem liegt mit dem Atna der hochste Vulkan Europas in der EU Der hochste Punkt liegt in den Alpen zwischen Italien und Frankreich in einer Hohe von 4805 m am Mont Blanc der niedrigste mit knapp sieben Meter unter dem Meeresspiegel in der niederlandischen Gemeinde Zuidplas In den Mitgliedstaaten leben insgesamt rund eine halbe Milliarde Menschen Zur Bevolkerungsentwicklung In den meisten Landern stagniert die einheimische Bevolkerung oder nimmt ab Immigration halt die Bevolkerungszahl auf einem ungefahr konstanten Niveau Biogeographisch wurde die Europaische Union durch die Europaische Umweltagentur in neun terrestrische Regionen und funf angrenzende Meeresregionen unterteilt Gebietsentwicklung Hauptartikel Erweiterung der Europaischen Union Ursprung der heutigen Europaischen Union waren die 1951 und 1957 gegrundeten Europaischen Gemeinschaften EGKS EWG und Euratom Ihre Mitgliedstaaten waren Belgien die Bundesrepublik Deutschland Frankreich Italien Luxemburg und das Konigreich der Niederlande 1973 traten der Europaischen Gemeinschaft in der ersten Norderweiterung das Vereinigte Konigreich Irland und Danemark bei In Norwegen das ebenfalls einen Beitrittsvertrag unterzeichnet hatte wurde dessen Ratifizierung in einem Referendum von der Bevolkerung abgelehnt In den 1980er Jahren folgten Griechenland 1981 Portugal und Spanien beide 1986 als Neumitglieder Diese Staaten hatten teils schon seit langem eine Annaherung an die Europaischen Gemeinschaften gesucht waren jedoch wegen ihrer autoritaren Regierungen nicht zugelassen worden Erst nach erfolgreichen Demokratisierungsprozessen konnten sie beitreten Entwicklung von 1952 bis 2020 Mit der deutschen Wiedervereinigung am 3 Oktober 1990 vergrosserte sich die Zahl der Burger innerhalb der Europaischen Gemeinschaft um die rund 16 Millionen neuen Staatsburger der Bundesrepublik Deutschland deren Staatsgebiet sich seitdem auch auf die Flache der ehemaligen DDR erstreckt Osterreich Finnland und Schweden wurden 1995 mit der zweiten Norderweiterung in die kurz zuvor gegrundete Europaische Union aufgenommen In Norwegen stimmte am 28 November 1994 trotz erneuter Regierungsbemuhungen bei einem Referendum wieder eine Mehrheit 52 2 der Abstimmenden Wahlbeteiligung 88 8 gegen den Beitritt Mit der ersten Osterweiterung traten am 1 Mai 2004 zehn Staaten der Europaischen Union bei Darunter waren acht ehemals kommunistisch regierte mittel und osteuropaische Lander Estland Lettland Litauen Polen Tschechien Slowakei Ungarn und Slowenien sowie der im Mittelmeer gelegene Inselstaat Malta und die geographisch zu Asien gehorende Insel Zypern diese jedoch faktisch nur mit dem griechischsprachigen Sudteil Am 1 Januar 2007 wurden als 26 und 27 Mitgliedstaat Rumanien und Bulgarien in die Union aufgenommen Durch diese Erweiterung ist die Bevolkerung in der Europaischen Union seit 2010 auf uber eine halbe Milliarde Menschen angewachsen Am 1 Juli 2013 wurde Kroatien der 28 Mitgliedstaat Neben den Erweiterungen kam es in einigen Fallen auch zu einer Verkleinerung der Gemeinschaft So waren die vorher zu Frankreich gehorende Franzosischen Departements in Algerien nach der Unabhangigkeit Algeriens 1962 nicht mehr Teil der EG Das zu Danemark gehorende autonome Gronland trat 1985 als erstes Gebiet nach einem Referendum aus der Gemeinschaft aus In einer Volksabstimmung 1982 beschlossen die Gronlander den Austritt Gronland geniesst in der EU weiterhin den Status eines assoziierten uberseeischen Landes mit den Vorteilen einer Zollunion gehort jedoch gemass Zollkodex der Union nicht zum Zollgebiet der Union Die franzosische Karibikinsel Saint Barthelemy hat 2012 auf eigenen Wunsch den Statuswechsel hin zu einem der Union nur mehr assoziierten Gebiet vollzogen Am 23 Juni 2016 stimmte im Vereinigten Konigreich in dem Referendum uber den Verbleib des Vereinigten Konigreichs in der Europaischen Union eine Mehrheit fur den Austritt des Staates aus der Europaischen Union Brexit Der Austritt erfolgte darauf 2020 Mitgliedstaaten Mitgliedstaaten blau und Beitrittskandidaten gelb der EU anklickbare Karte Hauptartikel Mitgliedstaaten der Europaischen Union Folgende 27 Staaten sind Mitglieder der Europaischen Union Stand 1 Februar 2020 in Klammern der von der EU genutzte Code nach ISO 3166 2 Belgien Belgien BE Bulgarien Bulgarien BG Danemark Danemark DK Deutschland Deutschland DE Estland Estland EE Finnland Finnland FI Frankreich Frankreich FR Griechenland Griechenland GR Irland Irland IE Italien Italien IT Kroatien Kroatien HR Lettland Lettland LV Litauen Litauen LT Luxemburg Luxemburg LU Malta Malta MT Niederlande Niederlande NL Osterreich Osterreich AT Polen Polen PL Portugal Portugal PT Rumanien Rumanien RO Schweden Schweden SE Slowakei Slowakei SK Slowenien Slowenien SI Spanien Spanien ES Tschechien Tschechien CZ Ungarn Ungarn HU Zypern Republik Zypern CY Zur EU gehoren die aussereuropaischen Gebiete einiger Mitgliedstaaten Fur andere von EU Mitgliedstaaten abhangige Gebiete gelten allerdings weitreichende Ausnahmeregelungen Man unterscheidet dabei verschiedene Grade der Integration Karte des raumlichen Geltungsbereichs der EU Vertrage nach Art 355 AEUV mit den assoziierten Gebieten sowie den EU Gebieten in ausserster RandlageEinige Uberseegebiete sind vollstandig in die nationale Verwaltungsstruktur einbezogen sie werden als Teil des Mutterstaates angesehen und sind damit integraler Bestandteil der Europaischen Union Dabei handelt es sich um die franzosischen Ubersee Departements Franzosisch Guayana die Karibikinseln Martinique und Guadeloupe sowie im Indischen Ozean Reunion und seit 1 Januar 2014 Mayotte ausserdem die Kanaren Ceuta und Melilla als Teile Spaniens und die portugiesischen Inselgruppen der Azoren und Madeira Die meisten anderen uberseeischen Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten der Europaischen Union sind von den Vertragen entweder erfasst oder mit der EU assoziiert Rechtsgrundlage dafur ist Art 198 AEUV nach dem die Europaische Union das Ziel der Forderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung und die Herstellung enger Wirtschaftsbeziehungen mit den assoziierten Landern und Hoheitsgebieten ins Auge fasst Nach Art 200 AEUV sind diese Gebiete auch Teil der europaischen Zollunion Schliesslich wurden fur autonome Gebiete mit ausgepragter regionaler Identitat Sonderregelungen geschaffen die weder eine Zugehorigkeit zur Europaischen Union noch nach Art 4 Abs 1 des Zollkodex der Union zu deren Zollgebiet vorsehen Hierzu gehoren die danischen Autonomiegebiete Faroer und Gronland sowie das franzosische Uberseegebiet Saint Pierre und Miquelon Beitrittskandidaten Hauptartikel Beitrittskandidaten der Europaischen Union Derzeitige Mitgliedstaaten Beitrittskandidaten mit Verhandlungen Beitrittskandidaten Bewerberstaaten Beitrittskandidaten mit angehaltenen Verhandlungen Nach Art 49 EU Vertrag kann jeder europaische Staat der die Werte der EU achtet und sich fur ihre Forderung einsetzt die EU Mitgliedschaft beantragen Nach gangigem Verstandnis ist die Bezeichnung europaisch dabei im weiten Sinn zu verstehen und schliesst etwa auch die geographisch in Asien liegenden Mitglieder des Europarats ein Der Beitritt kann jedoch nur dann vollzogen werden wenn die sogenannten Kopenhagener Kriterien insbesondere Demokratie und Rechtsstaatlichkeit erfullt sind Um diese Bedingungen zu erfullen gewahrt die EU den Beitrittskandidaten sowohl beratende als auch finanzielle Hilfen Im Rahmen von Beitrittspartnerschaften wird so auf die Angleichung an EU Standards hingearbeitet Damit verbunden ist auch ein Twinning Prozess mit Kooperationshilfen fur den Verwaltungsaufbau Hierzu wurden mit den potenziellen Bewerberlandern Stabilisierungs und Assoziierungsabkommen SAA abgeschlossen die den Beitrittsprozess vorbereiten Den Abschluss eines Beitrittsverfahrens bildet ein Beitrittsvertrag der von allen EU Mitgliedstaaten dem Beitrittskandidaten und dem Europaischen Parlament ratifiziert werden muss Im EU Sprachgebrauch wird zwischen Beitrittskandidaten und potenziellen Beitrittskandidaten unterschieden Im Jahr 2023 gab es neun Beitrittskandidaten Seit 2005 wird mit der Turkei verhandelt 2005 wurde Nordmazedonien der Status eines Beitrittskandidaten zuerkannt die Verhandlungen begannen 2022 Der EFTA Staat Island beantragte 2009 die EU Mitgliedschaft und bekam 2010 den Kandidatenstatus zugesprochen zog aber 2015 seinen Beitrittsantrag zuruck Montenegro wurde 2010 genau zwei Jahre nach der Antragstellung ebenfalls zum offiziellen Kandidaten ernannt Albanien und Serbien reichten 2009 ihre Beitrittsantrage ein Serbien wurde 2012 formal als Beitrittskandidat anerkannt und Albanien 2014 Ein weiterer Beitrittskandidat auf dem westlichen Balkan ist Bosnien und Herzegowina das 2022 offiziell als solcher von der EU anerkannt wurde 2022 stellten die Ukraine Georgien und Moldau ein Beitrittsgesuch Moldau und die Ukraine wurden 2022 als Beitrittskandidaten anerkannt Georgien 2023 EFTA und Europaische Kleinstaaten Die Europaische Union unterhalt zu einigen Nachbarstaaten besondere Beziehungen Dies betrifft insbesondere Norwegen Island und Liechtenstein Diese Mitgliedstaaten der Europaischen Freihandelsassoziation EFTA schlossen sich 1994 mit der EU im Europaischen Wirtschaftsraum EWR zusammen der eine Erweiterung des Europaischen Binnenmarkts ist Durch das EWR Abkommen gelten die Binnenmarktregelungen der EU auch fur die EFTA Lander im EWR allerdings ohne dass diese in den EU Organen mitentscheiden konnen Sie haben lediglich in gemeinsamen EWR Ausschussen auf parlamentarischer oder ministerieller Ebene ein Anhorungsrecht Diese drei Staaten sind damit wirtschaftlich aber nicht politisch in die Strukturen der EU integriert Alle drei EFTA Staaten im EWR sind auch Mitglied des Schengener Abkommens Mehrere bilaterale Vertrage zwischen der Schweiz und der Europaischen Union wurden nach 1990 geschlossen die unter anderem die Personenfreizugigkeit und den Beitritt der Schweiz zu den Abkommen von Dublin und Schengen betreffen aber auch wirtschaftliche Fragen wie die Beseitigung bestimmter nichttarifarer Handelshemmnisse Ausserdem unterstutzte die Schweiz die EU Osterweiterung 2004 durch den Schweizer Beitrag an ausgewahlte EU Mitgliedstaaten von einer Milliarde Schweizer Franken verteilt auf zehn Jahre Besondere politische und wirtschaftliche Beziehungen unterhalt die EU ausserdem zu den europaischen Zwergstaaten in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft Diese besonderen Vertragsverhaltnisse zu Andorra Monaco San Marino dem Staat Vatikanstadt sollen vor allem deren territorialer und damit arbeitsmarktabhangiger Verbundenheit zu den jeweiligen EU Nachbarlandern gerecht werden Mit Andorra Monaco San Marino und der Vatikanstadt die den Euro nutzen bestehen zudem besondere Wahrungsvereinbarungen Mit den ubrigen Nachbarstaaten im Suden und Osten ist die EU durch die Europaische Nachbarschaftspolitik ENP verbunden Anders als die Beziehungen zu den EFTA Mitgliedern und zu den assoziierten Kleinstaaten lauft die ENP jedoch vollstandig im Rahmen der Gemeinsamen Aussen und Sicherheitspolitik siehe Europaische Nachbarschaftspolitik ab Politisches System Hauptartikel Politisches System der Europaischen Union Politisches System der Europaischen Union Das politische System der Europaischen Union hebt sich von einzelstaatlichen politischen Systemen deutlich ab Als supranationaler Zusammenschluss souveraner Staaten besitzt die EU anders als ein Staatenbund eigene Souveranitatsrechte andererseits haben die EU Institutionen keine Kompetenz Kompetenz anders als ein Bundesstaat kann die EU also die Verteilung der Zustandigkeiten innerhalb ihres Systems nicht selbst gestalten Gemass dem Prinzip der begrenzten Einzelermachtigung durfen die EU Organe nur in den Bereichen tatig werden die in den Grundungsvertragen ausdrucklich genannt sind Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat daher im Maastricht Urteil 1993 den neuen Begriff Staatenverbund gepragt um die EU staatsrechtlich zu charakterisieren Die beiden wichtigsten Vertrage auf denen die EU derzeit basiert sind der Vertrag uber die Europaische Union und der Vertrag uber die Arbeitsweise der Europaischen Union AEUV fruher EG Vertrag Man bezeichnet sie deshalb als europaisches Primarrecht Das gesamte Sekundarrecht das die EU selbst gemass ihren eigenen Rechtsetzungsverfahren erlasst ist aus diesen Vertragen und den darin genannten Kompetenzen abgeleitet Durch die Rechtspersonlichkeit die die EU seit dem 1 Dezember 2009 besitzt kann sie jedoch als Volkerrechtssubjekt in eigenem Namen wenn auch grundsatzlich nur auf einstimmigen Beschluss des Rats fur Auswartige Angelegenheiten internationale Vertrage und Abkommen