Der Wiener Kongress der vom 18 September 1814 bis zum 9 Juni 1815 stattfand ordnete nach der Niederlage Napoleon Bonapar
Wiener Kongreß

Der Wiener Kongress, der vom 18. September 1814 bis zum 9. Juni 1815 stattfand, ordnete nach der Niederlage Napoleon Bonapartes in den Koalitionskriegen Europa neu. Nachdem sich die politische Landkarte des Kontinentes als Nachwirkung der Französischen Revolution erheblich verändert hatte, legte der Kongress wiederum zahlreiche Grenzen neu fest und schuf neue Staaten.
Unter der Leitung des österreichischen Außenministers Fürst Klemens von Metternich berieten politisch bevollmächtigte Vertreter aus rund 200 europäischen Staaten, Herrschaften, Körperschaften und Städten, darunter alle bedeutenden Mächte Europas mit Ausnahme des Osmanischen Reiches. Die führende Rolle in den Friedensverhandlungen, die ein ausgeglichenes Kräfteverhältnis anstrebten, spielten Russland, das Vereinigte Königreich, Österreich und Preußen sowie das wiederhergestellte Königreich Frankreich und der Kirchenstaat. Die deutschen Fragen wurden angesichts ihrer Komplexität und ihres Umfangs getrennt von den übrigen europäischen Angelegenheiten beraten.
Vorgeschichte und Beginn
Nach dem Sturz Napoleons im Frühjahr 1814 beendete der Erste Pariser Frieden den Krieg zwischen den Mächten der Sechsten Koalition und der französischen Regierung, der restaurierten Bourbonenmonarchie unter Ludwig XVIII. Nach Artikel 32 dieses Friedensvertrages sollte in Wien ein Kongress zusammentreten, um eine dauerhafte europäische Nachkriegsordnung zu beschließen. Dazu waren alle am Krieg beteiligten Staaten eingeladen.
Die siegreichen Könige und ihre führenden Minister trafen sich zunächst in London. Im Herbst 1814 begann in Wien der Kongress, zu dem sich Delegationen fast aller Staaten und Mächte Europas einfanden. Von September 1814 bis Juni 1815 wurde Wien und vor allem der Tagungsort, das Außenministerium (später auch die Staatskanzlei) im Palais am Ballhausplatz, der Amtssitz von Metternich, zum politischen Zentrum des Kontinents. Gastgeber war Kaiser Franz I. von Österreich.
Die Gastgeber bemühten sich, den Aufenthalt der Kongressteilnehmer möglichst angenehm zu gestalten. Die Abfolge geselliger Ereignisse, Bälle und sonstiger Vergnügungen veranlasste Charles Joseph Fürst von Ligne in einem Brief an den französischen Staatsmann und Diplomaten Talleyrand vom 1. November 1814 zu der Äußerung:
„Man schreibt mir das Wort zu: ‚Der Kongress tanzt, aber er kommt nicht vorwärts.‘ Es sickert auch nichts durch als der Schweiß dieser tanzenden Herren. Ich glaube auch gesagt zu haben: ‚Dies ist ein Kriegskongress, kein Friedenskongress.‘“
Auch andere Zeitgenossen zeigten sich, obwohl sie die politische Unbeweglichkeit beklagten, von der Prachtentfaltung beeindruckt. Der Generalsekretär der Versammlung Friedrich von Gentz schrieb in einem Brief vom 27. September 1814:
„Die Stadt Wien bietet gegenwärtig einen überraschenden Anblick dar; alles was Europa an erlauchten Persönlichkeiten umfasst ist hier in hervorragender Weise vertreten. Der Kaiser, die Kaiserin und die Großfürstinnen von Rußland, der König von Preußen und mehrere Prinzen seines Hauses, der König von Dänemark, der König und der Kronprinz von Bayern, der König und der Kronprinz von Württemberg, der Herzog und die Prinzen der Fürstenhäuser von Mecklenburg, Sachsen-Weimar, Sachsen-Coburg, Hessen usw., die Hälfte der früheren Reichsfürsten und Reichsgrafen, endlich die Unzahl von Bevollmächtigten der großen und kleinen Mächte von Europa – dies alles erzeugt eine Bewegung und eine solche Verschiedenheit von Bildern und Interessen, dass nur die außerordentliche Epoche, in der wir leben, etwas Ähnliches hervorbringen konnte. Die politischen Angelegenheiten, welche der Hintergrund dieses Bildes sind, haben indessen noch keinen wirklichen Fortschritt gebracht.“
Ob der Kongress bei allen Vergnügungen seine eigentliche Aufgabe – den Rahmen für eine dauerhafte europäische Friedensordnung zu schaffen – vernachlässigte oder nicht, wird bis heute kontrovers diskutiert.
Marschall Blücher charakterisierte die Verhandlungen so:
„Der Kongress gleicht einem Jahrmarkt in einer kleinen Stadt, wo jeder sein Vieh hintreibt, es zu verkaufen und zu vertauschen.“
Die Verhandlungen
Der Wiener Kongress erarbeitete, dies war eine verhandlungstechnische Neuheit, seine Ergebnisse in Kommissionen. Es gab unter anderem einen Ausschuss für die Deutschen, einen für die europäischen Angelegenheiten, einen für Gebietsfragen, einen für die Flussschifffahrt und einen für den Sklavenhandel. Zu einer formellen Vollversammlung kam es nie, die Ergebnisse wurden meist in bilateralen Verträgen festgehalten. Die Schlussakte des Kongresses (Kongressakte) trägt nur die Unterschriften der acht Hauptmächte Österreich, Spanien, Frankreich, Großbritannien, Portugal, Preußen, Russland und Schweden (in dieser auf Französisch alphabetischen Reihenfolge). Die Deutsche Bundesakte, deren Allgemeine Bestimmungen (Artikel 1 bis 11) in die Kongressakte aufgenommen sind, wurde separat von den Bevollmächtigten der deutschen Staaten unterzeichnet.
Der wichtigste Gegenspieler Metternichs war Zar Alexander I. Daneben spielten auch der britische Gesandte Castlereagh und der Vertreter des besiegten Frankreich, Talleyrand, der sowohl unter dem alten wie dem neuen französischen Regime erheblichen Einfluss hatte, die wichtigsten Rollen. Preußen wurde durch Karl August von Hardenberg und Wilhelm von Humboldt vertreten und konnte erhebliche Zugewinne an Land (vor allem im Rheinland und gegenüber Sachsen) verzeichnen und seine politische Stellung ausbauen.
Prinzipien und Interessenkonflikte
Die Interessengegensätze der (Haupt-)Verhandlungspartner verschärften sich im Verlaufe des Kongresses deutlich.
Der Kongress arbeitete nach fünf übergeordneten Prinzipien, die allerdings teilweise die nachträgliche Konstruktion der Historiker sind. Der Begriff der Legitimität bezeichnet in diesem Zusammenhang die Liquidierung des napoleonischen Staatensystems und die Wiedereinsetzung der alten Dynastien (Bourbonen, Welfen usw.). Wenn ausgerechnet Talleyrand das Legitimitätsprinzip betonte, ging es ihm vor allem um die Anerkennung Frankreichs als gleichberechtigter Macht und damit die Überwindung des Status als Kriegsverlierer.
In diesen Zusammenhang gehört auch der Grundsatz der Restauration der vorrevolutionären politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse. Die Restauration sollte zwar nicht so weit gehen, dass alle seit 1789 eingetretenen Veränderungen wieder rückgängig gemacht werden sollten, sehr wohl sollte aber allen zukünftigen revolutionären Bestrebungen ein Riegel vorgeschoben werden. Dazu zählten nicht nur die freiheitlichen, sondern auch die nationalen Bewegungen der Zeit.
Zur Sicherung und Durchsetzung dieses Ziels setzten die Delegationen einerseits auf eine starke monarchische Autorität nach innen und andererseits auf die zwischenstaatliche Solidarität der Länder nach außen.
Einig war man sich in der Schaffung eines europäischen Gleichgewichtssystems zur Verhinderung zukünftiger Kriege.
Die praktische Umsetzung vor allem des letztgenannten Ziels kollidierte dabei zunächst jedoch mit den unterschiedlichen machtpolitischen Interessen. Metternichs Ziel etwa war ein österreichisch geführtes Mitteleuropa, das ein Gegengewicht zu den Flügelmächten Frankreich und Russland bilden sollte. Das russische Hauptziel war es dagegen, den größten Teil Polens zu gewinnen. Der Zar spielte dabei mit dem Gedanken, Polen zu einem Muster eines konstitutionellen Staates zu machen. Der britische Gesandte strebte, ähnlich wie Metternich, ein konservativ bestimmtes Europa an und wollte gleichzeitig eine weitere Machtausdehnung Russlands möglichst verhindern. Zum Schutz seiner Großmachtstellung bekämpfte die französische Delegation auch die Einigungsbestrebungen in Deutschland. Preußen dagegen wollte eine Stärkung der eigenen Position durch den Erwerb ganz Sachsens und eine preußisch-österreichische Hegemonie in Deutschland erreichen. Dem entgegen standen allerdings die Interessen der kleineren deutschen Staaten und Österreichs.
Polen, Sachsen und neue Konstellationen
Bei aller Solidarität der Monarchien sah es zeitweise so aus, als ob der Kongress ohne Ergebnis enden könnte. Hauptgrund war der Interessengegensatz zwischen Österreich, Preußen und Russland um Polen. In diesem diplomatischen Konflikt, der sich auf verschiedenen Ebenen abspielte, kam es zu neuen Bündnissen der beteiligten Staaten. Der Plan Alexanders I., auf dem Gebiet des Herzogtums Warschau ein polnisches Königreich unter russischer Herrschaft zu errichten, fand zunächst wenig Zustimmung. Als im November 1814 die preußische Delegation auf Weisung Friedrich Wilhelms III. die russische Position ohne Vorbehalt unterstützte, entstand ein Bündnis zwischen Großbritannien und Österreich, dem sich auch Frankreich annäherte. Die damit verbundene Anerkennung Frankreichs als Großmacht, bei gleichzeitiger Zuspitzung der Interessengegensätze unter den Alliierten, wurde an der Jahreswende 1814/1815 zu einem Triumph des Verhandlungsgeschicks Talleyrands. Der Konflikt verlagerte sich dabei von Polen weg auf die sächsische Frage. Man spricht auch von der Polnisch-Sächsischen Frage, da der König von Sachsen in Personalunion auch Herzog von Warschau war und damit Staatsoberhaupt in dem Gebiet, auf das es Alexander I. abgesehen hatte. Der Fortbestand Sachsens als Staat war durch die Inhaftierung des Königs Friedrich August I., dem die Alliierten Kollaboration mit Napoleon vorwarfen, mehr als unsicher. Nur über Mittelsmänner konnte der Wettiner Einfluss auf die Diskussionen nehmen.
Zeitweise lag sogar ein Krieg zwischen den ehemaligen Verbündeten in der Luft, und Preußen begann bereits mit militärischen Vorbereitungen. Gegen Preußen und Russland kam es am 3. Januar 1815 zu einem Geheimabkommen zwischen Großbritannien, Österreich und Frankreich, dem auch die Niederlande, Bayern und Hannover beitraten. Damit zerschlugen sich die seit Friedrich II. gehegten preußischen Hoffnungen auf einen vollständigen Erwerb des Nachbarstaates Sachsen.
Die weiterhin existierenden Unstimmigkeiten über territoriale Fragen wurden in verschiedenen Kommissionssitzungen relativ problemlos ausgeräumt. Die Verhandlungen wurden auch fortgeführt, als Napoleon Bonaparte aus dem Exil zurückkehrte und seine Macht in Frankreich im März 1815 wiederherstellte. Die Schlussakte des Kongresses wurde neun Tage vor Napoleons endgültiger Niederlage bei Waterloo unterzeichnet.
Territoriale Neuordnung
Den Entscheidungen darüber, welcher Staat welche Territorien abzugeben hatte bzw. welche Territorien ihm zugeschlagen wurden, lagen Vorarbeiten einer „Statistischen Kommission“ zugrunde. In dieser Kommission hatten Fachleute, darunter Geographen, Ökonomen und Bevölkerungsstatistiker in aufwendiger Kleinarbeit den jeweiligen „Territorialwert“ veranschlagt, in den vor allem die Größe des Territoriums, seine Einwohnerzahl und dessen Ertragskraft einflossen. So ließen sich abgehende und gewonnene Territorien, Forderungen und Zugeständnisse näherungsweise miteinander verrechnen. Das kontinentaleuropäische Territorium Frankreichs war bereits vor Beginn des Kongresses im Ersten Pariser Frieden auf die Grenzen von 1792 zurückgeführt worden.
Österreich und Luxemburg
Österreich erhielt seine ehemaligen, bereits kompensierten Besitzungen am Oberrhein und Westgalizien nicht zurück, aber von Russland immerhin den Tarnopoler Kreis, während Krakau und Umgebung zu einer von den drei Teilungsmächten garantierten Republik Krakau wurde. Auch das napoleonische Illyrien fiel an Österreich zurück. Mit dem Besitz der ehemaligen Republik Venedig und der arrondierten Lombardei, zusammengeschlossen im Königreich Lombardo-Venetien, sowie der Zuweisung der Toskana an Erzherzog Ferdinand und der Stadt Parma an die österreichische Ehefrau Napoleons Marie-Louise hatten die Habsburger in Italien eine noch stärkere Stellung als vor der Revolution. Im Norden kamen das Salzburger Land und das Innviertel nunmehr dauerhaft hinzu. Im Vergleich zu den territorialen Westverschiebungen der preußischen und russischen Machtbereiche erschien der Gebietszuwachs Österreichs allerdings ambivalent. Insbesondere blieben die ehemals Österreichischen Niederlande (aus denen später Belgien und Luxemburg hervorgehen sollten) verloren. In Personalunion stellte das Haus Oranien-Nassau nicht nur den niederländischen König, sondern auch den Großherzog von Luxemburg. Dafür gab der Fürst Nassau-Siegen ab, das dann an Preußen fiel. Insgesamt ist Österreich aus Deutschland geografisch (entgegen Metternichs Wünschen) „hinausgewachsen“, politisch aber im ebenfalls durch den Wiener Kongress gebildeten Deutschen Bund Führungsmacht geworden.
Preußen
Preußen erhielt entgegen den ursprünglichen Plänen und Erwartungen nicht ganz Sachsen, sondern nur den größten Teil, der überwiegend der neuen Provinz Sachsen zugeschlagen wurde. In diesem Gebiet lagen auch die Festungsstadt Torgau und die Lutherstadt Wittenberg. Dafür erzielte es im rohstoffreichen Westen erhebliche Gebietszuwächse und konnte die Provinzen Jülich-Kleve-Berg, Großherzogtum Niederrhein und Westfalen errichten. Im Osten kamen Posen und der napoleonische Stadtstaat Danzig wieder hinzu, dafür musste Preußen endgültig auf die schon 1807 verlorenen Erwerbungen aus der dritten und zum Teil auch aus der zweiten Teilung Polens verzichten. An das ehemals um Köln herum herrschende Bayern gab es Ansbach und Bayreuth endgültig verloren, an das Königreich Hannover Ostfriesland, Hildesheim, Goslar und den größeren Teil des Untereichsfelds ab. Die Zuteilung der Rheinlande und Westfalens an Preußen entsprach sowohl den Zielsetzungen von Talleyrand, der Frankreich in Wien vertrat, als auch den Wünschen von Castlereagh, des britischen Gesandten, wenn auch aus unterschiedlichen außenpolitischen Erwägungen. Während Frankreich erwartete, dass es Preußen nicht gelingen werde, sich in den Rheinlanden dauerhaft zu verankern, so dass damit die Chance eröffnet werden könnte, die französische Ostgrenze wieder vorzuschieben, ging das Vereinigte Königreich davon aus, dass das militärisch starke Preußen französischen Expansionsbestrebungen wirksam einen Riegel vorschieben werde. Mit dem Erwerb der rheinischen Gebiete wurde Preußen zum Garanten gegen Frankreich, das noch immer die lange Rheingrenze anstrebte, was auch für die linksrheinische Pfalz und Rheinhessen von wachsender sicherheitspolitischer Bedeutung war. Die Schutzwallfunktion gegen Frankreich wurde später auch volkstümlich kultiviert, etwa durch das Lied Die Wacht am Rhein. Durch die Expansion und Zweiteilung seines Staatsgebietes in ein östliches „Altpreußen“ und ein „Neupreußen“ im Westen war Preußen gezwungen, in Deutschland hineinzuwachsen, und wurde so zum Motor der wirtschaftlichen und politischen Einigung. Der Historiker Thomas Nipperdey geht sogar so weit, in dieser Schwerpunktverlagerung eine Vorentscheidung über den späteren deutschen Einigungsprozess zu sehen: „Die Versetzung Preußens an den Rhein ist eine der fundamentalsten Tatsachen der deutschen Geschichte, eine der Grundlagen der Reichsgründung von 1866/1871.“
Bayern
Bayern, dem mit dem Vertrag von Ried gerade noch rechtzeitig der Absprung vom Bündnis mit Napoleon gelungen war, gewann (für die schleppende Rückgabe von Tirol, Salzburg und Vorarlberg an Österreich) Würzburg sowie die nach schwierigen Verhandlungen restaurierte linksrheinische Pfalz mit Teilen der alten Kurpfalz zurück und Aschaffenburg hinzu, konnte seine Ambitionen auf Frankfurt aber nicht verwirklichen. Erst im Vertrag von München wurden 1816 die endgültigen Grenzen des nachnapoleonischen Bayern bestimmt. Der badisch-bayerische Grenzstreit um die rechtsrheinische Pfalz mit Mannheim und Heidelberg wurde dann 1818 auf dem Aachener Kongress zugunsten Badens entschieden. Wie Preußen war Bayern 1815/16 in Kerngebiete Deutschlands „hineingewachsen“.