unterzeichnen Uber den neu geschaffenen Europaischen Auswartigen Dienst kann sie diplomatische Beziehungen mit anderen Staaten aufnehmen und die Mitgliedschaft in internationalen Organisationen etwa dem Europarat oder den Vereinten Nationen beantragen Neben der EU gibt es ausserdem die Europaische Atomgemeinschaft Euratom die auf einem eigenen 1958 geschlossenen Grundungsvertrag dem Euratom Vertrag basiert Nach der Auflosung von EGKS und EG ist die Euratom die letzte der noch bestehenden Europaischen Gemeinschaften In ihren Strukturen ist sie jedoch vollstandig an die EU angegliedert und teilt auch ihre Organe mit dieser Recht Hauptartikel Europarecht und Rechtsetzung der Europaischen Union Je nach Politikfeld hat die EU unterschiedliche Kompetenzen und Abstimmungsverfahren Grundsatzlich sind die Rechtsakte die gemass den Rechtsetzungsverfahren der EU von den europaischen Institutionen Kommission Rat und Parlament beschlossen werden bindend Da hier auch die Regierungen einzelner Staaten uberstimmt werden konnen spricht man von der supranationalen uberstaatlichen Gemeinschaftsmethode In einigen Politikfeldern etwa der Handelspolitik wird zwar einstimmig abgestimmt die Beschlusse sind dann jedoch bindend und konnen von den einzelnen Staaten nicht widerrufen werden Andere Bereiche in denen die EU keine Rechtsetzungskompetenz hat sind von rein intergouvernementalen zwischenstaatlichen Entscheidungsmechanismen gekennzeichnet Das betrifft vor allem die Gemeinsame Aussen und Sicherheitspolitik GASP Hier handelt es sich um eine blosse Zusammenarbeit zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten wobei alle Entscheidungen einstimmig zu treffen sind und auch nicht unmittelbar Rechtsgultigkeit haben Das dritte Verfahren neben Gemeinschafts und intergouvernementaler Methode ist schliesslich die offene Methode der Koordinierung die in einigen Bereichen angewandt wird fur die die EU keine eigene Rechtsetzungskompetenz hat Hier finden keine formalen Entscheidungen sondern nur eine informelle Abstimmung der Mitgliedstaaten im Rat statt die Kommission wird nur unterstutzend tatig Zu den supranationalen Politikfeldern der EU gehoren unter anderem die Zollunion der Europaische Binnenmarkt die Europaische Wirtschafts und Wahrungsunion die Forschungs und Umweltpolitik das Gesundheitswesen der Verbraucherschutz Bereiche der Sozialpolitik sowie der Raum der Freiheit der Sicherheit und des Rechts Letzterer umfasst Aspekte der Innen und Justizpolitik darunter die Einwanderungspolitik die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen und die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen Die supranationalen Kompetenzen der EU in diesem Kernbereich zeigen sich in mehrfacher Hinsicht Der Rat der Europaischen Union entscheidet hier meist nach dem Mehrheitsprinzip Die Veto Moglichkeiten der einzelnen Mitgliedstaaten sind stark eingeschrankt in den meisten Politikfeldern konnen sie durch eine qualifizierte Mehrheit uberstimmt werden Das supranationale Europaische Parlament hat in den meisten Politikbereichen volle legislative Mitspracherechte Die Regierungen der Mitgliedstaaten konnen hier also nicht gegen den Willen des Parlaments Recht setzen Bestimmte exekutive Tatigkeiten in der EU sind vollstandig der Europaischen Kommission uberlassen Dadurch wird deren Unabhangigkeit gegenuber den nationalen Regierungen besonders deutlich Das EU Recht hat eine hohe Bindungswirkung EU Verordnungen sind unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedstaaten bei EU Richtlinien sind die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet sie in das jeweilige nationale Recht umzusetzen auch wenn die genaue Form den Einzelstaaten uberlassen bleibt Dabei gilt zwingend die Gerichtsbarkeit der Gerichte der Europaischen Union mit dem Europaischen Gerichtshof EuGH an der Spitze Am Zustandekommen von Rechtsakten der EU nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren sind die Europaische Kommission alleiniges Initiativrecht der Rat der Europaischen Union und das Europaische Parlament beteiligt Dabei wird zwischen EU Verordnungen ohne nationalen Umsetzungsakt unmittelbar in den Mitgliedstaaten gultig EU Richtlinien erst ab der Umsetzung in nationales Recht bindend und EU Beschlussen jeweils Rechtsakt im Einzelfall ahnlich einem Verwaltungsakt unterschieden Organe Das institutionelle Gefuge der EU ist seit ihren Anfangen 1952 im Wesentlichen konstant geblieben allerdings veranderten sich die Kompetenzen der Organe im Einzelnen mehrmals Die Organe der Union nennt Art 13 des EU Vertrags In vielerlei Hinsicht zeigt die EU typische Zuge eines foderalen Systems mit der Kommission als Exekutive und einer zweiteiligen Legislative aus dem Europaischen Parlament als Burger und dem Rat als Staatenkammer Die wichtige Rolle des Rates orientiert sich an dem Konzept des Exekutivfoderalismus das auch die Bundesrepublik Deutschland pragt Im Vergleich mit den Gepflogenheiten in foderalen Nationalstaaten ist in der EU jedoch der Einfluss der unteren Ebene hier also der Regierungen der Mitgliedstaaten grosser So werden beispielsweise die Kommissionsmitglieder von den nationalen Regierungen vorgeschlagen und die nationalen Parlamente uber ihre EU Ausschusse eng in die EU Politik einbezogen Eine Besonderheit ist ferner der Europaische Rat der alle drei Monate stattfindende Gipfel der Staats und Regierungschefs Diese Institution soll nach dem EU Vertrag die allgemeinen politischen Leitlinien der Union vorgeben Sie hat damit sehr grossen Einfluss auf die Entwicklung der Union obwohl sie formal nicht in deren Rechtsetzungsprozess eingebunden ist Die zentralen EU Institutionen Europaisches Parlament Legislative Burgerkammer Europaischer Rat Setzt Richtlinien und Impulse Rat der Europaischen Union Legislative Landerkammer Europaische Kommission ExekutiveEuropaisches Parlament Europaischer Rat Versammlungsraum Rat der Europaischen Union Versammlungsraum Gebaude der Europaischen Kommissionist mit dem Rat der Europaischen Union Ministerrat als Gesetzgeber tatig teilt sich mit dem Rat die Haushaltsbefugnisse und nimmt in letzter Instanz den Gesamthaushalt an oder lehnt ihn ab ubt die demokratische Kontrolle uber alle EU Organe einschliesslich der Europaischen Kommission aus und benennt die Kommissionsmitglieder besteht aus 705 durch die EU Burger gewahlten Abgeordneten Sitz in Strassburg Generalsekretariat in Luxemburg Gipfeltreffen der Staats und Regierungschefs unter Vorsitz des Prasidenten des Europaischen Rates gibt der Union die fur ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt allgemeine Ziele und Prioritaten fest wird nicht gesetzgeberisch tatig Sitz in Brussel ist mit dem Parlament als Gesetzgeber tatig setzt sich je nach Themenfeld aus den Ministern der Mitgliedslander zusammen daher auch Ministerrat ubt mit dem Parlament die Haushaltsbefugnisse aus sorgt fur die Abstimmung der Grundzuge der Wirtschafts und Sozialpolitik und legt Leitlinien fur die Gemeinsame Aussen und Sicherheitspolitik GASP fest schliesst internationale Vertrage Sitz in Brussel ist die Regierung unterbreitet dem Parlament und dem Rat Vorschlage fur neue Rechtsvorschriften alleiniges Initiativrecht setzt die EU Politik um und verwaltet den Haushalt sorgt fur die Einhaltung des EU Rechts Huterin der Vertrage handelt internationale Vertrage aus je ein Kommissar pro Staat Sitz in Brussel Gerichtshof der Europaischen Union Judikative Europaischer Rechnungshof Unabhangiges Kontrollorgan Rechnungshof Europaische Zentralbank Zentralbanksichert die Einheitlichkeit der Auslegung europaischen Rechts ist befugt in Rechtsstreitigkeiten zwischen EU Mitgliedstaaten EU Organen Unternehmen und Privatpersonen zu entscheiden je ein Richter pro Staat Sitz in Luxemburg pruft die Rechtmassigkeit und ordnungsgemasse Verwendung von Einnahmen und Ausgaben der Institutionen der EU Sitz in Luxemburg bildet mit den nationalen Zentralbanken das Europaische System der Zentralbanken und legt damit die Wahrungspolitik der EU fest sichert die Preisstabilitat in der Eurozone durch Steuerung der Geldmenge Sitz in Frankfurt am Main Europaischer Rat Hauptartikel Europaischer Rat Prasident des Europaischen Rates Antonio Costa Der Europaische Rat Art 15 EUV und Art 235 f AEUV setzt sich aus den Staats und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie dem Prasidenten der Europaischen Kommission zusammen wobei der Kommissionsprasident nur beratende Funktion hat Er wird vom Prasidenten des Europaischen Rates geleitet der auf zweieinhalb Jahre ernannt wird Der Europaische Rat legt Leitlinien und Ziele der europaischen Politik fest ist jedoch nicht in die alltaglichen Verfahren eingebunden Abstimmungen im Europaischen Rat werden grundsatzlich im Konsens getroffen also einstimmig lediglich bestimmte operative Entscheidungen werden nach dem Mehrheitsprinzip gefallt Der Europaische Rat versammelt sich mindestens viermal im Jahr und tagt generell in Brussel Rat der Europaischen Union Hauptartikel Rat der Europaischen Union Der Rat der Europaischen Union Art 16 EUV und Art 237 ff AEUV auch Ministerrat genannt ist eines der zwei Legislativorgane der EU und reprasentiert die Mitgliedstaaten Landerkammer Er setzt sich je nach Politikfeld aus den jeweiligen Fachministern der nationalen Regierungen der Mitgliedstaaten zusammen und beschliesst gemeinsam mit dem Europaischen Parlament die entscheidenden Rechtsakte Je nach Politikfeld ist hierfur entweder eine einstimmige Entscheidung oder eine qualifizierte Mehrheit notwendig wobei fur Mehrheitsentscheidungen das Prinzip der doppelten Mehrheit von Staaten und Einwohnern gilt In den intergouvernementalen Bereichen vor allem der Gemeinsamen Aussen und Sicherheitspolitik sowie bestimmten Felder der Handels und der Sozialpolitik ist der Rat das einzige Entscheidungsgremium der EU hier wird grundsatzlich einstimmig beschlossen Der Vorsitz im Rat rotiert halbjahrlich zwischen den Mitgliedstaaten wobei jeweils drei aufeinander folgende Staaten in einer sogenannten Dreier Prasidentschaft zusammenarbeiten Eine Ausnahme bildet der Rat fur Auswartige Angelegenheiten in dem der Hohe Vertreter der EU fur Aussen und Sicherheitspolitik den Vorsitz innehat Unterstutzt wird die jeweilige Ratsprasidentschaft vom Generalsekretariat des Rates der Europaischen Union Siehe auch Liste der Regierungen der Staaten der Europaischen Union Europaisches Parlament Hauptartikel Europaisches Parlament Sitzverteilung der Fraktionen im EU Parlament Stand 25 Marz 2025 46 136 53 75 188 79 85 27 30 46 136 53 75 188 79 85 27 30 Insgesamt 719 Sitze VEL 46 S amp D 136 G EFA 53 RE 75 EVP 188 EKR 79 PfE 85 ESN 27 NI 30 Das Europaische Parlament EP Art 14 EUV und Art 223 ff AEUV ist der zweite Teil der EU Legislative Neben der Gesetzgebungsfunktion wirkt es bei der Feststellung des Haushaltsplans mit und ubt parlamentarische Kontrollrechte aus Es wird seit 1979 alle funf Jahre bei der Europawahl direkt von den Burgern der Mitgliedstaaten gewahlt und reprasentiert daher die europaische Bevolkerung Das Europaische Parlament hatte nach der Europawahl 2009 zunachst 736 Mitglieder ab Dezember 2011 wurde es gemass dem Vertrag von Lissabon auf 754 ab der Europawahl 2014 751 Mitglieder erweitert Diese gruppieren sich nicht nach nationaler Herkunft sondern entlang ihrer politischen Ausrichtung in derzeit acht Fraktionen Hierfur haben sich die nationalen Parteien mit ahnlicher Weltanschauung zu europaischen Parteien zusammengeschlossen Die starkste Fraktion im Europaischen Parlament ist derzeit mit 188 Abgeordneten die christdemokratisch konservative Fraktion der Europaischen Volkspartei EVP PPE gefolgt von der sozialdemokratischen Fraktion Progressive Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europaischen Parlament S amp D mit 136 Abgeordneten Stand 25 Marz 2025 Die Europawahlen werden allerdings weiterhin im nationalstaatlichen Rahmen abgehalten Die Zahl der Abgeordneten pro Staat richtet sich dabei grundsatzlich nach der Bevolkerungszahl kleinere Lander sind aber uberproportional vertreten um auch ihnen eine angemessene Reprasentation ihrer nationalen Parteienlandschaft zu ermoglichen Das Europaische Parlament hat zwei Tagungsstatten eine in Brussel und eine zweite in Strassburg Den Vorsitz fuhren die Prasidentin des Europaischen Parlamentes seit 2022 die Malteserin Roberta Metsola EVP und ihre Stellvertreter die vierzehn Vizeprasidenten Gemeinsam bilden sie das Prasidium Europaische Kommission Kommissions prasidentin Ursula von der Leyen Hauptartikel Europaische Kommission Die Europaische Kommission Art 17 EUV und Art 244 ff AEUV hat im institutionellen Gefuge der Europaischen Union vornehmlich exekutive Funktionen und entspricht damit der Regierung der EU Allerdings ist sie auch an der Legislative beteiligt Sie hat nahezu das alleinige Initiativrecht in der EU Rechtsetzung und schlagt demnach Rechtsakte Richtlinien Verordnungen Beschlusse vor Parlament und Rat konnen diese Vorschlage hinterher jedoch frei abandern Als Exekutivorgan sorgt die Kommission fur die korrekte Ausfuhrung der europaischen Rechtsakte die Umsetzung des Haushalts und der beschlossenen Programme Als Huterin der Vertrage uberwacht sie die Einhaltung des Europarechts und erstattet gegebenenfalls Klage vor den Gerichten der Europaischen Union Auf internationaler Ebene handelt sie vor allem in den Bereichen Handel und Zusammenarbeit internationale Ubereinkommen aus und vertritt beispielsweise die EU in der Welthandelsorganisation Die Europaische Kommission besteht aus 27 Kommissaren von denen je einer aus jedem Mitgliedstaat kommt Der Europaische Rat ernennt sie fur funf Jahre mit qualifizierter Mehrheit Das Europaische Parlament hat dabei jedoch einen Zustimmungsvorbehalt Es kann die designierte Kommission als Ganzes nicht jedoch einzelne Kommissare ablehnen und auch nach deren Einsetzung durch ein Misstrauensvotum zum Rucktritt zwingen In diesem Fall muss der Europaische Rat eine neue Kommission vorschlagen Ihrem vertraglichen Auftrag nach dienen die Kommissare allein der Union und durfen keinerlei Weisungen entgegennehmen Die Kommission ist daher ein von den Mitgliedstaaten unabhangiges supranationales Organ der EU Innerhalb der Kommission ubernimmt jeder Kommissar die Zustandigkeit fur einen Politikbereich ahnlich wie die Minister im Kabinett einer nationalstaatlichen Regierung Die politische Leitung der Kommission liegt beim Kommissionsprasidenten Die Kommission hat einen eigenen in ressortspezifische Generaldirektionen unterteilten Verwaltungsapparat der rund 23 000 Beamten umfasst Stand 2019 Daneben gibt es eine Anzahl von Europaischen Agenturen die Spezialaufgaben wahrnehmen Als Teil der Exekutive sind sie an die Kommission angegliedert aber funktional von ihr unabhangig Eine besondere Funktion nimmt der Hohe Vertreter der EU fur Aussen und Sicherheitspolitik Art 18 EUV ein der sowohl Mitglied der Europaischen Kommission als auch Vorsitzender im Rat fur Auswartige Angelegenheiten ist Nach der Europawahl 2024 wurde Ursula von der Leyen zur Kommissionsprasidentin wiedergewahlt Diese Kommission hat erstmals drei sogenannte geschaftsfuhrende Vizeprasidenten sowie funf weitere Vizeprasidenten Alle Vizeprasidenten sind neben ihrer Tatigkeit als Kommissar fur einen Themenschwerpunkt der politischen Agenda der Kommission von der Leyen I zustandig Kommission von der Leyen I PrasidentinAmt Bild Name Mitgliedstaat nationale Partei Europapartei Fraktion im EU Parlament Zugeordnete GeneraldirektionenPrasidentin Ursula von der Leyen Ursula von der Leyen Deutschland Deutschland CDU EVP EVP SG SJ COMM IDEAGeschaftsfuhrende VizeprasidentenRessort Bild Name Mitgliedstaat nationale Partei Europapartei Fraktion im EU Parlament Zugeordnete GeneraldirektionenEuropaischer Green Deal Frans Timmermans Frans Timmermans Niederlande Niederlande PvdA SPE S amp D CLIMAEuropa fit fur das digitale Zeitalter inkl Wettbewerb Margrethe Vestager Margrethe Vestager Danemark Danemark RV ALDE RE COMPWirtschaft fur die Menschen Valdis Dombrovskis Valdis Dombrovskis Lettland Lettland Vienotiba EVP EVP FISMAVizeprasidentenRessort Bild Name Mitgliedstaat nationale Partei Europapartei Fraktion im EU Parlament GeneraldirektionenStarkung Europas in der Welt Hoher Vertreter der EU fur Aussen und Sicherheitspolitik Josep Borell Josep Borrell Spanien Spanien PSC SPE S amp D EEAS FPIWerte und Transparenz Vera Jourova Vera Jourova Tschechien Tschechien ANO 2011 ALDE REForderung der Europaischen Lebensweise Margaritis Schinas Margaritis Schinas Griechenland Griechenland ND EVP EVPInterinstitutionelle Beziehungen und Vorausschau Maros Sefcovic Maros Sefcovic Slowakei Slowakei SMER SPE S amp D JRCNeuer Schwung fur die Europaische Demokratie Dubravka Suica Dubravka Suica Kroatien Kroatien HDZ EVP EVP COMMWeitere KommissareRessort Bild Name Mitgliedstaat nationale Partei Europapartei Fraktion im Europaischen Parlament Zugeordnete GeneraldirektionenHaushalt und Verwaltung Johannes Hahn Johannes Hahn Osterreich Osterreich OVP EVP EVP BUDG HR DGT DIGIT SCIC OIB OIL PMO OP OLAFJustiz und Rechtsstaatlichkeit Didier Reynders Didier Reynders Belgien Belgien MR ALDE RE JUST IATInnovation und Jugend Marija Gabriel Marija Gabriel Bulgarien Bulgarien GERB EVP EVP RTD EAC JRCGesundheit Stella Kyriakides Stella Kyriakides Zypern Republik Zypern DISY EVP EVP SANTEEnergie Kadri Simson Kadri Simson Estland Estland K ALDE RE ENERInternationale Partnerschaften Jutta Urpilainen Jutta Urpilainen Finnland Finnland SDP SPE S amp D INTPABinnenmarkt inkl Verteidigung und Raumfahrt Thierry Breton Frankreich Frankreich parteilos CNECT GROW neue DG fur VerteidigungNachbarschaft und Erweiterung Oliver Varhelyi Oliver Varhelyi Ungarn Ungarn parteilos NEARFinanzdienstleistungen Finanzstabilitat und Kapitalmarktunion Mairead McGuinness Mairead McGuinness Irland Irland FG EVP EVPWirtschaft inkl Steuern und Zollunion Paolo Gentiloni Paolo Gentiloni Italien Italien PD SPE S amp D ECFIN TAXUD ESTATHandel Valdis Dombrovskis Valdis Dombrovskis Lettland Lettland Vienotiba EVP EVP TRADEUmwelt und Ozeane Virginijus Sinkevicius Virginijus Sinkevicius Litauen Litauen LVZS parteilos G EFA ENV MAREBeschaftigung und soziale Rechte Nicolas Schmit Nicolas Schmit Luxemburg Luxemburg LSAP SPE S amp D EMPLGleichstellung Helena Dalli Helena Dalli Malta Malta MLP SPE S amp D JUST neue Task Force fur GleichstellungLandwirtschaft Janusz Wojciechowski Janusz Wojciechowski Polen Polen PiS EKR EKR AGRIKohasion und Reformen Elisa Ferreira Elisa Ferreira Portugal Portugal PS SPE S amp D REGIO neue DG fur StrukturreformenVerkehr Adina Vălean Adina Vălean Rumanien Rumanien PNL EVP EVP MOVEKrisenmanagement Janez Lenarcic Janez Lenarcic Slowenien Slowenien parteilos ECHOInneres Ylva Johansson Ylva Johansson Schweden Schweden SAP SPE S amp D HOMEDie Farben zeigen die Zugehorigkeit zu den europaischen Parteien an EVP0 9 4 Manner 5 Frauen SPE 9 5 Manner 4 Frauen ALDE 4 1 Mann 3 Frauen EKR0 1 1 Mann parteilos 4 4 Manner Gerichtshof der Europaischen Union Hauptartikel Gerichtshof der Europaischen Union Als Gerichtshof der Europaischen Union wird das gesamte Gerichtssystem der Europaischen Union bezeichnet Art 19 EUV und Art 251 ff AEUV Der Europaische Gerichtshof EuGH amtlich nur Gerichtshof ist das oberste Gericht der Europaischen Union Neben dem Europaischen Gerichtshof existiert seit 1989 noch das ihm vorgeschaltete Europaische Gericht ursprunglich Europaisches Gericht erster Instanz Beide Instanzen bestehen aus mindestens je einem Richter pro Mitgliedstaat wobei der EuGH zusatzlich von mindestens acht Generalanwalten unterstutzt wird Art 252 Diese werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten im Konsens fur die Dauer von sechs Jahren ernannt Alle drei Jahre werden beide Instanzen teilweise neu besetzt Seit dem Vertrag von Nizza besteht die Moglichkeit unterhalb des Europaischen Gerichts eigenstandige Fachgerichte zu schaffen Der Gerichtshof der Europaischen Union soll fur eine einheitliche Auslegung des Rechts der Europaischen Union sorgen Er ist befugt in bestimmten Fallen selbst uber Rechtsstreitigkeiten zwischen EU Mitgliedstaaten EU Organen Unternehmen und Privatpersonen zu entscheiden Das Vorankommen des europaischen Integrationsprozesses ist durch die Urteile des EuGH zum Teil eigenstandig gefordert worden indem er das Gemeinschaftsrecht fur dessen Auslegung er zustandig ist in den einzelnen Mitgliedsstaaten unmittelbar zur Anwendung brachte Europaische Zentralbank Hauptartikel Europaische Zentralbank Prasidentin der Europaischen Zentralbank Christine Lagarde Die Europaische Zentralbank EZB Art 282 ff AEUV bestimmt seit dem 1 Januar 1999 die Geldpolitik in den Euro Landern Die Bank ist politisch unabhangig Ihr Direktorium wird vom Europaischen Rat ernannt es ist jedoch nicht politischen Weisungen sondern nur den im AEU Vertrag festgelegten Zielen der Wahrungspolitik unterworfen insbesondere der Wahrung von Preisstabilitat Ein dafur wichtiges Steuerungsinstrument ist die Festlegung der Leitzinssatze Die Europaische Zentralbank bildet gemeinsam mit den nationalen Zentralbanken das Europaische System der Zentralbanken ESZB Europaischer Rechnungshof Hauptartikel Europaischer Rechnungshof Der Europaische Rechnungshof EuRH Art 285 ff AEUV wurde 1975 geschaffen und ist zustandig fur die Rechnungsprufung samtlicher Einnahmen und Ausgaben der Union und fur die Kontrolle der Haushaltsfuhrung im Hinblick auf deren Rechtmassigkeit Der Europaische Rechnungshof hat zurzeit 27 Mitglieder eins aus jedem Mitgliedstaat die vom Rat der Europaischen Union fur sechs Jahre ernannt werden Die derzeit rund 800 Mitarbeiter des EuRH bilden Prufungsgruppen fur spezifische Prufvorhaben Sie konnen jederzeit Prufbesuche bei anderen Organen in den Mitgliedstaaten sowie in weiteren Landern abstatten die EU Hilfen erhalten Rechtliche Sanktionen kann der EuRH jedoch nicht verhangen Verstosse werden den anderen Organen mitgeteilt damit entsprechende Massnahmen ergriffen werden konnen Die Arbeit des EuRH erreichte 1998 und 1999 eine breite Offentlichkeit als er der Europaischen Kommission die Zuverlassigkeitserklarung versagte Der dann folgende Rucktritt der Kommission Santer ist aber nicht als unmittelbare Reaktion auf den Bericht des Rechnungshofes zu verstehen denn seit der Rechnungshof Zuverlassigkeitserklarungen abgibt seit Beginn der 1990er Jahre waren diese stets negativ Weitere Einrichtungen Der Ausschuss der Regionen AdR mit Sitz in Brussel reprasentiert seit seiner Grundung 1992 die regionalen und kommunalen Gebietskorperschaften in der EU Er hat beratende Funktionen im Legislativverfahren und muss insbesondere vor Entscheidungen gehort werden die die regionale und kommunale Verwaltung betreffen Von den 344 Mitgliedern des AdR stammen 24 aus Deutschland davon werden 21 von den Bundeslandern und drei von den Kommunen vorgeschlagen Osterreich stellt zwolf Mitglieder davon neun Vertreter der Bundeslander und drei der Kommunen Die Europaische Investitionsbank in Luxemburg Der Europaische Wirtschafts und Sozialausschuss EWSA ist ein seit 1957 existierendes Organ Er soll die organisierte Burgerschaft reprasentieren seine 344 Mitglieder setzen sich zu je einem Drittel aus Arbeitgeber und Gewerkschaftsvertretern sowie Reprasentanten sonstiger Interessen zusammen Sie werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten ernannt sind ihnen aber nicht rechenschaftspflichtig Der EWSA wird wie der AdR nur beratend tatig muss aber in allen Fragen der Wirtschafts und Sozialpolitik gehort werden Der Europaische Burgerbeauftragte mit Sitz in Strassburg ist der Ombudsmann der Europaischen Union und untersucht seit 1992 Beschwerden uber Missstande in der Verwaltungstatigkeit ihrer Organe Einrichtungen und sonstigen Stellen Der Europaische Datenschutzbeauftragte EDPS ist eine unabhangige Kontrollbehorde der Europaischen Union errichtet auf der Grundlage der Verordnung EG Nr 45 2001 Datenschutzverordnung um die EG Organe und Einrichtungen datenschutzrechtlich zu beraten und zu uberwachen Er hat seinen Sitz in Brussel und ist seit 2004 Mitglied der Internationalen Konferenz der Beauftragten fur den Datenschutz und den Schutz der Privatsphare Die Europaische Investitionsbank EIB Art 308 ff AEUV mit Sitz in Luxemburg wurde 1958 errichtet Die Bank ist politisch ebenfalls unabhangig und finanziert sich durch Anleihen auf den Kapitalmarkten Die EIB unterstutzt die Mitgliedstaaten und kleinere Unternehmen durch Gewahrung von Darlehen zur Finanzierung von Projekten die im europaischen Interesse liegen beispielsweise Infrastrukturprojekte oder Umweltschutzmassnahmen Beschaftigte Die EU beschaftigt Beamte und sonstige Bedienstete aufgrund von Dienstvertragen Ihre Rechte und Pflichten sind im Statut der Beamten der Europaischen Gemeinschaften sowie den Beschaftigungsbedingungen fur die sonstigen Bediensteten der Europaischen Gemeinschaften geregelt Die Beamten werden vom Europaischen Amt fur Personalauswahl in einem Auswahlverfahren Concours ausgewahlt Bedienstete sind Bedienstete auf Zeit Hilfskrafte Vertragsbedienstete ortliche Bedienstete und Sonderberater Unionsburgerschaft Hauptartikel Unionsburgerschaft Gemeinsames Reisepass Design der EU Mitglieder Burgunderrot Name und Wappen des Mitgliedstaates Titel Europaische Union und Symbol fur biometrische Reisepasse Die Unionsburgerschaft der Europaischen Union besitzen alle Staatsangehorigen eines Mitgliedstaates