Sachsen
Auf der Verliererseite des Kongresses stand das Königreich Sachsen. Gleichsam als Strafe für sein zu spätes Abrücken vom Bündnis mit Frankreich – in die Völkerschlacht bei Leipzig war es noch auf der Seite Napoleons gezogen – verlor das Königreich etwa 60 % seiner Fläche mit rund 40 % seiner Einwohner in den nördlichen und östlichen Gebieten sowie in Thüringen durch Abtretung an Preußen, das aber einen Teil dieser thüringischen Gebiete an das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach weiterreichte.
Übrige deutsche Staaten
Das Königreich Württemberg, die Großherzogtümer Baden und Hessen sowie das Herzogtum Nassau konnten ihren Territorialbestand aus der Rheinbundzeit behaupten, es fanden bis 1825 nur kleine Grenzkorrekturen statt.
Als souveräne Staaten wiedererrichtet wurden das in Personalunion mit dem Vereinigten Königreich verbundene ehemalige Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg (nun zum Königreich Hannover erhoben), Braunschweig, Oldenburg, Hessen-Kassel, Hessen-Homburg und die freien Städte Lübeck, Frankfurt, Bremen und Hamburg.
Allerdings wurde die Mediatisierung der zurückliegenden Jahre, trotz der Proteste der betroffenen Fürsten, nicht rückgängig gemacht, genauso wenig die Säkularisation der Geistlichen Territorien. Insofern blieb die Zahl der Staaten deutlich geringer als in vorrevolutionärer Zeit.
Schweiz
Die Schweiz musste das Veltlin, Chiavenna und Bormio sowie die Stadt Mülhausen im Elsass endgültig aufgeben. Als Ausgleich wurden ihr jedoch das ehemalige Fürstbistum Basel, das Fricktal, die Herrschaften Rhäzüns und Tarasp sowie einige Gemeinden in der Umgebung von Genf zugesprochen. Der Wiener Kongress erkannte die inneren und äußeren Grenzen der Schweiz und ihrer Kantone wie auch die Zugehörigkeit des Wallis, des Fürstentums Neuenburg (Hohenzollern) und Genfs als neue Kantone an. Nordsavoyen wurde neutralisiert und sollte im Kriegsfall von Schweizer Truppen besetzt werden, blieb aber beim Königreich Sardinien. Die von Schweizer Politikern angestrebte Abrundung der Grenzen gegen das Großherzogtum Baden bei Schaffhausen und die Gewinnung der Stadt Konstanz sowie die Rückkehr des Veltlins, Chiavennas und Bormios zu Graubünden konnten nicht erreicht werden. Einen bis heute entscheidenden Einfluss auf die weitere Geschichte der Schweiz hatte die Anerkennung der immerwährenden bewaffneten Neutralität sowie ihrer Unabhängigkeit von jedem fremden Einfluss durch die europäischen Großmächte. Diese internationale Anerkennung bzw. Verpflichtung der Schweiz auf die Neutralität bildet bis heute die maßgebende Grundlage für die schweizerische Außenpolitik (siehe Schweizerische Neutralität).
Übrige europäische Staaten
Der ehemalige Kriegsgegner der Alliierten, Frankreich, musste, wie angesichts des von Talleyrand selbst vertretenen Legitimitätsprinzips zu erwarten war, die zwischen 1795 und 1810 durchgeführten Annexionen rückgängig machen. Große Erfolge waren allerdings die gleichberechtigte Rückkehr in die europäische Völkerfamilie und die Anerkennung als Großmacht wie auch die Rückerlangung diverser Überseegebiete und Korsikas von Großbritannien.
Im Osten fand sich Zar Alexander I. mit einer vierten Teilung Polens ab, zumal ihm mit dem konstitutionalisierten Kongresspolen der größte Teil in Personalunion zugesprochen wurde, und Russland sicherte sich durch die Anerkennung seiner territorialen Gewinne in Finnland (1808/09) und Bessarabien annähernd die bisherige Ausweitung nach Westen.
Dänemark hatte wegen seiner Unterstützung für Napoleon Norwegen an Schweden abgeben müssen (siehe Kieler Frieden), das damit gleichsam für den Verlust Finnlands entschädigt wurde. Kopenhagen trat den ausgehandelten kleinen Ausgleich, Schwedisch-Pommern, schnell an Preußen ab. Als Kompensation dafür erhielt Dänemark das Herzogtum Lauenburg (das Preußen zuvor mit Hannover gegen Ostfriesland getauscht hatte) und finanzielle Entlastung gegenüber Schweden.
In Spanien, Portugal und in Neapel wurden die alten Dynastien wiederhergestellt. Auch der Kirchenstaat wurde restauriert und bekam einen Großteil seiner ehemaligen Gebiete zurück. Sardinien erhielt Savoyen, Piemont und Nizza zurück und erwarb zusätzlich Genua. Metternich hatte für die italienischen Staaten einen dem Deutschen Bund ähnlichen italienischen Bund unter dem Vorsitz Österreichs geplant, konnte sich aber mit dieser Idee nicht bei Kaiser Franz I. und den italienischen Fürsten durchsetzen. Damit und durch die erheblichen österreichischen Zugewinne in Oberitalien blieb Italien zersplittert und seine Vereinigung zu einem Nationalstaat auf Jahrzehnte verwehrt.
Großbritanniens koloniale Verdrängung Hollands und Erwerbungen aus dem Britisch-Französischen Kolonialkonflikt wurden ebenfalls partiell bestätigt. U. a. blieben Ceylon, Kapkolonie, Malta und Helgoland somit bei Großbritannien. Die Ionischen Inseln im Mittelmeer fielen unter britisches Protektorat.
Die nördlichen Niederlande (bis 1795 Republik der Sieben Vereinigten Provinzen, später Batavische Republik und Königreich Holland) wurden nach ihrer Erhebung gegen die napoleonische Fremdherrschaft mit den südlichen, ehemals habsburgisch-österreichischen Niederlanden sowie dem ehemaligen Hochstift Lüttich im Vereinigten Königreich der Niederlande vereint, das auch die holländische Kolonialtradition im Indopazifik und der Karibik wiederbelebte.
Der Deutsche Bund
Grundlage für die Verhandlungen über eine staatliche Neuordnung der Länder des vormaligen Heiligen Römischen Reiches (Deutscher Nation) während des Wiener Kongresses war der Artikel VI des Ersten Pariser Friedens vom 30. Mai 1814. Dort wurde den deutschen Staaten ihre Unabhängigkeit und die Vereinigung durch ein föderatives Band zugesichert.
Der Ausschuss zu den Beratungen der deutschen Angelegenheiten, das sogenannte „Deutsche Komitee“, tagte unter dem Vorsitz von Preußen, Österreich, Hannover, Bayern und Württemberg. In der Folge öffnete sich das Gremium allen deutschen Staaten und freien Städten. Auch wenn der Kongress das Legitimitätsprinzip verfocht und im Kern auf eine Restauration der vorrevolutionären Verhältnisse abzielte, hatten diese Grundsätze doch auch ihre Grenzen. Die mit dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 eingeleitete Mediatisierung wurde nicht wieder rückgängig gemacht. Dasselbe gilt auch für die Säkularisation und das Ende der geistlichen Staaten, für deren Wiederherstellung sich der päpstliche Gesandte Ercole Consalvi vergebens einsetzte. Ebenso wurde die Souveränität der ehemaligen Rheinbundstaaten anerkannt.
Eine Rekonstruktion des Heiligen Römischen Reiches wurde von den Kongressteilnehmern nicht ernsthaft erwogen, auch nicht von Freiherr vom Stein, der als russischer Gesandter am Kongress teilnahm und die Wiederherstellung der Kaiserwürde befürwortete. Gleichwohl wurde die Suche nach einem funktionalen Ersatz für die 41 deutschen Staaten und freien Städte eine der zentralen Fragen des Kongresses.
Zu Beginn der Verhandlungen gingen sowohl Metternich als auch die preußischen Gesandten von einer vergleichsweise stark zentralistischen Lösung aus. Zwar kursierten zahlreiche Vorschläge, aber einflussreich wurden nur Hardenbergs „41 Artikel“ und der daraus in Zusammenarbeit mit Metternich hervorgegangene „12-Punkte-Plan“. Beide gingen von einer im Kern bundesstaatlichen Ordnung mit starken Zentralorganen aus. Dazu gehörte eine kollektive Exekutive, der „Rat der Kreisobersten“, aus Vertretern der größeren Staaten. Dieses Gremium sollte so angelegt werden, dass Preußen und Österreich die anderen Staaten majorisieren konnten. Das Bundesgebiet sollte in sieben Kreise eingeteilt werden, die für die Umsetzung der Bundesbeschlüsse und für das Kriegs- und letztinstanzliche Gerichtswesen zuständig sein sollten. Dadurch wären die de jure weiter bestehenden kleinen Territorien de facto mediatisiert worden. Gescheitert ist dieses Projekt nicht so sehr an der heftigen Gegenwehr der kleinen Staaten, sondern am oben geschilderten sächsisch-polnischen Konflikt. Die dort offen zu Tage tretenden Expansionsbestrebungen Preußens führten auf österreichischer Seite zur Aufgabe des Plans, eine Doppelhegemonie der beiden Staaten anzustreben.
Geschaffen wurde schließlich der lose Deutsche Bund souveräner Staaten mit Österreich als Präsidialmacht. Als Verfassung wurde die Deutsche Bundesakte am 8. Juni 1815, einen Tag vor der Unterzeichnung der Wiener Kongressakte, verabschiedet. Die ersten elf Artikel der Bundesakte wurden in die Wiener Kongressakte aufgenommen und dadurch vermeintlich unter den Schutz bzw. die Garantie der Signatarmächte gestellt. Aufgegeben wurde eine starke Exekutive ebenso wie ein oberstes Bundesgericht. Aus den ursprünglichen Überlegungen erhalten blieb die Bestimmung, dass sich jeder Bundesstaat eine landständische Verfassung geben müsse. Eine ganze Reihe von Ländern kam dieser Forderung auch rasch nach. Aber ausgerechnet die beiden Großmächte innerhalb des Deutschen Bundes, Preußen und Österreich, verfügten bis 1848 über keine geschriebene Verfassung.
Ausdrücklich wurde erklärt, dass der Deutsche Bund nicht der Rechtsnachfolger des alten Deutschen Reiches sei. Ebenso wurde hervorgehoben, dass der Bund rein defensiven Charakter habe und nur der äußeren und inneren Sicherheit Deutschlands diene. Der Deutsche Bund wurde damit, auch wenn eine gemeinsame aktive Außenpolitik unmöglich war, ein notwendiger Teil im System des europäischen Gleichgewichts.
Zum Deutschen Bund gehörten Preußen und Österreich nur mit ihren ehemaligen Reichsländern, das heißt: Österreich ohne die polnisch-ruthenischen, ungarischen, dalmatinischen und italienischen Gebietsteile, Preußen ohne West- und Ostpreußen und Posen. Als ausländische Monarchen waren der König von Großbritannien als König von Hannover, der König der Niederlande als Großherzog von Luxemburg und der König von Dänemark als Herzog von Holstein und Lauenburg Bundesfürsten mit Sitz und Stimme in der Bundesversammlung.
Ächtung des Sklavenhandels
Auf britischen Druck hin wurde in Artikel 118 der Kongressakte die Ächtung des Sklavenhandels („Die Declaration der Mächte über die Abschaffung des Negerhandels“, vom 8. Februar 1815) festgelegt. Das Übereinkommen verzichtete auf ein konkretes Umsetzungsdatum. Mit dem Beschluss der europäischen Grossmächte wurde das Ende eines der ältesten Geschäftszweige der Geschichte eingeleitet. Es dauerte noch gut 150 Jahre, bis die letzten Länder auf die Sklavenhaltung verzichteten. Nach den USA im Jahr 1865 schaffte Brasilien 1888 als letzter Staat der Neuen Welt die Sklavenhaltung ab. Erst 1972 schaffte das britische Protektorat Oman die Sklaverei ab.
Unterzeichnung und Ratifikation
Die Beschlüsse des Kongresses wurden in der Wiener Kongressakte, auch Schlussakte des Wiener Kongresses (Acte final) genannt, schriftlich fixiert. Sie umfasste 121 Artikel und enthielt auch sämtliche in Wien abgeschlossenen Verträge.
Am 9. Juni 1815 wurde die Kongressakte unterzeichnet. Die Signatarmächte Österreich, Russland, Preußen, Großbritannien, Frankreich, Portugal, Spanien und Schweden garantierten damit die Ratifikation der Beschlüsse. Zuvor war Napoleon am 1. März 1815 nach Frankreich zurückgekehrt. Am 19. März 1815 floh König Ludwig aus den Tuilerien. Das führte dazu, dass sich Großbritannien, Österreich, Russland und Preußen auf dem Wiener Kongress zur Siebten Koalition formierten und zum militärischen Eingreifen entschieden. Am 25. März erneuerten sie ihre Allianz von 1814. Diese Entwicklung wird den Abschluss des Kongresses ermöglicht, aber zumindest begünstigt haben.
Allerdings trat Baden erst am 26. Juli und Württemberg am 1. September 1815 dem Vertrag bei. Frankreich unter Ludwig XVIII. bestätigte den Vertrag am 7. Dezember 1815. Auch der Signatarstaat Spanien, der unzufrieden darüber war, dass der Sohn der Königin von Etrurien keine Entschädigung in Italien erhalten hatte, schloss sich erst am 7. Mai 1817 diesem Abkommen an.
Die Heilige Allianz
Die Gründung der Heiligen Allianz, die am 26. September 1815 geschlossen wurde, war zwar nicht Bestandteil der offiziellen Verhandlungsergebnisse des Kongresses, steht aber inhaltlich in einem engen Zusammenhang mit diesem und bildet einen entscheidenden Bestandteil des 1815 entstehenden Metternich’schen Systems in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Zur Heiligen Allianz gehörten zunächst Preußen, Österreich und Russland. Dieses Manifest der drei Monarchen rief zur christlichen Brüderlichkeit auf und stand damit im direkten Gegensatz zur revolutionären Brüderlichkeit der Völker. Metternich, der diesem Bund äußerst skeptisch gegenüberstand, hat dabei aus dem ursprünglichen Entwurf, der von einem Bündnis der „Völker und Heere“ sprach, in seiner endgültigen Fassung ein „Bündnis der Herrscher“ gemacht, die über den „Völkern und Heeren“ stünden. Ziel der Vereinbarung war einerseits die Aufrechterhaltung der Balance zwischen den Fürsten und andererseits etwa bei revolutionären Bewegungen die Intervention bei den Völkern. Der Heiligen Allianz traten außer Großbritannien (dort verweigerte das Parlament einen Beitritt) und dem durch den Kongress wiederhergestellten Kirchenstaat unter Papst Pius VII., der das überkonfessionelle Konzept ablehnte, fast alle europäischen Staaten bei.
Fazit und Folgen
Der Wiener Kongress hatte für die Verhältnisse der damaligen Zeit, zumal auf übernationaler Ebene, durchaus zukunftsweisende Beschlüsse gefasst. So wurde auf britischen Druck die Ächtung der Sklaverei im Artikel 118 der Kongressakte durchgesetzt. Außerdem wurde eine Übereinkunft über die Freiheit der internationalen Flussschifffahrt getroffen und eine Zentralkommission für die Rheinschifffahrt eingesetzt. Eine verbindliche Regelung des Gesandtschaftsrechts setzte den bis dato üblichen Rangstreitigkeiten unter Diplomaten ein Ende. Den Vorrang hatte nicht mehr derjenige, der den vermeintlich angesehensten Staat vertrat (denn an der Frage, welchem Staat diese Würde zukam, hatte sich der Zank immer wieder entzündet). Der Wiener Kongress bestimmte, dass Botschaftern der erste Rang gebührt, Gesandten der zweite, Geschäftsträgern der dritte. Innerhalb dieser Kategorien hat derjenige Diplomat den Vorrang, der am Dienstort länger akkreditiert bzw. im Dienst ist (Grundsatz der „lokalen Anciennität“). Diese Regelung gilt bis heute.