der Europaischen Union laut Art 20 des Vertrags uber die Arbeitsweise der Europaischen Union AEUV Aus der Unionsburgerschaft folgt eine Reihe von Rechten der Unionsburger insbesondere in den anderen Mitgliedstaaten deren Staatsangehorigkeit sie nicht besitzen Zu den Rechten gehoren insbesondere Freizugigkeit Diskriminierungsverbot Kommunalwahlrecht am Wohnort Wahlrecht zum Europaischen Parlament diplomatischer und konsularischer Schutz Petitions und Beschwerderecht und das Recht in einer der Amtssprachen der Europaischen Union mit der EU zu kommunizieren und in derselben Sprache eine Antwort zu erhalten Der Vertrag von Lissabon fuhrte mit der europaischen Burgerinitiative erstmals auch ein Instrument direkter Demokratie ein Haushalt Hauptartikel Haushalt der Europaischen Union Im Haushalt der Europaischen Union werden die Einnahmen und Ausgaben jahrlich fur das folgende EU Haushaltsjahr neu festgelegt Eingebunden ist der Haushalt in ein seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon 2009 bestehendes System eines mehrjahrigen Finanzrahmens MFR Die Europaische Union legt den verbindlichen finanziellen Rahmen fur den Haushalt in einem Mehrjahreszeitraum fest Er wird auf Grundlage eines Vorschlags der Europaischen Kommission vom Rat der in diesem Fall einstimmig entscheidet gemeinsam mit dem Europaischen Parlament vereinbart und in eine Interinstitutionelle Vereinbarung uberfuhrt Zur Finanzierung ihrer Ausgaben verfugt die Europaische Union uber Eigenmittel die sich aus Beitragen der Mitgliedstaaten sowie zum geringeren Teil aus den Import Zollen an den Aussengrenzen zusammensetzen Die Beitrage der Mitgliedstaaten resultieren zum einen aus einem Anteil der Umsatzsteuer der an die EU abzufuhren ist sogenannte Mehrwertsteuer Eigenmittel zum anderen aus Beitragen die sich proportional aus dem Bruttonationaleinkommen BNE der Staaten ergeben Der Haushalt der EU und die Hohe der von den Mitgliedstaaten zu leistenden Beitrage sind Gegenstand vielfaltiger Auseinandersetzungen und Kompromisse zumal die Ruckflusse von Finanzmitteln der EU in die einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich hoch ausfallen Im Europaischen Rat stehen einander daher die Lager der Nettozahler und der Nettoempfangerstaaten gegenuber Ebenso umstritten ist die Ausgabenseite des Haushalts obwohl dieser zu rund 90 in die Mitgliedstaaten zuruckfliesst Im Rahmen der regionalen Strukturforderung bemuht sich die EU das Lebensniveau in ihren Mitgliedstaaten anzugleichen Der Mittelfluss in die 271 Regionen in die das Gebiet der EU aufgeteilt ist sog NUTS 2 Ebene orientiert sich am Pro Kopf Bruttoinlandsprodukt BIP die 99 Regionen in denen das BIP unter 75 des EU Durchschnitts von 2000 bis 2002 liegt erhalten hohere Zuwendungen Da jedoch die ubrigen Mittel des Haushalts politikfeldbezogen und nicht landesspezifisch ausgegeben werden ist die Nettoquote an EU Mitteln nicht unbedingt vom BIP eines Staates abhangig Rund 40 dieser politikfeldbezogenen Ausgaben machen die Subventionen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik aus Stand 2017 Der Mehrjahrige Finanzrahmen als Finanzplanungsinstrument wird fur jeweils sieben Jahre aufgestellt Die Haushaltsmittel die darin fur die Jahre 2007 2013 vorgesehen waren belaufen sich auf rund 975 Mrd Euro entsprechend 1 24 des Bruttonationaleinkommens aller Mitgliedstaaten Dieser Betrag entspricht der zulassigen Obergrenze die der Rat der EU im sogenannten Eigenmittelbeschluss festgelegt hat Im Mehrjahrigen Finanzrahmen fur die Jahre 2014 2020 sind 39 Prozent der Gesamtmittel fur die Gemeinsame Agrarpolitik vorgesehen 34 entfallen auf die EU Strukturpolitik 13 auf Forschung und Technik je 6 auf Aussenpolitik und Verwaltung 2 werden fur die Felder Unionsburgerschaft Freiheit Sicherheit und Recht vorgehalten Der Europaische Rat hat im Februar 2013 eine politische Einigung daruber erzielt dass die Ausgabenobergrenze fur die Europaische Union fur den Zeitraum 2014 2020 959 988 Millionen Euro an Mitteln fur Verpflichtungen betragt Das entspricht 1 00 des Bruttonationaleinkommens der EU Mehrjahriger Finanzrahmen in Mio Euro Rubrik 2007 2013 2014 2020 Vergleich Vergleich in Prozent1 Nachhaltiges Wachstum 446 310 450 763 4 453 1 0 2 Bewahrung und Bewirtschaftung der naturlichen Ressourcen 420 682 373 179 47 503 11 3 3 Unionsburgerschaft Freiheit Sicherheit und Recht 12 366 15 686 3 320 26 8 4 Die EU als globaler Partner 56 815 58 704 1 899 3 3 5 Verwaltung 57 082 61 629 4 547 8 0 6 Ausgleichs zahlungen 27 27 100 Verpflichtungs ermachtigungen insgesamt 994 176 959 988 34 188 3 5 Verpflichtungs ermachtigungen in Prozent des BNE 1 12 1 00 Mehrjahriger Finanzrahmen 2021 2027 mit NextGenerationEU in Mrd Euro Rubrik MFR 2021 2027 NextGenerationEU Summe1 Binnenmarkt Innovation und Digitales 132 8 10 6 143 42 Zusammenhalt Resilienz und Werte 377 8 721 9 1 099 73 Naturliche Ressourcen und Umwelt 356 4 17 5 373 94 Migration und Grenzmanagement 22 7 22 75 Sicherheit und Verteidigung 13 2 13 26 Nachbarschaft und ubrige Welt 98 4 98 47 Europaische offentliche Verwaltung 73 1 73 1Insgesamt 1 074 3 750 0 1 824 3PolitikbereicheAlle der Europaischen Union nicht in den Vertragen ubertragenen Zustandigkeiten verbleiben gemass Art 5 EUV bei den Mitgliedstaaten Nach dem Grundsatz der begrenzten Einzelermachtigung wird die Union nur innerhalb der Grenzen der Zustandigkeiten tatig die die Mitgliedstaaten ihr in den Vertragen zur Verwirklichung der darin niedergelegten Ziele ubertragen haben Nach dem Subsidiaritatsprinzip wird die Union in den Bereichen die nicht in ihre ausschliessliche Zustandigkeit fallen nur tatig sofern und soweit die verfolgten Ziele auf Unionsebene besser verwirklicht werden konnen als auf der Ebene der Mitgliedstaaten Zugleich durfen die Massnahmen der EU nicht weiter gehen als fur die Ziele die im EU Vertrag genannt sind notwendig ist Verhaltnismassigkeitsprinzip Trotz dieser einschrankenden Grundsatze bedingt die EU Rechtsetzung einen grossen Teil auch der nationalstaatlichen Gesetzgebung So sind in der Bundesrepublik Deutschland zwei Drittel aller im Bereich der Innenpolitik verabschiedeten Gesetze auf Initiativen oder Rechtsakte auf EU Ebene zuruckzufuhren Die Vertrage ubertragen der Union fur einen bestimmten Bereich entweder eine ausschliessliche Zustandigkeit oder eine mit den Mitgliedstaaten geteilte Zustandigkeit In bestimmten Bereichen ist die Union ausserdem nur dafur zustandig Massnahmen zur Unterstutzung und Koordinierung der Massnahmen der Mitgliedstaaten umzusetzen unterstutzende Zustandigkeit Die Union hat nach Art 3 AEUV die ausschliessliche Zustandigkeit in den Bereichen der Europaischen Zollunion die Festlegung der Wettbewerbsregeln fur den Europaischen Binnenmarkt die Wahrungspolitik der Staaten die an der Europaischen Wahrungsunion teilnehmen die Erhaltung der biologischen Meeresschatze im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik sowie die Gemeinsame Handelspolitik Die geteilten Zustandigkeiten gemass Art 4 AEUV umfassen den Europaischen Binnenmarkt bestimmte Bereiche der Sozialpolitik den wirtschaftlichen sozialen und territorialen Zusammenhalt die Landwirtschaft und Fischerei mit Ausnahme des Erhalts der biologischen Meeresschatze die Umweltpolitik den Verbraucherschutz die Verkehrspolitik die Transeuropaischen Netze die Energiepolitik den Raum der Freiheit der Sicherheit und des Rechts bestimmte Bereiche des Gesundheitsschutzes die Forschungs Technologie und Raumfahrtpolitik sowie die Entwicklungspolitik Politikbereiche der Europaischen UnionZustandigkeiten nach EU Vertrag Gemeinsame Aussen und Sicherheitspolitik umfasst auch Gemeinsame Sicherheits und Verteidigungspolitik Nachbarschaftspolitik Erweiterungspolitik Zustandigkeiten nach AEU Vertrag Binnenmarkt Zollunion Kapitalmarktunion Agrar und Fischereipolitik Raum der Freiheit der Sicherheit und des Rechts umfasst Grenzsicherung Einwanderungspolitik Asylpolitik Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen Polizeiliche Zusammenarbeit Gleichstellungspolitik und Grundrechte Verkehrspolitik Wettbewerbspolitik Rechtsangleichung Wirtschafts und Wahrungsunion Beschaftigungspolitik Sozialpolitik Sportpolitik Kulturpolitik Transeuropaische Netze Industriepolitik Regionalpolitik Forschungspolitik Umweltpolitik Energiepolitik Raumfahrtpolitik Humanitare Hilfe und Katastrophenschutz Handelspolitik Entwicklungspolitik Siehe auch Politisches System der Europaischen Union Vertrag uber die Europaische Union und Vertrag uber die Arbeitsweise der Europaischen Union Wirtschaftspolitik Der Handelskommissar Maros Sefcovic vertritt die EU in der Welthandelsorganisation Die Geschichte der europaischen Einigung ist gepragt von der uberragenden Bedeutung wirtschaftlicher Integrationsschritte Angestossen durch die Vergemeinschaftung des Kohle und Stahlsektors 1952 und fortgefuhrt mit der Schaffung von EWG und EURATOM 1957 sowie mit der Vollendung des Binnenmarkts 1993 fuhrten sie bis zur Einfuhrung des Euro als Bargeld im Jahr 2002 Die Institutionen der EU spielen heute gleich in mehreren Bereichen eine wichtige Rolle fur die europaische Wirtschaftspolitik Wahrend der Agrarsektor von einer EU weiten Marktordnung mit hohen Subventionen gepragt ist zeigt sich in Industrie und Gewerbe der Einfluss der Union vor allem bei der Vorgabe von Normen und Wettbewerbsregeln uber deren Einhaltung die Kommission wacht Die hauptsachliche Kompetenz zur Gewahrleistung eines fairen Wettbewerbs auf dem Binnenmarkt liegt beim Wettbewerbskommissar der Europaischen Kommission der die jeweiligen Kartellbehorden der einzelnen Staaten als supranationales Organ erganzt Neben der Kontrolle der Wirtschaft ist er auch fur die Genehmigung von Subventionen in den Mitgliedstaaten zustandig Damit soll verhindert werden dass einzelne Staaten nationale Unternehmen zum Schaden von Wettbewerbern aus dem Rest der EU unterstutzen Zur Starkung der europaischen Industrie fordert die EU neue Techniken So wurden zahlreiche Koordinierungsgremien gegrundet um einheitliche Standards zu entwickeln damit der Binnenmarkt nicht durch unterschiedliche technische Standards in der Entwicklung gehemmt wird Ausserdem fordert die EU unter anderem die Kooperation vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Forschung und Entwicklung innovativer Produkte fur Wachstumsmarkte Auch nach aussen hin treten die EU Lander als einheitlicher Wirtschaftsblock auf und werden etwa in der Welthandelsorganisation vom Handelskommissar vertreten Zollunion und Binnenmarkt Hauptartikel Europaische Zollunion und Europaischer Binnenmarkt Der EWG Vertrag von 1957 hatte zum Ziel Handelshemmnisse zwischen den Mitgliedstaaten abzubauen und sah dafur die schrittweise Einfuhrung der sogenannten vier Grundfreiheiten vor namlich des freien Verkehrs von Waren Kapital Dienstleistungen und Arbeitskraften im Gebiet der Gemeinschaft Von besonderer Bedeutung ist dabei die Warenverkehrsfreiheit Art 28 ff AEUV die Ein und Ausfuhrzolle sowie mengenmassige Einfuhr und Ausfuhrbeschrankungen Kontingentierungen innerhalb des Binnenmarktes untersagt Seit den 1980er Jahren wurden die Grundfreiheiten unter anderem durch die Rechtsprechung des EuGH und durch die Einheitliche Europaische Akte so erweitert dass auch alle anderen einzelstaatlichen Normen die den zwischenstaatlichen Handel in der Gemeinschaft erschweren unzulassig sind Damit wurde die Wirtschaftsgemeinschaft zu einem einheitlichen Binnenmarkt ausgebaut Die Europaische Zollunion besteht aus der EU dunkelblau und den Partnerstaaten Turkei Andorra und San Marino lila Mit den EWR Staaten Island Liechtenstein und Norwegen besteht eine Freihandelszone Seit 1968 gilt innerhalb der Europaischen Union eine Zollunion das heisst der Handel zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten darf nicht durch Zolle oder gleichwirkende Abgaben behindert werden Ausserdem haben die Mitgliedstaaten gegenuber Drittstaaten einen gemeinsamen Zolltarif Seit 1996 ist auch die Turkei Mitglied der Zollunion ebenso wie Andorra und San Marino Die EWR Mitgliedstaaten Island Liechtenstein und Norwegen bilden mit der Zollunion eine Freihandelszone wenden aber nicht den gemeinsamen Zolltarif gegenuber Drittstaaten an Ferner sehen Art 34 ff AEUV zwischen den EU Mitgliedstaaten grundsatzlich das Verbot von mengenmassigen Einfuhr und Ausfuhrbeschrankungen vor Derartige Beschrankungen sind nur dann statthaft wenn zum Schutze der offentlichen Sicherheit und Ordnung aus sittlichkeits und gesundheitspolizeilichen Erwagungen aus Grunden des Lebensschutzes von Menschen Tieren und Pflanzen oder zur Wahrung des nationalen Kulturguts von kunstlerischem geschichtlichem oder altertumswissenschaftlichem Wert oder auch zum Schutz