Der Kongress hatte mit der Rückgängigmachung der Eroberungen des revolutionären und napoleonischen Frankreichs sein Hauptziel erreicht. Auf Kosten Frankreichs und durch die erneute Teilung Polens wurden die Großmächte Preußen, Österreich und Russland gestärkt. Zusammen mit Großbritannien und dem besiegten, aber wieder in das Konzert der Großmächte aufgenommenen Frankreich entstand das auf Gleichgewicht ausgerichtete System der Pentarchie.
Nach der vorangegangenen jahrzehntelangen Zeit der Koalitionskriege war es ein wesentliches Ziel des Wiener Kongresses, dem zerrütteten Kontinent eine neue Ordnung zu geben, dabei zwischenstaatliche Gewalt zu vermeiden und mögliche Konflikte künftig diplomatisch zu lösen. Dies bedeutete eine historisch neue politische Qualität. Bis zum Krimkrieg in den frühen 1850er Jahren blieb Europa von Kriegen zwischen den Großmächten verschont. Der Sardinische Krieg, die Italienischen Unabhängigkeitskriege und die Schleswig-Holsteinische Erhebung standen im Zusammenhang mit den Revolutionen von 1848/49. Allerdings hatte der Konflikt um Polen und Sachsen im Verlauf des Kongresses gezeigt, dass die Politik des Ausgleichs auch ihre Grenzen hatte.
Was die Gestaltung der inneren staatlichen Zustände angeht, war der Kongress eher von restaurativen Grundsätzen und einer grundsätzlichen Skepsis gegenüber allen revolutionären, liberalen und nationalen Bestrebungen geprägt. Für die deutschen Staaten war die Schaffung des Deutschen Bundes das zentrale Ergebnis des Kongresses. Der Deutsche Bund war aber in den Augen vieler Zeitgenossen primär ein Instrument zur Unterdrückung nationaler und liberaler Bewegungen. Es gelang allerdings nicht, die liberal bürgerlichen Bewegungen auszuschalten. Diese forderten den Nationalstaat, statt ein Bündnis von monarchischen Einzelstaaten.
Die verordnete Ruhe in Europa durch den Wiener Kongress, die im Grunde eine Rückbesinnung auf die Zustände vor Napoleon und vor der Französischen Revolution von 1789 war, blieb langfristig ohne Änderungen nicht haltbar. Die dem Kongress folgende Restauration, die Unterdrückung nationaler und liberaler sowie demokratischer Bestrebungen, konnte nicht verhindern, dass sich die Ideen von bürgerlichen Rechten und nationaler Eigenständigkeit im Bürgertum weiter verbreiteten.
Vor allem das Jahr 1830 wurde in dieser Hinsicht zu einer Zäsur:
- 1830 endete die Griechische Revolution mit der Unabhängigkeit Griechenlands und der Gründung eines Nationalstaates, der auf der Verfassung von 1824 beruhte.
- Die 1830 proklamierte Unabhängigkeit Belgiens von den Niederlanden warf unweigerlich machtpolitische Fragen auf. Die Gründung eines neuen Staates mitten in Europa und die Lossagung von einem etablierten Herrscherhaus verstieß fundamental gegen die Prinzipien des Wiener Kongresses. Die europäischen Großmächte von 1815 hatten das Vereinigte Königreich der Niederlande als einen Puffer gegen zukünftige französische Expansionsgelüste aus der Taufe gehoben. Die Abspaltung Belgiens schien somit die außenpolitische Sicherheit Großbritanniens und Preußens zu gefährden. Paris, das gerade erst die Julirevolution hinter sich hatte, war jedoch zunächst an keinem außenpolitischen Abenteuer interessiert. Louis Philippe I. räumte daher der innenpolitischen Konsolidierung den Vorrang ein und überließ der Regierung in London die diplomatische Führung in der belgischen Angelegenheit. Am 4. November 1830 kam es unter Führung des britischen Außenministers zu einer Konferenz der europäischen Großmächte. Diese setzten im Dezember 1830 ein Ende der Kämpfe zwischen belgischen und niederländischen Einheiten durch. Im Januar des folgenden Jahres folgte die Anerkennung der belgischen Souveränität und die Verpflichtung Brüssels zu strikter Neutralität in der Außenpolitik. Die belgische Verfassung wurde für die deutschen Liberalen zum Vorbild.
- Die Polen fanden sich nie mit der Aufteilung ihres Landes zwischen Russland, Österreich und Preußen ab. In den polnischen Provinzen dieser drei Staaten kam es immer wieder zu nationalpolnischen Aufständen gegen die jeweilige Fremdherrschaft. Besonders populär – auch bei den liberalen und nationalen Bewegungen des Auslandes – war der Novemberaufstand im Jahre 1830.
- In Frankreich kam es 1830 zur liberalen Julirevolution, die zum Sturz des 1824 eingesetzten Bourbonenkönigs Karl X. und zur Berufung des Bürgerkönigs Louis Philippe auf den französischen Thron führte. Diese Revolution hatte auch Auswirkungen auf Nachbarstaaten. Regionale Aufstände in einigen deutschen Staaten und in italienischen Regionen im Gefolge der Julirevolution führten vereinzelt zu Verfassungen in einzelnen Fürstentümern.
In Frankreich wurde Louis Philippe 18 Jahre später bei der Februarrevolution 1848 seinerseits gestürzt, nachdem er sich zunehmend der Politik der Heiligen Allianz angenähert hatte. Nach seiner Flucht ins britische Exil wurde 1848 in Frankreich die Zweite Republik ausgerufen. - In den Staaten des Deutschen Bundes wuchs trotz massiver Repression (siehe auch Karlsbader Beschlüsse) und Zensurmaßnahmen eine liberale und nationale Bewegung heran, an der die ab 1815 entstandenen Burschenschaften wesentlichen Anteil hatten und die schließlich in der Märzrevolution von 1848 zur Überwindung des von Metternich eingeführten Systems führte.
Die Idee eines gesamtdeutschen Staates etablierte sich trotz Niederschlagung der Märzrevolution im Jahre 1849 auch in konservativen Kreisen. Im Anschluss an den Deutsch-Dänischen Krieg 1864 und den Deutschen Krieg 1866 entstand mit der Verfassungsgebung des Norddeutschen Bundes 1867 der erste Bundesstaat, der die deutschen Länder nördlich der Mainlinie umfasste. Nach dem Deutsch-Französischen Krieg 1870/1871 wurde 1871 das deutsche Kaiserreich unter preußischer Führung als kleindeutsche Lösung (d. h. ohne Österreich) ausgerufen.
In den italienischen Staaten und Provinzen flammten nach 1815 bis 1870 immer wieder verschiedene Aufstände des Risorgimento (deutsch: Wiedererstehung) mit dem Ziel einer Einigung Italiens auf, die endgültig zwischen 1861 und 1870 auch in Kriegen gegen Österreich erkämpft wurde (siehe Italienische Unabhängigkeitskriege). Die italienischen Nationalrevolutionäre lehnten sich gegen die Vorherrschaft der österreichischen Habsburger in Norditalien und der spanischen Bourbonen in Süditalien auf.
In der Schweiz folgte die Restauration mit dem Bundesvertrag durch die an der Existenz der Schweiz interessierten Mächte. Dieses sehr einfache Grundgesetz sollte bis 1847 die staatsrechtliche Basis der Schweizerischen Eidgenossenschaft bilden.
Delegationen und bedeutende Teilnehmer
Signatarstaaten des Vertrags von Paris (8 Staaten)
- Frankreich (15 Personen)
- Charles Maurice de Talleyrand – Emmerich Joseph Wolfgang Heribert Freiherr von Dalberg – Jean-Baptiste de Gouey La Besnardière – Frédéric Séraphin Baron de La Tour du Pin-Gouvernet
- Großbritannien (25 Personen)
- Robert Stewart Viscount Castlereagh – Arthur Wellesley Herzog von Wellington – – Charles Vane, 3. Marquess of Londonderry – William Cathcart, 1. Earl Cathcart – Stratford Canning, 1. Viscount Stratford de Redcliffe
- Österreich
- Klemens Wenzel Fürst von Metternich – Friedrich von Gentz – Johann Philipp Freiherr von Wessenberg-Ampringen – Nikolaus von Wacken (Hofrat und Österreichischer Kongress-Sekretär, „Konzipist“) – Franz Binder von Krieglstein – Josef von Hudelist (Metternichs Vertreter während seiner langen Abwesenheit) – Joseph Pilat (Privatsekretär Metternichs und Redakteur des Österreichischen Beobachters) – Friedrich Schlegel
- Portugal (4 Personen)
- Pedro de Sousa Holstein – António de Saldanha da Gama
- Preußen (46 Personen)
- Karl August Fürst von Hardenberg – Wilhelm von Humboldt – Karl August Varnhagen von Ense – Friedrich August von Staegemann – Karl Friedrich von dem Knesebeck
- Russland (53 Personen)
- Karl Robert Graf von Nesselrode – Ioannis Kapodistrias – Heinrich Friedrich Karl vom Stein – Gustav Ernst von Stackelberg – Andrei Kirillowitsch Rasumowski
- Schweden (3 Personen)
- Carl Axel Löwenhielm
- Spanien (5 Personen)
- Pedro Gómez Labrador
Fürsten, Freie Städte und souveräne Staaten Deutschlands (33 Staaten)
- Anhalt (4 Personen)
- Baden (11 Personen)
- Wilhelm Ludwig Leopold Reinhard Freiherr von Berstett
- Bayern (34 Personen)
- Karl Philipp Fürst von Wrede bis zur Rückkehr Napoleons von Elba 1815, dann Aloys Graf von Rechberg
- Braunschweig-Wolfenbüttel (5 Personen)
- Freie Stadt Bremen (1 Person)
- Johann Smidt erreichte den Erhalt der Selbständigkeit der Hansestädte und ihre Aufnahme in den Deutschen Bund.
- Freie Stadt Frankfurt am Main (2 Personen)
- Freie Stadt Hamburg (2 Personen)
- Hannover (4 Personen)
- Ernst Graf von Münster – Ernst von Hardenberg
- Hessen-Darmstadt (6 Personen)
- Hessen-Kassel (8 Personen)
- Hohenzollern-Hechingen (4 Personen)
- Hohenzollern-Sigmaringen (2 Personen)
- Holstein-Oldenburg (10 Personen)
- Liechtenstein
- Lippe
- Freie Stadt Lübeck (1 Person)
- Mecklenburg-Schwerin (1 Person)
- Leopold von Plessen (bedeutender Verhandlungsführer der deutschen Kleinstaaten)
- Mecklenburg-Strelitz (3 Personen)
- Adolf Horn
- Nassau (7 Personen)
- Reuß-Ebersdorf (3 Personen)
- Reuß-Greiz (4 Personen)
- Reuß-Schleiz (4 Personen)
- Sachsen (9 Personen)
- Detlev von Einsiedel – Friedrich Albrecht von der Schulenburg
- Sachsen-Coburg-Saalfeld (7 Personen)
- Franz Xaver Fischler von Treuberg
- Sachsen-Gotha (2 Personen)
- Sachsen-Hildburghausen (2 Personen)
- Sachsen-Meiningen (2 Personen)
- Sachsen-Weimar-Eisenach (17 Personen)
- Schaumburg-Lippe (3 Personen)
- Schwarzburg-Rudolstadt (1 Person)
- Schwarzburg-Sondershausen (1 Person)
- Ludwig Wilhelm Adolf von Weise
- Waldeck
- Württemberg (22 Personen)
- Georg Ernst Levin von Wintzingerode
Nichtdeutsche souveräne oder früher souveräne Staaten (12 Staaten)
- Dänemark (17 Personen)
- Friedrich Wilhelm von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Beck – Niels Rosenkrantz
- Genua (1 Person)
- Kirchenstaat (4 Personen)
- Ercole Consalvi
- Massa und Carrara
- Modena
- Neapel (4 Personen)
- Niederlande (7 Personen)
- Hans Christoph Ernst von Gagern – Gerrit Karel Spaen van Voorstonden
- Sardinien (3 Personen)
- Schweiz, Delegation der Tagsatzung (3 Personen)
- Hans von Reinhard – Johann Heinrich Wieland – Johann von Montenach
- Schweiz, Delegation der Kantone (9 Personen)
- Charles Pictet de Rochemont – François d’Ivernois
- Sizilien (12 Personen)
- Toskana (1 Person)
Mediatisierter Reichsadel (67)
- Adel aus Schwaben, Franken, Rhein und Überrhein; Arenberg; Aspremont-Lynden; Bassenheim; Bentheim-Steinfurt; Bentheim-Rheda; Bentinck; Boemelberg; Castell; Colloredo-Mansfeld; Croÿ; Deutscher Ritterorden; Dietrichstein; Erbach; Essen und Thorn; Friedberg; Fugger; Fürstenberg; Goertz; Hessen-Homburg; Hessen-Rheinfels-Rotenburg; Hohenlohe; Hohenlohe-Langenburg-Kirchberg; Fürst von Isenburg; Graf von Isenburg; Khevenhüller-Metsch; Königsegg-Aulendorf; Leiningen; Leiningen-Billigheim; Leiningen-Neudenau; Leiningen-Westerburg; von der Leyen; Lobkowitz; Looz-Corswarem; Löwenstein-Wertheim-Freudenberg; Löwenstein-Wertheim-Rochefort; Metternich-Winneburg-Ochsenhausen; Oettingen-Wallerstein; Ortenburg; Quadt; Rechteren; Rheingrafen; Salm-Horstmar; Salm-Kyrburg; Salm-Reifferscheidt-Dyck; Salm-Reifferscheidt-Krautheim; Salm-Salm; Schaesberg; Schlitz; Schönborn-Wiesentheid; Schönburg-Waldenburg; Schwarzenberg; Sinzendorf; Solms-Braunfels; Solms-Laubach; Stadion-Thannhausen; Stolberg; Thurn und Taxis; Toerring-Gutenzell; Truchsess von Waldburg-Wolfegg-Waldsee; Truchsess von Waldburg-Zeil-Zeil-Trauchburg; Wartenberg-Rot; Wied-Neuwied; Wied-Runkel; Windisch-Graetz; Wittgenstein-Berleburg; Wittgenstein-Wittgenstein
Delegationen mit partikularen Interessen (28)
- Fürstbistum Basel;Fürstentum Pruntrut; Fürstabtei St. Gallen; Deutsche Katholiken; Frankfurter Katholiken; Königlich Preußischer St. Johanniter-Orden vom Spital zu Jerusalem; Stadt Bergamo; Stadt Biel; Stadt Como; Stadt Cremona; Stadt Danzig; Stadt Kreuznach; Stadt Mailand
- Stadt Mainz (2 Personen)
- Franz von Kesselstatt, Heinrich von Mappes
- Bremer Juden; Frankfurter Juden; Hamburger Juden; Lübecker Juden; Deutsche Buchhändler; Ostfriesische Landschaft; Bürger von Solms-Braunfels; Herzogtum Bouillon; Ehemaliger Graf von Bormio (Worms); Ehemaliger Herzog von Piombino; Ehemaliger Fürst von Elba; Ehemalige Königin von Etrurien; Beamte des Großherzogtums Frankfurt
Quellen
Die vollständigen Dokumente des Wiener Kongresses wurden in den Jahren 1815 bis 1835 von Johann Ludwig Klüber unter dem Titel Acten des Wiener Congresses in den Jahren 1814 und 1815 in neun Bänden im Verlag J. J. Palm und Ernst Enke in Erlangen herausgegeben. Die ersten acht Bände erschienen zwischen 1815 und 1818, Nachträge als neunter Band 1835. Die Bände enthalten – in Auswahl – als wichtigste Aktenstücke (mit den Digitalisaten der Bayerischen Staatsbibliothek für die Bände 1 bis 8):
- Band 1: Aktenstücke in Vorbereitung des Kongresses; Verhandlungen im Herbst 1814 (Digitalisat)
- Band 2: Entwurf für eine Verfassung des Deutschen Bundes; „Deutsche Angelegenheiten“: Korrespondenzen, Eingaben und Rechtsverwahrungen deutscher Fürstenhäuser, Protokolle; Deutsche Bundesakte (Digitalisat)
- Band 3: Akten der Kommission für die „Freiheit der Fluß-Schifffahrt“, d. h. der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (Digitalisat)
- Band 4: Urheberrecht und Buchhandel; Eingaben u. a. des Herzogs von Arenberg, der Stadt Frankfurt am Main u. a.; Nicht-Rückgängigmachung der Säkularisation; Angelegenheiten der katholischen Kirche; Noten des Kardinals Ercole Consalvi betreffend die Wiederherstellung des Kirchenstaates; neue Allianz gegen Frankreich während Napoleons Herrschaft der Hundert Tage; Verhandlungen zur Abschaffung des Sklavenhandels (Digitalisat)
- Band 5: Statistische Kommission; Verträge, das Gebiet Polens betreffend („Vierte Teilung Polens“); Akten der Kommission für die Angelegenheiten der Schweiz; Verträge mit Dänemark und Schweden (Digitalisat)
- Band 6: Schlussakte (Acte final) samt 17 Einzelverträgen als Anlagen (Digitalisat)
- Band 7: Angelegenheiten des Königreiches Sachsen; Preußische Besitzergreifung in den linksrheinischen Gebieten; Angelegenheiten der italienischen Staaten (Digitalisat)
- Band 8: Akten betreffend die Verhandlungen zur Abschaffung des Sklavenhandels; Vereinbarungen zum Modus der Verhandlungen beim Wiener Kongress (Geschäftsordnung); Geheimer Staatsvertrag zwischen Österreich und Bayern vom 3. Juni 1814; Angelegenheiten des Großherzogtums Baden; Staatsverträge zwischen dem Vereinigten Königreich und Portugal betreffend die Abschaffung des Sklavenhandels; Register zu den Bänden 1 bis 8 (Digitalisat)
- Band 9: Nachträge; archive.org
Literatur
- Alexandra Bleyer: Das System Metternich. Die Neuordnung Europas nach Napoleon. WBG, Darmstadt 2014, ISBN 978-3-86312-081-8.