gewerblichen Eigentums solche nationalen Rechtsvorschriften erforderlich sind Im gesamten Gebiet der EU gilt ausserdem ein allgemeines Benachteiligungsverbot wonach kein Unionsburger aufgrund seiner Staatsburgerschaft diskriminiert werden darf Mit Rucksicht auf diese sogenannte Inlandergleichbehandlung durfen etwa Kaufleute die Waren in einem anderen EU Mitgliedstaat veraussern keinen anderen Vorschriften unterworfen werden als denjenigen die auch fur die Inlander des betreffenden Staates gelten Die Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs zur Warenverkehrsfreiheit hat diese Grundfreiheit zum Motor fur die weitere Marktintegration gemacht Die Warenverkehrsfreiheit wurde wesentlich dadurch erweitert dass auch warenbezogene Vorschriften der Mitgliedstaaten die EU Auslander genauso wie Inlander behandeln und keine Kontingentierungen vorsehen als unzulassig gelten wenn sie den Warenhandel in tatsachlicher Hinsicht zwischen den Mitgliedstaaten erschweren Gemass dem EuGH haben solche Vorschriften die gleiche Wirkung wie Kontingentierungen und sind deshalb ebenso vertragswidrig Mit der Einheitlichen Europaischen Akte 1986 wurde das Ziel eines gemeinsamen Binnenmarkts auch vertraglich festgehalten Um zu verhindern dass das Prinzip wonach Produkte die in einem EU Mitgliedstaat hergestellt und verkauft werden konnen auch in der ganzen ubrigen Union nicht verboten werden durfen zu einem Unterbietungswettlauf bei den Produktionsstandards fuhrt glichen die Mitgliedstaaten zahlreiche ihrer Rechts und Verwaltungsvorschriften an und schufen im Rat der Europaischen Union eine Vielzahl EU weiter Normen trotz der Kritik an der damit verbundenen Zentralisierung Wettbewerbspolitik Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera Um wirtschaftliche Kartelle und Monopole in der EU zu verhindern und einen fairen Wettbewerb auf dem Binnenmarkt sicherzustellen werden die Kartellbehorden der einzelnen Staaten durch den Wettbewerbskommissar der Europaischen Kommission unterstutzt Neben der Kontrolle der Wirtschaft ist er auch fur die Genehmigung von Subventionen in den Mitgliedstaaten zustandig Damit soll verhindert werden dass einzelne Staaten bestimmte Firmen wettbewerbswidrig unterstutzen Subventionen sind nur fur wirtschaftlich schwache Regionen zulassig etwa fur Ostdeutschland Die EU Wettbewerbspolitik Art 101 ff AEUV hat wesentlich dazu beigetragen dass viele monopolartige Unternehmen zum Beispiel im Telekommunikationsbereich bei der Gas Wasser und Stromversorgung und im Eisenbahnverkehr ihre Sonderstellung aufgeben und sich der Konkurrenz anderer Anbieter auf dem Markt stellen mussten Der Druck des Wettbewerbs fuhrte haufig zu Innovationsschuben und zu sinkenden Verbraucherpreisen aber auch zu veranderten Lohn und Arbeitsbedingungen und vielfach zu einem Abbau von Arbeitsplatzen bei den betroffenen Unternehmen Die Liberalisierung wurde und wird deshalb in Teilen der Offentlichkeit kritisch gesehen Freier Dienstleistungsverkehr Wahrend der Abbau von Hindernissen im Warenhandel nach der Einrichtung des gemeinsamen Binnenmarkts recht rasch vorankam blieben im Dienstleistungssektor Art 56 ff AEUV noch langer Hemmnisse fur den zwischenstaatlichen Handel bestehen Dieses Problemfeld wurde mit der Europaischen Dienstleistungsrichtlinie vom 12 Dezember 2006 angegangen die von der Europaischen Kommission als ein wichtiger Bestandteil der Lissabon Strategie zur Forderung der europaischen Wirtschaft angesehen wird Als Richtlinie bedarf sie der Umsetzung in jeweiliges nationales Recht durch die einzelnen Mitgliedstaaten Ziel der Richtlinie ist die Forderung des grenzuberschreitenden Handels mit Dienstleistungen Dafur sieht sie bestimmte Erleichterungen fur niedergelassene Dienstleister vor unter anderem die Schaffung einheitlicher Ansprechpartner und einer elektronischen Verfahrensabwicklung Ihr Anwendungsbereich umfasst nicht nur klassische Dienstleister wie Frisore IT Spezialisten Dienstleister im Baugewerbe und Handwerker sondern zum Teil auch Daseinsvorsorgeleistungen wie Altenpflege Kinderbetreuung Behinderteneinrichtungen Heimerziehung Mullabfuhr Verkehrssysteme etc soweit diese im betreffenden Mitgliedstaat bereits unter Marktbedingungen erbracht werden Europaische Wirtschafts und Wahrungsunion Hauptartikel Europaische Wirtschafts und Wahrungsunion Europaische Wahrungsunion Stand 1 Januar 2023 Mitglieder der Eurozone 20 WKM II Mitglieder mit Opt out Klausel 1 Danemark WKM II Mitglieder ohne Opt out Klausel 1 Bulgarien Sonstige EU Mitglieder ohne Opt out Klausel 5 Einseitige Verwender des Euros 2 Kosovo Montenegro Die Einfuhrung einer gemeinsamen europaischen Wahrung Art 127 ff AEUV war bereits fruh ein Diskussionsthema in der Europaischen Wirtschaftsgemeinschaft Nachdem erste Versuche in diese Richtung etwa der Werner Plan von 1970 gescheitert waren wurde schliesslich auf der Grundlage des Vertrags von Maastricht der Euro als gemeinsame Wahrung eingefuhrt 1999 fur die Zentral und Geschaftsbanken 2002 als Barzahlungsmittel in allen beteiligten Mitgliedstaaten Allerdings sind nicht alle Staaten der EU auch Mitglieder der Wahrungsunion Grossbritannien und Danemark haben bei den Verhandlungen fur sich die Moglichkeit einer Nichtteilnahme vorbehalten von der sie bisher auch Gebrauch machen Alle anderen Staaten sind grundsatzlich zur Teilnahme verpflichtet Voraussetzung hierfur ist aber die Erreichung bestimmter Bedingungen die als massgeblich fur die Geldwertstabilitat angesehen werden Diese sogenannten Konvergenzkriterien sind im Stabilitats und Wachstumspakt festgehalten und beziehen sich auf Staatsverschuldung Zinsniveau und Inflationsrate Schweden vermeidet derzeit durch gezielte Nichteinhaltung dieser Konvergenzkriterien die Teilnahme an der Wahrungsunion da eine Volksabstimmung 2003 gegen den Euro entschied Von den 2004 2007 und 2013 neu beigetretenen Landern nehmen bisher Slowenien Malta die Republik Zypern die Slowakei Estland Lettland Litauen und Kroatien an der Wahrungsunion teil Damit gehoren seit 2023 der Eurozone 20 Mitgliedstaaten an Bereits im Vorfeld der Euro Einfuhrung fuhrten die Konvergenzkriterien zu einer im eingetretenen Ausmass kaum erwarteten Angleichung in der Finanz und Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten Leitungsorgan der Wahrungsunion ist die nach dem Vorbild der Deutschen Bundesbank unabhangig gestellte Europaische Zentralbank Die Koordination der Wirtschafts und Finanzpolitik der Mitgliedstaaten ubernimmt die sogenannte Eurogruppe in der sich die Finanzminister der Eurozone treffen Handelspolitik Hauptartikel Gemeinsame Handelspolitik Im Zuge der Gemeinsamen Handelspolitik regelt die EU die Ein und Ausfuhren von und nach Drittstaaten Art 206 f AEUV Durch die Zollunion wurde ein einheitlicher Zolltarif TARIC Kombinierte Nomenklatur eingefuhrt den der Rat der Europaischen Union mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission beschliesst Er stellt ein wichtiges Merkmal und Verhandlungsobjekt der EU Wirtschaftspolitik dar Grundsatzlich ist die Gemeinsame Handelspolitik der EU dem Gedanken des weltweiten Freihandels verpflichtet sie kann jedoch zur Abwehr wirtschaftlicher Gefahren auf ein umfangreiches Regularium von Schutzinstrumenten tarifarer wie nicht tarifarer Art zuruckgreifen Neben den autonomen Massnahmen kommt auch internationalen Handelsvertragen an denen die EU beteiligt ist grosse Bedeutung zu insbesondere den Abkommen im Rahmen der Welthandelsorganisation WTO Zwar sind alle Mitgliedstaaten auch eigenstandige Mitglieder der WTO doch Sprecherin fur sie ist hier die Europaische Union die durch den Handelskommissar der Europaischen Kommission vertreten wird Agrar und Fischereipolitik Hauptartikel Gemeinsame Agrarpolitik und Gemeinsame Fischereipolitik Trotz ihres vergleichsweise geringen Beitrags zum Bruttoinlandsprodukt der EU hat die Agrarpolitik Art 38 ff AEUV bereits fruh eine herausragende Bedeutung in der europaischen Integration erlangt Durch eine Initiative der Europaischen Kommission wurde 1962 durch den Ministerrat eine erste gemeinsame Agrarmarktordnung eingefuhrt Angestrebt waren eine Erhohung der landwirtschaftlichen Produktivitat und die Vermeidung von Preisschwankungen was den Produzenten eine gut auskommliche Lebenshaltung und den Verbrauchern eine stabile Versorgung zu angemessenen Preisen sichern sollte Ein zu diesem Zweck errichtetes System von Garantiepreisen hatte jedoch eine Vielzahl unerwunschter Nebenfolgen So fuhrte es einerseits zu wenig marktkonformen Produktionsuberschussen andererseits zu Lebensmittelpreisen die deutlich uber dem Weltmarktniveau lagen und damit die Verbraucher belasteten Da die Europaische Wirtschaftsgemeinschaft den Aufkauf von Produktionsuberschussen garantierte wurde ausserdem auch ihr Haushalt uber Jahrzehnte schwer belastet Die Agrarpolitik machte uber Jahrzehnte mehr als die Halfte der Gesamtausgaben aus Bis in die 1990er Jahre scheiterten alle Reformansatze zum Abbau der Preissubventionen an drastischen Formen bauerlichen Protests und an dem hier beibehaltenen Einstimmigkeitsprinzip im Rat der Europaischen Union Erst als deutlich wurde dass die geplante Osterweiterung ohne eine Reform der Agrarpolitik den EU Haushalt sprengen wurde da die Wirtschaft vieler der Beitrittskandidaten noch stark landwirtschaftlich gepragt war wurde im Zuge der Agenda 2000 nach verschiedenen Quotenregelungen auch eine Absenkung der Erzeugerpreise mit Ausgleichszahlungen und eine Annaherung an die Weltmarktpreise fur Agrarerzeugnisse eingeleitet Dieser Reformprozess der Gemeinsamen Agrarpolitik ist jedoch bis heute nicht abgeschlossen Uberblick uber Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik seit 1990 Jahr Reform Ziele1992 MacSharry Reform Grundlagenreform mit den Zielen Senkung der Agrarpreise Ausgleichszahlungen fur die entstandenen Einkommensverluste Marktmechanismen fordern Massnahmen des Umweltschutzes schrittweise Senkung der Exporterstattungen1999 Agenda 2000 Starkung der Wettbewerbsfahigkeit durch Preissenkungen Politik fur den landlichen Raum Forderung von Umweltmassnahmen und Lebensmittelsicherheit Einfuhrung von Cross Compliance Modulation bei Pramienzahlungen2003 Halbzeitbewertung Entkopplung der Direktzahlungen von der Produktion und Bindung an Cross Compliance 2009 Health Check Reform Beschleunigung der Agenda 2000 Massnahmen bei Begrenzung der EU Agrarausgaben 2013 GAP Reform 2013 Greening Abschaffung der letzten verbliebenen Exportsubventionen Direktzahlungen Wahrend die Forstwirtschaft auf EU Ebene bisher kaum eine Rolle gespielt hat ist die Gemeinsame Fischereipolitik Art 38 ff AEUV bereits seit Anfang der 1970er Jahre ein wichtiges Thema in den Verhandlungen und bei der Austarierung politischer Kompromisse im Rat der Europaischen Union obgleich sie lediglich einen geringen Teil im Haushalt der EU ausmacht 2004 lag das Budget der Fischereipolitik bei 931 Millionen Euro und damit bei etwa 0 75 des EU Gesamtbudgets Aufgabe der Gemeinsamen Fischereipolitik ist es die Fischwirtschaft im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips zu fordern Um der Uberfischung und dem Ruckgang der Fischbestande zu begegnen setzt die EU Fangquoten fur die verschiedenen Mitgliedstaaten und bestimmte Fischarten fest Im Rahmen ihrer Strukturpolitik hat die EU einerseits eine Reduzierung der nationalen Fischfangflotten durchgesetzt andererseits sorgt sie in besonders betroffenen Regionen fur Ausgleichsmassnahmen und fordert den Einsatz umweltgerechter Technik Regionalpolitik Hauptartikel Regionalpolitik der Europaischen Union Europaischer Fonds fur regionale Entwicklung EFRE 2021 2027 Innerhalb der EU gibt es eine Reihe von Regionen deren wirtschaftliche Leistungsfahigkeit weit unter dem EU Durchschnitt liegt meist als Folge nachteiliger wirtschaftsgeographischer Standortfaktoren Ein klassisches Beispiel dafur ist der Mezzogiorno in Italien Solchen Regionen die durch den Beitritt der mittel und osteuropaischen Lander seit 2004 stark zugenommen haben wird eine spezielle Forderung gewahrt wodurch Unterschiede im Entwicklungsstand der Gebiete angeglichen und regionale Disparitaten zuruckgedrangt werden sollen Art 174 ff AEUV Zu diesem Zweck wurden drei sogenannte Strukturfonds eingerichtet die fur den wirtschaftlichen Aufholprozess der armeren Regionen sorgen sollen Die Verwendung dieser Gelder wird jeweils in der siebenjahrigen Finanzvorschau der EU aktuell fur den Zeitraum 2007 2013 grob geplant Der erste der drei Strukturfonds ist der Europaische Fonds fur regionale Entwicklung EFRE Er unterstutzt unter anderem mittelstandische Unternehmen damit dauerhafte Arbeitsplatze geschaffen werden Um eine gezieltere Hilfe leisten zu konnen werden die Fordermittel