- Manfred Botzenhart: Reform, Restauration und Krise. Deutschland 1789–1847. Moderne deutsche Geschichte (MDG). Herausgegeben von Hans-Ulrich Wehler. Band 4 (= Edition Suhrkamp: 1252 = N.F., Band 252: Neue historische Bibliothek), 4. Auflage, Suhrkamp, Frankfurt 1996, ISBN 3-518-11252-X, S. 80–85.
- Manfred Botzenhart: Der Wiener Kongress. Rücktritt ins Privatleben. Stein und die ständischen Bestrebungen des westfälischen Adels (Juni 1814–Dezember 1818). In: Manfred Botzenhart (Hrsg.): Freiherr [Heinrich Friedrich Karl] vom [und zum] Stein: Briefe und amtliche Schriften. Band 1–8, Stuttgart 1957–1970, Band 5, Kohlhammer, Stuttgart 1965.
- Peter Burg: Der Wiener Kongreß: der Deutsche Bund im europäischen Staatensystem (= dtv. Band 4501). Deutscher Taschenbuch-Verlag, München 1984, ISBN 3-423-04501-9.
- Anselm Doering-Manteuffel: Vom Wiener Kongress zur Pariser Konferenz (= Veröffentlichungen des Deutschen Historischen Instituts London. Band 28). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1991, ISBN 3-525-36313-3 (zugleich: Erlangen-Nürnberg, Universität, Habilitations-Schrift, 1986).
- Hans-Dieter Dyroff (Hrsg.): Der Wiener Kongress – Die Neuordnung Europas. dtv Dokumente, München 1966.
- Heinz Duchhardt: Der Wiener Kongress. Die Neugestaltung Europas 1814/15. Beck, München 2013, ISBN 978-3-406-65381-0.
- Elisabeth Fehrenbach: Vom Ancien Régime zum Wiener Kongress. Oldenbourg, München 2001, ISBN 3-486-49754-5.
- Wolf D. Gruner: Der Wiener Kongress 1814/15. Reclam. Stuttgart 2014. ISBN 978-3-15-019252-8.
- Wolf D. Gruner: Der Deutsche Bund 1815–1866. Beck, München 2012, ISBN 978-3-406-58795-5.
- Michael Hundt: Die mindermächtigen deutschen Staaten auf dem Wiener Kongress. Philipp von Zabern, Mainz 1996, ISBN 3-8053-1720-4.
- Michael Hundt (Hrsg.): Quellen zur kleinstaatlichen Verfassungspolitik auf dem Wiener Kongreß. Krämer. Hamburg 1996, ISBN 3-89622-003-9.
- Agnes Husslein-Arco, Sabine Grabner, Werner Telesko (Hrsg.): Europa in Wien. Der Wiener Kongress 1814/15. Hirmer, München 2015, ISBN 978-3-7774-2323-4.
- Alexandra von Ilsemann: Die Politik Frankreichs auf dem Wiener Kongress. Reinhold Krämer Verlag, Hamburg 1996, ISBN 3-89622-005-5.
- Marco Jorio: Wiener Kongress. In: Historisches Lexikon der Schweiz.
- Thomas Just, Wolfgang Maderthaner, Helene Maimann (Hrsg.): Der Wiener Kongress. Die Erfindung Europas. Gerold, Wien 2014, ISBN 978-3-900812-52-2.
- David King: Wien 1814. Von Kaisern, Königen und dem Kongress, der Europa neu erfand. Piper, München 2014, ISBN 978-3-492-05675-5.
- Henry A. Kissinger: Das Gleichgewicht der Großmächte. Manesse Verlag, Zürich 1990, ISBN 3-7175-8062-0.
- Enno E. Kraehe: Metternich’s German Policy. Band 2: The Congress of Vienna 1814–1815. Princeton University Press, Princeton New Jersey 1983, ISBN 0-691-05186-0.
- Dieter Langewiesche: Europa zwischen Restauration und Revolution (= Oldenbourg Grundriss der Geschichte. Band 13). 5. Auflage, Oldenbourg, München 2007, ISBN 978-3-486-49765-6.
- Thierry Lentz: 1815. Der Wiener Kongress und die Neugründung Europas. Aus dem Französischen von Frank Sievers. Siedler, München 2014, ISBN 978-3-8275-0047-2.
- Hazel Rosenstrauch: Congress mit Damen. Europa zu Gast in Wien 1814/1815. Czernin, Wien 2014, ISBN 978-3-7076-0506-8.
- Karin Schneider, in Zusammenarbeit mit Brigitte Mazohl: Europa in Wien. Who is who beim Wiener Kongress 1814/1815, Böhlau, Wien 2015, ISBN 978-3-205-79488-2.
- Reinhard Stauber: Der Wiener Kongress. Böhlau, Wien u. a. 2014, ISBN 978-3-8252-4095-0.
- Reinhard Stauber, Florian Kerschbaumer, Marion Koschier (Hrsg.): Mächtepolitik und Friedenssicherung. Zur politischen Kultur Europas im Zeichen des Wiener Kongresses. Lit, Münster u. a. 2014, ISBN 978-3-643-50502-6.
- Eberhard Straub: Der Wiener Kongress. Das große Fest und die Neuordnung Europas. Klett-Cotta, Stuttgart 2014, ISBN 978-3-608-94847-9.
- Brian Vick: The Congress of Vienna. Power and Politics after Napoleon. Harvard University Press, Cambridge MA 2014, ISBN 978-0-674-72971-1.
- Eckardt Treichel (Bearb.): Quellen zur Geschichte des Deutschen Bundes. Abteilung I: 1813–1830. Oldenbourg De Gruyter, Band 1: Die Entstehung des Deutschen Bundes 1813–1815. 2 Bände, München 2000, ISBN 978-3-486-56417-4.
- Eckhart Treichel (Bearb.): Quellen zur Geschichte des Deutschen Bundes. Abteilung I: 1815–1830. Oldenbourg De Gruyter. Band 2: Organisation und innere Ausgestaltung des Deutschen Bundes 1815–1819. München 2016, ISBN 978-3-486-56702-1, eISBN (PDF) 978-3-486-99224-3.
- Sir Charles Webster: The Congress of Vienna 1814–1815. Thames and Hudson, London 1963.
- Manfred Wilde, Hans Seehase (Hrsg.): Unter neuer Herrschaft. Konsequenzen des Wiener Kongresses 1815 (= Studien zur Deutschen Landeskirchengeschichte, Band 10). Leipziger Universitätsverlag, Leipzig 2016, ISBN 978-3-96023-007-6.
- Adam Zamoyski: 1815. Napoleons Sturz und der Wiener Kongress. Beck, München 2014, übersetzt von Ruth Keen und Erhard Stölting, ISBN 978-3-406-67123-4.
- Sammelbesprechung von mehreren aktuellen Publikationen zum Wiener Kongress bei H-Soz-Kult.
Weblinks
- Haupt-Vertrag des zu Wien versammelten Congresses der europäischen Mächte, Fürsten und freien Städte, nebst 17 besondern Verträgen (Digitalisat)
- Eintrag zu Wiener Kongress im Austria-Forum (im AEIOU-Österreich-Lexikon)
- Tagebuch des Freiherrn vom Stein während des Wiener Kongresses (PDF; 7,62 MB)
- Der Wiener Kongress und sein europäisches Friedenssystem
- Themenheft Der Wiener Kongress. Onlineversion Aus Politik und Zeitgeschichte 22-24/2015
- Ein Überblicksvideo zum Verlauf des Wiener Kongress
Anmerkungen
- Zitiert nach Gerhard Geißler: Europäische Dokumente aus fünf Jahrhunderten. Leipzig 1939, S. 441, vgl. Georg Büchmann: Geflügelte Worte. Der Citatenschatz des deutschen Volkes. Haude & Spener’sche Buchhandlung (F. Weidling), Berlin 1898.
- Zitiert nach Manfred Görtemaker: Deutschland im 19. Jahrhundert. Entwicklungslinien. 3., überarbeitete Auflage, Opladen 1989, S. 69.
- Braubach: Von der Französischen Revolution bis zum Wiener Kongress. 1974, S. 151 verneint die Frage
- Zitiert nach Franz Mehring: 1813 bis 1819. Von Kalisch bis Karlsbad. Stuttgart 1913, S. 72.
- Acten des Wiener Congresses. Band 6, S. 12–96.
- Die hervorgehobenen Prinzipien und die preußische Zielsetzung folgen: Siemann: Vom Staatenbund zum Nationalstaat. 1995, S. 314–320.
- Heinz Duchhardt: Der Wiener Kongress. München 2013, S. 87.
- Die Darstellung der Verhandlungen folgt im Wesentlichen (zzt.) Braubach: Von der Französischen Revolution bis zum Wiener Kongress. 1974, S. 151–158.
- Heinz Duchhardt: Der Wiener Kongress. Die Neugestaltung Europas 1814/15. C. H. Beck, München 2013, S. 90.
- Christopher Clark: Preußen : Aufstieg und Niedergang ; 1600 - 1947. 1. Auflage. Dt. Verl.-Anst., München 2007, ISBN 978-3-421-05392-3, S. 448.
- Alfred Oppenhoff: Vor 175 Jahren kamen die Preußen. Die Entstehung der preußischen Rheinprovinz, ihrer Regierungsbezirke und Kreise. In: Heimatjahrbuch des Kreises Ahrweiler. 1991, S. 98 (Digitalisat)
- Nipperdey, zitiert nach Siemann: Vom Staatenbund zum Nationalstaat. 1995, S. 314.
- Entgegen allen zeitgemäßen Kalkulationen der Staatsräson erklärte der sich bald in preußischer Gefangenschaft wiederfindende König, er werde wie gewohnt sein gegebenes Versprechen auch halten.
- Wiener Kongress: Als die Schweiz umgebaut wurde. In: NZZ, 12. August 2015
- 200 Jahre Wiener Kongress: Das Konzert der Grossen. In: NZZ, 21. März 2014
- Franz Zeilner: Verfassung, Verfassungsrecht und Lehre des Öffentlichen Rechts in Österreich bis 1848. Peter Lang, Frankfurt 2008, S. 45.
- Zur Territorialentwicklung in Deutschland und Europa: Botzenhart: Reform, Restauration und Krise. 1996, S. 79–82.
- Walther Hubatsch (Bearb.): Freiherr vom Stein. Briefe und amtliche Schriften. Band 5: Der Wiener Kongress. W. Kohlhammer Verlag, Stuttgart 1964, S. 274–276. Siehe auch Heinz Duchhardt: Stein. Eine Biographie. Aschendorff Verlag, Münster 2007, ISBN 978-3-402-05365-2, S. 338 f.
- So bejahend, aber ohne Beleg, Siemann: Vom Staatenbund zum Nationalstaat. 1995, S. 320. Dagegen nach ausführlicher Diskussion der völkerrechtlichen Grundlagen ablehnend Nikolaus Dommermuth: Das angebliche europäische Garantierecht über den Deutschen Bund 1815 bis 1866. Borna-Leipzig 1928.
- Bundesakte Artikel 13: „In allen Bundesstaaten wird eine landständische Verfassung stattfinden.“
- Vgl. Siemann: Vom Staatenbund zum Nationalstaat. 1995, S. 319 f.
- Am 8. Februar 1815 wurde auf dem Wiener Kongress der Sklavenhandel abgeschafft – die Sklaverei existierte weiter. TU Graz – Graz University of Technology
- (1) Vertrag zwischen Österreich und Russland über die Regelung der polnischen Angelegenheiten vom 3. Mai 1815 (41 Artikel); (2) Zusatzvertrag zwischen Preußen und Russland über die Regelung der polnischen Angelegenheiten vom 3. Mai 1815 (43 Artikel); (3) Zusatzvertrag zwischen Russland, Preußen und Österreich über Krakau vom 3. Mai 1815 (22 Artikel); (4) Vertrag über Frieden und Freundschaft zwischen Preußen und Sachsen vom 18. Mai 1815 (25 Artikel); (5) Erklärung des Königs von Sachsen über den Schutz der Rechte des Hauses Schönburg vom 18. Mai 1815 ergänzt durch eine Erklärung der Fünf Mächte vom 29. Mai 1815; (6) Abtretungs- und Ausgleichsvertrag zwischen Preußen und Hannover vom 29. Mai 1815 (13 Artikel); (7) Konvention zwischen Preußen und Sachsen-Weimar vom 1. Juni 1815; (8) Konvention zwischen Preußen und den Herzögen und Fürsten von Nassau vom 31. Mai 1815; (9) Schlussakte zur Errichtung eines Deutschen Bundes, vordatiert auf den 8. Juni 1815 (20 Artikel); (10) Vertrag zwischen den Niederlanden und Preußen, England, Österreich und Russland vom 31. Mai 1815 über die Schaffung des Königreichs der Niederlande und die persönliche Souveränität des Fürsten von Oranien über Luxemburg (10 Artikel); (11) Erklärung der Mächte über die Angelegenheiten der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Confédération Helvétique) vom 20. März 1815 (10 Artikel) und Beitrittsakte der Tagsatzung (diète) vom 27. Mai 1815 (3 Artikel); (12) Protokoll vom 29. März 1815 über die Abtretungen des Königs von Sardinien an den Kanton Genf (6 Artikel); (13) Vertrag zwischen Sardinien, Österreich, England, Russland, Preußen und Frankreich vom 20. Mai 1815 über die Schaffung des Territoriums über das Viktor Emmanuel I. herrschen soll (10 Artikel); (14) Akte benannt: „Bedingungen des Anschlusses der Staaten von Genua an jene Seiner Sardischen Majestät“ gebilligt am 17. Dezember 1814 von den genuesischen Delegierten; (15) Erklärung der Mächte über die Abschaffung des Negerhandels (traite des nègres) vom 8. Februar 1815; (16) Regelung über die freie Schifffahrt (9 Artikel); (17) Regelung über die Rangfolge der Diplomaten (7 Artikel).
- Vgl. Siemann: Vom Staatenbund zum Nationalstaat. 1995, S. 330 f.
- Paul Widmer: Das Konzert der Grossen. Der Wiener Kongress, die Diplomatie und die Neugestaltung Europas vor zweihundert Jahren. In: Neue Zürcher Zeitung, 22. März 2014, S. 63.
- Vgl. zur Sicht der Zeitgenossen etwa: Botzenhart: Reform, Restauration und Krise. 1996, S. 84.
- Richard J. Evans: Das europäische Jahrhundert. Ein Kontinent im Umbruch 1815–1914. DVA, München 2018, S. 116.
- Heinrich August Winkler: Geschichte des Westens. Von den Anfängen in der Antike bis zum 20. Jahrhundert. 2. Auflage. Beck, München 2010, S. 516.
- Vgl. Fritz Apian-Bennewitz: Leopold von Plessen und die Verfassungspolitik der deutschen Kleinstaaten auf dem Wiener Kongress 1814/15. Dissertation. Eutin 1930, DNB 571938906.
- Das ehemalige Fürstbistum Basel war mit drei Delegationen vertreten. Zum einen mit einer Delegation (Melchior Delfils und Baron Conrad de Billieux), die versuchte entweder das Fürstbistum wieder zu errichten oder einen Kanton Porrentruy in der Schweiz zu gründen. Zweitens eine Delegation der französischen Partei des Fürstentums Pruntrut (Sigismond Moreau) mit dem diffusen Ziel, einen Kanton Fürstbistum Basel in der Schweiz zu bilden. Drittens eine Delegation der Stadt Biel (Friedrich Heilmann), die versuchte einen Kanton Biel (mit Erguel und La Neuveville) in der Schweiz zu etablieren. Alle diese Bemühungen waren nicht aufeinander abgestimmt, sondern die Delegationen intrigierten gegeneinander. Letztlich waren sie alle erfolglos; das ehemalige Fürstbistum Basel wurde dem Kanton Bern zugeschlagen, um ihn für seine Verluste im Waadtland und Aargau zu entschädigen. Vgl. Paul-Otto Bessire: Histoire du Jura bernois et de l’ancien Evêché de Bâle. Moutier 1977, 238.
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
wikipedia, wiki, deutsches, deutschland, buch, bücher, bibliothek artikel lesen, herunterladen kostenlos kostenloser herunterladen, MP3, Video, MP4, 3GP, JPG, JPEG, GIF, PNG, Bild, Musik, Lied, Film, Buch, Spiel, Spiele, Mobiltelefon, Mobil, Telefon, android, ios, apple, samsung, iphone, xiomi, xiaomi, redmi, honor, oppo, nokia, sonya, mi, pc, web, computer, komputer, Informationen zu Wiener Kongreß, Was ist Wiener Kongreß? Was bedeutet Wiener Kongreß?
Der Wiener Kongress der vom 18 September 1814 bis zum 9 Juni 1815 stattfand ordnete nach der Niederlage Napoleon Bonapartes in den Koalitionskriegen Europa neu Nachdem sich die politische Landkarte des Kontinentes als Nachwirkung der Franzosischen Revolution erheblich verandert hatte legte der Kongress wiederum zahlreiche Grenzen neu fest und schuf neue Staaten Unter der Leitung des osterreichischen Aussenministers Furst Klemens von Metternich berieten politisch bevollmachtigte Vertreter aus rund 200 europaischen Staaten Herrschaften Korperschaften und Stadten darunter alle bedeutenden Machte Europas mit Ausnahme des Osmanischen Reiches Die fuhrende Rolle in den Friedensverhandlungen die ein ausgeglichenes Krafteverhaltnis anstrebten spielten Russland das Vereinigte Konigreich Osterreich und Preussen sowie das wiederhergestellte Konigreich Frankreich und der Kirchenstaat Die deutschen Fragen wurden angesichts ihrer Komplexitat und ihres Umfangs getrennt von den ubrigen europaischen Angelegenheiten beraten Delegierte des Wiener Kongresses in einem zeitgenossischen Kupferstich von Jean Godefroy nach dem Gemalde von Jean Baptiste Isabey 1 Arthur Wellesley 1 Duke of Wellington 2 Joaquim Lobo da Silveira 3 Antonio de Saldanha da Gama 4 Carl Axel Lowenhielm 5 Paul Francois de Noailles 6 Klemens Wenzel Lothar von Metternich 7 Frederic Seraphin de La Tour du Pin Gouvernet 8 Karl Robert von Nesselrode 9 Pedro de Sousa Holstein 10 Robert Stewart 2 Marquess of Londonderry 11 Emmerich Joseph von Dalberg 12 Johann von Wessenberg 13 Andrei Kirillowitsch Rasumowski 14 Charles Vane 3 Marquess of Londonderry 15 Pedro Gomez Labrador 16 Richard Trench 2nd Earl of Clancarty 17 Nikolaus von Wacken 18 Friedrich von Gentz 19 Wilhelm von Humboldt 20 William Cathcart 1 Earl Cathcart 21 Karl August von Hardenberg 22 Charles Maurice de Talleyrand Perigord 23 Gustav Ernst von StackelbergVorgeschichte und BeginnKlemens Wenzel Lothar von Metternich Portrat von Thomas Lawrence Zinnmedaille 1814 mit den Busten der beteiligten Monarchen und FeldherrenSechsfache Umschrift mit Angabe der Siege Nach dem Sturz Napoleons im Fruhjahr 1814 beendete der Erste Pariser Frieden den Krieg zwischen den Machten der Sechsten Koalition und der franzosischen Regierung der restaurierten Bourbonenmonarchie unter Ludwig XVIII Nach Artikel 32 dieses Friedensvertrages sollte in Wien ein Kongress zusammentreten um eine dauerhafte europaische Nachkriegsordnung zu beschliessen Dazu waren alle am Krieg beteiligten Staaten eingeladen Die siegreichen Konige und ihre fuhrenden Minister trafen sich zunachst in London Im Herbst 1814 begann in Wien der Kongress zu dem sich Delegationen fast aller Staaten und Machte Europas einfanden Von September 1814 bis Juni 1815 wurde Wien und vor allem der Tagungsort das Aussenministerium spater auch die Staatskanzlei im Palais am Ballhausplatz der Amtssitz von Metternich zum politischen Zentrum des Kontinents Gastgeber war Kaiser Franz I von Osterreich Die Gastgeber bemuhten sich den Aufenthalt der Kongressteilnehmer moglichst angenehm zu gestalten Die Abfolge geselliger Ereignisse Balle und sonstiger Vergnugungen veranlasste Charles Joseph Furst von Ligne in einem Brief an den franzosischen Staatsmann und Diplomaten Talleyrand vom 1 November 1814 zu der Ausserung Man schreibt mir das Wort zu Der Kongress tanzt aber er kommt nicht vorwarts Es sickert auch nichts durch als der Schweiss dieser tanzenden Herren Ich glaube auch gesagt zu haben Dies ist ein Kriegskongress kein Friedenskongress Charles Joseph de Ligne Auch andere Zeitgenossen zeigten sich obwohl sie die politische Unbeweglichkeit beklagten von der Prachtentfaltung beeindruckt Der Generalsekretar der Versammlung Friedrich von Gentz schrieb in einem Brief vom 27 September 1814 Die Stadt Wien bietet gegenwartig einen uberraschenden Anblick dar alles was Europa an erlauchten Personlichkeiten umfasst ist hier in hervorragender Weise vertreten Der Kaiser die Kaiserin und die Grossfurstinnen von Russland der Konig von Preussen und mehrere Prinzen seines Hauses der Konig von Danemark der Konig und der Kronprinz von Bayern der Konig und der Kronprinz von Wurttemberg der Herzog und die Prinzen der Furstenhauser von Mecklenburg Sachsen Weimar Sachsen Coburg Hessen usw die Halfte der fruheren Reichsfursten und Reichsgrafen endlich die Unzahl von Bevollmachtigten der grossen und kleinen Machte von Europa dies alles erzeugt eine Bewegung und eine solche Verschiedenheit von Bildern und Interessen dass nur die ausserordentliche Epoche in der wir leben etwas Ahnliches hervorbringen konnte Die politischen Angelegenheiten welche der Hintergrund dieses Bildes sind haben indessen noch keinen wirklichen Fortschritt gebracht Ob der Kongress bei allen Vergnugungen seine eigentliche Aufgabe den Rahmen fur eine dauerhafte europaische Friedensordnung zu schaffen vernachlassigte oder nicht wird bis heute kontrovers diskutiert Marschall Blucher charakterisierte die Verhandlungen so Der Kongress gleicht einem Jahrmarkt in einer kleinen Stadt wo jeder sein Vieh hintreibt es zu verkaufen und zu vertauschen Die VerhandlungenZar Alexander I Gemalde von George Dawe 1826 Der Wiener Kongress erarbeitete dies war eine verhandlungstechnische Neuheit seine Ergebnisse in Kommissionen Es gab unter anderem einen Ausschuss fur die Deutschen einen fur die europaischen Angelegenheiten einen fur Gebietsfragen einen fur die Flussschifffahrt und einen fur den Sklavenhandel Zu einer formellen Vollversammlung kam es nie die Ergebnisse wurden meist in bilateralen Vertragen festgehalten Die Schlussakte des Kongresses Kongressakte tragt nur die Unterschriften der acht Hauptmachte Osterreich Spanien Frankreich Grossbritannien Portugal Preussen Russland und Schweden in dieser auf Franzosisch alphabetischen Reihenfolge Die Deutsche Bundesakte deren Allgemeine Bestimmungen Artikel 1 bis 11 in die Kongressakte aufgenommen sind wurde separat von den Bevollmachtigten der deutschen Staaten unterzeichnet Der wichtigste Gegenspieler Metternichs war Zar Alexander I Daneben spielten auch der britische Gesandte Castlereagh und der Vertreter des besiegten Frankreich Talleyrand der sowohl unter dem alten wie dem neuen franzosischen Regime erheblichen Einfluss hatte die wichtigsten Rollen Preussen wurde durch Karl August von Hardenberg und Wilhelm von Humboldt vertreten und konnte erhebliche Zugewinne an Land vor allem im Rheinland und gegenuber Sachsen verzeichnen und seine politische Stellung ausbauen Prinzipien und Interessenkonflikte Die Interessengegensatze der Haupt Verhandlungspartner verscharften sich im Verlaufe des Kongresses deutlich Der Kongress arbeitete nach funf ubergeordneten Prinzipien die allerdings teilweise die nachtragliche Konstruktion der Historiker sind Der Begriff der Legitimitat bezeichnet in diesem Zusammenhang die Liquidierung des napoleonischen Staatensystems und die Wiedereinsetzung der alten Dynastien Bourbonen Welfen usw Wenn ausgerechnet Talleyrand das Legitimitatsprinzip betonte ging es ihm vor allem um die Anerkennung Frankreichs als gleichberechtigter Macht und damit die Uberwindung des Status als Kriegsverlierer In diesen Zusammenhang gehort auch der Grundsatz der Restauration der vorrevolutionaren politischen und gesellschaftlichen Verhaltnisse Die Restauration sollte zwar nicht so weit gehen dass alle seit 1789 eingetretenen Veranderungen wieder ruckgangig gemacht werden sollten sehr wohl sollte aber allen zukunftigen revolutionaren Bestrebungen ein Riegel vorgeschoben werden Dazu zahlten nicht nur die freiheitlichen sondern auch die nationalen Bewegungen der Zeit Zur Sicherung und Durchsetzung dieses Ziels setzten die Delegationen einerseits auf eine starke monarchische Autoritat nach innen und andererseits auf die zwischenstaatliche Solidaritat der Lander nach aussen Einig war man sich in der Schaffung eines europaischen Gleichgewichtssystems zur Verhinderung zukunftiger Kriege Ziele des Wiener Kongresses Schema Die praktische Umsetzung vor allem des letztgenannten Ziels kollidierte dabei zunachst jedoch mit den unterschiedlichen machtpolitischen Interessen Metternichs Ziel etwa war ein osterreichisch gefuhrtes Mitteleuropa das ein Gegengewicht zu den Flugelmachten Frankreich und Russland bilden sollte Das russische Hauptziel war es dagegen den grossten Teil Polens zu gewinnen Der Zar spielte dabei mit dem Gedanken Polen zu einem Muster eines konstitutionellen Staates zu machen Der britische Gesandte strebte ahnlich wie Metternich ein konservativ bestimmtes Europa an und wollte gleichzeitig eine weitere Machtausdehnung Russlands moglichst verhindern Zum Schutz seiner Grossmachtstellung bekampfte die franzosische Delegation auch die Einigungsbestrebungen in Deutschland Preussen dagegen wollte eine Starkung der eigenen Position durch den Erwerb ganz Sachsens und eine preussisch osterreichische Hegemonie in Deutschland erreichen Dem entgegen standen allerdings die Interessen der kleineren deutschen Staaten und Osterreichs Polen Sachsen und neue Konstellationen Charles Maurice de Talleyrand Perigord Bei aller Solidaritat der Monarchien sah es zeitweise so aus als ob der Kongress ohne Ergebnis enden konnte Hauptgrund war der Interessengegensatz zwischen Osterreich Preussen und Russland um Polen In diesem diplomatischen Konflikt der sich auf verschiedenen Ebenen abspielte kam es zu neuen Bundnissen der beteiligten Staaten Der Plan Alexanders I auf dem Gebiet des Herzogtums Warschau ein polnisches Konigreich unter russischer Herrschaft zu errichten fand zunachst wenig Zustimmung Als im November 1814 die preussische Delegation auf Weisung Friedrich Wilhelms III die russische Position ohne Vorbehalt unterstutzte entstand ein Bundnis zwischen Grossbritannien und Osterreich dem sich auch Frankreich annaherte Die damit verbundene Anerkennung Frankreichs als Grossmacht bei gleichzeitiger Zuspitzung der Interessengegensatze unter den Alliierten wurde an der Jahreswende 1814 1815 zu einem Triumph des Verhandlungsgeschicks Talleyrands Der Konflikt verlagerte sich dabei von Polen weg auf die sachsische Frage Man spricht auch von der Polnisch Sachsischen Frage da der Konig von Sachsen in Personalunion auch Herzog von Warschau war und damit Staatsoberhaupt in dem Gebiet auf das es Alexander I abgesehen hatte Der Fortbestand Sachsens als Staat war durch die Inhaftierung des Konigs Friedrich August I dem die Alliierten Kollaboration mit Napoleon vorwarfen mehr als unsicher Nur uber Mittelsmanner konnte der Wettiner Einfluss auf die Diskussionen nehmen Zeitweise lag sogar ein Krieg zwischen den ehemaligen Verbundeten in der Luft und Preussen begann bereits mit militarischen Vorbereitungen Gegen Preussen und Russland kam es am 3 Januar 1815 zu einem Geheimabkommen zwischen Grossbritannien Osterreich und Frankreich dem auch die Niederlande Bayern und Hannover beitraten Damit zerschlugen sich die seit Friedrich II gehegten preussischen Hoffnungen auf einen vollstandigen Erwerb des Nachbarstaates Sachsen Die weiterhin existierenden Unstimmigkeiten uber territoriale Fragen wurden in verschiedenen Kommissionssitzungen relativ problemlos ausgeraumt Die Verhandlungen wurden auch fortgefuhrt als Napoleon Bonaparte aus dem Exil zuruckkehrte und seine Macht in Frankreich im Marz 1815 wiederherstellte Die Schlussakte des Kongresses wurde neun Tage vor Napoleons endgultiger Niederlage bei Waterloo unterzeichnet Territoriale NeuordnungDen Entscheidungen daruber welcher Staat welche Territorien abzugeben hatte bzw welche Territorien ihm zugeschlagen wurden lagen Vorarbeiten einer Statistischen Kommission zugrunde In dieser Kommission hatten Fachleute darunter Geographen Okonomen und Bevolkerungsstatistiker in aufwendiger Kleinarbeit den jeweiligen Territorialwert veranschlagt in den vor allem die Grosse des Territoriums seine Einwohnerzahl und dessen Ertragskraft einflossen So liessen sich abgehende und gewonnene Territorien Forderungen und Zugestandnisse naherungsweise miteinander verrechnen Das kontinentaleuropaische Territorium Frankreichs war bereits vor Beginn des Kongresses im Ersten Pariser Frieden auf die Grenzen von 1792 zuruckgefuhrt worden Osterreich und Luxemburg Osterreich erhielt seine ehemaligen bereits kompensierten Besitzungen am Oberrhein und Westgalizien nicht zuruck aber von Russland immerhin den Tarnopoler Kreis wahrend Krakau und Umgebung zu einer von den drei Teilungsmachten garantierten Republik Krakau wurde Auch das napoleonische Illyrien fiel an Osterreich zuruck Mit dem Besitz der ehemaligen Republik Venedig und der arrondierten Lombardei zusammengeschlossen im Konigreich Lombardo Venetien sowie der Zuweisung der Toskana an Erzherzog Ferdinand und der Stadt Parma an die osterreichische Ehefrau Napoleons Marie Louise hatten die Habsburger in Italien eine noch starkere Stellung als vor der Revolution Im Norden kamen das Salzburger Land und das Innviertel nunmehr dauerhaft hinzu Im Vergleich zu den territorialen Westverschiebungen der preussischen und russischen Machtbereiche erschien der Gebietszuwachs Osterreichs allerdings ambivalent Insbesondere blieben die ehemals Osterreichischen Niederlande aus denen spater Belgien und Luxemburg hervorgehen sollten verloren In Personalunion stellte das Haus Oranien Nassau nicht nur den niederlandischen Konig sondern auch den Grossherzog von Luxemburg Dafur gab der Furst Nassau Siegen ab das dann an Preussen fiel Insgesamt ist Osterreich aus Deutschland geografisch entgegen Metternichs Wunschen hinausgewachsen politisch aber im ebenfalls durch den Wiener Kongress gebildeten Deutschen Bund Fuhrungsmacht geworden Preussen Preussen erhielt entgegen den ursprunglichen Planen und Erwartungen nicht ganz Sachsen sondern nur den grossten Teil der uberwiegend der neuen Provinz Sachsen zugeschlagen wurde In diesem Gebiet lagen auch die Festungsstadt Torgau und die Lutherstadt Wittenberg Dafur erzielte es im rohstoffreichen Westen erhebliche Gebietszuwachse und konnte die Provinzen Julich Kleve Berg Grossherzogtum Niederrhein und