meist einzelnen Wirtschaftssektoren zugewiesen Ausserdem werden Infrastrukturprojekte initiiert und technische Hilfsmassnahmen angewandt Typischer Hinweis auf EFRE Unterstutzung einer Baumassnahme Der EFRE kann dabei im Rahmen von drei Zielen tatig werden Das erste Ziel Konvergenz gilt fur Regionen deren Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner unter 75 des EU Durchschnitts liegt Dabei wird uberwiegend die Modernisierung der Wirtschaftsstruktur sowie die Arbeitsplatzschaffung angestrebt Das zweite Ziel die regionale Wettbewerbsfahigkeit und Beschaftigung betrifft die Regionen die nicht im Rahmen des Ziels Konvergenz forderfahig sind die hierfur vorgesehenen Mittel sind entsprechend geringer als diejenigen fur Ziel 1 Die Prioritaten des Ziels der regionalen Wettbewerbsfahigkeit und Beschaftigung liegen in der Starkung von Forschung Entwicklung und Finanzwesen sowie in Umweltschutz und Risikopravention Das dritte Ziel des EFRE schliesslich europaische territoriale Zusammenarbeit konzentriert sich auf die transnationale Zusammenarbeit und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Grenzregionen Der zweite Fonds ist der Europaische Sozialfonds der wie der EFRE in allen Mitgliedstaaten zur Anwendung kommt Er hat die Verbesserung der Bildungssysteme und des Zugangs zum Arbeitsmarkt zum Ziel Der 1993 eingerichtete Kohasionsfonds schliesslich soll dazu dienen wirtschaftliche und soziale Disparitaten unter den Mitgliedstaaten zu verringern Forderfahig im Rahmen dieses Fonds sind Vorhaben im Zusammenhang mit Umwelt und Verkehrsinfrastrukturen in Mitgliedstaaten der EU deren Bruttoinlandsprodukt pro Kopf unter 90 des EU Durchschnitts liegt Seit dem 1 Mai 2004 sind dies Griechenland Portugal Spanien die Republik Zypern die Tschechische Republik Estland Ungarn Lettland Litauen Malta Polen die Slowakei und Slowenien Fur die regionale Entwicklung in den Mitgliedstaaten will die EU in den Jahren 2007 bis 2013 rund 360 Milliarden Euro an Fordermitteln ausgeben Oft werden die Finanzhilfen der EU nicht direkt von Brussel ausbezahlt sondern indirekt uber nationale und regionale Behorden der Mitgliedstaaten Direkt bezahlt die Europaische Kommission Gelder an staatliche oder private Organisationen wie etwa Universitaten Unternehmen Interessenverbande und nichtstaatliche Organisationen Ausser unionsinternen Projekten fordert die EU teilweise auch Projekte in Landern die ihr beitreten wollen Diese externen Forderungen dienen u a der Unterstutzung von Nachbarschaftsbeziehungen und der Stabilisierung der Empfangerlander Aussen und Sicherheitspolitik Gemeinsame Aussenpolitik Hauptartikel Gemeinsame Aussen und Sicherheitspolitik Hohe Vertreterin fur Aussen und Sicherheitspolitik Kaja Kallas Ziel der Gemeinsamen Aussen und Sicherheitspolitik GASP Art 21 ff EUV und Art 205 ff AEUV sind die Wahrung der gemeinsamen Werte und Interessen der Union die Starkung der Sicherheit und des Friedens die Forderung der internationalen Zusammenarbeit und die Starkung von Demokratie Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten Anders als die meisten anderen Politikfelder der EU ist die GASP weitgehend intergouvernemental gepragt Die Regierungen der Mitgliedstaaten legen einstimmig gemeinsame Strategien fest bei deren Formulierung insbesondere das Europaische Parlament fast keine Mitspracherechte hat Bei Abstimmungen in der Generalversammlung der Vereinten Nationen ist ein gemeinsames Vorgehen der EU Staaten eher die Regel Die europaische Aussenpolitik erganzt die Aussenpolitik der Nationalstaaten ersetzt sie aber nicht Mitglieder der EU und weiterer europaischer Organisationen Stand Februar 2025 Die praktische Verhandlungs und Koordinierungsarbeit in der GASP liegt grosstenteils in der Hand des Hohen Vertreters fur Aussen und Sicherheitspolitik Dieser ist zugleich Vizeprasident der Europaischen Kommission und nicht stimmberechtigter Vorsitzender im Rat fur Auswartige Angelegenheiten Ihm unterstehen rund 130 Delegationen der Europaischen Union bei internationalen Organisationen und in Drittstaaten Der Vertrag von Lissabon sieht zudem den Aufbau eines Europaischen Auswartigen Dienstes vor der sich aus diesen Delegationen sowie aus Personal des Ratssekretariats und der nationalen diplomatischen Dienste zusammensetzen und ebenfalls vollstandig dem Hohen Vertreter untergeordnet sein soll Art 27 Abs 3 EUV Er hat dadurch operative Unabhangigkeit und kann im Rahmen der Vorgaben des Rates auch eigene Akzente setzen Die internationalen Beziehungen der EU werden oftmals in bi und multilateralen Abkommen geregelt die auf die wirtschaftlichen aber auch politischen Interessen beider Seiten ausgerichtet sind Neben den Abkommen mit der Organisation Afrikanischer Karibischer und Pazifischer Staaten siehe Entwicklungspolitik der Europaischen Union existieren auch Ubereinkunfte mit anderen regionalen Freihandelsorganisationen beispielsweise mit den sudostasiatischen ASEAN Staaten dem sudamerikanischen Mercosur der nordamerikanischen NAFTA u a Ein besonderes Verhaltnis besteht zwischen der EU und den USA als den beiden weltweit grossten Wirtschaftsblocken und wichtigsten westlich demokratischen Machten Auch mit Russland hat die EU seit 1994 ein besonderes Partnerschafts und Kooperationsabkommen PKA Die weitere Entwicklung der russisch europaischen Beziehungen ist jedoch unter den EU Mitgliedstaaten umstritten Sicherheits und Verteidigungspolitik Hauptgebaude der Europaischen Agentur fur die Grenz und Kustenwache Frontex Eine besondere Rolle nimmt die Gemeinsame Sicherheits und Verteidigungspolitik GSVP Art 42 ff EUV als Teil der GASP ein Erst seit den 1990er Jahren bemuht sich die EU auch eigenstandige sicherheitspolitische Strukturen zu entwickeln Hierfur stutzte sie sich zunachst auf die Westeuropaische Union und entwickelte schliesslich die GSVP Diese soll sowohl die Neutralitat bestimmter Mitgliedstaaten achten als auch mit der NATO Zugehorigkeit anderer Mitgliedstaaten kompatibel sein Die EU hat dabei den Charakter eines Defensivbundnisses das heisst im Fall eines bewaffneten Angriffs auf einen der Mitgliedstaaten mussen die anderen ihm Unterstutzung leisten Art 42 Abs 7 EUV Auch die GSVP hat einige spezielle Institutionen das Politische und Sicherheitspolitische Komitee den Militarausschuss den Militarstab den Ausschuss fur die zivilen Aspekte der Krisenbewaltigung und die EU Planungszelle fur zivile und militarische Belange Ausserdem existiert eine Europaische Verteidigungsagentur mit der Aufgabe zur Ermittlung von Massnahmen zur Starkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors beizutragen Entscheidungen konnen grundsatzlich nur einstimmig im Rat der EU getroffen werden Auch die sogenannte Passerelle Regelung durch die ansonsten Themen mit Einstimmigkeitserfordernis in den Bereich der Mehrheitsentscheidungen uberfuhrt werden konnen ist auf die GSVP nicht anwendbar Falls jedoch eine Gruppe von Mitgliedstaaten in der GSVP schneller voranschreiten mochte als andere haben sie die Moglichkeit einer Standigen Strukturierten Zusammenarbeit Art 46 EUV die im Wesentlichen der Verstarkten Zusammenarbeit in anderen Politikfeldern entspricht Produkte gemeinsamer Rustungszusammenarbeit der EU Eurofighter Typhoon Airbus A400M Eurocopter Tiger Ziel der GSVP ist die Erfullung der sogenannten Petersberg Aufgaben namlich humanitare Aufgaben und Rettungseinsatze friedenserhaltende Aufgaben und Kampfeinsatze bei der Krisenbewaltigung inklusive Frieden schaffender Massnahmen Hierfur konnen die EU Staaten gemeinsame militarische Missionen unternehmen was erstmals 2003 in der Operation Artemis in Ost Kongo geschah Dem Vertragstext nach konnte die GSVP auch zu einer gemeinsamen europaischen Verteidigung also einer Europaarmee fuhren Hierfur ware ein einstimmiger Beschluss des Europaischen Rates erforderlich Die Mitgliedsstaaten stellen Truppen fur Missionen im Rahmen der GSVP etwa die EU Friedensmission EUFOR jeweils auf freiwilliger Basis und nach nationalen Rechtsvorgaben Deutschland etwa nur nach Zustimmung des Bundestags Auf verstarktes praktisches Zusammenwirken im Rahmen der GSVP gerichtet sind die seit 2005 aufgestellten EU Battlegroups bestehend aus zwei multinationalen Kampfverbanden mit einer Starke von je 1500 Soldaten die im Krisenfall kurzfristig einsatzbereit sein sollen Sie werden jeweils fur ein halbes Jahr von einer Gruppe von Mitgliedstaaten gestellt und danach wieder aufgelost Tatsachlich zum Einsatz gekommen sind diese supranationalen Verbande aber seit der Einfuhrung wegen Streits uber die Finanzierung bislang nicht 2017 wurde von 25 der damals 28 Mitgliedsstaaten eine Vereinbarung uber standige strukturierte Zusammenarbeit PESCO in der Verteidigungs und Sicherheitspolitik unterzeichnet die gemeinsame Einsatze und Rustungsprojekte sowie eine regelmassige Erhohung der Verteidigungsausgaben durch die Teilnehmerstaaten vorsieht In Folge des seit 2022 andauernden Ukraine Kriegs beschlossen fast alle Mitgliedsstaaten ihr Verteidigungsbudget zu erhohen Hinzu kamen militarische Hilfslieferungen fur die Ukraine Im Fruhjahr 2025 stellte die Kommission das Weissbuch zur Verteidigung Europas vor Dabei handelt es sich um ein Investitionsprogramm fur den Aufbau von militarischen Fahigkeiten mit einem Gesamtvolumen von uber 800 Milliarden Euro Dabei wurde betont dass das Geld nur fur den Kauf in der EU durch von europaischen Unternehmen hergestellte Waffen und Waffensysteme ausgegeben werden soll Europaische Nachbarschaftspolitik Hauptartikel Europaische Nachbarschaftspolitik Ein wichtiger Bestandteil der europaischen Aussenpolitik sind die Beziehungen zu den unmittelbaren Nachbarn im Suden und Osten der EU mit denen sie im Zuge der Europaischen Nachbarschaftspolitik ENP seit 2004 ein dichtes Netz von Vertragen abgeschlossen hat Ziel der ENP ist einerseits die wirtschaftliche Zusammenarbeit andererseits die Starkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im unmittelbaren Umfeld der EU Parallel zu dieser Nachbarschaftspolitik wurde 2008 mit den Staaten in Nordafrika und Vorderasien einschliesslich der Turkei und Israels die Union fur das Mittelmeer gegrundet die an die euro mediterrane Partnerschaft von 1995 anknupft 2009 wurde erganzend die Ostliche Partnerschaft initiiert deren Ziel die politische Assoziierung und wirtschaftliche Integration ehemaliger Unionsrepubliken der Sowjetunion ist Sowohl die ENP als auch die Verhandlungen mit den Beitrittskandidaten liegen federfuhrend nicht beim Hohen Vertreter fur die Aussen und Sicherheitspolitik sondern beim Erweiterungskommissar der Europaischen Kommission Er muss sich dabei jedoch eng mit dem Hohen Vertreter abstimmen um die Koharenz der europaischen Aussenpolitik zu gewahrleisten Entwicklungspolitik Hauptartikel Entwicklungspolitik der Europaischen Union Empfangerlander privilegierter EU Entwicklungshilfe Auch in der Entwicklungspolitik betatigt sich die Europaische Union Art 208 ff AEUV Anders als die Aussen und Sicherheitspolitik wird uber entwicklungspolitische Massnahmen nach dem Ordentlichen Gesetzgebungsverfahren entschieden also unter gleichberechtigter Beteiligung des Europaischen Parlaments Unter den Einzelmassnahmen sind die Handelsvergunstigungen fur Entwicklungslander durch das Allgemeine Praferenzsystem das Rohstoffregime sowie insbesondere die humanitare Hilfe durch das zustandige Europaische Amt ECHO zu nennen Daneben werden durch bi oder multilaterale Vertrage einer Reihe von Staaten zusatzliche Handelsprivilegien eingeraumt Am wichtigsten ist hier das Cotonou Abkommen das im Jahr 2000 mit 77 Staaten im afrikanischen karibischen und pazifischen Raum sog AKP Staaten geschlossen wurde und die vorherigen Lome Abkommen ersetzte Meist verpflichten diese Abkommen die Partnerlander im Gegenzug zur Einhaltung bestimmter demokratischer und rechtsstaatlicher Standards Zur Entwicklungspolitik tragt auch die Europaische Investitionsbank bei die gemeinsam mit dem Europaischen Entwicklungsfonds auch den Grossteil der finanziellen Mittel bereitstellt In der Union fur den Mittelmeerraum fordert die EU die Entwicklung der arabischen Mittelmeer Staaten sowie der Turkei und Israels Kernstuck sind bilaterale Abkommen mit den einzelnen Staaten die neben weitgehender Zollfreiheit weitere handelspolitische Zugestandnisse sowie auch eine Zusammenarbeit im technisch wirtschaftlichen Bereich vorsehen Justiz und Innenpolitik Der Schengen Raum hat zur Abschaffung von Grenzkontrollen gefuhrt offene Schengen Grenze bei Kufstein Tirol Der Europol Hauptsitz in Den Haag Seit dem Vertrag von Maastricht 1992 besitzt die Europaische Union Kompetenzen in der Justiz und Innenpolitik Der seinerzeit geschaffene dritte Pfeiler enthalt Regelungen fur die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse sind demnach Asylpolitik Vorschriften fur das Uberschreiten der Aussengrenzen der Mitgliedstaaten Einwanderungspolitik Bekampfung der illegalen Einwanderung der Drogenabhangigkeit und des Betrugs im internationalen Massstab sowie die justizielle Zusammenarbeit in Zivil und Strafsachen die polizeiliche Zusammenarbeit zur Bekampfung des Terrorismus des illegalen Drogenhandels und sonstiger schwerwiegender Formen der internationalen Kriminalitat Durch den Vertrag von Amsterdam 1997 wurde das umfassendere Ziel eines europaweiten Raums der Freiheit der Sicherheit und des Rechts eingefuhrt und das Schengener Abkommen uber die Abschaffung der Personenkontrollen an den Binnengrenzen in das EU Recht ubernommen Dieser umfasst neben der Politik im Bereich Grenzkontrollen Asyl und Einwanderung Art 77 ff AEUV fruher als flankierende Massnahmen zum freien Personenverkehr bezeichnet auch die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen JZZ Art 81 AEUV und die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen PJZS Art 82 ff AEUV Durch die PJZS kann die EU unter anderem Mindeststandards im Strafprozessrecht etwa die Rechte von Angeklagten festlegen Art 82 AEUV Fur bestimmte grenzuberschreitende Straftaten etwa Terrorismus Menschenhandel Drogenhandel Waffenhandel Geldwasche Korruption und Computerkriminalitat kann sie ausserdem Mindestvorschriften fur Straftatbestande und Strafmass regeln Art 83 AEUV Nachdem zunachst fur all diese Bereiche der Rat einstimmig beschloss und das Europaische Parlament keine Kompetenzen hatte wurde nach und nach das ordentliche Gesetzgebungsverfahren eingefuhrt Seit dem Vertrag von Lissabon 2007 gilt es fur die gesamte Justiz und Innenpolitik Allerdings gelten fur einige Mitgliedstaaten namlich Irland und Danemark Ausnahmeregelungen sie nehmen an den gemeinsamen Massnahmen nur in begrenzter Form teil Andererseits sind auch einige Nicht EU Staaten namlich Island Norwegen und die Schweiz dem Schengener Abkommen beigetreten und mussen daher bestimmte von der EU in diesem Rahmen gefasste Beschlusse implementieren Zur Umsetzung der gemeinsamen Justiz und Innenpolitik wurden die europaischen Behorden Europol und Eurojust gegrundet die die Zusammenarbeit der nationalen Polizei und Justizbehorden koordinieren Zudem wurde das Schengener Informationssystem eingerichtet durch das die Mitgliedstaaten Informationen uber zur Fahndung ausgeschriebene Personen und Gegenstande austauschen Fur den gemeinsamen Grenzschutz gibt es die Europaische Agentur fur die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen der Mitgliedstaaten der Europaischen Union kurz Frontex Zu den im Rahmen der PJZS getroffenen Massnahmen zahlt ausserdem der Europaische Haftbefehl der die Auslieferung von Straftatern zwischen den Mitgliedstaaten vereinfachte Die Arbeitsaufnahme der Europaischen Staatsanwaltschaft zur Bekampfung von Straftaten nach Art 86 unter anderem diejenigen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union fand 2021 statt Bildungspolitik und Forschungsforderung Erasmus das Dachprogramm der EU fur allgemeine und berufliche Bildung Jugend und Sport Der durch technologische Innovationsschube und globale Vernetzungsmoglichkeiten ausgeloste Wandel der europaischen Lander von klassischen Industrie zu potenziellen Informations und Wissensgesellschaften hat dazu gefuhrt dass die EU Organe die sich mit der Bildungspolitik Art 165 f AEUV jahrzehntelang nur wenig befassten hier inzwischen bedeutende Aktivitaten entfalten So sieht die im Jahr 2000 verabschiedete Lissabon Strategie ebenso wie ihr Nachfolgeprogramm Europa 2020 die Bildungspolitik als wichtigstes Instrument zur Forderung der europaischen Wirtschaft Sie zielt auf die Herstellung eines europaischen Bildungs und Beschaftigungsraumes im Zeichen des lebenslangen Lernens Der Bologna Prozess der 1999 auf einer Konferenz von 29 europaischen Bildungsministern eingeleitet wurde und inzwischen 45 Staaten umfasst ist darauf angelegt einen Europaischen Hochschulraum zu schaffen Er ist dabei nicht auf die EU begrenzt orientiert sich aber an deren bildungspolitischen Zielen Sein Kernbestandteil ist ein zweistufiges System von Studienabschlussen die in Deutschland nach dem angelsachsischen Vorbild Bachelor und Master genannt wurden Wahrend der Bachelor im Regelfall drei bis vier in Deutschland drei Studienjahre dauern und den ersten berufsbefahigenden Studienabschluss bieten soll dauert der Master ein bis zwei in Deutschland zwei Jahre und dient der Spezialisierung Daran kann sich eine Promotion zur Erreichung des Doktorgrades anschliessen der schon heute europaweit der hochste akademische Grad ist Um Freizugigkeit und Mobilitat von Lernenden in Europa zu fordern wurde ausserdem der Europaische Qualifikationsrahmen EQF eingefuhrt ein Schema zur Vereinheitlichung von Qualifikationsanforderungen innerhalb dessen festgelegte Kompetenzen bestimmten Niveaustufen zugeordnet werden Durch dieses System sollen Bildungsabschlusse international besser vergleichbar gemacht werden Speziell fur den Hochschulbereich wurde ein europaweites Leistungspunktesystem das European Credit Transfer System ECTS Europaisches Kreditpunkte Transfer System geschaffen das die europaweite Anrechnung Ubertragung und Akkumulierung von Studienleistungen ermoglichen soll auch um die Anerkennung von Studienaufenthalten im Ausland zu erleichtern und die europaweite Mobilitat von Studierenden zu fordern In Analogie zum Hochschulwesen wird auch fur die berufliche Bildung ein Leistungspunktesystem entwickelt Seit den 1980er Jahren gibt es eine Vielzahl von EU Programmen die den europaweiten Austausch im Bildungswesen fordern 2004 legte die Europaische Kommission einen Legislativvorschlag vor nach dem diese Programme zu einem einzigen Programm fur Lebenslanges Lernen zusammengefasst wurden das nach vier verschiedenen Bildungsbereichen gegliedert ist allgemeine Schul Bildung berufliche Bildung Hochschulbildung und Erwachsenenbildung Unter den derzeit existierenden Kooperationsmassnahmen allgemeinbildender Art ist das Hochschulprogramm Erasmus besonders bekannt das die landerubergreifende Kooperation sowie den Austausch von Studenten und Dozenten fordert Daneben gibt es das Comenius Programm das Schulpartnerschaften unterstutzt Lingua zur Forderung des Fremdsprachenunterrichts auf EU Ebene sowie Leonardo zur Anregung entsprechender Aktivitaten in der beruflichen Bildung und das fur Erwachsenenbildung verantwortliche Programm Grundtvig Seit dem Jahr 2014 koordiniert das Programm Erasmus diese europaischen Bildungsprogramme Die EU ist auch in der Forschungsforderung tatig Art 179 ff AEUV Der von der Europaischen Kommission Ende 2007 gegrundete Europaische Forschungsrat soll die Grundlagenforschung unterstutzen Insgesamt 22 in den Forschungsrat berufene Wissenschaftler vergeben darin unabhangig von politischer Einflussnahme Projektmittel in Hohe von zunachst jahrlich einer Milliarde Euro nach Exzellenzkriterien und ohne Rucksicht auf regionale Verteilung Dabei gibt es neben den schon fruher geforderten thematischen Programmen nun auch allgemeine Finanzmittel fur Forschung ohne unmittelbare Anwendung die sogenannte Frontier Research also Forschung an den Grenzen des Wissens Das Programm soll u a dazu dienen die EU als Forschungsstandort fur Hochqualifizierte attraktiver zu machen herausragende Wissenschaftstalente zu identifizieren und personelle Lucken in der Spitzenforschung zunachst vor allem durch die Forderung von Nachwuchswissenschaftlern aufzufullen Sozial und Beschaftigungspolitik Hauptartikel Sozialpolitik der Europaischen Union Eine Europaische Krankenversicherungskarte Obwohl die Angleichung sozialer Standards bereits fruh zu den Zielen der Europaischen Wirtschaftsgemeinschaft zahlte sind die einzelstaatlichen Souveranitatsrechte und die Einforderung des Subsidiaritatsprinzips hier starker ausgepragt als in der Wirtschaftspolitik Daher gilt in bestimmten Fragen dieses Politikfelds etwa im Bereich der sozialen Sicherheit im Rat der EU das Einstimmigkeitsprinzip das Europaische Parlament muss lediglich angehort werden und hat keine Mitbestimmungsrechte Die Bedeutung der nationalen Politikgestaltung in diesen Feldern ist massgeblich Soziale Sicherungssysteme wie Arbeitslosen und Sozialhilfe sind auf der Ebene der Nationalstaaten angesiedelt da sie in allen EU Mitgliedstaaten einen grossen Anteil des Staatshaushalts und damit auch des politischen Gestaltungsspielraums ausmachen Auf anderen Gebieten etwa der Arbeitssicherheit oder der Gleichstellung der Geschlechter gilt dagegen das ordentliche Gesetzgebungsverfahren Die Sozialpolitik der EU Art 151 ff AEUV stutzt sich daher in finanzieller Hinsicht hauptsachlich auf den 1960 gegrundeten Europaischen Sozialfonds dessen Mittel fur Massnahmen zur Berufsbildung Umschulung zur Bekampfung der Jugendarbeitslosigkeit und zur Wiedereingliederung von Arbeitslosen verwendet werden Daruber hinaus ist mit der Verankerung sozialer Grundrechte im EU Vertrag das Anliegen verbunden normierend auf die Sozialpolitik der Mitgliedstaaten einzuwirken Das zeigt sich unter anderem in der akzentuierten EU Gleichstellungspolitik in Antidiskriminierungsvorgaben und in Vorgaben zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf Mit dem Vertrag von Amsterdam hat sich die EU zudem eine aktive Beschaftigungspolitik zum Programm gemacht Art 145 ff AEUV Angestrebt wird eine zwischen der EU und den Mitgliedstaaten koordinierte Strategie die vor allem auf bessere Qualifizierung der Arbeitsuchenden und auf Arbeitsmarktflexibilitat gerichtet ist Auch eine arbeitsmarktpolitische Koordination der Mitgliedstaaten untereinander wird von der EU gefordert Verbraucherschutz 1992 fanden mit dem Vertrag von Maastricht erstmals auch Verbraucherschutzinteressen in das europaische Vertragswerk Eingang Art 12 Art 169 AEUV Als vorrangige Ziele werden nicht nur einheitliche Qualitatsstandards in Produktion und Handel angestrebt sondern auch Gesundheitsschutz sowie Aufklarung und Information der Verbraucher Zum Beispiel ist es vorgeschrieben genmanipulierte Produkte zu kennzeichnen Nach den bei der Rinderseuche BSE deutlich gewordenen Defiziten des Verbraucherschutzes wurde 1999 bei der Europaischen Kommission die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz eingerichtet die unter anderem fur Pflanzenschutz Veterinar und Lebensmittelkontrollen zustandig ist So kann die Warenverkehrsfreiheit im Binnenmarkt durch Ausfuhrverbote teilweise suspendiert werden wenn bestimmte Produkte die Gesundheit der Verbraucher gefahrden Die bereits 1985 eingefuhrte Produkthaftungsrichtlinie legt die Beweislast fur ein fehlerfreies Produkt im Schadensfall auf die Herstellerseite so unter anderem bei Kinderspielzeug Textilien und Kosmetika Gegenstand der EU Verbraucherpolitik sind daruber hinaus zum Beispiel auch Erstattungsanspruche bei Pauschalreisen irrefuhrende Werbung und missbrauchliche Vertragsklauseln insbesondere im grenzuberschreitenden Verkehr siehe auch Kommissar fur Verbraucherpolitik Umweltpolitik Hauptartikel Umweltpolitik der Europaischen Union Der Gelbe Frauenschuh ist in der EU durch die Fauna Flora Habitat Richtlinie geschutzt Eine aktive Umweltschutzpolitik Art 191 ff AEUV wurde von der Europaischen Wirtschaftsgemeinschaft EWG bereits seit Anfang der 1970er Jahre betrieben zum Beispiel in den Bereichen Gewasserschutz Luftreinhaltung und Abfallentsorgung Stand zunachst der nachsorgende Umweltschutz im Sinne der Beseitigung eingetretener Schaden im Vordergrund so wird heute das Prinzip der Vorbeugung starker betont Seit dem Vertrag von Amsterdam 1997 ist der Umweltschutz ein Querschnittprinzip das bei allen Massnahmen der EU zu berucksichtigen ist So muss etwa bei der Planung von Wirtschafts und Infrastrukturprojekten grundsatzlich eine Umweltvertraglichkeitsprufung durchgefuhrt werden Rechtsakte in der Umweltpolitik ergehen im Allgemeinen nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Einzelstaaten haben die Moglichkeit strengere Umweltmassstabe anzulegen als die fur die gesamte EU gultigen sofern daraus keine Handelshemmnisse entstehen Mit der Fauna Flora Habitat Richtlinie sollen naturliche Lebensraume wildlebender Tiere und Pflanzen und damit die biologische Vielfalt erhalten werden Ausgewiesene Schutzgebiete in den EU Mitgliedstaaten sollen sich zu einem europaischen okologischen Netz Natura 2000 entwickeln Diese Vernetzung dient der Bewahrung Wieder herstellung und Entwicklung okologischer Wechselbeziehungen sowie der Forderung naturlicher Ausbreitungs und Wiederbesiedlungsprozesse Sie ist damit das zentrale Rechtsinstrument der Europaischen Union um die von den