Westfalen errichten Im Osten kamen Posen und der napoleonische Stadtstaat Danzig wieder hinzu dafur musste Preussen endgultig auf die schon 1807 verlorenen Erwerbungen aus der dritten und zum Teil auch aus der zweiten Teilung Polens verzichten An das ehemals um Koln herum herrschende Bayern gab es Ansbach und Bayreuth endgultig verloren an das Konigreich Hannover Ostfriesland Hildesheim Goslar und den grosseren Teil des Untereichsfelds ab Die Zuteilung der Rheinlande und Westfalens an Preussen entsprach sowohl den Zielsetzungen von Talleyrand der Frankreich in Wien vertrat als auch den Wunschen von Castlereagh des britischen Gesandten wenn auch aus unterschiedlichen aussenpolitischen Erwagungen Wahrend Frankreich erwartete dass es Preussen nicht gelingen werde sich in den Rheinlanden dauerhaft zu verankern so dass damit die Chance eroffnet werden konnte die franzosische Ostgrenze wieder vorzuschieben ging das Vereinigte Konigreich davon aus dass das militarisch starke Preussen franzosischen Expansionsbestrebungen wirksam einen Riegel vorschieben werde Mit dem Erwerb der rheinischen Gebiete wurde Preussen zum Garanten gegen Frankreich das noch immer die lange Rheingrenze anstrebte was auch fur die linksrheinische Pfalz und Rheinhessen von wachsender sicherheitspolitischer Bedeutung war Die Schutzwallfunktion gegen Frankreich wurde spater auch volkstumlich kultiviert etwa durch das Lied Die Wacht am Rhein Durch die Expansion und Zweiteilung seines Staatsgebietes in ein ostliches Altpreussen und ein Neupreussen im Westen war Preussen gezwungen in Deutschland hineinzuwachsen und wurde so zum Motor der wirtschaftlichen und politischen Einigung Der Historiker Thomas Nipperdey geht sogar so weit in dieser Schwerpunktverlagerung eine Vorentscheidung uber den spateren deutschen Einigungsprozess zu sehen Die Versetzung Preussens an den Rhein ist eine der fundamentalsten Tatsachen der deutschen Geschichte eine der Grundlagen der Reichsgrundung von 1866 1871 Bayern Bayern dem mit dem Vertrag von Ried gerade noch rechtzeitig der Absprung vom Bundnis mit Napoleon gelungen war gewann fur die schleppende Ruckgabe von Tirol Salzburg und Vorarlberg an Osterreich Wurzburg sowie die nach schwierigen Verhandlungen restaurierte linksrheinische Pfalz mit Teilen der alten Kurpfalz zuruck und Aschaffenburg hinzu konnte seine Ambitionen auf Frankfurt aber nicht verwirklichen Erst im Vertrag von Munchen wurden 1816 die endgultigen Grenzen des nachnapoleonischen Bayern bestimmt Der badisch bayerische Grenzstreit um die rechtsrheinische Pfalz mit Mannheim und Heidelberg wurde dann 1818 auf dem Aachener Kongress zugunsten Badens entschieden Wie Preussen war Bayern 1815 16 in Kerngebiete Deutschlands hineingewachsen Sachsen Hauptartikel Teilung des Konigreiches Sachsen Auf der Verliererseite des Kongresses stand das Konigreich Sachsen Gleichsam als Strafe fur sein zu spates Abrucken vom Bundnis mit Frankreich in die Volkerschlacht bei Leipzig war es noch auf der Seite Napoleons gezogen verlor das Konigreich etwa 60 seiner Flache mit rund 40 seiner Einwohner in den nordlichen und ostlichen Gebieten sowie in Thuringen durch Abtretung an Preussen das aber einen Teil dieser thuringischen Gebiete an das Grossherzogtum Sachsen Weimar Eisenach weiterreichte Ubrige deutsche Staaten Das Konigreich Wurttemberg die Grossherzogtumer Baden und Hessen sowie das Herzogtum Nassau konnten ihren Territorialbestand aus der Rheinbundzeit behaupten es fanden bis 1825 nur kleine Grenzkorrekturen statt Als souverane Staaten wiedererrichtet wurden das in Personalunion mit dem Vereinigten Konigreich verbundene ehemalige Kurfurstentum Braunschweig Luneburg nun zum Konigreich Hannover erhoben Braunschweig Oldenburg Hessen Kassel Hessen Homburg und die freien Stadte Lubeck Frankfurt Bremen und Hamburg Allerdings wurde die Mediatisierung der zuruckliegenden Jahre trotz der Proteste der betroffenen Fursten nicht ruckgangig gemacht genauso wenig die Sakularisation der Geistlichen Territorien Insofern blieb die Zahl der Staaten deutlich geringer als in vorrevolutionarer Zeit Schweiz Folgen des Wiener Kongresses fur die Schweiz Die Schweiz musste das Veltlin Chiavenna und Bormio sowie die Stadt Mulhausen im Elsass endgultig aufgeben Als Ausgleich wurden ihr jedoch das ehemalige Furstbistum Basel das Fricktal die Herrschaften Rhazuns und Tarasp sowie einige Gemeinden in der Umgebung von Genf zugesprochen Der Wiener Kongress erkannte die inneren und ausseren Grenzen der Schweiz und ihrer Kantone wie auch die Zugehorigkeit des Wallis des Furstentums Neuenburg Hohenzollern und Genfs als neue Kantone an Nordsavoyen wurde neutralisiert und sollte im Kriegsfall von Schweizer Truppen besetzt werden blieb aber beim Konigreich Sardinien Die von Schweizer Politikern angestrebte Abrundung der Grenzen gegen das Grossherzogtum Baden bei Schaffhausen und die Gewinnung der Stadt Konstanz sowie die Ruckkehr des Veltlins Chiavennas und Bormios zu Graubunden konnten nicht erreicht werden Einen bis heute entscheidenden Einfluss auf die weitere Geschichte der Schweiz hatte die Anerkennung der immerwahrenden bewaffneten Neutralitat sowie ihrer Unabhangigkeit von jedem fremden Einfluss durch die europaischen Grossmachte Diese internationale Anerkennung bzw Verpflichtung der Schweiz auf die Neutralitat bildet bis heute die massgebende Grundlage fur die schweizerische Aussenpolitik siehe Schweizerische Neutralitat Siehe auch Die Schweiz am Wiener Kongress Ubrige europaische Staaten Europa nach dem Wiener Kongress 1815 Der ehemalige Kriegsgegner der Alliierten Frankreich musste wie angesichts des von Talleyrand selbst vertretenen Legitimitatsprinzips zu erwarten war die zwischen 1795 und 1810 durchgefuhrten Annexionen ruckgangig machen Grosse Erfolge waren allerdings die gleichberechtigte Ruckkehr in die europaische Volkerfamilie und die Anerkennung als Grossmacht wie auch die Ruckerlangung diverser Uberseegebiete und Korsikas von Grossbritannien Im Osten fand sich Zar Alexander I mit einer vierten Teilung Polens ab zumal ihm mit dem konstitutionalisierten Kongresspolen der grosste Teil in Personalunion zugesprochen wurde und Russland sicherte sich durch die Anerkennung seiner territorialen Gewinne in Finnland 1808 09 und Bessarabien annahernd die bisherige Ausweitung nach Westen Danemark hatte wegen seiner Unterstutzung fur Napoleon Norwegen an Schweden abgeben mussen siehe Kieler Frieden das damit gleichsam fur den Verlust Finnlands entschadigt wurde Kopenhagen trat den ausgehandelten kleinen Ausgleich Schwedisch Pommern schnell an Preussen ab Als Kompensation dafur erhielt Danemark das Herzogtum Lauenburg das Preussen zuvor mit Hannover gegen Ostfriesland getauscht hatte und finanzielle Entlastung gegenuber Schweden In Spanien Portugal und in Neapel wurden die alten Dynastien wiederhergestellt Auch der Kirchenstaat wurde restauriert und bekam einen Grossteil seiner ehemaligen Gebiete zuruck Sardinien erhielt Savoyen Piemont und Nizza zuruck und erwarb zusatzlich Genua Metternich hatte fur die italienischen Staaten einen dem Deutschen Bund ahnlichen italienischen Bund unter dem Vorsitz Osterreichs geplant konnte sich aber mit dieser Idee nicht bei Kaiser Franz I und den italienischen Fursten durchsetzen Damit und durch die erheblichen osterreichischen Zugewinne in Oberitalien blieb Italien zersplittert und seine Vereinigung zu einem Nationalstaat auf Jahrzehnte verwehrt Grossbritanniens koloniale Verdrangung Hollands und Erwerbungen aus dem Britisch Franzosischen Kolonialkonflikt wurden ebenfalls partiell bestatigt U a blieben Ceylon Kapkolonie Malta und Helgoland somit bei Grossbritannien Die Ionischen Inseln im Mittelmeer fielen unter britisches Protektorat Die nordlichen Niederlande bis 1795 Republik der Sieben Vereinigten Provinzen spater Batavische Republik und Konigreich Holland wurden nach ihrer Erhebung gegen die napoleonische Fremdherrschaft mit den sudlichen ehemals habsburgisch osterreichischen Niederlanden sowie dem ehemaligen Hochstift Luttich im Vereinigten Konigreich der Niederlande vereint das auch die hollandische Kolonialtradition im Indopazifik und der Karibik wiederbelebte Der Deutsche Bund Hauptartikel Deutscher Bund Grundlage fur die Verhandlungen uber eine staatliche Neuordnung der Lander des vormaligen Heiligen Romischen Reiches Deutscher Nation wahrend des Wiener Kongresses war der Artikel VI des Ersten Pariser Friedens vom 30 Mai 1814 Dort wurde den deutschen Staaten ihre Unabhangigkeit und die Vereinigung durch ein foderatives Band zugesichert Der Ausschuss zu den Beratungen der deutschen Angelegenheiten das sogenannte Deutsche Komitee tagte unter dem Vorsitz von Preussen Osterreich Hannover Bayern und Wurttemberg In der Folge offnete sich das Gremium allen deutschen Staaten und freien Stadten Auch wenn der Kongress das Legitimitatsprinzip verfocht und im Kern auf eine Restauration der vorrevolutionaren Verhaltnisse abzielte hatten diese Grundsatze doch auch ihre Grenzen Die mit dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 eingeleitete Mediatisierung wurde nicht wieder ruckgangig gemacht Dasselbe gilt auch fur die Sakularisation und das Ende der geistlichen Staaten fur deren Wiederherstellung sich der papstliche Gesandte Ercole Consalvi vergebens einsetzte Ebenso wurde die Souveranitat der ehemaligen Rheinbundstaaten anerkannt Karl August von Hardenberg Eine Rekonstruktion des Heiligen Romischen Reiches wurde von den Kongressteilnehmern nicht ernsthaft erwogen auch nicht von Freiherr vom Stein der als russischer Gesandter am Kongress teilnahm und die Wiederherstellung der Kaiserwurde befurwortete Gleichwohl wurde die Suche nach einem funktionalen Ersatz fur die 41 deutschen Staaten und freien Stadte eine der zentralen Fragen des Kongresses Zu Beginn der Verhandlungen gingen sowohl Metternich als auch die preussischen Gesandten von einer vergleichsweise stark zentralistischen Losung aus Zwar kursierten zahlreiche Vorschlage aber einflussreich wurden nur Hardenbergs 41 Artikel und der daraus in Zusammenarbeit mit Metternich hervorgegangene 12 Punkte Plan Beide gingen von einer im Kern bundesstaatlichen Ordnung mit starken Zentralorganen aus Dazu gehorte eine kollektive Exekutive der Rat der Kreisobersten aus Vertretern der grosseren Staaten Dieses Gremium sollte so angelegt werden dass Preussen und Osterreich die anderen Staaten majorisieren konnten Das Bundesgebiet sollte in sieben Kreise eingeteilt werden die fur die Umsetzung der Bundesbeschlusse und fur das Kriegs und letztinstanzliche Gerichtswesen zustandig sein sollten Dadurch waren die de jure weiter bestehenden kleinen Territorien de facto mediatisiert worden Gescheitert ist dieses Projekt nicht so sehr an der heftigen Gegenwehr der kleinen Staaten sondern am oben geschilderten sachsisch polnischen Konflikt Die dort offen zu Tage tretenden Expansionsbestrebungen Preussens fuhrten auf osterreichischer Seite zur Aufgabe des Plans eine Doppelhegemonie der beiden Staaten anzustreben Geschaffen wurde schliesslich der lose Deutsche Bund souveraner Staaten mit Osterreich als Prasidialmacht Als Verfassung wurde die Deutsche Bundesakte am 8 Juni 1815 einen Tag vor der Unterzeichnung der Wiener Kongressakte verabschiedet Die ersten elf Artikel der Bundesakte wurden in die Wiener Kongressakte aufgenommen und dadurch vermeintlich unter den Schutz bzw die Garantie der Signatarmachte gestellt Aufgegeben wurde eine starke Exekutive ebenso wie ein oberstes Bundesgericht Aus den ursprunglichen Uberlegungen erhalten blieb die Bestimmung dass sich jeder Bundesstaat eine landstandische Verfassung geben musse Eine ganze Reihe von Landern kam dieser Forderung auch rasch nach Aber ausgerechnet die beiden Grossmachte innerhalb des Deutschen Bundes Preussen und Osterreich verfugten bis 1848 uber keine geschriebene Verfassung Ausdrucklich wurde erklart dass der Deutsche Bund nicht der Rechtsnachfolger des alten Deutschen Reiches sei Ebenso wurde hervorgehoben dass der Bund rein defensiven Charakter habe und nur der ausseren und inneren Sicherheit Deutschlands diene Der Deutsche Bund wurde damit auch wenn eine gemeinsame aktive Aussenpolitik unmoglich war ein notwendiger Teil im System des europaischen Gleichgewichts Zum Deutschen Bund gehorten Preussen und Osterreich nur mit ihren ehemaligen Reichslandern das heisst Osterreich ohne die polnisch ruthenischen ungarischen dalmatinischen und italienischen Gebietsteile Preussen ohne West und Ostpreussen und Posen Als auslandische Monarchen waren der Konig von Grossbritannien als Konig von Hannover der Konig der Niederlande als Grossherzog von Luxemburg und der Konig von Danemark als Herzog von Holstein und Lauenburg Bundesfursten mit Sitz und Stimme in der Bundesversammlung Achtung des SklavenhandelsAuf britischen Druck hin wurde in Artikel 118 der Kongressakte die Achtung des Sklavenhandels Die Declaration der Machte uber die Abschaffung des Negerhandels vom 8 Februar 1815 festgelegt Das Ubereinkommen verzichtete auf ein konkretes Umsetzungsdatum Mit dem Beschluss der europaischen Grossmachte wurde das Ende eines der altesten Geschaftszweige der Geschichte eingeleitet Es dauerte noch gut 150 Jahre bis die letzten Lander auf die Sklavenhaltung verzichteten Nach den USA im Jahr 1865 schaffte Brasilien 1888 als letzter Staat der Neuen Welt die Sklavenhaltung ab Erst 1972 schaffte das britische Protektorat Oman die Sklaverei ab Unterzeichnung und Ratifikation Palais am Ballhausplatz Tagungsgebaude des Wiener Kongresses heute Bundeskanzleramt Das Originaldokument im Osterreichischen Staatsarchiv Die Beschlusse des Kongresses wurden in der Wiener Kongressakte auch Schlussakte des Wiener Kongresses Acte final genannt schriftlich fixiert Sie umfasste 121 Artikel und enthielt auch samtliche in Wien abgeschlossenen Vertrage Am 9 Juni 1815 wurde die Kongressakte unterzeichnet Die Signatarmachte Osterreich Russland Preussen Grossbritannien Frankreich Portugal Spanien und Schweden garantierten damit die Ratifikation der Beschlusse Zuvor war Napoleon am 1 Marz 1815 nach Frankreich zuruckgekehrt Am 19 Marz 1815 floh Konig Ludwig aus den Tuilerien Das fuhrte dazu dass sich Grossbritannien Osterreich Russland und Preussen auf dem Wiener Kongress zur Siebten Koalition formierten und zum militarischen Eingreifen entschieden Am 25 Marz erneuerten sie ihre Allianz von 1814 Diese Entwicklung wird den Abschluss des Kongresses ermoglicht aber zumindest begunstigt haben Allerdings trat Baden erst am 26 Juli und Wurttemberg am 1 September 1815 dem Vertrag bei Frankreich unter Ludwig XVIII bestatigte den Vertrag am 7 Dezember 1815 Auch der Signatarstaat Spanien der unzufrieden daruber war dass der Sohn der Konigin von Etrurien keine Entschadigung in Italien erhalten hatte schloss sich erst am 7 Mai 1817 diesem Abkommen an Die Heilige Allianz Hauptartikel Heilige Allianz Die Grundung der Heiligen Allianz die am 26 September 1815 geschlossen wurde war zwar nicht Bestandteil der offiziellen Verhandlungsergebnisse des Kongresses steht aber inhaltlich in einem engen Zusammenhang mit diesem und bildet einen entscheidenden Bestandteil des 1815 entstehenden Metternich schen Systems in der ersten Halfte des 19 Jahrhunderts Zur Heiligen Allianz gehorten zunachst Preussen Osterreich und Russland Dieses Manifest der drei Monarchen rief zur christlichen Bruderlichkeit auf und stand damit im direkten Gegensatz zur revolutionaren Bruderlichkeit der Volker Metternich der diesem Bund ausserst skeptisch gegenuberstand hat dabei aus dem ursprunglichen Entwurf der von einem Bundnis der Volker und Heere sprach in seiner endgultigen Fassung ein Bundnis der Herrscher gemacht die uber den Volkern und Heeren stunden Ziel der Vereinbarung war einerseits die Aufrechterhaltung der Balance zwischen den Fursten und andererseits etwa bei revolutionaren Bewegungen die Intervention bei den Volkern Der Heiligen Allianz traten ausser Grossbritannien dort verweigerte das Parlament einen Beitritt und dem durch den Kongress wiederhergestellten Kirchenstaat unter Papst Pius VII der das uberkonfessionelle Konzept ablehnte fast alle europaischen Staaten bei Fazit und FolgenErgebnisse des Wiener Kongresses Schema Der Wiener Kongress hatte fur die Verhaltnisse der damaligen Zeit zumal auf ubernationaler Ebene durchaus zukunftsweisende Beschlusse gefasst So wurde auf britischen Druck die Achtung der Sklaverei im Artikel 118 der Kongressakte durchgesetzt Ausserdem wurde eine Ubereinkunft uber die Freiheit der internationalen Flussschifffahrt getroffen und eine Zentralkommission fur die Rheinschifffahrt eingesetzt Eine verbindliche Regelung des Gesandtschaftsrechts setzte den bis dato ublichen Rangstreitigkeiten unter Diplomaten ein Ende Den Vorrang hatte nicht mehr derjenige der den vermeintlich angesehensten Staat vertrat denn an der Frage welchem Staat diese Wurde zukam hatte sich der Zank immer wieder entzundet Der Wiener Kongress bestimmte dass Botschaftern der erste Rang gebuhrt Gesandten der zweite Geschaftstragern der dritte Innerhalb dieser Kategorien hat derjenige Diplomat den Vorrang der am Dienstort langer akkreditiert bzw im Dienst ist Grundsatz der lokalen Anciennitat Diese Regelung gilt bis heute Der Kongress hatte mit der Ruckgangigmachung der Eroberungen des revolutionaren und napoleonischen Frankreichs sein Hauptziel erreicht Auf Kosten Frankreichs und durch die erneute Teilung Polens wurden die Grossmachte Preussen Osterreich und Russland gestarkt Zusammen mit Grossbritannien und dem besiegten aber wieder in das Konzert der Grossmachte aufgenommenen Frankreich entstand das auf Gleichgewicht ausgerichtete System der Pentarchie Nach der vorangegangenen jahrzehntelangen Zeit der Koalitionskriege war es ein wesentliches Ziel des Wiener Kongresses dem zerrutteten Kontinent eine neue Ordnung zu geben dabei zwischenstaatliche Gewalt zu vermeiden und mogliche Konflikte kunftig diplomatisch zu losen Dies bedeutete eine historisch neue politische Qualitat Bis zum Krimkrieg in den fruhen 1850er Jahren blieb Europa von Kriegen zwischen den Grossmachten verschont Der Sardinische Krieg die Italienischen Unabhangigkeitskriege und die Schleswig Holsteinische Erhebung standen im Zusammenhang mit den Revolutionen von 1848 49 Allerdings hatte der Konflikt um Polen und Sachsen im Verlauf des Kongresses gezeigt dass die Politik des Ausgleichs auch ihre Grenzen hatte Was die Gestaltung der inneren staatlichen Zustande angeht war der Kongress eher von restaurativen Grundsatzen und einer grundsatzlichen Skepsis gegenuber allen revolutionaren liberalen und nationalen Bestrebungen gepragt Fur die deutschen Staaten war die Schaffung des Deutschen Bundes das zentrale Ergebnis des Kongresses Der Deutsche Bund war aber in den Augen vieler Zeitgenossen primar ein Instrument zur Unterdruckung nationaler und liberaler Bewegungen Es gelang allerdings nicht die liberal burgerlichen Bewegungen auszuschalten Diese forderten den Nationalstaat statt ein Bundnis von monarchischen Einzelstaaten Die verordnete Ruhe in Europa durch den Wiener Kongress die im Grunde eine Ruckbesinnung auf die Zustande vor Napoleon und vor der Franzosischen Revolution von 1789 war blieb langfristig ohne Anderungen nicht haltbar Die dem Kongress folgende Restauration die Unterdruckung nationaler und liberaler sowie demokratischer Bestrebungen konnte nicht verhindern dass sich die Ideen von burgerlichen Rechten und nationaler Eigenstandigkeit im Burgertum weiter verbreiteten Vor allem das Jahr 1830 wurde in dieser Hinsicht zu einer Zasur 1830 endete die Griechische Revolution mit der Unabhangigkeit Griechenlands und der Grundung eines Nationalstaates der auf der Verfassung von 1824 beruhte Die 1830 proklamierte Unabhangigkeit Belgiens von den Niederlanden warf unweigerlich machtpolitische Fragen auf Die Grundung eines neuen Staates mitten in Europa und die Lossagung von einem etablierten Herrscherhaus verstiess fundamental gegen die Prinzipien des Wiener Kongresses Die europaischen Grossmachte von 1815 hatten das Vereinigte Konigreich der Niederlande als einen Puffer gegen zukunftige franzosische Expansionsgeluste aus der Taufe gehoben Die Abspaltung Belgiens schien somit die aussenpolitische Sicherheit Grossbritanniens und Preussens zu gefahrden Paris das gerade erst die Julirevolution hinter sich hatte war jedoch zunachst an keinem aussenpolitischen Abenteuer interessiert Louis Philippe I raumte daher der innenpolitischen Konsolidierung den Vorrang ein und uberliess der Regierung in London die diplomatische Fuhrung in der belgischen Angelegenheit Am 4 November 1830 kam es unter Fuhrung des britischen Aussenministers zu einer Konferenz der europaischen Grossmachte Diese setzten im Dezember 1830 ein Ende der Kampfe zwischen belgischen und niederlandischen Einheiten durch Im Januar des folgenden Jahres folgte die Anerkennung der belgischen Souveranitat und die Verpflichtung Brussels zu strikter Neutralitat in der Aussenpolitik Die belgische Verfassung wurde fur die deutschen Liberalen zum Vorbild Die Polen fanden sich nie mit der Aufteilung ihres Landes zwischen Russland Osterreich und Preussen ab In den polnischen Provinzen dieser drei Staaten kam es immer wieder zu nationalpolnischen Aufstanden gegen die jeweilige Fremdherrschaft Besonders popular auch bei den liberalen und nationalen Bewegungen des Auslandes war der Novemberaufstand im Jahre 1830 In Frankreich kam es 1830 zur liberalen Julirevolution die zum Sturz des 1824 eingesetzten Bourbonenkonigs Karl X und zur Berufung des Burgerkonigs Louis Philippe auf den franzosischen Thron fuhrte Diese Revolution hatte auch Auswirkungen auf Nachbarstaaten Regionale Aufstande in einigen deutschen Staaten und in italienischen Regionen im Gefolge der Julirevolution fuhrten vereinzelt zu Verfassungen in einzelnen Furstentumern In Frankreich wurde Louis Philippe 18 Jahre spater bei der Februarrevolution 1848 seinerseits gesturzt nachdem er sich zunehmend der Politik der Heiligen Allianz angenahert hatte Nach seiner Flucht ins britische Exil wurde 1848 in Frankreich die Zweite Republik ausgerufen In den Staaten des Deutschen Bundes wuchs trotz massiver Repression siehe auch Karlsbader Beschlusse und Zensurmassnahmen eine liberale und nationale Bewegung heran an der die ab 1815 entstandenen Burschenschaften wesentlichen Anteil hatten und die schliesslich in der Marzrevolution von 1848 zur Uberwindung des von Metternich eingefuhrten Systems fuhrte Die Idee eines gesamtdeutschen Staates etablierte sich trotz Niederschlagung der Marzrevolution im Jahre 1849 auch in konservativen Kreisen Im Anschluss an den Deutsch Danischen Krieg 1864 und den Deutschen Krieg 1866 entstand mit der Verfassungsgebung des Norddeutschen Bundes 1867 der erste Bundesstaat der die deutschen Lander nordlich der Mainlinie umfasste Nach dem Deutsch Franzosischen Krieg 1870 1871 wurde 1871 das deutsche Kaiserreich unter preussischer Fuhrung als kleindeutsche Losung d h ohne Osterreich ausgerufen Hauptartikel Deutsche Reichsgrundung In den italienischen Staaten und Provinzen flammten nach 1815 bis 1870 immer wieder verschiedene Aufstande des Risorgimento deutsch Wiedererstehung mit dem Ziel einer Einigung Italiens auf die endgultig zwischen 1861 und 1870 auch in Kriegen gegen Osterreich erkampft wurde siehe Italienische Unabhangigkeitskriege Die italienischen Nationalrevolutionare lehnten sich gegen die Vorherrschaft der osterreichischen Habsburger in Norditalien und der spanischen Bourbonen in Suditalien auf In der Schweiz folgte die Restauration mit dem Bundesvertrag durch die an der Existenz der Schweiz interessierten Machte Dieses sehr einfache Grundgesetz sollte bis 1847 die staatsrechtliche Basis der Schweizerischen Eidgenossenschaft bilden Delegationen und bedeutende TeilnehmerSignatarstaaten des Vertrags von Paris 8 Staaten Frankreich 15 Personen Charles Maurice de Talleyrand Emmerich Joseph Wolfgang Heribert Freiherr von Dalberg Jean Baptiste de Gouey La Besnardiere Frederic Seraphin Baron de La Tour du Pin Gouvernet Grossbritannien 25 Personen Robert Stewart Viscount Castlereagh Arthur Wellesley Herzog von Wellington Charles Vane 3 Marquess of Londonderry William Cathcart 1 Earl Cathcart Stratford Canning 1 Viscount Stratford de Redcliffe Osterreich Klemens Wenzel Furst von Metternich Friedrich von Gentz Johann Philipp Freiherr von Wessenberg Ampringen Nikolaus von Wacken Hofrat und Osterreichischer Kongress Sekretar Konzipist Franz Binder von Krieglstein Josef von Hudelist Metternichs Vertreter wahrend seiner langen Abwesenheit Joseph Pilat Privatsekretar Metternichs und Redakteur des Osterreichischen Beobachters Friedrich Schlegel Portugal 4 Personen Pedro de Sousa Holstein Antonio de Saldanha da Gama Preussen 46 Personen Karl August Furst von Hardenberg Wilhelm von Humboldt Karl August Varnhagen von Ense Friedrich August von Staegemann Karl Friedrich von dem Knesebeck Russland 53 Personen Karl Robert Graf von Nesselrode Ioannis Kapodistrias Heinrich Friedrich Karl vom Stein Gustav Ernst von Stackelberg Andrei Kirillowitsch Rasumowski Schweden 3 Personen Carl Axel Lowenhielm Spanien 5 Personen Pedro Gomez LabradorFursten Freie Stadte und souverane Staaten Deutschlands 33 Staaten Anhalt 4 Personen Baden 11 Personen Wilhelm Ludwig Leopold Reinhard Freiherr von Berstett Bayern 34 Personen Karl Philipp Furst von Wrede bis zur Ruckkehr Napoleons von Elba 1815 dann Aloys Graf von Rechberg Braunschweig Wolfenbuttel 5 Personen Freie Stadt Bremen 1 Person Johann Smidt erreichte den Erhalt der Selbstandigkeit der Hansestadte und ihre Aufnahme in den Deutschen Bund Freie Stadt Frankfurt am Main 2 Personen Freie Stadt Hamburg 2 Personen Hannover 4 Personen Ernst Graf von Munster Ernst von Hardenberg Hessen Darmstadt 6 Personen Hessen Kassel 8 Personen Hohenzollern Hechingen 4 Personen Hohenzollern Sigmaringen 2 Personen Holstein Oldenburg 10 Personen Liechtenstein Lippe Freie Stadt Lubeck 1 Person Mecklenburg Schwerin 1 Person Leopold von Plessen bedeutender Verhandlungsfuhrer der deutschen Kleinstaaten Mecklenburg Strelitz 3 Personen Adolf Horn Nassau 7 Personen Reuss Ebersdorf 3 Personen Reuss Greiz 4 Personen Reuss Schleiz 4 Personen Sachsen 9 Personen Detlev von Einsiedel Friedrich Albrecht von der Schulenburg Sachsen Coburg Saalfeld 7 Personen Franz Xaver Fischler von Treuberg Sachsen Gotha 2 Personen Sachsen Hildburghausen 2 Personen Sachsen Meiningen 2 Personen Sachsen Weimar Eisenach 17 Personen Schaumburg Lippe 3 Personen Schwarzburg Rudolstadt 1 Person Schwarzburg Sondershausen 1 Person Ludwig Wilhelm Adolf von Weise Waldeck Wurttemberg 22 Personen Georg Ernst Levin von WintzingerodeNichtdeutsche souverane oder fruher souverane Staaten 12 Staaten Danemark 17 Personen Friedrich Wilhelm von Schleswig Holstein Sonderburg Beck Niels Rosenkrantz Genua 1 Person Kirchenstaat 4 Personen Ercole Consalvi Massa und Carrara Modena Neapel 4 Personen Niederlande 7 Personen Hans Christoph Ernst von Gagern Gerrit Karel Spaen van Voorstonden Sardinien 3 Personen Schweiz Delegation der Tagsatzung 3 Personen Hans von Reinhard Johann Heinrich Wieland Johann von Montenach Schweiz Delegation der Kantone 9 Personen Charles Pictet de Rochemont Francois d Ivernois Sizilien 12 Personen Toskana 1 Person Mediatisierter Reichsadel 67 Adel aus Schwaben Franken Rhein und Uberrhein Arenberg Aspremont Lynden Bassenheim Bentheim Steinfurt Bentheim Rheda Bentinck Boemelberg Castell Colloredo Mansfeld Croy Deutscher Ritterorden Dietrichstein Erbach Essen und Thorn Friedberg Fugger Furstenberg Goertz Hessen Homburg Hessen Rheinfels Rotenburg Hohenlohe Hohenlohe Langenburg Kirchberg Furst von Isenburg Graf von Isenburg Khevenhuller Metsch Konigsegg Aulendorf Leiningen Leiningen Billigheim Leiningen Neudenau Leiningen Westerburg von der Leyen Lobkowitz Looz Corswarem Lowenstein Wertheim Freudenberg Lowenstein Wertheim Rochefort Metternich Winneburg Ochsenhausen Oettingen Wallerstein Ortenburg Quadt Rechteren Rheingrafen Salm Horstmar Salm Kyrburg Salm Reifferscheidt Dyck Salm Reifferscheidt Krautheim Salm Salm Schaesberg Schlitz Schonborn Wiesentheid Schonburg Waldenburg Schwarzenberg Sinzendorf Solms Braunfels Solms Laubach Stadion Thannhausen Stolberg Thurn und Taxis Toerring Gutenzell Truchsess von Waldburg Wolfegg Waldsee Truchsess von Waldburg Zeil Zeil Trauchburg Wartenberg Rot Wied Neuwied Wied Runkel Windisch Graetz Wittgenstein Berleburg Wittgenstein WittgensteinDelegationen mit partikularen Interessen 28 Furstbistum Basel Furstentum Pruntrut Furstabtei St Gallen Deutsche Katholiken Frankfurter Katholiken Koniglich Preussischer St Johanniter Orden vom Spital zu Jerusalem Stadt Bergamo Stadt Biel Stadt Como Stadt Cremona Stadt Danzig Stadt Kreuznach Stadt Mailand Stadt Mainz 2 Personen Franz von Kesselstatt Heinrich von Mappes Bremer Juden Frankfurter Juden Hamburger Juden Lubecker Juden Deutsche Buchhandler Ostfriesische Landschaft Burger von Solms Braunfels Herzogtum Bouillon Ehemaliger Graf von Bormio Worms Ehemaliger Herzog von Piombino Ehemaliger Furst von Elba Ehemalige Konigin von Etrurien Beamte