Mitgliedstaaten ebenfalls 1992 eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt Biodiversitatskonvention CBD Rio 1992 umzusetzen Die EU stellt dabei den Mitgliedstaaten Gelder fur die Ausweisung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Site of Community Importance SCI und den besonderen Schutzgebieten Special Protected Area SPA zur Verfugung Ende 2013 waren 27 308 SCI und SPA Gebiete mit 1 039 332 km ausgewiesen davon waren 787 767 km Landflachen und 251 565 km Meeresgebiete Klima und Energiepolitik Hauptartikel Klimapolitik der Europaischen Union und Energiepolitik der Europaischen Union Neben der klassischen Umweltpolitik ist auch der Klimaschutz ein Ziel der EU Kohlendioxid Emissionen sollen durch zahlreiche Massnahmen reduziert werden vor allem durch den EU Emissionsrechtehandel In der Kommission Barroso II wurde 2010 erstmals das Amt eines Kommissars fur Klimaschutz geschaffen das seitdem unabhangig vom Umweltkommissariat besteht Energieimporte der EU ohne Uran 2016 Die Europaische Union verpflichtete sich 2007 verbindlich bis 2020 den Ausstoss von Treibhausgasen bis 2020 um ein Funftel im Vergleich zu 1990 zu verringern und den Anteil erneuerbarer Energien auf durchschnittlich 20 zu erhohen Im Januar 2008 beschloss die Europaische Kommission verbindliche Vorgaben fur die einzelnen Mitgliedstaaten Die Richtlinie 2009 28 EG verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Festlegung nationaler Richtziele fur den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch wobei den einzelnen Staaten hinsichtlich der Fordersysteme im Einzelnen ausdrucklich freie Hand gelassen wurde Im Dezember 2019 wurde der European Green Deal Europaischer Gruner Deal von der Europaischen Kommission unter Ursula von der Leyen vorgestellt Demzufolge sollen bis 2050 die Netto Emissionen von Treibhausgasen in der Europaischen Union auf null reduziert und somit zuerst in Europa Klimaneutralitat hergestellt werden Die Energiepolitik der Europaischen Union ist seit dem Vertrag von Lissabon vertraglich institutionalisiert Art 194 AEUV Vereinzelte energiepolitische Initiativen zur Forderung der Energieeffizienz oder zur Entflechtung der Energieversorgungsunternehmen ergingen zuvor uber den Umweg der Umwelt oder der Wettbewerbspolitik Ziele der Energiepolitik sind ein funktionierender Energiemarkt die Gewahrleistung der Energieversorgung die Forderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien z B mit dem Programm ALTENER sowie die Verflechtung der Energienetze siehe ENTSO E und ENTSO G zwischen den Mitgliedstaaten Massnahmen die die Wahl zwischen verschiedenen Energiequellen also den Energiemix der Mitgliedstaaten betreffen konnen nach Art 192 nur einstimmig getroffen werden Energierecht In den politischen Leitlinien des Kommissionsprasidenten Jean Claude Juncker war geplant die Energiepolitik Europas zu reformieren neu zu strukturieren und eine europaische Energieunion mit erhohtem Anteil erneuerbarer Energie am Energiemix zu schaffen Ziel dabei war die Energieunion Europas weltweit zur Nummer eins bei den erneuerbaren Energien zu machen Verkehrs und Raumfahrtpolitik Tragerraketen der Europaischen Weltraumorganisation Modellversionen Die Oresundbrucke zwischen Danemark und Schweden ist Teil der Transeuropaischen Netze Die Verkehrspolitik der EU Art 90 ff AEUV ist in erster Linie auf die Verbesserung der grenzuberschreitenden Mobilitat von Personen und Gutern im Binnenmarkt gerichtet Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei der Auf und Ausbau Transeuropaischer Netze TEN Art 170 AEUV die bis 2020 die verschiedenen europaischen Regionen miteinander verbinden sollen Dieses TEN Projekt umfasst Strassen Eisenbahnstrecken Binnenwasserstrassen den kombinierten Verkehr Verbindung verschiedener Verkehrstrager Hafen Flughafen und Umschlaganlagen fur den Guterfernverkehr aber auch Informations Navigations und Verkehrsmanagementsysteme Daneben spielt auch das Ziel der Umweltvertraglichkeit in der EU Verkehrspolitik eine wichtige Rolle Der zunehmenden Belastung von Wohnbevolkerung und Umwelt die sich aus Strassenverkehr und Luftfahrt ergibt tragt die Europaische Kommission mit Vorschlagen Rechnung die erhohte technische Umweltstandards der Fahrzeuge vorsehen und Wege und Umweltkosten vermehrt den Nutzern anlasten Daneben setzt die Kommission vor allem auf die Forderung des Schienenverkehrs Schon 1996 legte sie ein Weissbuch zur Revitalisierung der europaischen Eisenbahnen vor das die Bildung sogenannter transeuropaischer Freeways fur den Guterschienenverkehr vorsieht In einem Segment des TEN Aufbaus gibt es Grossprojekte wie die Hochgeschwindigkeitsstrecke Paris Brussel Koln Amsterdam London Jenseits der binnenmarktorientierten Verkehrspolitik verfolgt die EU auch eine eigene Weltraum Politik in enger Zusammenarbeit mit der Europaischen Weltraumorganisation ESA mit der die EU einen Vertrag das EU ESA Rahmenabkommen geschlossen hat Fur die Raumfahrtpolitik der EU und die Koordination mit der ESA und weiteren Partnern ist der zu diesem Zweck gebildete Europaische Weltraumrat zustandig Wirtschaft Hauptartikel Wirtschaft der Europaischen Union Mit einem nominalen Bruttoinlandsprodukt BIP von 15 9 Billionen Euro bildete die Europaische Union 2022 die drittgrosste Volkswirtschaft weltweit Sie erwirtschaftete in diesem Jahr rund 20 des globalen nominalen BIP Das BIP pro Kopf unterliegt je nach Staat starken Schwankungen und ist in Nord und Westeuropa meist deutlich hoher als in den sudlichen und ostlichen Mitgliedstaaten Am hochsten war es 2023 in Luxemburg mit 118 770 Euro am niedrigsten in Bulgarien mit 14 550 Euro Das durchschnittliche BIP pro Kopf nominal lag im selben Jahr bei 37 620 Euro Das gesamte Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2022 wurden zu 64 6 in Dienstleistungen zu 23 5 in der Industrie und zu 1 7 in der Landwirtschaft erbracht Die durchschnittliche jahrliche Inflationsrate zwischen 2003 und 2013 betrug 2 25 Die Energieintensitat der europaischen Wirtschaft Energieverbrauch in Kilogramm Olaquivalenten pro 1000 BIP lag 2008 bei 151 6 zum Vergleich USA 180 7 Japan 90 1 Aussenwirtschaftlich erzielte die EU 2016 einen Leistungsbilanzuberschuss von 387 100 Mio USD womit sie den hochsten Uberschuss aller Wirtschaftsraume aufwies Bruttoinlandsprodukt Die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts Kaufkraftparitat der Europaischen Union im Vergleich zu Staaten ausserhalb der EU Daten des IWF Oktober 2022 Bruttoinlandsprodukt PPP in Mrd Internationaler Dollar von 2010 bis 2021 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten 15 048 15 599 16 254 16 843 17 551 18 206 18 695 19 479 20 527 21 373 20 893 22 996China Volksrepublik Volksrepublik China 12 282 13 736 15 137 16 277 17 201 17 880 18 701 19 814 21 657 23 356 24 168 27 206Japan Japan 4 534 4 629 4 800 5 022 5 034 5 201 5 160 5 248 5 408 5 485 5 295 5 607Brasilien Brasilien 2 799 2 971 2 999 3 133 3 187 3 015 2 939 3 018 3 146 3 241 3 153 3 436Russland Russland 3 039 3 259 3 480 3 742 3 764 3 526 3 539 3 819 4 020 4 182 4 119 4 494Indien Indien 5 161 5 618 6 153 6 478 6 781 7 160 7 735 8 277 9 022 9 542 9 005 10 194Europaische Union Europaische Union 14 616 15 190 15 420 15 968 16 446 16 996 18 076 19 135 20 021 20 784 19 833 21 755Wirtschaftsentwicklung Das Wirtschaftswachstum in der EU betrug zwischen 2000 und 2008 durchschnittlich 2 2 Durch die weltweite Finanz und Wirtschaftskrise erfuhr die EU 2009 eine Rezession um 4 4 Ab 2014 wuchs die Wirtschaftsleistung jahrlich um knapp 2 und lag damit wieder auf dem Niveau vor der Krise Nach der Osterweiterung 2004 und 2007 ist der Lebensstandard und das Wirtschaftswachstum insbesondere in Mittel und Sudosteuropa angestiegen BIP Wachstumsraten in der EU von 2010 bis 2021 Mitgliedstaat 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021Belgien Belgien 2 9 1 7 0 7 0 5 1 6 2 0 1 3 1 6 1 8 2 2 5 4 6 1Bulgarien Bulgarien 1 5 2 1 0 8 0 6 1 0 3 4 3 0 2 8 2 7 4 0 4 0 7 6Danemark Danemark 1 9 1 3 0 2 0 9 1 6 2 3 3 2 2 8 2 0 1 5 2 0 4 9Deutschland Deutschland 4 2 3 9 0 4 0 4 2 2 1 5 2 2 2 7 1 0 1 1 3 7 2 6Estland Estland 2 4 7 3 3 2 1 5 3 0 1 9 3 2 5 8 3 8 3 7 0 6 8 0Finnland Finnland 3 2 2 5 1 4 0 9 0 4 0 5 2 8 3 2 1 1 1 2 2 4 3 0Frankreich Frankreich 1 9 2 2 0 3 0 6 1 0 1 0 1 1 2 3 1 9 1 8 7 8 6 8Griechenland Griechenland 5 5 10 1 7 1 2 5 0 5 0 2 0 5 1 1 1 7 1 9 9 0 8 4Irland Irland 1 7 0 8 0 0 1 1 8 6 24 4 2 0 9 0 8 5 5 4 6 2 13 6Italien Italien 1 7 0 7 3 0 1 8 0 0 0 8 1 3 1 7 0 9 0 5 9 0 6 7Kroatien Kroatien 1 2 0 1 2 3 0 4 0 4 2 5 3 6 3 4 2 8 3 4 8 6 13 1Lettland Lettland 4 5 2 6 7 0 2 0 1 9 3 9 2 4 3 3 4 0 2 6 2 2 4 1Litauen Litauen 1 7 6 0 3 8 3 6 3 5 2 0 2 5 4 3 4 0 4 6 0 0 6 0Luxemburg Luxemburg 3 8 1 0 1 6 3 2 2 6 2 3 5 0 1 3 1 2 2 3 0 8 5 1Malta Malta 5 5 0 5 4 1 5 5 7 6 9 6 3 4 10 9 6 2 7 0 8 6 11 7Niederlande Niederlande 1 3 1 6 1 0 0 1 1 4 2 0 2 2 2 9 2 4 2 0 3 9 4 9Osterreich Osterreich 1 8 2 9 0 7 0 0 0 7 1 0 2 0 2 3 2 4 1 5 6 5 4 6Polen Polen 2 9 5 0 1 5 0 9 3 8 4 4 3 0 5 1 5 9 4 4 2 0 6 8Portugal Portugal 1 7 1 7 4 1 0 9 0 8 1 8 2 0 3 5 2 8 2 7 8 3 5 5Rumanien Rumanien 3 9 4 5 1 9 0 3 4 1 3 2 2 9 8 2 6 0 3 9 3 7 5 1Schweden Schweden 6 0 3 2 0 6 1 2 2 7 4 5 2 1 2 6 2 0 2 0 2 2 5 1Slowakei Slowakei 6 7 2 7 1 3 0 6 2 7 5 2 1 9 2 9 4 0 2 5 3 4 3 0Slowenien Slowenien 1 3 0 9 2 6 1 0 2 8 2 2 3 2 4 8 4 5 3 5 4 3 8 2Spanien Spanien 0 2 0 8 3 0 1 4 1 4 3 8 3 0 3 0 2 3 2 0 11 3 8 4Tschechien Tschechien 2 4 1 8 0 8 0 0 2 3 5 4 2 5 5 2 3 2 3 0 5 5 3 5Ungarn Ungarn 1 1 1 9 1 3 1 8 4 2 3 7 2 2 4 3 5 4 4 9 4 5 7 1Zypern Republik Zypern 2 3 0 4 3 4 6 6 1 8 3 4 6 6 5 7 5 6 5 5 4 4 6 6Europaische Union Europaische Union 2 2 1 9 0 7 0 1 1 6 2 3 2 0 2 8 2 1 1 8 5 7 5 4Eurozone 2 1 1 7 0 9 0 2 1 4 2 0 1 9 2 6 1 8 1 6 6 1 5 3Mitgliedstaat 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021Unternehmen Die Tabelle enthalt die 20 grossten borsennotierten Unternehmen in der Europaischen Union nach deren Umsatz im Jahr 2016 Nicht aufgefuhrt sind Staatsunternehmen oder Familienunternehmen Aufgefuhrt sind auch der Hauptsitz der Nettogewinn die Anzahl der Mitarbeiter und die Branche Die Zahlen sind in Milliarden US Dollar angegeben und beziehen sich auf das Geschaftsjahr 2016 Mitarbeiterzahlen beziehen sich auf 2015 Firmensitz der Volkswagen AG in Wolfsburg Grosstes Unternehmen der EU gemessen am Umsatz Rang Name Firmensitz Umsatz Mrd USD Gewinn Mrd USD Mitarbeiter Wirtschaftszweig1 Volkswagen Wolfsburg 240 264 5 937 626 715 Automobile2 Daimler Stuttgart 169 483 9 428 282 488 Automobile3 Exor Amsterdam 154 894 0 651 302 562 Finanzdienstleister4 AXA Paris 143 722 6 446 97 707 Versicherungen5 Total Courbevoie 127 925 6 196 102 168 Ol und Gas6 Allianz Munchen 122 196 7 611 140 253 Versicherungen7 BNP Paribas Paris 109 026 8 517 84 839 Banken8 BMW Munchen 104 130 7 589 124 729 Automobile9 Trafigura Amsterdam 98 098 0 751 4 107 Rohstoffhandel10 Assicurazioni Generali Triest 95 217 2 301 73 727 Versicherungen11 Siemens Berlin Munchen 88 419 6 050 351 000 Technologie12 Groupe Carrefour Paris 87 112 0 825 384 151 Einzelhandel13 Banco Santander Madrid 82 801 6 860 185 606 Banken14 Bosch Gerlingen 80 869 2 155 389 281 Mischkonzern15 Deutsche Telekom Bonn 80 832 2 958 221 000 Telekommunikation16 Credit Agricole Paris 80 258 3 915 70 830 Banken17 Electricite de France Paris 78 740 3 153 154 808 Versorger18 Enel Rom 78 064 2 842 62 080 Versorger19 Uniper Dusseldorf 74 407 3 558 12 890 Versorger20 Engie Courbevoie 73 692 0 459 153 090 VersorgerBinnenhandel Bezogen auf die Exporte und Importe wickelte die EU im Jahr 2015 fast zwei Drittel ihres gesamten Warenhandels innerhalb der eigenen Grenzen ab Fur einzelne Mitgliedstaaten ist die Bedeutung des Binnenmarktes grosser Binnenhandel der Europaischen Union 2015 Mitgliedstaat Importe Mio Euro Binnen importe Mio Euro Exporte Mio Euro Binnen exporte Mio Euro Gesamt binnen handels volumen Mio Euro Gesamt binnen handel in Belgien Belgien 338 200 212 100 358 900 258 100 470 200 8 67Bulgarien Bulgarien 26 400 17 000 23 200 14 900 31 900 0 41Danemark Danemark 77 100 53 500 85 900 52 600 106 100 1 88Deutschland Deutschland 946 400 612 600 1 198 300 693 900 1 306 500 21 82Estland Estland 13 100 10 700 11 600 8 700 19 400 0 27Finnland Finnland 54 200 39 500 53 600 31 500 71 000 1 24Frankreich Frankreich 516 100 352 700 456 000 268 200 620 900 11 02Griechenland Griechenland 43 600 23 000 25 800 13 900 36 900 0 69Irland Irland 64 300 43 600 108 600 58 500 102 100 1 63Italien Italien 368 600 215 600 413 800 227 200 442 800 7 87Kroatien Kroatien 18 400 14 300 11 600 7 600 21 900 0 23Lettland Lettland 12 900 10 300 10 900 7 500 17 800 0 23Litauen Litauen 25 500 17 000 23 000 14 200 31 200 0 39Luxemburg