des Grossherzogtums FrankfurtQuellenDie vollstandigen Dokumente des Wiener Kongresses wurden in den Jahren 1815 bis 1835 von Johann Ludwig Kluber unter dem Titel Acten des Wiener Congresses in den Jahren 1814 und 1815 in neun Banden im Verlag J J Palm und Ernst Enke in Erlangen herausgegeben Die ersten acht Bande erschienen zwischen 1815 und 1818 Nachtrage als neunter Band 1835 Die Bande enthalten in Auswahl als wichtigste Aktenstucke mit den Digitalisaten der Bayerischen Staatsbibliothek fur die Bande 1 bis 8 Band 1 Aktenstucke in Vorbereitung des Kongresses Verhandlungen im Herbst 1814 Digitalisat Band 2 Entwurf fur eine Verfassung des Deutschen Bundes Deutsche Angelegenheiten Korrespondenzen Eingaben und Rechtsverwahrungen deutscher Furstenhauser Protokolle Deutsche Bundesakte Digitalisat Band 3 Akten der Kommission fur die Freiheit der Fluss Schifffahrt d h der Zentralkommission fur die Rheinschifffahrt Digitalisat Band 4 Urheberrecht und Buchhandel Eingaben u a des Herzogs von Arenberg der Stadt Frankfurt am Main u a Nicht Ruckgangigmachung der Sakularisation Angelegenheiten der katholischen Kirche Noten des Kardinals Ercole Consalvi betreffend die Wiederherstellung des Kirchenstaates neue Allianz gegen Frankreich wahrend Napoleons Herrschaft der Hundert Tage Verhandlungen zur Abschaffung des Sklavenhandels Digitalisat Band 5 Statistische Kommission Vertrage das Gebiet Polens betreffend Vierte Teilung Polens Akten der Kommission fur die Angelegenheiten der Schweiz Vertrage mit Danemark und Schweden Digitalisat Band 6 Schlussakte Acte final samt 17 Einzelvertragen als Anlagen Digitalisat Band 7 Angelegenheiten des Konigreiches Sachsen Preussische Besitzergreifung in den linksrheinischen Gebieten Angelegenheiten der italienischen Staaten Digitalisat Band 8 Akten betreffend die Verhandlungen zur Abschaffung des Sklavenhandels Vereinbarungen zum Modus der Verhandlungen beim Wiener Kongress Geschaftsordnung Geheimer Staatsvertrag zwischen Osterreich und Bayern vom 3 Juni 1814 Angelegenheiten des Grossherzogtums Baden Staatsvertrage zwischen dem Vereinigten Konigreich und Portugal betreffend die Abschaffung des Sklavenhandels Register zu den Banden 1 bis 8 Digitalisat Band 9 Nachtrage archive orgLiteraturAlexandra Bleyer Das System Metternich Die Neuordnung Europas nach Napoleon WBG Darmstadt 2014 ISBN 978 3 86312 081 8 Manfred Botzenhart Reform Restauration und Krise Deutschland 1789 1847 Moderne deutsche Geschichte MDG Herausgegeben von Hans Ulrich Wehler Band 4 Edition Suhrkamp 1252 N F Band 252 Neue historische Bibliothek 4 Auflage Suhrkamp Frankfurt 1996 ISBN 3 518 11252 X S 80 85 Manfred Botzenhart Der Wiener Kongress Rucktritt ins Privatleben Stein und die standischen Bestrebungen des westfalischen Adels Juni 1814 Dezember 1818 In Manfred Botzenhart Hrsg Freiherr Heinrich Friedrich Karl vom und zum Stein Briefe und amtliche Schriften Band 1 8 Stuttgart 1957 1970 Band 5 Kohlhammer Stuttgart 1965 Peter Burg Der Wiener Kongress der Deutsche Bund im europaischen Staatensystem dtv Band 4501 Deutscher Taschenbuch Verlag Munchen 1984 ISBN 3 423 04501 9 Anselm Doering Manteuffel Vom Wiener Kongress zur Pariser Konferenz Veroffentlichungen des Deutschen Historischen Instituts London Band 28 Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1991 ISBN 3 525 36313 3 zugleich Erlangen Nurnberg Universitat Habilitations Schrift 1986 Hans Dieter Dyroff Hrsg Der Wiener Kongress Die Neuordnung Europas dtv Dokumente Munchen 1966 Heinz Duchhardt Der Wiener Kongress Die Neugestaltung Europas 1814 15 Beck Munchen 2013 ISBN 978 3 406 65381 0 Elisabeth Fehrenbach Vom Ancien Regime zum Wiener Kongress Oldenbourg Munchen 2001 ISBN 3 486 49754 5 Wolf D Gruner Der Wiener Kongress 1814 15 Reclam Stuttgart 2014 ISBN 978 3 15 019252 8 Wolf D Gruner Der Deutsche Bund 1815 1866 Beck Munchen 2012 ISBN 978 3 406 58795 5 Michael Hundt Die mindermachtigen deutschen Staaten auf dem Wiener Kongress Philipp von Zabern Mainz 1996 ISBN 3 8053 1720 4 Michael Hundt Hrsg Quellen zur kleinstaatlichen Verfassungspolitik auf dem Wiener Kongress Kramer Hamburg 1996 ISBN 3 89622 003 9 Agnes Husslein Arco Sabine Grabner Werner Telesko Hrsg Europa in Wien Der Wiener Kongress 1814 15 Hirmer Munchen 2015 ISBN 978 3 7774 2323 4 Alexandra von Ilsemann Die Politik Frankreichs auf dem Wiener Kongress Reinhold Kramer Verlag Hamburg 1996 ISBN 3 89622 005 5 Marco Jorio Wiener Kongress In Historisches Lexikon der Schweiz Thomas Just Wolfgang Maderthaner Helene Maimann Hrsg Der Wiener Kongress Die Erfindung Europas Gerold Wien 2014 ISBN 978 3 900812 52 2 David King Wien 1814 Von Kaisern Konigen und dem Kongress der Europa neu erfand Piper Munchen 2014 ISBN 978 3 492 05675 5 Henry A Kissinger Das Gleichgewicht der Grossmachte Manesse Verlag Zurich 1990 ISBN 3 7175 8062 0 Enno E Kraehe Metternich s German Policy Band 2 The Congress of Vienna 1814 1815 Princeton University Press Princeton New Jersey 1983 ISBN 0 691 05186 0 Dieter Langewiesche Europa zwischen Restauration und Revolution Oldenbourg Grundriss der Geschichte Band 13 5 Auflage Oldenbourg Munchen 2007 ISBN 978 3 486 49765 6 Thierry Lentz 1815 Der Wiener Kongress und die Neugrundung Europas Aus dem Franzosischen von Frank Sievers Siedler Munchen 2014 ISBN 978 3 8275 0047 2 Hazel Rosenstrauch Congress mit Damen Europa zu Gast in Wien 1814 1815 Czernin Wien 2014 ISBN 978 3 7076 0506 8 Karin Schneider in Zusammenarbeit mit Brigitte Mazohl Europa in Wien Who is who beim Wiener Kongress 1814 1815 Bohlau Wien 2015 ISBN 978 3 205 79488 2 Reinhard Stauber Der Wiener Kongress Bohlau Wien u a 2014 ISBN 978 3 8252 4095 0 Reinhard Stauber Florian Kerschbaumer Marion Koschier Hrsg Machtepolitik und Friedenssicherung Zur politischen Kultur Europas im Zeichen des Wiener Kongresses Lit Munster u a 2014 ISBN 978 3 643 50502 6 Eberhard Straub Der Wiener Kongress Das grosse Fest und die Neuordnung Europas Klett Cotta Stuttgart 2014 ISBN 978 3 608 94847 9 Brian Vick The Congress of Vienna Power and Politics after Napoleon Harvard University Press Cambridge MA 2014 ISBN 978 0 674 72971 1 Eckardt Treichel Bearb Quellen zur Geschichte des Deutschen Bundes Abteilung I 1813 1830 Oldenbourg De Gruyter Band 1 Die Entstehung des Deutschen Bundes 1813 1815 2 Bande Munchen 2000 ISBN 978 3 486 56417 4 Eckhart Treichel Bearb Quellen zur Geschichte des Deutschen Bundes Abteilung I 1815 1830 Oldenbourg De Gruyter Band 2 Organisation und innere Ausgestaltung des Deutschen Bundes 1815 1819 Munchen 2016 ISBN 978 3 486 56702 1 eISBN PDF 978 3 486 99224 3 Sir Charles Webster The Congress of Vienna 1814 1815 Thames and Hudson London 1963 Manfred Wilde Hans Seehase Hrsg Unter neuer Herrschaft Konsequenzen des Wiener Kongresses 1815 Studien zur Deutschen Landeskirchengeschichte Band 10 Leipziger Universitatsverlag Leipzig 2016 ISBN 978 3 96023 007 6 Adam Zamoyski 1815 Napoleons Sturz und der Wiener Kongress Beck Munchen 2014 ubersetzt von Ruth Keen und Erhard Stolting ISBN 978 3 406 67123 4 Sammelbesprechung von mehreren aktuellen Publikationen zum Wiener Kongress bei H Soz Kult WeblinksCommons Wiener Kongress Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Wikisource Wiener Kongress Quellen und Volltexte Haupt Vertrag des zu Wien versammelten Congresses der europaischen Machte Fursten und freien Stadte nebst 17 besondern Vertragen Digitalisat Eintrag zu Wiener Kongress im Austria Forum im AEIOU Osterreich Lexikon Tagebuch des Freiherrn vom Stein wahrend des Wiener Kongresses PDF 7 62 MB Der Wiener Kongress und sein europaisches Friedenssystem Themenheft Der Wiener Kongress Onlineversion Aus Politik und Zeitgeschichte 22 24 2015 Ein Uberblicksvideo zum Verlauf des Wiener KongressAnmerkungenZitiert nach Gerhard Geissler Europaische Dokumente aus funf Jahrhunderten Leipzig 1939 S 441 vgl Georg Buchmann Geflugelte Worte Der Citatenschatz des deutschen Volkes Haude amp Spener sche Buchhandlung F Weidling Berlin 1898 Zitiert nach Manfred Gortemaker Deutschland im 19 Jahrhundert Entwicklungslinien 3 uberarbeitete Auflage Opladen 1989 S 69 Braubach Von der Franzosischen Revolution bis zum Wiener Kongress 1974 S 151 verneint die Frage Zitiert nach Franz Mehring 1813 bis 1819 Von Kalisch bis Karlsbad Stuttgart 1913 S 72 Acten des Wiener Congresses Band 6 S 12 96 Die hervorgehobenen Prinzipien und die preussische Zielsetzung folgen Siemann Vom Staatenbund zum Nationalstaat 1995 S 314 320 Heinz Duchhardt Der Wiener Kongress Munchen 2013 S 87 Die Darstellung der Verhandlungen folgt im Wesentlichen zzt Braubach Von der Franzosischen Revolution bis zum Wiener Kongress 1974 S 151 158 Heinz Duchhardt Der Wiener Kongress Die Neugestaltung Europas 1814 15 C H Beck Munchen 2013 S 90 Christopher Clark Preussen Aufstieg und Niedergang 1600 1947 1 Auflage Dt Verl Anst Munchen 2007 ISBN 978 3 421 05392 3 S 448 Alfred Oppenhoff Vor 175 Jahren kamen die Preussen Die Entstehung der preussischen Rheinprovinz ihrer Regierungsbezirke und Kreise In Heimatjahrbuch des Kreises Ahrweiler 1991 S 98 Digitalisat Nipperdey zitiert nach Siemann Vom Staatenbund zum Nationalstaat 1995 S 314 Entgegen allen zeitgemassen Kalkulationen der Staatsrason erklarte der sich bald in preussischer Gefangenschaft wiederfindende Konig er werde wie gewohnt sein gegebenes Versprechen auch halten Wiener Kongress Als die Schweiz umgebaut wurde In NZZ 12 August 2015 200 Jahre Wiener Kongress Das Konzert der Grossen In NZZ 21 Marz 2014 Franz Zeilner Verfassung Verfassungsrecht und Lehre des Offentlichen Rechts in Osterreich bis 1848 Peter Lang Frankfurt 2008 S 45 Zur Territorialentwicklung in Deutschland und Europa Botzenhart Reform Restauration und Krise 1996 S 79 82 Walther Hubatsch Bearb Freiherr vom Stein Briefe und amtliche Schriften Band 5 Der Wiener Kongress W Kohlhammer Verlag Stuttgart 1964 S 274 276 Siehe auch Heinz Duchhardt Stein Eine Biographie Aschendorff Verlag Munster 2007 ISBN 978 3 402 05365 2 S 338 f So bejahend aber ohne Beleg Siemann Vom Staatenbund zum Nationalstaat 1995 S 320 Dagegen nach ausfuhrlicher Diskussion der volkerrechtlichen Grundlagen ablehnend Nikolaus Dommermuth Das angebliche europaische Garantierecht uber den Deutschen Bund 1815 bis 1866 Borna Leipzig 1928 Bundesakte Artikel 13 In allen Bundesstaaten wird eine landstandische Verfassung stattfinden Vgl Siemann Vom Staatenbund zum Nationalstaat 1995 S 319 f Am 8 Februar 1815 wurde auf dem Wiener Kongress der Sklavenhandel abgeschafft die Sklaverei existierte weiter TU Graz Graz University of Technology 1 Vertrag zwischen Osterreich und Russland uber die Regelung der polnischen Angelegenheiten vom 3 Mai 1815 41 Artikel 2 Zusatzvertrag zwischen Preussen und Russland uber die Regelung der polnischen Angelegenheiten vom 3 Mai 1815 43 Artikel 3 Zusatzvertrag zwischen Russland Preussen und Osterreich uber Krakau vom 3 Mai 1815 22 Artikel 4 Vertrag uber Frieden und Freundschaft zwischen Preussen und Sachsen vom 18 Mai 1815 25 Artikel 5 Erklarung des Konigs von Sachsen uber den Schutz der Rechte des Hauses Schonburg vom 18 Mai 1815 erganzt durch eine Erklarung der Funf Machte vom 29 Mai 1815 6 Abtretungs und Ausgleichsvertrag zwischen Preussen und Hannover vom 29 Mai 1815 13 Artikel 7 Konvention zwischen Preussen und Sachsen Weimar vom 1 Juni 1815 8 Konvention zwischen Preussen und den Herzogen und Fursten von Nassau vom 31 Mai 1815 9 Schlussakte zur Errichtung eines Deutschen Bundes vordatiert auf den 8 Juni 1815 20 Artikel 10 Vertrag zwischen den Niederlanden und Preussen England Osterreich und Russland vom 31 Mai 1815 uber die Schaffung des Konigreichs der Niederlande und die personliche Souveranitat des Fursten von Oranien uber Luxemburg 10 Artikel 11 Erklarung der Machte uber die Angelegenheiten der Schweizerischen Eidgenossenschaft Confederation Helvetique vom 20 Marz 1815 10 Artikel und Beitrittsakte der Tagsatzung diete vom 27 Mai 1815 3 Artikel 12 Protokoll vom 29 Marz 1815 uber die Abtretungen des Konigs von Sardinien an den Kanton Genf 6 Artikel 13 Vertrag zwischen Sardinien Osterreich England Russland Preussen und Frankreich vom 20 Mai 1815 uber die Schaffung des Territoriums uber das Viktor Emmanuel I herrschen soll 10 Artikel 14 Akte benannt Bedingungen des Anschlusses der Staaten von Genua an jene Seiner Sardischen Majestat gebilligt am 17 Dezember 1814 von den genuesischen Delegierten 15 Erklarung der Machte uber die Abschaffung des Negerhandels traite des negres vom 8 Februar 1815 16 Regelung uber die freie Schifffahrt 9 Artikel 17 Regelung uber die Rangfolge der Diplomaten 7 Artikel Vgl Siemann Vom Staatenbund zum Nationalstaat 1995 S 330 f Paul Widmer Das Konzert der Grossen Der Wiener Kongress die Diplomatie und die Neugestaltung Europas vor zweihundert Jahren In Neue Zurcher Zeitung 22 Marz 2014 S 63 Vgl zur Sicht der Zeitgenossen etwa Botzenhart Reform Restauration und Krise 1996 S 84 Richard J Evans Das europaische Jahrhundert Ein Kontinent im Umbruch 1815 1914 DVA Munchen 2018 S 116 Heinrich August Winkler Geschichte des Westens Von den Anfangen in der Antike bis zum 20 Jahrhundert 2 Auflage Beck Munchen 2010 S 516 Vgl Fritz Apian Bennewitz Leopold von Plessen und die Verfassungspolitik der deutschen Kleinstaaten auf dem Wiener Kongress 1814 15 Dissertation Eutin 1930 DNB 571938906 Das ehemalige Furstbistum Basel war mit drei Delegationen vertreten Zum einen mit einer Delegation Melchior Delfils und Baron Conrad de Billieux die versuchte entweder das Furstbistum wieder zu errichten oder einen Kanton Porrentruy in der Schweiz zu grunden Zweitens eine Delegation der franzosischen Partei des Furstentums Pruntrut Sigismond Moreau mit dem diffusen Ziel einen Kanton Furstbistum Basel in der Schweiz zu bilden Drittens eine Delegation der Stadt Biel Friedrich Heilmann die versuchte einen Kanton Biel mit Erguel und La Neuveville in der Schweiz zu etablieren Alle diese Bemuhungen waren nicht aufeinander abgestimmt sondern die Delegationen intrigierten gegeneinander Letztlich waren sie alle erfolglos das ehemalige Furstbistum Basel wurde dem Kanton Bern zugeschlagen um ihn fur seine Verluste im Waadtland und Aargau zu entschadigen Vgl Paul Otto Bessire Histoire du Jura bernois et de l ancien Eveche de Bale Moutier 1977 238 Dieser Artikel wurde am 7 Oktober 2006 in dieser Version in die Liste der lesenswerten Artikel aufgenommen Dieser Artikel ist als Audiodatei verfugbar source source Speichern 45 30 Minuten 29 MB Mehr Informationen zur gesprochenen Wikipedia Normdaten Veranstaltung GND 2026986 9 GND Explorer lobid OGND AKS LCCN n50055590 VIAF 147367697